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ID0522416300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 224. Sitzung Bonn, den 26. März 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Falke, Dr. Imle und Dr. Gradl . . 12237 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12237 B Ergänzung der Tagesordnung 12237 D Amtliche Mitteilungen 12238 B Fragestunde (Drucksache V/4020) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Sitz der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 12240 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 12240 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Änderung des Art. 53 der UNO-Charta 12240 D Fragen des Abg. Freiherr von Gemmingen: Schonung ziviler Ziele in Biafra — Berichte über die Hungersnot in Biafra Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 12241 A, D Freiherr von Gemmingen (FDP) . 12242 A Fragen der Abg. Frau Holzmeister: Einstellung von Angestellten im Auswärtigen Amt — Einfluß von Verbänden auf die Stellenbesetzung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12242 B Frau Holzmeister (CDU/CSU) . . . 12242 C Fragen des Abg. Josten: Beitrag der Bundesregierung zur Beendigung des Kampfes in Ostnigeria — Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung 12242 C Frage des Abg. Porsch: Rückstellungsgesuche von Reservisten für Wehrübungen von Hase, Staatssekretär 12242 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12243 A Frage des Abg. Dr. Nann: Beteiligung der Bundeswehr an den Kosten der Errichtung eines Hallenbades in Crailsheim von Hase, Staatssekretär 12243 B Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Einrichtung eines Hubschraubersanitätsdienstes für die Bundeswehr von Hase, Staatssekretär 12243 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12243 D Frage des Abg. Dröscher: Einberufung der Söhne von Kriegsgefallenen und Schwerbeschädigten von Hase, Staatssekretär 12244 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 12244 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 12244 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Frage des Abg. Dröscher: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien als Institutionen der Berufsausbildung von Hase, Staatssekretär . . . . . 12244 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Ausbauplanung im Straßenverkehrsnetz Braunschweig—Wolfsburg--Salzgitter—Peine . . . . . . . . . . 12245 A Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Benennung ' von Rastplätzen nach ostdeutschen Städten . . . . . . . . 12245 A Fragen des Abg. Reichmann: Führerschein zum Führen von Ackerschleppern — Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12245 D Fragen des Abg. Kulawig: Ausbau der Flugsicherung des Flughafens Saarbrücken-Ensheim Börner, Parlamentarischer • Staatssekretär 12246 A, C Kulawig (SPD) . . . . . . . 12246 B Frage des Abg. Baier: Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden — Herabsetzung der Bagatellgrenze Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12247 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 12247 C Frage des Abg. Felder: Ausgangskontrolle im Hauptbahnhof Nürnberg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 12248 B Felder (SPD) 12248 B Fragen des Abg. Dr. Nann: Autobahnteilstrecke SchwabbachHohebuch—Crailsheim Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12248 B, C Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Autobahnlinie Köln—Olpe—Hersfeld Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12248 D Dr. Kreutzmann (SPD) 12248 D Frage des Abg. Genscher: Verhinderung von Selbstmordversuchen an der Blombachtalbrücke Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12249 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 12249 A Ramms (FDP) . . , 12249 B Frage des Abg. Rainer: Auskünfte über die personelle Besetzung des Verkehrsausschusses Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12249 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Jahresurlaub des Personals der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12249 C, 12250 A Dr. Enders (SPD) . . . 12249 D, 12250 A, B Rawe (CDU/CSU) 12250 C Fragen des Abg. Ramms: Unfallforschung durch amerikanische Universitätskliniken und deutsche Automobilfirmen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12250 D Ramms (FDP) . . , 12251 B Frage des Abg. Ramms: Verlängerung des Wochenendfahrverbots für Lastkraftwagen über 7,5 t Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12251 A Ramms (FDP) 12251 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Einstellung des Expreß- und Stückgutverkehrs auf dem Bahnhof Büchen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12251 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 12251 D Fragen des Abg. Strohmayr: Ausstellung von Duplikaten der Kraftfahrzeugscheine Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12252 A, B Strohmayr (SPD) 12252 C von Hassel, Präsident 12252 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März, 1969 III Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung von Städten und Gemeinden des Zonenrandgebietes in das Hamburger Ortstelefonnetz Dr. Dollinger, Bundesminister . . 12253 A, B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 12253 C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Empfang des Fernsehprogramms „Südwest 3" in den Landkreisen Südbadens und Südwürttembergs Dr. Dollinger, Bundesminister . . 12254 A, B Fragen der Abg. Frau Freyh: Zunahme der Störungen im automatischen Fernsprechverkehr Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 12254 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969 (Drucksache V/3300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/3923) 12255 A Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache V/3938) . . . . . . 