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ID0521228700

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    5. Abgeordnete: 1
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    Deutscher Bundestag 212. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 11479 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Auge und Dr. Erhard . . . . . . 11479 A Verzicht der Abg. Frau Dr. Krips auf die Mitgliedschaft im Bundestag . . . . . 11479 B Amtliche Mitteilungen 11479 B, C Fragestunde (Drucksachen V/3797, V/3793, Nachtrag zur Drucksache V/3793) Frage des Abg. Genscher: Entwicklung der Beamtengehälter Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11481 D, 11482 B, C, D, 11483 A, B, C Genscher (FDP) 11482 A, B Dorn (FDP) 11482 C Ott (CDU/CSU) 11482 D Dr. Miessner (FDP) 11483 A, B Mertes (FDP) 11483 C Fragen der Abg. Frau Freyh: Zusammenfassung der technischen Entwicklungshilfe 11483 D Frage des Abg. Ramms: Gesetzliche Regelung des Verhaltens an Fahrbahnverengungen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11483 D, 11484 B Ramms (FDP) 11484 A Fragen des Abg. Ramms: Behandlung der Pipelines als Verkehrsträger Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11484 B Frage des Abg. Dr. Enders: Wiederherstellung der Brücken im Zuge der Autobahn Bad Hersfeld—Eisenach Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11484 C, D, 11485 A Dr. Enders (SPD) . . . 11484 D, 11485 A Fragen der Abg. Frau Meermann: Sommerreifen und Winterreifen für Kraftfahrzeuge . . . . . 11485 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Abteilung Seeverkehr im Bundesverkehrsministerium Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11485 C, D, 11486 A, B Dr. Apel (SPD) . . 11485 C, D, 11486 A, B Frage des Abg. Dr. Apel: Ziviler Überschallflugverkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11486 C, D Dr. Apel (SPD) . . . . 11486 D, 11487 A Fragen des Abg. Strohmayr: Verteilung der gegen die Forderung nach erweiterter Mitbestimmung gerichteten Zeitschrift „Limes" in Fernzügen der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11487 B, C, D, 11488 A Strohmayr (SPD) 11487 B, D Frage des Abg. Prochazka: Verbilligte Reisen von nach dem Bundesversorgungsgesetz Anspruchsberechtigten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11488 A Frage des Abg. Weigl: Eisenbahnausbesserungswerk in Weiden (Oberpf) Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 11488 B, C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 11488 C Frage des Abg. Lemmrich: Beförderung deutscher Urlauber mit Boeing-747-Flugzeugen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 11488 D, 11489 A, B, C, D, 11490 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 11488 D, 11489 A Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 11489 B Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 11489 C Ott (CDU/CSU) . . . . 11489 D, 11490 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Weiterführung der Entlastungsautobahn Sauerland-Linie nach Süden . . . . 11490 A Fragen des Abg. Leicht: Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen . . . . . . . . . . 11490 B Frage des Abg. Geldner: Örtliche Verkehrssünderkarteien Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 11490 C Geldner (FDP) 11490 C Fragen des Abg. Deringer: Weiterführung der B 14 nach StuttgartSüdheimer Platz 11490 D Fragen des Abg. Dr. Kopf: Ausstrahlung des 1. Fernsehprogramms des Südwestfunks Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär 11491 A, B, D, 11492 A, B, C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . 11491 C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . 11492 B, C Frage des Abg. Fritz (Deggendorf) : Zusammenlegung der Omnibusbetriebe der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär 11492 C, D, 11493 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11492 D Josten (CDU/CSU) 11492 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Deutsch-israelische Jugendbegegnungen 11493 A Frage des Abg. Josten: Zuschüsse der französischen Regierung zum Deutsch-Französischen Jugendwerk Dr. Barth, Staatssekretär . . . 11493 B, C Josten (CDU/CSU) 11493 B, C Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Deutsche Beteiligung am EuratomProgramm Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 11493 D, 11494 B, C, D, 11495 A, B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) 11494 A, B, D, 11495 A Raffert (SPD) 11495 A, B Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3785) 11495 C Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/3336) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/3731) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Soldatengesetzes (Abg. Schultz [GauBischofsheim], Ollesch, Jung und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3512) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/3732)), mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1969 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3491); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3737), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/3734), mit Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/3522) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem § 96 GO (Drucksache V/3779), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksachen V/3775, zu V/3775) und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3490) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3778), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksachen V/3776, zu V/3776) — Zweite und dritte Beratung — Rösing (CDU/CSU) (zur GO) . . . . 11497 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11497 A Ernesti (CDU/CSU) 11498 A Berkhan (SPD) . . . . 11499 C, 11500 C Jung (FDP) . . . . . . . . 11501 A Damm (CDU/CSU) 11502 D Ollesch (FDP) 11504 B Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/3770) — Erste Beratung — . . . . . Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek (Drucksachen V13103, V/2400) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3739), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/3733 [neu]) — Zweite Beratung —Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 11507 B Dr. Huys (CDU/CSU) . . 