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ID0519824600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 198. Sitzung Bonn, den 27. November 1968 Inhalt: Beratungen des Wirtschafts- und des Finanzausschusses während der Plenarsitzung 10645 A Wahl der Abg. Frau Griesinger als Schriftführerin 10645 B Amtliche Mitteilungen . 10645 B, 10650 B, 10651 B Fragestunde (Drucksache V/3529) Frage des Abg. Dr. Lohmar: Zuständigkeiten für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungsförderung, der technologischen Entwicklung und der Bildungsplanung Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10647 B, C, D, 10648 A, B, C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10647 B, C Raffert (SPD) 10647 D Dorn (FDP) . . . . . . 10647 D, 10648 A Ertl (FDP) 10648 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 10648 C Frage des Abg. Sanger: Postämter auf deutschen Flughäfen Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 10648 D, 10649 A Sänger (SPD) . . . . . 10648 D, 10649 A Berkhan (SPD) 10649 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Mehrerlös der Sondermarke der Deutschen Bundespost zum Jahr der Menschenrechte 10649 B Frage des Abg. Porsch: Äußerungen über den Reformkurs der tschechischen Führer 10649 B Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Beihilfen für Fahrten von Jugendgruppen aus dem Zonenrandgebiet Dr. Barth, Staatssekretär . . . . 10649 C, D, 10650 A, B Dr. Kreutzmann (SPD) . . 10649 D, 10650 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 10650 A Frage des Abg. Ertl: Entwicklungshilfe in Form von konservierten Lebensmitteln Dr. Eppler, Bundesminister . . . 10650 C, D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 10650 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sicherheitsvorschriften für Lagerung und Transport von Mineralöl Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 10651 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 10651 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Neubau von weiterführenden Schulen in Bundesausbauorten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10651 B, C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 10651 C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Zusammenarbeit der deutschen Computerindustrie Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10651 D, 10652 A, B Dr. Meinecke (SPD) . . . 10651 D, 10652 A Raffert (SPD) 10652 B Frage der Abg. Frau Freyh: Luftfrachtsendung von Flugkörperteilen nach Saudi-Arabien Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10652 B, D Frau Freyh (SPD) . . . . . . 10652 C, D Fragen des Abg. Weigl: Einfluß der Energiepreise auf die Wettbewerbssituation der Wirtschaft des Zonenrandgebietes — Selbstbeschränkung für leichtes Heizöl Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10652 D, 10653 A Fragen der Abg. Kohlberger und Strohmayr: Verlegung des Bombenabwurfübungsplatzes Siegenburg von Hase, Staatssekretär . . 10653 B, C, D, 10654 A, B, C, D, 10655 A, B, C, D, 10656 A, B Kohlberger (SPD) . . . . . . . 10653 C Fellermaier (SPD) . . . 10653 D, 10654 A Schmidt (Kempten) (FDP) 10654 B, C, 10655 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 10654 C, D Dr Mommer, Vizepräsident . . . . 10654 D, 10656 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 10655 A, B Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 10655 B, C Jung (FDP) 10655 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 10656 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 10656 B Frage des Abg. Ollesch: Mangel an Unteroffizieren von Hase, Staatssekretär 10656 C, 10657 A Ollesch (FDP) 10656 D, 10657 A Frage des Abg. Jung: Bau des Soldatenheimes in Mellrichstadt von Hase, Staatssekretär . . . . . 10657 B Frage des Abg. Jung: Begegnungsstätten für Unteroffiziere und Feldwebel und deren Familien von Hase, Staatssekretär 10657 C, D, 10658 A Jung (FDP) 10657 C Berkhan (SPD) 10657 D Ertl (FDP) 10658 A Frage des Abg. Jung: Eingliederung der Offiziere auf Zeit in das Berufsleben Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 10657 B von Hase, Staatssekretär . . . . 10658 B, D Jung (FDP) 10658 D Fragen des Abg. Dr. Wörner: Flugzeuge der deutschen Industrie für die Luftwaffe — Federführung bei diesem Projekt von Hase, Staatssekretär . . 10659 A, B, C, 10660 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . 10659 B, C, D Jung (FDP) 10660 A, B Frage des Abg. Josten: Wehrgerechtigkeit von Hase, Staatssekretär . . . 10660 B, C Josten (CDU/CSU) 10660 B, C Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 10660 C Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3497) 10660 D Sammelübersicht 37 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/3517) . . . . . . . . 10661 A Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421); Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache V/3498) — Dritte Beratung — Dr. Imle (FDP) . 10661 B, D, 10663 B, 10664 B, 10665 D, 10671 B Ramms (FDP) 10661 C Bremer (CDU/CSU) 10662 B Sander (FDP) 10662 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 III Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10663 A Gewandt (CDU/CSU) 10663 B Fellermaier (SPD) 10663 D Krammig (CDU/CSU) . . 10664 D, 10666 C, 10667 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10666 A Leber, Bundesminister . . 10667 A, 10675 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10667 D Seifriz (SPD) . . . . . . . . . 