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ID0521909600

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag 219. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1969 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 11835 A Fragestunde (Drucksachen V/3878, V/3893) Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Wirtschaftspolitische Konsequenzen aus dem neuesten Monatsbericht der Deutschen Bundesbahn Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11835 B, 11836 B, C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11836 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 11836 C Fragen des Abg. van Delden: Liberalisierung der Einfuhr von Textilien Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 11836 C, D, 11837 B, C, D, 11838 A, B, C, D van Delden (CDU/CSU) 11837 A, B, C Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 11837 C Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 11837 D Baltes (SPD) 11837 D, 11838 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 11838 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 11838 C Dr. Staratzke (FDP) . . . . . 11838 D Fragen des Abg. Ott: Wirkung von Textilimporterleichterungen auf die deutsche Textilindustrie Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11839 A, B, C, D, 11840 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 11839 B, C, 11840 C Dr. Staratzke (FDP) 11839 C, D Rawe (CDU/CSU) . . . 1 1839 D, 11840 A Buschfort (SPD) 11840 A, B Fragen des Abg. Opitz: Erzeugerpreise der Textilindustrie Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11840 D, 11841 A, B Opitz (FDP) 11840 D van Delden (CDU/CSU) 11841 A Dr. Staratzke (FDP) 11841 A, B Frage des Abg. Dr. Hudak: Höhe des Sachschadens an Universitätsgebäuden durch Studentendemonstrationen Benda, Bundesminister 11841 C, 11842 A, B, C, D Dr. Hudak (CDU/CSU) 11842 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1969 Dr. Müller (München) (SPD) . 11842 A, B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) 11842 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 11842 C Fragen des Abg. Strohmayr: Gastspielreise des sowjetischen Staatszirkus durch die Bundesrepublik Deutschland — Verzicht auf die Vergnügungsteuer gegenüber deutschen Zirkusunternehmen Benda, Bundesminister 11842 D, 11843 A, B Strohmayr (SPD) 11843 A Zebisch (SPD) 11843 B Frage des Abg. Zebisch: Benutzung von für den Katastrophenfall gebauten Krankenhäusern Benda, Bundesminister . . . 11843 C, D Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 11843 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Verbindungen zwischen der antiparlamentarischen Opposition in Berlin (West) und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bzw. der Sozialistischen Einheitspartei Berlins (West) Benda, Bundesminister . 11844 A, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11844 B, C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11844 D Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Protokollarischer Status der Bundestagsabgeordneten Benda, Bundesminister . 11845 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) 11845 B, C Maucher (CDU/CSU) 11845 C, D Schoettle, Vizepräsident . . . . 11845 D Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Weihnachtsgeld für Grundwehrdienst oder eine Wehrübung ableistende öffentliche Bedienstete Benda, Bundesminister . . . . 11846 A, C Ollesch (FDP) . . . . . . . . 11846 B, C Frage der Abg. Frau Freyh: Sicherungsmaßnahmen für zivile Flugzeuge Benda, Bundesminister 11846 D, 11847 A, B Frau Freyh (SPD) 11847 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11847 B Frage des Abg. Hermsdorf: Begriff des Beamten und Begriff des Berufssoldaten Benda, Bundesminister 11847 C, D, 11848 Hermsdorf (SPD) 11847 C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11847 D Nächste Sitzung 11848 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11849 Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kempfler betr. Berücksichtigung des verkehrserschließenden und verkehrsentlastenden Effekts in dem Ausbauplan für Bundesfernstraßen . . 11849 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1969 11835 219. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 28. 