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    545. Staatssekretär!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 206. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 11147 A Überschrift des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes 11147 A Amtliche Mitteilungen . . . . 11147 B, 11163 D Fragestunde (Drucksachen V/3618, zu V/3618) Fragen des Abg. Dr. Hudak: Verhandlungen mit Rumänien über Familienzusammenführung . . . . . 11147 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Einreisegenehmigungen für die Fußballmannschaft Torpedo Moskau . . 11148 A Fragen des Abg. Wendt: Pläne der Bundesregierung zur Intensivierung des europäischen Engagements der Jugend — Vorbereitung eines Europäischen Jugendwerks . . . . 11148 A Frage des Abg. Weigl: Aufstieg von qualifizierten Beamten des einfachen Postdienstes in den mittleren Dienst Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . 11148 B, C Weigl (CDU/CSU) 11148 C Frage des Abg. Faller: Empfang des Zweiten Fernsehprogramms im Kandertal und Wiesental 11148 D Frage des Abg. Dr. Giulini: Berechnung von Sonderzuwendungen und Weihnachtsgratifikationen für übende Reservisten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11149 A, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 11149 C Fragen des Abg. Dichgans: Wechsel zwischen Ministerialtätigkeit und Verwaltungstätigkeit — Förderung des Wechsels von Beamten zwischen verschiedenen Bundesministerien — Ansprüche auf Angestelltenversicherung für ausscheidende Beamte . . . 11149 D Frage des Abg. Dröscher: Auswirkungen der Erhöhung der Renten auf die Richtsätze nach dem Bundessozialhilfegesetz . . . . . . . 11150 A Fragen des Abg. Paul: Einberufung eines Sachverständigenausschusses zur Erarbeitung eines europäischen Abkommens über Durchführung und Auswertung von Volkszählungen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11150 B, C Fragen des Abg. Matthöfer: Studie über die Ergebnisse des Warschauer Aufstandes — Tiefflugübungen II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 mit Hubschraubern für den Straßenkampf Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11150 D, 11151 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 11151 B, C Fragen des Abg. Moersch: Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht der Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbssituation im deutschen Pressewesen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11151 D, 11152 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 11152 A, B, C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 11152 D Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung — Reform des Konkurs- und Vergleichsrechts — Neuordnung des gesamten Kostenrechts Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11152 D, 11153 A, B, C, D Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 11153 A, B, C, D Frage des Abg. Matthöfer: Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über Auflauf, Aufruhr und Landfriedensbruch Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11154 A, B Matthöfer (SPD) 11154 B Moersch (FDP) 11154 B Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Gleichstellung der Westküste Schleswig-Holsteins mit den Zonenrandkreisen bei der Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Erklärung von schleswig-holsteinischen Kreisen zu Frachthilfegebieten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11154 C, D, 11155 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) 11154 D, 11155 A Fragen des Abg. Porsch: Beschäftigungslage des Bauhandwerks im bayerischen Grenzland — Vergabe von Staatsaufträgen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11155 B, D Porsch (FDP) 11155 C Weigl (CDU/CSU) . . . 11155 D, 11156 A Fragen des Abg. Geldner: Auswirkungen der währungspolitischen Maßnahmen auf den Fremdenverkehr Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11156 A Frage des Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h Möller: Börsenreform zur Verbesserung des Kundenschutzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11156 B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) : Preissenkung für Betonstahl — Eingreifen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Lage der deutschen Eisen- und Stahlindustrie Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11156 C, D, 11157 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 D Fragen des Abg. Dr. Enders: Auswirkung der Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zonenrandgebiet Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 11157 B, C, D, 11158 A, B, C Dr. Enders (SPD) 11157 C, D Borm (FDP) 11157 D, 11158 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 11158 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11158 B Fragen des Abg. Adams: Beibehaltung des Kokskohle-Beihilfesystems 11158 C Fragen des Abg. Strohmayr: Abschlußgebühr der Bausparkassen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11158 D, 11159 A, B, C Strohmayr (SPD) . . . 11158 D, 11159 A Rollmann (CDU/CSU) 11159 B Moersch (FDP) . . . . . . . 11159 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Benachteiligung deutscher Montage- firmen in Schweden . . . . . . . 11159 D Fragen des Abg. Dr. Häfele: Arbeitskreis Gesundheitskunde in Mönchweiler (Kreis Villingen) . . . 11160 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 III Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Kosten der Vertretung der zum Wehrdienst einberufenen Assistenzärzte — Übernahme durch den Bund . . . . 