10669 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) 10673 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) 10675 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung (Drucksache V/2848) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3441) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 10678 A Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 29. November 1965 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik, das Inkrafttreten der von der Kommission angenommenen Vorschläge und Kontrollmaßnahmen betreffend (Drucksache V/3340) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3467) — Zweite und dritte Beratung —10678 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache V/3267) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3503) — Zweite und dritte Beratung — 10678 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache V/2421); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3518) — Zweite und dritte Beratung — 10678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller, mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängender Angelegenheiten (Drucksache V/3339) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/3520) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10679 B Entwurf eines Gesetzes über technische Assistentinnen und technische Assistenten in der Medizin (Abg. Frau Blohm, Dr. Jungmann, Frau Kalinke u. Gen.) (Drucksache V/3021) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (Drucksache V/3461) — Erste Beratung — 10679 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der mietpreisrechtlichen Vorschriften (Abg. Prinz von Bayern, Geisenhofer, Schmidhuber, Gewandt, Rollmann u. Gen.) (Drucksache V/3397) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohngeldgesetzes (Abg. Prinz von Bayern, Geisenhofer, Schmidhuber, Gewandt, Rollmann u. Gen.) (Drucksache V/3396) — Erste Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) 10679 D Dr. Apel (SPD) 10682 D Orgaß (CDU/CSU) 10683 D Stiller (CDU/CSU) 10685 D Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 10687 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 10688 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 10691 D Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/2954) 10693 C Ergänzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Besonderer Teil (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/2955) 10693 C Ergänzung des § 7 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (SPD) (Drucksache V/1418) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 10693 D Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. (SPD) (Drucksache V/3459) 10693 D Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (CDU/CSU) (Drucksache V/3447) 10694 A Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (FDP) (Drucksache V/3492) 10694 A Erweiterung der Befugnisse des Petitionsausschusses (SPD) (Drucksache V/2640) . . 10694 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage betr. Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland (Umdruck .349, Drucksache V/3383) Killat (SPD) . . . . . . . . . 10694 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 10695 C Spitzmüller (FDP) 10696 A Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 136/66/EWG über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette und einer Verordnung des Rates betr. die Beihilfe für Olivenöl (Drucksachen V/3210, V/3390); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3468) 10696 B Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Lohnerhebung in Industrie und Handwerk, Energiewirtschaft und Wasserversorgung (Drucksache V/3369) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/3481) 10696 B Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für eine Entscheidung des Rates zur Änderung einiger Bestimmungen der Entscheidung Nr. 65/270/ EWG des Rates vom 13. Mai 1965 zur Anwendung von Art. 4 der Entscheidung Nr. 64/389/EWG des Rates vom 22. Juni 1964 zur Durchführung einer Enquete über die Wegekosten des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs (Drucksache V/3201); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3514) 10696 C Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für Richtlinien des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Ausrüstungen und Merkmale von Kraftfahrzeugen, für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Steckvorrichtungen an Kraftfahrzeugen für den Anschluß der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen des Anhängers und für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Vorrichtungen für Schallzeichen von Kraftfahrzeugen (Drucksache V/3280) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3513) 10696 D Berichte der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland betr. die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau—Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) (Drucksachen V/2442, V/2763) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3519) 10696 D Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flak-Kaserne in Bochum an die Stadt Bochum, Veräußerung von Teilflächen des Komb. Pionier-, Land- und Wasserübungsplatzes in Ingolstadt an die Stadt Ingolstadt, Veräußerung eines Teilgrundstücks in Ludwigsburg an die Katholische Kirchengemeinde Ludwigsburg und an die Stadt Ludwigsburg (Drucksachen V/3470, V/3476, V/3502) . . . . . . . 10697 A Übersicht 23 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3504) . . 10697 C Nächste Sitzung 10697 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10699 A Anlagen 2 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 535, 540, 539, 536, 538, 537, 542 und 541 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung des Straßengüterverkehrs (Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498) . . 10699 C Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abg. Schmitt-Vockenhausen (SPD) zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung 10702 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Josten betr. Förderung der politischen Bildung durch den Bundesjugendplan 1969 . . . . . . . . 