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    Deutscher Bundestag 206. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 11147 A Überschrift des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes 11147 A Amtliche Mitteilungen . . . . 11147 B, 11163 D Fragestunde (Drucksachen V/3618, zu V/3618) Fragen des Abg. Dr. Hudak: Verhandlungen mit Rumänien über Familienzusammenführung . . . . . 11147 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Einreisegenehmigungen für die Fußballmannschaft Torpedo Moskau . . 11148 A Fragen des Abg. Wendt: Pläne der Bundesregierung zur Intensivierung des europäischen Engagements der Jugend — Vorbereitung eines Europäischen Jugendwerks . . . . 11148 A Frage des Abg. Weigl: Aufstieg von qualifizierten Beamten des einfachen Postdienstes in den mittleren Dienst Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . 11148 B, C Weigl (CDU/CSU) 11148 C Frage des Abg. Faller: Empfang des Zweiten Fernsehprogramms im Kandertal und Wiesental 11148 D Frage des Abg. Dr. Giulini: Berechnung von Sonderzuwendungen und Weihnachtsgratifikationen für übende Reservisten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11149 A, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 11149 C Fragen des Abg. Dichgans: Wechsel zwischen Ministerialtätigkeit und Verwaltungstätigkeit — Förderung des Wechsels von Beamten zwischen verschiedenen Bundesministerien — Ansprüche auf Angestelltenversicherung für ausscheidende Beamte . . . 11149 D Frage des Abg. Dröscher: Auswirkungen der Erhöhung der Renten auf die Richtsätze nach dem Bundessozialhilfegesetz . . . . . . . 11150 A Fragen des Abg. Paul: Einberufung eines Sachverständigenausschusses zur Erarbeitung eines europäischen Abkommens über Durchführung und Auswertung von Volkszählungen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11150 B, C Fragen des Abg. Matthöfer: Studie über die Ergebnisse des Warschauer Aufstandes — Tiefflugübungen II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 mit Hubschraubern für den Straßenkampf Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11150 D, 11151 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 11151 B, C Fragen des Abg. Moersch: Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbssituation im deutschen Pressewesen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11151 D, 11152 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 11152 A, B, C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 11152 D Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung — Reform des Konkurs- und Vergleichsrechts — Neuordnung des gesamten Kostenrechts Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11152 D, 11153 A, B, C, D Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 11153 A, B, C, D Frage des Abg. Matthöfer: Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über Auflauf, Aufruhr und Landfriedensbruch Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11154 A, B Matthöfer (SPD) 11154 B Moersch (FDP) 11154 B Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Gleichstellung der Westküste Schleswig-Holsteins mit den Zonenrandkreisen bei der Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Erklärung von schleswig-holsteinischen Kreisen zu Frachthilfegebieten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11154 C, D, 11155 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) 11154 D, 11155 A Fragen des Abg. Porsch: Beschäftigungslage des Bauhandwerks im bayerischen Grenzland — Vergabe von Staatsaufträgen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11155 B, D Porsch (FDP) 11155 C Weigl (CDU/CSU) . . . 11155 D, 11156 A Fragen des Abg. Geldner: Auswirkungen der währungspolitischen Maßnahmen auf den Fremdenverkehr Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11156 A Frage des Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h Möller: Börsenreform zur Verbesserung des Kundenschutzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11156 B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) : Preissenkung für Betonstahl — Eingreifen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Lage der deutschen Eisen- und Stahlindustrie Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11156 C, D, 11157 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 D Fragen des Abg. Dr. Enders: Auswirkung der Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zonenrandgebiet Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11157 B, C, D, 11158 A, B, C Dr. Enders (SPD) 11157 C, D Borm (FDP) 11157 D, 11158 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 11158 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11158 B Fragen des Abg. Adams: Beibehaltung des Kokskohle-Beihilfesystems 11158 C Fragen des Abg. Strohmayr: Abschlußgebühr der Bausparkassen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11158 D, 11159 A, B, C Strohmayr (SPD) . . . 11158 D, 11159 A Rollmann (CDU/CSU) 11159 B Moersch (FDP) . . . . . . . 11159 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Benachteiligung deutscher Montage- firmen in Schweden . . . . . . . 11159 D Fragen des Abg. Dr. Häfele: Arbeitskreis Gesundheitskunde in Mönchweiler (Kreis Villingen) . . . 11160 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 III Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Kosten der Vertretung der zum Wehrdienst einberufenen Assistenzärzte — Übernahme durch den Bund . . . . 11160 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Förderung des Studentischen Arbeitsprogramms aus Mitteln des Bundesjugendplanes Dr. Barth, Staatssekretär 11160 D, 11161 A, B, C, D, 11162A Dr. Meinecke (SPD) . 11161 A, B, D, 11162 A Westphal (SPD) . . . . . . . 11161 C, D Fragen des Abg. Westphal: Abgabe von örtlichen und regionalen Förderungsprogrammen des Bundesjugendplanes an die Länder Dr. Barth, Staatssekretär . . . . 11162 B, D, 11163 A, B Westphal (SPD) . . . 11162 C, D, 11163 A Dr. Meinecke (SPD) 11163 B Abwicklung der Tagesordnung 11163 B Absetzung des Punktes 23 von der Tagesordnung 11163 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite Beratung — . . . 11163 C Antrag betr. wirksame einheitliche Verbrechensbekämpfung (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Moersch und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3445) in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Berichte des Bundesministers des Innern vom 29. Januar und 24. April 1968 betr. Bundeskriminalamt (Drucksachen V/2525, V/2855, V/3569) Dorn (FDP) . . . . . . 11164 A, 11180 C Hübner (SPD) 11167 B Picard (CDU/CSU) 11170 C Schlager (CDU/CSU) 11173 A Mischnick (FDP) 11177 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11177 B Schmitt-Vockenhausen . . 11179 B, 11180 D Glückwunsch für Abg. Hübner zu seiner Berufung als Polizeipräsident in Berlin . . 11181 B Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung im Jahre 1968 (Drucksachen V/3617, V/3558) ; Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3644) — Zweite und dritte Beratung — Gscheidle (SPD) 11181 C Dorn (FDP) 11182 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3488) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3646), Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3645) — Zweite und dritte Beratung — 11183 B Nächste Sitzung 11183 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11185 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage der Abg. Frau Freyh zu ihrer Mündlichen Anfrage betr. Behinderung der Durchfuhr von aus den USA stammenden Flugkörpern nach Saudi-Arabien 11185 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Müller-Emmert betr. Sichtvermerke zur Einreise der polnischen Boxstaffel „Legia Warschau" in die Bundesrepublik 11186 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. Hilfe für die Opfer des Bürgerkrieges in Nigeria 11186 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Buschfort betr. zwischenstaatliche Verhandlungen über die Abschaffung der grünen Versicherungskarte 11186 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Spillecke betr. Überführung der Beamten der Luftsicherung in das Angestelltenverhältnis . . . . . 11187 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Peiter betr. Ausgabe von Luftpostmarken und Behördendienstmarken 11187 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Einführung eines Gesundheitspasses 11187 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Rollmann betr. Fusionierung der Zeitschrift „Ost-Probleme" mit einer anderen Zeitschrift 11188 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Könen (Düsseldorf) betr. Verhinderung von Steuerbetrug durch Gesetzesänderungen und Kontrollmaßnahmen 11188 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Funcke betr. Einberufung von Reserveoffizieren zu Wehrübungen in der Vorweihnachtszeit 11189 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Freyh betr. Rationalisierung des Postscheckdienstes durch Wegfall des gestempelten Lastschriftzettels 11189 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Biechele betr. Folgen einer EWG-Sicherheitsrichtlinie für Ölfernleitungen 11189 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11147 206. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 12. Dr. Aigner * 13.12. Frau Albertz 13. 12. Dr. Apel * 13. 12. Arendt (Wattenscheid) * 13. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 13. 12. Dr. Arnold 13. 12. Dr. Artzinger * 13. 12. Bading * 13. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 13. 12. Bauer (Wasserburg) 13. 12. Prinz von Bayern 13. 12. Bazille 13. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Bergmann * 13. 12. Dr. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld ** 13. 12. Brück (Holz) ** 13. 12. Dr. Burgbacher 13. 12. Corterier * 13. 12. Deringer * 13. 12. Dichgans * 13. 12. Diekmann 13. 12. Dr. Dittrich * 13. 12. Dröscher * 13. 12. Frau Dr. Elsner * 13. 12. Faller * 13. 12. Fellermaier * 13. 12. Dr. Franz 13. 12. Frieler 13. 