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    Vokabeln: 2
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    2. Zusatzfrage!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 200. Sitzung Bonn, den 29. November 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 10757 A Zur Tagesordnung Genscher (FDP) 10758 A, C Rasner (CDU/CSU) 10758 B, C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 10758 B, D Erweiterung der Tagesordnung . . . . 10759 A Fragestunde (Drucksachen V/3529, zu V/3529) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Tätigkeit griechischer Lehrer in der Bundesrepublik Deutschland . . . . 10759 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: EWG-Importpolitik gegenüber den osteuropäischen Staatshandelsländern — Deutsche Osthandelspolitik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 10759 B, D, 10360 A, B, C, D 10761 B Dr. Rinderspacher (SPD) 10759 D, 10360 A, B, D, 10761 B Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . . 10760 D Fragen der Abg. Unertl und Stiller: Berufung des Abgeordneten Blachstein zum Botschafter in Belgrad Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10761 B, C, D, 10762 B Unertl (CDU/CSU) . . 10761 D, 10762 A, B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Vereinbarung über den Aufenthalt sowjetischer Streitkräfte in der CSSR Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10762 C, 10763 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10763 A, B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tätigkeit der Deutschen Presseagentur im Irak Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 10763 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Meldungen über. angebliche deutsche Beteiligung am Biafra-Konflikt Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10763 D, 10764 A, B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10764 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 10764 A, B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 Frage des Abg. Strohmayr: Nutzbarmachung der Wohnungszählung für die städtebauliche Planung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 10764 C, D, 10765 A Strohmayr (SPD) 10764 D Fragen des Abg. Orgaß: „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum" Dr. Lauritzen, Bundesminister 10765 A, B, D, 10766 B, C, D Orgaß (CDU/CSU) 10765 C, D, 10766 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10766 D Fragen des Abg. Dr. Giulini: Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetz — Wertermittlung bei Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen — Genehmigungsvorbehalte . . . . 10766 D Frage des Abg. Rehs: Absichtserklärung der Bundesregierung zum Jahr der Menschenrechte Dr. Ehmke, Staatssekretär . . 10767 A, D, 10768 A, B Rehs (SPD) 10367 C, D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10768 B Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Strafverfahren wegen Aufruhr, Auflauf und Landfriedensbruch Dr. Ehmke, Staatssekretär . , 10768 B, C, D, 10369 A, B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10768 D, 10769 A, B, C, D Frage des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Organisation Amnesty International . 10769 D Frage des Abg. Opitz: Steuerliches Abzugsverbot betr. Fahrtkosten für Entfernungen über 40 km Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10770 A, B Opitz (FDP) 10770 B Fragen des Abg. Folger: Zündholzschachteln als Werbeträger für die Politik der Bundesregierung und für politische Parteien Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10770 B, D Folger (SPD) 10770 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 10771 A Frage des Abg. Weigl: Ausdehnung der Versetzungsaktion auf jüngere Zollbeamte . . . . . . . 10771 A Fragen des Abg. Matthöfer: Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte — Verhandlungen über die Änderung des Rechtsstatus der bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10771 C, D, 10772 A, B Schulte (SPD) . . . . 10771 D, 10772 A, B Unterbrechung der Sitzung 10772 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Brandt, Bundesminister 10772 C Dr. Schröder, Bundesminister . . 10776 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3488) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (FDP) (Drucksache V/3486) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3489) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3490) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3491) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/3522) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (FDP) (Drucksache V/3417) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Soldatengesetzes (FDP) (Drucksache V/3512) — Erste Beratung — 10785 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/3432) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (FDP) (Drucksache V/3548 — Erste Beratung —Dr. Schellenberg (SPD) . 10785 D, 10789 A, 10790 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10786 D Maucher (CDU/CSU) 10787 C Schmidt (Kempten) (FDP) . 10787 D, 10792 B Mertes (FDP) 10789 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 10790 D Katzer, Bundesminister 10791 D Nächste Sitzung 10792 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10793 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Wurbs betr. Aufwendungen des Bundes für das Wohngeld . . 10793 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Baier betr. Wohnungsbauförderungsmaßnahme „Große Familie" 10794 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Baier betr. Förderung des Wohnheimbaues für Studenten . . 10794 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dichgans betr. Unterzeichnung des deutsch-südafrikanischen Doppelbesteuerungsabkommens . . . . 10794 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hammans betr. Anforderung von portugiesischen Arbeitskräften für das britische Hauptquartier in Mönchengladbach — Kündigung von NATO-Bediensteten im Landkreis Kempen-Krefeld 10795 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Enders betr. Badekuren von kriegsbeschädigten Arbeitnehmern 10795 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Arbeitslosengeld für 65jährige Arbeitnehmer . . 10796 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Dr. Maxsein betr. Errichtung von Nachrichtensatellitensystemen durch die westeuropäischen Staaten — Lieferung von Trägerraketen durch die USA — Eintritt Kanadas in die ELDO 10796 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Flämig betr. Auswahl der Sonderforschungsbereiche — Erfolgskontrolle bei der Vergabe von Bundesmitteln 10797 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Pitz-Savelsberg betr. Vorkommen von Phenylketonurie bei Säuglingen — Früherfassung gefährdeter Kinder 10797 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Unterbringung bedürftiger schwachsinniger Kinder in Anstalten . . . . . . . . 