2. Arendt (Wattenscheid) * 27. 2. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 31. 3. Bading* 28. 2. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 3. Dr. Barzel 28. 2. Bauknecht 28. 2. Prinz von Bayern 28. 2. Behrendt * 28. 2. Bergmann * 28. 2. Berkhan 28. 2. Blumenfeld 31.3. Dr. Brenck 15. 3. Dr. Dittrich * 28. 2. Draeger 28. 2. Dröscher * 28. 2. Eckerland 28. 2. Frau Dr. Elsner * 28. 2. Dr. Even 29. 3. Faller 28. 2. Flämig ** 28. 2. Frehsee 28. 2. Dr. Frey 28. 2. Geisenhofer 28. 2. Gerlach * 28. 2. Dr. Gradl 28. 2. Hamacher 31. 3. Hellenbrock 31. 3. Frau Dr. Heuser 28. 2. Hösl ** 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Illerhaus ' 28. 2. Dr. Imle 28. 2. Iven 28. 2. Jahn (Marburg) 27. 2. Jürgensen 28. 2. Jung 28. 2. Junghans 31.3. Kriedemann * 28. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 2. Kunze 30. 4. Lautenschlager * 28. 2. Lemmer 28. 2. Lenz (Brühl) * 28. 2. Lenze (Attendorn) ** 28. 2. Dr. Lindenberg 28. 2. Lotze 28. 2. Lücker (München) * 28. 2. Mauk * 28.2. Memmel * 28. 2. Metzger * 28. 2. Dr. Miessner 27. 2. Missbach 15. 4. Müller (Aachen-Land) * 28. 2. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler 27. 2. Richarts * 28. 2. Dr. Rinderspacher 2. 3. Rollmann 4. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 27. 2. Schulte 28. 2. Dr. Schulz (Berlin) 28. 2. Springorum * 28. 2. Dr. Stecker 28. 2. Steinhoff 30. 4. Stücklen 1. 3. Weigl 28. 2. Frau Wessel 31.3. Winkelheide 15. 3. Ziegler 28. 2. Zink 27. 2. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kempfler (Drucksache V/3878 Frage 18) : Wird bei den Vorarbeiten für den zweiten Ausbauplan für Bundesfernstraßen auch der Gedanke angemessene Berücksichtigung finden, daß die Dringlichkeit des Ausbaus nicht nur nach dem Verkehrsaufkommen, sondern auch nach dem verkehrserschließenden und verkehrsentlastenden Effekt beurteilt werden muß? Ja, das wird in der Tat der Fall sein. Die in Gang befindlichen Vorarbeiten für den zweiten Ausbauplan für die Bundesfernstraßen sind bereits angelegt. Neben der Straßenverkehrstechnik, als der herkömmlichen Methode der Straßenplanung, ist insbesondere auch die Ökonomie und die Raumordnung an den Untersuchungen beteiligt. Dadurch ist gewährleistet, daß Straßenausbauten nicht nur nach dem Verkehrsaufkommen, sondern auch nach dem verkehrserschließenden Effekt beurteilt werden. Die Abschätzung der entlastenden Wirkung von Neubaumaßnahmen ist, ebenso wie die Ermittlung des Verkehrsaufkommens, Aufgabe der umfangreichen verkehrstechnischen Untersuchungen. Diese Untersuchungen erstrecken sich sowohl auf die Bedarfsfeststellung als auch auf die Dringlichkeitsreihung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Kollege Staratzke, das hängt damit zusammen, daß wir alle noch nicht die Auswirkungen des Absicherungsgesetzes voll übersehen können. Daß Mittel für Anpassungshilfen, Umstrukturierung und neue Investitionen im Umfang der Mehrerträge bereitgestellt worden sind, ist nur vernünftig. Ferner ist klar, daß sich unter den Bereichen, an die gedacht worden ist, auch die Textil- und Bekleidungsindustrie zu befinden hatte. Aber um endgültig beurteilen zu können, inwieweit die Mittel benötigt werden, wird es noch einiger Zeit bedürfen.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit sind die Fragen aus diesem Geschäftsbereich behandelt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe die Frage 51 des Abgeordneten Dr. Hudak auf:
ist der Bundesregierung die Höhe des Sachschadens bekannt, der in Universitätsgebäuden, an deren Rektoraten und Einrichtungen der Universitätsinstitute seit den Studentendemonstrationen in der Osterwoche 1968 bis Ende Januar 1969 in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) entstanden ist?
Ist der Fragesteller im Saal? — Bitte, Herr Bundesminister Benda zur Beantwortung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Höhe des Sachschadens, der im Zusammenhang mit Studentendemonstrationen an Universitäten und Technischen Hochschulen seit Ostern 1968 bis Ende Januar 1969 entstanden ist, beträgt im Bundesgebiet einschließlich Berlin-West 402 000 DM. Ich kann Ihnen, Herr Kollege, wenn Sie daran interessiert sind, auch eine Aufgliederung über die Schäden an den einzelnen Universitäten geben.
