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    548. Staatssekretär!: 1
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    Deutscher Bundestag 187. Sitzung Bonn, den 27. September 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 10127 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 10128 C Fragestunde (Drucksachen ,V/3277 [neu], zu V/3277) Fragen des Abg. Jacobi (Köln) : Griechenlandreise von Bundestagsabgeordneten 10128 C Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Erklärung des US-Delegierten Ball betreffend Mitteldeutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 10129 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . 10129 B, C Frage des Abg. Folger: Materialseilbahn zur „Tölzer Hütte" . 10129 D Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Erklärung des kanadischen Ministerpräsidenten Trudeau betreffend sowjetisches militärisches Eingreifen in der Bundesrepublik Deutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10129 D, 10130 B, C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 10130 B Moersch (FDP) 10130 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Zahl der in Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volksangehörigen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . 10130 D, 10131 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10131 A Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 10131 B Kuntscher (CDU/CSU) 10131 C Ertl (FDP) S 10131 C, D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 10131 D Frage des Abg. Ramms: Unfallziffern bei Kindern unter 15 Jahren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10132 A, B Frau Dr. Heuser (FDP) 10132 B Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Fahrzeug-Kapazitäten im Straßengüterfernverkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10132 C, D, 10133 A, B, C Moersch (FDP) . . . . 10132 D, 10133 B Frage des Abg. Dr. Apel: Verbesserungen in Kraftdroschken . . 10133 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1968 Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Flugsicherungsbetriebsdienst . . . . 10133 C Frage des Abg. Picard: Ausbau der Bundesstraße 45 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10133 D, 10134 A Picard (CDU/CSU) 10134 A Frage des Abg. Picard: Vorstellungen des Regionalverbandes Untermain über die Bevölkerungsentwicklung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10134 B, C, D Picard (CDU/CSU) . . . .. 10134 B, C, D Frage des Abg. Picard: Bahnstrecke Höchst (Odenw)—Aschaffenburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10134 D, 10135 A Picard (CDU/CSU) 10135 A Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Schutz der Bevölkerung in der Umgebung von großen Kernkraftwerken für Notfälle 10135 B Fragen des Abg. Strohmayr: Bundesdatenbank . . . . . . . . 10135 D Fragen des Abg. Jung: Übereinstimmungsvermerk der Wettbewerbsausschüsse des Bundes Deutscher Architekten auf Wettbewerbsunterlagen Dr. Vogel, Staatssekretär . . . . 10136 B, C Frage des Abg. Geldner: ERP-Mittel für Wasser- und Luftreinhaltung Dr. Vogel, Staatssekretär . .10136 D, 10137 B Geldner (FDP) 10137 A Fragen der Abg. Frau Blohm: Maßnahmen gegen Frauenkrebsleiden Frau Strobel, Bundesminister ,10133 B, C, D, 10138 A, B, C, D, 10139 A Frau Dr. Heuser (FDP) . . 10137 D, 10138 A Josten (CDU/CSU) . . . . . .10138 B, C Moersch (FDP) 10138 C Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 10138 D Frau Mönikes (CDU/CSU) . . . 10139 A Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Höchstmengenverordnungen von Pestiziden in oder auf Lebensmitteln Frau Strobel, Bundesminister .10139 B, C, D Frau Dr. Heuser (FDP) 10139 B, C Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 10139 C Fragen des Abg. Zebisch: Unfälle durch Übungsmunition . . . 10139 D Entwurf eines Handelsklassengesetzes (Drucksache V/3109) — Erste Beratung — 10140 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache V/3267) — Erste Beratung — . . . . . . . . 