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    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 10331 A Fragestunde (Drucksachen V/3389, zu V/3389) Fragen des Abg. Unertl: Äußerung des Frankfurter Landgerichtspräsidenten Wassermann über die dritte Gewalt Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10332 A Unertl (CDU/CSU) 10332 B Frage des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Genehmigung des Betriebs von Rundfunkgeräten durch die Bundespost — Vereinbarkeit mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 10332 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 10333 A Frage des Abg. Brück (Holz) : Errichtung des Instituts für Festkörperphysik im Saarland Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10333 B Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 10333 C Baltes (SPD) 10333 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Beteiligung des Bundes an den Kosten des Ausbaus der Universität Bielefeld Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10334 A Dr. Lohmar (SPD) 10334 B Raffert (SPD) 10334 C Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Entstehung lokaler Krebsgeschwülste durch Tragen goldener Ringe — Wiederverwendung zur Krebsbestrahlung benutzten Materials 10334 D Frage der Abg. Frau Mönikes: Forschungsauftrag der Bundesregierung auf dem Gebiet der Geriatrie Frau Strobel, Bundesminister . . . 10335 A Frau Mönikes (CDU/CSU) . . . . 10335 B Frage der Abg. Frau Dr. Heuser: Ausbildung in Erster Hilfe im Rahmen des medizinischen Studiums Frau Strobel, Bundesminister . . . 10335 D Frau Dr. Heuser (FDP) 10335 D Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Ausübung des Stimmrechts in den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften durch Depotbanken . . . 10336 A Frage des Abg. Borm: Gespräch zwischen den Ministern Schiller und Sölle Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10336 A Borm (FDP) 10336 B Dorn (FDP) . . . . . . . . 10336 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 Frage der Abg. Frau Freyh: Verbraucherpreise für leichtes Heizöl Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10336 D Frau Freyh (SPD) 10337 A Mertes (FDP) 10337 C Dr. Staratzke (FDP) 10337 D Frage des Abg. Zebisch: Bevorzugte Berücksichtigung der Bundesfördergebiete bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10338 B Fragen des Abg. Geldner: Versorgungsschwierigkeiten der süddeutschen Mühlen Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 10338 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Beseitigung der Getränkesteuer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10339 A Schmidt (Kempten) (FDP) . 10339 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 10339 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 10339 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Ausübung des Paßkontrolldienstes durch Zollbeamte Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10339 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 10340 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gewährung von Bundesfinanzhilfe für Aufschließungsmaßnahmen in Garnisonsgemeinden Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10340 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Abschluß von Tankstellenpachtverträgen durch Blinde Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 10340 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 10341 A Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Bundesleistung zur Abdämmung der Meldorfer Bucht — Einrichtung eines Raketenschießplatzes 10341 C Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Entlassung älterer Arbeiter und Angestellter der Bundeswehr infolge Rationalisierungsmaßnahmen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10341 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 10342.A Fragen des Abg. Felder: Veröffentlichung einer Abhandlung über die deutschen Ostgebiete in der „Information für die Truppe" Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 10342 B Felder (SPD) 10342 C Fragen der Abg. Prochazka und Ollesch: Einspruchsrecht der NATO-Mitgliedstaaten gegen den Einsatz atomarer Waffen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 10342 D Ollesch (FDP) . . . . . . . . 10343 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Teilnahme der Angehörigen der Bundeswehr an der Briefwahl Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10343 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10343 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Durchschnittlicher täglicher Krankenstand bei .der Bundeswehr im Vergleich zum zivilen Bereich Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10344 B Frage des Abg. Freiherr von Gemmingen: Wahlrecht der im Ausland für die Entwicklungshilfe tätigen Deutschen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 10344 C Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 10344 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10345 A Frau Freyh (SPD) 10345 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 10345 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 76 und 77) (Bundesrat) (Drucksachen V/1983, V/3231 [neu] ) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 10345 D Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10346 C Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 10347 B Dr. Reischl (SPD) 10348 B Busse (Herford) (FDP) 10348 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 III Absetzung des Punktes 4 von der Tagesordnung 10349 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksache V/3017) — Erste Beratung — Dr. Eckhardt (CDU/CSU) - 10349 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/3076) — Erste Beratung — 10350 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache V/3187) — Erste Beratung — Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10350 A Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 10351 C Porzner (SPD) 10351 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. umsatzsteuerlicher Grenzausgleich für nichtkommerzielle Waren an den Binnengrenzen des Gemeinsamen Marktes (Drucksache V/2977) Dr. Serres (CDU/CSU) 10352 A Frau Funcke (FDP) - 10353 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 10353 B Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (FDP) (Drucksache V/2878) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform (Drucksache V/3186) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften und von Unternehmen eines Einzelkaufmanns sowie von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Drucksache V/3165) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen (Drucksache V/3197) — Erste Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 10354 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 10355 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10357 A Deringer (CDU/CSU) . . . . 