12. Dr. Furler * 13. 12. Frau Geisendörfer 13. 12. Gerlach * 13. 12. Graaff 13. 12. Dr. Gradl 13. 12. Haage (München) 13. 12. Hahn (Bielefeld) * 13. 12. Hamacher 31. 12. Illerhaus * 13. 12. Dr. Jaeger 13. 12. Jahn (Marburg) 13. 12. Kahn-Ackermann ** 13. 12. Dr. Kempfler 13. 12. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Kriedemann * 13. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 12. Frau Dr. Kuchtner 13. 12. Kulawig * 13. 12. Kunze 30. 4. 1969 Lautenschlager * 13. 12. Lemmer 13. 12. Lemp 13. 12. Lenz (Brühl) * 13. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Dr. Löhr * 13. 12. Lücker (München) * 13. 12. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Mattick 13. 12. Mauk * 13. 12. Frau Dr. Maxsein 13. 12. Memmel * 13. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 12. Metzger * 13. 12. Michels 13. 12. Missbach 13. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 12. Müller (Aachen-Land) * 13. 12. Neumann (Stelle) 13. 12. Prochazka 13. 12. Raffert 13. 12. Ravens 13. 12. Richarts * 13. 12. Riedel (Frankfurt) * 13. 12. Riegel (Göppingen) 13. 12. Dr. Rutschke ** 13. 12. Scheel 13. 12. Schlee 13. 12. Schulhoff 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Seibert 13. 12. Dr. Serres ** 13. 12. Springorum* 13. 12. Dr. Starke (Franken) * 13. 12. Stein (Honrath) 13. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Stücklen 13. 12. Dr. Süsterhenn 13. 12. Tobaben 13. 12. Unertl 13. 12. Wagner 13. 12. Walter 13. 12. Frau Wessel 15. 1. 1969 Frau Dr. Wex 13. 12. Wienand 31. 12. Wieninger 13. 12. Dr. Wilhelmi 13. 12. Wurbs 13. 12. *) Für die Teilnahme an einer Sondersitzung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 11. Dezember 1968 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Freyh zu ihrer Mündlichen Anfrage *): Sehr verehrte Frau Freyh, in der Fragestunde der 198. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. November 1968 hatten *) Siehe 198. Sitzung Seite 10652 B 11186 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 Sie um Auskunft gebeten, warum die libanesische Regierung einen Transport der in der Bundesrepublik Deutschland zeitweilig sichergestellten Raketenteile durch ihr Hoheitsgebiet abgelehnt hat. Leider war es nicht möglich, darüber genaue Informationen einzuholen, da gegenwärtig keine diplomatischen Beziehungen zwischen dem Libanon und der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Vermutlich liegen die Gründe für das Verbot in der besonderen politischen Lage des Libanon, der in dem Spannungsgebiet des Vorderen Orients auf volle Neutralität zwischen den monarchischen und den republikanischen arabischen Staaten achten muß. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 9. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/3471 Fragen 13-15) : Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß der polnischen Boxstaffel von „Legia Warschau" die für die Austragung von Wettkämpfen gegen den mittelrheinischen Amateurboxverband am 6. Dezember 1968 in Köln und am 8. Dezember 1968 in Bonn erforderlichen Einreisevisa erteilt werden? Nach welchen Gesichtspunkten beurteilt die Bundesregierung die Visaerteilung für Sportler aus Ostblockstaaten, die zu sportlichen Veranstaltungen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen? In welchem Umfang ist die Bundesregierung künftig bereit, die Sportbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ostblockstaaten zu fördern? Wie ich Ihnen bereits telegrafisch mitgeteilt habe, hat die Bundesregierung der polnischen Boxstaffel „Legia Warschau" die Sichtvermerke zur Einreise in die Bundesrepublik erteilt. Über künftige Visaanträge von Sportlern aus Ländern, die sich an der Invasion gegen die Tschechoslowakei beteiligt haben, wird von Fall zu Fall entschieden werden. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es problematisch ist, den Sport in den Bereich politischer Überlegungen einzubeziehen und trägt dem bei ihrer Entscheidung Rechnung. Sie wird auch künftig die Sportbeziehungen mit den Staaten Osteuropas in Übereinstimmung mit unseren Interessen und im Rahmen des entsprechenden Haushaltsansatzes fördern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 9. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache V/3574 Fragen 106 und 107) : Hat die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung 532 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 24. September 1968 bereits allein oder gemeinsam mit anderen europäischen Regierungen bei der nigerianischen Regierung Schritte unternommen, um den Opfern des Bürgerkriegs wirksame Hilfe zukommen lassen zu können? Welche Erfahrungen wurden dabei gemacht? Die Bundesregierung hat die Entwicklung der kriegerischen Auseinandersetzung in Nigeria von Anfang an mit steigender Sorge verfolgt. Sie hat gegenüber der nigerianischen Zentralregierung bei zahlreichen Gelegenheiten offiziell ihre Erwartung einer humanitären Kriegsführung, ihre Sorge um die hungernde Zivilbevölkerung und ihre Hoffnung auf eine baldige Lösung des Konflikts ausgedrückt. Dabei wurden auch Einzelheiten der Übermittlung der Hilfssendungen und des Schutzes des ausländischen Hilfspersonals in Nigeria behandelt. Dies ist auch schon vor der Empfehlung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 24. 9. 1968 in Bonn und in Lagos geschehen. Bei Gesprächen des Herrn Bundesministers des Auswärtigen mit dem nigerianischen Informations- und Arbeitsminister Chief Enahoro am 10. September in Bonn und mit dem nigerianischen Außenminister Arikpo in New York am 9. Oktober wurden die Fragen gleichfalls behandelt. Die genannten Kontakte zur nigerianischen Regierung erbrachten positive Reaktionen. Deutsche Sendungen an Nahrungsmitteln, Medikamenten und Fahrzeugen wurden von den nigerianischen Behörden in die von der Zentralregierung besetzten Katastrophengebiete weitergeleitet bzw. durchgelassen. In den besetzten Notgebieten selbst haben die nigerianischen Militärbehörden mit den ausländischen Hilfsteams, darunter auch der Gruppe des Deutschen Roten Kreuzes, zusammengearbeitet und sich bemüht, der notleidenden Zivilbevölkerung zu helfen. Abgesehen von unseren Schritten bei der nigerianischen Regierung haben wir in ständigem Kontakt mit unseren Verbündeten in EWG und WEU gestanden. Nachdem sich im Spätsommer zeigte, daß eine von uns gewünschte gemeinsame politische Aktion der WEU oder der EWG nicht durchzusetzen war, haben wir, besonders in der WEU, unsere Bemühungen um gemeinsame humanitäre Hilfsmaßnahmen fortgesetzt. Dies geschah auf der WEU-Ministerratstagung in Rom am 22. Oktober und in den Beratungen des Ständigen Rates im November und Anfang Dezember in London. Im übrigen hat die Bundesregierung bisher aus Haushaltsmitteln DM 25 Mio für die humanitäre Hilfe für die leidende Zivilbevölkerung in Ostnigeria zur Verfügung gestellt. Die Hilfe wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buschfort (Drucksache V/3618 Frage 21): Wann werden die bereits vor längerer Zeit angekündigten zwischenstaatlichen Verhandlungen über die Abschaffung der grünen Versicherungskarte zu einem Abschluß kommen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11187 Die Verhandlungen sind noch im Gange. Wann sie zur vollständigen Abschaffung der grünen Versicherungskarte führen werden, läßt sich noch nicht übersehen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Spillecke (Drucksache V/3618 Fragen 52 und 53) : Ist der Bundesregierung das Ergebnis einer internen Befragung der bei der Luftsicherung tätigen Beamten bekannt, wonach sich von 491 Befragten 84 % für ein Überwechseln vom Beamten- in das Angestelltenverhältnis entschieden haben sollen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Wunsche dieses Personenkreises zu entsprechen? Zu Frage 52: Nein. Der Bundesregierung ist ein derartiges Ergebnis einer Umfrage bei einem Teil der Beamten des Flugverkehrskontrolldienstes der Bundesanstalt für Flugsicherung nicht bekannt. Zu Frage 53: Keine. Im Hinblick auf die hoheitliche Natur der Tätigkeiten im Flugverkehrskontrolldienst, die zunehmende zivil-militärische Integration der Flugsicherung unter Einschluß der Verbündeten und den Berlinverkehr sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, einem eventuellen Wunsch von Beamten des Flugverkehrskontrolldienstes, in das Angestelltenverhältnis überzuwechseln, zu entsprechen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3618 Fragen 56 und 57): Welcher Auffassung ist die Bundesregierung in der Frage, wieder besondere Luftpostmarken herauszugeben? Welcher Auffassung ist die Bundesregierung in der Frage, wieder besondere Behördendienstmarken herauszugeben? Luftpostsendungen werden gemäß internationaler Vereinbarung mit dem bekannten blauen Klebezettel „Mit Luftpost — Par avion" gekennzeichnet. Es besteht für die Post daher keine Notwendigkeit, besondere Luftpostmarken herauszugeben. Je weniger Markensorten am Schalter bereitgehalten werden müssen, desto praktischer und billiger ist die innerbetriebliche Verwaltung und Abrechnung. Außerdem gibt es betrieblich keine strenge Unterscheidung mehr zwischen Luftpost und anderer Post. Im innerdeutschen Nachtluftpostnetz. werden ebenso wie im Verkehr mit dem europäischen Ausland gewöhnliche Briefe, Postkarten und Postanweisungen zuschlagfrei auf dem Luftweg befördert, wenn sie dadurch schneller beim Empfänger sind. Dienstmarken von Behörden hatten früher die Aufgabe, deren Portokassen besonders zu sichern. Diese Aufgabe erfüllen heute Freistempelmaschinen weit besser. Es besteht deshalb kein Bedarf mehr zur Herausgabe besonderer Behördendienstmarken. Dasselbe gilt für die Kennzeichnung der Marken durch Lochungen. Anlae 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3618 Frage 108) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Einführung eines Gesundheitspasses für alle Bundesbürger? Die Verwirklichung des immer wieder vorgetragenen Gedankens stößt auf Bedenken, die teils verfassungsrechtlicher Natur