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ID0518932600

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    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
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    Rede von Dr. Hans Apel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Mir ist das durchaus bekannt. Ein Herr der französischen Botschaft hat mich heute noch sehr deutlich darauf aufmerksam gemacht, damit es in meinem Gedächtnis bleibt. Aber sehen Sie: wir haben auch mit den Franzosen sehr unangenehme Erfahrungen gemacht. Ich würde also sagen: das ist kein Argument. Wir müssen einfach sehen, wie wir hier vorankommen. Ich selber habe ja auch meine Zweifel angemeldet, ob der HarmelPlan in dieser Art und Weise praktikabel ist. Es kommt also darauf an, innerhalb der EWG mit den Franzosen ständig politisch aktiv über diese Fragen zu reden.
    Da gibt es nun auch eine Aussage des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung, die uns etwas beunruhigt. Der Herr Bundeskanzler hat Bezug genommen auf die gemeinsame Erklärung der französischen und der deutschen Regierung vom



    Dr. Apel
    16. Februar dieses Jahres und hat gesagt, die Franzosen seien doch damals zu einem handelspolitischen Arragement bereit gewesen. Er hat das begrüßt und gesagt, die Franzosen stünden heute auch-noch dazu. Wir müssen den Bundeskanzler daran erinnern, daß in dieser Erklärung vom 16. Februar nicht nur gesagt wird: „Wir wollen ein Handelsarrangement mit England suchen", sondern von der französischen und der deutschen Regierung auch gesagt worden ist: „Wir müssen auch die Frage des britischen Beitritts weiterverfolgen". Wir wissen zwar, daß die Franzosen dabei der Meinung waren, daß dieses Thema in eine spätere Zukunft vertagt werden sollte. Dennoch müssen wir die Franzosen auf diese Aussage festlegen und darauf bestehen, daß dieses Thema auf der Tagesordnung bleibt, da es für uns entscheidend und lebenswichtig ist.
    Lassen Sie mich in vier Punkten zusammenfassen:
    Erstens. Die EWG steht für uns nicht zur Diskussion und Disposition. Sie ist für unseren Wohlstand zu bedeutsam, als daß wir sie in der europäischen Diskussion in Frage stellen könnten.
    Zweitens. Es wäre sicherlich falsch, den Gaullismus für alle aktuellen Schwierigkeiten allein verantwortlich zu machen, wenn er auch ein gerüttelt Maß an Verantwortung trägt.
    Drittens. Wir sind in der Frage des britischen Beitritts nicht auf irgendwelche schematischen institutionellen Regelungen festgelegt, die in den europäischen Verträgen vorgegeben sind. Wir sind da ganz flexibel. Aber wir müssen darauf bestehen, daß die Schritte in diese Richtung getan werden. Denn erstens können wir es nicht akzeptieren, daß Wirtschaftswachstum in Westeuropa, das durch eine Erweiterung der Gemeinschaft möglich wäre, nicht eintritt, und zweitens brauchen wir dringender denn je die feste westeuropäische Solidarität.
    Viertens. Die gaullistische Europapolitik will dazu führen, daß Europa im Dialog der Giganten in Ost und West mit einer Stimme spricht. Wir finden das gut. Wir unterschreiben diese Zielsetzung. Wir meinen allerdings, daß die französische Politik zu diesem Ziel nicht führen wird. Darauf immer wieder deutlich hinzuwirken ist die Aufgabe der Bundesregierung und dieses Hohen Hauses.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und Abgeordneten der FDP. —Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Staratzke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Werner Staratzke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nun auch in der Lage wie Herr Kollege Apel, daß ich nicht weiß, ob man jetzt erst zur Europapolitik sprechen soll oder ob noch die Finanzplanung dran ist. Ich darf mir erlauben, ein paar Anmerkungen zu beidem zu machen.
    Zunächst zur Europapolitik. Heute vormittag ist viel über die ablehnende Haltung Frankreichs und seines Staatspräsidenten gesagt worden. Wir haben zu fragen, ob die Bundesregierung immer ihren Teil zu einer Integration beigetragen hat oder ob sie nicht da und dort auch in dem berühmten Glashaus sitzt oder gesessen hat.
