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ID0518931000

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    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
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    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben von den beiden Beiträgen, die die Opposition bis jetzt geleistet hat, erwartet, daß sie eine sehr harte und in der Sache fundierte Kritik bringen würden. Als zweiten Teil konnte man erwarten, daß sie dann konstruktive Gegenvorschläge, so wie ,es der Opposition zukommt, bringen würden.

    (Abg. Dorn: Das war aber doch konkreter als die Regierungserklärung!)

    *) Siehe Anlage 2



    Dr. Althammer
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, die Opposition hat es insofern schwer gehabt, als nämlich die Regierungserklärung, die ja die Basis dieser Debatte sein muß,

    (Abg. Dorn: Nichts brachte!)

    sehr vorsichtig formuliert war. Herr Kollege, ich meine jetzt die Regierungserklärung nach Bildung der Großen Koalition.

    (Zurufe von der FDP.)

    Ich habe heute in dieser Regierungserklärung, die bei Gründung der Großen Koalition abgegeben worden ist, noch einmal nachgelesen, und man muß jetzt rückschauend feststellen, daß für die drei Jahre, die zur Verfügung standen, die Ziele, die da anvisiert worden sind, durchaus vorsichtig formuliert worden sind, und ich meine, mit Recht. Deshalb ist es natürlich nicht angängig, dem Regierungsprogramm etwas als eine in diesen drei Jahren noch zu lösende Aufgabe zu unterstellen, was dort überhaupt nicht erklärt worden ist.

    (Zuruf von der FDP: Dort ist überhaupt nichts erklärt worden!)

    Es gibt zwei zentrale Punkte, vor denen die neue Regierung gestanden war. Das war einmal die langfristige Ordnung der Finanzen, und das war zum anderen die Aufgabe, den Übergang aus der Rezession in einen Wirtschaftsaufschwung zu schaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese beiden Dinge sind nicht erst nach drei Jahren, also nicht erst zum Ende dieser Legislaturperiode, sondern im wesentlichen schon nach zwei Jahren erreicht worden. Wenn es noch eines Beweises dafür bedurft hätte, wäre er heute dadurch erbracht worden, daß die beiden Redner keine fundierte Kritik an der mittelfristigen Finanzplanung anbringen konnten. Es geht nicht nur darum, hier den Haushalt 1969 isoliert zu sehen, sondern es geht um die mittelfristige Finanzplanung in ihrer Gesamtheit.
    Der Kollege Mischnick und jetzt wieder der Kollege Emde haben eigentlich als den einzigen wesentlichen Punkt aus der damaligen Regierungserklärung die Frage der Finanzreform herausgegriffen. Man wird dem mit Recht entgegenhalten können, daß diese große Finanzreform ein gewaltiges Stück vorangekommen ist. Ich glaube, wir haben allen Anlaß, den Kollegen des Finanz- und Rechtsausschusses zu danken, die diese Dinge in den letzten Wochen in strapaziösen Sitzungen vorangebracht haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn jetzt moniert wird, daß hier in der Frage der kommunalen Finanzreform Schwierigkeiten aufgetreten sind, so möchte ich nur daran erinnern, daß der frühere Finanzminister Dahlgrün, als er zu diesem Komplex Finanzreform Stellung nahm, schon damals im Jahre 1965 erklärt hat, daß der Teil der kommunalen Finanzreform erst im nächsten Bundestag behandelt werden könne. So also sah der damalige FDP-Finanzminister zu Beginn dieser Legislaturperiode die Dinge. Wenn jetzt der Versuch gemacht wird, Teile auch dieser kommunalen Finanzreform noch in diesem 5. Bundestag mit zu erledigen, ist das jedenfalls ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem Ausgangspunkt, den der damalige FDP-Finanzminister herausgestellt hat.
    Ein Punkt ist ganz kurz angesprochen worden. Die Notstandsverfassung ist von dieser Großen Koalition in der Tat als ein großes Werk der Verfassungsänderung verabschiedet worden, und es ist bezeichnend, daß in dieser kleinen gelben Wahlkampfbroschüre, die heute überreicht worden ist, dieser Komplex zwar noch einmal angesprochen ist, daß aber, so wie wir das vorausgesagt haben, nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze draußen in der Öffentlichkeit die Kritik und die Diskussion völlig verstummt sind, und zwar aus dem einfachen Grunde, daß sich all die Schreckgespenste, die man da an die Wand gemalt hat, in Luft aufgelöst haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es gibt einige Punkte, die von der Opposition wohlweislich nicht angesprochen worden sind, weil nämlich hier die Regierungskoalition getreu der Regierungserklärung von 1967 ihren Weg gegangen ist, wenn auch diese Vorhaben noch nicht endgültig verabschiedet sind. Es handelt sich hier um die Haushaltsrechtsreform, die zügig in Angriff genommen worden ist und von der wir erwarten können, daß sie noch im nächsten Jahr verabschiedet wird; es handelt sich um das Verkehrsprogramm, das ebenfalls in einer zügigen parlamentarischen Beratung ist, und es handelt sich schließlich um die Strafrechtsreform, von der wir ebenfalls schon Teilergebnisse verabschiedet haben und weitere Teilergebnisse noch erwarten können.
    Wenn jetzt heute vormittag vom Kollegen Mischnick moniert worden ist, daß keine Klarheit über Einzelkomplexe, die nicht in der damaligen Regierungserklärung angesprochen worden sind, gefunden sei, muß ich dazu ganz einfach feststellen, daß der Kollege Mischnick dann eben die mittelfristige Finanzplanung nicht hinreichend studiert hat; sonst könnte er nicht zu der Behauptung kommen, daß zu den Fragen der Kriegsopferversorgung, zu der Frage der Ausbildungsförderung, zu der Frage der Kriegsfolgengesetze keine Klarheit innerhalb der Regierung bestehe. Jedermann, der die einzelnen Positionen nachliest, findet dort verzeichnet, mit welchem Betrag und zu welchem Zeitpunkt diese Gesetzesvorhaben in Angriff genommen werden sollen. Das steht in der mittelfristigen Finanzplanung ausdrücklich.
    Wenn andere Vorhaben in der mittelfristigen Finanzplanung nicht festgehalten sind, dann ist auch das eine ganz klare Aussage, nämlich die, daß die Bundesregierung nach dem derzeitigen Finanzvolumen keine Möglichkeit sieht, über das, was in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten ist, hinaus noch große Gesetzesvorhaben in Angriff zu nehmen. Von einer mangelnden Klarheit kann man also in all diesen Fragen auf gar keinen Fall sprechen. Hier zeigt sich eben der große Vorzug dieser mittelfristigen Finanzplanung, daß diese Dinge nun einmal sehr konkret angesprochen sind.
    Das bedeutet natürlich nicht, daß die Bundesregierung nicht im Laufe der Zeit von sich aus diese Pla-



