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ID0518927600

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    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir jetzt in die Mittagspause eintreten. Die Sitzung wird um 14.30 Uhr wieder aufgenommen. Als erster Redner hat dann Herr Kollege Schmidt (Hamburg) das Wort.

    (Unterbrechung der Sitzung von 12.48 bis 14.32 Uhr)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, wir fahren in der Debatte über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung fort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Hamburg) .

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte im Rahmen der Generalaussprache der Haushaltsdebatte nur einige wenige Bemerkungen machen, vier Bemerkungen zum Bundeskanzler und eine zu Herrn Mischnick; das ist auch die angemessene Gewichtsverteilung.

    (Zuruf von der FDP: 20 % für uns!)

    Keine Bemerkung zu Herrn Strauß, denn ich möchte mich da auf die kluge und abgewogene Rede beziehen dürfen, die mein Freund Hermsdorf gehalten hat. Zur mittelfristigen Finanzplanung wird unser Kollege Dr. Möller im Laufe des Tages noch eine grundsätzliche Erklärung für unsere Fraktion abgeben, und wenn spezielle Themen in dieser Generalaussprache eine Rolle spielen sollten, so sind einige meiner Kollegen darauf vorbereitet.
    Ich beschränke mich also auf ein paar Fußnoten, nämlich erstens zum Thema Mitbestimmung, zweitens zum Thema Lohnfortzahlung, drittens zum Thema NATO und Verteidigungspolitik des Bündnisses wie auch der Bundesrepublik, viertens zum Thema Wahlrecht und fünftens zu den Ausführungen — ich sagte es schon — von Herrn Mischnick, der mich orientiert hat,. daß er leider heute nachmittag nicht unter uns sein kann. Dafür habe ich volles Verständnis, aber seine Parteifreunde werden Verständnis dafür haben, daß ich auf ein paar seiner Passagen doch eingehen möchte.
    In Sachen Mitbestimmung hat sich der Bundeskanzler sehr eng an die Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 gehalten. Wir haben dazu nichts zu sagen; wir finden das in jeder Weise korrekt und haben dazu nichts zu bemerken, vielleicht nur die Randbemerkung zu machen, daß die Regierungserklärung übrigens auch die Sicherung der Mitbestimmung — das ist ein kleiner Teilausschnitt aus



    Schmidt (Hamburg)