10358 B Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 10360 B Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . . 10361 C Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 10362 B Busse (Herford) (FDP) 10363 B van Delden (CDU/CSU) 10365 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen (SPD) (Drucksache V/3026) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Abg. Folger, Marx [München], Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache V/3079) — Erste Beratung — Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 10366 D Folger (SPD) 10367 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 10369 A Dr. Bucher (FDP) 10370 B Erpenbeck (CDU/CSU) 10371 C Orgaß (CDU/CSU) 10372 D Entwurf eines Gesetzes über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung von Beamtinnen und Richterinnen (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3087) — Erste Beratung — Frau Renger (SPD) 10373 D Frau Enseling (CDU/CSU) . 10375 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10376 B Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10378 B Dr. Miessner (FDP) 10378 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 10379 C Entwurf eines Rechtspflegergesetzes (Drucksache V/3134) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 10380 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 10381 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . 10382 D Busse (Herford) (FDP) 10383 B Memmel (CDU/CSU) 10384 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 10384 C Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 10384 D Entwurf eines Beurkundungsgesetzes (Drucksache V/3282) — Erste Beratung - 10385 B Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entgelte der Wohnungsvermittler (CDU/ CSU, SPD) (Drucksache V/3082) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 10385 C Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bibliothek (Abg. Frau Freyh, Dr. Huys, Dr. Mühlhan u. Gen.) (Drucksache V/3103) — Erste Beratung — . . . . . . . . 10385 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen über Leistungen für verheiratete Kinder (Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Jacobi [Marl], Dichgans, Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Jungmann u. Gen.) (Drucksache V/3111) — Erste Beratung — 10385 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. August 1967 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem schweizerischen Bundesrat zur Durchführung des Abkommens vom 25. Februar 1964 über Soziale Sicherheit (Drucksache V/3151) — Erste Beratung — 10385 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 betr. die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstandsregistern) und zu dem Übereinkommen vom 10. September 1964 zur Erleichterung der Eheschließung im Ausland (Drucksache V/3164) — Erste Beratung — 10385 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Drucksache V/3166) — Erste Beratung — . . . 10386 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckeng gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Drucksache V/3167) — Erste Beratung — . . . 10386 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/3180) — Erste Beratung — . . 10386 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache V/3195) — Erste Beratung — 10386 B Entwurf eines Gesetzes über den Abschluß der Sammlung des Bundesrechts (Drucksache V/3227) — Erste Beratung — . . 10386 B Entwurf eines Gesetzes über das auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht (Drucksache V/3242) -- Erste Beratung — 10386 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswaffengesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/ 3217) — Erste Beratung — 10386 C Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/3336) — Erste Beratung — ... . . . 10386 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung -einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr (Drucksache V/3202) — Erste Beratung -- 10386 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache V/3244) — Erste Beratung —10386 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brotgesetzes (Drucksache V/3245) — Erste Beratung — 10386 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (Drucksache V/3246) — Erste Beratung — 10387 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts (Drucksache V/3263) — Erste Beratung — . . . . . . . . 10387 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. September 1963 über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Drucksache V/ 3266) — Erste Beratung — 10387 B Entwurf eines Gesetzes über das Postwesen (Drucksache V/ 3295) — Erste Beratung — 10387 B Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 29. November 1965 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik, das Inkrafttreten der von der Kommission angenommenen Vorschläge und Kontrollmaßnahmen betreffend (Drucksache V/3340) — Erste Beratung — 10387 B Entwurf cines Gesetzes zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 vom 5. April 1966 (Drucksache V/3342) — Erste Beratung — 10387 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache V/3196) — Erste Beratung — Dr. Koch (SPD) 10387 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10388 C Entwurf eines Gesetzes über die Überwachung des Verbleibs ölhaltiger und ähnlicher Abfallstoffe (Altölgesetz) (Drucksache V/3286) — Erste Beratung —in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung des Altölanfalls und zur Sicherung der Altölbeseitigung (Abg. Stein [Honrath], Schmidhuber, Krammig, Dr. Stecker u. Gen.) (Drucksache V/3376) — Erste Beratung —Frau Dr. Hubert (SPD) 10389 C Mertes (FDP) 10390 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 (Drucksache V/2783); Schriftlicher Bericht des Postausschusses (Drucksache