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    Deutscher Bundestag 224. Sitzung Bonn, den 26. März 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Falke, Dr. Imle und Dr. Gradl . . 12237 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12237 B Ergänzung der Tagesordnung 12237 D Amtliche Mitteilungen 12238 B Fragestunde (Drucksache V/4020) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Sitz der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 12240 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 12240 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Änderung des Art. 53 der UNO-Charta 12240 D Fragen des Abg. Freiherr von Gemmingen: Schonung ziviler Ziele in Biafra — Berichte über die Hungersnot in Biafra Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 12241 A, D Freiherr von Gemmingen (FDP) . 12242 A Fragen der Abg. Frau Holzmeister: Einstellung von Angestellten im Auswärtigen Amt — Einfluß von Verbänden auf die Stellenbesetzung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12242 B Frau Holzmeister (CDU/CSU) . . . 12242 C Fragen des Abg. Josten: Beitrag der Bundesregierung zur Beendigung des Kampfes in Ostnigeria — Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung 12242 C Frage des Abg. Porsch: Rückstellungsgesuche von Reservisten für Wehrübungen von Hase, Staatssekretär 12242 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12243 A Frage des Abg. Dr. Nann: Beteiligung der Bundeswehr an den Kosten der Errichtung eines Hallenbades in Crailsheim von Hase, Staatssekretär 12243 B Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Einrichtung eines Hubschraubersanitätsdienstes für die Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 12243 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12243 D Frage des Abg. Dröscher: Einberufung der Söhne von Kriegsgefallenen und Schwerbeschädigten von Hase, Staatssekretär 12244 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 12244 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 12244 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Frage des Abg. Dröscher: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien als Institutionen der Berufsausbildung von Hase, Staatssekretär . . . . . 12244 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Ausbauplanung im Straßenverkehrsnetz Braunschweig—Wolfsburg--Salzgitter—Peine . . . . . . . . . . 12245 A Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Benennung ' von Rastplätzen nach ostdeutschen Städten . . . . . . . . 12245 A Fragen des Abg. Reichmann: Führerschein zum Führen von Ackerschleppern — Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12245 D Fragen des Abg. Kulawig: Ausbau der Flugsicherung des Flughafens Saarbrücken-Ensheim Börner, Parlamentarischer • Staatssekretär 12246 A, C Kulawig (SPD) . . . . . . . 12246 B Frage des Abg. Baier: Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden — Herabsetzung der Bagatellgrenze Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12247 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 12247 C Frage des Abg. Felder: Ausgangskontrolle im Hauptbahnhof Nürnberg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 12248 B Felder (SPD) 12248 B Fragen des Abg. Dr. Nann: Autobahnteilstrecke SchwabbachHohebuch—Crailsheim Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12248 B, C Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Autobahnlinie Köln—Olpe—Hersfeld Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12248 D Dr. Kreutzmann (SPD) 12248 D Frage des Abg. Genscher: Verhinderung von Selbstmordversuchen an der Blombachtalbrücke Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12249 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 12249 A Ramms (FDP) . . , 12249 B Frage des Abg. Rainer: Auskünfte über die personelle Besetzung des Verkehrsausschusses Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12249 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Jahresurlaub des Personals der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12249 C, 12250 A Dr. Enders (SPD) . . . 12249 D, 12250 A, B Rawe (CDU/CSU) 12250 C Fragen des Abg. Ramms: Unfallforschung durch amerikanische Universitätskliniken und deutsche Automobilfirmen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12250 D Ramms (FDP) . . , 12251 B Frage des Abg. Ramms: Verlängerung des Wochenendfahrverbots für Lastkraftwagen über 7,5 t Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12251 A Ramms (FDP) 12251 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Einstellung des Expreß- und Stückgutverkehrs auf dem Bahnhof Büchen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12251 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 12251 D Fragen des Abg. Strohmayr: Ausstellung von Duplikaten der Kraftfahrzeugscheine Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12252 A, B Strohmayr (SPD) 12252 C von Hassel, Präsident 12252 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März, 1969 III Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung von Städten und Gemeinden des Zonenrandgebietes in das Hamburger Ortstelefonnetz Dr. Dollinger, Bundesminister . . 12253 A, B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 12253 C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Empfang des Fernsehprogramms „Südwest 3" in den Landkreisen Südbadens und Südwürttembergs Dr. Dollinger, Bundesminister . . 12254 A, B Fragen der Abg. Frau Freyh: Zunahme der Störungen im automatischen Fernsprechverkehr Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 12254 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969 (Drucksache V/3300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/3923) 12255 A Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache V/3938) . . . . . . 12255 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache V/3942) 12255 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/3931, zu V/3931) in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/3402) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache V/3532) Erste Beratung — Krampe (CDU/CSU) . . . . . . 12255 D Katzer, Bundesminister . 