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ID0520122200

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    Deutscher Bundestag 201. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Krone, Schulhoff, Dr. Schmid (Frankfurt) und Wullenhaupt . . . . . 10803 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10803 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 10803 C Fragestunde (Drucksachen V/3578, V/3574) Fragen des Abg. Ertl: Entwicklung von Euratom Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10803 D Ertl (FDP) 10804 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 10804 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 10804 D Dorn (FDP) 10805 A Moersch (FDP) 10805 A Dichgans (CDU/CSU) 10806 A Frage des Abg. Rollmann: Herder-Institut für Ostmitteleuropa-Forschung Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . 10807 A Rollmann (CDU/CSU) 10807 B Frage des Abg. Dichgans: Richternachwuchs für die obersten Bundesgerichte Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10807 D Dichgans (CDU/CSU) 10808 A Frage des Abg. Strohmayr: § 29 des Wohngeldgesetzes . . . . 10808 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Reform des Familienlastenausgleichs . 10808 B Fragen des Abg. Biechele: Fahrten an die Zonengrenze . . . . 10808 B Frage des Abg. Moersch: Bundesamt für Internationalen Jugendaustausch Dr. Barth, Staatssekretär 10808 B Moersch (FDP) . . . . . . . 10808 C Frage des Abg. Dorn: Amtssitz des Bundespräsidenten Dr. Vogel, Staatssekretär . . . 10808 D Dorn (FDP) 10809 A II Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Fragen der Abg. Frau Rudoll: Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz Katzer, Bundesminister . . . . 10809 B Frau Rudoll (SPD) 10809 C Frage des Abg. Sander: Vorschläge für Preissenkungen bei Zuckerrüben, Getreide und Raps Höcherl, Bundesminister . . . . . 10810 B Sander (FDP) . . . . . . . 10810 B Ertl (FDP) 10810 D Logemann (FDP) . . . . . . . 10811 A Dorn (FDP) 10811 A Frage des Abg. Sander: Eigenerzeugung landwirtschaftlicher Produkte in Deutschland, Frankreich und Italien Höcherl, Bundesminister 10811 B Schoettle, Vizepräsident 10811 D Sander (FDP) 10811 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 10811 D Frage des Abg. Sander: Auswirkungen von Einfuhrerleichterungen auf das Einkommen der deutschen Land- und Forstwirtschaft Höcherl, Bundesminister 10812 B Sander (FDP) 10812 B Ertl (FDP) 10812 D Fragen des Abg. Richarts: Berufsumschulungslehrgänge für Landwirte 10813 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Verbilligte Butter für karitative Organisationen usw. Höcherl, Bundesminister 10813 C Dr. Rinderspacher (SPD) 10813 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 10814 B Fellermaier (SPD) 10814 C Frage des Abg. Dr. Enders: Wehrpflicht für Junglandwirte Höcherl, Bundesminister 10814 D Dr. Enders (SPD) 10815 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10815 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10815 C Frage des Abg. Peiter: Bekämpfung von Tollwut Höcherl, Bundesminister . . . . . 10815 D Peiter (SPD) . . . . . . . . . 10816 A Fragen des Abg. Wagner: Vorsorgeuntersuchungen durch einen öffentlichen Gesundheitsdienst Frau Strobel, Bundesminister . . 10816 B Wagner (CDU/CSU) 10816 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verbrennungsanlagen für Altöl Frau Strobel, Bundesminister . . . 10816 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10817 A Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3506 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) 10817 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 10818 B Busse (FDP) 10819 A Dichgans (CDU/CSU) 10819 C Schoettle, Vizepräsident 10821 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache V/3495) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10821 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 10822 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10823 D Spitzmüller (FDP) . . . 10826 C. 10828 C Maucher (CDU/CSU) 10827 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10828 A Frehsee (SPD) 10828 A Entwurf eines Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetzes (Drucksache V/3505) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 10829 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 10837 A Jacobi (Köln) (SPD) 10839 B Dr. Bucher (FDP) 10842 A Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Spitzengliederung der Landesverteidigung (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Ollesch, Jung Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 III und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2994) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Ausbau und Erweiterung der EWG (Abg. Dr. Mommer, Metzger, Dr. Schulz [Berlin], Dr. Rutschke, Borm, Dr. Achenbach u. Gen.) (Drucksache V/3084) mit Antrag betr. Stärkung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Dr. Mommer, Metzger, Bading u. Gen.) (Drucksache V/3211) Majonica (CDU/CSU (zur GO) . . . 10844 D Dorn (FDP) (zur GO) . . . . 10845 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident (zur GO) 10845 D Mertes (FDP) (zur GO) 10846 C Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 10847 B Berkhan (SPD) . . . . . . . 10851 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 10856 C Dr. Zimmermann (CDU/CSU) nach § 36 GO . . . . . . . . 