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    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
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    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich den Beitrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zu dieser Debatte damit beginnen, daß ich auf die Ausgangsposition dieser Regierung mit einigen Feststellungen zurückgreife und dann versuche, an Hand der Vor-



    Hermsdorf
    lagen, die wir heute vorliegen haben, eine Bilanz der Arbeit dieser Regierung zu ziehen.
    Jedermann weiß, wie belastet die Ausgangs- bzw. Eröffnungsbilanz der Regierung der Großen Koalition sein mußte, und jeder Abgeordnete in diesem Hause erinnert sich noch an den Satz, mit dem der Chef dieser Regierung am 13. Dezember 1966 seine Regierungserklärung eingeleitet hat und den ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten hier zitieren darf. Der Chef dieser Regierung sagte damals:
    Der Bildung dieser Bundesregierung, in deren Namen ich die Ehre habe zu Ihnen zu sprechen, ist eine lange, schwelende Krise vorausgegangen, deren Ursachen sich auf Jahre zurückverfolgen lassen.
    Diese Bundesregierung startete also wahrlich nicht auf einer wohlgepflegten Aschenbahn, sondern auf wirtschaftlich und finanzwirtschaftlich sumpfigem Boden.

    (Oho-Rufe von der CDU/CSU.)

    Die Ausgangslage dieser Koalitionsregierung und ihrer parlamentarischen Mehrheit hat ein inzwischen prominent gewordene Professor am 4. März 1966, wie ich meine, treffend dargestellt. Ich zitiere:
    Die öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik haben jahrelang aus dem Vollen gewirtschaftet .. .
    Und ich zitiere weiter:
    Auch die Politik beginnt erst zu erwachen, wenn das Geld knapp wird. Nun auf einmal müssen die Regierenden Prioritäten bestimmen, die Opposition kann Gegenvorschläge unterbreiten, und Parlamente besinnen sich wieder auf ihr ältestes Recht, den Budgetvorschlag der Regierung kritisch zu durchleuchten.
    Daß das nicht ein Professor war, der einer der beiden Parteien angehört, die diese Regierung tragen, sondern Professor Ralf Dahrendorf, macht die Sache noch interessanter.
    Ich kann diesem Zitat in einem Punkt nicht folgen, nämlich in der dort aufgeworfenen Kritik, daß das Parlament sein Budgetrecht niemals ernst genommen habe. Ich muß das für meine Fraktion und sicher für die Mehrheit dieses Hauses auf das entschiedenste zurückweisen.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Wir haben — ich möchte hier noch meinen Freund Alex Möller anführen — in diesem Hause seit Jahren, als wir noch in der Opposition waren, dieses Butgetrecht ernst genommen und immer wieder darauf hingewiesen, daß wir die mittelfristige Finanzplanung brauchen, daß wir nicht aus dem vollen schöpfen dürfen. Wir haben sogar mitten im Strom Anträge zurückgezogen, um die Solidität des Haushalts nicht zu gefährden. Hier empfehle ich also Herrn Professor Dahrendorf, sich einmal ein bißchen mehr um die wirkliche Arbeit in diesem Hause zu kümmern.
    Ich habe gesagt, ich wollte eine Bilanz der Arbeit dieser Regierung ziehen. Ich bitte Sie zu beachten, daß diese Regierung bisher nur zwei Jahre Zeit hatte, die Probleme, die sich 1966 boten, zu bewältigen. In der Tat, wir haben Grund, die Leistung dieser Regierung zu würdigen. Ich zitiere gern den Bundeswirtschaftsminister mit seiner Feststellung, daß die deutsche Wirtschaft die Talsohle des Jahres 1966 und 1967 längst verlassen hat und sich auf der Höhenwanderung im Gleichgewicht befindet. Mit ebenso großer Zustimmung verweise ich auf die Feststellung des Bundesfinanzministers, der gesagt hat:
    Die Fortschreibung der Finanzplanung und der Haushaltsplan 1969 können auf den mit der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Jahre 1967 und 1968 erreichten Erfolgen aufbauen. Einmal sind erneute Eingriffe auf der Ausgaben- und Einnahmenseite zum Haushaltsausgleich 1969 nicht erforderlich, zum anderen bedarf es bei der sich selbst tragenden Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung keiner weiteren konjunkturpolitischen Maßnahmen seitens der öffentlichen Hand.
