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    Deutscher Bundestag 224. Sitzung Bonn, den 26. März 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Falke, Dr. Imle und Dr. Gradl . . 12237 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12237 B Ergänzung der Tagesordnung 12237 D Amtliche Mitteilungen 12238 B Fragestunde (Drucksache V/4020) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Sitz der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 12240 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 12240 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Änderung des Art. 53 der UNO-Charta 12240 D Fragen des Abg. Freiherr von Gemmingen: Schonung ziviler Ziele in Biafra — Berichte über die Hungersnot in Biafra Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 12241 A, D Freiherr von Gemmingen (FDP) . 12242 A Fragen der Abg. Frau Holzmeister: Einstellung von Angestellten im Auswärtigen Amt — Einfluß von Verbänden auf die Stellenbesetzung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12242 B Frau Holzmeister (CDU/CSU) . . . 12242 C Fragen des Abg. Josten: Beitrag der Bundesregierung zur Beendigung des Kampfes in Ostnigeria — Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung 12242 C Frage des Abg. Porsch: Rückstellungsgesuche von Reservisten für Wehrübungen von Hase, Staatssekretär 12242 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12243 A Frage des Abg. Dr. Nann: Beteiligung der Bundeswehr an den Kosten der Errichtung eines Hallenbades in Crailsheim von Hase, Staatssekretär 12243 B Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Einrichtung eines Hubschraubersanitätsdienstes für die Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 12243 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12243 D Frage des Abg. Dröscher: Einberufung der Söhne von Kriegsgefallenen und Schwerbeschädigten von Hase, Staatssekretär 12244 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 12244 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 12244 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Frage des Abg. Dröscher: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien als Institutionen der Berufsausbildung von Hase, Staatssekretär . . . . . 12244 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Ausbauplanung im Straßenverkehrsnetz Braunschweig—Wolfsburg--Salzgitter—Peine . . . . . . . . . . 12245 A Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Benennung ' von Rastplätzen nach ostdeutschen Städten . . . . . . . . 12245 A Fragen des Abg. Reichmann: Führerschein zum Führen von Ackerschleppern — Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12245 D Fragen des Abg. Kulawig: Ausbau der Flugsicherung des Flughafens Saarbrücken-Ensheim Börner, Parlamentarischer • Staatssekretär 12246 A, C Kulawig (SPD) . . . . . . . 12246 B Frage des Abg. Baier: Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden — Herabsetzung der Bagatellgrenze Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12247 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 12247 C Frage des Abg. Felder: Ausgangskontrolle im Hauptbahnhof Nürnberg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 12248 B Felder (SPD) 12248 B Fragen des Abg. Dr. Nann: Autobahnteilstrecke SchwabbachHohebuch—Crailsheim Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12248 B, C Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Autobahnlinie Köln—Olpe—Hersfeld Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12248 D Dr. Kreutzmann (SPD) 12248 D Frage des Abg. Genscher: Verhinderung von Selbstmordversuchen an der Blombachtalbrücke Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12249 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 12249 A Ramms (FDP) . . , 12249 B Frage des Abg. Rainer: Auskünfte über die personelle Besetzung des Verkehrsausschusses Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12249 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Jahresurlaub des Personals der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12249 C, 12250 A Dr. Enders (SPD) . . . 12249 D, 12250 A, B Rawe (CDU/CSU) 12250 C Fragen des Abg. Ramms: Unfallforschung durch amerikanische Universitätskliniken und deutsche Automobilfirmen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12250 D Ramms (FDP) . . , 12251 B Frage des Abg. Ramms: Verlängerung des Wochenendfahrverbots für Lastkraftwagen über 7,5 t Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12251 A Ramms (FDP) 12251 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Einstellung des Expreß- und Stückgutverkehrs auf dem Bahnhof Büchen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12251 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 12251 D Fragen des Abg. Strohmayr: Ausstellung von Duplikaten der Kraftfahrzeugscheine Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12252 A, B Strohmayr (SPD) 12252 C von Hassel, Präsident 12252 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März, 1969 III Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung von Städten und Gemeinden des Zonenrandgebietes in das Hamburger Ortstelefonnetz Dr. Dollinger, Bundesminister . . 12253 A, B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 12253 C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Empfang des Fernsehprogramms „Südwest 3" in den Landkreisen Südbadens und Südwürttembergs Dr. Dollinger, Bundesminister . . 12254 A, B Fragen der Abg. Frau Freyh: Zunahme der Störungen im automatischen Fernsprechverkehr Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 12254 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969 (Drucksache V/3300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/3923) 12255 A Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache V/3938) . . . . . . 12255 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache V/3942) 12255 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/3931, zu V/3931) in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/3402) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache V/3532) Erste Beratung — Krampe (CDU/CSU) . . . . . . 12255 D Katzer, Bundesminister . 12258 A, 12266 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 12259 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 12260 B Dr. Schellenberg (SPD) 12262 B, 12264 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 12265 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 12269 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 12270 C Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache V/3935) Frau Dr. Heuser (FDP) 12271 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 12273 C Dr. Meinecke (SPD) 12277 C Frau Strobel, Bundesminister . . 12280 C Abwicklung der Tagesordnung 12285 B Eidesleistung des Bundesministers Dr Ehmke 12285 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3994) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen (Drucksache V/4044) — Zweite und dritte Beratung — Sänger (SPD) 12285 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache V/3932) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (aus Drucksache V/2494) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4019), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3964) — Zweite und dritte Beratung und mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (aus Drucksache V/2494) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4018), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4005) — Zweite und dritte Beratung — Haehser (SPD) . . . . . . . . 12286 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 12289 C Rawe (CDU/CSU) 12296 B Leber, Bundesminister 12300 B Lemmrich (CDU/CSU) 12309 C Seifriz (SPD) . . . . 12313 D Seibert (SPD) . . . . . . . . 12316 D Ramms (FDP) 12319 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 12320 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Jung (FDP) 12321 D Kulawig (SPD) 12322 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 12323 C Draeger (CDU/CSU) 12323 D Matthes (SPD) 12324 C Jacobi (Köln) (SPD) 12325 C Wendelborn (CDU/CSU) 12326 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3936) 12329 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/3937) 12329 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/3939) . . 12329 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/3940) Frau Meermann (SPD) . . . . . 12329 C Porsch (FDP) . . . . . . . . 12330 D Baier (CDU/CSU) 12331 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 12333 D Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/3943) 12336 C Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksachen V/3946, zu V/3946) Röhner (CDU/CSU) 12336 D Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/3947) 12337 D Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/3948) 12337 D Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen V/3950, zu V/3950) Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 12338 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 12338 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12339 B Nächste Sitzung 12340 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12341 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 613 und 598 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932) . . . . . . 12341 C Anlagen 4 und 5 Entschließungsanträge Umdrucke 619 und 626 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/3964) . . . . . . 12342 A, B Anlagen 6 und 7 Änderungsanträge Umdrucke 615 und 617 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/4005) 12342 C, 12343 A Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 618 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/4005) 12343 B Anlagen 9 und 10 Änderungsanträge Umdrucke 599 und 600 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950, V/3951) . . 12343 C, D Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Meermann (SPD) zu Punkt II 10 der Tagesordnung 12344 A Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abg. Wurbs (FDP) zu Punkt II 10 der Tagesordnung 12344 C Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Röhner (CDU/CSU) zu Punkt II 15 der Tagesordnung 12345 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12237 224. Sitzung Bonn, den 26. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 8.59 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 12. 3. Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Bading * 28. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Behrendt * 28. 3. Beuster 28. 3. Blumenfeld ** 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Corterier * 29. 3. van Delden 28. 3. Dichgans * 28. 3. Dr. Dittrich * 29. 3. Frau Dr. Elsner * 28. 3. Erhard (Bad Schwalbach) 26. 3. Dr. Even 29. 3. Faller * 29. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Franz 28. 3. D. Dr. Gerstenmaier 28. 3. Glüsing 29. 3. Dr. Gradl 26. 3. Gscheidle 28. 3. Haage (München) 28. 3. Hansing 29. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31. 7. Hirsch 28. 3. Hölzle 28. 3. Hösl ** 28. 3. Horten 26. 3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Illerhaus ** 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Junghans 31.3. Kahn-Ackermann ** 26. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Frau Klee 28. 3. Dr. Kliesing (Honnef)** 28. 3. Klinker * 29. 3. Koenen (Lippstadt) 26. 3. Dr. Kopf 28. 3. Krammig 26. 3. Kriedemann * 28. 3. Dr. Krone 28. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 3. Frau Kurlbaum-Baier 28. 3. Lenz (Brühl) * 28. 3. Lenze (Attendorn) 28. 3. Lücke 28. 3. Lücker (München) * 28. 3. Marx (München) 28. 