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ID0520122400

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    Deutscher Bundestag 201. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Krone, Schulhoff, Dr. Schmid (Frankfurt) und Wullenhaupt . . . . . 10803 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10803 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 10803 C Fragestunde (Drucksachen V/3578, V/3574) Fragen des Abg. Ertl: Entwicklung von Euratom Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10803 D Ertl (FDP) 10804 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 10804 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 10804 D Dorn (FDP) 10805 A Moersch (FDP) 10805 A Dichgans (CDU/CSU) 10806 A Frage des Abg. Rollmann: Herder-Institut für Ostmitteleuropa-Forschung Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . 10807 A Rollmann (CDU/CSU) 10807 B Frage des Abg. Dichgans: Richternachwuchs für die obersten Bundesgerichte Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10807 D Dichgans (CDU/CSU) 10808 A Frage des Abg. Strohmayr: § 29 des Wohngeldgesetzes . . . . 10808 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Reform des Familienlastenausgleichs . 10808 B Fragen des Abg. Biechele: Fahrten an die Zonengrenze . . . . 10808 B Frage des Abg. Moersch: Bundesamt für Internationalen Jugendaustausch Dr. Barth, Staatssekretär 10808 B Moersch (FDP) . . . . . . . 10808 C Frage des Abg. Dorn: Amtssitz des Bundespräsidenten Dr. Vogel, Staatssekretär . . . 10808 D Dorn (FDP) 10809 A II Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Fragen der Abg. Frau Rudoll: Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz Katzer, Bundesminister . . . . 10809 B Frau Rudoll (SPD) 10809 C Frage des Abg. Sander: Vorschläge für Preissenkungen bei Zuckerrüben, Getreide und Raps Höcherl, Bundesminister . . . . . 10810 B Sander (FDP) . . . . . . . 10810 B Ertl (FDP) 10810 D Logemann (FDP) . . . . . . . 10811 A Dorn (FDP) 10811 A Frage des Abg. Sander: Eigenerzeugung landwirtschaftlicher Produkte in Deutschland, Frankreich und Italien Höcherl, Bundesminister 10811 B Schoettle, Vizepräsident 10811 D Sander (FDP) 10811 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 10811 D Frage des Abg. Sander: Auswirkungen von Einfuhrerleichterungen auf das Einkommen der deutschen Land- und Forstwirtschaft Höcherl, Bundesminister 10812 B Sander (FDP) 10812 B Ertl (FDP) 10812 D Fragen des Abg. Richarts: Berufsumschulungslehrgänge für Landwirte 10813 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Verbilligte Butter für karitative Organisationen usw. Höcherl, Bundesminister 10813 C Dr. Rinderspacher (SPD) 10813 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 10814 B Fellermaier (SPD) 10814 C Frage des Abg. Dr. Enders: Wehrpflicht für Junglandwirte Höcherl, Bundesminister 10814 D Dr. Enders (SPD) 10815 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10815 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10815 C Frage des Abg. Peiter: Bekämpfung von Tollwut Höcherl, Bundesminister . . . . . 10815 D Peiter (SPD) . . . . . . . . . 10816 A Fragen des Abg. Wagner: Vorsorgeuntersuchungen durch einen öffentlichen Gesundheitsdienst Frau Strobel, Bundesminister . . 10816 B Wagner (CDU/CSU) 10816 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verbrennungsanlagen für Altöl Frau Strobel, Bundesminister . . . 10816 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10817 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3506 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) 10817 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 10818 B Busse (FDP) 10819 A Dichgans (CDU/CSU) 10819 C Schoettle, Vizepräsident 10821 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache V/3495) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10821 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 10822 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10823 D Spitzmüller (FDP) . . . 10826 C. 10828 C Maucher (CDU/CSU) 10827 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10828 A Frehsee (SPD) 10828 A Entwurf eines Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetzes (Drucksache V/3505) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 10829 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 10837 A Jacobi (Köln) (SPD) 10839 B Dr. Bucher (FDP) 10842 A Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Spitzengliederung der Landesverteidigung (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Ollesch, Jung Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 III und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2994) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Ausbau und Erweiterung der EWG (Abg. Dr. Mommer, Metzger, Dr. Schulz [Berlin], Dr. Rutschke, Borm, Dr. Achenbach u. Gen.) (Drucksache V/3084) mit Antrag betr. Stärkung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Dr. Mommer, Metzger, Bading u. Gen.) (Drucksache V/3211) Majonica (CDU/CSU (zur GO) . . . 10844 D Dorn (FDP) (zur GO) . . . . 10845 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 10845 D Mertes (FDP) (zur GO) 10846 C Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 10847 B Berkhan (SPD) . . . . . . . 10851 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 10856 C Dr. Zimmermann (CDU/CSU) nach § 36 GO . . . . . . . . 10861 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10861 C Herold (SPD) 10863 D Ollesch (FDP) 10865 D 10885 D Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . . 10868 A Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 10871 A Jung (FDP) 10872 D Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 10875 C Mattick (SPD) 10877 D Blumenfeld (CDU/CSU) 10879 C Dr. Mommer (SPD) 1Ó881 B Majonica (CDU/CSU) 10882 C Ertl (FDP) 10883 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 10884 C Draeger (CDU/CSU) 10887 D van Delden (CDU/CSU) . . . . 10889 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . 10890 B Richter (SPD) 10892 C Dr. Schröder, Bundesminister . . 10898 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (FDP) (Drucksache V/3375) — Erste Beratung - in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (Abg. Stooß, Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Stecker, Struve, Bauknecht, Ehnes u. Gen.) (Drucksache V/3581) — Erste Beratung — 10902 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Abg Kühn [Hildesheim], Dr. Jungmann, Frau Blohm, Dr. Schmidt [Gellersen], Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/3419) — Erste Beratung — 10902 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes (Abg. Dr. Schmid-Burgk, Dr. Müthling, Krammig, Dr. Stecker u. Gen.) (Drucksache V/3420) — Erste Beratung — . . . . . . . . 10902 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen (Drucksache V/3516) — Erste Beratung — 10903 A Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) — Erste Beratung — 10903 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache V/3534) — Erste Beratung — 10903 B Entwurf eines Gesetzes zu dem revidierten Abkommen vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer sowie zu der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des am 13. Februar 1961 revidierten Abkommens vom 27. Juli 1950 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache V/3535) — Erste Beratung — 10903 B Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Juli 1966 über die Annahme von Strahlschutznormen für Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben (Drucksache V/3539) — Erste Beratung — 10903 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) — Erste Beratung — 10903 D Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache V/3494) — Erste Beratung — 10903 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3515) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 10903 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 10905 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . , 10905 B Absetzung der Punkte 17 und 33 von der Tagesordnung 10906 C Nächste Sitzung 10906 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10907 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 29. November 1968 betr. das Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung 10907 B Anlage 3 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vom 29. November 1968 (Umdruck 545) . . . 