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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Inhalt: Wünsche für das Jahr 1969 Schoettle, Vizepräsident 11191 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Büttner, Brese, Dr. Hesberg, Kuntscher, Müller (Ravensburg) und Dr Besold 11191 A Überweisung von Vorlagen 11191 B Bestimmung der Richtlinien zur Fragestunde betr. die Frist für die Einreichung von Mündlichen Anfragen Schoettle, Vizepräsident 11191 D Verzicht des Abg. Hübner auf die Mitgliedschaft im Bundestag 11192 A Wahl des Abg. Prinz von Bayern als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 11192 A Amtliche Mitteilungen 11192 A Fragestunde (Drucksachen V/3705, V/3710) Fragen der Abg. Schlee und Paul: Festnahme eines Flüchtlings auf deutschem Gebiet durch tschechoslowakische Polizeikräfte am 3. Januar 1969 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 11194 B, C, D, 11195 A, B, C, D, 11196 A, B Schlee (CDU/CSU) 11194 C Paul (SPD) 11195 A, C Porsch (FDP) . . . . . . . .11195 C, D Weigl (CDU/CSU) 11195 D Mertes (FDP) 11196 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11196 A Frage des Abg. Hirsch: Zusammenarbeit der Grenzsicherungsorgane in Bayern an der Grenze zur DDR und zur CSSR Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11196 B, C Porsch (FDP) 11196 C Frage des Abg. Felder: Maßnahmen gegen die „National-Zeitung" wegen des Artikels in der Ausgabe vom 10. Januar 1969 unter dem Titel „Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11196 D, 11197 A, B, C Felder (SPD) 11197 A, B Sänger (SPD) 11197 B Fragen des Abg. Dr. Apel: Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen mit sechs und mehr Wohnräumen in München und Hamburg Dr. Lauritzen, Bundesminister . .11197 C, D, 11198 A, B, C Dr. Apel (SPD) .......11198 A, C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 11198 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11198 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Frage des Abg. Weigl: Leerstehende Vermögensobjekte des Bundes Dr. Vogel, Staatssekretär . . .11198 C, D, 11199 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 11198 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 11199 A Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Zuführung der aus der Differenz zwischen Importsubvention und Ausfuhrbelastung resultierenden Mehreinnahmen an einen Härtefonds zugunsten besonders betroffener Wirtschaftszweige Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11199 B, C, D, 11200 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 11199 D Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 11199 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11200 A Frage des Abg. Geldner: Wirkung von Benzinpreissenkungen auf die freien Tankstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 A, B, C Geldner (FDP) . . . . . .11200 B, C Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Frachthilfekatalog für Zonenrandländer 11200 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Subventionen nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11200 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einführung einer Pendlerprämie für Arbeitnehmer in den zentralen Orten in den Bundesausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11201 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . .11201 A, B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Wirkung der Sonderumsatzsteuer im Absicherungsgesetz auf laufende Exportverträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11201 C, D, 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11201 C, D, 11202 A Frage des Abg. Dr. Frerichs: Einberufung einer internationalen Währungskonferenz Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11202 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 11202 B Fragen des Abg. Strohmayr: Rentenalter für Kaminkehrer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11202 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . 11202 D Fragen des Abg Ertl: Produktionskosten und Lohnkosten in der Landwirtschaft 11203 A Fragen des Abg. Reichmann: Exportprämie für holländische Exporteure von Speisekartoffeln Höcherl, Bundesminister 11203 A Reichmann (FDP) . . . . . . 11203 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Mansholt-Plan betr. zukünftige Finanzierung der Agrarstrukturpolitik in der EWG Höcherl, Bundesminister . . . .11203 C, D, 11204 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11203 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . .11204 A, B Westphal (SPD) 11204 C Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Finanzmittel im EWG-Agrarfonds Höcherl, Bundesminister . . . .11204 C, D, 11205 A, B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 11204 D, 11205 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 11205 C Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Bestrafung von Jugendlichen durch Gerichte der Sowjetzone wegen Sympathiebeweisen für die legale tschechoslowakische Staatsführung Dr. Wetzel, Staatssekretär. . . . . 11205 D, 11206B,D, 11207B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11206 A, B, D, 11207 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 III Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/2948, V/3422) Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 11207 C, 11238 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 11211 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 11214 D Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 11218 D Ollesch (FDP) , . 11222 C Felder (SPD) 11224 B Porsch (FDP) . . . . . . . . 11229 B Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . 11230 C Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11237 A Jung (FDP) 11237 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3691) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 11238 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11239 B Bals (SPD) 11241 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . 11241 C Dorn (FDP) 11242 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite und dritte Beratung — Lenders (SPD) 11244 D Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 11245 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Zweite Beratung — Lange (SPD) 11247 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 11248 C Unertl (CDU/CSU) 11249 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11251 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 11252 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 11253 D Opitz (FDP) 11254 C Nächste Sitzung 11256 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11257 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 563 zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten (Drucksachen V/2948, V/3422) 11257 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 567 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691) 11258 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 564, 566 und 556 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksachen V/2865, V/3604) . . 11258 B Anlagen 7 und 8 Änderungsanträge Umdrucke 565 und 561 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652, V/3623) 11259 A Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Anrede im Rang höher stehender Beamter oder Soldaten mit Dienstgrad durch zivile Bedienstete . . . . . . . 11259 D Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstükken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) . . . . . . . . . 11260 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rollmann betr. Absprache zwischen der Bundesregierung und der japanischen Regierung über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen 11260 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11191 207. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 16. 1. Dr. Aigner * 18. 1. Dr. Arnold 15. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 1. Dr. Artzinger * 19. 1. Bading * 19. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 1. Dr. Barzel 17. 1. Bauer (Würzburg) ** 15. 1. Frau Berger-Heise 17. 1. Berkhan ** 16. 1. Dr. Birrenbach 17. 1. Blumenfeld * 17. 1. Brück (Köln) 15.1. Corterier * 15. 1. Deringer * 17. 1. Dichgans * 16. 1. Dr. Dittrich * 17. 1. Draeger ** 16. 1. Dröscher * 17. 1. Frau Dr. Elsner * 17. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 17. 1. Ertl 17. 1. Flämig ** 15. 1. Frieler 17. 1. Gerlach * 18. 1. Gewandt 17. 1. Hahn (Bielefeld) * 18.1. Hamacher 31. 1. Dr. Hellige 15. 1. Frau Herklotz ** 15. 1. Hilbert 17. 1. Frau Dr. Hubert 17. 1. Illerhaus 17. 1. Jahn (Marburg) 16. 1. Dr. Kempfler ** 15. 1. Dr. Kopf 15. 1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Krips 18. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 1. Kunze 30. 4. Lemmrich ** 16. 1. Lenze (Attendorn) ** 16. 1. Lücker (München) * 15. 1. Mauk * 17. 1. Metzger * 17. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 1. Dr. Mommer 15. 1. Müller (Aachen-Land) * 17. 1. Frau Renger 15. 1. Richter ** 15. 1. Riedel (Frankfurt) * 17. 1. Dr. Rinderspacher 17. 1. Dr. Rutschke ** 16. 1. Dr. Starke (Franken) 15. 1. Dr. Stecker 17. 1. Steinhoff 30. 4. Dr. Süsterhenn 16. 1. Frau Wessel 28. 2. Wienand ** 16. 1. Dr. Wilhelmi 17. 1. Winkelheide 17. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Althammer 31. 1. Dr. Brenck 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Dr. Haas 24. 1. Jürgensen 28. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Petersen 24. 1. Anlage 2 Umdruck 563 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/2948, V/3422 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, organisatorisch und materiell sicherzustellen, 11258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 a) daß alle verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerer in entsprechenden Einrichtungen und Formen den Ersatzdienst ableisten und staatsbürgerlich betreut werden können, b) daß die Anträge, die Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, in kürzester Frist bearbeitet und .entschieden werden, c) daß Soldaten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, nahtlos in den Ersatzdienst übernommen werden können. Bonn, den 15. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 567 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksachen V/3432, V/3548, V/3691 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Bericht über mögliche Leistungsänderungen gemäß § 56 BVG bis zum 15. Februar und gleichzeitig damit 2. einen Gesetzentwurf, der Leistungserhöhungen noch für das Jahr 1969 vorsieht, vorzulegen. Bonn, den 15. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 564 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Lampersbach, Schulhoff und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „zehn vom Hundert" durch die Worte „fünfzehn vom Hundert" und die Worte „Sonstige Fasern" durch die Worte „Verschiedene Fasern" ersetzt. 2. In § 12 wird das Wort „fahrlässig" durch die Worte „grob fahrlässig" ersetzt. 3. § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 15. Januar 1969 Burgemeister Lampersbach Schulhoff Ehnes Falke Dr. Franz Dr. Freiwald Fritz (Welzheim) Dr. Götz Hösl Dr. Hudak Dr. Luda Meister Ott Dr. Ritgen Dr. Schwörer Springorum Stein (Honrath) Dr. Steinmetz Stiller Unertl Wieninger Anlage 5 Umdruck 566 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Blohm, Dr. Wörner, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. Januar 1969 Frau Blohm Dr. Wörner Burgemeister Häussler Missbach Rollmann Dr. Schwörer Dr. Stark (Nürtingen) Anlage 6 Umdruck 556 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmidhuber, Burgemeister, Wagner, Dr. Kempfler, Unertl zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksachen V/2865, V/3604 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Dieses Gesetz tritt am 1. September 1970 in Kraft." Bonn, den 11. Dezember 1968 Schmidhuber Burgemeister Wagner Dr. Kempfler Unertl Röhner Schlee Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 11259 Anlage 7 Umdruck 565 Änderungsantrag der Abgeordneten Ravens, Kurlbaum, Lange und der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 werden die Worte „oder zubereitete Speisen" gestrichen. 2. In § 2 Abs. 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. Getränke oder zubereitete Speisen in Betrieben an dort Beschäftigte verabreicht,". 3. § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Der Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer, ohne Sitzgelegenheit bereitzustellen, in räumlicher Verbindung mit seinem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht." 4. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt. 5. § 4 a wird gestrichen. 6. In § 10 wird der folgende Satz 4 gestrichen: „Das Recht zur Weiterführung einer Speisewirtschaft erlischt, wenn der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Erlaubnisinhabers den Sachkundenachweis nach § 4 a erbringt." 7. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 Gaststätten ohne gewerbliche Niederlassung Die Befugnis, ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 2 zu betreiben, berechtigt auch, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Titel III der Gewerbeordnung findet keine Anwendung, auch soweit es sich um Personen handelt, die das Reisegewerbe nicht selbständig betreiben. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein." 8. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 5 gestrichen. 9. In § 29 Abs. 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: „5. die nach § 4 Abs. 2 oder § 10 Satz 3 erforderliche Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet,". Bonn, den 15. Januar 1969 Ravens Kurlbaum Lange Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gaststättengesetzes — Drucksachen V/205, V/1652, V/3623 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 1 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die mit der Führung des in Aussicht genommenen Betriebes verbundenen Verpflichtungen und über das Ausmaß der hierfür notwendigen allgemeinen kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und sie beherrscht." Bonn, den 14. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137 *): Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang höher stehende Beamte oder Soldaten mit Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind? In meiner ersten Antwort vom 28. Juli 1968 habe ich zum Ausdruck gebracht, daß keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung existiert, auf Grund deren zivile Dienstkräfte ranghöhere Beamte oder Soldaten mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anzureden hätten oder anreden sollen. Ich hatte jedoch zugesichert, feststellen zu lassen, ob im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der erwähnten Art herausgegeben worden sind. Die Überprüfung hat ergeben, daß der Präsident einer Wehrbereichsverwaltung im März 1968 in einer schriftlichen Empfehlung die ihm unterstellten Beamten angehalten hat, Amtsbezeichnung und Dienstgradbezeichnung bei der Anrede zu verwenden. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtswidrig, ich halte jedoch Anordnungen oder Empfehlungen in dieser Frage weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ich habe das inzwischen allen Wehrbereichspräsidenten persönlich mitgeteilt und in dem einen Fall gebeten, die Empfehlung dahin zu korrigieren, daß sie mit der von mir vertretenen Auffassung zu vereinbaren ist. *) Siehe 184. Sitzung, Seite 10024 D 11260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1969 Anlage 10 Zusätzliche Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 23. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache V/3350 Fragen 8 und 9 *) : Trifft es zu, daß die Zuteilung der Bundesmittel zur Förderung der Ersatzbauvorhaben aus Anlaß der Räumung von Wohngrundstücken in der Gemeinde Oberbauerschaft (Kreis Lübbecke) im Zusammenhang mit dem dort vorgesehenen Ausbau der B 239 noch aussteht, obwohl die Anerkennung als Räumungsfall für diese Grundstücke vom zuständigen Landesminister seit dem 2. Oktober 1967 vorliegt? Können diese Bundesmittel — falls sie noch nicht zugeteilt sein sollten — nunmehr in kurzer Frist den zuständigen Landesbehörden zugeteilt werden, um die drohende Stillegung der im Bau befindlichen Ersatzwohnungen und die mit der bevorstehenden Schlechtwetterperiode verbundenen besonderen Gefahren für diese Baustellen abzuwenden? Wie sich nunmehr ergeben hat, hat der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Lübbecke bei der fraglichen Auskunft, daß die Mittel vom Bund dem Land noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien, verschwiegen, daß der Antrag gut fünf Monate unbearbeitet geblieben war und die Mittel erst am selben Tage beim Herrn Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten in Düsseldorf angefordert worden waren. Der Herr Oberkreisdirektor hat mit der Ankündigung betriebsinterner Konsequenzen eine ausdrückliche Entschuldigung verbunden. Die Mittel sind dem Enddarlehnsnehmer am 5. November 1968 bewilligt worden. Ich glaube daher die Angelegenheit als erledigt ansehen zu dürfen. *) Siehe 188. Sitzung, Seite 1049 A und 191. Sitzung, Seite 10331 B. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 16. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Fragen 136 und 137) : Unter Bezugnahme auf die Verkündung der Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste vom 27. November 1968 (Bundesanzeiger Nr. 223 vom 29. November 1968) Teil III Nr. 6 und Runderlasse Außenwirtschaft Nr. 45/68, 54/68 Nr. 7 frage ich die Bundesregierung, seit wann eine zwischenstaatliche Absprache über die Beschränkung des Einfuhrvolumens für Mosaikfliesen zwischen ihr und der japanischen Regierung besteht? Steht diese beträchtliche Entliberalisierungsmaßnahme durch Ausklammerung der Drittlandeinfuhren von der Genehmigungsfreiheit nicht im Widerspruch zu dem Sinn des erst kürzlich beschlossenen Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung? Bei den deutsch-japanischen Wirtschaftsverhandlungen im November/Dezember 1967 hatte sich die japanische Regierung bereit erklärt, die Ausfuhr von Mosaikfliesen in die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1969 zu beschränken. Seit dem Abschluß des Selbstbeschränkungsabkommens haben die Einfuhren von Mosaikfliesen aus Japan über Drittländer, also die sogenannten Umwegeinfuhren, erheblich zugenommen. Die Bundesregierung sah sich deshalb veranlaßt, diese Importe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen und in die Selbstbeschränkung einzubeziehen. Unberührt hiervon bleiben die Direkteinfuhren aus Japan, für die nach wie vor das Erklärungsverfahren gilt. Ein sachlicher Widerspruch zwischen dieser Genehmigungspflicht und dem Absicherungsgesetz besteht nicht; das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen war rein zufällig.
