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    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    In der Tat.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Um dieses Kapitel abzuschließen, lasse ich jetzt noch die letzte Frage des Abgeordneten Dorn beantworten.

(Abg. Dorn: Ist erledigt!)

— Ist erledigt? Gut. Dann ist die Fragestunde geschlossen.
Wir kommen nun zur Aussprache über die Punkte 4 und 5:
4. Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
5. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969)

— Drucksache V/3300 —
b) Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972
— Drucksache V/3299 —
c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
— Drucksache V/3332 — d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965
— Drucksache V/3333 —
Die Aussprache zu beiden Punkten ist verbunden. — Das Wort hat der Abgeordnete Windelen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Haushaltsdebatte sollte vor allem über Geld gesprochen werden, über das Geld unserer Bürger, über das Geld unserer Steuerzahler. Ich will mich an dieses Thema halten und vom Bundeshaushalt 1969 und von der mittelfristigen Finanzplanung sprechen. Ich will mich dabei darum bemühen, dies so kurz und so präzis wie möglich zu tun.
    Der Bundeshaushalt 1969 wird voraussichtlich zum
    letztenmal in der bisherigen Form vorgelegt werden. In Zukunft wird der Bundeshaushalt — sobald die Haushaltsreform verabschiedet ist — gleichzeitig im Bundestag und Bundesrat eingebracht werden.
    Was vor kurzem noch kaum denkbar erschien, ist jetzt nahezu Gewißheit geworden: Über den tatsächlichen Ablauf des Bundeshaushalts für das nächste Jahr besteht Ungewißheit. Durch die Ereignisse in der CSSR ist dieser Haushalt mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet, und zwar in bezug auf die Verteidigungsaufgaben und hinsichtlich des Devisenausgleichs.
    Bürgermeister Professor Weichmann sagte dazu im Bundesrat, daß sich die politische Situation seit dem 21. August dieses Jahres grundlegend geändert habe; man könne nicht so tun, als ob die Welt seitdem unverändert weiterginge. Es könne der Fall eintreten, daß vom deutschen Staatsbürger in Zukunft Opfer zur Sicherung der Freiheit verlangt werden müßten.
    Hinzu tritt als dritter Faktor die Konjunkturlage. Der Haushaltsentwurf basiert auf der Annahme eines gleichgewichtigen Wachstums. Er unterstellt also, daß wir weder in eine Rezession noch in einen Boom eintreten werden. Für eine Rezession gibt es keinerlei Anhaltspunkt. Schwieriger ist dagegen die Entwicklung des Konjunkturaufschwungs zu beurteilen, schwierig deswegen, weil für die allerjüngste Entwicklung nur wenige Daten vorliegen, aber diese Daten lassen aufhorchen. Arbeitslose im September 1968: 176 000, offene Stellen: 609 000, Gastarbeiter im gleichen Monat: 1 090 000, Gold- und Devisenbestand am 30. September 1968: gegenüber dem Vorjahr plus 3,16 Milliarden, gegenüber dem 30. August 1968, in einem Monat also, plus 1,17 Milliarden, Außenhandelssaldo im Juli 1968: gegenüber dem Vorjahr plus 1,4 Milliarden, im August 1968: gegenüber dem Vormonat plus 1,2 Milliarden.
    Diese Zahlen werden durch Meldungen aus der Wirtschaft ergänzt, die von einem erheblichen Anschwellen der Aufträge aus dem In- und Ausland, von einer Verlängerung der Lieferzeiten und von einem Abbröckeln der Preisstabilität berichten. Sollten sich diese Meldungen bestätigen und sollten