sind, teils die ärztliche Schweigepflicht berühren. Die allgemeinverbindliche Einführung eines Gesundheitspasses müßte weitgehende und zuverlässige Angaben vorschreiben. Dazu müßten Erbleiden, Infektionskrankheiten, Geschlechtskrankheiten, Alkoholismus, psychische Krankheiten in der Familie, psychische Störungen, Süchtigkeit und Krebsleiden gehören. Die Bedeutung von Angaben zur Blutgruppenzugehörigkeit sowie des Rhesus-Faktors wird vielfach überschätzt, da im Falle einer notwendigen Blutübertragung bei Unkenntnis der Blutgruppenmerkmale zunächst Blutplasmakonserven und künstliche Blutersatzmittel zur Verfügung stehen, die nach Meinung von namhaften Experten zu keinen Schädigungen führen. Vor einer Bluttransfusion müssen auch bei Angaben der Blutgruppe bestimmte Untersuchungen vom Arzt durchgeführt werden. Die Vollständigkeit der Angaben in einem Gesundheitspaß, die zur ärztlichen Beurteilung des Gesundheitszustandes eines Menschen unentbehrlich sind, müßte durch Gesetz erzwungen und auch überwacht werden. Fehlerhafte Eintragungen können nicht ganz ausgeschlossen werden. Die Errichtung eines amtlichen Gesundheitskatasters der gesamten Bevölkerung könnte nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt könnte daraus ein unerträglicher Eingriff in die private Sphäre entstehen. Sinngemäß müßte jedermann gehalten sein, den Gesundheitspaß ständig bei sich zu führen, damit bei plötzlicher Erkrankung oder bei einem Unfall sofort eingesehen werden könnte. Damit wäre aber zu befürchten, daß sehr oft Unbefugte vom Inhalt des Gesundheitspasses Kenntnis erhielten. Aus diesen Gründen bin ich in Übereinstimmung mit den Leitenden Medizinalbeamten der Länder sehr skeptisch gegenüber der Einführung eines durch Gesetz vorgeschriebenen allgemeinen Gesundheitspasses. 11188 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 Gesundheitspässe verschiedener Art sind immer wieder im Handel angeboten worden. Es steht jedermann frei, sich auf privater Basis damit auszustatten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Frage 133) : Wie ist die von der Bundesregierung in der Fragestunde vorn 1. Dezember 1967 (Stenographischer Bericht, Seite 7079 B) erteilte Erklärung über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Zeitschrift „Ost-Probleme" damit zu vereinbaren, daß im Oktober 1968 den Lesern mitgeteilt wurde, daß die Zeitschrift „Ost-Probleme" mit einer anderen Zeitschrift fusioniert werden solle? Die auf Ihre Frage schriftlich erteilte Antwort vom 30. November 1967 bezog sich auf seinerzeit angestellte Untersuchungen und auf einen für den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorgesehenen Bericht. In der Antwort wurde angekündigt, daß in diesem Bericht Wege vorgeschlagen werden würden, die sicherstellen, daß die Zeitschrift, wenn auch unter vertretbarer Kürzung des Zuschusses, weitererscheint. Tatsächlich ist das Erscheinen der „Ostprobleme" für das Jahr 1968 unter Minderung der Kosten von 410 000 DM auf 295 000 DM sichergestellt worden. Im Laufe dieses Jahres entstand jedoch eine neue Situation: — Der entsprechende Ausgabetitel im Haushaltsplan 1968 enthält erneut den Hinweis, daß z. Z. geprüft wird, ob die Zeitschrift entfallen kann, — der Bundesrechnungshof verlangte Mitte dieses Jahres eine eingehende und kritische Untersuchung. Daraufhin wurden alle Bezieher der „Ostprobleme" gefragt, ob sie an dem Bezug der Zeitschrift interessiert und bereit seien, ab 1969 einen Abonnementpreis zu zahlen. Die Entscheidung über den Fortbestand der Zeitschrift hängt allerdings nicht allein von dem Ergebnis dieser Umfrage ab. Es sind vielmehr auch Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit notwendig, und es muß geprüft werden, ob das Informationsbedürfnis auch durch anderes Material befriedigt werden kann. Unter diesen Voraussetzungen erschien es angezeigt, die Bezieher auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, daß die Zeitschrift u. U. unabhängig vom Ergebnis der Umfrage eingestellt oder mit einer anderen Zeitschrift fusioniert werden müsse. Die Einstellung der Zeitschrift würde zwar in einem Widerspruch zu der Erklärung vom 30. November 1967 stehen, der jedoch auf dem Ergebnis neuer Untersuchungen beruhen würde. Die Fusion der „Ostprobleme" mit einer anderen Zeitschrift würde der Erhaltung der Substanz der „Ostprobleme" dienen und insoweit auf der Linie der Antwort vom 30. November 1967 liegen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) (Drucksache zu V/3618 Fragen 134 und 135) : Nachdem wiederum ein Steuerskandal in Düsseldorf mit einer Verlustsumme von etwa 1 Million DM durch Manipulationen des früheren Steueroberinspektors Hubertus Niering durch Schwindeleien bei der Rückvergütung von Kapitalertragsteuer (geringere Besteuerung von Dividenden) die Serie solcher Betrügereien durch Beamte und andere Personen, wie im Falle Ermisch, fortsetzt, frage ich die Bundesregierung, ob Überlegungen angestellt werden, durch Änderungen in den betreffenden Gesetzen, Rechtsverordnungen usw. solche Machenschaften unmöglich zu machen oder entscheidend zu erschweren? Besteht eine Möglichkeit, in Verhandlungen mit den Länderfinanzministern zu erreichen, daß die Arbeits-, Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Finanzverwaltung unter Anwendung aller technischen Mittel so gestaltet werden, daß auch hier gesetzwidrige Manipulationen und Betrügereien besser als bisher verhindert bzw. erschwert werden? Die in der letzten Zeit aufgedeckten Steuerbetrügereien, die sowohl durch Bedienstete der Finanzverwaltung als auch durch Außenstehende begangen worden sind und zu ungerechtfertigten Auszahlungen geführt haben, haben den Bund und die Länder zu verstärkten Überlegungen veranlaßt, die bereits bestehenden Sicherungsvorkehrungen zu verbessern. Diese Überlegungen haben ergeben, daß die Verhütung von Betrugsfällen der bezeichneten Art vor allem durch Verwaltungsmaßnahmen erstrebt werden muß. Derartige Maßnahmen sind vom Bundesminister der Finanzen und von den obersten Finanzbehörden der Länder bereits in die Wege geleitet worden. Der Bundesminister der Finanzen hat zur Verhinderung unberechtigter Auszahlungen bei der Umsatzsteuer im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vor allem eine Intensivierung der Prüfungen von Erstattungsfällen im Zusammenhang mit Ausfuhren und Entlastung von Vorräten beim Übergang auf das neue Umsatzsteuersystem angeordnet. Dabei ist auf dem Sektor der Altvorräteentlastung, die wegen des Entlastungssatzes an den Zolltarif anknüpft, auch auf geeignete Bedienstete der Zollverwaltung zurückgegriffen worden. Für die bei den Landesfinanzbehörden zu ergreifenden Arbeits-, Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen sind die Länder zuständig. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach dem Betrugsfall Ermisch u. a. eine eingehende Überprüfung aller mit der Erstattung von Steuern befaßten Stellen angeordnet. Infolge dieser Maßnahme ist der Fall des Steueroberinspektors Niering aufgedeckt worden, von dem Erstattungen von Kapitalertragsteuer nach den Doppelbesteuerungsabkommen erschlichen worden sind. Die organisatorischen Überlegungen des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen gehen vor allem dahin, durch den Ausbau der inneren Revision die Ordnungsmäßigkeit des Arbeitsablaufs in den Finanzämtern ständig unter Kontrolle zu halten. Bei den Oberfinanzdirektionen werden zu diesem Zweck besondere Referate eingerichtet werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11189 Die Bundesregierung wird um die ständige Verbesserung und Koordinierung der von den obersten Finanzbehörden der Länder ergriffenen Sicherungsmaßnahmen bemüht sein. Die Bundesregierung ist insbesondere auch bereits seit längerer Zeit bestrebt, das Erstattungsverfahren auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenwirken mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu verbessern und zweckmäßiger zu zentralisieren. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache zu V/3618 Fragen 138 und 139) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr auf Einberufung von Reserveoffizieren zu Wehrübungen in der Vorweihnachtszeit besteht, wenn es sich um Einzelhändler handelt? Ist die Bundesregierung bereit, dahin zu wirken, daß im Falle eines Freistellungsantrags eines Einzelhändlers in der Vorweihnachtszeit die Einberufung zu einer Wehrübung auf einen anderen Termin verlegt wird? Generelle Regelungen, die dahin gehen, einzelne Berufsgruppen nur zu bestimmten Jahreszeiten zu Wehrübungen heranzuziehen, sind wegen der Vielzahl der Berufe mit jeweils unterschiedlichen saisonbedingten Arbeitsspitzen nicht möglich. Verbandsübungen würden durch eine derartige Regelung praktisch verhindert. Auch im 4. Quartal 1968 sind Reservisten zu Wehrübungen herangezogen worden. Unter diesen Einberufenen können sich durchaus Reserveoffiziere befinden, die im Zivilberuf Einzelhändler sind. Ob ein solcher Reserveoffizier im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften befristet vom Wehrdienst zurückgestellt oder unabkömmlich gestellt werden kann, wird von der Lage des Einzelfalles abhängen. Bei dessen Beurteilung kann selbstverständlich auch die überdurchschnittliche Belastung einzelner Berufsgruppen in der Vorweihnachtszeit von Bedeutung sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/3618 Fragen 140 und 141) : Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um den Postscheckdienst im Zusammenhang mit dem wachsenden bargeldlosen Zahlungsverkehr zu rationalisieren? Wird die Bundesregierung aus der unter zahlreichen Frankfurter Postscheckkunden durchgeführten Meinungserhebung zur Rationalisierung im Scheckdienst durch Wegfall des gestempelten Lastschriftzettels Folgerungen ziehen, nachdem sich über vier Fünftel der Befragten für eine solche Maßnahme ausgesprochen haben? Die Deutsche Bundespost ist seit Jahren mit umfangreichen praktischen Versuchen und organisatorischen Maßnahmen