12255 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache V/3942) 12255 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/3931, zu V/3931) in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/3402) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache V/3532) Erste Beratung — Krampe (CDU/CSU) . . . . . . 12255 D Katzer, Bundesminister . 12258 A, 12266 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 12259 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 12260 B Dr. Schellenberg (SPD) 12262 B, 12264 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 12265 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 12269 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 12270 C Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache V/3935) Frau Dr. Heuser (FDP) 12271 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 12273 C Dr. Meinecke (SPD) 12277 C Frau Strobel, Bundesminister . . 12280 C Abwicklung der Tagesordnung 12285 B Eidesleistung des Bundesministers Dr Ehmke 12285 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3994) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen (Drucksache V/4044) — Zweite und dritte Beratung — Sänger (SPD) 12285 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache V/3932) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (aus Drucksache V/2494) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4019), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3964) — Zweite und dritte Beratung und mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (aus Drucksache V/2494) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4018), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/4005) — Zweite und dritte Beratung — Haehser (SPD) . . . . . . . . 12286 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 12289 C Rawe (CDU/CSU) 12296 B Leber, Bundesminister 12300 B Lemmrich (CDU/CSU) 12309 C Seifriz (SPD) . . . . 12313 D Seibert (SPD) . . . . . . . . 12316 D Ramms (FDP) 12319 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 12320 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Jung (FDP) 12321 D Kulawig (SPD) 12322 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 12323 C Draeger (CDU/CSU) 12323 D Matthes (SPD) 12324 C Jacobi (Köln) (SPD) 12325 C Wendelborn (CDU/CSU) 12326 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3936) 12329 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/3937) 12329 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/3939) . . 12329 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/3940) Frau Meermann (SPD) . . . . . 12329 C Porsch (FDP) . . . . . . . . 12330 D Baier (CDU/CSU) 12331 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 12333 D Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/3943) 12336 C Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksachen V/3946, zu V/3946) Röhner (CDU/CSU) 12336 D Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/3947) 12337 D Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/3948) 12337 D Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen V/3950, zu V/3950) Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 12338 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 12338 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12339 B Nächste Sitzung 12340 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12341 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 613 und 598 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932) . . . . . . 12341 C Anlagen 4 und 5 Entschließungsanträge Umdrucke 619 und 626 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/3964) . . . . . . 12342 A, B Anlagen 6 und 7 Änderungsanträge Umdrucke 615 und 617 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/4005) 12342 C, 12343 A Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 618 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen V/2494, V/4005) 12343 B Anlagen 9 und 10 Änderungsanträge Umdrucke 599 und 600 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950, V/3951) . . 12343 C, D Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Meermann (SPD) zu Punkt II 10 der Tagesordnung 12344 A Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abg. Wurbs (FDP) zu Punkt II 10 der Tagesordnung 12344 C Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Röhner (CDU/CSU) zu Punkt II 15 der Tagesordnung 12345 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12237 224. Sitzung Bonn, den 26. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 8.59 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 12. 3. Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Bading * 28. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Behrendt * 28. 3. Beuster 28. 3. Blumenfeld ** 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Corterier * 29. 3. van Delden 28. 3. Dichgans * 28. 3. Dr. Dittrich * 29. 3. Frau Dr. Elsner * 28. 3. Erhard (Bad Schwalbach) 26. 3. Dr. Even 29. 3. Faller * 29. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Franz 28. 3. D. Dr. Gerstenmaier 28. 3. Glüsing 29. 3. Dr. Gradl 26. 3. Gscheidle 28. 3. Haage (München) 28. 3. Hansing 29. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31. 7. Hirsch 28. 3. Hölzle 28. 3. Hösl ** 28. 3. Horten 26. 3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Illerhaus ** 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Junghans 31.3. Kahn-Ackermann ** 26. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Frau Klee 28. 3. Dr. Kliesing (Honnef)** 28. 3. Klinker * 29. 3. Koenen (Lippstadt) 26. 3. Dr. Kopf 28. 3. Krammig 26. 3. Kriedemann * 28. 3. Dr. Krone 28. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 3. Frau Kurlbaum-Baier 28. 3. Lenz (Brühl) * 28. 3. Lenze (Attendorn) 28. 3. Lücke 28. 3. Lücker (München) * 28. 3. Marx (München) 28. 3. Mauk * 27. 3. Memmel * 28. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 3. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Metzger * 28. 3. Missbach 15. 4. Müller (Aachen-Land) ' 28. 