Deutscher Bundestag
207. Sitzung
Bonn, den 15. Januar 1969
Inhalt:
Wünsche für das Jahr 1969
Schoettle, Vizepräsident 11191 A
Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Büttner, Brese, Dr. Hesberg, Kuntscher, Müller (Ravensburg) und Dr
Besold 11191 A
Überweisung von Vorlagen 11191 B
Bestimmung der Richtlinien zur Fragestunde betr. die Frist für die Einreichung von Mündlichen Anfragen
Schoettle, Vizepräsident 11191 D
Verzicht des Abg. Hübner auf die Mitgliedschaft im Bundestag 11192 A
Wahl des Abg. Prinz von Bayern als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 11192 A
Amtliche Mitteilungen 11192 A
Fragestunde (Drucksachen V/3705, V/3710)
Fragen der Abg. Schlee und Paul:
Festnahme eines Flüchtlings auf deutschem Gebiet durch tschechoslowakische Polizeikräfte am 3. Januar 1969
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . 11194 B, C, D,
11195 A, B, C, D, 11196 A, B
Schlee (CDU/CSU) 11194 C
Paul (SPD) 11195 A, C Porsch (FDP) . . . . . . . .11195 C, D
Weigl (CDU/CSU) 11195 D
Mertes (FDP) 11196 A
Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11196 A
Frage des Abg. Hirsch:
Zusammenarbeit der Grenzsicherungsorgane in Bayern an der Grenze zur DDR und zur CSSR
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . .11196 B, C
Porsch (FDP) 11196 C
Frage des Abg. Felder:
Maßnahmen gegen die „National-Zeitung" wegen des Artikels in der Ausgabe vom 10. Januar 1969 unter dem Titel „Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren"
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär . . 11196 D, 11197 A, B, C
Felder (SPD) 11197 A, B
Sänger (SPD) 11197 B
Fragen des Abg. Dr. Apel:
Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen mit sechs und mehr Wohnräumen in München und Hamburg
Dr. Lauritzen, Bundesminister . .11197 C, D,
11198 A, B, C
Dr. Apel (SPD) .......11198 A, C
Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 11198 A
Geisenhofer (CDU/CSU) 11198 B
II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969
Frage des Abg. Weigl:
Leerstehende Vermögensobjekte des Bundes
Dr. Vogel, Staatssekretär . . .11198 C, D,
11199 A
Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 11198 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11199 A Fragen des Abg. Dr. Friderichs:
Zuführung der aus der Differenz zwischen Importsubvention und Ausfuhrbelastung resultierenden Mehreinnahmen an einen Härtefonds zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . 11199 B, C, D, 11200 A
Genscher (FDP) . . . . . . . . 11199 D
Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 11199 D
Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11200 A
Frage des Abg. Geldner:
Wirkung von Benzinpreissenkungen auf die freien Tankstellen
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär 11200 A, B, C
Geldner (FDP) . . . . . .11200 B, C
Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Frachthilfekatalog für Zonenrandländer 11200 C Fragen des Abg. Dr. Giulini:
Subventionen nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär 11200 D
Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) :
Einführung einer Pendlerprämie für Arbeitnehmer in den zentralen Orten in den Bundesausbaugebieten
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . .11201 A, B
Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . .11201 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs:
Wirkung der Sonderumsatzsteuer im Absicherungsgesetz auf laufende Exportverträge
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . 11201 C, D, 11202 A
Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11201 C, D, 11202 A
Frage des Abg. Dr. Frerichs:
Einberufung einer internationalen Währungskonferenz
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . . 11202 A
Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11202 B Fragen des Abg. Strohmayr:
Rentenalter für Kaminkehrer
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär 11202 C, D
Strohmayr (SPD) . . . . . . 11202 D
Fragen des Abg Ertl:
Produktionskosten und Lohnkosten in
der Landwirtschaft 11203 A
Fragen des Abg. Reichmann:
Exportprämie für holländische Exporteure von Speisekartoffeln
Höcherl, Bundesminister 11203 A
Reichmann (FDP) . . . . . . 11203 B
Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) :
Mansholt-Plan betr. zukünftige Finanzierung der Agrarstrukturpolitik in der EWG
Höcherl, Bundesminister . . . .11203 C, D,
11204 A, B, C
Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11203 D
Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . .11204 A, B
Westphal (SPD) 11204 C
Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) :
