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    Deutscher Bundestag 218. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1969 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika von Hassel, Präsident 11794 C Richard Nixon, Präsident der USA 11795 A Anteilnahme am Tode des israelischen Ministerpräsidenten Levi Eshkol . . . 11774 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Leukert und Bühler 11739 A Eintritt des Abg. Nann in den Bundestag 11739 A Amtliche Mitteilungen 11739 B Fragestunde (Drucksache V/3878) 11739 D Fragen des Abg. Matthöfer: Vorschlag des amerikanischen Präsidenten betr. Einführung einer Art Vorbeugehaft 11739 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Errichtung eines polnischen Gymnasiums in der Bundesrepublik Deutschland Lemmer, Staatssekretär . . . . . 11740 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11740 B, C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11740 D, 11741 A Fragen des Abg. Jung: Öffentliche Architektenwettbewerbe für Baumaßnahmen der Bundesregierung 11741 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Abgabe von Butter an Sozialhilfeempfänger 11741 B Frage des Abg. Zebisch: Förderung der Teichwirtschaft in den landwirtschaftlichen Problemgebieten Höcherl, Bundesminister 11741 C Zebisch (SPD) 11741 D Frage des Abg. Marquardt: Verlängerung des Mühlengesetzes Höcherl, Bundesminister 11742 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Äußerung des Bundesernährungsministers betr. den Beitritt Englands zur EWG Höcherl, Bundesminister . . . . 11742 B Marquardt (SPD) 11742 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Zentralanstalt für das Molkereiausbildungs- und -versuchswesen Höcherl, Bundesminister 11742 D Fragen des Abg. Porsch: Mittel für landwirtschaftliche Investitionshilfe Höcherl, Bundesminister 11742 D Freiherr von Gemmingen (FDP) . 11742 D, 11743 B Wächter (FDP) . . . 11743 C, D, 11744 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Bau einer Autobahn von Puttgarden nach Seesen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11744 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Benennung von Rastplätzen nach ostdeutschen Städten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11744 B Fragen des Abg. Hölzle: Elektrifizierung der Remstalbahn . . 11744 C Frage des Abg. Dr. Apel: Kapitalhilfeabkommen mit Brasilien, Flaggendiskriminierung seitens Brasiliens Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11744 D Dr. Apel (SPD) . . . . 11744 D, 11745 A Fragen des Abg. Ramms: Fahrverbot für Lastkraftwagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11745 B Ramms (FDP) 11745 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bauarbeiten für die Donaubrücke östlich Deggendorf Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11745 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11745 D Fragen des Abg. Dr. Enders: Stückgutumladehalle Bebra Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11746 A Dr. Enders (SPD) . . . . 11746 A, B, C Frage des Abg. Zebisch: Wohnheime für Studentenehepaare Dr. Barth, Staatssekretär . . . . . 11747 A Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 11747 A Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3871) 11747 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Drucksache V/3810) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Memorandum der EWG-Kommission zur Reform der Landwirtschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen V/3756, V/3872) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (SPD) (Drucksache V/1544); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3869), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3772) — Zweite und dritte Beratung — Struve (CDU/CSU) 11747 D Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 11751 A Ertl (FDP) 11757 C Höcherl, Bundesminister . 11764 B, 11811 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 11768 B Logemann (FDP) 11774 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . 11779 B Reichmann (FDP) . . . . . . 11781 A Dr. Schiller, Bundesminister . . 11784 A Saxowski (SPD) . . . . . . . 11788 C Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 11789 D Wächter (FDP) . . . . . . . 11792 D Ravens (SPD) 11796 D Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 11799 B Sander (FDP) 11801 B Dr. Siemer (CDU/CSU) 11804 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11806 D Berberich (CDU/CSU) 11810 B Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11816 D Marquardt (SPD) . . . . . . . 11817 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Dr. Reischl u, Gen. betr. Aufhebung der Immunität von Abgeordneten (Drucksachen V/2424, V/3790) 11817 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Drucksache V/3167) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/3847, zu V/3847) — Zweite und dritte Beratung — 11817 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/3180) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/3848, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 III zu V/3848) — Zweite und dritte Beratung — 11817 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Drucksache V/3166); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/3849, zu V/3849) — Zweite und dritte Beratung — 11818 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache V/3187) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3894), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3852) — Zweite und dritte Beratung — 11818 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern (Drucksache V/1219); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3854) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11818 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksache V/3664) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3865) — Zweite und dritte Beratung — 11818 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache V/3534); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3834) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11819 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/3195) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3842) — Zweite und dritte Beratung — 11819 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache V/3795) — Erste Beratung — 11819 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Kühn [Hildesheim], Ruf, Frau Kalinke, Müller [Remscheid], Dr. Hammans u. Gen.) (Drucksache V/3836) — Erste Beratung — 11819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Drucksache V/3838) — Erste Beratung — 11819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3840) — Erste Beratung — 11819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beschußgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3843) — Erste Beratung — 11820 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama über den Luftverkehr (Drucksache V/3850) — Erste Beratung — . . 11820 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Benutzung niederländischer Hoheitsgewässer und Häfen durch N. S. „Otto Hahn" (Drucksache V/3860) — Erste Beratung —11820 B Entwurf eines Gesetzes zu den vom Rat der Organisation am 14. Dezember 1967 beschlossenen Änderungen des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) (Drucksache V/3861) — Erste Beratung — . . . . . 11820 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Drucksache V/3862) — Erste Beratung — . . . 11820 C Übersicht 26 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3853) 11 820 D Nächste Sitzung 11 820 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11821 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 588 zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Druck-V/3810) 11821 D IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 Anlage 3 Antrag Umdruck 589 zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Memorandum der EWG-Kommission zur Reform der Landwirtschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen V/3756, V/3872) 11822 B Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 587 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksachen V/1544, V/3772) . . . . . 11822 C Anlagen 5 bis 10 Schriftliche Erklärungen der Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim), Dr. Pohle, Frau Blohm, Dr. Reinhard, Dr. Ritgen und Marquardt zu Punkt 3 der Tagesordnung 11822 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Wendt betr. Vorbereitung eines Europäischen Jugendwerkes 11829 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Wagner betr Beistand für den deutschen Staatsangehörigen Friedrich Jacobi durch die Deutsche Botschaft in Belgrad 11830 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Frerichs betr. europäische Wettbewerbspolitik . . . 11830 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Guilini betr. Beseitigung internationaler Handelshemmnisse 11830 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Konkurrenzfähigkeit der ostbayerischen Granitindustrie 11831 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Müller-Hermann betr. Wettbewerbsverzerrungen zwischen der Eisen und Stahl be- und verarbeitenden Industrie Italiens und der Bundesrepublik Deutschland 11831 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Bühling betr. Verlegung von wesentlichen Teilen des Unternehmens AEG-Telefunken aus Berlin . . 11831 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Josten betr. Vereinfachung der Antragstellung und Bearbeitung zu Finanzierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen 11832 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Rasner betr. Förderung des Deutschen Aussätzigen-Hilfswerks im Rahmen der Entwicklungshilfe . . . . 11832 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Geldner betr. Schwierigkeiten für deutsche Reisende durch die Verkündung des Ausnahmezustandes in Spanien 11832 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Blohm betr. Herstellung künstlicher Fehldrucke von Postwertzeichen 11832 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dröscher betr. Förderung der Westpfalz und Stillegung der Glantalbahn 11832 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Gleissner betr. Schutz gegen Fluglärm 11833 B Anlagen 24 und 25 Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Josten betr. Ausbau der B 9 11833 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Wuermeling betr. Kindergeld 11833 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kahn-Ackermann betr. Austausch von berufstätigen jungen Menschen im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes . . . . . . . . 11834 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Budde betr. Verkaufsregelung für Trinkmilch . . . . . . . 11834 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 11739 218. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 215. Sitzung, Seite 11657 A, Zeilen 5 und 6 von unten statt (Umdrucke 580, 581 und 584) : (Umdrucke 578, 579, 580, 581 und 584) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 11821 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis ,einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 26. 2. Adorno 28. 2. Frau Albertz 26. 2. Arendt (Wattenscheid) * 27. 2. Bading * 28. 2. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 3. Dr. Barzel 28.2. Bauknecht 28. 2. Prinz von Bayern 28. 2. Behrendt * 28. 2. Bergmann * 28. 2. Blumenfeld 31. 3. Dr. Brenck 15. 3. Corterier * 26.2. Dröscher * 28. 2. Eckerland 28. 2. Frau Dr. Elsner * 28. 2. Faller * 26. 2. Flämig ** 28. 2. Frehsee 28. 2. Dr. Frey 28. 2. Frau Geisendörfer 26. 2. Geisenhofer 28. 2. Gerlach * 28. 2. Dr. Giulini 26. 2. Dr. Gradl 28. 2. Haase (Kellinghusen) 26. 2. Hamacher 31.3. Hauffe 26. 2. Hellenbrock 31. 3. Frau Dr. Heuser 28. 2. Hösl ** 28. 2. Frau Holzmeister 26. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Dr. Imle 28. 2. Jahn (Marburg) 26. 2. Jaschke 26. 2. Jürgensen 28. 2. Jung 28. 2. Junghans 31.3. Frau Klee 26. 2. Kriedemann * 28. 2. Kunze 30. 4. Lautenschlager * 28. 2. Lenze (Attendorn) ** 28. 2. Dr. Lindenberg 28. 2. Lotze 28. 2. Mauk * 28. 2. Metzger * 28. 2. Michels 26. 2. Dr. Miessner 27. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mischnick 26. 2. Missbach 15. 4. Moersch 26. 2. Dr. Mühlhan 26. 2. Müller (Aachen-Land) * 28. 2. Orgaß 26. 2. Schmidt (Kempten) 26. 2. Schulte 28. 2. Dr. Schulz (Berlin) 28.2. Dr. Starke (Franken) 26. 2. Steinhoff 30. 4. Stücklen 1. 3. Weigl 28. 2. Frau Wessel 31.3. Winkelheide 28. 2. Ziegler 28. 2. Zink 27. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Dr. Even 29. 3. Dr. Rinderspacher 2. 3. Rollmann 4. 3. Anlage 2 Umdruck 588 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz - Drucksache V/3810 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht: 1. Dem Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes entsprechend auch künftig die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen in den Grünen Berichten auszuweisen und dies für den Bericht 1969 noch nachzuholen. 2. In Zukunft die Grünen Berichte durch Produktionskostenvergleiche zwischen allen Formen und Modellen überbetrieblicher Zusammenarbeit unter Zugrundelegung bäuerlicher Familienverfassungen zu ergänzen. 3. Wie in den USA, Großbritannien und der Schweiz künftig auch in der Bundesrepublik die durchschnittlichen Erzeugungskosten für Getreide, Zuckerrüben, Kartoffeln, Milch, Rindfleisch, Schweinefleisch und Eier, und zwar bezogen auf landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe und kooperative Betriebsformen in den Grünen Berichten bekanntzugeben. 4. Zur Darstellung der Entwicklung von flächenabhängigen Veredlungsbetrieben künftig auch 11822 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 den Marktanteil der gewerblich-industriellen Veredlungsproduktion in den Grünen Berichten auszuweisen. 5. Bei der Verbilligung von Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft ein vereinfachtes Verfahren durch Färbung gemäß dem Antrag der FDP Drucksache V/696 einzuführen. 6. Als einen Beitrag zur Lösung des Milchproblems die Einführung der Schulmilchspeisung in allen EWG-Ländern zu erwirken. 7. Auf Grund der Ankündigung des Bundesernährungsministers einen Gesetzentwurf zur Beschränkung der flächenunabhängigen Veredlungsproduktion für die Bundesrepublik und die EWG vorzulegen. 8. Dem Beschluß des Agrarkabinetts entsprechend steuerliche Begünstigungen für kooperative Betriebsformen zu verwirklichen. 9. Die Kapitalumwandlung bei Hofaufgabe im Zuge agrarstruktureller Maßnahmen steuerlich zu begünstigen. 10. Den ursprünglichen Bundeszuschuß zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung von 230 Millionen DM wiederherzustellen und gesetzlich abzusichern. 11. Einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Krankenversicherung in der Landwirtschaft vorzulegen. Bonn, den 26. Februar 1969 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 589 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Memorandum der EWG-Kommission zur Reform der Landwirtschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksachen V/3756, V/3872 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. .jeglichem Bestreben entgegenzutreten, das als „Mansholtplan" bekannte Memorandum der Kommission der EG zur Grundlage der Agrarpolitik in der EWG zu machen; 2. einer Verwirklichung des als „Mansholtplan" bekannten Memorandums der Kommission der EG nicht zuzustimmen; 3. bei den Partnerländern und den Organen der EG mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf die weitere Entwicklung der Gemeinschaft, d. h. auf die beschleunigte Harmonisierung weiterer Wirtschaftsbereiche zu drängen; 4. entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1968 folgende Erzeuger- preise für das Wirtschaftsjahr 1969/70 im Ministerrat der EWG durchzusetzen: 475,— DM je Tonne Weizen 450,— DM je Tonne Futtergetreide 41,2 Pf Milcherzeugerrichtpreise je Liter frei Molkerei 2,80 DM Rinderorientierungspreis je Kilogramm. Bonn, den 26. Februar 1969 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 587 Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Porten, Dr. Frerichs, Josten, Gewandt, Wieninger, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) — Drucksachen V/1544, V/3772 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 2 wird nach Nummer 1 eine neue Nummer 1 a eingefügt: „1 a. die Erzeuger sich vor ihrem Beitritt die freie Veräußerung vorbehalten haben;". Bonn, den 25. Februar 1969 Schulhoff Dr. Hudak Porten Dr. Huys Dr. Frerichs Krug Josten Frau Dr. Kuchtner Gewandt Lampersbach Wieninger Lemmrich Unertl Leukert Dr. Althammer Niederalt Bauer (Wasserburg) Meister Blöcker Ott Burgemeister Prochazka Dr. Franz Rainer Dr Gleisner Schlager Hauser (Bad Godesberg) Schlee Hösl Dr. Schwörer Dr. Hofmann (Mainz) Stiller Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Der Wissenschaftsrat hat sich in seinem zweiten Entwurf zur Neuordnung von Forschung und Ausbildung im Bereich der Agrarwissenschaft auch mit den Einrichtungen beschäftigt, die dem Weinbau bis- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 11823 her für Forschung und Lehre zur Verfügung stehen und in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Die entwickelten Vorstellungen scheinen nur den Notwendigkeiten und der Wirklichkeit nicht gerecht zu werden. Es soll die deutsche Weinbauforschung in Stuttgart-Hohenheim in Verbindung mit der Bundesrebenzüchtungsanstalt Geilweilerhof konzentriert werden. Ganz abgesehen davon, daß Rebenzüchtung nur ein kleiner Teil der Gesamtforschung ist, würde es in Hohenheim erheblicher Investitionen bedürfen, um das zu erreichen, was an anderer Stelle schon seit mehr als hundert Jahren dem deutschen Weinbau, ja darüber hinaus der gesamten Getränkeindustrie zur Verfügung steht. Ich meine damit die Forschungs- und Lehranstalt in Geisenheim- am Rhein, an der zur Zeit 31 Wissenschaftler mit 110 Hilfskräften in Forschung und Lehre tätig sind. Sie bearbeiten das Gebiet des Weinbaus mit seinen ganzen Unterteilungen nach Rebenphysiologie, Rebenernährung, Bodenerhaltung, Rebkrankheiten, Virusforschung, um nur einige zu nennen, außerdem das Gebiet der Weinchemie und Getränkeforschung, Kellerwirtschaft und Verfahrenstechniken und auch der Betriebs- und Wirtschaftslehre. Markt und Absatzforschung, Weinwirtschaftsrecht bekommen immer mehr Bedeutung. Geisenheim mit seinen zehn Instituten genießt internationalen Ruf, es steht in Korrespondenz mit z. B. Klosterneuburg in Osterreich, Wädenswil in der Schweiz und den Instituten gleicher Bedeutung in Italien und Frankreich. Auf dem Boden Geisenheims findet der Erfahrungsaustausch mit dem Weinbau der östlichen Länder ebenso statt wie mit den westlichen. Der dort gewahrte und ermöglichte Zusammenhang zwischen Forschung und Lehre haben Geisenheim international bekannte und geachtete Lehrer gesichert, die maßgeblich zum Vorsprung der deutschen Weinforschung in der EWG beigetragen haben und beitragen. Geisenheim stehen 38 ha Freiland und 3100 qm Unterglasfläche zur Verfügung. Der Ausbau dieser Einrichtungen als zentrale Forschungsanstalt auf dem Gebiet des Weinbaus und der Weinwirtschaft bietet sich geradezu an, man soll doch nicht um angeblicher Konzentration willen Bewährtes zerschlagen und anderswo — vom Standort her unbefriedigend — Neues aufbauen wollen. Würde nämlich die Forschung nicht mehr wesentlicher Bestandteil der Arbeit in Geisenheim sein, wäre es auch nicht mehr möglich, qualifizierte Lehrkräfte für die Fachhochschule zu gewinnen. Geisenheim war schon immer eine überregionale Forschungsanstalt in Deutschland gewesen. Warum sollen dort nicht die bestehenden Institute ausgebaut und auch soweit notwendig, zusätzlich geschaffen werden? Es erscheint mir dringend erforderlich, ,daß der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen nochmals überprüft, aber auch, daß den gegebenen Empfehlungen weder durch die Bundesregierung noch durch die Landesregierungen gefolgt wird und daß auch nicht im geheimen schon Weichen in die entsprechende Richtung gestellt werden. Diese Fragen verlangen die Diskussion mit dem Berufsstand und auch der einschlägigen gewerblichen Wirtschaft, ehe Fakten geschaffen werden. Sie sind noch nicht entscheidungsreif. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) zu Punkt 3 der Tagesordnung: Wenn ich mich im Rahmen der Debatte über den Grünen Plan zu Wort melde, mag das zunächst erstaunlich erscheinen. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn die landwirtschaftlichen Probleme gehen uns alle an. Das ist bisher von viel zu wenigen — auch von unseren Kollegen — erkannt worden. Industriegesellschaft — selbst in hochindustrialisierten Ländern — und Agrarwirtschaft stehen in engster Wechselwirkung, die immer wieder erneut aufzuzeigen auch heute reizvoll wäre. Ich möchte mich hier auf die Bemerkung beschränken, daß ich .dem Bundesernährungsminister voll beistimme, wenn er bei der Einbringung des Grünen Berichts an dieser Stelle erklärte, daß die von der Bundesrrepublik geleisteten finanziellen Opfer z. B. in 'der Europäischen Gemeinschaft nicht im Interesse der deutschen Landwirtschaft übernommen worden sind. Vielmehr ist ,es der Kaufpreis für den bisherigen gesamtwirtschaftlichen Integrationserfolg und eine Vorleistung für den künftigen politischen Integrationsprozeß, d. h. für Vorteile, die nicht nur uns allen zugute gekommen sind und — hoffentlich — zugute kommen sollen, sondern die — ziemlich handfest — sich in reichlichem Maße bereits bis heute auf die deutsche gewerbliche Exportwirtschaft ausgewirkt haben. Deshalb verbietet sich auch der Ausdruck — worauf wiederum der Bundesernährungsminister, mein Freund Höcherl, hingewiesen hat —, der Ausdruck „landwirtschaftliche Subventionen" von selbst. Er ist falsch und gibt den wahren Sachverhalt nicht wieder. Das möchte ich hier ganz klar — auch als der Industrie Nahestehender — zum Ausdruck bringen. Wechselbeziehungen zwischen Industrie und Landwirtschaft 'ergeben sich zwangsläufig auch in dier Frage der Verbesserung der Agrarstruktur, die — mit Recht — im Grünen Bericht und in der Rede des Bundesernährungsministers eine große Rolle spielt. 