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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 200. Sitzung Bonn, den 29. November 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 10757 A Zur Tagesordnung Genscher (FDP) 10758 A, C Rasner (CDU/CSU) 10758 B, C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 10758 B, D Erweiterung der Tagesordnung . . . . 10759 A Fragestunde (Drucksachen V/3529, zu V/3529) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Tätigkeit griechischer Lehrer in der Bundesrepublik Deutschland . . . . 10759 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: EWG-Importpolitik gegenüber den osteuropäischen Staatshandelsländern — Deutsche Osthandelspolitik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 10759 B, D, 10360 A, B, C, D 10761 B Dr. Rinderspacher (SPD) 10759 D, 10360 A, B, D, 10761 B Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . . 10760 D Fragen der Abg. Unertl und Stiller: Berufung des Abgeordneten Blachstein zum Botschafter in Belgrad Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10761 B, C, D, 10762 B Unertl (CDU/CSU) . . 10761 D, 10762 A, B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Vereinbarung über den Aufenthalt sowjetischer Streitkräfte in der CSSR Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10762 C, 10763 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10763 A, B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tätigkeit der Deutschen Presseagentur im Irak Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 10763 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Meldungen über. angebliche deutsche Beteiligung am Biafra-Konflikt Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10763 D, 10764 A, B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10764 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 10764 A, B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 Frage des Abg. Strohmayr: Nutzbarmachung der Wohnungszählung für die städtebauliche Planung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 10764 C, D, 10765 A Strohmayr (SPD) 10764 D Fragen des Abg. Orgaß: „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum" Dr. Lauritzen, Bundesminister 10765 A, B, D, 10766 B, C, D Orgaß (CDU/CSU) 10765 C, D, 10766 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10766 D Fragen des Abg. Dr. Giulini: Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetz — Wertermittlung bei Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen — Genehmigungsvorbehalte . . . . 10766 D Frage des Abg. Rehs: Absichtserklärung der Bundesregierung zum Jahr der Menschenrechte Dr. Ehmke, Staatssekretär . . 10767 A, D, 10768 A, B Rehs (SPD) 10367 C, D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10768 B Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Strafverfahren wegen Aufruhr, Auflauf und Landfriedensbruch Dr. Ehmke, Staatssekretär . , 10768 B, C, D, 10369 A, B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10768 D, 10769 A, B, C, D Frage des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Organisation Amnesty International . 10769 D Frage des Abg. Opitz: Steuerliches Abzugsverbot betr. Fahrtkosten für Entfernungen über 40 km Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10770 A, B Opitz (FDP) 10770 B Fragen des Abg. Folger: Zündholzschachteln als Werbeträger für die Politik der Bundesregierung und für politische Parteien Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10770 B, D Folger (SPD) 10770 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10771 A Frage des Abg. Weigl: Ausdehnung der Versetzungsaktion auf jüngere Zollbeamte . . . . . . . 10771 A Fragen des Abg. Matthöfer: Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte — Verhandlungen über die Änderung des Rechtsstatus der bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10771 C, D, 10772 A, B Schulte (SPD) . . . . 10771 D, 10772 A, B Unterbrechung der Sitzung 10772 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Brandt, Bundesminister 10772 C Dr. Schröder, Bundesminister . . 10776 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3488) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (FDP) (Drucksache V/3486) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3489) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3490) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3491) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/3522) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (FDP) (Drucksache V/3417) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Soldatengesetzes (FDP) (Drucksache V/3512) — Erste Beratung — 10785 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/3432) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (FDP) (Drucksache V/3548 — Erste Beratung —Dr. Schellenberg (SPD) . 10785 D, 10789 A, 10790 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10786 D Maucher (CDU/CSU) 10787 C Schmidt (Kempten) (FDP) . 10787 D, 10792 B Mertes (FDP) 10789 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 10790 D Katzer, Bundesminister 10791 D Nächste Sitzung 10792 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10793 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Wurbs betr. Aufwendungen des Bundes für das Wohngeld . . 10793 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Baier betr. Wohnungsbauförderungsmaßnahme „Große Familie" 10794 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Baier betr. Förderung des Wohnheimbaues für Studenten . . 10794 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dichgans betr. Unterzeichnung des deutsch-südafrikanischen Doppelbesteuerungsabkommens . . . . 10794 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hammans betr. Anforderung von portugiesischen Arbeitskräften für das britische Hauptquartier in Mönchengladbach — Kündigung von NATO-Bediensteten im Landkreis Kempen-Krefeld 10795 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Enders betr. Badekuren von kriegsbeschädigten Arbeitnehmern 10795 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Arbeitslosengeld für 65jährige Arbeitnehmer . . 10796 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Dr. Maxsein betr. Errichtung von Nachrichtensatellitensystemen durch die westeuropäischen Staaten — Lieferung von Trägerraketen durch die USA — Eintritt Kanadas in die ELDO 10796 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Flämig betr. Auswahl der Sonderforschungsbereiche — Erfolgskontrolle bei der Vergabe von Bundesmitteln 10797 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Pitz-Savelsberg betr. Vorkommen von Phenylketonurie bei Säuglingen — Früherfassung gefährdeter Kinder 10797 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Unterbringung bedürftiger schwachsinniger Kinder in Anstalten . . . . . . . . 10798 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Aufdruck „Die Richtung stimmt" auf Streichholzschachteln 10798 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Berufsschadensausgleich für kriegsbeschädigte Beamte des Bundesdienstes . . . 10798 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Entlassungen von Schwerbeschädigten in Nordrhein-Westfalen 10799 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Zebisch betr. Berufsförderungszentrum Essen — Umschu- IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 lungszentrum für den ostbayerischen Raum 10799 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Angabe kennzeichnungspflichtiger fremder Stoffe in Gaststätten und Lebensmittelgeschäften . . . . . . 10800 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (Gau- Algesheim) betr. Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle im Bergwerk Asse . 10801 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10757 200. Sitzung Bonn, den 29. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 30. 11. Adorno 3. 12. Dr. Aigner * 30. 11. Frau Albertz 29. 11. Dr. Apel * 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 29. 11. Bauknecht 29. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Dr. Besold 29. 11. Frau Blohm 29. 11. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Burgemeister 29. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dichgans * 30. 11. Diekmann 29. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Draeger ** 29. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Dr. Erhard 30. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Freiwald 29. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gierenstein 29. 11. Gscheidle 29. 11. Haage (München) 29. 11. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Hauffe 30. 11. Dr. Heck 9. 12. Frau Dr. Heuser 29. 11. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) 29. 11. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 30. 11. Kohlberger 29. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kulawig * 30. 11. Kunze 31. 12. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich ** 30. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Lenze (Attendorn) ** 30. 11. Leukert 29. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Dr. Lohmar 29. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Frau Dr. Maxsein `15. 12. Memmel * 30. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 29. 11. Metzger * 30. 11. Mischnick 29. 11. Missbach 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Dr. Müller (München) 29. 11. Müller (Remscheid) 29. 11. Müller (Worms) 29. 11. Ott 29. 11. Pöhler ** 29. 11. Dr. Pohle 6. 12. Porten 29. 11. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Rock 29. 11. Dr. Rutschke ** 29. 11. Schmidhuber 29. 11. Schulhoff 29. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Staratzke 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Stooß 29. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Walter 29. 11. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand 31. 12. Wischnewski 29. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/3529 Fragen 62 und 63) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des Städtebauinstituts, durch die geplante Finanzreform werde die Verpflichtung des Bundes, die finanziellen Aufwendungen für das Wohngeld neben den Bundesländern zur Hälfte zu übernehmen, in Frage gestellt? Ist die Besorgnis berechtigt, daß der Bund seinen Einfluß auf einem sozialpolitisch äußerst wichtigem Gebiet preisgäbe, wenn er den Wohngeldaufwand ausschließlich den Ländern aufbürden würde, deren unterschiedliche Finanzstruktur die Gleichberechtigung der Wohngeldempfänger zu gefährden drohe? Die Frage betrifft die Regelung der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz. Im Finanzreformgesetz ist dazu vorgesehen, den 10794 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 bisher schon bestehenden Grundsatz, daß Bund und Länder gesondert die Aufgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, in einem neuen Artikel 104 a klar und deutlich in der Verfassung hervorzuheben. Das dient dem Bestreben, eine möglichst klare Abgrenzung der Ausgabenverantwortung zwischen Bund und Ländern vorzunehmen. Da gemäß Artikel 83 GG grundsätzlich die Länder die Gesetze als eigene Angelegenheit auszuführen haben, haben sie nach dem Grundsatz auch die Kosten der Gesetze zu tragen. Mit dem Finanzreformgesetz soll jedoch mit Artikel 87 e eine Regelung eingeführt werden, die es dem Gesetzgeber erlaubt, bei Gesetzen über die Gewährung von Geldleistungen zu bestimmen, daß sie im Auftrag des Bundes ausgeführt werden. Wird Auftragsverwaltung vorgesehen, so hat das die Folge, daß dann der Bund auch voll die Kosten zu tragen hat. Nach der Fassung, die diese Regelung durch den Finanzausschuß des Bundestages erhalten hat, fällt darunter auch das Wohngeldgesetz. Das heißt, daß nach der künftigen Rechtslage — wenn man die Beschlüsse des Finanzauschusses des Bundestages zugrunde legt — das Wohngeldgesetz je nach der Entscheidung des Gesetzegebers entweder voll vom Bund oder von den Ländern zu bezahlen ist. Eine Kostenteilung ist nicht möglich. Dieser Standpunkt ergibt sich aus der grundsätzlichen verfassungspolitischen Entscheidung. Die Bundesregierung teilt nicht die Befürchtung, daß die Länder wegen ihrer unterschiedlichen Fianzstruktur bei der Anwendung des Wohngeldgesetzes die Gleichberechtigung der Wohngeldempfänger gefährden würden. Durch das Gesetz werden die Voraussetzungen für die Auszahlung, den Empfängerkreis und die Höhe des Wohngeldes im einzelnen geregelt, so daß für eine abweichende Anwendung des Gesetzes in den Ländern grundsätzlich kein Raum ist. Darüber hinaus hat der Bund noch die Möglichkeit, Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes zu erlassen. Im übrigen darf ich bemerken, daß zur Zeit in den Ausschüssen des Bundestages beraten wird, welche verfassungsrechtliche Regelung für die Geldleistungsgesetze getroffen werden soll. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/3529 Frage 65) : Welche Gründe haben den Bundeswohnungsbauminister veranlaßt, die wiedereingeführte Wohnungsbauförderungsmaßnahme Große Familie", wie es im Rundschreiben des Bundeswohnungsbauministers vom 10. April d. J. an die Länder heißt, „nicht besonders zu publizieren"? Die Aktion ist auf Wunsch der Länder nicht besonders publiziert worden. Das kommt auch in meinem Schreiben zum Ausdruck. Grund dafür war die Sorge, angesichts der bei Bund und Ländern knappen Haushaltsmittel keine unerfüllbaren Hoffnungen zu erwecken, und der Wunsch, zunächst das Ausmaß der neu angelaufenen Aktion abzuwarten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/3529 Frage 66) : Nach welchen Mitteln und Wegen hat der Bundeswohnungsbauminister gesucht, um die Förderung des Wohnheimbaues für Studenten zu intensivieren? Die Förderung von Studentenwohnheimen war in einen Engpaß geraten, weil die Mittel im Haushalt des Bundesministeriums für Familie und Jugend dafür erschöpft sind. Da ich die Förderung des Wohnungsheimbaues für Studenten für vordringlich halte, habe ich dem Herrn Bundesminister der Finanzen vorgeschlagen, aus dem Haushalt meines Ministeriums über den bisher vorgesehenen Rahmen hinaus weitere Mittel für den Bau von Studentenwohnheimen einzusetzen. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat sich mit meinen Vorschlägen einverstanden erklärt, jedoch sein Einverständnis von einer zeitlichen Begrenzung der Maßnahme bis zum Ende des nächsten Jahres abhängig gemacht. Für das Jahr 1969 können im Haushalt meines Hauses die Mittel für den Bau von Studentenwohnheimen voraussichtlich von 4,5 Mio DM auf 7 Mio DM erhöht werden. Das bedeutet eine positive Antwort auf Ihre Frage, ob eine Möglichkeit besteht, diese Mittel für das Rechnungsjahr 1969 aufzustocken, die Sie am 24. Oktober 1968 in der Sitzung des Wohnungsbauausschusses gestellt hatten. Endgültig hängt das aber von dem Ergebnis der Erörterung in den Ausschüssen dieses Hohen Hauses im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt 1969 ab. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/3529 Fragen 81 und 82) : Warum ist das deutsch-südafrikanische Doppelbesteuerungsabkommen noch nicht unterzeichnet? Wann rechnet die Bundesregierung mit der Unterzeichnung? Das deutsch-südafrikanische Doppelbesteuerungsabkommen, das bereits im November 1965 paraphiert wurde, konnte noch nicht unterzeichnet werden, weil zunächst bei den notwendigen Übersetzungsarbeiten, insbesondere bei der von südafrikanischer Seite zu besorgenden Übersetzung des Abkommenstextes in die afrikanische Sprache, Schwierigkeiten auftraten, die im Schriftwege behoben werden mußten. Weitere Verzögerungen traten dadurch ein, daß von südafrikanischer Seite Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10795 Wünsche zur Änderung des Abkommens vorgetragen wurden, und zwar zuletzt noch im Frühjahr dieses Jahres, als bereits die Unterzeichnungsreife des Abkommens festzustehen schien. Über diesen letzten Änderungswunsch, an dessen Bearbeitung die beiden Außenministerien beteiligt sind, wird zur Zeit noch korrespondiert. Ich darf hinzufügen, daß unsererseits alles getan wurde und wird, um die Vorbereitungen für die Unterzeichnung möglichst bald abzuschließen. Nach dem bisherigen Verlauf der Angelegenheit läßt sich nicht genau abschätzen, wann das Abkommen unterzeichnet werden kann. Da aber nur noch der letzte südafrikanische Änderungswunsch offen ist und die Bundesregierung hierzu bereits zu Beginn dieses Monats einen mit südafrikanischen Stellen erörterten Vorschlag unterbreitet hat, sollte mit baldiger Unterzeichnung gerechnet werden können. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, daß das Abkommen nach seinem Inkrafttreten rückwirkend ab 1965 anzuwenden sein wird. Die Verzögerung der Unterzeichnung wird daher den zeitlichen Anwendungsbereich des Abkommens nicht einschränken. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/3529 Fragen 91, 92 und 93) : Trifft es zu, daß für das britische Hauptquartier in Mönchengladbach 220 portugiesische Arbeitskräfte angefordert wurden? Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister 36 300 DM als Überführungskosten für die in Frage 91 genannten portugiesischen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Presseberichten etwa 40 NATO-Bediensteten im Landkreis Kempen-Krefeld (Hauptquartier Mönchengladbach) gekündigt werden soll, Ersatzarbeitsplätze in zumutbarer Entfernung aber nicht zur Verfügung stehen? Von einer Absicht, etwa 40 NATO-Bediensteten im Landkreis Kempen-Krefeld zu kündigen, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Auch dem Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen sowie den Arbeitsämtern Krefeld und Mönchengladbach sind keine Entlassungen von NATO-Bediensteten angekündigt worden. Wie der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ergänzend mitgeteilt hat, sollen die in Ihrer Frage Herr Abgeordneter Dr. Hammans, erwähnten Presseberichte widerrufen worden sein. Es sind lediglich Einzelfälle von sogenannten Änderungskündigungen — also solche mit dem Ziel, den Betroffenen an einem anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen — bekannt geworden. Tatsächlich leiden die alliierten Streitkräfte seit Jahren unter einem Mangel an Zivilpersonal. Deutsche Arbeitnehmer stehen für die freien Arbeitsplätze — überwiegend Küchen-, Reinigungs- und Wachdienste — nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. Aus diesem Grunde greifen die zuständigen Stellen der alliierten Streitkräfte seit Jahren auf ausländische Arbeitnehmer zurück. So hat vor einiger Zeit nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung das britische Hauptquartier der Rheinarmee beim Arbeitsamt Mönchengladbach einen Vermittlungsauftrag für 220 portugiesische Arbeitnehmer angekündigt. Der Vermittlungsauftrag ist jedoch bisher nicht beim Arbeitsamt eingereicht worden. Für den Fall, daß das Hauptquartier der britischen Rheinarmee den Vermittlungsauftrag einreicht, würde die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für die Vermittlung der 220 portugiesischen Arbeitnehmer Gebühren in Höhe von insgesamt 36 300,— DM erheben, nämlich für jeden vermittelten portugiesischen Arbeitnehmer 165,— DM. Mit der Gebühr werden insbesondere die Kosten beglichen, die für die ärztliche Untersuchung, die Anreise nach Deutschland und die Reiseverpflegung der vermittelten Arbeitnehmer entstehen. Diese Vermittlungsgebühr würde zu Lasten der britischen Rheinarmee gehen. Sie würde nicht — und das erkläre ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen — vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/3529 Fragen 94, 95 und 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitgeber für kriegsbeschädigte Arbeitnehmer, die während einer Badekur nicht arbeitsunfähig geschrieben und deshalb bei der Krankenkasse abgemeldet werden, keine Beiträge zur Krankenkasse und zur Rentenversicherung zahlen? Wie wirkt sich bei diesen Kriegsopfern der mehrfache Ausfall von nicht belegten Versicherungszeiten während einer sechswöchigen Badekur auf die spätere Rentenleistung aus? Ist die Bundesregierung bereit, um diesen Nachteil zu beseitigen, für die betroffenen Kriegsbeschädigten die Beiträge zur Krankenkasse und zur Rentenvesicherung während einer Badekur zu übernehmen? Die Durchführung einer nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Badekur kann unterschiedliche Auswirkungen für einen kriegsbeschädigten Arbeitnehmer haben, je nachdem, ob es sich um einen Angestellten oder um einen Arbeiter handelt. Angestellte erhalten nach § 616 BGB oder auf Grund besonderer tarifvertraglicher Regelung Gehaltsfortzahlung auch während einer Badekur, die nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist. Für sie werden also die Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung weiter entrichtet. Bei Arbeitern führt die Durchführung einer Badekur, die nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist, meist zu einer Unterbrechung des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht dem Betroffenen dabei jedoch schon deshalb kein Nachteil, weil die Zeit der Badekur in aller Regel nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO als Ausfallzeit anzurechnen ist. Die Bewertung solcher Zei- 10796 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 ten bei der Rentenberechnung entspricht bekanntlich dem voraufgegangenen Versicherungsverlauf. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Beschädigte nach § 313 RVO die Möglichkeit, sich freiwillig weiterzuversichern, wenn das Versicherungsverhältnis während einer nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Badekur unterbrochen wird. Die Versorgungsverwaltung erstattet den Beschädigten die hierdurch entstehenden Aufwendungen aus den Unterstützungsmitteln des Kriegsopferhaushalts. Die Möglichkeit der Erstattung solcher Aufwendungen besteht grundsätzlich auch hinsichtlich der Rentenversicherung; sie besteht im übrigen nicht nur für beschädigte Arbeiter, sondern auch für beschädigte Angestellte, falls sich auch hier in besonderen Fällen einmal die Notwendigkeit ergeben sollte. Nach unseren Erfahrungen ist durch diese Regelung in vollem Umfang sichergestellt, daß Kriegsbeschädigte in der Kranken- und der Rentenversicherung keinerlei Nachteile haben, wenn sie eine nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Badekur durchführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3529 Frage 97): Hat die Bundesregierung die Absicht, dem Deutschen Bundestag eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften dafür vorzuschlagen, daß die 65jährigen Arbeitnehmer, die aus dem Zustand der Arbeitslosigkeit heraus ihre Rente beantragen müssen, einen ganzen Monat ohne jegliches Einkommen sind, weil das Arbeitslosengeld nur bis zum letzten des Monats gezahlt wird, der dem Geburtstag vorausgeht, die Rente aber erst ab dem 1. des folgenden Monats? Werden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt, so wird diese Leistung auch über das 65. Lebensjahr hinaus gewährt, also auch für den Monat, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Ich gehe deshalb davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe bezieht. Auf diese Leistung besteht nach § 146 AVAVG tatsächlich kein Anspruch vom Beginn des Monats an, in dem der Arbeitslose das 65. Lebensjahr vollendet. Da seit Inkrafttreten des Finanzänderungsgesetzes 1967 Renten erst nach Ablauf des Monats gewährt werden, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Arbeitnehmer für den Monat, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, weder Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe noch Rente. Diese unerwünschte sozialpolitische Auswirkung des Finanzänderungsgesetzes 1967 ist bei dessen Beratung im Deutschen Bundestag erkannt und erörtert worden. Dabei bestand Übereinstimmung, daß sie im Arbeitsförderungsgesetz bereinigt werden sollte. Der Entwurf des Arbeitsförderungsgesetzes wird z. Zt. in zweiter Lesung im Ausschuß für Arbeit des Deutschen Bundestages beraten. Die Bundesregierung wird hierzu eine Formulierung vorlegen, wonach künftig der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bis zum Ablauf des Monats eingeräumt wird, in dem der Betroffene das 65. Lebensjahr vollendet. Damit ist dann der Anschluß an den Rentenbeginn wieder hergestellt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein (Drucksache V/3529 Fragen 98, 99 und 100) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß das schon vorhandene Gemeinschattsprogramm Bundesrepublik Deutschland — Frankreich „Symphonie" nur dann sinnvoll ist, wenn die westeuropäischen Staaten insgesamt entschlossen sind, selbst Nachrichtensatellitensysteme — in INTELSAT integrierte Regionalsysteme — zu errichten und zu betreiben? Ist die Bundesregierung sich bewußt, daß die Amerikaner während der EUROSPACE-Konferenz in Munchen keineswegs bedingungslose Zusagen für die Lieferung von Trägerraketen gemacht haben, sondern darauf hinweisen, daß solche Lieferungsverträge mit INTELSAT vereinbar sein müssen? Trifft es zu, daß Kanada Interesse am Eintritt in die ELDO geäußert hat und daß die Kanadier ein eigenes Satellitensystem unabhängig von den USA zu errichten wünschen? Zu 1) Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Sie hat deshalb nicht nur das Projekt „Symphonie" in Angriff genommen, sondern tritt nach wie vor dafür ein, unter Beteiligung möglichst vieler Mitgliedstaaten der „Europäischen Konferenz für Fernmeldeverbindungen mittels Satelliten" (CETS) ein weiteres fortschrittlicheres Projekt eines experimentellen Fernmeldesatelliten zu verwirklichen. Darüber hinaus verfolgt sie gemeinsam mit ihren europäischen Partnern der CETS bei den im Februar 1969 beginnenden Regierungsverhandlungen über das künftige INTELSAT-Abkommen u. a. das Ziel, die Errichtung und den Betrieb von selbständigen Regionalsystemen zuzulassen. Zu 2) Der Bundesregierung sind die Überlegungen der USA für die Lieferung von US-Trägerraketen bekannt. Bei der Eurospace-Konferenz sind keine amtlichen Erklärungen abgegeben worden. Allerdings steht die Bedingung der Vereinbarkeit mit dem künftigen INTELSAT-Abkommen inhaltlich noch nicht fest. Das gegenwärtig geltende vorläufige Abkommen soll Ende 1969 auslaufen, also auf alle Fälle vor dem Start europäischer Fernmeldesatelliten. Am 1. Januar 1970 soll das neue Abkommen in Kraft treten. Vom Inhalt dieses Abkommens dürfte es abhängen, ob die USA z. B. für den Start von Fernmeldesatelliten für regionale Bedürfnisse Trägerraketen zur Verfügung stellen. Zu 3) Kanada hat gegenüber der Bundesregierung Interesse an der Arbeit der ELDO erkennen lassen. Es haben Informationsgespräche stattgefunden über die technischen Merkmale der ELDO-Rakete, die Lieferbarkeit und die Lieferbedingungen. Vom Eintritt Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10797 Kanadas in die ELDO als Organisation war nicht die Rede. Es trifft zu, daß Kanada beschlossen hat, ein eigenes Fernmeldesatellitensystem für nationale kanadische Bedürfnisse zu errichten. Inwieweit dies in Absprache mit den USA geschieht, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/3529 Fragen 101, 102 und 103) : In welcher Weise nimmt das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung entscheidenden Einfluß auf die Auswahl und Festlegung der Sonderforschungsbereiche? Welche gesellschaftspolitischen Ziele verfolgt das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung bei der Hergabe von Bundesmitteln für Sonderforschungsbereiche? Inwieweit, insbesondere nach welchen Kriterien, wird eine Erfolgskontrolle bei der Vergabe der Mittel gesichert? Die Auswahl der Sonderforschungsbereiche erfolgt durch den Wissenschaftsrat, der über die Anträge der Hochschulen nach fachlicher Begutachtung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft entscheidet. Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung ist durch seine Mitwirkung im Wissenschaftsrat an diesen Entscheidungen beteiligt. Die Bundesregierung hat außerdem die Möglichkeit, eigene Anträge auf Errichtung von Sonderforschungsbereichen an den Wissenschaftsrat zu richten. Soweit mit dem Begriff „gesellschaftspolitische Ziele" die Vorstellungen von der Rolle der Hochschulen in unserer Gesellschaft gemeint sind, die hinter dem Programm zur Errichtung von Sonderforschungsbereichen stehen, ist folgendes zu sagen: Dieses Programm soll dazu beitragen, an den Hochschulen leistungsfähige Forschungseinheiten zu erhalten bzw. zu schaffen, was angesichts der wachsenden Spezialisierung der Wissenschaft und der steigenden Kosten der Forschung nur durch eine sinnvolle Konzentration und Koordination möglich ist. Dadurch soll nicht zuletzt der Stand der Hochschulen gegenüber den großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen nachhaltig verbessert werden. Soweit unter „gesellschaftspolitischen Zielen" die Bemühungen um die Förderung der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung und der gesellschaftlich relevanten Forschung (etwa zu Fragen der Luftreinheit, der Lebensmittelchemie, der Volkskrankheiten etc.) verstanden werden, ist zu sagen, daß Themen dieser Richtungen eine große Bedeutung auch bei der Förderung der Sonderforschungsbereiche zukommen wird. In der vom Wissenschaftsrat verabschiedeten Verfahrensordnung für die Einrichtung und Finanzierung von Sonderforschungsbereichen ist eine Leistungsüberwachung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft vorgesehen, die das Ziel haben soll, die wissenschaftliche Ergiebigkeit des Sonderforschungsbereichs zu beurteilen. Diese Prüfung kann u. U. zur Einstellung der Förderung des Sonderforschungsbereichs führen. Im einzelnen wird die Erfolgskontrolle dadurch gesichert werden, daß die Sonderforschungsbereiche bei der Vorlage eines Verlängerungsantrags zugleich einen Tätigkeitsbericht einreichen müssen. Voraussichtlich wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Tätigkeitsberichte nach den gleichen Kriterien prüfen, die sie aufgrund langjähriger Erfahrung der Beurteilung anderer Verlängerungsanträge zugrundelegt. Das heißt, sie wird die von dem betreffenden Sonderforschungsbereich bisher geleistete Arbeit im Hinblick auf die Wirksamkeit der angewandten Methoden und die Wichtigkeit der gefundenen Ergebnisse prüfen und gegen den finanziellen und personellen Aufwand abwägen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (Drucksache V/3529 Fragen 104, 105 und 106) : Ist die Annahme berechtigt, daß heute schon zuverlässige Zahlen über das Vorkommen von Phenylketonurie bei Säuglingen bestehen? Sind die Vorsorgeprogramme, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland einheitlich durchgeführt werden, als zuverlässig und erfolgreich anzusehen? Wenn dies der Fall ist, was gedenkt der Bundesgesundheitsminister zu tun, um die Möglichkeiten der Früherfassung gefährdeter Kinder in größerem Maße als bisher sicherzustellen? Die Häufigkeit des Vorkommens von Phenylketonurie beträgt etwa 2:10 000. Dazu kommen 3:10 000 Fälle mit Enzymreifungsstörungen, die zwar wie echte Phenylketonurien erscheinen, aber vorübergehender Art sind. Dieses letztere krankhafte Erscheinungsbild normalisiert sich ohne Behandlung in den ersten Lebensmonaten, spätestens nach Ablauf des ersten Lebensjahres. Die in den einzelnen Bundesländern durchgeführten Vorsorgeprogramme sind als zuverlässig und in den bisher gesetzten Grenzen auch als erfolgreich anzusehen. Nach einer Erhebung des Bundesgesundheitsamtes im Mai 1968 haben alle Bundesländer in der Zeit von 1964 bis Anfang 1968 Filteruntersuchungen auf Phenylketonurie eingeführt; dabei sind die Krankenhausärzte aufgefordert worden, bei jeder Krankenhausentbindung eine Blutentnahme zum Guthrie-Test in den ersten Lebenstagen vorzunehmen. Bei Hausentbindungen — das waren 1966 je nach Bundesland zwischen 16,8 und 3,4 % und im Durchschnitt 12,9 % aller Lebend- und Totgeburten — hat man die Hebammen zur Vornahme des Windeltestes etwa 4 Wochen nach der Geburt angeregt. Dieser Test kann nicht in gleicher Weise als zuverlässig angesehen werden. Die Bundesregierung ist bestrebt, durch die Neufassung des Art. 74 Nr. 19 GG, die z. Z. in diesem Hohen Hause beraten wird, die Voraussetzungen 10798 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 für eine weitere Intensivierung der Vorsorge für Säuglinge und Kleinkinder zu schaffen. Es ist erforderlich, daß ein geeigneter Bluttest bei ausnahmslos allen Neugeborenen in den ersten Lebenstagen vorgenommen wird und daß in allen Fällen von positiven Testergebnissen die Voraussetzungen für die diagnostische Klärung, nämlich die Unterscheidung zwischen Phenylketonurie und Enzymreifungsstörung, geschaffen werden. Die besondere Schwierigkeit liegt darin, daß die diagnostische Klärung nur in wenigen dazu eingerichteten Kinderkliniken möglich ist, und daß sie verhältnismäßig lange dauert, also hohe Kosten verursacht: Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 29. September 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3529 Frage 108) : Wie gedenkt die Bundesregierung dem Elend abzuhelfen, das in vielen Familien dadurch besteht, daß dringend der anstaltsmäßigen Unterbringung bedürftige schwachsinnige Kinder trotz laufender Bemühungen der Fürsorgebehörden keinen Anstaltsplatz finden und dadurch, insbesondere bei einkommensschwachen Familien, die gesunden Kinder gefährdet werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß für schwachsinnige Kinder ganz allgemein nicht genügend Heimplätze vorhanden sind. Andererseits besteht die Auffassung bei den Sachverständigen, daß auch die beste Anstaltspflege einem Kind die Mutter nicht ersetzen kann. Es ist daher in jedem Einzelfalle sorgfältig zu prüfen, ob die Pflege des Kindes nicht doch in der Familie möglich ist. Dabei können Einrichtungen von Tagesbetreuungsstätten und -schulen eine wichtige Hilfe sein. Unerläßliche Voraussetzung für eine wirksame Betreuung in den Tagesstätten wie auch in den Heimen ist das Vorhandensein einer genügend großen Zahl qualifizierter Betreuer. Für die anstaltsmäßige Unterbringung schwachsinniger Kinder hat vor allem das Bundessozialhilfegesetz Bedeutung, das nach Art. 83 ff. Grundgesetz von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird. Die Bundesregierung fördert die auf diesem Gebiet tätigen Selbsthilfeverbände und die Errichtung von Einrichtungen mit Modellcharakter. Im übrigen ist die Bundesregierung darauf beschränkt, sich im Rahmen ihrer Koordinierungsfunktion gemeinsam mit den obersten Landesbehörden um eine Verbesserung der Verhältnisse zu bemühen. Diese Antwort ist mit dem Herrn Bundesminister des Innern abgestimmt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3529 Frage 121) : Worin sieht die Bundesregierung den Sinn für die mit 35 000 DM sehr hoch dotierte Werbekampagne, durch die mit Hilfe des Aufdrucks „Die Richtung stimmt" auf Streichholzschachteln das Image der Bundesregierung, insbesondere bei Pfeifenrauchern, aufpoliert werden soll? Ihre Frage betrifft den gleichen Sachverhalt, der auch Gegenstand der mündlichen Anfragen des Abgeordneten Erwin Folger (SPD) ist. Ich darf Ihnen deshalb eine Abschrift der Antwort an den Abgeordneten Folger übersenden. *) Ergänzend möchte ich wiederholen, daß es sich hier nicht um eine „Werbekampagne" handelt, sondern um eine Information, durch die das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die deutsche Bevölkerung über den Wirtschaftsaufschwung und die Ziele der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung im Rahmen seiner Aufgaben unterrichten will. Zündhölzer werden von allen Kreisen und Schichten der Bevölkerung verbraucht. Dieser weiten Streuung hat sich das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bei seiner Information bedient. Es soll also die breite Öffentlichkeit angesprochen werden. Die für diese Information verwendeten Haushaltsmittel stehen nach Ansicht der Bundesregierung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Sinn und Zweck dieser Aktion. *) Siehe Seite 10770 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache zu V/3529 Fragen 123 und 124) : Ist die Bundesregierung bereit, aus der inzwischen erfolgten weiteren Verzahnung der Laufbahngruppen des einfachen und des mittleren Beamtendienstes mit der jeweils höheren Laufbahngruppe Schlußfolgerungen für die Ermittlung des Einkommensverlustes der kriegsbeschädigten Beamten dahin gehend zu ziehen, daß die Bestimmungen der Verordnung zu § 30 Abs. 3 und 4 BVG zugunsten der Betroffenen geändert werden? Wie vielen kriegsbeschädigten Beamten des Bundesdienstes (einschließlich der Betriebsverwaltungen) wird kein Berufsschadensausgleich gewährt, obwohl ihnen die in dem ursprünglich gewählten Dienstzweig gebotenen Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten wegen ihrer Kriegsbeschädigung verschlossen blieben? Die Vorschrift des § 30 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes schreibt als Vergleichsmaßstab für die Feststellung des Berufsschadensausgleiches zwingend die Berücksichtigung von Durchschnittseinkommen der maßgebenden Berufs- oder Wirtschaftsgruppe vor. Da für den Bereich des öffentlichen Dienstes keine Durchschnittsverdienste durch das Statistische Bundesamt ermittelt werden, sind in § 4 der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 BVG für Beamte die Endgrundgehälter bestimmter Besoldungsgruppen zuzüglich des Ortszuschlages nach Stufe 2 und Ortsklasse A als Vergleichsmaßstab bestimmt. Die einzelnen Besoldungsgruppen sind unter Berücksichtigung der von Beam- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10799 ten aller öffentlich-rechtlichen Dienstherren durchschnittlich in den einzelnen Laufbahngruppen erreichten Besoldungsgruppen ausgewählt worden. Anläßlich der zu Beginn dieses Jahres erlassenen Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 des Bundesversorgungsgesetzes hat die Bundesregierung geprüft, ob es die auf besoldungsrechtlichem Gebiet zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen notwendig oder zumindest vertretbar machen, die Vergleichsmaßstäbe des § 4 der genannten Verordnung neu festzusetzen. Zwar sind die Laufbahngruppen seit Inkrafttreten des Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes hinsichtlich der Besoldung verzahnt, jedoch reicht dies allein nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus, um neue Vergleichsmaßstäbe zu bilden. Die neuen Spitzenämter sind nur zur Dotierung besonderer Spitzenleistungen geschaffen; sie wirken sich deshalb nicht in rechtlich relevanter Weise auf die in den einzelnen Laufbahngruppen durchschnittlich erreichbaren Besoldungsgruppen aus. Seit Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 des Bundesversorgungsgesetzes sind noch keine Änderungen des Besoldungsrechts, die die Vergleichsmaßstäbe des § 4 der genannten Verordnung berühren könnten, wirksam geworden. Die Anzahl der kriegsbeschädigten Beamten, die keinen Berufsschadensausgleich erhalten, obwohl ihnen eventuelle Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in dem ursprünglich gewählten Dienstzweig wegen ihrer Kriegsbeschädigung verschlossen bleiben, kann ich leider nicht mitteilen. Denn anhand der Versorgungsakten -läßt sich nicht feststellen, aus welchen Gründen Beschädigte keinen Berufsschadensausgleich erhalten. Auch die Zahl abgelehnter Anträge von Beschädigten, die Beamte sind, ist nicht bekannt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3529 Frage 125) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieso und in welcher Größenordnung es im Lande Nordrhein-Westfalen zu Beginn dieses Jahres trotz Schwerbeschädigtengesetz zu zahlreichen Entlassungen von Schwerbeschädigten gekommen sein soll? Im Bereich des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen hat sich die Arbeitslosigkeit der Schwerbeschädigten in den beiden letzten Jahren wie folgt entwickelt: 1967: Ende Januar 2 675 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende April 3 232 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende Juli 3 557 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende Oktober 3 846 arbeitslose Schwerbeschädigte 1968: Ende Januar 4 116 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende April 3 698 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende Juli 3 219 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende Oktober 2 753 arbeitslose Schwerbeschädigte Ursache für das Ansteigen der Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten waren neben der allgemeinen wirtschaftlichen Rezession durch den Strukturwandel bedingte Stillegungsmaßnahmen, insbesondere im Steinkohlenbergbau und in der Eisen-und Stahlindustrie. So ist im Steinkohlenbergbau gegenüber 1963 ein Rückgang der beschäftigungspflichtigen Betriebe um 24,1 % und ein Rückgang bei den Beschäftigten um 32 % zu verzeichnen. Die Hauptfürsorgestellen, deren Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten durch den Arbeitgeber nach § 14 des Schwerbeschädigtengesetzes (SchwbG) erforderlich ist, haben nach § 18 SchwbG die Zustimmung zu erteilen, wenn Betriebe stillgelegt werden; sie sollen die Zustimmung zur Kündigung erteilen, wenn Betriebe nicht nur vorübergehend wesentlich eingeschränkt werden und wenn die Gesamtzahl der verbleibenden Schwerbeschädigten zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach § 3 SchwbG ausreicht. Wie mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung berichtet, konnten die Arbeitsämter in vielen Fällen durch Verhandlungen mit den Arbeitgebern erreichen, daß bereits ausgesprochene Kündigungen zurückgenommen wurden. Zahlreiche andere Arbeitsverhältnisse wurden in beiderseitigem Einvernehmen gelöst, insbesondere im Rahmen von Sozialplänen, die u. a. den Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld berücksichtigen und betriebliche Abfindungen vorsehen. Obwohl sich in Nordrhein-Westfalen der Strukturwandel weiterhin hemmend auf den Abbau der Arbeitslosigkeit der Schwerbeschädigten auswirkt, haben die Arbeitsämter in diesem Land seit Anfang des Jahres 4 800 Schwerbeschädigten einen neuen Arbeitsplatz vermittelt. Diese Vermittlungsergebnisse und der oben aufgezeigte Trend bei den Zahlen der arbeitslosen Schwerbeschädigten lassen erwarten, daß mit der Besserung der Wirtschaftslage auch die Arbeitslosigkeit der Schwerbeschädigten weiter zurückgehen wird. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroht vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu 3529 Fragen 126 und 127): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei der Einrichtung des ersten Umschulungszentrums der Bundesrepublik Deutschland in Essen gemacht? Wäre die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und dem Freistaat Bayern ein entsprechendes Umschulungszentrum auch für den ostbayerischen Raum zu fördern? 10800 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 Das Berufsförderungszentrum Essen ist am 18. Juni 1968 als Verein gegründet worden. Gründungsmitglieder sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, vertreten durch ihren Präsidenten das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Arbeits- und Sozialminister die Stadt Essen die Industrie -und Handelskammer für die Stadtkreise Essen, Mühlheim-Ruhr und Oberhausen zu Essen der Deutsche Gewerkschaftsbund — Bundesvorstand — die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände das Bistum Essen die evangelischen Kirchenkreise in Essen. Die Handwerkskammer Düsseldorf ist inzwischen weiteres Mitglied des Vereins geworden. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Das Zentrum soll eine Kapazität von etwa 460 Schulungsplätzen, davon etwa 220 Internatsplätze, haben. Satzungsgemäße Aufgabe des Zentrums ist es: fortschrittliche Umschulungsmethoden in stofflicher, didaktisch-methodisch-pädagogischer und technischer Hinsicht zu entwickeln, auf Berufe, insbesondere des überörtlichen Bedarfs, für die keine betriebsnahen Ausbildungsmöglichkeiten bestehen, und sonstige Berufe umzuschulen, Ausbildungspläne für Erwachsene zu erarbeiten, erwachsenengerechte Prüfungsverfahren zu entwickeln und die Ausbildung der Ausbilder in Kurzlehrgängen zu fördern. Das Arbeitsprogramm des Zentrums soll zunächst im wesentlichen folgende Berufsfachrichtungen berücksichtigen: kaufmännische Berufe Bürokaufmann/Industriekaufmann Datenverarbeitungskaufmann elektrotechnische Berufe Elektroniker Meß- und Regelmechaniker Elektromechaniker und gegebenenfalls einige Berufe aus dem Metallbereich. Mit der Errichtung des Berufsförderungszentrums soll eine bestehende Lücke geschlossen werden und anderen Berufsbildungseinrichtungen Grundlagenarbeit und Planungsaufgaben erleichtert werden. Das Berufsförderungszentrum befindet sich zur Zeit im Aufbau. Die Bauarbeiten werden in Kürze beginnen. Die fachliche Tätigkeit soll nach den Planungen Ende 1969 aufgenommen werden. Die bisherigen Erfahrungen bei der Planung und dem Beginn des Aufbaus des Zentrums haben ergeben, daß die Beteiligten in den Organen des Vereins zur Erreichung des gesetzlichen Zwecks gut zusammenarbeiten. Seit Bekanntwerden der Gründung des Berufsförderungszentrums e. V. in Essen haben sich verschiedene Stellen bemüht, ähnliche Projekte unter Beteiligung des Bundes zu errichten. Auch mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge sind Maßnahmen zur Verstärkung der beruflichen Bildung für erwachsene Arbeitnehmer besprochen worden. Dabei wurde auch die Frage eines Berufsbildungszentrums für den bayerischen Raum erörtert. Das Bayerische Arbeitsministerium hat deswegen bereits Kontakt mit der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aufgenommen, um zunächst den Bedarf für eine solche Einrichtung zu ermitteln. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache zu V/3529 Frage 135) : Ist die Bundesregierung bereit, die Landesregierungen zu veranlassen, darauf hinzuwirken, daß in Gaststätten und Lebensmittelgeschäften die .Bestimmungen unseres Lebensmittelrechtes befolgt wird, wonach Zusatzstoffe, die sich in den angebotenen Lebensmitteln und Speisen befinden, öffentlich durch Aushang oder auf Speisekarten angegeben werden müssen? Bereits in der Fragestunde am 3. März 1966 konnte darauf hingewiesen werden, daß ein Rückgang der Verwendung kennzeichnungspflichtiger fremder Stoffe bis dahin festzustellen war. In der Zwischenzeit sind der Bundesregierung keine Mißstände auf dem betreffenden Gebiet bekannt geworden. Ich bin aber gerne bereit, bei den obersten Gesundheitsbehörden der Länder, die für die Überwachung der Kennzeichnung von Lebensmitteln zuständig sind, anzufragen, ob sich in letzter Zeit Mißstände in der Befolgung der Kennzeichnungsvorschriften für fremde Stoffe in Speisen und Getränken, die in Gaststätten verabreicht werden, gezeigt haben. Sollten diese Rückfragen ergeben, daß die Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften verletzt werden, so werde ich — Ihrem Vorschlag folgend — den Landesregierungen empfehlen, die amtliche Lebensmittelüberwachung zu intensiverer Kontrolle dieser Bestimmungen anzuhalten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10801 Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 27. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache zu V/3529 Fragen 136 und 137) : Lassen die zuständigen Bundes- und Landesstellen in der Umgebung der Atommüll-Lagerstätte in der Asse bei Wolfenbüttel überwachen, ob radioaktive Stoffe aus der Lagerstätte in die Umgebung gelangen, z. B. durch registrierende Meßgeräte in Bohrlöchern in einiger Entfernung rund um die Lagerstätte, wie das in den Beratungen des zuständigen Bundestagsausschusses in der vorigen Wahlperiode angeregt und zugesagt worden war? Wird die Aktivität von Wasserläufen und in Trinkwasseranlagen, und die Aktivität der Luft, in der Umgebung dieser in Frage 136 genannten großen Atommüll-Lagerstätte der Bundesrepublik Deutschland untersucht, und mit welchem Ergebnis? In der Umgebung des Bergwerkes Asse werden alle im Zusammenhang. mit der Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle erforderlichen Beweissicherungs- und Überwachungsmessungen durchgeführt. Die Überwachung beginnt bei der Anlieferung der in Fässern verpackten Abfälle mit einer genauen Kontrolle durch Wischteste. Im Bergwerk wird dann unter Tage in der Kammer 4, in die z. Z. radioaktive Abfälle eingelagert werden, die Luftaktivität kontinuierlich und diskontinuierlich bestimmt. Weiterhin wird die Abluft des Bergwerkes über Tage im ausziehenden Wetterstrom kontinuierlich gemessen. An 34 Stellen der Umgebung des Bergwerks werden vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung Wasserproben aus Brunnenbohrungen, Quellen und Vorflutern entnommen und von der Gesellschaft für Strahlenforschung auf ihre RestBeta-Aktivität untersucht. Diese Untersuchung von Wasserproben erfolgt diskontinuierlich, um die notwendige Nachweisempfindlichkeit zu erreichen. In Vorbereitung einer späteren Einlagerung hochaktiver Rückstände sind außerdem wesentlich umfangreichere Beweissicherungsmaßnahmen eingeleitet worden. Im Rahmen eines mehrjährigen hydrogeologischen Forschungsprogramms werden die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Bergwerks genau erfaßt und später ein gezielter Kontrolldienst eingerichtet. Die bisher vorliegenden Überwachungsergebnisse in der Abluft des Bergwerkes und in Wasserproben der Umgebung haben keine Radioaktivität aus der Einlagerung radioaktiver Abfälle nachweisen können. Dies war zu erwarten. Auch gab es keine besonderen Vorkommnisse, bei denen ein Entweichen radioaktiver Stoffe aus den dicht verschlossenen Fässern möglich gewesen wäre. Z. B. war in den 1966 und 1967 insgesamt untersuchten 198 Wasserproben aus der Umgebung des Bergwerkes die Rest- ß-Aktivität von 195 Proben kleiner als 5pCi/l und von 3 Proben kleiner als 10 pCi/l. Die Aktivität der Abluft des Bergwerkes liegt ebenfalls im natürlichen Bereich von 0,7 bis 1,5 . 10-12 Ci/m3.
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    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Verteidigung.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Außen- und die Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sind in unserer Bündnispolitik verankert und mit ihr verklammert. Ihr Ziel ist, unserem Land und Volk die äußere Sicherheit zu geben. Dies war das Ziel jeder deutschen Regierung seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die Bündnispolitik haben alle Fraktionen dieses Hohen Hauses unterstützt. Diese entscheidende Tatsache, meine Damen und Herren, möchte ich an den Beginn meiner Ausführungen stellen. Meinungsverschiedenheiten in Einzelfragen verdunkeln gelegentlich die grundsätzliche Übereinstimmung über die Bedeutung unserer Streitkräfte für die Außen- und Verteidigungspolitik. Aber auch diese Einzelfragen müssen in der Überzeugung besprochen werden, daß wir gemeinsam die Verantwortung für Land und Volk tragen.
Die letzte NATO-Ministerratstagung hatte vor allem die sicherheits- und verteidigungspolitischen Maßnahmen und Anstrengungen der Partner angesichts der Veränderungen festzulegen, die sich aus der militärischen Intervention der Sowjetunion und — mit Ausnahme Rumäniens — der Warschauer Pakt-Staaten in der Tschechoslowakei ergeben haben.
Zunächst ist zu sagen, daß unmittelbar nach dem sowjetischen Einmarsch innerhalb der Allianz eine Reihe von Sofortmaßnahmen getroffen wurde, um die präsenten Streitkräfte der NATO auf Eventualfälle in den nunmehr besonders gefährdeten Gebieten vorzubereiten. Gleichzeitig waren die Fragen



