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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Inhalt: Wünsche für das Jahr 1969 Schoettle, Vizepräsident 11191 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Büttner, Brese, Dr. Hesberg, Kuntscher, Müller (Ravensburg) und Dr Besold 11191 A Überweisung von Vorlagen 11191 B Bestimmung der Richtlinien zur Fragestunde betr. die Frist für die Einreichung von Mündlichen Anfragen Schoettle, Vizepräsident 11191 D Verzicht des Abg. Hübner auf die Mitgliedschaft im Bundestag 11192 A Wahl des Abg. Prinz von Bayern als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 11192 A Amtliche Mitteilungen 11192 A Fragestunde (Drucksachen V/3705, V/3710) Fragen der Abg. Schlee und Paul: Festnahme eines Flüchtlings auf deutschem Gebiet durch tschechoslowakische Polizeikräfte am 3. Januar 1969 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11194 B, C, D, 11195 A, B, C, D, 11196 A, B Schlee (CDU/CSU) 11194 C Paul (SPD) 11195 A, C Porsch (FDP) . . . . . . . .11195 C, D Weigl (CDU/CSU) 11195 D Mertes (FDP) 11196 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11196 A Frage des Abg. Hirsch: Zusammenarbeit der Grenzsicherungsorgane in Bayern an der Grenze zur DDR und zur CSSR Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11196 B, C Porsch (FDP) 11196 C Frage des Abg. Felder: Maßnahmen gegen die „National-Zeitung" wegen des Artikels in der Ausgabe vom 10. Januar 1969 unter dem Titel „Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11196 D, 11197 A, B, C Felder (SPD) 11197 A, B Sänger (SPD) 11197 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen mit sechs und mehr Wohnräumen in München und Hamburg Dr. Lauritzen, Bundesminister . .11197 C, D, 11198 A, B, C Dr. Apel (SPD) .......11198 A, C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 11198 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11198 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Frage des Abg. Weigl: Leerstehende Vermögensobjekte des Bundes Dr. Vogel, Staatssekretär . . .11198 C, D, 11199 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 11198 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11199 A Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Zuführung der aus der Differenz zwischen Importsubvention und Ausfuhrbelastung resultierenden Mehreinnahmen an einen Härtefonds zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11199 B, C, D, 11200 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 11199 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 11199 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11200 A Frage des Abg. Geldner: Wirkung von Benzinpreissenkungen auf die freien Tankstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . .11200 B, C Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Frachthilfekatalog für Zonenrandländer 11200 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Subventionen nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einführung einer Pendlerprämie für Arbeitnehmer in den zentralen Orten in den Bundesausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11201 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . .11201 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Wirkung der Sonderumsatzsteuer im Absicherungsgesetz auf laufende Exportverträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11201 C, D, 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11201 C, D, 11202 A Frage des Abg. Dr. Frerichs: Einberufung einer internationalen Währungskonferenz Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11202 B Fragen des Abg. Strohmayr: Rentenalter für Kaminkehrer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11202 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . 11202 D Fragen des Abg Ertl: Produktionskosten und Lohnkosten in der Landwirtschaft 11203 A Fragen des Abg. Reichmann: Exportprämie für holländische Exporteure von Speisekartoffeln Höcherl, Bundesminister 11203 A Reichmann (FDP) . . . . . . 11203 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Mansholt-Plan betr. zukünftige Finanzierung der Agrarstrukturpolitik in der EWG Höcherl, Bundesminister . . . .11203 C, D, 11204 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11203 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . .11204 A, B Westphal (SPD) 11204 C Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Finanzmittel im EWG-Agrarfonds Höcherl, Bundesminister . . . .11204 C, D, 11205 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11204 D, 11205 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11205 C Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Bestrafung von Jugendlichen durch Gerichte der Sowjetzone wegen Sympathiebeweisen für die legale tschechoslowakische Staatsführung Dr. Wetzel, Staatssekretär. . . . . 