Deutscher Bundestag
201. Sitzung
Bonn, den 4. Dezember 1968
Inhalt:
Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Krone, Schulhoff, Dr. Schmid (Frankfurt) und Wullenhaupt . . . . . 10803 A
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10803 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 10803 C Fragestunde (Drucksachen V/3578, V/3574)
Fragen des Abg. Ertl:
Entwicklung von Euratom
Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10803 D
Ertl (FDP) 10804 A
Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 10804 C
Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 10804 D
Dorn (FDP) 10805 A
Moersch (FDP) 10805 A
Dichgans (CDU/CSU) 10806 A
Frage des Abg. Rollmann:
Herder-Institut für Ostmitteleuropa-Forschung
Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . 10807 A
Rollmann (CDU/CSU) 10807 B
Frage des Abg. Dichgans: Richternachwuchs für die obersten
Bundesgerichte
Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10807 D
Dichgans (CDU/CSU) 10808 A
Frage des Abg. Strohmayr:
§ 29 des Wohngeldgesetzes . . . . 10808 A
Fragen des Abg. Dr. Wuermeling:
Reform des Familienlastenausgleichs . 10808 B
Fragen des Abg. Biechele:
Fahrten an die Zonengrenze . . . . 10808 B
Frage des Abg. Moersch:
Bundesamt für Internationalen Jugendaustausch
Dr. Barth, Staatssekretär 10808 B
Moersch (FDP) . . . . . . . 10808 C
Frage des Abg. Dorn:
Amtssitz des Bundespräsidenten
Dr. Vogel, Staatssekretär . . . 10808 D
Dorn (FDP) 10809 A
II Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
Fragen der Abg. Frau Rudoll:
Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
Katzer, Bundesminister . . . . 10809 B
Frau Rudoll (SPD) 10809 C
Frage des Abg. Sander:
Vorschläge für Preissenkungen bei Zuckerrüben, Getreide und Raps
Höcherl, Bundesminister . . . . . 10810 B
Sander (FDP) . . . . . . . 10810 B
Ertl (FDP) 10810 D
Logemann (FDP) . . . . . . . 10811 A
Dorn (FDP) 10811 A
Frage des Abg. Sander:
Eigenerzeugung landwirtschaftlicher
Produkte in Deutschland, Frankreich und Italien
Höcherl, Bundesminister 10811 B
Schoettle, Vizepräsident 10811 D
Sander (FDP) 10811 D
Fellermaier (SPD) . . . . . . . 10811 D Frage des Abg. Sander:
Auswirkungen von Einfuhrerleichterungen auf das Einkommen der deutschen Land- und Forstwirtschaft
Höcherl, Bundesminister 10812 B
Sander (FDP) 10812 B
Ertl (FDP) 10812 D
Fragen des Abg. Richarts:
Berufsumschulungslehrgänge für Landwirte 10813 B
Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher:
Verbilligte Butter für karitative Organisationen usw.
Höcherl, Bundesminister 10813 C
Dr. Rinderspacher (SPD) 10813 D
Dr. Czaja (CDU/CSU) 10814 B
Fellermaier (SPD) 10814 C
Frage des Abg. Dr. Enders:
Wehrpflicht für Junglandwirte
Höcherl, Bundesminister 10814 D
Dr. Enders (SPD) 10815 A
Josten (CDU/CSU) . . . . . . 10815 B
Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10815 C Frage des Abg. Peiter:
Bekämpfung von Tollwut
Höcherl, Bundesminister . . . . . 10815 D Peiter (SPD) . . . . . . . . . 10816 A Fragen des Abg. Wagner:
Vorsorgeuntersuchungen durch einen öffentlichen Gesundheitsdienst
Frau Strobel, Bundesminister . . 10816 B
Wagner (CDU/CSU) 10816 C
Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verbrennungsanlagen für Altöl
Frau Strobel, Bundesminister . . . 10816 D
Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 10817 A
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache V/2677); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3506 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —
Dr. Wahl (CDU/CSU) 10817 C
Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 10818 B
Busse (FDP) 10819 A
Dichgans (CDU/CSU) 10819 C
Schoettle, Vizepräsident 10821 A
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache V/3495) — Erste Beratung —
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . . 10821 B
Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 10822 B
Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10823 D
Spitzmüller (FDP) . . . 10826 C. 10828 C
Maucher (CDU/CSU) 10827 D
D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10828 A
Frehsee (SPD) 10828 A
Entwurf eines Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetzes (Drucksache V/3505) — Erste Beratung —
Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 10829 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 10837 A
Jacobi (Köln) (SPD) 10839 B
Dr. Bucher (FDP) 10842 A
Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit
Entwurf eines Gesetzes über die Spitzengliederung der Landesverteidigung (Abg. Schultz [Gau-Bischofsheim], Ollesch, Jung
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 III
und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2994) — Erste Beratung —, mit
Antrag betr. Ausbau und Erweiterung der EWG (Abg. Dr. Mommer, Metzger, Dr. Schulz [Berlin], Dr. Rutschke, Borm, Dr. Achenbach u. Gen.) (Drucksache V/3084) mit