Bundesminister Dr. Schröder
zu prüfen, die sich aus der neuen militärischen Lage ergaben. Höhepunkt dieser Beratungen war die NATO-Ministerratskonferenz in Brüssel vom 14. bis 16. November 1968. Am 16. Januar 1969 soll eine weitere Sitzung der Verteidigungsminister zur abschließenden Abstimmung der von den einzelnen Mächten zu treffenden zusätzlichen Maßnahmen stattfinden.
Meine Damen und Herren, die Ausschüsse des Hohen Hauses sind über den Fortgang dieser Arbeiten und über die Erwägungen, von denen sich die Bundesregierung leiten ließ, fortlaufend unterrichtet worden. Der Herr Bundeskanzler hat am 16. Oktober 1968 ausgeführt — erlauben Sie mir, das zu zitieren —:
Mit unserer Friedenspolitik steht unsere Entschlossenheit zur Bewahrung und Festigung des nordatlantischen Bündnisses keineswegs im Widerspruch! Im Gegenteil! Solange die hochgerüstete militärische Macht der Sowjetunion und des sozialistischen Lagers besteht, muß ihr eine angemessene Verteidigungskraft des Westens entsprechen. Es geht dabei nicht um die Frage, welche Absichten wir bei den Führern der Sowjetunion vermuten. Dieser Irrtum ist leider in der Vergangenheit von manchen begangen worden. Die bloße Existenz einer so gewaltigen militärischen Macht auf der Seite der Sowjetunion fordert auf der Seite des Westens eine entsprechende Anstrengung. Nur unter dieser Voraussetzung — ich wiederhole es — kann der Westen eine Politik der Verständigung und des Friedens mit der Sowjetunion betreiben. Ohne eine solche Sicherheit wäre das Gleichgewicht und der Frieden in der Welt aufs höchste gefährdet. Es gibt natürlich eine Alternative, die wir bei weitem vorziehen würden — und wir haben es schon oft gesagt —: die schrittweise, kontrollierte, gleichzeitige und gleichwertige Abrüstung auf beiden Seiten. Diese Regierung wird sich auch in Zukunft bemühen, dazu durch eigene Initiativen beizutragen.
. Die Sowjetunion kann sich nicht darüber täuschen, daß sie durch die Besetzung der Tschechoslowakei und durch die Bereitstellung sowjetischer Divisionen an der deutsch-tschechoslowakischen Grenze die militärische Lage verändert hat. Die Zurückziehung ihrer Streitkräfte aus der Tschechoslowakei würde es den verbündeten Ländern ersparen, neue Überlegungen und Maßnahmen zu treffen, die dieser veränderten Situation entsprechen. Noch ist es dafür nicht zu spät.
Soweit das Zitat!
Vor weniger als einem Jahr erläuterte ich für die Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag die Grundlagen und die Ziele der deutschen Verteidigungspolitik. Das war am 6. Dezember des vergangenen Jahres. Ich schloß mit dem Blick auf unsere eigenen Verteidigungsanstrengungen, wie sie in der mittelfristigen Finanzplanung ins Auge gefaßt waren und sagte:
Die deutsche Regierung muß deshalb in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, daß ein weiteres Beschneiden der Verteidigungsausgaben die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in einem nicht mehr zu verantwortenden Maße gefährden würde, wenn sich die militärpolitische Lage nicht grundlegend ändert.
Nach den uns alle bewegenden Ereignissen im August dieses Jahres ist uns die Frage des Umfangs unserer Verteidigungsanstrengungen mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt worden. In den Hauptquartieren der Allianz, in unseren Planungsabteilungen und in der Offentlichkeit wurden konkrete Fragen gestellt, von denen ich vor allem drei hervorheben möchte.
Die erste Frage lautet: Ist unsere Sicherheit stärker als bisher bedroht?
Die zweite Frage: Reichen die Präsenzstärken der Bundeswehr und unserer Alliierten aus, um unser erklärtes Hauptziel — die Abschreckung auf allen Ebenen und die Verteidigungsfähigkeit im Kriege — zu gewährleisten?
Schließlich die dritte Frage: Ist die Strategie der flexiblen Reaktion richtig?
Ich möchte dazu folgendes erklären.
Zunächst über unsere Zielsetzung: Wir wollen unsere Streitkräfte — zusammen mit denen unserer Bündnispartner — auf der Höhe der Zeit und in dem Stande der Kampffähigkeit halten, der erforderlich ist, um den potentiellen Gegner auch in Zukunft abzuschrecken und im Falle eines Angriffs unser Land wirksam zu verteidigen.
Es nimmt nicht wunder, daß dies Erfordernis nach den Ereignissen in der Tschechoslowakei stärker in das Bewußtsein vieler Deutscher gelangt ist. Aber wir haben nicht mit dramatischen Gesten geantwortet, sondern mit der nüchternen Entschlossenheit, das Notwendige zügig und zielbewußt zu tun. Die Beständigkeit unserer Anstrengungen ist die Grundlage für ihren Erfolg. Alles nur Plakathafte galt es und gilt es noch zu vermeiden.
In unserer Grundeinstellung werden wir in den nächsten Monaten mit unseren Verbündeten eine Reihe wichtiger Allianzfragen zu behandeln haben, wie die des Devisenausgleichs und die der Gestaltung der Allianz in den nächsten Jahren. Nicht in weiteren Organisationen — das hat gerade der Herr Bundesminister des Auswärtigen hier vorgetragen —, sondern darin, daß wir in den Bereichen gemeinsamen Interesses gemeinschaftlich, praktisch voranschreiten, sehen wir das Wesentliche unserer Anstrengungen.
In Verbindung mit der weiteren Entwicklung der Europa-Politik steht auch der Gedanke einer stärkeren Abstimmung zwischen den Verteidigungsmini-