10703 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) betr. Ausfuhr von Birnen der Handelsklasse III aus Frankreich nach Deutschland 10703 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Rollmann betr. Liberalisierung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes 10704 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 10645 198. Sitzung Bonn, den 27. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 30. 11. Adorno 3. 12. Dr. Aigner * 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dichgans * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Draeger ** 29. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Frau Griesinger 27. 11. Gscheidle 29. 11. Hahn (Bielefeld) 21. 12. Hamacher 31. 12. Hauffe 30. 11. Dr. Heck 9. 12. Illerhaus * 30. 11. Dr. Ils 27. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmamn-Stumm 6. 12. Kulawig * 30. 11. Kunze 31. 12: Lautenschlager * 30. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Lenze (Attendorn) ** 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk* 30. 11. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Memmel* 30. 11. Metzge r* 30. 11. Michels 27. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Worms) 29. 11. Pöhler ** 29. 11. Richarts* 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr, Rutschke ** 29. 11. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeurop. Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Storm 31. 12. Weimer 27. 11. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand 31. 12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 1. Zink 30. 11. Anlage 2 Umdruck 535 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Imle, Ramms und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs - Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Nr. 6 erhält Buchstabe g folgende neue Fassung: „g) Fleisch und genießbarer Schlachtabfall sowie Schweinespeck, Schweinefett, Geflügelfett und Talg von Rindern, roh oder ausgeschmolzen einschließlich Premierjus, alle diese frisch, gekühlt oder gefroren (aus Kapitel 2 des Zolltarifs) ;". 2. In § 2 Nr. 6 Buchstabe h werden die Worte „aus" und „in Spezialtankfahrzeugen" gestrichen. 3. In § 2 Nr. 6 erhält Buchstabe k folgende neue Fassung: „k) Mineralbrunnen und süßen, alkoholfreien Erfrischungsgetränken;". 4. In § 2 Nr. 6 Buchstabe m wird die Zahl „50" durch die Zahl „170" ersetzt. 5. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe n angefügt: „n) Erzeugnisse der Forstbaumschulen;". 6. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe o angefügt: „o) Zuckerrüben, auch Schnitzel, frisch, getrocknet oder gemahlen;". 10700 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 7. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe p angefügt: „p) Würste und dergleichen aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut (Nr. 16.01 des Zolltarifs);". 8. In § 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe q angefügt: „q) Traubenmost (Nr. 22.04 des Zolltarifs) und Wein aus frischen Weintrauben (Nr. 22.05 des Zolltarifs):" 9. In § 5 wird der Absatz 2 gestrichen. 10. In § 6 Abs. 3 werden die Worte „die nachfolgend genannten Bundesausbaugebiete" gestrichen. 11. In § 6 Abs. 3 unter Nr. 1 wird nach dem Wort „Süderdithmarschen" das Wort „Steinberg" eingefügt. 12. In § 6 Abs. 3 unter Nr. 2 wird nach dem Wort „Cuxhaven" das Wort „Wilhelmshaven" angefügt und hinter den Worten „Grafschaft Hoya" die Worte „Friesland, Wesermarsch, Grafschaft Diepholz". 13. In § 6 Abs. 3 Nr. 5 werden nach dem Wort „Rockenhausen" die Worte „Saarburg, Birkenfeld, Zweibrücken, Bad Bergzabern, Pirmasens, Germersheim" eingefügt. 14. In § 6 Abs. 3 wird folgende neue Nummer 8 angefügt: „8. Im Land Baden-Württemberg die Landkreise Siegmaringen, Stockach, Überlingen". 15. In § 7 Satz 1 wird nach den Worten „nicht ausweichen kann" das Wort „und" durch das Wort „oder" ersetzt. Bonn, den 26. November 1968 Dr. Imle Ramms Ertl und Fraktion Anlage 3 Umdruck 540 Änderungsantrag des Abgeordneten Bremer und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498 —. Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 2 Nr. 6 Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt: „n) Waren der Nummer 0602 des Zolltarifs (Baumschulerzeugnisse) ;". Bonn, den 27. November 1968 Bremer Brese Dr. Conring Damm Ernesti Erpenbeck Fritz (Welzheim) Gewandt Glüsing (Dithmarschen) Dr. Häfele Dr. Hofmann (Mainz) Horstmeier Klinker Krampe Kuntscher Dr. von Nordenskjöld Ott Frau Pieser Rock Röhner Schlee Dr. Schmid-Burgk Schmitt-Lockweiler Schröder (Sellstedt) Dr. Schwörer Dr. Siemer Dr. Stecker Tobaben Baron von Wrangel Anlage 4 Umdruck 539 Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Ehnes, Dr. Siemer, Bewerunge, Dr. Kempfler, Unertl und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 2 wird wie folgt geändert: In Nr. 6 erhält Buchstabe g folgende Fassung: „g) Fleisch und genießbarer Schlachtabfall sowie Schweinespeck, Schweinefett, Geflügelfett und Talg von Rindern, roh oder ausgeschmolzen einschl. Premierjus, alle diese frisch, gekühlt oder gefroren (aus Kapitel 2 des Zolltarifs);". Bonn, den 27. November 1968 Stücklen Ehnes Dr. Siemer Bewerunge Dr. Kempfler Unertl Dr. Besold Bremer Geisenhofer Gierenstein Dr. Gleissner Glüsing (Dithmarschen) Haase (Kassel) Dr. Hammans Hörnemann (Gescher) Dr. Huys Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Dr. von Nordenskjöld Ott Porten Rainer Dr. Ritgen Dr. Ritz Schlee Schmidhuber Dr. Schulze-Vorberg Stooß Ziegler Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 10701 Anlage 5 Umdruck 536 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 tritt nur ein, wenn für die begünstigten Beförderungen ein buchmäßiger Nachweis geführt wird. Die Form des buchmäßigen Nachweises kann der Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung bestimmen." 