11507 D, 11510 D, 11511 D Dr. Mühlhan (FDP) . . . 11508 A, 11510 D Junghans (SPD) 11508 D Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11509 C Genscher (FDP) . . . . . . . 11510 C Schoettle, Vizepräsident . . 11510 B, C, D, 11511 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache V/3337) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3758), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3728) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11512 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr (Drucksache V/3435) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3765) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 11512 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 6. Oktober 1960 über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen, dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und dem Zollübereinkommen vom 1. Dezember 1964 über Betreuungsgut für Seeleute (Drucksache V/3436) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3759) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11512 C Entwurf eines Gesetzes über die Ausprägung einer Olympiamünze (Drucksache V/3139) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3768) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 11512 D Antrag betr. Olympisches Vierjahresprogramm zur Förderung des Leistungssports (Abg. Dr. Wörner, Frau Griesinger, Frau Stommel, Bremer, Dr. Stark [Nürtingen], Rösing und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/3584) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 11513 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 11515 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 11516 D Benda, Bundesminister . . . . .11518 B Wahl des Präsidenten des Deutschen Bundestages Schoettle, Vizepräsident 11521 A, B, 11522 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 11521 B Präsident von Hassel . . . . . 11522 A, B Entwurf eines Gesetzes über einen Senat für Parlamentsfragen (FDP) (Drucksache V/3011) — Erste Beratung — Genscher (FDP) 11523 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 11524 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 11526 A Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder (Drucksache V/3719) — Erste Beratung — 11526 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1969 Entwurf eines Gesetzes über Statistiken im Güterkraftverkehr und in der Binnenschiffahrt (Drucksache V/3746) — Erste Beratung — 11526 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (BundesknappschaftErrichtungsgesetz) (Drucksache V/3749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 11526 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (FDP) (Drucksache V/3742) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (CDU/CSU) (Drucksache V/3802) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (SPD) (Drucksache V/3803 — Erste Beratung — Dorn (FDP) 11526 D, 11535 C Bühling (SPD) 11530 B Picard (CDU/CSU) . . . . . . 11531 B Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11532 D Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 11533 B Schlager (CDU/CSU) . . 11534 B, 11537 A Übersicht 25 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3740) 11538 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 1/68 — Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksachen V/3708, V/3760) . . . 11538 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kornmission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Drucksachen V/3125, V/3757) 11538 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Ulanenkaserne in Düsseldorf an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksachen V/3434, V/3767) . 11538 C Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Sechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für Seefische usw.) (Drucksachen V/3463, V/3761) Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/3562, V/3762) Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) (Drucksachen V/3639, V/3640, V/3763) Sechsunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) (Drucksachen V/3576, V/3764) 11538 D Zweite Verordnung zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes (Drucksache V/3752) . . . . . . . 11539 Nächste Sitzung 11539 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11541 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 576 und 577 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek (Drucksachen V/3103, V/3733 [neu]) . . . 11541 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Bundesbahndirektion Regensburg 11542 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Übernahme der Stückgutbeförderung durch Postkraftwagen bei Stillegung von Bahnhöfen und Bundesbahnstrecken . . 11542 C Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1969 11479 212. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 211. Sitzung, Seite 11468, Zeile 20 statt 1963: 1968 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner ** 7. 2. Frau Albertz 5. 2. Frau Berger-Heise 7. 2. Dr. Birrenbach 7. 2. Blumenfeld 28. 2. Dr. Brenck 15. 3. Corterier 5. 2. Frau Dr. Elsner 7. 2. Frau Enseling 5. 2. Flämig * 6. 2. Dr. Frey 7. 2. Frau Funcke 5. 2. Gerlach ** 6. 2. Dr. Haas 7. 2. Hamacher 31.3. Hauck 7. 2. Hellenbrock 31.3. Dr. Hellige 5. 2. Jahn (Marburg) * 6. 2. Jürgensen 28. 2. Dr. Kempfler 8. 2. Kern 8. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 7. 2. Kunze 30. 4. Dr. Lindenberg 5. 2. Dr. Löhr 7. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 7. 2. Mick 5. 2. Dr. Müller-Emmert 8. 2. Peters (Norden) 7. 2. Rehs 5. 2. Reitz 5. 2. Richter * 6. 2. Frau Schanzenbach 5. 2. Schmidt (Hamburg) 5. 2. Dr. Starke (Franken) ** 6. 2. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 5. 2. Weimer 6.2. Frau Wessel 28. 2. Winkelheideräge von Eckardt 28. 2. b) Urlaubsantäge 17. 2. Missbach 15. 4. Dr. Schulz (Berlin) 14. 2. Springorum ** 5. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 576 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Freyh, Junghans und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek - Drucksachen V/3103, V/3733 (neu) -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus zwei Vertretern des Bundesministeriums des Innern, einem Vertreter des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung und einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, einem Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aus drei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, je einem Mitglied des Deutschen Musikverlegerverbandes und des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft und aus einem Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt. Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern, dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt." 2. § 13 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Zu Beschlüssen über die Feststellung des Haushaltsplanes, über Abweichungen innerhalb des Haushaltsplanes und über die Entlastung des Generaldirektors nach Abschluß der Rechnungsprüfung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Verwaltungsrates. Bonn, den 5. Februar 1969 Frau Freyh Dr. Meinecke Junghans Raffert Biermann Ravens Frau Eilers Regling Felder Sänger Fritz (Wiesbaden) Dr. Schmidt (Offenbach) Haase (Kellinghusen) Schonhofen Lange Westphal Lautenschlager Zebisch Matthöfer Anlage 3 Umdruck 577 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Mühlhan und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek - Drucksachen V/3103, V/3733 (neu) -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: „ (3) Errichtung und Änderung der Satzung bedürfen der Genehmigung des für die Aufsicht zuständigen Bundesministers." 11542 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1969 2. § 7 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus vier Vertretern der Bundesregierung, davon zwei Vertretern des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums, aus einem Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aus drei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, je einem Mitglied des Deutschen Musikverlegerverbandes und des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft und aus einem Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt. Den Vorsitz führt ein Vertreter des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums." 3. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Deutsche Bibliothek untersteht der Aufsicht des zuständigen Bundesministers." 4. § 13 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Der Haushaltsplan bedarf der Zustimmung des für die Aufsicht zuständigen Bundesministers." Bonn, den 5. Februar 1969 Dr. Mühlhan Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5 Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3793 Frage 9) : Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg zu verhindern? Wie Ihnen bekannt ist, Herr Kollege, hat der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn in seiner 125. Plenarsitzung am 18. Dezember 1968 über die Anträge des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, die u. a. auch die Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg vorsehen, Beschluß gefaßt. Nach § 52 Bundesbahngesetz haben die durch diesen Beschluß betroffenen Länder die Möglichkeit, dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn ihre Einwendungen im einzelnen nochmals vorzutragen, insbesondere mit der Begründung, die von Ihnen geltend gemachten Gesichtspunkte seien bei der Entscheidung nicht angemessen berücksichtigt worden. Der Verwaltungsrat hat dann nochmals einen Beschluß zu fassen. Dieser Beschluß kann durch Anrufung der Bundesregierung angefochten werden. Ich darf Ihnen mitteilen, daß das Land Bayern inzwischen von dem Rechtsbehelf des § 52 Bundesbahngesetz Gebrauch gemacht hat. Da somit die Möglichkeit besteht, daß die Bundesregierung im Rahmen des Verfahrens nach § 52 Bundesbahngesetz mit den Anträgen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn befaßt wird, bitte ich um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt zu diesen Anträgen und damit auch zur Frage der Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg keine Stellung nehmen kann. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5 Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/3793 Frage 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die Möglichkeit zu prüfen, ob bei geplanten Stillegungen von Bahnhöfen und Bundesbahnstrecken die zwangsläufig entfallende Stückgutbeförderung und zustellung für diese Strecken und Bahnhöfe im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Bundespost und Bundesbahn durch die den Personenverkehr nunmehr tragenden Postkraftwagen mitübernommen werden kann? Eine Inanspruchnahme der Omnibusse des Linienverkehrs für die Stückgutbeförderung verbietet sich wegen des Umfangs und Gewichts der Sendungen. Das Durchschnittsgewicht liegt nahe an 100 kg. Sendungen von mehreren 100 kg Gewicht sind im Stückgutverkehr keine Seltenheit. Demgemäß werden die Abholung und die Zuführung der Güter zweckmäßig den amtlichen Rollfuhrunternehmern und den sonstigen Unternehmern des gewerblichen Güternahverkehrs übertragen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während noch ein Teil der Mitglieder des Hohen Hauses dem eben gewählten Bundestagspräsidenten seine Glückwünsche ausspricht, sieht sich die Bundestagsfraktion der FDP in der Lage, dem neuen Präsidenten, der heute ein hohes Maß an Reformfreudigkeit bekundet hat, einen ersten Beitrag zur Parlamentsreform in Form unseres Antrags zur Einrichtung eines Senats für Parlamentsfragen vorzulegen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Meine Damen und Herren, wir wollen mit diesem Gesetzentwurf in der Tat Neuland betreten. Wir wollen die Frage der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages auf eine geordnete, für die Öffentlichkeit akzeptable und für die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages nützliche Grundlage stellen. Um es vorwegzunehmen: Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es nicht, einer Entscheidung in eigener Sache auszuweichen, wie der Herr Kollege Hirsch in der ihm eigenen „vorbeugenden" Art schon zu einem früheren Zeitpunkt befürchtet hat.