11160 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Förderung des Studentischen Arbeitsprogramms aus Mitteln des Bundesjugendplanes Dr. Barth, Staatssekretär 11160 D, 11161 A, B, C, D, 11162A Dr. Meinecke (SPD) . 11161 A, B, D, 11162 A Westphal (SPD) . . . . . . . 11161 C, D Fragen des Abg. Westphal: Abgabe von örtlichen und regionalen Förderungsprogrammen des Bundesjugendplanes an die Länder Dr. Barth, Staatssekretär . . . . 11162 B, D, 11163 A, B Westphal (SPD) . . . 11162 C, D, 11163 A Dr. Meinecke (SPD) 11163 B Abwicklung der Tagesordnung 11163 B Absetzung des Punktes 23 von der Tagesordnung 11163 C Entwurf eines Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache V/2865); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3604, zu V/3604) — Zweite Beratung — . . . 11163 C Antrag betr. wirksame einheitliche Verbrechensbekämpfung (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Moersch und Fraktion der FDP) (Drucksache V/3445) in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Berichte des Bundesministers des Innern vom 29. Januar und 24. April 1968 betr. Bundeskriminalamt (Drucksachen V/2525, V/2855, V/3569) Dorn (FDP) . . . . . . 11164 A, 11180 C Hübner (SPD) 11167 B Picard (CDU/CSU) 11170 C Schlager (CDU/CSU) 11173 A Mischnick (FDP) 11177 A Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11177 B Schmitt-Vockenhausen . . 11179 B, 11180 D Glückwunsch für Abg. Hübner zu seiner Berufung als Polizeipräsident in Berlin . . 11181 B Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung im Jahre 1968 (Drucksachen V/3617, V/3558) ; Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3644) — Zweite und dritte Beratung — Gscheidle (SPD) 11181 C Dorn (FDP) 11182 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3488) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3646), Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3645) — Zweite und dritte Beratung — 11183 B Nächste Sitzung 11183 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11185 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage der Abg. Frau Freyh zu ihrer Mündlichen Anfrage betr. Behinderung der Durchfuhr von aus den USA stammenden Flugkörpern nach Saudi-Arabien 11185 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Müller-Emmert betr. Sichtvermerke zur Einreise der polnischen Boxstaffel „Legia Warschau" in die Bundesrepublik 11186 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. Hilfe für die Opfer des Bürgerkrieges in Nigeria 11186 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Buschfort betr. zwischenstaatliche Verhandlungen über die Abschaffung der grünen Versicherungskarte 11186 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Spillecke betr. Überführung der Beamten der Luftsicherung in das Angestelltenverhältnis . . . . . 11187 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Peiter betr. Ausgabe von Luftpostmarken und Behördendienstmarken 11187 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Einführung eines Gesundheitspasses 11187 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Rollmann betr. Fusionierung der Zeitschrift „Ost-Probleme" mit einer anderen Zeitschrift 11188 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Könen (Düsseldorf) betr. Verhinderung von Steuerbetrug durch Gesetzesänderungen und Kontrollmaßnahmen 11188 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Funcke betr. Einberufung von Reserveoffizieren zu Wehrübungen in der Vorweihnachtszeit 11189 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Freyh betr. Rationalisierung des Postscheckdienstes durch Wegfall des gestempelten Lastschriftzettels 11189 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Biechele betr. Folgen einer EWG-Sicherheitsrichtlinie für Ölfernleitungen 11189 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11147 206. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 12. Dr. Aigner * 13.12. Frau Albertz 13. 12. Dr. Apel * 13. 12. Arendt (Wattenscheid) * 13. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 13. 12. Dr. Arnold 13. 12. Dr. Artzinger * 13. 12. Bading * 13. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 13. 12. Bauer (Wasserburg) 13. 12. Prinz von Bayern 13. 12. Bazille 13. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Bergmann * 13. 12. Dr. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld ** 13. 12. Brück (Holz) ** 13. 12. Dr. Burgbacher 13. 12. Corterier * 13. 12. Deringer * 13. 12. Dichgans * 13. 12. Diekmann 13. 12. Dr. Dittrich * 13. 12. Dröscher * 13. 12. Frau Dr. Elsner * 13. 12. Faller * 13. 12. Fellermaier * 13. 12. Dr. Franz 13. 12. Frieler 13. 12. Dr. Furler * 13. 12. Frau Geisendörfer 13. 12. Gerlach * 13. 12. Graaff 13. 12. Dr. Gradl 13. 12. Haage (München) 13. 12. Hahn (Bielefeld) * 13. 12. Hamacher 31. 12. Illerhaus * 13. 12. Dr. Jaeger 13. 12. Jahn (Marburg) 13. 12. Kahn-Ackermann ** 13. 12. Dr. Kempfler 13. 12. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Kriedemann * 13. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 12. Frau Dr. Kuchtner 13. 12. Kulawig * 13. 12. Kunze 30. 4. 1969 Lautenschlager * 13. 12. Lemmer 13. 12. Lemp 13. 12. Lenz (Brühl) * 13. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Dr. Löhr * 13. 12. Lücker (München) * 13. 12. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Mattick 13. 12. Mauk * 13. 12. Frau Dr. Maxsein 13. 12. Memmel * 13. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 12. Metzger * 13. 12. Michels 13. 12. Missbach 13. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 13. 12. Müller (Aachen-Land) * 13. 12. Neumann (Stelle) 13. 12. Prochazka 13. 12. Raffert 13. 12. Ravens 13. 12. Richarts * 13. 12. Riedel (Frankfurt) * 13. 12. Riegel (Göppingen) 13. 12. Dr. Rutschke ** 13. 12. Scheel 13. 12. Schlee 13. 12. Schulhoff 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Seibert 13. 12. Dr. Serres ** 13. 12. Springorum* 13. 12. Dr. Starke (Franken) * 13. 12. Stein (Honrath) 13. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Stücklen 13. 12. Dr. Süsterhenn 13. 12. Tobaben 13. 12. Unertl 13. 12. Wagner 13. 12. Walter 13. 12. Frau Wessel 15. 1. 1969 Frau Dr. Wex 13. 12. Wienand 31. 12. Wieninger 13. 12. Dr. Wilhelmi 13. 12. Wurbs 13. 12. *) Für die Teilnahme an einer Sondersitzung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 11. Dezember 1968 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Freyh zu ihrer Mündlichen Anfrage *): Sehr verehrte Frau Freyh, in der Fragestunde der 198. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. November 1968 hatten *) Siehe 198. Sitzung Seite 10652 B 11186 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 Sie um Auskunft gebeten, warum die libanesische Regierung einen Transport der in der Bundesrepublik Deutschland zeitweilig sichergestellten Raketenteile durch ihr Hoheitsgebiet abgelehnt hat. Leider war es nicht möglich, darüber genaue Informationen einzuholen, da gegenwärtig keine diplomatischen Beziehungen zwischen dem Libanon und der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Vermutlich liegen die Gründe für das Verbot in der besonderen politischen Lage des Libanon, der in dem Spannungsgebiet des Vorderen Orients auf volle Neutralität zwischen den monarchischen und den republikanischen arabischen Staaten achten muß. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 9. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/3471 Fragen 13-15) : Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß der polnischen Boxstaffel von „Legia Warschau" die für die Austragung von Wettkämpfen gegen den mittelrheinischen Amateurboxverband am 6. Dezember 1968 in Köln und am 8. Dezember 1968 in Bonn erforderlichen Einreisevisa erteilt werden? Nach welchen Gesichtspunkten beurteilt die Bundesregierung die Visaerteilung für Sportler aus Ostblockstaaten, die zu sportlichen Veranstaltungen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen? In welchem Umfang ist die Bundesregierung künftig bereit, die Sportbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ostblockstaaten zu fördern? Wie ich Ihnen bereits telegrafisch mitgeteilt habe, hat die Bundesregierung der polnischen Boxstaffel „Legia Warschau" die Sichtvermerke zur Einreise in die Bundesrepublik erteilt. Über künftige Visaanträge von Sportlern aus Ländern, die sich an der Invasion gegen die Tschechoslowakei beteiligt haben, wird von Fall zu Fall entschieden werden. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es problematisch ist, den Sport in den Bereich politischer Überlegungen einzubeziehen und trägt dem bei ihrer Entscheidung Rechnung. Sie wird auch künftig die Sportbeziehungen mit den Staaten Osteuropas in Übereinstimmung mit unseren Interessen und im Rahmen des entsprechenden Haushaltsansatzes fördern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 9. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache V/3574 Fragen 106 und 107) : Hat die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung 532 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 24. September 1968 bereits allein oder gemeinsam mit anderen europäischen Regierungen bei der nigerianischen Regierung Schritte unternommen, um den Opfern des Bürgerkriegs wirksame Hilfe zukommen lassen zu können? Welche Erfahrungen wurden dabei gemacht? Die Bundesregierung hat die Entwicklung der kriegerischen Auseinandersetzung in Nigeria von Anfang an mit steigender Sorge verfolgt. Sie hat gegenüber der nigerianischen Zentralregierung bei zahlreichen Gelegenheiten offiziell ihre Erwartung einer humanitären Kriegsführung, ihre Sorge um die hungernde Zivilbevölkerung und ihre Hoffnung auf eine baldige Lösung des Konflikts ausgedrückt. Dabei wurden auch Einzelheiten der Übermittlung der Hilfssendungen und des Schutzes des ausländischen Hilfspersonals in Nigeria behandelt. Dies ist auch schon vor der Empfehlung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 24. 9. 1968 in Bonn und in Lagos geschehen. Bei Gesprächen des Herrn Bundesministers des Auswärtigen mit dem nigerianischen Informations- und Arbeitsminister Chief Enahoro am 10. September in Bonn und mit dem nigerianischen Außenminister Arikpo in New York am 9. Oktober wurden die Fragen gleichfalls behandelt. Die genannten Kontakte zur nigerianischen Regierung erbrachten positive Reaktionen. Deutsche Sendungen an Nahrungsmitteln, Medikamenten und Fahrzeugen wurden von den nigerianischen Behörden in die von der Zentralregierung besetzten Katastrophengebiete weitergeleitet bzw. durchgelassen. In den besetzten Notgebieten selbst haben die nigerianischen Militärbehörden mit den ausländischen Hilfsteams, darunter auch der Gruppe des Deutschen Roten Kreuzes, zusammengearbeitet und sich bemüht, der notleidenden Zivilbevölkerung zu helfen. Abgesehen von unseren Schritten bei der nigerianischen Regierung haben wir in ständigem Kontakt mit