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    Diese Frage ist durchaus eine zu untersuchende Thematik. Sie bedarf einer Analyse.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weitere Zusatzfrage. Die Fragestunde ist beendet.
Ich rufe den Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß) über den Jahresbericht 1967 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
— Drucksachen V/2948, V/3422 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
Ich frage zunächst den Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch, ob er als Berichterstatter das Wort wünscht.

(Zuruf.)

— Nicht als Berichterstatter. Er bekommt dann nachher als Sprecher seiner Fraktion das Wort.
Ich frage Sie, Herr Wehrbeauftragter, ob Sie den Wunsch haben, Ihren Schriftlichen Bericht hier vor dem Hause jetzt oder später mündlich noch zu ergänzen.

(Wehrbeauftragter Hoogen: Ich würde sagen: im Laufe der Debatte!)

— Im Laufe der Debatte. — Gut, das Haus ist damit einverstanden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Klepsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Egon Alfred Klepsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz sicher ist es zu begrüßen, daß es uns gelungen ist, in der ersten Sitzung des neuen Jahres den Bericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 1967 zu behandeln. Wir wissen wohl, daß es die vielen dringenden Gesetzgebungsarbeiten gegen Ende des vergangenen Jahres verhinderten, daß wir uns noch im zurückliegenden Jahr mit diesem Bericht auseinandersetzen konnten. Um so mehr freuen wir uns, daß das heute möglich ist, wenn auch unsere Freude etwas durch den Wermutstropfen getrübt ist, daß wegen der Vorbereitung der Ministerratstagung der Minister für Verteidigung nicht persönlich hier anwesend sein kann; wir verstehen das. Freilich wären vielleicht etwas später glücklichere Umstände gegeben gewesen; doch wir wollten keine weitere Verschiebung dieser Debatte in Kauf nehmen.
    Meine Damen und Herren! Der Bericht des Wehrbeauftragten gibt uns einen guten Überblick über die Bundeswehr und die Lage der Bundeswehr. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, daß manche Probleme, die im zurückliegenden Jahr vor unser Blickfeld getreten sind, von dem Herrn Wehrbeauftragten in seinem Bericht schon sehr klar angedeutet und gewissermaßen vorausschauend betrachtet worden sind.
    Ich darf an dieser Stelle begrüßen, daß der Wehrbeauftragte die Zahl seiner Truppenbesuche außerordentlich erhöht hat. Wir freuen uns, daß es ihm möglich gewesen ist, die Schwerpunkte zu setzen, die wir von ihm in diesem Bericht erwartet haben. Wir freuen uns insbesondere, daß er dem Wunsche des Verteidigungsausschusses Rechnung getragen hat, zum Fragenkomplex Innere Führung aus der Sicht des Wehrbeauftragten Stellung zu nehmen.
    Die von ihm aufgezeigten Probleme sind durchaus so schwerwiegend, daß die heutige Aussprache einige Akzente für sie setzen sollte. Denn ich glaube, daß wir bei einer ganzen Reihe von Fragen nicht in einer Sitzung und auch nicht in wenigen Wochen die Aufgaben lösen können, die hier angesprochen worden sind.
    Erlauben Sie mir, aus dem großen Kreis der berührten Fragen einige herauszugreifen, von denen ich meine, daß sie unserer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee, eine Armee der Friedenssicherung. Das ist eine Position, die man nicht klar genug ansprechen kann. Eine solche Armee kann in der heutigen Lage ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind. Die eine Voraussetzung ist, daß wir uns in einer Allianz befinden, die es möglich macht, daß die Bundeswehr — vereint mit anderen — angesichts der potentiellen Bedrohung ihre Aufgabe meistern kann.
    Das zweite ist, daß die Bundeswehr ausreichend ausgebildet und ausgerüstet sein muß.



    Dr. Klepsch
    Zum dritten glaube ich — und das ist nicht das Unwichtigste, sondern eigentlich vielleicht das Bedeutungsvollste —, daß die Bundeswehr ihren Dienst für Staat und Volk nur dann leisten kann, wenn dieser Staat und dieses Volk seine Ordnung verteidigt sehen will.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir müssen heute erkennen, daß die staatsbürgerliche Pflicht des Wehrdienstes, die gerade im Interesse der Erhaltung von Frieden und Freiheit für die Gemeinschaft erfüllt werden muß, nicht so recht gewürdigt wird, vor allen Dingen nicht in unserer öffentlichen Meinung. Der verstorbene amerikanische Präsident Kennedy hat einmal ein Wort gesprochen, das, glaube ich, für uns alle nacheifernswürdig ist. Er sagte: „Fragt nicht immer, was euer Land für euch tun kann und tun wird, fragt mehr, was ihr für euer Land tun könnt!"

