Rede:
ID0523004900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 106
    1. —: 11
    2. der: 7
    3. §: 6
    4. den: 4
    5. bitte: 4
    6. das: 4
    7. Wort: 3
    8. Wer: 3
    9. zustimmt,: 3
    10. ich: 3
    11. um: 3
    12. Gegenprobe!: 3
    13. Enthaltungen?: 3
    14. ist: 3
    15. 3: 3
    16. Das: 2
    17. nicht: 2
    18. dann: 2
    19. über: 2
    20. die: 2
    21. vom: 2
    22. Form: 2
    23. Antrag: 2
    24. Handzeichen.: 2
    25. kommen: 2
    26. in: 2
    27. Ausschuß: 2
    28. zu: 2
    29. 5: 2
    30. wird: 1
    31. weiter: 1
    32. gewünscht.Wir: 1
    33. stimmen: 1
    34. Ziffer: 1
    35. 2: 1
    36. des: 1
    37. Umdrucks: 1
    38. 646: 1
    39. ab.: 1
    40. Dabei: 1
    41. unterstelle: 1
    42. ich,: 1
    43. daß: 1
    44. dies: 1
    45. sich: 1
    46. auf: 1
    47. Antragsteller: 1
    48. abgeänderte: 1
    49. bezieht.: 1
    50. dem: 1
    51. Der: 1
    52. mit: 1
    53. Mehrheit: 1
    54. abgelehnt: 1
    55. worden.Wir: 1
    56. zur: 1
    57. Abstimmung: 1
    58. unveränderten: 1
    59. Form,: 1
    60. vorschlägt.: 1
    61. dasDeutscher: 1
    62. Bundestag: 1
    63. 5.: 1
    64. Wahlperiode: 1
    65. 230.: 1
    66. Sitzung..: 1
    67. Bonn,: 1
    68. Mittwoch,: 1
    69. 7.: 1
    70. Mai: 1
    71. 1969: 1
    72. 12729Vizepräsident: 1
    73. ScheelHandzeichen.: 1
    74. —§: 1
    75. bei: 1
    76. Enthaltungen: 1
    77. angenommen.Wir: 1
    78. 4.: 1
    79. Wird: 1
    80. gewünscht?—: 1
    81. Fall.: 1
    82. 4: 1
    83. vorgeschlagenen: 1
    84. Die: 1
    85. Einstimmig: 1
    86. angenommen.Zu: 1
    87. liegt: 1
    88. ein: 1
    89. Änderungsantrag: 1
    90. Fraktion: 1
    91. FDP: 1
    92. vor,: 1
    93. soeben: 1
    94. bereits: 1
    95. von: 1
    96. Herrn: 1
    97. Kollegen: 1
    98. Busse: 1
    99. begründet: 1
    100. worden: 1
    101. ist.Wird: 1
    102. gewünscht?: 1
    103. Herr: 1
    104. Kollege: 1
    105. Rutschke,: 1
    106. schön!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 230. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1969 Inhalt: Anteilnahme am Tod des Staatspräsidenten von Bolivien René Barrientos Ortuno und am Tod des Staatspräsidenten von Indien Dr. Zakir Husain von Hassel, Präsident . . . . . 12699 A, B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Paul und Lemmer 12699 B, C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12699 C, D Amtliche Mitteilungen . . 12699 D, 12700 A, B, C Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 18. 10. 1965 bis 31. 3. 1969 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/4065) und mit Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/4119) Dr. Kübler (SPD) 12700 D, 12701 A, B, C, D, 12702 A, B, C, D, 12703 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) (Drucksachen V/32, 11/2285); Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4094) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (2. StrRG) (Drucksachen V/32, V/2285); Zweiter Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4095) —Zweite Beratung — Dr. Müller-Emmert (SPD) 12703 B, 12728 B Schlee (CDU/CSU) 12705 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 12710 B, 12720 C, 12730 C, 12732 B Dr. Ehmke, Bundesminister 12711 B, 12728 C, 12731 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 12716 C, 12723 C, 12733 B Kaffka (SPD) 12722 C, D Genscher (FDP) . . . . 12723 D, 12726 D Busse (Herford) (FDP) 12724 A, B, 12725 A, B, 12727 C Hirsch (SPD) . 12725 C, D, 12727 B, 12729 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 12729 A Fragestunde (Drucksache V/4156) Frage des Abg. Folger: Anmeldung von Autoradioempfängern und Kofferempfängern als Zweitgeräte Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . 12733 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, denn 7. Mai 1969 Frage des Abg. Zebisch: Bau von Kindertagesstätten Dr. Barth, Staatssekretär . . . . . 12735 A Fragen des Abg. Hauser (Sasbach) : Gerichtshilfe für Erwachsene Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 12735 B, D, 12736 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 12735 D, 12736 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Verurteilungen wegen Mordes und Völkermordes im Ausland Dr. Ehmke, Bundesminister . 12735 B, C, D, 12736 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 12735 C, D, 12736 B Weigl (CDU/CSU) 12736 D Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . 12736, C, D Frage des Abg. Baron von Wrangel: Herkunft des bei dem Attentat auf dem Frankfurter Flugplatz auf ein äthiopisches Flugzeug verwendeten Sprengstoffs 12737 A Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einfuhr von Sprengstoff aus osteuropäischen Staaten bzw. aus Jugoslawien 12737 A Fragen des Abg. Opitz: Vermögensverlust der Sparer durch Preissteigerung Dr. von Dohnanyi, Staatssekretär 12737 B, D, 12738 B Opitz (FDP) . . . . . . . . 12737 C, D Moersch (FDP) . . . . . . . 12738 A, B Fragen des Abg. Dr. Luda: Zuständigkeit der Deutschen Bundes- bank für die Geldwirtschaft Dr. von Dohnanyi, Staatssekretär . 