    Ich schicke voraus, daß diese Angaben auf Mitteilungen der Innenminister bzw. -senatoren der Länder beruhen. In allen Ländern mit Ausnahme von Bremen, dem Saarland und Schleswig-Holstein sind bisher Schäden entstanden, die im wesentlichen durch Einwerfen von Fenstern, Wandschmierereien und sonstiges Demolieren von Einrichtungen verursacht worden sind.
    Im einzelnen sind folgende Schäden entstanden:
    im Bereich des Freistaates Bayern 10 000 DM
    in Baden-Württemberg insgesamt 21 000 DM
    Davon entfallen auf die
    Universität Freiburg 2 000 DM
    Universität Heidelberg 9 000 DM
    Universität Tübingen 10 000 DM

    (also FU und TU 95 000 DM im Bereich des Landes Bremen keine Sachschäden im Bereich von Hamburg 125 000 DM Das ist der höchste Betrag. in Hessen insgesamt 67 500 DM Davon entfallen auf die Universität Frankfurt 50 000 DM Universität Marburg 12 000 DM Universität Gießen 500 DM Technische Hochschule Darmstadt 5 000 DM im Bereich des Landes Niedersachsen insgesamt 31 500 DM Davon entfallen auf die Universität Göttingen 1 500 DM Technische Universität Hannover 30 000 DM im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen 51 000 DM Davon entfallen auf die Technische Hochschule Aachen 1 000 DM Universität Bochum 30 000 DM Universität Bonn 2 500 DM Universität Köln 13 500 DM Universität Münster 4 000 DM in Rheinland-Pfalz an der Universität Mainz 1 300 bis 1 400 DM Bundesminister Benda Im Saarland und im Lande Schleswig-Holstein sind keine Sachschäden. entstanden. Herr Dr. Hudak! Herr Bundesminister, inwieweit sind diejenigen Kreise, die diesen Sachschaden verursacht haben, auch zu Schadensrückerstattungen herangezogen worden? Ich halte es für die selbstverständliche Pflicht der Staatsanwaltschaften, Strafermittlungsbehörden und der Gerichte, denjenigen, der einen Sachschaden oder sonstigen Schaden anrichtet, sowohl zur strafrechtlichen Verfolgung heranzuziehen als auch die Frage einer Haftung zu klären. Hierzu ist freilich eine entsprechende Klage des von dem Sachschaden Betroffenen erforderlich. Mir ist aber bekannt, daß — jedenfalls im Bereich eines Teiles dieser Universitäten — entsprechende Zivilprozesse mit dem Ziel, von den Tätern, soweit sie bekannt sind, Schadenersatz zu verlangen, eingeleitet worden sind. Herr Dr. Müller Herr Bundesminister, liegen der Bundesregierung Zahlen vor, welcher Aufwand bisher für den Polizeieinsatz im Zusammenhang mit Studentenunruhen notwendig war? Nein, dieser Aufwand, der zweifellos, auch wenn man ihn finanziell ausdrücken wollte, sehr erheblich ist, kann von der Bundesregierung nicht beziffert werden. Wir haben darüber keine präzisen Angaben, sondern allenfalls Anhaltspunkte, wie geleistete Überstunden und ähnliche Dinge. Herr Dr. Müller Liegen diese Zahlen vor, wie viele Überstunden geleistet werden mußten? Mir sind aus dem Gedächtnis die Zahlen im Bereich einiger Länder nicht bekannt, aber ich weiß, daß solche Zahlen vorliegen. Ob die Übersicht, die meinem Hause vorliegt, vollständig ist, kann ich nicht sagen. Ich bin gegebenenfalls gern bereit, zu versuchen, durch Rundfrage bei den Ländern das Material, soweit es bei uns nicht vorliegen sollte, zu bekommen. Herr Dr. Hofmann Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, ob die Justizminister bzw. die Generalstaatsanwälte der Länder in jedem Lande Anweisung erteilt haben, alle strafbaren Tatbestände — sprich hier konkret: Sachbeschädigungen — zu verfolgen? Ich glaube nicht, daß es einer solchen Anweisung an Staatsanwaltschaften oder Strafverfolgungsbehörden bedarf; denn dies ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip des § 163 der Strafprozeßordnung, der die Polizei und die sonstigen Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen strafbarer Tatbestände von Amts wegen zum Einschreiten zwingt. Herr Dr. Hofmann! Herr