V/3116) — Zweite und dritte Beratung — 10390 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, der Schiffsregisterordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Drucksache V/2674); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3291) — Zweite und dritte Beratung — 10390 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 12. Juni 1965 zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache V/2993) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/3292) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 10390 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (Drucksache V/1805); Schrliftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3301) — Zweite und dritte Beratung — 10391 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ruanda über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/2779); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3316). — Zweite und dritte Beratung — 10391 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2924) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3317) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10391 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern (Drucksache V/3006) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3334) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 10391 D Entwurf eines Handelsklassengesetzes (Drucksache V/3109) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3374) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10392 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/2781); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3346) — Rückverweisung an den Haushaltsausschuß — 10392 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kostenordnung über den Geschäftswert (Drucksache V/2738) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3353) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 10392 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/3321) — Erledigterklärung — . . . . . . . 10392 D Antrag der Abg. Logemann, Peters (Poppenbüll), Ertl, Walter, Sander, Reichmann, Wächter und der Fraktion der FDP betr. Massentierhaltung (Drucksache V/3140) 10393 A VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung des Visumzwangs für die osteuropäischen Staaten (Drucksache V/3193) Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 10393 B Antrag der Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Müller-Emmert, Dr. Müller (München), Müller (Mülheim), Collet, Spillecke, Hauck und der Fraktion der SPD betr Bundeszentrale für Sport (Drucksache V/3281) 10393 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Kubitza, Dorn, Mischnick und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 398 (neu), Drucksache V/3072) Mischnick (FDP) . . . . . . . . 10393 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 10393 D Dr. Wörner (CDU/CSU) 10394 A Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1965, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/2020, V/3241) . . . . . . . 10394 B Übersicht 22 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3289) . . . 10394 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Flakkaserne in Duisburg-Meiderich an die Stadt Duisburg (Drucksachen V/2874, V/3288) . 10394 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Geländes am Lunesiel in Bremerhaven an die Freie Hansestadt Bremen (Drucksache V/3305) . . 10394 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Köln-Ostheim an die Stadt Köln (Drucksache V/3331) . . 10394 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Makkensen-Kaserne in Hamburg-Winterhude an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache V/3344) 10394 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die ZolltarifVerordnung (Deutscher Zolltarif 1968) (Drucksachen V/3129, V/3308) . . . . .10394 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingent für Rohaluminium) und die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Überleitungsverordnung) (Drucksachen V/3051, V/3128, V/3309) . . 10395 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für Rohblei und Rohzink) (Drucksachen V/3228, V/3310) 10395 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingent für Melassen) (Drucksachen V/3000, V/3311) 10395 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Erhöhung des Zollkontingents für Bananen) (Drucksachen V/3191, V/3312) 10395 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten) (Drucksachen V/3261, V/3313) 10395 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Zollkontingents 1966/ 1967 für roten Naturwein (Drucksachen V/3260, V/3314) 10395 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/3052, V/3315) 10395 C Nächste Sitzung 10395 D Berichtigungen 10395 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 VII Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10397 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Müller (Mülheim) zu Punkt 53 der Tagesordnung 10397 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Bau von Kindergärten im Zonenrandgebiet . . . 10397 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Porsch betr. Zuschüsse der Bundesregierung für die Errichtung und Erweiterung von Kindergärten im gesamten Bundesgebiet 10398 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmitt-Vockenhausen betr. automatische Sortierung der Postschecküberweisungen . . . . . . . 10398 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Hörmann (Freiburg) betr. Überforderungen bei Lieferungen für die Bundeswehr . . . . . . . . 10399 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Hörmann (Freiburg) betr. Gewährung von Zulagen für Unteroffiziere der Bundeswehr . . . . . . 10399 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Lemper betr. Standort des Bundessprachenamtes . . . . . 10399 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Einrichtung eines Bombenabwurfplatzes auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr . . . 10399 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 10331 191. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 189. Sitzung, Seite 10267, Zeile 18 statt 549,8 Milliarden: 517 Milliarden; Zeile 19 statt 33 %: 25 %; Zeile 22 statt 131,8 Milliarden: 120,3 Milliarden; Zeile 23 statt 32 % 21 % 190. Sitzung, Seite 10302 B, vorletzte Zeile statt politisch: polizeilich Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 23. 