unseren Verbündeten in EWG und WEU gestanden. Nachdem sich im Spätsommer zeigte, daß eine von uns gewünschte gemeinsame politische Aktion der WEU oder der EWG nicht durchzusetzen war, haben wir, besonders in der WEU, unsere Bemühungen um gemeinsame humanitäre Hilfsmaßnahmen fortgesetzt. Dies geschah auf der WEU-Ministerratstagung in Rom am 22. Oktober und in den Beratungen des Ständigen Rates im November und Anfang Dezember in London. Im übrigen hat die Bundesregierung bisher aus Haushaltsmitteln DM 25 Mio für die humanitäre Hilfe für die leidende Zivilbevölkerung in Ostnigeria zur Verfügung gestellt. Die Hilfe wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buschfort (Drucksache V/3618 Frage 21): Wann werden die bereits vor längerer Zeit angekündigten zwischenstaatlichen Verhandlungen über die Abschaffung der grünen Versicherungskarte zu einem Abschluß kommen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11187 Die Verhandlungen sind noch im Gange. Wann sie zur vollständigen Abschaffung der grünen Versicherungskarte führen werden, läßt sich noch nicht übersehen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Spillecke (Drucksache V/3618 Fragen 52 und 53) : Ist der Bundesregierung das Ergebnis einer internen Befragung der bei der Luftsicherung tätigen Beamten bekannt, wonach sich von 491 Befragten 84 % für ein Überwechseln vom Beamten- in das Angestelltenverhältnis entschieden haben sollen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Wunsche dieses Personenkreises zu entsprechen? Zu Frage 52: Nein. Der Bundesregierung ist ein derartiges Ergebnis einer Umfrage bei einem Teil der Beamten des Flugverkehrskontrolldienstes der Bundesanstalt für Flugsicherung nicht bekannt. Zu Frage 53: Keine. Im Hinblick auf die hoheitliche Natur der Tätigkeiten im Flugverkehrskontrolldienst, die zunehmende zivil-militärische Integration der Flugsicherung unter Einschluß der Verbündeten und den Berlinverkehr sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, einem eventuellen Wunsch von Beamten des Flugverkehrskontrolldienstes, in das Angestelltenverhältnis überzuwechseln, zu entsprechen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3618 Fragen 56 und 57): Welcher Auffassung ist die Bundesregierung in der Frage, wieder besondere Luftpostmarken herauszugeben? Welcher Auffassung ist die Bundesregierung in der Frage, wieder besondere Behördendienstmarken herauszugeben? Luftpostsendungen werden gemäß internationaler Vereinbarung mit dem bekannten blauen Klebezettel „Mit Luftpost — Par avion" gekennzeichnet. Es besteht für die Post daher keine Notwendigkeit, besondere Luftpostmarken herauszugeben. Je weniger Markensorten am Schalter bereitgehalten werden müssen, desto praktischer und billiger ist die innerbetriebliche Verwaltung und Abrechnung. Außerdem gibt es betrieblich keine strenge Unterscheidung mehr zwischen Luftpost und anderer Post. Im innerdeutschen Nachtluftpostnetz. werden ebenso wie im Verkehr mit dem europäischen Ausland gewöhnliche Briefe, Postkarten und Postanweisungen zuschlagfrei auf dem Luftweg befördert, wenn sie dadurch schneller beim Empfänger sind. Dienstmarken von Behörden hatten früher die Aufgabe, deren Portokassen besonders zu sichern. Diese Aufgabe erfüllen heute Freistempelmaschinen weit besser. Es besteht deshalb kein Bedarf mehr zur Herausgabe besonderer Behördendienstmarken. Dasselbe gilt für die Kennzeichnung der Marken durch Lochungen. Anlae 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3618 Frage 108) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Einführung eines Gesundheitspasses für alle Bundesbürger? Die Verwirklichung des immer wieder vorgetragenen Gedankens stößt auf Bedenken, die teils verfassungsrechtlicher Natur sind, teils die ärztliche Schweigepflicht berühren. Die allgemeinverbindliche Einführung eines Gesundheitspasses müßte weitgehende und zuverlässige Angaben vorschreiben. Dazu müßten Erbleiden, Infektionskrankheiten, Geschlechtskrankheiten, Alkoholismus, psychische Krankheiten in der Familie, psychische Störungen, Süchtigkeit und Krebsleiden gehören. Die Bedeutung von Angaben zur Blutgruppenzugehörigkeit sowie des Rhesus-Faktors wird vielfach überschätzt, da im Falle einer notwendigen Blutübertragung bei Unkenntnis der Blutgruppenmerkmale zunächst Blutplasmakonserven und künstliche Blutersatzmittel zur Verfügung stehen, die nach Meinung von namhaften Experten zu keinen Schädigungen führen. Vor einer Bluttransfusion müssen auch bei Angaben der Blutgruppe bestimmte Untersuchungen vom Arzt durchgeführt werden. Die Vollständigkeit der Angaben in einem Gesundheitspaß, die zur ärztlichen Beurteilung des Gesundheitszustandes eines Menschen unentbehrlich sind, müßte durch Gesetz erzwungen und auch überwacht werden. Fehlerhafte Eintragungen können nicht ganz ausgeschlossen werden. Die Errichtung eines amtlichen Gesundheitskatasters der gesamten Bevölkerung könnte nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt könnte daraus ein unerträglicher Eingriff in die private Sphäre entstehen. Sinngemäß müßte jedermann gehalten sein, den Gesundheitspaß ständig bei sich zu führen, damit bei plötzlicher Erkrankung oder bei einem Unfall sofort eingesehen werden könnte. Damit wäre aber zu befürchten, daß sehr oft Unbefugte vom Inhalt des Gesundheitspasses Kenntnis erhielten. Aus diesen Gründen bin ich in Übereinstimmung mit den Leitenden Medizinalbeamten der Länder sehr skeptisch gegenüber der Einführung eines durch Gesetz vorgeschriebenen allgemeinen Gesundheitspasses. 