Finanzmittel im EWG-Agrarfonds
Höcherl, Bundesminister . . . .11204 C, D,
11205 A, B, C
Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11204 D,
11205 A, B
Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11205 C
Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern):
Bestrafung von Jugendlichen durch Gerichte der Sowjetzone wegen Sympathiebeweisen für die legale tschechoslowakische Staatsführung
Dr. Wetzel, Staatssekretär. . . . . 11205 D,
11206B,D, 11207B
Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU)
11206 A, B, D, 11207 A
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 III
Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2948, V/3422)
Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 11207 C, 11238 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 11211 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11214 D Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 11218 D
Ollesch (FDP) , . 11222 C
Felder (SPD) 11224 B
Porsch (FDP) . . . . . . . . 11229 B
Hoogen, Wehrbeauftragter des
Deutschen Bundestages . . . . 11230 C
Adorno, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . 11237 A
Jung (FDP) 11237 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3691) — Zweite und dritte Beratung —
Burger (CDU/CSU) 11238 C
Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11239 B
Bals (SPD) 11241 A
Mick (CDU/CSU) . . . . . . 11241 C
Dorn (FDP) 11242 C
Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite und dritte Beratung —
Lenders (SPD) 11244 D
Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 11245 C
Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Zweite Beratung —
Lange (SPD) 11247 A
Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 11248 C
Unertl (CDU/CSU) 11249 B
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär 11251 A
Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 11252 D
Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 11253 D
Opitz (FDP) 11254 C
Nächste Sitzung 11256 C
Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11257 A Anlage 2
Entschließungsantrag Umdruck 563 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten (Drucksachen V/2948, V/3422) 11257 D
Anlage 3
Entschließungsantrag Umdruck 567 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432,
V/3548, V/3691) 11258 A
Anlagen 4 bis 6
Änderungsanträge Umdrucke 564, 566 und 556 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksachen V/2865, V/3604) . . 11258 B
Anlagen 7 und 8
Änderungsanträge Umdrucke 565 und 561 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652, V/3623) 11259 A
Anlage 9
Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrede im Rang höher stehender Beamter oder Soldaten mit Dienstgrad durch zivile Bedienstete . . . . . . . 11259 D
Anlage 10
Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstükken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) . . . . . . . . . 11260 A
Anlage 11
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Absprache zwischen der Bundesregierung und der japanischen Regierung über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen 11260 C
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11191
207. Sitzung
Bonn, den 15. Januar 1969
Stenographischer Bericht
Beginn: 14.00 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Dr. Achenbach * 16. 1.
Dr. Aigner * 18. 1.
Dr. Arnold 15. 1.
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1.
Dr. Artzinger * 19. 1.
Bading * 19. 1.
Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1.
Dr. Barzel 17. 1.
Bauer (Würzburg) ** 15. 1.
Frau Berger-Heise 17. 1.
Berkhan ** 16. 1.
Dr. Birrenbach 17. 1.
Blumenfeld * 17. 1.
Brück (Köln) 15.1.
Corterier * 15. 1.
Deringer * 17. 1.
Dichgans * 16. 1.
Dr. Dittrich * 17. 1.
Draeger ** 16. 1.
Dröscher * 17. 1.
Frau Dr. Elsner * 17. 1.
Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1.
Ertl 17. 1.
Flämig ** 15. 1.
Frieler 17. 1.
Gerlach * 18. 1.
Gewandt 17. 1.
Hahn (Bielefeld) * 18.1.
Hamacher 31. 1.
Dr. Hellige 15. 1.
Frau Herklotz ** 15. 1.
Hilbert 17. 1.
Frau Dr. Hubert 17. 1.
Illerhaus 17. 1.
Jahn (Marburg) 16. 1.
Dr. Kempfler ** 15. 1.
Dr. Kopf 15. 1.
*Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Frau Dr. Krips 18. 1.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1.
Kunze 30. 4.
Lemmrich ** 16. 1.
Lenze (Attendorn) ** 16. 1.
Lücker (München) * 15. 1.
Mauk * 17. 1.
Metzger * 17. 1.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1.
Dr. Mommer 15. 1.
Müller (Aachen-Land) * 17. 1.
Frau Renger 15. 1.
Richter ** 15. 1.
Riedel (Frankfurt) * 17. 1.
Dr. Rinderspacher 17. 1.
Dr. Rutschke ** 16. 1.
