Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht die Daten wiederholen, die der Herr Staatssekretär bei der Begründung des Gesetzentwurfs hier gebracht hat. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß dieses BSHG aus dem Jahre 1961 nicht nur eine Novelle hinter sich hat, sondern auch ein halbes Dutzend Bestimmungen verkraften mußte, die in anderen Gesetzen stehen. Dazu gehören so peinliche Gesetze wie das Haushaltssicherungsgesetz und ähnliches.
Und dann kommt das Verfassungsgerichtsurteil. Meine Damen und Herren, die Wirkung dieses Urteils ist von der Bundesregierung in der Novelle selbstverständlich berücksichtigt worden, insbesondere im Hinblick auf das Thema der Hilfe für Gefährdete. Es steht jetzt also nur sehr wenig drin. Als meine persönliche Auffassung möchte ich sagen:
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Ich habe große Bedenken, ob das, was drinsteht, noch ausreicht, um gefährdeten Menschen wirklich helfen zu können. Ich bin immer noch nicht fertig mit der Feststellung des Verfassungsgerichts — aber das ist wirklich meine persönliche Meinung, das spreche ich hier nicht im Namen meiner Fraktion aus —, das ja heute hier überhaupt eine merkwürdige Rolle spielt, wie mir gerade einfällt, daß der Staat nicht dazu da sei, seine Bürger zu bessern. Na ja, wollen wir einmal abwarten, auf welche Gebiete sich das alles ausdehnen läßt.
Wir haben also diesen Entwurf auf Grund des Verfassungsgerichtsurteils in § 73 sehr entschärfen müssen. Eine weitere durch Verfassungsgerichtsurteil bedingte Änderung haben wir in § 96. Da hat, wenn ich mich so ausdrücken darf, der Föderalismus gesiegt: Der Bund ist nicht dazu da, festzustellen, wo in der Gemeinde jemand das Sozialhilfegesetz durchführt. Das tut denn auch weiter nicht weh.
Aber, meine Damen und Herren, diese Dinge, die sich bis zu dieser vorgelegten Novelle entwickelt haben, haben auch noch eine andere, ernste Seite. Es ist nämlich die Frage aufzuwerfen, ob das, was in der Novelle jetzt steht, eigentlich dem genügt, was die Bundesregierung in ihrer Begründung gesagt hat. Es ist zuzugeben, daß sich das BSHG bis heute, trotz einiger Mängel und obwohl manches von dem noch nicht verwirklicht ist, was die SPD sowohl als Opposition früher verlangt hat als auch heute noch fordert, bewährt hat. Manches hätte verhindert werden können, wenn 1961 und auch bei der ersten Novelle, die ja nur sozusagen eine sehr gekürzte Novelle darstellte, unsere Anträge angenommen worden wären; man wollte schnell und ohne viel Zeitverlust Dringendes ändern.
Wir haben jetzt die erste Lesung. Ich habe also nicht die Absicht, hier Paragraph für Paragraph durchzugehen. Aber sehen Sie sich einmal nur den ganzen Komplex der Hilfen für die körperlich und geistig Behinderten und der damit in Zusammenhang zu bringenden Fragen der Einkommensverhältnisse, der Grenzen bei den Einkommen und der Belastungen der Familien an; diese Belastungen der Familien dauern manchmal viele Jahre. Ich sagte nicht etwa aus Versehen nicht „Eltern". Diese Belastung bleibt nämlich, bei Familien mit mehr als diesem einen kranken Kind nicht bei den Eltern stehen. Sie trifft auch deren andere, gesunde Kinder. Darum bin ich der Auffassung, daß hier etwas getan werden muß.
Wir von der Sozialdemokratie werden uns in den Ausschüssen darum bemühen, ob nicht etwas mehr getan werden kann, als die Novelle vorsieht. Die Einkommensgrenzen haben nicht ausgereicht. Ich möchte feststellen, daß sich die Bundesregierung in ihrer Antwort Drucksache V/1804 vom Mai 1967 auf eine Frage von uns nach den Belastungen, die den Eltern entstehen, darauf zurückgezogen hat, festzustellen, daß sich das bei den Leistungen der Krankenversicherung nach der Satzung richtet und, soweit die Sozialhilfe eingreift, nach den Bestimmungen des BSHG. Sie hat in der Sache völlig recht. Dann wird von der Zumutbarkeit gesprochen, und die Regierung sagt:
Die Zumutbarkeit ergibt sich aus Einkommensgrenzen, die im Gesetz festgelegt und als Schongrenzen anzuwenden sind. Bei der Beurteilung der Frage,- ob und in welchem Umfang Einkommen heranzuziehen ist, das die maßgebende Einkommensgrenze übersteigt, sind die besonderen Umstände und Belastungen zu berücksichtigen, die sich für die Familie aus der Behinderung des Kindes ergeben. Ähnliches gilt für den Einsatz des Vermögens.
