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ID0521229900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 212. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 11479 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Auge und Dr. Erhard . . . . . . 11479 A Verzicht der Abg. Frau Dr. Krips auf die Mitgliedschaft im Bundestag . . . . . 11479 B Amtliche Mitteilungen 11479 B, C Fragestunde (Drucksachen V/3797, V/3793, Nachtrag zur Drucksache V/3793) Frage des Abg. Genscher: Entwicklung der Beamtengehälter Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11481 D, 11482 B, C, D, 11483 A, B, C Genscher (FDP) 11482 A, B Dorn (FDP) 11482 C Ott (CDU/CSU) 11482 D Dr. Miessner (FDP) 11483 A, B Mertes (FDP) 11483 C Fragen der Abg. Frau Freyh: Zusammenfassung der technischen Entwicklungshilfe 11483 D Frage des Abg. Ramms: Gesetzliche Regelung des Verhaltens an Fahrbahnverengungen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11483 D, 11484 B Ramms (FDP) 11484 A Fragen des Abg. Ramms: Behandlung der Pipelines als Verkehrsträger Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11484 B Frage des Abg. Dr. Enders: Wiederherstellung der Brücken im Zuge der Autobahn Bad Hersfeld—Eisenach Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11484 C, D, 11485 A Dr. Enders (SPD) . . . 11484 D, 11485 A Fragen der Abg. Frau Meermann: Sommerreifen und Winterreifen für Kraftfahrzeuge . . . . . 11485 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Abteilung Seeverkehr im Bundesverkehrsministerium Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11485 C, D, 11486 A, B Dr. Apel (SPD) . . 11485 C, D, 11486 A, B Frage des Abg. Dr. Apel: Ziviler Überschallflugverkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11486 C, D Dr. Apel (SPD) . . . . 11486 D, 11487 A Fragen des Abg. Strohmayr: Verteilung der gegen die Forderung nach erweiterter Mitbestimmung gerichteten Zeitschrift „Limes" in Fernzügen der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11487 B, C, D, 11488 A Strohmayr (SPD) 11487 B, D Frage des Abg. Prochazka: Verbilligte Reisen von nach dem Bundesversorgungsgesetz Anspruchsberechtigten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11488 A Frage des Abg. Weigl: Eisenbahnausbesserungswerk in Weiden (Oberpf) Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11488 B, C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 11488 C Frage des Abg. Lemmrich: Beförderung deutscher Urlauber mit Boeing-747-Flugzeugen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 11488 D, 11489 A, B, C, D, 11490 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 11488 D, 11489 A Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 11489 B Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 11489 C Ott (CDU/CSU) . . . . 11489 D, 11490 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Weiterführung der Entlastungsautobahn Sauerland-Linie nach Süden . . . . 11490 A Fragen des Abg. Leicht: Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen . . . . . . . . . . 11490 B Frage des Abg. Geldner: Örtliche Verkehrssünderkarteien Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 11490 C Geldner (FDP) 11490 C Fragen des Abg. Deringer: Weiterführung der B 14 nach StuttgartSüdheimer Platz 11490 D Fragen des Abg. Dr. Kopf: Ausstrahlung des 1. Fernsehprogramms des Südwestfunks Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär 11491 A, B, D, 11492 A, B, C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . 11491 C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . 11492 B, C Frage des Abg. Fritz (Deggendorf) : Zusammenlegung der Omnibusbetriebe der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär 11492 C, D, 11493 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11492 D Josten (CDU/CSU) 11492 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Deutsch-israelische Jugendbegegnungen 11493 A Frage des Abg. Josten: Zuschüsse der französischen Regierung zum Deutsch-Französischen Jugendwerk Dr. Barth, Staatssekretär . . . 11493 B, C Josten (CDU/CSU) 11493 B, C Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Deutsche Beteiligung am EuratomProgramm Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 11493 D, 11494 B, C, D, 11495 A, B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) 11494 A, B, D, 11495 A Raffert (SPD) 11495 A, B Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3785) 11495 C Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/3336) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/3731) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Soldatengesetzes (Abg. Schultz [GauBischofsheim], Ollesch, Jung und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3512) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/3732)), mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1969 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3491); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3737), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/3734), mit Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/3522) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem § 96 GO (Drucksache V/3779), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksachen V/3775, zu V/3775) und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3490) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3778), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksachen V/3776, zu V/3776) — Zweite und dritte Beratung — Rösing (CDU/CSU) (zur GO) . . . . 11497 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11497 A Ernesti (CDU/CSU) 11498 A Berkhan (SPD) . . . . 11499 C, 11500 C Jung (FDP) . . . . . . . . 11501 A Damm (CDU/CSU) 11502 D Ollesch (FDP) 11504 B Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/3770) — Erste Beratung — . . . . . Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek (Drucksachen V13103, V/2400) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3739), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/3733 [neu]) — Zweite Beratung —Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 11507 B Dr. Huys (CDU/CSU) . . 11507 D, 11510 D, 11511 D Dr. Mühlhan (FDP) . . . 11508 A, 11510 D Junghans (SPD) 11508 D Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11509 C Genscher (FDP) . . . . . . . 11510 C Schoettle, Vizepräsident . . 11510 B, C, D, 11511 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache V/3337) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3758), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3728) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11512 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr (Drucksache V/3435) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3765) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 11512 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 6. Oktober 1960 über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen, dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und dem Zollübereinkommen vom 1. Dezember 1964 über Betreuungsgut für Seeleute (Drucksache V/3436) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3759) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11512 C Entwurf eines Gesetzes über die Ausprägung einer Olympiamünze (Drucksache V/3139) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3768) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 11512 D Antrag betr. Olympisches Vierjahresprogramm zur Förderung des Leistungssports (Abg. Dr. Wörner, Frau Griesinger, Frau Stommel, Bremer, Dr. Stark [Nürtingen], Rösing und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/3584) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 11513 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 11515 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 11516 D Benda, Bundesminister . . . . .11518 B Wahl des Präsidenten des Deutschen Bundestages Schoettle, Vizepräsident 11521 A, B, 11522 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 11521 B Präsident von Hassel . . . . . 11522 A, B Entwurf eines Gesetzes über einen Senat für Parlamentsfragen (FDP) (Drucksache V/3011) — Erste Beratung — Genscher (FDP) 11523 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 11524 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 11526 A Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder (Drucksache V/3719) — Erste Beratung — 11526 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1969 Entwurf eines Gesetzes über Statistiken im Güterkraftverkehr und in der Binnenschiffahrt (Drucksache V/3746) — Erste Beratung — 11526 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (BundesknappschaftErrichtungsgesetz) (Drucksache V/3749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 11526 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (FDP) (Drucksache V/3742) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (CDU/CSU) (Drucksache V/3802) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (SPD) (Drucksache V/3803 — Erste Beratung — Dorn (FDP) 11526 D, 11535 C Bühling (SPD) 11530 B Picard (CDU/CSU) . . . . . . 11531 B Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11532 D Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 11533 B Schlager (CDU/CSU) . . 11534 B, 11537 A Übersicht 25 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3740) 11538 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 1/68 — Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksachen V/3708, V/3760) . . . 11538 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kornmission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Drucksachen V/3125, V/3757) 11538 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Ulanenkaserne in Düsseldorf an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksachen V/3434, V/3767) . 11538 C Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Sechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für Seefische usw.) (Drucksachen V/3463, V/3761) Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/3562, V/3762) Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) (Drucksachen V/3639, V/3640, V/3763) Sechsunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) (Drucksachen V/3576, V/3764) 11538 D Zweite Verordnung zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes (Drucksache V/3752) . . . . . . . 11539 Nächste Sitzung 11539 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11541 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 576 und 577 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek (Drucksachen V/3103, V/3733 [neu]) . . . 11541 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Bundesbahndirektion Regensburg 11542 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Übernahme der Stückgutbeförderung durch Postkraftwagen bei Stillegung von Bahnhöfen und Bundesbahnstrecken . . 11542 C Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1969 11479 212. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 211. Sitzung, Seite 11468, Zeile 20 statt 1963: 1968 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner ** 7. 2. Frau Albertz 5. 2. Frau Berger-Heise 7. 2. Dr. Birrenbach 7. 2. Blumenfeld 28. 2. Dr. Brenck 15. 3. Corterier 5. 2. Frau Dr. Elsner 7. 2. Frau Enseling 5. 2. Flämig * 6. 2. Dr. Frey 7. 2. Frau Funcke 5. 2. Gerlach ** 6. 2. Dr. Haas 7. 2. Hamacher 31.3. Hauck 7. 2. Hellenbrock 31.3. Dr. Hellige 5. 2. Jahn (Marburg) * 6. 2. Jürgensen 28. 2. Dr. Kempfler 8. 2. Kern 8. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 7. 2. Kunze 30. 4. Dr. Lindenberg 5. 2. Dr. Löhr 7. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 7. 2. Mick 5. 