3. Mauk * 27. 3. Memmel * 28. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 3. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Metzger * 28. 3. Missbach 15. 4. Müller (Aachen-Land) ' 28. 3. Neemann 19. 4. Neumann (Stelle) 27. 3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 28. 3. Richter ** 27. 3. Riedel (Frankfurt) * 28. 3. Dr. Rutschke ** 28. 3. Scheel 28. 3. Schmidt (Hamburg) 28. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 28. 3. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Starke (Franken) * 28. 3. Steinhoff 30. 4. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Weigl 31.3. Frau Wessel 31.3. Winkelheide 31. 3. Frau Dr. Wolf 27. 3. Dr. Zimmermann 28. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 613 Änderungsantrag der Abgeordneten Lemmrich, Rawe, Wagner, Dr. Abelein und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Seifriz, Fellermaier und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 10 Tit. 883 01 werden in der Zweckbestimmung die Worte von mehr als 50 000 Einwohner gestrichen. Bonn, den 24. März 1969 Lemmrich Rawe Wagner Dr. Abelein Dr. Barzel und Fraktion Seifriz Fellermaier Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 598 Änderungsantrag der Abgeordneten Jung, Schultz (Gau-Bischofsheim), Ramms zur zweiten Be- 12342 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 ratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird Tit. 719 06 — Überarbeitung der vorhandenen Entwürfe für den Saar-Pfalz-Rhein-Kanal, — in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 18. März 1969 Jung Schultz (Gau-Bischofsheim) Ramms Anlage 4 Umdruck 619 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3964 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 1971 einen Bericht über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) insbesondere bei der Verbesserung der Verkehrsbedienung in ländlichen Räumen vorzulegen. Bonn, den 26. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 626 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Jacobi (Köln), Könen (Düsseldorf), Welslau und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3964 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag würde es begrüßen, wenn Bundesbahn und Bundespost in Zusammenarbeit mit den anderen Verkehrsträgern ein oder mehrere Modellvorhaben auf dem Gebiete der regionalen Verkehrsbedienung durchführen würden. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, über die Ergebnisse solcher Modellversuche zu berichten und auch die Möglichkeiten der Einführung einer Gebietsgenehmigung für den Regionalverkehr unter Berücksichtigung sozialer, steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesichtspunkte weiterzuverfolgen. Bonn, den 26. März 1969 Schmitt-Vockenhausen Jacobi (Köln) Könen (Düsseldorf) Welslau Collet Frau Eilers Flämig Frau Herklotz Dr. Kübler Lautenschlager Dr. Müller (München) Dr. Rinderspacher Saxowski Schonhofen Schwabe Zebisch Anlage 6 Umdruck 615 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 wird in § 4 Abs. 1 folgende Nummer 6 angefügt: „6. Zubringer und Abholedienste zu und von den deutschen Verkehrsflughäfen." 2. In Artikel 1 Nr. 5 (§ 6 a) wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) In Absatz 1 Nr. 3 wird das Wort und durch das Wort „oder" ersetzt.' 3. In Artikel 1 Nr. 10 werden in § 13 a Abs. 2 Satz 2 die Worte „Die Zustimmung ist zu versagen" durch die Worte „Die Zustimmung kann versagt werden" ersetzt. 4. In Artikel 1 wird Nr. 15 a (§ 22 a) gestrichen. 5. In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: a1) In Absatz 1 Nr. 3 werden die Worte „2 t Nutzlast" durch die Worte „4 t Nutzlast" ersetzt.' Bonn, den 25. März 1969 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12343 Anlage 7 Umdruck 617 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Haehser, Regling, Lange und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe ai eingefügt: a') Absatz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. ein Personenkraftwagen mit Anhänger oder ein Lastkraftwagen von nicht mehr als 4 t Nutzlast ohne Anhänger verwendet wird." Bonn, den 25. März 1969 Ravens Haehser Regling Lange Baltes Böhm Brück (Holz) Frau Eilers Gerlach Junker Kohlberger Kulawig Kurlbaum Lenders Liehr Müller (Worms) Saxowski Welslau Wilhelm Anlage 8 Umdruck 618 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Wendelborn, Dr. Müller-Hermann, Lampersbach, Riedel (Frankfurt) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: ,a1) In Absatz 1 Nr. 3 wird die Zahl „2" durch die Zahl „4" ersetzt. Bonn, den 27. März 1969 Gewandt Wendelborn Dr. Müller-Hermann Lampersbach Riedel (Frankfurt) Balkenhol Burgemeister Diebäcker Falke Fritz (Welzheim) Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hesberg Frau Holzmeister Dr. Luda Meister Ott Porten Rainer Rollmann Schlager Schmidhuber Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Siemer Storm Weiland Wieninger Anlage 9 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzeplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950 — Der Bundestag wolle beschließen: Im Einzelplan 60 ist folgender neuer Titel auszubringen: „Minderausgabe im Bundeshaushalt 1969 1 800 000 000". Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 600 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 -- Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 2 wird der Betrag „3 851 500 000" durch den Betrag „2 051 500 000" ersetzt. Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion 12344 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) zu Punkt II 10 der Tagesordnung. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß es dem Herrn Bundeswohnungsbauminister gemeinsam mit dein Herrn Bundesfinanzminister und dem Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses gelingt, die Weichen der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend zu stellen. Einige Anmerkungen noch zum Titel „Zuschüsse und andere Zuweisungen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung auf dem Gebiete des Wohnungswesens usw." Dieser Titel hat sich erfreulicherweise in den letzten drei Jahren von 700 000 auf 1 700 000 DM entwickelt. Für die nächsten Jahre sind weitere Steigerungen vorgesehen. Im Verhältnis zu den Aufwendungen anderer Länder, unter denen sich wesentlich kleinere als die Bundesrepublik befinden, ist das zwar immer noch wenig. Aber es ist ein Fortschritt gegenüber dem Zustand, den der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung in seinem Bundesforschungsbericht II aus dem Jahre 1967 mit einer seiner negativsten Feststellungen charakterisiert hat. In den Zahlen, die wir jetzt im Haushalt 1969 finden, drückt sich aus, daß Wohnungswesen und Städtebau in ihrer gesellschaftspolitischen Aufgabenstellung immer deutlicher werden und daß das Parlament daraus die Konsequenzen zieht. Es wird in Zukunft seltener darum gehen, daß die Menschen überhaupt eine Wohnung haben, sondern vielmehr darum, daß sie eine ihrem individuellen Bedarf entsprechende Wohnung finden können. Daher muß das Wissen über die Bewohner und das Wohnen verstärkt werden, die Beziehung zwischen Mensch-Wohnung-Umwelt-Stadt, die in den letzten Jahren oft wenig berücksichtigt wurde und manche Fehlentwicklung im Städtebau zur Folge hatte, muß mehr vorausbedacht, muß näher erforscht werden. Verstärkt Rationalisierung und Industriealisierung müssen dazu beitragen, die Baukosten zu senken und zu stabilisieren. Bau- und Städtebauforschung, Rationalisierung und Industrialisierung sind langfristige, ja dauernde Aufgaben; denn bei dem schnellen Wandel unserer Umwelt werden sich auch die Anforderungen, die technischen Möglichkeiten und die Ziele im Wohnungsbau und im Städtebau ständig und schnell ändern. Dabei werden die elektronische Datenverarbeitung und ihre Anwendungsmöglichkeiten als Entscheidungshilfen besonderer Aufmerksamkeit, aber auch besonderer finanzieller Anstrengungen bedürfen. Ich möchte meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß Sie, Herr Minister, den Aufgaben der Forschung und Rationalisierung Ihr besonderes Augenmerk widmen, wovon auch die Arbeiten der von Ihnen berufenen Beiräte zeugen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion haben Sie dabei auf Ihrer Seite. Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II 10 der Tagesordnung. Zum Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau selbst läßt sich nur wenig sagen, da der Haushaltsrahmen nur wenig Spielraum bietet. Soweit erforderlich, wird ein Kollege aus dem Haushaltsausschuß hierzu noch einige Anmerkungen machen. Ich selbst möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, um dem Hohen Haus ein paar grundsätzliche Gedanken vorzutragen. Bereits in meinen Ausführungen zum Haushalt 1968 wies ich auf die Notwendigkeit hin, zu einer neuen, den veränderten Verhältnissen Rechnung tragenden Wohnungspolitik zu kommen. Seinerzeit führte ich ausdrücklich aus, daß die Sanierung und Modernisierung künftig Vorrang vor dem Wohnungsneubau erhalten müßten, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, am Bedarf vorbeizubauen. In den Jahren seit Bestehen der Großen Koalition ist an Impulsen in dieser Richtung bisher nichts erfolgt. Wir alle sind uns über die Notwendigkeit, den sozialen Wohnungsbau auch künftig fortzuführen, sicher einig. Nur über die Art und Weise, wie derselbe betrieben werden und in welcher Größenordnung er künftig erfolgen soll, gehen die Meinungen auseinander. Überlegungen der verschiedensten Institutionen, ob man die bisherige Objektförderung beibehalten oder zu einer Individualförderung übergehen solle, sind bereits seit geraumer Zeit im Gange. Auf das Für und Wider beider Möglichkeiten möchte ich an dieser Stelle weiter nicht eingehen. Eingehende Erörterungen im zuständigen Ausschuß werden nötig sein. Meine Parteifreunde und ich sind der Meinung, man sollte künftig den Akzent auf die Individualförderung legen. Dabei sind wir uns jedoch darüber klar, daß man nicht ganz ohne die Objektförderung auskommen wird. Mit der Individualförderung würde jedem Konsumenten auch insoweit Hilfe gewährt, wie dies zur Erreichung einer tragbaren Miete unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommensverhältnisse notwendig ist. Damit wird erreicht, daß auch die Wohnung als Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Lage, Größe und Ausstattung einen entsprechenden Preis erhält. Der politische Wille der Großen Koalition sei es, wie Minister Lauritzen bei der Einbringung des Städtebauförderungsgesetzes am 4. Dezember 1968 betonte, das Gesetz noch in diesr Legislaturperiode zu verabschieden. Alle Fraktionen sind sich wohl über die Notwendigkeit dieses Gesetzes mit gewissen unterschiedlichen Auffassungen einig. Mir erscheinen jedoch die Voraussetzungen einer baldmöglichen Verabschiedung nicht gegeben zu sein, solange nicht eine klare Aussage über Finanzierungsmöglichkeiten im Gesetz selbst gemacht wird. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß die Länder, so wie die Dinge jetzt liegen, nicht bereit sein werden, dem Gesetz zuzustimmen, sofern nicht dieser Forderung Rechnung getragen wird. Der Deutscher Bundestag, — 5. Wahlperiode — 224, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12345 Minister führte am 4. Dezember 1968 aus: „Die verlassungsrechtliche Grundlage für diese Mitfinanzierungskompetenz des Bundes soll durch das Finanzreformgesetz geschaffen werden." Nach dem Scheitern der Finanzreform ist zunächst die verfassungsmäßige Grundlage nicht mehr gegeben. Länder und Gemeinden werden allein nicht in der Lage sein, derartige Vorhaben selbst zu finanzieren, da dieselben meist die eigene Finanzkraft übersteigen. Um diese dringlichen Aufgaben erfüllen zu können, muß die Grundausstattung der Gemeinden verbessert werden. Ich bitte ferner zu erwägen, ob nicht künftig die Rückflüsse aus den Wohnungsbaumitteln oder zumindest ein Teil derselben - auch für Sanierungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden sollten. Hierüber hätte ich gern etwas Näheres vom Herrn Minister erfahren. Zum Schluß möchte ich noch eine Frage an den Minister richten: Wann ist mit der Auswertung und Veröffentlichung der Wohnungszählung zu rechnen? Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordnetens Röhner (CDU/CSU) zu Punkt II 15 der Tagesordnung Die Änderungen, die der Haushaltsausschuß bei ) der Beratung dieses Einzelplans beschlossen hat, beziehen sich auf zwei Schwerpunkte: Auf der Einnahmeseite waren die letzten Steuerschätzungen vom 16. 17. Februar 1969 zu berücksichtigen. Sie weisen ein Steuermehraufkommen von 620 Millionen DM aus. Auf der Ausgabenseite waren zusätzliche Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach Verabschiedung der Regierungsvorlage sichtbar und erforderlich wurden. A. Zu den Steuereinnahmen Im ursprünglichen Entwurf des Bundeshaushalts 1969 war von einem nominalen Zuwachs des Bruttosozialproduktes von 6,3 % oder von 73 580 Millionen DM ausgegangen worden. Demgegenüber hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen" in seiner Februarsitzung unter Berück9ichtigung der neuen Prognose für den nominalen Zuwachs des Bruttosozialprodukts in Höhe von 7 % — und der letzten Steuerrechtsänderungen (außenwirtschaftliches Absicherungsgesetz) das Steueraufkommen auf nunmehr 74 200 Millionen DM geschätzt. Gegenüber dem Istaufkommen des Jahres 1968 (rund 66 000 Millionen DM) bedeutet dies eine Mehreinnahme von rund 8200 'Millionen. B. Zu den Ausgabepositionen des Kap. 60 02 (Allgemeine Bewilligungen) Zu den hier vom Haushaltsausschuß durchgeführten Änderungs- und Ergänzungsbeschlüssen ist folgendes zu bemerken: 1. Zu den Personalverstärkungsmitteln (Tit. 461 01) Der Ansatz von 1634 Millionen DM setzt sich aus 740 Millionen DM für Fortführungsmaßnahmen aus dem Rechnungsjahr 1968 und aus 894 Millionen DM für neue besoldungs- und tarifpolitische Maßnahmen im Rechnungsjahr 1969 zusammen. Durch das Inkrafttreten des 2 BesNG am 1. April 1969 erhöht sich der Bedarf für neue Maßnahmen auf rund 1 066 Millionen DM. Dieser im Einzelplan 60 nicht gedeckte Mehrbedarf von rund 172 Millionen DM muß aus den Ansätzen der Personaltitel aller Ressorts gedeckt werden. 2. Ergänzungs- und Sonderzuweisungen an die Länder Das Länderfinanzausgleichsgesetz, das inzwischen am 6. März 1969 verkündet worden ist, beinhaltet Ergänzungszuweisungen an leistungsschwächere Länder in Höhe von 190 Millionen DM. Ein zusätzlicher Hinweis: neben diesen Zuweisungen erhalten die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland zusätzlich Sonderzuweisungen von insgesamt 50 Millionen DM. 3. Finanzhilfe an das Saarland Wie im Vorjahr erhält das Saarland zum Ausgleich seines Haushaltes eine weitere zusätzliche Hilfe des Bundes. Sie setzt sich zusammen aus einem Zuschuß zur Durchführung der Hilfsmaßnahmen für den Kohlebergbau in Höhe von 18,5 Millionen DM (Vorjahr 33 Millionen), einem Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 25 Millionen (Vorjahr 20 Millionen). Daneben soll der Schuldendienst aus dem vom Bund übernommenen Frankreichdarlehen in Höhe von 4 189 300 DM durch Umwandlung in einen Zuschuß erlassen werden. Im Vorjahr war dieser Betrag gestundet worden. 4. Die humanitäre Hilfe für Ostnigeria Im Rechnungsjahr 1968 wurde für diesen Zweck ein Betrag von 24,6 Millionen DM außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Diese Hilfe soll nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses im Rechnungsjahr 1969 in Höhe von 30 Millionen DM fortgeführt werden. Dieser Betrag ist in Anbetracht der Leistungen anderer vergleichbarer Länder und der sonstigen Spenden aus der Bundesrepublik angemessen. 5. Errichtung von Dienstgebäuden für 5 Ministerien in Bad Godesberg-Nord Die provisorische und unzureichende Unterbringung der Bundesministerien der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Arbeit und Sozialordnung, für Verkehr und für wissenschaftliche Forschung soll durch den Bau von neuen Dienstgebäuden auf einem Gelände in Bad Godes- 12346 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 berg-Nord beendet werden. Der Bund hat dieses Gelände im Laufe mehrerer Jahre für insgesamt 27,5 Millionen DM erworben. Die Gesamtkosten werden auf 143,5 Millionen DM geschätzt. Dieser Betrag wird in den Jahren 1969 bis einschließlich 1974 nach den jetzigen Planungen erforderlich werden. Ursprünglich waren die notwendigen Ansätze in den Etats der einzelnen Ressorts ausgebracht. Da der elastische Einsatz und eine einheitliche Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel die Durchführung dieses Großbauvorhabens wesentlich erleichtern, schien es zweckmäßig, eine zentrale Veranschlagung im Einzelplan 60 vorzunehmen. 6. Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft In der Phase eines zunehmenden Konjunkturaufschwungs ist die Steigerung von regionalen Strukturmaßnahmen besonders notwendig. Deshalb wurde der diesbezügliche Einsatz im Haushalt um 35 Millionen erhöht. Dieser Betrag war im Rechnungsjahr 1968 im ERP-Wirtschaftsplan enthalten und konnte deswegen jedoch nur zur Darlehensgewährung eingesetzt werden. Die Rückverlegung in den Bundeshaushalt erlaubt es, nunmehr den Gesamtbetrag von 173,8 Millionen zur Zuschußgewährung zu verwenden und damit die Förderung der strukturschwachen Gebiete zu intensivieren. Durch eine Änderung der Förderungsrichtlinien soll die Wirkung weiter verstärkt werden. So können z. B. in bestimmten Orten des Zonenrandgebietes mit Monostrukturen Investitionszuschüsse bis zu 25 % der Investitionskosten zugelassen werden (sonst 15 %). Auch die beabsichtigte Aufstellung von regionalen Aktionsprogrammen wird die Förderung besonderer Problemgebiete bestärken. Und schließlich werden im Rechnungsjahr 1969 erstmals die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereitgestellten Darlehensmittel in das Programm eingeplant. 7. Gemeinsames Strukturprogramm Im Rechnungsjahr 1968 wurden für die Steinkohlengebiete Ruhr und Saar zusätzliche Strukturmaßnahmen beschlossen. Diese Hilfen sollen nunmehr auch auf das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete und -orte ausgedehnt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beteiligt sich am Gesamtprogramm mit Darlehensmitteln in Höhe von rund 280 Millionen DM. Im Ruhrgebiet sollen zur Verbesserung der Mobilität der Arbeitskräfte schwerpunktmäßig VerkehrsInvestitionen gefördert werden. Im Saarland und in den angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz wird Industriegelände erschlossen und das Straßennetz verbessert. Im Zonenrandgebiet und den übrigen Bundesfördergebieten stehen Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur im Vordergrund. Zeitlich vorgezogene Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen sollen die Verbindung des Zonenrandgebietes mit dem übrigen Bundesgebiet verbessern. Die in Kap. 60 04 veranschlagten Sonderleistungen des Bundes sind im Schriftlichen Bericht entsprechend dargestellt. Zwei Schwerpunkte müssen zusätzlich angesprochen werden: 1. Die Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz Das am 12. Februar 1969 verkündete Gesetz regelt die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 vorbehaltene Entschädigung von Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsschäden. Der Gesamtaufwand der nach diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen wird voraussichtlich 1375 Millionen DM erfordern. Für die Anlaufphase der Entschädigungszahlungen im Rechnungsjahr 1969 sind 10 Millionen DM veranschlagt. Danach steigen die Leistungen des Bundes nach der mehrjährigen Finanzplanung auf 60 Millionen DM in 1970, 80 Millionen DM in 1971 und 100 Millionen DM in den folgenden Rechnungsjahren (bis 1981). 2. Leistungen nach dem Sparprämiengesetz Gegenüber dem Vorjahr steigt der Ansatz in Anpassung an die Entwicklung der IstAusgaben in den vergangenen Jahren um 60 Millionen DM auf 740 Millionen DM. Wenn auch die Steigerungsrate von 1968 gegenüber 1967 um rund 190 Millionen DM (= 38 % im Rechnungsjahr 1969 nicht erreicht werden dürfte, so erscheint die Bemessung des Ansatzes, der einer Bewirtschaftung nicht unterliegt, mit gewissen Risiken behaftet. Einige kurze Bemerkungen zu den Beratungsergebnissen des Haushaltsausschusses bei Kap. 60 06. Die Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage beruhen im wesentlichen darauf, daß die nunmehr verabschiedeten Haushalte der supranationalen Organisationen vorliegen und damit die deutschen Beiträge spitz berechnet werden konnten. Dabei ist bemerkenswert, daß der deutsche Beitrag für EURATOM um 44 Millionen DM zu kürzen war, weil sich der Rat für 1969 nur auf ein Einjahresprogramm in Höhe von 182 Millionen einigen konnte. Das 2. fünfjährige Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Atomgemeinschaft lief Ende 1967 aus. Seitdem hat sich der Rat wegen der unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsländer bisher nicht auf ein neues mehrjähriges Forschungs- und Ausbildungsprogramm einigen können. Für 1968 wurde deshalb ein Interimsprogramm in Höhe von rund 45 Millionen Rechnungseinheiten (= 180 Millionen DM) beschlossen, das keine neuen Aktionen vorsah, sondern lediglich der Erhaltung der gemeinsamen Kernforschungsstelle und der Fortführung der laufenden Forschungsarbeiten diente. Auch für 1969 konnte sich der Rat nur auf ein Einjahresprogramm in Höhe von rund 48 Millionen Rechnungseinheiten (_= 192 Millionen DM) einigen. Dieses Programm besteht zur Hälfte aus einem gemeinsamen Programm, an dem sich fast alle sechs Mitgliedstaaten beteiligen, und zur anderen Hälfte aus 15 Ergänzungsprogrammen, die jeweils nur von den interessierten Mitgliedstaaten finanziert werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12347 Nach dem Ratsbeschluß vom 20. Dezember 1968 soll noch vor dem 1. Juli 1969 das übliche Mehrjahresprogramm aufgestellt werden. Ein letzter Hinweis noch auf den außerordentlichen Haushalt zu Kap. 60 04. Dort ist ein Betrag von 500 Millionen DM für besondere Zwecke im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Kosten der Stationierung von Truppen und zur Stärkung der Verteidigungskraft neu ausgebracht worden. Dieser Betrag, der durch eine zusätzliche Kreditaufnahme gedeckt werden soll — ich machte dazu bereits Anmerkungen in meinem Bericht zum Einzelplan A 32 01 Tit. 325 13 — wird für die Durchführung der neu abzuschließenden Devisenausgleichsabkommen mit Großbritannien und den USA erforderlich. Der Abschluß neuer Abkommen wird nach den bisher geführten Sondierungsgesprächen nicht ohne die Aufnahme einer Anleihe möglich sein. Da im Rechnungsjahr 1969 mit der Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes nicht gerechnet werden kann und da ferner die Laufzeit der in Aussicht genommenen Abkommen die Aufnahme der Anleihe innerhalb von drei Rechnungsjahren ermöglicht, hat der Haushaltsausschuß den Vorschlag der Bundesregierung, schon jetzt für diesen Zweck einen Betrag von 500 Millionen DM zu veranschlagen, gebilligt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir müssen diesen Einzelplan noch zu Ende bringen, ehe wir in die Mittagspause eintreten können.
    Das Wort hat jetzt Frau Bundesminister Strobel.