3. Neemann 19. 4. Neumann (Stelle) 27. 3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 28. 3. Richter ** 27. 3. Riedel (Frankfurt) * 28. 3. Dr. Rutschke ** 28. 3. Scheel 28. 3. Schmidt (Hamburg) 28. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 28. 3. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Starke (Franken) * 28. 3. Steinhoff 30. 4. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Weigl 31.3. Frau Wessel 31.3. Winkelheide 31. 3. Frau Dr. Wolf 27. 3. Dr. Zimmermann 28. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 613 Änderungsantrag der Abgeordneten Lemmrich, Rawe, Wagner, Dr. Abelein und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Seifriz, Fellermaier und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 10 Tit. 883 01 werden in der Zweckbestimmung die Worte von mehr als 50 000 Einwohner gestrichen. Bonn, den 24. März 1969 Lemmrich Rawe Wagner Dr. Abelein Dr. Barzel und Fraktion Seifriz Fellermaier Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 598 Änderungsantrag der Abgeordneten Jung, Schultz (Gau-Bischofsheim), Ramms zur zweiten Be- 12342 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 ratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — wird Tit. 719 06 — Überarbeitung der vorhandenen Entwürfe für den Saar-Pfalz-Rhein-Kanal, — in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 18. März 1969 Jung Schultz (Gau-Bischofsheim) Ramms Anlage 4 Umdruck 619 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3964 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 1971 einen Bericht über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) insbesondere bei der Verbesserung der Verkehrsbedienung in ländlichen Räumen vorzulegen. Bonn, den 26. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 626 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Jacobi (Köln), Könen (Düsseldorf), Welslau und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/3964 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag würde es begrüßen, wenn Bundesbahn und Bundespost in Zusammenarbeit mit den anderen Verkehrsträgern ein oder mehrere Modellvorhaben auf dem Gebiete der regionalen Verkehrsbedienung durchführen würden. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, über die Ergebnisse solcher Modellversuche zu berichten und auch die Möglichkeiten der Einführung einer Gebietsgenehmigung für den Regionalverkehr unter Berücksichtigung sozialer, steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesichtspunkte weiterzuverfolgen. Bonn, den 26. März 1969 Schmitt-Vockenhausen Jacobi (Köln) Könen (Düsseldorf) Welslau Collet Frau Eilers Flämig Frau Herklotz Dr. Kübler Lautenschlager Dr. Müller (München) Dr. Rinderspacher Saxowski Schonhofen Schwabe Zebisch Anlage 6 Umdruck 615 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 wird in § 4 Abs. 1 folgende Nummer 6 angefügt: „6. Zubringer und Abholedienste zu und von den deutschen Verkehrsflughäfen." 2. In Artikel 1 Nr. 5 (§ 6 a) wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) In Absatz 1 Nr. 3 wird das Wort und durch das Wort „oder" ersetzt.' 3. In Artikel 1 Nr. 10 werden in § 13 a Abs. 2 Satz 2 die Worte „Die Zustimmung ist zu versagen" durch die Worte „Die Zustimmung kann versagt werden" ersetzt. 4. In Artikel 1 wird Nr. 15 a (§ 22 a) gestrichen. 5. In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: a1) In Absatz 1 Nr. 3 werden die Worte „2 t Nutzlast" durch die Worte „4 t Nutzlast" ersetzt.' Bonn, den 25. März 1969 Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12343 Anlage 7 Umdruck 617 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Haehser, Regling, Lange und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe ai eingefügt: a') Absatz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. ein Personenkraftwagen mit Anhänger oder ein Lastkraftwagen von nicht mehr als 4 t Nutzlast ohne Anhänger verwendet wird." Bonn, den 25. März 1969 Ravens Haehser Regling Lange Baltes Böhm Brück (Holz) Frau Eilers Gerlach Junker Kohlberger Kulawig Kurlbaum Lenders Liehr Müller (Worms) Saxowski Welslau Wilhelm Anlage 8 Umdruck 618 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Wendelborn, Dr. Müller-Hermann, Lampersbach, Riedel (Frankfurt) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — aus Drucksache V/2494, Drucksache V/4005 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 18 (§ 49) wird folgender Buchstabe a1 eingefügt: ,a1) In Absatz 1 Nr. 3 wird die Zahl „2" durch die Zahl „4" ersetzt. Bonn, den 27. März 1969 Gewandt Wendelborn Dr. Müller-Hermann Lampersbach Riedel (Frankfurt) Balkenhol Burgemeister Diebäcker Falke Fritz (Welzheim) Gierenstein Haase (Kassel) Dr. Hesberg Frau Holzmeister Dr. Luda Meister Ott Porten Rainer Rollmann Schlager Schmidhuber Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Siemer Storm Weiland Wieninger Anlage 9 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzeplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950 — Der Bundestag wolle beschließen: Im Einzelplan 60 ist folgender neuer Titel auszubringen: „Minderausgabe im Bundeshaushalt 1969 1 800 000 000". Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 600 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 -- Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 2 wird der Betrag „3 851 500 000" durch den Betrag „2 051 500 000" ersetzt. Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion 12344 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 Anlage 11 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) zu Punkt II 10 der Tagesordnung. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß es dem Herrn Bundeswohnungsbauminister gemeinsam mit dein Herrn Bundesfinanzminister und dem Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses gelingt, die Weichen der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend zu stellen. Einige Anmerkungen noch zum Titel „Zuschüsse und andere Zuweisungen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung auf dem Gebiete des Wohnungswesens usw." Dieser Titel hat sich erfreulicherweise in den letzten drei Jahren von 700 000 auf 1 700 000 DM entwickelt. Für die nächsten Jahre sind weitere Steigerungen vorgesehen. Im Verhältnis zu den Aufwendungen anderer Länder, unter denen sich wesentlich kleinere als die Bundesrepublik befinden, ist das zwar immer noch wenig. Aber es ist ein Fortschritt gegenüber dem Zustand, den der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung in seinem Bundesforschungsbericht II aus dem Jahre 1967 mit einer seiner negativsten Feststellungen charakterisiert hat. In den Zahlen, die wir jetzt im Haushalt 1969 finden, drückt sich aus, daß Wohnungswesen und Städtebau in ihrer gesellschaftspolitischen Aufgabenstellung immer deutlicher werden und daß das Parlament daraus die Konsequenzen zieht. Es wird in Zukunft seltener darum gehen, daß die Menschen überhaupt eine Wohnung haben, sondern vielmehr darum, daß sie eine ihrem individuellen Bedarf entsprechende Wohnung finden können. Daher muß das Wissen über die Bewohner und das Wohnen verstärkt werden, die Beziehung zwischen Mensch-Wohnung-Umwelt-Stadt, die in den letzten Jahren oft wenig berücksichtigt wurde und manche Fehlentwicklung im Städtebau zur Folge hatte, muß mehr vorausbedacht, muß näher erforscht werden. Verstärkt Rationalisierung und Industriealisierung müssen dazu beitragen, die Baukosten zu senken und zu stabilisieren. Bau- und Städtebauforschung, Rationalisierung und Industrialisierung sind langfristige, ja dauernde Aufgaben; denn bei dem schnellen Wandel unserer Umwelt werden sich auch die Anforderungen, die technischen Möglichkeiten und die Ziele im Wohnungsbau und im Städtebau ständig und schnell ändern. Dabei werden die elektronische Datenverarbeitung und ihre Anwendungsmöglichkeiten als Entscheidungshilfen besonderer Aufmerksamkeit, aber auch besonderer finanzieller Anstrengungen bedürfen. Ich möchte meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß Sie, Herr Minister, den Aufgaben der Forschung und Rationalisierung Ihr besonderes Augenmerk widmen, wovon auch die Arbeiten der von Ihnen berufenen Beiräte zeugen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion haben Sie dabei auf Ihrer Seite. Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wurbs (FDP) zu Punkt II 10 der Tagesordnung. Zum Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau selbst läßt sich nur wenig sagen, da der Haushaltsrahmen nur wenig Spielraum bietet. Soweit erforderlich, wird ein Kollege aus dem Haushaltsausschuß hierzu noch einige Anmerkungen machen. Ich selbst möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, um dem Hohen Haus ein paar grundsätzliche Gedanken vorzutragen. Bereits in meinen Ausführungen zum Haushalt 1968 wies ich auf die Notwendigkeit hin, zu einer neuen, den veränderten Verhältnissen Rechnung tragenden Wohnungspolitik zu kommen. Seinerzeit führte ich ausdrücklich aus, daß die Sanierung und Modernisierung künftig Vorrang vor dem Wohnungsneubau erhalten müßten, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, am Bedarf vorbeizubauen. In den Jahren seit Bestehen der Großen Koalition ist an Impulsen in dieser Richtung bisher nichts erfolgt. Wir alle sind uns über die Notwendigkeit, den sozialen Wohnungsbau auch künftig fortzuführen, sicher einig. Nur über die Art und Weise, wie derselbe betrieben werden und in welcher Größenordnung er künftig erfolgen soll, gehen die Meinungen auseinander. Überlegungen der verschiedensten Institutionen, ob man die bisherige Objektförderung beibehalten oder zu einer Individualförderung übergehen solle, sind bereits seit geraumer Zeit im Gange. Auf das Für und Wider beider Möglichkeiten möchte ich an dieser Stelle weiter nicht eingehen. Eingehende Erörterungen im zuständigen Ausschuß werden nötig sein. Meine Parteifreunde und ich sind der Meinung, man sollte künftig den Akzent auf die Individualförderung legen. Dabei sind wir uns jedoch darüber klar, daß man nicht ganz ohne die Objektförderung auskommen wird. Mit der Individualförderung würde jedem Konsumenten auch insoweit Hilfe gewährt, wie dies zur Erreichung einer tragbaren Miete unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommensverhältnisse notwendig ist. Damit wird erreicht, daß auch die Wohnung als Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Lage, Größe und Ausstattung einen entsprechenden Preis erhält. Der politische Wille der Großen Koalition sei es, wie Minister Lauritzen bei der Einbringung des Städtebauförderungsgesetzes am 4. Dezember 1968 betonte, das Gesetz noch in diesr Legislaturperiode zu verabschieden. Alle Fraktionen sind sich wohl über die Notwendigkeit dieses Gesetzes mit gewissen unterschiedlichen Auffassungen einig. Mir erscheinen jedoch die Voraussetzungen einer baldmöglichen Verabschiedung nicht gegeben zu sein, solange nicht eine klare Aussage über Finanzierungsmöglichkeiten im Gesetz selbst gemacht wird. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß die Länder, so wie die Dinge jetzt liegen, nicht bereit sein werden, dem Gesetz zuzustimmen, sofern nicht dieser Forderung Rechnung getragen wird. Der Deutscher Bundestag, — 5. Wahlperiode — 224, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12345 Minister führte am 4. Dezember 1968 aus: „Die verlassungsrechtliche Grundlage für diese Mitfinanzierungskompetenz des Bundes soll durch das Finanzreformgesetz geschaffen werden." Nach dem Scheitern der Finanzreform ist zunächst die verfassungsmäßige Grundlage nicht mehr gegeben. Länder und Gemeinden werden allein nicht in der Lage sein, derartige Vorhaben selbst zu finanzieren, da dieselben meist die eigene Finanzkraft übersteigen. Um diese dringlichen Aufgaben erfüllen zu können, muß die Grundausstattung der Gemeinden verbessert werden. Ich bitte ferner zu erwägen, ob nicht künftig die Rückflüsse aus den Wohnungsbaumitteln oder zumindest ein Teil derselben - auch für Sanierungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden sollten. Hierüber hätte ich gern etwas Näheres vom Herrn Minister erfahren. Zum Schluß möchte ich noch eine Frage an den Minister richten: Wann ist mit der Auswertung und Veröffentlichung der Wohnungszählung zu rechnen? Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordnetens Röhner (CDU/CSU) zu Punkt II 15 der Tagesordnung Die Änderungen, die der Haushaltsausschuß bei ) der Beratung dieses Einzelplans beschlossen hat, beziehen sich auf zwei Schwerpunkte: Auf der Einnahmeseite waren die letzten Steuerschätzungen vom 16. 17. Februar 1969 zu berücksichtigen. Sie weisen ein Steuermehraufkommen von 620 Millionen DM aus. Auf der Ausgabenseite waren zusätzliche Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach Verabschiedung der Regierungsvorlage sichtbar und erforderlich wurden. A. Zu den Steuereinnahmen Im ursprünglichen Entwurf des Bundeshaushalts 1969 war von einem nominalen Zuwachs des Bruttosozialproduktes von 6,3 % oder von 73 580 Millionen DM ausgegangen worden. Demgegenüber hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen" in seiner Februarsitzung unter Berück9ichtigung der neuen Prognose für den nominalen Zuwachs des Bruttosozialprodukts in Höhe von 7 % — und der letzten Steuerrechtsänderungen (außenwirtschaftliches Absicherungsgesetz) das Steueraufkommen auf nunmehr 74 200 Millionen DM geschätzt. Gegenüber dem Istaufkommen des Jahres 1968 (rund 66 000 Millionen DM) bedeutet dies eine Mehreinnahme von rund 8200 'Millionen. B. Zu den Ausgabepositionen des Kap. 60 02 (Allgemeine Bewilligungen) Zu den hier vom Haushaltsausschuß durchgeführten Änderungs- und Ergänzungsbeschlüssen ist folgendes zu bemerken: 1. Zu den Personalverstärkungsmitteln (Tit. 461 01) Der Ansatz von 1634 Millionen DM setzt sich aus 740 Millionen DM für Fortführungsmaßnahmen aus dem Rechnungsjahr 1968 und aus 894 Millionen DM für neue besoldungs- und tarifpolitische Maßnahmen im Rechnungsjahr 1969 zusammen. Durch das Inkrafttreten des 2 BesNG am 1. April 1969 erhöht sich der Bedarf für neue Maßnahmen auf rund 1 066 Millionen DM. Dieser im Einzelplan 60 nicht gedeckte Mehrbedarf von rund 172 Millionen DM muß aus den Ansätzen der Personaltitel aller Ressorts gedeckt werden. 2. Ergänzungs- und Sonderzuweisungen an die Länder Das Länderfinanzausgleichsgesetz, das inzwischen am 6. März 1969 verkündet worden ist, beinhaltet Ergänzungszuweisungen an leistungsschwächere Länder in Höhe von 190 Millionen DM. Ein zusätzlicher Hinweis: neben diesen Zuweisungen erhalten die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland zusätzlich Sonderzuweisungen von insgesamt 50 Millionen DM. 3. Finanzhilfe an das Saarland Wie im Vorjahr erhält das Saarland zum Ausgleich seines Haushaltes eine weitere zusätzliche Hilfe des Bundes. Sie setzt sich zusammen aus einem Zuschuß zur Durchführung der Hilfsmaßnahmen für den Kohlebergbau in Höhe von 18,5 Millionen DM (Vorjahr 33 Millionen), einem Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 25 Millionen (Vorjahr 20 Millionen). Daneben soll der Schuldendienst aus dem vom Bund übernommenen Frankreichdarlehen in Höhe von 4 189 300 DM durch Umwandlung in einen Zuschuß erlassen werden. Im Vorjahr war dieser Betrag gestundet worden. 4. Die humanitäre Hilfe für Ostnigeria Im Rechnungsjahr 1968 wurde für diesen Zweck ein Betrag von 24,6 Millionen DM außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Diese Hilfe soll nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses im Rechnungsjahr 1969 in Höhe von 30 Millionen DM fortgeführt werden. Dieser Betrag ist in Anbetracht der Leistungen anderer vergleichbarer Länder und der sonstigen Spenden aus der Bundesrepublik angemessen. 5. Errichtung von Dienstgebäuden für 5 Ministerien in Bad Godesberg-Nord Die provisorische und unzureichende Unterbringung der Bundesministerien der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Arbeit und Sozialordnung, für Verkehr und für wissenschaftliche Forschung soll durch den Bau von neuen Dienstgebäuden auf einem Gelände in Bad Godes- 12346 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 berg-Nord beendet werden. Der Bund hat dieses Gelände im Laufe mehrerer Jahre für insgesamt 27,5 Millionen DM erworben. Die Gesamtkosten werden auf 143,5 Millionen DM geschätzt. Dieser Betrag wird in den Jahren 1969 bis einschließlich 1974 nach den jetzigen Planungen erforderlich werden. Ursprünglich waren die notwendigen Ansätze in den Etats der einzelnen Ressorts ausgebracht. Da der elastische Einsatz und eine einheitliche Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel die Durchführung dieses Großbauvorhabens wesentlich erleichtern, schien es zweckmäßig, eine zentrale Veranschlagung im Einzelplan 60 vorzunehmen. 6. Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft In der Phase eines zunehmenden Konjunkturaufschwungs ist die Steigerung von regionalen Strukturmaßnahmen besonders notwendig. Deshalb wurde der diesbezügliche Einsatz im Haushalt um 35 Millionen erhöht. Dieser Betrag war im Rechnungsjahr 1968 im ERP-Wirtschaftsplan enthalten und konnte deswegen jedoch nur zur Darlehensgewährung eingesetzt werden. Die Rückverlegung in den Bundeshaushalt erlaubt es, nunmehr den Gesamtbetrag von 173,8 Millionen zur Zuschußgewährung zu verwenden und damit die Förderung der strukturschwachen Gebiete zu intensivieren. Durch eine Änderung der Förderungsrichtlinien soll die Wirkung weiter verstärkt werden. So können z. B. in bestimmten Orten des Zonenrandgebietes mit Monostrukturen Investitionszuschüsse bis zu 25 % der Investitionskosten zugelassen werden (sonst 15 %). Auch die beabsichtigte Aufstellung von regionalen Aktionsprogrammen wird die Förderung besonderer Problemgebiete bestärken. Und schließlich werden im Rechnungsjahr 1969 erstmals die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereitgestellten Darlehensmittel in das Programm eingeplant. 