10798 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Aufdruck „Die Richtung stimmt" auf Streichholzschachteln 10798 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schonhofen betr. Berufsschadensausgleich für kriegsbeschädigte Beamte des Bundesdienstes . . . 10798 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Entlassungen von Schwerbeschädigten in Nordrhein-Westfalen 10799 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Zebisch betr. Berufsförderungszentrum Essen — Umschu- IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 lungszentrum für den ostbayerischen Raum 10799 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Angabe kennzeichnungspflichtiger fremder Stoffe in Gaststätten und Lebensmittelgeschäften . . . . . . 10800 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (Gau- Algesheim) betr. Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle im Bergwerk Asse . 10801 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10757 200. Sitzung Bonn, den 29. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 30. 11. Adorno 3. 12. Dr. Aigner * 30. 11. Frau Albertz 29. 11. Dr. Apel * 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 29. 11. Bauknecht 29. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Dr. Besold 29. 11. Frau Blohm 29. 11. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Burgemeister 29. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dichgans * 30. 11. Diekmann 29. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Draeger ** 29. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Dr. Erhard 30. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Freiwald 29. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gierenstein 29. 11. Gscheidle 29. 11. Haage (München) 29. 11. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Hauffe 30. 11. Dr. Heck 9. 12. Frau Dr. Heuser 29. 11. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) 29. 11. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 30. 11. Kohlberger 29. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kulawig * 30. 11. Kunze 31. 12. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich ** 30. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Lenze (Attendorn) ** 30. 11. Leukert 29. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Dr. Lohmar 29. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Frau Dr. Maxsein `15. 12. Memmel * 30. 11. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 29. 11. Metzger * 30. 11. Mischnick 29. 11. Missbach 29. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Dr. Müller (München) 29. 11. Müller (Remscheid) 29. 11. Müller (Worms) 29. 11. Ott 29. 11. Pöhler ** 29. 11. Dr. Pohle 6. 12. Porten 29. 11. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Rock 29. 11. Dr. Rutschke ** 29. 11. Schmidhuber 29. 11. Schulhoff 29. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Staratzke 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Stooß 29. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Walter 29. 11. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand 31. 12. Wischnewski 29. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/3529 Fragen 62 und 63) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des Städtebauinstituts, durch die geplante Finanzreform werde die Verpflichtung des Bundes, die finanziellen Aufwendungen für das Wohngeld neben den Bundesländern zur Hälfte zu übernehmen, in Frage gestellt? Ist die Besorgnis berechtigt, daß der Bund seinen Einfluß auf einem sozialpolitisch äußerst wichtigem Gebiet preisgäbe, wenn er den Wohngeldaufwand ausschließlich den Ländern aufbürden würde, deren unterschiedliche Finanzstruktur die Gleichberechtigung der Wohngeldempfänger zu gefährden drohe? Die Frage betrifft die Regelung der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz. Im Finanzreformgesetz ist dazu vorgesehen, den 10794 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 bisher schon bestehenden Grundsatz, daß Bund und Länder gesondert die Aufgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, in einem neuen Artikel 104 a klar und deutlich in der Verfassung hervorzuheben. Das dient dem Bestreben, eine möglichst klare Abgrenzung der Ausgabenverantwortung zwischen Bund und Ländern vorzunehmen. Da gemäß Artikel 83 GG grundsätzlich die Länder die Gesetze als eigene Angelegenheit auszuführen haben, haben sie nach dem Grundsatz auch die Kosten der Gesetze zu tragen. Mit dem Finanzreformgesetz soll jedoch mit Artikel 87 e eine Regelung eingeführt werden, die es dem Gesetzgeber erlaubt, bei Gesetzen über die Gewährung von Geldleistungen zu bestimmen, daß sie im Auftrag des Bundes ausgeführt werden. Wird Auftragsverwaltung vorgesehen, so hat das die Folge, daß dann der Bund auch voll die Kosten zu tragen hat. Nach der Fassung, die diese Regelung durch den Finanzausschuß des Bundestages erhalten hat, fällt darunter auch das Wohngeldgesetz. Das heißt, daß nach der künftigen Rechtslage — wenn man die Beschlüsse des Finanzauschusses des Bundestages zugrunde legt — das Wohngeldgesetz je nach der Entscheidung des Gesetzegebers entweder voll vom Bund oder von den Ländern zu bezahlen ist. Eine Kostenteilung ist nicht möglich. Dieser Standpunkt ergibt sich aus der grundsätzlichen verfassungspolitischen Entscheidung. Die Bundesregierung teilt nicht die Befürchtung, daß die Länder wegen ihrer unterschiedlichen Fianzstruktur bei der Anwendung des Wohngeldgesetzes die Gleichberechtigung der Wohngeldempfänger gefährden würden. Durch das Gesetz werden die Voraussetzungen für die Auszahlung, den Empfängerkreis und die Höhe des Wohngeldes im einzelnen geregelt, so daß für eine abweichende Anwendung des Gesetzes in den Ländern grundsätzlich kein Raum ist. Darüber hinaus hat der Bund noch die Möglichkeit, Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes zu erlassen. Im übrigen darf ich bemerken, daß zur Zeit in den Ausschüssen des Bundestages beraten wird, welche verfassungsrechtliche Regelung für die Geldleistungsgesetze getroffen werden soll. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/3529 Frage 65) : Welche Gründe haben den Bundeswohnungsbauminister veranlaßt, die wiedereingeführte Wohnungsbauförderungsmaßnahme Große Familie", wie es im Rundschreiben des Bundeswohnungsbauministers vom 10. April d. J. an die Länder heißt, „nicht besonders zu publizieren"? Die Aktion ist auf Wunsch der Länder nicht besonders publiziert worden. Das kommt auch in meinem Schreiben zum Ausdruck. Grund dafür war die Sorge, angesichts der bei Bund und Ländern knappen Haushaltsmittel keine unerfüllbaren Hoffnungen zu erwecken, und der Wunsch, zunächst das Ausmaß der neu angelaufenen Aktion abzuwarten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/3529 Frage 66) : Nach welchen Mitteln und Wegen hat der Bundeswohnungsbauminister gesucht, um die Förderung des Wohnheimbaues für Studenten zu intensivieren? Die Förderung von Studentenwohnheimen war in einen Engpaß geraten, weil die Mittel im Haushalt des Bundesministeriums für Familie und Jugend dafür erschöpft sind. Da ich die Förderung des Wohnungsheimbaues für Studenten für vordringlich halte, habe ich dem Herrn Bundesminister der Finanzen vorgeschlagen, aus dem Haushalt meines Ministeriums über den bisher vorgesehenen Rahmen hinaus weitere Mittel für den Bau von Studentenwohnheimen einzusetzen. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat sich mit meinen Vorschlägen einverstanden erklärt, jedoch sein Einverständnis von einer zeitlichen Begrenzung der Maßnahme bis zum Ende des nächsten Jahres abhängig gemacht. Für das Jahr 1969 können im Haushalt meines Hauses die Mittel für den Bau von Studentenwohnheimen voraussichtlich von 4,5 Mio DM auf 7 Mio DM erhöht werden. Das bedeutet eine positive Antwort auf Ihre Frage, ob eine Möglichkeit besteht, diese Mittel für das Rechnungsjahr 1969 aufzustocken, die Sie am 24. Oktober 1968 in der Sitzung des Wohnungsbauausschusses gestellt hatten. Endgültig hängt das aber von dem Ergebnis der Erörterung in den Ausschüssen dieses Hohen Hauses im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt 1969 ab. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/3529 Fragen 81 und 82) : Warum ist das deutsch-südafrikanische Doppelbesteuerungsabkommen noch nicht unterzeichnet? Wann rechnet die Bundesregierung mit der Unterzeichnung? Das deutsch-südafrikanische Doppelbesteuerungsabkommen, das bereits im November 1965 paraphiert wurde, konnte noch nicht unterzeichnet werden, weil zunächst bei den notwendigen Übersetzungsarbeiten, insbesondere bei der von südafrikanischer Seite zu besorgenden Übersetzung des Abkommenstextes in die afrikanische Sprache, Schwierigkeiten auftraten, die im Schriftwege behoben werden mußten. Weitere Verzögerungen traten dadurch ein, daß von südafrikanischer Seite Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10795 Wünsche zur Änderung des Abkommens vorgetragen wurden, und zwar zuletzt noch im Frühjahr dieses Jahres, als bereits die Unterzeichnungsreife des Abkommens festzustehen schien. Über diesen letzten Änderungswunsch, an dessen Bearbeitung die beiden Außenministerien beteiligt sind, wird zur Zeit noch korrespondiert. Ich darf hinzufügen, daß unsererseits alles getan wurde und wird, um die Vorbereitungen für die Unterzeichnung möglichst bald abzuschließen. Nach dem bisherigen Verlauf der Angelegenheit läßt sich nicht genau abschätzen, wann das Abkommen unterzeichnet werden kann. Da aber nur noch der letzte südafrikanische Änderungswunsch offen ist und die Bundesregierung hierzu bereits zu Beginn dieses Monats einen mit südafrikanischen Stellen erörterten Vorschlag unterbreitet hat, sollte mit baldiger Unterzeichnung gerechnet werden können. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, daß das Abkommen nach seinem Inkrafttreten rückwirkend ab 1965 anzuwenden sein wird. Die Verzögerung der Unterzeichnung wird daher den zeitlichen Anwendungsbereich des Abkommens nicht einschränken. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/3529 Fragen 91, 92 und 93) : Trifft es zu, daß für das britische Hauptquartier in Mönchengladbach 220 portugiesische Arbeitskräfte angefordert wurden? Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister 36 300 DM als Überführungskosten für die in Frage 91 genannten portugiesischen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Presseberichten etwa 40 NATO-Bediensteten im Landkreis Kempen-Krefeld (Hauptquartier Mönchengladbach) gekündigt werden soll, Ersatzarbeitsplätze in zumutbarer Entfernung aber nicht zur Verfügung stehen? Von einer Absicht, etwa 40 NATO-Bediensteten im Landkreis Kempen-Krefeld zu kündigen, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Auch dem Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen sowie den Arbeitsämtern Krefeld und Mönchengladbach sind keine Entlassungen von NATO-Bediensteten angekündigt worden. Wie der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ergänzend mitgeteilt hat, sollen die in Ihrer Frage Herr Abgeordneter Dr. Hammans, erwähnten Presseberichte widerrufen worden sein. Es sind lediglich Einzelfälle von sogenannten Änderungskündigungen — also solche mit dem Ziel, den Betroffenen an einem anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen — bekannt geworden. Tatsächlich leiden die alliierten Streitkräfte seit Jahren unter einem Mangel an Zivilpersonal. Deutsche Arbeitnehmer stehen für die freien Arbeitsplätze — überwiegend Küchen-, Reinigungs- und Wachdienste — nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. Aus diesem Grunde greifen die zuständigen Stellen der alliierten Streitkräfte seit Jahren auf ausländische Arbeitnehmer zurück. So hat vor einiger Zeit nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung das britische Hauptquartier der Rheinarmee beim Arbeitsamt Mönchengladbach einen Vermittlungsauftrag für 220 portugiesische Arbeitnehmer angekündigt. Der Vermittlungsauftrag ist jedoch bisher nicht beim Arbeitsamt eingereicht worden. Für den Fall, daß das Hauptquartier der britischen Rheinarmee den Vermittlungsauftrag einreicht, würde die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für die Vermittlung der 220 portugiesischen Arbeitnehmer Gebühren in Höhe von insgesamt 36 300,— DM erheben, nämlich für jeden vermittelten portugiesischen Arbeitnehmer 165,— DM. Mit der Gebühr werden insbesondere die Kosten beglichen, die für die ärztliche Untersuchung, die Anreise nach Deutschland und die Reiseverpflegung der vermittelten Arbeitnehmer entstehen. Diese Vermittlungsgebühr würde zu Lasten der britischen Rheinarmee gehen. Sie würde nicht — und das erkläre ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen — vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/3529 Fragen 94, 95 und 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitgeber für kriegsbeschädigte Arbeitnehmer, die während einer Badekur nicht arbeitsunfähig