12258 A, 12266 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 12259 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 12260 B Dr. Schellenberg (SPD) 12262 B, 12264 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 12265 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 12269 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 12270 C Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache V/3935) Frau Dr. Heuser (FDP) 12271 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 12273 C Dr. Meinecke (SPD) 12277 C Frau Strobel, Bundesminister . . 12280 C Abwicklung der Tagesordnung 12285 B Eidesleistung des Bundesministers Dr Ehmke 12285 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3994) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen (Drucksache V/4044) — Zweite und dritte Beratung — Sänger (SPD) 12285 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache V/3932) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (aus Drucksache V/2494) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4019), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3964) — Zweite und dritte Beratung und mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (aus Drucksache V/2494) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4018), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4005) — Zweite und dritte Beratung — Haehser (SPD) . . . . . . . . 12286 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 12289 C Rawe (CDU/CSU) 12296 B Leber, Bundesminister 12300 B Lemmrich (CDU/CSU) 12309 C Seifriz (SPD) . . . . 12313 D Seibert (SPD) . . . . . . . . 12316 D Ramms (FDP) 12319 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 12320 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Jung (FDP) 12321 D Kulawig (SPD) 12322 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 12323 C Draeger (CDU/CSU) 12323 D Matthes (SPD) 12324 C Jacobi (Köln) (SPD) 12325 C Wendelborn (CDU/CSU) 12326 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3936) 12329 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/3937) 12329 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/3939) . . 12329 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/3940) Frau Meermann (SPD) . . . . . 12329 C Porsch (FDP) . . . . . . . . 12330 D Baier (CDU/CSU) 12331 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 12333 D Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/3943) 12336 C Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksachen V/3946, zu V/3946) Röhner (CDU/CSU) 12336 D Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/3947) 12337 D Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/3948) 12337 D Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen V/3950, zu V/3950) Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 12338 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 12338 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12339 B Nächste Sitzung 12340 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12341 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 613 und 598 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932) . . . . . . 12341 C Anlagen 4 und 5 Entschließungsanträge Umdrucke 619 und 626 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/3964) . . . . . . 12342 A, B Anlagen 6 und 7 Änderungsanträge Umdrucke 615 und 617 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/4005) 12342 C, 12343 A Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 618 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/4005) 12343 B Anlagen 9 und 10 Änderungsanträge Umdrucke 599 und 600 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950, V/3951) . . 12343 C, D Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Meermann (SPD) zu Punkt II 10 der Tagesordnung 12344 A Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abg. Wurbs (FDP) zu Punkt II 10 der Tagesordnung 12344 C Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Röhner (CDU/CSU) zu Punkt II 15 der Tagesordnung 12345 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12237 224. Sitzung Bonn, den 26. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 8.59 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 12. 3. Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Bading * 28. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Behrendt * 28. 3. Beuster 28. 3. Blumenfeld ** 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Corterier * 29. 3. van Delden 28. 3. Dichgans * 28. 3. Dr. Dittrich * 29. 3. Frau Dr. Elsner * 28. 3. Erhard (Bad Schwalbach) 26. 3. Dr. Even 29. 3. Faller * 29. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Franz 28. 3. D. Dr. Gerstenmaier 28. 3. Glüsing 29. 3. Dr. Gradl 26. 3. Gscheidle 28. 3. Haage (München) 28. 3. Hansing 29. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31. 7. Hirsch 28. 3. Hölzle 28. 3. Hösl ** 28. 3. Horten 26. 3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Illerhaus ** 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Junghans 31.3. Kahn-Ackermann ** 26. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Frau Klee 28. 3. Dr. Kliesing (Honnef)** 28. 3. Klinker * 29. 3. Koenen (Lippstadt) 26. 3. Dr. Kopf 28. 3. Krammig 26. 3. Kriedemann * 28. 3. Dr. Krone 28. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 3. Frau Kurlbaum-Baier 28. 3. Lenz (Brühl) * 28. 3. Lenze (Attendorn) 28. 3. Lücke 28. 3. Lücker (München) * 28. 3. Marx (München) 28. 3. Mauk * 27. 3. Memmel * 28. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 3. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Metzger * 28. 3. Missbach 15. 4. Müller (Aachen-Land) ' 28. 3. Neemann 19. 4. Neumann (Stelle) 27. 3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 28. 3. Richter ** 27. 3. Riedel (Frankfurt) * 28. 3. Dr. Rutschke ** 28. 3. Scheel 28. 3. Schmidt (Hamburg) 28. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 28. 3. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Starke (Franken) * 28. 3. Steinhoff 30. 4. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Weigl 31.3. Frau Wessel 31.3. Winkelheide 31. 3. Frau Dr. Wolf 27. 3. Dr. Zimmermann 28. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 613 Änderungsantrag der Abgeordneten Lemmrich, Rawe, Wagner, Dr. Abelein und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Seifriz, Fellermaier und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 10 Tit. 883 01 werden in der Zweckbestimmung die Worte von mehr als 50 000 Einwohner gestrichen. Bonn, den 24. März 1969 Lemmrich Rawe Wagner Dr. Abelein Dr. Barzel und Fraktion Seifriz Fellermaier Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 598 Änderungsantrag der Abgeordneten Jung, Schultz (Gau-Bischofsheim), Ramms zur zweiten Be- 12342 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 ratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird Tit. 719 06 — Überarbeitung der vorhandenen Entwürfe für den Saar-Pfalz-Rhein-Kanal, — in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 18. März 1969 Jung Schultz (Gau-Bischofsheim) Ramms Anlage 4 Umdruck 619 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3964 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 1971 einen Bericht über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) insbesondere bei der Verbesserung der Verkehrsbedienung in ländlichen Räumen vorzulegen. Bonn, den 26. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 626 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Jacobi (Köln), Könen (Düsseldorf), Welslau und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3964 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag würde es begrüßen, wenn Bundesbahn und Bundespost in Zusammenarbeit mit den anderen Verkehrsträgern ein oder mehrere Modellvorhaben auf dem Gebiete der regionalen Verkehrsbedienung durchführen würden. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, über die Ergebnisse solcher Modellversuche zu berichten und auch die Möglichkeiten der Einführung einer Gebietsgenehmigung für den Regionalverkehr unter Berücksichtigung sozialer, steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesichtspunkte weiterzuverfolgen. Bonn, den 26. März 1969 Schmitt-Vockenhausen Jacobi (Köln) Könen (Düsseldorf) Welslau Collet Frau Eilers Flämig Frau Herklotz Dr. Kübler Lautenschlager Dr. Müller (München) Dr. Rinderspacher Saxowski Schonhofen Schwabe Zebisch Anlage 6 Umdruck 615 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 wird in § 4 Abs. 1 folgende Nummer 6 angefügt: „6. Zubringer und Abholedienste zu und von den deutschen Verkehrsflughäfen." 2. In Artikel 1 Nr. 5 (§ 6 a) wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) In Absatz 1 Nr. 3 wird das Wort und durch das Wort „oder" ersetzt.' 3. In Artikel 1 Nr. 10 werden in § 13 a Abs. 2 Satz 2 die Worte „Die Zustimmung ist zu versagen" durch die Worte „Die Zustimmung kann versagt werden" ersetzt. 4. In Artikel 1 wird Nr. 15 a (§ 22 a) gestrichen. 5. In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: a1) In Absatz 1 Nr. 3 werden die Worte „2 t Nutzlast" durch die Worte „4 t Nutzlast" ersetzt.' Bonn, den 25. März 1969 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12343 Anlage 7 Umdruck 617 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Haehser, Regling, Lange und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe ai eingefügt: a') Absatz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. ein Personenkraftwagen mit Anhänger oder ein Lastkraftwagen von nicht mehr als 4 t Nutzlast ohne Anhänger verwendet wird." Bonn, den 25. März 1969 Ravens Haehser Regling Lange Baltes Böhm Brück (Holz) Frau Eilers Gerlach Junker Kohlberger Kulawig Kurlbaum Lenders Liehr Müller (Worms) Saxowski Welslau Wilhelm Anlage 8 Umdruck 618 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Wendelborn, Dr. Müller-Hermann, Lampersbach, Riedel (Frankfurt) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: ,a1) In Absatz 1 Nr. 3 wird die Zahl „2" durch die Zahl „4" ersetzt. Bonn, den 27. März 1969 Gewandt Wendelborn Dr. Müller-Hermann Lampersbach Riedel (Frankfurt) Balkenhol Burgemeister Diebäcker Falke Fritz (Welzheim) Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hesberg Frau Holzmeister Dr. Luda Meister Ott Porten Rainer Rollmann Schlager Schmidhuber Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Siemer Storm Weiland Wieninger Anlage 9 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzeplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950 — Der Bundestag wolle beschließen: Im Einzelplan 60 ist folgender neuer Titel auszubringen: „Minderausgabe im Bundeshaushalt 1969 1 800 000 000". Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 600 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 -- Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 2 wird der Betrag „3 851 500 000" durch den Betrag „2 051 500 000" ersetzt. Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion 12344 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) zu Punkt II 10 der Tagesordnung. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß es dem Herrn Bundeswohnungsbauminister gemeinsam mit dein Herrn Bundesfinanzminister und dem Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses gelingt, die Weichen der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend zu stellen. Einige Anmerkungen noch zum Titel „Zuschüsse und andere Zuweisungen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung auf dem Gebiete des Wohnungswesens usw." Dieser Titel hat sich erfreulicherweise in den letzten drei Jahren von 700 000 auf 1 700 000 DM entwickelt. Für die nächsten Jahre sind weitere Steigerungen vorgesehen. Im Verhältnis zu den Aufwendungen anderer Länder, unter denen sich wesentlich kleinere als die Bundesrepublik befinden, ist das zwar immer noch wenig. Aber es ist ein Fortschritt gegenüber dem Zustand, den der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung in seinem Bundesforschungsbericht II aus dem Jahre 1967 mit einer seiner negativsten Feststellungen charakterisiert hat. In den Zahlen, die wir jetzt im Haushalt 1969 finden, drückt sich aus, daß Wohnungswesen und Städtebau in ihrer gesellschaftspolitischen Aufgabenstellung immer deutlicher werden und daß das Parlament daraus die Konsequenzen zieht. Es wird in Zukunft seltener darum gehen, daß die Menschen überhaupt eine Wohnung haben, sondern vielmehr darum, daß sie eine ihrem individuellen Bedarf entsprechende Wohnung finden können. Daher muß das Wissen über die Bewohner und das Wohnen verstärkt werden, die Beziehung zwischen Mensch-Wohnung-Umwelt-Stadt, die in den letzten Jahren oft wenig berücksichtigt wurde und manche Fehlentwicklung im Städtebau zur Folge hatte, muß