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Dieser Punkt ist angesprochen, wenn wir uns mit
    dem Ableisten der Wehrpflicht auseinandersetzen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Aber lassen Sie mich zuvor sagen: der Bundeswehr muß aus den breiten Schichten dieses Volkes, die sie schützen soll und will, viel mehr Vertrauen, Ermutigung und Anerkennung entgegengebracht werden an Stelle von vielerorts spürbarem Mißtrauen, Argwohn und kritischem Abstand. Die Bundeswehr ist ein Teil dieser Gesellschaft, ein Teil unserer Staatsorgane, der in die demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung ganz selbstverständlich eingefügt ist. Wir wollen keine Über-, aber auch keine Unterbewertung der Leistung, die von der Bundeswehr erbracht wird. Verglichen mit anderen, muß diese Pflicht unter härtesten Bedingungen, bei eingeschränkter Freiheit — der Soldat verfügt darüber nicht wie im normalen Status — erfüllt werden. Wir müssen den Soldaten als verantwortungsbewußten Bürger anerkennen und achten, der unter Verzicht auf die Wahrnehmung uneingeschränkter Freiheit im Rahmen unseres Grundgesetzes unter erschwerten Dienst- und Berufsbedingungen, unter vielfältigen besonderen Belastungen dem Gemeinsamen und Ganzen dient.
    Wer immer nach dem inneren Einsatzwert und der geistig-moralischen Kampfkraft der Bundeswehr fragt — nach der sogenannten Moral der Truppe —, der sollte dabei das Prinzip der kommunizierenden Röhren bedenken. Ich meine, daß unsere Bundeswehr auch in den zurückliegenden Monaten in mancher Weise deutlich gemacht hat, wie bereitwillig sie die ihr übertragenen Verpflichtungen erfüllt. Denken Sie etwa an die Zeit nach dem 21. August, als die Bundeswehr ganz selbstverständlich die Mehrinanspruchnahme durch die wegfallenden Sonntagsfreizeiten ohne Murren in Kauf genommen hat, weil es im Sinne der Notwendigkeit der Sicherung der Grund- und Freiheitsrechte erforderlich war. Ich meine, daß das Leben in der Bundeswehr — und das drückt der Bericht des Wehrbeauftragten auch aus —, ihre Geisteshaltung, ihre Bewußtseinslage, ihr Leistungswille und ihre Opferbereitschaft immer nur eine Widerspiegelung der inneren Verfassung unseres Gesamtvolkes sein werden und auch sein dürfen, wenn wir sie, wie wir es tun, als einen harmonisch sich einfügenden Teil der ganzen gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung sehen. Daher möchte ich an dieser Stelle auch einmal namens meiner Fraktion, was sonst selten geschieht, ganz nachdrücklich meine Anerkennung für die Wehrpflichtigen, die ihrem Dienst sorgfältig, diszipliniert und pflichtbewußt nachkommen, ausdrücken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese Wehrpflichtigen tragen ganz wesentlich dazu bei, daß die Friedenssicherung gewährleistet ist und gewährleistet bleibt.
    Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, daß es notwendig ist, die Informationspolitik, so umfassend sie betrieben werden mag, gerade über diese Aufgaben weiter zu verbessern. Wir sollten uns allerdings alle fragen, in welcher Weise wir dazu beitragen können, den Kreis möglicher Mißverständnisse, Mißhelligkeiten und Schwierigkeiten einzuschränken.
    Ich will an dieser Stelle auch einmal ganz offen sagen, daß wir uns in bezug auf Fragen in der Fragestunde überlegen sollten, ob die Fragestunde der richtige Platz ist, einen falschen oder vermeintlich falschen Zungenschlag bei irgendeinem Informationslehrgang oder bei irgendeinem Bericht oder einer Diskussion einer Gruppe zum Gegenstand einer Art hochnotpeinlichen Untersuchung zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Verehrte Freunde, ich glaube, das ist nicht der richtige Platz. Wir haben ganz andere Gremien und Organe, die zur Aufhellung möglicher ahndenswerter Sachverhalte dienen können.
    Verehrte Freunde, ich glaube, das dringendste Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, ist das der Wehrgerechtigkeit. Der Bundestag hatte im zurückliegenden Jahr eine gemischte Kommission — ein Novum in dieser Parlamentsarbeit — eingesetzt, die sich dieser Frage annahm und die meines Erachtens ein ganz vorzügliches Arbeitsergebnis vorgelegt hat. Wir freuen uns, daß wir die Zusicherung haben, daß der Bundesminister der Verteidigung noch im Laufe dieses Monats zu dem großen Paket von Fragen, die in dem sorgfältigen Bericht der Kommission angesprochen worden sind, Stellung nehmen wird. Wir halten diese Frage für außerordentlich eilbedürftig. Wir sind aber auch der Meinung, daß man diesen Fragenkomplex „Wehrgerechtigkeit" im ganzen Paket diskutieren sollte und in die öffentliche Diskussion nicht — aus dem Zusammenhang gerissen — die eine oder andere vermeintliche Wahlrosine einbringen sollte.