    dem Gesamtproblem — behandelt. Ich brauche hier nicht ausdrücklich zu wiederholen, was Sie alle wissen, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion — insofern im Gegensatz zur Koalitionsregierung — meint, daß gewisse Konsequenzen aus der seitherigen Erfahrung schon gezogen werden sollten, auch ehe die neue Legislaturperiode anfängt, wie ich ja auch in Erinnerung rufen darf, daß die CDU/CSU-Fraktion Anfang dieses Jahres auf einem sehr empfindlichen Teilgebiet der Mitbestimmung durch einen eigenen Gesetzgebungsvorschlag, der hier im Hause zur Debatte gestellt wurde und gegenwärtig im Ausschuß beraten wird, ihrerseits gemeint hat, im Vorwege schon eine wichtige Konsequenz ziehen zu sollen. Wir sind also da mit der Vorstellung unserer Kollegen in der anderen Regierungsfraktion konform, daß gewisse Teilkonsequenzen zu ziehen durchaus der angemessene Zeitpunkt gekommen ist. Das muß nicht heißen, daß wir in der Sache in diesen Punkten schon übereinstimmen oder daß sich die Übereinstimmung in der Sache schon abzeichne.
    Nun zum Thema Lohnfortzahlung. Einige Zwischenfragen haben Bundeskanzler Kiesinger gestern zum Abschluß der Passage, die er diesem Problem widmete, zu einem — wie er meinte — versöhnlichen Satz geführt. Der Satz lautete:
    Wir müssen ein Verfahren finden, das die Gefahr eines Versandens der Bemühungen um eine Reform der Krankenversicherung vermeidet.
    Herr Kiesinger, wenn der Satz am Anfang gestanden hätte, hätten Sie sich vielleicht einiges erspart. Mit dieser Ihrer Schlußformel kann sich meine Fraktion „for the time being" — für den gegenwärtigen Zeitpunkt — durchaus einverstanden erklären. Was vorher zum Teil gesagt worden war, schien uns dagegen nicht die letzte Weisheit zu sein. Ich habe deswegen schon gestern sagen müssen, daß wir diesen Teil Ihrer Rede nicht ausnahmslos erfreulich gefunden haben.
    Ich möchte heute in Anwesenheit des Bundeskanzlers — d. h. mit der Möglichkeit, daß er darauf dann gleich replizieren kann, so er mag — hinzufügen dürfen, daß eine Regierungserklärung einer Koalitionsregierung an keiner Stelle eine, sagen wir mal, unilaterale Prognose enthalten sollte, jedenfalls dann nicht, wenn sie von dieser Stelle, gegenüber diesem Haus abgegeben wird.
    Ich bin also der Meinung, daß der Versuch, einen Eingang in das gewiß komplexe Thema Lohnfortzahlung zu finden, bei dem ich dem Bundeskanzler zustimme, daß es sich um ein wichtiges Thema handele, das angegangen werden muß — um zunächst nur vom Verfahren zu sprechen und keineswegs vom Inhalt der anzustrebenden Lösung —, zunächst im Kabinett angestellt werden muß. Ich glaube, ich gehe da mit den Kollegen in der CDU/ CSU-Fraktion einig. Ich bin der Meinung, daß man diesen Versuch nicht voreilig durch polemische Auseinandersetzungen im Parlament belasten sollte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Um es noch einmal ganz klar zu sagen: von uns aus in dieser Frage zunächst einmal das Kabinett den Vortritt. Das muß nicht heißen, daß wir diese Vortrittsfrist ad calendas graecas ausdehnen wollen, aber das ist ein ganz klares Angebot, das ich hier aussprechen.
    Da soeben von Prophezeiungen die Rede war, erlauben Sie nun auch mir meinerseits eine Prophezeiung, die ich unilateral abgelten darf; ich bin ja nicht Chef einer Koalitionsregierung.

    (Abg. Rasner: Aber Chef!)

    — Auch nicht Chef, nur Sprecher der Meinung von 217 Sozialdemokraten und vielleicht sogar auch Sprecher von Abgeordneten aus den Reihen der CDU/CSU; vielleicht auch — —

    (Abg. Rasner:: Vorsichtig! — Abg. Dr. Müller-Hermann: Überprophetisch! — Zuruf des Abg. Illerhaus.)

    — Ja, ich habe doch angekündigt, ich würde prophezeien, Herr Illerhaus. Sie können in einem Parlament, wo wir unter Gleichen und mit gleichen Rechten reden, nicht den Grundsatz anwenden wollen „Quod licet Jovi, non licet bovi". Selbst wenn Sie mich für den Ochsen halten: das Recht habe ich, auch meinerseits zu prophezeien.

    (Abg. Dr. Barzel: Sie können den Kanzler auch nicht mit Jupiter vergleichen!)

    — Wie bitte? — Ich hätte es so gern im Protokoll gehabt, Herr Barzel.

    (Abg. van Delden: Das Protokoll nickt!)