10907 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Dr. Heuser (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung 10908 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die, Mündlichen Anfragen des Abg. Logemann betr. Auswirkungen der von der Bundesregierung zur Verminderung der Zahlungsbilanzschwierigkeiten anderer Länder vorgesehenen Maßnahmen auf die deutsche Landwirtschaft 10908 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. regionales Aktionsprogramm für den ostbayerischen Raum 10909 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) betr. Einbeziehung der Gemeinde Lopau (Kreis Ülzen )in den Truppenübungsplatz Munster 10909 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Burger betr. Stand der Planung für die Umgehungsstraße Köndringen—Teningen—Emmendingen . . . 10909 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg 10910 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen . . . . 10910 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (GauAlgesheim) betr. Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz durch Tabakschwelprodukte 10910 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10803 201. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 6. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 12. Dr. Arndt (Hamburg) 7. 12. Bading * 5. 12. Dr. Birrenbach 6. 12. Brand 6. 12. Corterier 4. 12. Dr. Dahlgrün 4. 12. Deringer 4. 12. Fritz (Welzheim) 4. 12. Frau Funcke 4. 12. Graaff 6. 12. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus 4. 12. Dr. Ils 4. 12. Frau Dr. Kleinert 15. 1. 1969 Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kriedemann * 4. 12. Kunze 31. 12. Lücker (München) * 4. 12. Mauk * 4. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Frau Meermann ** 7. 12. Meister 4. 12. Michels 6. 12. Müller (Aachen-Land) * 6. 12. Dr. Pohle 6. 12. Raffert 4. 12. Rasner 4. 12. Schmidt (Hamburg) 4. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Stücklen 4. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 6. 12. Wienand 31. 12. Dr. Wilhelmi 7. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 29. November 1968 An den Herrn Bundeskanzler 53 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 331. Sitzung am 29. November 1968 beschlosAnlagen zum Stenographischen Bericht sen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 28. November 1968 verabschiedeten Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (AbsichG) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Weichmann Bonn, den 29. November 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 53 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 28. November 1968 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Weichmann Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (AbsichG) Der Bundesrat verzichtet wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung trotz verschiedener Bedenken auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er geht dabei von der Überzeugung aus, daß Bundestag und Bundesregierung dazu bereit sind, besondere Härten des Gesetzes auszugleichen (die auch in ungleichmäßiger Behandlung gleicher Tatbestände bestehen können) und darüber hinaus Unzulänglichkeiten zu beseitigen, sobald solche sich bei der Durchführung des Gesetzes herausstellen sollten. Anlage 3 Umdruck 545 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vorn 29. November 1968. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung des Wehrsoldes für alle grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen möglich ist. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß 10908 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 die Lebenshaltungskosten seit der letzten Erhöhung des Wehrsoldes im Jahre 1965 auch für die Wehrpflichtigen inzwischen wesentlich gestiegen sind. Bonn, den 4. Dezember 1968 Rommerskirchen Dr. Barzel und Fraktion Berkhan Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Ich möchte bei der Erörterung des Tagesordnungspunktes an die warnenden Worte des Herrn Kollegen Dichgans von heute morgen erinnern. Was ist hier vorgegangen? Der Rechtsausschuß berät die Finanzreform und in diesem Rahmen auch die von der Bundesregierung beantragte Grundgesetzänderung zu Art. 74 Nr. 19, d. h. die Ausweitung der gesundheitspolitischen Kompetenzen des Bundes. Zu seiner Unterrichtung bittet er den Gesundheitsausschuß um eine Stellungnahme, obwohl dieser zu diesem Fragenkomplex vom Parlament überhaupt noch keinen Auftrag hatte. Der Gesundheitsausschuß berät und beschließt, und heute sollen wir nun das nachholen, was korrekterweise vorher nötig gewesen wäre. Es hat mit Geschäftsordnungsreiterei nichts zu tun, wenn hier und heute schwere Bedenken gegen eine solche Verfahrensweise angemeldet werden. Wenn solche Dinge schon am grünen Holze — sprich: Rechtsausschuß — passieren, wer soll dann noch garantieren, daß die Gesetzgebung ihren korrekten Gang geht? Dabei handelt es sich hier außerdem noch um eine Grundgesetzänderung. Wenn der Gesundheitsausschuß nunmehr den Beratungsgegenstand in einem korrekten Verfahren in der gleichen Sache zur Beratung erhält, wird diese zur rein formalen Angelegenheit degradiert. Solche Dinge dürfen sich nicht wiederholen. Zur Sache selbst haben wir unsere Meinung in der gesundheitspolitischen Debatte dargelegt. Ich habe unsere Bedenken gegen eine Kompetenzausweitung angemeldet, insbesondere soweit es die „Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten" betrifft. Die Tatsache, daß man nun einen beschränkenden Katalog vorgeschlagen hat, ändert an der Tendenz nicht viel. Es erscheint uns auch nicht besonders sinnvoll, Kompetenzänderungen vorzunehmen, wo es 'in Wahrheit um klare finanzielle Abgrenzungen und Zuständigkeiten geht. In der Sache selbst wird dadurch kein Fortschritt erzielt, weil die Bundesregierung den eigentlichen Entscheidungen ausweicht. Über die 'Einzelheiten werden wir uns noch zu unterhalten haben, insbesondere erwarten wir einige überzeugendere Argumente zur Rechtfertigung dieses Regierungsentwurfs, ganz abgesehen davon, daß der Bundesrat seine abweichende Haltung und Auffassung in einer Reihe von Punkten deutlich genug dargelegt hat. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/3529 Fragen 88, 89 und 90) : In welchem Ausmaß wird die deutsche Landwirtschaft von den Maßnahmen betroffen, die von der Bundesregierung zur Verminderung der Zahlungsbilanzschwierigkeiten einiger anderer Länder vorgesehen sind? Wird die Begünstigung von Einfuhren zu einer weiteren Beeinträchtigung der Absatzchancen deutscher landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Inlandsmarkt führen? Wodurch wird verhindert werden, daß die erheblichen und staatlich geförderten Bemühungen um eine Steigerung des deutschen Agrarexports durch die vorgesehenen Maßnahmen zunichte gemacht werden? Ungefähr 95 v. H. der Erzeugung der deutschen Landwirtschaft sind Produkte, die in der Ausnahmeliste des § 6 Absicherungsgesetz enthalten sind und deshalb nicht von den im Absicherungsgesetz enthaltenen Maßnahmen betroffen werden. Nur 5 % der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugung sind demzufolge direkt betroffen. Aber auch bei diesen Erzeugnissen sind die Auswirkungen mit Ausnahmen von Getränken gering, weil sie als landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht dem vollen Satz von 4 v. H., sondern dem ermäßigten Satz von 2 v. H. unterworfen sind. Von der deutschen ernährungswirtschaftlichen Gesamteinfuhr entfallen rd. 60 % auf Marktordnungswaren der Ausnahmeliste zu § 6 des Absicherungsgesetzes. Bei den betroffenen übrigen 40% der ernährungswirtschaftlichen Einfuhr müssen folgende drei Gruppen von Waren unterschieden werden: a) Komplementärwaren, die in Deutschland nicht hergestellt werden und insoweit auch nicht die Absatzchancen der deutschen Landwirtschaft beeinträchtigen (z. B. Tee, Kaffee, Kakao). b) Substitutionsprodukte, die zwar nicht in Deutschland erzeugt werden, aber unter bestimmten Voraussetzungen deutsche landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Verbrauch verdrängen können (z. B. Reis). Diese Substitution zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen der einheimischen Produktion kann ihrem Umfang nach kaum zu einer ins Gewicht fallenden Schmälerung der Absatzchancen der deutschen Landwirtschaft führen. c) Waren, die auch in Deutschland erzeugt werden. Hierbei handelt es sich sowohl um Erzeugnisse der Landwirtschaft als auch um Ernährungsgüter, in denen deutsche landwirtschaftliche Rohstoffe enthalten sind (z. B. Bier). Von den im Wirtschaftsjahr 1967/68 aus der Bundesrepublik ausgeführten Agrarerzeugnissen im Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10909 Werte von rd. 2,7 Milliarden DM wurden 57,8 % von EWG-Agrarmarktordnungen erfaßt. Damit gelangen mehr als die Hälfte der exportierten Nahrungsmittel in den Genuß der Ausnahmeregelung des Absicherungsgesetzes. Es ist zudem mit einer steigenden Tendenz der Exporte der Marktordnungserzeugnisse an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produkten zu rechnen. Die übrigen Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind überwiegend in der Liste der Gegenstände aufgeführt, die dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 2 v. H. der Exportsondersteuer unterliegen. Der Gesetzgeber hat damit auf die Erfordernisse des Agrarexports weitgehend Rücksicht genommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 3. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/3529 Frage 122) : Welche Vorschläge hat die bayerische Staatsregierung für das in den „Vorschlägen zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik des BMWi am 26. September 1968" angekündigte regionale Aktionsprogramm für den ostbayerischen Raum bereits vorgelegt? Die bayerische Staatsregierung hat für den ostbayerischen Raum noch kein regionales Aktionsprogramm vorgelegt. Es haben jedoch bereits zwei vorbereitende Besprechungen über regionale Aktionsprogramme, zuletzt am 12. November 1968, stattgefunden, an der Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr teilgenommen und die baldige Übersendung der ersten Entwürfe in Aussicht gestellt haben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (Drucksache zu V/3529 Fragen 128 und 129) : Treffen die seit Jahren umlaufenden Gerüchte zu, daß die Gemeinde Lopau (Kreis Ülzen) in den Truppenübungsplatz Munster einbezogen werden soll? Sind für den Fall, daß die Einbeziehung geplant ist und die Räumung des Ortes notwendig wird, Vorstellungen über die Umsiedlung der Einwohner, bei denen es sich meist um Vertriebene handelt, entwickelt worden? Es trifft zu, daß der Ort Lopau aus Sicherheitsgründen in den Gefahrenbereich der Schießbahnen des Truppenübungsplatzes Munster-Nord einbezogen und deshalb von seinen Einwohnern geräumt werden muß. Im Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz hat der Herr Niedersächsische Minister des Innern dieser Lösung zugestimmt. Es ist hier bekannt, daß es sich bei der Umsiedlung der Einwohner in der Mehrzahl um Vertriebene handelt. Die Umsiedlung geschieht nach den für die Freimachung von bundeseigenen Liegenschaften für Zwecke der Verteidigung geltenden Freimachungsrichtlinien des Herrn Bundesministers der Finanzen vom 25. Juni 1956, veröffentlicht im Ministerialblatt des Bundesministeriums der Finanzen 1956 Seite 496 ff. Aufgrund dieser Richtlinien konnten in zahlreichen Fällen bundeseigene. Liegenschaften — insbesondere auch Teile von Truppenübungsplätzen — für Zwecke der Verteidigung zur Zufriedenheit aller Betroffenen frei gemacht werden. Die für die Umsetzung der Betroffenen zuständigen Ministerien — Bundesschatzministerium und Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau — habe ich inzwischen gebeten, die notwendigen Maßnahmen für die Räumung von Lopau nach den genannten Richtlinien einzuleiten. Anlage 8 Schriftliche Antwort .des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache zu V/3529 Fragen 130, 131 und 132) : Wie ist der Stand der Planung für die im Zuge der B 3 vorgesehene große Umgehungsstraße Köndringen—Teningen—Emmendingen? Kann in den nächsten Jahren mit dem Baubeginn gerechnet werden? Ist vorgesehen, die L 186 an diese neue Trasse anzuschließen, um damit eine wichtige Ost-West-Fernverbindung zu realisieren? Für die Verlegung der Bundesstraße 3 im Raume Emmendingen, durch welche die Ortsdurchfahrten von Köndringen, Emmendingen und Wasser ausgeschaltet werden sollen, besteht bisher lediglich ein genereller Vorentwurf. Mit einer Verwirklichung des genannten Vorhabens kann allerdings in den nächsten Jahren nicht gerechnet werden, nachdem gerade jetzt unter Aufwendung erheblicher Bundesmittel der Ausbau der Bundesstraße 3 in Emmendingen durchgeführt und dabei der sehr hinderliche schienengleiche Bahnübergang beseitigt worden ist. Außerdem kommt in Kürze der Bau einer innerstädtischen Entlastungsstraße zur Ausführung, wozu der Stadt Emmendingen Bundes- und Landeszuschüsse in Höhe von rd. 80 % der zuschußfähigen Baukosten zur Verfügung gestellt werden. Mit der Durchführung dieser Ausbaumaßnahmen kann die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße 3 im Raume Emmendingen so weit gesteigert werden, daß für eine großräumige Verlegung noch auf absehbare Zeit keine Notwendigkeit besteht. Was die Anbindung der Landesstraße 186 an die künftige Bundesstraße 3 anbetrifft, so wurde auf die Schaffung der erforderlichen Anschlußstelle bereits bei der Ausarbeitung des generellen Vorentwurfs Rücksicht genommen. 10910 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3529 Frage 133) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten für die von der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsraum Augsburg berechtigterweise erhobene Forderung nach einer baldigen direkten Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg? Die Frage, ob eine Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg verkehrlich und wirtschaftlich erforderlich ist, wird im Rahmen der werkehrlichen und ökonomischen Untersuchungen für den 2. Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (19711985) mit behandelt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache zu V/3529 Frage 134) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, zur Sicherheit des Straßenverkehrs übertriebene Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen zu unterbinden? Es gibt keine Verkehrsvorschriften, die eine derartige Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen ausdrücklich verbieten. Die Polizei kann aber einschreiten, wenn im Einzelfall durch eine übertriebene Bemalung die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer so abgelenkt wird, daß dies zu einer Gefährdung, Behinderung oder Belästigung des Verkehrs führt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 4. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3574 Fragen 40, 41 und 42) : Hat der in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf meine Frage Nr. 18 aus der Fragestunde vom 16. Oktober 1968 (Festsetzung einer maximal zulässigen Konzentration von Tabakschwelprodukten am Arbeitsplatz) genannte Arbeitsausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Aufgabe, Vorschläge auszuarbeiten auch für die Duschführung von Reihenuntersuchungen zur Frage der Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz durch Tabakschwelprodukte, die durch unmäßigen Tabaksqualm verursacht werden kann? Ist die Bundesregierung wirklich der Ansicht, wie sie in der Antwort auf meine Frage in der Fragestunde vom 16. Oktober 1968 schrieb, daß durch Aufklärung den Rauchern bewußt gemacht werden kann, daß sie durch ihr Rauchen die Mitmenschen gesundheitlich gefährden, nachdem die Bundesregierung in früheren Ausführungen zur gleichen Frage festgestellt hat, daß aufgedruckte Warnungen vor Lungenkrebs, wie in den Vereinigten Staaten, keine feststellbare abschreckende Wirkung gehabt haben? Ist es in der in Frage 41 geschilderten Lage nicht angebracht, Nichtraucher am Arbeitsplatz dadurch zu schützen, daß summarische Vorschriften über das Rauchen am Arbeitsplatz erlassen werden? Mit dieser Frage hat sich der Ausschuß bislang nicht befaßt, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der für Fragen des Arbeitsschutzes zuständig ist, wird aber Ihre Anregung an den Ausschuß übermitteln. Wir werden nicht darauf verzichten können, den Rauchern mehr als bisher ins Bewußtsein zu rufen, daß sie nicht allein ihre eigene Gesundheit gefährden, sondern durch die verqualmte Raumluft auch die ihrer Mitmenschen. Die Hoffnung, daß die Menschen von selbst gegenseitige Rücksicht nehmen, kann man erfahrungsgemäß nur begrenzt haben. Ob es möglich ist, summarische Vorschriften über das Rauchen am Arbeitsplatz zu erlassen, und ob das bei der Differenziertheit der Arbeitsplätze überhaupt erreichbar ist, muß geprüft werden. Dies geschieht zur Zeit durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der hierfür federführend ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung über die von uns seit so langer Zeit erwartete Novelle zum Bundessozialhilfegesetz. Endlich! Ich sage das nicht in einem Ton des Vorwurfs gegenüber der Regierung, sondern um
    unsere Genugtuung darüber zu unterstreichen, daß
    uns nun endlich dieses langersehnte Gesetz vorliegt.

