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ID0520720500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Inhalt: Wünsche für das Jahr 1969 Schoettle, Vizepräsident 11191 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Büttner, Brese, Dr. Hesberg, Kuntscher, Müller (Ravensburg) und Dr Besold 11191 A Überweisung von Vorlagen 11191 B Bestimmung der Richtlinien zur Fragestunde betr. die Frist für die Einreichung von Mündlichen Anfragen Schoettle, Vizepräsident 11191 D Verzicht des Abg. Hübner auf die Mitgliedschaft im Bundestag 11192 A Wahl des Abg. Prinz von Bayern als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 11192 A Amtliche Mitteilungen 11192 A Fragestunde (Drucksachen V/3705, V/3710) Fragen der Abg. Schlee und Paul: Festnahme eines Flüchtlings auf deutschem Gebiet durch tschechoslowakische Polizeikräfte am 3. Januar 1969 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11194 B, C, D, 11195 A, B, C, D, 11196 A, B Schlee (CDU/CSU) 11194 C Paul (SPD) 11195 A, C Porsch (FDP) . . . . . . . .11195 C, D Weigl (CDU/CSU) 11195 D Mertes (FDP) 11196 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11196 A Frage des Abg. Hirsch: Zusammenarbeit der Grenzsicherungsorgane in Bayern an der Grenze zur DDR und zur CSSR Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11196 B, C Porsch (FDP) 11196 C Frage des Abg. Felder: Maßnahmen gegen die „National-Zeitung" wegen des Artikels in der Ausgabe vom 10. Januar 1969 unter dem Titel „Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11196 D, 11197 A, B, C Felder (SPD) 11197 A, B Sänger (SPD) 11197 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen mit sechs und mehr Wohnräumen in München und Hamburg Dr. Lauritzen, Bundesminister . .11197 C, D, 11198 A, B, C Dr. Apel (SPD) .......11198 A, C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 11198 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11198 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Frage des Abg. Weigl: Leerstehende Vermögensobjekte des Bundes Dr. Vogel, Staatssekretär . . .11198 C, D, 11199 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 11198 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11199 A Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Zuführung der aus der Differenz zwischen Importsubvention und Ausfuhrbelastung resultierenden Mehreinnahmen an einen Härtefonds zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11199 B, C, D, 11200 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 11199 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 11199 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11200 A Frage des Abg. Geldner: Wirkung von Benzinpreissenkungen auf die freien Tankstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . .11200 B, C Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Frachthilfekatalog für Zonenrandländer 11200 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Subventionen nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einführung einer Pendlerprämie für Arbeitnehmer in den zentralen Orten in den Bundesausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11201 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . .11201 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Wirkung der Sonderumsatzsteuer im Absicherungsgesetz auf laufende Exportverträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11201 C, D, 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11201 C, D, 11202 A Frage des Abg. Dr. Frerichs: Einberufung einer internationalen Währungskonferenz Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11202 B Fragen des Abg. Strohmayr: Rentenalter für Kaminkehrer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11202 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . 11202 D Fragen des Abg Ertl: Produktionskosten und Lohnkosten in der Landwirtschaft 11203 A Fragen des Abg. Reichmann: Exportprämie für holländische Exporteure von Speisekartoffeln Höcherl, Bundesminister 11203 A Reichmann (FDP) . . . . . . 11203 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Mansholt-Plan betr. zukünftige Finanzierung der Agrarstrukturpolitik in der EWG Höcherl, Bundesminister . . . .11203 C, D, 11204 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11203 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . .11204 A, B Westphal (SPD) 11204 C Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Finanzmittel im EWG-Agrarfonds Höcherl, Bundesminister . . . .11204 C, D, 11205 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11204 D, 11205 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11205 C Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Bestrafung von Jugendlichen durch Gerichte der Sowjetzone wegen Sympathiebeweisen für die legale tschechoslowakische Staatsführung Dr. Wetzel, Staatssekretär. . . . . 11205 D, 11206B,D, 11207B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11206 A, B, D, 11207 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 III Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2948, V/3422) Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 11207 C, 11238 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 11211 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11214 D Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 11218 D Ollesch (FDP) , . 11222 C Felder (SPD) 11224 B Porsch (FDP) . . . . . . . . 11229 B Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . 11230 C Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11237 A Jung (FDP) 11237 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3691) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 11238 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11239 B Bals (SPD) 11241 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 11241 C Dorn (FDP) 11242 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite und dritte Beratung — Lenders (SPD) 11244 D Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 11245 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Zweite Beratung — Lange (SPD) 11247 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 11248 C Unertl (CDU/CSU) 11249 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11251 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 11252 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 11253 D Opitz (FDP) 11254 C Nächste Sitzung 11256 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11257 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 563 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten (Drucksachen V/2948, V/3422) 11257 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 567 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691) 11258 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 564, 566 und 556 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksachen V/2865, V/3604) . . 11258 B Anlagen 7 und 8 Änderungsanträge Umdrucke 565 und 561 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652, V/3623) 11259 A Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrede im Rang höher stehender Beamter oder Soldaten mit Dienstgrad durch zivile Bedienstete . . . . . . . 11259 D Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstükken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) . . . . . . . . . 11260 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Absprache zwischen der Bundesregierung und der japanischen Regierung über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen 11260 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11191 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Arnold 15. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 19. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Würzburg) ** 15. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Berkhan ** 16. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld * 17. 1. Brück (Köln) 15.1. Corterier * 15. 1. Deringer * 17. 1. Dichgans * 16. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Draeger ** 16. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Flämig ** 15. 1. Frieler 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Hahn (Bielefeld) * 18.1. Hamacher 31. 1. Dr. Hellige 15. 1. Frau Herklotz ** 15. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Jahn (Marburg) 16. 1. Dr. Kempfler ** 15. 1. Dr. Kopf 15. 1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kunze 30. 4. Lemmrich ** 16. 1. Lenze (Attendorn) ** 16. 1. Lücker (München) * 15. 1. Mauk * 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. Mommer 15. 1. Müller (Aachen-Land) * 17. 1. Frau Renger 15. 1. Richter ** 15. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Dr. Rutschke ** 16. 1. Dr. Starke (Franken) 15. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 16. 1. Frau Wessel 28. 2. Wienand ** 16. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Althammer 31. 1. Dr. Brenck 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Dr. Haas 24. 1. Jürgensen 28. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Petersen 24. 1. Anlage 2 Umdruck 563 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/2948, V/3422 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, organisatorisch und materiell sicherzustellen, 11258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 a) daß alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer in entsprechenden Einrichtungen und Formen den Ersatzdienst ableisten und staatsbürgerlich betreut werden können, b) daß die Anträge, die Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, in kürzester Frist bearbeitet und .entschieden werden, c) daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, nahtlos in den Ersatzdienst übernommen werden können. Bonn, den 15. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 567 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Bericht über mögliche Leistungsänderungen gemäß § 56 BVG bis zum 15. Februar und gleichzeitig damit 2. einen Gesetzentwurf, der Leistungserhöhungen noch für das Jahr 1969 vorsieht, vorzulegen. Bonn, den 15. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 564 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Lampersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „zehn vom Hundert" durch die Worte „fünfzehn vom Hundert" und die Worte „Sonstige Fasern" durch die Worte „Verschiedene Fasern" ersetzt. 2. In § 12 wird das Wort „fahrlässig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt. 3. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1969 Burgemeister Lampersbach Schulhoff Ehnes Falke Dr. Franz Dr. Freiwald Fritz (Welzheim) Dr. Götz Hösl Dr. Hudak Dr. Luda Meister Ott Dr. Ritgen Dr. Schwörer Springorum Stein (Honrath) Dr. Steinmetz Stiller Unertl Wieninger Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Blohm, Dr. Wörner, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. Januar 1969 Frau Blohm Dr. Wörner Burgemeister Häussler Missbach Rollmann Dr. Schwörer Dr. Stark (Nürtingen) Anlage 6 Umdruck 556 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidhuber, Burgemeister, Wagner, Dr. Kempfler, Unertl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmidhuber Burgemeister Wagner Dr. Kempfler Unertl Röhner Schlee Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11259 Anlage 7 Umdruck 565 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Kurlbaum, Lange und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 werden die Worte „oder zubereitete Speisen" gestrichen. 2. In § 2 Abs. 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. Getränke oder zubereitete Speisen in Betrieben an dort Beschäftigte verabreicht,". 3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Der Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer, ohne Sitzgelegenheit bereitzustellen, in räumlicher Verbindung mit seinem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht." 4. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt. 5. § 4 a wird gestrichen. 6. In § 10 wird der folgende Satz 4 gestrichen: „Das Recht zur Weiterführung einer Speisewirtschaft erlischt, wenn der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Erlaubnisinhabers den Sachkundenachweis nach § 4 a erbringt." 7. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Gaststätten ohne gewerbliche Niederlassung Die Befugnis, ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 zu betreiben, berechtigt auch, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Titel III der Gewerbeordnung findet keine Anwendung, auch soweit es sich um Personen handelt, die das Reisegewerbe nicht selbständig betreiben. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein." 8. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 5 gestrichen. 9. In § 29 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: „5. die nach § 4 Abs. 2 oder § 10 Satz 3 erforderliche Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet,". Bonn, den 15. Januar 1969 Ravens Kurlbaum Lange Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die mit der Führung des in Aussicht genommenen Betriebes verbundenen Verpflichtungen und über das Ausmaß der hierfür notwendigen allgemeinen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und sie beherrscht." Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137 *): Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang höher stehende Beamte oder Soldaten mit Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind? In meiner ersten Antwort vom 28. Juli 1968 habe ich zum Ausdruck gebracht, daß keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung existiert, auf Grund deren zivile Dienstkräfte ranghöhere Beamte oder Soldaten mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anzureden hätten oder anreden sollen. Ich hatte jedoch zugesichert, feststellen zu lassen, ob im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der erwähnten Art herausgegeben worden sind. Die Überprüfung hat ergeben, daß der Präsident einer Wehrbereichsverwaltung im März 1968 in einer schriftlichen Empfehlung die ihm unterstellten Beamten angehalten hat, Amtsbezeichnung und Dienstgradbezeichnung bei der Anrede zu verwenden. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtswidrig, ich halte jedoch Anordnungen oder Empfehlungen in dieser Frage weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ich habe das inzwischen allen Wehrbereichspräsidenten persönlich mitgeteilt und in dem einen Fall gebeten, die Empfehlung dahin zu korrigieren, daß sie mit der von mir vertretenen Auffassung zu vereinbaren ist. *) Siehe 184. Sitzung, Seite 10024 D 11260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3350 Fragen 8 und 9 *) : Trifft es zu, daß die Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstücken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Ausbau der B 239 noch aussteht, obwohl die Anerkennung als Räumungsfall für diese Grundstücke vom zuständigen Landesminister seit dem 2. Oktober 1967 vorliegt? Können diese Bundesmittel — falls sie noch nicht zugeteilt sein sollten — nunmehr in kurzer Frist den zuständigen Landesbehörden zugeteilt werden, um die drohende Stillegung der im Bau befindlichen Ersatzwohnungen und die mit der bevorstehenden Schlechtwetterperiode verbundenen besonderen Gefahren für diese Baustellen abzuwenden? Wie sich nunmehr ergeben hat, hat der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Lübbecke bei der fraglichen Auskunft, daß die Mittel vom Bund dem Land noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien, verschwiegen, daß der Antrag gut fünf Monate unbearbeitet geblieben war und die Mittel erst am selben Tage beim Herrn Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten in Düsseldorf angefordert worden waren. Der Herr Oberkreisdirektor hat mit der Ankündigung betriebsinterner Konsequenzen eine ausdrückliche Entschuldigung verbunden. Die Mittel sind dem Enddarlehnsnehmer am 5. November 1968 bewilligt worden. Ich glaube daher die Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen. *) Siehe 188. Sitzung, Seite 1049 A und 191. Sitzung, Seite 10331 B. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 16. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Fragen 136 und 137) : Unter Bezugnahme auf die Verkündung der Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste vom 27. November 1968 (Bundesanzeiger Nr. 223 vom 29. November 1968) Teil III Nr. 6 und Runderlasse Außenwirtschaft Nr. 45/68, 54/68 Nr. 7 frage ich die Bundesregierung, seit wann eine zwischenstaatliche Absprache über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen zwischen ihr und der japanischen Regierung besteht? Steht diese beträchtliche Entliberalisierungsmaßnahme durch Ausklammerung der Drittlandeinfuhren von der Genehmigungsfreiheit nicht im Widerspruch zu dem Sinn des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung? Bei den deutsch-japanischen Wirtschaftsverhandlungen im November/Dezember 1967 hatte sich die japanische Regierung bereit erklärt, die Ausfuhr von Mosaikfliesen in die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1969 zu beschränken. Seit dem Abschluß des Selbstbeschränkungsabkommens haben die Einfuhren von Mosaikfliesen aus Japan über Drittländer, also die sogenannten Umwegeinfuhren, erheblich zugenommen. Die Bundesregierung sah sich deshalb veranlaßt, diese Importe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen und in die Selbstbeschränkung einzubeziehen. Unberührt hiervon bleiben die Direkteinfuhren aus Japan, für die nach wie vor das Erklärungsverfahren gilt. Ein sachlicher Widerspruch zwischen dieser Genehmigungspflicht und dem Absicherungsgesetz besteht nicht; das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen war rein zufällig.
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    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat jetzt der Herr Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages.
    Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich würde meine Aufgabe falsch verstehen, wenn ich nicht zu den einzelnen Fragen, die hier in der Diskussion aufgeworfen worden sind — wenn auch nur kurz, weil es die Zeit nicht länger gestattet —, Stellung nähme. Dabei darf ich so verfahren, daß ich die Probleme und die Fragenkreise, die von mehreren Sprechern der drei Fraktionen angesprochen worden sind, zusammenfassend behandle und auf die nur von einzelnen Sprechern angeschnittenen Fragen vorweg im einzelnen eingehe.
    Herr Abgeordneter Schultz hat gegen meine Auffassung Stellung genommen, die ich nicht nur in diesem Jahresbericht, sondern schon früher vertreten habe, daß man nämlich die Disziplinarvorgesetzten — Herr Abgeordneter Schultz, nur die Disziplinarvorgesetzten — etwa sogar durch eine Verschlußsache darüber unterrichten soll, mit wem sie es zu tun haben. Dies soll nicht so sehr im Interesse der schwierigen Soldaten geschehen; es braucht sich nicht immer um Vorstrafen zu handeln, da die Disziplinarvorgesetzten diese mit der Zusendung der Strafregisterauszüge ohnehin erfahren. Vielmehr geht es um Dinge des Vormundschaftsrichters und Jugendrichters. Es geht insbesondere um das Interesse jener Soldaten, die, — und das ist die weitaus größte Zahl in der Kompanie — sich anständig führen. Weil sie als anständige junge Leute zur Bundeswehr kommen, müssen sie ebenso anständig wieder von der Bundeswehr entlassen werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Ich habe festgestellt — und das ist der Anlaß gewesen, diesen Gedanken zu äußern —, daß es nicht selten vorkommt, daß anständige junge Leute teilweise bis zu gerichtlich zu verurteilenden strafbaren Handlungen hin verführt werden und daß die Eltern dieser nicht selten noch unmündigen jungen Leute der Bundeswehr deswegen böse sind.
    Herr Abgeordneter Schultz, die Resozialisierung braucht dadurch keineswegs gefährdet zu werden — ich habe das schon zu Beginn gesagt —, wenn diese Tatsachen nur dem Chef bekannt werden. Wir sollten das Problem im Verteidigungsausschuß weiter vertiefen, aber im Interesse der übrigen 95 % an-