Antrag betr. Stärkung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Abg. Dr. Mommer, Metzger, Bading u. Gen.) (Drucksache V/3211)
Majonica (CDU/CSU (zur GO) . . . 10844 D Dorn (FDP) (zur GO) . . . . 10845 B
D. Dr. Gerstenmaier, Präsident
(zur GO) 10845 D
Mertes (FDP) (zur GO) 10846 C
Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 10847 B
Berkhan (SPD) . . . . . . . 10851 C
Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 10856 C
Dr. Zimmermann (CDU/CSU)
nach § 36 GO . . . . . . . . 10861 A
Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10861 C
Herold (SPD) 10863 D
Ollesch (FDP) 10865 D 10885 D
Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . . 10868 A
Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 10871 A
Jung (FDP) 10872 D
Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 10875 C
Mattick (SPD) 10877 D
Blumenfeld (CDU/CSU) 10879 C
Dr. Mommer (SPD) 1Ó881 B
Majonica (CDU/CSU) 10882 C
Ertl (FDP) 10883 D
Dr. Kopf (CDU/CSU) 10884 C
Draeger (CDU/CSU) 10887 D
van Delden (CDU/CSU) . . . . 10889 A
Damm (CDU/CSU) . . . . . . 10890 B
Richter (SPD) 10892 C
Dr. Schröder, Bundesminister . . 10898 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (FDP) (Drucksache V/3375) — Erste Beratung - in Verbindung mit
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (Abg. Stooß, Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Stecker, Struve, Bauknecht, Ehnes u. Gen.) (Drucksache V/3581) — Erste Beratung — 10902 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Abg Kühn [Hildesheim], Dr. Jungmann, Frau Blohm, Dr. Schmidt [Gellersen], Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/3419) — Erste Beratung — 10902 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes (Abg. Dr. Schmid-Burgk, Dr. Müthling, Krammig, Dr. Stecker u. Gen.) (Drucksache V/3420) — Erste Beratung — . . . . . . . . 10902 D
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen (Drucksache V/3516) — Erste Beratung — 10903 A
Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) — Erste Beratung — 10903 A
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr (Drucksache V/3534) — Erste Beratung — 10903 B
Entwurf eines Gesetzes zu dem revidierten Abkommen vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer sowie zu der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des am 13. Februar 1961 revidierten Abkommens vom 27. Juli 1950 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache V/3535) — Erste Beratung — 10903 B
Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Juli 1966 über die Annahme von Strahlschutznormen für Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben (Drucksache V/3539) — Erste Beratung — 10903 C
Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) — Erste Beratung — 10903 D
Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache V/3494) — Erste Beratung — 10903 C
IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3515) — Erste Beratung —
Frau Strobel, Bundesminister . . . 10903 D
Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 10905 A
Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . , 10905 B
Absetzung der Punkte 17 und 33 von der Tagesordnung 10906 C
Nächste Sitzung 10906 C
Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10907 A Anlage 2
Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 29. November 1968 betr. das Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung 10907 B
Anlage 3
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vom 29. November 1968 (Umdruck 545) . . . 10907 D
Anlage 4
Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Dr. Heuser (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung 10908 A
Anlage 5
Schriftliche Antwort auf die, Mündlichen
Anfragen des Abg. Logemann betr. Auswirkungen der von der Bundesregierung
zur Verminderung der Zahlungsbilanzschwierigkeiten anderer Länder vorgesehenen Maßnahmen auf die deutsche Landwirtschaft 10908 C
Anlage 6
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. regionales Aktionsprogramm für den ostbayerischen Raum 10909 A
Anlage 7
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ahrens (Salzgitter) betr. Einbeziehung der Gemeinde Lopau (Kreis Ülzen )in den Truppenübungsplatz Munster 10909 B
Anlage 8
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Burger betr. Stand der Planung für die Umgehungsstraße Köndringen—Teningen—Emmendingen . . . 10909 C
Anlage 9
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg 10910 A
Anlage 10
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen . . . . 10910 A
Anlage 11
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (GauAlgesheim) betr. Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz durch Tabakschwelprodukte 10910 C
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10803
201. Sitzung
Bonn, den 4. Dezember 1968
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Frau Albertz 6. 12.