    (Abg. Glombig: Die Regierung hat so lange mit den Ärzten verhandelt!)

    — Ich wollte das gerade sagen, Herr Kollege Glombig. Wir wissen, welche Schwierigkeiten dahintergesteckt haben, und wir sollten der Bundesregierung deswegen insbesondere im Hinblick auf einen Punkt, auf den ich noch im einzelnen zu sprechen kommen werde, dankbar sein, daß man hier zu einer Lösung gekommen ist. Denn wir wissen, von welcher Seite aus besondere Schwierigkeiten gemacht worden sind, und wissen auch, daß gerade dieser Punkt im Rahmen des Gesetzeswerks für uns alle, insbesondere aber für die Betroffenen draußen, von besonderer Wichtigkeit ist.
    Wir, die Fraktion der CDU/CSU, begrüßen es, daß zunächst einmal die Lehren aus den Erfahrungen bei der bisherigen Anwendung des Sozialhilfegesetzes von 1961 gezogen worden sind. Wir möchten aber bei dieser Gelegenheit eine Bitte an die Bundesregierung, insbesondere an Ihr Haus, Herr Staatssekretär, richten, nämlich mit den zuständigen Länderministern zu verhandeln, daß die Schwierigkeiten bei der Anwendung, auf die Sie selber hingewiesen haben, nach Möglichkeit behoben werden. Wir wissen, daß an sehr vielen Stellen die Bestimmungen noch außerordentlich zögernd angewendet werden. Das .hat sicherlich seinen Grund auch darin, daß es über bestimmte Teile des Gesetzeswerks lange Zeit einen Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben hat. Es zeigt sich wieder einmal, wie schädlich solche Verfahren sein können. Es ist aber gewiß auch nicht der richtige Weg, wenn sich Abgeordnete dieses Hauses bei Verwaltungsstellen dafür einsetzen müssen, daß das, was in dem Gesetz klar ausgesprochen ist, überhaupt erst Rechtens wird.

    (Beifall.)