Das ist in der Sache alles richtig. Nur, meine Damen und Herren, wir hörten eben vom Kollegen Kühn aus Hildesheim einiges über Unverständnis bei Verwaltungen. Das trifft auch hier zu. Das Gesetz wird nicht immer so großzügig gehandhabt, wie es gehandhabt werden müßte gerade in diesen Fällen, weil schon an und für sich der Aufbau der Einkommensbegrenzungen in unserem Gesetz nicht dazu ausreicht, solche lang andauernden schweren Belastungen durch die Familien verkraften zu können. Darauf kommt es nämlich an.
Wir begrüßen also, daß Verbesserungen und Änderungen dieser Lösung nahekommen. Wir werden uns im Ausschuß darüber unterhalten müssen.
Da wir gerade bei den Einkommensgrenzen und den Anrechnungen sind, ein kurzes Wort zum Thema Anrechnung von Grundrenten auf Sozialhilfeleistungen. Wir sind der Auffassung, daß wir uns in den Ausschüssen ernst damit auseinandersetzen müssen, ob es richtig ist, daß nach wie vor die Grundrenten aus der Kriegsopferversorgung angerechnet werden, oder ob hier nicht endlich einmal mit dieser Methode der Anrechnung Schluß gemacht werden muß. Es widerspricht dem Sinngehalt der Grundrente, daß man sie in dieser Form anrechnet.
Der Abschnitt 12, die Sonderbestimmungen zur Sicherung der Eingliederung von Behinderten und das, was man „Meldepflicht" nennt! Ich bin ja eigentlich der Auffassung: das, was jetzt in der Novelle darinsteht, ist mehr eine Hinweisverpflichtung, und wenn die Hinweisverpflichtung nicht genügt, wird daraus eine Benachrichtigungspflicht. Es gibt viele Argumente pro und kontra. In meinen Notizen hier habe ich sonst nichts stehen, Herr Kollege Kühn; nun haben Sie mich provoziert. Ich wollte wirklich nichts dazu sagen, weil wir das im Ausschuß behandeln können. Sie haben hier von den Betroffenen gesprochen. Sie meinen die Ärzte. Das erinnert mich an die Zeiten des Körperbehindertengesetzes. Als wir das Körperbehindertengesetz machten, hatte man nicht nur den Eindruck, sondern die Ärzte meinten das auch so, daß wir hier nicht ein Gesetz für Körperbehinderte machen würden, sondern ein Gesetz für den Ärztestand. Das war ein grober Irrtum sondergleichen. Darum haben sie sich wahrscheinlich auch damals so sehr im Ton vergriffen. Ich erinnere mich noch sehr gut der Überschrift in einer Fachzeitschrift: „Orthopäden, packt eure Koffer". Man kann also heute nur noch hinzusetzen: Komma, denn ihr könnt jetzt
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Weltreisen machen. — Wir sollten nicht von den Betroffenen reden, wenn wir nicht die meinen, denen geholfen werden soll. Man kann sich darüber unterhalten, wie weit darüber hinaus nicht nur Ärzte, sondern auch andere an der Durchführung eines solchen Gesetzes Beteiligte gehört werden müssen, wieweit ihre Wünsche usf. usf. berücksichtigt werden müssen. Aber das will ich Ihnen ehrlich sagen: mir wäre es lieber gewesen, wenn der Herr Staatssekretär hätte sagen können, daß die Verbände — das sind ja keine Lobbyisten im Sinne der Dinge, die wir vorige Woche erlebt haben —, die sich dieser Menschen annehmen, mit den Regelungen dieser Novelle zufrieden gewesen wären, weil sie ihren Ansichten entsprächen. Das wäre mir viel lieber gewesen als die Mitteilung, daß die Bundesärztekammer einverstanden ist. — Also, wie gesagt, das zu sagen hatte ich nicht vorgehabt, aber es schien mir notwendig, es nun doch zu tun.
Auch zur Ausweitung des § 39 in diesem Gesetz will ich hier nur kurze Anmerkungen machen, weil es eben die erste Lesung ist. Wir haben also die seelisch Behinderten in der Novelle zum BSHG, die jetzt vorliegt, mit drin. Wir werden eine Verschiebung der Kannleistungen und des Rechtsanspruches bekommen. Wir als Fraktion sind uns darüber klar, daß es hier zu schwierigen Dingen kommen kann. Wenn ich daran denke, wie ich als Laie monatelang mit den Professoren darum gerungen habe, was diese unter einem geistig behinderten Menschen verstehen, sehe ich eine Neuauflage kommen, wenn ich sie fragen werde: Was verstehen Sie unter einem seelisch behinderten Menschen? Wir werden also im federführenden Ausschuß eine Sachverständigenanhörung zu dieser Frage fordern, weil wir meinen: bevor wir uns entscheiden, müssen wir genau wissen, wo diese Reise dann hingeht. Wir sollten die Beratung dieser Novelle auch dazu benutzen, uns einmal Gedanken darüber zu machen, wie wir eine Fortführung des Rechtes der Rehabilitation überhaupt in den Griff bekommen.