Bundesminister Dr. Schröder
stern der europäischen NATO-Partner, wie er vor allem von britischer Seite vorgeschlagen worden ist. Darüber ist am Rande der letzten Brüsseler NATO-Tagung gesprochen worden. Von solchen Begegnungen können nützliche Impulse ausgehen. Wir beteiligen uns an diesen Bemühungen. Wir lassen uns dabei davon leiten, daß die Verteidigung des freien Teils von Europa auf absehbare Zeit eine gemeinsame Verantwortung aller NATO-Partner beiderseits des Atlantiks bleibt und daß deswegen nichts unternommen werden sollte, was diese Tatsache in ihrem Gewicht vermindern könnte.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir nun, mich den folgenden Problemkreisen zuzuwenden: 1. die militärpolitische Lage nach den Ereignissen in der Tschechoslowakei, 2. die Darstellung und Erläuterung der NATO-Beschlüsse vom 14. bis 16. November 1968 und 3. die Darlegung der von der Bundesregierung im Verteidigungsbereich zusätzlich durchgeführten, eingeleiteten und geplanten Maßnahmen.
Ich komme zunächst zu der veränderten militärischen Lage in Mitteleuropa. Die in Brüssel versammelten Minister aller 15 NATO-Staaten stimmten in ihrer Beurteilung der Lage in folgendem überein: Seit dem Tage, an dem die Sowjetunion Truppen an der Grenze der Tschechoslowakei versammelte, ist das militärische Kräfteverhältnis zugunsten der Kräfte des Warschauer Pakts verändert. Diese Kräfteverschiebung ist durch den Abzug einiger sowjetischer Verbände und der an der Okkupation beteiligten Kontingente anderer Warschauer-Pakt-Staaten nach der Invasion nicht aufgehoben worden. Die Sowjetunion hält noch immer westlich der Weichsel rund 10 Divisionen mehr als zu Beginn dieses Jahres. Die Mehrzahl dieser Verbände steht im Grenzraum jenseits des Böhmerwaldes, also in einem Gebiet, in dem zuvor keine sowjetischen Streitkräfte waren. Es kommt hinzu, daß die Streitkräfte des Warschauer Pakts ihre Einsatzbereitschaft bewiesen haben. Sie haben dabei eine bemerkenswerte Perfektion in der Durchführung von Operationen verbundener Teilstreitkräfte gezeigt.
Diese Veränderung der Lage hat der Sowjetunion militärisch nicht unbedeutende Vorteile gegenüber der Zeit vor dem Einfall in die Tschechoslowakei gebracht. Die jetzige Dislozierung ihrer Truppen bietet der Sowjetunion größere operative Möglichkeiten. Das gilt nicht nur gegen den NATO-Bereich Europa-Mitte. Die Voraussetzungen für Überraschungsangriffe und für Angriffsoperationen mit nur geringer Vorwarnung gegen das NATO-Gebiet sind günstiger geworden.
Meine Damen und Herren, ich verstehe sehr wohl, daß dieses Hohe Haus und die deutsche Offentlichkeit die Veränderung der Lage in Mitteleuropa mit besonderer Besorgnis betrachtet. Es wäre aber zu einseitig, die Invasion in die Tschechoslowakei als einen isolierten Vorgang zu sehen oder aufzufassen. Die Verstärkung der sowjetischen Seestreitkräfte im Mittelmeer, der Anspruch der Sowjetunion, als Mittelmeermacht anerkannt zu werden, ihre offene Einmischung in den Nah-Ost-Konflikt müssen als Zeichen einer expansiven Machtpolitik gewertet werden. In die gleiche Richtung zielen auch die unübersehbare Aktivität der sowjetischen Marine im Nordmeer und auf den Weltmeeren sowie die Landmanöver entlang der norwegisch-sowjetischen Grenze.
In diesem Zusammenhang sind auch die Erhöhungen der Militärausgaben im Warschauer Pakt zu sehen.
Zweiter Punkt: die Ungewißheit über die sowjetischen Absichten. Man kann natürlich fragen, ob dieses militärische Lagebild die politischen Absichten der Sowjetunion widerspiegelt.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    in der Art der Bewaffnung und in der Ausbildung der Streitkräfte wider. Es unterliegt nun keinem Zweifel, daß die Struktur der sowjetischen Streitkräfte vornehmlich auf die Durchführung offensiver Operationen ausgerichtet ist. Wir haben gesehen, daß die sowjetische Regierung jederzeit in der Lage ist, das militärische Instrument zur Ausübung politischen Druckes oder zur gewaltsamen Durchsetzung politischer Ziele einzusetzen.
    Das Vorgehen gegen die Tschechoslowakei hat auch deutlich gemacht, wie rasch — und ich möchte noch einmal unterstreichen: wie rasch — politische Absichten totalitärer Regierungen sich ändern können.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Politische Entschlüsse lassen sich unter solchen Verhältnissen unvermittelt, ohne den Umweg über eine langwierige und öffentliche Meinungsbildung und ohne Rücksicht auf die Bevölkerung verändern oder sogar umkehren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Ungewißheit über die sowjetischen Absichten verbietet es uns, die eigene Verteidigungsplanung primär nach gegenwärtig erkennbaren Absichten der sowjetischen Regierung auszurichten. Die Planung der Allianz muß sich vor allem an den Fähigkeiten des möglichen Gegners ausrichten, und das nun unter Berücksichtigung der veränderten militärischen Lage.
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung, Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10779
    Bundesminister Dr. Schröder
    Die erhöhte militärische Aktivität der Sowjets in allen Teilen der Welt muß gerade im Hinblick auf die neue Formulierung ihrer Interventionsdoktrin Sorge bereiten.
    Ich komme zu dem dritten Punkt, der Haltung der Allianz. Der in Brüssel versammelte Ministerrat hat keinen Anlaß gesehen, auf Grund der jüngsten Ereignisse das strategische Konzept der flexiblen Reaktion zu ändern. Die Strategie der angemessenen Antwort ist weiterhin die vom Bündnis anerkannte und, wie wir glauben, realistische Doktrin der Abwehr, die den möglichen Angreifer vor ein unkalkulierbares Risiko stellt. Die Bündnispartner halten auch künftig eine ausgewogene konventionelle und nukleare Verteidigungsmöglichkeit der NATO für notwendig.
    Meine Damen und Herren, die geschilderte Veränderung der Lage durch die Anwesenheit zusätzlicher sowjetischer Streitkräfte westlich der Weichsel legte es daher den Bündnispartnern nahe, die gegebenen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Strategie zu überprüfen.
    Nun bestand in Brüssel kein Zweifel darüber, daß optimistische Annahmen bezüglich einer Vorwarnzeit heute weniger denn je begründet sind, daß eine erhöhte Präsenz in den bereitstehenden Verteidigungskräften notwendig ist und daß sich Verstärkungen aus Übersee, Rotation von Verbänden und eine verbesserte Mobilmachung nur dann auswirken können, wenn sofort einsatzbereite Abwehrkräfte in genügendem Umfange vorhanden sind, um einen Angriff zunächst aufzufangen.
    Meine Damen und Herren, als im vergangenen Jahr im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung erhebliche Beschneidungen an den für mehrere Jahre vorgesehenen Mitteln für den Verteidigungshaushalt vorgenommen wurden, war dies zwar in erster Linie eine Folge der damals erwarteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Es spielte aber auch die Überlegung eine Rolle, daß eine gewisse Erhöhung des Sicherheitsrisikos eingegangen werden konnte. Für manche verband sich mit dieser restriktiven Politik gegenüber dem Verteidigungshaushalt auch die Hoffnung, beiderseitige Truppenreduzierungen herbeiführen bzw. mit eigenen Maßnahmen einleiten zu können. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die Regierungserklärung zur Verteidigungspolitik vom 6. Dezember 1967, in der ich bereits damals erklärte:
    Es war Absicht dieser Regierungserklärung, die Grundzüge der deutschen Verteidigungspolitik klarzulegen und sie aus der gegenwärtigen militärpolitischen Lage in Europa und aus den Forderungen der neuen Strategie der Nordatlantischen Allianz als notwendig und zweckmäßig abzuleiten. Diese Grundzüge berücksichtigen insbesondere aber auch den finanziellen Rahmen, den die mittelfristige Finanzplanung der deutschen Regierung dem Bereich der Verteidigung gesetzt hat. Die zu treffenden Maßnahmen sind im Zusammenhang mit
    den von einigen Verbündeten angekündigten Veränderungen innerhalb ihrer Streitkräfte in Europa zu sehen. Sie werden zur Folge haben, daß auf einen Angriff in Mitteleuropa nicht mehr so verzugslos wie bisher reagiert werden kann.
    Die zwischenzeitliche Entwicklung, meine Damen und Herren, hat, wie wir heute feststellen können, leider zu einer weiteren Verschärfung der militärischen Lage geführt.
    Auf der NATO-Ministerratskonferenz im Mai dieses Jahres sah ich mich veranlaßt, zu erklären, daß die Regierungen der Warschauer-Pakt-Staaten nur auf die fortschreitende Erosion der NATO-Streitkräfte warteten. Entschuldigen Sie das Fremdwort „Erosion" ; aber das ist hier ziemlich gebräuchlich geworden. Damals hat die NATO den Beschluß gefaßt, ihr militärisches Potential nicht weiter zu reduzieren, es sei denn im Rahmen ausgewogener, beiderseitiger Truppenverminderungen auf der Grundlage tatsächlicher Gegenseitigkeit. Die sowjetische Invasion in die Tschechoslowakei hat den Beweis für die Richtigkeit unseres damaligen Beschlusses geliefert.
    Dazu steht nicht im Gegensatz, daß alle NATO-Partner sich darin einig sind, daß das Ziel einer ausgewogenen, beiderseitigen Truppenverminderung damit nicht aufgegeben ist, sondern weiter verfolgt wird in der Hoffnung — sei sie stärker oder schwächer —, daß die Warschauer-Pakt-Länder ihre Bereitschaft erkennen lassen, dieses Ziel gemeinsam mit den NATO-Mächten zu verfolgen.
    Meine Damen und Herren! Die Okkupation der Tschechoslowakei hat die verteidigungspolitischen Funktionen der Allianz erneut in den Vordergrund gerückt. Alle NATO-Partner, die an der integrierten Verteidigung teilnehmen, haben unter dem Eindruck der erhöhten Bedrohung — und das ist das entscheidende Ergebnis der Konferenz auf militärischem Gebiet — ihre Bereitschaft erklärt, die derzeit bestehenden Mängel der NATO-Verteidigung in einer gemeinsamen Aktion zu beheben.
    Es müssen in erster Linie die Personalstärke, die Ausrüstung und die Ausbildung der bestehenden Verbände verbessert werden.
    Ferner ist geplant, die Ausbildung der Reservisten zu verstärken und deren Ausrüstung zu vervollständigen. Durch die Erhöhung der Anzahl von Rotations- und Mobilmachungsübungen ist beabsichtigt, die Präsenzstärken auch indirekt zu steigern.
    Weiterhin soll die konventionelle Kampfkraft der taktischen Luftstreitkräfte der NATO verbessert werden.
    Meine Damen und Herren! Die Verbündeten sind sich darüber klar, daß die Durchführung dieser Maßnahmen Geld kostet. Sie vereinbarten, die Verbesserungen in den Streitkräfteplan der NATO 1969 bis 1973 einzubeziehen. Dieser Plan soll am 16. Januar des kommenden Jahres in einer Ministersitzung verabschiedet werden.