    Wehrbeauftragter Hoogen
    ständigen Soldaten wäre es notwendig, zu überlegen, ob nicht § 71 des Jugendgerichtsgesetzes — darauf kommt es nämlich an — ergänzt werden sollte. Er eröffnet diese Möglichkeit; denn als er geschaffen wurde, hatten wir noch keine Bundeswehr. Das also ist der Anlaß.
    Was die Frage der langen Dauer der Verfahren angeht, die Sie, Herr Abgeordneter Schultz, angesprochen haben, so werden Sie von mir nicht erwarten, daß ich jetzt in allen Einzelheiten dazu Stellung nehme. Denn die Tausende von Überprüfungsverfahren, die bei mir laufen, kenne ich nicht alle auswendig. Ich verspreche Ihnen jedoch, in beiden Fällen mitzuteilen, wie es zu der Verzögerung gekommen ist. Ferner bin ich nicht sehr glücklich darüber, daß auch in meinem Amt noch Verzögerungen vorkommen. Aber Sie kennen aus den Beratungen des Verteidigungsausschusses die personellen Schwierigkeiten, die ich bis vor knapp einem Jahre hatte und die nun, wie ich feststellen darf, dank der Mitwirkung des Verteidigungsministeriums — das darf ich dankbar anerkennen — und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im wesentlichen beseitigt sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich verspreche also zukünftiges Wohlverhalten, was die schnelle Bearbeitung angeht.
    Die Herren Abgeordneten Ernesti und Porsch haben die Frage der Wohnungsversorgung angesprochen. Herr Abgeordneter Porsch, Sie haben mit Recht „beanstandet", daß ich in diesem Jahresbericht davon nicht gesprochen habe. In meinen beiden ersten Jahresberichten war diese Frage behandelt. Auch in meinem nächsten Jahresbericht 1968, der, Herr Abgeordneter Ernesti, nicht erst in einigen Monaten vorgelegt wird, sondern ohne Rücksicht darauf, daß in der zweiten Hälfte des Monats Februar im Rheinland Karneval ist, schon in der Karnevalswoche erscheint, wird wieder die Frage der Wohnungsversorgung der Soldaten der Bundeswehr angesprochen werden. Herr Abgeordneter Porsch, Sie haben völlig recht, die Schwierigkeiten liegen zu einem Teil darin, daß allein auf Bundesebene vier Ministerien mit der Frage befaßt sind: das Verteidigungs-, das Finanz-, das Wohnungsbau- und das Schatzministerium. Es ist nicht sehr schwierig, die Meinungen der Ressorts der Bundesregierung auf diesem Gebiet zu koordinieren. Die Durchführung der Vorhaben auf diesem Gebiet geschieht indes auf Länderebene. Ich habe mir im zweiten Amtsjahr die Mühe gemacht, mit sämtlichen Länderwohnungsbauministern und vielen Oberfinanzdirektionen, die für die Durchführung zuständig sind, zu korrespondieren. Dies habe ich deshalb getan, weil ich davon überzeugt bin, daß wir uns sonst in diesem Hohen Hause noch in zehn Jahren über diese Frage unterhalten werden. Denn angesichts der ständig steigenden Mieten und der nicht dementsprechend steigenden Versorgungsbezüge der ausgeschiedenen Soldaten wird die Bundeswehr vermutlich aus Gründen der allgemeinen Fürsorge nicht dazu kommen, die ausgeschiedenen Soldaten, insbesondere der Unteroffiziersgrade, aus den Dienstwohnungen herauszusetzen. Das wird vermutlich aus allgemeinen menschlichen Erwägungen nicht gehen. Infolgedessen wird immer mehr Wohnraum gebaut werden müssen. Das ist die eine Seite.
    Zu der anderen Seite, der Zuständigkeit, darf ich folgendes sagen: Ich habe in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre, als die Wiederaufrüstungsgesetzgebung hier in diesem Hohen Hause beraten wurde, zwei Tage lang — ich glaube: sogar mit Erfolg — darum gerungen, daß die Zuständigkeit für die Wohnungsversorgung im Verteidigungsbereich durch ein Bundesgesetz auf den Bundesminister der Verteidigung übertragen werden kann. Das steht in Art. 87 b des Grundgesetzes. Es bedarf allerdings eines Bungesgesetzes, das in diesem Hohen Hause mit einfacher Mehrheit zu beschließen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Bundesrat diese Zustimmung nicht geben würde. Dann wäre die Möglichkeit gegeben, wenigstens einen Teil des nicht abreißenden Mangels an Wohnungen zu beseitigen. Ich verweise auf die getroffenen Lösungen bei der Bundesbahn und der Bundespost. Das wäre eine Möglichkeit. Ich sage das hier in diesem Flohen Hause zwar zum erstenmal. Aber an vielen Stellen habe ich diesen Gedanken bereits eingehend ausgeführt.
    Zu der weiteren Frage, die Herr Abgeordneter Ernesti angesprochen hat, darf ich sagen: Soweit der Strafenkatalog der Wehrdisziplinarordnung angesprochen ist, bin ich unmittelbar nicht zuständig; ich kann mich nur dann äußern, wenn mich der Verteidigungsausschuß um meine Erfahrungen bittet. Die übrigen hier zu regelnden Fragen liegen allein in der Zuständigkeit des Hohen Hauses.
    Die Frage der Wehrmittelbeschädigung habe ich in meinem Jahresbericht 1967, den wir heute beraten, nicht angesprochen. Nach den auch mir zugehenden Meldungen über besondere Vorkommnisse in der Bundeswehr hat die Wehrmittelbeschädigung — wie Sie sie mit Recht genannt haben; man kann das auch Sabotage nennen — in der Tat erst im Jahre 1968 rapide zugenommen; an dieser Stelle darf ich sagen, daß sie in einem mir auffallend erscheinenden, prozentual gleichen Maße wie ungefähr die Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer angestiegen ist.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Diese auffallende Steigerung der Prozentsätze hat mir zu denken gegeben. Ich komme darauf zurück, wenn ich über die Frage der Kriegsdienstverweigerer im Zusammenhang spreche.
    Die Abordnung von Soldaten, Herr Abgeordneter Ernesti, in mein Amt habe ich in den ersten sechs Monaten meiner amtlichen Tätigkeit im Jahre 1965 zu erreichen versucht. Ich habe dabei im Verteidigungsministerium großes Verständnis gefunden. Ich habe mich sodann der auch in der Wirtschaft bekannten „Methode der Abwerbung" bedient und einen Stabsoffizier, der über eine volljuristische Ausbildung verfügt, gebeten, von der Offizierlaufbahn in das Beamtenverhältnis überzuwechseln und in meinem Amt tätig zu werden.