'Dabei versage ich mir, auf die — teilweise irrtümlichen — Überlegungen dies sogenannten Mansholt-Planes einzugehen. Es ist außer Zweifel, daß 'auf ein kostenorientiertes Preisgefüge in der Landwirtschaft nicht verzichtet werden kann, wenn wir — aus guten Gründen — die innerhalb des Agrarbereichs und im Verhältnis zu Dritten bestehende Einkommensdisparität wirksam bekämpfen wollen. Dies gilt in 'erster Linie auch für die unter besonderen klimatischen Bedingungen arbeitenden Futterbaubetriebe, insbesondere die Milchwirtschaft und die Milchpreise. Es ist aber auch außer Zweifel, daß, wie es in Ziffer 3 der Zusammenfassung dies Grünen Berichts heißt, „die bisherige Globalsteuerung als Instrument der Wirtschaftspolitik, vor allem 'in 'den ländlichen Problemgebieten 'durch Verstärkung der bisherigen regional- und raumordnungspolitischen Maßnahmen wirksamer gestaltet werden muß. Die Voraussetzung für den Strukturwandel ist bei stetigem Wirtschaftswachstum die Schaffung einer ausreichenden Zahl außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze. 11824 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 Dies ist aber nicht aus Mitteln des Einzelplans 10 zu bewältigen; es bedarf vielmehr einer Reihe von zusätzlichen Maßnahmen. In ihrem Mittelpunkt steht die Industrieansiedlung. Sie wird zur Zeit im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms gefördert. Dieses beschränkt sich auf Bundesausbaugebiete und Bundesausbauorte sowie das Zonenrandgebiet. Sieht man sich die Karte der benachteiligten Gebiete an, ist festzustellen, daß damit nicht alle Agrarproblemgebiete erfaßt sind. Das wird in dem von der CDU/CSU-Fraktion initiierten Entwurf zur Strukturpolitik (Drucksache V/3450) berücksichtigt. Ich bedauere, daß der Entwurf heute nicht mitbehandelt wird. Derartige finanzielle Behelfe für die Unternehmen allein reichen jedoch nicht aus. Für die Weiterführung einer sinnvollen regionalen Strukturpolitik sind konkrete Vorstellungen über die künftige Raumordnung und eine geographisch ausgewogene Wirtschaftsstruktur ebenso unerläßlich wie die Verbesserung der Infrastruktur durch großräumige Verkehrserschließung der bisher gegenüber den Ballungsräumen benachteiligten Gebieten. Das Bundesgebiet weist durch historisch gewachsenen Produktionsaufbau Schwächen auf. Die Wachstumserwartungen in den einzelnen Bundesländern sind recht unterschiedlich. Ich will hier nicht auf die in anderem Zusammenhang wiederholt erörterte Frage des Föderalismus zu sprechen kommen. Auf alle Fälle läßt sich sinnvolle Raumplanung wegen der mannigfachen Verschiedenheiten in den einzelnen Regionen nicht zentral gestalten. Hier liegt die große Aufgabe unserer einzelnen Länder im Rahmen unseres föderativen Systems. Gelingt es, sie zu lösen, wird auch ein Gegengewicht gegen die mangelnde Beweglichkeit der Arbeitskräfte geschaffen werden. Mit der Finanzreform soll durch die Einführung der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Agrarstruktur die verfassungsrechtliche Grundlage hierfür geschaffen werden. Vergessen wir hier die Bedeutung der Gemeinden nicht, die einen wesentlichen Anteil an den investiven öffentlichen Ausgaben zu tragen haben. Wir können nicht von regionaler Wirtschaftspolitik sprechen, ohne daß den Gemeinden die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir haben die dringende Bitte an den Bundesfinanzminister, dieses Problem soweit wie möglich noch einmal im Finanzplanungsrat zur Sprache zu bringen. Die Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze als Hilfsmittel der agrarischen Strukturverbesserung ist — abgesehen von den Hilfen mit wirtschaftspolitischen Mitteln — nur möglich durch umfangreiche Kooperation zwischen Industrie und Handwerk einerseits, Landwirtschaft, Betrieben, Genossenschaften und Verbänden andererseits. Die Industrie muß und wird einsehen, daß nicht nur die Ballungszentren Standortvorteile, z. B. die Nähe der Konsumentenkreise, haben. In ihnen gibt es in Zeiten der Hochkonjunktur keinerlei brauchbare Arbeitskräfte, aber in den Agrarproblemgebieten könnten sie im Zuge der Strukturverbesserung noch gefunden werden. Unbequeme Seiten bei der Standortwahl außerhalb der Ballungsräume werden aufgewogen durch die Möglichkeiten, Fertigungen von Produkten in aufzuschließende Räume zu legen, wo sie gebraucht werden. Hier und in der wünschenswerten Koordinierung läge ein dankenswertes Betätigungsfeld für unsere industriellen Verbände. Es wäre eine Illusion, anzunehmen, nur mit der Ansiedlung von kleineren oder mittleren Unternehmen könnte das regionale Strukturproblem gelöst werden. Unsere Unternehmen sehen sich heute ständig veränderten Absatzmarktbedingungen gegenübergestellt. Man darf die Wirtschaft nicht auf ein Bein stellen. Eine Kombination von Großbetrieb und leistungsfähigem Mittelstand ist immer notwendig. Auch Großbetriebe sollten die Verlagerung von Fertigungsstätten in Agrarproblemgebiete ernsthaft prüfen. Ein letztes Wort zu einem steuerlichen Problem. Die kooperativen Zusammenschlüsse in der Land-und Forstwirtschaft werden vielfach noch durch steuerliche Vorschriften auf dem Gebiet der Ertrags-, Vermögens- und Umsatzsteuer behindert. Unsere Bitte an den Finanzminister geht dahin, diese Fragen zu überprüfen und dem Parlament unverzüglich Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Hier im Agrarbereich wie im gewerblichen Bereich ist die Steuerpolitik für die Anpassung der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Wo solche Anpassungen notwendig sind, dürfen wir die notwendigen Maßnahmen nicht mit einem Hinweis auf eine spätere Steuerreform hinausschieben. Anlage 7 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Blohm (CDU/CSU) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Vielleicht werden sich manche wundern, daß ich mich als Nicht-Agrarier in der Grünen Debatte äußere. Ich bin jedoch der Ansicht, daß in einer solch entscheidenden Diskussion wie der heutigen auch die Verbraucher gewisse Argumente anbringen sollten. Wir alle kennen die hohen und kostspieligen EWG-Agrarüberschüsse, insbesondere bei Milch. Ich glaube, vordringlichstes marktpolitisches Ziel muß es sein, das Angebot entsprechend der Nachfrage wieder in den Griff zu bekommen. Wenn ich an die Marktanlieferungsreserven und die Produktionssteigerungsmöglichkeiten allein noch in Frankreich, dem größten EWG-Milcherzeugerland, denke, könnte man fast Angst bekommen, daß wir alle noch in der Milch ertrinken. Schon jetzt aber kostet die EWG-Milchpolitik jährlich über 5 Milliarden DM. Das ist die Hälfte der gesamten Marktstützungsausgaben der Brüsseler Kasse. Die notwendigen Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung dieser, ich möchte fast sagen, „weißen Sintflut" wurden bereits diskutiert. Als Verbraucher möchte ich ernsthafte Bedenken gegen die Preisvorschläge der Kommission zur Lösung des Milch- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 11825 problems im Zusammenhang mit dem gesamten Fettproblem anmelden. Grundsätzlich ist zwar eine Senkung des Butterpreises zur Steigerung des Absatzes zu begrüßen. Damit die Erzeuger auch weiterhin im Durchschnitt den gleichen Erlös erzielen, sollen dafür die Preise der Eiweißverwertung, also für Käse usw., drastisch erhöht werden. Als Hausfrau und Verbraucherpolitikerin möchte ich dringend vor einer solchen drastischen milchpolitischen Kehrtschwenkung warnen. Meines Erachtens würde dabei das derzeitige kostspielige Milchproblem lediglich vom Fett auf den Eiweißsektor verlagert. Bei einer derartigen Anhebung der Käsepreise, wie sie nach den Kommissionsvorschlägen die Folge wäre, würden die Verbraucher mit Sicherheit mit Konsumeinschränkungen reagieren. Ob der Mehrverbrauch bei Butter die Verluste bei Eiweißprodukten kompensieren würde, wage ich entschieden zu bezweifeln. Auch aus ernährungsphysiologischen sowie weiteren wirtschaftlichen Gründen halte ich den Kommissionsvorschlag für falsch. Heutzutage sind doch nicht mehr Kalorien, sondern ist mehr Eiweiß in der Nahrung gefragt. Man würde sich mit einer derartigen Verteuerung marktwirtschaftlich völlig widersinnig verhalten. Ein weiteres Paradoxon scheint mir in diesem Zusammenhang die sogenannte Fettabgabe zu sein. Zwar will man die Butter verbilligen, die Margarine, sozusagen die Butter des kleinen Mannes, will man verteuern. Überhaupt kann ich nicht verstehen, daß viele Bauern in der Fettabgabe ein Allheilmittel zur Beseitigung der Butterüberschüsse sehen. Ich glaube, wir alle, nämlich Erzeuger und Verbraucher, würden uns ins eigene Fleisch schneiden. Bei dem derzeitigen Angebotsdruck auf den Märkten müßte eine Verteuerung der Futterkosten der Landwirtschaft doch ihre eigenen Gewinne schmälern. Auch handelpolitisch ist mir bei dieser Angelegenheit nicht gerade wohl zumute, besonders im Hinblick auf die USA. Wenn auf dem Milchsektor Verlagerungen vorgenommen werden sollen und müssen, so möchte ich doch in unser aller Interesse zu Behutsamkeit raten. Ansonsten, glaube ich, muß das Milchproblem an der Wurzel angepackt werden, d. h. im Produktionsbereich. Alles andere ist praktisch nur Kurieren am Symptom. Hier müssen die Experten einen wirtschaftlich und politisch gangbaren Weg in der EWG finden. Sicherlich kann auch noch in der Förderung des Absatzes von Milch und Milchprodukten einiges erreicht werden. Hier muß ich an die Selbsthilfe der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft appellieren. Warum gibt es z. B. keine zweite billigere Buttersorte? Warum gibt es keine fettarme sogenannte Diätbutter? Kann man nicht in den Städten einen Dienst einrichten, der morgens die Milch zusammen mit den Brötchen und der Zeitung austrägt? Warum müssen die Butterstückchen des deutschen Hotelfrühstücks so klein sein, wo die Hotelrechnung doch meist über DM 20 liegt? Ein Katalog von Fragen, der sicher beliebig verlängert werden kann. Was in Zukunft verhindert werden muß, ist drastisches Ansteigen der Molkereiüberschüsse. Durch großangelegte Räumungsaktionen sollten die Läger geleert werden. Ich war sehr erfreut, als ich meine Anregungen zum Abbau des Butterberges zum größten Teil in den Vorschlägen der Bundesregierung wiederentdeckte. Künftig sollten wir überhaupt verhindern, daß die Milch nicht unnötig verbuttert, auf Staatskosten gelagert, wieder auf Staatskosten verbilligt und dann noch möglichst in den Futtertrog geschüttet wird. Bei einem EWG-Milchüberschuß von etwa 5 Millionen t und einem jährlichen Marktstützungsaufwand von 5 Milliarden DM entspricht das einem Preis von 1 DM je kg Milch. Der Bauer erhält demgegenüber lediglich rund 40 Pf. Das kann logischerweise doch nur bedeuten, daß möglichst viel Milch im Trinkmilchmarkt untergebracht wird. Hier sollte die Werbung und Dienstleistung am Kunden angesetzt werden. Größere Verbraucherschichten könnte man auch erschließen, indem man die Milch stark verbilligt oder gar kostenlos an Schulen, Kindergärten, Kleinrentner, Fürsorgeempfänger, Arbeitslose und kinderreiche Familien abgibt. Zwar dürfte dadurch ein Teil der Milch dem kommerziellen Markt entzogen werden. Der Mehrverbrauch insgesamt und die Einsparungen bei der Butterwälzung dürften dies jedoch mehr als wettmachen. Das wäre nicht nur eine Maßnahme der Agrarüberschußbeseitigung, sondern auch ein Akt der sozialen Gerechtigkeit und würde der Verbesserung der Gesundheitsvorsorge bestimmter Bevölkerungsschichten dienen. Wenn wir schon mit weiteren Agrarüberschüssen leben müssen, sollte der Weg der Sozialintervention stärker beschritten werden. Zwar sind hier schon begrüßenswerte Ansätze vorhanden. Ich denke jedoch hierbei an eine Art Ernährungsplan für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Grundsätzlich würden wir uns ja nicht auf Neuland begeben. So ist ja z. B. in der EWG-Obst- und -Gemüsemarktordnung die Sozialintervention vorgesehen. Man müßte das Verfahren allerdings praktikabler gestalten. Was nützt es, wenn die intervenierten Überschüsse auf den Erzeugermärkten auf dem Lande liegen, die Verbraucher aber in der Stadt wohnen. Vielleicht könnte der Herr Minister in seinem Hause einmal grundsätzlich Überlegungen anstellen lassen, wie ein solcher Ernährungssozialplan in der Praxis durchgeführt werden könnte und was es umgelegt auf bestimmte benachteiligte Bevölkerungsgruppen kostet. Dabei sollte man möglichst nicht allzu bürokratisch, sondern etwas flexibel verfahren. Daß dieses Verfahren technisch durchführbar ist, beweist das in Amerika schon seit Jahren bewährte Food Stamp Programm. Dadurch werden Millionen von schlechter gestellten US-Bürgern, nicht nur Arbeitslose, billiger und gesünder mit Nahrung versorgt. Die Berechtigten können Warengutscheine verbilligt einkaufen und in fast jedem Geschäft für nahezu alle Nahrungsmittel eintauschen. Wir brauchen ja in der EWG in Anbetracht unserer beengten Haushaltslage nicht gleich in so großem Stil zu beginnen. Vielleicht wäre ein bescheidener Anfang möglich. Das Argument, die derart Begünstigten 11826 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 würden dadurch in aller Öffentlichkeit als Almosenempfänger bloßgestellt, sticht meines Erachtens nicht. Das wäre lediglich eine Frage der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. Über eines bin ich jedenfalls sicher: für solche Sozialinterventionen wird die Öffentlichkeit sicher Verständnis aufbringen, jedenfalls mehr als für die Verfütterung. Sie wird es noch mehr danken, wenn in Zukunft in die Agrarpolitik die Verbraucherinteressen enger einbezogen werden. Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Reinhard (CDU/CSU) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Es sind heute schöne Worte über das Zusammenwirken von Agrarpolitik und Wirtschaftspolitik gefallen. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat uns einen optimistischen Ausblick auf die künftigen Möglichkeiten der Arbeitsplatzbeschaffung in landwirtschaftlichen Problemgebieten gegeben. Ich möchte von Herzen wünschen, daß sich die Pläne alle verwirklichen. Ich bin mit Herrn Ertl der Meinung, daß Struktur- und Regionalpolitik kein Ersatz für die Preispolitik sein können. Strukturmaßnahmen wirken sich langfristig aus. Man muß dazu sehr viel Geduld haben. Wenn die Landwirtschaft den Strukturwandel überhaupt überstehen soll, muß die Preispolitik immer noch eine zentrale Stelle der Agrarpolitik einnehmen. Die Preisgestaltung hat unmittelbaren Einfluß auf die Einkommenslage der Landwirtschaft. Mit Recht haben Sie deshalb, Herr Minister, in Ihrer Einbringungsrede darauf hingewiesen, „daß alle preispolitischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, um der Landwirtschaft aus ihren Verkaufserlösen ein möglichst hohes Einkommen zu sichern, um sie zur Selbsthilfe zu befähigen". Der Beschluß für die Getreidepreissenkung im Jahre 1964 hat sich als ein grundsätzlicher Fehler erwiesen. Sie hat leider nicht den Durchbruch zu einem auch politisch geeinten Europa gebracht. Sie hat aber die deutsche Landwirtschaft hart getroffen, nachdem die Zusage des EWG-Anpassungsgesetzes — voller Ausgleich — nicht eingehalten werden konnte. Das zeigt der vorliegende Grüne Bericht sehr deutlich. Leider ist alles das, was wir vorausgesagt haben, eingetreten. Obwohl infolge der guten Ernte 1967 ein Mehrabsatz bei pflanzlichen Produkten um 25 % erreicht werden konnte, wurde praktisch trotzdem keine Mehreinnahme im Berichtsjahr erzielt. Bei tierischen Erzeugnissen, insbesondere bei Schweinen, Eiern und Mastgeflügel, trat ein Preisverfall durch starke Mehrerzeugung ein, der sich katastrophal auswirkte. Die Schweinepreise sanken im Berichtsjahr 15 %, die Geflügelpreise 14 % unter die Preise des Vorjahres. Ich will nicht behaupten, daß es 1967/68 nicht zu einem Schweineberg gekommen wäre. In diesem Ausmaß wäre er jedoch nicht entstanden, wenn die Getreidepreise erhalten geblieben wären. Die Getreidepreissenkung hat die Bauern, wie zu erwarten war, praktisch zu einer stärkeren Veredelung gezwungen. Der einzelne Landwirt muß natürlich seine gemachten Investitionen verdienen, um sie bezahlen zu können. Außerdem will er selbstverständlich seinen Einkommensstand erhalten. So sucht er, durch gesteigerte Produktion den Ausfall auszugleichen. Trotz einer Erzeugungssteigerung beim Getreide im Berichtsjahr um 22 %, das waren 3,3 Millionen t, ist deshalb der Einfuhrüberschuß noch erheblich gestiegen, insbesondere beim Futtergetreide. 1966/67 = 5,5 Millionen t Getreide, 1967/68 = 6,0 Millionen t Getreide eingeführt. Allenthalben wurde Schweinemast und Geflügelhaltung vermehrt. Es stiegen, um eine vermeintlich günstige Situation auszunutzen, auch landwirtschaftsfremde Unternehmer in diese nicht bodengebundene Veredelung ein. Kein Wunder, daß die Preise des Jahres zusammenbrachen. Die Einkommensverhältnisse haben sich bei um 352 Millionen DM gestiegenen Produktionskosten äußerst ungünstig entwickelt. Nur durch den Getreidepreisausgleich, der noch gerade vor Abschluß des Wirtschaftsjahres ausgezahlt wurde, und die Investitionsbeihilfe, die sich im übrigen gut ausgewirkt hat, konnte noch eine kleine Erhöhung der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben erreicht werden. Zwar konnten Sie, Herr Minister, für Futtergetreide und Roggen für die Ernte 1968 eine kleine Erhöhung durchsetzen. Außerdem wirkte sich die Mehrwertsteuer auf Getreide — dies ist auch Ihr Verdienst, Herr Minister — günstig für die Landwirtschaft aus; aber die gestiegenen Produktionskosten haben bereits vorher die Mehreinnahmen wieder aufgezehrt. Für die nächste Ernte erhält die Landwirtschaft nur noch einen geringen Ausgleichsbetrag aus dem Garantiefonds in Brüssel und im Jahre 1970 wird er gänzlich wegfallen, so daß eine Korrektur der Getreidepreise zwingend geworden ist. Es wird heute viel von einer Überproduktion von Getreide gesprochen. Das entspricht aber nicht den Tatsachen. Zwar besteht in der EWG ein Überschuß an Weichweizen, dem steht aber ein ganz erheblicher Einfuhrbedarf an Futtergetreide gegenüber. 6 Millionen t werden in die Bundesrepublik, über 10 Millionen t in die EWG eingeführt. Deshalb ist der Vorschlag der Kommission, den Getreidepreis um 4,— DM je Tonne zu senken, unsinnig. Er widerspricht einmal der Entwicklung der Produktionskosten, zum anderen würde aber weder durch eine solche Preissenkung eine Mindererzeugung erreicht noch ein Mehrverzehr angeregt werden. Keinesfalls würde der Verbraucher etwas von einer solchen Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 11827 Getreidepreissenkung merken; denn sogar bei der drastischen Preissenkung im Jahre 1967 um 12 °/o wurde die Preissenkung nicht weitergegeben. Ich halte es für dringend nötig, daß Sie, Herr Minister, die vom Deutschen Bundestag in der Entschließung vom 25. Juni vorigen Jahres geforderte Erhöhung mit aller Härte vertreten. Ich bin mit Professor Preuschen der Ansicht, daß im Gegensatz zu der Auffassung der Kommission ein attraktiver Getreidepreis viele Bauern der Ackerbaugebiete veranlassen könnte, ihre Rindviehhaltung einzuschränken oder aufzugeben. Das würde schon manches erleichtern. Es ist auch zu überlegen, daß der Futtergetreidebedarf bei anhaltender Prosperität in der EWG mit Sicherheit nicht geringer werden wird. Wenn deshalb unter der Voraussetzung auch des Weizenpreises das Preisverhältnis der einzelnen Getreidearten nach dem Futterwert, etwa Mais 102, Weizen 100, Roggen und Gerste 96, festgelegt würde, dann würde sich das Überschußproblem bei Weichweizen mit der Zeit lösen. Lassen Sie mich nun noch ein kurzes Wort zu den Märkten der nicht bodengebundenen Veredelungsprodukte, der Schweine und des Geflügels sagen. Bei den im Augenblick im ganzen auf dem Schweinemarkt befriedigenden Preisverhältnissen dürfen wir nicht übersehen, daß sich bereits für das Jahr 1970, also früher als sonst üblich, ein neuer Schweineberg als Folgen der Preisverhältnisse auf dem Getreidemarkt abzeichnet. Zwar wird sich der Pro-Kopf-Verzehr auch an Schweinefleisch bei weiterhin guter Kaufkraft noch ausweiten. Die Grenzen hierfür sind nach der sprunghaften Zunahme im vergangengen Jahr allerdings sehr eng gesteckt. Im ganzen hat sich aber, das muß man loyalerweise feststellen, die EWG-Marktordnung für Schweinefleisch bewährt. Die Einfuhr aus Drittländern ist zu Zeiten erhöhten Bedarfes möglich, wird in kritischen Situationen aber durch die Abschöpfungen gestoppt. So war es in den kritischen Monaten des vergangenen Jahres, in denen ein zu starkes innergemeinschaftliches Angebot auf den Markt drängte, möglich, auch die Zufuhren aus Staatshandelsländern, was besonders schwer ist, erhebsich einzuschränken. Mit globalen Empfehlungen in der Schweinemast Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen, ist nicht einfach. Eine verbesserte Markttransparenz, die sich aber nicht nur auf unser Gebiet beschränken darf, ist unbedingt erforderlich. Hier sollte von der Bundesregierung ein energischer Vorstoß auf EWG-Ebene gemacht werden. Die Marktordnungen für Eier und Geflügelfleisch sind für die Entwicklung des Marktanteils der eigenen Erzeugung nicht ungünstig gewesen. Mit der Herstellung annähernd gleicher Futterkosten im EWG-Bereich und Abschirmung vor billigen Zufuhren aus Drittländern konnte sich die deutsche Erzeugung sowohl bei Eiern wie Geflügelfleisch sprunghaft entwickeln. Allerdings funktionieren die Marktordnungen nicht, sobald im EWG-Bereich selbst eine Überschußsituation auftritt. Marktinterventionen in der Geflügelwirtschaft sind nicht vorgesehen. Die Grenze der Überproduktion bei Eiern war im Jahre 1967/68 in der EWG erreicht. In der Bundesrepublik selbst wurde die Erzeugung auf 87 % des Bedarfs gesteigert. Die Landwirte versuchen eben, bei den gesenkten Getreidepreisen noch einen Veredelungsgewinn durch Mehrproduktion zu erreichen. Die Eierpreise brachen jedoch alsbald zusammen und lagen in den ersten acht Monaten erheblich niedriger als 1967. Beängstigend ist, daß trotzdem Nichtlandwirte in die Veredlung in zunehmendem Maße einstiegen und mit Großproduktionen und Vermarktungsvorteilen die Landwirtschaft zu überrunden hoffen. Hier droht diesem landwirtschaftlichem Veredlungszweig eine ernste Gefahr. Es ist tief bedauerlich, daß unser Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Veredelung gescheitert ist. 10 % der Hennenbestände, also etwa 6 Millionen Hennen, werden bereits von nichtlandwirtschaftlichen Unternehmungen gehalten. Noch bedauerlicher ist es, daß auch öffentliche Mittel zur Stützung solcher Unternehmungen verwandt werden können. Es ist dringend notwendig, daß auf EWG-Ebene in aller Kürze etwas Entscheidendes geschieht, bevor die Hennenhaltung und in gleicher Weise die Schweinemast der Landwirtschaft verlorengegangen sind. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Ritgen (CDU/CSU) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Die Milchwirtschaft hatte schon immer ihre besonderen Probleme, nicht nur heute in der EWG, auch in den letzten 20 Jahren und ebenfalls in den Jahren zwischen den beiden Kriegen. Zeiten mit Überproduktion und Schwierigkeiten am Markt lösten sich ab mit unzureichender Milcherzeugung z. B. in trocknen Sommern. Nun stehen wir heute wieder vor einem Überschußproblem bei Butter. Dabei ist zunächst festzustellen, daß die Einnahmen der deutschen Landwirtschaft zu 30% aus der Milch kommen. Andererseits stehen die Grünlandbetriebe am Ende der Einkommensskala, wie es auch der letzte Grüne Bericht ausweist. Deshalb kommt dem Ausgleich zwischen Produktion und Bedarf an Milch und Milchprodukten eine ganz besondere Bedeutung zu. Über die Regelung des Milchmarktes sind schon viele Vorschläge gemacht worden. Das Memorandum der EWG-Kommission enthält erneut Vorschläge, die insbesondere darauf hinzielen, den Butterberg abzubauen. Diese Vorschläge umfassen preisliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Ver- 11828 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 ringerung der Erzeugung. So soll der Butterpreis erheblich gesenkt, aber dafür die Verwertung der Magermilch im Preis angehoben werden. Dazu ist zu sagen, daß es mehr als zweifelhaft ist, ob über eine Butterpreissenkung eine Steigerung des Butterverbrauchs zu erzielen ist, und zwar in einem Maße, das höher sein muß als die steigende Butterproduktion, denn sonst ist mit einem Abbau der Vorräte nicht zu rechnen. Hier wird es entscheidend darauf ankommen, welche Haltung die Margarine-Industrie in ihrer Preisgestaltung gegenüber dem gesenkten Butterpreis einnimmt. Es ist noch zu bedenken, daß mit der Senkung des Butterpreises und der Verteuerung des Milcheiweißes eine Umschichtung in den Milchproduktionspreisen eintreten muß. Magerkäse, Quark werden doppelt so teuer. Es besteht die Gefahr, daß durch diesen Preisanstieg ein Rückgang im Verbrauch eintritt, der erfreulicherweise im letzten Jahr angestiegen war. Zur Verminderung der Kuhbestände ist eine Abschlachtungsprämie vorgesehen. Dieser Vorschlag ist problematisch, denn er wird nicht zum Erfolg führen, da den Betrieben, die die Kuhhaltung beibehalten, eine Aufstockungsmöglichkeit des Bestandes bleibt. Auch die Prämie von 1200 DM dürfte zu hoch sein. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß je nach dem Umfang der Rinderschlachtungen infolge der gezahlten Prämie ein Druck auf die Schlachtrindermärkte ausgeübt wird. Beachtenswerter ist schon der Vorschlag, eine Mastprämie für weibliche Jungtiere zu zahlen. Besonders auf längere Sicht dürfte es eine brauchbare Maßnahme sein. Die Begrenzung auf ein Alter von 18 Monaten ist aber zu eng, da weibliche Tiere in diesem Lebensalter meistens noch nicht die beste Schlachtqualität erreichen. Auch eine Gewichtsbegrenzung dürfte nicht notwendig sein. Vielmehr muß die Möglichkeit bleiben, die Färsen bis zur ersten Abkalbung zu halten (Färsenvornutzung). Es muß aber die Gewähr gegeben werden, daß keine Milch von diesen Erstkalbinnen an den Markt kommt. Weiterhin ist eine Sonderabgabe auf eiweißreiche Futtermittel (Ölsaatennachproduktion) vorgesehen. Durch eine Erhöhung der Preise für diese Futtermittel wird die Milchproduktion nach den vorgenommenen Berechnungen mit etwa 40 bis 45 DM je Kuh belastet. Das ist allerdings eine zu globale Rechnung, denn der Kraftfuttereinsatz ist in Grünlandbetrieben erheblich geringer als in Betrieben mit ganzjähriger Stallhaltung. Zudem erfolgt der Kraftfuttereinsatz zur Steigerung ,der Milchleistung, wobei zu fragen ist, ob die letzten Liter Milch noch wirtschaftlich sind. Unter Beachtung dieser Gesichtspunkte sollte man die Sonderabgabe auf die eiweißreichen Futtermittel als eines der verschiedenen Steuerungsmittel zur Verminderung der Milchproduktion nicht generell ablehnen, sondern ernsthaft in die Überlegungen einbeziehen. Nicht angesprochen ist die Frage, ob eine Beschränkung der Milchproduktion durch eine Kontingentierung notwendig ist, um zu dem gewünschten Erfolg zu kommen. Dann müßte allerdings vorgesehen werden, daß neben einem Globalkontingent für den EWG-Raum auch feste nationale Kontingente festgesetzt werden für eine Grundmenge, wobei eine Preissenkung vermieden wird. Zusammenfassend ist zu sagen: Nur eine Kombination verschiedener Maßnahmen ist geeignet, das Gleichgewicht auf dem Milchmarkt wiederherzustellen. Das muß aber in allen Ländern der EWG gleichmäßig erfolgen. Das Ziel muß sein, die Produktion dem Bedarf anzupassen, für die Milcherzeuger aber eine befriedigende Einnahme aus der Milchviehhaltung zu sichern. Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Marquardt (SPD) zu Punkt 3 c der Tagesordnung Die SPD-Bundestagsfraktion empfindet Genugtuung darüber, daß es heute zur Verabschiedung des von ihr eingebrachten Marktstrukturgesetzes kommt. Wir verhehlen allerdings nicht, daß wir eine frühere Beschlußfassung für möglich gehalten und gern gesehen hätten. Das betrifft schon die in der 4. Wahlperiode vorgelegten Gesetzentwürfe der FDP und der SPD-Fraktion. Leider war die damalige Koalition trotz oder wegen unserer Bereitschaft nicht willens oder in der Lage, zu einer einheitlichen Auffassung zu kommen. Aber auch der von uns am 16. März 1967 eingebrachte Entwurf hätte früher über die Hürden des Hauses kommen sollen. Ich hatte am 16. März 1967 die Hoffnung und den Wunsch geäußert, daß das Gesetz schon für den Haushalt 1968 wirksam werden könnte. Wir hätten uns manchen Leerlauf und manchen harten Vorwurf aus der auf das Gesetz wartenden Landwirtschaft ersparen können. Dennoch oder gerade wegen der hinter uns liegenden Schwierigkeiten sind wir froh, daß wir nun zur Schlußabstimmung kommen. Dank möchten wir als Antragsteller dem Ernährungsminister und dem Wirtschaftsminister sagen, die unsere Absichten unterstützt und deren Beamte bei der gesetzgeberischen Feinarbeit geholfen haben. Mancher mag sich über die Unterstützung aus dem Hause Schiller gewundert haben. Wer das tat, der hatte übersehen oder vergessen, daß es der jetzige Wirtschaftsminister war, der am 26. April 1965 das Agrarprogramm der SPD-Regierungsmannschaft verkündete und vertrat. Und in diesem Programm ist mit näheren Darlegungen als eine der zentralsten Forderungen aufgeführt, was jetzt im Gesetz niedergelegt wird. Wir haben mithin unser Wort gehalten. Die mit dem Marktstrukturgesetz verbundenen Zielsetzungen und Absichten sind hier im Hause, in Veranstaltungen und in Aufsätzen so oft dargestellt worden, daß es an sich keiner Erklärung mehr bedürfte. Dennoch gibt es erstaunlicherweise auch bei Interessierten noch mancherlei Unkenntnis oder Mißverstehen. Deshalb nochmals auch einige Worte dazu. Auf dem Agrarmarkt haben sich in der Nachfrage bahnbrechende Veränderungen ergeben. Die Abnehmer von Agrarerzeugnissen haben sich konzentriert Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 11829 in Handelsketten, Filialunternehmen. Die Vermarktung hat ein völlig neues Gesicht bekommen. Es werden große Partien einheitlicher und qualitativ hochwertiger Ware verlangt. Das Angebot an deutschen Agrarprodukten ist trotz 'einladender Werbeslogans — „Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch" — hierfür nicht ausreichend. Es ist zersplittert in Sorten und Kleinpartien. Es ist der Konkurrenz aus anderen Ländern nicht gewachsen. Gewiß hat es auch bei uns begrüßenswerte Ansätze zur horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft, zu Erzeugergemeinschaften gegeben. Die Ernährungsministerien des Bundes und der Länder haben Richtlinien erlassen und Finanzhilfen gegeben. Nur ist in einigen der Partnerländer diese Entwicklung schneller vorangegangen, und damit ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für unsere Landwirtschaft entstanden. Diesen Nachteil auszugleichen und zugleich eine zukunftsorientierte Marktpolitik einzuleiten, dazu soll das Gesetz beitragen. Wir erwarten nichts Unzumutbares, weder von der Landwirtschaft noch von ihren Handelspartnern. Weder ist dieses Gesetz der Beginn einer gemeinwirtschaftlichen Ordnung noch wird mit ihm ein neuer Vermarktungsweg oktroyiert, noch wird der Wettbewerb eingeschränkt. Was wir erwarten, ist, daß man den Kopf nicht in den Sand steckt, sondern den Zug der Zeit sieht und die darin liegenden Chancen nützt. Ein Wort zum Steuerzahler. Die Landwirtschaft erfreut sich beim Steuerzahler keiner großen Beliebtheit. Man sieht die Landwirtschaft als Faß ohne Boden, in das ständig Subventionen gegeben werden, ohne daß ein Erfolg sichtbar werde. Vieles an dieser Darstellung ist grob verzerrt. Nur wird man auch zugeben müssen, daß manche Globalhilfen und Gießkannenprämien wirklich nicht der Weisheit letzter Schluß waren. Wir Sozialdemokraten haben uns immer dagegen ausgesprochen. Aber gerade aus dieser kritischen Haltung heraus können wir sagen, daß die mit diesem Gesetz gezielt eingesetzten Mittel ihre Früchte tragen werden. Mit dem Gesetz soll die Bildung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen der Land- und Fischwirtschaft forciert werden. Es ist zunächst klar definiert worden, welche Voraussetzung eine Erzeugergemeinschaft für ihre Anerkennung und Förderung erfüllen muß. Es sind u. a. Ansprüche an Rechtsform, Beitragspflicht, Anbietungspflicht, Mindestanbaufläche, Mindesterzeugungsmenge sowie Mindestumfang von sieben Mitgliedern. Diese Bedingungen werden von manchen Kritikern als zu hart und einschneidend angesehen. Es ist davon manches im federführenden Ernährungsausschuß nicht unumstritten gewesen. Die SPD-Fraktion billigt die gefundenen Regelungen; denn ohne diese Ordnung — so befürchten wir — würde Bahnbrechendes doch nicht geschehen. Wir begrüßen auch die Konkretisierung der finanziellen Förderung gegenüber unserem Gesetzentwurf. Dieser war ja auch im Licht des EWG-Verordnungsentwurfes über landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften zu sehen. Die finanzielle Förderung umfaßt nunmehr: a) eine degressive Starthilfe für die ersten drei Jahre von 3 %/2 %/1 % der Verkaufserlöse, jedoch nicht mehr als 60 % bzw. 40 % bzw. 20 % der angemessenen Verwaltungskosten; b) Beihilfen zu den Erstinvestitionen in Höhe bis zu 25 % der Investitionskosten. Auch die Handelspartner der Landwirtschaft können bei langfristigen Vereinbarungen unter bestimmten Bedingungen Investitionsbeihilfen erhalten. Es ist gesagt worden, im Verhältnis zu den Bedingungen sei die finanzielle Förderung unzureichend. Der erwartete Erfolg würde deshalb ausbleiben. Wir teilen diese Befürchtung nicht. Die Lage der Landwirtschaft verlangt die Kooperation. Mit dem Gesetz und mit der Finanzhilfe wollen wir diesen notwendigen Anpassungsprozeß auch im Handel beschleunigen und unterstützen. Noch ein Wort zur Kritik aus Handel und Gewerbe: Das Marktstrukturgesetz ist der Beweis des guten Willens, der Landwirtschaft in der uns ständig bewußten gegenwärtigen schwierigen Lage zu helfen, Wir wissen, daß dieses Gesetz nur einen Teilbeitrag zur Besserung der Verhältnisse darstellt und daß das „zweite Bein" — das Marktfondsgesetz — bald folgen sollte. Auch von dem von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten 1. Agrarstrukturgesetz hoffen wir, daß es noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung kommt. Das Marktstrukturgesetz ist ein Angebot. Es ist Hilfe zur Selbsthilfe. Wir möchten, daß die deutsche Landwirtschaft die damit gebotenen Chancen nützt. Da sowohl der Deutsche Bauernverband als auch der Raiffeisenverband und andere positiv zu dem Gesetz stehen, erwarten wir auch von diesen Organisationen Impulse und Unterstützung. Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt dem Gesetz zu und appelliert an den Bundesrat, seine Zustimmung recht bald folgen zu lassen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 10. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/3793 Fragen 37, 38 und 39) : Was sind die Gründe der drei Regierungen, die eine Einladung der Bundesregierung zu einer Konferenz europäischer Beamter über die Vorbereitung eines Europäischen Jugendwerkes abgelehnt haben? Wird die Bundesregierung die geplante Konferenz europäischer Beamter über die Vorbereitung eines Europäischen Jugendwerkes auch dann durchführen, wenn drei eingeladene Staaten bei ihrer Ablehnung beharren und nur ein Teil der vier im Dezember 1968 noch unentschlossenen Staaten eine Zusage zur Teilnahme geben? Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß Vorarbeiten für ein Europäisches Jugendwerk durchaus nicht eine Beeinträchtigung des deutsch-französischen Jugendwerkes zur Folge haben müssen? Zu Frage 1: Die Gründe beruhen, soweit sie sich übersehen lassen, zum Teil auf der allgemeinen politischen Lage des betreffenden Staates, zum Teil auf der Ansicht der betreffenden Regierung, daß die Gründung eines multilateralen Europäischen Jugendwerks zumindest gegenwärtig nicht anzustreben sei. 11830 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 Zu Frage 2: Die Bundesregierung hat hierüber noch keine Entscheidung getroffen und möchte sich in dieser schwierigen Frage im gegenwärtigen Stadium ihre Entscheidung noch vorbehalten. Sie sieht im übrigen in dem Konferenzgedanken nur einen der möglichen Wege, der Verwirklichung des Europäischen Jugendwerkes näherzukommen. Sollte es sich als zweckmäßiger erweisen, die vorbereitenden Arbeiten zur Schaffung eines Europäischen Jugendwerkes im Rahmen des Europarats weiter zu betreiben, wile dies eine der noch unentschlossenen Regierungen zu verstehen gegeben hat, so würde die Bundesregierung natürlich nicht auf der Abhaltung .der erwähnten 'Konferenz beharren. Zu Frage 3: Ja. Die Bundesregierung hat diesen Standpunkt bei den deutsch-französischen Konsultationsgesprächen eingenommen. Die Gespräche hierüber sollen fortgesetzt werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 10. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wagner (Drucksache V/ 3793 Fragen 106 und 107) : Was hat die Deutsche Botschaft in Belgrad unternommen, um dem deutschen Staatsangehörigen Friedrich Jacobi, den ein Belgrader Gericht zu vier Jahren Gefängnis wegen eines Verkehrsunfalles mit tödlichem Ausgang verurteilt hatte, innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens beizustehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Angaben von Herrn Jacobi deutsche Staatsangehörige, die in Jugoslawien Freiheitsstrafen wegen Verkehrsdelikten verbüßen, in den Gefängnissen besonders schlecht behandelt und von der Deutschen Botschaft nur unzureichend unterstützt werden? Der Leiter unserer seinerzeitigen Schutzmachtvertretung in Belgrad hat Jacobi noch vor Beginn des Strafverfahrens aufgesucht und mit seinem Verteidiger und seiner Mutter die Verteidigung beraten. Ein Beamter der Schutzmachtvertretung war am ersten Tag der Gerichtsverhandlung zugegen und überzeugte sich von der fairen Verhandlung. Während des gesamten Verfahrens bestand enger Kontakt mit dem Verteidiger und der Mutter Jacobis. Nach Abschluß ides Strafverfahrens sind zahlreiche Schritte zugunsten Jacobis beim jugoslawischen Außenministerium unternommen worden. Allein in der Zeit von Juli 1968 bis Dezember 1968 hat die Botschaft in Belgrad viermal beim jugoslawischen Außenministerium interveniert. Jacobi ist wiederholt von Angehörigen dier Schutzmachtvertretung und nach Aufnahme der diplomatischen Beziehungen von Angehörigen unserer Botschaft im Gefängnis besucht worden. Soweit die Botschaft in Belgrad sich bei ihren Gefängnisbesuchen ein Bild machen konnte, trifft die Behauptung Jacobis, daß deutsche Staatsangehörige, die in Jugoslawien Freiheitsstrafen wiegen Verkehrsdelikten verbüßen, in den Gefängnissen besonders schlecht behandelt würden, nicht zu. Bei Arbeitsverweigerung und gegen aufsässige Gefangene werden allerdings harte Maßnahmen angewandt. Auch die weitere Behauptung Jacobis, deutsche Strafgefangene würden von ,der Botschaft nicht ausreichend unterstützt, list unzutreffend. Die Botschaft unterstützt die deutschen Gefangenen im Rahmen dier ihr gegebenen Möglichkeiten. Sie vermittelt Strafverteidiger und hält ständigen Kontakt mit ihnen, den Gefangenen und den Angehörigen. Ein Vertreter der Botschaft besucht 'die deutschen Gefangenen etwa drei- bis viermal jährlich. Die Botschaft erfüllt nach Möglichkeit schriftliche Bitten und Wünsche der Gefangenen. Zur sozialen Betreuung wird Lesematerial versandt, soweit dies die Haftvorschriften gestatten. Darüber hinaus sendet die Botschaft in Belgrad den Gefangenen zu Weihnachten Geschenkpakete aus Spenden der Botschaftsangehörigen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucksache V/3824 Fragen 33, 34 und 35) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den in der Note der französischen Regierung an die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften aufgeführten Fragen zur europäischen Wettbewerbspolitik? ist die Bundesregierung bereit, ebenfalls von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften den baldigen Erlaß einer Verordnung über sogenannte Bagatellkartelle zu verlangen? Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Vorstellungen im Rahmen der Vorbereitungen einer Novellierung des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit den Absichten der Europäischen Kommission in Brüssel weitgehend in Einklang zu bringen? Die Bundesregierung stimmt den Anregungen der französischen Regierung zu. Sie sind von der Kommission und den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bereits im vergangenen Jahr gemeinsam erörtert worden. Nach Auffassung der Bundesregierung muß die internationale Kooperation der Unternehmen gefördert werden, da sie ein wichtiges Mittel der europäischen Integration ist. Sie wird deshalb in Kürze die Kommission davon unterrichten, daß sie die Vorschläge der französischen Regierung voll unterstützt. Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages soweit wie möglich in Einklang stehen. Aus diesem Grunde zielte der im vergangenen Jahr zurückgestellte Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darauf ab, u. a. eine Ausnahmeregelung für Bagatellkartelle zu schaffen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des' Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/3824 Fragen 36, 37 und 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der weltweite Abbau von Zöllen durch steuerlich-technische Hemmnisse, durch mengenmäßige Beschränkungen, durch Beschränkungen über den Gesundheitsschutz und über das öffentliche Auftragswesen etc. indirekt wieder ersetzt wird? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 11831 Ist die Bundesregierung bereit, Benachteiligungen weitgehendst auszuschalten, GATT-Gespräche zu aktivieren und Zugeständnisse und gegebenenfalls notwendig erscheinende GATT-Verpflichtungen einzugehen? Ist die Bundesregierung bereit, die Arbeiten privater internationaler Organisationen (IHK, IFO, IEC) stärker zu unterstützen, um Handelshemmnisse zu beseitigen? Dies ist der Bundesregierung bekannt. Sie ist deshalb bemüht, den weltweiten Abbau der Zölle durch den Abbau der sogenannten nichttarifären Handelshemmnisse zu ergänzen. Ohne eine solche Ergänzung besteht die Gefahr, daß die durch den Zollabbau angestrebte größere Freizügigkeit des internationalen Handels durch andere Maßnahmen wieder eingeschränkt wird. Die Bundesregierung hat sich stets für eine weitere Liberalisierung des internationalen Handels eingesetzt. Sie unterstützt deshalb die Arbeiten der internationalen Organisationen, namentlich im GATT, die auf den Abbau auch der nichttarifären Handelshemmnisse gerichtet sind. Gegenwärtig werden von den Vertragsparteien des GATT die vielfältigen und ihrer Natur nach sehr unterschiedlichen Handelshemmnisse erörtert, ihre wirtschaftliche Bedeutung analysiert und Möglichkeiten für konkrete Aktionen geprüft. Die Bundesregierung bemüht sich um eine Aktivierung dieser Arbeiten und ist selbstverständlich bereit, im Rahmen multilateraler Verhandlungen entsprechende Verpflichtungen zu übernehmen. Bei der Vorbereitung dieser Arbeiten steht das Bundesministerium für Wirtschaft im engen Kontakt mit den Verbänden der deutschen Wirtschaft, die ihrerseits Verbindungen mit den an diesen Fragen interessierten internationalen Organisationen halten. Die Bundesregierung betrachtet diese Zusammenarbeit als eine wichtige und notwendige Unterstützung ihrer Bemühungen, die den internationalen Handel hemmenden Beschränkungen weiter abzubauen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3824 Frage 40) : Kann man aus der Vergabe eines Großauftrages der Stadt München (Candid-Hangauffahrt) die Schlußfolgerung ziehen, daß die von den deutschen Tarifpartnern in den letzten Jahren vereinbarten Lohnerhöhungen die ostbayerische Granitindustrie im europäischen Wettbewerb, z. B. gegenüber Italien, konkurrenzunfähig gemacht haben? Da die Löhne auch in den anderen Ländern gestiegen sind, kann ein solcher Schluß nicht gezogen werden. Tatsächlich läßt sich die Differenz im Preis durch den Unterschied in den Lohnsätzen nicht erklären. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache V/3824 Frage 41): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die sich aus italienischen Ausfuhrbeihilfen für Eisen- und Stahlerzeugnisse in Drittländer ergebenden schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen der Eisen und Stahl be- und verarbeitenden Industrie Italiens und der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen? Die Bundesregierung hat bereits wiederholt bei der italienischen Regierung und ,der Kommission Schritte unternommen, um Wettbewerbsverfälschungen zu beseitigen, ,die durch die italienischen Ausfuhr-Beihilfen auf dritten Märkten hervorgerufen werden. In einer Expertensitzung, die die Kommission auf deutsches Verlangen im September vorigen Jahres einberufen hatte, schlugen die Dienststellen der Kommission vor, die Harmonisierung in der Weise vorzunehmen, daß die Erstattungen bei der Ausfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen in dritte Länder auf ,die Höhe ,der Belastung der Waren mit indirekten Steuern beschränkt werden. Dem Vorgehen stimmten alle Delegationen mit Ausnahme der italienischen zu; diese fordert eine gleichzeitige Untersuchung der Maßnahmen anderer Mitgliedsstaaten. Die Bundesregierung hat die Angelegenheit inzwischen mehrfach bei der Kommission angemahnt. Sie wird in Kürze die Kommission bitten, dem Rat einen förmlichen Vorschlag zuzuleiten. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühling (Drucksache V/3824 Fragen 42, 43 und 44) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein namhaftes deutsches Unternehmen wie die AEG-Telefunken einerseits in erheblichem Maß die finanzielle Hilfe der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nimmt, andererseits aber durch Verlegung von wesentlichen Unternehmensteilen aus Berlin dem grundsätzlichen politischen Willen des Deutschen Bundestages und der erklärten Politik der Bundesregierung ganz offensichtlich zuwiderhandelt? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß in der vorstehend beschriebenen Weise Unruhe auch in die betroffene Arbeitnehmerschaft getragen wird? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls das in Betracht kommende Unternehmen auf die in Frage 42 erwähnten Gesichtspunkte und mögliche Konsequenzen in ihren Überlegungen hinweisen? Die Bundesregierung geht — wie der Regierende Bürgermeister von Berlin — davon aus, „daß die Turbinenfabrik Berlin nicht zur verlängerten Werkbank wird und alle Arbeitsplätze auch in ihrer Qualität gesichert sind". Wenn diese Erklärung des Vorstands der AEG Leitlinie für alle notwendigen Kooperations- und Rationalisierungsmaßnahmen ist und bleibt, wird die Politik der wirtschaftlichen Förderung Berlins nicht gestört. Selbstverständlich setzt eine derartige Umstrukturierung die Mitwirkung des Betriebsrats voraus. Alle Erfahrungen deuten darauf hin, ,daß notwendige Reaktionen eines Unternehmens auf andere Markt- oder Produktionsbedingungen am besten in rechtzeitigem und engstem Zusammenwirken von Unternehmensleitung und Arbeitnehmern erfolgen. Der Senat von Berlin steht in ständigem Kontakt mit der Leitung des Unternehmens und der Vertretung der Belegschaft. Das öffentliche Interesse ist also gewahrt. Die Bundesregierung hat immer wie- 11832 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 der betont, daß die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes oder einer Region in erster Linie eine Sache der Menschen an Ort und Stelle ist. Die regionale Wirtschaftsförderung des Bundes hat Hilfscharakter, ist subsidiär; jede, nicht ausdrücklich gewünschte Intervention des Bundes hätte eine Lähmung der Initiative im Lande zur Folge. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/3824 Frage 45) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß auf Grund ihrer Berichterstattung über Lage, Entwicklung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen an den Deutschen Bundestag — Drucksache V/3678 — die Antragstellung und Bearbeitung zu Finanzierungshilfen für obige Betriebe vereinfacht bzw. beschleunigt wird? Die Bundesregierung bemüht sich, bei der Gewährung von öffentlichen Finanzierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen das Antragsverfahren zu vereinfachen und die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen. Die Anträge werden in der Regel von den Hausbanken vorgeprüft und den Refinanzierungsinstituten (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau und Lastenausgleichsbank) zugeleitet. Diese entscheiden bis auf wenige Ausnahmefälle in eigener Zuständigkeit. Um das Antrags- und Vergabeverfahren soweit wie möglich zu erleichtern, hat der Bundesschatzminister im Jahre 1968 auf Wunsch von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und auf Anregungen aus der mittelständischen Wirtschaft die verschiedenen ERP-Kreditmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen in einem einheitlichen Kreditprogramm zusammengefaßt. Damit wird Kreditnehmern und Kreditinstituten ein besserer Überblick über die Antragsvoraussetzungen gegeben. Darüber hinaus wird der Zugang zu Finanzierungshilfen durch die wiederholte Herausgabe von Informationsmaterial weiter erleichtert. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hein vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rasner (Drucksache V/3824 Frage 125) : Kann die Bundesregierung, nachdem im vergangenen Jahr die deutsche Bevölkerung fast 8 Millionen DM Barspenden für das Deutsche Aussätzigen-Hilfswerk, dessen Hilfe z. Z. 500 000 Pa-. tienten erreicht, aufgebracht hat, einen Betrag von 2 Millionen DM bis 3 Millionen DM jährlich als eine Aufgabe der Entwicklungshilfe ansehen und einplanen? Eine Förderung der Arbeit des Deutschen Aussätzigen-Hilfswerks aus Mitteln des Entwicklungshilfehaushalts ist grundsätzlich möglich, sofern es sich um Maßnahmen des Hilfswerks handelt, die neben ihrer caritativen zugleich eine entwicklungspolitische Zielsetzung verfolgen. So hat die Bundesregierung in den Jahren 1965 bis 1968 aus Mitteln des Einzelplans 23 Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 350 000 DM für Projekte des Hilfswerks gewährt, die der beruflichen Förderung der Leprakranken dienen. Angesichts der engen Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Entwicklungshilfehaushalt und der Knappheit der zur Verfügung stehenden Mittel ist mit einem jährlichen Förderungsbetrag von mehreren Millionen DM nicht zu rechnen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 18. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/3824 Fragen 133 und 134) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zusammenhang mit der Verkündung des Ausnahmezustandes in Spanien für deutsche Reisende Schwierigkeiten entstanden oder zu erwarten sind? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, uni zu gewährleisten, daß auftretende Schwierigkeiten möglichst schnell überwunden werden oder daß die Reisenden vorher über eventuelle Unannehmlichkeiten aufgeklärt werden? Schwierigkeiten für deutsche Reisende in Spanien sind bisher im Zusammenhang mit der Verkündung des Ausnahmezustandes nicht entstanden. Es liegen bisher auch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß solche zu erwarten sind. Sondervorschriften für Ausländer sind im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand in Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erlassen worden. Für Ausländer gelten dieselben Rechtsvorschriften wie für die spanischen Staatsangehörigen. Sollten sich im Einzelfall Schwierigkeiten ergeben, so wird das Auswärtige Amt unverzüglich unterrichtet werden. Für vorsorgliche generelle Maßnahmen wird kein Anlaß gesehen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 26. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Blohm (Drucksache V/3878 Frage 4) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost — ebenso wie devisenschwache Länder und die Zone — künstliche Fehldrucke von Postwertzeichen herstellen läßt? Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost künstliche Fehldrucke von Postwertzeichen herstellen läßt. Dennoch können, wie bei jedem Druckvorgang, ungewollt Fehldrucke entstehen. Damit sie nicht in den Verkehr gelangen, werden alle Wertzeichen nach dem Druck überprüft und fehlerhafte Stücke aussortiert. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksachen V/3878 Fragen 19 und20) : Muß es nicht als Widerspruch erscheinen, wenn einerseits erkannt ist, daß in das Bundes- und EWG-Aufbaugebiet Westpfalz, durch das die Glantalbahn führt, erhebliche öffentliche Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 11833 Mittel investiert werden sollen, um es wirtschaftlich zu fördern, und zur gleichen Zeit der als Verkehrsträger dienende Bahnstrang, dessen Rentabilität durch die wirtschaftliche Belebung mitangehoben werden könnte, kurz vor dem Wirksamwerden der Förderungsmaßnahmen stillgelegt oder doch stark behindert werden soll, und damit den beabsichtigten Hilfen gerade entgegengewirkt wird? Wird die Bundesregierung der sogenannten „Verkraftung des Reiseverkehrs" auf der Strecke der Glantalbahn von Staudernheim bis Altenglan und von Glan-Müchweiler bis Homburg/SaarHbf widersprechen, wenn diese Maßnahme offensichtlich im Widerspruch zu den raumordnungspolitischen Gesichtspunkten und den wirtschaftlichen Entwicklungsaufgaben gerade dieses Gebietes steht? Die Frage, ob die Einstellung des Reiseverkehrs auf der Glantalbahn zwischen Staudernheim und Glan-Münchweiler—Homburg (Saar) Hbf genehmigt wird, kann erst beantwortet werden, wenn dem Bundesminister für Verkehr ein Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt. Dies ist z. Z. noch nicht der Fall. Ich kann Ihnen versichern, daß bei der Beurteilung eines Antrages auf Genehmigung von Rationalisierungsmaßnahmen dieser unter Würdigung der örtlichen und regionalen Interessen, die auch in der einzuholenden Stellungnahme nach § 44 Bundesbahngesetz von der obersten Landesverkehrsbehörde zu vertreten sind, eingehend geprüft wird. In allen Fällen, in denen raumordnungspolitische Gesichtspunkte durch die Absichten der Deutschen Bundesbahn berührt werden, wird der für die Raumordnung zuständige Bundesminister des Innern eingeschaltet. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/3878 Fragen 21, 22 und 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen des Direktors des Hamburger Flughafens, Dr. Uwe Christiansen, zum Thema Fluglärm in Verbindung mit dem Gesetzentwurf zum Schutz gegen Fluglärm, daß es die „einzig vernünftige Lösung wäre, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen, d. h., nur solche Flugzeuge zum Verkehr zuzulassen, die leise Triebwerke haben"? Ist das Urteil dieses Experten zutreffend, „daß die Technik heute imstande ist, solche Triebwerke zu bauen, daß ihre Schallabstrahlung um etwa 10 Phon geringer als bei den heute üblichen Motoren ist und daß diese Verringerung etwa einer Reduktion des vom menschlichen Ohr wahrgenommenen Lärms um die Hälfte entspricht"? Werden solche Triebwerke, die den Lärm entscheidend reduzieren, bereits gebaut? Grundsätzlich positiv. Es ist richtig, daß der Fluglärm auch durch Verminderung an der Quelle, d. h. durch leisere Triebwerke, bekämpft werden muß. Allerdings ist dies nicht die „einzig vernünftige Lösung" ; denn zum Flug wird Leistung benötigt, und diese wird von den Triebwerken nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis leider nicht geräuscharm erzeugt. Daher müssen nach Auffassung der Bundesregierung auch andere Wege beschritten werden, um die Bevölkerung vor dem Fluglärm zu schützen. Die Technik ist heute imstande, solche weniger Lärm erzeugenden Triebwerke zu bauen. Dies ist aber mit einem so hohen kommerziellen Aufwand verbunden, daß es gegenwärtig nicht tragbar erscheint. Der Bau dieser Triebwerke erfordert noch Forschung und Entwicklung. Solche Triebwerke werden z. Z. noch nicht gebaut. In den USA befinden sich jedoch bereits leisere Triebwerke in der Entwicklung. Diese werden wegen der erheblichen Kosten für die Umrüstung von bereits in Betrieb befindlichen Flugzeugen nur in künftigem Fluggerät Verwendung finden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/3878 Frage 24) : Trifft es zu, daß bei den nun fertiggestellten Plänen zum Ausbau der B 9 bei Remagen die große Gefahrenstelle des Engpasses am Apollinarisberg nicht einbezogen wurde? Das trifft zu. Für diesen Abschnitt der neuen B 9 müssen zunächst die von den Wasserwirtschaftsbehörden geforderten hydraulischen Untersuchungen abgeschlossen werden. Hier wird nämlich der Abflußquerschnitt des Rheines eingeengt werden. Die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz untersucht z. Z. im Auftrage des Bundesministers für Verkehr behelfsmäßige Lösungen, um den Verkehrsablauf an dieser Engstelle kurzfristig zu verbessern. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/3878 Frage 25) : Wie steht es mit dem Zeitplan für den Ausbau der B 9 von der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bis zur vierspurigen B 9 bei Sinzig? Für eine vierspurige Schnellstraße im Zuge der B 9 von der Landesgrenze bei Rolandswerth bis zum Unkelsteinviadukt wird z. Z. die Planung durchgeführt. Mit dem Abschnitt vom Unkelsteinviadukt bis zur Ortslage Remagen wird wegen der wasserwirtschaftlichen Untersuchungen frühestens 1970 begonnen werden können. Für die Ortslage Remagen und den Abschnitt bis zur Umgehungsstraße Sinzig ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Nach rechtskräftigem Abschluß wird mit der Baumaßnahme begonnen werden. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 26. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache V/3878 Fragen 36, 37 und 38) : Um welchen Betrag sind die Istausgaben für Kindergeld in 1968 hinter dem Haushaltsansatz der Bundesregierung, bzw. hinter dem vom Deutschen Bundestag bewilligten Haushaltsansatz zurückgeblieben, obschon die von der Bundesregierung zum Ausgleich des Haushalts geforderte Einkommensgrenze beim Kindergeld vom Deutschen Bundestag abgelehnt wurde? Nachdem der Bundeskanzler im Sinne der Erklärungen der Koalitionssprecher im Deutschen Bundestag an die zuständigen 11834 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1969 Bundesminister die Anweisung gegeben hat, entgegen den bisherigen Absichten in der mittelfristigen Finanzplanung ab 1. Januar 1970 eine fühlbare Erhöhung der zuletzt per 1. Januar 1967 angepaßten Kriegsopferrenten vorzusehen, frage ich, ob der Bundeskanzler in gleichem Sinne eine entsprechende Anweisung zur Anpassung der Kindergeldsätze ab 1. Januar 1970 insbesondere im Hinblick darauf zu geben bereit ist, daß die Kindergeldsätze bereits drei Jahre länger, nämlich seit 1. Januar 1964, nicht mehr der allgemeinen Entwicklung angepaßt wurden? Für den Fall einer Verneinung der Frage 37 frage ich weiter, ob die Bundesregierung das z. Z. in der Ausschußberatung des Deutschen Bundestages befindliche Ausbildungsförderungsgesetz als Ersatz für eine Anpassung der Kindergeldsätze ansieht, obschon bekannt ist, daß mehr als 95 % der durch Kindergeld begünstigten Kinder, die bisher keine Ausbildungsbeihilfen erhalten, jedenfalls bis 1972 wegen des sich über Jahre hinziehenden schrittweisen Inkrafttretens der neuen Ausbildungsbeihilfen auch weiterhin keine Ausbildungsbeihilfen erhalten können? An Kindergeld wurden im Jahre 1968 2,596 Milliarden DM gezahlt. Damit wurde der vom Bundestag am 5. April 1968 beschlossene Haushaltsansatz um 74 Millionen DM unterschritten. Vielleicht ist Ihnen bekannt, daß der Herr Bundeskanzler am 21. Februar 1969 mit den Präsidenten der Familienorganisationen den Stand des Familienlastenausgleichs erörtert hat. Er hat dabei sein Verständnis für die Sorgen der Familienorganisationen über den Stand des Familienlastenausgleichs zum Ausdruck gebracht und seine Regierungserklärung vom 20. Januar 1967, soweit sie den Familienlastenausgleich betrifft, erneut bekräftigt. Er hat keinen Auftrag erteilt, eine Anpassung der Kindergeldsätze an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung ab 1. Januar 1970 vorzusehen. Die Ausbildungsförderung, die sich mit den von der Bundesregierung für die Zeit bis 1972 zusätzlich eingeplanten Mitteln finanzieren läßt, stellt einen ersten Schritt dar, um — entsprechend der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 20. Januar 1967 — den Wegfall der Ausbildungszulage wettzumachen. Sie ist zwar auch familienpolitisch bedeutsam, jedoch ist sie nach Ansicht der Bundesregierung kein Ersatz für die Anpassung der Kindergeldsätze. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 26. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/3878 Frage 40) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den langfristigen Austausch von berufstätigen jungen Menschen unter Beschäftigung im Berufsmilieu im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes zu steigern? Das Deutsch-Französische Jugendwerk hat gegenüber dem Jahre 1968 die Haushaltsmittel für langfristige Arbeitsaufenthalte um 20,5 % für das Haushaltsjahr 1969 erhöht. Diese Erhöhung ist trotz der 10%igen Kürzung der Gesamtmittel für das Deutsch-Französische Jugendwerk, die von beiden Regierungen vorgenommen worden ist, erfolgt. Beide Regierungen haben damit die Vordringlichkeit des Austausches junger Berufstätiger besonders betont. Insgesamt hat dieses Programm .des Deutsch-Französischen Jugendwerks eine erfreuliche Aufwärtsentwicklung erfahren. Die Mittel hierfür wurden von Jahr zu Jahr erhöht, so daß immer mehr interessierte Berufstätige daran teilnehmen konnten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 26. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Budde (Drucksache V/3878 Fragen 92, 93 und 94): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das von der Milchwirtschaft geplante Trinkmilchverkaufssyndikat oder auch eine ähnliche, den Wettbewerb entscheidend hemmende Einrichtung den wohlverstandenen Interessen der Verbraucher und der Erzeuger entspräche? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vorgesehenen monopolistischen Verkaufsregelungen für Trinkmilch angesichts der besonderen Struktur der Molkereiwirtschaft und des Milchhandels gleichzeitig zu einer weitgehenden Beseitigung des Wettbewerbs auch bei Frischmilchprodukten führen würden? Welche eigenen Vorstellungen über die zukünftige Konstruktion des Trinkmilchmarktes hat die Bundesregierung entwickelt, nachdem sie vor zwei Jahren den Wunsch der Molkereiwirtschaft nach einer Verlängerung der in der EWG unerwünschten Gebietsmonopolregelung in Brüssel durchgesetzt hat? Bei der Beantwortung einer ähnlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Fellermaier am 12. 2. 1969 habe ich darauf hingewiesen, daß die Pläne zur Schaffung eines Trinkmilchsyndikats oder eines ähnlichen Zusammenschlusses sich nur realisieren ließen, wenn sie mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vereinbar wären. Inzwischen hat ein Gespräch der Initiatoren der Syndikatspläne mit dem Bundeskartellamt stattgefunden. Dabei sind vom Bundeskartellamt kartellrechtliche Bedenken geäußert worden. Die beteiligten Wirtschaftskreise werden deshalb diese Pläne in der bisherigen Form nicht weiter verfolgen. Sie sind z. Z. mit der Überprüfung befaßt und werden vor einer endgültigen Beschlußfassung erneut mit dem Bundeskartellamt in Verbindung treten. Damit bestätigt sich mein Hinweis in der Fragestunde vom 12. 2. 1969, daß das „Filter" des Bundeskartellamts eine ausreichende Gewähr für den Schutz der Interessen der Verbraucher und Erzeuger bietet. Mit der Aufhebung der Absatzgebietsregelung für Trinkmilch (Milch, Buttermilch u. Magermilch zum Frischverzehr) zum 1. 1. 1970 wird der Wettbewerb zwischen den Molkereien sich frei entwickeln. Damit entfällt die von Ihnen unterstellte „besondere Struktur der Molkereiwirtschaft und des Milchhandels." Frischmilchprodukte (z. B. Sahne, Joghurt, Speisequark) sind, 'soweit mir bekannt, nicht in die Planung des Syndikats einbezogen, so daß eine Gefahr der Wettbewerbsbeschränkung hierfür nicht ersichtlich ist. Im übrigen bietet auch insoweit die Kontrolle des Kartellamtes die Gewähr, daß sich kein diese Produkte einbeziehender, wettbewerbsbehindernder, rechtswidriger Zusammenschluß bildet. Die Einstellung der Bundesregierung zu der Frage einer zukünftigen Konstruktion des Trinkmilchmarktes geht schon aus der Beantwortung der ersten beiden Fragen hervor. Die Bundesregierung wird bei der Beschlußfassung in Brüssel darauf hinwirken, daß die Initiative der Milchwirtschaft zur Gestaltung des Absatzmarktes ihre Grenzen lediglich an den bestehenden Bestimmungen des Wettbewerbsrechts findet. Im übrigen wird sie für eine Preisregelung für Trinkmilch eintreten, die sowohl die Interessen der Erzeuger als die der Verbraucher berücksichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Ritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, ich nehme gern Ihre Anregung auf, mich an die Uhr zu halten, die vor mir steht.
    Wer in den vergangenen Monaten — und das haben viele von uns getan, die in diesem Hohen Hause anwesend sind — draußen in Versammlungen mit Landwirten diskutiert hat, der wird festgestellt haben wie ich, daß zwar immer wieder die aktuellen Sorgen und Überlegungen um Preise, um den Grünen Bericht, um aktuelle Berichterstattung und vieles mehr in der Aussprache eine Rolle spielen,
    *) Siehe Anlage 5.
    daß aber immer stärker die Frage nach der zukünftigen Entwicklung der Landwirtschaft in den Vordergrund tritt. Wir können auch nicht umhin, neben allen aktuellen Lösungen, die für heute gefordert sind, eine Antwort auf das Morgen zu geben.
    Das ist im Agrarprogramm der Bundesregierung geschehen. Aber sicher wollte sich auch Vizepräsident Mansholt so verstanden wissen, ,daß er mit seinem Plan gewissermaßen eine Antwort gab auf die immer wieder drängende Frage vor allem junger Menschen: Wie wird sich die Landwirtschaft in Zukunft entwickeln? Ich meine, sehr verehrter Herr Kollege Schmidt, daß heute hier durchaus der richtige Ort ist, sich sachlich, rational, frei von Emotionen auch mit diesem Programm in einigen wichtigen Punkten auseinanderzusetzen. Denn man hat immer mehr .den Eindruck, daß draußen eine ganze Reihe gerade junger Landwirte sagen: „Was habt ihr eigentlich? Da ist endlich mal ein in sich fertiges Modell, das auf alle Fragen der Landwirtschaft Antwort gibt, und ihr schreit dagegen!" Diese Reaktion beobachten wir, vor allem bei jungen Menschen. Herr Kollege Logemann hat das gerade angesprochen. Deswegen ist es wichtig, daß man einige sehr kritische Anmerkungen macht.
    Erstens. Es geht im Agrarprogramm der Bundesregierung, wie bei vielen Aussagen in dem Mansholt-Memorandum, darum, daß der in den letzten 15 Jahren vollzogene Strukturwandel für die Zukunft sozialökonomisch sinnvoll kanalisiert wird, ohne daß für die davon Betroffenen soziale Härten entstehen. Dem kann man in der Tendenz nur beistimmen und insofern sind auch 'die Maßnahmen, die im Memorandum vorgeschlagen sind, durchaus weithin mit denen identisch, ,die das Agrarprogramm der Bundesregierung vorsieht.
    Aber schon wenn es darum geht, die außerlandwirtschaftlichen industriell-gewerblichen Arbeitsplätze zu schaffen, zeigt sich ein gravierender Unterschied. Unsere Vorstellung fußt auf der Erfahrung, daß ein Landwirt eher bereit ist, ein sich ständig minderndes Einkommen in Kauf zu nehmen, als auf Heimat und Hof zu verzichten und etwa in ein Ballungsgebiet abzuwandern. Man muß also zunächst den Arbeitsplatz schaffen, um ihm so die außerlandwirtschaftliche Alternative in erreichbarer Entfernung anzubieten.
    Im EWG-Memorandum scheint mir das etwas anders auszusehen; denn anders kann ich die Ziffer 80 nicht verstehen, in .der es heißt:
    Falls der Landwirt nach seiner Umschulung in ,einer vertretbaren Frist keine entsprechende Beschäftigung finden kann, werden Maßnahmen ergriffen werden, damit er eine Unterstützung wie ein arbeitsloser Lohnarbeiter erhalten kann.
    Da bin ich allerdings der Meinung, daß sich das mit unseren Vorstellungen in keiner Weise verträgt. Man möge sich das menschliche Schicksal vorstellen: Ein Landwirt, der in einem manchmal unzulänglichen Betrieb jahrelang gearbeitet hat, wird umgeschult, weil ihm die entsprechende soziale Hilfestellung optimal erscheint. Wenn er diesen Vorgang hinter sich hat, das Land etwa gar in andere Pro-



