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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Illerhaus.


Rede von Joseph Illerhaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Herr Bundeskanzler hat gestern. vormittag bei seiner Regierungserklärung mit Bedacht und mit Recht den außenpolitischen Teil, wozu ja auch der Teil über die ,Europapolitik gehört, an die Spitze seiner Ausführungen gestellt, während hier in der heutigen Diskussion dieser Teil seiner Ausführungen, sagen wir, ziemlich an das Ende der Diskussion gestellt worden ist. Aber Herr Dr. Apel hat schon mit Recht gesagt, wir müssen hier unseren Fraktionsfunktionären schon folgen, wenn überhaupt eine gewisse Ordnung hier im Hause eingehalten werden soll.
Ich glaube, unser Herr Bundeskanzler hat uns gestern einen sehr ausführlichen Bericht über den augenblicklichen Stand der Außenpolitik gegeben und insbesondere auch — soweit es ihm möglich war — eine Auskunft über das augenblickliche Verhältnis zwischen Deutschland und den anderen



Illerhaus
Mitgliedsländern der Gemeinschaft und im besonderen über das Gespräch zwischen unserem Herrn Bundeskanzler und ,der französischen Delegation unter Führung des französischen Staatspräsidenten de Gaulle. Lassen Sie mich dafür unserem Herrn Bundeskanzler im Namen der CDU/CSU-Fraktion sehr herzlich danken. Wir wissen, daß unser Herr Bundeskanzler in bezug auf europäische Angelegenheiten immer sehr engagiert gewesen ist. Er war schon Mitglied der Gemeinsamen Versammlung Kohle und Stahl nach Abschluß der Montanverträge, ich glaube, im Jahre 1956 oder 1957. Er ist also immer schon auf europäischem Gebiet tätig gewesen.
Diese heutige Debatte bietet uns nun eine willkommene Gelegenheit, uns wieder einmal über den State of Europe einen Überblick zu verschaffen. Dieses Hohe Haus hat seit 1950 häufig und zum Teil oft leidenschaftlich über das Problem der Einigung dieses europäischen Kontinents diskutiert. Ich erinnere an die Debatten über die Ratifikation des Montanvertrages, ich erinnere an die Diskussion um die Ratifikation der Römischen Verträge. Es wäre sicherlich sehr nützlich, sich hin und wieder an diese Anfänge der europäischen Integration zu erinnern, und vor allem an den Elan, mit .dem die Bundesregierung unter Konrad Adenauer, unterstützt von der großen Mehrheit dieses Hauses, damals an dieses wahrhaft historische Werk herangegangen ist; denn leider müssen wir feststellen, meine Damen und Herren, daß von diesem Elan, von diesem starken politischen Willen, der uns früher alle erfüllte, vieles verlorengegangen zu sein scheint.
In der Präambel zu den Römischen Verträgen heißt es unter anderem: „In dem festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen, und entschlossen, durch diesen Zusammenschluß ihre Wirtschaftskräfte, Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas. die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen ...".
Nun, meine Damen und Herren, was für große Worte sind damals gesprochen worden! Heute kann festgestellt werden, daß die Erwartungen des Bundestages und auch der Bundesregierung im sogenannten politischen Bereich bisher nicht erfüllt worden sind. Die europäische Vollföderation, die das Ziel war, nämlich neben der Wirtschaftspolitik auch die Außen- und Verteidigungspolitik in die Integration einzubeziehen, ist leider bisher gescheitert.
Ich erinnere Sie an die letzte gemeinsame Initiative der sechs EWG-Staaten. Das war die Konferenz der Staats- und Regierungschefs, die im Juli 1961 in Bonn stattgefunden hat. Auf dieser Sitzung wurde damals beschlossen, eine Kommission von Regierungssachverständigen mit der Ausarbeitung eines neuen Vertrages über die politische Zusammenarbeit in Europa zu beauftragen. Die Arbeiten sind aufgenommen. Sie erinnern sich an den sogenannten Fouchet-Plan, an den Catani-Ausschuß. Sehr bald aber wurden anscheinend unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten sichtbar, und die Verhandlungen wurden abgebrochen.
Bei den in der Zwischenzeit abgehaltenen Konferenzen auf höchster Ebene, der sogenannten EWG-Gipfelkonferenz, wurde zwar immer wieder die Notwendigkeit eines politisch geeinten Europas, beginnend mit einer engeren Zusammenarbeit der sechs EWG-Länder, mit eindringlichen Worten hervorgehoben, aber konkrete Schritte, geschweige denn irgendwelche Erfolge, sind ausgeblieben. Die wirtschaftliche Integration ist entgegen dem Geist und der Präambel der Verträge zum Selbstzweck geworden. Man spricht überhaupt nicht mehr oder kaum noch über eine politische Einheit, man spricht nur noch von der Wirtschaftsunion.
Die EWG wird eingemauert und kann nichts mehr von jenem politischen Dynamismus beweisen, der sie einst so anziehend gemacht hat. Es kommt doch wohl nicht von ungefähr, daß die Anziehungskraft der Gemeinschaft auch auf die Bevölkerung in dritten Ländern merklich verloren hat, wie erst kürzlich eine Meinungsumfrage in Großbritannien ergeben hat. Es hat allen Anschein, daß die EWG, wie eine große deutsche Tageszeitung in den vergangenen Tagen geschrieben hat, politisch ausgehungert wird, da ihr ein Mitgliedsland mehr und mehr die Integrationsnahrung entzogen hat.
So stehen wir vor der ernsten Gefahr, daß diese Europäische Gemeinschaft zu einem Europa der Abschöpfungen und der Erstattungsbeträge wird. Daß man mit einem solchen Europa keine Begeisterung mehr entfachen kann, die vor allem auch unsere Jugend mitreißt, bedarf wohl keiner Frage.
Wenn ich von einem Lande spreche, so möchte ich das unterstreichen, was der Kollege Apel soeben gesagt hat. Es ist nicht nur ein Land, sondern in der einen oder anderen Frage gibt es überall Schwierigkeiten. Für den festen Willen, Hoheitsbefugnisse auf eine supranationale Behörde zu übertragen, ist — Gott sei's geklagt! — nicht mehr die alte Bereitschaft vorhanden.
Was kann angesichts dieser Situation geschehen, und welche unmittelbaren Aufgaben könnte die Europäische Gemeinschaft demnächst in Angriff nehmen? Es geht zunächst einmal — ich darf hier an das anknüpfen, was auch Herr Kollege Apel gesagt hat — um die innere Konsolidierung der Gemeinschaft.
Wenn seit dem 1. Juli die Zollunion verwirklicht ist und auch die gemeinsame Agrarpolitik im wesentlichen festliegt, so ist damit zwar ein bedeutender Schritt auf dem Wege der Wirtschaftsintegration getan, jedoch liegt die Vollendung einer echten und vollständigen Wirtschaftsunion noch vor uns. Fahren Sie einmal heute in die Niederlande und kommen in Venlo an die Grenze oder umgekehrt von Holland nach hierhin, dann wird Sie der Zollbeamte genauso fragen wie bisher: „Haben Sie etwas zu verzollen oder anzugeben?" Wenn Sie dann sagen: „Wir haben doch eine Zollunion!", wird er Ihnen sagen: „Na ja, das sind keine Zölle mehr, aber es sind steuerliche Abgaben, die entrichtet werden müssen." Das ist für den Verbraucher und