Dr. Starke (Franken) 15. 1.
Dr. Stecker 17. 1.
Steinhoff 30. 4.
Dr. Süsterhenn 16. 1.
Frau Wessel 28. 2.
Wienand ** 16. 1.
Dr. Wilhelmi 17. 1.
Winkelheide 17. 1.
b) Urlaubsanträge
Dr. Althammer 31. 1.
Dr. Brenck 25. 1.
Frau Griesinger 25. 1.
Dr. Haas 24. 1.
Jürgensen 28. 2.
Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2.
Petersen 24. 1.
Anlage 2 Umdruck 563
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/2948, V/3422 -. Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, organisatorisch und materiell sicherzustellen,
11258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969
a) daß alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer in entsprechenden Einrichtungen und Formen den Ersatzdienst ableisten und staatsbürgerlich betreut werden können,
b) daß die Anträge, die Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, in kürzester Frist bearbeitet und .entschieden werden,
c) daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, nahtlos in den Ersatzdienst übernommen werden können.
Bonn, den 15. Januar 1969
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 3 Umdruck 567
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. den Bericht über mögliche Leistungsänderungen gemäß § 56 BVG bis zum 15. Februar und gleichzeitig damit
2. einen Gesetzentwurf, der Leistungserhöhungen noch für das Jahr 1969 vorsieht,
vorzulegen.
Bonn, den 15. Januar 1969
Mischnick und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 564
Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Lampersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „zehn vom Hundert" durch die Worte „fünfzehn vom Hundert" und die Worte „Sonstige Fasern" durch die Worte „Verschiedene Fasern" ersetzt.
2. In § 12 wird das Wort „fahrlässig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt.
3. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15
Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft."
Bonn, den 15. Januar 1969
Burgemeister Lampersbach
Schulhoff Ehnes
Falke
Dr. Franz Dr. Freiwald
Fritz (Welzheim) Dr. Götz
Hösl
Dr. Hudak
Dr. Luda
Meister Ott
Dr. Ritgen
Dr. Schwörer Springorum
Stein (Honrath) Dr. Steinmetz Stiller
Unertl
Wieninger
Anlage 5 Umdruck 566
Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Blohm, Dr. Wörner, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
Bonn, den 15. Januar 1969
Frau Blohm Dr. Wörner Burgemeister Häussler
Missbach
Rollmann
Dr. Schwörer
Dr. Stark (Nürtingen)
Anlage 6 Umdruck 556
Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidhuber, Burgemeister, Wagner, Dr. Kempfler, Unertl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —.
Der Bundestag wolle beschließen: § 15 erhält folgende Fassung:
„§ 15
Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft."
Bonn, den 11. Dezember 1968
Schmidhuber Burgemeister Wagner
Dr. Kempfler
Unertl Röhner Schlee
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11259
Anlage 7 Umdruck 565
Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Kurlbaum, Lange und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 1 Abs. 2 werden die Worte „oder zubereitete Speisen" gestrichen.
2. In § 2 Abs. 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung:
„4. Getränke oder zubereitete Speisen in Betrieben an dort Beschäftigte verabreicht,".
3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„ (3) Der Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer, ohne Sitzgelegenheit bereitzustellen, in räumlicher Verbindung mit seinem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht."
4. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt.
5. § 4 a wird gestrichen.
6. In § 10 wird der folgende Satz 4 gestrichen:
„Das Recht zur Weiterführung einer Speisewirtschaft erlischt, wenn der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Erlaubnisinhabers den Sachkundenachweis nach § 4 a erbringt."
7. § 13 erhält folgende Fassung:
„§ 13
Gaststätten ohne gewerbliche Niederlassung
Die Befugnis, ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 zu betreiben, berechtigt auch, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Titel III der Gewerbeordnung findet keine Anwendung, auch soweit es sich um Personen handelt, die das Reisegewerbe nicht selbständig betreiben. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein."
8. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 5 gestrichen.
9. In § 29 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung:
„5. die nach § 4 Abs. 2 oder § 10 Satz 3 erforderliche Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet,".
Bonn, den 15. Januar 1969
Ravens
Kurlbaum
Lange
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 561
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 4 Abs. 1 erhält Nr. 4 folgende Fassung:
„4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die mit der Führung des in Aussicht genommenen Betriebes verbundenen Verpflichtungen und über das Ausmaß der hierfür notwendigen allgemeinen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und sie beherrscht."