mehr vorausbedacht, muß näher erforscht werden. Verstärkt Rationalisierung und Industriealisierung müssen dazu beitragen, die Baukosten zu senken und zu stabilisieren. Bau- und Städtebauforschung, Rationalisierung und Industrialisierung sind langfristige, ja dauernde Aufgaben; denn bei dem schnellen Wandel unserer Umwelt werden sich auch die Anforderungen, die technischen Möglichkeiten und die Ziele im Wohnungsbau und im Städtebau ständig und schnell ändern. Dabei werden die elektronische Datenverarbeitung und ihre Anwendungsmöglichkeiten als Entscheidungshilfen besonderer Aufmerksamkeit, aber auch besonderer finanzieller Anstrengungen bedürfen. Ich möchte meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß Sie, Herr Minister, den Aufgaben der Forschung und Rationalisierung Ihr besonderes Augenmerk widmen, wovon auch die Arbeiten der von Ihnen berufenen Beiräte zeugen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion haben Sie dabei auf Ihrer Seite. Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II 10 der Tagesordnung. Zum Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau selbst läßt sich nur wenig sagen, da der Haushaltsrahmen nur wenig Spielraum bietet. Soweit erforderlich, wird ein Kollege aus dem Haushaltsausschuß hierzu noch einige Anmerkungen machen. Ich selbst möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, um dem Hohen Haus ein paar grundsätzliche Gedanken vorzutragen. Bereits in meinen Ausführungen zum Haushalt 1968 wies ich auf die Notwendigkeit hin, zu einer neuen, den veränderten Verhältnissen Rechnung tragenden Wohnungspolitik zu kommen. Seinerzeit führte ich ausdrücklich aus, daß die Sanierung und Modernisierung künftig Vorrang vor dem Wohnungsneubau erhalten müßten, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, am Bedarf vorbeizubauen. In den Jahren seit Bestehen der Großen Koalition ist an Impulsen in dieser Richtung bisher nichts erfolgt. Wir alle sind uns über die Notwendigkeit, den sozialen Wohnungsbau auch künftig fortzuführen, sicher einig. Nur über die Art und Weise, wie derselbe betrieben werden und in welcher Größenordnung er künftig erfolgen soll, gehen die Meinungen auseinander. Überlegungen der verschiedensten Institutionen, ob man die bisherige Objektförderung beibehalten oder zu einer Individualförderung übergehen solle, sind bereits seit geraumer Zeit im Gange. Auf das Für und Wider beider Möglichkeiten möchte ich an dieser Stelle weiter nicht eingehen. Eingehende Erörterungen im zuständigen Ausschuß werden nötig sein. Meine Parteifreunde und ich sind der Meinung, man sollte künftig den Akzent auf die Individualförderung legen. Dabei sind wir uns jedoch darüber klar, daß man nicht ganz ohne die Objektförderung auskommen wird. Mit der Individualförderung würde jedem Konsumenten auch insoweit Hilfe gewährt, wie dies zur Erreichung einer tragbaren Miete unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommensverhältnisse notwendig ist. Damit wird erreicht, daß auch die Wohnung als Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Lage, Größe und Ausstattung einen entsprechenden Preis erhält. Der politische Wille der Großen Koalition sei es, wie Minister Lauritzen bei der Einbringung des Städtebauförderungsgesetzes am 4. Dezember 1968 betonte, das Gesetz noch in diesr Legislaturperiode zu verabschieden. Alle Fraktionen sind sich wohl über die Notwendigkeit dieses Gesetzes mit gewissen unterschiedlichen Auffassungen einig. Mir erscheinen jedoch die Voraussetzungen einer baldmöglichen Verabschiedung nicht gegeben zu sein, solange nicht eine klare Aussage über Finanzierungsmöglichkeiten im Gesetz selbst gemacht wird. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß die Länder, so wie die Dinge jetzt liegen, nicht bereit sein werden, dem Gesetz zuzustimmen, sofern nicht dieser Forderung Rechnung getragen wird. Der Deutscher Bundestag, — 5. Wahlperiode — 224, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12345 Minister führte am 4. Dezember 1968 aus: „Die verlassungsrechtliche Grundlage für diese Mitfinanzierungskompetenz des Bundes soll durch das Finanzreformgesetz geschaffen werden." Nach dem Scheitern der Finanzreform ist zunächst die verfassungsmäßige Grundlage nicht mehr gegeben. Länder und Gemeinden werden allein nicht in der Lage sein, derartige Vorhaben selbst zu finanzieren, da dieselben meist die eigene Finanzkraft übersteigen. Um diese dringlichen Aufgaben erfüllen zu können, muß die Grundausstattung der Gemeinden verbessert werden. Ich bitte ferner zu erwägen, ob nicht künftig die Rückflüsse aus den Wohnungsbaumitteln oder zumindest ein Teil derselben - auch für Sanierungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden sollten. Hierüber hätte ich gern etwas Näheres vom Herrn Minister erfahren. Zum Schluß möchte ich noch eine Frage an den Minister richten: Wann ist mit der Auswertung und Veröffentlichung der Wohnungszählung zu rechnen? Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordnetens Röhner (CDU/CSU) zu Punkt II 15 der Tagesordnung Die Änderungen, die der Haushaltsausschuß bei ) der Beratung dieses Einzelplans beschlossen hat, beziehen sich auf zwei Schwerpunkte: Auf der Einnahmeseite waren die letzten Steuerschätzungen vom 16. 17. Februar 1969 zu berücksichtigen. Sie weisen ein Steuermehraufkommen von 620 Millionen DM aus. Auf der Ausgabenseite waren zusätzliche Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach Verabschiedung der Regierungsvorlage sichtbar und erforderlich wurden. A. Zu den Steuereinnahmen Im ursprünglichen Entwurf des Bundeshaushalts 1969 war von einem nominalen Zuwachs des Bruttosozialproduktes von 6,3 % oder von 73 580 Millionen DM ausgegangen worden. Demgegenüber hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen" in seiner Februarsitzung unter Berück9ichtigung der neuen Prognose für den nominalen Zuwachs des Bruttosozialprodukts in Höhe von 7 % — und der letzten Steuerrechtsänderungen (außenwirtschaftliches Absicherungsgesetz) das Steueraufkommen auf nunmehr 74 200 Millionen DM geschätzt. Gegenüber dem Istaufkommen des Jahres 1968 (rund 66 000 Millionen DM) bedeutet dies eine Mehreinnahme von rund 8200 'Millionen. B. Zu den Ausgabepositionen des Kap. 60 02 (Allgemeine Bewilligungen) Zu den hier vom Haushaltsausschuß durchgeführten Änderungs- und Ergänzungsbeschlüssen ist folgendes zu bemerken: 1. Zu den Personalverstärkungsmitteln (Tit. 461 01) Der Ansatz von 1634 Millionen DM setzt sich aus 740 Millionen DM für Fortführungsmaßnahmen aus dem Rechnungsjahr 1968 und aus 894 Millionen DM für neue besoldungs- und tarifpolitische Maßnahmen im Rechnungsjahr 1969 zusammen. Durch das Inkrafttreten des 2 BesNG am 1. April 1969 erhöht sich der Bedarf für neue Maßnahmen auf rund 1 066 Millionen DM. Dieser im Einzelplan 60 nicht gedeckte Mehrbedarf von rund 172 Millionen DM muß aus den Ansätzen der Personaltitel aller Ressorts gedeckt werden. 