2. In § 6 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung die Steuer für Beförderungen von oder nach bestimmten Teilen des Bundesgebietes auf 50 vom Hundert des Steuersatzes nach § 4 zu ermäßigen, wenn dies wegen der schwachen verkehrsmäßigen Aufschließung oder der ungünstigen Verkehrslage (Randlage) dieser Gebietsteile zur Vermeidung schwerwiegender volkswirtschaftlicher Nachteile geboten erscheint." Bonn, den 26. November 1968 Dr. Müller-Hermann und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 538 Änderungsantrag der Abgeordneten Gewandt, Erhard (Bad Schwalbach), Niederalt, Dr. Schmid-Burgk, Schlee und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 5 Abs. 2 wird gestrichen. Bonn, den 27. November 1968 Gewandt Erhard (Bad Schwalbach) Niederalt Dr. Schmid-Burgk Schlee Bremer Brese Burgemeister Diebäcker Dr. Elbrächter Falke Dr. Frerichs Gierenstein Dr. Giulini Haase (Kassel) Horten Krammig Kühn (Hildesheim) Lampersbach Dr. von Nordenskjöld Ott Porten Dr. Ritgen Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Siemer Dr. Sinn Dr. Stecker Dr. Steinmetz Unertl Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Weiland Wieninger Anlage 7 Umdruck 537 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im § 6 Abs. 2 werden die Worte „vom Landkreis Pegnitz die Gemeinden Creussen, Engelmannsreuth, Pegnitz, Ranna und Schnabelwaid" ersetzt durch die Worte „vom Landkreis Pegnitz der in der Frachthilfe für Ostbayern einbezogene Gebietsteil" . 2. Im § 6 Abs. 2 wird in der letzten Zeile vor dem Wort „Amtsgerichtsbezirk" das Wort „ehemalige" eingefügt. Bonn, den 26. November 1968 Dr. Müller-Hermann und Fraktion Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller und Fraktion Anlage 8 Umdruck 542 Änderungsantrag der Abgeordneten Stooß, Berberich, Dr. Schwörer, Hilbert, Dr. Häfele, Maucher, Bauknecht u. Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 3 erhält Nummer 5 folgende neue Fassung: „5. im Lande Baden-Württemberg die Landkreise Crailsheim, Mergentheim, Öhringen, Künzelsau, Schwäbisch-Hall, Tauberbischofsheim, Buchen, Sigmaringen, Stockach, Überlingen, Hochschwarzwald, Waldshut, Lörrach, Wangen, Saulgau, Münsingen, Säckingen, Wolfach." Bonn, den 27. November 1968 Stooß und Genossen 10702 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 Anlage 9 Umdruck 541 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schwörer, Krammig, Dr. Frerichs und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung des Straßengüterverkehrs — Drucksachen V/2494, V/3421, V/3498 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der zweite Halbsatz des r§ 7 Satz 1 „und wenn das Unternehmen durch die Einbeziehung der vollen Steuer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist oder würde" wird gestrichen. Bonn, den 27. November 1968 Dr. Schwörer Krammig Dr. Frerichs Biechele Frau Enseling Frieler Fritz (Welzheim) Gewandt Dr. h. c. Güde Dr. Hauser (Sasbach) Hilbert Dr. Huys Meis Meister Ott Frau Pieser Rock Schlee Schulhoff Dr. Siemer Stooß Weiland Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (SPD) zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung. Die vorliegenden Anträge der Koalitionsfraktionen verfolgen das Ziel, die Einwirkung der Verbände auf Parlament und Regierung einer größeren Durchsichtigkeit und Publizität zu unterwerfen. Wir sind uns bewußt, daß die Vertretung der Interessen der verschiedenen Gruppen in unserem Volke, aber auch das Zur-Verfügungstellen von Fachwissen für die Gesetzgebungsarbeit legitime Aufgaben der Verbände sind. Die Verbände sind nicht nur Produkt, sondern auch notwendige Voraussetzungen einer parlamentarischen Demokratie. Im demokratischen Staat muß eine möglichst wirksame öffentliche Kontrolle aller an der politischen Willensbildung beteiligten Kräfte angestrebt werden. Gegenüber der erheblichen Einflußnahme der Verbände auf die politischen Entscheidungen fehlt es jedoch an dem entsprechenden Maß öffentlicher Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit der Interessengruppen. Deshalb soll hiermit der Versuch gemacht werden, ihre Einfluß- und Beratungstätigkeit transparenter zu machen. Wir wünschen keine staatliche Reglementierung des Verbandswesens. Es kommt uns vielmehr darauf an, die Stellung des Abgeordneten gegenüber den organisierten Interessen zu stärken, eine bessere Orientierungsmöglichkeit gegenüber dem vielfach doch recht anonymen Dickicht der Verbände zu geben. Zu dem gleichen Fragenkomplex sind diesem Hause in der laufenden Legislaturperiode bereits zwei Anträge vorgelegt worden, die aus der dankenswerten Arbeit der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft hervorgegangen waren. Die Anträge der Koalitionsfraktionen gehen jedoch über die früheren Initiativen hinaus, und soweit diese Initiativen bereits zu Konsequenzen geführt haben, erscheinen uns die getroffenen Regelungen zur Lösung der Probleme noch nicht ausreichend. Bei unserem Antrag Drucksache V/2955, der auf eine Ergänzung zur Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien abzielt, kann es sich nur um ein Ersuchen an die Bundesregierung handeln, einen entsprechenden Schritt zu tun. Wir sind jedoch sicher, daß die Regierung sich hier einem berechtigten Anliegen des Parlaments nicht versperren würde. In einem § 23 a des besonderen Teils der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien soll das Recht des einzelnen Abgeordneten festgelegt werden, in einen fertigen Referentenentwurf Einsicht zu nehmen, sobald der Entwurf an die beteiligten Verbände