2. Dr. Müller-Emmert 8. 2. Peters (Norden) 7. 2. Rehs 5. 2. Reitz 5. 2. Richter * 6. 2. Frau Schanzenbach 5. 2. Schmidt (Hamburg) 5. 2. Dr. Starke (Franken) ** 6. 2. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 5. 2. Weimer 6.2. Frau Wessel 28. 2. Winkelheideräge von Eckardt 28. 2. b) Urlaubsantäge 17. 2. Missbach 15. 4. Dr. Schulz (Berlin) 14. 2. Springorum ** 5. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 576 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Freyh, Junghans und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek - Drucksachen V/3103, V/3733 (neu) -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus zwei Vertretern des Bundesministeriums des Innern, einem Vertreter des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung und einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, einem Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aus drei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, je einem Mitglied des Deutschen Musikverlegerverbandes und des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft und aus einem Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt. Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern, dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt." 2. § 13 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Zu Beschlüssen über die Feststellung des Haushaltsplanes, über Abweichungen innerhalb des Haushaltsplanes und über die Entlastung des Generaldirektors nach Abschluß der Rechnungsprüfung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Verwaltungsrates. Bonn, den 5. Februar 1969 Frau Freyh Dr. Meinecke Junghans Raffert Biermann Ravens Frau Eilers Regling Felder Sänger Fritz (Wiesbaden) Dr. Schmidt (Offenbach) Haase (Kellinghusen) Schonhofen Lange Westphal Lautenschlager Zebisch Matthöfer Anlage 3 Umdruck 577 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Mühlhan und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek - Drucksachen V/3103, V/3733 (neu) -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: „ (3) Errichtung und Änderung der Satzung bedürfen der Genehmigung des für die Aufsicht zuständigen Bundesministers." 11542 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1969 2. § 7 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus vier Vertretern der Bundesregierung, davon zwei Vertretern des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums, aus einem Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aus drei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, je einem Mitglied des Deutschen Musikverlegerverbandes und des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft und aus einem Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt. Den Vorsitz führt ein Vertreter des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums." 3. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Deutsche Bibliothek untersteht der Aufsicht des zuständigen Bundesministers." 4. § 13 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Der Haushaltsplan bedarf der Zustimmung des für die Aufsicht zuständigen Bundesministers." Bonn, den 5. Februar 1969 Dr. Mühlhan Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5 Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3793 Frage 9) : Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg zu verhindern? Wie Ihnen bekannt ist, Herr Kollege, hat der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn in seiner 125. Plenarsitzung am 18. Dezember 1968 über die Anträge des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, die u. a. auch die Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg vorsehen, Beschluß gefaßt. Nach § 52 Bundesbahngesetz haben die durch diesen Beschluß betroffenen Länder die Möglichkeit, dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn ihre Einwendungen im einzelnen nochmals vorzutragen, insbesondere mit der Begründung, die von Ihnen geltend gemachten Gesichtspunkte seien bei der Entscheidung nicht angemessen berücksichtigt worden. Der Verwaltungsrat hat dann nochmals einen Beschluß zu fassen. Dieser Beschluß kann durch Anrufung der Bundesregierung angefochten werden. Ich darf Ihnen mitteilen, daß das Land Bayern inzwischen von dem Rechtsbehelf des § 52 Bundesbahngesetz Gebrauch gemacht hat. Da somit die Möglichkeit besteht, daß die Bundesregierung im Rahmen des Verfahrens nach § 52 Bundesbahngesetz mit den Anträgen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn befaßt wird, bitte ich um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt zu diesen Anträgen und damit auch zur Frage der Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg keine Stellung nehmen kann. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5 Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/3793 Frage 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die Möglichkeit zu prüfen, ob bei geplanten Stillegungen von Bahnhöfen und Bundesbahnstrecken die zwangsläufig entfallende Stückgutbeförderung und zustellung für diese Strecken und Bahnhöfe im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Bundespost und Bundesbahn durch die den Personenverkehr nunmehr tragenden Postkraftwagen mitübernommen werden kann? Eine Inanspruchnahme der Omnibusse des Linienverkehrs für die Stückgutbeförderung verbietet sich wegen des Umfangs und Gewichts der Sendungen. Das Durchschnittsgewicht liegt nahe an 100 kg. Sendungen von mehreren 100 kg Gewicht sind im Stückgutverkehr keine Seltenheit. Demgemäß werden die Abholung und die Zuführung der Güter zweckmäßig den amtlichen Rollfuhrunternehmern und den sonstigen Unternehmern des gewerblichen Güternahverkehrs übertragen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Köppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich auf wenige Bemerkungen beschränken.