    Ich glaube, es wäre sicherlich gut, wenn Ihr Haus, Herr Staatssekretär, über diese Dinge noch einmal eingehend mit den Länderministern spräche und Wege suchte, um die zuständigen Dienststellen auf die Möglichkeiten und, wie wir meinen, die Verpflichtungen aus diesem Gesetz im Interesse der Leistungsempfänger hinzuweisen.
    Was die Leistungsverbesserungen betrifft, die in dem Gesetz vorgesehen sind, werden sicherlich viele der Kollegen hier in diesem Hause mit mir der Meinung sein, daß wir den Wünschen, die vielfach von außen an uns herangetragen werden, gern nachgeben würden. Wir würden die Leistungen gern noch weiter verbessern. Aber wir wissen auch, unter welchen Verhältnissen die Bestimmungen und die Verbesserungen, die Sie jetzt eingeführt haben, zustande gekommen sind und welche Schwierigkeiten es auch im Bundesrat schon gegeben hat. Wir sind dankbar, daß der Bundesrat den Bestimmungen insgesamt dann doch zugestimmt hat. Wir werden im Ausschuß darüber noch im einzelnen beraten. Wir sollten aber nicht dadurch, daß wir übertriebene Forderungen stellen, das Gesetzeswerk im ganzen in Frage stellen; denn wir müssen auch die Zeit be-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10823
    Kühn (Hildesheim)

    rücksichtigen, die uns hier noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode zur Verfügung steht. Ich meine, daß das ein Gesetzeswerk ist, das unter allen Umständen noch verabschiedet werden muß, eben weil diejenigen, die auf seine Anwendung angewiesen sind, schon seit so langer Zeit darauf warten.
    Der dritte Punkt — und das ist jener besondere Punkt, auf den Herr Kollege Glombig soeben auch schon durch den Zwischenruf aufmerksam gemacht hat — ist jener auch von Ihnen, Herr Staatssekretär, unterstrichene neue 12. Abschnitt des Gesetzes über die Sonderbestimmungen zur Sicherung der Eingliederung Behinderter. In der Tat ist es eines unserer ganz gro großen, vordringlichen Anliegen, daß auf diesem Gebiet, auf dem wir bisher wirklich zu wenig getan haben, nun — ich will nicht sagen: etwas Entscheidendes geschieht; das wäre ein zu positiver Ausdruck — ein Schritt in Richtung auf das, was hier geschehen müßte, getan wird.
    Ich bin sehr beglückt darüber, daß die Bundesärztekammer ihren anfänglichen Widerstand aufgegeben hat und daß es in sehr zähen Verhandlungen gelungen ist, eine Regelung zu finden, die die Zustimmung auch der Bundesärztekammer gefunden hat. Es ist ganz selbstverständlich, daß, wenn bestimmte Berufskreise in eine solche Regelung und in solche Bestimmungen einbezogen werden, eine positive Gestaltung nur unter Zustimmung der Betroffenen erfolgen kann. Sie kann wirklich positiv nicht gegen ihren Willen erreicht werden.

    (Abg. Glombig: Die Betroffenen sind doch die Behinderten, nicht die Ärzte!)

    — In den Bestimmungen sind natürlich auch die Ärzte wegen der Durchführung angesprochen. Aber Sie haben völlig recht, die letztlich Betroffenen sind die Behinderten. In deren Interesse soll diese Regelung erfolgen. Aber Sie stimmen mir sicher zu, Herr Kollege Glombig, daß hier in freiwilliger Zusammenarbeit mehr zu erreichen ist, als wenn man erst den Widerstand einer Gruppe, die wesentlich beteiligt ist, immer wieder beseitigen müßte. Insofern ist dieser Abschnitt besonders zu begrüßen. Es gibt nichts darin, was völlig neu wäre. Ich erinnere daran, daß wir im Körperbehindertengesetz schon weitergehende Vorschriften hatten, als wir sie dann im Sozialhilfegesetz festgelegt haben. Eigentlich tun wir hier nur einen Schritt zurück auf einem guten Weg, den wir damals, Herr Kollege Glombig, wie ich meine, beschritten hatten. Wir sollten uns daher auch nicht von Kritiken, wie sie hier und da sicherlich noch kommen werden, in unserer Entscheidung beirren lassen.
    Es geht darum, sicherzustellen — das haben wir hier bei vielen Gelegenheiten, z. B. bei der Diskussion über die Situation der Kinder, erörtert —, daß die behinderten Kinder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in eine Förderung schulischer, beruflicher oder allgemeiner Art kommen, die es ermöglicht — ich will es noch einmal unterstreichen; ich habe es hier neulich schon einmal gesagt —, daß der Grundsatz jeder gesunden Sozialpolitik befolgt wird, daß nämlich der einzelne entsprechend seinen Fähigkeiten in den Stand versetzt wird, für sich selber zu sorgen. Letztlich ist es doch wirklich das sozialpolitische Ziel Nummer 1, dafür zu sorgen, daß der einzelne das Gefühl hat, sich seinen Fähigkeiten entsprechend im Leben bewähren zu können.
    Es ist wohl selbstverständlich, daß hierzu im Ausschuß noch manches gesagt und beraten werden muß. Ich glaube, wir sollten bei dieser Gelegenheit als unsere Überzeugung auch unterstreichen, daß mit dieser Bestimmung nicht schon der letzte Schritt getan sein kann.
    Ich glaube, bei dieser Gelegenheit ist noch ein Tatbestand zu erwähnen, nämlich die Tatsache, daß das Gesetz draußen immer noch nicht in dem Sinne verstanden wird, wie wir es gewollt haben: als ein modernes Sozialhilfegesetz, das von den Fürsorgevorstellungen alter Zeit weit entfernt ist. Wir haben hier einen Rechtsanspruch stabilisiert,

    (Abg. Maucher: Sehr gut!)

    und es ist keineswegs so, daß diejenigen, die hier Hilfe in Anspruch nehmen müssen, befürchten müßten, daß dafür etwa ihre näheren oder weiteren Verwandten bis in ferne Zeiten hinein für die Rückleistung in Anspruch genommen werden.
    Es ist sicherlich interessant, hier einmal eine Zahl zu nennen, wie hoch überhaupt solche Ansprüche im Verhältnis zu den gegebenen Leistungen sind. Sie betragen noch nicht einmal ein Prozent, sondern nur 0,75 %. Ich glaube, daß muß man von dieser Stelle in diesem Hause auch einmal sagen, um Befürchtungen auszuräumen. Wir haben hier ein Sozialhilfegesetz geschaffen, das wirklich einen Rechtsanspruch für denjenigen, der in Not geraten ist, etabliert,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    und wir sollten das nach draußen immer wieder sagen; denn nur wenn das Bundessozialhilfegesetz richtig verstanden und von den Dienststellen, die dazu eingesetzt sind, richtig angewendet wird, wird es den Erfolg haben, den wir ihm alle wünschen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Könen (Düsseldorf).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht die Daten wiederholen, die der Herr Staatssekretär bei der Begründung des Gesetzentwurfs hier gebracht hat. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß dieses BSHG aus dem Jahre 1961 nicht nur eine Novelle hinter sich hat, sondern auch ein halbes Dutzend Bestimmungen verkraften mußte, die in anderen Gesetzen stehen. Dazu gehören so peinliche Gesetze wie das Haushaltssicherungsgesetz und ähnliches.
    Und dann kommt das Verfassungsgerichtsurteil. Meine Damen und Herren, die Wirkung dieses Urteils ist von der Bundesregierung in der Novelle selbstverständlich berücksichtigt worden, insbesondere im Hinblick auf das Thema der Hilfe für Gefährdete. Es steht jetzt also nur sehr wenig drin. Als meine persönliche Auffassung möchte ich sagen:
    10824 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
    Könen (Düsseldorf)