    Wehrbeauftragter Hoogen
    Nunmehr darf ich zu den Fragen kommen, die von einer Reihe von Abgeordneten hier erörtert worden sind. Gleich zu Beginn meines Berichtes habe ich davon gesprochen, daß das Unbehagen und die Unruhe in der jungen Generation nicht ohne Einfluß auf die Bundeswehr geblieben sind. Ich habe auch im einzelnen ausgeführt oder wenigstens angedeutet, was meines Erachtens die Ursache hierfür ist. Bei den Ursachen steht — das habe ich auch im Verteidigungsausschuß bereits sehr ausführlich dargetan — die Frage der Wehrgerechtigkeit — besser gesagt: der Wehrungerechtigkeit — an oberster Stelle. Von Verfassungs wegen haben wir eine allgemeine Wehrpflicht. Nach dem Wehrpflichtgesetz sind alle Männer von 18 bis 45 Jahren wehrpflichtig. Aber wie sieht es in der Wirklichkeit aus? Ein Beispiel: Von 281 000 Gemusterten des Jahrgangs 1946 waren nur 70 % tauglich; die übrigen waren beschränkt tauglich, zeitlich untauglich oder völlig untauglich. Auch diese Zahl von 30 % Untauglichen

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Ist erschreckend!)

    sollte eigentlich das Hohe Haus gelegentlich beschäftigen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Von diesen 70 % als tauglich gemusterten Wehrpflichtigen stehen wiederum nur 41 % der Erfaßten des Gesamtjahrgangs zur Einberufung zur Verfügung. Die anderen sind auf Grund der gesetzlichen Ausnahmen des § 12 des Wehrpflichtgesetzes — und ich muß hinzufügen: und seiner überaus großzügigen Handhabung —,

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    nicht zur Einberufung gekommen. Das muß bei den Soldaten Unbehagen im Gerechtigkeitsempfinden hervorrufen. Denn es ist ja gar nicht so — das kann ich bei den Truppenbesuchen immer wieder feststellen; 69 habe ich im vergangenen Jahr gemacht —, daß unsere Soldaten nicht mit Lust und Liebe bei der Sache wären. Aber die Soldaten können zwei Dinge nicht vertragen: daß man sie ungerecht behandelt und daß man gegebene Versprechungen nicht hält.
    Ich wiederhole deshalb mit großer Eindringlichkeit, was ich schon oft gesagt habe, nicht zuletzt bei der Beratung meines Jahresberichts im Verteidigungsausschuß: ich habe diesem Hohen Hause lange genug angehört, um zu wissen, daß, wenn die Frage der Wehrgerechtigkeit in dieser Legislaturperiode nicht entschieden wird, die Gefahr besteht, daß es darüber 1970 oder noch sehr viel später werden könnte. Ich bitte Sie, mir zu glauben, daß der Schaden, der dadurch entsteht, vielleicht so groß sein kann, daß er dann nicht wiedergutgemacht werden kann.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Daran sollte man denken.
    Zu den Fragen, wie die Wehrgerechtigkeit im einzelnen hergestellt werden kann, habe ich hier nicht Stellung zu nehmen; das ist nicht meine Aufgabe. Aber auf Grund meiner Erfahrungen aus meinen Besuchen bei der Truppe und aus vielen Eingaben darf ich hier nicht schweigen; denn das würden die Soldaten nicht verstehen, wenn ich ab nächster
    Woche wieder zu ihnen komme. Die Eilbedürftigkeit dieser Frage kann nicht hoch genug veranschlagt werden.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ein zweites Problem, das heute hier nicht angesprochen worden ist, von dem ich aber glaube, daß man es ansprechen sollte, weil es mir nicht nur die Soldaten, die davon betroffen sind, sondern auch die Kommandeure bei allen Besuchen immer wieder vortragen, liegt in der Frage der sogenannten heimatfernen Einberufung; Soldaten aus Niedersachsen werden zu den Gebirgsjägern nach Bayern und umgekehrt Soldaten aus Südbaden nach Schleswig-Holstein einberufen. Man sollte meinen, das müsse nicht unbedingt so sein. Ich gestehe zu, daß es dafür Gründe gibt, die nicht beseitigt werden können. Aber ich muß auch hinzufügen, daß es Mißlichkeiten hervorruft, die mir nicht nur die Soldaten vortragen, die davon betroffen sind, sondern auch die Kommandeure und Einheitsführer, weil sie dann in ihren Verbänden und Einheiten viel Ärger haben. Die Soldaten, die in der Nähe wohnen, können jedes Wochenende nach Hause fahren; demgegenüber können die- anderen allenfalls nur alle vier Wochen ihre „Füße unter Mutters Tisch stecken". Die Folgen hiervon sind Dienstvergehen und Straftaten.
    Abgesehen davon werden sowohl die Bundeswehr als auch der Wehrbeauftragte mit einer Flut von Versetzungsgesuchen überschüttet. Man könnte es ändern, wenn man die Gründe für die heimatferne Einberufung kennt. Dann könnte man an die Stelle des gegenwärtigen Systems vielleicht ein anderes setzen; die Sachverständigen nennen es das „Ziehharmonika-System". Bei diesem System erfolgen die Einberufungen in Länder, die nebeneinander liegen, z. B. von Bayern nach Baden-Württemberg, von Baden-Württemberg nach Hessen. Dagegen wird eingewandt, das gehe nicht ohne weiteres. Denn der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht gebiete es, das personelle Aufkommen an tauglichen Reservisten entsprechend ihrer Jahrgangsstärke und unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte in den einzelnen Bundesländern gleichmäßig auszuschöpfen. Das leuchtet ein. Aber Folge hiervon ist, daß etwa 40% der Wehrpflichtigen in heimatfernen Standorten dienen müssen, mit allen Beschwernissen, mit allen Verdrossenheiten und Mißlichkeiten, die sich hieraus ergeben, insbesondere gegenüber den Kameraden, die eben jedes Wochenende nach Hause fahren können. Wenn das nicht der Fall wäre, meine Damen und Herren, käme es vielleicht nicht zu diesen Beschwernissen und Verdrossenheiten. Von den Kommandeuren wird mir in diesem Zusammenhang immer wieder gesagt, daß sich gerade die heimatferne Einberufung in hohem Maße belastend auf das innere Gefüge der Truppe auswirke.
    Ich glaube, nichts ist schlimmer, als mit unzufriedenen Soldaten die Ausbildung sowie Übungen und Manöver zu veranstalten. Das hat auch der Herr Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Herr Dr. Zimmermann, in einer Debatte hier in diesem Hohen Hause vor etwa einem Dreivierteljahr einmal hervorgehoben. Dies kann ich nur unterstreichen. Die Zufriedenheit der Soldaten durch eine gerechte Be-