10. Frau Albertz 23. 10. Bading * 25. 10. Dr. Barzel 25. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Corterier * 25. 10. Dr. Dittrich * 31. 10. Dröscher * 23. 10. Enk 23. 10. Dr. Frerichs 23. 10. Frau Geisendörfer 25. 10. Gerlach * 25. 10. Frau Griesinger 2. 11. Hauck 2. 11. Frau Herklotz ** 25. 10. Dr. Jungmann 28. 10. Kahn-Ackermann 23. 10. Dr. Kempfler 25. 10. Frau Kleinert 8. 11. Klinker * 25. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 23. 10. Koenen (Lippstadt) 25. 10. Kriedemann * 25. 10. Kubitza 2. 11. Dr. Kübler ** 25. 10. Lampersbach 25. 10. Lautenschlager * 25. 10. Lemmer 26. 10. Lenze (Attendorn) ** 25. 10. Lücker (München) * 25. 10. Frau Dr. Maxsein 25. 10. Müller (Aachen-Land) * 25. 10. Dr. Prassler 25. 10. Dr. Rinsche 31. 10. Dr. Schulz (Berlin) 23. 10. Steinhoff 31. 12. Frau Stommel 2. 11. Stücklen 2.11. Tallert 25. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 23. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Wienand 31. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Hauser (Sasbach) 9. 11. Kiep 2. 11. Dr. Ritz 8. 11. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Müller (Mülheim) zu Punkt 53 des Tagesordnung. In der Sportdebatte des Bundestages am 1. Dezember 1967 stellte der damalige Innenminister Paul Lücke eine Reihe von Maßahnmen der Bundesregierung für den deutschen Sport in Aussicht. Insbesondere wurde eine zentrale Sportkoordinierungsstelle auf Bundesebene angekündigt. Obschon seit dieser Erklärung fast ein Jahr vergangen ist, liegen dem Parlament dazu keine konkreten Vorstellungen der Regierung vor. Bekanntgeworden ist lediglich unter dem Arbeitstitel „Bundeszentrale für Sport" ein Vorhaben, das, vorzeitig veröffentlicht, in den Sportfachkreisen erhebliche Verwirrung ausgelöst hat. Zur Klärung der Gesamtsituation und zur Darstellung ihrer Absichten sollte die Bundesregierung dem Parlament ihre offiziellen Vorschläge unterbreiten. Aus der öffentlichen Diskussion ist zu entnehmen, daß .alle Beteiligten - Bund, Länder und der Deutsche Sportbund - sich darüber einig sind, daß eine möglichst unbürokratische Koordinierungs- und Beratungsstelle auf Bundesebene notwendig ist. Über die Form einer solchen Einrichtung gehen die Auffassungen nach wie vor weit auseinander. Die Fraktion der SPD beurteilt das unter dem Arbeitstitel „Bundeszentrale für Sport" bekanntgewordene Referentenpapier lediglich als Diskussionsgrundlage. Sie ist der Auffassung, daß die künftige Sportförderung in wirkungsvoller Kooperation zwischen dem Bund, den Bundesländern und den deutschen Sportverbänden vollzogen werden muß. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Wehner vom 17. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/3350 Frage 1) : Bedeutet die Gewährung eines 30 000-DM-Zuschusses für die Baufinanzierung der Kindertagesstätte der Evangelischen Kirchengemeinde Selbitz (Oberfr) aus Mitteln des Ministers für gesamtdeutsche Fragen, daß der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen damit seine seit 1964 eingenommene Haltung aufgibt, der Betrieb von Kindertagesstätten im Zonenrandgebiet sei keine kulturelle Einrichtung im Sinne des Einzelplanes 27 02 Tit. 602 b) und damit nicht förderungswürdig? Die Frage der Bedeutung des Baues von Kindergärten im Zonenrandgebiet ist wiederholt Gegenstand eingehender Erörterungen gewesen. Dabei habe ich - ich möchte das hier betonen - zu keiner Zeit die Auffassung vertreten, daß der Betrieb von Kindergärten in diesem Gebiet nicht förderungswürdig sei. Allerdings bin ich nach wie vor der Meinung, daß der von Ihnen zitierte Titel 602 b für eine derartige Förderung nicht herangezogen werden kann; denn die in diesem Titel zur Verfügung stehenden Mittel sind ihrer Zweckbestimmung nach 10398 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 ausschließlich zur Förderung kultureller Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet bestimmt. Sie mögen das auch dem nachstehend wiedergegebenen Katalog von Maßnahmen, die aus 602 b gefördert werden, entnehmen: 1. Erwachsenenbildung 2. Büchereiwesen 3. Theater und Festspiele 4. Musikpflege 5. Tagungsstätten 6. Heimat- und Volkstumspflege 7. Denkmalpflege 8. Kirchliche Einrichtungen 9. Einrichtung von Mittel- und Höheren Schulen sowie Bau und Einrichtung von Schülerheimen 10. Einrichtung von Volksschulen. Bei dem Bau von Kindergärten handelt es sich jedoch überwiegend um die Wahrnehmung sozialer Aufgaben, deren Durchführung nicht mit der Zweckbestimmung des Titels 602 b zu vereinbaren ist. Um aber in Anbetracht der in der Zwischenzeit eher noch gestiegenen Bedeutung des Baues von Kindergärten für das Zonenrandgebiet doch noch zu einer Lösung des Problems zu kommen, wurde erstmals im Haushaltsentwurf für das Rechnungsjahr 1969 der bisher für den Bau von Schulen vorgesehene Titel 602 a in seiner Zweckbestimmung auf den „Bau von Schulen und Kindergärten im Zonenrandgebiet" erweitert und um 1 Mio DM von 18 auf 19 Mio DM aufgestockt. Diese Lösung bot sich an, nachdem die Kindergärten mehr und mehr den Charakter vorschulischer Einrichtungen annehmen. Sofern der Bundeshaushalt meinen Vorstellungen entsprechend verabschiedet wird, stünden damit die erforderlichen Mittel bereit, um einem ersten dringenden Bedarf beim Kindergartenbau im Zonenrandgebiet aus Bundesmitteln abzuhelfen. Da ich in zwei besonders krassen Fällen, zu denen der in Ihrer Frage erwähnte Kindergarten in Selbitz zählt, die für 1969 vorgesehene Regelung nicht abwarten konnte, habe ich ausnahmsweise aus anderen mir zur Verfügung stehenden Mitteln in der von Ihnen angebenen Höhe geholfen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porsch (Drucksache zu V/3350 Frage 170) : Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Förderungsprogramme des Bundesfamilienministeriums Zuschüsse für die Errichtung und den Erweiterungsbau von Kindergärten im gesamten Bundesgebiet leisten? Es ist nicht möglich, für die Errichtung und den Ausbau von Kindergärten im gesamten Bundesgebiet Zuschüsse des Bundes — insbesondere aus dem Bundesjugendplan — bereitzustellen, da gemäß § 5 Abs. 1 und 3 Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) die Errichtung der Kindergärten Aufgabe der örtlichen Jugendämter ist. Für die Förderung besonderer Arten von Kindergärten sind ferner auch die obersten Landesbehörden zuständig (§§ 22 und 23 Nr. 2 JWG). Auf Grund dieser genau geregelten Verpflichtungen der örtlichen Gebietskörperschaften und der obersten Landesbehörden verbleibt für den Bund kein Raum zur Förderung. § 25 Abs. 1 JWG stellt ausdrücklich fest, daß der Bund nur Bestrebungen fördern darf, „soweit sie über die Verpflichtungen der Jugendämter, Landesjugendämter und obersten Landesbehörden hinaus zur Verwirklichung der Aufgaben der Jugendhilfe von Bedeutung sind." Eine besondere Situation ergibt sich lediglich für die Förderung von Kindergärten im Zonenrandgebiet. Ich verweise hierzu auf die Beantwortung Ihrer weiteren Anfrage durch den Herrn Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen in der Fragestunde am 16. Oktober 1968. - Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 23. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/3389 Frage 5) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher die für die Umstellung auf automatische Sortierung der Postschecküberweisungen erforderliche Genehmigung nicht erteilt? Seit Jahren wird angestrebt, die Postscheckbelege durch elektronische Sortiermaschinen zu verteilen. Zwei wichtige Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden. Ein solches elektronisches Verfahren soll wirtschaftlich sein und bedarf auf automationsgerechten Formblättern einer maschinell lesbaren Schrift, die auch von Banken und ausländischen Postverwaltungen als geeignet angesehen wird. Eine vor drei Jahren von der Deutschen Bundespost vorgesehene und im Versuch auch zufriedenstellende Magnetschrift ist bereits heute als überholt anzusehen. Die Deutsche Bundespost mußte daher dem eindeutigen Trend zu einer optisch lesbaren Schrift folgen und führte vor kurzem versuchsweise bei den automatisiert geführten Konten beim Postscheckamt Hamburg die stark stilisierte Normschrift A ein. An eine Umstellung aller 2,5 Millionen Postscheckkonten könnte man erst denken, sobald praktische Erfahrungen mit dieser Schrift gewonnen wären. In letzter Zeit gewinnt aber immer mehr die sogenannte Normschrift B an Bedeutung. Sie ist konventionell gestaltet und daher visuell noch besser lesbar. Die zuständige Arbeitsgruppe der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen hat sich für diese Schrift empfeh- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1968 10399 lend ausgesprochen. Eine Entscheidung über eine allgemein zu verwendende Schriftart steht also noch aus. Solange aber dies endgültig nicht geklärt ist, kann eine Umstellung aller Postscheckkonten nicht erfolgen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 23. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) (Drucksache V/3389 Fragen 30 und 31): Wie erklärt es sich die Bundesregierung, daß eine bei der Bundeswehr als Handwerkszeug verwendete kleine Stahlpinzette (Versorgungsnummer 5120-12-120-5768) zum Schlüsselgerät H 54 von der Lieferfirma mit 283,50 DM in Rechnung gestellt wird, obwohl der Herstellungswert der Pinzette sich auf höchstens einige Mark belaufen kann? Wie kann sich die Bundesregierung vor solchen offenkundigen Überforderungen schützen? Es trifft nicht zu, daß der Bundeswehr die im Material-Hauptkatalog unter Versorgungs-Nr. 5120/12/120/5768 aufgeführte Pinzette von der Lieferfirma mit DM 283,50 je Stück in Rechnung gestellt worden ist. Tatsächlich hat die Bundeswehr dafür einen von der zuständigen Preisüberwachungsstelle als Marktpreis anerkannten Preis von DM 283,50 je 100 Stück bezahlt. Beim Druck des Materialkatalogs „Teil 5 Ersatzteile für Schlüsselgerät H" ist ein Hinweis auf die Richtpreis-Einheit „100 Stück" versehentlich unterblieben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 23. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) (Drucksache V/3389 Frage 32) : Welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der bei Truppenbesuchen offenkundig gewordenen Tatsache zu ziehen, daß es in Bundeswehreinheiten, deren Angehörige Zulagen erhalten (z. B. bei Fallschirmjägern), kaum Unteroffiziersfehlstellen gibt, während bei anderen Einheiten die unbesetzten Stellen besorgniserregende Ausmaße angenommen haben? Nach den vorliegenden Stärkemeldungen trifft es nicht zu, daß Truppenteile, deren Soldaten Zulagen erhalten, kaum Unteroffizierfehlstellen aufweisen, während bei anderen Truppenteilen die Unteroffizierlage besorgniserregend ist. Aus den Verhältniszahlen — Soll/Ist — bei einem Fallschirmjägerbataillon, deren Unteroffiziere zum überwiegenden Teil die Fallschirmspringer-Zulage beziehen, und einem Panzergrenadierbataillon geht hervor, daß der Anteil an Unteroffizierfehlstellen im Verhältnis zum Soll gleich ist, dagegen z. B. bei zwei Panzengrenadierbataillonen, deren Soldaten keine Zulage erhalten, um 17,1 % voneinander abweicht. Die Ursachen für das günstigere Aufkommen an Unteroffizieren der Fallschirmtruppe sind zwar naturgemäß mit auf die bessere Bezahlung zurückzuführen. Die Fallschirmtruppe hat aber andererseits erhebliche Schwierigkeiten, den Bedarf an einsatzfähigen springenden Unteroffizieren zu halten, da erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter die Bereitschaft zum Fallschirmspringen abnimmt. Andere Zulagen, z. B. für technisches Personal in Strahlflugzeugverbänden oder für Soldaten auf 'in See gehenden Schiffen, sind schon der Höhe nach kein wesentlicher Anreiz, in diesen Verbänden Unteroffizier zu werden. Es wäre auch nicht realisierbar, durch Einführung von Zulagen an alle Unteroffiziere das Aufkommen verbessern zu wollen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 23. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/3389 Frage 36) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung für den Standort des Bundessprachenamtes sich für Euskirchen entschieden hat? Die Entscheidung über den Standort des Bundessprachenamtes wird in Kürze getroffen. Nach dem gegenwärtigen Stand stehen Euskirchen und Hürth bei Köln zur Wahl. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 23. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3389 Frage 48) : Stimmen Pressemeldungen, daß das Bundesverteidigungsministerium plant, auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr/ Oberpfalz einen Bombenabwurfplatz einzurichten und zu betreiben? Nein! Im Bundesministerium der Verteidigung bestehen derartige Planungen nicht.