2. Ergänzungs- und Sonderzuweisungen an die Länder Das Länderfinanzausgleichsgesetz, das inzwischen am 6. März 1969 verkündet worden ist, beinhaltet Ergänzungszuweisungen an leistungsschwächere Länder in Höhe von 190 Millionen DM. Ein zusätzlicher Hinweis: neben diesen Zuweisungen erhalten die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland zusätzlich Sonderzuweisungen von insgesamt 50 Millionen DM. 3. Finanzhilfe an das Saarland Wie im Vorjahr erhält das Saarland zum Ausgleich seines Haushaltes eine weitere zusätzliche Hilfe des Bundes. Sie setzt sich zusammen aus einem Zuschuß zur Durchführung der Hilfsmaßnahmen für den Kohlebergbau in Höhe von 18,5 Millionen DM (Vorjahr 33 Millionen), einem Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 25 Millionen (Vorjahr 20 Millionen). Daneben soll der Schuldendienst aus dem vom Bund übernommenen Frankreichdarlehen in Höhe von 4 189 300 DM durch Umwandlung in einen Zuschuß erlassen werden. Im Vorjahr war dieser Betrag gestundet worden. 4. Die humanitäre Hilfe für Ostnigeria Im Rechnungsjahr 1968 wurde für diesen Zweck ein Betrag von 24,6 Millionen DM außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Diese Hilfe soll nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses im Rechnungsjahr 1969 in Höhe von 30 Millionen DM fortgeführt werden. Dieser Betrag ist in Anbetracht der Leistungen anderer vergleichbarer Länder und der sonstigen Spenden aus der Bundesrepublik angemessen. 5. Errichtung von Dienstgebäuden für 5 Ministerien in Bad Godesberg-Nord Die provisorische und unzureichende Unterbringung der Bundesministerien der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Arbeit und Sozialordnung, für Verkehr und für wissenschaftliche Forschung soll durch den Bau von neuen Dienstgebäuden auf einem Gelände in Bad Godes- 12346 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 berg-Nord beendet werden. Der Bund hat dieses Gelände im Laufe mehrerer Jahre für insgesamt 27,5 Millionen DM erworben. Die Gesamtkosten werden auf 143,5 Millionen DM geschätzt. Dieser Betrag wird in den Jahren 1969 bis einschließlich 1974 nach den jetzigen Planungen erforderlich werden. Ursprünglich waren die notwendigen Ansätze in den Etats der einzelnen Ressorts ausgebracht. Da der elastische Einsatz und eine einheitliche Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel die Durchführung dieses Großbauvorhabens wesentlich erleichtern, schien es zweckmäßig, eine zentrale Veranschlagung im Einzelplan 60 vorzunehmen. 6. Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft In der Phase eines zunehmenden Konjunkturaufschwungs ist die Steigerung von regionalen Strukturmaßnahmen besonders notwendig. Deshalb wurde der diesbezügliche Einsatz im Haushalt um 35 Millionen erhöht. Dieser Betrag war im Rechnungsjahr 1968 im ERP-Wirtschaftsplan enthalten und konnte deswegen jedoch nur zur Darlehensgewährung eingesetzt werden. Die Rückverlegung in den Bundeshaushalt erlaubt es, nunmehr den Gesamtbetrag von 173,8 Millionen zur Zuschußgewährung zu verwenden und damit die Förderung der strukturschwachen Gebiete zu intensivieren. Durch eine Änderung der Förderungsrichtlinien soll die Wirkung weiter verstärkt werden. So können z. B. in bestimmten Orten des Zonenrandgebietes mit Monostrukturen Investitionszuschüsse bis zu 25 % der Investitionskosten zugelassen werden (sonst 15 %). Auch die beabsichtigte Aufstellung von regionalen Aktionsprogrammen wird die Förderung besonderer Problemgebiete bestärken. Und schließlich werden im Rechnungsjahr 1969 erstmals die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereitgestellten Darlehensmittel in das Programm eingeplant. 7. Gemeinsames Strukturprogramm Im Rechnungsjahr 1968 wurden für die Steinkohlengebiete Ruhr und Saar zusätzliche Strukturmaßnahmen beschlossen. Diese Hilfen sollen nunmehr auch auf das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete und -orte ausgedehnt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beteiligt sich am Gesamtprogramm mit Darlehensmitteln in Höhe von rund 280 Millionen DM. Im Ruhrgebiet sollen zur Verbesserung der Mobilität der Arbeitskräfte schwerpunktmäßig VerkehrsInvestitionen gefördert werden. Im Saarland und in den angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz wird Industriegelände erschlossen und das Straßennetz verbessert. Im Zonenrandgebiet und den übrigen Bundesfördergebieten stehen Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur im Vordergrund. Zeitlich vorgezogene Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen sollen die Verbindung des Zonenrandgebietes mit dem übrigen Bundesgebiet verbessern. Die in Kap. 60 04 veranschlagten Sonderleistungen des Bundes sind im Schriftlichen Bericht entsprechend dargestellt. Zwei Schwerpunkte müssen zusätzlich angesprochen werden: 1. Die Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz Das am 12. Februar 1969 verkündete Gesetz regelt die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 vorbehaltene Entschädigung von Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsschäden. Der Gesamtaufwand der nach diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen wird voraussichtlich 1375 Millionen DM erfordern. Für die Anlaufphase der Entschädigungszahlungen im Rechnungsjahr 1969 sind 10 Millionen DM veranschlagt. Danach steigen die Leistungen des Bundes nach der mehrjährigen Finanzplanung auf 60 Millionen DM in 1970, 80 Millionen DM in 1971 und 100 Millionen DM in den folgenden Rechnungsjahren (bis 1981). 