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ID0521600300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 216. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1969 Inhalt: Anteilnahme an den Flugzeugunglücken der Bundeswehr 11695 A Fragestunde (Drucksache V/3824) Frage des Abg. Schmidt (Kempten: Mehrwertsteuerbelastung der Personenseilschwebebahnen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11695 C Frage der Abg. Frau Freyh: Altersfreibetrag für Arbeitnehmer im Lohnsteuerjahresausgleich Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11695 D, 11696 A, B Frau Freyh (SPD) 11696 A, B Frage des Abg. Brück (Holz) : Berücksichtigung des Saarlandes in der Ubersicht über die Auswirkungen der Gemeindefinanzreform Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11696 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Umsatzsteuer in Blindenbetrieben — Mißbrauch der Befreiungsvorschrift Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11696 C, D, 11697 A Weiland (CDU/CSU) 11696 D Frau Funcke (FDP) 11697 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Errichtung eines deutschösterreichischen Gemeinschaftszollamtes bei Neuhaus-Schärding Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11697 B, ,C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . 11697 B, C Frage des Abg. Zebisch: Anwendung des Absicherungsgesetzes auf die Zonenrandindustrie . . . . . 11697 C Fragen des Abg. Frehsee: Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 11697 D, 11698 B, C, D, 11699 A Frehsee (SPD) . . . 11698 B, C, D, 11699 A Fragen des Abg. Kohlberger: Rentenminderung infolge ehrenamtlicher Tätigkeit Kattenstroth, Staatssekretär . . . 11699 B, D, 11700 A, B, C, D Kohlberger (SPD) . . 11699 D, 11700 A, B Ott (CDU/CSU) 11700 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1969 Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 11700 C Exner (CDU/CSU) . . . . . . . 11700 D Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Rückforderung von Prothesen nach Sterbefällen . . . . . . . . . . 11700 D Frage des Abg. Schlee: Darstellung der Kriegsopferversorgung in anderen Staaten . . . . . . . . 11701 A Frage des Abg. Felder: Schlägergruppen zur Terrorisierung gewerkschaftlich organisierter Griechen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11701 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entlastung des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf durch ein weiteres Lager — Verteilung der abgelehnten Asylbewerber Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11702 B Frage des Abg. Härzschel: Bedeutung des Telekollegs KöppLer, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11702 C, D, 11703 A Härzschel (CDU/CSU) 11702 C, D Frau Freyh (SPD) . 11703 A Frage des Abg. Schwabe: Förderung deutscher Zirkusunternehmen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11703 A, C, D Schwabe (SPD) 11703 C Scheel, Vizepräsident 11703 D Frage des Abg. Meister: Einschaltung des Verfassungsschutzes gegen revolutionäre Gruppen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11703 D, 11704 A, B Meister (CDU/CSU) 11704 A, B Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Tumultschädengesetz 1920 — Ersatzleistungen an Geschädigte Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11704 B, C, D, 11705 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 1 1704 C, D Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Schule für angehende Diplomaten und Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung in Konstanz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11705 A, B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . 11705 B, C, D Dr. Rutschke (FDP) 11705 D Frage des Abg. Weigl: Besoldung akademisch vorgebildeter Angestellten des öffentlichen Dienstes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11706 A, C Weigl (CDU/CSU) 11706 C Frage des Abg. Dr. Rutschke: Neuregelung der Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 11706 D, 11707 A, B, C, D, 11708 A, B, C Dr. Rutschke (FDP) . . . 11706 D, 11707 A Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . 11707 A, B Draeger (CDU/CSU) 11707 B, C Dorn (FDP) 11707 D Dr. Rinderspacher (SPD) . 11707 D, 111708 A Flämig (SPD) 11708 B, C Scheel, Vizepräsident 11708 C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Rauschgiftsüchtige junge Deutsche — Internationale Zusammenarbeit bei der Rückführung Minderjähriger in die Heimat Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11708 D, 11709 A, B, D Dr. Meinecke (SPD) 11709 A, C Nächste Sitzung 1709 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11711 Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Picard betr. Hubraum als Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer 11711 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1969 11695 216. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Adorno 28. 2. Arendt (Wattenscheid) * 13.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15.2. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 28.2. Bals 14. 2. Bauer (Wasserburg) 14. 2. Bergmann * 14. 2. Blumenfeld 28. 2. Dr. Brenck 15. 3. Dr. Burgbacher 15. 