12738 D, 12739 A, B, C Dr. Luda (CDU/CSU) 12739 A, B Frage des Abg. Dr. Apel: Finanzielle Unterstützung des Projekts eines senkrecht startenden Zivilflugzeuges 12739 A Fragen des Abg. Gewandt: Beschlüsse des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Dr. von Dohnanyi, Staatssekretär . 12739 D, 12740 B, C Gewandt (CDU/CSU) 12740 A, C Frage der Abg. Frau Klee: Berücksichtigung der Stadt Alzey bei der Auswahl neuer Bundesausbauorte Dr. von Dohnanyi, Staatssekretär . 12740 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Lieferung von Kalidüngemitteln in Entwicklungsländer Dr. von Dohnanyi, Staatssekretär . 12740 D, 12741 A, B, D Dr. Enders (SPD) 12741 A, B, C Frage des Abg. Picard: Anerkennung des deutschen graduierten Ingenieurs im EWG-Bereich Dr. von Dohnanyi, Staatssekretär . 12741 D, 12742 A, B, C, D, 12743 A Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 12742 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . 12742 A Dorn (FDP) . . . . . . . 12742 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 12742 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 12742 D Bühler (CDU/CSU) . . . . . . . 12743 A Frage des Abg. Hirsch: Zuschüsse für durch das Bauen in Schlechtwetterzeiten verursachte Mehrkosten an öffentlich-rechtliche Bauherren 12743 B Frage des Abg. Paul: Sozialabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Schweden Kattenstroth, Staatssekretär . . 12743 C, D, 12744 A Paul (SPD) 12343 D, 12344 A Frage des Abg. Zebisch: Anerkennung von Unfällen auf dem zur Unterbringung von Kindern berufstätiger Arbeitnehmer notwendigen Umweg von und zur Arbeit als Wegeunfälle Kattenstroth, Staatssekretär . 12744 A, C Zebisch (SPD) 12744 C Frage des Abg. Killat: Gesetzentwurf über die Gewährung von Unfallversicherungsschutz für Schulkinder Kattenstroth, Staatssekretär . . . 12744 C, 12745 A, B Killat (SPD) 12744 D, 12745 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 III Fragen des Abg. Weigl: Tarifliche Vereinbarungen über vermögensbildende Leistungen Kattenstroth, Staatssekretär . .12745 B, D, 12746 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 12745 D Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 12745 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 12746 A Fragen des Abg. Josten: Erbschaftsteuer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12746 C, D, 12747 A Josten (CDU/CSU) 12746 D Strohmayr (SPD) . . . . . . 12746 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttosozialprodukt Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . , 12747 A, B, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 12747 B, C Frage des Abg. Zebisch: Absetzung der Kosten für die Unterbringung der Kinder berufstätiger Mütter in Tagesheimstätten von der Lohnsteuer als Sonderausgabe Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 12747 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) (Drucksachen V/32, V/2285); Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4094) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (2. StrRG) (Drucksachen V/32, V/2285); Zweiter Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4095) — Zweite Beratung — Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 12748 B, 12785 B Kaffka (SPD) 12750 C Rollmann (CDU/CSU) 12751 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 12752 C, 12759 A, 12766 A, 12781 C, 12789 B, 12791 C, 12793 A, C, 12795 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 12753 B, 12765 C, 12773 A, 12779 C, 12791 C Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . . 12754 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 12755 D, 12762 B, 12782 A, 12785 A, 12790 A, 12792 A, B, C, D, 12794 A Busse (Herford) (FDP) . . 12756 D, 12755 A, 12768 C, 12770 C, 12774 A, 12787 B Wagner (CDU/CSU) 12757 B Schlee (CDU/CSU) 12761 B, 12766 D, 12791 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 12762 D Dr. Rutschke (FDP) . . . 12764 A, 12795 A Hirsch (SPD) . . . . . 12764 B, 12777 D Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 12765 B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 12769 A Dr. Bucher (FDP) . . . 12771 D, 12782 D Kern (SPD) . . . . . 12783 B, 12786 D Bühler (CDU/CSU) 12783 C Köppler (CDU/CSU) 12784 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 12785 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 12787 D Dr. Kübler (SPD) . . . 12788 C, 12795 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 12788 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Förderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit (Drucksache V/4124) — Erste Beratung — . . 12796 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Förderativen Republik Jugoslawien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/4149) — Erste Beratung — 12796 A Entwurf eines Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) (Drucksache V/4125) — Erste Beratung — 12796 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 1 GG (FDP) (Drucksache V/3886) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 7 GG (Abg. Dr. Hofmann [Mainz], Leicht, Dr. Burgbacher, Dr. Wuermeling, Dr. Klepsch u. Gen.) (Drucksache V/3902) — Erste Beratung — . . 