geschrieben und deshalb bei der Krankenkasse abgemeldet werden, keine Beiträge zur Krankenkasse und zur Rentenversicherung zahlen? Wie wirkt sich bei diesen Kriegsopfern der mehrfache Ausfall von nicht belegten Versicherungszeiten während einer sechswöchigen Badekur auf die spätere Rentenleistung aus? Ist die Bundesregierung bereit, um diesen Nachteil zu beseitigen, für die betroffenen Kriegsbeschädigten die Beiträge zur Krankenkasse und zur Rentenvesicherung während einer Badekur zu übernehmen? Die Durchführung einer nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Badekur kann unterschiedliche Auswirkungen für einen kriegsbeschädigten Arbeitnehmer haben, je nachdem, ob es sich um einen Angestellten oder um einen Arbeiter handelt. Angestellte erhalten nach § 616 BGB oder auf Grund besonderer tarifvertraglicher Regelung Gehaltsfortzahlung auch während einer Badekur, die nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist. Für sie werden also die Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung weiter entrichtet. Bei Arbeitern führt die Durchführung einer Badekur, die nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist, meist zu einer Unterbrechung des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht dem Betroffenen dabei jedoch schon deshalb kein Nachteil, weil die Zeit der Badekur in aller Regel nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO als Ausfallzeit anzurechnen ist. Die Bewertung solcher Zei- 10796 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 ten bei der Rentenberechnung entspricht bekanntlich dem voraufgegangenen Versicherungsverlauf. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Beschädigte nach § 313 RVO die Möglichkeit, sich freiwillig weiterzuversichern, wenn das Versicherungsverhältnis während einer nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Badekur unterbrochen wird. Die Versorgungsverwaltung erstattet den Beschädigten die hierdurch entstehenden Aufwendungen aus den Unterstützungsmitteln des Kriegsopferhaushalts. Die Möglichkeit der Erstattung solcher Aufwendungen besteht grundsätzlich auch hinsichtlich der Rentenversicherung; sie besteht im übrigen nicht nur für beschädigte Arbeiter, sondern auch für beschädigte Angestellte, falls sich auch hier in besonderen Fällen einmal die Notwendigkeit ergeben sollte. Nach unseren Erfahrungen ist durch diese Regelung in vollem Umfang sichergestellt, daß Kriegsbeschädigte in der Kranken- und der Rentenversicherung keinerlei Nachteile haben, wenn sie eine nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Badekur durchführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3529 Frage 97): Hat die Bundesregierung die Absicht, dem Deutschen Bundestag eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften dafür vorzuschlagen, daß die 65jährigen Arbeitnehmer, die aus dem Zustand der Arbeitslosigkeit heraus ihre Rente beantragen müssen, einen ganzen Monat ohne jegliches Einkommen sind, weil das Arbeitslosengeld nur bis zum letzten des Monats gezahlt wird, der dem Geburtstag vorausgeht, die Rente aber erst ab dem 1. des folgenden Monats? Werden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt, so wird diese Leistung auch über das 65. Lebensjahr hinaus gewährt, also auch für den Monat, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Ich gehe deshalb davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe bezieht. Auf diese Leistung besteht nach § 146 AVAVG tatsächlich kein Anspruch vom Beginn des Monats an, in dem der Arbeitslose das 65. Lebensjahr vollendet. Da seit Inkrafttreten des Finanzänderungsgesetzes 1967 Renten erst nach Ablauf des Monats gewährt werden, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Arbeitnehmer für den Monat, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, weder Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe noch Rente. Diese unerwünschte sozialpolitische Auswirkung des Finanzänderungsgesetzes 1967 ist bei dessen Beratung im Deutschen Bundestag erkannt und erörtert worden. Dabei bestand Übereinstimmung, daß sie im Arbeitsförderungsgesetz bereinigt werden sollte. Der Entwurf des Arbeitsförderungsgesetzes wird z. Zt. in zweiter Lesung im Ausschuß für Arbeit des Deutschen Bundestages beraten. Die Bundesregierung wird hierzu eine Formulierung vorlegen, wonach künftig der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bis zum Ablauf des Monats eingeräumt wird, in dem der Betroffene das 65. Lebensjahr vollendet. Damit ist dann der Anschluß an den Rentenbeginn wieder hergestellt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein (Drucksache V/3529 Fragen 98, 99 und 100) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß das schon vorhandene Gemeinschattsprogramm Bundesrepublik Deutschland — Frankreich „Symphonie" nur dann sinnvoll ist, wenn die westeuropäischen Staaten insgesamt entschlossen sind, selbst Nachrichtensatellitensysteme — in INTELSAT integrierte Regionalsysteme — zu errichten und zu betreiben? Ist die Bundesregierung sich bewußt, daß die Amerikaner während der EUROSPACE-Konferenz in Munchen keineswegs bedingungslose Zusagen für die Lieferung von Trägerraketen gemacht haben, sondern darauf hinweisen, daß solche Lieferungsverträge mit INTELSAT vereinbar sein müssen? Trifft es zu, daß Kanada Interesse am Eintritt in die ELDO geäußert hat und daß die Kanadier ein eigenes Satellitensystem unabhängig von den USA zu errichten wünschen? Zu 1) Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Sie hat deshalb nicht nur das Projekt „Symphonie" in Angriff genommen, sondern tritt nach wie vor dafür ein, unter Beteiligung möglichst vieler Mitgliedstaaten der „Europäischen Konferenz für Fernmeldeverbindungen mittels Satelliten" (CETS) ein weiteres fortschrittlicheres Projekt eines experimentellen Fernmeldesatelliten zu verwirklichen. Darüber hinaus verfolgt sie gemeinsam mit ihren europäischen Partnern der CETS bei den im Februar 1969 beginnenden Regierungsverhandlungen über das künftige INTELSAT-Abkommen u. a. das Ziel, die Errichtung und den Betrieb von selbständigen Regionalsystemen zuzulassen. Zu 2) Der Bundesregierung sind die Überlegungen der USA für die Lieferung von US-Trägerraketen bekannt. Bei der Eurospace-Konferenz sind keine amtlichen Erklärungen abgegeben worden. Allerdings steht die Bedingung der Vereinbarkeit mit dem künftigen INTELSAT-Abkommen inhaltlich noch nicht fest. Das gegenwärtig geltende vorläufige Abkommen soll Ende 1969 auslaufen, also auf alle Fälle vor dem Start europäischer Fernmeldesatelliten. Am 1. Januar 1970 soll das neue Abkommen in Kraft treten. Vom