    In einem Punkt möchte ich hier zumindest die Frage stellen — ich will mich wirklich auf diesen einen Punkt konzentrieren —, ob hier im Sinne einer europäischen Zusammenarbeit von seiten der Bundesregierung richtig gehandelt wird. Wir haben in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Zollunion erreicht, und wir stehen bekanntlich kurz vor dem Ende der in den Römischen Verträgen festgelegten Übergangszeit. Die Kommission bemüht sich nun seit längerer Zeit um das Einverständnis der sechs Regierungen zu einem handelspolitischen Instrumentarium, das einfach notwendig ist, um überhaupt eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittländern zu betreiben. Anders ausgedrückt: Dieses Instrumentarium sollte der Gemeinschaft eigentlich die ersten Schritte auf dem Wege zu einer Harmonisierung der sehr unterschiedlichen Handelspolitik der sechs Staaten gestatten. Es ist ganz selbstverständlich, daß bei einer wirklichen Integration, auf eine Wirtschaftsunion hin gerichtet, diese Gemeinsamkeit erreicht werden muß; denn es ist auf die Dauer einfach unmöglich, daß die eine Regierung eine extrem liberale und eine andere Regierung eine extrem restriktive Handelspolitik betreibt.
    Da s muß selbstverständlich zu Wettbewerbsverzerrungen aller Art und im Endeffekt zu Schäden in der Wirtschaft führen.
    Nun hat einzig und allein die deutsche Regierung, wie bekannt geworden ist, im Ministerrat der EWG am 31. Juli dieses Jahres eine Aufschiebung der Beratungen über dieses Instrumentarium für die gemeinsame Handelspolitik verlangt, während die anderen darauf drängen, daß es wegen des Interesses an einer solchen gemeinsamen Politik endlich zu einer Verabschiedung kommt. Meine Damen und Herren, ich führe diesen Fall besonders deshalb an, weil es eben schlecht ist, nur mit Steinen zu werfen, wenn man möglicherweise auch selbst im Glashaus sitzt, zumal das gemeinsame Instrumentarium, das ich hier angesprochen habe, zum mindesten nach den vorliegenden Entwürfen noch nicht einmal zur völligen Aufgabe jeder handelspolitischen Souveränität zwingt. Aber es ermöglicht eben doch eine stärkere Annäherung unter den Sechs.
    Es würde meine Freunde und mich sehr interessieren, zu hören, mit welcher Begründung sich die Bundesregierung dieser Gemeinsamkeit immer wieder entzieht. Ich möchte auch nicht verhehlen, daß — ich will mich vorsichtig ausdrücken, um den Frieden hier nicht zu stören — oftmals der Eindruck entsteht, daß es in den hierfür zuständigen Ministerien auf der einen Seite offenbar Europäer gibt, auf der anderen Seite aber — und sie scheinen mir nicht in der Minderzahl zu sein — Nichteuropäer vorhanden sind.
    Soviel zu dieser einen Frage, die ich hier doch gern zur Europapolitik loswerden wollte, weil es eben doch notwendig ist, daß man die Wahrheit vor diesem Hause sagt.



    Dr. Staratzke
    Ein paar Aspekte zu dem Thema, das eigentlich heute im Mittelpunkt steht, zu der Frage der Finanzplanung, und zwar lediglich zu den konjunkturellen oder besser gesagt den konjunkturpolitischen Aspekten. Ich glaube, Herr Kollege Althammer war es, der vorhin mit Recht bemerkte, daß hier immer zuviel von der Gegenwart gesprochen worden ist und daß sie auch an allen Ecken gelobt worden ist. Ich meine, wir haben doch vor, hier über eine Planung, über eine Zukunftsbetrachtung zu sprechen, und da scheinen mir doch ein paar Anmerkungen zur Konjunkturpolitik notwendig zu sein. Daß wir uns über die Konjunktursituation freuen, brauche ich, glaube ich,- nicht besonders zu sagen, und zwar alle, selbstverständlich auch die Opposition. Aber wir haben es ja, wie gesagt, hier mit einer Vorausschau zu tun.