7. Gemeinsames Strukturprogramm Im Rechnungsjahr 1968 wurden für die Steinkohlengebiete Ruhr und Saar zusätzliche Strukturmaßnahmen beschlossen. Diese Hilfen sollen nunmehr auch auf das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete und -orte ausgedehnt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beteiligt sich am Gesamtprogramm mit Darlehensmitteln in Höhe von rund 280 Millionen DM. Im Ruhrgebiet sollen zur Verbesserung der Mobilität der Arbeitskräfte schwerpunktmäßig VerkehrsInvestitionen gefördert werden. Im Saarland und in den angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz wird Industriegelände erschlossen und das Straßennetz verbessert. Im Zonenrandgebiet und den übrigen Bundesfördergebieten stehen Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur im Vordergrund. Zeitlich vorgezogene Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen sollen die Verbindung des Zonenrandgebietes mit dem übrigen Bundesgebiet verbessern. Die in Kap. 60 04 veranschlagten Sonderleistungen des Bundes sind im Schriftlichen Bericht entsprechend dargestellt. Zwei Schwerpunkte müssen zusätzlich angesprochen werden: 1. Die Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz Das am 12. Februar 1969 verkündete Gesetz regelt die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 vorbehaltene Entschädigung von Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsschäden. Der Gesamtaufwand der nach diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen wird voraussichtlich 1375 Millionen DM erfordern. Für die Anlaufphase der Entschädigungszahlungen im Rechnungsjahr 1969 sind 10 Millionen DM veranschlagt. Danach steigen die Leistungen des Bundes nach der mehrjährigen Finanzplanung auf 60 Millionen DM in 1970, 80 Millionen DM in 1971 und 100 Millionen DM in den folgenden Rechnungsjahren (bis 1981). 2. Leistungen nach dem Sparprämiengesetz Gegenüber dem Vorjahr steigt der Ansatz in Anpassung an die Entwicklung der IstAusgaben in den vergangenen Jahren um 60 Millionen DM auf 740 Millionen DM. Wenn auch die Steigerungsrate von 1968 gegenüber 1967 um rund 190 Millionen DM (= 38 % im Rechnungsjahr 1969 nicht erreicht werden dürfte, so erscheint die Bemessung des Ansatzes, der einer Bewirtschaftung nicht unterliegt, mit gewissen Risiken behaftet. Einige kurze Bemerkungen zu den Beratungsergebnissen des Haushaltsausschusses bei Kap. 60 06. Die Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage beruhen im wesentlichen darauf, daß die nunmehr verabschiedeten Haushalte der supranationalen Organisationen vorliegen und damit die deutschen Beiträge spitz berechnet werden konnten. Dabei ist bemerkenswert, daß der deutsche Beitrag für EURATOM um 44 Millionen DM zu kürzen war, weil sich der Rat für 1969 nur auf ein Einjahresprogramm in Höhe von 182 Millionen einigen konnte. Das 2. fünfjährige Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Atomgemeinschaft lief Ende 1967 aus. Seitdem hat sich der Rat wegen der unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsländer bisher nicht auf ein neues mehrjähriges Forschungs- und Ausbildungsprogramm einigen können. Für 1968 wurde deshalb ein Interimsprogramm in Höhe von rund 45 Millionen Rechnungseinheiten (= 180 Millionen DM) beschlossen, das keine neuen Aktionen vorsah, sondern lediglich der Erhaltung der gemeinsamen Kernforschungsstelle und der Fortführung der laufenden Forschungsarbeiten diente. Auch für 1969 konnte sich der Rat nur auf ein Einjahresprogramm in Höhe von rund 48 Millionen Rechnungseinheiten (_= 192 Millionen DM) einigen. Dieses Programm besteht zur Hälfte aus einem gemeinsamen Programm, an dem sich fast alle sechs Mitgliedstaaten beteiligen, und zur anderen Hälfte aus 15 Ergänzungsprogrammen, die jeweils nur von den interessierten Mitgliedstaaten finanziert werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1969 12347 Nach dem Ratsbeschluß vom 20. Dezember 1968 soll noch vor dem 1. Juli 1969 das übliche Mehrjahresprogramm aufgestellt werden. Ein letzter Hinweis noch auf den außerordentlichen Haushalt zu Kap. 60 04. Dort ist ein Betrag von 500 Millionen DM für besondere Zwecke im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Kosten der Stationierung von Truppen und zur Stärkung der Verteidigungskraft neu ausgebracht worden. Dieser Betrag, der durch eine zusätzliche Kreditaufnahme gedeckt werden soll — ich machte dazu bereits Anmerkungen in meinem Bericht zum Einzelplan A 32 01 Tit. 325 13 — wird für die Durchführung der neu abzuschließenden Devisenausgleichsabkommen mit Großbritannien und den USA erforderlich. Der Abschluß neuer Abkommen wird nach den bisher geführten Sondierungsgesprächen nicht ohne die Aufnahme einer Anleihe möglich sein. Da im Rechnungsjahr 1969 mit der Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes nicht gerechnet werden kann und da ferner die Laufzeit der in Aussicht genommenen Abkommen die Aufnahme der Anleihe innerhalb von drei Rechnungsjahren ermöglicht, hat der Haushaltsausschuß den Vorschlag der Bundesregierung, schon jetzt für diesen Zweck einen Betrag von 500 Millionen DM zu veranschlagen, gebilligt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Strohmayr.


Rede von Alois Strohmayr
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

