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ID0518930300

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    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Schmidt, ich danke Ihnen sogar für diese Frage; denn ich stimme dem, was Sie mich gefragt haben, voll zu.
    Es besteht ein fundamentaler Unterschied. Es waren damals vom Bundeskanzler bei einem Besuch in Washington ohne Vorausschau auf die Möglichkeiten des Haushalts Zusagen gemacht worden. Aber ich glaube, Sie stimmen auch mir zu, daß gerade ich hier aus der Koalition als erster diese Zusagen in aller Schärfe attackiert hatte — unter manchen Protestrufen aus diesem Hause. Ich glaube, insofern gehen wir bei der Betrachtung sogar von gleichen Ausgangsstellungen aus, und ich stimme Ihnen auch weiter zu, Herr Kollege Schmidt, daß heute noch keine Zusagen gemacht worden sind. Aber ich glaube, Sie werden mir zustimmen, wenn ich annehme, daß Sie meinen Hinweis begrüßen; denn das, was ich hier sage, soll deutlich machen, daß die Regierung in ihren Handlungen nicht frei ist, sondern sich nach den Möglichkeiten unserer Wirtschaftskraft richten muß, und daß verhindert werden muß, daß aus irgendwelchen sogenannten übergeordneten Überlegungen dann nachher Entscheidungen gefällt werden, die nicht honoriert werden können.

    (Beifall bei der FDP.)

    Davor zu warnen, das hielt ich hier im Moment für meine Pflicht.
    Ich bin davon überzeugt, daß jeder in der Regierung und jeder Sachverständige in der Koalition weiß, daß die Ausgabenseite der mittelfristigen Finanzplanung realistischer ist als in der Vergangenheit. Er weiß aber auch, daß wir noch nicht zum Ausgleich gekommen sind. Hier ergibt sich die Frage, und damit schließe ich an das an, was Kollege Schmidt gefragt hat: wie stellt sich die Regierung vor, im nächsten Jahr zu operieren, wenn tatsächlich aus gewissen. politischen Überlegungen heraus, die besonders im Schoße der CDU gepflogen werden, im Rahmen der Allianz zu erklären ist: wir müssen unsere Verteidigungskraft stärken, und man nicht zu einer Umstrukturierung der Bundeswehr kommt, sondern zusätzliche Ausgaben gefordert werden? Wie will dann der arme Finanzminister operieren? Will er dann an anderen Stellen Streichungen vornehmen, was ich sehr bezweifle, oder ist dann an das Orakel gedacht, das Kollege Leicht genannt hat, indem er davon sprach, daß unter Umständen zusätzliche Lasten auf unser Volk zukommen würden? Ich glaube, wir alle wären dem Finanzminister dankbar, wenn er in der zweiten Lesung bei seinem Haushalt oder beim Einzelplan 60 diese Fragen behandelte. Er kann von uns die Versicherung hinnehmen, daß wir ihn gegen Mehrausgaben in diesem Bereich mit aller Kraft unterstützen werden.

    (Beifall bei der FDP.)




    Dr. Emde
    Aber, meine Damen und Herren, es muß auch die Einnahmenseite betrachtet werden, die Einnahmenseite, bei der die Deckungslücken ausgefüllt worden sind, indem man die Schuldenquote des Bundes erheblich erhöht hat. Und hier haben wir eine Grundsatzdiskussion erlebt. Die einen sagen: dieses Land ist ja gar nicht sonderlich verschuldet, und wir können mit unseren Schulden noch erheblich höher gehen.
    Meine Damen und Herren, so darf man nicht argumentieren. Wir haben zwei Inflationen gehabt. Und daß wir im Jahre 1949 bei der öffentlichen Hand mit relativ kleinen Schulden begonnen haben, ist die Folge einer zweimaligen Entschuldung des Staates zu Lasten seiner Bürger. Also Vergleiche mit anderen Ländern sollte man nicht anstellen, sondern man sollte einfach ausgehen von den politischen und ökonomischen Notwendigkeiten, aus denen heraus wir unsere Darlehenspolitik im Lande betreiben.
    Dann ergibt sich aber folgendes: Die Nettoverschuldung des Bundes — ich beziehe mich hier auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums — betrug im Jahre 1966 21,2 Milliarden DM und soll im Jahre 1970 43,7 Milliarden DM betragen. Das ist also mehr als eine Verdoppelung in vier Jahren. Werden wir uns, wenn wir uns diese Zahlen vor Augen führen, nicht klar darüber, daß die Große Koalition in Wirklichkeit doch nur deshalb den wirtschaftlichen Aufstieg erreichen, den Kampf gegen die Rezession nur deshalb führen konnte, weil sie im Jahre 1966 eine so geringe Schuldenlast vorgefunden hat? War nicht die Ausgangsstellung mit eine entscheidende Voraussetzung für das Abfangen der Rezession?