Rede von Käte Strobel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Herrn Präsidenten sehr dankbar dafür, daß er mir Gelegenheit gibt, jetzt noch zu antworten, weil die Antwort dann nämlich unmittelbarer ist. Wir müssen eben in Kauf nehmen, daß sich die Zahl der sich Beteiligenden weiter verringert.
Darf ich zu Beginn sagen: Mir wird immer wieder bestätigt — und deshalb führe ich das jetzt auch aus , daß das Bundesministerium für Gesundheitswesen im zurückliegenden Jahr und noch mehr in den zurückliegenden zweieinviertel Jahren der Großen Koalition sowohl im Rahmen der Gesetzgebung als auch der Durchführung und vor allen Dingen auch im gesetzesfreien Raum der Gesundheitspolitik große Anstrengungen gemacht hat. Das wird auch von denen nicht bestritten, die uns sehr kritisch gegenüberstehen.
Ich möchte außerdem sagen, daß sich dieses Parlament in den letzten zweieinviertel Jahren der Großen Koalition mehr, als es je zuvor der Fall war, mit der Gesundheitspolitik beschäftigt hat. Wir begrüßen das sicher alle sehr. Ich glaube, ich kann für mich in Anspruch nehmen, daß ich daran auch nicht ganz unschuldig bin. Ich möchte zusätzlich sagen: ich bin der Meinung, daß sich der Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages gerade in diesen letzten zweieinviertel Jahren nicht über Unterbeschäftigung durch das Ministerium beklagen kann.
Herr Kollege Jungmann, Sie haben ziemlich harte Worte über das Ministerium, über die Leitung des Ministeriums und damit über den Gesundheitsminister gesagt. Gestatten Sie mir, ganz offen zu sagen: ich halte das etwas für eine Pflichtübung, denn zu mir persönlich sagen Sie gelegentlich etwas anderes.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich sage das jetzt ganz deutlich. Ich sage auch ganz deutlich, daß ich das, was Sie gesagt haben, ernster nehme als etwa ein Kavaliersdelikt, als das es hier ja etwas gewertet worden ist. Ich habe mir überlegt: was sind eigentlich die Ursachen und die Motive für diese Kritik? Hat sich Ihre Meinung oder hat sich die Politik des Gesundheitsministeriums, der ich sicher auch eine Prägung gegeben habe, seit unserer Zusammenarbeit geändert? Nun, mein Kollege Meinecke hat schon Beispiele dafür gebracht, daß die Änderung hei Ihnen und nicht bei mir und bei uns liegt.