bemüht, den. Postscheck- und Postsparkassendienst zu automatisieren. Im Postsparkassendienst ist dies bereits gelungen. Im Postscheckdienst mit seinen täglich mehr als 4,8 Mio Belegen konnten einige der entgegenstehenden technischen Probleme trotz aller Anstrengungen noch nicht zufriedenstellend gelöst werden. Teilerfolge bei der Rationalisierung wurden erreicht. So werden beispielsweise im sogenannten Klarschriftleseverfahren die Belege bereits maschinell gelesen und ausgewertet. Die Postscheckkunden erhalten dabei Magnetbänder oder Lochkarten für die weitere Bearbeitung ihrer Zahlungseingänge. Durch praktische Versuche wird die Kontenführung mittels EDV-Anlagen und die maschinelle Belegbearbeitung vorangetrieben. Die maschinelle Belegbearbeitung wird beim Postscheckamt Frankfurt/Main erprobt. Dabei wurde auch untersucht, ob der Lastschriftzettel entfallen kann. Während vier Fünftel der befragten Kunden keine Einwendungen gegen einen Wegfall des Lastschriftzettels erhoben, hielt ihn jedoch ein Fünftel nicht ohne Ersatz für entbehrlich. Mit der Automatisierung wird der Lastschriftzettel aber wegfallen, weil dann die entsprechenden Angaben auf dem Kontoauszug ausgedruckt werden können. Mit Rücksicht darauf, daß 20 v. H. unserer Kunden die Lastschrift unbedingt benötigt und in Erwartung der angestrebten Automatisierung haben wir vorerst den Lastschriftzettel beibehalten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/3618 Fragen 142, 143 und 144) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Innenministers von Baden-Württemberg, W. Krause, über die gefährlichen Folgen der EWG-Richtlinie für Ölfernleitungen, die im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 97 vom 4. Dezember 1968, Seite 3, so zusammengefaßt wird: Innenminister Walter Krause hat sich energisch gegen den von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betriebenen Erlaß einer nach seiner Auffassung vollig unzureichenden „Sicherheitsrichtlinie" für Ölfernleitungen gewandt. Die Verwirklichung dieses Entwurfs würde die Bemühungen Baden-Württembergs um die Gewässerreinhaltung erheblich gefährden und die Sicherheitsvorschriften für Ölfernleitungen untragbar abschwächen. Unzureichend seien insbesondere die Vorschriften über die Rohrdicken, die Auffangräume für auslaufendes Öl, die Mindestprüfzeiten und den Prüfdruck. Die Kommission sei für den Erlaß einer solchen Richtlinie zudem gar nicht zuständig. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Innenministers von Baden-Württemberg, W. Krause, daß der Richtlinienentwurf zumindest eine mittelbare Gefahr für die Sicherheitsvorschriften der ENI-Leitung am Bodensee bedeutet, weil allgemeine Erleichterungen der Sicherheitsbestimmungen die Forderungen begünstigen würden, die ENI-Sicherheitsvorschriften zu reduzieren? Was beabsichtigt gegebenenfalls die Bundesregierung zu tun, um die durch die EWG-Richtlinie provozierten Gefahren für die Sicherung der Ölfernleitungen und damit für die Sicherung der Gewässerreinhaltung abzuwehren? Die Bundesregierung teilt im wesentlichen die Bedenken gegen ein Inkrafttreten des Richtlinienvorschlages der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Sie ist der Meinung, daß der Richt- 11190 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 linienvorschlag bei weitem nicht die Sicherheitsanforderungen, die in der Bundesrepublik für notwendig gehalten werden, garantiert. Da darüber hinaus die Vorschriften weit über eine notwendige Harmonisierung im Sinne des allgemeinen Programms zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse im innergemeinschaftlichen Warenverkehr hinausgehen, hält die Bundesregierung eine Beschränkung für notwendig. Sie hat beantragt, die Position „Ölfernleitungen" zu beschränken auf eine „Richtlinie über die Qualität von Rohren und sonstigen Bauelementen für den Bau von Ölfernleitungen". Mit dieser Einschränkung würde außerdem erreicht, daß sich die Richtlinie nicht mehr auf die besonderen Sicherheitsanforderungen im Interesse des Gewässerschutzes erstrecken würde. Mit dem Antrag der deutschen Delegation würde erreicht, daß die Sicherheitsvorschriften der ENI-Leitung überhaupt nicht berührt würden und damit die geschilderte Besorgnis nicht in Betracht kommen kann. Die Bundesregierung darf darauf hinweisen, daß eine Gemeinschaftsregelung nur einstimmig erlassen werden kann. Die Bundesregierung wird daher einer Regelung nur zustimmen, wenn sichergestellt ist, daß eine Abschwächung der deutschen Sicherheitsanforderungen nicht eintreten kann. Sie wird sich dabei an die Anforderungen halten, die in der soeben fertiggestellen „Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten" (RFF), der u. a. auch die obersten Wasserbehörden der Länder zugestimmt haben, festgelegt sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Kriterien müssen im Mittelpunkt einer bundeseinheitlichen Verbrechensbekämpfung berücksichtigt werden. Erstens ist es notwendig, ein einsatzfähiges, umfassend weisungsbefugtes Bundeskriminalamt aufzubauen und die Bundeskompetenz dafür zu schaffen. Zweitens ist es notwendig, eine weitgehende Entlastung der örtlichen Polizei, insbesondere der Kriminalpolizeibediensteten, von Bagatelldelikten zu erreichen, um dadurch eine verstärkte vorbeugende Verbrechensbekämpfung insgesamt zu erreichen.
    Wir Freien Demokraten fordern daher den Bundesinnenminister auf, er möge versuchen, so schnell wie möglich seinen ganzen Einsatz dahin zu lenken, auf diesem Gebiet eine Bundeskompetenz grundgesetzlich vorbereiten zu helfen, die eine zentrale Verbrechensbekämpfung mit allen modernen Mitteln und auf Grund der heutigen Erkenntnisse der Kriminologie ermöglicht.
    Ich darf an dieser Stelle die Frage wiederholen, die mein Parteifreund Dr. Reinhold Maier, der frühere baden-württembergische Ministerpräsident, dem früheren Bundesinnenminister Lücke gestellt hat: „Was haben Sie für die Sicherheit der Bürger, für die Sie als Innenminister verantwortlich sind, und für eine bundeseinheitliche Verbrechensbekämpfung getan?" — Der damalige Innenminister hat sich mit Unzuständigkeiten entschuldigt. Diese Ausrede glaubt die Bundesregierung aber offenbar heute selber nicht mehr aufrechterhalten zu können. Denn immerhin hat der Bundeskanzler in seinem Bericht über die Lage der Nation im geteilten Deutschland am 11. März 1968 wörtlich erklärt:
    Der Föderalismus steht, darüber soll sich niemand täuschen, vor einer ... Bewährungsprobe. Wir alle müssen wissen, wenn wir auf irgendeinem Gebiet versagen, daß die Geschichte niemandem ... die Entschuldigung abnehmen wird, ihm habe die Kompetenz gefehlt.
    Auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung liegt ohne Zweifel in vielen Bereichen auch ein politisches Versagen vor. Dabei gehe ich davon aus, daß den Kriminalbeamten kein Vorwurf daraus gemacht werden kann. Denn zu der ungenügenden personellen und materiellen Ausstattung der Kriminalpolizei kommen eine mangelhafte Gesamtorganisation und ein äußerst schwerfälliger Instanzenweg. Daher haben wir in der Vergangenheit oft genug erlebt, daß die Kriminalpolizei in vielen Dingen aus rein verfahrensrechtlichen Gründen nicht in der Lage war, die bestmögliche Leistung zu erbringen.
    Hinzu kommt, daß die einzelnen Bundesländer ihre Polizeihoheit auch noch unterschiedlich ausüben und in den Ländern selbst teilweise staatliche und kommunale Polizeibehörden nebeneinander arbeiten.
    Ich will gar nicht bestreiten, daß sich die Dienststellen die größte Mühe um eine gute Zusammenarbeit geben. Damit können aber der Zuständigkeitswirrwarr und die fehlenden Kompetenzen nicht überbrückt werden.
    Während sich die Verbrecher der modernsten technischen Methoden bedienen und außerdem ohne Visum und Grenzkontrolle durch halb Europa reisen können, muß die Kriminalpolizei, sobald die Spuren über die eigenen Zuständigkeitsgrenzen — seien sie kommunal- oder landespolitisch bedingt — hinausgehen, entsprechende Genehmigungen einholen, um einen Fall weiterverfolgen zu dürfen. Es gab in den letzten Jahren eine Fülle von Einzelbeispielen dafür, daß sich allein durch diesen Zuständigkeitswirrwarr manche Verbrecher monatelang zwischen den Grenzen bewegen konnten und weitere Delikte ausübten. Wenn sich unser Staat und unsere Politik auf die Wohlstandskriminalität noch nicht eingestellt haben, so wäre es unfair, der Kriminalpolizei in der Bundesrepublik daraus einen Vorwurf zu machen. Wir müssen erkennen, daß die Aufklärungsquote von Verbrechen ständig zurückgegangen ist: 1963 waren es noch 55,5 Prozent, 1966 sind es nur noch 53 Prozent.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kommt jetzt darauf an, darauf zu dringen, eine Lösung zu finden und die Verfolgung vergleichsweise kleiner Delikte wie falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreiten und dergleichen dem zentralen Einsatz der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung unterzuordnen. Ich bin daher der Meinung, daß es dringend erforderlich ist, die Kriminalpolizei von der Verfolgung von Bagatelldelikten zu entlasten. Es ist deshalb auch erforderlich, daß sich die Behörden in erster Linie auf die wesentlichen Aufgaben ihrer Tätigkeit konzentrieren können. Es sollte daher eine Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 8. März 1961 erfolgen, um auf diese Weise ebenfalls eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung zu erreichen.
    Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten hat den Antrag, über den wir heute diskutieren, im Oktober 1968 eingebracht. Die Bundesregierung wird auch in dem Bericht des Kollegen Hübner aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. — Ich darf dem Kollegen Hübner an dieser Stelle ein persönliches Wort sagen. Herr Hübner, wir freuen uns darüber, daß Sie das Amt des Polizeipräsidenten von Berlin angenommen haben. Wir wünschen Ihnen für dieses Amt Erfolg; denn Sie können diesen Erfolg im Interesse der Bürger dieser Stadt dringend brauchen.