    Für diese Solidität hat dieses Hohe Haus, hat diese Bundesregierung und haben insbesondere die beiden Koalitionsparteien gekämpft. Pessimisten und Kritiker, die sehr wohl Grund zum Pessimismus und auch zur Kritik hatten, haben sich erfreulicherweise geirrt.
    Meine Damen und Herren, Sie waren ein wenig unruhig, als ich von der Ausgangslage und der Eröffnungsbilanz sprach. Lassen Sie mich noch einmal in aller Deutlichkeit die Ausgangslage für diese Regierung schildern. Wir waren für die Zeit bis 1972 bei einem Defizit von 64 Milliarden DM. Wir hatten eine wirtschaftliche Rezession und die Gefahr einer drohenden Arbeitslosigkeit zu bewältigen. Wir waren in einem schrecklichen Konflikt, nämlich den Haushalt zu bereinigen und Kürzungen vorzunehmen, aber gleichzeitig auch Maßnahmen gegen die Rezession zu ergreifen. Im Hinblick auf die damalige Lage müssen Sie zugeben, daß niemand in diesem Hause gemeint hat, daß wir in zwei Jahren diesen Konflikt lösen könnten. Es waren hier völlig neue Wege zu gehen.
    Ich möchte auch daran erinnern, wie wir, als wir noch aus der Opposition heraus kurz vor dem Wechsel dieser Regierung hier die Frage des, wie wir es damals nannten, Stabilitätshaushalts vorgetragen haben, in diesem Hause darum gerungen haben, ob wir dieses Problem so lösen könnten. Daß diese Politik erfolgreich war, obwohl sie zu völlig neuartigen Methoden in diesem Hause führte, die allerdings von Wissenschaftlern und weitsehenden Politikern schon vorher angedeutet waren, beweist erfreulicherweise die Lage, die wir jetzt haben. Ich muß sagen, niemand in diesem Hause, der diese Regierung mit trägt, kann sich sozusagen an dieser Erfolgsgeschichte vorbeidrücken. Er müßte darauf stolz sein.
    Wenn wir dies mit Genugtuung feststellen, meine Damen und Herren, dann nicht, um in Selbstzufriedenheit 'auszuarten. Jedermann in diesem Hohen Hause muß von uns wissen, daß wir nicht bereit sind



    Hermsdorf
    und nicht bereit sein dürfen, uns mit dem Erreichten zufriedenzugeben, sondern daß es unsere Aufgabe ist, Sicherheit und Fortschritt, Stabilität und Wachstum, Freiheit und Ordnung für alle Bürger heute und morgen zu gewährleisten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nach dem 21. August dieses Jahres, jenem Tag des schrecklichen Rückfalls ;in eine Politik mit militärischer Gewalt, äußern sich auch und gerade in unserem Lande viele Politiker und viele Bürger zu den Fragen der militärischen Sicherheit. Es ist selbstverständlich, daß sich an dieser Diskussion die Sozialdemokraten verantwortlich beteiligen. Wir sehen hier eine doppelte Verantwortung. Einmal sind wir verantwortlich für die äußere Sicherheit unseres Staates, und zum anderen tragen wir alle in diesem Hohen Hause dafür Verantwortung, daß die Diskussion darüber, was zu unserer äußeren Sicherheit zu tun ist, nicht bloß in eine rüstungspolitische Betriebsamkeit ausartet, sondern daß hier ernsthafte Erwägungen angestellt werden.
    Für uns ist der Verteidigungshaushalt, wie aus den entsprechenden Beschlüssen der Bundesregierung und dieses Hohen Hauses zum Haushalt 1967 und 1968 hervorgeht, weder eine Reservekasse, in die man bedenkenlos greifen kann, um irgendwelche Löcher zu stopfen, noch darf der Verteidigungshaushalt als ein psychologisches Abschreckungsinstrument mißbraucht werden. Höhere Zahlen im Verteidigungshaushalt sind nicht unbedingt identisch mit höherer Verteidigungsbereitschaft, aber höhere Zahlen im Verteidigungshaushalt ohne höhere Verteidigungsbereitschaft machen es jedem Gegner leicht und verführen ihn dazu, sich selbst in seiner Sicherheit bedroht zu fühlen oder sich als bedroht auszugeben. Alle überbetont 'dramatischen Sicherheitsdebatten führen deshalb nur dazu, die Umwelt unsicher zu machen und damit die eigene Sicherheit in Frage zu stellen.