    (Beifall bei der FDP. — Heiterkeit.)

    Wir wollen vielmehr für die Entscheidung des Deutschen Bundestages in eigener Sache erstens eine objektive Grundlage schaffen, und wir wollen zweitens volle Öffentlichkeit, Erkennbarkeit und Durchsichtigkeit der Erwägungen, die zu unseren Entscheidungen in eigener Sache führen, herstellen. Das allein ist Ziel dieses Gesetzentwurfs.
    Die Kritik der Öffentlichkeit an der Gesetzgebung des Bundestages, soweit sie die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Hohen Hauses betrifft, richtet sich weniger gegen die Höhe der Aufwandsentschädigungen; sie richtet sich vielmehr sehr häufig gegen die Art und Weise, gegen das Verfahren beim Zustandekommen derartiger Entscheidungen. Dazu hat die Bundesregierung, meine Damen und Herren, durch die letzte Novelle zur Besoldungsgesetzgebung einen nicht unwesentlichen Beitrag geleistet.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Wir haben es als politische Instinktlosigkeit und als Zumutung an dieses Hohe Haus empfunden, daß die Bundesregierung dem Hohen Hause ohne vorherige Fühlungnahme eine Vorlage zugeleitet hat, die eine in dieser Situation nicht vertretbare Erhöhung der Diäten der Mitglieder des Deutschen Bundestages vorsah.

    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der SPD: Da haben Sie sogar recht!)

    Meine Damen und Herren, ich glaube, daß dieser Fall Veranlassung sein sollte, die Grundsatzfrage zu erörtern, ob denn eine Bindung der Bezüge der Abgeordneten des Deutschen Bundestages an die der Beamten überhaupt gerechtfertigt sein kann.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Wir verneinen diese Frage, denn wir glauben, daß es durchaus Situationen geben kann, in denen eine Erhöhung der Bezüge der Beamten bzw. des gesamten öffentlichen Dienstes gerechtfertigt erscheint. Das gilt z. B. für die gegenwärtige Besoldungssituation. Das bedeutet aber noch lange nicht, in dieser Situation müßten auch die Bezüge der Mitglieder des Deutschen Bundestages erhöht werden.
    Hinzu kommt die grundsätzliche Frage des Verhältnisses der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung zueinander. Wir halten es für unerträglich, wir halten es für eine System- und Stilwidrigkeit, daß Initiativen zur Gestaltung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Bundestages von der Bundesregierung ausgehen können. Diese Regelung müssen wir schnellstens beseitigen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das kann geschehen durch ein Verfahren, wie wir es in unserem Gesetzentwurf vorschlagen.
    Wir wollen, daß zu Beginn jeder Legislaturperiode ein Gremium unabhängiger, vom Bundespräsidenten berufener Persönlichkeiten ein Gutachten über die Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Deutschen Bundestages erstattet. Das soll sich auf die eigentliche, dem Abgeordneten zufließende Aufwandsentschädigung ebenso beziehen wie auf seine Ausstattung mit Hilfskräften und technischen Hilfsmitteln. Wir machen es uns nicht so einfach, in billiger Popularitätshascherei zu sagen: „Am besten gar keine Aufwandsentschädigung!", sondern wir wollen ein unabhängiges und arbeitsfähiges Parlament. Wir wollen aber zugleich eine Objektivierung der Entscheidungsgrundlagen, und ein Gremium unabhängiger Persönlichkeiten, die persönlich nicht interessiert sind, weil sie dem Bundestag niemals angehört haben, scheint uns besonders geeignet zu sein, eine solche-Grundlage zu schaffen.