    Bundesminister Dr. Schröder
    Auf der Brüsseler Konferenz haben die einzelnen Mitglieder bekanntgegeben, welche Maßnahmen sie bereits getroffen, eingeleitet oder geplant haben. Das Hohe Haus wird verstehen, daß ich sie hier — soweit sie die Partner betreffen — nicht detailliert darlegen kann. Ich möchte aber einige Beispiele anführen, um zu verdeutlichen, daß es sich bei den Maßnahmen der NATO um eine gemeinsame Aktion handelt.
    Ich beginne mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Vereinigten Staaten beabsichtigen, die Verteidigungskraft ihrer Truppen in Europa durch eine Reihe von Maßnahmen zu stärken. Die Luftstreitkräfte sollen modernisiert, die Luftbeweglichkeit soll durch die Einführung von Großraumtransportern ausgebaut und — das erscheint besonders wichtig — die personelle Stärke bestimmter Verbände in Europa verbessert werden. Die Vereinigten Staaten beabsichtigen ferner, ihre jetzt schon vorhandene Luftbeweglichkeit im Rahmen einer auf Anfang 1969 vorgezogenen Rotationsübung, in der die aus Deutschland zurückverlegten Verbände vorübergehend wieder nach Deutschland verlegt werden, unter Beweis zu stellen. Darüber hinaus ist geplant, die in den Vereinigten Staaten befindliche und für Europa vorgesehene strategische Reserve wieder aufzufüllen.
    Die amerikanische Regierung hat im übrigen an die europäischen Bündnispartner einen sehr ernsten und nachdrücklichen Appell gerichtet, ihre Verteidigungsbeiträge zu erhöhen. Mit Sicherheit wird sich der amerikanische Beitrag für die NATO u. a. auch an den Leistungen der Europäer orientieren.
    Ich komme zu Großbritannien. Großbritannien hat die Rheinarmee unmittelbar nach der Besetzung der Tschechoslowakei verstärkt und wird seine See-und Luftstreitkräfte im Mittelmeer erhöhen.
    Die Niederlande haben zugesagt, ihre Streitkräfte zu verbessern, u. a. ihre Panzerwaffe, wofür sie in den nächsten zwei bis drei Jahren einen wesentlichen Mehrbetrag aufwenden werden. Sie werden in den neueren Meldungen gehört oder gelesen haben, daß am gestrigen Tage zusätzliche 225 Millionen Gulden im holländischen Parlament für die nächsten drei Jahre genehmigt worden sind, das sind also rund 250 Millionen DM. Ich will im Augenblick darauf verzichten, das in Relation zu unseren eigenen Möglichkeiten und Anstrengungen zu setzen. Ich sehe das nur als Unterstreichung dessen an, was ich über die Erklärung der holländischen Regierung in Brüssel gesagt habe.
    Norwegen und Dänemark sind bereit, ihre Verteidigungsanstrengungen über die bisherige Planung hinaus zu erhöhen und wesentliche Mehrausgaben vorzusehen. Dänemark will vor allem die Luftwaffe verstärken und sich mehr als bisher der intergrierten Verteidigungsorganisation anpassen.
    Italien beabsichtigt ebenfalls, seinen Verteidigungshaushalt zu erhöhen. Es will unter anderem neue Flugzeugtypen einführen, die Ausrüstung, Bewaffnung und Bevorratung den NATO-Normen angleichen und sich insbesondere auf dem Gebiet der U-Boot-Bekämpfung der neuen Lage im Mittelmeer anpassen.
    Belgien hat seine Neuordnungspläne, die den Abzug belgischer Truppen aus Deutschland vorsehen, zunächst zurückgestellt. Die belgischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sollen vorübergehend verstärkt werden.
    Nun komme ich zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft unserer eigenen Streitkräfte. Ich habe den Empfehlungen der Allianz im Namen der Bundesregierung in der Ministerratssitzung zugestimmt und erklärt:
    Ich gehe davon aus, daß wir heute — das heißt, damals in Brüssel —
    ein gemeinsames Aktionsprogramm beschließen. Die Bundesregierung wird dann im Rahmen ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten alle Anstrengungen machen, um den Empfehlungen zu entsprechen.
    Wie alle anderen Minister habe ich sodann die eingeleiteten und die geplanten deutschen Maßnahmen in großen Zügen vorgetragen.
    Um es schon an dieser Stelle meiner Erklärung zu sagen, meine Damen und Herren: unsere Maßnahmen erfordern keine drastische Erhöhung des Verteidigungshaushalts. Wir wollen in den Grenzen des unbedingt notwendigen die Mängel beseitigen, die weder mit unserer Sicherheit noch mit unseren Verpflichtungen im Bündnis vereinbar wären.
    Ich sage zunächst ein Wort über die durchgeführten Maßnahmen. Als erste Konsequenz aus der Krise haben wir die Entscheidung getroffen, einige zur Umwandlung in Ausbildungseinheiten vorgesehene Verbände als Kampfverbände zu erhalten. Die Quote der Reservisten, die noch in diesem Jahre eine Übung ableisten, ist erhöht worden.
    Ich komme zu den eingeleiteten Maßnahmen. Eine Reihe weiterer Maßnahmen mit längerfristiger Auswirkung ist eingeleitet worden. Dies geschah bereits vor den jüngsten krisenhaften Entwicklungen. Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen hat aber unter den jetzigen Voraussetzungen-erheblich zugenommen.
    Wie Sie alle wissen, machen wir besondere Anstrengungen, einen wesentlichen Mangel unserer Streitkräfte, der auch in den Streitkräftebeurteilungen SACEURs immer wieder herausgestellt wurde, zu beheben, nämlich die Aufklärungslücke zu schließen. Als erstes und wichtigstes Projekt zur Schließung dieser Lücke sollen 88 „Phantom"-Aufklärungsflugzeuge angeschafft werden. Dem Antrag ist vor zwei Tagen im Haushaltsausschuß des Hohen Hauses zugestimmt worden, nachdem der Verteidigungsausschuß ihn bereits vor mehreren Wochen positiv zur Kenntnis genommen hatte.
    Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer F-104-Staffeln ist es gleichzeitig notwendig, 50 „Starfighter"-Flugzeuge nachzubauen.
    Im Bereich der Marine ist es notwendig, das U-Boot-Programm mit dem Bau von zwölf Küsten-U-Booten fortzusetzen und die Anfang der 70er