10861 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10861 C Herold (SPD) 10863 D Ollesch (FDP) 10865 D 10885 D Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . . 10868 A Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 10871 A Jung (FDP) 10872 D Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 10875 C Mattick (SPD) 10877 D Blumenfeld (CDU/CSU) 10879 C Dr. Mommer (SPD) 1Ó881 B Majonica (CDU/CSU) 10882 C Ertl (FDP) 10883 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 10884 C Draeger (CDU/CSU) 10887 D van Delden (CDU/CSU) . . . . 10889 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . 10890 B Richter (SPD) 10892 C Dr. Schröder, Bundesminister . . 10898 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (FDP) (Drucksache V/3375) — Erste Beratung - in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (Abg. Stooß, Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Stecker, Struve, Bauknecht, Ehnes u. Gen.) (Drucksache V/3581) — Erste Beratung — 10902 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Abg Kühn [Hildesheim], Dr. Jungmann, Frau Blohm, Dr. Schmidt [Gellersen], Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/3419) — Erste Beratung — 10902 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes (Abg. Dr. Schmid-Burgk, Dr. Müthling, Krammig, Dr. Stecker u. Gen.) (Drucksache V/3420) — Erste Beratung — . . . . . . . . 10902 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen (Drucksache V/3516) — Erste Beratung — 10903 A Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) — Erste Beratung — 10903 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache V/3534) — Erste Beratung — 10903 B Entwurf eines Gesetzes zu dem revidierten Abkommen vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer sowie zu der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des am 13. Februar 1961 revidierten Abkommens vom 27. Juli 1950 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache V/3535) — Erste Beratung — 10903 B Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Juli 1966 über die Annahme von Strahlschutznormen für Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben (Drucksache V/3539) — Erste Beratung — 10903 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) — Erste Beratung — 10903 D Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache V/3494) — Erste Beratung — 10903 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3515) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 10903 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 10905 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . , 10905 B Absetzung der Punkte 17 und 33 von der Tagesordnung 10906 C Nächste Sitzung 10906 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10907 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 29. November 1968 betr. das Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung 10907 B Anlage 3 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vom 29. November 1968 (Umdruck 545) . . . 10907 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Dr. Heuser (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung 10908 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die, Mündlichen Anfragen des Abg. Logemann betr. Auswirkungen der von der Bundesregierung zur Verminderung der Zahlungsbilanzschwierigkeiten anderer Länder vorgesehenen Maßnahmen auf die deutsche Landwirtschaft 10908 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. regionales Aktionsprogramm für den ostbayerischen Raum 10909 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) betr. Einbeziehung der Gemeinde Lopau (Kreis Ülzen )in den Truppenübungsplatz Munster 10909 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Burger betr. Stand der Planung für die Umgehungsstraße Köndringen—Teningen—Emmendingen . . . 10909 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg 10910 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen . . . . 10910 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (GauAlgesheim) betr. Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz durch Tabakschwelprodukte 10910 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10803 201. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 6. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 12. Dr. Arndt (Hamburg) 7. 12. Bading * 5. 12. Dr. Birrenbach 6. 12. Brand 6. 12. Corterier 4. 12. Dr. Dahlgrün 4. 12. Deringer 4. 12. Fritz (Welzheim) 4. 12. Frau Funcke 4. 12. Graaff 6. 12. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus 4. 12. Dr. Ils 4. 12. Frau Dr. Kleinert 15. 1. 1969 Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kriedemann * 4. 12. Kunze 31. 12. Lücker (München) * 4. 12. Mauk * 4. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Frau Meermann ** 7. 12. Meister 4. 12. Michels 6. 12. Müller (Aachen-Land) * 6. 12. Dr. Pohle 6. 12. Raffert 4. 12. Rasner 4. 12. Schmidt (Hamburg) 4. 12. Dr. Schulz (Berlin) 14. 12. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Stücklen 4. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 6. 12. Wienand 31. 12. Dr. Wilhelmi 7. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 29. November 1968 An den Herrn Bundeskanzler 53 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 331. Sitzung am 29. November 1968 beschlosAnlagen zum Stenographischen Bericht sen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 28. November 1968 verabschiedeten Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (AbsichG) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Weichmann Bonn, den 29. November 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages 53 Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 28. November 1968 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Weichmann Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (AbsichG) Der Bundesrat verzichtet wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung trotz verschiedener Bedenken auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er geht dabei von der Überzeugung aus, daß Bundestag und Bundesregierung dazu bereit sind, besondere Härten des Gesetzes auszugleichen (die auch in ungleichmäßiger Behandlung gleicher Tatbestände bestehen können) und darüber hinaus Unzulänglichkeiten zu beseitigen, sobald solche sich bei der Durchführung des Gesetzes herausstellen sollten. Anlage 3 Umdruck 545 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vorn 29. November 1968. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung des Wehrsoldes für alle grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen möglich ist. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß 10908 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 die Lebenshaltungskosten seit der letzten Erhöhung des Wehrsoldes im Jahre 1965 auch für die Wehrpflichtigen inzwischen wesentlich gestiegen sind. Bonn, den 4. Dezember 1968 Rommerskirchen Dr. Barzel und Fraktion Berkhan Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Ich möchte bei der Erörterung des Tagesordnungspunktes an die warnenden Worte des Herrn Kollegen Dichgans von heute morgen erinnern. Was ist hier vorgegangen? Der Rechtsausschuß berät die Finanzreform und in diesem Rahmen auch die von der Bundesregierung beantragte Grundgesetzänderung zu Art. 74 Nr. 19, d. h. die Ausweitung der gesundheitspolitischen Kompetenzen des Bundes. Zu seiner Unterrichtung bittet er den Gesundheitsausschuß um eine Stellungnahme, obwohl dieser zu diesem Fragenkomplex vom Parlament überhaupt noch keinen Auftrag hatte. Der Gesundheitsausschuß berät und beschließt, und heute sollen wir nun das nachholen, was korrekterweise vorher nötig gewesen wäre. Es hat mit Geschäftsordnungsreiterei nichts zu tun, wenn hier und heute schwere Bedenken gegen eine solche Verfahrensweise angemeldet werden. Wenn solche Dinge schon am grünen Holze — sprich: Rechtsausschuß — passieren, wer soll dann noch garantieren, daß die Gesetzgebung ihren korrekten Gang geht? Dabei handelt es sich hier außerdem noch um eine Grundgesetzänderung. Wenn der Gesundheitsausschuß nunmehr den Beratungsgegenstand in einem korrekten Verfahren in der gleichen Sache zur Beratung erhält, wird diese zur rein formalen Angelegenheit degradiert. Solche Dinge dürfen sich nicht wiederholen. Zur Sache selbst haben wir unsere Meinung in der gesundheitspolitischen Debatte dargelegt. Ich habe unsere Bedenken gegen eine Kompetenzausweitung angemeldet, insbesondere soweit es die „Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten" betrifft. Die Tatsache, daß man nun einen beschränkenden Katalog vorgeschlagen hat, ändert an der Tendenz nicht viel. Es erscheint uns auch nicht besonders sinnvoll, Kompetenzänderungen vorzunehmen, wo es 'in Wahrheit um klare finanzielle Abgrenzungen und Zuständigkeiten geht. In der Sache selbst wird dadurch kein Fortschritt erzielt, weil die Bundesregierung den eigentlichen Entscheidungen ausweicht. Über die 'Einzelheiten werden wir uns noch zu unterhalten haben, insbesondere erwarten wir einige überzeugendere Argumente zur Rechtfertigung dieses Regierungsentwurfs, ganz abgesehen davon, daß der Bundesrat seine abweichende Haltung und Auffassung in einer Reihe von Punkten deutlich genug dargelegt hat. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/3529 Fragen 88, 89 und 90) : In welchem Ausmaß wird die deutsche Landwirtschaft von den Maßnahmen betroffen, die von der Bundesregierung zur Verminderung der Zahlungsbilanzschwierigkeiten einiger anderer Länder vorgesehen sind? Wird die Begünstigung von Einfuhren zu einer weiteren Beeinträchtigung der Absatzchancen deutscher landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Inlandsmarkt führen? Wodurch wird verhindert werden, daß die erheblichen und staatlich geförderten Bemühungen um eine Steigerung des deutschen Agrarexports durch die vorgesehenen Maßnahmen zunichte gemacht werden? Ungefähr 95 v. H. der Erzeugung der deutschen Landwirtschaft sind Produkte, die in der Ausnahmeliste des § 6 Absicherungsgesetz enthalten sind und deshalb nicht von den im Absicherungsgesetz enthaltenen Maßnahmen betroffen werden. Nur 5 % der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugung sind demzufolge direkt betroffen. Aber auch bei diesen Erzeugnissen sind die Auswirkungen mit Ausnahmen von Getränken gering, weil sie als landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht dem vollen Satz von 4 v. H., sondern dem ermäßigten Satz von 2 v. H. unterworfen sind. Von der deutschen ernährungswirtschaftlichen Gesamteinfuhr entfallen rd. 60 % auf Marktordnungswaren der Ausnahmeliste zu § 6 des Absicherungsgesetzes. Bei den betroffenen übrigen 40% der ernährungswirtschaftlichen Einfuhr müssen folgende drei Gruppen