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 12.
Dr. Arndt (Hamburg) 7. 12.
Bading * 5. 12.
Dr. Birrenbach 6. 12.
Brand 6. 12.
Corterier 4. 12.
Dr. Dahlgrün 4. 12.
Deringer 4. 12.
Fritz (Welzheim) 4. 12.
Frau Funcke 4. 12.
Graaff 6. 12.
Hahn (Bielefeld) 21. 12.
Hamacher 31. 12.
Dr. Heck 9. 12.
Illerhaus 4. 12.
Dr. Ils 4. 12.
Frau Dr. Kleinert 15. 1. 1969
Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12.
Kriedemann * 4. 12.
Kunze 31. 12.
Lücker (München) * 4. 12.
Mauk * 4. 12.
Frau Dr. Maxsein 15. 12.
Frau Meermann ** 7. 12.
Meister 4. 12.
Michels 6. 12.
Müller (Aachen-Land) * 6. 12.
Dr. Pohle 6. 12.
Raffert 4. 12.
Rasner 4. 12.
Schmidt (Hamburg) 4. 12.
Dr. Schulz (Berlin) 14. 12.
Steinhoff 31. 12.
Storm 31. 12.
Stücklen 4. 12.
Frau Wessel 31. 12.
Frau Dr. Wex 6. 12.
Wienand 31. 12.
Dr. Wilhelmi 7. 12.
* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Interparlamentarischen Union
Anlage 2
Der Präsident des Bundesrates
Bonn, 29. November 1968
An den
Herrn Bundeskanzler
53 Bonn
Bundeskanzleramt
Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in
seiner 331. Sitzung am 29. November 1968 beschlosAnlagen zum Stenographischen Bericht
sen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestage am 28. November 1968 verabschiedeten
Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes
zur Förderung der Stabilität und des Wachstums
der Wirtschaft (AbsichG)
einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen.
1 Anlage
Dr. Weichmann
Bonn, den 29. November 1968
An den
Herrn Präsidenten
des Deutschen Bundestages 53 Bonn
Bundeshaus
Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 28. November 1968 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Dr. Weichmann
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (AbsichG)
Der Bundesrat verzichtet wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung trotz verschiedener Bedenken auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er geht dabei von der Überzeugung aus, daß Bundestag und Bundesregierung dazu bereit sind, besondere Härten des Gesetzes auszugleichen (die auch in ungleichmäßiger Behandlung gleicher Tatbestände bestehen können) und darüber hinaus Unzulänglichkeiten zu beseitigen, sobald solche sich bei der Durchführung des Gesetzes herausstellen sollten.
Anlage 3 Umdruck 545
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vorn 29. November 1968.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung des Wehrsoldes für alle grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen möglich ist. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß
10908 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
die Lebenshaltungskosten seit der letzten Erhöhung des Wehrsoldes im Jahre 1965 auch für die Wehrpflichtigen inzwischen wesentlich gestiegen sind.
Bonn, den 4. Dezember 1968
Rommerskirchen
Dr. Barzel und Fraktion
Berkhan
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 4
Schriftliche Erklärung
der Abgeordneten Frau Dr. Heuser (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung.
Ich möchte bei der Erörterung des Tagesordnungspunktes an die warnenden Worte des Herrn Kollegen Dichgans von heute morgen erinnern.
Was ist hier vorgegangen? Der Rechtsausschuß berät die Finanzreform und in diesem Rahmen auch die von der Bundesregierung beantragte Grundgesetzänderung zu Art. 74 Nr. 19, d. h. die Ausweitung der gesundheitspolitischen Kompetenzen des Bundes. Zu seiner Unterrichtung bittet er den Gesundheitsausschuß um eine Stellungnahme, obwohl dieser zu diesem Fragenkomplex vom Parlament überhaupt noch keinen Auftrag hatte. Der Gesundheitsausschuß berät und beschließt, und heute sollen wir nun das nachholen, was korrekterweise vorher nötig gewesen wäre.
