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    Deutscher Bundestag 224. Sitzung Bonn, den 26. März 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Falke, Dr. Imle und Dr. Gradl . . 12237 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12237 B Ergänzung der Tagesordnung 12237 D Amtliche Mitteilungen 12238 B Fragestunde (Drucksache V/4020) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Sitz der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 12240 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 12240 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Änderung des Art. 53 der UNO-Charta 12240 D Fragen des Abg. Freiherr von Gemmingen: Schonung ziviler Ziele in Biafra — Berichte über die Hungersnot in Biafra Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 12241 A, D Freiherr von Gemmingen (FDP) . 12242 A Fragen der Abg. Frau Holzmeister: Einstellung von Angestellten im Auswärtigen Amt — Einfluß von Verbänden auf die Stellenbesetzung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12242 B Frau Holzmeister (CDU/CSU) . . . 12242 C Fragen des Abg. Josten: Beitrag der Bundesregierung zur Beendigung des Kampfes in Ostnigeria — Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung 12242 C Frage des Abg. Porsch: Rückstellungsgesuche von Reservisten für Wehrübungen von Hase, Staatssekretär 12242 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12243 A Frage des Abg. Dr. Nann: Beteiligung der Bundeswehr an den Kosten der Errichtung eines Hallenbades in Crailsheim von Hase, Staatssekretär 12243 B Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Einrichtung eines Hubschraubersanitätsdienstes für die Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 12243 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12243 D Frage des Abg. Dröscher: Einberufung der Söhne von Kriegsgefallenen und Schwerbeschädigten von Hase, Staatssekretär 12244 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 12244 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 12244 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Frage des Abg. Dröscher: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien als Institutionen der Berufsausbildung von Hase, Staatssekretär . . . . . 12244 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Ausbauplanung im Straßenverkehrsnetz Braunschweig—Wolfsburg--Salzgitter—Peine . . . . . . . . . . 12245 A Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Benennung ' von Rastplätzen nach ostdeutschen Städten . . . . . . . . 12245 A Fragen des Abg. Reichmann: Führerschein zum Führen von Ackerschleppern — Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12245 D Fragen des Abg. Kulawig: Ausbau der Flugsicherung des Flughafens Saarbrücken-Ensheim Börner, Parlamentarischer • Staatssekretär 12246 A, C Kulawig (SPD) . . . . . . . 12246 B Frage des Abg. Baier: Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden — Herabsetzung der Bagatellgrenze Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12247 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 12247 C Frage des Abg. Felder: Ausgangskontrolle im Hauptbahnhof Nürnberg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 12248 B Felder (SPD) 12248 B Fragen des Abg. Dr. Nann: Autobahnteilstrecke SchwabbachHohebuch—Crailsheim Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12248 B, C Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Autobahnlinie Köln—Olpe—Hersfeld Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12248 D Dr. Kreutzmann (SPD) 12248 D Frage des Abg. Genscher: Verhinderung von Selbstmordversuchen an der Blombachtalbrücke Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12249 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 12249 A Ramms (FDP) . . , 12249 B Frage des Abg. Rainer: Auskünfte über die personelle Besetzung des Verkehrsausschusses Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12249 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Jahresurlaub des Personals der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12249 C, 12250 A Dr. Enders (SPD) . . . 12249 D, 12250 A, B Rawe (CDU/CSU) 12250 C Fragen des Abg. Ramms: Unfallforschung durch amerikanische Universitätskliniken und deutsche Automobilfirmen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12250 D Ramms (FDP) . . , 12251 B Frage des Abg. Ramms: Verlängerung des Wochenendfahrverbots für Lastkraftwagen über 7,5 t Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12251 A Ramms (FDP) 12251 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Einstellung des Expreß- und Stückgutverkehrs auf dem Bahnhof Büchen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12251 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 12251 D Fragen des Abg. Strohmayr: Ausstellung von Duplikaten der Kraftfahrzeugscheine Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12252 A, B Strohmayr (SPD) 12252 C von Hassel, Präsident 12252 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März, 1969 III Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung von Städten und Gemeinden des Zonenrandgebietes in das Hamburger Ortstelefonnetz Dr. Dollinger, Bundesminister . . 12253 A, B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 12253 C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Empfang des Fernsehprogramms „Südwest 3" in den Landkreisen Südbadens und Südwürttembergs Dr. Dollinger, Bundesminister . . 12254 A, B Fragen der Abg. Frau Freyh: Zunahme der Störungen im automatischen Fernsprechverkehr Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 12254 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969 (Drucksache V/3300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/3923) 12255 A Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache V/3938) . . . . . . 12255 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache V/3942) 12255 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/3931, zu V/3931) in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/3402) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache V/3532) Erste Beratung — Krampe (CDU/CSU) . . . . . . 12255 D Katzer, Bundesminister . 12258 A, 12266 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 12259 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 12260 B Dr. Schellenberg (SPD) 12262 B, 12264 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 12265 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 12269 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 12270 C Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache V/3935) Frau Dr. Heuser (FDP) 12271 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 12273 C Dr. Meinecke (SPD) 12277 C Frau Strobel, Bundesminister . . 12280 C Abwicklung der Tagesordnung 12285 B Eidesleistung des Bundesministers Dr Ehmke 12285 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3994) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen (Drucksache V/4044) — Zweite und dritte Beratung — Sänger (SPD) 12285 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache V/3932) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (aus Drucksache V/2494) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4019), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3964) — Zweite und dritte Beratung und mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (aus Drucksache V/2494) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4018), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4005) — Zweite und dritte Beratung — Haehser (SPD) . . . . . . . . 12286 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 12289 C Rawe (CDU/CSU) 12296 B Leber, Bundesminister 12300 B Lemmrich (CDU/CSU) 12309 C Seifriz (SPD) . . . . 12313 D Seibert (SPD) . . . . . . . . 12316 D Ramms (FDP) 12319 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 12320 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Jung (FDP) 12321 D Kulawig (SPD) 12322 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 12323 C Draeger (CDU/CSU) 12323 D Matthes (SPD) 12324 C Jacobi (Köln) (SPD) 12325 C Wendelborn (CDU/CSU) 12326 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3936) 12329 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/3937) 12329 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/3939) . . 12329 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/3940) Frau Meermann (SPD) . . . . . 12329 C Porsch (FDP) . . . . . . . . 12330 D Baier (CDU/CSU) 12331 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 12333 D Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/3943) 12336 C Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksachen V/3946, zu V/3946) Röhner (CDU/CSU) 12336 D Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/3947) 12337 D Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/3948) 12337 D Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen V/3950, zu V/3950) Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 12338 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 12338 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12339 B Nächste Sitzung 12340 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12341 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 613 und 598 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932) . . . . . . 12341 C Anlagen 4 und 5 Entschließungsanträge Umdrucke 619 und 626 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/3964) . . . . . . 12342 A, B Anlagen 6 und 7 Änderungsanträge Umdrucke 615 und 617 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/4005) 12342 C, 12343 A Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 618 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/4005) 12343 B Anlagen 9 und 10 Änderungsanträge Umdrucke 599 und 600 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950, V/3951) . . 12343 C, D Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Meermann (SPD) zu Punkt II 10 der Tagesordnung 12344 A Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abg. Wurbs (FDP) zu Punkt II 10 der Tagesordnung 12344 C Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Röhner (CDU/CSU) zu Punkt II 15 der Tagesordnung 12345 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12237 224. Sitzung Bonn, den 26. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 8.59 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 12. 3. Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Bading * 28. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Behrendt * 28. 3. Beuster 28. 3. Blumenfeld ** 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Corterier * 29. 3. van Delden 28. 3. Dichgans * 28. 3. Dr. Dittrich * 29. 3. Frau Dr. Elsner * 28. 3. Erhard (Bad Schwalbach) 26. 3. Dr. Even 29. 3. Faller * 29. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Franz 28. 3. D. Dr. Gerstenmaier 28. 3. Glüsing 29. 3. Dr. Gradl 26. 3. Gscheidle 28. 3. Haage (München) 28. 3. Hansing 29. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31. 7. Hirsch 28. 3. Hölzle 28. 3. Hösl ** 28. 3. Horten 26. 3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Illerhaus ** 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Junghans 31.3. Kahn-Ackermann ** 26. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Frau Klee 28. 3. Dr. Kliesing (Honnef)** 28. 3. Klinker * 29. 3. Koenen (Lippstadt) 26. 3. Dr. Kopf 28. 3. Krammig 26. 3. Kriedemann * 28. 3. Dr. Krone 28. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 3. Frau Kurlbaum-Baier 28. 3. Lenz (Brühl) * 28. 3. Lenze (Attendorn) 28. 3. Lücke 28. 3. Lücker (München) * 28. 3. Marx (München) 28. 3. Mauk * 27. 3. Memmel * 28. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 3. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Metzger * 28. 3. Missbach 15. 4. Müller (Aachen-Land) ' 28. 3. Neemann 19. 4. Neumann (Stelle) 27. 