Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht, der heute hier mündlich zu erstatten ist, sollte eigentlich besser als Zwischenbericht bezeichnet werden — als Zwischenbericht deshalb, weil wir hier eine Sache beraten, die nunmehr in dreieinhalb Jahren kräftig in Fluß gekommen ist und die wir jetzt auch in Fahrt halten müssen. Insofern stimme ich mit Ihnen, Herr Dorn, darin überein, daß hier noch viel getan werden muß. Aber ich stehe nicht an, zugleich zu sagen, daß doch schon — und das sage ich auch als kritischer Beobachter — sehr, sehr viel geschehen ist.
Die Dinge haben vor fast genau dreieinhalb Jahren, am 29. Juni 1965, ihren Anfang genommen mit einer Kleinen Anfrage, die aus 24 Einzelfragen bestand. Wir beraten heute zwei Berichte, die aus dem Hause des Innenministers kommen, vom Januar und vom April 1968. Diese beiden Berichte sind, wie auch schon die unmittelbar vorhergegangenen, ausgezeichnete Sachbeiträge, die uns tatsächlich in die Lage versetzt haben, schon erste Konsequenzen zu ziehen, und die uns helfen sollten, zu einem einheitlichen Konzept in der Verbrechensbekämpfung zu kommen. Das ist ja auch die Forderung, die hier schon des öfteren von uns aufgestellt worden ist, nämlich auf diese moderne Verbrechensbekämpfung nicht durch Einzelmaßnahmen, durch ein Kurieren an Symptomen einzuwirken. Wir müssen vielmehr ein einheitliches Konzept miteinander finden. Ich glaube, dazu sind wir auf dem besten Wege. Ich sagte bereits: diese beiden Berichte vom Januar und April enthalten ausgezeichnete Sachbeiträge. Das gilt auch für sie als Vorlagen zu der öffentlichen Anhörung, die der Innenausschuß im Oktober dieses Jahres veranstaltet hat. Am 14. November hat der Innenausschuß die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung erörtert. Das Ergebnis ist die Vorlage, die wir heute beraten. Der Innenausschuß hat aber darüber hinaus am gleichen Tage den Antrag der Fraktion der FDP, zu dem soeben Herr Dorn gesprochen hat, mitberaten. Das ist die Drucksache V/3445. Insoweit möchte ich in die wenigen Anmerkungen, die ich jetzt zur Sache machen will, auch das Ergebnis der Beratungen des Innenausschusses über diesen Antrag mit einbeziehen.
Es ist vollkommen richtig, wie Herr Kollege Dorn hier sagte, daß die Offentlichkeit durch die sinkenden Zahlen der Kriminalstatistik alarmiert worden ist. Wir wissen aber auch, daß diese Kriminalstatistik, wenn man nur die Durchschnittszahlen nimmt, sehr irreführend sein kann. Wenn wir von einem Pegel, der ungefähr um 50 % pendelt, ausgehen wollen, müssen wir erkennen, daß wir in Deutschland — in Europa ist die Ziffer nicht viel anders, aber in Deutschland ist sie noch etwas besser — bei der Aufklärung der Verbrechen gegen das Leben eine Quote von weit über 95 % erzielen können. Wenn dennoch der Mittelwert der Statistik nur bei 50 % liegt, dann liegt das daran, daß wir im Moment einfach nicht in der Lage sind, der Massendelikte, nämlich der Verbrechen und Vergehen, die mit Kraftfahrzeugen oder unter Benutzung von Kraftfahrzeugen erfolgen, Herr zu werden. Tatsächlich sind wir dieser Massendelikte bisher noch nicht Herr geworden. Das ist aber zugleich eine Herausforderung an alle, die sich um die Sache bemühen. Wenn man sieht, daß bei diesen Massendelikten die Aufklärungsquote noch nicht einmal 10 % erreicht, daß auf der anderen Seite aber 95 % erreicht werden, ergibt sich daraus, daß der Verbrecher, der sich gegen das Leben wendet, eigentlich keine Chance hat, nicht
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entdeckt zu werden. Auf der anderen Seite ist bei den Massendelikten — das ist das Feld, in dem auch die „Lehrlinge" operieren — die Chance für die Verbrecher ungleich größer als die Chance für die Polizei und die Bevölkerung, dagegen etwas unternehmen zu können. Das halte ich, wie gesagt, für eine Herausforderung.