    Ich wollte also sagen: Möglicherweise, Herr Illerhaus, spreche ich auch für einige Ihrer Kollegen und einige Kollegen der FDP, möglicherweise für eine gewisse Stimmung des ganzen Hauses, wenn ich die Prophezeiung wage, daß bei dem großen Interesse, das sich gegenwärtig in der deutschen Öffentlichkeit, insbesondere aber auch hier in diesem Haus, in der deutschen Politik, sowohl auf die politische als auch die militärische Strategie des Bündnisses konzentriert, wir auf die Dauer nicht damit auskommen können — weder gegenüber diesem Haus, noch gegenüber der öffentlichen Meinung —, daß wir uns gegenseitig versichern, alles sei wohlgeordnet und wir könnten uns auf unsere Bündnisgenossen und uns selbst verlassen. Das allerdings unterschreiben wir. Das war der Grundtenor dessen, was Herr Kiesinger gestern gesagt hat. Daran ist nicht zu zweifeln.
    Ich will auch gar nicht in Frage ziehen, ja, ich möchte eher zustimmen, wenn ich die Zurückhaltung, die der Bundeskanzler auf diesem Gebiet gestern an den Tag gelegt hat, so interpretiere, daß der Kanzler der Meinung ist, hier handelt es sich um Probleme, die man nicht unbedingt vor aller Öffentlichkeit ausbreitet. Dem möchte ich zustimmen, wenn das Ihr Motiv war. Es gibt sicher eine ganze Menge Kollegen hier, die das ähnlich empfinden. Aber dann ist es notwendig, die dafür geschaffenen Institutionen, so wie sie im Grundgesetz stehen — Auswärtiger Ausschuß, Verteidigungsausschuß dieses Hauses —, in entsprechender



    Schmidt (Hamburg)

    Form und unter Wahrung der dafür im Grundgesetz getroffenen Vorkehrungen besonders zu unterrichten. Ich muß sagen, daß ich es nicht glücklich finde, wenn ich durch aus Amerika stammende AP- oder UP-Meldungen über den Inhalt der hier jüngst innerhalb des Bündnisses in Bonn geführten Gespräche wesentlich mehr erfahre, als ich bisher weder in Bonn offiziell noch inoffiziell aus den deutschen Zeitungen habe erfahren können. Ich finde es auch nicht sehr schön, daß der Sprecher der Bundesregierung vor der Bundespressekonferenz Formulierungen gebraucht, aus denen ich, der ich mich doch als halber Fachmann auf dem Verteidigungsgebiet bezeichnen darf, nicht recht entnehmen kann, was denn nun wirklich gemeint ist.
    Ich meine, wir sind uns alle dessen bewußt, daß es ein großes und berechtigtes Interesse in diesem Jahr in der deutschen öffentlichen Meinung daran gibt, wie es mit unserer Sicherheit bestellt ist. Es ist nicht so schlecht bestellt, wie es aus zwei Fernsehsendungen an den letzten beiden Sonntagen herauszuklingen schien.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nachdem Sie mir so demonstrativ Beifall geben, will ich die Bemerkung einflechten, daß der Mann, der diese Sendung gemacht hat, ganz gewiß von seiner Sache etwas versteht und nirgendwo etwas Falsches gesagt hat. Nur die gesamte Zusammensetzung des Bildes aus vielen einzelnen Punkten hat einen einseitigen Eindruck bei Zuschauern hervorrufen müssen, die nicht so sehr in die fachlichen Details hineingestiegen sind. Ich habe mir das angesehen. Ich habe auch gesehen, welche Wirkung das auf andere ausübte.
    Um so mehr scheint es mir notwendig zu sein, daß wir eine etwas größere Transparenz in unsere gemeinsamen und in die bundesrepublikanischen Verteidigungsbemühungen hineinbringen, wobei wir uns alle einig sind — ich wiederhole das —, daß es auf diesem Feld eine letzte Transparenz nicht geben kann und auch nicht geben sollte. Dafür hat das Grundgesetz ja die entsprechenden Institutionen geschaffen. Ich möchte also die Prognose wagen, Herr Illerhaus, um auf diese Ankündigung zurückzukommen: wenn das, was ich hier anrege, nicht geschähe, könnte es auch in diesem Hause auf dem Verteidigungsfeld etwas schwieriger werden, was wir in diesem Jahr eigentlich wirklich nicht wünschen möchten. In diesem Zusammenhang die nochmalige Bitte, das, was man öffentlich sagen kann, auch dann wirklich zusammengefaßt und klar öffentlich zu sagen, und zwar in dem von der Regierung schon mehrfach angekündigten Dokument, das die Grundlinien darlegen soll, was sich bisher unter dem Arbeitstitel Weißbuch zur Bundeswehr oder zur Verteidigung in der öffentlichen Debatte befindet.
    Dann eine vierte und letzte Bemerkung zu der Regierungserklärung. Ganz gegen Schluß hat sich der Kanzler mit Wahlrechtsthemen in überaus abgewogener Weise beschäftigt. Ich habe an einer Stelle von mir aus demonstrativ Beifall gezollt, was das Protokoll leider nicht vermerkt.