10140 B Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollsätze gegenüber Algerien) (Drucksache V/3247) 10140 B Entwurf eines Gesetzes über die Ausprägung einer Olympiamünze (Drucksache V/3139) — Erste Beratung — . . . 10140 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 14. Dezember 1959 über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen (Drucksache V/3163) — Erste Beratung — . . . . . . . 10140 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache V/3169) — Erste Beratung — 10140 D Nächste Sitzung 10140 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10141 Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Prochazka betr. ehemaligen Generalbundesanwalt Wolfgang Fränkel 10142 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Imle betr. Erhöhung der Gütertarife für LKW durch eine eventuelle Besteuerung des Güterfernverkehrs 10142 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Imle betr. Ladungsverkehr der Deutschen Bundesbahn . . . 10142 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. September 1968 10127 187. Sitzung Bonn, den 27. September 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr Achenbach * 27. 9. Dr. Aigner * 27. 9. Frau Albertz 27. 9. Dr. Apel * 27. 9. Arendt (Wattenscheid) * 27. 9. Dr. Arndt (Berlin) 27. 9. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 27. 9. Dr. Artzinger * 27. 9. Bading * 27. 9. Bals 13. 10. Bartsch 27. 9. Bauer (Würzburg) * 27. 9. Dr. Becher (Pullach) 27. 9. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 27. 9. Berger 27. 9. Bergmann * 27. 9. Berkhan* 27. . Biechele 27. 9. Blumenfeld * 27. 9. Brück (Holz) * 27. 9. Dr. Bucher 27. 9. Bühling 27. 9. Corterier * 27. 9. Cramer 28. 9. Dr. Dahlgrün 27. 9. van Delden 28. 9. Dr. Dittrich * 27. 9. Draeger * 27. 9. Dröscher * 27. 9. von Eckardt 27. 9. Dr. Elbrächter 28. 9. Frau Dr. Elsner * 27. 9. Fellermaier * 27. 9. Flämig * 27. 9. Frieler 7. 10. Dr. Furler * 27. 9. Gerlach * 27. 9. Dr. Götz 27. 9. Graaff 27. 9. Dr. Gradl 27. 9. Gscheidle 27. 9. Haage (München) 27. 9. Haarl (Stuttgart) 27. 9. Hahn (Bielefeld) * 27. 9. Hellenbrock 31. 10. Illerhaus * 27. 9. Frau Herklotz * 27. 9. Herold * 27. 9. Hilbert 27. 9. Hörmann (Freiburg) 27. 9. Hösl * 27. 9. Dr. Jaeger 28. 9. * Für die Teilnahme an einer gemeinsamen Sitzung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kahn-Ackermann * 27. 9. Dr. Kempfler * 27.. 9. Frau Klee * 27. 9. Dr. Kliesing (Honnef) * 27. 9. Klinker * 27. 9. Koenen (Lippstadt) 5. 10. Dr. Kopf * 27. 9. Frau Korspeter 27. 9. Krammig 27. 9. Frau Dr. Krips 27. 9. Krug 27. 9. Kubitza 27. 9. Dr. Kübler * 27. 9. Kulawig * 27. 9. Lautenschlager * 27. 9. Lemmrich * 27. 9. Lenz (Brühl) * 27. 9. Lenze (Attendorn) * 27. 9. Dr. Lohmar 4. 10. Dr. Löhr * 27. 9. Lücker (München) * 27. 9. Matthöfer 27. 9. Maucher 27. 9. Mauk * 27. 9. Frau Dr. Maxsein * 27. 9. Memmel * 27. 9. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 10. Dr. von Merkatz * 27. 9. Metzger * 27. 9. Missbach 27. 9. Dr. Mühlhan 27. 9. Müller (Aachen-Land) * 27. 9. Dr. Müller (München) * 27. 9. Neumann (Stelle) 28. 9. Peters (Norden) 5. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 27. 9. Pöhler * 27. 9. Prochazka 27. 9. Rehs 4. 10. Richarts * 27. 9. Richter * 27. 9. Riedel (Frankfurt) * 27. 9. Dr. Rinderspacher * 27. 9. Dr. Ritz 27. 9. Dr. Rutschke * 27. 9. Russe (Bochum) 4. 10. Sander * 27. 9. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 27. 9. Schmidhuber 27. 9. Dr. Schmidt (Offenbach) * 27. 9. Schmidt (Würgendorf) * 27. 9. Dr. Schober 27. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 27. 9. Dr. Schulze-Vorberg 27. 9. Dr. Serres * 27. 9. Spitzmüller 27. 9. Springorum* 27. 9. Dr. Starke (Franken) * 27. 9. Stein (Honrath) 27. 9. Steinhoff 27. 9. Dr. Steinmetz 27. 9. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich. Stooß 27. 9. Dr. Süsterhenn 4. 10. Dr. Tamblé 27. 