12796 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache V/4115) — Erste Beratung — . . . . . 12796 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/4117) — Erste Beratung — . . . . . . . . 12796 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilf egesetzes (4. HHÄndG) (Druchsache V/4147) — Erste Beratung — . . . . . . . . 12796 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache V/4148) — Erste Beratung — 12796 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4138) — Erste Beratung — 12796 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (Abg. Busse [Herford], Dr. Hauser [Sasbach], Dr. Reischl u. Gen.) (Drucksache V/4146) — Erste Beratung — 12796 D Nächste Sitzung 12797 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12799 A Anlagen 2 bis 10 Änderungsanträge Umdrucke 644, 646, 645, 643, 649, 647, 642, 650 und 648 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen V/32, V/2285, V/4095) bzw. des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen V/32, V/2285, V/4094) 12799 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Meister betr. die Vorschriften für die Erstellung der Steuerbilanz edelmetallverarbeitender Betriebe 12803 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Meister betr. Aufnahme des Betriebs einer Kunststoffsinterei in den Katalog der lästigen Betriebe nach § 16 der Gewerbeordnung . . . . 12803 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Herausgabe der Jahrbücher „Die internationale Politik" durch die Deutsche Gesellschaft für auswärtige Politik 12804 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Aufnahme der Bundesausbaugebiete Landkreis Loreley, Unterlahn und Oberwesterwald in das regionale Aktionsprogramm der Bundesregierung 12804 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Könen (Düsseldorf) betr. nächtliche Postabfertigung auf dem Flughafen Düsseldorf-Lohhausen . . . . 12804 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 12699 230. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Dr. Aigner * 10. 5, Dr. Apel * 10. 5. Arendt (Wattenscheid) * 10. 5. Dr. Arndt (Berlin) 9. 5. Dr. Artzinger * 10. 5. Bading* 10. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Bauer (Würzburg) ** 7. 5. Bauknecht 7. 5. Behrendt * 10. 5. Bergmann* 10. 5. Beuster 9. 5. Dr. Brenck 10. 5. Dr. Burgbacher * 10. 5. Corterier * 10. 5. Deringer * 10. 5. Dichgans * 10. 5. Dr. Dittrich* 10. 5. Dröscher * 10. 5. Frau Dr. Elsner * 10. 5. Dr. Even 10. 5. Faller * 10. 5. Fellermaier * 10. 5. Flämig** 7. 5. Dr. Franz 31. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gerlach* 10. 5. Glombig 10. 5. Dr. Gradl 9. 5. Hahn (Bielefeld) * 10. 5. Hamacher 30. 6. Hellenbrock 31. 7. Dr. HUys 7. 5. Illerhaus * 10. 5. Dr. Ils 9. 5. Jahn (Marburg) 9. 5. Kahn-Ackermann** 7. 5. Dr. Kliesing (Honnef) ** 7. 5. Klinker * 10. 5. Dr. Koch 12. 5. Könen (Düsseldorf) 10. 5. Kriedemann* 10. 5. Kulawig* 10. 5. Kunze 15. 7. Lautenschlager * 10. 5. Lemmer 7. 5. Lenz (Brühl) * 10. 5. Dr. Löhr * 10. 5. Lücker (München) * 10. 5. Mauk * 10. 5. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein** 7. 5. Memmel * 10. 5. Metzger * 10. 5. Müller (Aachen-Land) * 10. 5. Neemann 15. 7. Dr. von Nordenskjöld 10. 5. Picard 10. 5. Richarts * 10. 5. Richter ** 7. 5. Riedel (Frankfurt) * 10. 5. Schmidt (Hamburg) 7. 5. Schmidt (Kempten) 10. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) 9. 5. Schoettle 10. 5. Dr. Schulz (Berlin) 10. 5. Dr. Serres ** 7. 5. Springorum* 10. 5. Dr. Starke (Franken) * 10. 5. Dr. Stecker 9. 5. Steinhoff 15. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 7. 5. Dr. Wahl ** 7. 5. Weimer 7. 5. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 9. 5. Wieninger 10. 5. Dr. Wilhelmi 31. 5. Wurbs 9. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 5. Frau Blohm 24. 5. von Eckardt 17. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 25. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 5. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 17. 5. Dr. Tamblê 17. 5. Walter 14. 5. Anlage 2 Umdruck 644 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Müller-Emmert und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (2. StRG) - Drucksachen V/32, V/2285, V/4095 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 werden 1. in § 41, 2. in § 47 Abs. 1, 3. in § 56 Abs. 3, 4. in § 59 Abs. 1 Nr. 3 12800 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 jeweils die Worte „Bewährung der Rechtsordnung" durch die Worte „Verteidigung der Rechtsordnung" ersetzt. Bonn, den 6. Mai 1969 Dr. h. c. Güde Bühler Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Müller-Emmert Hirsch Kern Anlage 3 Umdruck 646 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (2. StrRG) — Drucksachen V/32, V/2285, V/4095 —. I. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: 1. Als § 1 a wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ l a Zweck von Strafe und Maßregel Strafe und Maßregeln dienen dem Schutz der Rechtsgüter und der Wiedereingliederung des Täters in die Rechtsgemeinschaft." 