von Waren unterschieden werden: a) Komplementärwaren, die in Deutschland nicht hergestellt werden und insoweit auch nicht die Absatzchancen der deutschen Landwirtschaft beeinträchtigen (z. B. Tee, Kaffee, Kakao). b) Substitutionsprodukte, die zwar nicht in Deutschland erzeugt werden, aber unter bestimmten Voraussetzungen deutsche landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Verbrauch verdrängen können (z. B. Reis). Diese Substitution zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen der einheimischen Produktion kann ihrem Umfang nach kaum zu einer ins Gewicht fallenden Schmälerung der Absatzchancen der deutschen Landwirtschaft führen. c) Waren, die auch in Deutschland erzeugt werden. Hierbei handelt es sich sowohl um Erzeugnisse der Landwirtschaft als auch um Ernährungsgüter, in denen deutsche landwirtschaftliche Rohstoffe enthalten sind (z. B. Bier). Von den im Wirtschaftsjahr 1967/68 aus der Bundesrepublik ausgeführten Agrarerzeugnissen im Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10909 Werte von rd. 2,7 Milliarden DM wurden 57,8 % von EWG-Agrarmarktordnungen erfaßt. Damit gelangen mehr als die Hälfte der exportierten Nahrungsmittel in den Genuß der Ausnahmeregelung des Absicherungsgesetzes. Es ist zudem mit einer steigenden Tendenz der Exporte der Marktordnungserzeugnisse an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produkten zu rechnen. Die übrigen Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind überwiegend in der Liste der Gegenstände aufgeführt, die dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 2 v. H. der Exportsondersteuer unterliegen. Der Gesetzgeber hat damit auf die Erfordernisse des Agrarexports weitgehend Rücksicht genommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 3. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/3529 Frage 122) : Welche Vorschläge hat die bayerische Staatsregierung für das in den „Vorschlägen zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik des BMWi am 26. September 1968" angekündigte regionale Aktionsprogramm für den ostbayerischen Raum bereits vorgelegt? Die bayerische Staatsregierung hat für den ostbayerischen Raum noch kein regionales Aktionsprogramm vorgelegt. Es haben jedoch bereits zwei vorbereitende Besprechungen über regionale Aktionsprogramme, zuletzt am 12. November 1968, stattgefunden, an der Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr teilgenommen und die baldige Übersendung der ersten Entwürfe in Aussicht gestellt haben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (Drucksache zu V/3529 Fragen 128 und 129) : Treffen die seit Jahren umlaufenden Gerüchte zu, daß die Gemeinde Lopau (Kreis Ülzen) in den Truppenübungsplatz Munster einbezogen werden soll? Sind für den Fall, daß die Einbeziehung geplant ist und die Räumung des Ortes notwendig wird, Vorstellungen über die Umsiedlung der Einwohner, bei denen es sich meist um Vertriebene handelt, entwickelt worden? Es trifft zu, daß der Ort Lopau aus Sicherheitsgründen in den Gefahrenbereich der Schießbahnen des Truppenübungsplatzes Munster-Nord einbezogen und deshalb von seinen Einwohnern geräumt werden muß. Im Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz hat der Herr Niedersächsische Minister des Innern dieser Lösung zugestimmt. Es ist hier bekannt, daß es sich bei der Umsiedlung der Einwohner in der Mehrzahl um Vertriebene handelt. Die Umsiedlung geschieht nach den für die Freimachung von bundeseigenen Liegenschaften für Zwecke der Verteidigung geltenden Freimachungsrichtlinien des Herrn Bundesministers der Finanzen vom 25. Juni 1956, veröffentlicht im Ministerialblatt des Bundesministeriums der Finanzen 1956 Seite 496 ff. Aufgrund dieser Richtlinien konnten in zahlreichen Fällen bundeseigene. Liegenschaften — insbesondere auch Teile von Truppenübungsplätzen — für Zwecke der Verteidigung zur Zufriedenheit aller Betroffenen frei gemacht werden. Die für die Umsetzung der Betroffenen zuständigen Ministerien — Bundesschatzministerium und Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau — habe ich inzwischen gebeten, die notwendigen Maßnahmen für die Räumung von Lopau nach den genannten Richtlinien einzuleiten. Anlage 8 Schriftliche Antwort .des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache zu V/3529 Fragen 130, 131 und 132) : Wie ist der Stand der Planung für die im Zuge der B 3 vorgesehene große Umgehungsstraße Köndringen—Teningen—Emmendingen? Kann in den nächsten Jahren mit dem Baubeginn gerechnet werden? Ist vorgesehen, die L 186 an diese neue Trasse anzuschließen, um damit eine wichtige Ost-West-Fernverbindung zu realisieren? Für die Verlegung der Bundesstraße 3 im Raume Emmendingen, durch welche die Ortsdurchfahrten von Köndringen, Emmendingen und Wasser ausgeschaltet werden sollen, besteht bisher lediglich ein genereller Vorentwurf. Mit einer Verwirklichung des genannten Vorhabens kann allerdings in den nächsten Jahren nicht gerechnet werden, nachdem gerade jetzt unter Aufwendung erheblicher Bundesmittel der Ausbau der Bundesstraße 3 in Emmendingen durchgeführt und dabei der sehr hinderliche schienengleiche Bahnübergang beseitigt worden ist. Außerdem kommt in Kürze der Bau einer innerstädtischen Entlastungsstraße zur Ausführung, wozu der Stadt Emmendingen Bundes- und Landeszuschüsse in Höhe von rd. 80 % der zuschußfähigen Baukosten zur Verfügung gestellt werden. Mit der Durchführung dieser Ausbaumaßnahmen kann die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße 3 im Raume Emmendingen so weit gesteigert werden, daß für eine großräumige Verlegung noch auf absehbare Zeit keine Notwendigkeit besteht. Was die Anbindung der Landesstraße 186 an die künftige Bundesstraße 3 anbetrifft, so wurde auf die Schaffung der erforderlichen Anschlußstelle bereits bei der Ausarbeitung des generellen Vorentwurfs Rücksicht genommen. 