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    Deutscher Bundestag 190. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 10271 A Fragestunde (Drucksachen V/3350, zu V/3350, V/3354) Frage des Abg. Ertl: Auffassung der Bundesregierung in der Frage der Agrarstrukturpolitik Höcherl, Bundesminister 10271 D, 10273 B, D, 10274 A, B, D, 10275 A, B, C, D, 10276 A, B, C, D, 10277 A, B, C, D, 10278 B Ertl (FDP) 10273 B, C Logemann (FDP) 10274 A, B Freiherr von Gemmingen (FDP) 10274 C, D Wächter (FDP) 10275 A, B Reichmann (FDP) 10275 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 10275 C Moersch (FDP) 10276 A Weigl (CDU/CSU) 10276 B Josten (CDU/CSU) 10276 B, C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 10276 D Frau Mönikes (CDU/CSU) 10276 D, 10277 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 10277 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10277 D Dröscher (SPD) 10278 A Fragen des Abg. Dr. Giulini: Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages durch die sowjetischen Republiken Ukraine und Weißrußland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10278 B, 10279 A Dr. Giulini (CDU/CSU) 10279 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 10279 B Fragen des Abg. Dr. Mommer: Verteidigungsgemeinschaft innerhalb der atlantischen Allianz 10279 B Fragen des Abg. Dr. Wörner: Zusammenarbeit zwischen Staat und Sport Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10279 B, D 10280 A, B Dr. Wörner (CDU/CSU) . 10279 D, 10280 A Josten (CDU/CSU) 10280 A, B Frage des Abg. Müser: Aufstieg von Beamten des gehobenen technischen Dienstes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10278 B, C Müser (CDU/CSU) 10278 C Frage des Abg. Picard: Herabsetzung des Wahlalters . . . . 10280 C Frage des Abg. Picard: Verhältnis von Vertretern der Legislative zur Exekutive bei offiziellen Veranstaltungen . . . . . . . . 10280 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Grenzübergang zur CSSR in Bayerisch Eisenstein Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10281 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 10281 A, B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Sportleistungszentren 10281 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes für Studienplatzbewerber Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 10282 A, B, C, D, 10283 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 10282 B, C Dr. Enders (SPD) 10282 D Ott (CDU/CSU) 10282 D Fragen der Abg. Dr. Diemer-Nicolaus: Aufnahme von Telefongesprächen auf Tonband Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10283 A, B, C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 10283 B, D Fragen des Abg. Dr. Arndt (Berlin/Köln) : Einbürgerungen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10284 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . 10284 B, C, D Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) . . . . . . . 10284 D Aktuelle Stunde Auffassung der Bundesregierung in der Frage der Agrarstrukturpolitik Ertl (FDP) 10285 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 10286 A Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10286 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 10287 C Logemann (FDP) 10288 C Höcherl, Bundesminister 10289 C Struve (CDU/CSU) 10291 A Ravens (SPD) . . . . . . . . 10291 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10292 D Röhner (CDU/CSU) 10293 B Fellermaier (SPD) 10294 C Bewerunge (CDU/CSU) 10295 A Wächter (FDP) 10295 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung —und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 10296 C Wehner, Bundesminister 10301 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 10307 A Genscher (FDP) 10308 A Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen und Ergänzungen des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds, die das Direktorium des Fonds im Bericht vom April 1968 dem Vorsitzer des Gouverneursrats des Fonds vorgelegt und die der Gouverneursrat bis zum 31. Mai 1968 genehmigt hat (Drucksache V/3338) — Erste Beratung — 10310 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller, mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängender Angelegenheiten (Drucksache V/3339) — Erste Beratung — 10310 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1967 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, dem Übereinkommen vom 30. Juni 1967 zur Durchführung von Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und dem Abkommen vom 30. Juni 1967 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie deren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Uhrmacherwaren (Drucksache V/3341) — Erste Beratung — . . . . . . . . 10310 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Waren der EGKS —2. Halbjahr 1968) (Drucksachen V/3284, V/3323) 10311 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Muskatwein von Samos) (Drucksachen V/3262, V/3324) 10311 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollsätze gegenüber Algerien) (Drucksachen V/3247, V/3325) 10311 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollaussetzungen und Zollkontingente für Pilchards usw.) (Drucksachen V/3264, V/3326) 10311 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10311 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10313 Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller zu Punkt 5 der Tagesordnung 10314 A Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Pohle zu Punkt 5 der Tagesordnung . . . . . 10314 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Haas zu Punkt 5 der Tagesordnung . . . . . 10315 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Meister betr. Gebührenordnung für Sachverständige . . . . 10316 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Baron von Wrangel betr. Gespräche des Bundesjustizministers und des Staatssekretärs des Bundesjustizministeriums mit Gründungsmitgliedern der DKP 10317 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Varelmann betr. Erbbauzins 10317 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Gutachten des Münsteraner Gerichtsmediziners Ponsold 10317 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Mertes betr. EWG-Garantiefonds 10317 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Flugplatz der alliierten Streitkräfte in Bad Kreuznach 10318 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Friderichs betr. Ausscheiden von Professor Stützel aus dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 10318 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidhuber betr. Nachfolger für Professor Stützel im Sachverständigenrat 10318 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. gemeinsame Handelspolitik im Handel mit osteuropäischen Staaten . . . 10319 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritsch (Deggendorf) betr. Förderung der Ferngasversorgung des mittleren Bayerischen Waldes . . . 10319 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ravens betr. Presseäußerungen über die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft durch die Dresdner Bank und den französischen Mineralölkonzern Compagnie Française des Pétroles — Internationale Zusammenarbeit deutscher Mineralölfirmen . . . 10319 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Junghans betr. Verhandlungen der Bundesregierung mit deutschen Mineralölfirmen und Banken 10320 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Josten betr. Studie des Bundeswirtschaftsministeriums zur Strukturpolitik 10320 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Westphal betr. Stilllegungsprämien 10320 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ertl betr. Herausziehung landwirtschaftlicher Nutzflächen aus der Produktion durch Stillegungsprämien 10320 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Zins- und Tilgungszahlungen für Bundesdarlehen durch Ansiedlerhöfe . . . . . . . . 10321 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Reichmann betr. Pressemeldungen über eine neue französische Landwirtschaftspolitik . . . . 10321 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Erzeugerpreis für Milch . . . . . 10321 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Lenders betr. entfettete Trinkmilch . . . . . . . . . . 10322 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Aktion Sozialbutter . . . . . . . . . . . 10323 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Zebisch betr. landwirtschaftliche Modellgebiete . . . . . 10323 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Zinszuschüsse für landwirtschaftliche Investitionsprogramme 10324 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Verwendung von Mitteln aus dem Titel Getreidepreisausgleich . . . . . 10324 A Anlage 28- Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Weigl betr. Futtermitteleinfuhren und Milcherzeugung . . 10324 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. DM-Aufwertung 10324 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlee betr. Schwierigkeiten bei der Einlagerung der diesjährigen Getreideernte 10325 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Jung betr. Einsatzfähigkeit der Zerstörer der HamburgKlasse 10325 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. sowjetische Beobachtung des NATO-Manövers „Silver Tower" . . 10325 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Draeger betr. Verlegung von französischen Truppen aus der Garnison Saarlouis 10325 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Entschädigung des Landwirts Josef Prinz aus Lommersum bei Euskirchen wegen Verbrennungen durch einen Starfighter-Absturz 10326 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Klepsch betr. Entlassung wehrpflichtiger Abiturienten aus der Bundeswehr 10326 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritsch (Deggendorf) betr. Verlegung des Luft-Boden-Schießplatzes in Siegenburg 10326 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 V Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) betr. Flugzeuge des Typs „Phantom" 10326 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) betr. „Kompensationsaufträge" an die deutsche Luftfahrtindustrie im Falle des Abschlusses des „Phantom"-Vertrages 10327 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Freiherr von Gemmingen betr. statistische Angaben über die Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes in den einzelnen Ländern Lateinamerikas 10327 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Könen (Düsseldorf) betr. Sendung des Zweiten Deutschen Fernsehens über Verteidigungsprobleme 10327 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Könen (Düsseldorf) betr. öffentliche Diskussion über Probleme der militärischen Sicherheit . . . 10328 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Könen (Düsseldorf) betr. Verteidigungsweißbuch 10328 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Franke (Hannover) betr. Investitionszulagegesetz Zonenrand- und Bundesausbaugebiete 10328 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bucher betr. Reform des Ingenieurschulwesens . . . . 10329 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Bucher betr. Einrichtung eines nationalen Bildungsrates 10329 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Porsch betr. Anstellung von Soziologen in Ministerien und Bundesdienststellen 10329 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Riegel (Göppingen) betr. Bau der Bahnüberführung Geislingen/Steige 10329 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10271 190. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aaigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Dr. Artzinger ** 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würzburg) * 18. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 18. 10. Behrendt ** 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Deringer ** 18. 10. Dichgans 18. 10. Dr. Dittrich ** 31. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frieler 18. 10. Fritz (Wiesbaden) 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Graaff 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 21. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Dr. Hesberg 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hölzle 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Kiep 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Koenen (Lippstadt) 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kulawig 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lautenschlager ** 18. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich * 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Lindenberg 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. Lohmar 18. 10. Mank 18. 10. Memmel ** 18. 10. Dr. Mende 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Mischnick 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Dr. Pohle 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher * 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Scheel 25. 10. Schlager 18. 10. Schmidhuber 18. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 18. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Frau Schroeder (Detmold) 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 12. Stiller 18. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Unertl 18. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Vogt 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 31. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. * Für die Teilnahme an einer Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 10314 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) zu Punkt 5 der Tagesordnung. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion nimmt zustimmend von der von der Bundesregierung gemäß den Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Jahre 1968 bis 1972 Kenntnis. Sie stellt fest, daß sich die mittelfristige Finanzplanung bereits nach weniger als zwei Jahren als konstruktives Instrument einer soliden und auf langfristige Ziele angelegten Finanzpolitik bewährt hat. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht in dem Finanzplan des Bundes 1968-1972 den unwiderlegbaren Beweis dafür, daß es der Regierung der Großen Koalition gelungen ist, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aus der Rezession der Jahre 1966 und 1967 in Stabilität und Wachstum überzuleiten und die Bundesfinanzen auf eine gesicherte Grundlage zu stellen. Sie nimmt deshalb mit Befriedigung davon Kenntnis, daß anders als im Vorjahr gesetzliche Maßnahmen zur Beseitigung von Ausgabeüberhängen sowie zur Erzielung von Einnahmeerhöhungen nicht erforderlich sind. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes hervorgehobene Ausrichtung des Bundeshaushalts an den gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Zukunftserfordernissen, insbesondere die investiven und wachstumsfördernden Ausgaben. Den Ausgaben für die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist mit einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 20 v. H. bis zum Jahre 1972 eine hohe Priorität eingeräumt. Weitere Schwerpunkte bilden die Verkehrsausgaben mit einer Steigerungsrate von 7,8 v. H. sowie Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt mit Befriedigung fest, daß es bei Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 1972 infolge des Wirtschaftsaufschwungs möglich war, auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik einen Mehrbedarf gegenüber der alten Finanzplanung in Höhe von 6,6 Milliarden DM vorzusehen, einschließlich der im Jahre 1972 wieder aufgenommenen vollen Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherungen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion erwartet, daß bei den weiteren Fortschreibungen die Ausbildungsförderung, der Familienlastenausgleich, die Vermögensbildung und die Kriegsopferversorgung im Rahmen der Zielsetzungen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft — bei marktwirtschaftlicher Ordnung, Stabilität des Preisniveaus, hohem Beschäftigungsstand, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum — noch stärkere Berücksichtigung finden. Mit Sorge ist festzustellen, daß die Haushaltsbelastung aus der gemeinsamen EWG-Agrarfinanzierung immer größer wird. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, bei den anstehenden Finanzverhandlungen in Brüssel einer weiteren Ausuferung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds mit aller Kraft entgegenzuwirken. Es ist schon jetzt klarzustellen, daß die Agrarfinanzierung in der am 1. 1. 1970 beginnenden Endphase des Gemeinsamen Marktes einer Neuorientierung zugeführt werden muß. Die Entwicklung der finanziellen Belastung aus der gemeinsamen Agrarfinanzierung ist mit besonderen Unsicherheitsfaktoren behaftet; die Vorausschätzungen werden ständig weit übertroffen. Es ist deshalb dringend erforderlich, daß die EWG-Kommission in einer mittelfristigen Vorausschau zuverlässige Unterlagen für den sachgerechten Einbau der EWG-Agrarfinanzierung in die mittelfristige Finanzplanung des Bundes liefert. Der Verteidigungshaushalt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung steht unter einer Vorbehaltsklausel. Wir müssen in der Verteidigungspolitik veränderte Lagen und Kräfteverhältnisse berücksichtigen. Wenn die Lageanalyse der NATO zu dem Ergebnis kommt, daß in Europa Gleichgewicht und Stabilität gefährdet sind, werden alle Partner bereit sein müssen, einen angemessenen Teil der Lasten zu übernehmen. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich ihren Verpflichtungen nicht entziehen. Bevor zusätzliche Mittel bewilligt werden, ist allerdings eine sorgfältige Überprüfung des Verteidigungshaushalts erforderlich; dazu erwartet die sozialdemokratische Bundestagsfraktion die Vorlage des von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Weißbuches. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion legt Wert auf die Feststellung, daß Bundesregierung und Bundesbank gemeinsam zu dem Ergebnis gelangt sind, daß eine Nettokreditaufnahme der öffentlichen Haushalte in der vorgesehenen Größenordnung gesamwirtschaftlich vertretbar ist und zu keiner Gefährdung des Preisniveaus führt. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion gibt ihrer Erwartung Ausdruck, daß es möglich sein sollte, die nächste mittelfristige Finanzplanung des Bundes in stärkerem Maße als in diesem Jahr mit den Finanzplanungen der anderen Gebietskörperschaften (Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden) abzustimmen. Sie fordert die Bundesregierung auf, in diesem Zusammenhang besondere Anstrengungen zur Verstärkung der kommunalen Finanzmasse über das bisherige Maß hinaus zu unternehmen. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung. Der Bundeshaushalt 1969 und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 1969 bis 1972 bestätigen die Richtigkeit der Politik der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10315 Bundesregierung der letzten 13/4 Jahre. Die harten Maßnahmen zum Haushaltsausgleich sowie die beiden Konjunkturprogramme haben eine solide Ausgangslage für den kommenden Fünfjahresabschnitt und für den Haushalt des nächsten Jahres geschaffen. Dank des zur Zeit auf breiter Front stattfindenden Konjunkturaufschwungs und der wiedergesundeten Bundesfinanzen stehen wir jetzt auf einem soliden finanziellen Boden. Dabei hat sich die mittelfristige Finanzplanung als ein funktionsfähiges Instrument bewährt. Mit ihrer Hilfe wird die finanzielle Zukunft des Staates überschaubarer. Das Jährlichkeitsdenken konnte durch eine mehrjährige Betrachtungsweise abgelöst werden. Damit hat sie die in sie gesetzten Erwartungen voll erfüllt. Bevor ausgabewirksame oder einnahmemindernde Beschlüsse gefaßt werden, ist eine Orientierung an dem mehrere Jahre umfassenden Zahlenwerk möglich. Finanzwirksame Beschlüsse brauchen heute also nicht mehr in den Nebel einer undurchdringlichen Zukunft hinein getroffen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Anwendung dieses Instruments bei dem Bemühen um eine größere Rechenhaftigkeit der öffentlichen Finanzwirtschaft. Wie zu erwarten, mußte die mittelfristige Finanzplanung, die erstmals im vorigen Jahr vorgelegt wurde, an die veränderten wirtschaftlichen und konjunkturellen Voraussetzungen angepaßt werden. Wir begrüßen es, daß diese Anpassung und die Fortschreibung um ein weiteres Jahr fristgemäß von der Bundesregierung erfolgte und dem Hohen Hause vorgelegt wurde. Die neue Finanzplanung erhöht gegenüber der alten Finanzplanung das Ausgabevolumen. Die Ausdehnung des Volumens wird wesentlich durch Erhöhung der Nettoverschuldung finanziert. Auf diesem Wege konnte eine Erhöhung vor allem der investiven Ausgaben erreicht werden. Die CDU/ CSU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung um eine Strukturveränderung der Ausgabenseite des Bundeshaushalts zugunsten höherer investiver Ausgaben. Andererseits müssen wir darauf hinweisen, daß die zusätzliche Verschuldung in der Erhöhung der investiven Ausgaben nicht nur ihre Rechtfertigung sondern auch ihre Grenze findet. Eine weitere Ausdehnung des Kreditvolumens würde in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation mit Sicherheit die Gefahren für eine Konjunkturüberhitzung verstärken. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die von der Bundesregierung im Bundeshaushalt 1969 und in der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommene Schwerpunktbildung bei den zukunftsichernden Ausgaben. Wir unterstützen diese Politik und werten sie als eine wesentliche Voraussetzung für ein optimales und gleichgewichtiges Wirtschaftswachstum. Die Verbesserung der Haushaltsstruktur durch einen wachsenden Anteil der Ausgaben für Investitionszwecke bei gleichzeitiger sektoraler und regionaler Förderung der Wirtschaftsstruktur entspricht der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit langem vertretenen Forderung, auf diesem Wege die Leistungskraft unserer Volkswirtschaft ohne Gefahr von Übersteigerungen zu stärken. In diesem Zusammenhang kann meine Fraktion die Beschlüsse des Bundesrats zum Bundeshaushalt 1969 nicht als einen Beitrag für die Aufrechterhaltung geordneter Bundesfinanzen werten. Die Beschlüsse, die nicht unbeträchtliche Ausgabeerhöhungen vorsehen, sind zum größten Teil ohne Deckungsvorschläge erfolgt. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß hiermit ein Beispiel schlechter finanzpolitischer Disziplin gegeben wurde, vor dessen Nachahmung nur gewarnt werden kann. Die CDU/CSU-Fraktion hat beschlossen, das Volumen des Bundeshaushalts 1969 weder zu erhöhen noch den Anteil der investiven und konsumtiven Ausgaben zu verändern. Aufstockungen an einer Stelle müssen durch Kürzungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Damit hat sich meine Fraktion im Interesse der finanziellen Stabilität und Ordnung einem selbstverhängten strengen Regiment unterworfen. Es besagt, daß der von der Bundesregierung gesetzte Rahmen von uns gewahrt werden wird. Voraussetzung eines gesunden Wachstums ist die Aufrechterhaltung der mühsam errungenen Stabilität. Wenn es noch nach zwei großen Inflationen einer Lehre bedurft hätte, so hat uns der Konjunkturzyklus der Jahre 1966 und 1967 gezeigt, wie lebenswichtig die Stabilität ist. Deswegen betont die CDU/CSU-Fraktion ihre Entschlossenheit angesichts des sich jetzt abzeichnenden kräftigen Konjunkturaufschwungs alles für die Stabilität Erforderliche zu tun. Sie fordert die Bundesregierung auf, ihrerseits an vorderster Stelle bei der Abwehr äußerer und innerer Störungen zu stehen. Meine Fraktion begrüßt es, daß die Bundesregierung in dieser Debatte die Absicht bekundet hat, alle erforderlichen Schritte gegen eine etwaige Konjunkturüberhitzung zu tun, falls diese Entwicklung eintreten sollte. Ein wichtiges Hilfsmittel wird hierbei eine auf Länder und Gemeinden ausgedehnte Finanzplanung sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, im Finanzplanungsrat ein gleichgerichtetes. Verhalten der öffentlichen Hand anzustreben. Die beste Finanzplanung und die darin niedergelegte Zielsetzung nützt nichts, wenn in der Wirtschaft Störungen auftreten. Die Voraussetzung eines optimalen Wachstums ist und bleibt jedoch die Stabilität. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Haas (FDP) zu Punkt 5 der Tagesordnung Immer liest auch die Opposition gerne in der Tagespresse von neuen neckischen Wortspielen unseres Bundeswirtschaftsministers, die im Laufe seiner Amtszeit bereits zu einer echten Bereicherung unserer Muttersprache geführt haben. So sagte er kürzlich auf der Hannover-Messe, daß das Jahr 10316 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 1969 ein Jahr der „zielstrebigen Höhenwanderung ohne Hitzschlag und Ermüdung" werden müsse. Daß der Herr Bundeswirtschaftsminister die luftige Höhenwanderung liebt und nicht die steinige Fußwanderung, ist uns bekannt. Daß der Bundeshaushalt 1969 vor Ermüdung bewahrt wird, scheint außer Zweifel zu stehen; ob freilich die Erhitzung 1969 zumal nach dem kühlen Sommer dieses Jahres ausbleibt, ist aber recht zweifelhaft. Die Kreditmarktneuverschuldung 1969 des Bundeshaushalts mit 3,6 Mrd DM ist allen Bagatellisierungsversuchen zum Trotz bedenklich. Mit Recht hat der Wirtschaftsbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums in seinem jüngsten Gutachten davor gewarnt, die öffentliche Verschuldung in jenen Konjunkturphasen auszuweiten, „in denen die systemimmanenten Inflationstendenzen sich aktuell verstärken oder eine solche Verstärkung für die nächste Zukunft zu erwarten ist". Im übrigen wäre es falsch, nur die Neuverschuldung des Bundes ins Auge zu fassen; auch die Neuverschuldung der übrigen Gebietskörperschaften muß gesehen werden, und dann sind wir schon bei einer Summe von 10 bis 12 Milliarden DM. Hinzu kommt noch die ebenfalls expansiv wirkende teilweise Abschmelzung des Vermögens der Rentenversicherungen. Wir sind insgesamt also bei wenigstens 12 bis 13 Milliarden DM Neuverschuldung angelangt und müssen die Frage stellen, ob bei dem allseits vorausgesagten, sehr guten — teilweise wird gesagt: stürmischen — Konjunkturaufschwung eine solche Maßnahme noch als konjunkturgerecht oder auch nur als konjunkturneutral bezeichnet werden kann, ob im Zeitalter der antizyklischen Finanzpolitik eine solche Maßnahme nicht viel mehr ausgesprochen zyklisch wirken muß. Nun kann man sich ja darüber streiten, ob die Anzeichen eines starken konjunkturellen Aufschwunges sich jetzt schon genügend deutlich abzeichnen. Doch sind die statistischen Daten, welche Kollege Windelen in seinen Ausführungen dankenswerterweise im Hinblick auf diese Neuverschuldung gebracht hat, recht beachtenswert. In einer Zeit, in der ebenso deutlich rezessive Maßnahmen sich abgezeichnet hatten, war dieselbe Bundesregierung mit ihrem ersten Eventualhaushalt sofort zur Stelle. Heute, wo es darum geht, die Kehrseite der antizyklischen Politik zu sehen und die bittere Pille zu schlucken, verzichtet diese Regierung darauf, ein Alternativprogramm zu entwerfen und es uns rechtzeitig vorzulegen, obwohl sie genau weiß, wie langsam konjunkturelle Bremsen wirken, und obwohl sie zu dieser Alternativvorlage durch das Stabilitätsgesetz verpflichtet ist. Die Befürchtungen, die wir über seine unterschiedliche Anwendung von Anfang an hatten, sind bereits gerechtfertigt: in den Händen dieser Regierung scheint sich das Stabilitätsgesetz zu einer Einbahnstraße zu entwickeln, die man nur dann benutzt, wenn man mit dem gebannten Blick auf das wirtschaftliche Wachstum den Staatsanteil bei der Verschuldung zum Aufblähen bringen will. Ich verzichte darauf, die Höhe dieses Zuwachses mit 5,4 % anzuzweifeln, bemerke jedoch, daß sich dieser Prozentsatz nur rechtfertigen läßt unter Einschluß der Ausgaben des zweiten Konjunkturförderungsprogramms in den Vorjahreshaushalt. Läßt man diese Ziffern jedoch außer Betracht, so erhöht sich die Zunahme des Haushaltes 1969 gegenüber dem Vorjahr prozentual auf 7,4 %. Doch will ich dieses Zahlenspiel nicht weiter vertiefen, denn der Streit um Wort- und Zahlenspiele ist meistens müßig. Wesentlich ist nur eines: wenn eine weitere Kreditfinanzierung nicht in Frage kommen soll und wenn der Herr Bundesfinanzminister auch die Steuerschraube nicht noch weiter anziehen will, wie er es leider ohnedies schon getan hat, so bleibt nichts anderes übrig, als nach der Streichung anderer, weniger vordringlicher Ausgaben Ausschau zu halten. Dazu wäre aber freilich notwendig gewesen, daß diese Regierung eine Prioritätenliste aufgestellt und eine Bereitschaft gezeigt hätte. Ausgabepositionen zu streichen, die erst am Ende dieser Liste stehen. Aber hier herrscht ja ohnedies stets Schweigen im Walde. Zum Schluß noch etwas anderes: Niemand in diesem Hause will, daß ein Bruttosozialproduktzuwachs nicht möglichst umgehend den Sozialpartnern anteilig zur Verfügung steht. Gleichwohl ist es unseres Erachtens aber nicht Aufgabe des Herrn Bundeswirtschaftsministers, Orientierungshilfen für Lohnerhöhungen durch Nennung von Prozentzahlen schon um die Jahresmitte abzugeben, denn die statistischen Unterlagen für genaue Ziffern erhält er erst am Anfang des kommenden Jahres; bis dahin sind die von ihm genannten Ziffern vage Schätzungen, und solche abzugeben, dürfte nicht seines Amtes sein. Das müssen wir deutlich sagen, obschon oder auch weil wir wissen, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister bei der Einhaltung von Ressortgrenzen nicht pingelig verfährt und er wahrscheinlich bereits an den nächstjährigen Wahltermin denkt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehmke vom 15. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Meister (Drucksache V/3350 Fragen 44 und 45) : Hält die Bundesregierung die gesetzliche Entschädigungsgebühr für Sachverständige bei Gericht mit 7,50 DM pro Stunde noch für angemessen? Ist die Bundesregierung bereit, in Kürze die Gebührenordnung für Sachverständige den heutigen Verhältnissen anzupassen? Die Bundesregierung hält die in § 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen vorgesehene Sachverständigenentschädigung von 7,50 DM für jede Stunde nicht mehr in allen Fällen für angemessen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, welcher Weg geeignet erscheint, um nach Möglichkeit noch in dieser Legislaturperiode eine den heutigen Verhältnissen entsprechende Änderung der gesetzlichen Sachverständigenentschädigung herbeizuführen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10317 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache V/3350 Fragen 46, 47 und 48) : Kann die Bundesregierung Meldungen bestatigen, denen zufolge der Bundesjustizminister und der Staatssekretär im Bundesjustizministerium mit einigen Gründungsmitgliedern der DKP über die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer kommunistischen Partei in der Bundesrepublik Deutschland gesprochen haben? Aus welchen Gründen sind solche Gespräche Befuhrt worden? Würde die Bundesregierung künftig möglicherweise anderen radikalen Parteien oder Gruppen die Möglichkeit geben, sie vor einer Gründung oder einem Verbot über die jeweilige Rechtslage zu konsultieren? Zu Frage 46: Nein. Stattgefunden hat lediglich ein Gespräch — am 4. Juli 1968 mit Frau Thiele und Herrn Schäfer, die beide nicht Mitglieder des Gründungsausschusses der DKP sind. Gegenstand des Gespräches war die Frage, ob die alte KPD wieder zugelassen werden könne. Das wurde aus bekannten Gründen verneint. Zu Frage 47: Das Gespräch ist auf Grund einer Anfrage von Frau Thiele mit Wissen der drei Bundestagsfraktionen geführt worden. Diese sind anschließend, ebenso wie der Bundesminister des Innern, über den Inhalt des Gesprächs unterrichtet worden. Zu Frage 48: Ich wiederhole, daß Gegenstand des Gespräches mit Frau Thiele und Herrn Schäfer nicht die Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei war. Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle Möglichkeiten genutzt werden sollten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu erhalten und zu stärken. Gesprächen, die diesem Ziele dienen, sollte sie nicht ausweichen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Varelmann (Drucksache V/3350 Fragen 49, 50 und 51) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, der zum Teil überspannten Entwicklung des Erbbauzinses für Baugrundstücke im sozialen Wohnungsbau zu begegnen? Wann darf man von Wucher beim Erbbauzins sprechen, wenn davon kinderreiche Familien mit schwachen Einkommen betroffen sind, wenn die Steigerung 100, 200, 300 oder mehr als 400 % beträgt? Wird durch die Steigerung des Erbbauzinses für Wohngelände das Ansehen der DM nicht erheblich geschwächt? Dem Deutschen Bundestag liegt der Initiativentwurf eines Gesetzes vor, durch den einer übermäßigen Erhöhung der ursprünglich festgelegten Erbbauzinsen entgegengetreten werden soll. Dieser Entwurf bezieht sich allerdings nur auf künftige Erbbaurechtsverträge. Inwieweit er zum Anlaß genommen werden soll, eine Regelung auch für bereits bestehende Verträge zu treffen, wird bei den Beratungen im Bundestag zu entscheiden sein. Soweit der soziale Wohnungsbau in Betracht kommt, hat ein Land im Verwaltungswege bestimmt, daß Bauvorhaben auf Erbbaugrundstücken nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, solange der Erbbauvertrag eine Gleitklausel enthält, deren Inhalt erwarten läßt, daß der Erbbauzins über eine gewisse Höhe hinausgehen könnte. Von Wucher kann man nur dann sprechen, wenn die gesetzlichen Merkmale gegeben sind, die nicht allein auf ein objektives Mißverhältnis zwischen Leistung und Vorteil abstellen. Ob diese Merkmale vorliegen, läßt sich nur anhand der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles prüfen. Das Ansehen der DM wird weder im Ausland noch im Inland beeinträchtigt, wenn einzelne Preise steigen. Dies gilt besonders hier, weil es sich bei Erbbauzinsen nicht um_ Preise handelt, die gesamtwirtschaftlich ins Gewicht fallen, so beschwerlich für den Betroffenen im Einzelfall eine Erhöhung auch sein mag. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/3350 Frage 52) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit zu verhindern, daß durch leichtfertige oder einseitige gerichtsmedizinische Gutachten, wie mehrmals im Zusammenhang mit Gutachten des Münsteraner Gerichtsmediziners Ponsold nach Presseberichten geschehen, Fehlurteile gefällt werden? Nein. Die Bestellung von Sachverständigen und die Bewertung ihrer Gutachten ist allein Sache der unabhängigen Gerichte. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/3350 Frage 53) : Welche praktischen politischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Erkenntnis des Staatssekretärs Grund zu ziehen, ob die Bundesrepublik Deutschland bei dem ständig steigenden Volumen des EWG-Garantiefonds die Belastungen auf Dauer tragen kann, die sich aus der Differenz zwischen einem Beitrag von etwa 31 % und einer Rückvergütung von nur 15 bis 18 % ergeben (Finanznachrichten des Bundesministeriums dei Finanzen vom 19. September 1968)? Die jetzige Finanzierungsregelung für den Agrarfonds gilt bis zum Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 1969. Die Finanzierung in der Endphase des gemeinsamen Marktes ist bisher nur in ihren Grundzügen festgelegt und wird im kommenden Jahr ausgehandelt werden müssen. Hier erhofft 10318 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 sich die Bundesregierung entscheidende Verbesserungen. Auf der Rückvergütungsseite ist allerdings wenig zu erreichen. Durch die im Juli in Kraft getretene neue Milchmarktordnung wird der deutsche Anteil an den 'Rückvergütungen der Abteilung Garantie bis auf etwa 18 % ansteigen. Durch die in Vorbereitung befindlichen Marktordnungen für Wein, Tabak und Fischereierzeugnisse ist jedoch eine rückläufige Bewegung zu erwarten. Unsere Pläne, das weitere Ansteigen der deutschen Lasten zu verhindern, konzentrieren sich deshalb zwangsläufig auf die Beitragsseite. Die Einnahmen der Gemeinschaften werden sich in der Endphase des gemeinsamen Marktes voraussichtlich aus eigenen Einnahmen und Beiträgen der Mitgliedstaaten zusammensetzen. Nach Grundsatzbeschlüssen des Rates sind als eigene Einnahme bereits die Abschöpfungen, die Produktionsabgabe und der Lagerkostenausgleich Zucker sowie die Abgabe auf Fette vorgesehen. Die deutsche Regierung ist auch zu einer konkreten Übertragung dieser Mittel auf die EWG bereit. Sie geht dabei davon aus, daß zuvor die europäische Finanzverfassung verbessert wird. Der Anteil Deutschlands an dem Gesamtaufkommen dieser Abgaben wird nach dem gegenwärtigen Stand der Schätzungen 30-31 % betragen. Der restliche Teil des Finanzbedarfs der Gemeinschaften wird durch Beiträge nach einem festen Schlüssel aufgebracht. Der gegenwärtige Schlüssel mit einem deutschen Anteil von 31,2 % läuft zum Ende der Übergangszeit aus. Danach findet automatisch der Haushaltsschlüssel Anwendung, da der Agrarfonds ein Teil des Haushalts der Gemeinschaften ist. Der deutsche Anteil daran beträgt 28 %. Dieser Schlüssel kann gemäß Art. 200 Abs. 3 EWG-Vertrag nur mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten abgeändert werden. Darüber hinaus werden wir versuchen, die Länder stärker an der Aufbringung der Kosten zu beteiligen, die den größten Nutzen aus dem Fonds haben. Wir werden deshalb vorschlagen, die Finanzierung nach dem normalen Beitragsschlüssel auf einen Höchstbetrag zu beschränken. Der darüber hinausgehende Betrag soll ebenfalls gemeinschaftlich über den Agrarfonds finanziert werden, für ihn ist aber ein besonderer Schlüssel anzuwenden. Dieser abgestufte Schlüssel ist unter stärkerer Heranziehung der Länder festzusetzen, die den größten Nutzen aus der Agrarfinanzierung ziehen und deren Erzeuger die hohen Überschüsse insbesondere verursachen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3350 Frage 54) : Ist die Bundesregierung bereit, nachdem die seit Jahren vorgesehene Verlegung des amerikanischen, mitten in der Stadt Bad Kreuznach gelegenen Flugplatzes bisher nicht zustande gekommen ist, nunmehr mit den Alliierten Streitkräften mit dem Ziel zu verhandeln, daß dieser ohnehin kaum in Anspruch genommene Flugplatz ganz aufgegeben wird? In den bisher mit den amerikanischen Streitkräften geführten Verhandlungen haben diese eine ersatzlose Rückgabe des Kurierflugplatzes Bad Kreuznach stets abgelehnt. Ihr Einverständnis vom Herbst 1967 zu der Verlegung des Flugplatzes auf ein Ersatzgelände im sogenannten „Schäferplacken" (5 km südlich von Bad Kreuznach) läßt auf einen anhaltenden Bedarf in diesem Raume schließen. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, über diese Frage weitere Gespräche mit den amerikanischen Streitkräften zu führen. Inzwischen ist auch die Verlegung des Flugplatzes weiter betrieben worden. Allerdings konnte die Zustimmung der Landesregierung erst im Mai ds. Jrs. erreicht werden. Zur Zeit wird eine Vorplanung erarbeitet, die Grundlage für die Bezeichnung des Vorhabens nach § 1, 3 LBG sowie für die endgültige Planung sein soll. Nach dem bisherigen Stand der Vorarbeiten ist mit dem Baubeginn nicht vor Sommer 1969 zu rechnen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Friderichs (Drucksache V/3350 Fragen 56, 57 und 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, die zum Ausscheiden von Professor Stützel aus dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geführt haben? Treffen Pressemeldungen zu (u. a. FAZ vom 24. September), wonach Professor Stützel bei der Abfassung der Jahresgutachten Alternativen den Vorrang vor eindeutigen Empfehlungen gegeben haben soll? Haben Meinungsverschiedenheiten um die Haltung des Sachverständigenrates zur Aufwertung der D-Mark zum Ausscheiden von Professor Stützel geführt? Mit Schreiben vom 19. 9. 1968 hat Herr Professor Bauer, der Vorsitzende des Sachverständigenrates, im Einvernehmen mit Herrn Professor Stützel dem Herrn Bundespräsidenten mitgeteilt, „daß der Grund für den Rücktritt in unterschiedlichen Auffassungen innerhalb des Sachverständigenrates über die zweckmäßige Arbeitsweise zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages liegt". Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, andere Gründe zu vermuten. Der Sachverständigenrat ist unabhängig und zu Auskünften dieser Art nicht verpflichtet. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10319 des Abgeordneten Schmidhuber (Drucksache V/3350 Frage 61) : Wann wird die Bundesregierung dem Bundespräsidenten einen Nachfolger fur Professor Stützel als Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorschlagen? Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag wird die Bundesregierung nach Anhörung des Sachverständigenrates dem Herrn Bundespräsidenten unverzüglich einen Nachfolger für Herrn Professor Stützel vorschlagen. Aller Voraussicht nach wird dieser Termin erst der Vorlage des nächsten Jahresgutachtens folgen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache V/3350 Fragen 59 und 60) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung zögert, handelspolitische Zuständigkeiten, vor allem soweit sie den Handel mit osteuropäischen Staaten betreffen, an die Europäische Gemeinschaft abzugeben, obwohl im EWG-Vertrag vorgesehen ist, daß die gemeinsame Handelspolitik nach Ablauf der Übergangszeit nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet wird? Bei Bejahung der Frage 59: hat die Bundesregierung die Absicht, ihre Haltung so rechtzeitig zu ändern, daß die Gemeinschaft ab 1. Januar 1970 eine gemeinsame Handelspolitik betreiben kann? Nein, sie treffen nicht zu. Die Bundesregierung hat sich stets dafür ausgesprochen, rechtzeitig alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß nach dem Ende der Übergangszeit entsprechend dem EWG-Vertrag eine gemeinsame Handelspolitik betrieben werden kann. Bei der Schaffung dieser gemeinsamen Handelspolitik muß selbstverständlich den Besonderheiten der Einfuhr aus Staatshandelsländern — und dies wird auch von der Kommission anerkannt — ausreichend Rechnung getragen werden. Ebenfalls muß aus Gründen der Währungs-, der Handels- und der Preispolitik jedwede Form von Einschränkung der deutschen Einfuhr vermieden werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt Vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/3350 Frage 62) : Ist eine Förderung der geplanten und notwendigen Ferngasversorgung des mittleren Bayerischen Waldes durch Bundesmittel möglich? Das Bayerische Wirtschaftsministerium prüft gegenwärtig ein Projekt zur Verbesserung der Gasversorgung im mittleren bayerischen Wald. Gegen eine eventuelle Förderung dieses Projektes mit Bundesmitteln bestehen — soweit dies schon jetzt beurteilt werden kann — grundsätzlich keine Bedenken. Eine abschließende Beurteilung kann aber erst nach Eingang des Förderungsantrages erfolgen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ravens (Drucksache V/3350 Fragen 63, 64 und 65) : Wie sind Presseäußerungen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Handelsblatt vom 4. Oktober d. J. zu werten, denen zufolge die Dresdner Bank und der französische Mineralölkonzern Compagnie Française des Pétroles (CFP) übereingekommen sind, eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen, die unter anderem das GBAG-Paket der Dresdner Bank übernehmen soll? Welche Ergebnisse wurden bei dem letzten Konsultationstreffen der französischen Regierung und der Bundesregierung auf dem Gebiet der Mineralölpolitik erzielt? Zielt die Mineralölpolitik der Bundesregierung auf eine Zusammenarbeit einzelner deutscher Mineralölfirmen mit anderen europäischen Unternehmen, oder ist sie vorrangig auf eine engere Kooperation der deutschen Mineralölfirmen gerichtet, der eine internationale Zusammenarbeit auf europäischer Ebene folgen soll? Das Handelsblatt vom 4. Oktober 1968 überschrieb seine Meldung mit den Worten: ,,Verhandlungen zwischen Drsedner Bank und CFP ruhen". Dies stimmt mit der Presseerklärung der Dresdner Bank vom 2. Oktober 1968 überein und charakteriesiert deshalb genau die gegenwärtige Lage. Dagegen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, die andere Berichterstattung ebenfalls voll zu bestätigen. So ist das Bundeswirtschaftsministerium von jener Nachricht aus Paris nicht überrascht worden. Desgleichen trifft nicht zu, daß — ich zitiere wieder — „Bonn von dieser Absicht erst im Zusammenhang mit dem letzten Besuch de Gaulle's Kenntnis erhalten" hat. Die französische Regierung betrachtet den Erwerb von Eigentum der CFP an der GBAG als ein Projekt französisch-deutscher Kooperation. Die Bundesregierung hat durch den Herrn Bundeswirtschaftsminister und den Herrn Bundesfinanzminister dargelegt, daß sie zunächst die deutsche Minralölposition zu konsoldieren gedenke. Der Bundesminister für Wirtschaft — und er ist für die Mineralölpolitik zuständig — verfolgt drei Ziele: 1. Niedrige Preise für Erdölprodukte 2. Sicherheit der Rohölversorgung 3. Aufrechterhaltung des Anteils deutscher Mineralölunternehmen am heimischen Markt von 25 %. Diese drei Ziele lassen sich nur durch eine Politik erreichen, die auf Vielfalt in der Rohölversorgung, auf die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen heimischer Unternehmen und auf eine enge Kooperation dieser Unternehmen abstellt. Zur Vielfalt in der Rohölversorgung gehört eine deutsche Rohölbasis. Zur Vielfalt gehören selbstverständlich auch Lieferverträge mit französischen Firmen. 