3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 28. 3. Richter ** 27. 3. Riedel (Frankfurt) * 28. 3. Dr. Rutschke ** 28. 3. Scheel 28. 3. Schmidt (Hamburg) 28. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 28. 3. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Starke (Franken) * 28. 3. Steinhoff 30. 4. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Weigl 31.3. Frau Wessel 31.3. Winkelheide 31. 3. Frau Dr. Wolf 27. 3. Dr. Zimmermann 28. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 613 Änderungsantrag der Abgeordneten Lemmrich, Rawe, Wagner, Dr. Abelein und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Seifriz, Fellermaier und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 10 Tit. 883 01 werden in der Zweckbestimmung die Worte von mehr als 50 000 Einwohner gestrichen. Bonn, den 24. März 1969 Lemmrich Rawe Wagner Dr. Abelein Dr. Barzel und Fraktion Seifriz Fellermaier Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 598 Änderungsantrag der Abgeordneten Jung, Schultz (Gau-Bischofsheim), Ramms zur zweiten Be- 12342 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 ratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird Tit. 719 06 — Überarbeitung der vorhandenen Entwürfe für den Saar-Pfalz-Rhein-Kanal, — in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 18. März 1969 Jung Schultz (Gau-Bischofsheim) Ramms Anlage 4 Umdruck 619 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3964 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 1971 einen Bericht über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) insbesondere bei der Verbesserung der Verkehrsbedienung in ländlichen Räumen vorzulegen. Bonn, den 26. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 626 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Jacobi (Köln), Könen (Düsseldorf), Welslau und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3964 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag würde es begrüßen, wenn Bundesbahn und Bundespost in Zusammenarbeit mit den anderen Verkehrsträgern ein oder mehrere Modellvorhaben auf dem Gebiete der regionalen Verkehrsbedienung durchführen würden. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, über die Ergebnisse solcher Modellversuche zu berichten und auch die Möglichkeiten der Einführung einer Gebietsgenehmigung für den Regionalverkehr unter Berücksichtigung sozialer, steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesichtspunkte weiterzuverfolgen. Bonn, den 26. März 1969 Schmitt-Vockenhausen Jacobi (Köln) Könen (Düsseldorf) Welslau Collet Frau Eilers Flämig Frau Herklotz Dr. Kübler Lautenschlager Dr. Müller (München) Dr. Rinderspacher Saxowski Schonhofen Schwabe Zebisch Anlage 6 Umdruck 615 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 wird in § 4 Abs. 1 folgende Nummer 6 angefügt: „6. Zubringer und Abholedienste zu und von den deutschen Verkehrsflughäfen." 2. In Artikel 1 Nr. 5 (§ 6 a) wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) In Absatz 1 Nr. 3 wird das Wort und durch das Wort „oder" ersetzt.' 3. In Artikel 1 Nr. 10 werden in § 13 a Abs. 2 Satz 2 die Worte „Die Zustimmung ist zu versagen" durch die Worte „Die Zustimmung kann versagt werden" ersetzt. 4. In Artikel 1 wird Nr. 15 a (§ 22 a) gestrichen. 5. In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: a1) In Absatz 1 Nr. 3 werden die Worte „2 t Nutzlast" durch die Worte „4 t Nutzlast" ersetzt.' Bonn, den 25. März 1969 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12343 Anlage 7 Umdruck 617 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Haehser, Regling, Lange und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe ai eingefügt: a') Absatz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. ein Personenkraftwagen mit Anhänger oder ein Lastkraftwagen von nicht mehr als 4 t Nutzlast ohne Anhänger verwendet wird." Bonn, den 25. März 1969 Ravens Haehser Regling Lange Baltes Böhm Brück (Holz) Frau Eilers Gerlach Junker Kohlberger Kulawig Kurlbaum Lenders Liehr Müller (Worms) Saxowski Welslau Wilhelm Anlage 8 Umdruck 618 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Wendelborn, Dr. Müller-Hermann, Lampersbach, Riedel (Frankfurt) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: ,a1) In Absatz 1 Nr. 3 wird die Zahl „2" durch die Zahl „4" ersetzt. Bonn, den 27. März 1969 Gewandt Wendelborn Dr. Müller-Hermann Lampersbach Riedel (Frankfurt) Balkenhol Burgemeister Diebäcker Falke Fritz (Welzheim) Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hesberg Frau Holzmeister Dr. Luda Meister Ott Porten Rainer Rollmann Schlager Schmidhuber Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Siemer Storm Weiland Wieninger Anlage 9 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzeplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950 — Der Bundestag wolle beschließen: Im Einzelplan 60 ist folgender neuer Titel auszubringen: „Minderausgabe im Bundeshaushalt 1969 1 800 000 000". Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 600 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 -- Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 2 wird der Betrag „3 851 500 000" durch den Betrag „2 051 500 000" ersetzt. Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion 12344 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) zu Punkt II 10 der Tagesordnung. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß es dem Herrn Bundeswohnungsbauminister gemeinsam mit dein Herrn Bundesfinanzminister und dem Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses gelingt, die Weichen der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend zu stellen. Einige Anmerkungen noch zum Titel „Zuschüsse und andere Zuweisungen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung auf dem Gebiete des Wohnungswesens usw." Dieser Titel hat sich erfreulicherweise in den letzten drei Jahren von 700 000 auf 1 700 000 DM entwickelt. Für die nächsten Jahre sind weitere Steigerungen vorgesehen. Im Verhältnis zu den Aufwendungen anderer Länder, unter denen sich wesentlich kleinere als die Bundesrepublik befinden, ist das zwar immer noch wenig. Aber es ist ein Fortschritt gegenüber dem Zustand, den der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung in seinem Bundesforschungsbericht II aus dem Jahre 1967 mit einer seiner negativsten Feststellungen charakterisiert hat. In den Zahlen, die wir jetzt im Haushalt 1969 finden, drückt sich aus, daß Wohnungswesen und Städtebau in ihrer gesellschaftspolitischen Aufgabenstellung immer deutlicher werden und daß das Parlament daraus die Konsequenzen zieht. Es wird in Zukunft seltener darum gehen, daß die Menschen überhaupt eine Wohnung haben, sondern vielmehr darum, daß sie eine ihrem individuellen Bedarf entsprechende Wohnung finden können. Daher muß das Wissen über die Bewohner und das Wohnen verstärkt werden, die Beziehung zwischen Mensch-Wohnung-Umwelt-Stadt, die in den letzten Jahren oft wenig berücksichtigt wurde und manche Fehlentwicklung im Städtebau zur Folge hatte, muß mehr vorausbedacht, muß näher erforscht werden. Verstärkt Rationalisierung und Industriealisierung müssen dazu beitragen, die Baukosten zu senken und zu stabilisieren. Bau- und Städtebauforschung, Rationalisierung und Industrialisierung sind langfristige, ja dauernde Aufgaben; denn bei dem schnellen Wandel unserer Umwelt werden sich auch die Anforderungen, die technischen Möglichkeiten und die Ziele im Wohnungsbau und im Städtebau ständig und schnell ändern. Dabei werden die elektronische Datenverarbeitung und ihre Anwendungsmöglichkeiten als Entscheidungshilfen besonderer Aufmerksamkeit, aber auch besonderer finanzieller Anstrengungen bedürfen. Ich möchte meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß Sie, Herr Minister, den Aufgaben der Forschung und Rationalisierung Ihr besonderes Augenmerk widmen, wovon auch die Arbeiten der von Ihnen berufenen Beiräte zeugen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion haben Sie dabei auf Ihrer Seite. Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II 10 der Tagesordnung. Zum Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau selbst läßt sich nur wenig sagen, da der Haushaltsrahmen nur wenig Spielraum bietet. Soweit erforderlich, wird ein Kollege aus dem Haushaltsausschuß hierzu noch einige Anmerkungen machen. Ich selbst möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, um dem Hohen Haus ein paar grundsätzliche Gedanken vorzutragen. Bereits in meinen Ausführungen zum Haushalt 1968 wies ich auf die Notwendigkeit hin, zu einer neuen, den veränderten Verhältnissen Rechnung tragenden Wohnungspolitik zu kommen. Seinerzeit führte ich ausdrücklich aus, daß die Sanierung und Modernisierung künftig Vorrang vor dem Wohnungsneubau erhalten müßten, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, am Bedarf vorbeizubauen. In den Jahren seit Bestehen der Großen Koalition ist an Impulsen in dieser Richtung bisher nichts erfolgt. Wir alle sind uns über die Notwendigkeit, den sozialen Wohnungsbau auch künftig fortzuführen, sicher einig. Nur über die Art und Weise, wie derselbe betrieben werden und in welcher Größenordnung er künftig erfolgen soll, gehen die Meinungen auseinander. Überlegungen der verschiedensten Institutionen, ob man die bisherige Objektförderung beibehalten oder zu einer Individualförderung übergehen solle, sind bereits seit geraumer Zeit im Gange. Auf das Für und Wider beider Möglichkeiten möchte ich an dieser Stelle weiter nicht eingehen. Eingehende Erörterungen im zuständigen Ausschuß werden nötig sein. Meine Parteifreunde und ich sind der Meinung, man sollte künftig den Akzent auf die Individualförderung legen. Dabei sind wir uns jedoch darüber klar, daß man nicht ganz ohne die Objektförderung auskommen wird. Mit der Individualförderung würde jedem Konsumenten auch insoweit Hilfe gewährt, wie dies zur Erreichung einer tragbaren Miete unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommensverhältnisse notwendig ist. Damit wird erreicht, daß auch die Wohnung als Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Lage, Größe und Ausstattung einen entsprechenden Preis erhält. Der politische Wille der Großen Koalition sei es, wie Minister Lauritzen bei der Einbringung des Städtebauförderungsgesetzes am 4. Dezember 1968 betonte, das Gesetz noch in diesr Legislaturperiode zu verabschieden. Alle Fraktionen sind sich wohl über die Notwendigkeit dieses Gesetzes mit gewissen unterschiedlichen Auffassungen einig. Mir erscheinen jedoch die Voraussetzungen einer baldmöglichen Verabschiedung nicht gegeben zu sein, solange nicht eine klare Aussage über Finanzierungsmöglichkeiten im Gesetz selbst gemacht wird. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß die Länder, so wie die Dinge jetzt liegen, nicht bereit sein werden, dem Gesetz zuzustimmen, sofern nicht dieser Forderung Rechnung getragen wird. Der Deutscher Bundestag, — 5. Wahlperiode — 224, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12345 Minister führte am 4. Dezember 1968 aus: „Die verlassungsrechtliche Grundlage für diese Mitfinanzierungskompetenz des Bundes soll durch das Finanzreformgesetz geschaffen werden." Nach dem Scheitern der Finanzreform ist zunächst die verfassungsmäßige Grundlage nicht mehr gegeben. Länder und Gemeinden werden allein nicht in der Lage sein, derartige Vorhaben selbst zu finanzieren, da dieselben meist die eigene Finanzkraft übersteigen. Um diese dringlichen Aufgaben erfüllen zu können, muß die Grundausstattung der Gemeinden verbessert werden. Ich bitte ferner zu erwägen, ob nicht künftig die Rückflüsse aus den Wohnungsbaumitteln oder zumindest ein Teil derselben - auch für Sanierungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden sollten. Hierüber hätte ich gern etwas Näheres vom Herrn Minister erfahren. Zum Schluß möchte ich noch eine Frage an den Minister richten: Wann ist mit der Auswertung und Veröffentlichung der Wohnungszählung zu rechnen? Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordnetens Röhner (CDU/CSU) zu Punkt II 15 der Tagesordnung Die Änderungen, die der Haushaltsausschuß bei ) der Beratung dieses Einzelplans beschlossen hat, beziehen sich auf zwei Schwerpunkte: Auf der Einnahmeseite waren die letzten Steuerschätzungen vom 16. 17. Februar 1969 zu berücksichtigen. Sie weisen ein Steuermehraufkommen von 620 Millionen DM aus. Auf der Ausgabenseite waren zusätzliche Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach Verabschiedung der Regierungsvorlage sichtbar und erforderlich wurden. A. Zu den Steuereinnahmen Im ursprünglichen Entwurf des Bundeshaushalts 1969 war von einem nominalen Zuwachs des Bruttosozialproduktes von 6,3 % oder von 73 580 Millionen DM ausgegangen worden. Demgegenüber hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen" in seiner Februarsitzung unter Berück9ichtigung der neuen Prognose für den nominalen Zuwachs des Bruttosozialprodukts in Höhe von 7 % — und der letzten Steuerrechtsänderungen (außenwirtschaftliches Absicherungsgesetz) das Steueraufkommen auf nunmehr 74 200 Millionen DM geschätzt. Gegenüber dem Istaufkommen des Jahres 1968 (rund 66 000 Millionen DM) bedeutet dies eine Mehreinnahme von rund 8200 'Millionen. B. Zu den Ausgabepositionen des Kap. 60 02 (Allgemeine Bewilligungen) Zu den hier vom Haushaltsausschuß durchgeführten Änderungs- und Ergänzungsbeschlüssen ist folgendes zu bemerken: 1. Zu den Personalverstärkungsmitteln (Tit. 461 01) Der Ansatz von 1634 Millionen DM setzt sich aus 740 Millionen DM für Fortführungsmaßnahmen aus dem Rechnungsjahr 1968 und aus 894 Millionen DM für neue besoldungs- und tarifpolitische Maßnahmen im Rechnungsjahr 1969 zusammen. Durch das Inkrafttreten des 2 BesNG am 1. April 1969 erhöht sich der Bedarf für neue Maßnahmen auf rund 1 066 Millionen DM. Dieser im Einzelplan 60 nicht gedeckte Mehrbedarf von rund 172 Millionen DM muß aus den Ansätzen der Personaltitel aller Ressorts gedeckt werden. 2. Ergänzungs- und Sonderzuweisungen an die Länder Das Länderfinanzausgleichsgesetz, das inzwischen am 6. März 1969 verkündet worden ist, beinhaltet Ergänzungszuweisungen an leistungsschwächere Länder in Höhe von 190 Millionen DM. Ein zusätzlicher Hinweis: neben diesen Zuweisungen erhalten die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland zusätzlich Sonderzuweisungen von insgesamt 50 Millionen DM. 3. Finanzhilfe an das Saarland Wie im Vorjahr erhält das Saarland zum Ausgleich seines Haushaltes eine weitere zusätzliche Hilfe des Bundes. Sie setzt sich zusammen aus einem Zuschuß zur Durchführung der Hilfsmaßnahmen für den Kohlebergbau in Höhe von 18,5 Millionen DM (Vorjahr 33 Millionen), einem Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 25 Millionen (Vorjahr 20 Millionen). Daneben soll der Schuldendienst aus dem vom Bund übernommenen Frankreichdarlehen in Höhe von 4 189 300 DM durch Umwandlung in einen Zuschuß erlassen werden. Im Vorjahr war dieser Betrag gestundet worden. 4. Die humanitäre Hilfe für Ostnigeria Im Rechnungsjahr 1968 wurde für diesen Zweck ein Betrag von 24,6 Millionen DM außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Diese Hilfe soll nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses im Rechnungsjahr 1969 in Höhe von 30 Millionen DM fortgeführt werden. Dieser Betrag ist in Anbetracht der Leistungen anderer vergleichbarer Länder und der sonstigen Spenden aus der Bundesrepublik angemessen. 5. Errichtung von Dienstgebäuden für 5 Ministerien in Bad Godesberg-Nord Die provisorische und unzureichende Unterbringung der Bundesministerien der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Arbeit und Sozialordnung, für Verkehr und für wissenschaftliche Forschung soll durch den Bau von neuen Dienstgebäuden auf einem Gelände in Bad Godes- 12346 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 berg-Nord beendet werden. Der Bund hat dieses Gelände im Laufe mehrerer Jahre für insgesamt 27,5 Millionen DM erworben. Die Gesamtkosten werden auf 143,5 Millionen DM geschätzt. Dieser Betrag wird in den Jahren 1969 bis einschließlich 1974 nach den jetzigen Planungen erforderlich werden. Ursprünglich waren die notwendigen Ansätze in den Etats der einzelnen Ressorts ausgebracht. Da der elastische Einsatz und eine einheitliche Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel die Durchführung dieses Großbauvorhabens wesentlich erleichtern, schien es zweckmäßig, eine zentrale Veranschlagung im Einzelplan 60 vorzunehmen. 6. Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft In der Phase eines zunehmenden Konjunkturaufschwungs ist die Steigerung von regionalen Strukturmaßnahmen besonders notwendig. Deshalb wurde der diesbezügliche Einsatz im Haushalt um 35 Millionen erhöht. Dieser Betrag war im Rechnungsjahr 1968 im ERP-Wirtschaftsplan enthalten und konnte deswegen jedoch nur zur Darlehensgewährung eingesetzt werden. Die Rückverlegung in den Bundeshaushalt erlaubt es, nunmehr den Gesamtbetrag von 173,8 Millionen zur Zuschußgewährung zu verwenden und damit die Förderung der strukturschwachen Gebiete zu intensivieren. Durch eine Änderung der Förderungsrichtlinien soll die Wirkung weiter verstärkt werden. So können z. B. in bestimmten Orten des Zonenrandgebietes mit Monostrukturen Investitionszuschüsse bis zu 25 % der Investitionskosten zugelassen werden (sonst 15 %). Auch die beabsichtigte Aufstellung von regionalen Aktionsprogrammen wird die Förderung besonderer Problemgebiete bestärken. Und schließlich werden im Rechnungsjahr 1969 erstmals die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereitgestellten Darlehensmittel in das Programm eingeplant. 7. Gemeinsames Strukturprogramm Im Rechnungsjahr 1968 wurden für die Steinkohlengebiete Ruhr und Saar zusätzliche Strukturmaßnahmen beschlossen. Diese Hilfen sollen nunmehr auch auf das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete und -orte ausgedehnt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beteiligt sich am Gesamtprogramm mit Darlehensmitteln in Höhe von rund 280 Millionen DM. Im Ruhrgebiet sollen zur Verbesserung der Mobilität der Arbeitskräfte schwerpunktmäßig VerkehrsInvestitionen gefördert werden. Im Saarland und in den angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz wird Industriegelände erschlossen und das Straßennetz verbessert. Im Zonenrandgebiet und den übrigen Bundesfördergebieten stehen Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur im Vordergrund. Zeitlich vorgezogene Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen sollen die Verbindung des Zonenrandgebietes mit dem übrigen Bundesgebiet verbessern. Die in Kap. 60 04 veranschlagten Sonderleistungen des Bundes sind im Schriftlichen Bericht entsprechend dargestellt. Zwei Schwerpunkte müssen zusätzlich angesprochen werden: 1. Die Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz Das am 12. Februar 1969 verkündete Gesetz regelt die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 vorbehaltene Entschädigung von Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsschäden. Der Gesamtaufwand der nach diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen wird voraussichtlich 1375 Millionen DM erfordern. Für die Anlaufphase der Entschädigungszahlungen im Rechnungsjahr 1969 sind 10 Millionen DM veranschlagt. Danach steigen die Leistungen des Bundes nach der mehrjährigen Finanzplanung auf 60 Millionen DM in 1970, 80 Millionen DM in 1971 und 100 Millionen DM in den folgenden Rechnungsjahren (bis 1981). 2. Leistungen nach dem Sparprämiengesetz Gegenüber dem Vorjahr steigt der Ansatz in Anpassung an die Entwicklung der IstAusgaben in den vergangenen Jahren um 60 Millionen DM auf 740 Millionen DM. Wenn auch die Steigerungsrate von 1968 gegenüber 1967 um rund 190 Millionen DM (= 38 % im Rechnungsjahr 1969 nicht erreicht werden dürfte, so erscheint die Bemessung des Ansatzes, der einer Bewirtschaftung nicht unterliegt, mit gewissen Risiken behaftet. Einige kurze Bemerkungen zu den Beratungsergebnissen des Haushaltsausschusses bei Kap. 60 06. Die Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage beruhen im wesentlichen darauf, daß die nunmehr verabschiedeten Haushalte der supranationalen Organisationen vorliegen und damit die deutschen Beiträge spitz berechnet werden konnten. Dabei ist bemerkenswert, daß der deutsche Beitrag für EURATOM um 44 Millionen DM zu kürzen war, weil sich der Rat für 1969 nur auf ein Einjahresprogramm in Höhe von 182 Millionen einigen konnte. Das 2. fünfjährige Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Atomgemeinschaft lief Ende 1967 aus. Seitdem hat sich der Rat wegen der unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsländer bisher nicht auf ein neues mehrjähriges Forschungs- und Ausbildungsprogramm einigen können. Für 1968 wurde deshalb ein Interimsprogramm in Höhe von rund 45 Millionen Rechnungseinheiten (= 180 Millionen DM) beschlossen, das keine neuen Aktionen vorsah, sondern lediglich der Erhaltung der gemeinsamen Kernforschungsstelle und der Fortführung der laufenden Forschungsarbeiten diente. Auch für 1969 konnte sich der Rat nur auf ein Einjahresprogramm in Höhe von rund 48 Millionen Rechnungseinheiten (_= 192 Millionen DM) einigen. Dieses Programm besteht zur Hälfte aus einem gemeinsamen Programm, an dem sich fast alle sechs Mitgliedstaaten beteiligen, und zur anderen Hälfte aus 15 Ergänzungsprogrammen, die jeweils nur von den interessierten Mitgliedstaaten finanziert werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12347 Nach dem Ratsbeschluß vom 20. Dezember 1968 soll noch vor dem 1. Juli 1969 das übliche Mehrjahresprogramm aufgestellt werden. Ein letzter Hinweis noch auf den außerordentlichen Haushalt zu Kap. 60 04. Dort ist ein Betrag von 500 Millionen DM für besondere Zwecke im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Kosten der Stationierung von Truppen und zur Stärkung der Verteidigungskraft neu ausgebracht worden. Dieser Betrag, der durch eine zusätzliche Kreditaufnahme gedeckt werden soll — ich machte dazu bereits Anmerkungen in meinem Bericht zum Einzelplan A 32 01 Tit. 325 13 — wird für die Durchführung der neu abzuschließenden Devisenausgleichsabkommen mit Großbritannien und den USA erforderlich. Der Abschluß neuer Abkommen wird nach den bisher geführten Sondierungsgesprächen nicht ohne die Aufnahme einer Anleihe möglich sein. Da im Rechnungsjahr 1969 mit der Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes nicht gerechnet werden kann und da ferner die Laufzeit der in Aussicht genommenen Abkommen die Aufnahme der Anleihe innerhalb von drei Rechnungsjahren ermöglicht, hat der Haushaltsausschuß den Vorschlag der Bundesregierung, schon jetzt für diesen Zweck einen Betrag von 500 Millionen DM zu veranschlagen, gebilligt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Jungmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Glauben Sie nicht, daß ich dieses viele Papier vortragen will. Es handelt sich hier um Kritiken, die in früheren Jahren am Gesundheitsministerium in schöner Regelmäßigkeit vorgetragen worden sind. Ich habe sie noch einmal aufmerksam durchgelesen. Es ist eine überaus interessante Lektüre.
    Wir haben in diesem Hause auch vor einem halben Jahr eine große gesundheitspolitische Debatte gehabt, ausgelöst durch die Große Anfrage der SPD. Das Hauptanliegen der SPD, die Bundeskompetenz für die allgemeine Krankheitsbekämpfung, kam nicht zum Zuge. Es gab ein hartes Nein von der Mehrheit des Hauses und dann in derselben Härte — eigentlich mit einer noch größeren und beinahe unerwarteten Härte — von den Ländern und nicht zuletzt auch von den sozialdemokratisch regierten Ländern. Ich stelle das hier ohne jedes Gefühl besonderer Freude oder Befriedigung fest,