9. Vogt * 27. 9. Wächter 5. 10. Dr. Wahl * 27. 9. Walter 12. 10. Wendelborn 28. 9. Weiland 5. 10. Frau Wessel 31. 12. Wienand * 27. 9. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 26. September 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/3277 [neu], Frage 40) : Was gedenkt die Bundesregierung zur Wiederherstellung der Ehre des 63jährigen ehemaligen Generalbundesanwalts Wolfgang Fränkel zu tun, der 1962 auf Grund infamer Verleumdungen Ostberliner Stellen und unter dem Druck westdeutscher Massenmedien in den einstweiligen Ruhestand versetzt und am 16. Juli 1965 vom Dienstgericht des Bundes beim BGH freigesprochen wurde, ohne daß die erst am 1. Juni 1966 angefertigten schriftlichen Urteilsgründe in dem in einem solchen Fall üblichen Umfang der Öffentlichkeit jemals zugänglich gemacht wurden? Die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand enthält ihrer Natur nach keinen Vorwurf gegen den Beamten. Im Falle des Generalbundesanwalts i. e. R. Fränkel hat der damalige Bundesminister der Justiz mit Billigung des Kabinetts beim Bundespräsidenten die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand beantragt, nachdem eine aus Mitgliedern aller drei Fraktionen des Deutschen Bundestages gebildete Kommission die aus der DDR zur Verfügung gestellten Akten der Reichsanwaltschaft geprüft und dem Bundesminister der Justiz diese Maßnahme empfohlen hatte. Das erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitete förmliche Disziplinarverfahren erstreckte sich nicht auf die Vorwürfe, die gegen Generalbundesanwalt Fränkel wegen seiner Tätigkeit bei der Reichsanwaltschaft erhoben worden sind. Gegenstand des Verfahrens war lediglich die Anschuldigung, der Beamte habe vor seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt im Frühjahr 1962 dem Bundesminister der Justiz Vorgänge aus seiner Tätigkeit bei der Reichsanwaltschaft fahrlässig verschwiegen und nach seiner Ernennung zu bestimmten Einzelfragen, die durch Mitteilungen aus der DDR veranlaßt waren, fahrläs- *) Für die Teilnahme an einer gemeinsamen Sitzung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europarats sig falsche Angaben gemacht. Das Dienstgericht des Bundes hat auf Grund mehrtägiger Verhandlung, die nach ausdrücklicher Vorschrift nichtöffentlich durchgeführt werden mußte, die Überzeugung gewonnen, den Beamten treffe der Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht. Diese Feststellungen sind der Öffentlichkeit durch die Pressestelle des Bundesgerichtshofes am 16. Juli 1965 bekanntgegeben worden. Ein weiteres Eingehen auf die Gründe des schriftlichen Urteils verbietet sich schon deswegen, weil das Urteil auf Grund nichtöffentlicher Hauptverhandlung ergangen ist. Es ist auch keineswegs üblich, die schriftlichen Gründe von Disziplinarurteilen der Öffentlichkeit in weiterem Umfange zugänglich zu machen, als dies durch die genannte Presseverlautbarung des Bundesgerichtshofes geschehen ist. Bei dieser Sachlage besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fall Fränkel zu ergreifen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. September 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/3277 [neu] Frage 95) : Kann die Bundesregierung eine verbindliche Auskunft darüber geben, ob die Deutsche Bundesbahn bei einer durch eine eventuelle Besteuerung des Güterfernverkehrs sich ergebenden Erhöhung der Gütertarife für Lkw diese Erhöhung nicht vornehmen wird? Wenn das Güterfernverkehrsgewerbe sich durch die in Aussicht genommene Güterverkehrsteuer genötigt sieht, seine Tarife zu erhöhen, würde die Deutsche Bundesbahn dies nicht zum Anlaß nehmen, ihre Gütertarife anzuheben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. September 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/3277 Frage 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn bei bestimmten Unternehmen im Ladungsverkehr im Durchschnitt 10 % bis 14 % für