    Uns Sozialdemokraten ist die äußere Sicherheit der Bundesrepublik zu wertvoll, um sie zu effektvollen Diskussionen zu benutzen. Wenn die Prüfung der veränderten Lage in Europa dazu führt, daß beispielsweise in \\der gemeinsamen Verteidigungsplanung des Bündnisses Konsequenzen zu ziehen sind, dann müssen wir dazu bereit sein. Wenn die Lageanalyse der NATO zu dem Ergebnis kommt, daß größere militärische Anstrengungen erforderlich sind, werden alle Partner bereit sein müssen, einen angemessenen Teil der Lasten zu übernehmen. Die Bundesrepublik wird sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten diesen Verpflichtungen nicht entziehen. Eine 'solche Entscheidung kann dieses Hohe Haus aber erst dann treffen, wenn Idas von dier Bundesregierung angekündigte verteidigungspolitische Weißbuch vorliegt.
    Es wäre völlig verfehlt, und wir würden unserer Verantwortung für unsere Bürger und für diesen unseren Staat nicht gerecht, wenn wir uns über die notwendigen Gedanken zur äußeren Sicherheit und zur äußeren Stabilität von dem dringenden Problem der inneren Stabilität und der inneren Sicherheit würden ablenken lassen. Kein Staat der Welt kann stabil nach außen sein, dessen innere Stabilität nicht gewährleistet ist. Die innere Stabilität ist Voraussetzung für die äußere Stabilität. Kein Staat kann Friedenspolitik nach außen betreiben, dessen Bürger im Unfrieden miteinander leben, und keine demokratische Gesellschaft kann stabil sein, die sich in der trügerischen Sicherheit wähnt, bei dem Erreichten stehenbleiben zu können. So wie der Fortschritt immer neu durchdacht werden muß, so muß Sicherheit durch Fortschritt alle Tage neu erworben werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Jedermann weiß, daß die Arbeitsplätze wieder sicher geworden sind. Jedermann spürt, daß Steigerungen für Löhne und Gehälter möglich sind. Jedermann sieht beim Einkaufen, daß die Deutsche Mark stabil ist, und niemand in der Bundesrepublik muß sich Sorgen um seine verbrieften Versicherungseinkünfte im Alter machen. Aber jedermann weiß auch, daß die Sicherheit des Arbeitsplatzes, daß die Stabilität des Geldes und daß der wachsende Wohlstand nur bewahrt und gefördert werden können, wenn wir bereit sind, heute das für morgen Notwendige zu tun. Und jedermann weiß, daß Freiheit und Demokratie nicht erhalten und nicht fortentwickelt werden können ohne die materielle Sicherung der Menschen in diesem Lande.
    Der Frieden im Innern wird, wie jedem in den turbulenten Wochen dieses Frühjahrs durch die Ereignisse in Frankreich eigentlich hätte deutlich werden müssen, nicht zu bewahren sein, wenn die Angestellten und Arbeiter als Wirtschaftsbürger zweiter Klasse behandelt werden, wenn die Angestellten und Arbeiter im Wirtschaftsprozeß nicht als vollmündige Bürger behandelt werden. Wie soll der Bürger in diesem Lande Verständnis haben für die Notwendigkeit seiner verantwortlichen Mitwirkung in der Politik, wenn er von einer Mitentscheidung in der Wirtschaft weitgehend ausgeschlossen wird? Wer den mündigen Bürger haben will — und er allein garantiert eine lebendige demokratische Ordnung —, der kann seine Mündigkeit nicht auf die Bestellung von Verfassungsorganen beschränken und ihn ansonsten in hierarchischer Ordnung belassen. Deshalb fordern wir für die Bürger in der Bundesrepublik die Mitbestimmung im Unternehmen und die Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Es soll niemand etwas genommen werden, sondern der Bürger soll in Politik und Wirtschaft gleich verantwortlich sein.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu einer weiteren Grundvoraussetzung der Demokratie, ohne die sie nicht leben kann, meine Gedanken entwickeln. Man wird die Demokratie nicht sichern können und man wird sie nicht weiterentwickeln können, wenn man die Vorstellung haben muß, unsere Kinder würden dank unserer altertümlichen Bildungs- und Ausbildungsmethoden und weil seit Jahren für Bildung und Ausbildung nicht ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, zu Dorftrotteln Europas. Der schlimmste Vorwurf, den ein Bürger diesem Staat machen könnte, wäre die Klage, er habe nicht so viel lernen können, wie



    Hermsdorf
    er habe lernen wollen, weil ihm das Geld gefehlt hat.