2. Leistungen nach dem Sparprämiengesetz Gegenüber dem Vorjahr steigt der Ansatz in Anpassung an die Entwicklung der IstAusgaben in den vergangenen Jahren um 60 Millionen DM auf 740 Millionen DM. Wenn auch die Steigerungsrate von 1968 gegenüber 1967 um rund 190 Millionen DM (= 38 % im Rechnungsjahr 1969 nicht erreicht werden dürfte, so erscheint die Bemessung des Ansatzes, der einer Bewirtschaftung nicht unterliegt, mit gewissen Risiken behaftet. Einige kurze Bemerkungen zu den Beratungsergebnissen des Haushaltsausschusses bei Kap. 60 06. Die Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage beruhen im wesentlichen darauf, daß die nunmehr verabschiedeten Haushalte der supranationalen Organisationen vorliegen und damit die deutschen Beiträge spitz berechnet werden konnten. Dabei ist bemerkenswert, daß der deutsche Beitrag für EURATOM um 44 Millionen DM zu kürzen war, weil sich der Rat für 1969 nur auf ein Einjahresprogramm in Höhe von 182 Millionen einigen konnte. Das 2. fünfjährige Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Atomgemeinschaft lief Ende 1967 aus. Seitdem hat sich der Rat wegen der unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsländer bisher nicht auf ein neues mehrjähriges Forschungs- und Ausbildungsprogramm einigen können. Für 1968 wurde deshalb ein Interimsprogramm in Höhe von rund 45 Millionen Rechnungseinheiten (= 180 Millionen DM) beschlossen, das keine neuen Aktionen vorsah, sondern lediglich der Erhaltung der gemeinsamen Kernforschungsstelle und der Fortführung der laufenden Forschungsarbeiten diente. Auch für 1969 konnte sich der Rat nur auf ein Einjahresprogramm in Höhe von rund 48 Millionen Rechnungseinheiten (_= 192 Millionen DM) einigen. Dieses Programm besteht zur Hälfte aus einem gemeinsamen Programm, an dem sich fast alle sechs Mitgliedstaaten beteiligen, und zur anderen Hälfte aus 15 Ergänzungsprogrammen, die jeweils nur von den interessierten Mitgliedstaaten finanziert werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12347 Nach dem Ratsbeschluß vom 20. Dezember 1968 soll noch vor dem 1. Juli 1969 das übliche Mehrjahresprogramm aufgestellt werden. Ein letzter Hinweis noch auf den außerordentlichen Haushalt zu Kap. 60 04. Dort ist ein Betrag von 500 Millionen DM für besondere Zwecke im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Kosten der Stationierung von Truppen und zur Stärkung der Verteidigungskraft neu ausgebracht worden. Dieser Betrag, der durch eine zusätzliche Kreditaufnahme gedeckt werden soll — ich machte dazu bereits Anmerkungen in meinem Bericht zum Einzelplan A 32 01 Tit. 325 13 — wird für die Durchführung der neu abzuschließenden Devisenausgleichsabkommen mit Großbritannien und den USA erforderlich. Der Abschluß neuer Abkommen wird nach den bisher geführten Sondierungsgesprächen nicht ohne die Aufnahme einer Anleihe möglich sein. Da im Rechnungsjahr 1969 mit der Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes nicht gerechnet werden kann und da ferner die Laufzeit der in Aussicht genommenen Abkommen die Aufnahme der Anleihe innerhalb von drei Rechnungsjahren ermöglicht, hat der Haushaltsausschuß den Vorschlag der Bundesregierung, schon jetzt für diesen Zweck einen Betrag von 500 Millionen DM zu veranschlagen, gebilligt.
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    Einen gewissen Spielraum haben wir den Ländern bei der Durchführung dieses Gesetzes gelassen. Sie waren nicht verpflichtet, es sofort zu tun. Das Gesetz schreibt auch nur vor: sie können erhöhen. Im übrigen, Herr Kollege Baier, kann ich nur aus dem Grundgesetz ableiten, was der Bund tun kann, wenn die Länder die Gesetze nicht richtig ausführen sollten. Davon dürfen wir uns nicht allzuviel versprechen. Sie haben es erlebt. Wenn irgendwo die Voraussetzung für die Aufhebung der Wohnungsbewirtschaftung gegeben war und sich ein Land nicht daran gehalten hat, ist nicht gleich der Bundesgrenzschutz marschiert; das würde er in diesem Fall auch nicht tun.
    Bezüglich der Instandsetzungsbeihilfen, der Zuschüsse für Altbausanierung, glaube ich, können wir eine weitgehende Übereinstimmung feststellen. Ich bin voll und ganz der Auffassung, die vorgetragen worden ist. Wir haben doch im Rahmen des Konjunkturprogramms bewiesen, was darin konjunkturpolitisch steckt; denn das ist eine sehr starke Initialzündung von konjunkturbelebender Bedeutung gewesen. Ich hätte es gern gesehen — Herr Kollege Leicht weiß es aus den Verhandlungen über die mittelfristige Finanzplanung —, wenn wir im Rahmen der Beratungen über die mehrjährige Finanzplanung einen Weg gefunden hätten, die Maßnahme weiterzuführen. Ich würde hier nicht die Frage stellen wollen: Ist das eine Bundesaufgabe? Ich würde vielmehr sagen: Wenn durch Reichsgesetz — und das fortgeführt durch Bundesgesetz — eine Situation entsteht, wo unter Umständen auch ein gewisser .Nachholbedarf vom Gesetzgeber her mitzuverantworten ist, sollte auch der Gesetzgeber seine Verpflichtung darin sehen, mitzuhelfen, daß dieser Nachholbedarf abgebaut werden kann. Vielleicht gelingt es uns bei den Haushaltsberatungen und der Fortführung der mittelfristigen Finanzplanung, in Zukunft dafür wieder Zinszuschüsse einzusetzen. Ich würde das begrüßen und werde mich sehr darum bemühen, das bei den künftigen Beratungen nicht zu kurz kommen zu lassen.
    Was den besseren Wohnungsbau unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse alter Menschen betrifft — ich würde in Zukunft hinzufügen: auch Körperbehinderter; für sie gilt das doch in gleicher Weise --, so darf ich Sie daran erinnern, daß wir vor einigen Tagen den Welttag der Invaliden hatten. Das hat mir den Anstoß gegeben, den Ministern und Senatoren der Länder einmal zu sagen: Hierauf müssen wir besser als in der Vergangenheit achten. Es geschieht so manches: da werden architektonische Hindernisse für Rollstühle von Körperbehinderten gebaut, die nicht gehen können. Das kann man durch etwas mehr Nachdenken aus der Welt schaffen. Ich habe auch in Aussicht gestellt — wir prüfen das zur Zeit —, die Mehrkosten, die dadurch entstehen, durch höhere Bundeszuschüsse abzufangen. Das wäre eine wesentliche Hilfe, um auf diesem Gebiet weiterzukommen.
    Das leidige Problem der Fehlbelegung! Ihre Frage wegen des Wohnungseigentums gehört ressortmäßig zum Bundesjustizminister. Er wird aber ohne meine Mitwirkung die Frage nicht beantworten. Nur: er hat aber die Federführung, und deswegen wird er sprechen.