Es hat mit Geschäftsordnungsreiterei nichts zu tun, wenn hier und heute schwere Bedenken gegen eine solche Verfahrensweise angemeldet werden. Wenn solche Dinge schon am grünen Holze — sprich: Rechtsausschuß — passieren, wer soll dann noch garantieren, daß die Gesetzgebung ihren korrekten Gang geht? Dabei handelt es sich hier außerdem noch um eine Grundgesetzänderung.
Wenn der Gesundheitsausschuß nunmehr den Beratungsgegenstand in einem korrekten Verfahren in der gleichen Sache zur Beratung erhält, wird diese zur rein formalen Angelegenheit degradiert.
Solche Dinge dürfen sich nicht wiederholen.
Zur Sache selbst haben wir unsere Meinung in der gesundheitspolitischen Debatte dargelegt. Ich habe unsere Bedenken gegen eine Kompetenzausweitung angemeldet, insbesondere soweit es die „Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten" betrifft. Die Tatsache, daß man nun einen beschränkenden Katalog vorgeschlagen hat, ändert an der Tendenz nicht viel. Es erscheint uns auch nicht besonders sinnvoll, Kompetenzänderungen vorzunehmen, wo es 'in Wahrheit um klare finanzielle Abgrenzungen und Zuständigkeiten geht. In der Sache selbst wird dadurch kein Fortschritt erzielt, weil die Bundesregierung den eigentlichen Entscheidungen ausweicht.
Über die 'Einzelheiten werden wir uns noch zu unterhalten haben, insbesondere erwarten wir einige überzeugendere Argumente zur Rechtfertigung dieses Regierungsentwurfs, ganz abgesehen davon, daß der Bundesrat seine abweichende Haltung und Auffassung in einer Reihe von Punkten deutlich genug dargelegt hat.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 2. Dezember 1968
auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten
Logemann (Drucksache V/3529 Fragen 88, 89 und 90) :
In welchem Ausmaß wird die deutsche Landwirtschaft von den Maßnahmen betroffen, die von der Bundesregierung zur Verminderung der Zahlungsbilanzschwierigkeiten einiger anderer Länder vorgesehen sind?
Wird die Begünstigung von Einfuhren zu einer weiteren Beeinträchtigung der Absatzchancen deutscher landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Inlandsmarkt führen?
Wodurch wird verhindert werden, daß die erheblichen und staatlich geförderten Bemühungen um eine Steigerung des deutschen Agrarexports durch die vorgesehenen Maßnahmen zunichte gemacht werden?
Ungefähr 95 v. H. der Erzeugung der deutschen Landwirtschaft sind Produkte, die in der Ausnahmeliste des § 6 Absicherungsgesetz enthalten sind und deshalb nicht von den im Absicherungsgesetz enthaltenen Maßnahmen betroffen werden. Nur 5 % der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugung sind demzufolge direkt betroffen. Aber auch bei diesen Erzeugnissen sind die Auswirkungen mit Ausnahmen von Getränken gering, weil sie als landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht dem vollen Satz von 4 v. H., sondern dem ermäßigten Satz von 2 v. H. unterworfen sind.
Von der deutschen ernährungswirtschaftlichen Gesamteinfuhr entfallen rd. 60 % auf Marktordnungswaren der Ausnahmeliste zu § 6 des Absicherungsgesetzes. Bei den betroffenen übrigen 40% der ernährungswirtschaftlichen Einfuhr müssen folgende drei Gruppen von Waren unterschieden werden:
a) Komplementärwaren, die in Deutschland nicht
hergestellt werden und insoweit auch nicht die Absatzchancen der deutschen Landwirtschaft beeinträchtigen (z. B. Tee, Kaffee, Kakao).
b) Substitutionsprodukte, die zwar nicht in Deutschland erzeugt werden, aber unter bestimmten Voraussetzungen deutsche landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Verbrauch verdrängen können (z. B. Reis). Diese Substitution zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen der einheimischen Produktion kann ihrem Umfang nach kaum zu einer ins Gewicht fallenden Schmälerung der Absatzchancen der deutschen Landwirtschaft führen.
c) Waren, die auch in Deutschland erzeugt werden. Hierbei handelt es sich sowohl um Erzeugnisse der Landwirtschaft als auch um Ernährungsgüter, in denen deutsche landwirtschaftliche Rohstoffe enthalten sind (z. B. Bier).