alle Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im grenzüberschreitenden Verkehr bis zur Grenze rückvergütet und damit unter den Selbstkosten fährt? Solche Fälle sind dem Bundesverkehrsministerium und der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn nicht bekannt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Holger Börner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, das kann ich noch nicht. Ich habe ja eben mitgeteilt, daß das Überprüfungsverfahren — also bundesbahnintern — angelaufen ist. Die von Ihnen genannte Frage kann ich erst beantworten, wenn über den Weg, der nach dem Bundesbahngesetz vorgeschrieben ist, dem Bundesminister für Verkehr die entsprechenden Berechnungen vorgelegt worden sind. Unsere Aufgabe ist es dann, diese Berechnungen kritisch zu durchleuchten und gegebenenfalls, wenn schwere volkswirtschaftliche Schäden durch die Streckenstillegung zu erwarten sind, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen und den Stillegungsantrag eventuell abzulehnen.
    Mich jetzt aber festzulegen würde praktisch einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren bedeuten. Ich muß Sie also bitten, dafür Verständnis zu haben und erst einmal die Prüfung durch die Bundesbahn abzuwarten.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung.
Ich rufe die Fragen 105 bis 107 auf. Der Fragesteller, Herr Abgeordneter Dr. Bechert (Gau-Algesheim), hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt:
Ist die Bundesregierung bereit zuzugeben, daß durch einen Bombenangriff oder eine Sprengung, auch durch Sabotage, für ein Groß-Kernkraftwerk, etwa von 500 Megawatt Leistung an aufwärts, wie sie jetzt in der Planung und im Bau sind, in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. bei Würgassen, Biblis, das Freiwerden eines großen Teiles der flüssigen und gasförmigen _Radioaktivität des Kernkraftwerkes zu befürchten ist, so daß für Gebiete von mehreren tausend Quadratkilometern Ausdehnung Schutzmaßnahmen — wie schnelle Evakuierung, Lebensmittelvorratshaltung — geplant werden müßten, Schutzmaßnahmen also gegen Gefahren, die weit über das Ausmaß dessen hinausgehen, was durch industrielle Anlagen anderer Art verursacht werden kann?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß solche Maßnahmen, gesetzliche Regelungen, Verordnungen für den Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Schutze der Bevölkerung in der Umgebung von großen Kernkraftwerken nicht nötig seien, entgegen der Ansicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die eine solche Vorsorge für den Notstandsfall offenbar erwartet (vgl. Schreiben des Arbeits- und Sozialministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1968, Gesch.Z.: I/2 - 1431 - M 49 an das Verwaltungsgericht Minden, zur Frage des Baues des Kernkraftwerkes bei Würgassen)?
Wenn die Bundesregierung eine Vorsorge durch geeignete Maßnahmen für die Bevölkerung in der Umgebung von großen Kernkraftwerken nicht für nötig hält, womit begründet sie diese Ansicht, die im Widerspruch steht zu der von ihr für notwendig erachteten Vorsorge und Planung für den Notstandsfall (Spannungsfall, Verteidigungsfall, siehe § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968), obwohl doch die Bevölkerung in der Umgebung von großen Kernkraftwerken unbestreitbar schon durch einen Sabotageakt besonders gefährdet werden kann?
Die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 20. September 1968 lautet:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei Waffeneinwirkungen oder Sabotageakten das unkontrollierte Entweichen von Radioaktivität aus einem Kernkraftwerk nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist jedoch sehr gering; denn jene Teile der Kernkraftwerke, die praktisch alle radioaktiven Stoffe einschließen, sind zur Abschirmung der Strahlung durch mehrere Meter dicke Wände aus besonders schwerem Spezialbeton geschützt, so daß ein der Verbunkerung ähnlicher Schutz besteht.