hinausgegangen ist. Der Gefahr, daß das Parlament, insbesondere die Opposition, zu früh in die politische Verantwortung gezogen werden könnte, und daß die Regierung ihre gesetzgeberischen Vorarbeiten offenlegen muß, ohne daß diese bereits durch Kabinettsbeschluß zum politischen Programm erhoben worden sind, glauben wir durch die vorgeschlagene Formulierung vorgebeugt zu haben: Die Information soll nur auf Initiative eines an der Sachfrage besonders interessierten Abgeordneten erfolgen. Nach der bisherigen Fassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung ist der Bundestagsabgeordnete in seiner Informationsmöglichkeit eindeutig schlechter gestellt als die jeweiligen Fachverbände. Deshalb erscheint uns die Änderung der Geschäftsordnung insoweit dringend erforderlich. Die von der früheren Bundesregierung Erhard gegebene Zusicherung, den Informationswünschen von Abgeordneten im Rahmen des bisherigen § 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung nachzukommen, sehen wir nicht als ausreichend an. Die Forderung, daß in der Begründung eines Gesetzentwurfs kurz dargelegt werden muß, in welcher Weise die einzelnen angehörten Verbände zu dem Entwurf Stellung genommen haben, ist von besonderer Bedeutung. Der Bundestag muß in die Lage versetzt werden, sich ein Bild davon machen zu können, welche Verbände an der Erarbeitung eines Entwurfs beteiligt worden sind, welche Positionen sie bezogen haben und wieweit ihre Stellungnahmen in der Regierungsvorlage Berücksichtigung gefunden haben. Durch dieses Verfahren wird gleichzeitig erreicht, daß die Verbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren an der Position festhalten müssen, die sie gegenüber den Ministerien zu dem jeweiligen Entwurf eingenommen haben. Der Antrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages sieht vor: Die Anhörung von Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 10703 Interessenvertretern vor Ausschüssen des Deutschen Bundestages soll zur Voraussetzung haben, daß sich der jeweilige Verband in eine öffentliche Liste eingetragen und hierin bestimmte Angaben gemacht hat, die den Abgeordneten und der politischen Öffentlichkeit ein Bild von dem Aufbau, der Tätigkeit und dem Zweck des Verbandes vermitteln sollen. Unsere Auffassung ist, wer von diesem Parlament gehört werden will, soll auch klar sagen, wer er ist und wessen Interessen er vertritt. Durch diese Regelung wird auf die Verbände kein rechtlicher Zwang ausgeübt, sich registrieren zu lassen. Es handelt sich allein um eine parlamentsinterne Geschäftsordnungsvorschrift, die allerdings besagt, daß nur solche Gruppen angehört werden, die bereit sind, die geforderten Auskünfte zu geben. Diese Informationen, die jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht und in einem Handbuch zusammengestellt werden könnten, würden eine wichtige Hilfe für den Abgeordneten und für die Ausschüsse darstellen, sich im weitverzweigten Bereich des Verbandswesens orientieren zu können. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien soll nach den Vorschlägen der Koalitionsfraktionen entsprechend ergänzt werden. Bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen sollen von den Bundesministerien ebenfalls nur solche Verbände herangezogen werden, die sich in die öffentliche Liste eingetragen haben. Es ist selbstverständlich, daß zur Stärkung der Stellung des Abgeordneten und der Unabhängigkeit des Parlaments weitere Maßnahmen auf anderen Gebieten erforderlich sind; ich erwähne hier nur die Beteiligung des Bundestages an allen zusätzlichen Informationsmöglichkeiten, die aus einer verstärkten Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung gewonnen werden können. Auch dabei handelt es sich um für den Bundestag wichtige und weitreichende Fragen. Die vorliegenden Anträge stellen jedoch einen Teil Parlamentsreform dar, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann und der verabschiedet werden sollte. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Brauksiepe vom 13. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/3471 Frage 1): Warum wurde bei dem Regierungsentwurf für den Bundesjugendplan 1969 der Ansatz zur Förderung der politischen Bildung nicht wieder auf den früheren Stand gebracht? Zu Ihrer Anfrage vom 7. November 1968 teile ich mit, daß die Mittel, die der Bundesjugendplan für die politische Bildung der Jugend bereitstellt, in den vergangenen Jahren nicht nur nicht gekürzt, sondern laufend angehoben wurden. Falls Sie jedoch mit Ihrer Frage nicht auf die politische Bildung allgemein abzielen, sondern auf Förderung der Jugendarbeit der Mitgliedsverbände des Deutschen Bundesjugendringes, kann ich Ihnen folgendes erwidern: Im Bundesjugendplan für das Rechnungsjahr 1968 wurde der Ansatz geringfügig von 7,1 Mio DM auf 6 870 000,— DM gekürzt. Dabei ist mein Ministerium davon ausgegangen, daß mit diesen Mitteln neben zentralen Vorhaben der Verbände in beträchtlichem Umfang auch örtliche und regionale Kurse bezuschußt werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendwohlfahrtsgesetz vom 18. Juli 1967 erschien eine Einschränkung der Bundesförderung im Blick auf diese örtlichen und regionalen Kurse unvermeidlich. Vor der gleichen Situation stand das Ministerium bei der Ausarbeitung des Voranschlages für 1969, weil die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Förderung örtlicher und regionaler Kurse fortbestehen. Deswegen hält der Voranschlag für 1969 insoweit an dem Vorjahresansatz fest. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 18. November 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (Drucksache zu V/3471 Fragen 139, 140 und 141) : Trifft es zu, daß im Nachbarland Frankreich Birnen der nationalen Handelsklasse III im Inland nicht gehandelt und auch nicht eingeführt, wohl aber nach der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden dürfen? Halt die Bundesregierung dieses Verfahren für vereinbar mit der EWG-Marktordnung für Obst und Gemüse? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diese Wettbewerbsverzerrung, die eindeutig zu Lasten des deutschen Obstmarktes geht, zu unterbinden und für die Zukunft zu verhindern? Nach einem Erlaß des französischen Landwirtschaftsministeriums, der am 16. 10. 1968 veröffentlicht wurde, dürfen in Frankreich während der Saison 1968/69 Tafelbirnen der Klasse III nicht in den Verkehr gebracht werden. Dieses Vermarktungsverbot erstreckt sich auch auf Lieferungen in die anderen Mitgliedstaaten. Nach den bisherigen Feststellungen sind Tafelbirnen der Klasse III aus Frankreich in die Bundesrepublik nicht eingeführt worden. Die Bundesregierung hält das französische Verfahren zwar nicht für vereinbar mit der Gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse, hat aber angesichts des Überangebots Verständnis für die Fernhaltung abfallender Qualitäten vom Markt. Da nachteilige Auswirkungen auf die deutschen Märkte nicht eingetreten und auch nicht zu erwarten sind, hält es die Bundesregierung im gegenwärtigen Augenblick noch nicht für angebracht, irgendwelche Schritte zu unternehmen. Sie wird jedoch prüfen, ob und in welcher Weise dieser Frage durch eine eventuelle Änderung der geltenden Bestimmungen Rechnung getragen werden kann. 10704 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. November 1968 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 27. November 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/3529 Frage 5) : Teilt die Bundesregierung die Meinung des Hamburger Arbeits- und Sozialsenators Weiß, daß es notwendig ist, den § 3 des Bundesvertriebenengesetzes weiter zu liberalisieren? Der Definition des Sowjetzonenflüchtlings in § 3 des Bundesvertriebenengesetzes liegt die politische Entscheidung der gesetzgebenden Körperschaften zugrunde, daß als Sowjetzonenflüchtling nur diejenigen Deutschen aus der Sowjetzone anzuerkennen sind, die sich dort in einer „besonderen Zwangslage" befunden haben, d. h. in einer Lage, die über die Beschwernisse und Gefährdungen hinausgeht, welche die Bevölkerung in der Sowjetzone infolge des dort herrschenden politischen Systems allgemein erdulden muß. Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß die Entwicklung in der Sowjetzone nach dem Mauerbau eine grundlegende Änderung dieser Konzeption notwendig macht. Sie ist der Ansicht, daß diese Vorschrift auch gegenwärtig den Verwaltungsbehörden ausreichend Spielraum für Entscheidungen läßt, die den besonderen Verhältnissen im einzelnen Fall gerecht werden. Diese Auffassung wurde nach eingehender Prüfung auch beim Erlaß des Flüchtlingshilfegesetzes im Jahre 1965 vertreten, das die Gleichstellung der nicht anerkannten Flüchtlinge mit den Inhabern des Flüchtlingsausweises „C" im sozialen Bereich gebracht hat.
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    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seifriz.


Rede von Hans Stefan Seifriz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst wenige Vorbemerkungen zu der Schlußerklärung, die Herr Kollege Dr. Müller-Hermann hier abgegeben hat. Er hat einiges von dem wiederholt, was schon in erster Lesung hier gesagt wurde, und ich kann es mir daher ersparen, zu wiederholen, was wir seinerzeit auf diese Argumente schon erwidert haben.
Ich möchte nur hinzufügen, die Maßnahmen, die der Leber-Plan beabsichtigt und die zu einem guten Teil schon angelaufen sind — daran sollte man vielleicht gelegentlich erinnern, wenn man z. B. an die Bundesbahn denkt, nicht nur, meine Damen und Herren, an die „Rosa Zeiten" —, sollen im Effekt den Leistungswettbewerb der deutschen Verkehrswirtschaft wieder möglich machen.

(Beifall bei der SPD.)

Das ist die Zielsetzung des Verkehrspolitischen Programms, für optimale Leistungen aller Verkehrsträger zu sorgen. Wenn wir für eine Übergangszeit, und zwar so lange, wie die EWG uns noch eine nationale Verkehrspolitik in Vorbereitung auf eine europäische Verkehrspolitik gestattet, Maßnahmen ergreifen, die den einen oder anderen Verkehrsträger stärker betreffen, z. B. durch die Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene, dann geschieht das, um vernünftige, volkswirtschaftlich verantwortbare Relationen in der deutschen Verkehrswirtschaft wiederherzustellen.

(Beifall bei der SPD.)

Es soll an dieser Stelle auch nicht verschwiegen werden, daß die Misere der deutschen Verkehrswirtschaft doch wohl nicht zuletzt mit einer Verkehrspolitik zusammenhägt, von der wir hoffen, daß sie in unserem Lande endgültig überwunden ist.
Herr Dr. Müller-Hermann hat auf die großen Vorzüge der Wegekostenabgabe hingewiesen. Ich hoffe, es werden eines Tages alle Verkehrsträger diese Auffassung teilen. In der Beurteilung des Segens einer Wegekostenabgabe sehen wir keine Unterschiede. Daß aber für diese Übergangszeit bewußt eine Unterscheidung, auch eine steuerliche Unterscheidung zwischen Nahverkehr und Fernverkehr getroffen wird, hängt mit der Lenkungsfunktion der Steuer zusammen. Wenn man Güter mit dieser Steuer von der Straße auf die Schiene verlagern will, kann man es nur dort tun, wo über lange Strecken ein Transport der Güter auf der Schiene sinnvoll ist. Niemand wird behaupten können, daß diese Begründung auf den Nahverkehr zutrifft. Ich meine also, solange wir die Beförderungsteuer zu Recht erheben, um sehr rasch einen bestimmten Lenkungseffekt bis zur Einführung der Wegekostenabgabe zu erzielen, ist diese Unterscheidung richtig. Dann ist es auch richtig, den Nahverkehr nicht in gleicher Weise zu belasten.
Meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt es, daß mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs ein wesentlicher Teil des Verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung in Kraft treten kann. Es ist nicht unbekannt geblieben, daß es auch nach der zweiten Lesung des Gesetzes einen erneuten Großangriff der Lobby auf die Beförderungsteuer gegeben hat, der erst in letzter Minute durch eine Verständigung in der Koalition abgewehrt werden konnte.
Die dem Bundesfinanzminister zu gebende Ermächtigung, im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsminister unter Anlegung sehr strenger Maßstäbe über den Bereich der Zonengrenz- und Frachthilfegebiete hinaus bestimmte Teile des Bundesgebietes in die Steuerermäßigung einzubeziehen, wird ein Ausufern der Ausnahmen verhindern, damit den Verkehrslenkungseffekt des Gesetzes sichern und zusammen mit § 7 Härtefälle vermeiden helfen.
Insgesamt kann und wird es nur sehr begrenzte Ausnahmen geben, weil z. B. immer der Nachweis erbracht sein muß, daß die vorgesehenen Transporte auf der Schiene nicht volkswirtschaftlich und einzelwirtschaftlich sinnvoll durchgeführt werden können. Die Beförderungsteuer soll zusammen mit der Förderung des kombinierten Gleisanschlußverkehrs sowie vielen attraktiven Maßnahmen der Bundesbahn in Ausführung des Leber-Plans von den belasteten Straßen auf die aufnahmefähigen Schienenwege alle Güter um- und zurücklenken, die vernünftigerweise dorthin gehören. Dieser Gesichtspunkt kam und kommt in vielen Eingaben, die uns erreicht haben, zu kurz. Die Koalition hat sich mit der Ministerermächtigung in § 6 einen schon vor geraumer Zeit von den Sozialdemokraten gemachten Vorschlag zu eigen gemacht und damit erneut bewiesen, daß sie zwar nicht leichtfertig über Gruppeninteressen hinwegsieht, aber letztendlich doch in der Lage ist, das Gemeinwohl über partielle Interessen zu stellen. Ich halte das für einen Erfolg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD.)

Gestatten Sie mir gerade auch deshalb, an dieser Stelle ein Wort zu manchen Interessenverbänden und Gruppen zu sagen. Selten haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages so viele Telegramme, Fernschreiben und Briefe bis hin zu Verleumdungen zu verzeichnen gehabt wie in Sachen Beförderungsteuer. Viele Millionen Mark sind für Anzeigen und andere Werbekampagnen ausgegeben worden. Gelegentlich konnte man den Eindruck haben, als glaubte man, den einen oder anderen Abgeordneten mit Pressionen beeinflussen zu können. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Interessenverbände sind in einer modernen Demokratie gut und nützlich, wenn sie legitime Anliegen auf eine der Demokratie bekömmliche Art und Weise vertreten. Wenn aber



Seifriz
diese Grenze überschritten wird, dann muß dieses Parlament, wenn es Selbstachtung hat, ein Zeichen setzen, das deutlich macht, daß hier nicht die Lobby entscheidet — auch nicht in den Fraktionen —, sondern der Deutsche Bundestag.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Die in dem Gesetz über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs vorgesehenen Befreiungen und Vergünstigungen erstrecken sich im wesentlichen auf solche Transportleistungen, die nach dem Beförderungsteuergesetz von 1955 dem ermäßigten Steuersatz von 1 Pf pro Tonnenkilometer unterlagen. Die offenen Fragen und die vielen Änderungswünsche von Interessenten sind in den Koalitionsgesprächen und in der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sorgfältig beraten worden. Die in dem vorliegenden Gesetz verankerten Vergünstigungen und Befreiungen sind so ausgewählt worden, daß die Zielsetzung des Verkehrspolitischen Programms nicht gefährdet wird.
Dieses Gesetz hat Übergangscharakter und soll von einer Wegekostenabgabe abgelöst werden. Die Umwandlung in eine Wegekostenabgabe würde auch einer alten sozialdemokratischen Forderung entsprechen. Bereits in dem Aktionsprogramm der SPD von 1952 und von 1954 wird gefordert, daß der Karftverkehr die auf ihn entfallenden Straßenaufwendungen durch spezifische Steuerleistungen selbst decken soll und daß die Höhe dieser Aufwendungen endlich ermittelt werden muß.
Auf verkehrspolitischen Tagungen meiner Partei ist die Lösung dieses Problems immer wieder als besonders dringlich bezeichnet worden. Die künftige Wegekostenabgabe muß freilich EWG-konform sein. Wir sind aus diesem Grunde sehr dankbar für eine Information, die wir auch im Verkehrsausschuß dieses Hohen Hauses erhalten haben, wonach die Untersuchung im Bundesverkehrsministerium engem Zusammenwirken mit der EWG-Kommission und den zuständigen Fachberatern durchgeführt wird, so daß sichergestellt wird, daß wir von Anfang an in der Bundesrepublik zu einer Lösung kommen, die mit der Lösung übereinstimmt, die wir in der gesamten EWG erreichen wollen. Bei der Berechnung dieser Wegekostenabgabe werden sicherlich die Achslast oder Nutzlast sowie die Fahrleistung den Ausschlag geben. Ausnahmeregelungen und differenzierte Steuersätze wie heute im Beförderungsteuergesetz sind dann kaum noch möglich; Herr Dr. Müller-Hermann hat darauf ja schon hingewiesen.