    (Zuruf von der SPD: Man sieht es Ihnen aber an!)

    eher mit einem Hauch von Trauer, und zwar deshalb, weil einem alten gemeinsamen Ziel kein guter Dienst erwiesen worden ist, der Erkenntnis nämlich, daß es in unserem Staate, in unserer Gesellschaft eine den heutigen Verhältnissen entsprechende Gesundheitskompetenz des Bundes geben muß.
    Es ist kein Geheimnis, daß wir uns über eine andere Formel hätten verständigen können, eine Formel, die etwa den Schutz und vielleicht auch die Förderung der Gesundheit der Menschen in unserem Staat beinhaltet hätte. Nachdem ein der SPD mindestens sehr zugetanes Blatt in den letzten Wochen dazu geschrieben hat, daß ich einen der- artigen Antrag einbringen würde, wenn ich dazu nur die Gelegenheit hätte, möchte ich mit einer alten Story antworten, die auch hier, in diesem Hause, schon einmal eine Rolle gespielt hat, nämlich mit der alten Geschichte, daß wir nicht hätten verspeisen wollen, was wir bei der Lissy bestellt hätten, wenn es uns die Kati serviert hätte. Ganz im Gegenteil, wir haben das Gericht in der Form, wie es uns hier geboten worden ist, überhaupt nie bestellt und haben es deshalb natürlich auch nicht essen wollen. So wie es auch bei uns in der CDU/CSU Leute gibt, die im Gesundheitswesen etwas mehr Staat haben möchten, so gibt es bei der SPD umgekehrt nicht wenige, die einer allzu großen Aktivität in dieser Richtung ebenso skeptisch und mißtrauisch gegenüberstehen wie ich und meine politischen Freunde. Das ist nun vorbei, leider, möchte ich sagen, nicht ohne daß das Bundesgesundheitsministerium dabei einige Einbußen an öffentlichem Ansehen erlitten hat, was wir bedauern. Diese Einbußen wären nicht nötig gewesen und sind vielleicht unter Fachleuten gar nicht gegeben. Aber Niederlagen — man hätte sie sich ersparen können — gehen leider immer zu Lasten des Hauses, und das bedauern auch wir.
    Mit großer Mehrheit ist dieses Hohe Haus den gemeinsamen Vorschlägen gefolgt, dem Bund die Zuständigkeit für die Krankenhausfinanzierung und für die Reinhaltung von Wasser und Luft sowie für



