Rede:
ID0523202000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Lenders.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 2 32 . und 233. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1969 Inhalt: 232. Sitzung Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12827 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache V/4169) . . . . 12827 A Begrüßung einer Delegation des Nationalrats und des Ständerats der Schweiz . . 12843 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) (Drucksachen V/32, V/2285); Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4094) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (2. StrRG) (Drucksachen V/32, V/2285) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4095) — Dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 12827 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 12833 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 12838 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12844 A Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 12845 A Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 12845 B Memmel (CDU/CSU) 12846 C Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Juli 1966 über die Annahme von Strahlenschutznormen für Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben (Drucksache V/3539) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4142) — Zweite und dritte Beratung — 12849 C Entwurf eines Gesetzes zu den vom Rat der Organisation am 14. Dezember 1967 beschlossenen Änderungen des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) (Drucksache V/3861) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/4143) — Zweite und dritte Beratung — 12849 D Entwurf eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) (Drucksache V/1073); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/4136), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3887, zu V/3887) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Einheiten im Meßwesen (Drucksache V/1074); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirt- II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 schaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3888, zu V/3888) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Abg. Gewandt, Wieninger, Dr. Frerichs, Lampersbach, Burgemeister, Dr. Luda, Porten u. Gen.) (Drucksache V/2324 [neu]) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4035) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 12850 C, 12851 A Lenders (SPD) 12852 A Dr. von Dohnanyi, Staatssekretär . 12852 D Opitz (FDP) 12853 A Gewandt (CDU/CSU) 12853 C Dr. Staratzke (FDP) 12853 D Reischl (SPD) 12854 B Entwurf eines Beurkundungsgesetzes (Drucksache V/3282) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4014) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) 12855 B, C, 12859 A, 12863 A Jacobi (Köln) (SPD) 12855 D Dr. Ehmke, Bundesminister 12856 D, 12860 D, 12862 A Dr. Arndt. (Hamburg) (SPD) . . . . 12857 D Busse (Herford) (FDP) . . ,12860 C, 12865 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 12861 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 12864 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) (zur GO) . . 12865 B Feststellung der Beschlußunfähigkeit . . 12865 D Nächste Sitzung 12865 D 233. Sitzung Antrag der Abg. Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Schober, Raffert, Dr. Lohmar, Dr. Mühlhan u. Gen. betr. Postzeitungsgebühren (Drucksache V/3903) 12867 A Übersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/4145) 12867 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über eine Abweichung von den Bestimmungen der Verordnungen Nr. 160/66/EWG und Nr. 83/67/EWG für bestimmte, unter die Nummern 19.08 und 21.07 des Gemeinsamen Zolltarifs fallende Waren eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Grunderzeugnismengen, bei denen davon ausgegangen wird, daß sie zur Herstellung der unter die Verordnung (EWG) Nr. .../69 fallenden Waren verwendet worden sind (Drucksachen V/3901, V/3917, V/4139) . . 