    Dr. Ritz
    duktionsbetriebe eingegangen und sein eigener Veredelungsbereich aufgegeben ist, dann soll er auf Arbeitslosenunterstützung gesetzt werden. Das ist kein Weg. Hier müssen wir einfach auf Grund der Erfahrung, die wir gemacht haben, in aller Deutlichkeit sagen: Sorgen wir für die gewerblich-industriellen Arbeitsplätze, und wir werden sinnvoll mit entsprechenden ergänzenden sozialen Maßnahmen den Strukturwandel fördern.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Eine zweite Bemerkung. Das EWG-Memorandum verkennt meiner Meinung nach total die Funktion der Nebenerwerbsbetriebe. Das Memorandum erkennt den Nebenerwerbsbetrieben, und zwar nur einer beschränkten Zahl, einen Übergangscharakter zu. Es gibt, wie ich meine, mehrere gute Gründe, sich für den Nebenerwerbsbetrieb auch in der zukünftigen Entwicklung des flachen Landes auszusprechen.
    Ein Argument für diesen Nebenerwerbsbetrieb hat meiner Überzeugung nach in der Diskussion eine zu geringe Rolle gespielt, nämlich das Argument, daß bei weiterer positiver gesamtwirtschaftlicher Entwicklung im nächsten Jahrzehnt weitere Arbeitszeitverkürzungen die Folge sein werden und damit die unternehmerische eigenverantwortliche Tätigkeit im Nebenerwerbsbetrieb eine durchaus sinnvolle Ergänzung im Sinne einer schöpferischen Freizeitgestaltung über den industriell-gewerblichen Arbeitsplatz hinaus ist. Hierbei ist — das ist ein wichtiger Punkt — nicht etwa nur an eine intensive Nutzung der Nebenerwerbsbetriebe im Sinne einer konkurrierenden Mengenproduktion gedacht. Die angedeuteten Möglichkeiten lassen sich genauso realisieren, wenn wir etwa — ich sage das hier einmal ganz deutlich — den Vorstellungen von Dr. Geiersberger von der Partnerschaft der Voll-, Zu-
    und Nebenerwerbsbetriebe folgen.
    Ich glaube, daß es einfach wirklichkeitsfremd ist, dem Nebenerwerbsbetrieb für die Entwicklung des flachen Landes bestenfalls in einer nur begrenzten Zahl einen Übergangscharakter beizumessen. Nein, ich glaube, daß auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gerade im außerlandwirtschaftlichen Bereich der Nebenerwerbsbetrieb eine hervorragende Zukunftsaufgabe haben wird und immer in das Modell des flachen Landeis für die Zukunft hineingehört.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Eine dritte Bemerkung bezieht sich auf die landwirtschaftlichen Betriebsmodelle des EWG-Memorandums. Meine Damen und Herren, ich sage ganz freimütig: die Produktionsgrößen je Produktionseinheit, „PE", wie das heißt, scheinen mir in sich noch gar nicht einmal sinnlos zu sein; denn sie sind an den Möglichkeiten der Technisierung und Rationalisierung orientiert. Nur — und jetzt beginnen wieder die kritischen Anmerkungen —, wie will man in dem vorgesehenen Zeitraum trotz aller Partnerschaft, trotz aller überbetrieblichen Zusammenarbeit, trotz aller Spezialisierung an einer Produktionsexplosion vorbeikommen, wenn man in den gesetzten Fristen diese Modelle für alle Bereiche
    der EWG verbindlich macht, ja, die „PE" nur bis 1975 für förderungswürdig hält, ab da nur noch das moderne landwirtschaftliche Unternehmen? Hier liegt eine völlige Verkennung der gegebenen Möglichkeiten, zumal wenn wir davon ausgehen, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland von 480 000 Vollerwerbsbetrieben etwa 4500 Betriebe haben, die gegenwärtig diesen Produktionseinheitsgrößen entsprechen. Das muß man einfach sehen, um die Aufgabenstellung zu erkennen, die aus diesen Zahlen und Daten erwächst.
    Aber auch ein Zweites muß gesehen werden. Wenn die Betriebsmodelle des Memorandums in den gesetzten Fristen durchgezogen werden sollen, müßte ich alle in den letzten Jahren vorgenommenen Investitionen in einer relativ kurzen Zeit stilllegen. Das sollen laut Berechnungen pro Vollerwerbsbetrieb immerhin 50 000 bis 100 000 DM sein. Zusammengenommen ergäbe sich daraus ein Kapitalverlust von 25 bis 50 Milliarden DM. Allein die Zinsen dafür würden die „Kleinigkeit" von 1,2 bis 2,5 Milliarden DM ausmachen. Meine Damen und Herren, wie das noch eine ökonomisch sinnvolle Lösung sein. kann, das einzusehen ist mir allerdings trotz ehrlichen Bemühens bisher nicht gelungen. Ich glaube, das muß man in aller Deutlichkeit sagen, um gerade diejenigen, die irgendwelche echten Zukunftschancen für dieses Memorandum sehen, zu ernüchtern.
    Ein Wort wäre noch zur Finanzierung des Programms zu sagen. Wenn man etwa davon ausgeht, daß diese Kapitalverluste überhaupt keine Berücksichtigung gefunden haben, daß die ganzen möglichen finanziellen Auswirkungen etwa des Bereichs der Ansiedlung neuer Betriebe in den sehr groben Finanzvorstellungen des Memorandums nicht genügend ausgelotet sind, dann, glaube ich, meine Damen und Herren, muß man Herrn Minister Höcherl recht geben, wenn er in seiner Einführungsrede von politischer Naivität spricht, von der es zeuge, wenn man ein angeblich vernünftiges Progamm auf der Erwartung aufbauen will, von den Parlamenten der Sechs eine Globalvollmacht zu bekommen, ohne im einzelnen darzustellen, worum und um welche Größenordnungen es sich handelt.
    Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum Schluß auch eine politische Bemerkung. Ich glaube, sie muß in der politischen Landschaft, in der sich Europa derzeit bewegt, auch gesagt werden: hier wird ein Programm entwickelt, das tiefstgreifende Auswirkungen für die Landwirtschaften aller Länder und damit für die gesamte Wirtschaftsstruktur aller sechs Partnerländer hat in einer Zeit, in der man den Eindruck hat, daß sich die EWG damit begnügt, sich selbst zu einer Börse zu degradieren, in der jeder Wettbewerbsvorteile zu Lasten anderer zu erfeilschen sucht. Ich glaube, daß es angesichts dieser Situation einfach unrealistisch ist, zu erwarten, daß die mit diesem Gesamtprogramm verbundenen rechtlichen Veränderungen etwa in den Gesamtfinanzierungen überhaupt durchsetzbar wären.
    Gefordert werden nun immer Alternativen. Das sagt Herr Vizepräsident Mansholt zu allen, die mit ihm über diese Frage diskutieren. Ich glaube, wir