    Zunächst möchte ich den drei Fraktionen dieses Hauses, die hier initiativ geworden sind, den Dank der Bundesregierung für diese Initiativen aussprechen. Es ist bereits gesagt worden, daß die Fraktionen das Fazit des Hearings des Innenausschusses gezogen und die Ergebnisse ihrer Überlegungen, die nach diesem Hearing angestellt wurden, in den Initiativentwürfen vorgelegt haben. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen. Sie wäre dankbar, wenn die Beratung der drei Gesetzentwürfe in dem zuständigen Ausschuß dieses Hohen Hauses bald, aber ebenso gründlich erfolgte. Aus den Differenzen, die sich bei den in der Zielrichtung gleichgerichteten Initiativen ergeben, sehen Sie, daß einige Punkte wohl noch sehr sorgfältig geprüft werden müssen, und zwar vor allen Dingen auch im Hinblick auf das Verhältnis zu den Ländern.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, daß diese, wie auch sie glaubt, notwendige Verbesserung des Bundeskriminalamtsgesetzes im Einvernehmen mit den Ländern erfolgt, und sie hat die Hoffnung, dieses Einvernehmen in allernächster Zeit erzielen zu können. Die Initiative, die uns hier in erster Lesung vorliegt, ist schon in den nächsten Tagen Gegenstand der Beratungen der Innenministerkonferenz und ihrer Unterausschüsse.



    Parlamentarischer Staatssekretär Köppler
    Nun möchte ich noch einige Worte auf das erwidern, was Herr Kollege Dorn hier an Angriffen gegen den Bundesminister des Innern gerichtet hat. Herr Kollege Dorn, ich bestreite in keiner Weise das Recht — und als Allerletzter Ihr Recht — der Opposition, die Nichtanwesenheit eines Mitglieds der Bundesregierung zu rügen. Das haben Sie getan, von diesem Recht haben Sie Gebrauch gemacht. Aber ich bin nicht der Meinung, daß es noch im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung liegt, wenn aus der Nichtanwesenheit eines Ministers eines so großen Ressorts mit derartig vielfältigen Aufgaben ohne weiteres auf eine Interesselosigkeit an der Sache geschlossen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich bin aber darüber hinaus der Überzeugung, daß der Herr Bundesminister des Innern sich selbstverständlich von den Verpflichtungen, die er zur Zeit wahrnimmt, frei gemacht hätte, wenn ihm angekündigt worden wäre, daß Sie die Absicht haben, mit ihm hier über die allgemeinen Probleme der Kriminalitätsbekämpfung zu debattieren.

    (Abg. Dorn: Er hätte im Dezember ja auch hier sein müssen, Herr Staatssekretär; da stand das auf der Tagesordnung, da war er auch nicht da!)

    — Herr Kollege Dorn, was heute aus der Tagesordnung dieses Hohen Hauses hervorging, waren die Fraktionsinitiativen zu dem Punkt „Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes" und nicht das Thema, das weite Teile Ihrer heutigen Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt bestimmt hat. Ich sage das nur, um zu erklären: wenn Sie einen Wunsch in dieser Richtung an den Bundesminister des Innern geäußert hätten — ich bin überzeugt, er hätte Ihnen heute zur Verfügung gestanden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst zu Fragen der allgemeinen Belange der Justiz bei der Verbrechensbekämpfung Stellung nehmen.
    Die in den Entwürfen der Fraktionen vorgesehenen Regelungen dahin, daß dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern besondere Befugnisse für die zentrale Verbrechensbekämpfung übertragen werden, sind zu begrüßen. Jedoch muß das Bundesministerium der Justiz auf folgende Gesichtspunkte aufmerksam machen.
    Erstens. Nach der in der Strafprozeßordnung getroffenen Grundsatzentscheidung ist für die Verfolgung strafbarer Handlungen die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Regelungen, welche die Einrichtung von polizeilichen Zentralstellen für die
    Verbrechensbekämpfung vorsehen, dürfen an dieser Tatsache nicht vorbeigeben. Es ist deshalb darauf Bedacht zu nehmen, daß bei der Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes keine Regelung getroffen wird, die mit den Sachleitungs- und Weisungsbefugnissen der Staatsanwaltschaft bei strafrechtlichen Ermittlungen im Widerspruch steht.
    Zweitens. Das Bundeskriminalamtsgesetz sieht zur Zeit in § 4 Abs. 2 Buchstabe a vor, daß das Bundeskriminalamt von einer zuständigen Landesbehörde darum ersucht werden kann, strafbare Handlungen zu verfolgen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß zu diesen zuständigen Landesbehörden auch die Strafverfolgungsbehörden, d. h. die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, zählen, wie sich aus den in der Strafprozeßordnung getroffenen Regelungen ergibt. Die künftige Ausgestaltung des Bundeskriminalamtsgesetzes wird auch diesem Umstand Rechnung tragen müssen. Eine Klarstellung dahin, daß diese Befugnisse der Staatsanwaltschaften und der Gerichte durch die Einrichtung zentraler Polizeibehörden nicht berührt werden, erscheint uns wünschenswert.