2. § 3 erhält folgende Fassung: „§ 3 Geltung für Taten innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes begangen werden." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes gegen Rechtsgüter innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" b) Im Einleitungssatz wird das Wort „Ausland" durch die Worte „außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" ersetzt. c) In Nummer 3 wird das Wort „Inland" durch die Worte „im Geltungsbereich dieses Gesetzes" ersetzt. d) In Nummer 4 wird das Wort „Ausland" durch die Worte „außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" ersetzt. e) Die Nummer 6 wird gestrichen. f) In Nummer 8 wird nach dem Wort „Aufenthalts" das Wort „oder" gestrichen. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes gegen international geschützte Rechtsgüter" b) Im Einleitungssatz und in Nummer 7 werden jeweils das Wort „Ausland" durch die Worte „außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" ersetzt. 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Geltung für Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes in anderen Fällen" b) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils das Wort „Ausland" durch die Worte „außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" ersetzt. c) In Absatz 2 Nr. 2 wird das Wort „Inland" durch die Worte „innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" ersetzt. 6. § 9 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Hat der Teilnehmer an einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes begangenen Tat innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist." 7. § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder darüber bedroht sind." 8. In § 38 Abs. 2 werden die Worte „ein Monat" ersetzt durch die Worte „sechs Monate". 9. In § 41 werden die Worte „oder zur Bewährung der Rechtsordnung" gestrichen. 10. § 46 Ab. 1 erhält folgenden neuen Satz 2: „Die Strafe darf das Maß der Tatschuld nicht überschreiten." Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. 11. In § 47 Abs. 1 werden die Worte „oder zur Bewährung der Rechtsordnung" gestrichen. 12. § 48 wird gestrichen. 13. § 56 Abs. 3 wird gestrichen. 14. In § 56 c Abs. 2 wird nach dem Wort „Verurteilten" das Wort „namentlich" gestrichen. 15. In § 57 erhält Absatz 2 folgenden weiteren Satz 2: „Unter den gleichen Voraussetzungen kann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesetzt werden, wenn der Verurteilte fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt hat." 16. § 59 Abs. 1 Nr. 3 wird gestrichen. § 67 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „ (5) Wird die Maßregel vor der Strafe vollzogen, so kann das Vollstreckungsgericht die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung aussetzen." 17. § 78 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 wird gestrichen. 18. § 79 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird gestrichen. b) In Absatz 3 wird folgende Nummer 01 eingefügt: „01. dreißig Jahre bei lebenslanger Freiheitsstrafe," H. Artikel 1 Nr. 14 wird gestrichen. III. In Artikel 1 Nr. 19 wird § 184 c gestrichen. Bonn, den 6. Mai 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 645 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) - Drucksachen V/32, V/2285, V/4094 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 1 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Verbrechen sind Handlungen, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder darüber bedroht sind." 2. In Artikel 1 Nr. 3 erhält § 13 Abs. 1 folgenden neuen Satz 2: „Die Strafe darf das Maß der Tatschuld nicht überschreiten." Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. 3. In Artikel 1 Nr. 4 werden in § 14 Abs. 1 die Worte „oder zur Bewährung der Rechtsordnung" gestrichen. 4. In Artikel 1 Nr. 4 wird § 17 gestrichen. 5. In Artikel 1 Nr. 9 wird § 23 Abs. 3 gestrichen. In Artikel 1 Nr. 9 wird in § 24 b Abs. 2 das Wort „namentlich" gestrichen. 6. In Artikel 1 Nr. 18 werden in § 42 e Abs. 1 vor den Worten „vorsätzliche Straftat" die Worte „nach Vollendung seines fünfundzwanzigsten Lebensjahres begangen" eingefügt. 8. In Artikel 1 Nr. 48 wird der § 166 gestrichen. 9. In Artikel 1 Nr. 52 erhält § 175 folgende Fassung: „§ 175 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird ein Mann über achtzehn Jahren bestraft, der mit einem anderen Mann unter achtzehn Jahren Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt." 10. Artikel 1 Nr. 63 wird wie folgt geändert: a) Der § 237. wird gestrichen. b) In § 238 Abs. 1 und 2 werden jeweils die Worte „§§ 235 und 237" ersetzt durch die Worte „§§ 235 und 236". 11. In Artikel 9 Nr. 5 werden die Worte „175 Abs. 1 Nr. 2, 3" gestrichen. 