    Dr. Ritz
    haben diese Alternative im Agrarprogramm, das natürlich auch in seinen finanziellen Möglichkeiten beständig fortzuentwickeln ist. Dazu werden meine Kollegen Bewerunge und Dr. Siemer noch etwas sagen.
    Ein letztes Wort: Wir alle wissen, daß in diesem Leben, in dieser Welt, in der wir stehen, im Grunde der Wandel das einzig Beständige ist. Wandel aber bedeutet immer Unsicherheit und Unruhe für den, der unmittelbar von ihm betroffen ist. Nehmen wir diesen Wandel, der sich vollzieht, ernst! Versuchen wir, ihn sinnvoll durch Maßnahmen für die Zukunft zu kanalisieren! Dann, glaube ich, kann die Beständigkeit des Wandels Hoffnung und Zuversicht zugleich in sich bergen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Reichmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Reichmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Absichten, die Wege und die Ziele des EWG-Memorandums zur Reform der Landwirtschaft und auch der vorliegende Grüne Bericht der Bundesregierung treffen die Menschen in der Landwirtschaft, ihre wirtschaftliche und soziale Lage so tiefgreifend, daß alle Verantwortlichen sich darüber mit der Landwirtschaft auseinandersetzen müssen, welches die bestmöglichen Wege zur Lösung sind, aber auch deshalb, um die Gefahren zu beseitigen und Unheil abzuwenden.
    Nach den allgemeinen agrarpolitischen Beurteilungen meiner Freunde ist es meine Aufgabe, besonders zu den menschlichen, sozialen Auswirkungen Stellung zu nehmen. Und wie Bundesminister Höcherl heute vormittag sagte, steht auch bei uns in der FDP der Mensch im Mittelpunkt nicht nur der Politik, sondern auch der Agrarpolitik. Damit stehen aber die Auseinandersetzungen und die Auswirkungen im Hinblick auf die Pläne und Reformen, wie sie nun vorliegen und mit denen die 2,6 Millionen Erwerbstätigen in unserer Landwirtschaft konfrontiert sind, im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzung.
    Weil die Verdreifachung der Leistungen und der Produktivität der Landwirtschaft infolge einer Politik der Unterbewertung der Landarbeit, wie es die Entwicklung der Disparität in den Grünen Berichten ständig aufgezeigt hat, nicht zur leistungsgerechten, verdienten Verbesserung der Einkommens- und Lebensverhältnisse führte, vergrößerte sich die Schwierigkeit in der Landwirtschaft bis zur Hilfsbedürftigkeit, so daß sie nicht mehr imstande war und ist, ihre soziale Sicherung selber so vorzunehmen, wie es notwendig wäre und von uns allen als richtig und erwünscht angesehen wird. Deshalb ist es unmöglich, daß die Landwirtschaft in der sozialen Sicherung selbst vorsorgt. Sie ist auf Staatshilfen angewiesen, um ihre soziale Sicherheit herzustellen. Das ist ein Ausweg, aber nach dem Verursachungsprinzip unbestreitbar gerechtfertigt.
    Infolge der Absichten des Mansholt- und auch zum Teil des Schiller-Plans stellen die erwerbstätigen Menschen in der Landwirtschaft die Frage: Sollen wir aufhören oder sollen wir weitermachen? Was wird aus uns, wenn wir uns so oder so entscheiden? Kann das gehalten werden oder wird das gehalten, was uns in Aussicht gestellt wird? Und bedenklich sagen sie: Wir begnügen uns nicht mit dem, was gehalten werden soll. Nach den Enttäuschungen der bisherigen Agrarpolitik, der Nichterfüllung des Landwirtschaftsgesetzes, des EWG-Anpassungsgesetzes, der Getreidepreissenkung, der nachteiligen Auswirkungen der EWG-Agrarpolitik überhaupt, sind das Mißtrauen und der Zweifel in diesen existenzentscheidenden Fragen verständlich und berechtigt.
    Der einen Hälfte, die verbleiben soll, werden auskömmliche, würdige Lebens- und Einkommensverhältnisse versprochen, aber erst in der Endlösung, nach der geplanten Überführung der Familienbetriebe in die Typen EP oder MLU, nicht zusammenhanglos, wie es nun im Memorandum — bedauerlicherweise in Typen und Abkürzungen — angesprochen wird, sofern sie in dieser Übergangsperiode nicht auf der Strecke geblieben oder umgekommen sind. In dieser Übergangsperiode würden aber durch die Erzeugungspreissenkungsabsichten nach Mansholt gerade die verbleibenden, die Vollerwerbsbetriebe, also die Substanz unserer Landwirtschaft, die wir ja erhalten wollen und müssen, wenn wir eine eigene Landwirtschaft wollen, am stärksten betroffen und gefährdet. Meine Freunde haben bereits begründet, weshalb wir diesen radikalen, revolutionären Weg ablehnen, dagegen eine sinnvolle Anpassung begrüßen, die wirtschaftlich, sozial auch finanziell und menschlich verkraftet und bewältigt werden kann.
    In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, darf ich Sie darauf ansprechen, daß wir eine Feststellung bezüglich des Punktes, an dem die natürliche Weichenstellung für die zukünftige Entwicklung der Landwirtschaft und unseres Wandlungsprozesses erfolgt, vermissen, nämlich bei der Berufsentscheidung der Entlaßschüler, die ja von den Arbeitsämtern durchgeführt wird. Wir halten das im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung für zweckmäßig, um die organische und natürliche Entwicklung des Wandels bei uns festzustellen, um entsprechend disponieren zu können. Wir wären dankbar, wenn uns das Kriterium im nächsten Bericht mitgeteilt würde. Wir haben festgestellt — auch meine Erfahrungen bestätigen das —, daß dieser Wandlungsprozeß bei der Weichenstellung der Jugend nämlich gar nicht mehr mit Druck betrieben werden muß, sondern daß er im Zuge des Generationswechsels weitgehend organisch erfolgt.
    Eine weitere Frage ergibt sich: Was wird aus der anderen Hälfte, die nach dem Plan von Bundeswirtschaftsminister Schiller aus der Landwirtschaft ausscheiden sollen, aus den 900 000 Menschen in unserer Landwirtschaft? Was wird aus wiederum der Hälfte dieser Menschen, die unter 55 Jahre alt sind, die ungeschult und die in produktivere, attraktive Bereiche umgesetzt werden sollen, was wird