    (Beifall.)

    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11165
    Dorn
    Auf der anderen Seite bedauern wir, einen so fachkundigen Kollegen im Innenausschuß zu verlieren. Aber ich glaube, Sie selbst werden am besten wissen, warum Sie sich für die Annahme dieses Amtes entschieden haben.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung soll also auch nach dem Entwurf des Berichterstatters, des Kollegen Hübner, aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur bundeseinheitlichen Verbrechensbekämpfung vorzulegen. Die Kriterien, die in dem Gesetzentwurf, der später erstellt werden muß, nach unserer Auffassung berücksichtigt werden sollten —

    (Abg. Moersch: Wir hätten lieber auf den Kollegen Schmidt-Vockenhausen verzichtet!)

    — Ich habe das leider akustisch nicht verstanden, Herr Kollege Moersch.

    (Abg. Schlager: Das ist gut so!)

    Die Sicherstellung einer zentralen und wirkungsvollen Fahndung nach Personen, die einer Straftat verdächtig sind, ist der Punkt 1 unseres Antrags. Hier muß man, glaube ich, doch erkennen, daß uns die Erfahrungen, die in anderen Staaten, z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, gesammelt worden sind, eine Fülle von Anregungen geben. Wir können durchaus noch vieles zu den Einzelproblemen lernen, nicht nur was den Einsatz von Computern, sondern auch was die Frage eines Ausbaus des Polizeibildfunknetzes und ähnliche Dinge mehr angeht.
    Daß das erfolgreicher sein kann als das bisherige Verfahren der kriminalpolizeilichen Arbeit, hat sich doch auch in einem Punkt sehr deutlich gezeigt. Wenn wir uns einmal die Erfahrungen mit der Fernsehsendung „Aktenzeichen: XY ... ungelöst" ansehen, müssen wir doch feststellen, daß der Erfolg auf Grund besserer Information der Öffentlichkeit sowie durch den Appell an die Öffentlichkeit, sich in besonderem Maße für die Regelung bestimmter Fragen einzusetzen, eigentlich für eine solche Aktion gesprochen hat. Ich will nicht verkennen, daß durch die Aufrufe eine Fülle von Mehrarbeit auf die einzelnen Polizeidienststellen zugekommen ist. Aber es ist auch festzustellen, daß Verbrecher, die immerhin monatelang, zum Teil jahrelang, gesucht wurden, durch eine solche Aktion dingfest gemacht werden konnten.
    Das zweite Problem, das wir in unserem Antrag anschneiden, ist, eine rationelle und optimal koordinierte Ermittlungstätigkeit aller im Bereich der Verbrechensbekämpfung tätigen Behörden zu erreichen. Hier werden wir nicht an der Feststellung vorbeikommen, daß sich die föderalistischen Prinzipien, die in unserem Staat auch ihre Vorteile haben können, auf diesem Sektor in der Vergangenheit eindeutig als Hemmschuh erwiesen haben. Wir werden die gesetzlichen Bestimmungen so ändern müssen, daß wir die Möglichkeit zu einer wirklich durchgehenden Verbrechensbekämpfung und Verbrecherverfolgung über die Landesgrenzen unseres Bundesstaates hinweg erhalten, damit nicht der Fahrer eines Polizeieinsatzwagens an der Grenze von
    Rheinland-Pfalz die Verfolgung einstellt, weil seine Zuständigkeit hier aufhört.

    (Abg. Schlager: Das haben die Länder schon vereinbart!)

    — Sehr verehrter Herr Kollege, viele Absichten sind bisher geäußert worden, aber leider sind bisher nur wenige Schritte unternommen worden, um zu einer effektiveren Verfolgung dieser Dinge zu kommen. Sonst würden wir uns heute nicht so ausführlich mit diesem Thema befassen müssen.
    Ich glaube, auch der dritte Punkt unseres Antrags muß in diesem Zusammenhang positiv bewertet werden: die Versorgung der Strafverfolgungsorgane mit allen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen, welche Sicherheit, Schnelligkeit und Erfolg ihrer Arbeit gewährleisten und zur Auswertung der so gewonnenen Ergebnisse notwendig sind. Der Aufbau einer Kriminaldatenbank, die Frage einer zentralen Verbrechens- und Verbrecherkartei und ähnliche Dinge werden ja schon seit Monaten, eigentlich schon seit fast drei Jahren in der Bundesrepublik in einzelnen Ländern mit unterschiedlichem Engagement diskutiert. Der Aufbau nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch — das wollen wir gar nicht bestreiten —, nur ist nach unserer Meinung bisher zu wenig getan worden, um diesen Aufbau so voranzutreiben, wie es den . Erfordernissen nach notwendig gewesen wäre.

    (Abg. Schlager: Man muß mehr Geld hineinstecken!)

    — Natürlich muß man mehr Geld hineinstecken; da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Wir meinen, daß diese Geldanlage in höchstem Maße investitionsintensiv ist, im Gegensatz zu anderen Maßnahmen, die man bisher ergriffen hat 'und die ohne Zweifel nicht den gewünschten Erfolg gehabt haben. Deswegen muß man hier eben zu neuen Überlegungen
    bereit sein und neue Initiativen ergreifen.
    Meine Damen und Herren, wir sollten an dieser Stelle auch ein Wort zu den Problemen der Polizei, die in vielen Fällen in der Diskussion aufgetaucht sind, vortragen, z. B. auch zu der Frage der Auseinandersetzung um die Bewaffnung der Polizei. Wir haben uns in diesem Hause ja mehrfach über die Frage des Kombattantenstatus unterhalten. Wenn wir die Diskussionen und die Ergebnisse der Innenministerkonferenz der Länder in den letzten Jahren verfolgen, sehen wir doch deutlich, daß es zu diesem Thema in den einzelnen Ländern, nicht nur in der parteipolitischen Beurteilung der Innenminister, die zuständig sind, sondern auch in den Kabinetten der einzelnen Länder, sehr unterschiedliche Auffassungen gibt.
    Ich will hier nicht näher auf die einzelnen Vorschläge eingehen. Der Hamburger Innensenator Ruhnau auf der einen Seite hat bei dem Hearing in bezug auf die Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Fall des inneren Notstandes vorgetragen, daß die Begrenzung des Polizeiwaffeneinsatzes in Hamburg an besondere Bestimmungen und Entscheidungen gebunden ist. In anderen Ländern — ich erinnere an das, was der rheinland-pfälzische Innen-
    11166 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968
    Dorn
    minister oder der schleswig-holsteinische Innenminister vorgetragen haben — werden die Bestimmungen über den Einsatz der Waffen weit extensiver ausgelegt, als Herr Senator Ruhnau das tat. Ich glaube, wir müssen ganz nüchtern erkennen, daß sich aus den von den Regierungsparteien im Rahmen der Notstandsgesetzgebung beschlossenen besonderen Maßnahmen, nach denen in Zeiten des Notstandes auch die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden kann, logischerweise auch Konsequenzen für den Einsatz der Polizei mit größeren Waffen als den Schußwaffen, die ihr jetzt zur Verfügung stehen, ergeben. Wir meinen, daß die Ausbildung der Polizei an Granatwerfern und auch die Übungen mit scharfen Handgranaten auf den Truppenübungsplätzen in Zukunft nicht mehr Bestandteil des Ausbildungsprogramms der Polizei sein sollten. Wir meinen, daß die Polizeiausbildung sich mehr auf die tatsächliche Verbrechensbekämpfung in unserem Staate konzentrieren sollte. Ich glaube, daß diese Diskussion hier für die Zukunft anders verlaufen wird, als das bisher der Fall geweseen ist.
    Es mag dem einen oder anderen, gemessen an den schwierigen Problemen, die bei der Verbrechensbekämpfung insgesamt anstehen, etwas kleinlich klingen, wenn ich Ihnen jetzt zwei Dinge vortrage, die vielleicht in der Auswirkung im einzelnen nicht so hoch bewertet werden, die aber nach meiner Auffassung für den polizeilichen Einsatz und für die Zurverfügungstellung von mehr Polizeibeamten zur Verbrechensbekämpfung eine ganz entscheidende Bedeutung haben.
    Ich bin der Meinung, daß die Aufgaben, die Polizeibeamte heute zu einem großen Teil noch ausführen, einfach nicht mehr mit ihrem Einsatz zur Verbrechensbekämpfung vereinbart werden können. Tausende von Polizeibeamten müssen täglich mit ihrem „Zehn-Finger-Such-System" auf der Schreibmaschine tippen, um Berichte zusammenzustellen, um bei den Vernehmungen irgendwelche Dinge in stundenlangen Versuchen, der Schreibmaschinenbedienung Herr zu werden, zu Papier zu bringen, obwohl diese Schreibarbeit von einer Stenotypistin in wenigen Minuten erstellt werden könnte. Das beweist eigentlich schon, daß die innere Ordnung und Organisation der Polizei auch dringend reformbedürftig ist.