12. In Artikel 106 wird der § 166 gestrichen. Bonn, den 6. Mai 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 643 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Müller-Emmert und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) - Drucksachen V/32, V/2285, V/4094 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 4 werden in § 14 Abs. 1, 2. in Artikel 1 Nr. 9 werden in § 23 Abs. 3, 3. in Artikel 106 Abs. 1 Nr. 1 werden a) in § 23 Abs. 2, b) in § 27b Abs. 1 jeweils die Worte „Bewährung der Rechtsordnung" durch die Worte „Verteidigung der Rechtsordnung" ersetzt. Bonn, den 6. Mai 1969 Dr. h. c. Güde Dr. Müller-Emmert Bühler Hirsch Dr. Stark (Nürtingen) Kern 12802 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 Anlage 6 Umdruck 649 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Köppler zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) — Drucksachen V/32, V/2285, V/4094 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 48 wird in § 167 Abs. 1 Nr. 1 das Wort „böswillig" durch die Worte „absichtlich und in grober Weise" ersetzt. 2. In Artikel 106 Abs. 1 Nr. 2 wird in § 167 Abs. 1 Nr. 1 das Wort „böswillig" durch die Worte „absichtlich und in grober Weise" ersetzt. Bonn, den 7. Mai 1969 Köppler Anlage 7 Umdruck 647 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Süsterhenn, Dr. Jaeger, Dr. von Merkatz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) — Drucksachen V/32, V/2285, V/4094 —. Der Bundestag wolle beschließen: - In Artikel 1 Nr. 48 wird in § 167 Abs. 1 Nr. 1 das Wort „böswillig" durch das Wort „absichtlich" ersetzt. Bonn, den 7. Mai 1969 Dr. Süsterhenn Dr. Jaeger Dr. von Merkatz Dr. Aigner Baier Becker Berberich Biechele Bremer Burger Faller Franke (Osnabrück) Dr. Freiwald Dr. Frerichs Fritz (Welzheim) Dr. Giulini Glüsing (Dithmarschen) Gottesleben Dr. Hauser (Sasbach) Frau Klee Dr. Kopf Krampe Frau Dr. Kuchtner Kuntscher Lenze (Attendorn) Dr. Lindenberg Maucher Meis Meister Ott Petersen Dr. Prassler Rawe Dr. Ritz Frau Schroeder (Detmold) Stücklen Wullenhaupt Anlage 8 Umdruck 642 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Müller-Emmert und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) — Drucksachen V/32, V/2285, V/4094 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 44 wird gestrichen. 2. Artikel 50 Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 6. Mai 1969 Dr. h. c. Güde Bühler Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Müller-Emmert Anlage 9 Umdruck 650 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Müller-Emmert und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) — Drucksachen V/32, V/2285, V/4094 —. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 101 a wird eingefügt: „Artikel 101 a Einschränkung von Grundrechten Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird durch § 24 Abs. 2 Satz 4 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung des Artikels 11 Nr. 9 eingeschränkt." Bonn, den 7. Mai 1969 Dr. h. c. Güde Dr. Müller-Emmert Rollmann Schlee Hirsch Anlage 10 Umdruck 648 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) — Drucksachen V/32, V/2285, V/4094 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 12803 Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 106 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: a) in § 23 wird Absatz 2 gestrichen, b) in § 27 b Absatz 1 werden die Worte „oder zur Bewährung der Rechtsordnung" gestrichen. 2. Artikel 106 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 175 erhält folgende Fassung: „§ 175 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird ein Mann über achtzehn Jahren bestraft, der mit einem anderen Mann unter achtzehn Jahren Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt." b) § 237 wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 31. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Meister (Drucksache V/4020 Fragen 75 und 76) : Warum wird die sogenannte Lifo-Methode für die Bewertung der Edelmetalle in der Steuerbilanz der einschlägigen Wirtschaft von . den Finanzbehörden nicht anerkannt, obwohl sie bei der Handelsbilanz allgemein üblich ist? Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sich durch den gespaltenen Goldpreis die seitherigen Voraussetzungen geändert haben, den angesprochenen Fragenkomplex zu überprüfen und die Vorschriften für die Erstellung der Steuerbilanz edelmetallverarbeitender Betriebe und der Kreditinstitute, die sich zugleich industriell betätigen, sinngemäß zu ändern? Das nach § 155 Abs. 1 Satz 3 AktG 1965 bei der Bewertung des Vorratsvermögens in der Handelsbilanz zulässige sog. Lifo-Verfahren deckt sich nicht mit dem bestehenden Steuerrecht. Bei dem Lifo-Verfahren wird — entgegen dem tatsächlichen Verlauf — unterstellt, daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Gegenstände zuerst veräußert oder verbraucht werden und daß dementsprechend die am Bilanzstichtag vorhandenen Bestände aus den ältesten Zugängen stammen. Das Lifo-Verfahren hat insbesondere bei Preissteigerungen Bedeutung. Es gestattet, daß das Vorratsvermögen in der Periode einer Preissteigerung mit den bei Beginn der Preissteigerung geltenden Werten bewertet wird, auch wenn die damals vorhandenen Bestände längst veräußert und die Neuzugänge zu höheren Preisen angeschafft worden sind: Es werden dadurch im Wertansatz des Vorratsvermögens