Bundesminister Frau Strobel
Ich will den Ursachen und den Motiven nicht nachgehen; das Gesundheitsministerium ist für Motivforschung nicht zuständig. Ich will aber noch sagen: den von Ihnen apostrophierten Gleichmut habe ich allerdings nicht. Ich bin sehr empfindlich gegen Ungerechtigkeit.
Sie haben gefragt, woher eigentlich Herr Kollege Meinecke die Kenntnisse der Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Institut für medizinische Dokumentation — es kann auch im Zusammenhang mit der Abteilung Erforschung der Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten gewesen sein hat. Ich würde darauf erwidern: er hat wahrscheinlich den Jahresbericht der Bundesregierung gelesen. Die Lektüre dieses Berichts kommt ja oft gerade in seinem gesundheitlichen Teil leider zu kurz.
Das Krankenhausproblem mußte heute angesprochen werden; das ist selbstverständlich, und ich bin dankbar dafür. Aber meiner Meinung nach ist es absolut falsch, zu behaupten, durch die Behandlung des Problems, wie man die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser erreichen kann, habe das Gesundheitsministerium in der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Beteiligten gelitten. Herr Jungmann, ich habe nicht erwartet, daß Sie so etwas sagen, weil es meiner Meinung nach nicht stimmt. Ich könnte Ihnen natürlich z. B. die Briefe der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorlesen. Die sagen genau das Gegenteil.
Ich darf vielleicht auch gleich etwas sagen zu Ihrem Hinweis auf meine Bemerkung, die CDU sei gegen die Erweiterung der Zuständigkeiten im Krankenhauswesen gewesen. Nun, Herr Kollege Jungmann, ich habe Ihnen persönlich geraten, sich in Ihren Äußerungen gegenüber Ihren und anderen Kollegen nicht so auszudrücken, daß der Eindruck entstehen muß, Sie seien gegen diese Erweiterung des Grundgesetzes.
Ich darf bei dieser Gelegenheit auch gleich etwas zur Krankenhausenquete sagen. Es ist eine völlig falsche Unterstellung — ich weiß nicht mehr genau, ob sie von Frau Heuser oder von Herrn Jungmann stammt —, wenn Sie hier den Eindruck erwecken, als hätte der Gesundheitsminister Zahlen oder überhaupt Material aus der Krankenhausenquete irgendwo in der Öffentlichkeit verwendet. Sowohl die Beamten als auch die Leitung des Hauses haben immer und überall gesagt: Eine Enquete, die vom Parlament angefordert worden ist, kann, auch in ihren Einzelheiten oder auch nur in Teilen, nicht, bevor sie dem Parlament vorgelegt wird, irgend jemandem zur Verfügung gestellt werden. Das ist uns angekreidet worden; dafür gab es einmal einen entsprechenden Artikel in der „Welt" usw. Ich muß aber auch ganz offen sagen: Zu der Zeit, in der diese Enquete auf Ressort- und Länderebene beraten wurde, stand im „Capital" ein Artikel, aus dem man entnehmen konnte, daß es jetzt Leute gibt, die Zahlen aus dieser Enquete kennen. Woher das kommt, weiß ich nicht. Ich habe in meinen Reden immer gesagt, daß wir keine Ergebnisse daraus verwenden, solange wir sie hier nicht vorlegen können.
Nun haben Sie behauptet, ich sei hier im Hause schweigsam in bezug auf das Krankenhauswesen
gewesen. Nun, Herr Jungmann, das stimmt nicht. Es ist auch nicht etwa so, daß Sie zu der Zeit nicht da waren, zu der ich darüber hier gesprochen habe. Wir haben uns bei der Behandlung der Großen Anfrage der SPD sehr eingehend gegenseitig darüber ausgesprochen, wir haben bei der Einbringung der Grundgesetzänderungen darüber gesprochen, ich habe im Bundesrat bei der Einbringung der Grundgesetzänderungen darüber gesprochen, und ich habe auch nie ein Hehl daraus gemacht, was ich dazu für eine Meinung habe. Man kann also einfach nicht behaupten, das sei nicht geschehen.
Nun zur Erstellung des Berichts. Als Bundestagsabgeordnete hätte ich auch angemahnt, daß dieser Bericht noch nicht vorgelegt worden ist. Das mußte geradezu geschehen. Ich muß Ihnen ganz ehrlich sagen, daß die Vorlage ganz großen Schwierigkeiten begegnete. Die Fragebogen sind im Januar 1967 hinausgegangen. Der Bundestag hatte den Antrag bekanntlich im Herbst 1965 gestellt. Die erste Unterschritt, die ich geleistet habe, war die unter die Ausgabe dieses Fragebogens. Der Eingang der Fragebogen und die Auswertung der Fragebogen haben erhebliche Zeit beansprucht. Wir waren dann bei der Auswertung zum Teil sogar auf die Hilfe von außen angewiesen. Hier war wieder das Dilemma des Gesundheitsministeriums mit der Grund. Wir haben einen einzigen Krankenhausreferenten. Das ist ein Ein-Mann-Referat. Das ist zudem der einzige Volks- oder Betriebswirt, den wir hatten. Wir haben jetzt zwei, seitdem Frau Merkel bei uns ist; sie ist allerdings in einer ganz anderen Abteilung. Der Referent ist ein volles Jahr ausgefallen, weil er einen Herz- und Leberinfarkt hatte. Die Arbeit wäre in dieser Zeit praktisch fast stillgelegt gewesen. Wenn wir nicht Hilfe von außen bekommen hätten, wären wir heute noch nicht so weit. Dazu kommt, daß auch die Beratung des übrigens schon länger fertigen Entwurfs und vor allen Dingen der Schlußfolgerungen, die daraus in Beantwortung der Fragen des Parlaments zwischen den Ressorts und mit den Ländern zu ziehen sind, nicht im Eiltempo erfolgen kann — ich will mich vorsichtig ausdrücken. Wir sind bei den anderen Ressorts und auch bei den Ländern nicht von vornherein auf ungetrübte Einigkeit bezüglich der Schlußfolgerungen gestoßen. Das hängt eben mit den Grundsatzfragen zusammen, die hier auch angesprochen worden sind.
Daß die Grundgesetzänderung noch nicht beschlossen ist und daß man noch keine volle Klarheit hat, wie sie im Endeffekt aussehen wird, spielt natürlich mit herein. Es gab aber nie einen Zweifel darüber, daß ich mich als Gesundheitsminister um eine Neuordnung der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser bemühe, die es zuläßt und die dafür sorgt, daß überall ein bedarfsgerecht gegliedertes System von Krankenhäusern zur Verfügung steht und daß für die Patienten die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten bereitgestellt werden, die die Medizin und die medizinsche Technik heute und in Zukunft bieten. Dafür reicht die Änderung der Bundespflegesatzverordnung allein nicht aus, wenn man dadurch nicht eine wesentliche Erhöhung der Krankenkassenbeiträge heraufbeschwören will. Ich habe hier, Herr Jungmann, in Ihrer Anwesenheit