    Windelen
    auch die übrigen Konjunkturdaten eine überproportionale Zunahme der Konjunkturtätigkeit anzeigen, so werden schwerwiegende Schlußfolgerungen für die Bundesfinanzen unausweichlich sein.
    Auf jeden Fall bleibt festzuhalten, daß die drei Faktoren Verteidigung, Devisenhilfe und Konjunktur, die Konzeption des Bundeshaushalts 1969 und der mittelfristigen Finanzplanung entscheidend verändern können. Bei den Ausgaben für die Verteidigung und die Devisenhilfe ist das ohne weiteres verständlich. Bei einem möglichen Konjunkturboom ist dieser unmittelbare Zusammenhang nicht ohne weiteres offensichtlich. Trotzdem hätte in einem derartigen Fall die Finanz- und die Haushaltspolitik das Hauptgewicht der Konjunkturpolitik zu tragen, um die Stabilität zu sichern.
    Die Geld- und die Kreditpolitik scheiden wegen ihres zu langen Bremsweges unter Anlockung von Auslandsgeld weitgehend aus. Die Finanzpolitik dagegen hätte folgende Möglichkeiten zur Auswahl: Ausgabenkürzungen, Streichung von Investitionen, Bildung einer Konjunkturausgleichsrücklage, Verminderung von Krediten, vorzeitige Kredittilgung und die steuerlichen Maßnahmen nach § 26 des Stabilitätsgesetzes.
    Voraussetzung für die Kürzung von Investitionen wäre die Aufstellung von Investitionsprogrammen im Bund, in den Ländern und möglichst auch den Gemeinden, um einen Überblick zu ermöglichen, wo Kürzungen und im entgegengesetzten Fall Verstärkungen der Investitionen möglich wären. Im Fall der Kürzung von Investitionen ergibt sich natürlich eine Schwierigkeit: Eine derartige Maßnahme würde in Konflikt mit der Zielsetzung des Haushalts und der Finanzplanung, zu einer schrittweisen Strukturänderung der Ausgabenseite des Bundeshaushalts geraten. Dadurch würden automatisch die investiven Ausgaben wieder eingeschränkt werden; aber gerade dieser Ausgabenbereich soll ja nach dem übereinstimmenden Willen von Bundesregierung und Bundestag zur Sicherung unserer Zukunft und des Wachstums stärker wachsen als die übrigen Ausgaben. Ein Überschäumen der Konjunktur könnte eine Situation heraufbeschwören, in der diese Zielsetzung in einen unauflöslichen Widerspruch zur Konjunkturpolitik gerät. Die Schlußfolgerung daraus kann nur lauten, bereits jetzt das Erforderliche zu tun oder vorzubereiten, damit die mühsam errungene Stabilität gewahrt bleibt. Stabilität ist der oberste Grundsatz unserer Politik, denn sie ist Voraussetzung für ein optimales Wachstum. Je später stabilitätssichernde Maßnahmen bei einem beginnenden Boom einsetzen, desto schärfer müßten sie sein und desto mehr werden sie in Gegensatz zu den übrigen wirtschafts- und finanzpolitischen Zielen geraten.
    Ein besonderes Problem bildet die Verschuldung. Der Bundeshaushalt 1969 bricht mit dem bisherigen Brauch des Ausweises der Bruttoverschuldung. Er enthält lediglich die Nettoschuldenaufnahme, d. h. die Differenz zwischen Kreditaufnahme und Kredittilgung. Die Neuverschuldung im Jahre 1969 beträgt 3,6 Milliarden DM gegenüber 7,2 Milliarden DM im Jahre 1968. Die Bruttokreditaufnahme beträgt 1969 für den Bund insgesamt 12,7 Milliarden DM.
    Der Bund der Steuerzahler ha-t massive Kritik an einer solchen Verschuldungspolitik geübt. Kritische Stimmen sind auch im Bundesrat laut geworden. Dies sollte für uns sicher Anlaß sein, die gegen die Verschuldungspolitik vorgebrachten Argumente sorgfältig zu prüfen.

    (Zuruf von der Mitte: Sehr richtig!)

    Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsminister hält den gegenwärtigen Schuldenstand für unbedenklich. Die Bundesbank steht auf dem gleichen Standpunkt. Das genannte Gutachten hält eine öffentliche Kreditaufnahme dann für vertretbar, wenn damit finanzierte Staatsaufgaben einen höheren volkswirtschaftlichen Produktivitätseffekt haben als vergleichbare private Investitionen. Maßgebliches Kriterium für die Neuverschuldung des Staates ist danach die Größe und der Auslastungsgrad der gesamtwirtschaftlichen Reserven an Arbeitskräften und Kapazitäten.
    Niemand wird behaupten wollen, daß die heutige Lage noch solche Reserven für eine weitere unbedenkliche Staatsverschuldung bietet. Andererseits ist es notwendig, die harte Kritik des Bundes der Steuerzahler an dem jetzt vorgesehenen Umfang der Neuverschuldung zurückzuweisen. Auch der Bund der Steuerzahler hält eine Staatsverschuldung für rentable Investitionen und für einmalige Ausgaben für vertretbar. Nun enthält aber der Bundeshaushalt 1969 allein für Baumaßnahmen fast 4 Milliarden DM, d. h. also mehr, als die Nettoverschuldung ausmacht. Dazu kommen über 8 Milliarden DM für sonstige Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen, so daß nur etwa ein Drittel der investiven Ausgaben des Haushalts durch Darlehen finanziert werden. Die sonstigen wachstumsfördernden Ausgaben sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Damit wäre selbst bei Anlegung des strengen Maßstabes des Bundes der Steuerzahler gegen das jetzige Ausmaß der Neuverschuldung kaum etwas einzuwenden. Im übrigen ist die Warnung an die Politiker vor dem zunächst leichten und bequemen Weg des Ausgleichs von Deckungslücken durch Darlehen sicher nicht unberechtigt.
    Gewiß ist auch die Gesamthöhe unserer Staatsschulden im internationalen Vergleich nicht zu beanstanden. Aber das Tempo der Neuverschuldung um 15 Milliarden DM in den vergangenen zwei Jahren konnte unmöglich fortgesetzt werden. Dazu kommt, daß sich die Bundesrepublik ihrer Kriegs- und Vorkriegsschulden durch den Währungsschnitt weitgehend entledigen konnte, während andere Länder auf diesen Lasten sitzengeblieben sind. Auch die disziplinierte Schuldenpolitik der Regierungen bis 1966 hat den Spielraum für unbedenkliche Staatsverschuldung heute ermöglicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP.)