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    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Weisheit der Fraktionsgeschäftsführer soll Ihnen und mir eine mündliche Begründung zum Rechtspflegergesetz nicht erspart bleiben. Es wird aber flott gehen.
    Wir haben ein Rechtspflegergesetz von 1957. Gleichwohl bringt diese Vorlage ein vollständig neues Rechtspflegergesetz.

    (Abg. Memmel: Seit wann müssen Sie sich nach der Fraktion richten, Herr Bundesminister?)

    — Wenn die Fraktionsgeschäftsführer hier verabreden, wie hantiert werden soll, fügt sich jedes Mitglied der Bundesregierung.

    (Heiterkeit. — Abg. Rösing: Und ist dankbar für jede gute Anregung!)

    Es ist nicht damit getan, das bestehende Gesetz von 1957 durch eine Novelle zu ändern, weil die sachlichen Änderungen zu umfänglich sind. Es werden aber wesentliche Stücke des Gesetzes von 1957 fortgeführt. So wird z. B. an der generellen Einordnung der Rechtspfleger in den Justizdienst nichts geändert. Sie bleiben Beamte des gehobenen Justizdienstes. Sie sollen selbständig und in sachlicher Unabhängigkeit entscheiden, aber sie sind nicht Richter, d. h. sie sind nicht persönlich unabhängig, oder noch anders ausgedrückt: Sie bleiben versetzbar, aber sie sind nicht weisungsgebunden.
    Die Vorlage will den Kreis der Geschäfte, die einem Rechtspfleger zustehen, erheblich erweitern. Als Grenze mußte Art. 92 des Grundgesetzes beachtet werden, wonach die rechtsprechende Gewalt lediglich den Richtern obliegt und zusteht. Obwohl hier in dem Entwurf vorgesehen ist, daß Rechtspfleger auch Offenbarungseide werden abnehmen sollen, liegt darin unseres Erachtens — das sei in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht gesagt — keine Grenzüberschreitung in den Bereich der richterlichen Befugnisse hinein.
    Es kommen drei Übertragungsmöglichkeiten in Betracht, die in dem Entwurf auch sämtlich angewendet werden, nämlich einmal die Vollübertragung ganzer Sachgebiete, zweitens eine Vorbehaltsübertragung, d. h. Übertragung von ganzen Sachgebieten mit Einzelausnahmen zugunsten der Richter, und letztlich eine Einzelübertragung, d. h. ein Sachgebiet verbleibt beim Richter, aber es können einzelne Geschäfte daraus dem Rechtspfleger zufallen.
    Als Beispiele von Vollübertragung sind anzusehen — und das ist im Gesetz dargestellt —, daß



    Bundesminister Dr. Dr. Heinemann
    die Rechtspfleger künftig die Güterrechtsregister, die Verschollenheitssachen, die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken zu hantieren haben werden. Bei den Grundbuchsachen bekommen sie jetzt noch Stücke dazu.
    Als Vorbehaltssachen, d. h. als Materien, die ihnen mit Vorbehalt für den Richter zufallen, sind Vormundschaftssachen, Nachlaßsachen, Handelsregister, Durchführung von Konkurs- und Vergleichsverfahren — d. h. der Richter behält die Eröffnung solcher Verfahren in der Hand — anzusehen.
    An Einzelübertragungen aus richterlichen Sachgebieten sind die Beweisaufnahme und die Ermittlungen auf Rechtshilfeersuchen durch andere Gerichte oder Behörden zu nennen. Meine Damen und Herren, hier handelt es sich um eine ganz wesentliche Entlastung der Richter durch Überleitung von Arbeit auf die Rechtspfleger. Diese Übertragung ist nicht als . eine Übertragung richterlicher Arbeit anzusehen, weil hier ja die Rechtspfleger lediglich auf Ersuchen eines anderen Gerichts tätig werden und eine genau bestimmte Beweisaufnahme nach dem Beweisbeschluß des judizierenden Gerichts auszuführen haben.
    Neu ist in der Vorlage, daß es künftig auch beim Bundespatentgericht und im Bereich der Strafvollstreckung Rechtspfleger geben wird und daß Arbeitsgebiete aus dem Bereich der Urkundsbeamten mit in die Rechtspflegertätigkeit fallen können.
    Es ist selbstverständlich, daß die erhebliche Erweiterung der Arbeitsgebiete der Rechtspfleger erhöhte Anforderungen an deren Vorbildung stellt. Zwar wird der Vorbereitungszeitraum von drei Jahren nicht verlängert; wohl aber soll innerhalb dieser drei Jahre der fachwissenschaftliche Lehrgang von neun auf zwölf Monate ausgedehnt werden. Die Vorlage will im übrigen aber auch die sehr unterschiedlichen Ausbildungsordnungen der Länder möglichst vereinheitlichen, ohne alles unter eine Zwangs-Einheitsnorm zu bringen. Was wir hier vorsehen, ist weithin eine Rahmenbestimmung, die immer noch den Ländern vielerlei Einzelnes überläßt.