Illerhaus
für den Bürger völlig gleichgültig, ob es sich um Zölle oder um Steuern handelt. Also von einer echten Wirtschaftsunion können wir erst sprechen, wenn auch die Steuergrenzen beseitigt sind und es zu einem wirklich freien Warenverkehr kommen kann.
Ich denke hier auch an die gemeinsame Handelspolitik, vor allem gegenüber den Staatshandelsländern. Hier sind wir, glaube ich, in der Gefahr, angegriffen zu werden, weil wir in der Frage des Osthandels in der Gemeinschaft bremsend gewirkt haben. Die gemeinsame Handelspolitik ist nicht etwa, wie vielleicht die Sozialpolitik, in den Verträgen so angerissen worden, sondern nach den Verträgen muß am Ende der Übergangszeit, d. h. also Ende Dezember 1969, die gemeinsame Handelspolitik betrieben werden. Daran geht kein Weg vorbei, wenn wir nicht außerhalb der Verträge handeln wollen.
Meine Damen und Herren, hier bleibt noch eine ganze Menge zu tun. Hier haben wir wirklich die Möglichkeit, im Rahmen der Verträge alle, Mitgliedsländer der Gemeinschaft aufzufordern — und uns selbst, unsere eigene Regierung —, sich vertragsgemäß zu verhalten. Die französische Regierung betont bei jeder Gelegenheit, wie sehr sie am inneren Ausbau der Gemeinschaft interessiert ist. Nun, meine Damen und Herren, wir sollten sie hier beim Wort nehmen; denn das gehört mit zu den Beschlüssen von Luxemburg, damals bei der ersten großen Krise, daß sich die französische Regierung bereit erklärt hat, neben der Agrarunion auch die Wirtschaftsunion zu vollenden. Daran können wir sie erinnern, und hier erinnern wir sie nur an etwas, wozu sie im Rahmen der Römischen Verträge verpflichtet ist.
Aber ich sprach vorhin auch von gewissen anderen Partnerländern. Da ist es wieder so, daß man den inneren Ausbau der Gemeinschaft davon abhängig macht, daß Großbritannien vorher beitritt, von dem Beitritt anderer Länder also, und sogar ein Junktim daraus macht. Auch das würde ich für unzulässig halten, hier ein Junktim zu schaffen. Das widerspricht nämlich den Römischen Verträgen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf ein gewisses Integrationsgefälle hinweisen, das in den letzten Jahren immer mehr sichtbar geworden ist. Die fast als perfekt zu bezeichnende Integration auf dem Agrarsektor mit mehr oder weniger zentralistischen Marktordnungen ist bisher nicht durch entsprechende Integrationsbemühungen auf dem gewerblichen und industriellen Sektor ergänzt worden. Die Bundesrepublik, die hier positiv mitgearbeitet hat und zum Teil erhebliche Opfer hierfür gebracht hat — ich erinnere an die Senkung des Getreidepreises, ich erinnere an unsere steigenden Aufwendungen für den europäischen Agrarfonds —, kann, glaube ich, mit gutem Recht darauf bestehen, daß diejenigen Partnerstaaten, denen damit ein besonderes Entgegenkommen gezeigt wurde, nunmehr auch die Integration auf den übrigen Sektoren energisch vorantreiben. Ich möchte dabei an die Notwendigkeit der Harmonisierung der Steuerpolitik erinnern. Ich sagte eben, eine Wirtschaftsunion haben wir erst dann voll und ganz, wenn auch die Steuerprobleme geregelt sind.
Lassen Sie mich ein zweites wichtiges Problem ansprechen, daß unsere Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen muß, und zwar die Fusion der drei europäischen Gemeinschaften zu einer einzigen Gemeinschaft. Dieser Aufgabe hat sich die zusammengelegte Kommission unterzogen. Hierfür ist eine Frist von drei Jahren vorgesehen. Wenn man daran denkt, daß dieser neue Vertrag dann auch noch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden muß, dann wird einem klar, daß es die höchste Zeit wird, daß wir mit dieser Arbeit beginnen.
Ich glaube, hier aber auch eines sagen zu dürfen und sagen zu müssen. Im großen und ganzen hat sich der bisherige EWG-Vertrag bewährt. Er kann also durchaus die Grundlage eines neuen, gemeinsamen Vertrages werden. Es sind zwar einige Änderungen durchaus nötig; ich denke hier z. B. an die Energie- und Forschungspolitik. Aber ich möchte glauben, daß in diesem neuen Vertrag auch eine Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments angesprochen werden muß. Es ist einfach unmöglich, meine Damen und Herren, daß die nationalen Parlamente Kontrollrechte abgeben und diese nicht von einem Parlament in Europa wahrgenommen werden, sondern daß sie vom Ministerrat, von der Bürokratie und teilweise von den Kommissionen wahrgenommen werden;