2. Dichgans * 14.2. von Eckardt 17. 2. Dr. Freyh 28. 2. Freiherr von Gemmingen 14.2. Hahn (Bielefeld) 14.2. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31.3. Hilbert 15. 2. Illerhaus * 14.2. Jahn (Marburg) 13. 2. Jürgensen 28. 2. Junghans 31.3. Frau Klee 14. 2. Kriedemann * 14.2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 2. Kunze 30. 4. Lautenschlager * 13. 2. Lenz (Brühl) * 13. 2. Dr. Löhr 15.2. Mauk * 13. 2. Frau Dr. Maxsein ** 13.2. Memmel * 14.2. Michels 13.2. Missbach 15.4. Dr Müller (München) ** 13. 2. Schmitt-Vockenhausen 13.2. Dr. Schulz (Berlin) 14. 2. Stein (Honrath) 14. 2. Steinhoff 30.4. Dr. Steinmetz 14. 2. Stücklen 1.3. Dr. Wahl 14. 2. Welke 14.2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wessel 28. 2. Winkelheide 28. 2. Baron von Wrangel 15.2. Wurbs 14.2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 12. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/3824 Fragen 16 und 17) : Wie weit sind Überlegungen der Bundesregierung gediehen, bei der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum als Bemessungsgrundlage abzugehen? Stimmt die Bundesregierung der von Fachkreisen immer wieder geäußerten Auffassung zu, daß durch die Hubraumbesteuerung gewisse, der Sicherheit und dem Fahrkomfort dienende Entwicklungen wie Automatik, Servolenkung, Bremshilfen, Klimaanlage u. ä. erschwert oder gar verhindert werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dann, wenn man eine einheitliche Besteuerungsgrundlage für alle Personenkraftwagen für notwendig hält, der Hubraum als Besteuerungsgrundlage bei der Kraftfahrzeugsteuer aufgegeben werden muß, weil diese Art der Besteuerung sich nur für Fahrzeuge mit Hubkolbenmotoren eignet. Personenkraftwagen mit anderem Antrieb - zum Beispiel Wankelmotor oder Elektromotor - müssen schon nach geltendem Recht nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden. Aus der unterschiedlichen Besteuerungsgrundlage können sich Belastungsunterschiede ergeben, die auf die Dauer nicht zu rechtfertigen sind. Da es hiernach naheliegt, vom Hubraum abzugehen, hat die Bundesregierung von einer abschließenden Klärung der Frage abgesehen, ob durch die Hubraumsteuer gewisse technische Entwicklungen erschwert oder gar verhindert werden. Solche Erschwerungen sind allerdings nicht erkennbar, wenn man etwa auf andere europäische Staaten mit abweichenden Besteuerungsgrundlagen blickt, in denen die dort konstruierten Personenkraftwagen keine entscheidend andersartigen Konstruktionsmerkmale aufweisen. Ergänzend weise ich darauf hin, daß über die künftige Besteuerungsgrundlage für Personenkraftwagen im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Ziel der Vereinheitlichung verhandelt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich darf die Frage des Kollegen Schmidt wie folgt beantworten.
    Die Personenbeförderungen mit Seilschwebebahnen unterliegen in der Bundesrepublik der Umsatzsteuer, und zwar mit dem allgemeinen Steuersatz von 11 v. H. In Frankreich, Österreich und der Schweiz werden die gleichen Leistungen wie folgt behandelt. Frankreich: Seit dem 1. Januar 1968 unterliegen die Umsätze von Personenseilschwebebahnen wie alle anderen Personenbeförderungen der französischen Mehrwertsteuer. Die Steuer betrug zunächst 12 v. H., später 13 v. H. vom Bruttoentgelt, d. h. vom Entgelt einschließlich Mehrwertsteuer. Seit dem 1. Dezember 1968 beträgt die Steuer 15 v. H. vom Bruttoentgelt.
    In der Bundesrepublik hingegen wird die Mehrwertsteuer vom Nettoentgelt, d. h. vom Entgelt ohne Mehrwertsteuer, errechnet. Im Verhältnis zum Nettoentgelt beträgt die französische Mehrwertsteuer zur Zeit 17,6 v. H.
    Österreich: Die Personenbeförderungen mit Seilschwebebahnen unterliegen der Beförderungsteuer. Der Steuersatz beträgt 6 v. H. Eine weitere Belastung ergibt sich auf den Vorstufen aus der in Österreich geltenden kumulativen Allphasenumsatzsteuer.
    Schweiz: Die Personenbeförderungen mit Seilschwebebahnen unterliegen keiner Umsatzsteuer oder ähnlichen Steuern. Eine Belastung kann sich mittelbar aus der auf der Großhandelsstufe geltenden Warenumsatzsteuer von 5,4 v. H. ergeben.


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir kommen zur Beantwortung der Frage Nr. 22 der Abgeordneten Frau Freyh:
Wie begründet die Bundesregierung die Vorschrift für den Altersfreibetrag für Arbeitnehmer im Lohnsteuerjahresausgleich, nach der nur diejenigen steuerfreie Pauschbeträge erhalten, die vor dem 2. September des jeweiligen Kalenderjahres das 65. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt.



    Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
    Die Viermonatsfrist ist eine im Einkommensteuerrecht übliche Regelung. Sie geht von der Voraussetzung aus, daß ein Tatbestand mindestens vier Monate im Kalenderjahr vorgelegen haben soll. Auch in anderen Fällen — außer dem von Ihnen angesprochenen Fall —, z. B. bei der Verdoppelung der Sonderausgabenhöchstbeträge und der Gewährung des Sonderfreibetrages von 840 DM für Unverheiratete wird hinsichtlich der Vollendung des 50. Lebensjahrs darauf abgestellt, daß diese Voraussetzung mindestens vier Monate im Kalenderjahr vorgelegen hat.