12867 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Fleischextrakt, Hefeextrakt, Eiweißextrakt, Suppen- und Speisewürze, Brühen, Suppen und Fleischsoßen eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit bei den Tätigkeiten in der Landwirtschaft eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für die selbständigen landwirtschaftlichen Dienste eine Verordnung des Rates. betreffend die Herstellung und den Handel mit Fruchtsäften und gleichartigen Erzeugnissen eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 825/68 und 986/68, hinsichtlich der Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 120/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide, insbesondere aufgrund des Internationalen Getreideabkommens eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge der Preise für Getreide und Mehl, Grütze und Grieß von Weizen oder Roggen für das Wirtschaftsjahr 1969/1970 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1969/1970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mad 1969 III (Drucksachen V/3526, V/3712, V/3844, V/3864, V/3911, V/3975, V/3982, V/4016, V/4017, V/4150) 12867 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/69 — Angleichungszölle für Verarbeitungsweine) (Drucksachen V/4077, V/4130) 12868 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 1/69 — Zollkontingent für Bananen) (Drucksachen V/3870, V/4131) 12868 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/68 — Zollaussetzungen und Zollkontingente für Tomaten usw.) (Drucksachen V/4076, V/4132) 12868 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/3919, V/4073, V/4054, V/4133) 12868 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Zweite Verordnung zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes (Drucksachen V/3752, V/4151) 12868 B Fragestunde (Drucksache V/4156) Frage des Abg. Dr. Giulini: Auswirkungen des Atomsperrvertrages Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 12868 C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 12869 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 12869 B Fragen des Abg. Porsch: Spandauer Kriegsverbrechergefängnis Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . 12869 D, 12870 D, 12871 A Porsch (FDP) . . 12869 D, 12870 D, 12871 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12870 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 12870 B Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Wirkung des Einmarsches ausländischer Truppen auf den völkerrechtlichen Status der Tschechoslowakei Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12871 C Fragen des Abg. Ertl: Mordtaten innerhalb von Exilgruppen im Münchener Raum Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12872 A Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Mordanschläge auf Kroaten und jugoslawische Volksangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . 12872 C, 12873 C, 12874 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 12872 C, 12873 C, 12874 B Schlager (CDU/CSU) 12873 A Sänger (SPD) 12873 B, 12873 C Fragen des Abg. Bäuerle: Deutsch-jugoslawisches Abkommen betr. die sozialen und rechtlichen Fra- gen von Gastarbeitern 12874 D Frage des Abg. Dr. Abelein: Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion — Einwohner Westberlins Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12874 D Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . 12874 D Fragen des Abg. Nellen: Rechtsverhältnisse von Boten und Pförtnern im öffentlichen Dienst Benda, Bundesminister . . . . 12875 B, C Westphal (SPD) . . . . . . . . 12876 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten — Wehrpflichtige 12876 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 Frage des Abg. Exner: Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes 12876 C Fragen des Abg. Dorn: Funktionsfähigkeit des Bundeskriminalamtes Benda, Bundesminister . . 12877 A, C Opitz (FDP) 12877 B, D Fragen des Abg. Regling: Diabetiker und Staatsdienst Benda, Bundesminister 12877 D, 12878 A, C Regling (SPD) . . . . . . . . 12878 B, C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Einstellung von Naturwissenschaftlern und Ingenieuren als Staatssekretäre in Bundesministerien 12879 A Frage des Abg. Kubitza: Haltung der Bundesregierung gegenüber Flagge und Hymne der DDR bei internationalen Sportveranstaltungen Benda, Bundesminister 12879 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . 12879 B Mischnick (FDP) 12879 C Frage des Abg. Peiter: Standort der „Akademie für öffentliche Verwaltung" Benda, Bundesminister . . . . 12879 D Peiter (SPD) 12880 A Fragen des Abg. Porten: Assistenzärzte an Universitätskliniken — Finanzielle Entschädigung für Überstunden Benda, Bundesminister 12880 B, D, 12881 A Porten (CDU/CSU) . . . .12880 C, 12881 B Frage des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Gefährdungshaftung nach § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes bei gemeindlicher Kanalisation 12881 C Nächste Sitzung 12881 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12883 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 655 und 654 zur zweiten bzw. dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Drucksachen V/1073, V/3887, zu V/3887) 12884 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 652, 651 und 653 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Beurkundungsgesetzes (Drucksachen V/3282, V/4014) . . . . . 