    Deshalb drängen wir darauf, die Ausbildung und die Weiterbildung der Menschen in diesem Lande mit allen Kräften zu fördern. Man kann nicht unse' ren jungen Mitbürgern und unseren Kindern, man kann nicht den Angestellten und Arbeitern sagen, daß die wirtschaftliche Entwicklung für sie große Früchte trage, wenn sie bereit seien, ein Leben lang zu lernen, man kann sie nicht auffordern, sich darüber im klaren zu sein, daß sie nicht immer im gleichen Beruf tätig sein können, ohne ihnen die Ausbildung zu gewährleisten, die sie zu der notwendigen Beweglichkeit erst befähigt. Diese Ausbildung muß ihnen erst gegeben werden.
    Ein weiterer Punkt für die Stabilität der Demokratie ist die Vermögensverteilung. Die Vermögensverteilung in der Bundesrepublik ist ungerecht, und keiner hat uns in der Vergangenheit darin übertroffen, dieses Unrecht anzuprangern und Vorschläge zu seiner Verhinderung zu machen. Heute hört man aus aller Munde das Wort von der ungerechten Vermögensverteilung und Vermögensbildung. Wir freuen uns darüber, daß eine frühe sozialdemokratische Erkenntnis heute zu einer allgemeinen Einsicht geworden ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber wir wehren uns dagegen, im jetzigen Stadium begeisterter Diskussionen über die ungerechte Vermögensverteilung bei vielfältiger Modellschreinerei stehen zu bleiben. An jedem Tag, den wir ohne Maßnahmen zur gerechten Vermögensverteilung verstreichen lassen, wird das Unrecht größer.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das vermögenspolitische Sofortprogramm der Bundesregierung ist in unseren Augen ein guter Anfang. Die vorgesehenen Zusatzprämien für die Bezieher kleiner Einkommen entsprechen unseren Vorstellungen und zeigen, in welcher Richtung sich künftig die staatliche Sparförderung bewegen muß. Wir halten es aber darüber hinaus für notwendig, noch in dieser Legislaturperiode weitere Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen, um gegebenenfalls durch Umschichtungen den Spielraum für eine stärkere Sparförderung bei den Beziehern kleinerer Einkommen zu erweitern.
    Aus dem gleichen Grundsatz heraus, die Bezieher kleinerer Einkommen bei ihrer Spartätigkeit bevorzugt zu fördern, begrüßen wir auch die von der Bundesregierung vorgesehene Novellierung des zweiten Vermögensbildungsgesetzes. Hierbei wird es auch auf die Beseitigung der Versicherungsrechtlichen Nachteile der geltenden Fassung des Gesetzes ankommen.