    Dr. Althammer
    nung ändern, fortschreiben, verbessern oder sonstwie gestalten könnte; und das bedeutet auch nicht, daß das Parlament nicht bei der Ausgestaltung der Einzelhaushalte innerhalb dieser Finanzplanung Änderungen vornehmen und damit seinen Gestaltungswillen durchführen könnte.
    Eines ist mir aber eigentlich bei beiden Beiträgen der Oppositionsredner aufgefallen. Beide haben erklärt, sie würden sich zu den Grundsätzen des Stabilitätsgesetzes bekennen und würden die Regierung und die Regierungsparteien in dem Bemühen unterstützen, auch in den künftigen Monaten konjunkturgerecht zu verfahren. Nach allen Anzeichen, die wir haben, heißt das eigentlich, daß man sich bemühen will, etwa auftretende Steuermehreinnahmen oder sonstige Verbesserungen durch vorzeitige Schuldentilgung oder sonstwie konjunkturpolitisch zu neutralisieren, um nicht von einem Wirtschaftsaufschwung mit Vollbeschäftigung, mit Wachstum und bei Währungsstabilität in einen neuen Boom hineinzukommen. Aber im nächsten Absatz haben die Redner dann all diese Dinge wieder angesprochen: Was ist mit der Kriegsopferversorgung? Was ist mit der Ausbildungsförderung? Und dann kommt dieser ganze Katalog der einzelnen Gesetzesvorlagen, die hier sind.
    Da muß man nun doch wirklich die Frage stellen: wie paßt das zusammen? Ist es möglich, hier noch Entscheidendes zu tun, oder nicht? Und wenn der Kollege Barzel heute nachmittag diesen Katalog für alle drei Parteien vorgetragen hat, geschah das doch in der Absicht, ganz konkret die Frage zu stellen, wie das einzuordnen ist und wie wir angesichts dieser Anträge unsere Grundsätze, denen wir zugeschworen haben, durchsetzen wollen. Und das gilt für alle Parteien dieses Hauses. Darum, Herr Kollege Emde, ist es auch nicht schlüssig, wenn man darauf hinweist, daß ja im vorigen Jahr Kürzungsvorschläge gemacht worden sind. Der Haushalt 1968 ist verabschiedet, die Anträge liegen aber nach wie vor zur Beratung vor. Es entsteht also jetzt die Frage: Kann das finanziert werden? Es ist jetzt die Deckungsfrage zu lösen.
    In diesem Zusammenhang kann man einfach nicht daran vorbeigehen, daß der natürlich bequeme Weg, immer beim Verteidigungshaushalt die Kürzungen zu suchen, heute doch wohl angesichts der Vorgänge und Ereignisse, die wir jetzt festzustellen haben, im Ernst nicht mehr gegangen werden kann.
    Ich möchte noch einmal auf einen Punkt zurückkommen, den der Kollege Mischnick angesprochen hat; das ist das Problem Bildungsreform und Föderalismus. Der Kollege Mischnick hat einen Ausdruck aus einer Rede des Herrn Bundeskanzlers zitiert, in der das Problem des Föderalismus angesprochen ist, und er hat wiederum das recht eingängige Rezept vorgetragen, man möge doch den gesamten Bereich der Kulturpolitik in Bundeskompetenz überführen, und dann wären die Dinge zu lösen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte hier in allem Ernst sagen: Sehen wir diese Probleme, die mit der Kulturhoheit der Länder zusammenhängen, bitte nicht so simpel! Zum einen ist in Art. 79 des Grundgesetzes die föderative Struktur unseres Staates jeder Verfassungsänderung entzogen. Man wird also auch diskutieren müssen, ob man diese Kompetenzen Stück für Stück aushöhlen kann. Ich glaube, man kann es nicht.
    Es gibt aber auch sachliche Gründe, die dafür sprechen, daß wir nicht zu einem reinen Zentralismus auf diesem Gebiet kommen sollten. Sehen Sie sich die Ereignisse in diesem Jahr in Frankreich an! Dann haben Sie ein Beispiel dafür, wie es auch in
    einem zentralistischen Staat unter Umständen zu schweren inneren Erschütterungen kommen kann. Ich glaube, es ist einfach ein Aberglaube, zu meinen, durch die Veränderung der Zuständigkeiten die Sachfragen, die auf diesem Gebiet sehr schwierig sind, lösen zu können.
    Ich glaube, die Gerechtigkeit gebietet es, auch einen Augenblick darauf zu sehen, was die Bundesländer gerade im Bereich der Kulturpolitik in den letzten Jahren finanziell geleistet haben.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Barzel.)