    Ich habe große Bedenken, ob das, was drinsteht, noch ausreicht, um gefährdeten Menschen wirklich helfen zu können. Ich bin immer noch nicht fertig mit der Feststellung des Verfassungsgerichts — aber das ist wirklich meine persönliche Meinung, das spreche ich hier nicht im Namen meiner Fraktion aus —, das ja heute hier überhaupt eine merkwürdige Rolle spielt, wie mir gerade einfällt, daß der Staat nicht dazu da sei, seine Bürger zu bessern. Na ja, wollen wir einmal abwarten, auf welche Gebiete sich das alles ausdehnen läßt.
    Wir haben also diesen Entwurf auf Grund des Verfassungsgerichtsurteils in § 73 sehr entschärfen müssen. Eine weitere durch Verfassungsgerichtsurteil bedingte Änderung haben wir in § 96. Da hat, wenn ich mich so ausdrücken darf, der Föderalismus gesiegt: Der Bund ist nicht dazu da, festzustellen, wo in der Gemeinde jemand das Sozialhilfegesetz durchführt. Das tut denn auch weiter nicht weh.
    Aber, meine Damen und Herren, diese Dinge, die sich bis zu dieser vorgelegten Novelle entwickelt haben, haben auch noch eine andere, ernste Seite. Es ist nämlich die Frage aufzuwerfen, ob das, was in der Novelle jetzt steht, eigentlich dem genügt, was die Bundesregierung in ihrer Begründung gesagt hat. Es ist zuzugeben, daß sich das BSHG bis heute, trotz einiger Mängel und obwohl manches von dem noch nicht verwirklicht ist, was die SPD sowohl als Opposition früher verlangt hat als auch heute noch fordert, bewährt hat. Manches hätte verhindert werden können, wenn 1961 und auch bei der ersten Novelle, die ja nur sozusagen eine sehr gekürzte Novelle darstellte, unsere Anträge angenommen worden wären; man wollte schnell und ohne viel Zeitverlust Dringendes ändern.
    Wir haben jetzt die erste Lesung. Ich habe also nicht die Absicht, hier Paragraph für Paragraph durchzugehen. Aber sehen Sie sich einmal nur den ganzen Komplex der Hilfen für die körperlich und geistig Behinderten und der damit in Zusammenhang zu bringenden Fragen der Einkommensverhältnisse, der Grenzen bei den Einkommen und der Belastungen der Familien an; diese Belastungen der Familien dauern manchmal viele Jahre. Ich sagte nicht etwa aus Versehen nicht „Eltern". Diese Belastung bleibt nämlich, bei Familien mit mehr als diesem einen kranken Kind nicht bei den Eltern stehen. Sie trifft auch deren andere, gesunde Kinder. Darum bin ich der Auffassung, daß hier etwas getan werden muß.
    Wir von der Sozialdemokratie werden uns in den Ausschüssen darum bemühen, ob nicht etwas mehr getan werden kann, als die Novelle vorsieht. Die Einkommensgrenzen haben nicht ausgereicht. Ich möchte feststellen, daß sich die Bundesregierung in ihrer Antwort Drucksache V/1804 vom Mai 1967 auf eine Frage von uns nach den Belastungen, die den Eltern entstehen, darauf zurückgezogen hat, festzustellen, daß sich das bei den Leistungen der Krankenversicherung nach der Satzung richtet und, soweit die Sozialhilfe eingreift, nach den Bestimmungen des BSHG. Sie hat in der Sache völlig recht. Dann wird von der Zumutbarkeit gesprochen, und die Regierung sagt:
    Die Zumutbarkeit ergibt sich aus Einkommensgrenzen, die im Gesetz festgelegt und als Schongrenzen anzuwenden sind. Bei der Beurteilung der Frage,- ob und in welchem Umfang Einkommen heranzuziehen ist, das die maßgebende Einkommensgrenze übersteigt, sind die besonderen Umstände und Belastungen zu berücksichtigen, die sich für die Familie aus der Behinderung des Kindes ergeben. Ähnliches gilt für den Einsatz des Vermögens.
    Das ist in der Sache alles richtig. Nur, meine Damen und Herren, wir hörten eben vom Kollegen Kühn aus Hildesheim einiges über Unverständnis bei Verwaltungen. Das trifft auch hier zu. Das Gesetz wird nicht immer so großzügig gehandhabt, wie es gehandhabt werden müßte gerade in diesen Fällen, weil schon an und für sich der Aufbau der Einkommensbegrenzungen in unserem Gesetz nicht dazu ausreicht, solche lang andauernden schweren Belastungen durch die Familien verkraften zu können. Darauf kommt es nämlich an.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