    Dr. Jungmann
    die Bekämpfung des Lärms zu geben. Auch hier muß ich mich gegen eine falsche Legendenbildung wenden, die ich von der Frau Gesundheitsminister selber gehört habe, nämlich daß es die CDU gewesen sei, die die Krankenhausfinanzierung bekämpft hätte. Nun, ich kann mich aus eigener Erfahrung nicht darüber äußern, welche Diskussionen es im Vermittlungsausschuß gegeben hat. Der Vermittlungsausschuß pflegt nach eigenen Überlegungen zu operieren. Aber Tatsache ist — das möchte ich hier festhalten —, daß alle Fraktionen, mindestens alle Gesundheitspolitiker des Hauses der Meinung gewesen sind, daß es für die Krankenhausfinanzierung eine Ordnung geben müsse, wie sie im Art. 74 Nr. 19 a der Grundgesetzänderung vorgesehen ist. Es hat also keinen Sinn, der CDU hier etwas ans Bein binden zu wollen, was nicht an ihr Bein gehört.
    Wir hoffen mit Ihnen allen, wir hoffen gemeisam, daß es nun doch noch gelingen wird, die Kompetenz des Bundes für die wirtschaftliche Sicherstellung der Krankenhäuser auch über die nächste Klippe der Finanzreform hinwegzubringen. Das können wir nur gemeinsam erreichen, und das sollten wir uns hier gegenseitig ausdrücklich versichern.
    Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob es nur das ungewisse Schicksal der Krankenhauskompeienz gewesen ist, das Sie, Frau Minister Strobel, so schweigsam über alles das hat sein lassen, was in Ihrem Hause in bezug auf die Krankenhausfragen inzwischen ge- und erarbeitet worden ist. Frau Kollegin Heuser ist darauf schon eingegangen. Was I ist aus der Krankenhausenquete geworden? Wo bleibt der Bericht der Bundesregierung über die Lage der Krankenhäuser? Was haben Sie mit der Pflegesatzverordnung vor? Welche Ziele verfolgen Sie in Richtung auf die Krankenhausfinanzierung ganz allgemein? Ich wiederhole: Vielleicht haben Sie das Ergebnis in der Frage der Grundgesetzänderung abwarten wollen. Aber warum sprechen Sie dann draußen im Lande ständig über diese Dinge?
    Ich will diese Gelegenheit benutzen, um Ihnen einige Gedanken mitzuteilen, die wir uns — zunächst natürlich ohne politische Verbindlichkeit -zu diesem Thema gemacht haben. In der stationären Behandlung von Kranken zeichnet sich ein politischer Notstand ab. Dieser Notstand ist noch nicht da, aber es muß ihm rechtzeitig vorgebeugt werden. Um dem Wachstum der Bevölkerung gerecht zu werden, müssen jährlich über 2000 sogenannte Akutbetten neu bereitgestellt werden. Dazu kommen noch etwa 1000 Betten für bestimmte, meist chronische Krankheitsformen, so daß sich der gesamte jährliche Mehrbedarf auf etwa 3300 beläuft.
    Rund 35 % unserer etwa 3600 Krankenhäuser sind über 50 Jahre alt und genügen den heutigen Ansprüchen schon längst nicht mehr. Das hat sich inzwischen ja herumgesprochen. Es hat sich auch herumgesprochen, daß der Neubau von Krankenhäusern im allgemeinen wirtschaftlicher ist als der Umbau. Das gilt übrigens um so mehr, je größer die Krankenhäuser sind. Ein sogenanntes Schwerpunktkrankenhaus mit allen wesentlichen Fachstationen und mit den Ausstattungen, die die moderne Medizin erfordert, beginnt erst mit einer
    Bettenzahl von 250 bis 300 wirtschaftlich zu werden.
    Einschließlich des Neubedarfs müssen also jährlich rund 16 000 Betten neu geschaffen werden. Man spricht, was die Investitionskosten angeht, heute von etwa 70 000 DM pro Krankenbett. Das ist noch ein relativ bescheidener Satz.