    Das zweite, was ich doch noch einmal anmerken möchte, weil es so geklungen hat, als ob die gesamte mittelfristige Finanzplanung eine Erfindung der Großen Koalition sei, ist, daß bereits die Regierung Erhard eine solche Finanzvorschau gekannt und im Jahre 1966 an einer Verfeinerung gearbeitet hat. Das wollte ich doch noch einmal in Erinnerung rufen. Ich nehme auch nicht an, daß der Herr Bundesfinanzminister hierfür das Erstgeburtsrecht beansprucht.
    Wir wissen, daß gerade der Haushalt und die Finanzplanung zusammengenommen für die moderne Konjunkturpolitik eine immense Bedeutung haben. Der Haushaltsentwurf für das Etatjahr 1969 und die mittelfristige Finanzplanung müssen eben auf der einen Seite struktur- und wachstumspolitisch vertretbar sein und auf der anderen Seite konjunkturpolitisch, und das wäre noch einmal zu prüfen. Ich erlaube mir, da drei kleine Anmerkungen zu machen, die in das Kritische einmünden sollen.
    Ich meine, daß die Konjunkturgerechtigkeit des Haushalts zum mindesten umstritten ist. Ich würde sagen, sie ist nicht ausreichend vorhanden, und es ist nicht ausreichend Vorsorge getroffen worden. Da heißt es unter IV Ziffer 12 der Vorbemerkungen zu der Finanzplanung, daß die Bundesregierung eine konjunkturelle Überhitzung mit allen schädlichen Folgen auch für das Preisniveau nicht erwartet.
    Ich kann mir vorstellen, daß die Bundesregierung von dieser Annahme ausgehen möchte, um nicht ihrerseits Impulse zu geben, die eine andere Entwicklung auslösen könnten. Betrachten wir die Dinge real. Wir sind doch aufgefordert, sie ganz realistisch zu betrachten. Eine vorsichtige Interpretation aller konjunkturellen Indikatoren läßt doch für das Jahr 1969 eine, ich möchte sagen, vorsichtige Überkonjunktur als sehr wahrscheinlich erscheinen, besonders natürlich immer dann, wenn noch vornehmlich von seiten des Herrn Bundeswirtschaftsministers die Lohndebatte mit allen unangenehmen Folgeerscheinungen kräftig angeheizt wird. Ich möchte hier wirklich nicht mißverstanden werden. Wir freuen uns über jede Lohnerhöhung. Aber wir fragen uns, ob es richtig ist, bereits vor dem Zusammentreten der Tarifpartner in den einzelnen Tarifbereichen schon Daten zu setzen, die natürlich ganz sicher allenthalben als die unterste Grenze angenommen werden.
    In dem Zusammenhang eine Sache, die auch heute vormittag und am Nachmittag angeklungen ist, die Preisstabilität. Herr Kollege Schmidt ist leider nicht mehr da. Er hat erklärt, Herr Mischnick habe die Preisstabilität bezweifelt. Meine Damen und Herren, davon kann gar keine Rede sein. Ich möchte es auch hier realistisch sagen: Die jetzt Gott sei Dank vorhandene Preisstabilität ist natürlich eine Folge der bereits 1966 nicht zuletzt von der Notenbank eingeleiteten Maßnahmen, was ja alles statistisch nachzuweisen ist, und eine Folge der Rezession oder, besser gesagt, eine Folge der sich zwingend ergebenden Vernunft aller Partner in einer solchen Rezession. Die Kunst ist doch nur, die Preisstabilität in einer aufwärts gerichteten Konjunktur zu halten. Die Bewährungsprobe steht hier — so meinte der Kollege Mischnick am Vormittag — noch vor uns.