    Wir begrüßen also, daß Verbesserungen und Änderungen dieser Lösung nahekommen. Wir werden uns im Ausschuß darüber unterhalten müssen.
    Da wir gerade bei den Einkommensgrenzen und den Anrechnungen sind, ein kurzes Wort zum Thema Anrechnung von Grundrenten auf Sozialhilfeleistungen. Wir sind der Auffassung, daß wir uns in den Ausschüssen ernst damit auseinandersetzen müssen, ob es richtig ist, daß nach wie vor die Grundrenten aus der Kriegsopferversorgung angerechnet werden, oder ob hier nicht endlich einmal mit dieser Methode der Anrechnung Schluß gemacht werden muß. Es widerspricht dem Sinngehalt der Grundrente, daß man sie in dieser Form anrechnet.
    Der Abschnitt 12, die Sonderbestimmungen zur Sicherung der Eingliederung von Behinderten und das, was man „Meldepflicht" nennt! Ich bin ja eigentlich der Auffassung: das, was jetzt in der Novelle darinsteht, ist mehr eine Hinweisverpflichtung, und wenn die Hinweisverpflichtung nicht genügt, wird daraus eine Benachrichtigungspflicht. Es gibt viele Argumente pro und kontra. In meinen Notizen hier habe ich sonst nichts stehen, Herr Kollege Kühn; nun haben Sie mich provoziert. Ich wollte wirklich nichts dazu sagen, weil wir das im Ausschuß behandeln können. Sie haben hier von den Betroffenen gesprochen. Sie meinen die Ärzte. Das erinnert mich an die Zeiten des Körperbehindertengesetzes. Als wir das Körperbehindertengesetz machten, hatte man nicht nur den Eindruck, sondern die Ärzte meinten das auch so, daß wir hier nicht ein Gesetz für Körperbehinderte machen würden, sondern ein Gesetz für den Ärztestand. Das war ein grober Irrtum sondergleichen. Darum haben sie sich wahrscheinlich auch damals so sehr im Ton vergriffen. Ich erinnere mich noch sehr gut der Überschrift in einer Fachzeitschrift: „Orthopäden, packt eure Koffer". Man kann also heute nur noch hinzusetzen: Komma, denn ihr könnt jetzt
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10825
    Könen (Düsseldorf)

    Weltreisen machen. — Wir sollten nicht von den Betroffenen reden, wenn wir nicht die meinen, denen geholfen werden soll. Man kann sich darüber unterhalten, wie weit darüber hinaus nicht nur Ärzte, sondern auch andere an der Durchführung eines solchen Gesetzes Beteiligte gehört werden müssen, wieweit ihre Wünsche usf. usf. berücksichtigt werden müssen. Aber das will ich Ihnen ehrlich sagen: mir wäre es lieber gewesen, wenn der Herr Staatssekretär hätte sagen können, daß die Verbände — das sind ja keine Lobbyisten im Sinne der Dinge, die wir vorige Woche erlebt haben —, die sich dieser Menschen annehmen, mit den Regelungen dieser Novelle zufrieden gewesen wären, weil sie ihren Ansichten entsprächen. Das wäre mir viel lieber gewesen als die Mitteilung, daß die Bundesärztekammer einverstanden ist. — Also, wie gesagt, das zu sagen hatte ich nicht vorgehabt, aber es schien mir notwendig, es nun doch zu tun.
    Auch zur Ausweitung des § 39 in diesem Gesetz will ich hier nur kurze Anmerkungen machen, weil es eben die erste Lesung ist. Wir haben also die seelisch Behinderten in der Novelle zum BSHG, die jetzt vorliegt, mit drin. Wir werden eine Verschiebung der Kannleistungen und des Rechtsanspruches bekommen. Wir als Fraktion sind uns darüber klar, daß es hier zu schwierigen Dingen kommen kann. Wenn ich daran denke, wie ich als Laie monatelang mit den Professoren darum gerungen habe, was diese unter einem geistig behinderten Menschen verstehen, sehe ich eine Neuauflage kommen, wenn ich sie fragen werde: Was verstehen Sie unter einem seelisch behinderten Menschen? Wir werden also im federführenden Ausschuß eine Sachverständigenanhörung zu dieser Frage fordern, weil wir meinen: bevor wir uns entscheiden, müssen wir genau wissen, wo diese Reise dann hingeht. Wir sollten die Beratung dieser Novelle auch dazu benutzen, uns einmal Gedanken darüber zu machen, wie wir eine Fortführung des Rechtes der Rehabilitation überhaupt in den Griff bekommen.
    Die Leistungserhöhung. Selbstverständlich sind die Leistungserhöhungen im allgemeinen zu begrüßen, sie sind aber zum Teil noch ungenügend. Ich will als Beispiel nur das Pflegegeld nehmen: von 100 auf 120 DM, und die Regierung sagt in ihrer Begründung, die Lebenshaltungskosten seien um 17 % gestiegen. Sie hat ganz vergessen, daß die Arbeitsleistungskosten, die damit zusammenhängen, ebenfalls gestiegen sind. Wir werden uns darüber unterhalten müssen.
    Wir freuen uns darüber, daß z. B. bei der Ausbildungshilfe, bei den Voraussetzungen für den Besuch von Hochschulen usw. der Begriff des „erheblich über dem Durchschnitt" heraus ist. Dieses „erheblich" hat uns ja schon früher in den Ausschüssen viel Sorge gemacht, weil uns auch hier kein Mensch sagen konnte: Was ist eigentlich „erheblich über dem Durchschnitt" ? Ich will die Ausführungen, die ich damals dazu gemacht habe, aus Zeitgründen nicht wiederholen. Wir werden aber auf diesem Gebiet weitere Wünsche äußern.
    Ich möchte allerdings auch eine Hoffnung aussprechen. Wir bekommen jetzt ja endlich das Ausbildungsförderungsgesetz auf den Tisch; in welcher Form weiß ich noch nicht ganz genau, aber wir bekommen es auf den Tisch. Ich hoffe sehr, daß dieses Ausbildungsförderungsgesetz ein so gut funktionierendes Gesetz wird, daß wir die Bestimmungen zur Ausbildungshilfe im Bundessozialhilfegesetz weitgehend als erledigt betrachten können. Ich glaube, die Güte des Ausbildungsförderungsgesetzes kann daran gemessen werden, was nicht mehr im BSHG zu stehen braucht; denn das Bundessozialhilfegesetz — das wissen alle Fachleute — ist nicht dazu da, solche Bestimmungen zu enthalten. Das war der Notanker, den wir werfen mußten, weil wir dieses Ausbildungsförderungsgesetz nicht hatten. Keiner wird dem Ausmerzen dieser Bestimmungen eine Träne nachweinen, wenn das Ausbildungsförderungsgesetz würdig an deren Stelle tritt.
    Die Novelle zeigt bei verschiedenen Vorschlägen wiederum Festbeträge. Meine Damen und Herren, wir haben es früher gesagt, wir sagen es heute: Wir halten es für eine schlechte Sache, daß wir uns immer an Festbeträgen festhalten, die wir dann immer durch eine Novelle ändern müssen. Wenn hier von dem Herrn Staatssekretär u. a. gesagt worden ist, daß die Blindenhilfen von 240 auf 275 DM erhöht werden sollen, habe ich eine Frage. Das Bundesversorgungsgesetz hat vor rund zwei Jahren diese Bestimmung aufgenommen, und nun passen wir uns an. Warum passen wir uns erst nach zwei Jahren an, warum passen wir uns überhaupt in Form einer Novelle an, warum schreibt man nicht in ein solches Gesetz schlicht hinein, daß sich die Dinge nach dem richten, was dort geschieht? Das meinen wir mit der überflüssigen Fixierung von Festbeträgen. Die Dummen sind nämlich diejenigen, die dann diese Leistungen erhalten sollen.
    Wir begrüßen die Vorschläge der Bundesregierung bezüglich des Kostenersatzes. Sie ist davon ausgegangen, überflüssige und unwirtschaftliche Verwaltungsarbeit entfallen zu lassen. Wir hoffen, daß wir vielleicht hier bei der Beratung auch noch einiges ändern können. Wir sind nämlich auch der Meinung, man sollte das Aktenwälzen ohne Erfolg abstellen.
    Damit sind wir beim Geld. Wie sieht es denn nun bei dieser Geschichte mit den Gesamtkosten aus? Die Novelle spricht von Mehraufwendungen von 55,37 Millionen DM; davon soll der Bundeshaushalt ganze 3,72 Millionen DM mittragen. Ich nehme also an, daß der Haushaltsausschuß, der nach § 96 der Geschäftsordnung beteiligt werden soll, sehr schnell mit der Sache fertig ist. Der Rest von 51,65 Millionen DM bleibt bei den Ländern und Gemeinden hängen. Nun ist das so, daß wir es in diesem Hause ja gewohnt sind, mit Milliardenbeträgen zu jonglieren. Vielleicht haben wir das Gespür dafür verloren, was 50 Millionen DM draußen ausmachen. Hin und wieder bekommt man nämlich gesagt: Lieber Gott, da kommen da 50 Millionen und da 12 und da 17 und da 3 und da 12 und da 15, und auf einmal stellen wir fest, daß die Gemeinden kein Geld haben, um die Dinge durchzuführen. Unser Auge für die Größenordnungen ist da wohl etwas getrübt. Wir werden also wieder einmal etwas beschließen, was die
    10826 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
    Könen (Düsseldorf)