    (Abg. Schlager: Das ist auch eine Frage der Ausbildung!)

    — Herr Kollege, ich bin nicht der Meinung, daß das eine Frage der Ausbildung der Polizeibeamten ist, sondern ich bin vielmehr der Meinung, daß das nicht zur Aufgabe der Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gehört, sondern daß es viel besser wäre, die Polizeibeamten davon ganz freizumachen. Verwaltungsbeamte und Sekretärinnen sollten der Polizei diese Dinge abnehmen, um die Polizeibeamten zum Einsatz für die wirkliche Verbrechensbekämpfung freizubekommen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD.)

    Das ist das eine Problem.
    Das zweite Problem gehört in den Bereich der Entscheidungen dieses Hauses in den letzten Tagen — ich denke da an das Ordnungsbehördengesetz —, wonach die Bewältigung von Ordnungsstrafen z. B. den Ordnungsbehörden übertragen werden sollte. Der nordrhein-westfälische Innenminister Willi Weyer hat dazu in den letzten Tagen eine Reihe von Anregungen gegeben. Hier könnte einiges geschehen, um wirklich polizeiintensivere Maßnahmen durchzuführen.
    In engem Zusammenhang damit steht natürlich die Stellung des Polizeibeamten in unserer Gesellschaft überhaupt. Hier muß vermerkt werden, daß dazu einiges zu ändern ist, von beiden Seiten: von der Öffentlichkeit auf der einen Seite und von der Polizei — und damit von der Ausbildung des polizeilichen Nachwuchses — auf der anderen Seite. Ich bin nicht sicher, ob die lange Ausbildungszeit bei der Bereitschaftspolizei heute noch erforderlich ist. Ich bin vielmehr der Meinung, daß es besser wäre, eine konzentriertere Ausbildung der Polizeibeamten durchzuführen und sie eher aus dem kasernierten Bereich der Bereitschaftspolizei herauszubekommen und in ihre polizeiliche Arbeit hineinzustellen.
    In engem Zusammenhang damit steht natürlich auch die Frage, die in dieser Woche in diesem Hause von der Mehrheit entschieden worden ist, nämlich wie zukünftig durch besoldungspolitische Maßnahmen im Rahmen des Art. 75 des Grundgesetzes — diese Entscheidung haben Sie in Beratung der Finanzreform getroffen — .eine Verbesserung der Polizeibesoldung in den einzelnen Ländern überhaupt noch denkbar ist. Wir befürchten, daß als Auswirkung dieser Entscheidung, die Sie zu diesem Zeitpunkt getroffen haben, ohne daß das neue Besoldungsgesetz bereits in diesem Hause vorliegt oder zur Sachberatung ansteht, eine Nivellierung der zukünftigen Nachwuchsförderung erfolgen wird.
    Lassen Sie mich zum Abschluß noch wenige Worte zum Verhältnis der Polizei und der Öffentlichkeit zueinander sagen. In den letzten Monaten ist es in steigendem Maße dazu gekommen, daß Polizeibeamte in tätliche Auseinandersetzungen vor allen Dingen mit Angehörigen der jungen Generation eingetreten sind. Hier bedarf es ganz besonders der Ausbildung der Polizeibeamten im psychologischen Bereich. Das Verhältnis zwischen der Polizei und der jungen Generation sollte so gestaltet werden, daß beide Seiten Verständnis füreinander aufbringen. Ich gestehe sehr freimütig, daß an dieser Stelle der richtige Adressat nicht der Polizeihauptwachtmeister oder auch der Polizeiobermeister an der Straßenecke ist, auch nicht der Polizeirat oder Kriminalrat, der diese Einsätze leitet, sondern daß der Adressat auf der einen Seite der Politiker ist, der mit seiner Möglichkeit der Einwirkung auf die Öffentlichkeit, mit seiner Möglichkeit, auch mit jungen Menschen in unserem Staate zu diskutieren, mit dazu beitragen muß, diese jungen Menschen davon zu überzeugen, daß der Polizeibeamte im Interesse der Gesamtheit unseres Volkes dort seine Pflicht zu erfüllen hat, wo die Interessen der Gesamtheit unseres Volkes berührt, wo sie bedroht
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11167
    Dorn
    werden können. Daß aber auch die Frage des verhältnismäßigen Einsatzes der Mittel von dem Polizeibeamten richtig erkannt werden muß, das ist die andere Seite dieser Medaille.
    Wir müssen alle miteinander daran arbeiten, daß hier das richtige Verständnis gefunden wird und daß den jungen Menschen — lassen Sie mich das hier in aller Deutlichkeit sagen —, die glauben, die Auseinandersetzung in diesem Staat so führen zu können, daß sie die Argumente durch Gewalt ersetzen, klargemacht wird, daß sie sich dann nachher auch nicht beschweren dürfen, wenn diese Gewalt niedergeschlagen wird, sondern daß auch ihnen hier das Interesse der Gesamtheit unseres Staates die Grenze setzt, nicht mit Gewalt zu operieren, weder gegen den anderen Teil, der anderer Auffassung in der Sache ist, noch gegen den Polizeibeamten, weil eine parlamentarische Demokratie, der wir alle als Politiker, als Bürger und als Polizeibeamte genauso verpflichtet sind wie die jungen Menschen in diesem Staate, nur leben kann, wenn die Diskussion an erster Stelle steht und jede gewalttätige Auseinandersetzung unterlassen wird.
    Das, meine Damen und Herren, wollte ich zum Abschluß noch sagen, um die Polizeibeamten auch gegenüber denen in Schutz zu nehmen, die glauben, die Polizeibeamten seien als Erfüllungsgehilfen und Büttel des sogenannten Establishments daran interessiert, diese Auseinandersetzung hart zu führen, und ihnen zu sagen, daß dies auf beiden Seiten nicht Grundlage der Auseinandersetzung sein kann. Recht und Gerechtigkeit in diesem Staate müssen von allen verteidigt werden. Der Polizeibeamte ist hier in besonderem Maße betroffen; er ist aber auch in besonderem Maße aufgerufen, seinen Dienst so zu tun, daß er im Interesse der Allgemeinheit unseres Volkes akzeptiert werden kann.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist der Antrag unter Punkt 24 unserer Tagesordnung begründet. Die Aussprache verbinden wir mit dem Punkt 25, den ich nunmehr aufrufe:
Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses (6. Ausschuß) über die Berichte des Bundesministers des Innern vom 29. Januar und 24. April 1968
betr. Bundeskriminalamt
— Drucksachen V/2525, V/2855, V/3569 —
Berichterstatter: Abgeordneter Hübner
Ich frage den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Sie haben das Wort, Herr Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Hübner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht, der heute hier mündlich zu erstatten ist, sollte eigentlich besser als Zwischenbericht bezeichnet werden — als Zwischenbericht deshalb, weil wir hier eine Sache beraten, die nunmehr in dreieinhalb Jahren kräftig in Fluß gekommen ist und die wir jetzt auch in Fahrt halten müssen. Insofern stimme ich mit Ihnen, Herr Dorn, darin überein, daß hier noch viel getan werden muß. Aber ich stehe nicht an, zugleich zu sagen, daß doch schon — und das sage ich auch als kritischer Beobachter — sehr, sehr viel geschehen ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Dinge haben vor fast genau dreieinhalb Jahren, am 29. Juni 1965, ihren Anfang genommen mit einer Kleinen Anfrage, die aus 24 Einzelfragen bestand. Wir beraten heute zwei Berichte, die aus dem Hause des Innenministers kommen, vom Januar und vom April 1968. Diese beiden Berichte sind, wie auch schon die unmittelbar vorhergegangenen, ausgezeichnete Sachbeiträge, die uns tatsächlich in die Lage versetzt haben, schon erste Konsequenzen zu ziehen, und die uns helfen sollten, zu einem einheitlichen Konzept in der Verbrechensbekämpfung zu kommen. Das ist ja auch die Forderung, die hier schon des öfteren von uns aufgestellt worden ist, nämlich auf diese moderne Verbrechensbekämpfung nicht durch Einzelmaßnahmen, durch ein Kurieren an Symptomen einzuwirken. Wir müssen vielmehr ein einheitliches Konzept miteinander finden. Ich glaube, dazu sind wir auf dem besten Wege. Ich sagte bereits: diese beiden Berichte vom Januar und April enthalten ausgezeichnete Sachbeiträge. Das gilt auch für sie als Vorlagen zu der öffentlichen Anhörung, die der Innenausschuß im Oktober dieses Jahres veranstaltet hat. Am 14. November hat der Innenausschuß die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung erörtert. Das Ergebnis ist die Vorlage, die wir heute beraten. Der Innenausschuß hat aber darüber hinaus am gleichen Tage den Antrag der Fraktion der FDP, zu dem soeben Herr Dorn gesprochen hat, mitberaten. Das ist die Drucksache V/3445. Insoweit möchte ich in die wenigen Anmerkungen, die ich jetzt zur Sache machen will, auch das Ergebnis der Beratungen des Innenausschusses über diesen Antrag mit einbeziehen.
    Es ist vollkommen richtig, wie Herr Kollege Dorn hier sagte, daß die Offentlichkeit durch die sinkenden Zahlen der Kriminalstatistik alarmiert worden ist. Wir wissen aber auch, daß diese Kriminalstatistik, wenn man nur die Durchschnittszahlen nimmt, sehr irreführend sein kann. Wenn wir von einem Pegel, der ungefähr um 50 % pendelt, ausgehen wollen, müssen wir erkennen, daß wir in Deutschland — in Europa ist die Ziffer nicht viel anders, aber in Deutschland ist sie noch etwas besser — bei der Aufklärung der Verbrechen gegen das Leben eine Quote von weit über 95 % erzielen können. Wenn dennoch der Mittelwert der Statistik nur bei 50 % liegt, dann liegt das daran, daß wir im Moment einfach nicht in der Lage sind, der Massendelikte, nämlich der Verbrechen und Vergehen, die mit Kraftfahrzeugen oder unter Benutzung von Kraftfahrzeugen erfolgen, Herr zu werden. Tatsächlich sind wir dieser Massendelikte bisher noch nicht Herr geworden. Das ist aber zugleich eine Herausforderung an alle, die sich um die Sache bemühen. Wenn man sieht, daß bei diesen Massendelikten die Aufklärungsquote noch nicht einmal 10 % erreicht, daß auf der anderen Seite aber 95 % erreicht werden, ergibt sich daraus, daß der Verbrecher, der sich gegen das Leben wendet, eigentlich keine Chance hat, nicht
    11168 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968
    Hübner
    entdeckt zu werden. Auf der anderen Seite ist bei den Massendelikten — das ist das Feld, in dem auch die „Lehrlinge" operieren — die Chance für die Verbrecher ungleich größer als die Chance für die Polizei und die Bevölkerung, dagegen etwas unternehmen zu können. Das halte ich, wie gesagt, für eine Herausforderung.
    Das zweite Alarmzeichen aus jüngerer Zeit ist eine unmittelbare Folge dieser Kriminalstatistik, die ja immer nur pauschal behandelt wird. Demoskopen haben nämlich inzwischen herausgefunden, daß unter allen negativen Zeiterscheinungen an der Spitze die Furcht der Bevölkerung vor dem Verbrechen rangiert, und das ist wirklich ein Alarmzeichen, das man nicht übersehen kann. Es kann zu einem Politikum werden. Am Schluß meiner Ausführungen werde ich darauf noch einmal mit einem Satz eingehen.
    Nun wenige Bemerkungen zu dieser Vorlage. Die meisten Antworten auf die Fragen, die wir an den Minister zu stellen haben, sind — das klingt vielleicht im ersten Moment etwas merkwürdig — schon fällig oder sogar schon fertig. Das ist aber zugleich der Grund dafür, daß wir einen sehr kurzen Termin gesetzt haben. Wir haben um einen Bericht zum 31. Januar gebeten. Es kommt eigentlich nur darauf an, in dieser Sache Feuer unter dem Kessel zu halten. Gerade weil die ganze Sache im Fluß ist, wollen wir, daß fortlaufend dokumentiert wird, bei welchem Punkt der Bestandsaufnahme wir angekommen sind, um weitere Konsequenzen daraus ableiten zu können.
    Ich möchte Ihnen nur einen Schlüssel geben, damit diese Vorlage in den Akzenten deutlich wird. Die Fragen zielen einmal darauf ab, welchen Stand die personelle und technische Ausrüstung beim Bundeskriminalamt nach den vielen Bemühungen erreicht hat. Es ist zugleich die Frage gestellt worden, und zwar ganz konkret: wie weit ist es mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in der Verbrechensbekämpfung, und wie steht es mit dem Aufbau eines Bildfunknetzes? Hierzu, wie gesagt, sind Antworten fertig, und es kommt hier darauf an, sie zu dokumentieren, um in dieser Sache weiter voranzukommen.
    Der zweite Komplex aus diesem Fragenkatalog zielt auf die Ausbildung hin. Hier darf ich nicht verhehlen, daß ich persönlich sehr ernste Sorgen um die Ausbildung der Kriminalpolizei habe, und zwar ganz einfach deshalb, weil in der letzten Zeit Tendenzen deutlich werden, daß die Länder im Gegensatz zu einer zu fordernden Zentralisierung der Ausbildung dazu übergegangen sind — zunächst im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei —, die Ausbildung wieder in die einzelnen Länder zurückzunehmen. Ich bin, glaube ich, mit den Fachleuten darüber einig, daß gerade bei der Kriminalpolizei nicht nur eine gemeinsame zentrale Ausbildungsveranstaltung notwendig ist, sondern auch einheitliche Richtlinien für eine solche Ausbildung geschaffen werden müssen, weil auch dadurch föderalistische Grenzen, die in diesem Falle nur dem Verbrecher nützen könnten, aufgehoben werden könnten. Ich mahne deshalb ganz dringend und rufe die Fachleute auf, alles zu tun, um diese zentrale Ausbildung für die Kriminalpolizei zu bekommen. Dabei wäre es nicht nur ein Nebeneffekt, daß der verhältnismäßig nicht große Personalkörper der Kriminalpolizei im ganzen Bundesgebiet durch persönliches Kennenlernen zugleich Kontakte knüpfen könnte für die laufende Arbeit in der Folgezeit.