Das zweite Alarmzeichen aus jüngerer Zeit ist eine unmittelbare Folge dieser Kriminalstatistik, die ja immer nur pauschal behandelt wird. Demoskopen haben nämlich inzwischen herausgefunden, daß unter allen negativen Zeiterscheinungen an der Spitze die Furcht der Bevölkerung vor dem Verbrechen rangiert, und das ist wirklich ein Alarmzeichen, das man nicht übersehen kann. Es kann zu einem Politikum werden. Am Schluß meiner Ausführungen werde ich darauf noch einmal mit einem Satz eingehen.
Nun wenige Bemerkungen zu dieser Vorlage. Die meisten Antworten auf die Fragen, die wir an den Minister zu stellen haben, sind — das klingt vielleicht im ersten Moment etwas merkwürdig — schon fällig oder sogar schon fertig. Das ist aber zugleich der Grund dafür, daß wir einen sehr kurzen Termin gesetzt haben. Wir haben um einen Bericht zum 31. Januar gebeten. Es kommt eigentlich nur darauf an, in dieser Sache Feuer unter dem Kessel zu halten. Gerade weil die ganze Sache im Fluß ist, wollen wir, daß fortlaufend dokumentiert wird, bei welchem Punkt der Bestandsaufnahme wir angekommen sind, um weitere Konsequenzen daraus ableiten zu können.
Ich möchte Ihnen nur einen Schlüssel geben, damit diese Vorlage in den Akzenten deutlich wird. Die Fragen zielen einmal darauf ab, welchen Stand die personelle und technische Ausrüstung beim Bundeskriminalamt nach den vielen Bemühungen erreicht hat. Es ist zugleich die Frage gestellt worden, und zwar ganz konkret: wie weit ist es mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in der Verbrechensbekämpfung, und wie steht es mit dem Aufbau eines Bildfunknetzes? Hierzu, wie gesagt, sind Antworten fertig, und es kommt hier darauf an, sie zu dokumentieren, um in dieser Sache weiter voranzukommen.
Der zweite Komplex aus diesem Fragenkatalog zielt auf die Ausbildung hin. Hier darf ich nicht verhehlen, daß ich persönlich sehr ernste Sorgen um die Ausbildung der Kriminalpolizei habe, und zwar ganz einfach deshalb, weil in der letzten Zeit Tendenzen deutlich werden, daß die Länder im Gegensatz zu einer zu fordernden Zentralisierung der Ausbildung dazu übergegangen sind — zunächst im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei —, die Ausbildung wieder in die einzelnen Länder zurückzunehmen. Ich bin, glaube ich, mit den Fachleuten darüber einig, daß gerade bei der Kriminalpolizei nicht nur eine gemeinsame zentrale Ausbildungsveranstaltung notwendig ist, sondern auch einheitliche Richtlinien für eine solche Ausbildung geschaffen werden müssen, weil auch dadurch föderalistische Grenzen, die in diesem Falle nur dem Verbrecher nützen könnten, aufgehoben werden könnten. Ich mahne deshalb ganz dringend und rufe die Fachleute auf, alles zu tun, um diese zentrale Ausbildung für die Kriminalpolizei zu bekommen. Dabei wäre es nicht nur ein Nebeneffekt, daß der verhältnismäßig nicht große Personalkörper der Kriminalpolizei im ganzen Bundesgebiet durch persönliches Kennenlernen zugleich Kontakte knüpfen könnte für die laufende Arbeit in der Folgezeit.
— Danke schön, Herr Schlager. Wünschen Sie uns allen den Erfolg, dann wird es gelingen!