    anderen bezahlen müssen — bis auf die 3,72 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt.
    Wir von der Sozialdemokratie haben das schon vor 1961, bei der Verabschiedung des Gesetzes 1961 und bei der ersten Novelle angesprochen. Wir haben immer wieder gesagt: Hier ist auch eine Frage, die etwas mit der Finanzreform zu tun hat. Wir müssen heute erneut auf diese Frage hinweisen, auf die Finanzreform, ganz besonders auf die Gemeindefinanzreform; denn Gemeinden, große und kleine, können mehr und mit mehr Freude tun, wenn ihre Kasse stimmt, wenn die Kasse es ohne zu große Schwierigkeiten zuläßt. Daran sollten auch wir bei diesen Zusammenhängen denken. Ich möchte dazu nur sagen, daß es nach meiner persönlichen Auffassung bei der Gemeindefinanzreform nicht gerade rosig aussieht.
    Die Begründung der Bundesregierung hat der Herr Staatssekretär bereits vorgetragen. Wir können dazu nur sagen: Jawohl, sehr einverstanden.
    Wir sind der Auffassung, daß wir uns bei der Beratung in den Ausschüssen mit allen Eingaben, ob sie nun von den kommunalen Spitzenverbänden, von den Ärzten oder von den Verbänden gekommen sind, die sich um die Betroffenen kümmern, die aus diesem Gesetz Leistungen erhalten sollen, sehr ernsthaft auseinandersetzen und sie auf ihre sachliche und fachliche Notwendigkeit prüfen sollten.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Schlußbemerkung machen. Als die CDU und die SPD noch nicht gemeinsam Minister in einer Regierung hatten so wie jetzt, hatten wir harte Auseinandersetzungen. Wir haben ein Bundesverfassungsgerichtsurteil hinter uns, das die Dinge geklärt hat. Ich will nicht die Frage nach Siegern und Besiegten stellen. Ich möchte nur mit Genugtuung feststellen — und ich glaube, Herr Kühn, da nähere ich mich Ihrer Auffassung —, daß jetzt Klarheit und Frieden herrschen und daß dieses Gesetz nun endlich so durchgeführt werden kann, wie man sich das vorstellt.
    Damals hatte die CDU als Begründung für ihre Hartnäckigkeit und ihren enormen Widerstand angeführt, dieses Gesetz sei ein Teil der Gesellschaftspolitik. Ich darf Ihnen heute sagen: sehr richtig, es ist eine gesellschaftspolitische Angelegenheit. Der Hintergrund war einfach der, daß Ihre Vorstellungen von Subsidiarität andere sind als unsere. Wenn wir uns darüber einig sind, daß dieses Gesetz mehr als ein Fachgesetz ist, nämlich auch eine gesellschaftspolitische Aussage, dann kann ich nur mein Bedauern darüber aussprechen, daß in der Sozialenquete dieser Sektor so schlecht und billig weggekommen ist. Dort hat man die Funktion des Sozialhilferechts nicht nur als eine Lückenbüßerfunktion angesehen, sondern man hat es auch so ausgedrückt, und dagegen möchte ich mich an dieser Stelle doch einmal verwahren. Wir sind der Auffassung, daß ein modernes Sozialhilferecht, so wie es heute schon ist und das noch auf dem Wege zur Verbesserung ist, Funktionen haben muß, die von uns allen unterstützt werden, weil moderne Sozialhilfe eine wichtige und kontrollierbare Aussage zur Gesellschaftspolitik darstellt. Da kann man sich mit Sonntagsreden nicht aus der Affäre ziehen, sondern da muß man Fakten auf den Tisch legen, damit man feststellen kann, ob da etwas gesellschaftspolitisch Interessantes ist oder nicht.
    Die Aufgabe, die vor uns steht, kann nicht auf einmal gelöst werden, auch nicht nur mit Leistungsverbesserungen. Leistungsverbesserungen schlechthin bedeuten noch kein Hinwenden zu gesellschaftspolitischen Funktionen. Wir als Sozialdemokraten werden uns darum bemühen, daß der kleine Schritt, den diese Novelle darstellt, zu einem größeren Schritt werden wird. Dann, meine Damen und Herren, werden wir Sozialdemokraten uns zu gegebener Zeit auch darum bemühen, die Wegweiser aufzustellen, damit diese Schritte in die richtige Richtung gelenkt werden.

    (Beifall bei der SPD.)