Minister, wird dieses Legalitätsprinzip in jedem Falle und in jedem Lande angewandt? Ich bin der Überzeugung, daß dies geschieht. Herr Dr. Hauser! Herr Minister, diese besonderen Aufwendungen, die die Polizei hat, sind doch Aufwendungen, die über den üblichen Rahmen eines Etats hinausgehen. Mit anderen Worten, hier können von den Urhebern nun auch Leistungen verlangt werden. Würden Sie es nicht für geraten halten, die Länder einmal darauf hinzuweisen, daß man das einklagen kann? Das ist, Herr Kollege Dr. Hauser, eine zivilrechtliche Frage, deren rechtliche Klärung, die übrigens zum Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers der Justiz gehören würde, zunächst herbeigeführt werden muß, bevor man sich über diese Frage weitere Gedanken machen kann. Keine weiteren Fragen mehr. Ich rufe die Fragen 52 und 53 des Abgeordneten Strohmayr auf: Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der deutschen Zirkusunternehmen, daß durch das Gastspiel des Staatszirkus der UdSSR ihnen bis zu 60 % der Einnahmen entgehen, weil die Gastspielreise in die Hauptspielzeit fällt? Ist die Bundesregierung bereit, bei den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Niedersachsen darauf hinzuwirken, daß für die wenigen noch nicht eingegangenen Zirkusunternehmen der Bundesrepublik Deutschland auf die Vergnügungsteuer verzichtet wird, wie dies die anderen Länder bereits getan haben? Wenn der Herr Kollege Strohmayr einverstanden ist, würde ich gern beide Fragen zugleich beantworten. — Die Besorgnisse der deutschen Zirkusunternehmen, daß sie durch das Gastspiel des sowjetischen Staatszirkus erhebliche Einnahmeeinbußen erleiden würden, sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung glaubt aber, daß sie nur zum Teil begründet sind. Bundesminister Benda Die Gastspielreise des Staatszirkus, die im Austausch mit einer Sommertournee des deutschen Orchesters Kurt Edelhagen durch die UdSSR stattfindet, wird am 18. Mai 1969 beendet sein. Sie fällt also wohl nicht oder nur zu einem geringen Teil in die Zirkushauptsaison. Es ist deshalb zu erwarten und zu hoffen, daß die finanziellen Beeinträchtigungen der deutschen Zirkusunternehmen lediglich in mäßigem Umfang eintreten werden. Auf die zweite Frage antworte ich, daß die Bundesregierung gern bereit ist, bei den zuständigen Ressorts der Länder darauf hinzuwirken, daß sie nach Möglichkeit, soweit das noch nicht geschehen ist, bei Zirkusunternehmen auf die Vergnügungssteuer verzichten mögen. Herr Strohmayr! Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß in Deutschland seit dem Kriege bereits 43 Zirkusunternehmungen auf der Strecke geblieben sind und daß lediglich noch fünf Zirkusunternehmungen in Deutschland existieren, so daß wirklich alles versucht werden sollte, diese Unternehmungen zu erhalten? Dies ist mir, Herr Kollege Strohmayr, um so mehr bekannt, als dies wiederholt Gegenstand von Anfragen in der Fragestunde war. Ich erwähne die Frage des Herrn Abgeordneten Schwabe am 13. Februar 1969, bei der sich mein Haus bereits dazu geäußert hat. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß auch Zirkusse das Prädikat „wertvoll" erhalten haben und erhalten sollten, und wäre es dann nicht gut und vernünftig, wenn diesen Zirkussen — genau wie bei anderen Einrichtungen, die das Prädikat „wertvoll" haben — die entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen gewährt würden? Mein Haus hat bereits in der erwähnten Fragestunde am 12. Februar 1969 Gelegenheit gehabt, sich zu den von Ihnen angesprochenen Fragen zu äußern. Ich darf mir zur Zeitersparnis erlauben, hierauf zu verweisen. Bitte, Herr Zebisch! Herr Minister, besteht die Möglichkeit, daß deutsche Zirkusunternehmen auch in Rußland gastieren, und sind Ihnen Anträge von deutschen Unternehmungen bekannt, die vorhaben, in Rußland Gastspiele zu veranstalten? Daß solche