    Reichmann
    aber auch aus den über 55jährigen, denen mit agrarsozialen Hilfen der Berufswechsel erleichtert oder ermöglicht werden soll? Nach Meinung der FDP darf auch diese Seite des Wandlungsprozesses nicht überstürzt werden, sondern muß in dem Ausmaß erfolgen, wie er zeitlich, wirtschaftlich und auch menschlich verkraftet werden kann. Es müssen dabei also die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, daß am Ende nicht die Arbeitslosenunterstützung steht, wie es im Memorandum angedeutet ist, oder gar die Sozialhilfe.
    Jeden Druck oder Zwang lehnen wir ab, selbst wenn er „attraktiv" gemacht wird, wie es Dr. Krohn von der Kommission angedeutet hat. Das Bestreben, die Umsetzungen ohne Not forciert zu betreiben, nur 1 wegen des Wohlstandswillens — der ja auch nicht das höchste Glück ist, wie die gegenwärtigen Auseinandersetzungen uns lehren —, muß dort aufhören, wo der Wandel auf Kosten der Freiheit des Eigentums und des sozialen Status der betroffenen Menschen erfolgt. Die Durchführung der agrarsozialen Hilfsmaßnahmen für die über 55jährigen ist zuvörderst ein Finanzierungsproblem; denn nur was finanzierbar ist, ist auch realisierbar. Angesichts der Finanzierungsschwierigkeiten der jetzigen bescheidenen agrarsozialen Maßnahmen, aber auch der Finanzierungsschwierigkeiten in der EWG, die Herr Staatssekretär Grund im Bulletin vom 20. September 1968 so offenkundig aufgezeigt hat, müssen und können die vorgeschlagenen sozialen Maßnahmen nur so lange und so weit durchgeführt werden, als die Finanzierung langfristig gesichert ist. Die Einführung der Landabgaberente ist zweifellos ein Fortschritt; über die Durchführung müssen wir jedoch noch diskutieren.
    Doch nun zur gegenwärtigen landwirtschaftlichen Sozialpolitik der Bundesregierung nach dem vorliegenden Grünen Bericht einige Bemerkungen!
    Man muß anerkennen, daß die Bundesregierung in ihrem Agrarprogramm die Verbesserung und die Dringlichkeit der agrarsozialen Maßnahmen damit berücksichtigt, daß die Altershilfe um 109 Millionen DM verbessert wird. Um so unverständlicher ist allerdings die Kürzung des Bundeszuschusses für die Berufsgenossenschaft nach der mittelfristigen Finanzplanung. Diese widersprüchlichen agrarsozialen Entscheidungen werfen die Frage auf, ob die agrarsozialen Verbesserungen tatsächlich aus weitsichtigen agrarsozialen Beweggründen erfolgt sind oder ob hier auch noch gewisse wahltaktische Absichten eine Rolle gespielt haben. Jedenfalls muß man feststellen, daß das angekündigte Agrarprogramm nicht das geworden ist, was von ihm erwartet wurde. Es brachte keine Lösung der Schwierigkeiten; es blieb doch weitgehend Stückwerk, weil es weder die agrarpolitische Zielsetzung erfüllt noch den agrarsozialen umfassenden Fortschritt erbracht hat.
    Die Verbesserung der Altershilfe auf 175 bzw. 115 DM wird von uns begrüßt. Allerdings müssen wir dabei feststellen, daß die größte Regierungsfraktion wiederum nicht zu ihrem Wort steht.