    Der besondere Vorzug unseres Entwurfs ist es, daß dieses Gutachten zu begründen ist, daß es veröffentlicht werden muß und daß der Deutsche Bundestag zu den Gründen dieses Gutachtens Stellung nimmt. Damit werden auf der einen Seite die Erwägungen der Gutachter, auf der anderen Seite aber auch die Entscheidungsüberlegungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages für die gesamte Offentlichkeit transparent gemacht, d. h. auch die Offentlichkeit kann sich ein objektives Urteil über eine Entscheidung über Entschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages bilden. Hier liegt für uns der Schwerpunkt unseres Vorschlages.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie uns auf diesem Wege folgen, sind wir bereit, mit Ihnen über alle Probleme, die sich naturgemäß aus einem solchen Gesetzentwurf ergeben können, zu diskutieren.



    Genscher
    Wir sind offen für Ihre Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung des Gutachtergremiums. Wir sind offen für Ihre Vorschläge hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit des Gutachtergremiums, und wir sind offen für Ihre Vorschläge hinsichtlich der Berufung der Mitglieder dieses Gremiums. Wir wünschen aber — das ist unser politischer Wille, und ich fasse damit noch einmal das mit diesem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen zusammen — erstens die Beseitigung der Bindung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages an die Besoldung der Beamten, wir wünschen zweitens eine objektive Grundlage für Entscheidungen in eigener Sache, also über die Höhe der Bezüge der Mitglieder des Deutschen Bundestages, und wir wünschen schließlich drittens — und das ist besonders wichtig angesichts Gott sei Dank zunehmend kritischer Staatsbürger —, daß sich jeder einzelne Bürger auf Grund der Publikation der Gründe des Gutachtens und der Erwägungen des Deutschen Bundestages über die Angemessenheit der Bezüge der Mitglieder unseres Parlaments und der Angemessenheit der Arbeitsvoraussetzungen ein Urteil bilden kann.
    Der Deutsche Bundestag und alle seine Mitglieder sind bereit, in Ausübung ihres Mandats Arbeit zu leisten und Verantwortung zu tragen. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, die Voraussetzungen dieser Arbeit zu kennen. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, auch zu wissen, welche Erwägungen uns leiten, wenn wir in eigener Sache entscheiden müssen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Mommer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Reform steht auf der Tagesordnung auch des Bundestages. Herr Genscher sprach darüber, und wir hörten alle gern, daß sich auch unser neugewählter Präsident zu der Notwendigkeit von Reformen bekannte. Ich darf Ihnen ankündigen, daß meine Fraktion binnen kurzem ein kleines Bündel von Reformvorschlägen für unsere Arbeits-und Verhaltensweise vorlegen wird. Wir werden also wohl noch in dieser Legislaturperiode, hoffe ich, zu einigen Beschlüssen kommen, die wesentliche Verbesserungen in unserer Gesamtarbeit bringen werden. Auf die Verbesserungen kommt es natürlich an. Nicht jeder Vorschlag, der mit dem Etikett „Reform" vorgelegt wird, ist notwendigerweise ein guter Reformvorschlag. Es kommt darauf an, daß man von dem weniger Guten zu dem Besseren fortschreitet. Auch bei dem Beitrag, den die FDP-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf leistet, müssen wir sehr sorgfältig prüfen, ob hier tatsächlich eine Verbesserung an einem allerdings kritischen und zentralen Punkt vorliegt. Was könnte für ein Parlament kritischer sein als die Beschlüsse, die es in eigener Sache fassen muß! Da geht's um die Selbsteinschätzung, und da geht's um die Abwägung und das Augenmaß in der Bewertung unserer Funktion in der Gesamtheit der staatlichen und privaten
    Funktionen in unserer Gesellschaft. Es ist erfahrungsgemäß für jeden Menschen schwierig, über sich selbst ein abgewogenes, ruhiges Urteil zu haben. Ich erkenne an, daß der Vorschlag der FDP hier durchaus einen Punkt getroffen hat, über den man nachdenken muß.