11188 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 Gesundheitspässe verschiedener Art sind immer wieder im Handel angeboten worden. Es steht jedermann frei, sich auf privater Basis damit auszustatten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 13. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/3618 Frage 133) : Wie ist die von der Bundesregierung in der Fragestunde vorn 1. Dezember 1967 (Stenographischer Bericht, Seite 7079 B) erteilte Erklärung über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Zeitschrift „Ost-Probleme" damit zu vereinbaren, daß im Oktober 1968 den Lesern mitgeteilt wurde, daß die Zeitschrift „Ost-Probleme" mit einer anderen Zeitschrift fusioniert werden solle? Die auf Ihre Frage schriftlich erteilte Antwort vom 30. November 1967 bezog sich auf seinerzeit angestellte Untersuchungen und auf einen für den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorgesehenen Bericht. In der Antwort wurde angekündigt, daß in diesem Bericht Wege vorgeschlagen werden würden, die sicherstellen, daß die Zeitschrift, wenn auch unter vertretbarer Kürzung des Zuschusses, weitererscheint. Tatsächlich ist das Erscheinen der „Ostprobleme" für das Jahr 1968 unter Minderung der Kosten von 410 000 DM auf 295 000 DM sichergestellt worden. Im Laufe dieses Jahres entstand jedoch eine neue Situation: — Der entsprechende Ausgabetitel im Haushaltsplan 1968 enthält erneut den Hinweis, daß z. Z. geprüft wird, ob die Zeitschrift entfallen kann, — der Bundesrechnungshof verlangte Mitte dieses Jahres eine eingehende und kritische Untersuchung. Daraufhin wurden alle Bezieher der „Ostprobleme" gefragt, ob sie an dem Bezug der Zeitschrift interessiert und bereit seien, ab 1969 einen Abonnementpreis zu zahlen. Die Entscheidung über den Fortbestand der Zeitschrift hängt allerdings nicht allein von dem Ergebnis dieser Umfrage ab. Es sind vielmehr auch Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit notwendig, und es muß geprüft werden, ob das Informationsbedürfnis auch durch anderes Material befriedigt werden kann. Unter diesen Voraussetzungen erschien es angezeigt, die Bezieher auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, daß die Zeitschrift u. U. unabhängig vom Ergebnis der Umfrage eingestellt oder mit einer anderen Zeitschrift fusioniert werden müsse. Die Einstellung der Zeitschrift würde zwar in einem Widerspruch zu der Erklärung vom 30. November 1967 stehen, der jedoch auf dem Ergebnis neuer Untersuchungen beruhen würde. Die Fusion der „Ostprobleme" mit einer anderen Zeitschrift würde der Erhaltung der Substanz der „Ostprobleme" dienen und insoweit auf der Linie der Antwort vom 30. November 1967 liegen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) (Drucksache zu V/3618 Fragen 134 und 135) : Nachdem wiederum ein Steuerskandal in Düsseldorf mit einer Verlustsumme von etwa 1 Million DM durch Manipulationen des früheren Steueroberinspektors Hubertus Niering durch Schwindeleien bei der Rückvergütung von Kapitalertragsteuer (geringere Besteuerung von Dividenden) die Serie solcher Betrügereien durch Beamte und andere Personen, wie im Falle Ermisch, fortsetzt, frage ich die Bundesregierung, ob Überlegungen angestellt werden, durch Änderungen in den betreffenden Gesetzen, Rechtsverordnungen usw. solche Machenschaften unmöglich zu machen oder entscheidend zu erschweren? Besteht eine Möglichkeit, in Verhandlungen mit den Länderfinanzministern zu erreichen, daß die Arbeits-, Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Finanzverwaltung unter Anwendung aller technischen Mittel so gestaltet werden, daß auch hier gesetzwidrige Manipulationen und Betrügereien besser als bisher verhindert bzw. erschwert werden? Die in der letzten Zeit aufgedeckten Steuerbetrügereien, die sowohl durch Bedienstete der Finanzverwaltung als auch durch Außenstehende begangen worden sind und zu ungerechtfertigten Auszahlungen geführt haben, haben den Bund und die Länder zu verstärkten Überlegungen veranlaßt, die bereits bestehenden Sicherungsvorkehrungen zu verbessern. Diese Überlegungen haben ergeben, daß die Verhütung von Betrugsfällen der bezeichneten Art vor allem durch Verwaltungsmaßnahmen erstrebt werden muß. Derartige Maßnahmen sind vom Bundesminister der Finanzen und von den obersten Finanzbehörden der Länder bereits in die Wege geleitet worden. Der Bundesminister der Finanzen hat zur Verhinderung unberechtigter Auszahlungen bei der Umsatzsteuer im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vor allem eine Intensivierung der Prüfungen von Erstattungsfällen im Zusammenhang mit Ausfuhren und Entlastung von Vorräten beim Übergang auf das neue Umsatzsteuersystem angeordnet. Dabei ist auf dem Sektor der Altvorräteentlastung, die wegen des Entlastungssatzes an den Zolltarif anknüpft, auch auf geeignete Bedienstete der Zollverwaltung zurückgegriffen worden. Für die bei den Landesfinanzbehörden zu ergreifenden Arbeits-, Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen sind die Länder zuständig. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach dem Betrugsfall Ermisch u. a. eine eingehende Überprüfung aller mit der Erstattung von Steuern befaßten Stellen angeordnet. Infolge dieser Maßnahme ist der Fall des Steueroberinspektors Niering aufgedeckt worden, von dem Erstattungen von Kapitalertragsteuer nach den Doppelbesteuerungsabkommen erschlichen worden sind. Die organisatorischen Überlegungen des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen gehen vor allem dahin, durch den Ausbau der inneren Revision die Ordnungsmäßigkeit des Arbeitsablaufs in den Finanzämtern ständig unter Kontrolle zu halten. Bei den Oberfinanzdirektionen werden zu diesem Zweck besondere Referate eingerichtet werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 11189 Die Bundesregierung wird um die ständige Verbesserung und Koordinierung der von den obersten Finanzbehörden der Länder ergriffenen Sicherungsmaßnahmen bemüht sein. Die Bundesregierung ist insbesondere auch bereits seit längerer Zeit bestrebt, das Erstattungsverfahren auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenwirken mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu verbessern und zweckmäßiger zu zentralisieren. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache zu V/3618 Fragen 138 und 139) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr auf Einberufung von Reserveoffizieren zu Wehrübungen in der Vorweihnachtszeit besteht, wenn es sich um Einzelhändler handelt? Ist die Bundesregierung bereit, dahin zu wirken, daß im Falle eines Freistellungsantrags eines Einzelhändlers in der Vorweihnachtszeit die Einberufung zu einer Wehrübung auf einen anderen Termin verlegt wird? Generelle Regelungen, die dahin gehen, einzelne Berufsgruppen nur zu bestimmten Jahreszeiten zu Wehrübungen heranzuziehen, sind wegen der Vielzahl der Berufe mit jeweils unterschiedlichen saisonbedingten Arbeitsspitzen nicht möglich. Verbandsübungen würden durch eine derartige Regelung praktisch verhindert. Auch im 4. Quartal 1968 sind Reservisten zu Wehrübungen herangezogen worden. Unter diesen Einberufenen können sich durchaus Reserveoffiziere befinden, die im Zivilberuf Einzelhändler sind. Ob ein solcher Reserveoffizier im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften befristet vom Wehrdienst zurückgestellt oder unabkömmlich gestellt werden kann, wird von der Lage des Einzelfalles abhängen. Bei dessen Beurteilung kann selbstverständlich auch die überdurchschnittliche Belastung einzelner Berufsgruppen in der Vorweihnachtszeit von Bedeutung sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/3618 Fragen 140 und 141) : Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um den Postscheckdienst im Zusammenhang mit dem wachsenden bargeldlosen Zahlungsverkehr zu rationalisieren? Wird die Bundesregierung aus der unter zahlreichen Frankfurter Postscheckkunden durchgeführten Meinungserhebung zur Rationalisierung im Scheckdienst durch Wegfall des gestempelten Lastschriftzettels Folgerungen ziehen, nachdem sich über vier Fünftel der Befragten für eine solche Maßnahme ausgesprochen haben? Die Deutsche Bundespost ist seit Jahren mit umfangreichen praktischen Versuchen und organisatorischen Maßnahmen bemüht, den. Postscheck- und Postsparkassendienst zu automatisieren. Im Postsparkassendienst ist dies bereits gelungen. Im Postscheckdienst mit seinen täglich mehr als 4,8 Mio Belegen konnten einige der entgegenstehenden technischen Probleme trotz aller Anstrengungen noch nicht zufriedenstellend gelöst werden. Teilerfolge bei der Rationalisierung wurden erreicht. So werden beispielsweise im sogenannten Klarschriftleseverfahren die Belege bereits maschinell gelesen und ausgewertet. Die Postscheckkunden erhalten dabei Magnetbänder oder Lochkarten für die weitere Bearbeitung ihrer Zahlungseingänge. Durch praktische Versuche wird die Kontenführung mittels EDV-Anlagen und die maschinelle Belegbearbeitung vorangetrieben. Die maschinelle Belegbearbeitung wird beim Postscheckamt Frankfurt/Main erprobt. Dabei wurde auch untersucht, ob der Lastschriftzettel entfallen kann. Während vier Fünftel der befragten Kunden keine Einwendungen gegen einen Wegfall des Lastschriftzettels erhoben, hielt ihn jedoch ein Fünftel nicht ohne Ersatz für entbehrlich. Mit der Automatisierung wird der Lastschriftzettel aber wegfallen, weil dann die entsprechenden Angaben auf dem Kontoauszug ausgedruckt werden können. Mit Rücksicht darauf, daß 20 v. H. unserer Kunden die Lastschrift unbedingt benötigt und in Erwartung der angestrebten Automatisierung haben wir vorerst den Lastschriftzettel beibehalten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 13. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache zu V/3618 Fragen 142, 143 und 144) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Innenministers von Baden-Württemberg, W. Krause, über die gefährlichen Folgen der EWG-Richtlinie für Ölfernleitungen, die im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 97 vom 4. Dezember 1968, Seite 3, so zusammengefaßt wird: Innenminister Walter Krause hat sich energisch gegen den von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betriebenen Erlaß einer nach seiner Auffassung vollig unzureichenden „Sicherheitsrichtlinie" für Ölfernleitungen gewandt. Die Verwirklichung dieses Entwurfs würde die Bemühungen Baden-Württembergs um die Gewässerreinhaltung erheblich gefährden und die Sicherheitsvorschriften für Ölfernleitungen untragbar abschwächen. Unzureichend seien insbesondere die Vorschriften über die Rohrdicken, die Auffangräume für auslaufendes Öl, die Mindestprüfzeiten und den Prüfdruck. Die Kommission sei für den Erlaß einer solchen Richtlinie zudem gar nicht zuständig. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Innenministers von Baden-Württemberg, W. Krause, daß der Richtlinienentwurf zumindest eine mittelbare Gefahr für die Sicherheitsvorschriften der ENI-Leitung am Bodensee bedeutet, weil allgemeine Erleichterungen der Sicherheitsbestimmungen die Forderungen begünstigen würden, die ENI-Sicherheitsvorschriften zu reduzieren? Was beabsichtigt gegebenenfalls die Bundesregierung zu tun, um die durch die EWG-Richtlinie provozierten Gefahren für die Sicherung der Ölfernleitungen und damit für die Sicherung der Gewässerreinhaltung abzuwehren? Die Bundesregierung teilt im wesentlichen die Bedenken gegen ein Inkrafttreten des Richtlinienvorschlages der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Sie ist der Meinung, daß der Richt- 11190 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968 linienvorschlag bei weitem nicht die Sicherheitsanforderungen, die in der Bundesrepublik für notwendig gehalten werden, garantiert. Da darüber hinaus die Vorschriften weit über eine notwendige Harmonisierung im Sinne des allgemeinen Programms zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse im innergemeinschaftlichen Warenverkehr hinausgehen, hält die Bundesregierung eine Beschränkung für notwendig. Sie hat beantragt, die Position „Ölfernleitungen" zu beschränken auf eine „Richtlinie über die Qualität von Rohren und sonstigen Bauelementen für den Bau von Ölfernleitungen". Mit dieser Einschränkung würde außerdem erreicht, daß sich die Richtlinie nicht mehr auf die besonderen Sicherheitsanforderungen im Interesse des Gewässerschutzes erstrecken würde. Mit dem Antrag der deutschen Delegation würde erreicht, daß die Sicherheitsvorschriften der ENI-Leitung überhaupt nicht berührt würden und damit die geschilderte Besorgnis nicht in Betracht kommen kann. Die Bundesregierung darf darauf hinweisen, daß eine Gemeinschaftsregelung nur einstimmig erlassen werden kann. Die Bundesregierung wird daher einer Regelung nur zustimmen, wenn sichergestellt ist, daß eine Abschwächung der deutschen Sicherheitsanforderungen nicht eintreten kann. Sie wird sich dabei an die Anforderungen halten, die in der soeben fertiggestellen „Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten" (RFF), der u. a. auch die obersten Wasserbehörden der Länder zugestimmt haben, festgelegt sind.
Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden. — Ich höre keinen Widerspruch gegen diese Erweiterung der Tagesordnung.
Der Vorsitzende des Innenausschusses teilt mit Schreiben vom 12. Dezember 1968 mit, daß durch ein redaktionelles Versehen der in der 204. Sitzung am 11. Dezember dieses Jahres verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksachen V/3036, V/3600 — als „Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes" bezeichnet worden sei. Ich unterstelle, daß das Haus damit einverstanden ist, wenn wir den Beschluß vom 11. Dezember dahingehend berichtigen, daß die Überschrift des Gesetzes lautet: „Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes". — Das Haus ist damit einverstanden.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen haben mit Schreiben vom 4., 6. und 12. Dezember 1968 mitgeteilt, daß gegen die nachstehenden Verordnungen des Rates keine Bedenken erhoben worden sind:
Verordnung Nr. 644/68 des Rates vom 29. Mai 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 172/67/EWG über die Grundregeln zur Denaturierung von Weizen und von zur Brotherstellung geeignetem Roggen
Verordnung EWG Nr. 1755/68 des Rates vom 5. November 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 973/67/EWG, soweit sie die Zolltarifbezeichnung von Zitrusfrüchten mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei betrifft
Verordnung EWG Nr. 1756/68 des Rates vom 5. November 1968 zur Änderung der Verordnung EWG Nr. 253/68, soweit sie die Zolltarifbezeichnung von Zitrusfrüchten mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei betrifft
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger der Tarifnr. 08.04 B des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache V/3493 —
Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung EWG Nr. 1042/68 des Rates betreffend die Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel
— Drucksache V/3564 — Verordnung des Rates über den Absatz von Erzeugnissen des Sektors Schweinefleisch, die Gegenstand besonderer Interventionsmaßnahmen Waren
— Drucksache V/3531 —
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 11. Dezember 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderung des Wirtschaftsraumes Unterweser — Drucksache V/3521 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/3627 verteilt.
Zu den in der Fragestunde der 204. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Dezember 1968 gestellten Fragen des Abgeordneten Müller (Ravensburg) Drucksache V/3618 Nrn. 35, 36 und 37 X), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 11. Dezember 1968 eingegangen. Sie lautet:
Da der derzeitige Stillstand der Verhandlungen auf unterschiedlichen Auffassungen der beiden anderen Vertragspartner Österreichs und der Schweiz — untereinander über den Umfang der vorzunehmenden Revision der Internationalen Schiffahrts-
und Hafenordnung für den Bodensee aus dem Jahre 1868 beruht, sind die Möglichkeiten der Bundesregierung, die Verhandlungen zu beschleunigen, nur beschränkt. Die deutschen Botschaften in Bern und Wien sind jedoch in diesen Tagen erneut angewiesen worden, in den Außenministerien ihrer Gastländer vorzusprechen, um eine baldige Fortsetzung und Beendigung der Verhandlungen zu erreichen.