    Gestern hat uns die CDU/CSU-Fraktion durch Veröffentlichung zweier Gesetzentwürfe zur Änderung des zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung und zur Änderung des Sparprämiengesetzes sowie des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnungsbausparer mit ihren Vorstellungen konfrontiert. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion prüft gegenwärtig diese beiden Gesetzentwürfe des Koalitionspartners unter zwei Gesichtspunkten. Erstens wollen wir feststellen, ob in der mittelfristigen Finanzplanung von 1968 bis 1972 und im Bundeshaushalt 1969 die notwendigen Mittel für die Entwürfe vorhanden oder aufzubringen sind. Hierbei muß gesagt werden, daß sich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion keinesfalls vom Pfad der finanzwirtschaftlichen Solidität wird abbringen lassen. 1965 reicht uns. Zweitens werden wir sehr eingehend prüfen, ob die beiden Entwürfe der CDU/CSU mit dem gemeinsamen Grundsatz der Bundesregierung, die Bezieher kleiner Einkommen bei der Vermögensbildung bevorzugt zu fördern, übereinstimmen oder in Übereinstimmung gebracht werden können.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion beteiligt sich sicher mit großem Interesse an der allgemeinen vermögenspolitischen Diskussion. Wir gehen bei allen diesen Prüfungen davon aus, daß es jetzt gilt, ein verbindliches vermögenspolitisches Konzept zu entwickeln, das die Ungerechtigkeit in der Vermögensbildung in Deutschland auf Dauer beseitigt. Wir gehen davon aus, daß ein solches Programm nur in einer wachsenden Wirtschaft verwirklicht werden kann und als einer der auf das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wirkenden Faktoren betrachtet wird. Ich will die Pläne hier nicht im einzelnen erörtern; aber ebenso, wie die überbetriebliche Ertragsbeteiligung und eine Fondsbildung erwägenswert sind, ist ein Beteiligungslohn ein durchaus diskutabler Vorschlag.
    Für uns kommt es darauf an, daß bei allen Lösungen — so auch beim Beteiligungslohn — die vermögensbildenden Bestandteile bei den Arbeitnehmereinkommen zusätzlich zu den bestehenden Arbeitseinkommen gewährt werden; denn nur so ist eine gerechte Verteilung des Zuwachses an Vermögen möglich. Die Sozialdemokratische Partei hat bereits mehrfach an Unternehmer und Gewerkschaften appelliert, in ihre Einkommenspolitik mehr und mehr Tarifverträge über vermögenswirksame Leistungen einzubeziehen. Dies ist den Tarifpartnern bisher zum Teil gelungen. Ein Gesetz über einen Beteiligungslohn kann aus unserer Sicht diese Bemühungen der Tarifpartner verstärken, wenn es Mindestbedingungen über zusätzlich zu- gewährende vermögenswirksame Lohn- und Gehaltsbestandteile festlegt und nicht in die Autonomie der Tarifpartner eingreift.
    Klar ist aber, daß es sich bei dem großen vermögenspolitischen Konzept um eine Kombination verschiedener vermögenspolitischer . Instrumente handeln muß, weil eine eingleisige Lösung nicht in allen Bereichen der Wirtschaft und nicht für alle Arbeitnehmer zu dem Ziel einer gerechteren Vermögensverteilung führen kann.
    Meine Damen und Herren, ein Punkt, den ich für eine große Voraussetzung auch für die Stabilität der Demokratie halte, ist eigentlich in den letzten beiden Jahren dieser Regierung in diesem Parlament bisher zu wenig gewürdigt worden; er ist ein Bestandteil, der nicht außer acht bleiben sollte. Ich meine die Rechts- und Justizpolitik. Neben einer vorausschauenden Wirtschafts-, Sozial- und Finanz-



    Hermsdorf
    politik ist für die innere Stabilität auch eine fortschrittliche Rechts- und Justizpolitik erforderlich. In der Vergangenheit waren Rechts- und Justizpolitik Gebiete, denen man wenig Beachtung schenkte. Die Rosenburg lag im Dornröschenschlaf. Es erscheint uns symptomatisch, daß es trotz eines eindeutigen Auftrags des Grundgesetzes 18 Jahre lang dauerte und erst jetzt der Bundesjustizminister einen Entwurf zur Reform des Unehelichenrechts vorlegte. Der im vergangenen Jahr vom Bundesjustizminister Heinemann vorgelegte Entwurf zur Verbesserung der Rechtsstellung unehelicher Kinder ist ein gutes Beispiel dafür, welch wichtige Rolle der Rechtspolitik zukommt, wenn es darum geht, die soziale Ordnung zu verbessern und die im Grundgesetz verankerten Bürger- und Menschenrechte zur Geltung zu bringen.