    (Hört! Hört! bei ,der CDU/CSU.)

    Denn 1968 hat sie hier in diesem Hohen Hause gefordert und den Antrag gestellt, das Altersgeld auf 200 DM zu erhöhen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war aber lange vorher!)

    Die leichtgläubige Landwirtschaft hat das erwartet,

    (Lachen bei der CDU/CSU — Abg. Dr. Ritz: So leichtgläubig ist sie gar nicht!)

    und nun gibt sie sich mit 175 DM zufrieden. Das, Herr Kollege Ritz, können Sie selber feststellen, wenn es Ihnen jetzt noch unglaubhaft erscheinen sollte, im Antrag ihrer Fraktion. Die Beitragserhöhungen, die nun vorgesehen sind, lehnen wir allerdings ab, und zwar so lange, wie die politischen Erzeugerpreissenkungen nicht beseitigt oder — entsprechend unseren Anträgen — ausgeglichen sind.
    Besonders schwierig ist die Situation bei den Berufsgenossenschaften bzw. der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind zwar die Jahresarbeitsverdienste als Grundlage der Leistungen von 4500 DM auf 5100 DM angehoben worden, obwohl der Vergleichslohn nach 'dem Grünen Bericht 1968 bei 9700 DM lag. Die soziale Gleichstellung auf der Basis des Vergleichslohns hätte zu einer Erhöhung der Beiträge von 90 % geführt —, das kann die Landwirtschaft heute finanziell nicht verkraften —, oder aber die Erhöhung des Bundeszuschusses auf 380 Millionen DM wäre erforderlich. Aber auch ,das ist nicht möglich.
    Durch diesen unsozialen Rückstand der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind insbesondere die 14 300 Schwerstbeschädigten betroffen. Es ist menschlich einfach unmöglich, 'daß ein 100% Erwerbsunfähiger — ein Querschnittsgelähmter oder ein Blinder — mit einer monatlichen Rente von 285 DM auszukommen vermag.

    (Zuruf von der FDP: Ein Skandal ist das!)

    Angesichts dieser Notlage der Schwerbeschädigten halten wir eine Schwerstbeschädigtenzulage in Höhe der halben Rente für geboten. Der Kostenaufwand wird etwa 18 Millionen DM betragen. Wir haben heute einen diesbezüglichen Gesetzesantrag eingebracht und wären dankbar, wenn Sie ihn unterstützten.
    Mit Rücksicht auf ,die schwierige wirtschaftliche und soziale Lage der Landwirtschaft ist in der mittelfristigen Finanzplanung die festgelegte Kürzung des Bundeszuschusses von ursprünglich 230 Millionen DM auf 160 Millionen DM 1969 und bis auf 70 Millionen DM 1972 unsozial und unerträglich. In einer Zeit, in ,der ,die Einkommensverhältnisse in den anderen Bereichen erheblich verbessert werden, die Landwirtschaft aber auf dem niederen Agrarpreisniveau der EWG zurückgehalten wird, halten wir diese agrarsoziale Demontage für nicht tragbar und nicht gerechtfertigt. Die Landwirtschaft würde dadurch doppelt betroffen, nämlich im Preis und in den Kosten. Wir fordern deshalb die Wiederherstellung des ursprünglichen Bundeszuschusses :in Höhe von 230 Millionen DM für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, um Beitragserhöhungen zu



    Reichmann
    vermeiden, Wir wären Ihnen, meine Damen und Herren, deshalb dankbar, wenn Sie unseren Entschließungsantrag auf Umdruck 588 Ziffer 10 unterstützten. Wir beantragen, die Deckung dieser Mehrausgaben über die 2 Milliarden DM, die für die EWG-Marktordnung vorgesehen sind, herbeizuführen. Wir sind überzeugt, daß sie dort zu finden sind.
    Seit Jahren wird von der Bundesregierung die grundsätzliche Regelung der Krankenversicherung untersucht und überprüft, in diesem Hohen Hause diskutiert und mit Recht eine Lösung gefordert, um diese Lücke in der umfassenden landwirtschaftlichen Sozialpolitik zu schließen. Wir müssen aber feststellen, daß die Regierungsmethode der Ausklammerungspolitik bei schwierigen Problemen auch in der landwirtschaftlichen Sozialpolitik betrieben wird. Die Bundesregierung spricht alljährlich von dieser notwendigen Aufgabe, auch jetzt im Agrarprogramm und sehr dürftig, mit zwei Sätzen, im Grünen Bericht. Mit Wenn und Aber drückt sie sich vor der Entscheidung. Selbst die SPD ergreift nicht die mehrfach angekündigte Initiative, so daß angenommen werden muß, daß die gesetzliche Regelung der Krankenversicherung in der Landwirtschaft ein Ausklammerungsopfer dieser Koalition geworden ist. Gerade die SPD müssen wir fragen, wo sie mit ihren agrarsozialen Initiativen geblieben ist, die im Prinzip nicht schlecht,

    (Abg. Saxowski: Das kommt noch! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    im Verfahren allerdings umstritten sind. Darüber werden wir uns noch unterhalten, Herr Kollege Saxowski.
    Trotz alledem können wir Verantwortlichen nicht den Tatsachen ausweichen, daß das Krankenrisiko für die einkommensschwache Landwirtschaft unerträglich und der Gesundheitszustand der Landbevölkerung gefährdet ist, besonders der der Landfrauen. Das hat auch der Herr Minister heute vormittag schon erwähnt. Dieses Problem erfordert dringend eine Lösung.
    In diesem Zusammenhang sei den Landfrauen für ihren fast übermenschlichen Einsatz gedankt. Durch noch bessere Rationalisierung und Technisierung nicht nur im Betrieb, sondern auch im Haushalt und durch überbetriebliche Zusammenarbeit muß die Landfrau entlastet werden. Geradezu schockierend ist die Aussage des Unfallverhütungsberichts, der diesem Hohen Haus gegenwärtig vorliegt, daß von den 180 tödlichen Unfällen mithelfender Familienangehöriger zu 96 % die Landfrauen betroffen sind. Das darf so nicht weitergehen. Dieser Zustand muß beendet und beseitigt werden. Es ist eine Aufgabe der Betriebswirtschaft, der Agrar- und besonders der agrarsozialen Politik, hier menschenwürdige Zustände zu schaffen.
    Die Regelung der bäuerlichen Krankenversicherung sollte durch parteiliche Meinungsverschiedenheiten oder durch Absichten von Interessenten außerhalb der Landwirtschaft nicht behindert werden. In Ziffer 11 unseres Entschließungsantrags Umdruck 588 fordern wir deshalb von der Bundesregierung im Rahmen der Überprüfungen, mit denen sie beauftragt ist, einen geeigneten Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung der Krankenversicherung in der Landwirtschaft vorzulegen. Denn der Prüfungen sind genug! Befragungen und Feststellungen in der Landwirtschaft haben ergeben, daß sie mit großer Mehrheit die Pflichtversicherung will, wie sie zum Teil ja auch bei den Handwerkern bereits durchgeführt ist.
    Betrachtet man die Durchführung der agrarsozialen Maßnahmen und die Aussage des Grünen Berichts, dann muß man feststellen, daß die Bundesregierung eine klare agrarsoziale Konzeption nicht hat. Das beweisen die Tatsachen: Die Altersversicherung wird verbessert, die Unfallversicherung aber verschlechtert, und die Krankenversicherung läßt man schwimmen. Die FDP-Opposition fordert deshalb, daß die landwirtschaftliche Sozialpolitik nicht länger Stück- und Flickwerk bleibt. Die agrarsozialen Maßnahmen müssen umfassend geregelt, durchgeführt und fortentwickelt werden.
    Wie bei allen agrarpolitischen Maßnahmen heutzutage muß auch hier die Situation in der EWG mit berücksichtigt werden, besonders die Situation gegenüber dem größten Wettbewerber, Frankreich. Weil Frankreich auf Grund seiner Überschüsse gezwungen war, eine zurückhaltende Agrarpreispolitik zu verfolgen, wurde und wird in Frankreich eine aktive agrarsoziale Politik betrieben. Die Bundesrepublik ist durch die EWG in eine ähnliche Situation gebracht worden. Deshalb müssen wir jetzt entweder einen ähnlichen Weg beschreiten, oder unsere Landwirtschaft wird durch die immer größeren agrarsozialen Wettbewerbsunterschiede gefährlich benachteiligt. Wir begrüßen deshalb die diesbezügliche Erklärung und Feststellung des Bundesministers Höcherl in seiner Rede am 12. Februar vor diesem Hohen Hause, in der erstmalig darauf hingewiesen wurde, daß in Frankreich 15 % der vergleichbaren Einkommen der Landwirtschaft, in der Bundesrepublik nur 8 % aus staatlichen Sozialhilfen gegeben wurden.

    (Zuruf von der SPD: Und das sagt die FDP!)

    Wir erwarten, Herr Minister, daß es nicht nur bei der Erkenntnis bleibt; denn die bringt uns nicht weiter. Es heißt im Volksmund, daß die Erkenntnis der erste Schritt zur Besserung sei. Das sollte auch für Sie gelten. Daher erwarten wir, daß nun auch die Konsequenzen, die sich ergeben, gezogen werden. Nimmt man alle agrarsozialen Hilfen zusammen, so ergibt sich für die Bundesrepublik ein Gesamtaufwand von 1,1 Milliarden DM bei 2,8 Millionen Erwerbstätigen gegenüber 5,8 Milliarden DM bei 3,4 Millionen Erwerbstätigen in Frankreich. Die Gleichziehung der Bundesrepublik würde einen Einsatz von 4,8 Milliarden DM statt 1,1 Milliarden DM erforderlich machen. Diese Situation ist nicht illusionär, sondern harte Wirklichkeit, mit der wir konfrontiert sind, obwohl die Verhältnisse nicht in jeder Hinsicht vergleichbar sind.
    Die agrarsozialen Maßnahmen sind EWG-konform. Weil Frankreich aber nicht abbauen wird,



    Reichmann
    kann eine Harmonisierung nur durch schrittweise Anpassung — oder überhaupt nicht — erfolgen.
    Aus all dem, was ich angeführt habe, ergibt sich die Größe, die Schwierigkeit und die Dringlichkeit der Aufgaben der landwirtschaftlichen Sozialpolitik als Teil einer Agrar- und Gesamtpolitik, die eine lebensfähige Landwirtschaft wirtschaftlich und sozial gleichberechtigt in unserer Wirtschaft, in unserer Gesellschaft und in unserem Volk erhalten will. Ich bitte Sie, bei der Bewältigung dieser Gemeinschaftsaufgabe mitzuhelfen. Für die Fraktion der FDP erkläre ich, daß wir dazu gewillt, bereit und entschlossen sind.

    (Beifall bei der FDP.)