11205 D, 11206B,D, 11207B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11206 A, B, D, 11207 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 III Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2948, V/3422) Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 11207 C, 11238 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 11211 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11214 D Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 11218 D Ollesch (FDP) , . 11222 C Felder (SPD) 11224 B Porsch (FDP) . . . . . . . . 11229 B Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . 11230 C Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11237 A Jung (FDP) 11237 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3691) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 11238 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11239 B Bals (SPD) 11241 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 11241 C Dorn (FDP) 11242 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite und dritte Beratung — Lenders (SPD) 11244 D Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 11245 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Zweite Beratung — Lange (SPD) 11247 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 11248 C Unertl (CDU/CSU) 11249 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11251 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 11252 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 11253 D Opitz (FDP) 11254 C Nächste Sitzung 11256 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11257 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 563 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten (Drucksachen V/2948, V/3422) 11257 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 567 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691) 11258 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 564, 566 und 556 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksachen V/2865, V/3604) . . 11258 B Anlagen 7 und 8 Änderungsanträge Umdrucke 565 und 561 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652, V/3623) 11259 A Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrede im Rang höher stehender Beamter oder Soldaten mit Dienstgrad durch zivile Bedienstete . . . . . . . 11259 D Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstükken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) . . . . . . . . . 11260 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Absprache zwischen der Bundesregierung und der japanischen Regierung über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen 11260 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11191 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Arnold 15. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 19. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Würzburg) ** 15. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Berkhan ** 16. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld * 17. 1. Brück (Köln) 15.1. Corterier * 15. 1. Deringer * 17. 1. Dichgans * 16. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Draeger ** 16. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Flämig ** 15. 1. Frieler 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Hahn (Bielefeld) * 18.1. Hamacher 31. 1. Dr. Hellige 15. 1. Frau Herklotz ** 15. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Jahn (Marburg) 16. 1. Dr. Kempfler ** 15. 1. Dr. Kopf 15. 1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kunze 30. 4. Lemmrich ** 16. 1. Lenze (Attendorn) ** 16. 1. Lücker (München) * 15. 1. Mauk * 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. Mommer 15. 1. Müller (Aachen-Land) * 17. 1. Frau Renger 15. 1. Richter ** 15. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Dr. Rutschke ** 16. 1. Dr. Starke (Franken) 15. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 16. 1. Frau Wessel 28. 2. Wienand ** 16. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Althammer 31. 1. Dr. Brenck 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Dr. Haas 24. 1. Jürgensen 28. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Petersen 24. 1. Anlage 2 Umdruck 563 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/2948, V/3422 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, organisatorisch und materiell sicherzustellen, 11258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 a) daß alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer in entsprechenden Einrichtungen und Formen den Ersatzdienst ableisten und staatsbürgerlich betreut werden können, b) daß die Anträge, die Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, in kürzester Frist bearbeitet und .entschieden werden, c) daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, nahtlos in den Ersatzdienst übernommen werden können. Bonn, den 15. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 567 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Bericht über mögliche Leistungsänderungen gemäß § 56 BVG bis zum 15. Februar und gleichzeitig damit 2. einen Gesetzentwurf, der Leistungserhöhungen noch für das Jahr 1969 vorsieht, vorzulegen. Bonn, den 15. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 564 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Lampersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „zehn vom Hundert" durch die Worte „fünfzehn vom Hundert" und die Worte „Sonstige Fasern" durch die Worte „Verschiedene Fasern" ersetzt. 2. In § 12 wird das Wort „fahrlässig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt. 3. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1969 Burgemeister Lampersbach Schulhoff Ehnes Falke Dr. Franz Dr. Freiwald Fritz (Welzheim) Dr. Götz Hösl Dr. Hudak Dr. Luda Meister Ott Dr. Ritgen Dr. Schwörer Springorum Stein (Honrath) Dr. Steinmetz Stiller Unertl Wieninger Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Blohm, Dr. Wörner, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. Januar 1969 Frau Blohm Dr. Wörner Burgemeister Häussler Missbach Rollmann Dr. Schwörer Dr. Stark (Nürtingen) Anlage 6 Umdruck 556 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidhuber, Burgemeister, Wagner, Dr. Kempfler, Unertl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmidhuber Burgemeister Wagner Dr. Kempfler Unertl Röhner Schlee Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11259 Anlage 7 Umdruck 565 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Kurlbaum, Lange und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 werden die Worte „oder zubereitete Speisen" gestrichen. 2. In § 2 Abs. 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. Getränke oder zubereitete Speisen in Betrieben an dort Beschäftigte verabreicht,". 3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Der Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer, ohne Sitzgelegenheit bereitzustellen, in räumlicher Verbindung mit seinem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht." 4. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt. 5. § 4 a wird gestrichen. 6. In § 10 wird der folgende Satz 4 gestrichen: „Das Recht zur Weiterführung einer Speisewirtschaft erlischt, wenn der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Erlaubnisinhabers den Sachkundenachweis nach § 4 a erbringt." 7. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Gaststätten ohne gewerbliche Niederlassung Die Befugnis, ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 zu betreiben, berechtigt auch, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Titel III der Gewerbeordnung findet keine Anwendung, auch soweit es sich um Personen handelt, die das Reisegewerbe nicht selbständig betreiben. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein." 8. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 5 gestrichen. 9. In § 29 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: „5. die nach § 4 Abs. 2 oder § 10 Satz 3 erforderliche Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet,". Bonn, den 15. Januar 1969 Ravens Kurlbaum Lange Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die mit der Führung des in Aussicht genommenen Betriebes verbundenen Verpflichtungen und über das Ausmaß der hierfür notwendigen allgemeinen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und sie beherrscht." Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137 *): Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang höher stehende Beamte oder Soldaten mit Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind? In meiner ersten Antwort vom 28. Juli 1968 habe ich zum Ausdruck gebracht, daß keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung existiert, auf Grund deren zivile Dienstkräfte ranghöhere Beamte oder Soldaten mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anzureden hätten oder anreden sollen. Ich hatte jedoch zugesichert, feststellen zu lassen, ob im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der erwähnten Art herausgegeben worden sind. Die Überprüfung hat ergeben, daß der Präsident einer Wehrbereichsverwaltung im März 1968 in einer schriftlichen Empfehlung die ihm unterstellten Beamten angehalten hat, Amtsbezeichnung und Dienstgradbezeichnung bei der Anrede zu verwenden. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtswidrig, ich halte jedoch Anordnungen oder Empfehlungen in dieser Frage weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ich habe das inzwischen allen Wehrbereichspräsidenten persönlich mitgeteilt und in dem einen Fall gebeten, die Empfehlung dahin zu korrigieren, daß sie mit der von mir vertretenen Auffassung zu vereinbaren ist. *) Siehe 184. Sitzung, Seite 10024 D 11260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3350 Fragen 8 und 9 *) : Trifft es zu, daß die Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstücken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Ausbau der B 239 noch aussteht, obwohl die Anerkennung als Räumungsfall für diese Grundstücke vom zuständigen Landesminister seit dem 2. Oktober 1967 vorliegt? Können diese Bundesmittel — falls sie noch nicht zugeteilt sein sollten — nunmehr in kurzer Frist den zuständigen Landesbehörden zugeteilt werden, um die drohende Stillegung der im Bau befindlichen Ersatzwohnungen und die mit der bevorstehenden Schlechtwetterperiode verbundenen besonderen Gefahren für diese Baustellen abzuwenden? Wie sich nunmehr ergeben hat, hat der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Lübbecke bei der fraglichen Auskunft, daß die Mittel vom Bund dem Land noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien, verschwiegen, daß der Antrag gut fünf Monate unbearbeitet geblieben war und die Mittel erst am selben Tage beim Herrn Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten in Düsseldorf angefordert worden waren. Der Herr Oberkreisdirektor hat mit der Ankündigung betriebsinterner Konsequenzen eine ausdrückliche Entschuldigung verbunden. Die Mittel sind dem Enddarlehnsnehmer am 5. November 1968 bewilligt worden. Ich glaube daher die Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen. *) Siehe 188. Sitzung, Seite 1049 A und 191. Sitzung, Seite 10331 B. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 16. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Fragen 136 und 137) : Unter Bezugnahme auf die Verkündung der Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste vom 27. November 1968 (Bundesanzeiger Nr. 223 vom 29. November 1968) Teil III Nr. 6 und Runderlasse Außenwirtschaft Nr. 45/68, 54/68 Nr. 7 frage ich die Bundesregierung, seit wann eine zwischenstaatliche Absprache über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen zwischen ihr und der japanischen Regierung besteht? Steht diese beträchtliche Entliberalisierungsmaßnahme durch Ausklammerung der Drittlandeinfuhren von der Genehmigungsfreiheit nicht im Widerspruch zu dem Sinn des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung? Bei den deutsch-japanischen Wirtschaftsverhandlungen im November/Dezember 1967 hatte sich die japanische Regierung bereit erklärt, die Ausfuhr von Mosaikfliesen in die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1969 zu beschränken. Seit dem Abschluß des Selbstbeschränkungsabkommens haben die Einfuhren von Mosaikfliesen aus Japan über Drittländer, also die sogenannten Umwegeinfuhren, erheblich zugenommen. Die Bundesregierung sah sich deshalb veranlaßt, diese Importe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen und in die Selbstbeschränkung einzubeziehen. Unberührt hiervon bleiben die Direkteinfuhren aus Japan, für die nach wie vor das Erklärungsverfahren gilt. Ein sachlicher Widerspruch zwischen dieser Genehmigungspflicht und dem Absicherungsgesetz besteht nicht; das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen war rein zufällig.
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    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie noch einige mündliche Ergänzungen zum Schriftlichen Bericht. Der Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden schlägt dem Hohen Hause vor, den § 56 BVG zu ändern. Diese durch das Dritte Neuordnungsgesetz gefaßte Vorschrift beinhaltet die sogenannte Anpassungsklausel. Damit soll die periodische Überprüfung der Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft sichergestellt werden. Die Bundesregierung wurde verpflichtet, darüber in zweijährigen Abständen, erstmalig im Jahre 1969, dem Bundestag zu berichten. Das Finanzänderungsgesetz 1967 hatte jedoch unter dem Druck eines finanziellen Engpasses und unter Berücksichtigung einer Priorität für investive Ausgaben den Berichtstermin vom Jahre 1969 auf den 31. Dezember 1970 hinausgeschoben. Damit wurde eine Anpassung der Kriegsopferrenten in das fünfte und sechste Jahr nach der letzten Rentenerhöhung verwiesen. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die ursprüngliche Fassung des Dritten Neuordnungsgesetzes wiederhergestellt werden.
    Meine Damen und Herren, unter den Kriegsopfern ist Unruhe entstanden. Obwohl die Bundesregierung und der Bundestag in schwierigen Jahren durch die Verabschiedung des Dritten Neuordnungsgesetzes im Dezember 1966 und unter Vermeidung von Kürzungen am Kriegsopferetat die Opfer der Betroffenen würdigten, fühlen sich die Kriegsopfer heute vergessen. Die Gründe hierfür liegen einmal im zunehmenden Abstand zu den Kriegsereignissen und darin, daß man ihren Problemen im gesellschaftlichen und beruflichen Raum mehr und mehr ver-
    *) Siehe Anlage 2