Trotz der geringen Wahrscheinlichkeit, daß ein Kernkraftwerk in einem Verteidigungsfall zu einer großen mittelbaren Gefahr wird, will die Bundesregierung zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung treffen. So werden zum Beispiel die für jedes Kernkraftwerk aufgestellten Katastrophenpläne, die auch im Verteidigungsfall anwendbar sind, in die überregionalen zivilen Alarmplanungen einbezogen werden. Es wird ferner erwogen, die Kernkraftwerke bei einem akuten Notstand abzuschalten, um damit die Gefahren noch weiter zu vermindern. Die Überlegungen und Vorbereitungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung trifft diese Vorsorgemaßnahmen unabhängig von den Bestimmungen des — ausgesetzten — Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz), das bei Anlagen, bei denen durch Kampfeinwirkung erhebliche mittelbare Gefahren für die Umgebung entstehen können, besondere bauliche Vorkehrungen vorsieht.
Hinsichtlich der Sabotagegefahr ist zu sagen, daß bereits in Friedenszeiten bei jedem Kernkraftwerk über das Maß sonstiger Sicherungen in Industriebetrieben hinausgehende, insbesondere organisatorische Vorsorgemaßnahmen getroffen sind; diese werden im Spannungs- oder Verteidigungsfall durch die in den zivilen Alarmplan einzuordnenden schärferen Kontrollmaßnahmen erweitert werden.
Auch Herr Abgeordneter Strohmayr hat sich mit der schriftlichen Beantwortung seiner Fragen 108 bis 110 einverstanden erklärt:
Ist die vom Bundesforschungsminister auf einer Berliner Tagung angekündigte Schaffung einer Bundesdatenbank nur für die Registrierung von Straftaten vorgesehen?
Welche „statistische und andere Informationen" soll das elektronische Register beinhalten?
Welchen Auswertungen sollen diese Informationen dienen?
Hier lautet die Antwort des Staatssekreträs Dr. von Heppe vom 24. September 1968:
In die Bundesdatenbank werden Daten aufgenommen, die fur die Tätigkeit des Deutschen Bundestages und Regierungsaufgaben benötigt werden. Daten, die ausschließlich oder vorwiegend für Verwaltungsaufgaben nachgeordneter Behörden, z. B. des Bundeskriminalamtes oder des Deutschen Patentamtes oder als Fachdokumentation von der Wissenschaft und Industrie benötigt werden, sollen, soweit der Sachzusammenhang dies zuläßt, den Inhalt besonderer Datenbanken bilden.
Im Rahmen des „Programms zur Förderung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung für öffentliche Aufgaben" meines Hauses werden als Demonstrations-DV- Projekte die Entwicklung von Subsystemen der Bundesdatenbank, sowie ausgewählter Verwaltungs- und Fachdatenbanken betrieben. Eine dieser geförderten Verwaltungsdatenbanken, die nicht Bestandteil der Bundesdatenbank ist, wird die Datenverarbeitung im Bundeskriminalamt betreffen. Dazu gehört die Personenfahndung, die Sachfahndung und die Erfassung und Auswertung der Merkmale von Straftaten.
Nach den gegenwärtigen Vorstellungen soll das Bundesdatenbanknetz aus vier Subsystemen bestehen.
In das Subsystem Datenbank für politische Informationen werden Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung und anderer Persönlichkeiten des politischen Lebens, Beschlüsse und Diskussionsbeiträge des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente, Meldungen und Kommentare von Nachrichtenagenturen, von Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie von Tageszeitungen aufgenommen werden. Hierdurch soll der schnelle Zugriff zu diesen Informationen und ihre kurzfristige' Auswertung ermöglicht werden.
Die Datenbank für juristische Informationen wird Rechtsvorschriften, die Rechtsprechung und juristische Literatur beinhalten. Neben der schnellen Information über den Stand des Rechts



Vizepräsident Dr. Mommer
soll erreicht werden, daß Auswirkungen von legislativen Entscheidungen in einem bestimmten Bereich auf andere Rechtsgebiete sofort erkannt und analysiert werden können.