    Wehrbeauftragter Hoogen
    handlung — aber nicht nur durch Geldzuwendungen — herzustellen, scheint mir das A und O der Reformen zu sein, die man anstreben sollte.
    Meine Damen und Herren, ich trage damit ein Anliegen der Soldaten vor. Eigentlich könnten Sie mir entgegnen: Sie sind Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle von Regierung und Bundeswehrführung, und Sie überwachen die Handhabung der Grundsätze der Inneren Führung; im übrigen werden Sie auf Grund besonderer Aufträge nach dem vor zwei Jahren beschlossenen Verfahren tätig. Meine Damen und Herren, bei der Beratung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten und auch bei der Beratung der Verfassungsergänzung ist damals mit voller Absicht darauf abgestellt worden — und das hat auch im Wehrbeauftragtengesetz seinen Niederschlag gefunden —, daß der Wehrbeauftragte sich zur Förderung und Vertiefung des Vertrauens zwischen den Soldaten der Streitkräfte und diesem Hohen Hause auch als Sachwalter der Soldaten gegenüber diesem Hohen Haus fühlen sollte. Und das tue ich! Ich glaube, daß ich auf diese Weise im Laufe der Zeit das Vertrauen der Bundeswehr zu diesem Hohen Hause in noch stärkerem Maße festigen werde.
    Eine in deutscher Sprache, aber im Ausland erscheinende Zeitung hat den Wehrbeauftragten wegen dieser seiner Tätigkeit, die offenbar auch im benachbarten Ausland bemerkt worden ist, eine Relaisstation zwischen Parlament und Armee genannt. Wenn die Zeitung das Wort „Relais" nicht im alten militärischen Sinne als Stafettenstation, sondern im modernen technischen Sinn als Schalt- und Steuerungsinstrument versteht, das insbesondere mit einer ganz schwachen Kraft eine große Kraft in Gang zu setzen imstande ist, ist dieser Vergleich richtig. Dann würde nämlich der in seinen Kräften schwache Wehrbeauftragte die große Kraft des Parlaments in Bewegung setzen, damit den Anliegen der Soldaten stets im erforderlichen Umfang Rechnung getragen wird. Deswegen bin ich der Meinung, daß wir dankbar anerkennen sollten, daß diese Institution, die sich im Inland nicht immer der gleichen Beliebtheit erfreute, auch im Ausland eine gute Resonanz findet.
    Ich muß aus einem anderen Grunde noch einmal auf die heimatfern eingezogenen Soldaten zurückkommen. Wer wie ich freitags auf der Autobahn „liegt", wenn ich von Truppenbesuchen und aus Garnisonen komme, erkennt schon rein äußerlich die Wagen, in denen die Soldaten über das Wochenende in Urlaub fahren. Das Ernste bei der Sache scheint mir zu sein, daß sich bei diesen Wochenendfahrten eine Unzahl von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang ereignet. Diese Zahl darf ich dem Hohen Hause nicht vorenthalten. Im Berichtsjahr 1967 sind bei Kraftfahrzeugunfällen im Dienst 48 Todesopfer zu beklagen gewesen, außer Dienst waren es 356 Todesfälle. Das sind etwas weniger als die Hälfte aller toten Bundeswehrsoldaten im Dienst und außer Dienst, die natürlichen Todesfälle eingeschlossen. Diese Zahlen sollten zu denken geben.
    Meine Damen und Herren, viel Verdrossenheit, Wehrunwilligkeit und Ärger wird bei jenen Wehrpflichtigen Soldaten verursacht, die nach Ableistung ihres Wehrdienstes ihre Ausbildung an Hoch- und Fachschulen beginnen oder fortsetzen wollen. Auch diese Frage ist von Herrn Abgeordneten Schultz angesprochen worden. Die Schwierigkeit liegt, wie ich glaube, zu einem ganz großen Teile in der Abstimmung der Termine, nämlich des Abiturtermins, des Einberufungs- und Entlassungstermins der Bundeswehr und der Termine für Immatrikulation, Semesterbeginn und Semesterende der Universitäten und Fachhochschulen. Für die Festsetzung der Termine des Abiturs sind die Landeskultusminister zuständig, für die Einberufungs- und Entlassungstermine der Bundeswehr der Verteidigungsminister und für die Termine, die die Universitäten betreffen, wie etwa den Beginn der Erstsemester — nur im Winter oder nur im Sommersemester —, die Universitäten in ihrer Autonomie. Es muß mithin eine ganze Zahl von Instanzen und Behörden zusammenwirken, um diese Termine so zu harmonisieren, daß die Soldaten, die ihren Wehrdienst ableisten, im Hinblick auf ihre Berufsausbildung möglichst wenig behelligt werden. So sollte es, wie ich meine, sein. Ich habe mich aber noch nicht davon überzeugen können, daß es so ist. Es wurde mir heute gesagt, daß in der nächsten Woche die Kontaktkommission, die das also regeln soll, wieder zusammentritt. Meine Damen und Herren, das allein genügt mir nicht. Im Jahresbericht 1968, der in der zweiten Februarwoche vorgelegt wird, werden Sie dazu von mir Näheres hören. Ich bin darauf zurückgekommen, weil die Frage hier eben angesprochen wurde und weil sie überaus viel Unwillen unter den Soldaten hervorruft, da sie manchmal bis zu sechs Monate Zeit verlieren, wenn z. B. im Sommermester eine bestimmte Vorlesung für Physik-Studenten — wie in Bonn — nicht gelesen wird.
    Ein Teil dieser Bekümmernisse ist durch den Erlaß des Bundesverteidigungsministers vom 16. August 1968 beseitigt worden. Ich habe indes schon gesagt: nur ein Teil; es bleibt auf diesem Gebiet noch einiges zu tun, und ich meine, wenn alle Instanzen von Bund, Ländern und Universitäten zusammenwirken würden, würde der in der Praxis gehandhabte Föderalismus, worauf es ja hinausläuft, jedenfalls bei den Soldaten einen guten Eindruck hinterlassen; denn sie verstehen es einfach nicht, daß sich Behörden über diese Fragen nicht einigen können.
    Die Frage der Personalsituation bei der Bundeswehr, soweit sie Offiziere und Unteroffiziere betrifft, brauche ich hier nicht zu vertiefen, denn sie ist Gegenstand von Beratungen von Gesetzentwürfen in den zuständigen Ausschüssen, die — wie wir alle wissen — in Kürze wieder in zweiter und dritter Lesung hier das Plenum beschäftigen werden. Es wird an dieser Stelle dann das Notwendige darüber gesagt werden müssen.
    Eines sollte ich, glaube ich, doch noch sagen, weil mir das die Grundfrage zu sein scheint. Ich nehme regelmäßig an den Sitzungen des Verteidigungs-



    Wehrbeauftragter Hoogen
    ausschusses teil, ohne jedoch das Wort zu ergreifen — es sei denn, ich werde hierzu aufgefordert. Dabei habe ich schon sehr oft festgestellt, daß immer wieder, wenn über Dinge gesprochen wird, wie z. B. über die Erhöhung einer bestimmten Zulage für Soldaten, etwa für Flugzeugführer von Strahlflugzeugen, oder auch über andere Dinge, Vergleiche in andere Richtungen gezogen und Hinweise in andere Richtungen gegeben werden. Das scheint mir auch daran zu liegen, daß wir uns Anfang der fünfziger Jahre, als das Soldatengesetz beraten wurde, aus Zeitmangel und weil wir damals keine einschlägigen Erfahrungen hatten, nicht genügend mit dem Berufsbild des modernen Soldaten befassen konnten. Darin scheint mir eine Hauptursache der gegenwärtigen Situation zu bestehen.
    Ich entsinne mich sehr genau, daß damals hier in diesem Hohen Hause gesagt wurde: Regeln wir das einstweilen analog nach Beamtenrecht! — Das war seinerzeit für eine Übergangszeit durchaus erträglich und sogar das einzig Mögliche, weil keine Erfahrungen vorlagen.
    Ich glaube aber, daß diese Zeit allmählich abgelaufen ist; denn das Berufsbild eines modernen Soldaten unterscheidet sich von dem eines Beamten nicht unerheblich.
    Lassen Sie mich auch noch einige wenige Worte — weil auch das hier angesprochen ist — zum Problem der Sanitätsoffiziere sagen. Ich glaube, wenn ich Ihnen die Zahlen nach dem heutigen Stand nenne, werden Sie genauso erschrocken sein wie ich: Es fehlen hier — ohne Sie mit Einzelheiten zu belästigen — nach der StAN, d. h. nach dem Stellen- und Ausrüstungsnachweis, im Augenblick 41 %. Entweder ist die StAN falsch, oder es wird dem Umstand, daß 41% der Sanitätsoffiziere fehlen, nicht genügend Rechnung getragen.
    Natürlich versucht man, die Soldaten mit Hilfe von Vertragsärzten sanitätsärztlich zu versorgen. Der Vertragsarzt untersteht nicht militärischer Disziplinargewalt. Ich bekomme nicht selten Eingaben, aus denen sich ergibt, daß sich der Vertragsarzt eben nicht so um die kranken Soldaten kümmern kann, wie es eigentlich der militärische Vorgesetzte verantworten muß; denn dieser ist auch für das körperliche Wohl seiner Soldaten von 0 bis 24 Uhr verantwortlich. Dieser Verantwortung kann er mit einem Vertragsarzt, der ihm nicht untersteht, nicht immer hinreichend gerecht werden. Man könnte diesen Zustand ertragen, wenn es 10 bis 15 % Fehlstellen wären; bei 41 % ist dieser Zustand indes nicht erträglich.