Bundesminister Frau Strobel
ganz deutlich gesagt, daß ich keine Änderung der Bundespflegesatzverordnung vorlegen werde, die zu einer wesentlichen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führt.
Ich bin mir im übrigen — der Herr Kollege Katzer könnte Ihnen darüber auch einige Auskunft geben — völlig darüber klar, daß man, wenn einmal das Lohnfortzahlungsgesetz im Hause verabschiedet ist und Klarheit über die Höchstgrenze der Krankenkassenbeiträge besteht, unabhängig von der Grundgesetzänderung die Pflegesatzverordnung noch in der Richtung ändern muß, daß zumindest die Benutzerkosten über den Pflegesatz aufgebracht werden.

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU.)

Ich sage das jetzt, weil ich gefragt worden bin, obwohl ich es lieber erst bei der Vorlage der Enquete gesagt hätte. Man muß natürlich auch sehen, daß das allein das Problem nicht löst. Es muß vielmehr gelingen, über die Beteiligung des Bundes den Krankenhäusern einen Rechtsanspruch auch auf die Investitionskosten zu sichern. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wollen wir im Grundgesetz schaffen.

(Zuruf von der SPD: Wollten!)

Die finanziellen Mittel sind zunächst in der mittelfristigen Finanzplanung nicht drin. Aber zunächst muß ja das Grundgesetz geändert sein. Dann werden sich natürlich eine kommende Regierung und ein kommendes Parlament darum bemühen müssen, in die mittelfristige Finanzplanung die notwendigen Mittel einzustellen.
Ich möchte aber genauso deutlich sagen, daß ich keinesfalls die von Professor Andreae vertretene Auffassung — Frau Kollegin Heuser hat Herrn Professor Andreae erwähnt —, daß das Krankenhauswesen nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten organisiert werden muß, teilen kann und von mir aus dem Bundestag einen solchen Vorschlag nicht machen werde.

(Beifall bei der SPD.)