    Bundesminister Dr. Schröder
    Jahre wegen Überalterung außer Dienst zu stellenden fünf Leihzerstörer aus den Vereinigten Staaten durch vier moderne Einheiten vom Typ „Fregatte 70" zu ersetzen. Ich hoffe, daß wir das Grüne Licht dafür von dem Hohen Hause noch vor Weihnachten haben werden.
    Schließlich ist für den Bereich des Heeres die Beschaffung von 135 mittleren Transporthubschraubern beabsichtigt, um eine größere Luftbeweglichkeit des Heeres zu erreichen.
    Meine Damen und Herren! Es gilt ferner, die Lücke in der Luftverteidigung zu schließen. Hierbei handelt es sich darum, die Flugplätze durch eine bessere Erfassung und Bekämpfung von tieffliegenden Flugzeugen wirksamer zu schützen. Wir halten zu diesem Zweck unter anderem die Beschaffung von 1560 Stück 20-mm-Flugabwehrzwillingskanonen für erforderlich.
    Eines der wichtigsten Probleme ist die Verbesserung der Personalstruktur der Streitkräfte. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
    Zusammenfassend zu diesem Teil möchte ich unterstreichen, daß alle Maßnahmen, die ich gerade unter der Bezeichnung „eingeleitete Maßnahmen" dargelegt habe, in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind.
    Ich komme nun zu den geplanten Maßnahmen.
    Ein nächster Schritt muß nunmehr sein, unseren Anteil an der von der NATO während der Novembersitzung beschlossenen gemeinsamen Aktion festzulegen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es sich nicht darum handelt, die Anzahl der Verbände zu vermehren, sondern darum, die bestehenden Kampfeinheiten durch Personalverstärkung, durch bessere Ausbildung und durch bessere Ausrüstung auf einen höheren Stand der Kampfkraft zu bringen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir haben, wie ich schon andeutete, vor einem Jahr geglaubt, das Risiko tragen zu können, im unveränderten organisatorischen Rahmen die personelle Präsenz einiger Verbände herabstufen zu können. Dazu zwangen uns die Beschränkungen der mittelfristigen Finanzplanung, wenn wir nicht — das war die Alternative — eine Streichung von Rüstungsprogrammen und damit eine Überalterung des Materials in Kauf nehmen wollten. Wir haben nunmehr vor, die personelle Präsenz heraufzustufen und — das ist der wichtigste Teil aller Maßnahmen zur Erhöhung der Abwehrbereitschaft unserer Verbände — höhere Präsenzstärken sicherzustellen. Dies soll im einzelnen durch eine Verbesserung der Personalstruktur, wie ich schon sagte, bei unverändertem Organisationsumfang der Streitkräfte erreicht werden.
    Es sind aber auch materielle Maßnahmen notwendig, um die konventionelle Schlagkraft der Verbände zu erhöhen. Dabei beabsichtigen wir vor allem, die konventionelle Feuerkraft der Heeresbrigaden zu verstärken. Die bisher zurückgestellte Aufstellung der dritten schießenden Batterien in den Artilleriebataillonen der Brigaden soll nun eingeleitet werden. Das sind insgesamt 30 Batterien; für sie müssen 220 Panzerhaubitzen 155 mm auf Selbstfahrlafetten beschafft werden.
    Mit der Zielrichtung der Erhöhung der konventionellen Kampfkraft und zugleich zur Erfüllung einer dringenden NATO-Forderung beabsichtigen wir, die konventionelle Zweitrolle der taktischen Luftstreitkräfte weiter auszubauen.
    Ein weiterer Schwerpunkt des Programms wird in der Verbesserung der Flugabwehr gegen Tiefflieger liegen. Die Masse dieser Maßnahmen betrifft die Flugplätze der Luftwaffe. Ich habe darüber gerade gesprochen. Eine Ergänzung der Flugabwehr bei den Marineflugplätzen ist ebenfalls erforderlich. Für diesen Zweck müssen zusätzlich 550 Stück 20-mm-Flugabwehrzwillingskanonen beschafft werden.
    Im materiellen Bereich muß ferner dem Mangel an Betriebsstoffen und bestimmten Munitionsarten abgeholfen werden.
    Die Erfahrungen der jüngsten Krise legen uns besonders nahe, bei Luftwaffe und Marine gewisse Lücken auf dem Gebiet der elektronischen Kampfführung zu beseitigen. Das dazu erforderliche Gerät muß beschafft werden.
    Meine Damen und Herren! Die Erläuterung all dieser Beschaffungsvorhaben veranlaßt mich, einige allgemeine Bemerkungen zu unserer Rüstungspolitik zu machen. Das eindeutige Hauptziel unserer Rüstungspolitik besteht darin, die Truppe bestmöglich auszurüsten. Um dieses Ziel in optimal wirtschaftlicher Weise zu erreichen, ist der Bedarf möglichst vieler Bündnisnationen zu gemeinsamen Programmen zusammenzufassen. Solche Entwicklungs-und Produktionsprogramme führen zu größerer Wirtschaftlichkeit der Beschaffung, zur Standardisierung und letztlich zur Verwirklichung gemeinsamer Logistik und Versorgung. Die militärische Wirksamkeit wird dadurch wesentlich gesteigert.
    Meine Damen und Herren — und das ist etwas, was Sie selbst beobachtet haben werden —: In den ersten Jahren des Aufbaus der Bundeswehr haben wir diese Ziele durch Kauf gemeinsamer Ausrüstung zu erreichen versucht.
    Mit dem Wunsch, die von der Rüstung ausgehenden Impulse auch für die Entwicklung der eigenen Wirtschaft und den technologischen Fortschritt zu nutzen, sind in der zweiten Phase der Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsmaterial zwei- und mehrseitige Programme — in der Fachsprache heute heißt das bi- und multilaterale Programme — in den Vordergrund getreten.
    Die Bundesregierung hält an der Rüstungspolitik fest, die ich dem Hohen Hause am 6. Dezember des vergangenen Jahres ausführlich dargelegt habe. Vielleicht darf ich darauf zurückkommen. Ich habe damals gesagt:
    Die große Kapazität, die der potentielle Gegner für die einheitliche und moderne Bewaffnung und Ausrüstung seiner Streitkräfte einsetzt, läßt keine andere Wahl, als die technologischen Mittel und Möglichkeiten aller Verbündeten