Ein Ergebnis dieser Ausbildung, die auch auf ein Berufsbild hinzielen muß, das man ebenfalls noch einmal unter modernen Gesichtspunkten zu überdenken hat, muß allerdings auch sein, daß man die Laufbahn, die ja beim Bundeskriminalamt noch nicht sehr alt ist, noch einmal überdenkt und daß man auch, wo es notwendig ist, den Mut findet, Korrekturen anzubringen, wo man erkannt hat, daß einiges anders werden muß. So ist mir z. B. kaum noch vorstellbar, daß der qualifizierte Sachbearbeiter in der Kriminalpolizei geringer bewertet werden könnte als mit der Besoldungsgruppe A 9. Ich möchte diesen Merkpunkt setzen. — Herr Brück, Sie lachen und drohen mir mit dem Finger. Dieser Punkt wird aber den Innenausschuß ganz sicher weiterhin beschäftigen, zu unserer Freude, aber auch zu unserem Leide. Das muß jedenfalls einmal gesagt sein.
Der dritte Komplex der Fragen, die wir hier aufgeworfen haben, betrifft eine Frage, die nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten ist. Es ist die Frage: Wie wird man in der Verbrechensbekämpfung mit den Massenkommunikationsmitteln fertig? Es gibt hier zwei Gesichtspunkte. Hier besteht eine gewisse Polarität.
Einmal gibt es — wir kennen das alle — in der Presse diese wirklich unerwünschte Glorifizierung des Verbechens. Ich bin sehr dankbar, daß der Deutsche Presserat vor einiger Zeit die deutsche Presse aufgefordert hat, nicht mehr diese Verbrechermemoiren zu bringen, wo es so zuging, daß heute einer ein Ding dreht, sich ins Gefängnis setzt, dort seine Memoiren schreibt und dann nach der Entlassung die Honorare von der Bank abholt. Das ist ein Unding. So etwas darf es nicht geben. Wenn wir das nicht zum Stillstand bringen können, dann sehe ich für andere Maßnahmen in diesem Bereich absolut schwarz.
Der andere Pol ist die positive Seite, nämlich — ich will hier ein Beispiel bilden — die Art, wie man bei der Fahndung mithelfen kann. Da haben wir in der öffentlichen Anhörung auch von Herrn Zimmermann einiges gehört über seine Sendung „Aktenzeichen XY, Täter unbekannt" — Sie haben es soeben auch angesprochen, Herr Dorn —, eine Sache, die in der Hörergunst sehr weit vorne steht, die aber auch nicht unumstritten ist, wie wir neulich hören mußten. Allerdings möchte ich sagen: Diejenigen, die sich um solche Fahndungsmethoden bemühen — also auch Herr Zimmermann und seine Mitarbeiter —, sollten sich durch dieses Umstritten-
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sein nicht entmutigen lassen, sondern sie sollten ermutigt sein. Diejenigen nämlich, die sich dagegen wenden, daß auf diese Art Fahndung betrieben wird, sind meist „Interessenten".
Auch kann man nicht sagen, daß hier das Denunziantentum angereizt wird. Wenn man weiß, daß etwa 10 Millionen Hörer und Seher diese Sendung verfolgen, daß sich nachher aber nur ein Zehntelpromille an Mitfahndung daraus aktivieren läßt, dann, glaube ich, braucht man nicht zu befürchten, daß sich hier der Denunziant angesprochen fühlen muß. Die Ergebnisse jedenfalls — das möchte ich noch einmal sagen — sollten sowohl die Leute auf der Seite der Publizisten ermutigen, so fortzufahren, als auch die auf der Seite der Kriminalisten, ihnen das notwendige Material zu geben, um weiter vorankommen zu können.
Damit ist der Bericht in den Fragestellungen eigentlich schon erschöpft, und es bleibt etwas übrig, was den Gesetzgeber hier im Hause, also uns alle, in der Zukunft angeht. Der Innenausschuß ist sich darüber klar geworden, daß einige Gesetzesinitiativen aus seiner Mitte heraus in diesem Hause ergriffen werden müssen, und zwar handelt es sich dabei in erster Linie um Änderungen des Gesetzes über das Bundeskriminalamt. Es liegen bereits vier Vorschläge für derartige Änderungen vor, die hier wieder in zwei Komplexen kurz darzustellen sind.