    Meines Erachtens spricht vieles dafür — ich will es vorsichtig ausdrücken —, daß im kommenden Jahr die nominelle Entwicklung des Volkseinkommens der realen Zunahme mindestens in der ersten Jahreshälfte voraneilen wird. In diesem Falle aber käme es im Gegensatz zu den in der Finanzplanung getroffenen Annahmen zu einem überproportionalen Anstieg der Steuereinnahmen. Der Finanzminister hat gestern erklärt und in den Bemerkungen zur Finanzplanung ist auch zu lesen, in einem solchen Falle werde man Schulden zurückzahlen bzw. den Anstieg der Neuverschuldung dämpfen. Meine Damen und Herren, entschuldigen Sie, mir fehlt der Glaube. Ich glaube, vielen in diesem Hause geht es genauso. Diese Skepsis verstärkt sich natürlich, wenn wir uns daran erinnern, daß trotz des bereits verfügbaren Instrumentariums, nämlich des Stabilitätsgesetzes, vor Jahresfrist im falschen Zeitpunkt eine ganze Anzahl von Steuererhöhungen vorgenommen worden ist, die der Herr Finanzminister dann mit einem Zielkonflikt entschuldigt oder begründet hat. Ich frage: Wer gibt uns die Gewähr, daß die Finanzpolitik im richtigen Zeitpunkt antizyklisch eingesetzt wird? Wird man dann nicht auch einen sehr naheliegenden Zielkonflikt als Entschuldigung anführen? Es sei mir die Prognose erlaubt, daß sich speziell diese fiskalische Globalsteuerung mit diesem Haushalt in einer Phase wiederum überhitzter Wirtschaftstätigkeit wahrscheinlich nicht voll bewähren wird.
    Nun zu einem zweiten Punkt, der eng damit zusammenhängt. Meine Freunde und ich müssen bemängeln, daß die Finanzplanung trotz aller dankenswerten Anstrengungen, die ich hier in diesem Zusammenhang ausdrücklich noch einmal erwähnen will, nicht ausreichend flexibel ist. Eine rationelle Wirtschaftspolitik und eine antizyklische Finanzpolitik erfordern eben ein bestimmtes Maß an Flexibilität, und das ist meines Erachtens durch die Haushaltsentscheidungen hier weder in konjunktureller noch in struktureller Sicht erreicht, und auch der mittelfristigen Finanzplanung mangelt es daran.
    Meine Damen und Herren, nun ist ja bekanntgeworden, daß den Bestrebungen des Herrn Bundes-



    Dr. Staratzke
    finanzministers um eine gewisse konjunkturpolitische Flexibilität im Kabinett offenbar die Ansicht entgegengehalten wurde, daß die Einplanung eines derartigen Finanzierungsspielraums dem Grundgedanken der mehrjährigen Finanzplanung widerspräche. Meine Damen und Herren, diese Auffassung muß schon deshalb zurückgewiesen werden, weil das Stabilitätsgesetz, das wir ja alle verabschiedet haben, in § 9 sogar die Aufstellung von Alternativrechnungen vorsieht. Alternativrechnungen sollen eben vorsorglich für den Fall aufgestellt werden, daß die effektive Entwicklung von der Prognose abweicht.
    Ein dritter Punkt. Meine Damen und Herren, eine vorausdenkende mehrjährige Finanzplanung sollte berücksichtigen, daß ja auch einmal das eintritt, was wir eigentlich alle wollen, nämlich eine Phase langanhaltender Stabilität. In dieser Phase wäre doch wohl zu prüfen, ob in einem vorhergehenden konjunkturellen Aufschwung zusätzlich anfallende Steuern nicht einmal Anlaß dazu wären, endlich die zum falschen Zeitpunkt eingeführten diversen Steuern, wenigstens aber die Ergänzungsabgabe, wieder abzuschaffen. Ich meine mich sehr gut zu erinnern, daß in den Ausschußberatungen auch viele Ihrer Koalitionsfreunde, meine Damen und Herren, für eine Befristung gewesen sind, was an sich wohl das Richtige gewesen wäre. Zumindest die Alternative, in der Finanzplanung hier auch einmal die Verringerung der Steuerbelastungsquote vorzusehen, ist nicht aufgezeigt worden, was sehr bedauerlich ist und woraus man also schließen muß, daß daran überhaupt nicht mehr gedacht wird. Ich meine, man sollte zumindest eine solche Alternative von einer flexiblen Finanzpolitik fordern können.