    (Abg. Schlager: Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!)

    — Danke schön, Herr Schlager. Wünschen Sie uns allen den Erfolg, dann wird es gelingen!
    Ein Ergebnis dieser Ausbildung, die auch auf ein Berufsbild hinzielen muß, das man ebenfalls noch einmal unter modernen Gesichtspunkten zu überdenken hat, muß allerdings auch sein, daß man die Laufbahn, die ja beim Bundeskriminalamt noch nicht sehr alt ist, noch einmal überdenkt und daß man auch, wo es notwendig ist, den Mut findet, Korrekturen anzubringen, wo man erkannt hat, daß einiges anders werden muß. So ist mir z. B. kaum noch vorstellbar, daß der qualifizierte Sachbearbeiter in der Kriminalpolizei geringer bewertet werden könnte als mit der Besoldungsgruppe A 9. Ich möchte diesen Merkpunkt setzen. — Herr Brück, Sie lachen und drohen mir mit dem Finger. Dieser Punkt wird aber den Innenausschuß ganz sicher weiterhin beschäftigen, zu unserer Freude, aber auch zu unserem Leide. Das muß jedenfalls einmal gesagt sein.
    Der dritte Komplex der Fragen, die wir hier aufgeworfen haben, betrifft eine Frage, die nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten ist. Es ist die Frage: Wie wird man in der Verbrechensbekämpfung mit den Massenkommunikationsmitteln fertig? Es gibt hier zwei Gesichtspunkte. Hier besteht eine gewisse Polarität.
    Einmal gibt es — wir kennen das alle — in der Presse diese wirklich unerwünschte Glorifizierung des Verbechens. Ich bin sehr dankbar, daß der Deutsche Presserat vor einiger Zeit die deutsche Presse aufgefordert hat, nicht mehr diese Verbrechermemoiren zu bringen, wo es so zuging, daß heute einer ein Ding dreht, sich ins Gefängnis setzt, dort seine Memoiren schreibt und dann nach der Entlassung die Honorare von der Bank abholt. Das ist ein Unding. So etwas darf es nicht geben. Wenn wir das nicht zum Stillstand bringen können, dann sehe ich für andere Maßnahmen in diesem Bereich absolut schwarz.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Der andere Pol ist die positive Seite, nämlich — ich will hier ein Beispiel bilden — die Art, wie man bei der Fahndung mithelfen kann. Da haben wir in der öffentlichen Anhörung auch von Herrn Zimmermann einiges gehört über seine Sendung „Aktenzeichen XY, Täter unbekannt" — Sie haben es soeben auch angesprochen, Herr Dorn —, eine Sache, die in der Hörergunst sehr weit vorne steht, die aber auch nicht unumstritten ist, wie wir neulich hören mußten. Allerdings möchte ich sagen: Diejenigen, die sich um solche Fahndungsmethoden bemühen — also auch Herr Zimmermann und seine Mitarbeiter —, sollten sich durch dieses Umstritten-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11169
    Hübner
    sein nicht entmutigen lassen, sondern sie sollten ermutigt sein. Diejenigen nämlich, die sich dagegen wenden, daß auf diese Art Fahndung betrieben wird, sind meist „Interessenten".

    (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen.)