    (Beifall bei der FDP.)

    Und Herr Kollege Schmidt, hier die Frage wirklich ohne alle Polemik, in allem Ernst, weil es ja darum geht, klare Tatbestände aufzuführen: Hatten wir nicht die Stabilität der Währung und der Preise im Jahre 1966 mit der Rezessions- oder mit der Dämpfungspolitik bereits erreicht? Ich habe damals Ihnen, den Herren von der SPD, zugestimmt, daß im November 1966, zu einem Zeitpunkt, als die Bundesbank noch nicht erkannte, daß man umschalten mußte, es damals notwendig war, umzuschalten.
    Nun, Herr Kollege Möller, Herr Kollege Hermsdorf und Herr Schoettle, wieviel Gespräche hat es damals zwischen uns. gegeben! Ist damals nicht über den ersten Investitionshaushalt geistig und sachlich Übereinstimmung zwischen uns gewesen? Unbestritten. Aber daß wir die Währungs- und die Preisstabilität 1966 erreicht hatten, kann niemand bestreiten.
    Wir sind heute in der glücklichsten Phase einer konjunkturellen Entwicklung, in der Phase nach Durchlaufen eines Tals, in der Phase, in der im Tiefpunkt des Tals die Wirtschaft mit relativ geringen Ausnützungsquoten ihrer Produktivität gearbeitet hat und jetzt auf volle Ausnützungsquoten von 90 oder 95'°o aufsteigt in einem Moment, in dem die Lohnentwicklung, die ja in einer solchen Aufstiegsphase hinterherhinkt, sich noch nicht ausgewirkt hat, sondern erst im nächsten Jahr kommen wird. Wir sind jetzt in der glücklichsten Situation einer Konjunkturentwicklung.
    Herr Kollege Schmidt, wenn in einer solchen Situation aufsteigender Konjunktur kein anderer Weg besteht, als in solch großem Umfang Darlehen aufzunehmen, wie es in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist, dann komme ich allerdings zu .der Folgerung, die der Kollege Barzel heute mittag hier vorgetragen hat: Wir haben noch einen großen Buckel voll Sorgen.
    Ich bin der letzte, der die Regierung Erhard hier prinzipiell in Schutz nimmt. Ich habe, als die Regierung Erhard noch existierte und ich hier für meine Partei die Haushaltspolitik der Regierung zu vertreten hatte, immer wieder auf Mängel und Fehler hingewiesen. Man konnte der Regierung Erhard allen Ernstes den Vorwurf machen, große Finanz- und Haushaltsprobleme noch nicht gelöst oder nicht angefaßt zu haben. Aber, meine Herren von der Koalition, sind die Probleme denn jetzt tatsächlich gelöst? Sind sie wirklich aus der Welt geschafft? Haben wir denn in Wirklichkeit nicht nur mit dieser Darlehnspolitik gerade den Weg aus dem Tal herausgefunden? Das hätten wir auch getan. Darüber waren wir uns auch in den Koalitionsgesprächen mit Ihnen einig, daß man mit Milliarden in den Darlehensmarkt hineingehen mußte, um die Wirtschaft in Gang zu bringen. — Herr Kollege Schmidt, Sie schütteln den Kopf. Nein, es gab damals keinen anderen Weg für einen vernünftigen Nationalökonomen.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Ausgezeichnet! Dem letzten stimme ich zu. Aber ich kann mich erinnern, daß ein wichtiger Kollege Ihrer Fraktion selbst nach zweijährigen sorgfältigen Gesprächen über diese Frage immer noch nicht wußte, was das mit dem Investitionshaushalt eigentlich sein sollte!)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das war ein Zwischenruf, Herr Kollege Schmidt.