    Es darf aber auch nicht zweifelhaft sein, daß der vertretbare Kreditrahmen durch den Haushaltsplan voll ausgeschöpft wurde. Jedes Mehr müßte in der heutigen Situation nachteilige Folgen für die Preis-und Währungsstabilität bedeuten.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)




    Windelen
    Die sehr bescheidene Preissteigerungsrate in diesem Jahr ist ohnehin ausschließlich auf zurückgehende Lebensmittelpreise zurückzuführen. Ohne diese hätten wir heute schon Preissteigerungen von 31/2 bis 4 % zu verzeichnen.

    (Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

    Es ist aber nicht anzunehmen und im Interesse der Landwirtschaft auch nicht zu vertreten, daß die Agrarpreise weiter sinken werden.
    Zudem bleibt folgendes zu bedenken. Für die Bewirtschaftung der Bundesschuld besteht zwischen neuen Krediten und Fälligkeiten aus alten Verpflichtungen kein Qualitätsunterschied. Am Geld- und Kreditmarkt müssen nämlich die Bruttobeträge untergebracht werden: 1969 12,7 Milliarden DM, 1970 11,2 Milliarden DM, 1971 15,7 Milliarden DM, 1972 14,6 Milliarden DM. Die .Kreditmöglichkeiten müssen deswegen auch nach dem Bruttobetrag beurteilt werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt scheint mir die oberste Grenze heute erreicht. Daran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn Länder und Gemeinden ihren Kreditrahmen nicht voll ausschöpften. Hier geht es nämlich gar nicht um das volkswirtschaftlich Vertretbare, sondern allein darum, was der Markt tatsächlich hergibt.
    Bei der Beratung des Bundeshaushalts 1969 wird die Stellungnahme des Bundesrates diesmal für uns leider nicht sehr hilfreich sein. Zwar wurde auch in den Beratungen des Bundesrates auf die unübersehbaren Risiken durch die Ereignisse am 21. August hingewiesen. Auch wurden Bedenken gegen das Ausmaß der Neuverschuldung angemeldet, obschon diese doch mindestens in Höhe von 1 Milliarde DM durch die Änderung des Beteiligungsverhältnisses zugunsten der Länder ausgelöst wurde.
    Leider zieht der Bundesrat aus diesen seinen Bedenken gegen den Haushaltsplan und die Finanzplanung die falschen Konsequenzen. Statt uns Vorschläge für den Abbau der Verschuldung und die Abdeckung der Risiken zu unterbreiten, fordert er hemmungslos weitere Leistungen zu Lasten des Bundes, ohne auch nur den Versuch eines Deckungsvorschlages zu unterbreiten.

    (Abg. Dr. Barzel: Bedauerlicherweise ja!)