Die Leistungserhöhung. Selbstverständlich sind die Leistungserhöhungen im allgemeinen zu begrüßen, sie sind aber zum Teil noch ungenügend. Ich will als Beispiel nur das Pflegegeld nehmen: von 100 auf 120 DM, und die Regierung sagt in ihrer Begründung, die Lebenshaltungskosten seien um 17 % gestiegen. Sie hat ganz vergessen, daß die Arbeitsleistungskosten, die damit zusammenhängen, ebenfalls gestiegen sind. Wir werden uns darüber unterhalten müssen.
Wir freuen uns darüber, daß z. B. bei der Ausbildungshilfe, bei den Voraussetzungen für den Besuch von Hochschulen usw. der Begriff des „erheblich über dem Durchschnitt" heraus ist. Dieses „erheblich" hat uns ja schon früher in den Ausschüssen viel Sorge gemacht, weil uns auch hier kein Mensch sagen konnte: Was ist eigentlich „erheblich über dem Durchschnitt" ? Ich will die Ausführungen, die ich damals dazu gemacht habe, aus Zeitgründen nicht wiederholen. Wir werden aber auf diesem Gebiet weitere Wünsche äußern.
Ich möchte allerdings auch eine Hoffnung aussprechen. Wir bekommen jetzt ja endlich das Ausbildungsförderungsgesetz auf den Tisch; in welcher Form weiß ich noch nicht ganz genau, aber wir bekommen es auf den Tisch. Ich hoffe sehr, daß dieses Ausbildungsförderungsgesetz ein so gut funktionierendes Gesetz wird, daß wir die Bestimmungen zur Ausbildungshilfe im Bundessozialhilfegesetz weitgehend als erledigt betrachten können. Ich glaube, die Güte des Ausbildungsförderungsgesetzes kann daran gemessen werden, was nicht mehr im BSHG zu stehen braucht; denn das Bundessozialhilfegesetz — das wissen alle Fachleute — ist nicht dazu da, solche Bestimmungen zu enthalten. Das war der Notanker, den wir werfen mußten, weil wir dieses Ausbildungsförderungsgesetz nicht hatten. Keiner wird dem Ausmerzen dieser Bestimmungen eine Träne nachweinen, wenn das Ausbildungsförderungsgesetz würdig an deren Stelle tritt.
Die Novelle zeigt bei verschiedenen Vorschlägen wiederum Festbeträge. Meine Damen und Herren, wir haben es früher gesagt, wir sagen es heute: Wir halten es für eine schlechte Sache, daß wir uns immer an Festbeträgen festhalten, die wir dann immer durch eine Novelle ändern müssen. Wenn hier von dem Herrn Staatssekretär u. a. gesagt worden ist, daß die Blindenhilfen von 240 auf 275 DM erhöht werden sollen, habe ich eine Frage. Das Bundesversorgungsgesetz hat vor rund zwei Jahren diese Bestimmung aufgenommen, und nun passen wir uns an. Warum passen wir uns erst nach zwei Jahren an, warum passen wir uns überhaupt in Form einer Novelle an, warum schreibt man nicht in ein solches Gesetz schlicht hinein, daß sich die Dinge nach dem richten, was dort geschieht? Das meinen wir mit der überflüssigen Fixierung von Festbeträgen. Die Dummen sind nämlich diejenigen, die dann diese Leistungen erhalten sollen.
Wir begrüßen die Vorschläge der Bundesregierung bezüglich des Kostenersatzes. Sie ist davon ausgegangen, überflüssige und unwirtschaftliche Verwaltungsarbeit entfallen zu lassen. Wir hoffen, daß wir vielleicht hier bei der Beratung auch noch einiges ändern können. Wir sind nämlich auch der Meinung, man sollte das Aktenwälzen ohne Erfolg abstellen.
Damit sind wir beim Geld. Wie sieht es denn nun bei dieser Geschichte mit den Gesamtkosten aus? Die Novelle spricht von Mehraufwendungen von 55,37 Millionen DM; davon soll der Bundeshaushalt ganze 3,72 Millionen DM mittragen. Ich nehme also an, daß der Haushaltsausschuß, der nach § 96 der Geschäftsordnung beteiligt werden soll, sehr schnell mit der Sache fertig ist. Der Rest von 51,65 Millionen DM bleibt bei den Ländern und Gemeinden hängen. Nun ist das so, daß wir es in diesem Hause ja gewohnt sind, mit Milliardenbeträgen zu jonglieren. Vielleicht haben wir das Gespür dafür verloren, was 50 Millionen DM draußen ausmachen. Hin und wieder bekommt man nämlich gesagt: Lieber Gott, da kommen da 50 Millionen und da 12 und da 17 und da 3 und da 12 und da 15, und auf einmal stellen wir fest, daß die Gemeinden kein Geld haben, um die Dinge durchzuführen. Unser Auge für die Größenordnungen ist da wohl etwas getrübt. Wir werden also wieder einmal etwas beschließen, was die
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anderen bezahlen müssen — bis auf die 3,72 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt.