    (Abg. Müller-Hermann: Aber die Presse!) — So sind eben selbst amtliche Bundestagsprotokolle nicht unbedingt sichere Quellen für späteres historisches Studium. Ich habe, wie gesagt, an einer Stelle ausdrücklich Beifall gezollt, wo nämlich der Bundeskanzler sagt, er halte diese Wahlrechtsfrage nach wie vor für eine der wichtigsten Entscheidungen, vor die wir gestellt seien, wichtig im Hinblick auf eine solide, tragfähige Struktur des politischen Lebens in unserem Land. Ich habe da nur als einzelner Abgeordneter meinen Beifall ausgedrückt. Dies Haus kennt ja meine Meinung; ich habe sie auch in der ersten Debatte über die grundsätzliche programmatische Regierungserklärung dieser Koalitionsregierung am 15. Dezember 1966 keineswegs verhehlt und habe hinzugefügt, daß das gleiche für einige meiner Freunde erklärterweise gelte. Aber — und daran darf ich nun erinnern — am 15. Dezember 1966 habe ich meine eigene, persönliche Meinung natürlich, wie es sich gehört, hintangestellt, denn das, worum es in Wirklichkeit ging, war, die Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion deutlich vorzutragen. Ich wiederhole zum drittenmal in diesem Jahr, was wir damals gesagt haben: daß die sozialdemokratische Fraktion auf diesen sich auf die Wahlrechtsreform beziehenden Teil der Regierungserklärung nicht festgelegt sei, daß es bei uns verschiedene Meinungen gebe, daß wir erheblicher Anstrengungen bedürften, um uns zu einer neuen Position durchzuringen — wenn uns das gelingen sollte —, daß wir dazu einen Parteitag brauchen würden; und daß wir im übrigen die Frage eines Übergangswahlrechts prüfen wollten. Das letztere ist geschehen, ist auch in der anderen Regierungsfraktion geschehen. So ganz glücklich sind wir mit den bisherigen Ergebnissen nicht gewesen.

    Dann ist im Laufe des späten Frühjahrs 1968 eine ganz neue Idee aufgekommen, ein ganz neues System zur Debatte gestellt worden. Einige haben das vielleicht als etwas angesehen, was man als Übergangswahlrecht bezeichnen könnte, andere haben es als eine denkbare endgültige Lösung betrachtet. Heute stellt sich heraus, daß die Zeit für eine Entscheidung darüber sehr knapp bemessen ist. Wir müssen einräumen — nicht nur mit Rücksicht darauf, daß das Argument von der Opposition vorgebracht wird, sondern darüber hinaus, weil es eine objektive Berechtigung hat —, daß man von einem gewissen Zeitpunkt 'an, wo die Zeit bis zum eigentlichen Wahlakt sehr knapp ist, an Änderungen kaum noch denken kann.