( doch mit mir der Auffassung, daß es nicht angeht, das Kraftfahrzeugpapier im abgestellten Auto zu belassen, weil dann die Gefahr besteht, daß ein Fahrzeug mit den kompletten Papieren entwendet wird? Es ist durchaus so, wie Sie sagen, Herr Kollege. Nur: ich entnehme aus Ihrer Zusatzfrage für uns alle den Appell an die menschliche Einsicht, die Papiere nicht im Wagen liegenzulassen. Wenn dem so ist, dann — frage ich Sie — müssen wir doch berücksichtigen, daß beispielsweise Ehepaare gemeinsam an den Arbeitsplatz fahren, der Mann das Fahrzeug verläßt und die Frau mit dem Fahrzeug weiterfährt und daß dabei vergessen wird, das Kraftfahrzeugpapier zu übernehmen? Auch das, meine ich, läßt sich im Rahmen der mitmenschlichen Beziehungen regeln. Eine dritte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Srohmayr. Herr Staatssekretär, ich glaube, es wäre besser, das Fehlen des Fahrzeugpapiers aus dem Bußgeldkatalog zu streichen. Dann würden diese Schwierigkeiten nicht entstehen. Herr Kollege, ich habe ja angedeutet, daß diese Frage lange Gespräche mit den zuständigen Ressorts der Länder erfordert hat, und wenn dieser Kreis von Sachverständigen zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen ist, das ich Ihnen mitteilte, glaube ich, daß sich aus der Einführung des Bußgeldkatalogs an sich keine neue Bewertung dieses Sachverhalts ergibt. Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß die höhere Vernunft manchmal bessere Gedanken hat als ein Kreis von Sachverständigen? Herr Kollege, auch ich rechne mich in diesem Zusammenhang zu den Vertretern des gesunden Menschenverstandes. Ich werde Ihre Anregung aufnehmen und diese Frage in einem Gespräch in der Länderverkehrsministerkonferenz noch einmal zur Diskussion stellen. Herr Kollege Strohmayr, ich mache darauf aufmerksam, daß die vierte Zusatzfrage schon an die Grenze der Wertung ging Präsident von Hassel und Wertungen in unseren Richtlinien für die Fragestunde nicht zugelassen sind. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen und rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Postund Fernmeldewesen auf. Frage 38 des Abgeordneten Baron von Wrangel: Ist die Bundesregierung bereit, die Zonenrandgemeinden bzw. die Städte Ahrensburg, Schwarzenbek, Trittau, Bargteheide und Aumühle in das Hamburger Ortstelefonnetz einzubeziehen? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für das Postund Fernmeldewesen. Herr Präsident, darf ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten? Keine Bedenken? — Keine Bedenken. Ich rufe also auch die Fragen 39 und 40 des Abgeordneten Baron von Wrangel auf: Welche Gemeinden und Städte des Zonenrandgebietes konnten darüber hinaus ebenfalls in das Hamburger Ortstelefonnetz einbezogen werden? Ist die Bundesregierung bereit, zur Überwindung der in früheren Jahren erwähnten technischen und finanziellen Schwierigkeiten beizutragen, um die zunehmende Disparität zwischen den Großstädten und Gemeinden im Zonenrandgebiet gerade auf diesem Sektor zu verhindern? Bitte, Herr Minister! Die Deutsche Bundespost kann die von Ihnen genannten Zonenrandgemeinden und Städte nicht in das Hamburger Ortsnetz einbeziehen. Eine solche Maßnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Sie liefe dem bestehenden organisatorischen und technischen Aufbau der Ortsnetze, die ja zugleich Ortsgebührenbereiche sind, zuwider. Die erforderliche Umstrukturierung würde erhebliche Aufwendungen erfordern und außerdem zu Einnahmeverlusten führen. Im Laufe der Zeit haben sich teilweise starke Größenunterschiede zwischen städtischen und ländlichen Ortsnetzen herausgebildet. Diesen Größenunterschieden und der sich daraus ergebenden Disparität hat die Deutsche Bundespost bei ihrer Tarifgestaltung Rechnung getragen. Sie hat den Sprung von der Ortsgesprächsgebühr zur Fernsprechgebühr in der Umgebung der großen Städte durch Schaffung der Knotenamtszone erheblich gemildert. Die Randgemeinden der Großstädte liegen in der Regel innerhalb dieser Knotenamtszone. Das bedeutet, daß der Fernsprechverkehr innerhalb dieser Zone und von dieser Zone mit der Großstadt zu der günstigen Gebühr für Gespräche innerhalb des Knotenamtsbereichs geführt werden kann. Man kann also innerhalb des Knotenamtsbereichs zwar zeitlich begrenzt, aber immerhin für 18 Pf bis zu P/2 Minuten lang sprechen. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Zonenrandgebiet. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Wrangel. Herr Bundesminister, Sie erkennen die Disparität an, die sich aus dieser Tatsache ergibt, und sprechen von einer Milderung. Würden Sie nicht zugeben, daß es notwendig wäre, eine Beseitigung der Disparität gerade zwischen der Großstadt Hamburg und der Zonengrenze herbeizuführen? Herr Kollege, ich kann für den Raum Hamburg und Umgebung keine Regelung treffen, die ich nicht in den übrigen Räumen der Bundesrepublik gleichfalls durchführen müßte. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Wrangel. Herr Bundesminister, wären Sie denn bereit, mit dem Wirtschaftsminister und dem Finanzminister darüber zu sprechen, ob nicht die Industrieansiedlung z. B. im Zonenrandgebiet durch eine Beseitigung der von mir erwähnten Disparität gefördert werden könnte? Herr Kollege, praktisch läuft Ihre Frage darauf hinaus, eine Ausweitung des Großstadtortsnetzes durchzuführen. Das ist eine grundsätzliche Frage, und ich will versuchen klarzumachen, worum es geht. Die Ausweitung der Großstadtortsnetze durch laufende Einbeziehung immer größerer Angrenzungsbereiche würde, abgesehen von den technischen Schwierigkeiten, die Standortvorteile der städtischen oder stadtnahen Fernsprechteilnehmer gegenüber denen des flachen Landes noch mehr vergrößern. Umgekehrt ist jedoch eine Zusammenlegung einer größeren Zahl ländlicher Ortsnetze zu umfangreichen, den Großstadtnetzen vergleichbaren Ortsnetzbereichen ebenfalls nicht zu verwirklichen. Sie ist praktisch nicht erfüllbar, weil die Leitungen des Fernsprechnetzes in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte, die Vermittlungsstellen, ausgerichtet sind. Wollte man etwa das bestehende, in jahrzehntelanger Entwicklung entstandene Kabelnetz, das zur Zeit bei der Deutschen Bundespost mit rund 6 Milliarden DM als Anlagevermögen zu Buche steht, allgemein umstrukturieren, so wären unübersehbare Investitionsanstrengungen nötig, die sich zwangsläufig auch in der Höhe der Fernsprechgebühr niederschlagen