    Die Zuständigkeit des Bundes für diesen Entwurf und für das Ausmaß dieses Entwurfs ergibt sich aus Art. 75 Nr. 1 des Grundgesetzes. Ich betone noch einmal, daß in vielen Stücken ja nur Mindestvorschriften gemacht werden.
    Ich danke der Kommission beim Bundesjustizministerium für Gerichtsverfassungsrecht und Rechtspflegerrecht, die in sehr gründlicher Arbeit die Grundlagen geschaffen hat.
    Als letztes, meine Damen und Herren: Wollen Sie bitte diesen Entwurf als einen weiteren Schritt auf dem Wege kleiner Justizreform ansehen, kleiner Justizreform in dem Sinne, daß es auch bei diesem Entwurf um eine Entlastung der Richter von solchen Arbeiten geht, die nicht unbedingt von Richtern getan werden müssen, die vielmehr auch von anderen Kräften der Justiz getan werden können. Wir haben in diesem Rahmen schon das Ordnungswidrigkeitengesetz behandelt — es tritt, wie Sie wissen, am 1. Januar 1969 in Kraft —, und gleich das nächste hier auf der Tagesordnung anstehende Beurkundungsgesetz liegt ebenfalls in dieser Ziellinie: von den Richtern Arbeit wegzubringen, die andere tun können. Es ist ein altes Thema, daß bisherige richterliche Arbeit einmal daraufhin angesehen werden soll, ob sie wirklich von Richtern getan werden muß oder von anderen getan werden könnte. Ich erinnere daran, daß der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Adickes schon 1906 im Preußischen Herrenhaus darauf gedrungen hat, endlich einmal diesen Weg aufzuschließen.
    Ich hoffe, daß der Entwurf Ihre Zustimmung findet und recht bald in Kraft tritt, weil die Justizverwaltungen der Länder bereits die Überleitungen eingeleitet haben.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sie haben die Begründung der Vorlage gehört. Ich eröffne die Aussprache. Ehe ich das Wort gebe, teile ich Ihnen mit, daß drei Redner eingeschrieben sind. Ich nehme an, daß alle Redner zeit- und lagebewußt sind und daß wir bis 21 Uhr hier doch noch arbeitsfähig bleiben müssen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Erhard (Bad Schwalbach).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich fühle mich lagebewußt. — Wir begrüßen die Vorlage des Gesetzes und sehen in diesem Entwurf einen Schritt hin zu einer weiteren Verwirklichung der uns vorschwebenden Justizreform; allerdings nur einen Schritt. Das Ziel, dem auch wir voll zustimmen, ist eine Entlastung der Richter, nicht um den Richtern Arbeit abzunehmen, sondern um sie in stärkerem Maße für die rechtsprechende Aufgabe freizustellen. Wir erwarten davon eine Beschleunigung der Verfahren und damit ein größeres Vertrauen in die Rechtsprechung. Ich wiederhole: das begrüßen wir; wir können aber dennoch nicht ganz verschweigen, daß sich gewisse Bedenken aufdrängen, mindestens aber Schwierigkeiten zu überwinden sind.
    Als erstes sind die Ausbildungsvorschriften noch einmal sehr genau auf die Zuständigkeit des Bundes hin zu überprüfen. Der Bundesrat bestreitet die Zuständigkeit des Bundes für- die Vorlage in dieser Ausgestaltung. Der Herr Justizminister hat seine Meinung dazu gesagt; die Bundesregierung hat ihre Auffassung auch schriftlich vorgelegt. Wir werden das zu prüfen haben.
    Es gibt weitere Schwierigkeiten: Wo soll im künftigen Rechtsleben, in der Justiz die Stellung der Rechtspfleger auch im Rahmen einer großen Justizreform sein? Wir müssen das prüfen und uns das überlegen, weil die Stellung des Rechtspflegers nicht heute in einer Richtung festgelegt werden kann, die dann später vielleicht zurückgedreht werden müßte. Wenn nämlich die Richter wirklich erst ab einer gewissen Lebenserfahrung Richter werden sollen — so sind ja die Vorstellungen zum Teil — und wenn bestimmte Hilfskräfte die Streitigkeiten von weniger großer allgemeiner Bedeutung über-



    Erhardt (Bad Schwalbach)

    tragen bekommen sollen, wird man prüfen müssen, was nun die Richter an Entscheidungszuständigkeiten haben werden und was den Rechtspflegern zustehen soll.
    Wir müssen zweitens klären, wo die künftigen Räte — oder wie immer wir sie auch nennen werden — ihren Platz haben sollen und was eigentlich an richterlicher Tätigkeit unabdingbar bleiben wird.
    Ein ganz anderes Problem, was wir aber auch nicht übersehen dürfen, ist nach unserer Auffassung die Frage, was für Kosten für die öffentlichen Haushalte — also die Haushalte der Länder —, sich daraus zwangsläufig ergeben werden. Nach Meinung der Landesjustizverwaltungen werden mindestens 10 % mehr Rechtspfleger gebraucht. Ich weiß aus meiner Tätigkeit im Landtag, daß die Frage der Besoldungshöhe eine unausweichliche Folge dieses Gesetzes sein wird. Nicht nur diese Frage ist zu prüfen, sondern es wird unausweichlich sein, daß die Rechtspfleger neben der Vermehrung ihrer Zahl auch höhergestuft werden.