stille Reserven gebildet. Die Bildung solcher stiller Reserven ist jedoch nach § 6 des Einkommensteuergesetz (EStG) nicht zulässig. Nach dieser steuerlichen Bewertungsvorschrift, die den Bewertungsvorschriften des Aktiengesetzes und des sonstigen Handelsrechts nach § 5 Satz 2 EStG vorgeht, ist das am Bilanzstichtag vorhandene Vorratsvermögen, soweit nicht ein niedrigerer Teilwert in Betracht kommt, mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Beim Lifo-Verfahren wird aber der am Bilanzstichtag vorhandene Bestand nicht mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern mit denen eines anderen Bestands — eines früheren, tatsächlich nicht mehr vorhandenen Bestands — bewertet. Eine solche Bewertung ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 6 EStG steuerlich nicht zulässig. Das Lifo-Verfahren ist eine Bewertungsmethode, durch die in erster Linie die sog. Scheingewinnbesteuerung bei Preissteigerungen ausgeschlossen werden soll. Das Problem der Scheingewinnbesteuerung ist jedoch steuerlich bereits durch die Preissteigerungsrücklage nach § 74 EStDV gelöst, so daß eine steuerliche Anerkennung des Lifo-Verfahrens, die nur durch eine Gesetzesänderung möglich wäre, nicht geboten ist. Abgesehen hiervon würde das Lifo-Verfahren gegenüber der Preissteigerungsrücklage einen erheblichen Steuerausfall zur Folge haben. Der Finanzausschuß des Bundestages hat deshalb bei der Beratung des inzwischen vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, durch das die Bilanzierungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 auch steuerlich übernommen werden, die steuerliche Anerkennung des Lifo-Verfahrens ausdrücklich abgelehnt. (Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses zu dem bezeichneten Gesetz — Bundestags-Drucksache V/3852). Aus den dargelegten Gründen kann das Lifo-Verfahren steuerlich auch nicht für die Bewertung der Edelmetalle zugelassen werden. Der Umstand des gespaltenen Goldpreises kann zu keiner anderen Beurteilung führen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meister (Drucksache V/4020 Frage 115) : Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung zu § 16 der Gewerbeordnung dergestalt zu ergänzen, daß der Betrieb einer Kunststoffsinterei in den Katalog der lästigen Betriebe aufgenommen wird? Im Bundesministerium für Gesundheitswesen wird zur Zeit eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung vom 4. August 1960 (BGBl. I S. 690) vorbereitet. Dabei wird auch geprüft, ob die von Ihnen genannten Kunststoff-Sintereien in die Verordnung einbezogen und damit der Ge- 12804 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 nehmigungspflicht unterworden werden sollen. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Wenn Sie es wünschen, werde ich Sie zu gegebener Zeit von dem Ergebnis der Untersuchungen unterrichten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 28. April 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/4097 Frage 79): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Herausgabe der Jahrbücher „Die internationale Politik" durch die Deutsche Gesellschaft für auswärtige Politik sicherzustellen, nachdem mit der Finanzhilfe der Stiftung Volkswagenwerk künftig nicht mehr zu rechnen ist? Die Jahrbücher der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik mit dem Titel „Die Internationale Politik" sind seit ihrer Gründung durch Stiftungen, vor allem durch die Stiftung Volkswagenwerk, gefördert worden. Die Stiftung Volkswagenwerk hatte zunächst die Förderung für 3 Jahre zugesagt. Sie hat dann den Förderungszeitraum auf 6 Jahre ausgedehnt, obwohl sie normalerweise derartige Projekte nicht länger als 3 bis höchstens 5 Jahre fördert. Da die Jahrbücher inzwischen internationales Ansehen gewonnen hatten und eine andere Form der Finanzierung nicht gefunden wurde, hat das Kuratorium 3) der Stiftung am 11. Dezember 1968 beschlossen, die Förderung noch einmal für 2 Jahre fortzusetzen; es hat aber bei dieser Gelegenheit erklärt, daß eine Förderung über diesen Zeitraum hinaus nicht mehr möglich sein werde. Die Förderungsbeiträge für 1969 und 1970 betragen übrigens je DM 90 000,—. Die Bundesregierung betrachtet die Jahrbücher der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik als eine Publikation von großem Wert, sowohl was die Beschäftigung mit Problemen der internationalen Politik in der Bundesrepublik selbst angeht, als auch in bezug auf die Darstellung internationaler Probleme aus deutscher Sicht. Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik steht mit verschiedenen Stellen in Verbindung, um das Erscheinen der Jahrbücher auch über das Jahr 1970 hinaus sicherzustellen. Die Bundesregierung verfolgt diese Bemühungen mit Interesse und wird, wenn es sich als notwendig erweisen sollte, überlegen, wie sie diese Bemühungen von sich aus unterstützen kann. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 30. April 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/4097 Frage 121): Ist die Bundesregierung bereit, die wirtschaftsschwache Region im Nordteil des Landes Rheinland-Pfalz, umfassend die Bundesausbaugebiete Landkreis Loreley, Unterlahn und Oberwesterweld, in ihr regionales Aktionsprogramm aufzunehmen? Bund und Länder entwickeln zur Zeit Regionale Aktionsprogramme für größere, zusammenhängende Bundesfördergebiete. Die räumliche Gliederung dieser Aktionsprogramme erfolgt auf der Grundlage der von den Ländern entwickelten regionalpolitischen Vorstellungen. So basiert die Abgrenzung des bereits in Kraft getretenen Aktionsprogramms für das Gebiet „Eifel/Hunsrück" (Regierungsbezirk Trier sowie aus dem Regierungsbezirk Koblenz der Landkreis Zell und Teile der Landkreise Mayen und Cochem) auf dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz über die Einteilung des Landes in Regionen vom 16. März 1967 und dem Landesentwicklungsprogramm vom April 1968. Nach dem Landesentwicklungsprogramm ist das im Aktionsprogramm „Eifel/Hunsrück" ausgewiesene Gebiet „besonders förderungsbedürftig". Daneben verbleiben kleinere Bundesfördergebiete, bei denen aufgrund ihrer geographischen Lage noch nicht entschieden ist, ob sie in bestehende bzw. neue Aktionsprogramme einbezogen oder ob sie außerhalb von Aktionsprogrammen gefördert werden sollen. Dazu gehören in Rheinland-Pfalz auch die Landkreise Loreley, Unterlahn und Oberwesterwald. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die bei diesen Fragen das Vorschlagsrecht hat, untersucht zur Zeit die Möglichkeiten, die genannten Landkreise in ein Aktionsprogramm aufzunehmen. Erst wenn diese Untersuchungen zu konkreten Vorschlägen herangereift sind, kann die Bundesregierung ihrerseits Stellung nehmen. Selbstverständlich stehen auch den Fördergebieten außerhalb von Aktionsprogrammen die Mittel des Regionalen Förderungsprogramms weiterhin mit dem ihnen entsprechenden Anteil zur Verfügung. Darüber hinaus wird sich das Bundesministerium für Wirtschaft dafür einsetzen, daß auch für die wenigen Gebiete, die keinem größeren Aktionsraum zugeordnet werden können, eine Fünf-Jahres-Produktion der Entwicklungsmöglichkeiten erfolgt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 7. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) (Drucksache V/4156 Frage 2) : Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Anwohner des Flughafens Düsseldorf-Lohausen, die nächtliche Postabfertigung, die demnächst auf Düsenflugzeuge umgestellt werden soll, wegen des auf dem obigen Flughafen geltenden Nachtstartverbotes auf den Flughafen Köln-Bonn zu verlagern und die sonst in Düsseldorf-Lohausen verladene Post durch Kraftfahrzeuge zum Flugplatz Köln-Bonn zu bringen, um Verzögerungen bei der Postabfertigung auf ein Mindestmaß zu beschränken? Das Nachtluftpostnetz wird von der Deutschen Lufthansa im Auftrage der Deutschen Bundespost Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 12805 betrieben. Letztere hat keinen unmittelbaren Einfluß auf die dabei verwendeten Flugzeuge. Trotzdem hat sie, im Hinblick auf die Lärmbelästigung durch Düsenflugzeuge in der Nacht, die Lufthansa dringend gebeten, für die Nachtluftpostflüge geeignete Propellermaschinen weiterhin einzusetzen. Die Lufthansa hat sich dazu noch nicht abschließend geäußert. Sollte die Lufthansa ab Sommerfahrplan 1970 über keine Propellermaschinen mehr verfügen können, so muß — bei einer generellen Beibehaltung des Nachtstartverbotes für Düsenflugzeuge in Düsseldorf — dieser Flugplatz aus dem Nachtluftpostnetz ausgeklammert und die Post des Düsseldorfer Raumes über den Köln-Bonner Flugplatz abgefertigt werden. Die umfangreichen Ermittlungen für diesen Betriebsfall haben selbst bei optimaler Lösung ergeben, daß die Zeiten, bis zu denen die Sendungen bei den betroffenen Postämtern für den Luftpostanschluß vorliegen müssen, 30-200 Minuten früher festgelegt werden müßten, und daß damit die Postversorgung aus dem Düsseldorfer Bereich sich leider unvermeidlich verschlechtern würde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Müller-Emmert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlau ben Sie mir noch eine kurze Klarstellung. Es ist nicht so, als ob es im Strafrecht nur das Inland und das Ausland gäbe. Es gibt hier auch noch Zwischenstufen. Dies mögen sich die Damen und Herren von der FDP-Fraktion überlegen.

    (Zuruf von der FDP: Dann sagen Sie es doch!)

    Es gibt nämlich auch Inland, in dem das Grundgesetz gilt, und darüber hinaus Inland, in dem das Grundgesetz nicht gilt. Das ist die entscheidende Frage, die wir hier sehen müssen.
    Im Rahmen unseres Strafrechts in der Bundesrepublik werden die Regeln des interlokalen Strafrechts angewendet. Diese Anwendung der Regeln des interlokalen Strafrechts gewährleistet auf der einen Seite, anzuerkennen, daß die DDR Inland ist, auf der anderen Seite aber wird dabei berücksichtigt, daß man analog entsprechend die Regeln des internationalen Strafrechts im Rahmen des interlokalen Strafrechts anwendet, so daß man im Endergebnis dazu kommt, die DDR als Inland anzuerkennen, in dem das Grundgesetz allerdings nicht gilt. Dies ist letztlich der Inhalt unserer Erwägungen, daß wir in § 3 von „Inland" sprechen.