    Ich darf weiter zur Frage der Tätigkeit des Bundeskriminalamts als Ermittlungsorgan des Generalbundesanwalts und des Untersuchungsrichters des Bundesgerichtshofs im Bereich des Staatsschutzes Stellung nehmen.
    Obwohl der Gesetzgeber die Verfolgung von Straftaten des Hoch- und Landesverrats sowie der bedeutsamen Fälle der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übertragen hat, fehlt dem Generalbundesanwalt bisher ein für das gesamte Bundesgebiet zuständiges Ermittlungsorgan. Die hierfür allein in Betracht kommende Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts kann polizeiliche Aufgaben bekanntlich nur wahrnehmen, wenn die zuständige Landesbehörde ausdrücklich darum ersucht oder wenn der Bundesminister des Innern dies aus schwerwiegenden Gründen anordnet. Auch in den schwierigsten, sich über das ganze Bundesgebiet erstreckenden Staatsschutzverfahren haben also die Ermittlungen, namentlich alle eine Exekutivbefugnis voraussetzenden Ausführungsmaßnahmen, grundsätzlich die Beamten der Landespolizeibehörden durchzuführen. Dies hat in der Praxis häufig, zuletzt und besonders augenfällig im Ermittlungsverfahren gegen den Vizeadmiral a. D. Lüdke, zu Schwierigkeiten geführt.
    Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum Beispiel: Örtliche Polizeidienststellen verfügen oft nicht über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet des Staatsschutzes. Ihnen fehlt vielfach die erforderliche Zahl von Beamten bei umfangreichen, gleichzeitig durchzuführenden Maßnahmen. Von den Ermittlungen berührte sicherheitsempfindliche Zentralbehörden sind oft zu einer intensiven Zusammenarbeit nur mit Beamten der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts bereit.
    Die dem Hohen Hause vorliegenden Entwürfe einer Ergänzung des Bundeskriminalamtsgesetzes



    Staatssekretär Dr. Ehmke
    sehen nunmehr vor, daß der Generalbundesanwalt und der Untersuchungsrichter des BGH sich unmittelbar der Sicherungsgruppe als Ermittlungsorgan bedienen können. Hervorzuheben ist, daß das Bundeskriminalamt hierdurch nicht eine zentrale Ermittlungszuständigkeit kraft eigener Initiative erhalten soll, sondern nur kraft Auftrags bzw. Ersuchens tätig werden kann.
    Mit der Formulierung des SPD- und des CDU-Entwurfs „einen Auftrag erteilt" ist sichergestellt, daß der Generalbundesanwalt und der Untersuchungsrichter des BGH die Sicherungsgruppe auch zur Erledigung von Einzelaufträgen außerhalb von Ermittlungen heranziehen kann. Diese Möglichkeit, die auch im Sinne der FDP-Fraktion sein dürfte, ist von der Formulierung der FDP-Fraktion „sie um Vornahme von Ermittlungen ersucht" wohl nicht mit umfaßt, Herr Dorn. Der weiteren Fassung des CDU-und des SPD-Entwurfs sollte daher unseres Erachtens der Vorzug gegeben werden. Ich hoffe, daß auch die FDP dem zustimmen kann.
    Der CDU- und der SPD-Entwurf nehmen in Abs. 4 und Abs. 5 des § 4 sowohl die Ermittlungstätigkeit der Sicherungsgruppe auf Grund Auftrags des Generalbundesanwalts oder des Untersuchungsrichters des BGH als auch die im Rahmen der Durchführung eines solchen Auftrags erteilte Weisung des Bundeskriminalamts an ein Landeskriminalamt von der Benachrichtigungspflicht gegenüber der Landesregierung aus.
    Diese Regelung ist sachgerecht. Sie trägt der Notwendigkeit der Geheimhaltung in Staatsschutzverfahren, insbesondere des ersten Zugriffs, Rechnung. Außerdem ergänzt sie den sonst möglicherweise entstehenden Eindruck, der Landesregierung stehe eine Kontrollfunktion über die Tätigkeit des Generalbundesanwalts zu.
    Ich hoffe, daß die FDP-Fraktion, deren Entwurf insoweit die jetzt bestehende Regelung übernimmt, auch in diesem Punkte unsere Auffassung teilen wird.