    Ich möchte damit ganz ausdrücklich zu den in den letzten Tagen in der Publizistik aufgetauchten Berichten über die Verkürzung der Wehrdienstzeit auf 15 Monate oder die Einführung einer gleitenden Wehrdienstzeit Stellung nehmen. Hier möchte ich ganz nachdrücklich hervorheben, daß der Gedanke



    Dr. Klepsch
    an und für sich auch in diesem Parlament gar nichts Neues ist. Mein Kollege Ernesti hat erst in der Debatte vom 4. April des zurückliegenden Jahres diesen Fragenkomplex für unsere Fraktion angesprochen. Auch die Kommission hat sehr einmütig, wie sie auch den sonstigen Bericht verabschiedete, zu dieser Frage Stellung genommen. Allerdings muß man sehen, daß es sich dabei um einen Bestandteil handelte, der an Voraussetzungen geknüpft war. Das muß man korrekterweise hinzufügen.

    (Abg. Rommerskirchen: Ganz genauso!)

    Niemand hier in diesem Saale, soweit er den Bericht der Kommission ernst genommen und gebilligt hat, hat gegen diese Tendenz etwas einzuwenden, aber wir gingen alle davon aus — und ich hoffe, daß das nicht nur damals so war —, daß es natürlich notwendig ist, die Bündnisverpflichtungen im vollen Umfang aufrechtzuerhalten und die Voraussetzung, von der diese Kommission ausging, nämlich die erhebliche Steigerung des Anteils der längerdienenden Soldaten bis auf einen Prozentsatz von 65 %, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, vorher erfüllt zu sehen. Ansonsten handelt es sich ja um eine Ankündigung, von der jedermann weiß, daß sie in absehbarer Zeit, solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, ohne schwerwiegende Beeinträchtigung der Sicherheit und der Funktionstüchtigkeit der Bundeswehr nicht eingelöst werden kann.
    Wir Christlichen Demokraten möchten ganz deutlich zum Ausdruck bringen, daß es uns nicht darum geht, eine möglichst lange Wehrdienstzeit zu haben, sondern daß es für uns darum geht, dafür Sorge zu tragen, daß diese Voraussetzungen auch erfüllt werden. Damit im Zusammenhang muß man sehen, daß es sich nur um einen Teil der Lösung des Problems der Wehrgerechtigkeit handelt. Wir alle — wir stellen betrübt fest, daß die Bundeswehr nicht in der Lage ist, alle Wehrpflichtigen aufzunehmen — stehen seit, ich würde sagen, zwei Jahren in der Diskussion über die Lösung dieser Frage. Der Vorschlag der Kommission, der eine kombinierte Lösung vorsah, ist unseres Erachtens ein sehr glücklicher Ausgangspunkt für die Diskussion und ein sehr gutes Arbeitsergebnis. Wir wollen durchaus, daß möglichst alle Wehrpflichtigen herangezogen werden, daß dazu die Einführung eines verkürzten Grundwehrdienstes, der Einsatz von Wehrpflichtigen auf frei werdenden Dienstposten für Zivilpersonal in den Streitkräften, der Einsatz von Wehrpflichtigen im Bundesgrenzschutz und im Zivilschutzkorps sowie auf freiwilliger Basis im Polizeivollzugsdienst und im erweiterten Katastrophenschutz Platz greift. Da wir ja aber alle wissen, daß auch das dann noch nicht ausreichen wird, um die Zahl der dann noch übrigbleibenden Wehrpflichtigen abzuschöpfen, wird sich im Sinne der Gleichbehandlung, der möglichst gleichen Heranziehung aller zu den Pflichten, durchaus die Frage stellen, ob die darüber hinaus nicht einberufenen Wehrpflichtigen — mit Ausnahme derer, die nach § 9 des Wehrpflichtgesetzes dauernd untauglich sind — mit einer Abgabe besonderer Art belastet werden sollen. Ich glaube, daß es nicht mehr als recht und billig ist, wenn wir das in die Diskussion einbeziehen.
    Die Voraussetzungen, die wir hier zu erfüllen haben, sehen Sie natürlich in erster Linie in der Schließung der Lücke im Personalbestand der Unteroffiziere, der längerdienenden Soldaten. Mein Kollege Ernesti wird zu dem Bündel von Fragen, die damit zusammenhängen, einiges sagen. Ich möchte hier nur eines ganz klar sagen: Wir können auf keinen Fall daran denken, die Lücke im Unteroffizierskorps dadurch zu schließen, daß wir die Anforderungen senken. Das hat sich noch nie gelohnt. Wir müssen eher davon ausgehen, daß es in dieser Leistungsgesellschaft darauf ankommt, die Leistungen noch anzuheben; denn das ist ganz entscheidend für Geltung, Ansehen und Position in unserer Leistungsgesellschaft. Wir möchten aber auch sagen, daß es notwendig ist, in verstärktem Maße — der Bericht des Wehrbeauftragten bringt das auch zum Ausdruck — auf das Verhältnis Offizier-Unteroffizier zu achten, auf die Anerkennung der Leistungen des Unteroffizierskorps im Dienst.