    (Abg. Dr. Hammans: Sehr richtig!)

    Deswegen meine ich, daß man diesem Umstand Rechnung tragen und die Laufbahn der Sanitätsoffiziere verbessern sollte.
    Meine Damen und Herren, auch die politischen Unruhen der letzten Monate sind an der Bundeswehr nicht spurlos vorübergegangen. Das zeigt sich an folgendem: Die Beteiligung der Soldaten an Flugblattaktionen — natürlich vor den Kasernentoren — macht den Vorgesetzten viel zu schaffen.
    Nach meinen Beobachtungen wird man ohne Inanspruchnahme der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Polizei auf disziplinarer Ebene mit diesen Dingen fertig. Es berührt aber doch auch gleichzeitig die Frage der Inneren Führung der Truppen.
    Ich meine, es wäre besser, wenn man diesen Mißständen nicht nur mit Strafen oder sogar mit Polizei und Gerichten entgegenträte, sondern wenn sich auch die Vorgesetzten über diese Probleme mit ihren Untergebenen unterhielten und eingehend darüber diskutierten. Auch das ist heute hier, wenn ich mich nicht täusche, von Herrn Abgeordneten Ollesch gesagt worden.
    Das gilt insbesondere auch für die Fragen der Fortgeltung von Eid und Gelöbnis, nachdem in diesem Hohen Hause die Notstandsverfassung verabschiedet worden ist. Sie kennen diese Misere aus der Presse. Sie ist auch in großem Maße an mich herangetragen worden, weil Soldaten ihre Wehrpässe an die Kreiswehrersatzämter zurückschickten und sagten: „Nachdem ich diesen Eid — oder dieses Gelöbnis — vor diesem Zeitpunkt abgelegt habe, halte ich mich für den Fall des inneren Notstandes für daran nicht gebunden."
    Ich habe meinen Standpunkt sowohl dem Verteidigungsausschuß als auch dem Verteidigungsminister dargelegt, daß ich den Standpunkt der Soldaten nicht für richtig halte. Ich habe das auch im einzelnen begründet und nehme an, daß sich auch der Verteidigungsausschuß inzwischen meiner Meinung im einzelnen angeschlossen hat.

    (Abg. Dr. Klepsch: Jawohl! Sehr gut! — Abg. Dr. Hammans: Das war richtig!)

    Natürlich kann und braucht ein Kommandeur seinen Soldaten seine Befehle nicht zu erläutern und zu begründen. Das ist nicht üblich. Aber bei dem Informationsbedürfnis der Soldaten, wie ich es immer wieder feststelle, würde es der Sache und dem Zusammenhalt der Truppe nichts schaden, wenn er es täte und wenn er vor allen Dingen von der Bundeswehrführung durch brauchbares Material hierzu in den Stand gesetzt würde.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich für die steigende Unruhe und das steigende Unbehagen in der Bundeswehr noch folgende Symptome nennen: Das Ansteigen der Zahl der unerlaubten Entfernungen, d. h. der eigenmächtigen Abwesenheit von der Truppe, im letzten Jahr, ferner die steigende Zahl der Sabotagefälle, von denen ich soeben schon gesagt habe, daß sie in einer auffälligen Korrelation zu der steigenden Zahl der Anträge von Soldaten auf Anerkennung als Wehrdienstverweigerer stehen, weiter insbesondere die steigende Zahl der Eingaben beim Wehrbeauftragten. Im Jahre 1967 hatte ich 4500 Eingaben, im Jahre 1968 eine Zahl von 6517, das sind rund 2000, also ewta 45% mehr. Ich meine, man sollte darüber nachdenken und nach Wegen suchen — die es zweifellos gibt, die man nur beschreiten muß.
    Die Soldaten sind, wie ich immer wieder feststelle, in ihrem Verlangen gar nicht so anspruchsvoll. Sie können aber — ich wiederhole es — zwei



    Wehrbeauftragter Hoogen
    Dinge nicht vertragen: einmal, daß man ihnen etwas verspricht, z. B. eine Verbesserung der Unterkunftsverhältnisse, und der Kommandeur das Versprechen nicht halten kann, nicht, weil er es nicht will, sondern weil er von oben her dazu nicht in den Stand gesetzt wird, und zum anderen können Soldaten Ungerechtigkeit nicht vertragen. Denn sie leisten ja — ich spreche hier besonders von den wehrpflichtigen Soldaten — ihren Dienst als einzige in unserem ganzen Volke, die ein echtes Opfer bringen. Ich meine, die Öffentlichkeit, das Volk, für das sie das Opfer bringen — auch das ist heute schon gesagt worden — sollte das nicht nur, was wir ja tun, dankbar zur Kenntnis nehmen, sondern sollte das auch anerkennen und sollte den Soldaten in all ihren Nöten, wenn die Mittel der Propaganda, insbesondere durch die Flugblattaktionen, auf sie herunterprasseln, sagen, daß es sich doch lohnt, in diesem Staate und zum Schutz dieses Staates Soldat zu sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das stärkste Symptom für die wachsende Unruhe und das wachsende Unbehagen in der Bundeswehr scheint mir indessen die ständig steigende Zahl der Soldaten zu sein, die Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Wenn ich dieses Problem am Schluß bringe, dann bitte ich, das nicht so zu verstehen, als wenn ich es für weniger wichtig hielte. Im Gegenteil! Ich will es nicht in einer großen Ausführlichkeit, aber mit einem großen Ernst hier vortragen. Ich möchte es weder dramatisieren noch bagatellisieren. Denn zum Dramatisieren besteht kein Anlaß, und zwar deswegen nicht, weil die Schlagkraft und die Kampffähigkeit der Truppe sowie die Moral der Soldaten dadurch in gar keiner Weise beeinträchtigt sind.
    Ich gebrauche das Wort Kriegsdienstverweigerer oder sogar Wehrdienstverweigerer nicht gern, weil es den Sachverhalt, wie ich meine, unzureichend und ungenau kennzeichnet. Ich halte mich lieber an den Ausdruck im Grundgesetz, der da heißt, daß niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf, oder um es positiv zu sagen: daß jeder das Recht hat, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, wenn sein Gewissen ihn dazu zwingt, mithin, wenn er in Gewissensnot geraten würde, falls der Staat von ihm den Kriegsdienst mit der Waffe verlangen würde. Die Verweigerung von Kriegsdienst ohne Waffe genießt also nicht den Schutz des Grundgesetzes. Nach dem Wehrpflichtgesetz aber doch, denn § 25 des Wehrpflichtgesetzes ist über den durch die Verfassung gebotenen Schutz hinausgegangen. Das können wir all denen sagen, die uns entgegenhalten, wir. nahmen es damit nicht ernst. Im Gegenteil! Der Bundesgesetzgeber hat mehr getan, als ihm die Verfassung gebietet. Ich glaube, das sollte auch in aller Öffentlichkeit denen gesagt werden, die meinen, sie könnten den Verdacht schöpfen, wir versuchten, auf irgendeine Art und Weise den Kriegsdienst mit der Waffe trotz Gewissensnot zu erzwingen. Niemand in diesem Staate, niemand in diesem Hohen Hause denkt daran, das zu versuchen. Es wäre auch durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht durchsetzbar. Aber ich darf auch daran erinnern, daß, wie alle Grundrechte, auch das Recht auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ein gemeinschaftsbezogenes Recht ist. Wenn durch den Mißbrauch und die Ausuferung dieses Rechtes die ganze Staatsgemeinschaft in Gefahr geriete, wäre niemand mehr da, der alle anderen Grundrechte schützen könnte. Hieran findet jedes Grundrecht seine Grenze. Auch das sollte einmal sehr deutlich in der Öffentlichkeit gesagt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