Ich bin der Auffassung — und das hat übrigens Herr Kollege Jungmann vor einiger Zeit auch schon einmal publiziert —, daß die Bereitstellung von Krankenhausbetten eine öffentliche Aufgabe ist. Ich teile nicht die Auffassung, die jetzt bei der Beratung der Krankenhausenquete verschiedentlich durchgeklungen ist, daß dadurch, daß sich der Bund beteiligen würde oder durch Gesetz ein Rechtsanspruch auf Investitionskosten gesichert würde, oder durch den Grundsatz, daß die Bereitstellung eine öffentliche Aufgabe ist, etwa die Unabhängigkeit und die Einsatzfreudigkeit der freien gemeinnützigen Krankenhäuser gestört würde. Das ist keineswegs der Fall. Das will niemand, das sind Befürchtungen, die nach meiner Meinung absolut unberechtigt sind.
Nun ist hier sehr viel über das beabsichtigte Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information gesagt worden. Lassen Sie mich dazu ganz kurz folgendes sagen. 1959 hat die Bundesärztekammer die Errichtung einer deutschen medizinischen Dokumentationsstelle gefordert. Im selben Jahr wurde von seiten des Gesundheitsausschusses ein solcher Antrag eingebracht. Der Bundestag hat ihn angenommen. Der Bundesrechnungshof hat die Errichtung eines solchen Instituts befürwortot. Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung unterstützt die Errichtung eines solchen Instituts. Die angeforderten Gutachten und Empfehlungen von Sachverständigen sprechen sich für das Institut aus.
Die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel wurden damals qualifiziert gesperrt. Später wurde diese Sperre aufgehoben. Die für das Gesundheitswesen der Länder zuständigen Minister und Senatoren haben sich am 2. Dezember 1966 dafür ausgesprochen, daß der Bund im Hinblick auf den überregionalen Charakter die Trägerschaft und die Finanzierung für das zu errichtende Institut übernehmen soll. Seit 1963 sind die Mittel für dieses Institut ständig erhöht worden. Nachdem sich der Bundesrechnungshof als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung mit Schreiben vom 10. April 1968 positiv zu dem DMD geäußert hatte, haben wir mit den Aufbauarbeiten begonnen.
Nun ist hier die Ausschreibung einer Stelle nach B 3 ziemlich kritisiert worden. Herr Jungmann war der Meinung, daß die Stellenbesetzung wegen der Aufgabenstellung solche Schwierigkeiten macht. Nun, Herr Jungmann, die Aufgabenstellung ist mit dem ersten Bewerber für die Leitung dieser Stelle ziemlich gründlich erarbeitet worden. Die wirklichen Ursachen sind — das möchte ich Ihnen jetzt ganz deutlich sagen —, daß die Forderungen, die die zwei bisher in Aussicht genommenen Herren aus dem Hochschulbereich sowohl hinsichtlich der Dotierung der Stelle als auch hinsichtlich der finanziellen Ausstattung des Instituts gestellt hatten, unter Beachtung der mehrjährigen Finanzplanung und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes nicht erfüllt werden konnten. Das ist die tatsächliche Ursache dafür, daß die Stelle bis heute nicht besetzt ist.
Daß das Institut in Köln errichtet werden soll, hängt damit zusammen, daß die Kölner Universität die größte medizinische Bibliothek in der Bundesrepublik Deutschland hat und daß die Kölner Universität mit uns eine Vereinbarung über die Mitbenutzung ihres Rechenzentrums getroffen hat. Man kann also doch wirklich nicht sagen, man habe hier einen falschen Standort gewählt.
Im übrigen muß ich noch sagen, daß wir jetzt auch deswegen sehr intensiv an die Sache herangegangen sind, weil uns daran liegt, daß wir die Auswertung des Medlars-Bandes an dieser Stelle vornehmen können, die Amerikaner uns aber dieses Medlars-Band überhaupt nur zur Verfügung stellen, wenn bei uns die entsprechenden technischen Voraussetzungen gegeben sind. Wir haben zur Zeit schon mehrere Wissenschaftler in Stockholm, die dort an diesem Medlars-Band-System ausgebildet werden.
Zu den anderen angesprochenen Fragen müßte ich sehr lange reden, wenn ich erschöpfend darauf antworten wollte. Mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehende Zeit geht das wohl leider nicht.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, dens 26. März 1969 12283
Bundesminister Frau Strobel
Aber eines muß ich zum Arzneimittelwesen sagen. Es gibt kaum jemand, der so offen wie ich überall gesagt hat — obwohl das sehr unpopulär ist —: hochwirksame Arzneimittel haben auch Nebenwirkungen, — und der darauf aufmerksam gemacht hat, daß es auf die Zumutbarkeit ankommt und daß es natürlich auch in der Verantwortung der Ärzte liegt, zu entscheiden, wieweit die Nebenwirkungen für ihre Patienten zumutbar sind oder nicht. Das zur Frage der Sicherheit.
Ich bin allerdings der Meinung, Frau Kollegin Heuser: so gut unser Gesetz ist, selbstzufrieden dürfen wir gerade im Bereich der Arzneimittelgesetzgebung niemals sein.

(Abg. Frau Dr. Heuser: Eben, eben!)

Wenn sich Erkenntnisse ergeben, die es notwendig machen, das Gesetz zu ändern, dann sollten wir es tun. Ich bin überzeugt, wir werden es auch gemeinsam tun. Ich muß allerdings auch sagen: wir können uns auf die Dauer der Transponierung der EWG-Richtlinien in das deutsche Arzneimittelrecht nicht verschließen. Es war noch die frühere Bundesregierung, die im Ministerrat der ersten Richtlinie zugestimmt hat — der Beschluß ist einstimmig gefaßt worden und gerade diese Richtlinie bringt einen ganz anderen Grundsatz in das Arzneimittelgesetz hinein als den, der vom Bundestag beschlossen wurde.
Im übrigen sage ich auch immer denjenigen, die das Gesetz so sehr angreifen, daß in dem Gesetz zwar die Verantwortung dem Hersteller gegeben ist, daß aber für den Fall, daß er seiner Verantwortung nicht gerecht wird, ganz schwere Zuchthausstrafen vorgesehen sind. Das muß man in diesem Zusammenhang sehen.
Es ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß ich eine wissenschaftliche Kommission „Sicherheit der Arzneimittel" eingesetzt habe. Diese Kommission soll genau das tun, was Sie, Frau Kollegin Heuser, gefordert haben und was ich letzthin hier in der Fragestunde bereits gesagt habe.
Der Kollege Meinecke hat gefragt, welche Gesetze auf Grund der Verweigerung der Grundgesetzänderung von uns nicht verabschiedet bzw. nicht weiter verfolgt werden können. Ich bedauere auch, daß wir das Gesetz über die Gesundheitshilfe für das Kind, ein Gesetz zur Hilfe für psychisch Kranke und gezielte Vorsorgemaßnahmen im Bereich der Krebsfrüherkennung zurückstellen mußten, weil die Grundgesetzänderung verweigert worden ist.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich muß sagen, Herr Kollege Jungmann, daß mir sehr daran lag und liegt, daß die wenigen Mittel, die das Bundesministerium für Gesundheitswesen zur Verfügung hat, im Bereich der Forschung, im Bereich der Modellvorhaben, auch im Bereich der gesundheitlichen Aufklärung, gezielt und schwerpunktmäßig und nicht nach dem Gießkannenprinzip und auch nicht nach dem Prinzip „wer fordert gerade die Finanzierung eines Forschungsauftrages an?" eingesetzt werden. Man kann sich davon überzeugen, daß das geschehen ist.
Daß darüber der Gesundheitsausschufi zu wenig weiß, tut mir persönlich leid. Ich habe auch immer bedauert, daß der Gesundheitsausschuß nicht wie andere Fachausschüsse den Haushalt seines Ministeriums erörtert, bevor ihn der Haushaltsausschuß berät. Ich weiß, die Haushaltsausschußleute lieben das sowieso nicht so sehr, aber trotzdem: der zuständige Minister würde es begrüßen.
Ich müßte etwas zur internationalen Arbeit sagen. Ich lasse es aus im Hinblick darauf, daß wir so wenig Zeit haben. Ich lasse ebenso die anderen neuralgischen Punkte aus, die Sie nicht angesprochen haben, Herr Kollege Jungmann. Ich hatte erwartet, daß Sie etwas zur Gebührenordnung sagen. Ich hatte erwartet, daß Sie etwas zum Hebammenwesen sagen, auck zur ausstehenden Röntgenverordnung. In allen Fällen hätte ich sehr deutliche Antworten gehen können. Vielleicht wußten Sie das und haben es deswegen unterlassen, etwas dazu zu sagen.