10910 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3529 Frage 133) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten für die von der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsraum Augsburg berechtigterweise erhobene Forderung nach einer baldigen direkten Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg? Die Frage, ob eine Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg verkehrlich und wirtschaftlich erforderlich ist, wird im Rahmen der werkehrlichen und ökonomischen Untersuchungen für den 2. Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (19711985) mit behandelt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache zu V/3529 Frage 134) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, zur Sicherheit des Straßenverkehrs übertriebene Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen zu unterbinden? Es gibt keine Verkehrsvorschriften, die eine derartige Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen ausdrücklich verbieten. Die Polizei kann aber einschreiten, wenn im Einzelfall durch eine übertriebene Bemalung die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer so abgelenkt wird, daß dies zu einer Gefährdung, Behinderung oder Belästigung des Verkehrs führt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 4. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3574 Fragen 40, 41 und 42) : Hat der in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf meine Frage Nr. 18 aus der Fragestunde vom 16. Oktober 1968 (Festsetzung einer maximal zulässigen Konzentration von Tabakschwelprodukten am Arbeitsplatz) genannte Arbeitsausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Aufgabe, Vorschläge auszuarbeiten auch für die Duschführung von Reihenuntersuchungen zur Frage der Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz durch Tabakschwelprodukte, die durch unmäßigen Tabaksqualm verursacht werden kann? Ist die Bundesregierung wirklich der Ansicht, wie sie in der Antwort auf meine Frage in der Fragestunde vom 16. Oktober 1968 schrieb, daß durch Aufklärung den Rauchern bewußt gemacht werden kann, daß sie durch ihr Rauchen die Mitmenschen gesundheitlich gefährden, nachdem die Bundesregierung in früheren Ausführungen zur gleichen Frage festgestellt hat, daß aufgedruckte Warnungen vor Lungenkrebs, wie in den Vereinigten Staaten, keine feststellbare abschreckende Wirkung gehabt haben? Ist es in der in Frage 41 geschilderten Lage nicht angebracht, Nichtraucher am Arbeitsplatz dadurch zu schützen, daß summarische Vorschriften über das Rauchen am Arbeitsplatz erlassen werden? Mit dieser Frage hat sich der Ausschuß bislang nicht befaßt, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der für Fragen des Arbeitsschutzes zuständig ist, wird aber Ihre Anregung an den Ausschuß übermitteln. Wir werden nicht darauf verzichten können, den Rauchern mehr als bisher ins Bewußtsein zu rufen, daß sie nicht allein ihre eigene Gesundheit gefährden, sondern durch die verqualmte Raumluft auch die ihrer Mitmenschen. Die Hoffnung, daß die Menschen von selbst gegenseitige Rücksicht nehmen, kann man erfahrungsgemäß nur begrenzt haben. Ob es möglich ist, summarische Vorschriften über das Rauchen am Arbeitsplatz zu erlassen, und ob das bei der Differenziertheit der Arbeitsplätze überhaupt erreichbar ist, muß geprüft werden. Dies geschieht zur Zeit durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der hierfür federführend ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Köppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt dem Hohen Hause den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vor.
    Das Bundessozialhilfegesetz wurde im Jahre 1961 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat ein Jahr später in Kraft. Es machte sich zur Aufgabe, das zersplitterte Bundesrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge in einem Gesetzeswerk zusammenzufassen und dabei den geänderten sozialen Verhältnissen und Anschauungen anzupassen. Die damaligen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Fraktionen dieses Hauses bezogen sich allein auf die Vorschriften über das Verhältnis der Sozialhilfe zur freien Wohlfahrtspflege. Hierüber hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 abschließend entschieden.
    Insgesamt gesehen haben sich die Erwartungen, die der Deutsche Bundestag in das Bundessozialhilfegesetz gesetzt hat, erfüllt. Das Gesetz wurde als fortschrittliches Sozialleistungsgesetz weitgehend positiv aufgenommen und seinem Sinn und Zweck entsprechend angewendet, wenngleich das letztere
    hier und dort gelegentlich auch ein wenig zögernd geschah. Ich glaube aber, man sollte sowohl den Trägern der Sozialhilfe wie auch der freien Wohlfahrtspflege und allen in ihrem Dienst tätigen Personen Dank und Anerkennung sagen für ihre intensive Arbeit zugunsten der Menschen, die auf ihre Hilfe angewiesen waren und sind.