    Das Problem der Fehlbelegung ist aber nun von diesem Pult aus und von der Regierungsbank aus von mir wiederholt erörtert worden. Ich darf das wieder in Ihre Erinnerung zurückrufen. Es geht ja nicht darum, daß diejenigen, die in Wohnungen sitzen, die ihren Einkommensverhältnissen nicht mehr gerecht werden, höhere Mieten zahlen. Es geht im Grunde genommen darum, daß sie die Wohnungen frei machen für diejenigen, für die sie gebaut sind. Solange wir das nicht erreichen können dadurch, daß der Wohnungsmarkt mobil genug ist, wird es sehr schwierig, harte Mittel einzusetzen, um diese Freimachung zu erreichen. — Ich habe genau gehört, was Sie gesagt haben: Sie wollen eine höhere Miete vorschreiben, damit aus den Mehrerträgen Wohnungen gebaut werden können.

    (Abg. Baier: Ja!) Das ist der andere Weg.


    (Abg. Frau Meermann: Das ist doch das Zinserhöhungsgesetz!)

    Wir haben mit dem Zinserhöhungsgesetz angefangen. Das hat Ihnen vielleicht nicht genügt. Herr Abgeordneter Baier, wenn Herr Kollege Lücke Ihren damaligen Vorschlag nicht übernommen hat, so wird er dafür gute Gründe gehabt haben.

    (Abg. Baier: Es sind noch die gleichen Beamten im Ministerium! — Heiterkeit in der Mitte.)

    — Ich glaube, man sollte die Möglichkeiten eines Ministers, sich in seinem Ministerium durchzusetzen, nicht geringschätzen, auch nicht beim Herrn Kollegen Lücke. Das würde ich nicht tun wollen.
    Aber ich darf Ihnen eines sagen. Ich war vor einigen Tagen in Holland. Die Holländer haben versucht, durch ein besonderes Gesetz mit dem Problem fertig zu werden. Sie sind gescheitert. Das Parlament hat das Gesetz nicht gebilligt, weil es zu dem Ergebnis gekommen ist: das ist zu schwerfällig und



    Bundesminister Dr. Lauritzen
    zu umständlich, und es besteht die Gefahr, daß die Verwaltung dieser Mehrmieten so teuer wird, daß der Ertrag sich nicht lohnt. An diesen Überlegungen sind die bisherigen gesetzgeberischen Vorhaben auch bei den Holländern gescheitert.
    Ich komme zu einem Lieblingsthema. Frau Kollegin Meermann hat es angeschnitten, sie hat auf die große Bedeutung der Aufgaben der Bauforschung, der Rationalisierung und der Bautechnik hingewiesen. Ich habe einen Arbeitskreis damit beschäftigt. Das Arbeitsergebnis liegt vor. Der Bericht ist gedruckt, und er wird in diesen Tagen den Mitgliedern des Bundestages und auch der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Wir haben damit einen ersten Schritt getan, um in dieser Frage voranzukommen. Denn es ist sicherlich kein Geheimnis, daß die Bundesrepublik hier im Verhältnis zu den anderen Ländern, auch in Europa, noch einiges nachzuholen hat. Die Holländer sind weiter, die Skandinavier ebenfalls. Dort gibt es moderne Fertigungsmethoden, die zu billigeren Baukosten führen, als wir sie haben.
    Ich freue mich, daß es gelungen ist, in diesem Jahr die Mittel hierfür in meinem Haushalt etwas zu erhöhen. Sie sollen vom nächsten Jahr an auf 5 Millionen DM steigen. Dann kann man schon wesentlich mehr tun als bisher. Wenn es nur gelänge, 10 % Baukostensenkung zu erreichen, so würde das bei einem Investitionsvolumen im Wohnungsbau von 25 Milliarden gerade den Betrag bedeuten, den wir brauchten, um manche Sorgen in der Wohnbaufinanzierung loszuwerden. Es geht entscheidend darum, auf diesem Wege voranzukommen.
    Zum Schluß eine kurze Bemerkung. Die Bundesregierung hat in ihrem Jahresbericht 1969 klar zum Ausdruck gebracht, daß nach ihrer Auffassung die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus auch in Zukunft eine Aufgabe des Staates ist. Daran sollten wir unbedingt festhalten. Es wird darauf ankommen
    damit komme ich auf das Problem der Bautechnik noch einmal zurück , hier weitere Fortschritte zu erzielen und die Bautechnik so zu entwickeln, daß es möglich wird, in Zukunft schneller, besser und billiger zu bauen. Der Wohnungsbau wird noch mehr als bisher in die große Aufgabe der Erneuerung und Entwicklung unserer Städte und Gemeinden einbezogen werden müssen.
    Ich greife gern eine Bemerkung der Frau Abgeordneten Meermann auf. Sie werden sicherlich Verständnis haben, wenn ich auch heute an das Hohe Haus den dringenden Appell richte, bemüht zu bleiben, daß das Städtebauförderungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode unbedingt verabschiedet wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es hat in diesem Hause bisher keine verschiedenen Meinungen darüber gegeben — und es gibt sie auch heute nicht , daß dieses Gesetz notwendig ist.
    Meine Damen und Herren, ich möchte auch meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß es gelungen ist, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in unserer mehrjährigen Finanzplanung finanziell zu konsolidieren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Einzelplan ist bei Stimmenthaltungen der FDP-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf: Einzelplan 28
Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
— Drucksache V/3943 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Emde
Das Wort wird nicht gewünscht. Anträge liegen nicht vor.
Wer dem Einzelplan 28 zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ohne Gegenstimme angenommen.
Ich rufe auf:
Einzelplan 32 Bundesschuld
— Drucksachen V/3946, zu V/3946 —
Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Röhner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Röhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der vorgerückten Stunde möchte ich in Ergänzung des Schriftlichen Berichts noch einige Bemerkungen zum jetzt aufgerufenen Einzelplan 32 machen.