12884 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Jung betr. Arztzulage für Sanitäts-Zeitoffiziere 12885 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Verwendung der Bezeichnung „Ingenieur (grad.)" neben der Amtsbezeichnung . . . . . 12885 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Besoldung von graduierten Ingenieuren im öffentlichen Dienst 12885 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) betr. Bundeswehrfachschule in der Braunschweiger Mölders-Kaserne . . 12885 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 12827 232. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 230. Sitzung, Seite 12757 C, Zeile 12 statt 21: 91 230. Sitzung, Seite 12758 D, Zeile 11 von unten statt SPD: CDU/CSU Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode - 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 12883 Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Adorno 9. 5. Dr. Aigner * 10. 5. Frau Albertz 9. 5. Dr. Apel* 10. 5. Arendt (Wattenscheid) * 10. 5. Dr. Arndt (Berlin) 9. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 5. Dr. Artzinger * 10. 5. Bading* 10. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Bauer (Wasserburg) 9. 5. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 5. Behrendt* 10. 5. Berger 9. 5. Bergmann* 10. 5. Beuster 9. 5. Frau Blohm 24. 5. Dr. Brenck 10. 5. Dr. Burgbacher * 10. 5. Corterier* 10. 5. Deringer* 10. 5. Dichgans* 10. 5. Diebäcker 9. 5. Dr. Dittrich * 10. 5. Dorn 9. 5. Dröscher* 10. 5. von Eckardt 17. 5. Ehnes 9. 5. Frau Dr. Elsner * 10. 5. Enk 16. 5. Dr. Erhard 9. 5. Erpenbeck 9. 5. Dr. Even 10. 5. Faller* 10. 5. Fellermaier* 10. 5. Dr. Franz 31. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gerlach* 10. 5. Glombig 10. 5. Dr. Gradl 9. 5. Graaff 9. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 25. 5. Hahn (Bielefeld) * 10. 5. Hamacher 30. 6. Hellenbrock 31. 7. Hösl 9. 5. Illerhaus * 10. 5. Dr. Ils 9. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) 9. 5. Jahn (Marburg) 9. 5. Kahn-Ackermann 9. 5. Frau Klee 9. 5. Klinker * 10. 5. Dr. Koch 12. 5. Könen (Düsseldorf) 10. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann* 10. 5. Dr. Krone 9. 5. Kulawig* 10. 5. Kunze 15. 7. Lâutenschlager * 10. 5. Lemmrich 9. 5. Lenz (Brühl) * 10. 5. Dr. Löhr * 10. 5. Logemann 9. 5. Dr. Lohmar 16. 5. Lücker (München) * 10. 5. Dr. Martin 9. 5. Mauk* 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 9. 5. Mertes 9. 5. Metzger* 10. 5. Michels 9. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 5. Müller (Aachen-Land) * 10. 5. Neemann 15. 7. Nellen 15. 5. Dr. von Nordenskjöld 10. 5. Orgaß 9. 5. Ott 9. 5. Picard 10. 5. Frau Pitz-Savelsberg 9. 5. Prochazka 9. 5. Raffert 9. 5. Ramms 9. 5. Rehs 9. 5. Richarts* 10. 5. Riedel (Frankfurt) * 10. 5. Ruf 9. 5. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 17. 5. Schmidt (Hamburg) 9. 5. Schmidt (Kempten) 10. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) 9. 5. Dr. Schober 9. 5. Schoettle 10. 5. Dr. Schulz (Berlin) 10. 5. Springorum* 10. 5. Dr. Starke (Franken).* 10. 5. Dr. Stecker 9. 5. Stein (Honrath) 9. 5. Steinhoff 15. 7. Stiller 9. 5. Dr. Tamblé 17. 5. Walter 14. 5. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 9. 5. Wieninger 10. 5. Dr. Wilhelmi 31. 5. Wurbs 9. 5. Zoglmann 9. 5. b) Urlaubsanträge Cramer 7. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 12884 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232, und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 Anlage 2 Umdruck 655 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Frerichs zur zweiten Beratung des Entwurf eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) — Drucksachen V/1073, V/3887, zu V/3887 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 39 Abs. 2 erhält eingangs folgenden Wortlaut: „ (2) § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 gelten bis zum Ablauf von ..." Bonn, den 9. Mai 1969 Dr. Frerichs Anlage 3 Umdruck 654 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur ,dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) — Drucksachen V/1073, V/3887 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das Lebensmittelgesetz bis zum Inkrafttreten der Vorschriften der §§ 14 bis 16 und 18 des Eichgesetzes am 1. Januar 1972 hinsichtlich der Ahndung von Verstößen gegen Füllmengenvorschriften bei Packungen mit Lebensmitteln den Vorschriften des Eichgesetzes anzupassen. Bonn, den 6. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 652 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse (Herford), Dr. Arndt (Hamburg) und Dr. Lenz (Bergstraße) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beurkundungsgesetzes — Drucksachen V/3282, V/4014. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Nr. 3 und 4 werden gestrichen. b) Die bisherigen Nr. 5 bis 8 werden Nr. 3 bis 6. 2. In § 57 Abs. 3 Nr. 9 Buchstabe b wird die Angabe „§ 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 7" durch die Angabe „§ 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5" ersetzt. Bonn, den 9. Mai 1969 Dr. Besold Busse Dr. Arndt (Hamburg) Dr. Lenz (Bergstraße) Anlage 5 Umdruck 651 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beurkundungsgesetzes — Drucksachen V/3282, V/4014 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 57 Abs. 14 wird gestrichen. 2. Der bisherige Wortlaut des § 59 wird Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Die Amtsgerichte bleiben neben den Notaren zuständig für die Beurkundung von Willenserklärungen und die Beglaubigung von Unterschriften, soweit nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften Gebühren- oder Auslagenbefreiung gewährt wird." Bonn, den 8. Mai 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 653 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Conring, Dr. Lenz (Bergstraße) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beurkundungsgesetzes — Drucksachen V/3282, 4014 —. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender § 61 a wird eingefügt: „§ 61 a Die Länder sind befugt, durch Gesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften oder Unterschriften anderen Personen oder Stellen zu übertragen." Bonn, den 9. Mai 1969 Reitz Bäuerle Flämig Riedel (Frankfurt) Haase (Kassel) Dr. Dr. Conring Schmitt-Vockenhausen Schwabe Dr. Kreutzmann Dr. Enders Fritz (Wiesbaden) Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Preiß Dr. Reinhard Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 12885 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 9. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/4156 Frage 20) : Wird die vorgesehene Arztzulage auch den Sanitäts-Zeitoffizieren gewährt, um auf diese Weise den Sanitätsoffizierbedarf in der Bundeswehr sicherzustellen? Dem Haushaltsausschuß dieses Hauses wird demnächst eine Finanzvorlage über die Einführung einer Zulage für Sanitätsoffiziere und Medizinalbeamte der Bundeswehr zugeleitet werden. Die Zulage soll neben den Medizinalbeamten der Bundeswehr den Berufsoffizieren des Sanitätsdienstes gewährt werden. Für die Sanitätsoffiziere auf Zeit ist sie nicht vorgesehen. Die unterschiedliche Behandlung beider Personenkreise erklärt sich aus dem Zweck der Zulage. Die Bundeswehr braucht besonders dringend Sanitätsoffiziere, mit denen sie auf Dauer rechnen kann. Daher kommt es gegenüber dem Absinken des Ist-Bestandes in den letzten Jahren entscheidend darauf an, die Attraktivität des Dienstes als Berufssanitätsoffizier zu erhöhen und dadurch die Entwicklung des Bestandes an solchen Offizieren günstig zu beeinflussen. Dieser Zielsetzung würde es entgegenlaufen, wenn die gleiche Vergünstigung auch für die Sanitätsoffiziere auf Zeit eingeführt würde. Zu berücksichtigen sind ferner die besonderen Leistungen für ausscheidende Soldaten auf Zeit wie Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen. Man sollte nicht übersehen, daß es sich dabei um erhebliche Beträge handelt, die den nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr eine andere ärztliche Tätigkeit übernehmenden Sanitätsoffizieren auf Zeit gezahlt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 9. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/4156 Frage 23) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, endgültige Folgerungen aus der mit dem Fünften Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften durchgeführten Änderung des § 81 des Bundesbeamtengesetzes für ihren Geschäftsbereich zu ziehen und z. B. den Ingenieur (grad.) neben der Amtsbezeichnung im amtlichen Schriftwechsel, auf Beförderungsurkunden usw. anzuwenden? Das für diese Materie federführende Bundesministerium des Innern hat gleich nach der Verabschiedung des Gesetzes und noch vor dessen Verkündung in einem Rundschreiben die obersten Bundesbehörden von der neuen Rechtslage unterrichtet und sie darauf hingewiesen, daß die im Beamtenverhältnis stehenden graduierten Ingenieure künftig neben der Amtsbezeichnung auch die Bezeichnung „Ingenieur (grad.)" führen dürfen. Inhalt und Form der Ernennungsurkunden sind in den Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst geregelt. Diese Bestimmungen werden z. Z. überarbeitet. Dabei ist vorgesehen, daß auch die Bezeichnung „Ingenieur (grad.)" in die Ernennungs- und Entlassungsurkunden aufgenommen werden soll. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 9. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/4156 Frage 24) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelung vom Unterhaltszuschuß für graduierte Ingenieure im öffentlichen Dienst abzugehen und statt dessen einen bestimmten Prozentsatz — z. B. 90 % — des Eingangsgehaltes der Besoldungsgruppe A 9 gesetzlich zu verankern? Im Bereich des Bundes wird den Anwärtern des gehobenen technischen Dienstes neben dem Unterhaltszuschuß eine Technikerzulage in Höhe von z. Z. 165 DM monatlich gewährt. Mit Wirkung vom 1. April 1969 sollen die Grundbeträge der Unterhaltszuschüsse auf der Grundlage der erhöhten Sätze des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes auch strukturell verbessert werden. Der Grundbetrag des Unterhaltszuschusses wird sich hierbei für die Anwärter des gehobenen Dienstes um insgesamt 16 % erhöhen. Eine weitere Verbesserung zugunsten der Anwärter des gehobenen technischen Dienstes halte ich z. Z. nicht für vertretbar. Eine solche Sonderregelung würde zwangsläufig zu nicht unberechtigten Berufungen anderer Gruppen von Anwärtern führen. Die Bundesregierung gibt deshalb einer allgemeinen Erhöhung der Unterhaltszuschüsse den Vorzug vor dem Ausbau von Präferenzen zugunsten bestimmter Gruppen von Anwärtern. Auch in den Ländern beginnt sich eine derartige Tendenz abzuzeichnen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 8. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache V/4156 Fragen 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Juli 1966 in der Braunschweiger Molders-Kaserne eingerichtete Bundeswehrfachschule mit etwa 250 Schulplätzen sowie einem angegliederten Internat für 80 Schüler trotz erheblichen Bedarfs bislang nicht genutzt wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Zustand, durch den Soldaten in ihrer beruflichen Weiterbildung behindert werden, abzuändern? Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 8. August 1964 (BGBl I S. 650) wurde der bisher dienstzeitbegleitend erteilte Unterricht an Bundeswehrfachschulen in einen dienstzeitbeendenden Unterricht umgewan- 12886 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 delt. Die in diesem Gesetz vorgesehenen finanziellen Verbesserungen lösten bei den Soldaten zahlreiche Weiterverpflichtungen aus mit der Folge, daß eine vorübergehende Verminderung der Lehrgangsteilnehmer eintrat, weil der Unterricht erst am Ende einer Dienstzeit erteilt wird. Als diese Auswirkungen für den Fachschulbesuch erkennbar wurden, habe ich von den bereits eingerichteten 47 Bundeswehrfachschulen 12 aufgelöst. Die Zahlung der Verpflichtungsprämie nach dem Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 31. August 1965 (BGBl I S. 1005) erhöhte erneut die Zahl der Weiterverpflichtungen von Soldaten und führte deshalb zu einer weiteren Verminderung der Zahl der Lehrgangsteilnehmer an den Bundeswehrfachschulen. Deshalb habe ich im Jahre 1966 weitere 10 Bundeswehrfachschulen, darunter auch die bereits im Mai 1961 eingerichtete Bundeswehrfachschule in Braunschweig, vorübergehend stilllegen lassen. An dieser Schule war zu diesem Zeitpunkt nur eine Klasse mit 20 Lehrgangsteilnehmern eingerichtet, wovon 11 im Internat untergebracht waren. Im Wehrbereich II (Hannover) sind z. Z. 7 Bundeswehrfachschulen in Betrieb. An diesen Schulen stehen 1400 Lehrgangsplätze zur Verfügung. Im 1. Studienhalbjahr 1969 nahmen 967 Soldaten auf Zeit am Unterricht der Bundeswehrfachschule im Wehrbereich II teil. Somit blieben 433 Plätze ungenutzt. Für meine Entscheidung, die Bundeswehrfachschule Braunschweig bislang nicht wieder zu eröffnen, sind folgende Überlegungen maßgebend: Um die Rentabilität einer Schule zu gewährleisten, sind mindestens 3 Klassen mit je 20 bis 25 Lehrgangsteilnehmern erforderlich. Für die Bundeswehrfachschule Braunschweig lagen in den Jahren 1967 bis I. Schulhalbjahr 1969 folgende Meldungen vor: 1967 I. Schulhalbjahr: 11 Lehrgangsteilnehmer II. Schulhalbjahr: 6 Lehrgangsteilnehmer 1968 I. Schulhalbjahr : 20 Lehrgangsteilnehmer II. Schulhalbjahr: 26 Lehrgangsteilnehmer 1969 I. Schulhalbjahr: 42 Lehrgangsteilnehmer. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die jeweils gemeldeten Lehrgangsteilnehmer sich auf drei bis vier verschiedene Lehrgänge verteilen, so daß eine Zusammenfassung in einer Klasse bzw. zwei oder drei Klassen nicht möglich gewesen wäre. Für das II. Schulhalbjahr 1969 stehen aus dem Standort Braunschweig 48 Soldaten auf Zeit zum Besuch der Bundeswehrfachschule heran, von denen 13 bereits ein Studienhalbjahr an anderen Bundeswehrfachschulen absolviert haben. Diese Lehrgangsteilnehmer verteilen sich auf die Lehrgänge wie folgt: Grundlehrgang Verwaltung 15 Grundlehrgang Technik 2 Grundlehrgang Wirtschaft 4 Vorbereitungslehrgang 11 1. Studienhalbjahr des Lehrgangs zur Erlangung der mittleren Reife 16 Bei dieser Sachlage ist schulfachlich und haushaltsrechtlich eine Wiedereröffnung der Bundeswehrfachschule Braunschweig noch nicht zu vertreten. Durch die vorübergehende Stillegung dieser Schule sind die Soldaten aus dem Standort Braunschweig in ihrer beruflichen Weiterbildung nicht behindert worden. Sie sind an andere Bundeswehrfachschulen im Wehrbereich II kommandiert worden. Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist jedoch damit zu rechnen, daß die Zahl der Lehrgangsteilnehmer aus dem Wehrbereich II im I. Schulhalbjahr 1970 so erheblich ansteigen wird, daß die Bundeswehrfachschule in Braunschweig voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt den Schulbetrieb wiederaufnehmen kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Göke D. Frerichs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche nur zu dem Gesetzentwurf über das Meß- und Eichwesen,. abgekürzt Eichgesetz, und zwar als Sprecher der CDU/CSU.
    Meine Damen und Herren, wir haben es hier erstmalig in dieser Legislaturperiode mit einer umfassenden verbraucherpolitischen Gesetzesmaterie zu tun. Der Entwurf dieses Gesetzes wurde im November 1966 von der damaligen Bundesregierung eingebracht. Wenn es sich nur darum handelte, im Rahmen dieses Gesetzes Meßeinheiten, Maße und Gewichte zu ändern, so bedürfte es eigentlich kaum der Erwähnung. Dieses Gesetz bringt aber eine Fülle von neuen Vorschriften, die dem Verbraucher Hilfestellung bei der Beurteilung seiner Einkaufsvorstellungen am Markt leisten sollen. Sie sollen sozusagen das Marktgeschehen transparenter machen und dem Verbraucher die Möglichkeit geben, das, was er kauft, der Menge und dem Inhalt nach preislich genau zu vergleichen.
    Aus diesem Grunde bringt dieses Gesetz die Verpflichtung zur sogenannten Grundpreiskennzeichnung für eine ganze Reihe von Artikeln des täglichen Bedarfs, so für Lebensmittel, für Wasch- und Reinigungsmittel, für Kosmetika, für Pflegemittel für Fußböden — z. B. für Lackanstriche —, für Leder und Möbel, für Mineralöl und für feste Bestandteile der Brennstoffe, aber auch für gebrauchsfertige Lacke und für Anstrichfarben. Sie sehen bereits aus dieser Aufzählung, daß hier praktisch der gesamte Warenkatalog des täglichen Bedarfs erfaßt wird und der Verbraucher in Zukunft vor sogenannten „Mogelpackungen" geschützt und in die Lage versetzt werden soll, bei standardisierten Fertigpackungen einen klaren, einfachen Preisvergleich vorzunehmen.
    Wir haben uns bei den Beratungen dm Bundestag die Dinge nicht leicht gemacht und haben die Einwände insbesondere der Wirtschaft sehr ernst genommen, die befürchtet hatte, daß durch diese neuen Vorschriften erhebliche Kostenbelastungen auf die Betriebe und damit natürlich in der Preisbildung auch auf den Verbraucher zukommen würden. Aus diesem Grund ist es notwendig, hier zu erklären, daß mit diesem Gesetz auch ein gewisser heilsamer Zwang zur Rationalisierung und Standardisierung der Fertigpackungen ausgeübt wird. Wir werden also in Zukunft bei den Fertigpackungen von der Verpflichtung zur Grundpreiskennzeichnung alle jene Packungen mit Gewichten von 50 Gramm bis zu 5 Kilogramm freistellen, die die Standardgrößen von 50, 100, 150, 200, 250 und 500 Gramm, in der Folge dann jeweils ganze Kilogramm oder Liter bis zu fünf Kilogramm bzw. Litern haben. Die Industrie hat also die Möglichkeit, sich, indem sie zur Standardisierung der Fertipackungen übergeht, wie das im wesentlichen heute schon der Fall ist, auch im Einzelhandel, von dieser Verpflichtung zur Grundpreiskennzeichnung freizustellen. Damit würde sie eine wesentliche zusätzliche Leistung zur Rationalisierung der Betriebe erbringen.