    (Beifall.)

    Im Jahre 1965 beschloß der Deutsche Bundestag ein erstes Änderungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz. Es beschränkte sich auf wenige, vordringlich gewordene Punkte. Bei den Beratungen brachte der federführende Ausschuß dieses Hauses zum Ausdruck, daß für eine größere Novelle zunächst weitere Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes gesammelt werden sollten. Diese Erfahrungen berücksichtigt der nunmehr vorgelegte Entwurf in der Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungs- und Ergänzungsbestimmungen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf mehrere Leistungsverbesserungen, die nach der Meinung der Bundesregierung auch bei Berücksichtigung der' angespannten Finanzlage in den Haushalten der Länder und Gemeinden nicht länger zurückgestellt werden können.
    Erlauben Sie mir, die wichtigsten Verbesserungsvorschläge ganz kurz zu erwähnen. Personen mit wesentlichen seelischen Behinderungen, die nach den jetzigen Bestimmungen Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte erhalten können, sollen künftig einen Anspruch auf diese Leistungen haben. Die den Blinden gewährte Blindenhilfe, die jetzt 240 DM monatlich beträgt, soll auf 275 DM erhöht werden. Personen, die dauernd pflegebedürftig sind und die erforderliche Wartung und Pflege im häuslichen Lebensbereich erhalten, wird zur Zeit ein Pflegegeld in Höhe von 100 DM monatlich gewährt. Das Pflegegeld soll auf 120 DM erhöht werden.
    Das Bundessozialhilfegesetz sieht für alle Hilfearten außer der Hilfe zum Lebensunterhalt besondere Einkommensfreigrenzen vor, die je nach Art, Dauer und Schwere der Notlage gestaffelt sind. Diese Freigrenzen sollen in mehrfacher Hinsicht erhöht werden. Außerdem sollen nach dem Vorschlag der Bundesregierung bei bestimmten Hilfearten günstigere Einkommensfreigrenzen als bisher zugrunde gelegt werden. Die Verbesserungsvorschläge des Entwurfs werden nach den angestellten Berechnungen Mehraufwendungen von etwa 55 bis 60 Millionen DM jährlich zur Folge haben.
    Ich möchte nun noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, der im Rahmen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung von besonderer Bedeutung ist. Es handelt sich um den Abschnitt, der die Überschrift tragen soll: „Sonderbestimmungen zur Sicherung der Eingliederung Behinderter". Im Bundessozialhilfegesetz ebenso wie im sonstigen Sozialleistungsbereich nehmen die Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, den Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder wieder zu ermöglichen, einen hervorragenden Platz ein. Die auf dieses Ziel gerichteten Maßnahmen — sie werden mit dem Sammelbegriff „Rehabilitation" be-
    10822 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
    Parlamentarischer Staatssekretär Köppler
    zeichnet — können entweder medizinischer oder aber auch schulischer, beruflicher oder allgemeiner sozialer Art sein.
    Es hat sich nun immer wieder gezeigt — und dies in besonderem Maße bei jungen Menschen —, daß die Hilfe nicht mehr rechtzeitig kam, weil die Behinderungen den zur Hilfeleistung berufenen Stellen oder Personen verspätet oder überhaupt zu spät bekannt wurden. Die Gründe hierfür sind durchaus verschieden; falsche Scham und Unwissenheit spielen dabei keine geringe Rolle.
    Es ist daher das Anliegen des Gesetzentwurfs, sicherzustellen, daß die Behinderten so frühzeitig wie möglich einem Arzt oder dem Gesundheitsamt zur Beratung über die geeigneten Eingliederungsmaßnahmen vorgestellt werden. Auf Grund dieser Beratung können und sollen dann die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen Rehabilitationsträger eingeleitet und durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen die bei den Beratungen anfallenden Unterlagen — und das ist das weitere Anliegen dieses Entwurfs — so ausgewertet werden, daß sie die Grundlage für eine rechtzeitige Planung der zur Durchführung der Rehabilitation notwendigen Einrichtungen bilden.
    Um die beiden genannten Ziele zu erreichen, sieht der Entwurf Verpflichtungen und Maßnahmen vor, die über die jetzigen Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes hinausgehen. Es war der besondere Wunsch der Bundesregierung, hierfür auch die Zustimmung der Ärzteschaft zu finden. Ich freue mich, hier sagen zu können, daß es nach längeren Verhandlungen mit der Bundesärztekammer gelungen ist, eine Einigung mit der Ärzteschaft über die Gesetzesvorschläge zu erzielen.