    Bundesminister Dr. Schröder
    zusammenzufassen. Nur so können bei optimalem Mitteleinsatz Waffensysteme entwickelt werden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die deutsche Regierung wird keine Mühen scheuen und rechnet auf die Unterstützung der Offentlichkeit, um • im Zusammenwirken mit ihren Verbündeten dieses Ziel zu erreichen.
    Wir sind überzeugt, daß diese Rüstungspolitik dazu beiträgt, die Zusammenarbeit zu vertiefen und das Bündnis zu stärken.
    Meine Damen und Herren! Die guten Ergebnisse der bisherigen Rüstungszusammenarbeit, z. B. bei den Projekten des Kampfzonentransporters TRANSALL und des Seeaufklärungsflugzeuges Bréguét Atlantic, ermutigen uns, auf diesem Wege fortzuschreiten. Ich nenne in diesem Zusammenhang die Projekte Kampfpanzer 70, Neues Kampfflugzeug — abgekürzt NKF — und bestimmte Panzer- und Flugabwehrsysteme.
    Auch die Rüstungsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten sollten in erster Linie unter diesen allgemeinen Gesichtspunkten gesehen werden. Die rüstungswirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten stellt selbstverständlich einen beträchtlichen Anteil im Rahmen der Bemühungen um einen angemessenen Devisenausgleich dar. Dabei muß — und ich unterstreiche etwas, was für uns eine Selbstverständlichkeit ist —, jedenfalls grundsätzlich, nur solches Rüstungsgut erworben werden, das wir nach eigenem Urteil auch benötigen. Es wäre jedoch falsch, meine Damen und Herren — ich sage das, um keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen —, anzunehmen, daß das Devisenausgleichsproblem nur in diesem Zusammenhang gesehen werden darf. Ich bin davon überzeugt, daß es richtig ist, einen langfristigen Rahmen für eine beide Seiten befriedigende Lösung dieser wichtigen Frage der Allianz zu finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu den beiden Hauptproblemen zurückkommen, dem Personalumfang sowie der Personalstruktur. Ein fester Personalumfang von 460 000 Mann wird erforderlich sein, um die bestehenden Mängel, vorwiegend im Bereich der konventionellen Streitkräfte des Heeres, auszugleichen. Dies soll durch drei Maßnahmen erreicht werden:
    Erstens: Die längerdienenden Soldaten, die einen Anspruch darauf haben, nach Ablauf ihrer Dienstzeit für eine zivile Tätigkeit vorbereitet zu werden, sollen zusätzlich zum festen Personal der Bundeswehr ausgewiesen werden. Es handelt sich dabei um die Gruppe von Soldaten, die an dem sogenannten Dienstzeitbeendenden Unterricht teilnimmt und damit den Einsatzverbänden nicht mehr zur Verfügung steht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zweitens: Auch die naturgemäß schwankende Zahl der Wehr- und Mobübenden, die wir in den Jahren 1969 bis 1972 erhöhen wollen, soll unabhängig vom bestehenden Personalumfang der Streitkräfte ausgewiesen werden.
    Drittens. Es ist beabsichtigt, den im Laufe der Dienstzeit auftretenden — ich sage das in Anführungszeichen — „Schwund an Wehrpflichtigen" durch einen entsprechenden Überhang an Wehrpflichtigen auszugleichen. Damit Sie bei dem Wort „Schwund" nicht auf falsche Vorstellungen kommen, will ich das einmal erläutern. Der Schwund, den ich hier meine, entsteht durch nachträglich sich herausstellende Untauglichkeit und vorzeitige Entlassungen aus anderen Gründen.
    Alle drei Gruppen von Soldaten sollen künftig als „veränderlicher Teil des Personalbestandes" neben dem festen, unveränderlichen Personalumfang der Bundeswehr zusätzlich ausgewiesen werden. Dabei wird es sich um eine Größenordnung zwischen 10 000 und 20 000 Mann handeln. — Das ist das eine.
    Ich muß nun auf das Problem zu sprechen kommen, das uns seit langem die größten Sorgen macht — lange vor meiner Zeit — und das für die Kampfkraft der Streitkräfte von entscheidendem Einfluß ist: die Frage der längerdienenden Soldaten.
    Jeder noch so gut durchdachte Organisationsrahmen, meine Damen und Herren, jede materielle Verbesserung bleibt wirkungslos, wenn es nicht gelingt, genügend längerdienende Soldaten zu gewinnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Unsere schwierige Lage ist durch die Tatsache gekennzeichnet, daß von den im vorliegenden Haushaltsentwurf für 1969 genannten 240 000 längerdienenden Soldaten zu Beginn des Jahres 1969 weniger als. 200 000 zur Verfügung stehen werden. Aus diesem Grunde ist die Wiedereinführung der Soldaten auf Zeit mit zweijähriger Verpflichtung und die damit erforderliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes notwendig und beantragt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Heute wird ja darüber noch gesprochen werden.

