Rede:
ID0521607600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5216

  • date_rangeDatum: 13. Februar 1969

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    Deutscher Bundestag 216. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1969 Inhalt: Anteilnahme an den Flugzeugunglücken der Bundeswehr 11695 A Fragestunde (Drucksache V/3824) Frage des Abg. Schmidt (Kempten: Mehrwertsteuerbelastung der Personenseilschwebebahnen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11695 C Frage der Abg. Frau Freyh: Altersfreibetrag für Arbeitnehmer im Lohnsteuerjahresausgleich Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11695 D, 11696 A, B Frau Freyh (SPD) 11696 A, B Frage des Abg. Brück (Holz) : Berücksichtigung des Saarlandes in der Ubersicht über die Auswirkungen der Gemeindefinanzreform Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11696 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Umsatzsteuer in Blindenbetrieben — Mißbrauch der Befreiungsvorschrift Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11696 C, D, 11697 A Weiland (CDU/CSU) 11696 D Frau Funcke (FDP) 11697 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Errichtung eines deutschösterreichischen Gemeinschaftszollamtes bei Neuhaus-Schärding Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11697 B, ,C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . 11697 B, C Frage des Abg. Zebisch: Anwendung des Absicherungsgesetzes auf die Zonenrandindustrie . . . . . 11697 C Fragen des Abg. Frehsee: Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 11697 D, 11698 B, C, D, 11699 A Frehsee (SPD) . . . 11698 B, C, D, 11699 A Fragen des Abg. Kohlberger: Rentenminderung infolge ehrenamtlicher Tätigkeit Kattenstroth, Staatssekretär . . . 11699 B, D, 11700 A, B, C, D Kohlberger (SPD) . . 11699 D, 11700 A, B Ott (CDU/CSU) 11700 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1969 Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 11700 C Exner (CDU/CSU) . . . . . . . 11700 D Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Rückforderung von Prothesen nach Sterbefällen . . . . . . . . . . 11700 D Frage des Abg. Schlee: Darstellung der Kriegsopferversorgung in anderen Staaten . . . . . . . . 11701 A Frage des Abg. Felder: Schlägergruppen zur Terrorisierung gewerkschaftlich organisierter Griechen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11701 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entlastung des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf durch ein weiteres Lager — Verteilung der abgelehnten Asylbewerber Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11702 B Frage des Abg. Härzschel: Bedeutung des Telekollegs KöppLer, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11702 C, D, 11703 A Härzschel (CDU/CSU) 11702 C, D Frau Freyh (SPD) . 11703 A Frage des Abg. Schwabe: Förderung deutscher Zirkusunternehmen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11703 A, C, D Schwabe (SPD) 11703 C Scheel, Vizepräsident 11703 D Frage des Abg. Meister: Einschaltung des Verfassungsschutzes gegen revolutionäre Gruppen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11703 D, 11704 A, B Meister (CDU/CSU) 11704 A, B Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Tumultschädengesetz 1920 — Ersatzleistungen an Geschädigte Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11704 B, C, D, 11705 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 1 1704 C, D Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Schule für angehende Diplomaten und Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung in Konstanz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11705 A, B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . 11705 B, C, D Dr. Rutschke (FDP) 11705 D Frage des Abg. Weigl: Besoldung akademisch vorgebildeter Angestellten des öffentlichen Dienstes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11706 A, C Weigl (CDU/CSU) 11706 C Frage des Abg. Dr. Rutschke: Neuregelung der Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 11706 D, 11707 A, B, C, D, 11708 A, B, C Dr. Rutschke (FDP) . . . 11706 D, 11707 A Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . 11707 A, B Draeger (CDU/CSU) 11707 B, C Dorn (FDP) 11707 D Dr. Rinderspacher (SPD) . 11707 D, 111708 A Flämig (SPD) 11708 B, C Scheel, Vizepräsident 11708 C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Rauschgiftsüchtige junge Deutsche — Internationale Zusammenarbeit bei der Rückführung Minderjähriger in die Heimat Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11708 D, 11709 A, B, D Dr. Meinecke (SPD) 11709 A, C Nächste Sitzung 1709 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11711 Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Picard betr. Hubraum als Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer 11711 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1969 11695 216. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Adorno 28. 2. Arendt (Wattenscheid) * 13.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15.2. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 28.2. Bals 14. 2. Bauer (Wasserburg) 14. 2. Bergmann * 14. 2. Blumenfeld 28. 2. Dr. Brenck 15. 3. Dr. Burgbacher 15. 2. Dichgans * 14.2. von Eckardt 17. 2. Dr. Freyh 28. 2. Freiherr von Gemmingen 14.2. Hahn (Bielefeld) 14.2. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31.3. Hilbert 15. 2. Illerhaus * 14.2. Jahn (Marburg) 13. 2. Jürgensen 28. 2. Junghans 31.3. Frau Klee 14. 2. Kriedemann * 14.2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 2. Kunze 30. 4. Lautenschlager * 13. 2. Lenz (Brühl) * 13. 2. Dr. Löhr 15.2. Mauk * 13. 2. Frau Dr. Maxsein ** 13.2. Memmel * 14.2. Michels 13.2. Missbach 15.4. Dr Müller (München) ** 13. 2. Schmitt-Vockenhausen 13.2. Dr. Schulz (Berlin) 14. 2. Stein (Honrath) 14. 2. Steinhoff 30.4. Dr. Steinmetz 14. 2. Stücklen 1.3. Dr. Wahl 14. 2. Welke 14.2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wessel 28. 2. Winkelheide 28. 2. Baron von Wrangel 15.2. Wurbs 14.2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 12. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/3824 Fragen 16 und 17) : Wie weit sind Überlegungen der Bundesregierung gediehen, bei der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum als Bemessungsgrundlage abzugehen? Stimmt die Bundesregierung der von Fachkreisen immer wieder geäußerten Auffassung zu, daß durch die Hubraumbesteuerung gewisse, der Sicherheit und dem Fahrkomfort dienende Entwicklungen wie Automatik, Servolenkung, Bremshilfen, Klimaanlage u. ä. erschwert oder gar verhindert werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dann, wenn man eine einheitliche Besteuerungsgrundlage für alle Personenkraftwagen für notwendig hält, der Hubraum als Besteuerungsgrundlage bei der Kraftfahrzeugsteuer aufgegeben werden muß, weil diese Art der Besteuerung sich nur für Fahrzeuge mit Hubkolbenmotoren eignet. Personenkraftwagen mit anderem Antrieb - zum Beispiel Wankelmotor oder Elektromotor - müssen schon nach geltendem Recht nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden. Aus der unterschiedlichen Besteuerungsgrundlage können sich Belastungsunterschiede ergeben, die auf die Dauer nicht zu rechtfertigen sind. Da es hiernach naheliegt, vom Hubraum abzugehen, hat die Bundesregierung von einer abschließenden Klärung der Frage abgesehen, ob durch die Hubraumsteuer gewisse technische Entwicklungen erschwert oder gar verhindert werden. Solche Erschwerungen sind allerdings nicht erkennbar, wenn man etwa auf andere europäische Staaten mit abweichenden Besteuerungsgrundlagen blickt, in denen die dort konstruierten Personenkraftwagen keine entscheidend andersartigen Konstruktionsmerkmale aufweisen. Ergänzend weise ich darauf hin, daß über die künftige Besteuerungsgrundlage für Personenkraftwagen im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Ziel der Vereinheitlichung verhandelt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl-Heinz Exner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß viele Arbeitnehmer nicht nur in einem Gremium der Selbstverwaltung, sondern in mehreren tätig sind und daß dadurch die Belastung für den einzelnen bei der späteren Rente in der Tat höher ist als in Ihrem Beispiel, das Sie soeben errechnet haben?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Exner, so kann es sein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir kommen zu den Fragen 51 und 52 des Abgeordneten Baron von Wrangel:
    Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß Prothesen unmittelbar nach dem Tode von den Angehörigen als Bundeseigentum zurückgefordert werden?
    Ist die Bundesregierung der Meinung, daß solche Aufforderungen nach Sterbefällen dazu beitragen, das Ansehen der Bundesregierung und der Verwaltung schlechthin zu schädigen?
    Die Fragen werden im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 12. Februar 1969 lautet:
    Das Bundesversorgungsgesetz bestimmt in § 13, daß Hilfsmittel, deren Neuwert 300 DM übersteigt, dem Beschädigten in der Regel nicht zu übereignen sind. Dadurch soll ein sorgfältiger Gebrauch wertvollerer Hilfsmittel sichergestellt und unter Umständen auch ihre Wiederverwendung ermöglicht werden, wenn sie der Versorgungsberechtigte nicht mehr benötigt. In diesen Fällen sind die Versorgungsstellen im allgemeinen gehalten, die betreffenden Hilfsmittel zurückzufordern. Gedacht ist hier in erster Linie an solche Hilfsmittel, die ihrer Art und ihrem Wert nach durchaus geeignet sind, wieder ausgegeben zu werden, so z. B. Krankenfahrzeuge oder Blindenschreibmaschinen.