(Abg. Dr. Jungmann: Nein, aus anderen Gründen!)

Ich muß noch etwas zur Abteilung „Erforschung der Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten" sagen. Meine Damen und Herren, ich habe mich in diesem Punkt, was das positive Wirken in der Großen Koalition in diesem Punkt — ich beschränke es darauf — angeht, wahrscheinlich zu früh gefreut.

(Abg. Dorn: Sehr gut!)

Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hatte in den letzten Jahren bei jeder Beratung des Haushalts des Gesundheitsministeriums beantragt, Mittel für ein Institut für Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten bereitzustellen. Sie haben diesen Antrag immer abgelehnt. Bei der ersten Haushaltsberatung der Großen Koalition ist es dann gelungen, diesen Antrag interfraktionell einzubringen. Was ist aus dieser Sache geworden? Ich könnte Ihnen jetzt vorlesen, was das Institut für Aufgaben hat, was das Institut bisher getan hat. Es ist einfach nicht wahr, daß Ihnen das nicht gesagt worden ist. Es gab eine Zusammenkunft eines nicht unwesentlichen Teils der Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Zusammenhang mit Anträgen, die bezüglich dieser Abteilung dem Haushaltsausschuß vorlagen; dort ist die Tätigkeit dieser Abteilung sowohl mündlich von dem Leiter der Abteilung als auch schriftlich dargestellt worden. Ich hatte sogar den Eindruck, daß das nicht ohne Eindruck auf Sie geblieben ist. Die große mobile Einheit ist ja nachher auch, wenn auch unter ziemlich erheblichen Geburtswehen, im Haushaltsausschuß genehmigt worden. Ich muß es mir verkneifen, zu sagen, welche Gedanken ich manchmal hatte, wenn solche Anliegen sozialdemokratischer Minister von den Mitgliedern der Fachausschüsse bis in den Haushaltsausschuß hinein verfolgt worden sind; „verfolgt" im wahrsten Sinne des Wortes.
Nun noch rasch zu dem, was vom Minister in dieser Legislaturperiode aus verschiedenen Gründen nicht mehr vorgelegt werden konnte. Wir haben für die nächste Legislaturperiode ein großes Gesetzgebungsprogramm vorbereitet, von dem ich hoffe,



Bundesminister Frau Strobel
daß es zu Beginn der Legislaturperiode vorgelegt werden kann, weil es sich um Gesetze handelt, für die auch das Parlament eine längere Beratungsdauer braucht. Es handelt sich dabei um Gesetze, deren Vorlage uns außerdem deshalb so sehr schwer gemacht worden ist, weil diese Gesetze — sowohl an. die Wirtschaft als auch an uns selbst gerichtete — Ge- und Verbote zum Nutzen der Gesundheit aussprechen, die von vornherein nicht überall, vor allem nicht von Teilen der Wirtschaft, akzeptiert werden. Aus diesem Grunde sind da so viele Hürden zu nehmen, daß selbst meine manchmal etwas sprichwörtliche Energie das nicht geschafft hat.
Wir werden in der nächsten Legislaturperiode das Bundesimmissionsschutzgesetz — das Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigung und Lärm — vorlegen, das im Entwurf seit langem fertig ist. Wir haben immer gehofft, daß wir es noch mit Regelungen für den hoheitlichen und den privaten Bereich ergänzen können. Das ist nicht möglich, wenn die Grundgesetzänderung nicht durchgeht. Wir haben jetzt ,allerdings die Situation, daß die Wirtschaft sagt: Dieses Gesetz ist ohne die anderen, die Luftverschmutzung betreffenden Teile ein Torso. Mir ist sogar mitgeteilt worden, daß die Wirtschaftsminister der Länder neuerdings auch diese Aufffassung vertreten und dies als Begründung dafür anfuhren, dieses Gesetz aufzuhalten. Das ist etwas widersprüchlich. Zuerst verweigert man die Grundgesetzänderung, und dann sagt man: Dieses Gesetz ist ein Torso, weil es nicht den ganzen Bereich der Verschmutzung und Lärmbeeinträchtigung erfassen kann. Immerhin — das muß ich sagen — ist auf diesem Gebiet dadurch ein großer Fortschritt erreicht worden, daß die Autoabgasverordnungen erlassen werden konnten. Damit hat man sich in früheren Regierungen ja auch jahrelang herumgequält. Jetzt haben wir es fertiggebracht, daß diese Verordnungen erlassen worden sind.
Der nächste Bundestag wird die gesamte Reform des Lebensmittelrechts hoffentlich gleich zu Beginn der Legislaturperiode vorgelegt bekommen. Meine Damen und Herren, da gibt es auch noch nicht unerhebliche Hürden zu überwinden. Wenn es uns gelingt — wir haben ,das im Gesetzentwurf niedergelegt —, die gesundheitsbezogene Werbung auch im Lebensmittelbereich erheblich einzuschränken, wenn ,es uns gelingt, dafür zu sorgen, daß die Transparenz für die Verbraucher weiter erhöht wird, daß die gesundheitlich bedenklichen Stoffe aus der Lebensmittelherstellung völlig ausgeschaltet werden, wenn es gelingt, eine Kosmetikverordnung zu machen, die hundertprozentig dem Schutz der Verbraucher dient, dann werden wir als Ministerium, dann werden Sie als Parlament und dann wird vor allen Dingen der Gesundheitsausschuß nicht unerheblichen Widerständen zu begegnen haben. Ich würde sagen, ich freue mich darauf, das dann trotzdem durchzusetzen. Ähnliches gilt übrigens auch für ein Giftgesetz, das wir vorbereiten.
Aber lassen Sie mich zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts noch folgendes sagen, Herr Kollege Jungmann, weil Sie auch in diesem Zusammenhang
behauptet haben, es habe sich in diesem Ministerium nichts geändert.

(Abg. Dr. Jungmann: Das habe ich nicht behauptet! Es ist nur nicht so geworden, wie die Kritik vor vier Jahren es verlangte!)

— Die Kritik von vor vier Jahren war ziemlich erheblich. — Ich darf also folgendes sagen. Der Deutsche Bundestag hat 1958— wenn ich mich nicht irre, sogar durch mich selber — die Vorlage der Gesamtreform des Lebensmittelrechts gefordert. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat Anfang 1964, also sechs Jahre danach, eine Kommission berufen, die dieses Gesetz vorbereiten sollte. Wir haben den Reformentwurf in diesen zweieinviertel Jahren völlig fertiggestellt. Man kann einfach nicht in zweieinhalb Jahren das nachholen, was vorher sechs Jahre lang versäumt worden ist, denn von 1958 bis 1964 war nichts geschehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja allerlei!)

— Ich hätte das nicht gesagt; Sie zwingen mich dazu, es zu sagen.
Alle diese Gesetze, die für die nächste Legislaturperiode vorgesehen sind, dienen dem verstärkten Gesundheitsschutz und sind nach dem Prinzip erstellt, daß der Gesundheitsschutz der Menschen wirtschaftlichen Interessen vorgehen muß, auch wenn diese verständlich sind, daß dabei aber der technologische Fortschritt nicht unnötig behindert werden darf. Es sind Gesetze, die auch das Parlament so beanspruchen werden, daß es damit lange zu tun haben wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

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