    Wir haben darüber hinaus für eine ganze Reihe von Bereichen Ausnahmen vorgesehen, weil wir der Auffassung waren, daß eine Perfektionierung des Gesetzes vermieden werden sollte. Diese Ausnahmen umfassen z. B. leicht verderbliche Lebensmittel; sie umfassen Bagatellfälle, indem wir Fertigpakkungen, deren Grundpreis höchstens eine D-Mark beträgt, freistellen wollen, sofern sich ihr Preis auf einen vollen 10-Pfennig-Betrag beläuft. Wir wollen darüber hinaus solche leicht umrechenbaren Fertigpackungen freistellen, wie ich sie Ihnen eben in den einzelnen Größen vorgeführt habe.
    In der Diskussion hat unter anderem die Frage eine Rolle gespielt, ob wir bei kosmetischen Produkten auch eine generelle Freistellung für Pflegemittel vorsehen sollten, d. h. für Cremes, Duftstoffe, Duftwässer und ähnliche Pflegeerzeugnisse, die im täglichen Gebrauch eine große Rolle spielen. Wir sind nach einer sehr sorgfältigen Prüfung jedoch zu der Auffassung gekommen, daß insbesondere durch die Möglichkeit der Standardisierung der Packungen und der Gewichtseinheiten eine weitgehende Freistellung der kosmetischen Präparate von der Grundpreiskennzeichnung bereits vollzogen wird. § 17, der eine Ermächtigung enthält, gibt die Möglichkeit, weitere Produkte von der Grundpreiskennzeichnung freizustellen. Wir denken hier zum Beispiel an kosmetische Gesichtswässer, an Eau de Cologne, aber auch an Duftstoffe, an Desodorantien oder auch an die sogenannten Sprays.
    Das alles konnten wir nicht im Gesetz perfektionistisch mit einem Katalog regeln. Aus diesem Grunde hoffen wir — und damit verbinde ich natürlich eine Frage an den Herrn Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium —, daß die Bundesregierung von diesem Ermächtigungsparagraphen 17 angemessenen Gebrauch machen wird; denn der Sinn des Gesetzes war es ja nicht, neue Belastungen für die Wirtschaft zu schaffen, sondern sie zu entlasten, ihr die Möglichkeit der Standardisierung zu geben mit dem Ziel, dem Verbraucher die Chance zu bieten, daß er auf Grund leichter Vergleichbarkeit von Packungen und Preisen weiß, was er kauft, und daß er nicht das Gefühl hat, durch — ich wiederhole den Ausdruck — „Mogelpackungen" möglicherweise preislich nicht richtig bedient zu werden.
    Wir hoffen, daß durch dieses große verbraucherpolitische Gesetz eine enge Zusammenarbeit von
    12852 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969
    Dr. Frerichs
    Industrie, Handel und Verbraucherorganisationen veranlaßt wird mit dem Ziel, Ware nach ihrer Preiswürdigkeit und nach ihrem Qualitätsstandard in solchen Abpackungen zu verkaufen, die für den Verbraucher unproblematisch sind und ihm die Möglichkeit bieten, mit dem Geld recht hauszuhalten. Das ist der Sinn dieses Gesetzentwurfs. Die CDU/ CSU begrüßt ihn; sie weist noch einmal darauf hin, daß er von Bundeswirtschaftsminister Schmücker seinerzeit eingebracht worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lenders.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Lenders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses begrüßt es, daß das Eichgesetz als wichtiges Verbrauchergesetz noch in dieser Woche zur Verabschiedung kommt. Wir haben in dieser Legislaturperiode einige Gesetze verabschiedet, die für den Verbraucher von großem Interesse sind, Gesetze, die entweder im ganzen oder mit einem Teil ihrer Bestimmungen die Marktposition des Verbrauchers verbessern und ihn vor Übervorteilung und Nachteilen schützen sollen. Ich denke an das Weingesetz, ich denke an das Gesetz über technische Arbeitsmittel, das ja z. B. auch Haushaltsgeräte und Spielzeug erfaßt; ich weise hin auf das Anfang dieses Jahres hier im Hause verabschiedete Textilkennzeichnungsgesetz. Heute, am vor-letzten Tag der zweiten Woche des Verbrauchers, werden wir nun über ein Gesetz entscheiden, über das Eichgesetz, dem in der Reihe der von mir erwähnten Gesetze eine besondere Bedeutung zukommt.