    Richtig ist, daß es sich um zwei Kapitel handelt. Einmal handelt es sich um die Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten. Das sind einmal die persönlichen Entschädigungen und Sicherungen, auf die der Abgeordnete Anspruch hat, die mit dieser allgemeinen Formulierung in Art. 48 des Grundgesetzes enthalten sind: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung." Es sind weiter die technischen und personellen Hilfen, die wir für gute Arbeit brauchen. Wir haben uns in jeder Legislaturperiode damit herumgequält, was denn nun im personellen Bereich, in den technischen und personellen Hilfen angemessen ist. Ohne Zweifel hat jeder empfunden, daß wir hier in einer äußerst schwierigen, manchmal peinlichen Lage waren. Wie leicht tut man da des Guten zuviel oder des Guten zuwenig. Das sollten wir vielleicht einmal bei dieser Gelegenheit der Öffentlichkeit sagen. Die Offentlichkeit meint manchmal, wenn wir in eigener Sache entschieden, gehe es besonders schnell und sei es besonders leicht. Wer in diesem Hause tätig ist und gerade mit den eigenen Parlamentsfragen zu tun gehabt hat, der weiß, daß es nur wenige Probleme gibt, die uns so viel zu schaffen machen wie gerade die Entscheidungen in eigener Sache. Das geht auch keineswegs immer einstimmig. Jedenfalls dauert es manchmal Jahre, ja Legislaturperioden lang, bis wir zu der Einstimmigkeit kommen. Ich erinnere nur daran, daß wir das Problem der Altersversorgung der Abgeordneten in dieser Periode geregelt haben, uns aber drei Legislaturperioden Zeit genommen haben, um es so zu regeln.
    Das ist natürlich nicht von ungefähr. Wir stehen, wenn wir etwas tun, das uns selber angeht, unter der Kontrolle der öffentlichen Meinung, und das ist gut so. Dem steht entgegen das Selbstbewußtsein — das entwickelte oder weniger entwickelte — dieses Parlaments. Manche meinen, unser Selbstbewußtsein sei zu stark entwickelt, und wir teilten uns zuviel zu. Das ist nicht meine Meinung. Jedenfalls komme ich, wenn ich mir ansehe, wie wir in bezug auf die technischen und personellen Hilfen für unsere Arbeit bedient sind, zu dem Ergebnis: Herrn Genschers Senat für Parlamentsfragen müßte wahrscheinlich feststellen, daß die Parlamentarier auf diesem Gebiet ein unterentwickeltes Selbstbewußtsein hatten. Jedenfalls scheint mir jeder Vergleich mit der Exekutive oder auch mit entsprechenden irgendwie vergleichbaren Tätigkeiten im privaten Wirtschaftsbereich diesen Schluß notwendig zu machen. Wir hatten keineswegs ein übertriebenes Selbstbewußtsein. Ich will nicht über die materielle Seite der Entschädigung der Abgeordneten reden. Aber auch da würde ich dem Urteil Ihres Senats, Herr Genscher, in aller Ruhe entgegensehen.

    (Abg. Genscher: Eben! Natürlich! Wir wollten Sie damit auch nicht bedrohen! Dr. Mommer — Nein, das glaube ich auch nicht. Weil das so ist, kann man Ihnen das nicht als Absicht unterstellen. Eher könnte man Ihnen die gegenteilige Absicht unterstellen, daß Sie über den Senat ein Mehr wollten, weil wir selber nicht den Mut haben, uns das zu bewilligen, was notwendig wäre. — Nein, das unterstelle ich Ihnen nicht, Herr Genscher. Ich habe sehr aufmerksam zugehört, als Sie von der Durchsichtigkeit sprachen, die es in Zukunft geben soll, wenn wir in eigener Sache entscheiden. Sie haben da meines Erachtens einen guten Punkt erwischt, und ich akzeptiere auch, daß das für Sie der dominierende Punkt ist und es Ihnen erst in zweiter Linie darum geht — und auch da würde ich mich Ihnen durchaus anschließen —, daß wir ehrenvoll aus der peinlichen Lage herauskommen, in eigener Sadie manchmal so herumdrucksen zu müssen, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Die Frage ist aber, ob dieser Weg zum guten Ziel der richtige ist. Die Idee selber, daß wir das objektivieren und an eine außer unserem Hause gelegene Stelle abgeben sollten, ist an sich nicht neu. Ich selber habe auch einmal einen Plan nach dieser Richtung entwickelt. Er ging aus dem Art. 48 des Grundgesetzes hervor, in dem ja steht, daß die Abgeordneten durch die Entschädigung unabhängig