    (Zuruf von der SPD: Das war einmal!)

    — Gut, ich habe absichtlich etwas niedrig gegriffen, um nicht astronomische Zahlen zu nennen. Mir liegt gar nichts daran, hier besonders große Zahlen zu nennen. Auf jeden Fall aber belaufen sich die Kosten für den ständigen Nachholbedarf pro Jahr -- nehmen wir an, wir brauchten nur in die Tasche zu greifen — auf ungefähr 1,2 Milliarden DM. Es können auch 1,3 oder 1,1 Milliarden DM sein; in dieser Größenordnung liegt der Betrag jedenfalls. Ich glaube, daß wir uns darüber einig sind, daß die Aufbringung dieses Betrages im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung, so wie wir sie jetzt vor uns haben, in absehbarer Zeit gar nicht realisierbar ist und insoweit nicht zur Debatte steht.
    Die Lösung des Problems muß deshalb schrittweise erfolgen. Zunächst muß der Fehlbedarf an Akutbetten in allgemeinen Krankenhäusern gedeckt werden. Die Schaffung von Spezialkrankenhäusern kann weitgehend den dafür in Frage kommenden Trägern überlassen bleiben.
    Nun zu einer Frage, die sicherlich viel Sachkenntnis voraussetzt: Was soll mit den kleinen und manchmal Kleinstkrankenhäusern geschehen? Sollen Sie verschwinden? Sind sie erforderlich? Können sie auch mit in diese Planung einbezogen werden? Je mehr wir uns mit der Frage beschäftigt haben, um so mehr hat sich bei uns die Auffassung durchgesetzt, daß sie in die große Finanzplanung zunächst nicht einbezogen werden können, sondern daß die Erhaltung dieser Krankenhäuser, die wir durchaus für notwendig halten, weitgehend den Trägern überlassen bleiben muß, jedenfalls vorläufig.
    Vordringlich in jeder Planung muß zunächst das Schwerpunktkrankenhaus sein. Nur ein Teil der vorhin genannten 3600 Krankenhäuser sind Schwerpunktkrankenhäuser.

    (Abg. Dr. Tamblé: Das ist völlig „neu", was Sie vortragen!)

    — Nein, natürlich nicht. Es ist vieles nicht neu, was in diesem Hause gesagt wird.
    Kurzum, wir werden uns in den nächsten Wochen mit einer Großen Anfrage an den Bundesminister für Gesundheitswesen bzw. an die Bundesregierung wenden, um diese Fragen hier einmal vor aller Öffentlichkeit klarzustellen und unsere eigenen Vorstellungen zu entwickeln. Die Presse hat es bereits veröffentlicht, und wir werden allein schon deshalb nun antreten müssen.

    (Abg. Tamblé: Das ist ja das, was Sie dem Ministerium vorwerfen: erst in die Presse und dann hier!)

    — Irrtum, die Presse hat mitgeteilt, wir würden eine Anfrage starten. Aber von dem Inhalt der