    Da wird gefordert, vorgeschlagen, gewünscht oder angeregt: höhere Kostenanteile an der Finanzierung der Olymischen Spiele in München, Beteiligung des Bundes am Ausbau des Flughafens Hannover-Langenhagen, Anpassung der Leistungen für die Kriegsopfer bereits 1969, Verdoppelung des Ansatzes für Rehabilitationszentren, zusätzliche Ergänzungszuweisungen von 24 Millionen an leistungsschwache Länder, Aufstockung der regionalen Hilfsmaßnahmen um 20 Millionen DM, Aufstockung der Finanzmasse für die Gemeindefinanzreform, Weiterzahlung der Ergänzungszuweisungen und ungekürzte Strukturhilfe auch nach Verwirklichung der Finanzreform, Alleinfinanzierung des Entschädigungsgesetzes für SBZ-Flüchtlinge durch den Bund, 100 Millionen DM jährlich für die Flüchtlingssiedlung ab 1970, Aufstockung der Mittel im Agrarhaushalt, Verbesserung des Familienlastenausgleichs schon vor 1972, volle
    Übernahme der Arbeitslosenhilfe durch den Bund ab 1972, Änderung des Aufbringungsschlüssels für die Förderung der beruflichen Bildung ab 1972, Verstärkung der Mittel für Gesundheitsvorsorge und Krankenheilung.
    Wir haben bisher im Haushaltsausschuß die Vorschläge des Bundesrates wegen ihrer Qualität stets mit großem Respekt behandelt und in sehr vielen Fällen übernommen. Dies wird diesmal nicht möglich sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich glaube nicht, daß der Bundesrat mit dieser Praxis seiner Verantwortung für das Ganze als Bundesorgan ausreichend gerecht geworden ist.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Ich glaube nicht, daß diese Vorschläge das für die Politik unerläßliche Augenmaß erkennen lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese meine Feststellungen werden Ihnen vor dem Hintergrund der letzten Ergebnisse der Steuerentwicklung noch verständlicher erscheinen. Der Herr Bundesfinanzminister hat gestern hier dargetan, daß der Bund seine Steuermehreinnahmen, die er in diesem Haushalt veranschlagt hat, allenfalls knapp erreichen wird. Die Länder hatten in ihren Haushalten 1968 ein Mehr von 1,3 Milliarden DM für Steuereinnahmen eingesetzt. In den abgeschlossenen neun Monaten haben sie demgegenüber bereits jetzt 2,1 Milliarden DM Mehreinnahmen erzielt und damit 800 Millionen DM mehr eingenommen, als für das ganze Jahr veranschlagt war. Bis zum Jahresende kann bei den Ländern insgesamt mit 1,25 Milliarden DM mehr an Steuereinnahmen gerechnet werden.

    (Abg. Haase [Kassel] : Je mehr die haben, je mehr sie wollen!)

    Auch für die mittelfristige Finanzplanung gilt im Prinzip das für den Haushalt 1969 Gesagte. Bei ihr wird ebenfalls für den gesamten Zeitraum ein gleichgewichtiges Wachstum unterstellt. Sollte diese Voraussetzung nicht zutreffen, so wäre davon auch die gesamte mittelfristige Finanzplanung betroffen.
    Aus dem bereits Gesagten ziehe ich folgende Schlußfolgerungen: Finanzieller Spielraum für neue Ausgaben und neue Pläne ist in der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Gegenüber dem Konjunkturverlauf ist größte Wachsamkeit geboten. Würden wir einen neuen Boom zulassen, so wäre damit die nächste Rezession unausweichlich. Die Verschuldungspolitik muß sorgfältig kontrolliert werden. Die Verstärkung investiver Ausgaben ist ein unentbehrlicher Beitrag des Bundes zum Wachstum und zur Zukunftssicherung. Reales Wachstum aber ist nur möglich bei Erhaltung der Stabilität.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Gesamtrahmen der Finanzplanung für die einzelnen Jahre ist bis 1972 restlos ausgefüllt. Soweit erkennbar, hat die Bundesregierung keinerlei Reserven für Unvorhergesehenes. Immerhin waren in der vorjährigen Planung für 1970 und 1971 bescheidene Verfügungsbeträge für noch nicht konkretisier-