werden sollten. Was ist denn „unabhängig"? Wer ist denn für die Klärung von Fragen der Verfassung zuständig? Das ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, und mir schien es einmal, das könnten wir auch noch nach Karlsruhe tragen und denen aufbürden, denen wir ja manches aufbürden. Ich bin kein Anhänger mehr dieser meiner eigenen Idee. Aber, Herr Genscher, wenn schon ein Senat, wie Sie ihn vorschlagen, dann könnte man hinsichtlich der Zusammensetzung unter Umständen auch daran denken, daß hier etwas Einschlägiges im Grundgesetz steht und daß für die Interpretation des Grundgesetzes Verfassungsrichter zuständig sind. Die entscheidende Frage ist aber doch schließlich, ob wir die Verantwortung loswerden können, die wir zum Schluß doch immer wieder für unsere Beschlüsse in eigener Sache haben. Ich meine, wir können sie auf keinen Fall loswerden. — Gut, wir werden sie durch den Senat nicht los. Wir müssen also zum Schluß doch zu dem, was dann in den Gutachten vorgeschlagen wird, ja oder nein sagen oder: so nicht, sondern anders. Dabei haben Sie doch sicher bedacht, Herr Genscher, daß, wenn Sie eine Kommission aus hochqualifizierten Mitgliedern zusammenstellen, deren Urteil natürlich präjudizierend wirkt, und daß Sie nach dem Gutachten nicht mehr frei sind. Sie können natürlich dagegen votieren; aber die politische Situation ist dann ganz anders. Da habe ich nun eine verwunderte Frage zu stellen: Ist es nicht so, daß in Parlamentsfragen letzten Endes die Parlamentarier die besten Sachverständigen sind? Bei allem Respekt, Herr Genscher, vor den Wissenschaftlern, den Soziologen, Politologen, Staatsrechtlern, — wir, die wir hier viele Jahre mit dem Instrument Parlament umgehen mußten, kennen uns in ihm am besten aus. Unter diesen Umständen ist es erstaunlich, daß Sie bei Ihren Vorschlägen für die Zusammensetzung des Senats auch ehemalige Mitglieder des Bundestages als nichtmitgliedsfähig statuieren. Das ist eine Kleinigkeit, die sicher, wenn man zu einer solchen Regelung käme, verbessert werden könnte. Ihr Gedanke, Herr Genscher, daß man das durch die Kommission und ihre Berichte transparent machen und aus den vertraulichen Beratungen herausnehmen soll, die dann leicht zum mindesten den Eindruck erwecken, als ob wir etwas zu verbergen hätten, ist richtig. Haben Sie einmal darüber nachgedacht, daß es auch einen anderen Weg geben könnte, ohne wieder eine Kommission einzusetzen? Wir haben in unseren Ausschüssen das System der Anhörungen. Warum sollte man nicht, wenn es um die eigene Sache geht, auch in dem zuständigen Ausschuß — das wäre nach jetzigem Stand der Vorstand des Bundestages — Anhörungen machen? Da könnten die Männer und Sachverständigen, an die Sie denken, gebeten werden, ihre Meinung zu sagen. Sie tragen vor, wir fragen sie und wir entscheiden. Dann wäre das, was Sie mit der Öffentlichkeit zu Recht wollen, erreicht ohne eine neue Kommission und ohne daß wir die Sache erst einmal aus der Hand geben. Ich glaube, es ist wichtig, daß das Parlament den Mut hat, zu dem zu stehen, was es braucht. Wenn dieses Parlament dabei auch Sinn für Augenmaß hat und den Gefahren zu entgehen trachtet, zuviel zu tun, und auch der Gefahr, zuwenig zu tun, dann kommt dabei etwas heraus, was wir vor unserem Volk und unseren Wählern sehr wohl vertreten können. Auch da hat es manchmal gefehlt. Ich darf es mal sagen, in wenigen Wochen werden wir ein neues Haus beziehen. Oh, wieviel Kampf hat es gekostet, bis wir da schließlich gebaut haben und in kurzer Zeit jedem Abgeordneten das geben können — ein eigenes Arbeitszimmer —, was in jeder Sparkasse, natürlich in jedem Ministerium, in jeder Stadtverwaltung, jeder Versicherungsgesellschaft entsprechend tätige Menschen ihr Eigen nennen: einen eigenen Arbeitsraum mit den nötigen Büroeinrichtungen. Wenn Sie bedenken, wie schwierig das war und wie manche glaubten, daß wir das vor unseren Wählern nicht vertreten könnten, dann sehen Sie, daß auch noch eine andere Reform nötig ist: in unserem parlamentarischen Selbstbewußtsein. Wir sind die frei gewählte Vertretung