Inhalt dieses Abkommens dürfte es abhängen, ob die USA z. B. für den Start von Fernmeldesatelliten für regionale Bedürfnisse Trägerraketen zur Verfügung stellen. Zu 3) Kanada hat gegenüber der Bundesregierung Interesse an der Arbeit der ELDO erkennen lassen. Es haben Informationsgespräche stattgefunden über die technischen Merkmale der ELDO-Rakete, die Lieferbarkeit und die Lieferbedingungen. Vom Eintritt Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10797 Kanadas in die ELDO als Organisation war nicht die Rede. Es trifft zu, daß Kanada beschlossen hat, ein eigenes Fernmeldesatellitensystem für nationale kanadische Bedürfnisse zu errichten. Inwieweit dies in Absprache mit den USA geschieht, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/3529 Fragen 101, 102 und 103) : In welcher Weise nimmt das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung entscheidenden Einfluß auf die Auswahl und Festlegung der Sonderforschungsbereiche? Welche gesellschaftspolitischen Ziele verfolgt das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung bei der Hergabe von Bundesmitteln für Sonderforschungsbereiche? Inwieweit, insbesondere nach welchen Kriterien, wird eine Erfolgskontrolle bei der Vergabe der Mittel gesichert? Die Auswahl der Sonderforschungsbereiche erfolgt durch den Wissenschaftsrat, der über die Anträge der Hochschulen nach fachlicher Begutachtung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft entscheidet. Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung ist durch seine Mitwirkung im Wissenschaftsrat an diesen Entscheidungen beteiligt. Die Bundesregierung hat außerdem die Möglichkeit, eigene Anträge auf Errichtung von Sonderforschungsbereichen an den Wissenschaftsrat zu richten. Soweit mit dem Begriff „gesellschaftspolitische Ziele" die Vorstellungen von der Rolle der Hochschulen in unserer Gesellschaft gemeint sind, die hinter dem Programm zur Errichtung von Sonderforschungsbereichen stehen, ist folgendes zu sagen: Dieses Programm soll dazu beitragen, an den Hochschulen leistungsfähige Forschungseinheiten zu erhalten bzw. zu schaffen, was angesichts der wachsenden Spezialisierung der Wissenschaft und der steigenden Kosten der Forschung nur durch eine sinnvolle Konzentration und Koordination möglich ist. Dadurch soll nicht zuletzt der Stand der Hochschulen gegenüber den großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen nachhaltig verbessert werden. Soweit unter „gesellschaftspolitischen Zielen" die Bemühungen um die Förderung der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung und der gesellschaftlich relevanten Forschung (etwa zu Fragen der Luftreinheit, der Lebensmittelchemie, der Volkskrankheiten etc.) verstanden werden, ist zu sagen, daß Themen dieser Richtungen eine große Bedeutung auch bei der Förderung der Sonderforschungsbereiche zukommen wird. In der vom Wissenschaftsrat verabschiedeten Verfahrensordnung für die Einrichtung und Finanzierung von Sonderforschungsbereichen ist eine Leistungsüberwachung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft vorgesehen, die das Ziel haben soll, die wissenschaftliche Ergiebigkeit des Sonderforschungsbereichs zu beurteilen. Diese Prüfung kann u. U. zur Einstellung der Förderung des Sonderforschungsbereichs führen. Im einzelnen wird die Erfolgskontrolle dadurch gesichert werden, daß die Sonderforschungsbereiche bei der Vorlage eines Verlängerungsantrags zugleich einen Tätigkeitsbericht einreichen müssen. Voraussichtlich wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Tätigkeitsberichte nach den gleichen Kriterien prüfen, die sie aufgrund langjähriger Erfahrung der Beurteilung anderer Verlängerungsanträge zugrundelegt. Das heißt, sie wird die von dem betreffenden Sonderforschungsbereich bisher geleistete Arbeit im Hinblick auf die Wirksamkeit der angewandten Methoden und die Wichtigkeit der gefundenen Ergebnisse prüfen und gegen den finanziellen und personellen Aufwand abwägen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (Drucksache V/3529 Fragen 104, 105 und 106) : Ist die Annahme berechtigt, daß heute schon zuverlässige Zahlen über das Vorkommen von Phenylketonurie bei Säuglingen bestehen? Sind die Vorsorgeprogramme, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland einheitlich durchgeführt werden, als zuverlässig und erfolgreich anzusehen? Wenn dies der Fall ist, was gedenkt der Bundesgesundheitsminister zu tun, um die Möglichkeiten der Früherfassung gefährdeter Kinder in größerem Maße als bisher sicherzustellen? Die Häufigkeit des Vorkommens von Phenylketonurie beträgt etwa 2:10 000. Dazu kommen 3:10 000 Fälle mit Enzymreifungsstörungen, die zwar wie echte Phenylketonurien erscheinen, aber vorübergehender Art sind. Dieses letztere krankhafte Erscheinungsbild normalisiert sich ohne Behandlung in den ersten Lebensmonaten, spätestens nach Ablauf des ersten Lebensjahres. Die in den einzelnen Bundesländern durchgeführten Vorsorgeprogramme sind als zuverlässig und in den bisher gesetzten Grenzen auch als erfolgreich anzusehen. Nach einer Erhebung des Bundesgesundheitsamtes im Mai 1968 haben alle Bundesländer in der Zeit von 1964 bis Anfang 1968 Filteruntersuchungen auf Phenylketonurie eingeführt; dabei sind die Krankenhausärzte aufgefordert worden, bei jeder Krankenhausentbindung eine Blutentnahme zum Guthrie-Test in den ersten Lebenstagen vorzunehmen. Bei Hausentbindungen — das waren 1966 je nach Bundesland zwischen 16,8 und 3,4 % und im Durchschnitt 12,9 % aller Lebend- und Totgeburten — hat man die Hebammen zur Vornahme des Windeltestes etwa 4 Wochen nach der Geburt angeregt. Dieser Test kann nicht in gleicher Weise als zuverlässig angesehen werden. Die Bundesregierung ist bestrebt, durch die Neufassung des Art. 74 Nr. 19 GG, die z. Z. in diesem Hohen Hause beraten wird, die Voraussetzungen 10798 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 für eine weitere Intensivierung der Vorsorge für Säuglinge und Kleinkinder zu schaffen. Es ist erforderlich, daß ein geeigneter Bluttest bei ausnahmslos allen Neugeborenen in den ersten Lebenstagen vorgenommen wird und daß in allen Fällen von positiven Testergebnissen die Voraussetzungen für die diagnostische Klärung, nämlich die Unterscheidung zwischen Phenylketonurie und Enzymreifungsstörung, geschaffen werden. Die besondere Schwierigkeit liegt darin, daß die diagnostische Klärung nur in wenigen dazu eingerichteten Kinderkliniken möglich ist, und daß sie verhältnismäßig lange dauert, also hohe Kosten verursacht: Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 29. September 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3529 