Unternehmungen in der Sowjetunion gastiert haben oder in der überschaubaren Vergangenheit den Wunsch geäußert haben, dort zu gastieren, ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich darf ich sagen, daß derartige Veranstaltungen auf Grund der zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vereinbarung, die einen Austausch von Einzelveranstaltungen vorsieht, geregelt werden. Es müßte also in entsprechender Weise zwischen den beteiligten Ländern gesprochen und verhandelt werden. Grundsätzlich ist dies natürlich möglich. Wir kommen nun zu der Frage 54 des Abgeordneten Zebisch: Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die 72 unterirdischen Krankenhäuser, die laut Presseund Fernsehmeldungen für den Katastrophenfall gebaut wurden, zur Entlastung der überfüllten und zum Teil schlecht ausgestatteten kommunalen Krankenhäuser bereits jetzt zur Benutzung freizugeben? Bitte, Herr Minister! Die Presseund Fernsehmeldungen, nach denen 72 unterirdische Hilfskrankenhäuser vorhanden seien, treffen nicht zu. Bisher sind nur vier unterirdische Anlagen mit eingerichteten ärztlichen Funktionsund Krankenräumen für 1400 Betten fertiggestellt. Drei weitere Objekte befinden sich im Ausbau. Daneben gibt es allerdings eine größere Zahl von Objekten, bei denen ärztliche Funktionsräume im Kellergeschoß vorbereitet sind, während die Räume für Patienten in den oberen Stockwerken erst bei Aufhebung der Friedensnutzung der Gebäude zur Verfügung stehen. Im Frieden hat der Bund keine Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Krankenhauswesens. Die Vorbereitungen für die Herrichtung von Hilfskrankenhäusern sind nur eine Vorsorgemaßnahme und eine Notlösung für den Verteidigungsfall. Die Bundesregierung erklärt aber ihre Bereitschaft, im Falle des Auftretens von Epidemien und größeren Katastrophen, bei denen die Kapazität bestehender Krankenanstalten nicht ausreichen sollte, die voll ausgebauten unterirdischen Anlagen im Einvernehmen mit den Ländern und den Eigentümern vorübergehend als Hilfskrankenhäuser zur Verfügung zu stellen. Herr Zebisch! Was versteht die Bundesregierung unter „Katastrophenfall" ? Katastrophenfall ist — wenn ich in der Definition des Grundgesetzes in der im vorigen Sommer geänderten Fassung sprechen darf — ein besonders schwerer Unglücksfall, also ein solcher, durch den ein größerer Bevölkerungskreis oder ein größeres Gebiet in schwerer Weise betroffen wird. Nächste Zusatzfrage, Herr Zebisch. Ich unterstelle, daß zur Zeit nur vier ausgebaute Krankenhäuser dieser Art zur Verfügung stehen. Sind wenigstens für diese vier ausgebauten Krankenhäuser die notwendigen Ärzte, Zebisch Pfleger und Schwestern vorhanden, so daß im Falle einer Katastrophe diese Krankenhäuser zum Einsatz bereit wären? Ich sagte bereits, Herr Kollege Zebisch, daß diese Hilfskrankenhäuser für einen Katastrophenoder Verteidigungsfall vorbereitet werden. „Vorbereitet werden" heißt, daß sie baulich vorbereitet werden und daß sie im Frieden nicht diese Funktion haben, so daß sich dort entsprechendes ärztliches oder sonstiges Pflegepersonal nicht befindet. Selbstverständlich sind für die erwähnten Katastrophenfälle oder den Verteidigungsfall Überlegungen angestellt oder Entscheidungen getroffen, um die Versorgung mit Personal sicherzustellen. Ich rufe die Frage 55 des Abgeordneten Dr. Marx Welche Verbindungen, Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen radikalen Störgruppen der sogenannten antiparlamentarischen Opposition in Berlin Seit den Ereignissen des Juni 1967 gelang es Funktionären der SED Westberlin, mit maßgeblichen Vertretern des SDS und des Republikanischen Clubs in enge persönliche Verbindung zu kommen. Dies hat zur Folge, daß die SED oft aus erster Hand über die Vorhaben der linksextremen Studentengruppen unterrichtet ist und zuweilen auch Einfluß auf die 3)