    Burger
    ständnislos gegenübersteht, zum anderen aber auch in den neuen Prioritäten und Schwerpunkten der Staatsausgaben, . die gesetzt werden mußten, gedrängt durch harte politische Probleme und Herausforderungen für eine ungewisse Zukunft. Hinzu kommt noch, daß den Erwerbstätigen Einkommensverbesserungen in Aussicht gestellt werden und außerdem in allen vergleichbaren Entschädigungsgesetzen eine Anpassung vorgenommen wird. Nach Auffassung der Regierungskoalition sind in, diesem Haushaltsjahr Mittel für eine angemessene Anpassung nicht vorhanden. Es wird jedoch erwartet, daß auf Grund der verbesserten wirtschaftlichen und finanziellen Situation für das Haushaltsjahr 1970 entsprechende Mittel im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt werden. Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, die Berichtspflicht der Bundesregierung wieder auf das Jahr 1969 festzulegen. Damit können gesetzliche Maßnahmen eingeleitet werden, die eine Anpassung der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz im Jahre 1970 ermöglichen. Denn, meine Damen und Herren, ein Bericht ohne Anpassung wäre Brot ohne Butter.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Wird dazu das Wort gewünscht? — Meine Damen und Herren, wir müssen uns darüber klar sein, ob Sie in der zweiten Beratung eine Debatte führen wollen oder erst in der dritten Beratung. Sie müssen Ihre Wortmeldungen so klar zum Ausdruck bringen, daß der Präsident weiß, woran er ist. — In der Aussprache wird das Wort nicht gewünscht. Wir kommen zur Einzelabstimmung.
Ich rufe die §§ 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift der Vorlage auf. Wer den aufgerufenen Paragraphen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen — Danke! — Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Die aufgerufenen Paragraphen sind einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es — wenn auch zu dieser späten Stunde — für eine verhältnismäßig glückliche Lösung, daß in Verbindung mit dem eben beratenen Bericht des Wehrbeauftragten nunmehr die Verabschiedung des wiederhergestellten Dritten Neuordnungsgesetzes und die Wiederherstellung des § 56 auf der Tagesordnung stehen, weil dadurch deutlicher wird — wenigstens für uns Freie Demokraten —, welche engen Verbindungen zwischen dem Bundesversorgungsgesetz und den Problemen bestehen, die zu einem großen Teil im Bericht des Wehrbeauftragten angesprochen waren. Wenn auch, wie ich für die Freien Demokraten sagen möchte, das Thema der Versorgung in dieser Debatte bisher vielleicht zuwenig angesprochen worden ist, so enthält doch immerhin der Bericht des Wehrbeauftragten darüber, über Unfälle und ihre Folgen, einen Abschnitt. Ich sehe hier also eine glückliche Lösung der Tagesordnungszusammenhänge gegeben. Allerdings zeigt sich — ähnlich wie es Freitagmittag bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs der Fall war — für unsere Begriffe doch wieder, daß es nicht sehr glücklich ist, wenn wir Fragen der Kriegsopferversorgung — der Herr Kollege Burger hat ja die Bedeutung dieser Frage in der Öffentlichkeit mit Recht angeschnitten — zu einer so späten Stunde diskutieren müssen.
    Dennoch möchte ich eingangs feststellen, daß auch wir Freien Demokraten es begrüßen, daß nunmehr die völlig unnötige Korrektur am Dritten Neuordnungsgesetz, die im vorigen Jahr durch die Regierungsfraktionen auf Vorschlag der Bundesregierung erfolgte, wieder ausgeräumt worden ist. Damit wurde die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung, gar keinen Bericht mehr vorzulegen oder ihn weiter vor sich herzuschieben, durch die Einstimmigkeit des Hauses zunichte gemacht. So bekommen wir nunmehr — und das begrüßen wir — im Jahre 1969 den Bericht der Bundesregierung vorgelegt, wie es bereits vor zwei Jahren durch dieses Hohe Haus festgelegt worden ist.
    Nun ergibt sich die Streitfrage, die auch im Ausschuß eine Rolle gespielt hat, wann dieser Bericht vorgelegt werden soll. Der Ausschußbericht spricht von einer Anpassung im Jahre 1970. Es ist kein Geheimnis, daß die Mehrheit dieses Hauses, daß die Regierungskoalition, daß Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU und SPD, den Bericht erst im letzten Jahresviertel kurz vor Weihnachten vorgelegt haben möchten. Das ist in den Ausschußberatungen deutlich geworden.
    Wir Freien Demokraten sind der Auffassung — in dem Zusammenhang darf ich gleich den von uns vorgelegten Entschließungsantrag auf Umdruck 567 *) begründen —, daß dieser Bericht der Bundesregierung von der jetzigen Bundesregierung und so vorgelegt werden muß, daß auf seiner Grundlage noch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können — ich werde noch einiges im Detail dazu sagen —, und daß diese Maßnahmen noch im Jahre 1969 in Kraft treten sollen. In unserem Entschließungsantrag ist der 15. Februar als Termin für die Vorlage des Berichtes genannt. Meine Damen und Herren, Sie werden sagen, das sei eine sehr kurze Zeit. Wäre man aber unserem Vorschlag in der ersten Lesung gefolgt, die Gesetzesänderung sofort zu verabschieden, dann wären wir hinsichtlich der Zeit für die Vorlage des Berichtes besser dran gewesen. Wäre man unseren Vorstellungen gefolgt, im Ausschuß, in der ersten Beratung sofort Entscheidungen zu fällen, wie sie dann doch gefällt wurden, dann wäre man auch zeitiger dran gewesen. Aber damals spielte eben auch schon die Frage der Vorlage des Berichtes eine Rolle.