Frage 108) : Wie gedenkt die Bundesregierung dem Elend abzuhelfen, das in vielen Familien dadurch besteht, daß dringend der anstaltsmäßigen Unterbringung bedürftige schwachsinnige Kinder trotz laufender Bemühungen der Fürsorgebehörden keinen Anstaltsplatz finden und dadurch, insbesondere bei einkommensschwachen Familien, die gesunden Kinder gefährdet werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß für schwachsinnige Kinder ganz allgemein nicht genügend Heimplätze vorhanden sind. Andererseits besteht die Auffassung bei den Sachverständigen, daß auch die beste Anstaltspflege einem Kind die Mutter nicht ersetzen kann. Es ist daher in jedem Einzelfalle sorgfältig zu prüfen, ob die Pflege des Kindes nicht doch in der Familie möglich ist. Dabei können Einrichtungen von Tagesbetreuungsstätten und -schulen eine wichtige Hilfe sein. Unerläßliche Voraussetzung für eine wirksame Betreuung in den Tagesstätten wie auch in den Heimen ist das Vorhandensein einer genügend großen Zahl qualifizierter Betreuer. Für die anstaltsmäßige Unterbringung schwachsinniger Kinder hat vor allem das Bundessozialhilfegesetz Bedeutung, das nach Art. 83 ff. Grundgesetz von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird. Die Bundesregierung fördert die auf diesem Gebiet tätigen Selbsthilfeverbände und die Errichtung von Einrichtungen mit Modellcharakter. Im übrigen ist die Bundesregierung darauf beschränkt, sich im Rahmen ihrer Koordinierungsfunktion gemeinsam mit den obersten Landesbehörden um eine Verbesserung der Verhältnisse zu bemühen. Diese Antwort ist mit dem Herrn Bundesminister des Innern abgestimmt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 29. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3529 Frage 121) : Worin sieht die Bundesregierung den Sinn für die mit 35 000 DM sehr hoch dotierte Werbekampagne, durch die mit Hilfe des Aufdrucks „Die Richtung stimmt" auf Streichholzschachteln das Image der Bundesregierung, insbesondere bei Pfeifenrauchern, aufpoliert werden soll? Ihre Frage betrifft den gleichen Sachverhalt, der auch Gegenstand der mündlichen Anfragen des Abgeordneten Erwin Folger (SPD) ist. Ich darf Ihnen deshalb eine Abschrift der Antwort an den Abgeordneten Folger übersenden. *) Ergänzend möchte ich wiederholen, daß es sich hier nicht um eine „Werbekampagne" handelt, sondern um eine Information, durch die das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die deutsche Bevölkerung über den Wirtschaftsaufschwung und die Ziele der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung im Rahmen seiner Aufgaben unterrichten will. Zündhölzer werden von allen Kreisen und Schichten der Bevölkerung verbraucht. Dieser weiten Streuung hat sich das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bei seiner Information bedient. Es soll also die breite Öffentlichkeit angesprochen werden. Die für diese Information verwendeten Haushaltsmittel stehen nach Ansicht der Bundesregierung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Sinn und Zweck dieser Aktion. *) Siehe Seite 10770 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 29. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schonhofen (Drucksache zu V/3529 Fragen 123 und 124) : Ist die Bundesregierung bereit, aus der inzwischen erfolgten weiteren Verzahnung der Laufbahngruppen des einfachen und des mittleren Beamtendienstes mit der jeweils höheren Laufbahngruppe Schlußfolgerungen für die Ermittlung des Einkommensverlustes der kriegsbeschädigten Beamten dahin gehend zu ziehen, daß die Bestimmungen der Verordnung zu § 30 Abs. 3 und 4 BVG zugunsten der Betroffenen geändert werden? Wie vielen kriegsbeschädigten Beamten des Bundesdienstes (einschließlich der Betriebsverwaltungen) wird kein Berufsschadensausgleich gewährt, obwohl ihnen die in dem ursprünglich gewählten Dienstzweig gebotenen Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten wegen ihrer Kriegsbeschädigung verschlossen blieben? Die Vorschrift des § 30 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes schreibt als Vergleichsmaßstab für die Feststellung des Berufsschadensausgleiches zwingend die Berücksichtigung von Durchschnittseinkommen der maßgebenden Berufs- oder Wirtschaftsgruppe vor. Da für den Bereich des öffentlichen Dienstes keine Durchschnittsverdienste durch das Statistische Bundesamt ermittelt werden, sind in § 4 der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 BVG für Beamte die Endgrundgehälter bestimmter Besoldungsgruppen zuzüglich des Ortszuschlages nach Stufe 2 und Ortsklasse A als Vergleichsmaßstab bestimmt. Die einzelnen Besoldungsgruppen sind unter Berücksichtigung der von Beam- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10799 ten aller öffentlich-rechtlichen Dienstherren durchschnittlich in den einzelnen Laufbahngruppen erreichten Besoldungsgruppen ausgewählt worden. Anläßlich der zu Beginn dieses Jahres erlassenen Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 des Bundesversorgungsgesetzes hat die Bundesregierung geprüft, ob es die auf besoldungsrechtlichem Gebiet zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen notwendig oder zumindest vertretbar machen, die Vergleichsmaßstäbe des § 4 der genannten Verordnung neu festzusetzen. Zwar sind die Laufbahngruppen seit Inkrafttreten des Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes hinsichtlich der Besoldung verzahnt, jedoch reicht dies allein nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus, um neue Vergleichsmaßstäbe zu bilden. Die neuen Spitzenämter sind nur zur Dotierung besonderer Spitzenleistungen geschaffen; sie wirken sich deshalb nicht in rechtlich relevanter Weise auf die in den einzelnen Laufbahngruppen durchschnittlich erreichbaren Besoldungsgruppen aus. Seit Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 des Bundesversorgungsgesetzes sind noch keine Änderungen des Besoldungsrechts, die die Vergleichsmaßstäbe des § 4 der genannten Verordnung berühren könnten, wirksam geworden. Die Anzahl der kriegsbeschädigten Beamten, die keinen Berufsschadensausgleich erhalten, obwohl ihnen eventuelle Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in dem ursprünglich gewählten Dienstzweig wegen ihrer Kriegsbeschädigung verschlossen bleiben, kann ich leider nicht mitteilen. Denn anhand der Versorgungsakten -läßt sich nicht feststellen, aus welchen Gründen Beschädigte keinen Berufsschadensausgleich erhalten. Auch die Zahl abgelehnter Anträge von Beschädigten, die Beamte sind, ist nicht bekannt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 28. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/3529 Frage 125) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieso und in welcher Größenordnung es im Lande Nordrhein-Westfalen zu Beginn dieses Jahres trotz Schwerbeschädigtengesetz zu zahlreichen Entlassungen von Schwerbeschädigten gekommen sein soll? Im Bereich des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen hat sich die Arbeitslosigkeit der Schwerbeschädigten in den beiden letzten Jahren wie folgt entwickelt: 1967: Ende Januar 2 675 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende April 3 232 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende Juli 3 557 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende Oktober 3 846 arbeitslose Schwerbeschädigte 1968: Ende Januar 4 116 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende April 3 698 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende Juli 3 219 arbeitslose Schwerbeschädigte Ende Oktober 2 753 arbeitslose Schwerbeschädigte Ursache für das Ansteigen der Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten waren neben der allgemeinen wirtschaftlichen Rezession durch den Strukturwandel bedingte Stillegungsmaßnahmen, insbesondere im Steinkohlenbergbau und in der Eisen-und Stahlindustrie. So ist im Steinkohlenbergbau gegenüber 1963 ein Rückgang der beschäftigungspflichtigen Betriebe um 24,1 % und ein Rückgang bei den Beschäftigten um 32 % zu verzeichnen. Die Hauptfürsorgestellen, deren Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten durch den Arbeitgeber nach § 14 des Schwerbeschädigtengesetzes (SchwbG) erforderlich ist, haben nach § 18 SchwbG die Zustimmung zu erteilen, wenn Betriebe stillgelegt werden; sie sollen die Zustimmung zur Kündigung erteilen, wenn Betriebe nicht nur vorübergehend wesentlich eingeschränkt werden und wenn die Gesamtzahl der verbleibenden Schwerbeschädigten zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach § 3 SchwbG ausreicht. Wie mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung berichtet, konnten die Arbeitsämter in vielen Fällen durch Verhandlungen mit den Arbeitgebern erreichen, daß bereits ausgesprochene Kündigungen zurückgenommen wurden. Zahlreiche andere Arbeitsverhältnisse wurden in beiderseitigem Einvernehmen gelöst, insbesondere im Rahmen von Sozialplänen, die u. a. den Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld berücksichtigen und betriebliche Abfindungen vorsehen. Obwohl sich in Nordrhein-Westfalen der Strukturwandel weiterhin hemmend auf den Abbau der Arbeitslosigkeit der Schwerbeschädigten auswirkt, haben die Arbeitsämter in diesem Land seit Anfang des Jahres 4 800 Schwerbeschädigten einen neuen Arbeitsplatz vermittelt. Diese Vermittlungsergebnisse und der oben aufgezeigte Trend bei den Zahlen der arbeitslosen Schwerbeschädigten lassen erwarten, daß mit der Besserung der Wirtschaftslage auch die Arbeitslosigkeit der Schwerbeschädigten weiter zurückgehen wird. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroht vom 28. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache zu 3529 Fragen 126 und 127): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei der Einrichtung des ersten Umschulungszentrums der Bundesrepublik Deutschland in Essen gemacht? Wäre die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und dem Freistaat Bayern ein entsprechendes Umschulungszentrum auch für den ostbayerischen Raum zu fördern? 10800 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 Das Berufsförderungszentrum Essen ist am 18. Juni 1968 als Verein gegründet worden. Gründungsmitglieder sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, vertreten durch ihren Präsidenten das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Arbeits- und Sozialminister die Stadt Essen die Industrie -und Handelskammer für die Stadtkreise Essen, Mühlheim-Ruhr und Oberhausen zu Essen der Deutsche Gewerkschaftsbund — Bundesvorstand — die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände das Bistum Essen die evangelischen Kirchenkreise in Essen. Die Handwerkskammer Düsseldorf ist inzwischen weiteres Mitglied des Vereins geworden. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Das Zentrum soll eine Kapazität von etwa 460 Schulungsplätzen, davon etwa 220 Internatsplätze, haben. Satzungsgemäße Aufgabe des Zentrums ist es: fortschrittliche Umschulungsmethoden in stofflicher, didaktisch-methodisch-pädagogischer und technischer Hinsicht zu entwickeln, auf Berufe, insbesondere des überörtlichen Bedarfs, für die keine betriebsnahen Ausbildungsmöglichkeiten bestehen, und sonstige Berufe umzuschulen, Ausbildungspläne für Erwachsene zu erarbeiten, erwachsenengerechte Prüfungsverfahren zu entwickeln und die Ausbildung der Ausbilder in Kurzlehrgängen zu fördern. Das Arbeitsprogramm des Zentrums soll zunächst im wesentlichen folgende Berufsfachrichtungen berücksichtigen: kaufmännische Berufe Bürokaufmann/Industriekaufmann Datenverarbeitungskaufmann elektrotechnische Berufe Elektroniker Meß- und Regelmechaniker Elektromechaniker und gegebenenfalls einige Berufe aus dem Metallbereich. Mit der Errichtung des Berufsförderungszentrums soll eine bestehende Lücke geschlossen werden und anderen Berufsbildungseinrichtungen Grundlagenarbeit und Planungsaufgaben erleichtert werden. Das Berufsförderungszentrum befindet sich zur Zeit im Aufbau. Die Bauarbeiten werden in Kürze beginnen. Die fachliche Tätigkeit soll nach den Planungen Ende 1969 aufgenommen werden. Die bisherigen Erfahrungen bei der Planung und dem Beginn des Aufbaus des Zentrums haben ergeben, daß die Beteiligten in den Organen des Vereins zur Erreichung des gesetzlichen Zwecks gut zusammenarbeiten. Seit Bekanntwerden der Gründung des Berufsförderungszentrums e. V. in Essen haben sich verschiedene Stellen bemüht, ähnliche Projekte unter Beteiligung des Bundes zu errichten. Auch mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge sind Maßnahmen zur Verstärkung der beruflichen Bildung für erwachsene Arbeitnehmer besprochen worden. Dabei wurde auch die Frage eines Berufsbildungszentrums für den bayerischen Raum erörtert. Das Bayerische Arbeitsministerium hat deswegen bereits Kontakt mit der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aufgenommen, um zunächst den Bedarf für eine solche Einrichtung zu ermitteln. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache zu V/3529 Frage 135) : Ist die Bundesregierung bereit, die Landesregierungen zu veranlassen, darauf hinzuwirken, daß in Gaststätten und Lebensmittelgeschäften die .Bestimmungen unseres Lebensmittelrechtes befolgt wird, wonach Zusatzstoffe, die sich in den angebotenen Lebensmitteln und Speisen befinden, öffentlich durch Aushang oder auf Speisekarten angegeben werden müssen? Bereits in der Fragestunde am 3. März 1966 konnte darauf hingewiesen werden, daß ein Rückgang der Verwendung kennzeichnungspflichtiger fremder Stoffe bis dahin festzustellen war. In der Zwischenzeit sind der Bundesregierung keine Mißstände auf dem betreffenden Gebiet bekannt geworden. Ich bin aber gerne bereit, bei den obersten Gesundheitsbehörden der Länder, die für die Überwachung der Kennzeichnung von Lebensmitteln zuständig sind, anzufragen, ob sich in letzter Zeit Mißstände in der Befolgung der Kennzeichnungsvorschriften für fremde Stoffe in Speisen und Getränken, die in Gaststätten verabreicht werden, gezeigt haben. Sollten diese Rückfragen ergeben, daß die Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften verletzt werden, so werde ich — Ihrem Vorschlag folgend — den Landesregierungen empfehlen, die amtliche Lebensmittelüberwachung zu intensiverer Kontrolle dieser Bestimmungen anzuhalten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. November 1968 10801 Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 27. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache zu V/3529 Fragen 136 und 137) : Lassen die zuständigen Bundes- und Landesstellen in der Umgebung der Atommüll-Lagerstätte in der Asse bei Wolfenbüttel überwachen, ob radioaktive Stoffe aus der Lagerstätte in die Umgebung gelangen, z. B. durch registrierende Meßgeräte in Bohrlöchern in einiger Entfernung rund um die Lagerstätte, wie das in den Beratungen des zuständigen Bundestagsausschusses in der vorigen Wahlperiode angeregt und zugesagt worden war? Wird die Aktivität von Wasserläufen und in Trinkwasseranlagen, und die Aktivität der Luft, in der Umgebung dieser in Frage 136 genannten großen Atommüll-Lagerstätte der Bundesrepublik Deutschland untersucht, und mit welchem Ergebnis? In der Umgebung des Bergwerkes Asse werden alle im Zusammenhang. mit der Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle erforderlichen Beweissicherungs- und Überwachungsmessungen durchgeführt. Die Überwachung beginnt bei der Anlieferung der in Fässern verpackten Abfälle mit einer genauen Kontrolle durch Wischteste. Im Bergwerk wird dann unter Tage in der Kammer 4, in die z. Z. radioaktive Abfälle eingelagert werden, die Luftaktivität kontinuierlich und diskontinuierlich bestimmt. Weiterhin wird die Abluft des Bergwerkes über Tage im ausziehenden Wetterstrom kontinuierlich gemessen. An 34 Stellen der Umgebung des Bergwerks werden vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung Wasserproben aus Brunnenbohrungen, Quellen und Vorflutern entnommen und von der Gesellschaft für Strahlenforschung auf ihre RestBeta-Aktivität untersucht. Diese Untersuchung von Wasserproben erfolgt diskontinuierlich, um die notwendige Nachweisempfindlichkeit zu erreichen. In Vorbereitung einer späteren Einlagerung hochaktiver Rückstände sind außerdem wesentlich umfangreichere Beweissicherungsmaßnahmen eingeleitet worden. Im Rahmen eines mehrjährigen hydrogeologischen Forschungsprogramms werden die Grundwasserverhältnisse im Bereich des Bergwerks genau erfaßt und später ein gezielter Kontrolldienst eingerichtet. Die bisher vorliegenden Überwachungsergebnisse in der Abluft des Bergwerkes und in Wasserproben der Umgebung haben keine Radioaktivität aus der Einlagerung radioaktiver Abfälle nachweisen können. Dies war zu erwarten. Auch gab es keine besonderen Vorkommnisse, bei denen ein Entweichen radioaktiver Stoffe aus den dicht verschlossenen Fässern möglich gewesen wäre. Z. B. war in den 1966 und 1967 insgesamt untersuchten 198 Wasserproben aus der Umgebung des Bergwerkes die Rest- ß-Aktivität von 195 Proben kleiner als 5pCi/l und von 3 Proben kleiner als 10 pCi/l. Die Aktivität der Abluft des Bergwerkes liegt ebenfalls im natürlichen Bereich von 0,7 bis 1,5 . 10-12 Ci/m3.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Ein Muster „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum" ist mir erst kürzlich bekanntgeworden. Eine erste Überprüfung hat ergeben, daß das Muster mehrere Bestimmungen enthält, die mit den gesetzlichen Vorschriften nicht im Einklang stehen. So widerspricht z. B. die Darstellung über das Widerspruchsrecht des Mieters dem geltenden Recht.
    Ein vertraglicher Verzicht auf den Schutz der Sozialklausel ist rechtlich unwirksam. Der Mieter kann einer Kündigung widersprechen. Da in dem Muster des Mietvertrages aber die Vorausetzungen für den Widerspruch nicht richtig wiedergegeben sind, besteht die große Gefahr, daß der Mieter seine Lage falsch einschätzt und davon abgehalten wird, von den ihm zustehenden Rechten Gebrauch zu machen.
    Außerdem berücksichtigt das Vertragsmuster die unterschiedliche Rechtslage für öffentlich geförderte Wohnungen und andere Wohnungen zum Teil ungenügend, zum Teil überhaupt nicht. So sind Mietkautionen im sozialen Wohnungsbau unzulässig. Bei anderen Wohnungen können sie allerdings vereinbart werden.
    Im sozialen Wohnungsbau darf der Mieter auch nicht mit Reparaturen in einem solchen Umfang belastet werden, sondern nur mit den Kosten für das Beheben bestimmter kleiner Schäden. Dazu gehören z. B. kleine Schäden an der Installation für Wasser, Gas und Elektrizität und an den Heiz- und Kocheinrichtungen. Für die übrigen Wohnungen dagegen kann eine Abweichung von der Regelung des § 536 BGB, der dem Vermieter die Pflicht zur Instandhaltung auferlegt, vereinbart werden.
    Das Beispiel dieses Vertragsmusters zeigt, daß wir in dem Bemühen, die Mieter über ihre Rechte aufzuklären, nicht nachlassen dürfen. Deshalb begrüße ich es sehr, Herr Kollege Orgaß, daß durch Ihre Fragen die Öffentlichkeit auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht worden ist. Wie ich erfahren habe, ist die Angelegenheit durch Verhandlungen zwischen dem Hamburger Senat und dem Landesverband hamburgischer Grundeigentümer bereinigt worden. Ich bedaure sehr, daß es zu diesem Vorfall überhaupt gekommen ist.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
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Eine Zusatzfrage!

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    Rede von Gerhard Orgaß


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Minister, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die Tatsache, daß vor 14 Tagen der Hamburger Haus- und Grundeigentümerverband überraschend mit diesem Mietvertrag herauskam, nachdem man glaubte, das Thema Wohnungsbindung sei in Hamburg völlig von der Tagesordnung, ein Symptom für die angespannte Wohnungsmarktsituation in Hamburg ist?