dürften. Ein solcher Effekt läge weder im Interesse der Deutschen Bundespost noch in unserem gesamten volkswirtschaftlichen Interesse. Das öffentliche Fernsprechnetz wird zwar entsprechend der fortschreitenden Besiedlung weiter ausgebaut, wobei neben den technischen, wirtschaftlichen und tariflichen Gesichtspunkten nach Möglichkeit auch die örtliche Entwicklung des betreffenden Gebiets berücksichtigt wird. Aber es kann in seiner Struktur und Gliederung nicht beliebig geändert werden. Eine dritte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Wrangel. Baron von Wrangel Ich kann nicht örtliche Gesichtspunkte allein berücksichtigen, sondern ich muß immer daran denken, daß das, was irgendwo geschieht, dann im ganzen Bundesgebiet praktiziert werden muß. Keine weiteren Zusatzfragen. — Ich rufe die Frage 41 des Abgeordneten Dr. Häfele auf: In welchen Landkreisen Südbadens und Südwürttembergs kann das im 1969 anlaufende Dritte Fernsehprogramm „Südwest 3" gesehen werden? Zur Beantwortung Herr Minister Dr. Dollinger. Herr Präsident, ich darf auch hier darum bitten, beide Fragen zusammen beantworten zu dürfen. Keine Bedenken. — Dann rufe ich noch die Frage 42 des Abgeordneten Dr. Häfele auf: Wann werden die vom Fernsehprogramm „Südwest 3" nicht erfaßten Gebiete dieses Programm sehen können? Danke schön! — Der Empfang des 3. Fernsehprogramms ist in folgenden Landkreisen Südbadens und Südwürttembergs möglich. Südbaden: Stadtund Landkreis Freiburg, Landkreis Emmendingen, Landkreis Müllheim, Landkreis Rastatt, Landkreis Bühl, Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Kehl, Landkreis Lahr, Landkreis Offenburg, Landkreis Villingen, Landkreis Donaueschingen. In Südwürttemberg: Landkreis Balingen, Landkreis Biberach, Landkreis Calw, Landkreis Ehingen — Teile davon —, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Hechingen, Landkreis Horb, Landkreis Münsingen, Landkreis Reutlingen, Landkreis Rottweil, Landkreis Tübingen, Landkreis Tuttlingen. Das Versorgungsnetz ist noch im Aufbau, so daß wegen der gebirgigen Struktur des Geländes die Versorgung teilweise noch lückenhaft ist. Die Deutsche Bundespost ist bemüht, diese Versorgungslücken möglichst schnell zu schließen. Das ist einmal von den technischen Möglichkeiten wie z. B. Frequenzen oder Senderstandorten abhängig, zum anderen von der Lieferkapazität der Industrie. Insgesamt hat die Deutsche Bundespost bisher folgende Sender gebaut. In Südbaden und Südwürttemberg 8 Grundnetzsender und 1 Füllsender. Geplant sind in Südharfen und Südwürttemberg 3 Grundnetzsender und 300 Füllsender. Ein Grundnetzsender kostet zirka 1 Million DM, ein Füllsender zwischen 100 000 und 120 000 DM. Die Deutsche Bundespost wird den Ausbau des Grundnetzsendernetzes bis etwa 1971 und den Ausbau des Füllsendernetzes bis etwa 1974'75 abgeschlossen haben. Bis Ende des Jahres 1969 werden noch die Grundnetzsender Hochrhein und Ravensburg sowie 35 kleinere Füllsender in Betrieb genommen. Das wird sich vor allem auf die Versorgung des südlichen Teils von Baden-Württemberg günstig auswirken. Für eine Vollversorgung des süddeutschen Raumes mit dem Dritten Programm müssen noch etwa 250 Füllsender errichtet werden. Keine Zusatzfrage? Können wir die Fragen 43 bis 45 der Abgeordneten Frau Freyh zusammenfassen? — Ich rufe die Fragen 43 bis 45 der Abgeordneten Frau Freyh auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zunehmendem Maße Störungen im automatischen Fernsprechverkehr auftreten, z. B. dergestalt, (tali Ferngespräche beim Teilnehmer ankommen, die Verbindung dann aber sofort zusammenbricht? Wie kann vermieden werden, daß diese sofort zusammenbrechenden Verbindungen die Telefonrechnung des Anrufers belasten, ohne daß er für sein Geld auch nur ein Wort wechseln kann? Ist die Bundesregierung bereit, eine Überprüfung zur Behebung dieser Mängel zu veranlassen, die z. B. auch den Parlamentsbetrieb erheblich stören? Bitte, Herr Bundesminister! Der Verkehrsablauf im automatischen Fernsprechverkehr wird ständig beobachtet. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, daß die Störungshäufigkeit allgemein zunimmt. Das gilt auch für die von Ihnen erwähnte Störungsart. Das sofortige Zusammenbrechen der Verbindung ist ein typisches Anzeichen für den Ausfall der Zählung. Wenn nämlich wegen technischer Mängel keine Zählung stattfindet, wird die Verbindung im Selbstwählferndienst entweder sofort, wenn sich der Angerufene meldet, oder nach ein bis zwei Minuten unterbrochen. In diesen Fällen wird die Telefonrechnung nicht belastet. Störungen, die erst nach Beginn der Zählung auftreten und zur Unterbrechung der Verbindung führen, sind selten. In solchen Fällen ist es technisch nicht möglich, bereits gezählte Impulse zurückzuschalten. Sie müssen also auch bezahlt werden. Diesen Nachteil muß man leider als Preis für den technischen Fortschritt des Selbstwählferndienstes in Kauf nehmen. Sobald konkrete Angaben vorliegen, geht die Deutsche Bundespost allen Mitteilungen über Störungen unverzüglich nach. Keine Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 46 des Abgeordneten Dr. Marx Dr. Marx ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Präsident von Hassel Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung out: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 - Drucksache V/3300 — Berichte des Haushaltsausschusses hier: Einzelplan 03 Bundesrat — Drucksache V/3923 — Berichterstatter: Abgeordneter Hauser Ich darf den Berichterstatter fragen, ob sein Bericht mündlich ergänzt werden soll. — Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 03. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache zum Einzelplan 03. Wir kommen zur Abstimmung. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Einzelplan seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen bei der FDP ist der Einzelplan 03 angenommen. (Abg. Genscher: Nicht einige bei der FDP, sondern alle!)