    Vizepräsident Scheel
    Für den Fall des Todes eines Versorgungsberechtigten sind in den §§ 8 und 11 der von der Bundesregierung erlassenen Rechtsverordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und der §§ 13 und 15 des Bundesversorgungsgesetzes vom 18. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1285) nähere Bestimmungen für die Rückforderung getroffen worden. Danach kann bei Hilfsmitteln, die am Körper getragen werden, wie Prothesen, von einer Rückforderung stets abgesehen werden.
    Ursprünglich war beabsichtigt, von einer Rückforderung von Prothesen und aller anderen am Körper getragenen Hilfsmittel von verstorbenen Beschädigten grundsätzlich abzusehen. Es wäre dann Sache der Angehörigen gewesen, über den Verbleib dieser Hilfsmittel oder deren Vernichtung selbst zu befinden. Da jedoch die Erfahrungen gezeigt haben, daß zahlreiche Angehörige der Rückgabe der sehr auf den individuellen Gebrauch des Verstorbenen abgestellten Hilfsmittel an die orthopädischen Versorgungsstellen aus persönlichen Gründen den Vorzug geben, war es angebracht, die Versorgungsstellen — gestützt auf ein fakultatives Rückforderungsrecht — in die Lage zu versetzen, die ihr angebotenen Hilfsmittel auch entgegenzunehmen. Der Versorgungsverwaltung dürften damit für eine individuelle und taktvolle Handhabung ausreichende Möglichkeiten gegeben sein.
    Fälle, in denen die getroffene Regelung Anlaß zu Beanstandungen gab, sind uns bisher nicht bekanntgeworden. Sollten Ihnen jedoch solche Fälle bekannt sein, so bin ich gern bereit, bei den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen obersten Arbeitsbehörden der Länder auf eine sinnvolle Anwendung dieser Ermessensvorschrift hinzuwirken.
    Es folgt die Frage 53 des Abgeordneten Schlee:
    Ist die Bundesregierung bereit, in den nächsten nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes zu erstattenden Bericht eine — soweit möglich vergleichende — Darstellung der Versorgung der Kriegsopfer in den wichtigsten anderen Staaten (Frankreich, Großbritannien, Italien, Vereinigte Staaten, Belgien und Niederlande) aufzunehmen?
    Auch diese Frage wird im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 12. Februar 1969 lautet:
    Der nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes zu erstattende Bericht der Bundesregierung soll sich — wie im Gesetz festgelegt — darüber äußern, inwieweit es unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist, die Leistungen nach diesem Gesetz zu ändern. Es ist somit allein auf die innerdeutschen Verhältnisse abzustellen. Angesichts dieser klaren Aussage des Gesetzes bestehen Bedenken, in den Bericht auch einen Vergleich mit dem Recht anderer Staaten aufzunehmen.
    Hinzu kommt, daß ein wirklich aussagekräftiger Vergleich der Versorgungsleistungen verschiedener Staaten praktisch nicht oder zumindest nur unter großen Vorbehalten erstellt werden kann. Zwar liegen die Versorgungsprobleme gleich oder ähnlich; die Lösungen sind in den einzelnen Staaten aber sehr unterschiedlich, insbesondere weil die Versorgungssysteme stark voneinander abweichen. Eine vergleichsweise Übertragung des in einem Staat geltenden Systems auf die — vielfach historisch gewachsenen — Gegebenheiten in einem anderen Staat läßt sich daher nicht ohne weiteres vornehmen.
    Unbeschadet dessen hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereits vor einiger Zeit über das Auswärtige Amt die diplomatischen Vertretungen in den von Ihnen genannten und anderen Staaten gebeten, Unterlagen über den gegenwärtigen Stand der dortigen Kriegsopferversorgung zu beschaffen, um erneut den Versuch vor allem eines Leistungsvergleichs zu unternehmen. Obgleich wir um eine zügige Bearbeitung bemüht sein werden, kann heute leider noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob der Vergleich, der allen interessierten Stellen zur Verfügung stehen wird, schon bei Vorlage des Berichts nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes fertiggestellt sein wird.
    Die Frage 54 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
    Damit sind Sie, Herr Staatssekretär Kattenstroth, auch bereits fertig.
    Wir kommen zur Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zunächst Frage 66 des Abgeordneten Felder:
    Welche Ergebnisse zeitigte die in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 29. Mai 1968 vom Bundesinnenministerium zugesagte Untersuchung über Schlägergruppen, die vom Militärregime in Athen über die griechische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland gesteuert werden, um gewerkschaftlich organisierte Griechen zu terrorisieren?
    Das Wort zur Beantwortung hat Herr Staatssekretär Köppler.