dieses Volkes. Die frei gewählten Vertreter müssen arbeiten können, müssen ausgerüstet sein, müssen so gestellt sein, wie es ihrer Aufgabe und ihrem Rang gebührt. Sie müssen den Mut haben, sich dazu zu bekennen. Ich halte es für eine gewisse Gefahr, daß Sie da eine Kommission vorschieben und vielleicht weniger Mut notwendig machen, auch wenn Sie das nicht wollen, es aber doch dabei herauskommt, daß sich die Parlamentarier in ihren Entscheidungen in diesen Dingen auf Dritte berufen können. Ich würde es also vorziehen, wenn wir wichtige Grundgedanken Ihres Entwurfs im Auge behalten und bei der Beratung im Vorstand und im GeschäftsordnungsausDr. Mommer schuß dann sehen, ob wir das, was an Gutem dran ist, nicht auch auf andere Weise — ich glaube, auf einfachere Weise — erreichen können. Wird weiter das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Abelein. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will dazu nur einige Sätze sagen. Bezüglich des Zwecks der Anfrage gibt es in diesem Hause, glaube ich, keine großen Meinungsverschiedenheiten. Es ist überfällig, daß wir uns Gedanken darüber machen, wie wir den Parlamentarismus neu beleben. Ein Parlament hat gewisse Funktionen, jedes Parlament in jedem Staat. Es hat primär das Forum der politischen Diskussion unseres Staates zu sein. Ich bin der Ansicht, diese Aufgabe wird von unserem Parlament heute in nur sehr unzulänglicher Weise erfüllt. Ich frage mich nur, ob der hier gemachte Vorschlag zur Erreichung des Ziels, in dem wir uns einig sind, ein geeignetes Instrument ist. Hier habe ich einige Zweifel; denn ich bin mir darüber im unklaren, ob irgendwelche Mitglieder aus irgendwelchen Gruppierungen der Gesellschaft kompetenter sind, Fragen des Parlamentarismus und seiner Reform zu behandeln, als wir selbst. Man sollte diese Dinge prüfen. Aber mein Petitum ginge dahin, daß diese Aufgabe der Bundestag selbst lösen sollte. Ich halte nichts von einem zusätzlichen Gremium, das dort Erörterungen höchst akademischer Art vollführt. Der Bundestag muß diese Aufgabe selbst lösen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Der Gesetzentwurf über einen Senat für Parlamentsfragen soll nach dem Vorschlag des Ältestenrates an den Vorstand des Deutschen Bundestages — federführend — und an den Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität — mitberatend — überwiesen werden. Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; dann ist es so beschlossen. Ich rufe den Punkt 17 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder — Drucksache V/3719 — Die Bundesregierung will ihren Entwurf nicht begründen. Eine umfangreiche schriftliche Begründung ist dem Entwurf beigefügt. In der ersten Beratung wird das Wort von niemandem gewünscht. Der Entwurf soll nach dem Vorschlag des Ältestenrates an den Rechtsausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Familie und Jugendfragen überwiesen werden. Wird dieser Überweisungsvorschlag des Ältestenrates akzeptiert? — Das ist der Fall, es wird nicht widersprochen. Wir kommen zu Punkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Statistiken im Güterkraftverkehr und in der Binnenschiffahrt — Drucksache V/3746 — Auch dieser Entwurf wird von der Bundesregierung nicht mündlich begründet. Das Wort in der ersten Beratung wird ebenfalls nicht gewünscht. Der Entwurf soll an den Verkehrsausschuß — federführend —, zur Mitberatung an den Innenausschuß und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß überwiesen werden. — Diese Überweisungsvorschläge werden vom Haus akzeptiert. Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft — Drucksache V/3749 — Das Wort in der ersten Beratung wird nicht gewünscht. Der Entwurf soll an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß überwiesen werden. Wird diesen Überweisungsvorschlägen widersprochen? — Das ist nicht der Fall; die Überweisung ist beschlossen. Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf: a)





    (Zuruf des Abg. Genscher.)


    (Abg. Genscher: Wir wollen es auch nicht!)





    (Beifall bei den Regierungsparteien.)