    Es wurde gesagt, daß diese neue Regelung _ab 1. Oktober 1973 in Kraft treten wird. Wir haben bis dahin noch viel Zeit, alle diese Punkte noch einmal zu überlegen. Man muß auch bedenken, Herr Kollege Busse, daß wir, wenn Ihr Antrag durchginge, vor der technisch-organisatorischen Konsequenz stünden, noch eine Fülle anderer Folgeänderungen vornehmen zu müssen. Dafür mögen Sie doch bitte Verständnis haben. Das ist ein praktikabler und technischer Grund. Ich kenne Ihre Abänderungsanträge.

    (Abg. Busse [Herford] : Dann sagen Sie es doch!)

    — Sie haben dies ja auch in weiteren Punkten berücksichtigt. Ich bin mir aber nicht darüber im klaren — das sage ich Ihnen freiweg —, ob Sie dabei auch alle Punkte berücksichtigt haben. Wiewohl ich natürlich einen sehr großen Respekt vor Ihrer Gründlichkeit und vor Ihrem Arbeitseifer habe, weiß ich nicht, ob hier alles erfaßt ist.
    Da in diesem Punkt die Zeit nicht drängt, da es keine Frage grundsätzlichster Bedeutung ist, verstehe ich nicht, daß Sie mit aller Macht darauf drängen, daß hierüber eine Abstimmung in Ihrem Sinne durchgeführt wird. Wir würden damit nur in gewisse Schwierigkeiten, die ich angedeutet habe, kommen.
    Ich bitte deshalb namens der Fraktion der CDU/ CSU und der SPD, diesen Antrag und auch die Folgeanträge abzulehnen.


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort wird nicht weiter gewünscht.
Wir stimmen dann über Ziffer 2 des Umdrucks 646 ab. Dabei unterstelle ich, daß dies sich auf die vom Antragsteller abgeänderte Form bezieht. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen dann zur Abstimmung über § 3 in der unveränderten Form, die der Ausschuß vorschlägt. Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 230. Sitzung.. Bonn, Mittwoch, den 7. Mai 1969 12729
Vizepräsident Scheel
Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —
§ 3 ist bei Enthaltungen angenommen.
Wir kommen zu § 4. Wird das Wort gewünscht?
— Das ist nicht der Fall. Wer § 4 in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Form zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Zu § 5 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, der soeben bereits von Herrn Kollegen Busse begründet worden ist.
Wird das Wort zu § 5 gewünscht? — Herr Kollege Rutschke, bitte schön!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eine Änderung des § 5 Nr. 6 vorgeschlagen. Hier handelt es sich darum, ob unter den Ausnahmekatalog des § 5 auch die Bestimmung des § 218 fallen soll.
    Der § 218 ist in Deutschland sowohl in der Rechtslehre als auch in der Rechtsüberzeugung sehr umstritten. Die Rechtslehre hat hier Vorschläge gemacht — auch die sogenannten Alternativ-Professoren haben es getan —, die zur Debatte stehen. Außerdem ist die Dunkelziffer bei § 218 außerordentlich hoch. Auch das spricht für eine Änderung des § 218. Jetzt wollen Sie diesen umstrittenen § 218 in den Ausnahmekatalog des § 5 aufnehmen. Wir sind der Überzeugng, daß man diese so umstrittenen Bestimmungen nicht in den Ausnahmekatalog hineinnehmen kann.
    Gegen unsere Auffassung wurde in den Ausschüssen eingewandt, daß die Folge ein Privileg der Reichen wäre, die in der Lage wären, die im Inland noch strafbare Handlung in einem Land, das den Tatbestand des § 218 nicht mit Strafe bedroht, vorzunehmen. Ich weiß nicht, ob das heute noch richtig ist. Da jedes Jahr Millionen von Bürgern ins Ausland fahren, kann es sich dabei nicht nur um Leute handeln, die mit Gütern besonders gesegnet sind.
    Hinzu kommt, daß die Dunkelziffer in diesem Bereich noch größer sein wird, weil die Beweislage bei Straftaten, die im Ausland begangen worden sind, aber vor deutschen Gerichten im Inland verhandelt werden müssen, weil die Tat im Ausland nicht strafbar ist, außerordentlich schwierig ist. Sie werden, wenn Sie diese Bestimmung beschließen, bei der Durchführung praktisch nur ein Minimum an Fällen erfassen können, während 99 °Io der Fälle wegen der Nachweisschwierigkeiten nicht verfolgt werden. Diese Bestimmung wird also nicht wirksam und damit auch rechtspolitisch nicht zweckmäßig sein.
    Ich darf vielleicht auch in diesem Zusammenhang noch einmal das Wort des kanadischen Ministerpräsidenten Trudeau anführen, das der Herr Bundesjustizminister zitiert hat, daß sich der Staat nicht in die Schlafzimmer der Bürger begeben solle; darin habe er nichts zu suchen. Hier könnte man sagen, daß der Staat seinen Bürgern nicht ins Ausland, wo eine solche Handlung straffrei ist, hinterherreisen sollte.
    Herr Präsident, darf ich vielleicht auch noch den Antrag zu Nr. 8 begründen?