    Einen weiteren rechtspolitischen Schwerpunkt von beträchtlicher gesellschaftlicher Bedeutung bildet die Reform des aus dem Jahre 1871 stammenden Strafrechts. Zum politischen Strafrecht konnte die seit langem von der SPD geforderte Reform endlich erfolgreich abgeschlossen werden. Jetzt geht es darum, auch die übrigen Teile des Strafgesetzbuches modernen kriminalpolitischen Erkenntnissen und den geänderten sozialen und. gesellschaftlichen Verhältnissen sowie den moralischen Anschauungen anzupassen.
    In den Zusammenhang der Strafrechtsreform gehört auch die Neugestaltung des Rechts der Ordnungswidrigkeiten, die dazu beitragen wird, daß die Richter sich nicht länger mit ausgesprochenen Bagatelldelikten beschäftigen müssen und daß der Bürger nicht wegen jeder Bagatelle vor dem Richter erscheinen muß.
    Eine Strafrechtsreform ist sinnlos ohne gleichzeitige Reform des Strafvollzugs. Dies war bisher ein ausgesprochenes Stiefkind der Rechtspolitik. Es bedurfte erst einiger Gefängnisskandale, um vor aller Öffentlichkeit deutlich zu machen, wieviel in der Vergangenheit versäumt wurde. Auch hier hat Bundesjustizminister Heinemann die notwendigen Schritte zur Erneuerung eingeleitet. Im September vergangenen Jahres wurde eine Strafvollzugskommission gebildet, die erste Vorschläge für die Änderung des Strafvollzugs vorlegte.
    Es muß jedoch in aller Deutlichkeit und Eindringlichkeit darauf hingewiesen werden, daß die dringend notwendigen Reformen auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafvollzugs nicht bedeuten und nicht bedeuten dürfen, daß die Staatsbürger in Zukunft vor Straftätern und Straftaten weniger geschützt sein werden. Das Gegenteil ist der Fall. Durch ein reformiertes Strafrecht und einen sinnvollen Strafvollzug sollen die Rückfallquoten gesenkt werden, um die Eingliederung straffällig Gewordener in die Gesellschaft zu erleichtern. Gelingt dies, dann wäre ein wichtiger Schritt in Richtung auf einen wirksamen Schütz der Bürger vor Straftätern getan.
    Dazu müssen noch andere Maßnahmen hinzukommen. Der vom Bundesjustizministerium fertiggestellte Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige
    Kastration, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden müßte, würde vor allem für unsere Frauen und Kinder einen wirksamen Schutz vor Sittlichkeitsverbrechern ermöglichen.
    Wenn von den weiteren Reformen des seit Dezember 1966 aus dem Dornröschenschlaf erwachten Justizministeriums noch einige genannt werden sollen, dann wäre es die Überprüfung des Familienrechts, insbesondere des Ehescheidungsrechts. Eine von Bundesjustizminister Heinemann eingeleitete Vorarbeit ist im Gange, um auch hier endlich zu einer zeitgemäßen Regelung zu kommen.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit diesen Vorbemerkungen den Versuch gemacht, einiges bereits Geschehene und einiges für die Zukunft Notwendige zu sagen. Dies stand unter dem Motto: Stabilität durch Fortschritt. Den Niederschlag des Geschehenen und des von der Regierung Vorgesehenen finden Sie in der mittelfristigen Finanzplanung.
    Die mehrjährige Finanzplanung der öffentlichen Haushalte haben wir 1967 mit dem Stabilitäts- und Wachstums-Gesetz endlich durchgesetzt. Dieses neue und bis dahin heiß umstrittene Instrument legt nun seine ersten Bewährungsproben ab. Die mittelfristige Finanzplanung wurde bisher im öffentlichen Bewußtsein leider oft gleichgesetzt mit der undankbaren politischen Aufgabe, die Lasten einer gescheiterten Politik früherer Jahre abzutragen. Erst jetzt wird der eigentliche Wert der mehrjährigen Finanzplanung auch der breiten Öffentlichkeit deutlich.

    (Lachen bei der FDP.)

    — Ich freue mich jetzt schon, Herr Mischnick; wir werden hinterher darüber noch zusammen diskutieren.