Von den im Wirtschaftsjahr 1967/68 aus der Bundesrepublik ausgeführten Agrarerzeugnissen im
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968 10909
Werte von rd. 2,7 Milliarden DM wurden 57,8 % von EWG-Agrarmarktordnungen erfaßt. Damit gelangen mehr als die Hälfte der exportierten Nahrungsmittel in den Genuß der Ausnahmeregelung des Absicherungsgesetzes. Es ist zudem mit einer steigenden Tendenz der Exporte der Marktordnungserzeugnisse an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produkten zu rechnen.
Die übrigen Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind überwiegend in der Liste der Gegenstände aufgeführt, die dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 2 v. H. der Exportsondersteuer unterliegen. Der Gesetzgeber hat damit auf die Erfordernisse des Agrarexports weitgehend Rücksicht genommen.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 3. Dezember 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu V/3529 Frage 122) :
Welche Vorschläge hat die bayerische Staatsregierung für das in den „Vorschlägen zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik des BMWi am 26. September 1968" angekündigte regionale Aktionsprogramm für den ostbayerischen Raum bereits vorgelegt?
Die bayerische Staatsregierung hat für den ostbayerischen Raum noch kein regionales Aktionsprogramm vorgelegt. Es haben jedoch bereits zwei vorbereitende Besprechungen über regionale Aktionsprogramme, zuletzt am 12. November 1968, stattgefunden, an der Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr teilgenommen und die baldige Übersendung der ersten Entwürfe in Aussicht gestellt haben.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs von Hase vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (Drucksache zu V/3529 Fragen 128 und 129) :
Treffen die seit Jahren umlaufenden Gerüchte zu, daß die Gemeinde Lopau (Kreis Ülzen) in den Truppenübungsplatz Munster einbezogen werden soll?
Sind für den Fall, daß die Einbeziehung geplant ist und die Räumung des Ortes notwendig wird, Vorstellungen über die Umsiedlung der Einwohner, bei denen es sich meist um Vertriebene handelt, entwickelt worden?
Es trifft zu, daß der Ort Lopau aus Sicherheitsgründen in den Gefahrenbereich der Schießbahnen des Truppenübungsplatzes Munster-Nord einbezogen und deshalb von seinen Einwohnern geräumt werden muß. Im Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz hat der Herr Niedersächsische Minister des Innern dieser Lösung zugestimmt.
Es ist hier bekannt, daß es sich bei der Umsiedlung der Einwohner in der Mehrzahl um Vertriebene handelt. Die Umsiedlung geschieht nach den für die Freimachung von bundeseigenen Liegenschaften für Zwecke der Verteidigung geltenden Freimachungsrichtlinien des Herrn Bundesministers der Finanzen vom 25. Juni 1956, veröffentlicht im Ministerialblatt des Bundesministeriums der Finanzen 1956 Seite 496 ff. Aufgrund dieser Richtlinien konnten in zahlreichen Fällen bundeseigene. Liegenschaften — insbesondere auch Teile von Truppenübungsplätzen — für Zwecke der Verteidigung zur Zufriedenheit aller Betroffenen frei gemacht werden. Die für die Umsetzung der Betroffenen zuständigen Ministerien — Bundesschatzministerium und Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau — habe ich inzwischen gebeten, die notwendigen Maßnahmen für die Räumung von Lopau nach den genannten Richtlinien einzuleiten.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
.des Bundesministers Leber vom 29. November 1968
auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache zu V/3529 Fragen 130, 131 und 132) :
Wie ist der Stand der Planung für die im Zuge der B 3 vorgesehene große Umgehungsstraße Köndringen—Teningen—Emmendingen?
Kann in den nächsten Jahren mit dem Baubeginn gerechnet werden?
Ist vorgesehen, die L 186 an diese neue Trasse anzuschließen, um damit eine wichtige Ost-West-Fernverbindung zu realisieren?