(Beifall bei den Regierungsparteien)

ein Zustand, meine Damen und Herren, der für uns als Parlamentarier einfach unmöglich ist.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eines zu diesem vor uns stehenden neuen Vertrag sagen. Es muß unter allen Umständen verhindert werden, daß der neue Vertragstext eine Verwässerung des bisher erreichten Integrationsgedankens enthält; und die Gefahr ist sehr groß, meine Damen und Herren. Sie kennen die Auffassung der französischen Regierung, und ich sage hier dazu, meine Damen und Herren: auch anderer Regierungen, nicht nur der französischen. Man möchte von dieser Integration zumindest nicht mehr soviel wissen wie 1958. Hier gilt es in der Tat, wachsam zu sein, wenn diese Dinge zur Debatte stehen. Es wird auch die Rede von der gemeinsamen Währungspolitik und vor allen Dingen von der neuen Politik auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technologie sein.
Lassen Sie mich das dritte große Problem anschneiden, und zwar die Beitritts- und Assoziierungswünsche anderer Länder. Wir haben uns als Deutscher Bundestag immer für den Beitritt Großbritanniens und der anderen beitrittswilligen Länder ausgesprochen. Ich glaube, diese Erweiterung ist aus wirtschaftlichen und politischen Gründen erstrebenswert und notwendig. Wenn ich an die Ereignisse in der CSSR denke, muß ich mich doch fragen: wo war eigentlich damals die Stimme Europas? Die hat es doch einfach nicht gegeben.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Wenn es jemals sichtbar wurde, wie notwendig es
ist, eine politische Gemeinschaft in Europa zu schaf-