    Es ist für uns im Bund manchmal sehr einfach, zu sagen: Wir geben für Hochschulneubauten, für den Ausbau von Hochschulen wieder 100 Millionen DM mehr. Es wird aber bei uns nicht gefragt, wie dann die Folgelasten aussehen: die Bezahlung der Professoren und die Sachausgaben, die ja laufend entstehen. Ich meine, man darf diese Dinge nicht leichtnehmen.
    Wenn der Kollege Mischnick dann auch noch davon gesprochen hat, daß so wichtige Gebiete wie die Datenverarbeitung oder die neue Technologie von uns nicht gesehen und nicht behandelt worden seien, dann muß ich sagen: Da ist er überhaupt nicht über das informiert, was sich getan hat.

    (Abg. Windelen: Er ist ja auch nie da!)

    Er braucht nur einen Blick in den Haushalt 1969 oder in die mittelfristige Finanzplanung zu werfen, dann wird er finden, daß z. B. im Bereich der Datenverarbeitung sowohl im Forschungshaushalt Jahr für Jahr steigende Ansätze enthalten sind, als auch darüber hinaus im Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums weitere sehr wesentliche Ansätze ausgebracht sind.
    In dem anderen Bereich, der neuen Technologie, haben wir ebenfalls vom Bund her mit Ansätzen diese Dinge in Angriff genommen. Ich glaube, daß diese Kritik also ebenfalls ,an der Sache vorbeigeht.
    Es gibt noch einen weiteren Bereich, der auch angesprochen worden isst; das ist der Bereich der Landwirtschaftspolitik. Ich muß ehrlich gestehen: Wir teilen die Sorgen, was die Zahlungen an die EWG-Fonds betrifft.

    (Beifall in der Mitte.)

    Es werden hier neue Lösungen gesucht werden müssen. Wir sollten aber doch auch nicht verkennen, daß es gerade innerhalb dieser Großen Koalition gelungen ist, durch ein neues Agrarprogramm in unserem Bereich zukunftsweisende neue Wege zu eröffnen.

    (Lachen bei der FDP.)




    Dr. Althammer
    — Ja, wir werden morgen voraussichtlich in der Aktuellen Stunde über diese Dinge noch zu debattieren haben.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU. — Zurufe von der FDP.)

    Aber, meine sehr verehrten Kollegen von der Opposition, nehmen 'Sie 'dann bitte auch zur Kenntnis — ja, Sie machen die richtige Handbewegung —, daß in der mittelfristigen Finanzplanung für dieses Agrarprogramm kurzfristig jetzt bereits Ansätze bis ins Jahr 1972 in steigendem Umfang — von 265 Millionen DM bis 770 Millionen DM — ausgebracht worden sind; eine Leistung, in dieser kurzen Zeit diese Mittel noch frei zu machen!


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Althammer, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Peters?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ja, bitte schön!