    Es gibt das Bedenken gegenüber diesem Gesetzentwurf der Regierung, ob man in der Verlagerung der Zuständigkeiten soweit gehen kann, ob es wirklich möglich sein wird, den Rechtspfleger Eide abnehmen zu lassen, und zwar nicht nur im Offenbarungsverfahren, sondern auch in anderen Verfahren. Wenn z. B. beim Finanzamt ein Eid abzunehmen ist, dann ersucht man das Gericht um die Abnahme dieses Eides. Es ist für mich schwer einzusehen, warum beispielsweise der Volljurist im Finanzamt den Eid nicht abnehmen darf, der Rechtspfleger in der Justizverwaltung das aber tun darf. Da fehlt mir bis jetzt der Zugang. Ich halte es aber vor allen Dingen rechtspolitisch für zweifelhaft, ob wir so weit gehen dürfen.
    Ferner soll das Beurkundungsrecht so gut wie in vollem Umfange dem Rechtspfleger zugewiesen werden. Ich glaube, wir müssen diese Frage zusammen mit den Regelungen des Beurkundungsgesetzes sehen, das unter Punkt 13 der Tagesordnung ansteht. Die Regierung hat ja in der Begründung darauf hingewiesen, daß dieser ganze Abschnitt des Gesetzes im Zusammenhang mit dem vorzulegenden Beurkundungsgesetz zu beraten und zu prüfen sei.
    Wir haben Bedenken, Teile der Beweisaufnahme im Zivilprozeß und Rechtshilfeersuchen sowie auch Ermittlungen, die bisher ausschließlich richterliche Tätigkeiten waren, dem Rechtspfleger zuzuweisen. Ich sage bewußt: wir haben Bedenken. Ich möchte zu diesen Bedenken ein Wort sagen. Wir wissen, daß hochgestellte Richter leider sehr oft die Frage der Beweisaufnahme in der ersten Instanz so ansehen, als sei sie in gewissem Umfange von untergeordneter Bedeutung, weil sie — vor allen Dingen die Revisionsrichter — sich lediglich noch mit Rechtsfragen beschäftigen. Die Rechtspflege vollzieht sich aber in ihrer eigentlichen Wirkung und Bedeutung gerade im Tatsachenbereich, und die Tatsachen werden über die Beweisaufnahme festgestellt. Jeder Praktiker der ersten und der zweiten Instanz weiß, von wie außerordentlicher Bedeutung für die Urteilsfindung gerade die Art und Weise der Beweisaufnahme ist. Ein häufig mit sehr großen Bedenken anzusehendes Verfahren bei unserer heutigen Rechtspraxis ist die allzu oft zu beobachtende Überweisung von Beweisaufnahmen an einen ersuchten oder beauftragten Richter. Damit fällt ein großes Stück der Unmittelbarkeit für den nachher zur Entscheidung berufenen Richter fort. Ein Protokoll gibt nicht immer genau das wieder, was man durch Hören und Sehen bei der Beweisaufnahme, bei der Vernehmung von Zeugen feststellen kahn. Über diese Bedenken werden wir sehr eingehend beraten müssen.
    Ich will weitere Bedenken nur ganz kurz andeuten: ob man dem Rechtspfleger wirklich die Personenauswahl im Bereiche der Vormundschaft — Vormundsbestellung, Pflegerbestellung — überlassen kann; ich denke nicht nur an die Auswahl, sondern auch an die Anordnung und an die Vergütungsfrage. Das ist mindestens bedenklich. Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einschließlich der Rechtsentziehung des verliehenen Amtes sind eigentlich dem Richter zu belassen.
    Als letztes meinen wir, daß Entscheidungen nach Klagerücknahme oder auch die Beurkundung von Vergleichen, selbst dann, wenn der Richter den Rechtspfleger zur Beurkundung anweist, gewisse Bedenken auslösen. Ich sage Ihnen ganz offen, daß bis zum letzten Punkt bei der Beurkundung von Vergleichen häufig die Kenntnis des konkreten Rechtsstreites, der verglichen wird, von großer Bedeutung ist, wenn der Vergleich nachher auch alle die Punkte ausräumen soll, die streitig gewesen sind. Die Formulierung von Vergleichen, auch das Zustandekommen von Vergleichen unter der Hilfe des Richters setzt sehr oft große richterliche Erfahrung und Fähigkeit und Kunst voraus, die wir zum Wohle der streitenden Parteien haben müssen und die wir gar nicht hoch genug einschätzen können.
    Wir glauben also, daß über diese Dinge gesprochen werden muß, daß wir sie eingehend beraten müssen. Eigentlich müßten wir den Innenausschuß zur Mitberatung haben. Es sind nicht nur die Fragen der Laufbahnbestimmungen Sache des Innenausschusses, sondern es sind auch die Auswirkungen im Besoldungsgefüge unbedingt vom Innenausschuß zu erwägen. Wir beantragen deshalb in Ergänzung des Vorschlages des Ältestenrates, den Innenausschuß mitberatend zu beteiligen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)