    Das möchte ich zur völligen Klarstellung an den Anfang dieser Ausführungen setzen. Denn ich komme jetzt zu der Frage: Was geschieht mit denen, die nun als Soldaten den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen stellen? Im Jahre 1967 stellte sich mir dieses Problem noch nicht in dieser Deutlichkeit. Damals stellte man den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei der Musterung, im Musterungstermin oder spätestens dann, wenn man gemustert war, d. h. wenn man tauglich befunden war. In diesem Zeitpunkt war der Betreffende noch nicht in den Kreis meiner Klienten einbezogen. Nachdem man aber nunmehr als Soldat in der Bundeswehr einen derartigen Antrag stellt, bin auch ich mit diesem Problem konfrontiert.
    Es stellt sich mir hierbei die Frage, wodurch das Anwachsen der Zahl der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eigentlich motiviert ist. Es sind für mich zwei Anzeichen, und zwar eigentlich mehr aus den Erfahrungen des Jahres 1968 als denen des Jahres 1967; aber es wäre, glaube ich, unrealistisch, wenn ich heute zu Beginn des Jahres 1969 sagte: „Meine Herren, darüber erst Ende 1969." Ich sagte: Es sind zwei Anzeichen für dieses Phänomen der ansteigenden Zahl. Das eine ist die Tatsache, daß im Gegensatz zu früheren Jahren die Wehrpflichtigen ihren Antrag nicht stellen, wenn sie die Ladung zum Musterungstermin bekommen, oder im Musterungstermin selbst. Das läge ja nahe, und das sieht auch das Gesetz vor. Seit einiger Zeit werden die Anträge in ständig zunehmender Zahl von Soldaten in bestimmten Ausbildungsabschnitten gestellt. Ein Beispiel dazu! Beim Besuch einer Kompanie in einem Panzerbataillon im norddeutschen Raum wurde ich damit bekanntgemacht, daß am Tage zuvor in einer Kompanie zehn Soldaten nach etwa drei- bis viermonatiger Dienstzeit den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gestellt hatten. Während ich noch mit dem Bataillonskommandeur darüber diskutierte, kamen zwei weitere Anträge dazu. Die Mehrzahl dieser Soldaten waren Panzerfahrer. Man muß sich einmal vergegenwärtigen, welche Folgen das hat! Meine Damen und Herren, ich kann das von hier aus nicht beurteilen, das ist Sache der Ausschüsse; aber es drängt sich einem der Verdacht auf, daß das nicht von ungefähr geschehen sein kann.
    Das zweite Anzeichen ist, daß die Anträge in den einzelnen Gebieten, Bezirken und Landesteilen der Bundesrepublik verschieden häufig gestellt werden. Die Herren Mitglieder des Verteidigungsausschusses darf ich an das Schaubild erinnern, das Herr General



    Wehrbeauftragter Hoogen
    Juergens uns vorgeführt hat, wo die Fähnchen verstärkt in bestimmten Teilen der Bundesrepublik gesteckt waren. Ich bin aber noch nicht soweit, anzuerkennen, daß das Gewissen in bestimmten Teilen der Bundesrepublik anders gestaltet sein könnte als in anderen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Jedenfalls veranlaßt mich diese Tatsache zum Nachdenken. Denn beide Anzeichen legen die Vermutung nahe, daß den Anträgen Berechnung und Manipulation zugrunde liegen könnten, wie Herr Abgeordneter Dr. Klepsch es mit Recht angedeutet hat. Das ist auch meine Meinung. Echte Gewissensentscheidungen und auf Berechnung und Manipulation gegründete Entschlüsse vertragen sich indes nicht miteinander. Denn unter einer Gewissensentscheidung verstehe ich eine an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der einzelne als ihn bindend und unmittelbar und unbedingt verpflichtend nicht etwa rational trifft, sondern in seinem Innern erfährt, und nach der er handeln muß. Das ist die Not, in die er gerät, weil er es innerlich erfahren und nicht so sehr rational entschieden hat. Eine echte Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist ein unabweisbares, die ganze Persönlichkeit ergreifendes sittliches Gebot, welches den Charakter einer Warnung vor dem Bösen und eines unmittelbaren Anrufs zum Guten, in diesem Fall zum Ersatzdienst, beinhaltet. Aber gerade auch diesen Dienst lehnen manche Kriegsdienstverweigerer ab; er wäre aber eine gute Tat.
    Meine Damen und Herren, mit dieser Formulierung befinde ich mich in Übereinstimmung mit der maßgeblichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage vom Dezember 1960. Wenn diese Entscheidung, wie ich glaube, sowohl von den Ausschüssen wie auch von den Gerichten mehr beachtet würde, könnten wir mit dieser Problematik besser fertig werden.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    Die Unmittelbarkeit der Gewissensnot, deren Nichtberechenbarkeit und deren Nichtmanipulierbarkeit sind doch das Entscheidende. Sie allein sind Ausdruck einer echten Gewissensentscheidung.
    Ich habe auch nicht den Eindruck gewinnen können, daß diese charakteristischen Merkmale einer echten Gewissensentscheidung immer und überall die rechte Beachtung gefunden haben. Damit meine ich, daß man die entscheidenden Behörden, insbesondere aber auch die Gerichte — das Bundesverwaltungsgericht eingeschlossen — darauf hinweisen sollte, was zu dieser Frage in Karlsruhe im Dezember 1960 gesagt worden ist. Und den Herrn Bundesverteidigungsminister würde ich sehr ermutigen, sich mehr auf diese Entscheidung, die damals in Karlsruhe fiel, zu berufen, wenn es darum geht, die Anerkennung als Verweigerer des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen in einem etwas anderem Sinne zu sehen, als es bisher manchmal leider geschieht. Ich sagte schon — ich dramatisiere trotzdem nicht —, daß kein Anlaß besteht, aus diesem Grunde Schlagkraft und Kampfmoral der Bundeswehr in Zweifel zu ziehen.
    In diesem Zusammenhang sei mir am Ende meiner Ausführungen aber auch 'noch folgender Hinweis gestattet. Von denen, die diese Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, spricht seit mindestens einem Jahr die ganze Öffentlichkeit des In- und fast auch schon des Auslands.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