Einmal soll sichergestellt werden, daß das Bundeskriminalamt bei der Strafverfolgung im Auftrage des Generalbundesanwalts und im Auftrage des Bundesgerichtshofes eine festere Basis bekommt. Hier im Hause ist schon einmal der Versuch gemacht worden, den § 134 b des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend einzuführen. Das ist seinerzeit gescheitert. Ich glaube aber, daß wir jetzt im Zuge einer Änderung des BKA-Gesetzes diese Strafverfolgung auf sicherere Füße werden stellen können, um eine größere Selbständigkeit für den ermittelnden Beamten daraus herleiten zu können.
Der zweite Punkt in diesem Zusammenhang ist der, dem Bundeskriminalamt auch in der Strafverfolgung mehr Raum einzuräumen, wenn es notwendig wird — und die Notwendigkeit ist erkannt —, daß eine zentrale Stelle für die Verfolgung eines Verbrechens zuständig sein muß. Wir haben hier einige Merkmale gesetzt: wenn es nämlich z. B. aus kriminaltaktischen Gründen notwendig ist, zur Verfolgung eines bestimmten Verbrechens in einer zentralen Stelle einen Schwerpunkt zu bilden — es gibt bisher schon nach dem bestehenden Gesetz eine Möglichkeit —; dies ist eine Ausprägung, die einfach aus Erfahrung und aus den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung hergeleitet werden kann.
Das zweite Ist meines Erachtens noch wichtiger, nämlich dem Bundeskriminalamt auch eine gesetzlich besser ausgeprägte Plattform für das Koordinieren bei der Verbrechensbekämpfung zu geben, indem man einmal sagt, in welchen Fällen das Bundeskriminalamt selbst koordinierend, also richtunggebend, bei der Verbrechensbekämpfung in Einzelfällen eingreifen kann und muß. Zum anderen gehen wir aber auch auf der Ebene der Landeskriminalämter, denen wir — und das ist leider nicht in allen Ländern der Fall — ihrerseits auch das Recht geben wollen, zu koordinieren und Fälle an sich zu ziehen. Durch diese Abstufung glauben wir, eine Durchdringung des ganzen Raumes der Bundesrepublik erreichen zu können.
Ich darf darauf hinweisen, daß uns die Innenminister der deutschen Länder berichten konnten, daß sie bereits einen Staatsvertrag unter Dach und Fach haben, der noch durch die Landtage ratifiziert werden muß und der damit aufräumen soll — was ich hier einmal beklagte —, daß die Grenzen der Bundesländer für die Verbrecher durchlässig geworden sind, aber für die verfolgenden Kriminalbeamten zu Netzen geworden sind. Hier hat man einen Staatsvertrag miteinander geschlossen, der die Ländergrenzen zueinander öffnen soll. Daraus ergeben sich aber Probleme, die durch Koordinierung aufgefangen werden müssen.
Als letzten Punkt erwähne ich, daß vom Gesetzgeber eine Entscheidung über die Frage zu fordern ist, wie man mit den Wiederholungstätern verfahren soll. Dazu liegt ein Initiativentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vor. Diese Initiative kommt aus der Mitte des Rechtsausschusses. Es geht darum, damit Schluß zu machen, daß es bei einem bekannten Täter sowie bei Leuten, die zu Gewalttaten neigen — ich will da gar nicht nur an Rocker denken, sondern auch an solche Gewalttäter, die ihre Gewalttat in den Mantel einer scheinbaren Überzeugung hüllen wollen; das will ich mit aller Deutlichkeit sagen —, der Polizist erleben muß, daß ihm ein solcher, lange gesuchter Täter, den er endlich dingfest gemacht hat, der aber, weil er einen festen Wohnsitz hat, am gleichen Abend wieder entlassen wird und am nächsten Morgen auf der Straße freundlich sagt: Guten Morgen, Herr Wachtmeister, ich bin schon wieder unterwegs! Damit muß aufgeräumt werden. Die entsprechende Strafprozeßnovelle wird sicher die Grundlage dafür sein.