    Windelen
    bare neue Maßnahmen enthalten. Sie fehlen diesmal. Das kann sich verhängnisvoll auswirken.
    Bereits im Zeitraum von nur 15 Monaten seit Aufstellung der ersten Finanzplanung ergaben sich unabweisbare Mehrausgaben von fast 1 Milliarde DM für 1969 und über 2 Milliarden DM im Jahre 1971, außerdem Mindereinnahmen zwischen 1 Milliarde DM für 1969 und 11/2 Milliarden DM für 1972 durch Einnahmeverzichte zugunsten der Länder und Gemeinden.
    Jetzt ist kein zusätzlicher Handlungsspielraum mehr da, obwohl bisher noch in jedem Jahr unabweisbare neue Maßnahmen und Haushaltsbelastungen auf den Bund zukamen. Damit liegt die eigentliche Bewährungsprobe in der Finanz- und Wirtschaftspolitik noch vor uns. Es gilt zu erkennen, daß mögliche Mehreinnahmen bei einem weiteren Wirtschaftsaufschwung keinesfalls für zusätzliche Konsumausgaben verfügbar sind. Dieser Wirtschaftsaufschwung wurde unter Vorgriff auf die Zukunft finanziert. Dieser Vorgriff muß wieder abgedeckt werden.
    Es ist erstaunlich, wie rasch Menschen vergessen können. Noch Anfang dieses Jahres bangten wir, ob die harten Abstriche in vielen Bereichen der Sozialpolitik eine dauerhafte Wende herbeiführen könnten. Inzwischen ist die relative Bußfertigkeit der vergangenen zwei Jahre längst wieder verflogen. Damals schworen wir alle, nie wieder noch so wünschenswerte und gerechtfertigte Aufwendungen zu beschließen, wenn sie nicht mit Gewißheit später auch durchzuhalten sind. Wer von uns würde nicht lieber heute als morgen den Kriegsopfern, den SBZ-Flüchtlingen, den Familien, den Heimkehrern und all den vielen, die auf unsere Taten harren, das geben, was sie von uns erwarten? Aber was nützen Gesetze, wenn nachher Zahlungen nicht geleistet, was Versprechungen, wenn sie nachher nicht erfüllt werden können!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Nur Lumpe versprechen mehr, als sie haben.

    Eine nochmalige Zurücknahme von gesetzlich gewährten Leistungen oder feierlichen Versprechungen nach der Wahl müßte das Vertrauen in Parlament, Regierung und Parteien ruinieren.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Radikalismus und Poujadeismus wären die Folge. Die außer- und antiparlamentarische Opposition würde neuen Auftrieb und neue Argumente bekommen. Wir werden nicht daran gemessen werden, ob unsere Absichten lauter und edel sind, sondern an den Ergebnissen und an den Folgen unserer Politik.
    Dieses Haus ist nicht gewählt worden, um zu fragen, was wünschenswert ist, sondern um zu prüfen, was möglich ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das vor einer Wahl zu sagen, mag unpopulär sein, es bleibt dennoch wahr.
    Dieser Bundeshaushalt 1969 ist, wie es das Grundgesetz befiehlt, in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Er weist kein Defizit aus. Aber das Defizit dieses Haushalts liegt in den dringenden Aufgaben, die wir noch vor uns haben, der Lösung unserer Sicherheitsprobleme, der Reform des Familienlastenausgleichs, der Verbesserung der Kriegsopferversorgung, der Lösung der Agrarprobleme, der Strukturprobleme, der Städtebauförderung, der Gesundheitspolitik. Das alles muß gelöst werden und das alles kann gelöst werden, aber nicht gleichzeitig und nicht um den Preis der Stabilität. Jede Disziplinlosigkeit in der Ausgabenwirtschaft heute würde die Sozialleistungen von morgen gefährden. Wir sollten uns vor der Gefahr hüten, das nächste Parlament und die nächste Regierung zu zwingen, ihre Arbeit wieder mit Haushaltssicherungsgesetzen zu beginnen. Jede weitere Expansion des Haushalts müßte aber die Preisstabilität gefährden und damit gerade die sozial Schwächsten am härtesten treffen.
    Wir wollen nun an die Arbeit gehen, um zu prüfen, wo sich der Regierungsentwurf noch verbessern läßt. Die Bundesregierung wünscht die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes noch in diesem Jahre. Am guten Willen des Haushaltsausschusses wird es sicher nicht fehlen. Dennoch wird die Zeit für die Beratung in der notwendigen Gründlichkeit sicher knapp werden. Voraussetzung für eine zügige Beratung wird aber auch sein, daß der Präsident dieses Hauses dem Haushaltsausschuß ausreichend Sitzungstermine freigibt.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat gestern einen beschwörenden Appell an dieses Haus gerichtet, die Grenzen und die Risiken des Haushaltsplans 1969 zu sehen und zu respektieren. Die Fraktion der CDU/CSU hat dem Rahmen und den Eckdaten dieser Planung ausdrücklich zugestimmt.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Sie begrüßt die Verstärkung der investiven und wachstumsfördernden Ausgaben als Grundlage für eine gesicherte und stabile Zukunftsentwicklung. Durch die Entscheidungskraft der Bundesregierung und des Bundestages steht dieser Haushalt wieder auf festerem Boden. Dies ist ein Beweis für die Richtigkeit des bisher eingeschlagenen Weges. Dieser Weg war nicht leicht und für viele Betroffene schmerzlich. Aber gerade deswegen bleibt die Wahrung der Stabilität der Wirtschaft und der Stabilität der öffentlichen Finanzen unsere vordringlichste Aufgabe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)