    Von den Soldaten, die als Wehrpflichtige in Übereinstimmung mit ihrem Gewissen oder sogar von ihrem Gewissen getrieben, also mit gutem Gewissen, im Kriegsdienst mit der Waffe zur Verteidigung der Freiheit unseres Vaterlandes ausgebildet werden, wird verhältnismäßig selten gesprochen, jedenfalls nicht unter diesem Aspekt. Meine Damen und Herren, das scheint mir nicht sehr gerecht zu sein. So spricht insbesondere aus dieser Tatsache nicht die Anerkennung des Opfers, das nun schon seit vielen Jahren junge deutsche Männer bringen. Meine Erfahrungen bei Truppenbesuchen zwingen mich sogar dazu hervorzuheben, daß man die jungen Soldaten in und vor den Kasernen, wenn sie der Propaganda ausgesetzt sind, zuviel allein läßt. Es muß zu jeder Gelegenheit verstärkt darauf hingewiesen werden, daß es eine gute, ja sogar eine sittliche Tat ist, das Vaterland und damit auch jene Bürger zu verteidigen, die sich nicht selbst verteidigen können. Man muß jedem immer wieder klarmachen, daß Waffendienst auch Friedensdienst ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Man müßte hierüber mit großem Ernst nachdenken und darf sich nicht damit begnügen, daß es schrecklich ist, daß es so etwas gibt.
    Wir sind, so meine ich, hier alle angesprochen, ganz besonders aber die Verantwortlichen im politischen und militärischen Bereich.
    Meine Damen und Herren, gewiß, Recht und Freiheit sind der Gegenstand unserer Verteidigung. Darauf werden die Soldaten vereidigt, darauf legen sie ihr Gelöbnis ab. Aber für einen jungen Menschen von 19, 20 Jahren, der sich nur unter konkreten Dingen etwas vorstellen kann, sind die Begriffe Recht und Freiheit, wenn auch durchaus richtig, so doch vielleicht etwas zu abstrakt, wenn Sie wollen, vielleicht sogar etwas zu blaß. Man muß ihnen sagen, was man unter Recht und Freiheit konkret versteht und was uns droht, wenn beides in Gefahr gerät oder verlorenzugehen droht. Ich meine, wir hätten in den letzten sechs Monaten hinreichend Beispiele, um das den Soldaten klarmachen zu können. Aber, meine Damen und Herren, es muß mit den Soldaten diskutiert werden.
    Auch hierzu ein Beispiel: Aus Anlaß der Anordnung des Bereitschaftsdienstes in den Wochen nach dem 21. August bekam ich eine große Zahl von Eingaben, aber es wurde weniger Klage darüber geführt, daß man diesen zusätzlichen Dienst über das Wochenende machen müsse, sondern vielmehr darüber, daß der Vorgesetzte die Soldaten nicht über die Zusammenhänge aufgeklärt habe. Ich meine, das ist ein gutes Zeugnis für das Informationsbedürfnis und für das politische Interesse der Soldaten, dem man entsprechen sollte. Für mich ist es ein



    Wehrbeauftragter Hoogen
    Beweis dafür, daß die deutschen Soldaten durchaus dienstwillig sind, wenn man sie dementsprechend führt. Auf den Führungsstil, so meine ich, kommt es an.
    Wenn das alles geschieht, wird ein großer Teil des Unbehagens und der Unruhe in der Bundeswehr zum Verschwinden kommen. Das ist meine feste Überzeugung auf Grund meiner nunmehr vierjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen, insbesondere allen Diskussionsrednern, zum Schluß sagen, daß ich Ihnen für die vielfältigen Anregungen, die ich heute mitnehme, dankbar bin und daß sie darüber hinaus auch rechtzeitig genug gekommen sind, um bei dem in der Entstehung befindlichen Bericht für das Jahr 1968 — vorzulegen bis spätestens Ende Februar — ihre Verwendung zu finden.

    (Beifall im ganzen Hause.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Herr Adorno.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Adorno


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Wehrbeauftragten nur noch einige wenige Bemerkungen machen.
    Die positiven Feststellungen des Herrn Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 1967 bestärken mein Haus, auf dem eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Das Bundesministerium der Verteidigung war in enger Fühlungnahme mit der Dienststelle des Herrn Wehrbeauftragten mit gutem Erfolg bemüht, die sich aus den Eingaben der Soldaten als notwendig erweisenden Maßnahmen unverzüglich einzuleiten. Auf diese Weise war es möglich, den im Jahresbericht des Herrn Wehrbeauftragten enthaltenen Feststellungen in vielen Fällen bereits im Laufe des Berichtsjahres Rechnung zu tragen. Ich darf Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, den Dank meines Hauses aussprechen.
    Meine Damen und Herren, dies ist die Stunde des Wehrbeauftragten. Es kann daher nicht Sinn dieser Debatte sein, daß auch ich am Schluß einer langen Diskussion noch einmal auf Einzelheiten eingehe. Ich möchte Ihnen aber für die Fülle der Anregungen, die Sie im Verlauf dieser langen Diskussion vorgetragen haben, ebenfalls danken und Ihnen versichern, daß sie in meinem Hause sorgfältig geprüft werden. Die damit in Zusammenhang stehenden Probleme werden dann sicher auch im Verteidigungsausschuß beraten werden.
    Wir begrüßen besonders den Entschließungsantrag, der diesem Hohen Hause zur Beschlußfassung vorliegt. Wenn es gelingt, die in diesem Entschließungantrag enthaltenen Gedanken, Vorschläge und Forderungen zu verwirklichen, wird es möglich sein, der dringenden Lösung eines wichtigen Problems näherzukommen.
    Ich möchte aber noch einen Punkt, und zwar die Frage der Wehrgerechtigkeit, aus der Debatte herausgreifen, weil sowohl die Sprecher der Fraktionen als auch der Herr Wehrbeauftragte die besondere Dringlichkeit dieses Problems angesprochen haben. Wie der Bundesminister der Verteidigung selbst dieses Problem einschätzt, geht schon aus der Tatsache hervor, daß auf seinen Vorschlag hin eine Kommission eingesetzt worden ist, die den Auftrag hatte, nach Lösungsvorschlägen zu suchen. Ich kann Ihnen heute mitteilen — der Herr Vorsitzende des Verteidigungsausschusses ist bereits darüber informiert —, daß die Beratungen über den Bericht der Kommission im Februar im Verteidigungsausschuß aufgenommen werden können. Die Stellungnahme meines Hauses zu den Vorschlägen der Kommission ist soweit abgeschlossen. Sie werden Verständnis für meine Bitte haben, an alle Vorschläge, die die Kommission erarbeitet hat — an alle Vorschläge! —, ohne Voreingenommenheit heranzugehen. Dann finden wir sicher auch gemeinsam eine optimale Lösung.
    Lassen Sie mich zusammenfassend das unterstreichen, was auch der Herr Wehrbeauftragte in seinem Bericht besonders hervorgehoben hat: Die Einordnung unserer Streitkräfte in Staat und Gesellschaft ist im ganzen als geglückt anzusehen. Das ist, glaube ich, eine ganz besonders wichtige Feststellung, und ich bin sicher — obwohl wir natürlich die Gefahr sehen —, daß bestimmte Versuche in jüngster Zeit, den Soldaten von seinem Auftrag abzubringen, letzten Endes zum Scheitern verurteilt sind.
    Der Auftrag, Recht und Freiheit im Rahmen des Bündnisses zu verteidigen, hat selbstverständlich an erster Stelle aller Zielsetzungen zu stehen. Den Grundsätzen der inneren Führung wie auch den selbstverständlichen Gegebenheiten des Staatsbürgers in Uniform steht eine solche Forderung in keiner Weise entgegen.
    Sicher bleibt noch manches in der Bundeswehr zu verbessern. Mein Haus wird das Parlament im Laufe dieses Jahres auf einigen das innere Gefüge besonders berührenden Gebieten um Unterstützung bitten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)