    Zunächst ein paar Worte zur Einnahmenseite. Die Haupteinnahmen des Einzelplans 32 bilden die im außerordentlichen Haushalt ,ausgewiesenen Kreditaufnahmen. Die Regierungsvorlage sah hier einen Betrag von 3589 Millionen DM vor. Der Haushaltsausschuß konnte diesen Betrag durch Kürzungen und durch Einnahmeverbesserungen um 237,5 Millionen DM senken. Dieser Hinweis scheint mir deshalb erforderlich, weil durch diese Verringerung des Nettokreditbedarfs im Zeichen des starken Konjunkturaufschwungs eine bewußt antizyklische Maßnahme besonderer Bedeutung Platz greifen konnte.
    Ein Zweites sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt. Die daneben unter einer besonderen Zweckbestimmung neu veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe von 500 Millionen DM für besondere Zwecke im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Kosten der Stationierung von Streitkräften und zur Stärkung der Verteidigungskraft wirkt einer antizyklischen Haushalts- und Finanzpolitik insofern nicht entgegen, als der aufgenommene Betrag nicht im Inland zur Verwendung kommt und somit keine zusätzliche Nachfrage auslösen wird.
    Ein paar ebenso kurze Bemerkungen auch zu der Ausgabenseite. Hier ist darauf hinzuweisen, daß



    Röhner
    die Ausgaben im wesentlichen auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhen oder zwangsläufig von Art und Höhe der aufgenommenen Kreditmittel abhängen. Der Schwerpunkt liegt hier beim Schuldendienst.
    Ein Wort zu den Ausgaben für den Zinsendienst, soweit sie in Kap. 3205 eingestellt sind. Diese Ausgaben erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um rund 310 Millionen DM. Diese Entwicklung ergibt sich aus folgenden Gründen. Einmal war zur Überwindung der Rezession 1967 eine expansive finanzpolitische Maßnahme über eine kurzfristige kräftige Erhöhung der Neuverschuldung zu ergreifen. Zum zweiten ist darauf hinzuweisen, daß die rasch fortschreitende Konjunkturbelebung sowie die wachsende Ergiebigkeit des Kapitalmarktes es ermöglichten, bereits im ersten Halbjahr 1968 zur langfristigen Finanzierung mit kontinuierlich verbesserten Bedingungen überzugehen.
    Der Kreditbedarf des außerordentlichen Haushalts 1968 mit 8145 Millionen DM sollte ursprünglich durch Anleihen, Darlehen, Kassenobligationen und U-Schätze in einer Größenordnung von 8145 Millionen DM gedeckt werden. Tatsächlich wurden jedoch nur 7907 Millionen DM aufgenommen. Für alle Anleihen läuft der Zinsendienst erst im Rechnungsjahr 1969 an, so daß gegenüber dem Vorjahr mit erheblich höherem Zinsbedarf zu rechnen ist. Hinzu kommt, daß die Aufnahme von U-Schätzen wegen der erhöhten Bruttokreditaufnahme im Rechnungsjahr 1969 auf einen Betrag von 6120 Millionen DM steigen wird. Für diesen Betrag ist der Diskont für die gesamte Laufzeit im Rechnungsjahr 1969 aufzubringen.
    Abschließend noch eine kurze Bemerkung zur Kurspflege für die Schuldtitel des Bundes, nicht zuletzt auch deshalb, weil gerade dieser Bereich in der letzten Zeit mehrfach Gegenstand von Presseberichten war. Im Bundeshaushalt ist dafür seit Jahren ein Leertitel bei Kapitel 3207 ausgebracht, über den An- und Verkäufe abgewickelt werden können. Die Ist-Ausgabe des Vorjahres in Höhe von 896 Millionen DM bei dieser Zweckbestimmung beruht darauf, daß Schuldtitel und Auslagen der Rentenversicherungsträger in Höhe von rund 1000 Millionen DM zur Erhaltung der Liquidität dieser Körperschaften zurückgekauft wurden. Wegen des sich abzeichnenden Hochs auf dem Kapitalmarkt Ende 1968 wurden diese nicht wieder veräußert oder anderweitig begehen. Das bedeutet im Ergebnis — und deshalb erwähne ich diese Tatsache --, daß mit ordentlichen Haushaltsmitteln ein Betrag von 1000 Millionen DM — darin eingeschlossen sind 104 Millionen DM aus Verkäufen von Schuldtiteln — zusätzlich getilgt werden konnte.
    Die Kurspflege von Schuldtiteln des Bundes und seiner Sondervermögen — Bahn, Post, LAG-Fonds — wurde bisher von Bund und Bundesbank gemeinsam betrieben. Durch eine starre Kurspflege gelang es im Jahre 1968, den Nominalzins auf dem deutschen Rentenmarkt von 6,5 auf 6 v. H. herabzudrücken. Seit Ende Februar 1969 hält die Bundesbank eine weitere Liquiditätsanreicherung und damit Zinssenkung auch im Hinblick auf die steigenden Zinssätze im Ausland nicht mehr für vertretbar. Demzufolge stellte sie ihre erweiterte Offenmarktpolitik ein, worauf der Rentenmarkt erwartungsgemäß mit zunehmenden Abgaben reagierte. Deshalb mußten der Bund und seine Sondervermögen in den ersten Märzwochen Anleihen in Höhe von rund 350 Millionen DM zurücknehmen. Die darauf eingeleitete flexible Kurspflege hat die Kurse der Bundesanleihen nach kurzer Zeit einpendeln lassen, so daß zur Zeit auf ermäßigtem Niveau sogar Rückkaufneigung überwiegt.
    Der springende Punkt für die Haushaltsberatung sei jetzt angesprochen. Die haushaltsmäßigen Folgerungen aus der Kurspflege lassen sich heute noch nicht übersehen. Es ist jedoch durchaus möglich, und ich wollte darauf hingewiesen haben, daß sich aus der nunmehr vom Bund allein betriebenen Kurspflege zusätzliche Ausgaben ergeben werden. Diese können zwar im Ergebnis zu einer zusätzlichen Tilgung führen, andererseits jedoch auch den Einsatz zusätzlicher Haushalts- und Kassenmittel des Bundes erforderlich machen.
    Soweit wollte ich den Schriftlichen Bericht noch ergänzt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)