    Der nächste Punkt ist folgender: Auch das in Vorbereitung befindliche sogenannte „Eingliederungsgesetz", das die Überführung von Soldaten mit zwölf und mehr Dienstjahren in den öffentlichen Dienst sicherstellen soll, dient dem Zweck, mehr langdienende hochqualifizierte Soldaten zu gewinnen. Das Eingliederungsgesetz kann die Existenzunsicherheit der Unteroffiziere beseitigen. Eine gesamtstaatliche Anerkennung und Mitwirkung von Bund, Ländern und Kommunen ist hier erforderlich. Ich möchte heute nur am Rande bemerken, daß wir dabei auch mit der Hilfe der Wirtschaft rechnen und überzeugt sind, daß wir diese Hilfe bekommen werden.
    Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage aller Unteroffiziere durch das 2. Besoldungsneuregelungsgesetz erscheint uns besonders vordringlich.
    Wir erwarten einen weiteren Impuls zur Verbesserung der Personallage u. a. auch von der Einführung der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes



    Bundesminister Dr. Schröder
    für besonders qualifizierte Unteroffiziere. Ich darf darauf hinweisen, daß das Kabinett diesen Vorschlag bereits am 28. August 1968 gebilligt hat.
    Ein nächster Punkt. Eine lange Dienstzeit der Piloten in den Geschwadern und damit ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft der fliegenden Verbände soll durch die Einführung einer besonderen Altersgrenze für Strahlflugzeugführer sichergestellt werden. Das ist im übrigen eine Maßnahme, die es in anderen Ländern auch gibt und bei der es, wie ich glaube, Zeit wird, daß wir sie einführen. Das hierfür vorbereitete Siebente Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes steht zur Beratung in den Ausschüssen heran, und ich habe die herzliche Bitte an alle dabei unmittelbar Beteiligten, daß diese Maßnahmen möglichst schnell verabschiedet werden.
    Ergänzend hält die Bundesregierung eine Reihe weiterer Maßnahmen für erforderlich wie z. B. die Erhöhung der Übergangsbeihilfen für Zeitsoldaten und eine Erhöhung der Verpflichtungsprämie bei vierjähriger und achtjähriger Verpflichtung.
    Meine Damen und Herren, damit habe ich den wichtigsten Teil der zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erforderlichen Gesetzesarbeit aufgezeigt. Sofern die Gesetzesentwürfe noch nicht dem Hohen Haus vorliegen, sondern im Zulauf auf das Hohe Haus sind, wird die Bundesregierung alles daran setzen, die nötige Vorarbeit zu beschleunigen. Ich wiederhole, diese Gesetze zur Verbesserung der personellen Struktur der Streitkräfte sind die Voraussetzung für die von uns allen für erforderlich gehaltene Verbesserung der Kampfkraft unserer Verbände. Ich bitte daher darum, diese Gesetzesvorschläge — und das betrifft alle Stellen, die damit befaßt sind — mit besonderer Dringlichkeit zu behandeln und noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Barzel, in erster Linie natürlich die
    Fraktionsvorsitzenden, das versteht sich von selbst.