    (in ihr, wenn sie diese Fragen prüft, noch Meinungsverschiedenheiten gibt, wie es übrigens auch in anderen Fraktionen Meinungsverschiedenheiten darüber gibt, die durch einheitlich abgegebene Presseerklärungen nur mühsam verdeckt werden können; ich brauche nur den Landesvorsitzenden meiner Hamburger CDU-Partei vor Augen zu haben und das, was er sagt. Ich brauche das nicht näher auszuführen. Ich bin dagegen, daß wir ein Hickhack in dieser Frage fortsetzen. Schmidt Nur — das bitte ich auf seiten der FDP zu verstehen —, was z. B. eine Reihe von meinen Freunden angeht oder was mich angeht: für uns war diese Frage nie mit großer, kleiner oder ganz kleiner Koalition verkoppelt, sondern eine Frage grundsätzlicher staatspolitischer Einstellung zu den Notwendigkeiten in dieser Gesellschaft. Das bleibt auch nach 1969 so. Wir haben in diesen zwei Jahren wenig Grund gehabt, neue Erkenntnisse zu ziehen, die uns auf einen anderen Pfad gebracht hätten. Aber ebenso gilt, daß es in meiner Partei Kollegen gibt, die sich aus genauso gewichtigen Überlegungen heraus bisher jedenfalls -mit solchen Gedanken weniger befreunden konnten. Ich sage das alles nur, damit nicht der Eindruck entsteht, als ob sich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion in dieser Frage in den letzten zwei Jahren auch nur ein Jota von dem entfernt hätte, was sie zugesagt hat, als die erste Regierungserklärung hier vorgelegt wurde und wir uns darüber ausgesprochen haben, nicht um ein Jota, nicht um ein Haar. Ich verhehle damit nicht, wie schwer wir uns mit dieser Frage innerlich tun. Nun die letzte Bemerkung zu Herrn Mischnick, der eine große Zahl von Überschriften in einem Katalog hier vorgezählt und anschließend immer wieder Fehlanzeige erstattet hat; er hat sich heute als Fehlanzeiger betätigt. Er hat mir dann liebenswürdigerweise diese Broschüre überreicht, damit ich mir über den Wesensgehalt der Freien Demokratischen Partei und ihrer im Bundestag geübten Opposition klarwerde. — Ja, wenn sie es gewürzt haben wollen, kann ich das machen. Eigentlich ist es immer meine Taktik, die Auseinandersetzungen mit Ihnen der anderen Koalitionspartei zu überlassen. — Na ja, wenn ich nicht wüßte, daß es Ihnen aufgefallen wäre, würde ich es jetzt auch nicht ausplaudern, Herr Barzel. Ich sehe es ja ganz gerne, wenn Sie sich streiten. Aber in allem Ernst: ich nehme nur eines heraus, diese ganzen ersten Seiten über Notstand usw. übergehe ich mal; das Problem ist ja nun verfassungswirksam geregelt. Aber dann kommt als nächstes Problem auf Seite 6 bei Ihnen „Strafrechtsreform": Die Reform des Strafrechts ist auf Grund sehr unterschiedlicher Auffassungen der Koalitionsparteien nicht von der Stelle gekommen. Die Freien Demokraten legten daher dem Deutschen Bundestag am 17. November einen von 14 angesehenen Strafrechtswissenschaftlern erarbeiteten Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches vor. Die letzte Feststellung der FDP ist richtig, die erste — ich will höflich sein —, die erste ist geschwindelt, nicht!? — Lieber Herr Genscher, darf ich Sie erinnern, daß es in Ihrer Fraktion einen Kollegen, den wir alle schätzen, namens Bucher gibt; daß es in Ihrer Fraktion einen Kollegen gab, den wir zum Teil nicht nur geschätzt, sondern geradezu geliebt haben obwohl wir vieles entsetzlich fanden, was er sagte, nämlich Thomas Dehler — der war auch Justizminister, genau wie Bucher —; daß auch schon mal ein Freier Demokrat, der jetzt bei uns sitzt, Wolfgang Stammberger, für die FDP Justizminister war? Nun erzählen Sie mir mal, was diese drei FDP-Justizminister in Sachen Strafrechtsreform bewirken konnten, und vergleichen Sie das mit dem ersten wirklich entscheidenden Schritt, der jetzt gemeinsam hier zustande gebracht worden ist! Ich greife nur dies heraus, und ich warne Sie, auf diesem Felde zu replizieren; da sind Sie wirklich schwach und angreifbar, meine Herren — wirklich! Ich gebe zu, wir haben die Große Strafrechtsreform, die große umfassende, noch nicht vollendet. Sie hat bisher beinahe zwei Generationen gedauert. Wir haben jetzt wenigstens ein wichtiges Stück, nämlich die Reform des politischen Strafrechts, in Ordnung gebracht. Die ist wenigstens mal vom Tisch. Und da habt Ihr euch nicht so sehr mit Ruhm bekleckert, vorher, als ihr die Justizminister gestellt habt. Nun will ich weiter auf die FDP-Broschüre im einzelnen nicht eingehen. Aber was hier alles an Vorschlägen auf dem finanz-, steuerund wirtschaftspolitischen Gebiet darinsteht, veranlaßt mich doch, den Versuch zu machen, die sehr sachliche und, wie man beim Nachlesen feststellt, sehr eindrucksvolle Rede von Hermsdorf in ein paar Strichen gegenüber den Ausführungen des Kollegen Mischnick in Erinnerung zu rufen. Herr Mischnick hat einen selbstgebastelten Katalog von angeblichen Notwendigkeiten der deutschen Gesellschaft und des deutschen Staates vorgelesen und hat anschließend immer Fehlanzeige verkündet. Einige Punkte davon waren durchaus so, daß man darüber miteinander reden könnte, ob das nicht vielleicht wirklich Notwendigkeiten sind. Na, gut. Ich will hier nicht den großen Leistungskatalog in Erinnerung rufen, den Herr Kiesinger mal unter der Überschrift „Ist das nichts?" euch vorgehalten hat. (Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Dorn: Bei euch sind aber auch viel Fehlanzeigen!)