Illerhaus
fen, dann waren es jene Tage in der Tschechoslowakei, die uns allen die Augen geöffnet haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Konsequenzen, die wir aus den Ereignissen in der Tschechoslowakei ziehen müßten, sollten doch wirklich für alle Mitgliedsländer eine letzte Warnung sein, in dieser Beziehung aktiv zu werden.
Sicherlich, der Herr Bundeskanzler hat mit Recht gesagt, wenn wir heute mit den Beitrittsverhandlungen begännen, könne niemand annehmen, daß wir etwa Ende dieses oder des nächsten Jahres die Verhandlungen abschließen können. Es werden in der Tat zwei, drei Jahre darüber ins Land gehen, ehe wir zu einer Einigung kommen. Aber wenn man anfängt, liegen immer noch die drei Jahre vor uns. Wenn man nach drei Jahren anfängt, sind es schon sechs Jahre. Das zeigt doch, wie notwendig es ist, jetzt mit den Verhandlungen zu beginnen und sie nicht von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen. Wenn bei der Gründung der Montanunion oder bei den Verhandlungen über die Römischen Verträge solche Bedingungen an einzelne Mitgliedsländer gestellt worden wären, wie man sie jetzt an Großbritannien und andere Länder stellt, wären die Römischen Verträge nie unterschrieben worden, und wir wären nie zu einem Ergebnis gekommen.
Worauf es ankommt, ist die möglichst schnelle Aufnahme von Verhandlungen mit Großbritannien und den anderen Ländern. Denn ein Urteil kann man doch erst im Rahmen dieser Verhandlungen abgeben. Erst wenn solche Verhandlungen geführt werden, kann man feststellen, ob man zu einem Ergebnis kommen kann oder nicht. Man kann doch nicht einfach sagen: Wir könen nicht verhandeln, weil wir nicht wissen, wie die Dinge auslaufen werden.
Eine gute Grundlage hierfür scheint uns der Vorschlag der Bundesregierung zu sein, der auf ein sogenanntes Arrangement hinausläuft. Dieser Vorschlag — darüber sind wir doch sicher mit der Bundesregierung einig — ist ein absolutes Mindestprogramm, das wir vorgelegt haben. Wir sind sogar glücklich darüber, daß die britische Regierung von ihrem einmal eingenommenen Standpunkt „Alles oder nichts" weggegangen ist und heute bereit ist, überein Arrangement mit uns zu verhandeln, wenn diese Verhandlungen dann zu einem eventuellen Beitritt führen.
Wir sollten Frankreich an die Gespräche vom 16. Februar erinnern. Der Herr Bundeskanzler hat gesagt und noch einmal betont, daß die französische Regierung bei den jetzigen Gesprächen erneut zu ihrer Zusage vom 16. Februar gestanden hat. Deshalb sollte die Bundesregierung den Franzosen sagen: Hic Rhodus, hic salta, nun wollen wir auf dem Boden dessen verhandeln was ihr im Februar selbst zugestanden habt.
Wenn die französische Regierung sich in der Tat strikt weigert, irgend etwas zu tun oder einer Sache zuzustimmen — einem Arrangement oder so ähnlichem -, dann muß man sich nicht wundern, wenn immer wieder von allen möglichen Seiten gefordert wird, die Zusammenarbeit mit Großbritannien und den anderen Ländern auf den Gebieten, die nicht durch die Verträge gedeckt sind, zunächst auch ohne Frankreich aufzunehmen. Ich sage: man muß sich nicht wundern, wenn solche Vorschläge dann auftauchen. Da denkt man natürlich an das Gebiet der Technologie oder an die Rüstungswirtschaft oder an eine engere politische Koordination. Sie wissen —Herr Apel hat soeben noch einmal darauf hingewiesen —, daß solche Vorschläge jetzt wieder von Belgien, von den Niederlanden und von Italien gemacht worden sind. Die französische Regierung sollte die darin liegende Gefahr einer abermaligen Spaltung im freien Teil Europas endlich klar erkennen und sie unter allen Umständen abwehren.
Ich denke daran, daß der französische Staatspräsident nach den Zeitungsberichten hier in Bonn auf die Frage, ob er sich eine EWG auch ohne Frankreich vorstellen könne, geantwortet hat: An sich schlecht, aber wenn es sein müßte, könnte Frankreich auch ohne die EWG leben. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt — ich habe das vor 14 Tagen schon im Europäischen Parlament gesagt —: wenn der französische Staatspräsident sich von Sachverständigen beraten läßt, wird er feststellen, daß er nur unter allerschwerster eigener Schädigung aus der EWG heraus kann. Aber wir wissen aus der Vergangenheit, daß in Frankreich sehr oft sachliche Momente von politischen Ansichten überdeckt werden, und da muß man allerdings mit allem rechnen.
Der französische Ministerpräsident Debré hat davon gesprochen, daß eine Erweiterung zum jetzigen Zeitpunkt ein Sprung ins Ungewisse sei. Ja, meine Damen und Herren, war denn nicht 1957 die Gründung der ganzen Europäischen Gemeinschaft ein Sprung ins Ungewisse? Sind wir denn nicht 1958 von diesem Elan ausgegangen, Europa zu schaffen, und haben wir nicht gesagt: Wir wollen anfangen, dann werden wir auch mit den Schwierigkeiten fertigwerden?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich glaube, man sollte die großen Chancen dabei sehen und voranmachen.
Der Herr Bundeskanzler hat gesagt — auch ich bin da nicht recht mitgekommen, und ich weiß nicht, ob der Eindruck erweckt worden ist, als ob wir uns in Europa zuviel vorgenommen hätten —, man solle nicht dogmatisch, sondern pragmatisch vorgehen. Ich bin der Meinung — lassen Sie mich das offen sagen —: wenn Frankreich z. B. zu den Beitrittsabsichten Großbritanniens nein gesagt hat, so handelt Frankreich damit im Rahmen der Verträge; denn nach den Römischen Verträgen hat Frankreich, hat jedes Mitgliedsland das Recht, nein zu sagen. Ob es politisch oder moralisch richtig handelt, ist eine andere Frage; aber wir sollten jedenfalls die französische Regierung — und alle anderen, auch uns selbst — bei den Dingen, die im Rahmen der Verträge gemacht werden müssen, jeden Tag daran erinnern, daß wir hier etwas zu tun haben.
Die europäischen Einigungsbestrebungen, die in den 50er Jahren von Adenauer, de Gasperi, Schuman und Henri Spaak unternommen worden sind,