10320 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Junghans (Drucksache V/3350 Fragen 66, 67 und 68) : Hat die Bundesregierung zu deutschen Mineralölfirmen und Banken Kontakte aufgenommen mit dem Ziel, ihre energiepolitischen Vorstellungen zu verwirklichen? Welche Ergebnisse sind in den Verhandlungen mit den deutschen Mineralölfirmen und Banken erzielt worden? Wie bewertet die Bundesregierung die Pressemeldungen zufolge von der Dresdner Bank abgegebene Erklärung, daß sie hinsichtlich ihrer Mineralölinteressenten keine den Absichten der Bundesregierung entgegenstehenden Schritte unternehmen wird? Der Bundesminister für Wirtschaft konferiert seit August des Jahres mit den deutschen Mineralölunternehmen. Gegenstand dieser Gespräche sind Art und Höhe der Wettbewerbsnachteile der deutschen Firmen sowie die Sicherung der Bezugsquellen in der Rohölförderung und im Rohöleinkauf. Dabei wird auch die Gründung einer gemeinsamen Rohölversorgungs-Gesellschaft erörtert. Über dieses Konzept wurden auch diejenigen auf dem deutschen Markt tätigen Gesellschaften orientiert, die sich vorwiegend im ausländischen Eigentum befinden. Selbstverständlich steht die Bundesregierung auch darüber hinausgehenden Formen der Kooperation deutscher Mineralölunternehmen — bis hin zur Fusion — mit Wohlwollen gegenüber. Da die Mineralölwirtschaft nicht nur ohne öffentliche Unterstützung auskommt, sondern darüber hinaus relativ hohe öffentliche Lasten zu tragen hat, verlangt dies jenes Maß an Zurückhaltung von der Bundesregierung, das unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung gebietet. Die Bundesregierung begrüßt die Haltung der Dresdner Bank und selbstverständlich auch die aller anderen Kreditinstitute, die ihre Mineralölinteressen mit der Mineralölpolitik abzustimmen wünschen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/3350 Frage 69) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Studie zur Strukturpolitik, welche eine große Unruhe besonders in den kleinbäuerlichen Betrieben hervorgerufen hat? Die Bundesregierung, nicht einmal der Kabinettausschuß für das Agrarprogramm hatte bisher Gelegenheit, die Arbeitsstudie zur „Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik" zu beurteilen. Dagegen liegen Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Die letztere haben Sie soeben in der Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage gehört. Die Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers erfolgte in seiner Regierungserklärung vom 16. Oktober 1968. Dabei erklärte er u. a.: „daß wir von solchen Prognosen keine mathemathisch verläßliche Genauigkeit erwarten können" und „daß wir alle Mittel anwenden werden, um für unsere bäuerliche Bevölkerung die Voraussetzungen für eine gesicherte und ihr gebührende Zukunft in unserem Volke zu schaffen". Dies deckt völlig auch die Auffassung des Herrn Bundesministers für Wirtschaft. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Westphal (Drucksache V/3350 Fragen 70, 71 und 72) : Warum wurde bisher die erforderliche Zustimmung zur Auszahlung von Stillegungsprämien an solche Zechengesellschaften des Steinkohlenbergbaus nicht gegeben, deren Zechen vor Inkrafttreten der Richtlinien der „Aktionsgemeinschaft Deutsche Steinkohlenreviere" (sogenannte Vorrichtlinienfälle) stillgelegt wurden und denen im März 1966 Gleichbehandlung im Rahmen des Möglichen in Aussicht gestellt worden ist? Haben neben den von der Stillegung der Kleinzeche „Justus" betroffenen Bergarbeitern auch Bergarbeiter anderer Zechen, die zu den Vorrichtlinienfällen gehören, bisher keine Hilfen aus vereinbarten betrieblichen Sozialplänen erhalten, weil die Stilllegungsprämien an- die Zechengesellschaften noch nicht ausgezahlt worden sind? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß durch die Ablehnung der Auszahlung von Stillegungsprämien an die Vorrichtlinienfälle die von diesen Stillegungen betroffenen Bergarbeiter weiterhin auf Hilfen und Abfindungszahlungen aus betrieblichen Sozialplänen warten müssen? Für diese Zechenstillegungen konnte noch keine Entscheidung über die beantragten Stillegungsprämien getroffen werden, da hierüber noch Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts und mit den betroffenen Zechen schweben. Der Bundesminister der Finanzen hat zugesagt, daß er die Prüfung in seinem Hause beschleunigt abschließen werde. Ja, dies gilt noch für 4 weitere Kleinzechen. Insgesamt haben damit etwa 200 Beschäftigte keine Leistungen aus betrieblichen Sozialplänen erhalten. Eine endgültige Entscheidung über die Anträge der betreffenden Unternehmen ist notwendig. Wäre sie positiv, hat sich das Problem erledigt; wäre sie negativ, ist wenigstens eine klare Lage für andere Aktionen zugunsten der Benachteiligten vorhanden. Öffentliche Mittel sind freilich auch dann erforderlich. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/3350 Frage 74) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10321 Werden seitens der Bundesregierung Pläne unterstützt, durch sogenannte Stillegungsprämien landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere in Grenzgebieten, aus der Produktion herauszuziehen? Die Bundesregierung unterstützt keine solchen Pläne; sie hat vielmehr die größten Bedenken gegen eine derartige Maßnahme. Die Stillegung von Grenzertragsböden stellt m. E. keine geeignete Maßnahme dar, um die landwirtschaftliche Produktion wirksam zu entlasten, da durch eine Intensivierung der in Bewirtschaftung verbleibenden Flächen der Erzeugungsausfall zum größten Teil ausgeglichen. werden könnte. Die Maßnahme würde einen Verwaltungs-, Kontroll- und Finanzierungsaufwand erforderlich machen, der in nur schlechtem Verhältnis zum ohnehin zweifelhaften Erfolg steht. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/3350 Frage 75) : Ist die Bundesregierung bereit, die durch Preiseinbruche hervorgerufene schwierige finanzielle Lage vieler Ansiedlerhöfe dadurch zu erleichtern, daß sie Zins- und Tilgungszahlungen für Darlehen aus Bundesmitteln in von der Witterung besonders benachteiligten Gebieten um ein Jahr und in den übrigen Gebieten um ein halbes Jahr aufschiebt und die Gesamtlaufzeit entsprechend verlängert? Preiseinbußen, die aufgrund der Schwierigkeiten bei. der Einbringung der Getreideernte 1968 regional im Bundesgebiet zu befürchten waren, hat die Bundesregierung bereits weitgehend durch eine wesentliche Erleichterung der Interventionsbedingungen aufgefangen. Hiervon sind im einzelnen die Mitglieder des Ernährungsausschusses des Bundestages Anfang September schriftlich unterrichtet worden. Außerdem bemüht sich die Bundesregierung um eine vorzeitige Auszahlung des im Haushalt 1969 eingeplanten Preisausgleichs. Die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages steht jedoch noch aus. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann mit der Auszahlung begonnen werden. Die entsprechenden Richtlinien sind den Ländern am 10. Oktober 1968 zugestellt worden. Soweit über diese Maßnahmen hinaus noch örtliche finanzielle Schwierigkeiten bestehen, wird — wie bisher — auch den Inhabern von Aussiedlerhöfen Erleichterung bei der Rückzahlung von Bundesdarlehen gewährt, sofern im Einzelfall nachgewiesen wird, daß die nach dem Haushaltsrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Stundung oder eine ähnliche Maßnahme gegeben sind und das betreffende Land hinsichtlich der Landesdarlehen ebenso verfährt. Von einer generellen Regelung muß jedoch abgesehen werden, da sie im Rahmen der erwähnten gesetzlichen Bestimmungen auf die Verhältnisse des Einzelfalles abzustellen ist. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/3350 Fragen 76 und 77) : Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach in Frankreich beabsichtigt ist, eine neue nationale Landwirtschaftspolitik mit Agrarpreisstützungen für das nächste Jahr in Höhe von 7,5 Mrd. Frs. durchzuführen? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls adäquate Maßnahmen durchzuführen, um die deutsche Landwirtschaft wettbewerbsfähig zu halten? Derartige Pressemeldungen sind nur insoweit richtig, als in ihnen darauf hingewiesen wird, daß zur Zeit in Frankreich eingehende Überlegungen für eine neue agrarpolitische Konzeption angestellt werden. Diese Überlegungen haben bisher noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt. Hiermit ist erst im Laufe dieses Monats, nachdem das franzöische Wirtschaftskabinett getagt hat, zu rechnen. Fest steht jedoch, daß in Verbindung mit den Überlegungen nicht an einen Ausbau oder eine Erweiterung der Agrarpreisstützung in Frankreich gedacht wird. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Angestrebt wird eine Reduzierung der ständig wachsenden finanziellen Aufwendungen des französischen Agrarhaushaltes auf Grund der EWG-Marktordnungen, obwohl Frankreich der größte Nutznießer der gemeinsamen Finanzierung ist. Dies zeigt, daß auch in Frankreich eine zunehmende Besorgnis wegen der ständig steigenden finanziellen Belastungen besteht, davon abgesehen, daß die bisherigen Maßnahmen ein Absinken der Einkommen der französischen Bauern nicht verhindern konnten. Die französischen Stellen sind sich im übrigen darüber im klaren, daß eine Neuorientierung der Agrarpolitik in Frankreich nur im Rahmen der EWG möglich ist. Die Bundesrepublik ist diesen Überlegungen in Frankreich durch ihr Agrarprogramm vorangegangen." Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/3350 Frage 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in einer Entschließung niedergelegte Feststellung der Allgäuer Kreisverbände des Bayerischen Bauernverbandes, daß die Grünlandbetriebe im Allgäu durch den rapiden Rückgang des Erzeugerpreises für Milch seit Jahresbeginn um 5 Pf je kg und damit um 13 % ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet seien, da ein Erreichen des europäischen Richtpreises von 39 Pf je kg wegen der Überschußproduktion in absehbarer Zeit nicht zu erreichen sei und ein Ausweichen auf andere Produktionszweige auf Grund der Struktur der Grünlandbetriebe im Allgäu und der klimatischen Verhältnisse nicht möglich sei und somit die auf den Grünlandbetrieben lastenden finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt werden könnten? Die Interventionsprodukte Butter und Magermilchpulver erzielen seit der gemeinsamen EWG- Milchmarktregelung, ab 29. 7. 1968, einen Auszah- lungspreis frei Molkerei von 38,9 Pf je kg Milch mit 3,7 % Fett, gegenüber 38,8 Pf einschl. Förderungszuschläge für die im Juli 1967 insgesamt verwertete Milch. Auch in Bayern liegen die Erlöse in den ersten 8 Monaten dieses Jahres im Gesamtdurchschnitt etwa auf der Höhe des Vorjahres (1967 37,7 Pf 1968 = 37,5 Pf) Rückgänge in den Erlösen von 5 Pf/kg Milch konnte ich weder in Bayern noch im Allgäu in den ersten 8 Monaten feststellen. Es mag allerdings richtig sein, daß die Anhebung der Schwellenpreise bei einigen Käsesorten noch keinen Ausgleich im Marktpreis gefunden hat. So besteht z. B. bei Schnittkäse zwischen Inlandsware und Drittlandsware noch immer ein Preisabstand bis zu 1,- DM/kg. Es wird Aufgabe der Molkereiwirtschaft sein, hier den Anschluß an das Qualitäts- und Preisniveau für Drittlandsware zu finden. Was den von Ihnen erwähnten europäischen Richtpreis anbetrifft, so möchte ich - wie so oft schon - wiederholen, daß es sich hierbei weder um einen Fest- noch Garantiepreis handelt. Der Richtpreis wird für die in der EWG insgesamt verkaufte Milch angestrebt, und zwar entsprechend den Absatzmöglichkeiten, die sich auf den Märkten außerhalb der Gemeinschaft bieten. Entwicklung der Auszahlungspreise für Milch in Bayern zur Beantwortung von Zusatzfragen: Milchauszahlungspreise für eine 3,7 %ige Milch Monat Emmentaler Weich- und Schnittkäse Industriemilch Land Bayern 1967 1968 1967 1968 1967 1968 1967 1968 Angabe in Pf/kg Januar 40,86 40,02 38,91 39,90 39,57 40,38 37,76 38,43 Februar 40,89 39,82 38,64 39,72 39,67 40,20 37,91 38,41 März 40,92 39,48 39,18 39,41 39,74 40,10 37,97 38,20 April 39,59 39,18 38,80 38,96 39,58 39,43 37,63 37,92 Mai 39,78 39,16 39,18 38,05 39,82 38,46 37,96 37,54 Juni 40,23 38,36 39,14 37,17 39,54 37,53 38,01 36,66 Juli 39,73 38,65 38,41 36,87 38,56 37,43 37,40 36,48 August 40,00 37,64 38,49 36,77 40,21 37,15 37,62 36,48 Januar bis August 40,00 39,00 38,8 38,4 39,1 38,8 37,7 37,5 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lenders (Drucksache V/3350 Fragen 79, 80 und 81) : Welche Absicht verbindet die Bundesregierung mit der Verordnung zur Einstellung der Trinkmilch auf 3,3 % Fettgehalt? Weshalb hat die Bundesregierung von der Möglichkeit eines differenzierten Milchangebotes nicht Gebrauch gemacht? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10323 Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse des Verbrauchers die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß eine auf einen Fettgehalt unter 3,3 % eingestellte Trinkmilch in Zukunft ebenfalls mit festen Abgabepreisen in Flaschen oder in nicht standfesten Einmal-Packungen angeboten wird? Auf diese Frage ist in der Begründung zu dem Entwurf der Änderungsverordnung, der Ihnen am 2. Oktober d. J. zugeleitet wurde, eingegangen worden. Ich möchte dazu noch einiges ergänzen. Die Entfettung der Milch bis auf einen Fettgehalt von 3,0 % resultiert aus einer Zeit, in der auf dem Milch- und Fettsektor eine Mangellage bestand. Da diese Situation überholt und der natürliche Fettgehalt der Milch tim Bundesdurchschnitt 3,74 % ist, besteht kein Grund mehr, dem Verbraucher eine entfettete Milch mit nur 3,0 % anzubieten. Bei einem Fettgehalt von 3,3 % wird eine vom Verbraucher gewünschte geschmackliche Qualitätsverbesserung erreicht, die sich wiederum absatzfördernd auswirken dürfte, denn in Ländern mit hohem Trinkmilchverbrauch wird die Milch mit natürlichem Fettgehalt (z. B. in Irland, Norwegen, der Schweiz, England und den USA) oder doch mit einem wesentlich höheren Fettgehalt als in der BRD verkauft (Finnland 3,8-4,0 %, Österreich 3,6 %). Außerdem bedeutet diese Erhöhung eine Anpassung an den Fettgehalt der Trinkmilch, der in der EWG mindestens in Kürze zu erwarten ist. Die folgenden Zahlen über den Fettgehalt der Trinkmilch lassen dies deutlich erkennen: Holland 3,2 % Fett Belgien 3,1 % Fett Frankreich 3,3 % Fett Italien natürlicher Fettgehalt Es besteht ein ausreichend differenziertes Milchangebot mit folgenden Milchsorten: Entrahmte Milch mit 2 % Fett, Trinkmilch mit 3,0 % Fett (ab 1. 11. 1968 = 3,3 %), Markenmilch mit 3,5 % Fett und Vorzugsmilch mit natürlichem Fettgehalt. Eine zu große Anzahl von Milchsorten in jeweils unterschiedlicher Verpackung mit verschiedenem Inhalt und Fettgehalt macht es dem Verbraucher unmöglich, Preisvergleiche anzustellen. Der Konsument kann nicht jeweils auf Grund der Verpackung, des Fettgehaltes und des Inhalts errechnen, ob die Milch preiswert oder teuer ist. Man würde durch eine stärkere Differenzierung dem Konsumenten die Markttransparenz nehmen. Im Entwurf der im nächsten Jahr in Kraft tretenden EWG-Trinkmilch-Regelung ist bereits vorgesehen, daß zwischen der fettärmeren (1,8 % oder 2,0 %) und einer einheitlichen Trinkmilchsorte keine Milch mit einem dazwischenliegenden Fettgehalt in Verkehr gebracht werden darf. Es kann der deutschen Milchwirtschaft nicht zugemutet werden, neben 4 Milchsorten noch eine weitere auf den Markt zu bringen und die erhöhten Kasten hierfür zu tragen, nachdem bereits jetzt übersehen werden kann, daß diese in der' kommenden EWG-Trinkmilchmarktordnung nicht mehr zulässig sein wird. Die Bundesregierung wird eine Milchsorte mit 2 % Fett (Vorschlag EWG 1,8 %) in Zukunft mit den gleichen Bedingungen regeln, die für Milch mit 3,3 % gelten. Die nach den geltenden Bestimmungen bereits jetzt zulässige Milch mit 2 % Fett war bis jetzt nicht preisgebunden. Da die Art der Preisregelung für die EWG noch nicht feststeht, erschien es nicht zweckmäßig, für diese Milch eine nationale Regelung für die kurze Übergangszeit zu treffen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3350 Frage 82) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auch die Studenten und Gäste von Jugendherbergen in die Aktion Sozialbutter zum Abbau des Butterberges miteinzubeziehen? Ja, sofern die Studenten und Gäste von Jugendherbergen im Rahmen der als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen (wie z. B. Mensa, Jugendherbergen) an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen. Die genannten Einrichtungen müssen sich allerdings verpflichten, den bisherigen Butterbezug mengenmäßig nicht einzuschränken, da andernfalls kein zusätzlicher Butterabsatz erzielt wird. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3350 Fragen 83 und 84) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bisher bei der Konzipierung und Vorbereitung der landwirtschaftlichen Modellgebiete gemacht? Aus welchen Gründen ist das für den Raum Oberpfalz vorgesehene landwirtschaftliche Modellgebiet noch immer nicht in das Stadium einer Realisierung getreten, obwohl es vor Monaten schon in der Presse groß angekündigt worden ist? Die bisherigen Erfahrungen der Bundesregierung bei der Konzipierung und Vorbereitung der beiden Modelle für die Sonderprogramme zur wirtschaftlichen Umstrukturierung kleinbäuerlicher Gebiete sind gut. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundes- und Landesressorts sowie weiteren Dienststellen — wie z. B. der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung — verläuft in bestem Einvernehmen. Das Sonderprogramm „Östlicher Oberpfälzer Wald" steht in den allerersten Anfängen. Dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, .Landwirtschaft und Forsten sind von meinem Hause 4,5 Mill. DM zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt worden, um die der Umstrukturierung dienenden landwirtschaftlichen Maßnahmen zu verstärken. Solche Strukturwandlungsprozesse sind leider nicht in Wochen oder Monaten zu vollziehen, auch wenn der Tenor einzelner Veröffentlichungen dies glauben lassen möchte. 10324 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3350 Frage 85) : Wie vereinbart sich mit dem neuen Agrarprogramm der Bundesregierung die Tatsache, daß vom Land Rheinland-Pfalz nach wie vor für Investitionsprogramme Zinszuschüsse nur gegeben werden nach Richtlinien, die von einer Richtgröße der Betriebe (etwa in der Gemeinde Meddersheim, Kreis Bad Kreuznach) von 14 ha für Ackerbaubetriebe oder 3,3 ha Weinbau ausgehen? Das Agrarprogramm der Bundesregierung ist die Zielkonzeption für die künftige Agrarpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Verwirklichung wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grunde ist ein Vergleich der Vorschläge des Agrarprogramms mit laufenden Förderungsmaßnahmen nicht möglich. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, daß ich keinen Einfluß auf die Gestaltung der von den Bundesländern ergänzend zu den Bundesrichtlinien erlassenen Landesrichtlinien nehme, wenn deren Bestimmungen sich innerhalb des Rahmens der Bundesrichtlinien bewegen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache V/3350 Fragen 86 und 87) : Welche Verwendung haben diejenigen 100 Mio DM gefunden, die aus dem Haushalt 1968, Einzelplan 10, aus dem Titel Getreidepreisausgleich in Höhe von 560 Mio DM abgezweigt und nicht an die Getreidebauern ausgezahlt wurden? Hat die Bundesregierung Einvernehmen mit der EWG-Kommission über die Verwendung der 100 Mio DM nach Frage 86 herbeigeführt? Die nicht dem direkten Getreidepreisausgleich zugeführten 100 Millionen DM sind folgendermaßen verwendet worden: a) Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe: 40 Millionen DM, (diese Mittel werden von den Ländern wahlweise in den von der Natur benachteiligten Gebieten oder zur allgemeinen Aufstockung des Ansatzes von Kap. 10 02 Tit. 959 mit der Maßgabe eines bevorzugten Einsatzes in Grünland- und Futterbaubetrieben verwendet). b) Wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen: 40 Millionen DM. c) Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft: 20 Millionen DM. Die unter a bis c aufgeführten Mittel sind den Ländern im April 1968 zugeteilt und von diesen bereits weitgehend ausgegeben worden. Die Bundesregierung hat die EWG-Kommission über die Grundzüge der beabsichtigten Verwendung der 100 Millionen DM bereits am 20. Dezember 1967 und in detaillierter Form am 23. Januar 1968 unterrichtet. Die Kommission hat die vorgesehenen Maßnahmen mit Schreiben vom 11. April 1968 ohne Einwendungen gebilligt. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3350 Fragen 88 und 89) : Inwieweit beeinflussen Futtermitteleinfuhren die Hohe der deutschen Milcherzeugung? Trifft es zu, daß eine Verteuerung der Futtermitteleinfuhren eine wegen der Überproduktion notwendige Teilkontingentierung der Milcherzeugung überflüssig machen würde? Für eine rationelle Milcherzeugung sind bestimmte Mindestleistungen je Tier notwendig, welche den Einsatz entsprechend zusammengesetzter Kraftfuttermittel erforderlich machen. Hierzu gehören insbesondere eiweißhaltige Kraftfuttermittel, die zum größten Teil aus Einfuhren stammen. Insoweit beeinflussen die eingeführten Kraftfuttermittel die deutsche Milchproduktion. Da bei der Milchproduktion ein verhältnismäßig kleiner Teil der Gesamtkosten auf laufende bare Ausgaben entfällt, dürfte sich m. E. durch eine Erhöhung des Preises für eingeführte Kraftfuttermittel das derzeitige Ungleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch auf dem gemeinsamen Milchmarkt kaum beseitigen lassen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3350 Frage 90) : Kann die Bundesregierung über den Abbau weiterer Einfuhrhemmnisse einen Beitrag zur Beendigung der Diskussion über die DM-Aufwertung leisten? Eine Politik der Stabiltät und des Wachstums verlangt von der Bundesregierung ständige Wachsamkeit und, wenn notwendig, adäquate und zugleich rasche Aktionen. Die Bundesregierung richtet deshalb alle ihre Bemühungen darauf, das erreichte Gleichgewicht zu bewahren. Sie ist ferner bestrebt, die hohen Überschüsse in der Handelsbilanz auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen, um damit zu einem besseren Ausgleich der Endnachfrage aus dem Inland und dem Ausland zu gelangen. Hierzu wird vor allem die Wiederbelebung der Konjuktur beitragen. Zusätzlich Impulse für die Einfuhr werden von dem weiteren Anstieg der Massenkaufkraft ausgehen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit auch, welche Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10325 der noch bestehenden Importhemmnisse abgebaut werden können. Die Steigerung der Einfuhr trägt zweifellos dazu bei, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu bewahren. Anstrengungen in dieser Richtung sind damit gleichzeitig auch ein Argument gegen Aufwertungsgerüchte. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlee (Drucksache V/3350 Frage 91) : Entspricht die Behauptung den Tatsachen, daß die Aufnahme der diesjährigen Getreideernte durch die erste aufnehmende Hand deswegen im Bundesgebiet auf die überall beobachteten Schwierigkeiten gestoßen sei, weil die Lagerräume der Einfuhr- und Vorratsstelle durch frühere Einfuhren aus Drittländern und insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten der EWG bereits gefüllt gewesen seien (Deutsche Bauernzeitung, Ausgabe Nr. 33 vom 15. August 1968, Seite 1)? Die in der Anfrage wiedergegebene Behauptung trifft nicht zu. Der Vorrat der Einfuhr- und Vorratsstelle an Drittlandsgetreide entsprach am 31. Juli 1968 (Ende des Getreidewirtschaftsjahres 1967/68) dem langjährigen Durchschnitt. Aus anderen Mitgliedstaaten der EWG sind in der Bundesrepublik im Getreidewirtschaftsjahr 1967/68 nachweislich nur 27 500 t interveniert worden. Diese Menge ist unbedeutend gegenüber der Gesamtintervention in der Bundesrepublik Deutschland im letzten Getreidewirtschaftsjahr von 970 000 Tonnen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3350 Fragen 92, 93 und 94) : Trifft es zu, daß die größten Kampfeinheiten der Bundesmarine, die Zerstörer der Hamburg-Klasse, die bereits 1955 auf Kiel gelegt wurden, aus technischen Gründen bis heute noch nicht voll einsatzfähig sind und dies auch möglicherweise nicht werden? Was sind die Gründe dafür, daß die Einsatzfähigkeit dieser Schiffe durch das Fehlen bestimmter waftentechnischer Einrichtungen bzw. durch mangelhafte oder fehlende, jedoch an sich notwendige Geräte anderer Art erheblich beeinträchtigt ist? Wann werden diese Mängel, über die man sich in Marinekreisen leider einig ist, beseitigt werden? Die Bundesregierung hat sich erst am 25. Januar 1968 in einem Bericht des Inspekteurs der Marine über die Gesamtkonzeption der Marine und die sich daraus ergebenden Planungen und Probleme vor dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages auch zu den Zerstörern der „Hamburg-Klasse" geäußert. Die Bundesregierung ist auch in Zukunft bereit, über die weitere Entwicklung im Verteidigungsausschuß eingehend zu berichten. Einzelheiten sind jedoch aus Sicherheitsgründen nicht geeignet, in einer Mündlichen Anfrage behandelt zu wenden. Frage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3350 Fragen 95 und 96) : Wie äußert sich die verschiedentlich gemeldete sowjetische Beobachtung des NATO-Manövers „Silver Tower"? Wie beurteilen die NATO-Stabe und die zuständigen Stellen der Bundesregierung die bei dem unter Frage 95 genannten Manöver zu wiederholtem Male festgestellten Beobachtungen durch sowjetische Aufklärungseinheiten? Die Beobachtung der NATO-Übung „Silver Tower" durch sowjetische See- und Seeluftstreitkräfte wurde aus den Erfahrungen zahlreicher früherer NATO-Übungen erwartet. Die Anzahl der sowjetischen Überwachungsfahrzeuge richtet sich normalerweise nach Umfang und Anlage ,der Übung. Zur Überwachung der Übung „Silver Tower" waren folgende sowjetische See- und Seeluftstreitkräfte im Seegebiet zwischen Island und norwegischer Westküste, im Kanal und in der Nordsee eingesetzt: 1 Raketenzerstörer 2 Zerstörer 2 Minensucher 6 bis 7 Spezialaufklärungsschiffe 8 bis 10 Aufklärungsflugzeuge und Hubschrauber. Schon mit Übungsbeginn standen zur Versorgung in den betreffenden Seegebieten drei Flottentanker bebreit. In internationalen Gewässern sind wegen des völkerrechtlichen Grundsatzes der Freiheit der Meere keine Einschränkungen des Schiffsverkehrs möglich. Diesen Grundsatz benutzten die sowjetischen Aufklärungseinheiten im Manövergebiet. Das spektakuläre Auftreten im Manövergebiet läßt die steigende Intensität der maritimen Politik der Sowjets erkennen. Es muß auch als eine Demonstration der hohen Mobilität und der bedrohlich zunehmenden Stärke ,der sowjetischen Kriegsmarine betrachtet werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Draeger (Drucksache V/3350 Fragen 97, 98 und 99): 10326 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 Ist die Verlegung von französischen Truppen aus der Garnison Saarlouis nach Nordwest-Frankreich im Einverständnis mit der Bundesregierung erfolgt? Kann die Bundesregierung erklären, ob diese Maßnahme bedeutet, daß Frankreich auf den Standort Saarlouis endgültig verzichtet hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die freigewordene Garnison Saarlouis für die Bundeswehr zu nutzen? Die Bundesregierung ist unterrichtet gewesen, daß das französische Heer seine Divisionen neu gliedert. In diesem Zusammenhang ist auch das Bataillon aus Saarlouis verlegt worden. Der Stadnort Saarlouis wird von den Franzosen nicht neu belegt. Die Übergabe aller Einrichtungen soll Ende Oktober 1968 an die Bundesrepublik erfolgen. Die Kaserne in Saarlouis ist vor dem 1. Weltkrieg gebaut und nach 1936 erweitert worden. Die Bundeswehr beabsichtigt, — nachgeordnete Teile des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung — nachgeordnete Teile der Sanitäts-Inspektion und — Geräte-Einheiten in Saarlouis unterzubringen. Damit werden auch die ca. 100 Wohnungen belegt und die anderen Standortanlagen — wie Übungsgelände und- Munitionsniederlage — einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden können. Die Einzeluntersuchungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/3350 Frage 100) : Kann die Bundesregierung eine Erklärung dafür abgeben, daß nach einer Pressemeldung dem 69jährigen Landwirt Josef Prinz aus Lommersum bei Euskirchen, der am 22. Mai 1967 im Zusammenhang mit einem Starfighter-Absturz starke Verbrennungen erlitt und wahrscheinlich nie mehr gesund werden wird, seitens der zuständigen Wehrbereichsverwaltung lediglich ein Schmerzensgeld von 2000 DM mit der Begründung gezahlt wurde, in seinem Alter könne nur eine 35%ige Beschädigung anerkannt werden, wäre er jedoch noch nicht 65 Jahre alt, hätte ihm eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit zuerkannt werden kennen? Die für die Regulierung des Schadens zuständige Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf hat die vorerwähnte Erklärung bei Zahlung des Schmerzensgeldbetrages nicht abgegeben. Wegen der endgültigen Höhe des Schmerzensgeldes schweben Vergleichsverhandlungen, die abgeschlossen werden, sobald das Ergebnis einer nochmaligen ärztlichen Untersuchung des Geschädigten vorliegt. Neben dem Schmerzensgeld forderte der Geschädigte — 69 Jahre alt und Rentner — zunächst ohne weitere Angaben Schadensersatz in Höhe von 50 000 DM für Verdienstausfall. Bei den Verhandlungen über diesen Anspruch hat ihn die Wehrbereichsverwaltung nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens mit Schreiben vom 30. April 1968 darauf aufmerksam gemacht, daß seine allgemeine Erwerbsfähigkeit vor dem Unfall nicht mehr als 50 % betragen habe. Die Verhandlungen über die Höhe des Verdienstausfalles konnten bisher nicht abgeschlossen werden, da noch eine gutachtliche Stellungnahme der Universitätsklinik in Bonn aussteht. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/3350 Frage 101) : Wann werden die wehrpflichtigen Abiturienten, die Medizin studieren wollen und ihre Zulassung zum Wintersemester 1968/69 bereits haben, aus der Bundeswehr entlassen? Ein fester Zeitpunkt für die Entlassung wehrpflichtiger Abiturienten zur Aufnahme des Medizinstudiums im Wintersemester 1968/69 ist nicht festgelegt worden. Diese Abiturienten sind nach der derzeitigen Regelung „so zeitig zu entlassen, daß sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihr Studium aufnehmen können." Die Entlassungsdienststellen können so dem unterschiedlichen Semesterbeginn an den einzelnen Hochschulen und den individuellen Bedürfnissen des Studienbewerbers, sich auf das Studium vorzubereiten, Rechnung tragen. In der Regel wird eine Entlassung zwei Wochen vor Semesterbeginn ausreichen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/3350 Frage 102) : Welches ist der gegenwärtige Sachstand in den Bemühungen um die Verlegung des Luft-Boden-Schießplatzes in Siegenburg, Landkreis Kelheim? Der Führungsstab der Luftwaffe hat Erkundungen wegen eines Ersatzgeländes für den Luft-BodenSchießplatz Siegenburg durchführen lassen. Es wurden zwei mögliche Ersatzgelände im Bereich des Freistaates Bayern erkundet. Eine Stellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei zu den Erkundungsergebnissen liegt bis jetzt noch nicht vor. Ein im Raum Nordwürttemberg erkundetes Objekt ist nicht weiter verfolgt worden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10327 Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/3350 Frage 103) : Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach Mitglieder der Bundesregierung beschlossen haben, 88 Maschinen des Typs „Phantom" in den USA für die Bundesluftwaffe zu kaufen? Das innerhalb der Bundesregierung zuständige Gremium, nämlich der Bundesverteidigungsrat, hat über die Beschaffungsvorlage „Phantom" beschlossen. Der Bundesminister der Verteidigung hatte vorgeschlagen, die Aufklärungskapazität der Luftwaffe durch Einführung von 88 RF-4E „Phantom" zu verbessern. Dieser Vorschlag wurde wiederholt dem Bundesverteidigungsrat und insbesondere dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages vorgetragen. Das geschäftsordnungsgemäße Zustimmungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Sobald der Verteidigungsausschuß abschließend Stellung genommen hat, wird der Bundesminister der Finanzen eine entsprechende Vorlage dem Haushaltsausschuß des Bundestages zur Beschlußfassung zuleiten. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/3350 Frage 104) : Ist es richtig, daß die US-Regierung der deutschen Luftfahrtindustrie für die Zeit nach dem Abschluß des „Phantom"-Vertrages „Kompensationsaufträge" in Höhe von rund 50 Millionen Deutsche Mark zugesagt hat? Nach den bisher getroffenen Abreden will die US-Regierung bei der Fa. Mc.Donnell darauf hinwirken, daß die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie zur Abgabe von Angeboten für Unteraufträge zu Fertigungsprogrammen dieser Firma im Umfange von 400 Mio DM aufgefordert wird. Für den Fall, daß Firmenaufträge nicht oder nicht in voller Höhe erteilt werden können, hat sich die US-Regierung bereit erklärt, ihrerseits Aufträge in Höhe von 200 Mio DM an die deutsche Industrie zu vergeben und hierbei die deutsche Luftfahrtindustrie vorzugsweise zu berücksichtigen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hein vom 17. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (Drucksache V/3350 Fragen 157, 158 und 159) : Welche Gründe haben dazu geführt, daß in einer bezahlten Anzeige des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Illustrierten „Stern" vom 29. September 1968 (Seiten 162 ff.) statistische Angaben über die Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes in den einzelnen Ländern Lateinamerikas veröffentlicht wurden? Beabsichtigt die Bundesregierung, solche statistischen Angaben kunftig auch für andere Länder zu veröffentlichen? Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß derartige statistische Angaben vor ihrer Veröffentlichung dem Deutschen Bundestag und den interessierten Kreisen der deutschen Wirtschaft zugänglich gemacht werden sollten? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat im „Stern" Nr. 39 vom 29. 9. 1968 eine 24seitige Dokumentation „Terra" veröffentlicht, mit der die deutsche Öffentlichkeit ausführlich über die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Länder Lateinamerikas und über den deutschen Beitrag zur Lösung dieser Probleme unterrichtet wurde. Da die Leistungen der deutschen Privatwirtschaft gerade in Lateinamerika einen beachtlichen Teil der deutschen Entwicklungshilfe ausmachen, wurde es für richtig erachtet, in dieser umfassenden Dokumentation auch die Gesamtsummen der garantierten Exportkredite für die einzelnen lateinamerikanischen Länder zu nennen, zumal entsprechende Leistungen international auf die Entwicklungshilfe angerechnet werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit beabsichtigt durch ähnliche Dokumentationen über Asien und Afrika das Bild über die Wirksamkeit deutscher Entwicklungshilfe in den drei großen Kontinenten abzurunden. Es wird jeweils im Einzelfall geprüft werden, welche Leistungen in diese Dokumentationen aufgenommen werden können. Bei der Erstattung von Länderberichten — insbesondere vor dem Bundestagsausschuß für Entwicklungshilfe — sind diese Zahlen für einzelne Länder auch schon in der Vergangenheit regelmäßig bekanntgegeben worden. Ferner wird der Haushaltsausschuß in regelmäßigen Abständen (t/2 Jahr) über die Entwicklung der Bundesgarantien unterrichtet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß grundsätzlich aktuelle statistische Angaben über den Umfang der Exportgarantien für einzelne Länder der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden sollten. Bei der vorliegenden Dokumentation handelte es sich um statistische Angaben für einen abgeschlossenen Zeitraum der Vergangenheit, die sich bis zum Zeitpunkt der. Veröffentlichung durch Zu- und Abschreibungen wesentlich verändert haben. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) (Drucksache zu V/3350 Frage 166) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zur Sendung des Zweiten Deutschen Fernsehens am Sonntag, dem 29. September 1968 über Verteidigungsprobleme ein, in der u. a. festgestellt wurde, daß die Bundeswehr nicht in der Lage sei, einem konventionellen Angriff auch nur kurze Zeit standzuhalten? Unter dem Titel „Die Bundeswehr muß reformiert werden" befaßt sich die genannte Sendung mit Auftrag und Struktur der Bundeswehr. Sie geht davon aus, daß ausschließlich gegen die Bundesrepu- 10328 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 blik Deutschland ein Angriff vorgetragen wird und der Angriff ausschließlich die Bundeswehr trifft. Diese unterstellte Lage ist Basis _für die Forderung des Verfassers, die Bundeswehr müsse allein in der Lage sein, einer Aggression erfolgreich zu begegnen. Diese Annahme ist irreal. Sie übersieht die Tatsache, daß die Bundesrepublik Mitglied der NATO ist und jede Aggression nach § 5 des NATO-Vertrages den Verteidigungsfall der Allianz auslöst. Jedem Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland treten daher die verbündeten Streitkräfte der Allianz gemeinsam entgegen. Die Bundeswehr ist in der Lage, als Bündnisarmee mit ihren Partnern ihrem Auftrag gerecht zu werden. Die Bundesregierung erinnert in diesem Zusammenhang an die gerade in den letzten Tagen von unseren Bündnispartnern erneut bestätigten Vertragsverpflichtungen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) (Drucksache zu V/3350 Frage 167) : Hält die Bundesregierung es für richtig, daß die offfentliche Diskussion über Probleme unserer militärischen Sicherheit seit langer Zeil fast ausschließlich auf Beiträgen von Organisationen und Informationsmedien beruht, ohne daß sie selbst offizielle und umfassende Informationen gibt? Es trifft nicht zu, daß die Diskussion über Sicherheitsfragen fast ausschließlich auf inoffiziellen Beiträgen beruht. Genau das Gegenteil ist der Fall. Grundlage der öffentlichen Diskussion sind offizielle Verlautbarungen, die ständig und laufend über Fragen der militärischen Sicherheit informieren. Die Bundesregierung verweist auf die Tatsache, daß seit der durch den Bundesminister der Verteidigung am 6. Dezember 1967 abgegebenen umfassenden Regierungserklärung zur deutschen Verteidigungspolitik, deren Inhalt heute noch unverändert gültig ist, sowohl der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 25. September wie der Herr Bundesminister der Verteidigung in seinen Beiträgen zu der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages am 4. April d. J. grundsätzliche Stellungnahmen zu diesem Thema abgegeben haben. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit durch eine Vielzahl ständiger offizieller Verlautbarungen des Bundesministers der Verteidigung und seiner Staatssekretäre über die aktuellen Probleme unserer Sicherheitspolitik unterrichtet. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) (Drucksache zu V/3350 Frage 168) : Wann gedenkt die Bundesregierung, das seit langer Zeit im Parlament geforderte und von der Regierung zugesagte Verteidigungsweißbuch vorzulegen, um die öffentliche Diskussion zu versachlichen? Die Bundesregierung hatte die Absicht, zur ersten Lesung des Bundeshaushaltes am 16. Oktober 1968 ein Weißbuch über die deutsche Verteidigungspolitik zur Begründung der Forderungen des Einzelplans 14 dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Bei einer Vorlage zu diesem Zeitpunkt hätte das Weißbuch nur wenig über die sicherheitspolitischen Auswirkungen der militärischen Intervention einiger Staaten des Warschauer Pakts in der Tschechoslowakei aussagen können. Die Bundesregierung hielt es daher aufgrund der Bedeutung der strategischen Veränderungen in Mitteleuropa für geboten, die Veröffentlichung des Weißbuches so lange zu verschieben, bis die auf November vorverlegte NATO-Konferenz Klarheit über die erforderlichen Konsequenzen geschaffen und die Bundesregierung ihre Maßnahmen beschlossen hat. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Franke (Hannover) (Drucksache zu V/3350 Fragen 164 und 165) : Wird die Bundesregierung ein gesondertes Investitionszulagegesetz Zonenrand- und Bundesausbaugebiete vorlegen? Bis wann wird die Bundesregierung das in Frage 164 genannte Gesetz vorlegen? Es trifft zu, daß die Bundesregierung ein Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen im Zonenrandgebiet und in den Bundesausbaugebieten vorbereitet. Die Investitionszulage soll für Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erweiterung von Betriebstätten im Zonenrandgebiet und in den Bundesausbaugebieten gewährt werden und einheitlich 10 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Wirtschaftsgüter betragen. Aus gesetzesökonomischen Gründen soll die Investitionszulage jedoch nicht durch ein gesondertes Gesetz, sondern im Rahmen eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1968 verwirklicht werden, in dem alle noch in dieser Legislaturperiode zu treffenden steuerlichen Maßnahmen zusammengefaßt werden. Im Hinblick auf die Bedeutung, die der Gewährung von Investitionszulagen für die bezeichneten Gebiete zukommt, soll das Gesetz die Bezeichnung „Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1968) " erhalten. Die Bundesregierung strebt an, die Vorarbeiten zum Zweiten Steueränderungsgesetz 1968 so rechtzeitig zum Abschluß zu bringen, daß das Gesetz noch vor Ablauf dieses Jahres den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt werden kann. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1968 10329 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 18. Oktober 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bucher (Drucksache zu V/3350 Fragen 160 und 161) : Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre gesamtstaatliche Verantwortung bei der Reform des Ingenieurschulwesens dadurch wahrzunehmen, daß sie sich in die von den Ministerpräsidenten der Länder für den 30. Oktober 1968 geplanten Beratungen über diese Frage einschaltet? Ist die Bundesregierung bereit, ihren Einfluß bei der Reform des Ingenieurschulwesens in einer Weise geltend zu machen, die den Vorstellungen und Vorschlägen des Studentenverbandes Deutscher Ingenieurschulen entgegenkommt? Eine direkte Einflußnahme auf die Reform des Ingenieurschulwesens, die zum Zuständigkeitsbereich der Länder gehört, ist nicht beabsichtigt. Ihre gesamtstaatliche Verantwortung veranlaßt die Bundesregierung jedoch, zu einer Meinungsbildung auch in dieser bildungspolitischen Frage zu gelangen und die Ergebnisse in gemeinsamen Gesprächen mit Vertretern der Länder sowie im Rahmen des Bildungsrates und des Wissenschaftsrates zur Geltung zu bringen. Die Frage, die praktisch eine Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Studentenverbandes Deutscher Ingenieurschulen bezweckt, läßt sich dahin beantworten, daß insbesondere der Beitrag zur Neugestaltung des 11. und 12. Bildungsjahres vor Eintritt in die Ingenieurschulen gut durchdacht und auch praktisch realisierbar zu sein scheint. Es ist erfreulich, daß hier nicht lediglich Proklamationen abgegeben und Forderungen aufgestellt, sondern daß Vorschläge für alle Einzelheiten der Durchführung angeboten werden. Man wird sich allerdings besonders dann nicht immer mit den Vorschlägen identifizieren können, wenn ihre Verwirklichung die bisher bewährten charakteristischen Merkmale der Ingenieurschulen in Frage stellen würde. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bucher (Drucksache zu V/3350 Frage 162) : Hat sich die Bundesregierung zur Einrichtung eines nationalen Bildungsrates entschlossen, weil die Arbeit des Wissenschaftskabinetts, des Wissenchaftsrates, des Bildungsrates und der Kultusministerkonferenz ihren Absichten nicht gerecht wird? Die Bundesregierung hat sich keineswegs für die Einrichtung eines „nationalen Bildungsrates" entschieden. Sie ist auch nicht der Auffassung, daß die Arbeit des Wissenschaftskabinetts, des Wissenschaftsrates, des Bildungsrates oder auch der Ständigen Konferenz der Kultusminister ihren Absichten nicht gerecht werde. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porsch (Drucksache zu V/3350 Frage 163) : Wird die Bundesregierung im Bereich ihrer Ministerien und Bundesdienststellen geeignete Aufgabengebiete, wie z. B. in der Arbeitsverwaltung, in Zukunft auch mit Soziologen besetzen? Die Bundesregierung wird auch künftig Soziologen in den Ministerien und in den nachgeordneten Behörden verwenden, soweit geeignete Arbeitsgebiete für Bewerber mit dieser Ausbildung vorhanden sind. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Oktober 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riegel (Göppingen) (Drucksache zu V/3350 Frage 169) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Bundesbahnverwaltung auf einen raschen Abschluß der Vereinbarungen fur den Bau der Bahnüberführung Geislingen/Steige zu drängen? Bei dem von Ihnen angesprochenen Bahnübergang handelt es sich um eine Kreuzung zwischen der Hauptstrecke der Deutschen Bundesbahn von Stuttgart nach Ulm—Augsburg—München und einem Gemeindeverbindungsweg, der den Stadtkern von Geislingen/Steige mit einem neuen Siedlungsgebiet verbindet. Die Kreuzungsbeteiligten (Bundesbahndirektion Stuttgart und Stadt Geislingen/ Steige) sind sich über die technische Durchführung der Beseitigung dieses Übergangs durch eine Straßenunterführung einig. Offen ist zwischen den Kreuzungsbeteiligten noch die Frage nach der Abgrenzung der Kostenteilungsmasse. Diese ist von entscheidender Bedeutung für die Höhe der Kostenanteile der Kreuzungsbeteiligten, des Landes BadenWürttemberg und des Bundes. Sowie diese Frage geklärt ist, werden die Kreuzungsbeteiligten die erforderliche Kreuzungsvereinbarung abschließen. Sodann wird die Vereinbarung dem Land BadenWürttemberg (Innenministerium, Hauptabteilung für Verkehr und Straßenbau) und dem Bundesminister für Verkehr zur Genehmigung vorgelegt. Ich werde darum bemüht sein, daß die Kreuzungsbeteiligten alsbald zum Abschluß der Kreuzungsvereinbarung gelangen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine weitere Zusatzfrage.


Rede von Prof. Dr. Claus Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Können Sie dem Haus ferner Mitteilung darüber machen, ob sich bei den von Ihnen genannten Eingebürgerten nachträglich herausgestellt hat, daß es sich bei ihnen um Sicherheitsrisiken gehandelt hat?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Köppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich bin nicht ganz sicher, Herr Kollege, ob es möglich ist, auf Grund der vorhandenen Statistiken diese Feststellung zu treffen. Ich werde mich aber darum bemühen.