Wir von der Sozialdemokratie haben das schon vor 1961, bei der Verabschiedung des Gesetzes 1961 und bei der ersten Novelle angesprochen. Wir haben immer wieder gesagt: Hier ist auch eine Frage, die etwas mit der Finanzreform zu tun hat. Wir müssen heute erneut auf diese Frage hinweisen, auf die Finanzreform, ganz besonders auf die Gemeindefinanzreform; denn Gemeinden, große und kleine, können mehr und mit mehr Freude tun, wenn ihre Kasse stimmt, wenn die Kasse es ohne zu große Schwierigkeiten zuläßt. Daran sollten auch wir bei diesen Zusammenhängen denken. Ich möchte dazu nur sagen, daß es nach meiner persönlichen Auffassung bei der Gemeindefinanzreform nicht gerade rosig aussieht.
Die Begründung der Bundesregierung hat der Herr Staatssekretär bereits vorgetragen. Wir können dazu nur sagen: Jawohl, sehr einverstanden.
Wir sind der Auffassung, daß wir uns bei der Beratung in den Ausschüssen mit allen Eingaben, ob sie nun von den kommunalen Spitzenverbänden, von den Ärzten oder von den Verbänden gekommen sind, die sich um die Betroffenen kümmern, die aus diesem Gesetz Leistungen erhalten sollen, sehr ernsthaft auseinandersetzen und sie auf ihre sachliche und fachliche Notwendigkeit prüfen sollten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Schlußbemerkung machen. Als die CDU und die SPD noch nicht gemeinsam Minister in einer Regierung hatten so wie jetzt, hatten wir harte Auseinandersetzungen. Wir haben ein Bundesverfassungsgerichtsurteil hinter uns, das die Dinge geklärt hat. Ich will nicht die Frage nach Siegern und Besiegten stellen. Ich möchte nur mit Genugtuung feststellen — und ich glaube, Herr Kühn, da nähere ich mich Ihrer Auffassung —, daß jetzt Klarheit und Frieden herrschen und daß dieses Gesetz nun endlich so durchgeführt werden kann, wie man sich das vorstellt.
Damals hatte die CDU als Begründung für ihre Hartnäckigkeit und ihren enormen Widerstand angeführt, dieses Gesetz sei ein Teil der Gesellschaftspolitik. Ich darf Ihnen heute sagen: sehr richtig, es ist eine gesellschaftspolitische Angelegenheit. Der Hintergrund war einfach der, daß Ihre Vorstellungen von Subsidiarität andere sind als unsere. Wenn wir uns darüber einig sind, daß dieses Gesetz mehr als ein Fachgesetz ist, nämlich auch eine gesellschaftspolitische Aussage, dann kann ich nur mein Bedauern darüber aussprechen, daß in der Sozialenquete dieser Sektor so schlecht und billig weggekommen ist. Dort hat man die Funktion des Sozialhilferechts nicht nur als eine Lückenbüßerfunktion angesehen, sondern man hat es auch so ausgedrückt, und dagegen möchte ich mich an dieser Stelle doch einmal verwahren. Wir sind der Auffassung, daß ein modernes Sozialhilferecht, so wie es heute schon ist und das noch auf dem Wege zur Verbesserung ist, Funktionen haben muß, die von uns allen unterstützt werden, weil moderne Sozialhilfe eine wichtige und kontrollierbare Aussage zur Gesellschaftspolitik darstellt. Da kann man sich mit Sonntagsreden nicht aus der Affäre ziehen, sondern da muß man Fakten auf den Tisch legen, damit man feststellen kann, ob da etwas gesellschaftspolitisch Interessantes ist oder nicht.
Die Aufgabe, die vor uns steht, kann nicht auf einmal gelöst werden, auch nicht nur mit Leistungsverbesserungen. Leistungsverbesserungen schlechthin bedeuten noch kein Hinwenden zu gesellschaftspolitischen Funktionen. Wir als Sozialdemokraten werden uns darum bemühen, daß der kleine Schritt, den diese Novelle darstellt, zu einem größeren Schritt werden wird. Dann, meine Damen und Herren, werden wir Sozialdemokraten uns zu gegebener Zeit auch darum bemühen, die Wegweiser aufzustellen, damit diese Schritte in die richtige Richtung gelenkt werden.