Illerhaus
sind — das müssen wir leider Gottes feststellen — ins Stocken geraten. Eine allgemeine Lethargie scheint sich auszubreiten, und die Europäische Gemeinschaft läuft Gefahr, sich in die Winterquartiere zurückzuziehen, wie ein Brüsseler Journalist vor einigen Tagen geschrieben hat.
In dieser Situation dürfen wir unter keinen Umständen resignieren. Unsere Jugend und die kommenden Generationen hätten kein Verständnis dafür, wenn wir das europäische Integrationswerk, das größte Werk in der Nachkriegsgeschichte, verkümmern ließen. Wir müssen alle unsere Bemühungen darauf richten, das Erreichte zu bewahren und Fortschritte in neuen Bereichen zu erzielen.
Die deutsch-französische Freundschaft und die Zusammenarbeit mit Frankreich bleibt das Kernstück und das Fundament der europäischen Einigung. Lassen Sie mich auch das sagen: Es werden viele Verträge zwischen Ländern auf Regierungsebene abgeschlossen, die bei der Bevölkerung nicht ankommen. Wenn je ein Vertrag bis in die Bevölkerung hinein weite Zustimmung gefunden hat, dann ist es der deutsch-französische Vertrag.

(Beifall in der Mitte.)

Der Mann auf der Straße in Deutschland und in Frankreich freut sich darüber. Fragen Sie unseren Bundesminister für Familie und Jugend einmal, wie sich der deutsch-französische Jugendaustausch entwickelt hat — viel weiter und größer und besser, als wir je zu hoffen gewagt haben! Das ist eine Hoffnung, die wir nähren und pflegen sollten.
Aber in einem stimme ich und stimmen, glaube ich, wir alle dem Bundeskanzler zu: es kann nicht in Frage kommen, die These zu verteidigen, Großbritannien statt Frankreich in die EWG aufzunehmen. Das wäre, glaube ich, verhängnisvoll. Wir müssen das, was wir haben, behalten und versuchen, mehr zu erreichen. Wir müssen jede Anstrengung unternehmen, um die Sechsergemeinschaft innerlich zu entwickeln und auch zu erweitern.
Ich möchte daher den Herrn Bundeskanzler und auch die Herren Bundesminister des Auswärtigen, der Finanzen, für Wirtschaft und Landwirtschaft eindringlich bitten, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen und mit aller Energie und mit viel Phantasie und vor allem mit einem festen politischen Willen neue Impulse in die europäische Einigung zu bringen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

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