Für die schiffahrtpolizeilichen Vorschriften auf der deutschen Seite des Bodensees ist nicht der Bund, sondern sind die Länder Baden-Württemberg und Bayern zuständig. Die Grundlage der Erteilung von Schiffs- und Bootsführerpatenten stimmt international überein. Bei den erwähnten internationalen Verhandlungen ist auch die einheitliche Auslegung einzelner Bestimmungen über die Patenterteilung erörtert worden.
Da für schiffahrtpolizeiliche Maßnahmen auf dem Bodensee ausschließlich die Länder Baden-Württemberg und Bayern verantwortlich sind, kann die Frage hier nicht beantwortet werden.
Wir kommen zur
Fragestunde
— Drucksachen V/3618, zu V/3618 —
Dazu zunächst eine Mitteilung. Das Auswärtige Amt hat in der Sitzung des Ältestenrates vom 9. Dezember durch den Sprecher der Bundesregierung vortragen lassen, daß es heute in der Fragestunde nicht vertreten sein könne. Der Ältestenrat hat daraufhin den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts für Donnerstag vorgesehen; jedoch konnten gestern nicht alle Fragen beantwortet werden.
Zu den Fragen 116 bis 118 hat sich der Herr Abgeordnete Dr. Hudak mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Sozialistischen Volksrepublik Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland zum Stillstand gekommene Familienzusammenführung wieder in Gang zu bringen?
*) Siehe 204. Sitzung, Seite 11020 A
11148 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1968
Vizepräsident Dr. Mommer
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die z. Z. mit der Sozialistischen Volksrepublik Rumänien geführten Wirtschaftsverhandlungen eine Möglichkeit für die Bundesregierung bieten, wenigstens auf die auch dem Auswärtigen Amt bekannten Härtefälle (Zusammenführung von Ehegatten) hinzuweisen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Unsicherheit und Ungeklärtheit in der Frage der Familienzusammenführung für die Betroffenen gerade im Jahr der Menschenrechte eine schwere seelische Belastung und menschliche Not bedeuten?
Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Die Frage 126 stellt der Abgeordnete Dr. Schmidt

(Offenbach) :

Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Einreisegenehmigungen für die Fußballmannschaft von Torpedo Moskau zu Freundschaftsspielen in der Zeit vom 22. bis 29. Dezember 1968 mit den Offenbacher Kickers, dem Bonner SC, dem 1. FC Saarbrücken und dem VfL Osnabrück, die bereits vor dem 21. August 1968 vereinbart worden waren, erteilt werden?
Auch dieser Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Auch hier liegt noch keine Antwort vor. Auch sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Desgleichen hat sich der Abgeordnete Wendt mit schriftlicher Beantwortung der Fragen 127 bis 129 einverstanden erklärt:
Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Ausführung des Gedankens, den Bundesaußenminister Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 29. November 1968 wie folgt formulierte: „Nicht zuletzt sollten wir den Problemen unserer Jugend, den Problemen der Ausbildung und des Jugendaustausches auf europäischer Grundlage eine besondere Aufmerksamkeit widmen und uns bemühen, die junge Generation wieder stärker mit dem Werk der europäischen Einigung zu verbinden"?
Ist die Bundesregierung bereit, über die Ausarbeitung und Durchführung ihrer Pläne zur Intensivierung des europäischen Engagements der Jugend mit den Jugendverbänden in direkte und konkrete Beratungen einzutreten?
Woran liegt es, daß die Konferenz europäischer Beamter über die Vorbereitung eines Europäischen Jugendwerkes noch immer nicht zustande gekommen ist?
Auch hier wird die Antwort nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Die Frage 122 ist zurückgezogen worden. Noch nicht beantwortet sind die Fragen 121 und 123 bis 125. Nach Ziffer 18 der Richtlinien unserer Geschäftsordnung über die Fragestunde werden diese Fragen im Januar zu Beginn der Fragestunde aufgerufen, in der der Bundesaußenminister oder sein Vertreter anwesend sein wird.
Ich rufe jetzt die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung ist der Herr Staatssekretär im Bundespostministerium anwesend. Die Frage 54 stellt der Abgeordnete Weigl:
Trifft es zu, daß ein qualifizierter Beamter des einfachen Postdienstes, der über den zweiten Bildungsweg die Fachschulreife nachgeholt hat, für den Aufstieg in den mittleren Dienst der Deutschen Bundespost nicht anders behandelt werden kann als ein Aufstiegsbewerber ohne Nachweis der mittleren Reife?
Bitte, Herr Staatssekretär!

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Die Frage betrifft qualifizierte Beamte des einfachen Postdienstes. Die Frage ist mit ja zu beantworten. Nach den Grundsätzen des Beamten- und Laufbahnrechts müssen Aufstiegsbewerber nachweisen, daß sie die erforderliche Eignung für die Laufbahn besitzen, in die sie aufsteigen wollen. Der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung, z. B. Fachschulreife, kann aber allein nicht als ausreichender Maßstab für die Beurteilung der Eignung angesehen werden. Dazu ist vielmehr eine Eignungsfeststellung erforderlich. Im Bereich der Deutschen Bundespost erfolgen diese Eignungsfeststellungen nach dem Prinzip der Bestauslese, da meist geringeren Einstellungsquoten wesentlich mehr Bewerber gegenübexstehen.