    Das Eichgesetz ist deshalb so bedeutsam, weil es dem Verbraucher in einem weiten Bereich von Artikeln des täglichen Bedarfs eine Hilfe für den rationellen Einkauf sein wird. Die Gewichts- bzw. Maßangabe in Kilogramm oder Liter bei Fertigpackungen, die dieses Gesetz verlangt, und die Pflicht, unabhängig vom tatsächlichen Mengeninhalt einer Fertigpackung den Preis der Ware, bezogen auf Kilogramm oder Liter, anzugeben, zwingen den Anbieter zu einem fairen und übersichtlichen Angebot und geben dem Käufer die Möglichkeit, die Preise der verschiedenen Angebote eines Produktes ohne große Rechenoperationen zu vergleichen. Dies ist ein Fortschritt, den wir unter verbraucherpolitischen Gesichtspunkten sehr begrüßen.
    Die Verbraucherverbände haben Anfang dieser Woche auf ihrer Veranstaltung mit Recht gesagt, daß es nicht genügt, auf den am Markt herrschenden Wettbewerb zwischen den Produzenten oder zwischen den Händlern hinzuweisen, den Verbraucher zum König Kunden oder zum Souverän der Wirtschaft zu erklären und ihn im übrigen seinem Schicksal zu überlassen. Der Verbraucher kann heute bei der Fülle des Angebots, bei der Unübersichtlichkeit des Marktes, bedrängt von teilweise raffinierter, teilweise aber auch problematischer Konsumwerbung, seine Rolle nicht spielen und seine Interessen nicht ausreichend wahren, wenn ihm nicht eine aktive Verbraucherpolitik zur Seite steht. Ich möchte hinzufügen: auch ein funktionsfähiger Leistungswettbewerb, den wir alle wollen, verlangt geradezu danach, daß die Position des Verbrauchers im Markt durch solche Gesetze wie das Eichgesetz oder auch das Textilkennzeichnungsgesetz gestärkt wird.
    Nun hat die vom Eichgesetz betroffene Wirtschaft
    — Herr Dr. Frerichs hat in seinem Beitrag bereits darauf hingewiesen — argumentiert, daß insbesondere die Grundpreisauszeichnung mehr Arbeit mache und daher auch mehr Kosten verursachen werde Diese Problematik — auch darauf hat Herr Dr. Frerichs hingewiesen — ist von uns im Ausschuß durchaus gesehen worden. Die Mehrbelastung aber
    — das ist unsere Auffassung — bleibt dann in sehr engen Grenzen, wenn die Möglichkeiten zur Standardisierung, die dieses Gesetz bietet, genutzt werden. Dieses Gesetz zielt nämlich auch darauf ab, die Rationalisierung im Handel zu fördern, und kann kostensparend genutzt werden.
    Die Wirkung eines solchen Gesetzes wie überhaupt die Wirkung von Verbrauchergesetzen auf den Wettbewerb hängt natürlich auch davon ab, wieweit sich der Verbraucher selbst dieser neuen Möglichkeit bewußt wird und wie er sie zu seinem Vorteil zu nutzen versteht. Verbrauchergesetze müssen durch Aufklärung und Selbsthilfe ergänzt und wirksam gemacht werden. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Verbraucherverbände, deren öffentlich geförderte Arbeit sicherlich noch effektiver gemacht werden kann.
    Die verbraucherpolitische Bilanz der letzten zwei Jahre erhielt bei der Eröffnung der zweiten „Woche des Verbrauchers" Anfang dieser Woche keine schlechte Note. Aber es wurde auch deutlich gesagt, daß wir in der Bundesrepublik erst am Anfang einer systematischen Verbraucherpolitik stehen, einer Politik, die dem Verbraucher die Hilfen zu geben hat, die er braucht, um in unserer Marktwirtschaft gegenüber Industrie und Handel die Stellung eines wirklichen, souveränen Partners zu erlangen.
    Das Eichgesetz, das wir nun verabschieden wollen, ist ein guter Schritt in diese Richtung. Ich bitte Sie, das Gesetz in der Ausschußfassung mit den beiden vorgelegten Änderungen anzunehmen.

    (Beifall bei der SPD.)