Lassen Sie mich noch eine Schlußbemerkung machen. Es ist in unserem Antrag — in dem Antrag des Innenausschusses — darauf hingewiesen worden, daß man im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung nun auch Konsequenzen ziehen muß, die an den Geldbeutel gehen. Da darf ich Ihnen hier nur eine Zahl angeben, die verarbeitet werden muß. Es ist notwendig, sich damit vertraut zu machen, daß im Bundeskriminalamt auf Grund der neuen Aufgaben, auch auf Grund der Erkenntnisse, die wir hier miteinander gewonnen haben, ein Stellenzuwachs von rund 200 Stellen im Laufe der nächsten Haushaltsjahre notwendig ist, wenn das Amt bei der Verbrechensbekämpfung wirklich erfolgreich sein soll. Ich muß Ihnen diese Angabe machen; ich kann es Ihnen nicht ersparen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, daß nicht nur äußere Sicherheit, sondern auch innere Sicherheit Geld kostet;
oder — wenn man so will —: die äußere Sicherheit
kann ja nur das schützend umhüllen, was an innerer
Sicherheit vorhanden ist. Oder noch ein anderes
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Bild: Es sind die beiden Seiten einer einzigen Medaille, die insgesamt „Sicherheit" heißt.
Der Antrag des Ausschusses, verbunden mit den Gesetzesinitiativen, die noch zu ergreifen sind — der Innenausschuß hat sich allerdings, das darf ich hier mit ankündigen, entschlossen, erst noch die Ergebnisse des 2. Untersuchungsausschusses abzuwarten; deshalb liegen sie noch nicht vor —, könnten den Antrag der FDP, den ich hier mit aufgegriffen habe, als erledigt erscheinen lassen. Ich würde vorschlagen, entsprechend zu beschließen.
Meine Damen und Herren, was ich jetzt sage, sage ich nicht ganz ohne Wehmut: Dies ist nun die letzte Rede gewesen, die ich als Abgeordneter in diesem Hohen Hause habe halten können. Es ist mir schwergefallen, zu sagen, daß das nur ein Zwischenbericht ist; zugleich möchte ich aber auch sagen, daß es gewissermaßen für diesen Berichterstatter persönlich zugleich eine Abschlußbilanz des bisherigen Tätigseins sein muß. Ich hoffe aber, daß diese Abschlußbilanz zugleich Eröffnungsposten bringt, die eine Basis dafür sein können, in der Verbrechensbekämpfung zu positiven Entscheidungen zu kommen.
Ich darf mich, Herr Kollege Dorn, jetzt am Schluß auch noch für Ihre guten Wünsche sehr herzlich bedanken. Ich glaube, die guten Wünsche werden etwas Wesentliches in dem Gepäck sein, das ich mit nach Berlin zu nehmen habe. Über die Schwierigkeiten der Aufgabe mache ich mir keine Illusionen.
Ich darf aber nicht von diesem Pult gehen, ohne zu sagen, daß in den vergangenen dreieinhalb Jahren Hilfe auch von denen zuteil geworden ist, um die es eigentlich geht. Ich freue mich gerade deshalb, daß Herr Dickopf hier in diesem Hause anwesend ist. Er hat ja auch inzwischen — das gereicht der Bundesrepublik zur Ehre — das hohe Amt des Präsidenten der Interpol .durch Wahl errungen. Ich darf ihm herzlichst für die Mitarbeit, die wir von ihm haben konnten, danken.
Ich darf zugleich sagen, daß die Berichte, von denen ich sagte, daß sie Sachbeiträge seien, diese sachlich fundierte Färbung seit der Zeit des früheren Innenministers und unseres jetzigen Kollegen Herrn Lücke haben, der die Sache in die Hand genommen hatte. Ich freue mich, daß das auch im Hause Benda fortgesetzt wird. Ich wäre dem Herrn Staatssekretär dankbar, wenn er das seinem Minister weitergeben könnte.
Lassen Sie mich mit der Mahnung hier vorn Pult treten, daß bei allem, was man in der Verbrechensbekämpfung tun mag, auch der Grundsatz gilt — obwohl das hier keine gesundheitspolitische Debatte ist —: Vorbeugen ist besser als heilen. Das heißt: Alle Aufmerksamkeit der Verbrechensvorbeugung, nicht nur der Frage: Wie verfolgen wir Verbrechen, deren wir der Massenerscheinung wegen nicht Herr werden können?