    Die erstmalige Anpassung und Fortführung der fünfjährigen Finanzplanung für den Zeitraum 1968 bis 1972 durch die Beschlüsse der Bundesregierung vom 4. September ging weit weniger dramatisch vor sich als die dreitägigen Beratungen der Bundesregierung im vorigen Jahr unter der Platane im Garten des Palais Schaumburg. Die bisherige konsequente Politik der Großen Koalition, die unbequeme Maßnahmen zur Beseitigung des strukturellen Ausgabenüberhangs nicht nur nicht scheute, sondern sie gleichzeitig mit einem kombinierten Programm der Wiederbelebung der Wirtschaft verband, trägt nun ihre Früchte. Dank der Einführung vorausschauender Analysen und mehrjähriger Planungsüberlegungen haben wir stabile, normale Verhältnisse wiedergewinnen können. Wir alle können wieder aufatmen.
    Allerdings, meine Damen und Herren, es besteht kein Grund zum Übermütig-Werden. In dieser veränderten Landschaft, die ich soeben dargelegt habe, haben wir die von der Bundesregierung vorgelegte mittelfristige Finanzplanung bis 1972 zu betrachten und den Bundeshaushaltsplan für 1969 zu beraten. Sie ist gekennzeichnet durch 1. eine stabile wirtschaftliche Ausgangslage, 2. eine befriedigende Ordnung der Bundesfinanzen und 3. einen, wenn auch noch bescheidenen Spielraum für neue politische Aktivitäten zugunsten zukunftweisender Maßnah-



    Hermsdorf
    men. Dieser Finanzplanung liegt die gesamtwirtschaftliche Zielprojektion bis 1972 zugrunde, nach der ein Wachstum des Bruttosozialprodukts von nominal 6 % und real 4,4 % im Jahresdurchschnitt angestrebt wird. Das bedeutet, daß das gesamtwirtschaftliche Leistungsvermögen vom Jahre 1967 um rund ein Drittel — auf 647 Milliarden DM im Jahre 1972 — anwachsen wird. Unsere politische Aufgabe muß es sein, diesen wirtschaftlichen Zuwachs gesellschaftspolitisch sinnvoll und gezielt zu steuern.
    Der projektierte stetige Wirtschaftsaufschwung erlaubt neben der Fortführung bereits im Vorjahr gesetzter Schwerpunkte die Inangriffnahme neuer Maßnahmen, denen meine Fraktion ganz große Bedeutung zumißt. Ich nenne vor allem das Programm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, den Ausgabenschwerpunkt Verkehr, die Stärkung der Finanz- und Investitionskraft der Gemeinden, die Förderung der Vermögensbildung vor allem in Arbeitnehmerhand, die Ausbildungsförderung, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die volle Zahlung der Zuschüsse an die Träger der Rentenversicherung ab 1972.
    Lassen Sie mich zu diesem Katalog einige Ausführungen machen, zunächst zur Ausbildungsförderung! Erstmals werden jetzt Leistungen für Ausbildungsförderung in die mittelfristige Finanzplanung einbezogen. Damit wird einer alten Forderung meiner Fraktion Rechnung getragen, vor allem jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien durch ein gezieltes Förderungssystem Aufstiegschancen zu gewähren. Bereits im Jahre 1962 hatte meine Fraktion einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf ist damals vor allem an der umstrittenen Verfassungszuständigkeit des Bundes gescheitert.
    Jetzt ist es der Regierung der Großen Koalition gelungen, eine Einigung zwischen Bund und Ländern herbeizuführen. Der Bund erhält die Gesetzgebungskompetenz für die finanzielle Ausbildungsförderung. Die Mittel, die das Bundeskabinett für die Ausbildungsförderung eingeplant hat, betragen — natürlich zusätzlich zu den Aufwendungen für die heute bereits bestehenden unterschiedlichen Maßnahmen der Ausbildungsförderung von Bund und Ländern — im Jahre 1970 220 Millionen DM und steigen bis zum Jahre 1972 auf 500 Millionen DM.


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Gestatten Sie eine Frage, Herr Kollege?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte sehr!