Das sei insbesondere an die Adresse des gewerblichen Güterfernverkehrs und von Interessengemeinschaften gesagt, die hohe Summen für Aktionen gegen das Verkehrspolitische Programm aufgebracht haben. In der Bekämpfung des Steuergesetzes waren sich der gewerbliche Güterfernverkehr und der Werkfernverkehr einig. Allerdings wurde von diesen Kritikern gelegentlich übersehen, daß der gewerbliche Straßengüterverkehr durch Gesetze in der Zulassung zum Markt geschützt ist, daß seine Beförderungspreise von Staat gesichert werden, daß es der gewerbliche Güterfernverkehr war, der immer wieder die Besteuerung des Werkfernverkehrs gefordert hat, daß jedoch das Bundesverfassungsgericht gegen die alleinige Besteuerung des Werkfernverkehrs Einwände erhoben hat und daß daher die Besteuerung des gewerblichen Güterfernverkehrs auch verfassungsrechtlich den weitaus höheren Steuersatz für den Werkfernverkehr rechtlich sichert, daß die höhere Besteuerung des Werkfernverkehrs letztlich auch die Existenz des Güterfernverkehrs festigt, und schließlich, daß Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von weniger als 4 t steuerfrei bleiben.
Steuerfrei bleibt auch die Beförderung von Gütern im kombinierten Verkehr. Wenn also Güter auf einem Teil der Strecke mit der Eisenbahn oder mit einem Binnenschiff im Güterfernverkerhr oder Werkfernverkehr im Huckepackverkehr oder im Containerverkehr befördert werden, braucht der Unternehmer keine Steuern zu zahlen. Die Deutsche Bundesbahn hat bereits große Anstrengungen unternommen, um den kombinierten Verkehr auszubauen. Für diese marktkonforme Umlenkung des Transportgutes von der Straße auf die Schiene wird der Bund einen Fonds errichten, aus dem jährlich 250 Millionen DM zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs fließen. Der Fonds wird von den Steuereinnahmen aus dem Gesetz über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs bedient. Auf diese Weise wird gleichzeitig das Straßennetz entlastet und der Eisenbahn zusätzliches Transportgut zugeführt. Durch die Gründung der Gesellschaft für den kombinierten Verkehr zeichnet sich bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen Schiene und Straße ab.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf unseren Straßen wird die Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Verkehr sein, Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Gebiete und für bestimmte Zeiten zu erlassen, sobald es die Verkehrssituation erfordert. Meine Damen und Herren und Herr Bundesverkehrsminister, ich hoffe, daß namentlich von dieser Bestimmung auch im Interesse der vielen Millionen Urlauber im kommenden Sommer Gebrauch gemacht wird, die endlich einmal unsere Bundesfernstraßen auch als Schnellstraßen benutzen möchten.
Diese Maßnahmen insgesamt, meine Damen und Herren, werden eine wirksame Entlastung unseres Straßennetzes bringen, die Verkehrssicherheit erhöhen und letztlich auch nachhaltig die Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn verbessern. Sie sind insofern, das lassen Sie mich noch anmerken, ein guter, ein vollwertiger Ersatz für das ursprünglich vorgesehene Verbot der Beförderung bestimmter Massengüter im Fernverkehr auf unseren Straßen.
Ich glaube, daß an dieser Stelle ein Wort der Anerkennung für die Leistungen der Deutschen Bundesbahn notwendig ist, die in den letzten Monaten bereits erbracht wurden.

(Beifall.)

Die Deutsche Bundesbahn hat sich bereits seit langer
Zeit auf die Zielsetzung des Verkehrspolitischen Pro-



Seifriz
gramms der Bundesregierung eingestellt. Ich erinnere hier an die Verkürzung der Reisezeiten, an die Beschleunigung des Gütertransports und an die Container-Bahnhöfe, die vorzeitig abgeschlossene Elektrifizierung der wichtigsten Hauptstrecken, die Verbesserung des Leistungsangebots auf der Schiene und die Rationalisierungsmaßnahmen des Unternehmens mit dem Ziel der Aufwandminderung.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird bemüht sein, auch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Deutsche Bundesbahn diesen Weg auf der Grundlage des Verkehrspolitischen Programms zu einem modernen und wirtschaftlich gesunden Unternehmen weitergehen kann. Daher legt sie Wert darauf, daß den Bediensteten der Bahn keine unzumutbaren Opfer auferlegt werden.

(Zustimmung bei der SPD.)

Insbesondere kann man von ihnen nicht ständig einseitige Vorleistungen erwarten. Auch aus diesem Grunde ist die Verabschiedung des Beförderungsteuergesetzes notwendig. Denn damit wird sichergestellt, daß das Verkehrspolitische Programm mit seinen Maßnahmen für alle klassischen Verkehrsträger nunmehr starten kann.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Dr. Imle.