    (Abg. Frau Korspeter: Sie wissen, wie die SPD sich dazu verhalten hat!)

    — Entscheidungen hätten aber jedenfalls gefällt
    werden können. Wir hätten der Bundesregierung
    mehr Zeit gegeben, den Bericht zu dem aus unserer
    *) Siehe Anlage 3



    Schmidt (Kempten)

    Sicht notwendigen Termin — nämlich dem 15. Februar — vorzulegen.
    Wenn die Bundesregierung den Bericht zum 15. Februar vorlegen soll, wie es unseren Vorstellungen entspricht, ergibt sich natürlich die Frage des Berichtszeitraumes. Hier sind wir der Auffassung — das habe ich bereits im Ausschuß deutlich gemacht —, daß als Berichtszeitraum zunächst einmal die Jahre 1967 und 1968 genommen werden sollen, um damit auch den seinerzeit von diesem Hohen Hause einstimmig eingeführten Zweijahresrhythmus deutlich zu machen. Es sollte damit deutlich gemacht werden, daß in zwei Jahren der nächste Bericht vorgelegt werden muß. Darum fordern wir, den Bericht für die Jahre 1967 und 1968 vorzulegen.
    Wir fordern gleichzeitig in unserem Entschließungsantrag, daß die Bundesregierung mit dem Bericht ein entsprechendes Anpassungsgesetz vorlegt, das die sich aus dem Bericht ergebenden Anpassungsmaßnahmen enthält. Dieses Gesetz soll im Jahre 1969 nicht nur in Kraft treten, sondern in diesem Jahre auch noch Leistungen für die Kriegsopfer ermöglichen.
    Wir befinden uns da in Übereinstimmung mit dem Bundesrat. Wir bedauern es, daß die Bundesregierung der am 4. Oktober 1968 vom Bundesrat gegebenen Empfehlung, darüber im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung nachzudenken, nicht gefolgt ist. Wir befinden uns auch in Übereinstimmung nicht nur mit einigen für dieses Ressort zuständigen Länderministern, die ich bereits in der letzten Debatte anführen durfte, sondern auch der neuesten Äußerung - das darf ich vor allen Dingen den Kollegen der CSU sagen — des bayerischen Arbeitsministers Dr. Pirkl, der an den Weihnachtstagen in Bayreuth wortwörtlich erklärte — ich darf zitieren, Herr Präsident —:
    Mir will es nicht in den Kopf, daß sich bei einer sorgfältigen Haushaltsanalyse keine Möglichkeiten finden lassen sollten, an anderer Stelle Mittel zugunsten der Kriegsopfer einzusparen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Diese Vorschläge werden Sie ja noch bringen! — Gegenrufe von der FDP.)