    Ich möchte sagen, der Bericht des Wehrbeauftragten hat in erfreulicher Weise deutlich gemacht, daß diese in Deutschland erstmals auf der allgemeinen Wehrpflicht aufgebaute Armee der Demokratie unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Leitbild des Staatsbürgers in Uniform, das für den Erziehungsauftrag der Bundeswehr verbindlich ist, gerade im Hinblick auf die Wehrpflichtigen, wie alle Untersuchungen ergeben haben, gute Arbeit geleistet hat. Wir können heute unwidersprochen die Feststellung treffen, daß die ungedienten Wehrpflichtigen meist nicht das staatsbürgerliche Bewußtsein der von ihnen getrennt befragten Jahrgangskameraden, die ihre Wehrpflicht abgeleistet haben, besitzen. Wir können auch unwidersprochen feststellen, daß in aller Regel beim Wehrdienst ein positiver Meinungsumschwung in bezug auf Staat und Demokratie eintritt.
    Nun wäre es nicht richtig, würde ich mich davor drücken, ein paar Worte, und zwar ein paar sehr nachdrückliche Worte, zu zwei Fragenkomplexen zu sagen, die uns alle quälen, weil sie uns deutlich machen, wieviel noch zu tun bleibt, um diesen Staat in jeder Lage zur Selbstbehauptung zu qualifizieren. Das eine ist, daß wir uns sehr viel mehr als mit dem Wehrdienst und den honorigen Leistungen, die die Wehrpflichtigen erbringen, mit dem Recht auf Kriegsdienst- oder Wehrdienstverweigerung auseinandersetzen, wie immer es hier in der Diskussion bezeichnet werden mag. Sie wissen, wie die offizielle Formulierung lautet. Wer den Kriegsdienst verweigert, verweigert natürlich auch den Wehrdienst; das liegt auf der Hand. Niemand wird die verfassungsmäßige Regelung zum Schutz der Gewissensfreiheit und der Gewissensentscheidung gemäß Art. 4 Abs. 3 und Art. 12 a des Grundgesetzes ändern oder einschränken wollen. Aber man muß sich vor Augen halten, daß der Wehrbeitrag der Kriegsverhinderung und der Friedenserhaltung dient und damit auch ein echter und wesentlicher Friedensdienst ist.
    Wir müssen uns auch damit auseinandersetzen, daß die Duldung von willkürlichen Verweigerungen von uns nicht hingenommen werden kann, weil



    Dr. Klepsch
    das gegenüber jenen ungerecht wäre, die aus gewissenhafter Verantwortung ihre Gemeinwohlverpflichtung erfüllen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Angesichts der Sicherheitslage unseres Volkes und Staates muß die allgemeine Wehrpflicht bestehenbleiben. So lange aber ist die Pflichterfüllung das Normale und ihre Verweigerung die Ausnahme. Dem Wehrdienstverweigerer muß im Namen der Gerechtigkeit und der Gleichheit aber auch dieselbe Belastung zugemutet und auferlegt werden wie demjenigen, der den Wehrdienst erfüllt. Das gilt für den vollen Umfang der Last, die der Wehrpflichtige für den Lauf seines Lebens auf sich zu nehmen hat. Deshalb müssen Wehrpflichtverweigerer konsequent einem Ersatzdienst mit gleicher Belastung zugeführt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Ersatzdienstorganisation personell und materiell so ausgestattet ist oder wird, daß alle anerkannten oder verfügbaren Wehrdienstverweigerer den Ersatzdienst ableisten und, soweit es sich um Soldaten handeln sollte, nahtlos in den Ersatzdienst übergeführt werden.
    Ich glaube, daß man an dieser Stelle auch sagen sollte, daß die Praxis in der Truppe diesen Erfordernissen angepaßt werden sollte. Die Personen, Institutionen oder Organisationen, die jungen Bürgern im Hinblick auf das Recht der Kriegsdienstverweigerung Beistand leisten, müssen sich ihrer Gemeinwohlverantwortung bewußt sein und bleiben. Auch diese Organisationen haben zu bedenken, daß das Gewissen als personengebundene Größe ihrem Wesen nach keine Organisierung und Manipulierung zulassen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zu dieser Frage werden die beiden Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag einbringen, den ich hiermit ankündigen möchte.
    Es ist schwer zu ertragen, daß man sich heute in der Aussprache des öfteren dem Begriff des organisierten Gewissens in der öffentlichen Meinung gegenübergestellt sieht. Wir sollten uns auch fragen, ob der Propagandaaufwand, der für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung oder auf Wehrdienstverweigerung Platz greift, im rechten Maße zu dieser Fragestellung steht. Ich würde es z. B. für nicht ganz gut halten, wenn es so sein sollte, daß im Ersten Deutschen Fernsehen vor dem Wassern der Appollo 8 ausgerechnet eine Sendung über Kriegsdienstverweigerung gebracht worden ist — zur besten Sendezeit, die zur Verfügung stehen kann.
    Die Bundeswehr hat sich jedoch gegenüber großen Belastungen behauptet und bewährt. Sie kann aber auf die Dauer nur dann voll intakt bleiben, wenn Staat und Gesellschaft auch ihrerseits zu ihrer Funktionstüchtigkeit beitragen. Ich meine, daß wir uns ernsthaft mit der Frage des Einwirkens auf die Zersetzung der Bundeswehr und auf Aktionen gegen ihre Funktionstüchtigkeit auseinandersetzen müssen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber sehr schnell!)