(Abg. Schmidt [Hamburg] : Das war ein Zwischenruf. Es waren nicht nur vernünftige Nationalökonomen am Tisch, Herr Kollege, das gebe ich Ihnen zu!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ach Gott, Herr Kollege, man darf da nicht jedes einzelne Wort auf die Waagschale legen.

    (Zuruf.)

    — Nein, nein, das ist nicht ausgewichen. Ich kann Ihnen nur mitgeben — wir haben uns darüber ja auch schon einmal unterhalten —, daß der Kollege Starke auch dem ersten Investitionshaushalt zugestimmt hat, daß wir den zweiten Investitionshaushalt nicht allgemein abgelehnt haben, sondern nur gesagt haben: Nein, weil wir nicht ganz in diese Höhe gehen wollten, weil wir nicht einverstanden waren mit den Steuererhöhungen, die zur gleichen Zeit vorgenommen wurden. Daß wir insgesamt in der Methode, in einer abgefahrenen Konjunktur mit der Darlehensspritze arbeiten zu müssen, voll mit



    Dr. Emde
    Ihren Überlegungen übereinstimmten, ist nie bestritten worden.

    (Abg. Schmidt Hälfte, gleichzeitige Steuererhöhungen für den mittelfristigen Ausgleich, wollten Sie dann nicht mitmachen!)

    — Nein. Sehen Sie, da haben sich die Geister geschieden. Denn mit diesen Steuererhöhungen haben Sie nicht mehr Geld in die Bundeskasse gebracht, Sie haben in Wirklichkeit nur den Genesungsprozeß um einige Monate verschoben. Wir hätten auch ohne die Steuererhöhungen die Dinge genauso hochfahren können; der Haushalt wäre genauso ausgeglichen wie heute.

    (Widerspruch links.)