    Dr. Jungmann
    Anfrage hat die Presse bisher nicht das geringste erfahren.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir würden dringend wünschen, daß die Bundespflegesatzverordnung so bald wie möglich erscheint. Wir sind nicht der Meinung, daß dazu erst die Grundgesetzänderung erforderlich ist. Wir sind der Meinung, daß das sehr viel schneller möglich sein kann, zumal es auch erforderlich ist.
    Trotz der knappen Zeit muß ich nun noch einige andere Fragen des Gesundheitsressorts ansprechen, weil dies ja in dieser Legislaturperiode die letzte Gelegenheit ist, sich mit diesen Fragen und mit ihrer Behandlung im Bundesgesundheitsministerium zu beschäftigen.
    Meine Damen und Herren, vor vier Jahren sind hier an dieser Stelle und bei derselben Gelegenheit einige recht interessante Ausführungen gemacht worden. Es ist damals gefragt worden, ob das Bundesgesundheitsministerium überhaupt die Erwartungen erfüllt hat, die man an seine Errichtung geknüpft hatte. Diese Frage ist damals mit einem glatten Nein beantwortet worden. Wir sind in unserem Urteil nicht so hart. Bei allem Verständnis, das ich und mit mir meine politischen Freunde für die besonderen Schwierigkeiten gerade dieses Hauses haben, müssen wir aber doch feststellen, daß sich hinsichtlich der Kritik, die damals ich wiederhole: noch 1965 — geäußert worden ist, nicht sehr viel geändert hat.
    Im Bundesgesundheitsministerium ist ein Institut für die Erforschung von Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten gebildet worden. Das war Ihr Wunsch, Frau Minister, und ich kann wohl sagen, daß es auch der Wunsch der SPD gewesen ist. Auch wir haben uns für ein solches Institut ausgesprochen, gleichzeitig aber auch davor gewarnt, mit diesem Institut statt wissenschaftlicher Ziele einseitige gesundheitspolitische Ziele anzusteuern. Unsere Befürchtungen haben sich leider bewahrheitet. Statt sich in das Gesamtkonzept des Bundesgesundheitsamts einzufügen, hat sich dieses Institut bisher eher als ein Fremdkörper erwiesen, wenn nicht sogar geradezu als ein Sprengmittel gewirkt.
    Wir wissen, wie schwer es dem Haushaltsausschuß gefallen ist, die Mittel für dieses Institut in der geforderten Weise zu bewilligen, und das deshalb, weil dafür lediglich gesundheitspolitische Zielsetzungen und Argumente vorgetragen worden sind, ohne daß das vom Gesundheitsausschuß für erforderlich gehaltene wissenschaftliche Gutachten über Zweck und Ziel dieser Institution vorgelegt worden ist. Ich kann nur bedauern, daß sich das Ministerium anscheinend auch jetzt noch nicht zur Beschaffung einer derartigen objektiven Stellungnahme — wir haben eine Stellungnahme des Wissenschaftsrates vorgeschlagen — bereit gefunden hat.
    Was ist der Grund für dieses Zögern? Sollten wir mit unserer Befürchtung doch recht gehabt haben, daß es dabei weniger um die notwendige wissenschaftliche Erforschung von Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten als um eine bestimmte gesundheitspolitische Zielsetzung geht, über die wir
    bisher nichts auch nur annähernd Konkretes erfahren konnten? Ich möchte deshalb für mich und meine politischen Freunde noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen, daß wir die Entwicklung dieses Instituts oder dieser Abteilung mit wachsender Sorge beobachten.
    Die Tätigkeit bzw. Untätigkeit der Arzneimittelregistrierungsstelle im Bundesgesundheitsamt —auch darüber hat Frau Dr. Heuser bereits gesprochen — macht auch uns große Sorgen. Wir wissen, daß Sie, Frau Minister, sich vergeblich bemüht haben, die verantwortlichen Stellen in diesem so überaus wichtigen Amt neu zu besetzen. Wir sind aber nicht der Ansicht, daß die Nichtbesetzung, ja daß auch die Nichtbesetzbarkeit der dort vorhandenen Stellen — Frau Dr. Heuser hat schon auf einige Gründe dafür hingewiesen —einfach mit dem Mangel an geeigneten Bewerbern entschuldbar wäre. Es gibt genügend Leute, die wohl in der Lage wären, die gesetzlichen Vorschriften, die dieses Hohe Haus im Arzneimittelgesetz erlassen hat, auch zu praktizieren. Meine Damen und Herren, wegen dieses angeblich verfehlten deutschen Arzneimittelgesetzes werden wir in der Öffentlichkeit, in der Presse fast täglich angegriffen, während das wichtigste, das entscheidende Instrument dieses Gesetzes, nämlich die Registrierstelle, nicht ausreichend funktionsfähig ist. Warum haben Sie hier nicht Alarm geschlagen, Frau Minister. Das hätte doch gemeinsamer Abhilfe des Hauses bedurft, und wir hätten Ihnen diese Hilfe sicher nicht versagt.
    Warum, so frage ich weiter, sind die Verordnungen nach §§ 30, 32 des Arzneimittelgesetzes immer noch nicht erlassen? Ich könnte es mir hier leichtmachen und einfach die Vorwürfe wiederholen, die in früheren Zeiten von seiten der SPD an dieser Stelle erhoben worden sind. Ich will das nicht tun. Aber ich muß doch sagen, die Tendenz, die nunmehr den Verordnungsentwürfen zugrunde zu liegen scheint — hier gibt es im Ministerium einen Auffassungswandel — ist meilenweit von dem entfernt, was der Gesetzgeber seinerzeit bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes gewollt hat. Wir haben mehr und mehr den Eindruck gewinnen müssen, daß der wahre Grund für die Verzögerung darin zu suchen ist, daß Sie ein bestimmtes Ziel verfolgen, dessen Verwirklichung Ihnen vor allem deshalb schwerfällt, weil es mit dem Willen des Gesetzgebers nicht übereinstimmt. Sie wollen den Kreis der freiverkäuflichen Arzneimittel stärker ausweiten, als es dem Sinn und dem Wortlaut des Arzneimittelgesetzes entspricht. Nur so können wir uns das Interesse an dem generellen Verbot des Arzneimittelverkaufs in Automaten und Selbstbedienungsläden erklären, einem Verbot, das doch für Arzneimittel schlechthin wegen ihrer überwiegenden Bindung an die Apotheken gar keinen Sinn haben würde. Ein solches Verbot würde oder könnte doch als Argument — oder wenn Sie wollen: als Scheinargument — für die Ausweitung des Sortiments an freiverkäuflichen Mitteln angesehen oder ausgegeben werden. Eine solche Absicht würde beim Gesetzgeber, jedenfalls bei großen Teilen des Gesetzgebers, auf Widerstand stoßen müssen. Ich sage das nicht nur im Namen meiner politischen Freunde,