    — Einen Moment, ich bin gerade am Anfang der
    Finanzierungsfrage, weil das ja das heiße Eisen ist.
    Nun, wo sind solche Möglichkeiten der Haushaltsanalyse, wie sie auch der bayerische Arbeitsminister Dr. Pirkl vorgeschlagen hat und wie wir sie für richtig halten? Das ist einmal die Frage an die Bundesregierung — die in meiner Mündlichen Anfrage ebenfalls angesprochen ist; ich wußte nicht, Herr Minister, das muß ich dazu sagen, daß dieses Thema heute abend schon anstehen würde —: wo ist diese eine Milliarde, und kann diese eine Milliarde nicht verwendet werden, die in drei Ressorts, und zwar in den Ressorts Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Verteidigung, wegen Nichtausschöpfung der zweckgebundenen Mittel am Ende des Jahres frei geblieben ist; oder wo ist sie inzwischen untergebracht?
    Die zweite Möglichkeit der Haushaltsanlyse — ich darf sie in Anbetracht der späten Stunde sehr gekürzt, aber doch noch einmal vortragen — ist die Tatsache, daß 'im Verteidigungsausschuß eine ganze Reihe von Umorientierungen, Umentscheidungen bereits im Gange sind. Dabei wird — ich möchte den Zusammenhang zwischen Verteidigungshaushalt, Bundeswehr und Bundesversorgungsgesetz wieder betonen — im Rahmen dieses Umdenkens eine stärkere Priorität zugunsten des Bundesversorgungsgesetzes bei der Mittelfreimachung vielleicht möglich sein.
    Ich mache noch einen anderen Vorschlag. Ich erinnere an das, was vor fünf Jahren — fast zur gleichen Zeit — in diesem Hause möglich war, als es um das Zweite Neuordnungsgesetz ging, Herr Professor Schellenberg. Damals waren wir an der Bundesregierung beteiligt. Damals gab es auch zunächst Haushaltsschwierigkeiten. In der ersten Lesung dieses Neuordnungsgesetzes im Dezember 1963 bestand noch keine Möglichkeit, die Abdekkung zu finden. Damals sahen wir uns gezwungen, als Koalitionspartner, Herr Kollege Schellenberg, durch den Mund unseres Kollegen Zoglmann hier oben an die von uns mitgetragene Bundesregierung die Frage zu richten, ob eine gute Koalitionszusammenarbeit weiterhin möglich sei, wenn die Mittel nicht gefunden würden. Keine sechs Wochen später, am 22. Januar 1964, konnte der Haushaltsspritische Fragen zuständige Haushaltssprecher der CDU/CSU
    der auch heute noch weitgehend für sozialpolitische der Kollege Götz, erklären: In diesen sechs Wochen haben wir die damals benötigten rund 400 Millionen durch Kürzungsvorschläge bei rund 90 Titeln des Haushaltsplans zusammengebracht, — und das Zweite Neuordnungsgesetz konnte verabschiedet werden.

    (Zurufe von .der FDP. — Zuruf rechts: Das war die Koalition!)

    - Das war zu einem Zeitpunkt, als wir in der Bundesregierung waren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war damals! — Gegenrufe von der FDP.)

    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Sie sehen: damals war ein Wille da, und es wurde ein Weg gefunden. Ich möchte noch einmal sehr deutlich sagen: wo ein Wille ist, ist ein Weg; wo kein Wille sein sollte, ist natürlich auch kein Weg.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Damit es etwas deutlicher wird, möchte ich es einmal auf die Ebene dessen herunter projizieren, der draußen diese Debatten verfolgt. Holen wir doch einmal die Zahl, um die es hier geht, die 700 oder 800 Millionen, herunter in das allgemein-menschliche Vorstellungsvermögen. Was heißt es denn, wenn in einem Haushalt — ich erinnere an das, was vor fünf Jahren möglich war — von 80 Milliarden — ich sage es noch einmal: 80 Milliarden oder 80 000 Millionen — 800 Millionen durch Umdispositionen bereitgestellt werden sollen? Das ist das gleiche Verhältnis, als wenn eine Hausfrau bei



    Schmidt (Kempten)

    einem Haushaltsetat von 800 Mark für 8 Mark Umdispositionen treffen muß.

    (Zustimmung bei der FDP. — Widerspruch und Lachen bei der CDU/CSU.)

    So sieht das Problem doch aus. Und nun sagen Sie mir, meine Damen und Herren, hier könnte auch bei gutem Willen kein Weg gefunden werden, nach der Vorlage des Berichtes von der Bundesregierung gleichzeitig ein Anpassungsgesetz mit Maßnahmen und entsprechender Deckung zu erreichen? Sollte Ihnen das nicht möglich sein, wird die Opposition ein solches Gesetz zum richtigen Zeitpunkt vorlegen.

    (Beifall bei der FDP. Zuruf von der CDU/CSU: Das sind Vergleiche!)