    Meine Damen und Herren, das Bundessozialhilfegesetz als das maßgebende Leistungsgesetz des Bundes auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge steht vielleicht nicht so sehr im Vordergrund des sozialpolitischen Interesses wie andere Sozialleistungsgesetze. Gewiß aber gibt es niemanden in diesem Hohen Hause, der nicht davon überzeugt ist, daß die im Einzelfall notwendige Hilfe in einer sozialen Notlage für jeden rechtlich gesichert sein muß. Dieses Recht weiterzubilden und dabei an die allgemeine soziale Entwicklung anzupassen, ist das Ziel des dem Hohen Hause von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete Kühn (Hildesheim).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung über die von uns seit so langer Zeit erwartete Novelle zum Bundessozialhilfegesetz. Endlich! Ich sage das nicht in einem Ton des Vorwurfs gegenüber der Regierung, sondern um
    unsere Genugtuung darüber zu unterstreichen, daß
    uns nun endlich dieses langersehnte Gesetz vorliegt.

    (Abg. Glombig: Die Regierung hat so lange mit den Ärzten verhandelt!)

    — Ich wollte das gerade sagen, Herr Kollege Glombig. Wir wissen, welche Schwierigkeiten dahintergesteckt haben, und wir sollten der Bundesregierung deswegen insbesondere im Hinblick auf einen Punkt, auf den ich noch im einzelnen zu sprechen kommen werde, dankbar sein, daß man hier zu einer Lösung gekommen ist. Denn wir wissen, von welcher Seite aus besondere Schwierigkeiten gemacht worden sind, und wissen auch, daß gerade dieser Punkt im Rahmen des Gesetzeswerks für uns alle, insbesondere aber für die Betroffenen draußen, von besonderer Wichtigkeit ist.
    Wir, die Fraktion der CDU/CSU, begrüßen es, daß zunächst einmal die Lehren aus den Erfahrungen bei der bisherigen Anwendung des Sozialhilfegesetzes von 1961 gezogen worden sind. Wir möchten aber bei dieser Gelegenheit eine Bitte an die Bundesregierung, insbesondere an Ihr Haus, Herr Staatssekretär, richten, nämlich mit den zuständigen Länderministern zu verhandeln, daß die Schwierigkeiten bei der Anwendung, auf die Sie selber hingewiesen haben, nach Möglichkeit behoben werden. Wir wissen, daß an sehr vielen Stellen die Bestimmungen noch außerordentlich zögernd angewendet werden. Das .hat sicherlich seinen Grund auch darin, daß es über bestimmte Teile des Gesetzeswerks lange Zeit einen Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben hat. Es zeigt sich wieder einmal, wie schädlich solche Verfahren sein können. Es ist aber gewiß auch nicht der richtige Weg, wenn sich Abgeordnete dieses Hauses bei Verwaltungsstellen dafür einsetzen müssen, daß das, was in dem Gesetz klar ausgesprochen ist, überhaupt erst Rechtens wird.

    (Beifall.)

    Ich glaube, es wäre sicherlich gut, wenn Ihr Haus, Herr Staatssekretär, über diese Dinge noch einmal eingehend mit den Länderministern spräche und Wege suchte, um die zuständigen Dienststellen auf die Möglichkeiten und, wie wir meinen, die Verpflichtungen aus diesem Gesetz im Interesse der Leistungsempfänger hinzuweisen.
    Was die Leistungsverbesserungen betrifft, die in dem Gesetz vorgesehen sind, werden sicherlich viele der Kollegen hier in diesem Hause mit mir der Meinung sein, daß wir den Wünschen, die vielfach von außen an uns herangetragen werden, gern nachgeben würden. Wir würden die Leistungen gern noch weiter verbessern. Aber wir wissen auch, unter welchen Verhältnissen die Bestimmungen und die Verbesserungen, die Sie jetzt eingeführt haben, zustande gekommen sind und welche Schwierigkeiten es auch im Bundesrat schon gegeben hat. Wir sind dankbar, daß der Bundesrat den Bestimmungen insgesamt dann doch zugestimmt hat. Wir werden im Ausschuß darüber noch im einzelnen beraten. Wir sollten aber nicht dadurch, daß wir übertriebene Forderungen stellen, das Gesetzeswerk im ganzen in Frage stellen; denn wir müssen auch die Zeit be-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10823
    Kühn (Hildesheim)

    rücksichtigen, die uns hier noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode zur Verfügung steht. Ich meine, daß das ein Gesetzeswerk ist, das unter allen Umständen noch verabschiedet werden muß, eben weil diejenigen, die auf seine Anwendung angewiesen sind, schon seit so langer Zeit darauf warten.
    Der dritte Punkt — und das ist jener besondere Punkt, auf den Herr Kollege Glombig soeben auch schon durch den Zwischenruf aufmerksam gemacht hat — ist jener auch von Ihnen, Herr Staatssekretär, unterstrichene neue 12. Abschnitt des Gesetzes über die Sonderbestimmungen zur Sicherung der Eingliederung Behinderter. In der Tat ist es eines unserer ganz gro großen, vordringlichen Anliegen, daß auf diesem Gebiet, auf dem wir bisher wirklich zu wenig getan haben, nun — ich will nicht sagen: etwas Entscheidendes geschieht; das wäre ein zu positiver Ausdruck — ein Schritt in Richtung auf das, was hier geschehen müßte, getan wird.