    Dr. Jungmann
    ich sage es für Mitglieder aller Fraktionen dieses Hauses — nicht für d i e Mitglieder, sondern für Mitglieder aller Fraktionen —, mit denen ich über diese Frage eingehend gesprochen habe.
    Auch im Lebensmittelrecht — um ein anderes Kapitel anzuschneiden — sind wir nicht über das hinausgekommen, was seinerzeit als unzulänglich beklagt worden ist. Auch hier verkennen wir keineswegs die Schwierigkeiten, die der Gesamtreform des Lebensmittelrechts, einer Aufgabe, die sich über Jahr und Jahrzehnte erstreckt, entgegenstehen. Wir haben Sie dabei auch mit einigen inzwischen schon verabschiedeten Initiativen unterstützt. An dieser Stelle möchte ich die hervorragende Zusammenarbeit mit Ihrem Haus, die in diesen Fragen deutlich erkennbar wurde, ausdrücklich hervorheben. Ohne diese Hilfe hätten wir diese Anträge nicht so schnell über die Bühne bringen können.
    Dabei ist uns die Notwendigkeit eines den heutigen Verhältnissen entsprechenden umfassenden Fleischhygienegesetzes klargeworden. Wir wissen, daß in Ihrem Haus schon seit langem daran gearbeitet wird. Sie finden dabei unsere volle Unterstützung. Nur das Tempo der Arbeit können wir nicht beeinflussen. Die Erfahrung — das ist eine Erfahrung, die wir aus der Behandlung des Weingesetzes gewonnen haben — hat uns gezeigt, daß jedes Abwarten in Richtung auf EWG nur zu weiteren Verzögerungen führt. Wir brauchen in Deutschland das Fleischhygienegesetz so bald wie möglich. Wir brauchen es nicht erst dann, wenn es bei der EWG so weit ist.
    Eine weitere Frage: Wie steht es nach dem früher erhobenen Vorwurf der Konzeptionslosigkeit des Bundesgesundheitsministeriums, den ich nicht erhebe, sondern der damals erhoben worden ist, mit den Forschungsmitteln des Hauses? Ist hier die erforderliche und geforderte Konzentration erfolgt, oder hat sich die Zahl der Forschungsvorhaben noch vergrößert? Die Zweckbindung an bestimmte gesetzgeberische Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums ist gefallen, mit Recht gefallen, und der Ansatz ist jetzt auf 4 Millionen DM verdoppelt. Ich hoffe, daß der Gesundheitsausschuß Gelegenheit haben wird, die bisherige und die beabsichtigte Verwendung dieser Mittel kennenzulernen, zumal dieser Betrieb ja so klein ist, daß er keine umfassende medizinische oder sonstige Forschung betreiben kann, aber doch gerade groß genug, um punktuell in bestimmten Richtungen angesetzt zu werden.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch ein paar Worte über die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung sagen, die wir ebenso wie Sie für eine der wichtigsten Aufgaben Ihres Hauses halten. Auch hier wäre ich dankbar, wenn Sie dem Gesundheitsausschuß Aufschluß über die Verwendung der inzwischen auf 2,6 Millionen DM angewachsenen Mittel geben würden. Der Herr Finanzminister — der jetzt nicht mehr da ist —, hat sich übrigens kürzlich einmal darüber beschwert, daß Ihnen im Gegensatz zu ihm selbst ein so hoher Betrag für Eigenpropaganda zur Verfügung stehe. Ich glaube, das ist ein Versehen des Herrn Finanzministers gewesen; denn dieser Betrag ist ja nicht für die Propaganda des Gesundheitsministeriums, sondern für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung bestimmt.
    Da ich nun gerade den Herrn Bundesfinanzminister erwähnt habe, möchte ich an dieser Stelle mit Nachdruck wiederholen, was ich schon mehrfach gesagt habe. Es ist mehr als nur ein Schönheitsfehler, es ist ein böses Ärgernis, daß der Staat Milliarden aus der Besteuerung von Alkohol und Tabak einnimmt, aber nur ein paar lumpige Tausender dafür ausgibt, um die Bevölkerung über die Gefahren des Verbrauchs der von ihm selbst so gern gesehenen Genußmittel aufzuklären. Meine Damen und Herren, das ist nicht in Ordnung, und das muß spätestens im Haushalt 1970 geändert werden. Dieser Vorwurf richtet sich weniger gegen das Gesundheitsministerium, als gegen die Finanzgebahrung des Bundes überhaupt. Es ist bedauerlich, daß die Mittel des Bundes für die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren so knapp gehalten sind. Daß man sich — mit ganzen 150 000 DM — eigentlich im wesentlichen nur selbst verwalten, aber keine vernünftige Arbeit leisten kann, ist wohl jedem klar.
    Was für die Hauptstelle für Suchtgefahren gilt, das gilt auch für die anderen auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik und der Gesundheitserziehung auf Bundesebene tätigen Organisationen, deren finanzielle Ausstattung so kläglich ist, daß es eher eine Strafe als eine Freude ist, in diesen vom Bund ins Leben gerufenen und auf die Hilfe des Bundes angewiesenen Organisationen zu wirken. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen.

    (Abg. Dr. Tamblé: Ihr Verein ist doch ganz gut berücksichtigt worden!)

    — Das kann ich gar nicht finden, Herr Tamblé; wir wollen uns darüber einmal im einzelnen unterhalten.

    (Abg. Dr. Tamblé: Wollen Sie noch mehr haben?)

    — Wir müssen mehr haben, genau wie andere mehr haben müssen, um die Aufgaben erfüllen zu können.

    (Abg. Dr. Tamblé: Dann kommen Sie mal in den Haushaltsausschuß und tragen Sie das mal vor!)

    — Ich bin leider noch nie dazu eingeladen worden, und Sie haben sich auch noch nie bei mir danach erkundigt. — Der Gesundheitsausschuß wird gern bereit sein, auch hierzu sowohl dem Haushaltsausschuß wie auch dem Rechnungshof gegebenenfalls entsprechende Anregungen zu geben.
    Meine Damen und Herren, der ständig wachsende Beitrag der Bundesrepublik zur Weltgesundheitsorganisation ist insoweit ein Schmerzenskind der Finanzen des Bundesgesundheitsministeriums, als dieser Betrag, weil er ständig wächst, für den Etat des Bundesgesundheitsministeriums in der mittelfristigen Finanzplanung eine ständig zunehmende Einengung seiner eigenen Dispositionsmöglichkeiten zur Folge hat. Bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung sollte die Bundesregierung diese internationale Verpflichtung in diesem Sinne berücksichtigen.



    Dr. Jungmann
    Als eine neue Einrichtung enthält der Einzelplan 15 in diesem Jahr das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information, über das auch Frau Heuser schon gesprochen hat. Ich möchte feststellen, daß damit ein alter Wunsch dieses Hauses endlich erfüllt wird. Wenn man aber bedenkt, daß sich der Bundestag vor nunmehr 10 Jahren im Sommer 1959 zum erstenmal mit dieser Frage beschäftigt und dieses Institut gefordert hat — seitdem gab es einen Leertitel, mit Sternchenvermerk —, dann kann man wohl mit Recht von einem sehr langen Marsch sprechen. Das ist kein Vorwurf, sondern eine betrübliche Feststellung eines Gesundheitspolitikers, ähnlich der von Frau Heuser. Derartige Dinge haben nicht die Triebkraft, die wirtschaftliche oder soziale Forderungen haben. Nun sind wir endlich soweit. Aber ich glaube, daß dieses Institut, obwohl es hier mit der stolzen Summe von 11/2 Millionen DM figuriert, noch längst nicht das ist, was es sein sollte. Mir ist bekannt, daß es langjährige Versuche gegeben hat, geeignete Fachleute für dieses wichtige Amt zu gewinnen, daß aber einer nach dem anderen nach längeren Verhandlungen ein höfliches Nein gesagt hat. Ich glaube, daß die Konzeption, die hier bisher vorgeherrscht hat und auch nach dem Haushaltsplan wohl auch weiterhin vorherrscht, nicht die richtige Grundlage ist, ein solches wichtiges Institut ins Leben zu rufen.
    Verehrte Frau Minister, ich darf mich zum Schluß an Sie persönlich wenden. Wir verfolgen die Entwicklung Ihres Hauses, wie Sie sehen, mit lebhaftem Interesse. Ich wiederhole, daß wir die Schwierigkeiten kennen, mit denen Ihr Haus auch jetzt noch genauso wie unter Ihrer Vorgängerin zu kämpfen hat, und wir wissen auch, daß sich das in absehbarer Zukunft wohl kaum ändern wird. Wir anerkennen Ihr persönliches Engagement für Ihre Aufgabe. Wir bewundern Ihre Leistung, bewundern auch Ihren Mut, manchmal den Gleichmut, mit dem Sie auch die unerfreulichen Seiten Ihres Amtes getragen haben. Wir wissen uns mit Ihnen in der Überzeugung verbunden, daß die Gesundheitspolitik heute zu den wichtigsten Aufgaben des Staates und der Gesellschaft gehört, und wir werden uns auch in Zukunft mit Ihnen verbunden fühlen in dem Bemühen, diese Erkenntnis überall da zu verbreiten, wo sie auch heute noch nicht die notwendige Anerkennung gefunden hat, und dazu gehören nicht zuletzt auch gerade politische Kreise.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Jungmann, würden Sie noch eine Frage von Herrn Dr. Schmidt beantworten?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Jungmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Aber gern.