    Ein letzter Punkt, der zu bemängeln ist. Auch in Abschnitt IV, Ziffer 15 der Vorbemerkungen zur Finanzplanung wird, ich möchte sagen, in kühnen Worten darauf hingewiesen, daß die Ressorts der Bundesregierung ihre mehrjährigen Investitionsprogramme überarbeiten und sie dann in Jahresabschnitten, nach einer Dringlichkeitsrangfolge gegliedert, neu aufstellen sollen. Meine Damen und Herren, das ist ganz sicher ein vernünftiger Gedanke, und es wäre wünschenswert, wenn auch die übrigen Gebietskörperschaften aufgefordert würden, in Koordination mit der Bundesregierung so zu verfahren. Aber wird es denn nicht bei einer solchen Absichtserklärung bleiben? Wird nicht jedes Ressort selbstverständlich bemüht sein, seinen Bereich von konjunkturpolitischen Kürzungen freizuhalten? Das heißt doch aber wieder — und ich komme immer wieder auf diese mittelfristige Finanzplanung, auf diese vor uns stehenden Jahre zurück —, daß im Ernstfall der fiskalische Bremsweg zu lang sein wird. Es würde meine Freunde und mich sehr interessieren, von dem Herrn Bundeswirtschaftsminister zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt er glaubt, daß diese wichtige Prioritätsliste als konjunkturpolitisches Instrumentarium vorliegen wird.
    Und nun zum Schluß noch ein paar Worte zu der umstrittenen unid immer wieder umstrittenen Staatsverschuldung. Der Herr Bundesfinanzminister hat in seiner Einbringungsrede wiederum alle
    Register gezogen und alle Persilscheine für vergangene und für kommende Staatsverschuldungen vorgelegt. Ich möchte, jedenfalls für meine Person — und ich weiß, daß das für meine Freunde genauso gilt —, bemerken, daß wir einer Primitivökonomie niemals das Wort geredet haben und daß wir die Lehre des deficit spending sehr genau zu beurteilen wissen. Aber gerade deshalb machte ich warnen, diesen Punkt der Staatsverschuldung zu leicht zu nehmen. Mein Kollege Dr. Emde hat das heute schon einmal angeführt und begründet mit der zweimaligen Entschuldung des Staates zu Lasten der Bürger usw. Ich möchte dabei an den Grundsatz erinnern, daß eine öffentliche Schuldenzunahme nur dann vertretbar ist, wenn die volkswirtschaftlichen Produktivitätseffekte zusätzlicher öffentlicher Ausgaben mindestens so groß sind wie die privatwirtschaftlichen Investitionen.
    Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes können einem doch wohl Zweifel hinsichtlich der Bundesfinanzplanung kommen, zumal da man doch nicht wegdiskutieren kann, daß eine offene Flanke für weitere konsumtive Ausgaben besteht und die investiven Ausgaben eben, wie wir schon wiederholt gehört haben, nur relativ schwach steigen. Mit dieser Ansicht stehe ich natürlich nicht allein; ich darf nur den Bundesnotenbankpräsidenten zitieren, der kürzlich expressis verbis erklärt hat: Es ist das Gebot der Stunde, die Haushaltsplanungen so zu gestalten, daß sie nicht mehr expansiv, sondern konjunkturneutral wirken; die Periode des deficit spending geht zu Ende.
    Ich möchte hinzufügen, meine Damen und Herren, daß dieses Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft nicht nur als ein Wachstumsgesetz zur Stimulierung der Wirtschaft dienen darf, es muß auch als Stabilitätsgesetz zur Vermeidung einer Überhitzung Geltung haben.

    (Beifall bei der FDP.)