Für die Verlegung der Bundesstraße 3 im Raume Emmendingen, durch welche die Ortsdurchfahrten von Köndringen, Emmendingen und Wasser ausgeschaltet werden sollen, besteht bisher lediglich ein genereller Vorentwurf. Mit einer Verwirklichung des genannten Vorhabens kann allerdings in den nächsten Jahren nicht gerechnet werden, nachdem gerade jetzt unter Aufwendung erheblicher Bundesmittel der Ausbau der Bundesstraße 3 in Emmendingen durchgeführt und dabei der sehr hinderliche schienengleiche Bahnübergang beseitigt worden ist. Außerdem kommt in Kürze der Bau einer innerstädtischen Entlastungsstraße zur Ausführung, wozu der Stadt Emmendingen Bundes- und Landeszuschüsse in Höhe von rd. 80 % der zuschußfähigen Baukosten zur Verfügung gestellt werden. Mit der Durchführung dieser Ausbaumaßnahmen kann die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße 3 im Raume Emmendingen so weit gesteigert werden, daß für eine großräumige Verlegung noch auf absehbare Zeit keine Notwendigkeit besteht.
Was die Anbindung der Landesstraße 186 an die künftige Bundesstraße 3 anbetrifft, so wurde auf die Schaffung der erforderlichen Anschlußstelle bereits bei der Ausarbeitung des generellen Vorentwurfs Rücksicht genommen.
10910 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1968
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 29. November 1968
auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten
Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3529 Frage 133) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten für die von der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsraum Augsburg berechtigterweise erhobene Forderung nach einer baldigen direkten Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg?
Die Frage, ob eine Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Augsburg verkehrlich und wirtschaftlich erforderlich ist, wird im Rahmen der werkehrlichen und ökonomischen Untersuchungen für den 2. Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (19711985) mit behandelt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache zu V/3529 Frage 134) :
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, zur Sicherheit des Straßenverkehrs übertriebene Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen zu unterbinden?
Es gibt keine Verkehrsvorschriften, die eine derartige Pop-Bemalung von Kraftfahrzeugen ausdrücklich verbieten. Die Polizei kann aber einschreiten, wenn im Einzelfall durch eine übertriebene Bemalung die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer so abgelenkt wird, daß dies zu einer Gefährdung, Behinderung oder Belästigung des Verkehrs führt.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Strobel vom 4. Dezember 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3574 Fragen 40, 41 und 42) :
Hat der in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf meine Frage Nr. 18 aus der Fragestunde vom 16. Oktober 1968 (Festsetzung einer maximal zulässigen Konzentration von Tabakschwelprodukten am Arbeitsplatz) genannte Arbeitsausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Aufgabe, Vorschläge auszuarbeiten auch für die Duschführung von Reihenuntersuchungen zur Frage der Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz durch Tabakschwelprodukte, die durch unmäßigen Tabaksqualm verursacht werden kann?
Ist die Bundesregierung wirklich der Ansicht, wie sie in der Antwort auf meine Frage in der Fragestunde vom 16. Oktober 1968 schrieb, daß durch Aufklärung den Rauchern bewußt gemacht werden kann, daß sie durch ihr Rauchen die Mitmenschen gesundheitlich gefährden, nachdem die Bundesregierung in früheren Ausführungen zur gleichen Frage festgestellt hat, daß aufgedruckte Warnungen vor Lungenkrebs, wie in den Vereinigten Staaten, keine feststellbare abschreckende Wirkung gehabt haben?
Ist es in der in Frage 41 geschilderten Lage nicht angebracht, Nichtraucher am Arbeitsplatz dadurch zu schützen, daß summarische Vorschriften über das Rauchen am Arbeitsplatz erlassen werden?
Mit dieser Frage hat sich der Ausschuß bislang nicht befaßt, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der für Fragen des Arbeitsschutzes zuständig ist, wird aber Ihre Anregung an den Ausschuß übermitteln.
Wir werden nicht darauf verzichten können, den Rauchern mehr als bisher ins Bewußtsein zu rufen, daß sie nicht allein ihre eigene Gesundheit gefährden, sondern durch die verqualmte Raumluft auch die ihrer Mitmenschen. Die Hoffnung, daß die Menschen von selbst gegenseitige Rücksicht nehmen, kann man erfahrungsgemäß nur begrenzt haben.
Ob es möglich ist, summarische Vorschriften über das Rauchen am Arbeitsplatz zu erlassen, und ob das bei der Differenziertheit der Arbeitsplätze überhaupt erreichbar ist, muß geprüft werden. Dies geschieht zur Zeit durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der hierfür federführend ist.