    (Zuruf von der FDP: In aller Kürze!) — Ja, ja, sehr kurz.


    (Zuruf von der FDP: Kurz und bündig!) — Ja, nun, Kürze ist nicht immer überzeugend.


    (Zuruf von der FDP: Aber es ist die Würze!)


    (Heiterkeit.)


    (Abg. Dr. Barzel: Das ist uns schon aufgefallen! — Heiterkeit.)


    (Erneute Heiterkeit.)


    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Genscher.)


    (Beifall bei der SPD.)


    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)


    (Zuruf von der FDP: Das war auch der Zweck!)




    Schmidt (Hamburg)

    — Aber, lieber Herr Dorn, es geht nicht an, so zu tun, als ob diese in der deutschen Wirtschafts- und Finanzgeschichte bisher ohne jedes Vorbild stattgefundene Doppeloperation keine enorme Leistung wäre: einmal auf mittlere Sicht von vier, fünf Jahren die Staatsfinanzen und alle Faktoren, die darauf einwirken, so zu ordnen, daß statt eines kumulativen Defizits von 60 oder wieviel Milliarden nunmehr auf absehbare Zeit unter der Voraussetzung, daß nicht äußere Umstände alles umstürzen, mit ausgeglichener Finanzwirtschaft zu rechnen ist — d. h. eine im Grunde kontraktive Maßnahme — und zur gleichen Zeit durch eine kurzfristige und für begrenzte Zeit wirksame zusätzliche große Staatsverschuldung Investitionskredite in die Wirtschaft zu geben; um durch Expansion die Arbeitslosigkeit, die Unterbeschäftigung, die Kurzarbeit, den Auftragsmangel in der Industrie zu beseitigen; und das alles überaus erfolgreich zu tun.
    Ich verlange ja nicht, daß Sie das anerkennen — das ist vielleicht zuviel verlangt —, aber ich darf doch erwarten, Herr Dorn, daß dieser, wie ich meine, nicht nur wirtschafts- und konjunkturpolitisch, auch finanzpolitisch und übrigens auch koalitionspolitisch einmalige Vorgang in Deutschland wirklich gewürdigt wird.

    (Beifall bei der SPD und CDU/CSU.)