    Herr Kollege Schmidt, es ist doch nichts von den großen Ausgabeblöcken weggebracht. Schauen Sie an: Wir werden selbst in der aufsteigenden Konjunktur, in der alles voll arbeitet, in der der Bundeshaushalt noch nicht mit den zusätzlichen Ausgaben für den öffentlichen Dienst belastet ist, jedes Jahr 4, 5, 6 Milliarden DM zulegen müssen, um zum Ausgleich zu kommen.
    Nun darf ich Ihnen einmal aufzählen, welche Dinge noch nicht gelöst sind und wo für die Lösung überhaupt keine Chance gegeben ist. Was wollen Sie mit der Gemeindefinanzreform machen? Ich habe die Frage an den Kollegen Hermsdorf heute morgen auch nicht aus Bosheit gestellt, als ich sagte: Glauben Sie, daß mit dem, was in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist, die Finanznöte der Gemeinden überwunden werden können? Herr Kollege Hermsdorf mußte mir zugestehen: nein. Es ist nicht damit getan, daß den Gemeinden 1,5 oder 1,8 Milliarden DM mehr zufließen, von denen im nächsten oder übernächsten Jahr doch wieder 500 Millionen DM entfallen, weil diese Aktion des 1 %, das der Bund an die Länder gibt, ja nicht unbegrenzt fortgeführt wird. Wir wissen aber doch, daß die Finanznot der Gemeinden weit über 3 Milliarden DM liegt, daß dann immer noch ein gewaltiges Deckungsloch an einer Stelle liegt, wo man nicht auf die Ausgaben verzichten kann.
    Ich stelle die Frager nicht in der Weise, daß ich darauf hier heute eine Antwort wüßte. Ich sage nur: Auch die heutige Koalition hat die Probleme, die sie vorgefunden hat, nicht lösen können. Sie hat den Karren ein Stück weiter gefahren, vielleicht aus einer matschigen Wiese in eine feuchte Wiese — um mich in der Marschen-Diskussion des norddeutschen Kollegen weiter zu bewegen —; aber heraus ist er noch nicht. Wir sind gern bereit und sind gewillt, hier in jeder Weise mitzuarbeiten, um den Weg nach oben zu finden. Aber daß der Buckel noch von Sorgen belastet ist, darüber gibt es keinen Zweifel.
    Aus dem, was hier heute morgen und heute nachmittag zwischen den Koalitionspartnern besprochen worden ist, hat man doch immer wieder den Eindruck gewonnen, daß der Start zu den großen Lösungen versackt ist, daß, gleichgültig wer nun
    Wahlkampf beginnt, die Beteiligten sich auf jeden Fall bemühen, ihre gegenseitigen Positionen so voreinander abzugrenzen, daß man draußen vor der Öffentlichkeit sagen kann, wir unterscheiden uns so, oder wir unterscheiden uns so. Wir nehmen das auch gar nicht übel. Wir haben das in der alten Koalition auch getan. Nur: Sie haben uns vorgeworfen, wir seien Opposition in der Koalition gewesen. Wir sind gar nicht so weit gegangen. Wir haben nur Wert darauf gelegt, einmal vor der Öffentlichkeit gegensätzliche Äußerungen der Regierungspartner darzulegen, um deutlich zu machen, daß sich diese Große Koalition nunmehr in einem Zustand befindet, in dem die Euphorie der ersten Monate vorbei ist und man jetzt nüchtern mit unterschiedlicher Meinung den Fragen gegenübersteht.
    Wenn ich hier soeben über die Gemeindefinanzreform gesprochen habe, die nicht durchgeführt ist — denn die Verschiebung auf 1970 bedeutet ja nichts —, dann denke ich auch voller Sorge an die große Steuerreform. Da hat die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt. Was soll die Kommission? Ist sie ein Deckmantel dafür, daß man nichts mehr tun kann, ist sie das Hilfsargument, mit dem man dann vor der Öffentlichkeit darlegen will, wie sehr man sich bemüht habe, oder ist diese Kommission tatsächlich gewillt und glaubt die Regierung oder die Koalition, daß sie noch eine Arbeit für diese Legislaturperiode erbringen könnte?
    Ähnlich ist es in der Sozialpolitik mit dem Sozialkabinett. Was ist das Sozialkabinett? Ist es auch eine Tarnung des nicht Erfolgten mit der Möglichkeit, dann in weiten Bereichen draußen Einzelforderungen aufzustellen, oder soll es noch in dieser Legislaturperiode Dinge zustande bringen? Mein Kollege Mischnick hat heute morgen über diese Fragen gesprochen, und mein Kollege Spitzmüller steht bereit, falls es noch einmal zu einer sozialpolitischen Runde kommen sollte, diese Dinge im einzelnen zu behandeln.
    Eine andere Aufgabe, die diese große Koalition erledigen wollte, ist in keiner Weise angepackt worden: die Verwaltungsreform. In der Verwaltungsreform ist außer der Einsetzung von Kommissionen nichts geschehen. Wir bedauern das.
    Ich habe voriges Jahr versucht, dem Kollegen Strauß etwas Schützenhilfe zu geben. Ich habe hier einen Antrag eingebracht, man möge den Paßkontrolldienst mit dem allgemeinen Zolldienst zusammenlegen. Dieser Antrag hat einen glorreichen Untergang in irgendeinem Ausschuß gefunden. Man hat ihn noch nicht einmal in der Sache diskutiert, obwohl alle Beteiligten wissen, daß es einfacher und besser wäre, beide Bereiche zusammenzuziehen, daß dann die Fortkommensmöglichkeiten für die Leute des Paßkontrolldienstes besser wären, daß man an verschiedenen Stellen Geld sparen würde. Es ist einfach nicht lösbar, obwohl beide Minister, die betroffen sind, zur gleichen Partei gehören.
    Aber das, was der CDU recht ist, ist der SPD billig.