    Ich bin sehr beglückt darüber, daß die Bundesärztekammer ihren anfänglichen Widerstand aufgegeben hat und daß es in sehr zähen Verhandlungen gelungen ist, eine Regelung zu finden, die die Zustimmung auch der Bundesärztekammer gefunden hat. Es ist ganz selbstverständlich, daß, wenn bestimmte Berufskreise in eine solche Regelung und in solche Bestimmungen einbezogen werden, eine positive Gestaltung nur unter Zustimmung der Betroffenen erfolgen kann. Sie kann wirklich positiv nicht gegen ihren Willen erreicht werden.

    (Abg. Glombig: Die Betroffenen sind doch die Behinderten, nicht die Ärzte!)

    — In den Bestimmungen sind natürlich auch die Ärzte wegen der Durchführung angesprochen. Aber Sie haben völlig recht, die letztlich Betroffenen sind die Behinderten. In deren Interesse soll diese Regelung erfolgen. Aber Sie stimmen mir sicher zu, Herr Kollege Glombig, daß hier in freiwilliger Zusammenarbeit mehr zu erreichen ist, als wenn man erst den Widerstand einer Gruppe, die wesentlich beteiligt ist, immer wieder beseitigen müßte. Insofern ist dieser Abschnitt besonders zu begrüßen. Es gibt nichts darin, was völlig neu wäre. Ich erinnere daran, daß wir im Körperbehindertengesetz schon weitergehende Vorschriften hatten, als wir sie dann im Sozialhilfegesetz festgelegt haben. Eigentlich tun wir hier nur einen Schritt zurück auf einem guten Weg, den wir damals, Herr Kollege Glombig, wie ich meine, beschritten hatten. Wir sollten uns daher auch nicht von Kritiken, wie sie hier und da sicherlich noch kommen werden, in unserer Entscheidung beirren lassen.
    Es geht darum, sicherzustellen — das haben wir hier bei vielen Gelegenheiten, z. B. bei der Diskussion über die Situation der Kinder, erörtert —, daß die behinderten Kinder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in eine Förderung schulischer, beruflicher oder allgemeiner Art kommen, die es ermöglicht — ich will es noch einmal unterstreichen; ich habe es hier neulich schon einmal gesagt —, daß der Grundsatz jeder gesunden Sozialpolitik befolgt wird, daß nämlich der einzelne entsprechend seinen Fähigkeiten in den Stand versetzt wird, für sich selber zu sorgen. Letztlich ist es doch wirklich das sozialpolitische Ziel Nummer 1, dafür zu sorgen, daß der einzelne das Gefühl hat, sich seinen Fähigkeiten entsprechend im Leben bewähren zu können.
    Es ist wohl selbstverständlich, daß hierzu im Ausschuß noch manches gesagt und beraten werden muß. Ich glaube, wir sollten bei dieser Gelegenheit als unsere Überzeugung auch unterstreichen, daß mit dieser Bestimmung nicht schon der letzte Schritt getan sein kann.
    Ich glaube, bei dieser Gelegenheit ist noch ein Tatbestand zu erwähnen, nämlich die Tatsache, daß das Gesetz draußen immer noch nicht in dem Sinne verstanden wird, wie wir es gewollt haben: als ein modernes Sozialhilfegesetz, das von den Fürsorgevorstellungen alter Zeit weit entfernt ist. Wir haben hier einen Rechtsanspruch stabilisiert,

    (Abg. Maucher: Sehr gut!)

    und es ist keineswegs so, daß diejenigen, die hier Hilfe in Anspruch nehmen müssen, befürchten müßten, daß dafür etwa ihre näheren oder weiteren Verwandten bis in ferne Zeiten hinein für die Rückleistung in Anspruch genommen werden.
    Es ist sicherlich interessant, hier einmal eine Zahl zu nennen, wie hoch überhaupt solche Ansprüche im Verhältnis zu den gegebenen Leistungen sind. Sie betragen noch nicht einmal ein Prozent, sondern nur 0,75 %. Ich glaube, daß muß man von dieser Stelle in diesem Hause auch einmal sagen, um Befürchtungen auszuräumen. Wir haben hier ein Sozialhilfegesetz geschaffen, das wirklich einen Rechtsanspruch für denjenigen, der in Not geraten ist, etabliert,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    und wir sollten das nach draußen immer wieder sagen; denn nur wenn das Bundessozialhilfegesetz richtig verstanden und von den Dienststellen, die dazu eingesetzt sind, richtig angewendet wird, wird es den Erfolg haben, den wir ihm alle wünschen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)