Im Integrierten System für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes sollen die finanzwirtschaftlich relevanten Daten des Haushaltsvollzugs erfaßt werden. Dazu gehören u. a. die Haushaltsansätze, die kurz- und längerfristigen Verpflichtungen des Bundes, die Istausgaben und der voraussichtliche Abruf der Mittel. Die so erfaßten Daten sollen so indexiert und gespeichert werden, daß eine laufende Auswertung unter dem Gesichtspunkt der Konjunktur- und Finanzpolitik erfolgen kann.
In der Datenbank für statistische Informationen werden Daten des Statistischen Bundesamtes, z. B. Produktionsindex, Handelsstatistik, Preisindex, gespeichert werden. Diese Daten sollen nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet und miteinander verknüpft werden können. Ferner werden ökonometrische Modelle erarbeitet, mit denen ausgehend von den statistischen Daten volkswirtschaftliche Prognosen, z. B. über die Auswirkungen von wirtschaftspolitischen Maßnahmen, aufgestellt werden sollen.
Die Fragen 111, 112 und 113 des Herrn Abgeordneten Ott sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Meine Damen und Herren, zur Beantwortung ist Herr Staatssekretär Dr. Vogel erschienen, der uns allen seit sehr langen Jahren als Kollege wohl vertraut ist. Ich begrüße ihn in seiner neuen Funktion und wünsche ihm viel Glück.

(Beifall)

Zunächst die Fragen 114 und 115 des Herrn Abgeordneten Jung:
Trifft es zu, daß das Bundesschatzministerium sämtliche Hochbauämter der Bundesländer gebeten hat, Wettbewerbsunterlagen nicht mehr den Wettbewerbsausschüssen des Bundes Deutscher Architekten zu übersenden, da der Übereinstimmungsvermerk angeblich gegen das Kartellrecht verstößt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundeskartellamt den Übereinstimmungsvermerk nicht beanstandet und daß daher auch nach Ansicht des Bundeskartellamtes der Bund Deutscher Architekten in enger Zusammenarbeit mit den Architektenkammern durchaus berechtigt ist, das Wettbewerbsverfahren zu prüfen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, es trifft nicht zu, daß das Bundes schatzministerium sämtliche Hochbauämter der Bundesländer gebeten hat, Wettbewerbsunterlagen nicht mehr den Wettbewerbsausschüssen des BDA zu übersenden, da der Übereinstimmungsvermerk angeblich gegen das Kartellrecht verstößt. Der Leiter der Bauabteilung meines Hauses hat vielmehr die mit der Durchführung der Bundesbaumaßnahmen befaßten. Bauverwaltungen gebeten, zu beachten bzw. darauf hinzuwirken, daß die Auslobung von Wettbewerben nicht an einen vom Bund Deutscher Architekten (BDA) zu erteilenden Vermerk gebunden ist, mit dem dieser Berufsverband die Übereinstimmung der Ausschreibung mit den von ihm in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag im Jahre 1952 aufgestellten „Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiete des Bauwesens und des Städtebaus" (GRW 1952) bestätigt.
    Die Ausschreibung von Wettbewerben für Bundesbaumaßnahmen kann nicht von der Zustimmung eines Berufsverbandes hinsichtlich der Beachtung seiner Verfahrensrichtlinien abhängig gemacht werden. Die uneingeschränkte Beteiligung an solchen Wettbewerben muß nämlich auch den Mitgliedern anderer Architektenverbände ermöglicht werden.
    Gegen eine Abstimmung des sachlichen Inhalts eines Wettbewerbs mit den Berufsverbänden der Architekten hat mein Haus nie Einwände erhoben. Meine Bauabteilung hat sich vielmehr bei maßgeblichen Wettbewerben stets selbst in die Gespräche über eine fachliche Abstimmung des Wettbewerbsinhalts eingeschaltet, und sie hat solche Gespräche — insbesondere auch mit dem BDA — immer wieder geführt.