Bonn, den 14. Januar 1969
Mischnick und Fraktion
Anlage 9
Zusätzliche Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs von Hase vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137 *):
Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang höher stehende Beamte oder Soldaten mit Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind?
In meiner ersten Antwort vom 28. Juli 1968 habe ich zum Ausdruck gebracht, daß keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung existiert, auf Grund deren zivile Dienstkräfte ranghöhere Beamte oder Soldaten mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anzureden hätten oder anreden sollen. Ich hatte jedoch zugesichert, feststellen zu lassen, ob im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der erwähnten Art herausgegeben worden sind.
Die Überprüfung hat ergeben, daß der Präsident einer Wehrbereichsverwaltung im März 1968 in einer schriftlichen Empfehlung die ihm unterstellten Beamten angehalten hat, Amtsbezeichnung und Dienstgradbezeichnung bei der Anrede zu verwenden. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtswidrig, ich halte jedoch Anordnungen oder Empfehlungen in dieser Frage weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ich habe das inzwischen allen Wehrbereichspräsidenten persönlich mitgeteilt und in dem einen Fall gebeten, die Empfehlung dahin zu korrigieren, daß sie mit der von mir vertretenen Auffassung zu vereinbaren ist.
*) Siehe 184. Sitzung, Seite 10024 D
11260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969
Anlage 10
Zusätzliche Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3350 Fragen 8 und 9 *) :
Trifft es zu, daß die Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstücken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Ausbau der B 239 noch aussteht, obwohl die Anerkennung als Räumungsfall für diese Grundstücke vom zuständigen Landesminister seit dem 2. Oktober 1967 vorliegt?
Können diese Bundesmittel — falls sie noch nicht zugeteilt sein sollten — nunmehr in kurzer Frist den zuständigen Landesbehörden zugeteilt werden, um die drohende Stillegung der im Bau befindlichen Ersatzwohnungen und die mit der bevorstehenden Schlechtwetterperiode verbundenen besonderen Gefahren für diese Baustellen abzuwenden?
Wie sich nunmehr ergeben hat, hat der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Lübbecke bei der fraglichen Auskunft, daß die Mittel vom Bund dem Land noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien, verschwiegen, daß der Antrag gut fünf Monate unbearbeitet geblieben war und die Mittel erst am selben Tage beim Herrn Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten in Düsseldorf angefordert worden waren.
Der Herr Oberkreisdirektor hat mit der Ankündigung betriebsinterner Konsequenzen eine ausdrückliche Entschuldigung verbunden. Die Mittel sind dem Enddarlehnsnehmer am 5. November 1968 bewilligt worden. Ich glaube daher die Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen.
*) Siehe 188. Sitzung, Seite 1049 A und 191. Sitzung, Seite 10331 B.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 16. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Fragen 136 und 137) :
Unter Bezugnahme auf die Verkündung der Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste vom 27. November 1968 (Bundesanzeiger Nr. 223 vom 29. November 1968) Teil III Nr. 6 und Runderlasse Außenwirtschaft Nr. 45/68, 54/68 Nr. 7 frage ich die Bundesregierung, seit wann eine zwischenstaatliche Absprache über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen zwischen ihr und der japanischen Regierung besteht?
Steht diese beträchtliche Entliberalisierungsmaßnahme durch Ausklammerung der Drittlandeinfuhren von der Genehmigungsfreiheit nicht im Widerspruch zu dem Sinn des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung?
Bei den deutsch-japanischen Wirtschaftsverhandlungen im November/Dezember 1967 hatte sich die japanische Regierung bereit erklärt, die Ausfuhr von Mosaikfliesen in die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1969 zu beschränken.
Seit dem Abschluß des Selbstbeschränkungsabkommens haben die Einfuhren von Mosaikfliesen aus Japan über Drittländer, also die sogenannten Umwegeinfuhren, erheblich zugenommen.
Die Bundesregierung sah sich deshalb veranlaßt, diese Importe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen und in die Selbstbeschränkung einzubeziehen. Unberührt hiervon bleiben die Direkteinfuhren aus Japan, für die nach wie vor das Erklärungsverfahren gilt.
Ein sachlicher Widerspruch zwischen dieser Genehmigungspflicht und dem Absicherungsgesetz besteht nicht; das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen war rein zufällig.