    (Abg. Dr. Barzel: Ich bedanke mich sehr herzlich!)

    Die finanziellen Auswirkungen. Das Paket der dargestellten geplanten Maßnahmen, deren Durchführung sich auf den Zeitraum 1969 bis 1972 erstrecken soll, wird vorbehaltlich der noch durchzuführenden Detailuntersuchungen die Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung insgesamt um bis zu 2,5 Milliarden DM übersteigen. Dabei kann sich keine gleichmäßige Aufteilung dieser Summe auf den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung ergeben. Das Anlaufen der erwähnten Maßnahmen braucht Zeit, so daß für den Haushalt 1969 — ich darf noch einmal unterstreichen: für den Haushalt 1969 — nicht etwa ein volles Viertel der genannten Summe nachgefordert werden wird.
    Dieser Mehrbedarf ist dem Hohen Hause bereits angekündigt worden mit dem Vorbehalt, den ich in Anbetracht der vorauszusehenden Auswirkungen der Invasion der Tschechoslowakei vorsorglich bei den Kabinettsberatungen über den Haushalt 1969 und bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung eingelegt habe und der von dem Herrn Bundeskanzler in seiner Erklärung vor dem Deutschen Bundestag am 25. September 1968 unterstrichen worden ist.
    In der Regierungserklärung vom 6. Dezember 1967 habe ich angekündigt, daß jeweils mit dem Einbringen des Haushaltsentwurfs in den Deutschen Bundestag in einem Weißbuch über die deutsche Verteidigungspolitik die Forderungen des Einzelplans 14 begründet werden sollten. Ich weiß, meine Damen und Herren, daß dieses Weißbuch zahlreichen der Kollegen sehr am Herzen liegt, und möchte deswegen dazu noch folgendes sagen. Die Ereignisse im Zuge der tschechoslowakischen Krise ließen es der Bundesregierung geboten erscheinen, mit der Herausgabe des zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellten Weißbuches so lange zu warten, bis sich ein klares Bild der sicherheitspolitischen Auswirkungen und der entsprechenden Beschlüsse der nordatlantischen Allianz abzeichnen würde. Beides ist nunmehr zu übersehen, so daß die Absicht besteht, das Weißbuch im Januar des kommenden Jahres zu veröffentlichen. In diesem Weißbuch wird unter anderem auch über den Fortgang der in der Regierungserklärung vom 6. Dezember 1967 angekündigten und inzwischen eingeleiteten Fusion von Heer und Territorialer Verteidigung und über Einzelheiten des Rüstungsplans berichtet werden.
    Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle etwas wiederholen, was ich gelegentlich gesprächsweise gesagt habe. Ich bin mir völlig darüber klar, daß zu den großen Stärken — andererseits auch Schwächen — der Deutschen ihre Neigung zu hundertprozentigen Veranstaltungen gehört und daß das auch für das Weißbuch gilt. Wir werden nicht in der Lage sein, ein so schönes Weißbuch aufzumachen, wie es die Briten sehr häufig vorgelegt haben. Aber im Laufe der Zeit werden wir das schaffen. Ich bitte also, dem demnächst, im Januar, veröffentlichten Weißbuch eine gewisse Nachsicht entgegenzubringen und nicht eine auf hundert Prozent abgestellte Kritik. Jeder Anfang ist schwer, und wir sind die erste Stelle der Bundesregierung, die das versuchen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir eine kurze Zusammenfassung. Ich habe Ihnen die uns bedrängenden Fragen der Verteidigungspolitik im Namen der Bundesregierung dargelegt. Ich möchte das Ganze in sieben Punkten zusammenfassen.
    1. Das Sicherheitsrisiko in Mitteleuropa ist größer geworden. Die zusätzlichen sowjetischen Divisionen westlich der Weichsel und ihr Bereitschaftsstand haben die Gefahr eines Überraschungsangriffs erhöht.
    2. Die Ungewißheit über die sowjetischen Absichten bleibt bestehen. Für die Verteidigungsplanung — ich unterstreiche: für die Verteidigungsplanung — kann daher nur die militärische Fähigkeit des möglichen Gegners bestimmend sein.
    3. Die Allianzpartner stimmen darin überein, daß Untätigkeit des Bündnisses in dieser Lage Anlaß zu



    Bundesminister Dr. Schröder
    Fehleinschätzungen auf der Seite der Sowjetunion sein könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    4. Die Allianz hat während ihrer Novembertagung beschlossen, in einer gemeinsamen Aktion — ich möchte gern „gemeinsame Aktion" noch einmal unterstreichen — die Schwächen der alliierten Verteidigung zu beseitigen.
    5. Die Erhöhung der Kampfkraft der NATO-Verbände soll vor allem durch Verbesserung der Personalstärke, der Ausbildung und der Ausrüstung der präsenten Verbände erreicht werden.
    6. Die beabsichtigten Maßnahmen der Vereinigten Staaten und ihr Beitrag zur NATO werden sich u. a. an den künftigen Anstrengungen ihrer europäischen Verbündeten orientieren.
    7. In Übereinstimmung mit dem NATO-Beschluß zielen die von der Bundesregierung durchgeführten, eingeleiteten und geplanten Maßnahmen darauf ab, vor allem die Kampfkraft und Reaktionsfähigkeit der konventionellen Verbände zu erhöhen. Dies soll durch eine feststehende Umfangszahl der Bundeswehr, der Verbesserung der Personalstruktur und der Modernisierung der Ausrüstung erreicht werden. Dafür wird ein zusätzlicher finanzieller Bedarf für die nächsten vier Jahre in einer Gesamthöhe bis zu 2,5 Milliarden DM erforderlich sein.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung appelliert mit großem Ernst an dieses Hohe Haus, den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz seine Zustimmung und Unterstützung zu geben. Diese Maßnahmen sind nicht nur ein notwendiger Beitrag für die Sicherheit unseres Volkes, sondern sie sind auch ein Beweis unserer Solidarität mit den Nationen des nordatlantischen Bündnisses. Sie zeigen unseren festen Willen, an diesem Bündnis festzuhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir nun noch ganz wenige Sätze über die innere Entwicklung der Bundeswehr. Die Soldaten der Bundeswehr erfüllen ihren Dienst mit anerkennenswertem Pflichtbewußtsein unter oft schwierigen Bedingungen.

    (Beifall.)

    Die gängigen Wertmaßstäbe unserer Zeit sind dafür nicht günstig. Um so mehr haben wir alle den Soldaten zu danken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

    Die Bundeswehr ist ein fester Bestandteil unseres Staates und unserer Gesellschaft. Der große Personalkörper unserer Streitkräfte — jeder wird das finden — spiegelt naturgemäß die Zeitströmungen des ganzen Landes wider. Er bedarf nicht nur der ausreichenden materiellen Ausstattung. Er bedarf auch der politischen, der staatspolitischen Unterstützung, der Bestätigung und der Anerkennung.

    (Beifall.)

    Ich glaube, meine Damen und Herren, wir alle
    wissen — das kann wohl für alle gesagt werden —,
    der Wille zur Verteidigung des Landes kann sich für die Öffentlichkeit, für die politischen Parteien und für die parlamentarischen Gremien nicht in der Bereitstellung materieller Mittel erschöpfen. Der Verteidigungswille muß in unserer Offentlichkeit lebendig sein.

    (Beifall.)

    Meine Damen und Herren, dieser Verteidigungswille ist ein Teil unseres Willens, den Frieden für uns und den Frieden für Europa zu bewahren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

    Meine Damen und Herren, an der Entschlossenheit der Bundesregierung, unsere Streitkräfte durch die allgemeine Wehrpflicht fest in unserem Staate zu verankern, hat sich nichts geändert. In wachsendem Maße stellt sich das Problem, das trotz allgemeiner Wehrpflicht nur ein Teil der Wehrpflichtigen zum aktiven Wehrdienst herangezogen werden kann. Die Bundesregierung hofft, daß die vor Jahresfrist eingeleiteten gemeinsamen Beratungen mit dem Bundestag über die mit diesem Problem verbundenen Fragen zu einer einigermaßen befriedigenden Lösung führen werden. In erster Linie wird es sich, wie ich wiederholt, unter anderem auch hier, erklärt habe, darum handeln, den Wehrpflichtigen zu fördern, der seine Wehrpflicht abgeleistet bzw. ableisten kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ergänzende Vorschläge wie Ersatzdienstleistungen und finanzielle Abgaben derjenigen, die nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, bedürfen ebenso sorgfältiger Prüfung.
    Ebenso sorgfältig, meine Damen und Herren, sind auch die Fragen zu behandeln, die sich für die Streitkräfte aus dem Umstand ergeben, daß unsere Gesetzgebung zur Regelung der Kriegsdienstverweigerung einem, wie für mich selbst jedenfalls ganz sicher feststeht, organisierten Mißbrauch durch extreme Gruppen gegenübersteht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

    Sorge bereiten uns nicht diejenigen Wehrpflichtigen, die vor ihrer Einberufung aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern. Es sind vielmehr diejenigen, die nach ihrer Einberufung die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bundestag und Bundesregierung müssen gemeinsam Wege finden, um diese Probleme zu lösen. Wir werden jedenfalls die Bundeswehr gegen den Mißbrauch durch organisierte Einzelne schützen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

    In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, möchte ich erwähnen, daß ich die Absicht habe, in Kürze einen neuen Beirat — das ist dann der dritte — für Fragen der Inneren Führung zu berufen. Ich verspreche mir von seiner Arbeit auch einen wichtigen Beitrag bei der Klärung der soeben angeschnittenen Fragen,



    Bundesminister Dr. Schröder
    Wir sind überzeugt, daß sich die aufgetretenen Probleme lösen lassen. Wir sehen der weiteren Entwicklung des inneren Gefüges der Bundeswehr mit Zuversicht entgegen.
    Die Streitkräfte haben nicht nur ihren Platz in unserem Volke gefunden, sondern sie fördern auch durch ihre vielfältige Zusammenarbeit mit den Verbündeten das gegenseitige Verständnis innerhalb der Allianz und zwischen den befreundeten Nationen.
    Lassen Sie mich abschließend sagen: Die Bundesrepublik Deutschland trägt mit ihren Verteidigungsanstrengungen wesentlich zur Lebensfähigkeit der nordatlantischen Verteidigungsorganisation bei. Sie trägt bei zur Erfüllung des gemeinsamen Zieles, den Frieden zu bewahren, der Bedrohung zu begegnen und unser Volk und Land zu schützen.

    (Anhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)