    Auch kann man nicht sagen, daß hier das Denunziantentum angereizt wird. Wenn man weiß, daß etwa 10 Millionen Hörer und Seher diese Sendung verfolgen, daß sich nachher aber nur ein Zehntelpromille an Mitfahndung daraus aktivieren läßt, dann, glaube ich, braucht man nicht zu befürchten, daß sich hier der Denunziant angesprochen fühlen muß. Die Ergebnisse jedenfalls — das möchte ich noch einmal sagen — sollten sowohl die Leute auf der Seite der Publizisten ermutigen, so fortzufahren, als auch die auf der Seite der Kriminalisten, ihnen das notwendige Material zu geben, um weiter vorankommen zu können.
    Damit ist der Bericht in den Fragestellungen eigentlich schon erschöpft, und es bleibt etwas übrig, was den Gesetzgeber hier im Hause, also uns alle, in der Zukunft angeht. Der Innenausschuß ist sich darüber klar geworden, daß einige Gesetzesinitiativen aus seiner Mitte heraus in diesem Hause ergriffen werden müssen, und zwar handelt es sich dabei in erster Linie um Änderungen des Gesetzes über das Bundeskriminalamt. Es liegen bereits vier Vorschläge für derartige Änderungen vor, die hier wieder in zwei Komplexen kurz darzustellen sind.
    Einmal soll sichergestellt werden, daß das Bundeskriminalamt bei der Strafverfolgung im Auftrage des Generalbundesanwalts und im Auftrage des Bundesgerichtshofes eine festere Basis bekommt. Hier im Hause ist schon einmal der Versuch gemacht worden, den § 134 b des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend einzuführen. Das ist seinerzeit gescheitert. Ich glaube aber, daß wir jetzt im Zuge einer Änderung des BKA-Gesetzes diese Strafverfolgung auf sicherere Füße werden stellen können, um eine größere Selbständigkeit für den ermittelnden Beamten daraus herleiten zu können.
    Der zweite Punkt in diesem Zusammenhang ist der, dem Bundeskriminalamt auch in der Strafverfolgung mehr Raum einzuräumen, wenn es notwendig wird — und die Notwendigkeit ist erkannt —, daß eine zentrale Stelle für die Verfolgung eines Verbrechens zuständig sein muß. Wir haben hier einige Merkmale gesetzt: wenn es nämlich z. B. aus kriminaltaktischen Gründen notwendig ist, zur Verfolgung eines bestimmten Verbrechens in einer zentralen Stelle einen Schwerpunkt zu bilden — es gibt bisher schon nach dem bestehenden Gesetz eine Möglichkeit —; dies ist eine Ausprägung, die einfach aus Erfahrung und aus den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung hergeleitet werden kann.
    Das zweite Ist meines Erachtens noch wichtiger, nämlich dem Bundeskriminalamt auch eine gesetzlich besser ausgeprägte Plattform für das Koordinieren bei der Verbrechensbekämpfung zu geben, indem man einmal sagt, in welchen Fällen das Bundeskriminalamt selbst koordinierend, also richtunggebend, bei der Verbrechensbekämpfung in Einzelfällen eingreifen kann und muß. Zum anderen gehen wir aber auch auf der Ebene der Landeskriminalämter, denen wir — und das ist leider nicht in allen Ländern der Fall — ihrerseits auch das Recht geben wollen, zu koordinieren und Fälle an sich zu ziehen. Durch diese Abstufung glauben wir, eine Durchdringung des ganzen Raumes der Bundesrepublik erreichen zu können.
    Ich darf darauf hinweisen, daß uns die Innenminister der deutschen Länder berichten konnten, daß sie bereits einen Staatsvertrag unter Dach und Fach haben, der noch durch die Landtage ratifiziert werden muß und der damit aufräumen soll — was ich hier einmal beklagte —, daß die Grenzen der Bundesländer für die Verbrecher durchlässig geworden sind, aber für die verfolgenden Kriminalbeamten zu Netzen geworden sind. Hier hat man einen Staatsvertrag miteinander geschlossen, der die Ländergrenzen zueinander öffnen soll. Daraus ergeben sich aber Probleme, die durch Koordinierung aufgefangen werden müssen.
    Als letzten Punkt erwähne ich, daß vom Gesetzgeber eine Entscheidung über die Frage zu fordern ist, wie man mit den Wiederholungstätern verfahren soll. Dazu liegt ein Initiativentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vor. Diese Initiative kommt aus der Mitte des Rechtsausschusses. Es geht darum, damit Schluß zu machen, daß es bei einem bekannten Täter sowie bei Leuten, die zu Gewalttaten neigen — ich will da gar nicht nur an Rocker denken, sondern auch an solche Gewalttäter, die ihre Gewalttat in den Mantel einer scheinbaren Überzeugung hüllen wollen; das will ich mit aller Deutlichkeit sagen —, der Polizist erleben muß, daß ihm ein solcher, lange gesuchter Täter, den er endlich dingfest gemacht hat, der aber, weil er einen festen Wohnsitz hat, am gleichen Abend wieder entlassen wird und am nächsten Morgen auf der Straße freundlich sagt: Guten Morgen, Herr Wachtmeister, ich bin schon wieder unterwegs! Damit muß aufgeräumt werden. Die entsprechende Strafprozeßnovelle wird sicher die Grundlage dafür sein.
    Lassen Sie mich noch eine Schlußbemerkung machen. Es ist in unserem Antrag — in dem Antrag des Innenausschusses — darauf hingewiesen worden, daß man im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung nun auch Konsequenzen ziehen muß, die an den Geldbeutel gehen. Da darf ich Ihnen hier nur eine Zahl angeben, die verarbeitet werden muß. Es ist notwendig, sich damit vertraut zu machen, daß im Bundeskriminalamt auf Grund der neuen Aufgaben, auch auf Grund der Erkenntnisse, die wir hier miteinander gewonnen haben, ein Stellenzuwachs von rund 200 Stellen im Laufe der nächsten Haushaltsjahre notwendig ist, wenn das Amt bei der Verbrechensbekämpfung wirklich erfolgreich sein soll. Ich muß Ihnen diese Angabe machen; ich kann es Ihnen nicht ersparen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, daß nicht nur äußere Sicherheit, sondern auch innere Sicherheit Geld kostet;

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    oder — wenn man so will —: die äußere Sicherheit
    kann ja nur das schützend umhüllen, was an innerer
    Sicherheit vorhanden ist. Oder noch ein anderes
    11170 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968
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    Bild: Es sind die beiden Seiten einer einzigen Medaille, die insgesamt „Sicherheit" heißt.
    Der Antrag des Ausschusses, verbunden mit den Gesetzesinitiativen, die noch zu ergreifen sind — der Innenausschuß hat sich allerdings, das darf ich hier mit ankündigen, entschlossen, erst noch die Ergebnisse des 2. Untersuchungsausschusses abzuwarten; deshalb liegen sie noch nicht vor —, könnten den Antrag der FDP, den ich hier mit aufgegriffen habe, als erledigt erscheinen lassen. Ich würde vorschlagen, entsprechend zu beschließen.
    Meine Damen und Herren, was ich jetzt sage, sage ich nicht ganz ohne Wehmut: Dies ist nun die letzte Rede gewesen, die ich als Abgeordneter in diesem Hohen Hause habe halten können. Es ist mir schwergefallen, zu sagen, daß das nur ein Zwischenbericht ist; zugleich möchte ich aber auch sagen, daß es gewissermaßen für diesen Berichterstatter persönlich zugleich eine Abschlußbilanz des bisherigen Tätigseins sein muß. Ich hoffe aber, daß diese Abschlußbilanz zugleich Eröffnungsposten bringt, die eine Basis dafür sein können, in der Verbrechensbekämpfung zu positiven Entscheidungen zu kommen.
    Ich darf mich, Herr Kollege Dorn, jetzt am Schluß auch noch für Ihre guten Wünsche sehr herzlich bedanken. Ich glaube, die guten Wünsche werden etwas Wesentliches in dem Gepäck sein, das ich mit nach Berlin zu nehmen habe. Über die Schwierigkeiten der Aufgabe mache ich mir keine Illusionen.
    Ich darf aber nicht von diesem Pult gehen, ohne zu sagen, daß in den vergangenen dreieinhalb Jahren Hilfe auch von denen zuteil geworden ist, um die es eigentlich geht. Ich freue mich gerade deshalb, daß Herr Dickopf hier in diesem Hause anwesend ist. Er hat ja auch inzwischen — das gereicht der Bundesrepublik zur Ehre — das hohe Amt des Präsidenten der Interpol .durch Wahl errungen. Ich darf ihm herzlichst für die Mitarbeit, die wir von ihm haben konnten, danken.
    Ich darf zugleich sagen, daß die Berichte, von denen ich sagte, daß sie Sachbeiträge seien, diese sachlich fundierte Färbung seit der Zeit des früheren Innenministers und unseres jetzigen Kollegen Herrn Lücke haben, der die Sache in die Hand genommen hatte. Ich freue mich, daß das auch im Hause Benda fortgesetzt wird. Ich wäre dem Herrn Staatssekretär dankbar, wenn er das seinem Minister weitergeben könnte.
    Lassen Sie mich mit der Mahnung hier vorn Pult treten, daß bei allem, was man in der Verbrechensbekämpfung tun mag, auch der Grundsatz gilt — obwohl das hier keine gesundheitspolitische Debatte ist —: Vorbeugen ist besser als heilen. Das heißt: Alle Aufmerksamkeit der Verbrechensvorbeugung, nicht nur der Frage: Wie verfolgen wir Verbrechen, deren wir der Massenerscheinung wegen nicht Herr werden können?

    (Beifall.)