    Die wesensgemäße Verpflichtung des Staates, seinen Bürgern Schutz vor Gewaltanwendung von innen und außen zu garantieren, duldet gerade in diesem Fall keine unangebrachte Nachsicht. Wenn und wo unsere Rechtsordnung bewußt und gewollt verletzt wird, muß der Rechtsbruch unverzüglich geahndet werden. Das muß schon mit Rücksicht auf unsere zum Dienst verpflichteten Soldaten gefordert werden. Diesen Soldaten werden Pflichtverletzungen und Disziplinarübertretungen nicht zugestanden; das kann auch nicht sein. Aber dann ist es nicht mehr als recht und billig, daß jene, die das Recht verletzen, in gleicher Schnelligkeit und Härte herangezogen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie dürfen und werden nirgendwo für zweierlei Maß beim Recht Verständnis haben. Denen, die die Verunsicherung der Bundeswehr proklamieren oder gar praktizieren, muß eindeutig und schnell Einhalt geboten werden. Wer zur strafbaren Handlung auffordert oder aufwiegelt, muß von verantwortungsbewußten Bürgern oder Gruppen zur Anzeige gebracht und von den zuständigen Staatsorganen zur Rechenschaft gezogen werden. Sonst ist es unmöglich, diesen Staat funktionstüchtig zu halten.
    Der Wehrbeauftragte hat gerade einen Punkt in seinem Bericht mit besonderer Deutlichkeit herausgearbeitet: das ist die Frage des Sanitätswesens. Gerade weil der Soldat die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die sogenannte freie Heilfürsorge, hat und damit für ihn der wesentliche Faktor der freien Arztwahl entfällt, muß unser aller Bestreben sein, ihm eine optimale ärztliche Versorgung angedeihen zu lassen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich ,die große Leistung, die das Sanitätswesen der Bundeswehr unter den herrschenden widrigen Umständen erbringt, würdigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber auch die wehrpflichtigen Ärzte, die heute ihren Grundwehrdienst leisten, können die Lücke nicht schließen. Daher möchten wir folgende Forderungen erheben:
    1. Es muß eine leistungsgerechte Dienstpostenbewertung für das gesamte Sanitätspersonal der Bundeswehr, Sanitätsoffiziere und -unteroffiziere wie Medizinalbeamte, unter Berücksichtigung der eigentümlichen Belastung vorgenommen werden.
    2. Das Besoldungsgefüge muß durch strukturelle Besoldungsverbesserungen neu geordnet werden, wobei zu bedenken ist, daß Sonderhonorierungen für Leistungen im Rahmen des Dienstes und Einkünfte aus nebendienstlichen Tätigkeiten, wie sie im öffentlichen Gesundheitsdienst gegeben sind, auf Grund der besonderen Situation im militärischen Bereich den Sanitätsoffizieren nicht offenstehen.
    3. Die aktive Sanitätsoffizierslaufbahn muß so umgestaltet werden, daß dem Sanitätsoffiziersanwärter unmittelbar im Anschluß an die Erlangung der Hochschulreife der Laufbahneinstieg ermöglicht wird, so daß ein frühzeitiges Hineinwachsen in seine zukünftigen Aufgaben als Arzt und Soldat gewährleistet ist.



    Dr. Klepsch
    4. Die Zahlung einer Weiterverpflichtungsprämie für wehrpflichtige approbierte Sanitätsoffiziere in Höhe von 4000 DM je Verpflichtungsjahr sollte eingeführt werden, vorausgesetzt, daß ihr Studium nicht aus öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Die Zahlung der gleichen Prämie sollte für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vorgesehen werden, die sich freiwillig für eine entsprechende Zeit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr zur Verfügung stellen.
    Wir glauben, meine Damen und Herren, daß es nicht darauf ankommt, diesem Fragenkomplex durch Kleinstschritte zu Leibe zu rücken, sondern wir halten es für notwendig, hier große Schritte zu tun, um nicht eine lange schwärende Wunde, mit der wir uns immer wieder zu beschäftigen haben, zu erhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wir haben bei dem Bericht des Wehrbeauftragten mit einer Fülle von Phänomenen Bekanntschaft gemacht, die es dem ganzen Hause sicher sinnvoll erscheinen lassen, die eingeführte Praxis fortzusetzen, neben dem Über-
    und Durchblick auch die Chance zu erhalten, zu einigen ausgewählten Fragenkomplexen, die sich der Wehrbeauftragte besonders vorgenommen hat, eine gute Ubersicht zu gewinnen. Wir meinen, daß diese Praxis fortgesetzt werden sollte. Wir möchten aber auch sagen, daß dieser Bundestag, der sich wie in den letzten Monaten so auch in den kommenden Monaten mit einer Fülle von detaillierten Gesetzgebungswerken zur Besserung der Lage der Bundeswehr auseinandersetzen muß, die Einsicht zur Richtschnur seines Handelns machen muß, daß die Sicherheit dieses Staates entscheidend davon abhängig ist, ob die Bundeswehr den notwendigen Beitrag dazu leistet, daß Frieden und Freiheit unseres Volkes gewährleistet bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)