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    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, den 25. September 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wessel, Borm, Enk, Beuster, Dr. Huys, Urban, Strohmayr, Walter und Stephan 10029 A Wahl des Abg. Dr. Götz zum stellvertretenden Mitglied im Vermittlungsausschuß 10029 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10029 C Amtliche Mitteilungen 10030 A Fragestunde (Drucksache V/3277 [neu]) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Nachtflugpläne der Postflotte . . 10037 C Frage des Abg. Geldner: Notrufe über öffentliche Fernsprecher Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . 10037 D, 10038 A Geldner (FDP) . . . . 10037D, 10038 A Frage des Abg. Jung: Anwendung des Kartellgesetzes auf freie Berufe Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 10038 B Fragen des Abg. Meister: Mißstände aus sogenannten InsiderInformationen 10038 B Fragen des Abg. Dr. Huys: Ausschlußfrist des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Ingenieurgesetzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 10038 C, 10038 D 10039 A Dorn (FDP) 10038C, 10038 D Dr. Huys (CDU/CSU) 10038 D Fragen des Abg. Ertl: Spaltung des Stromtarifs in Arbeits- und Leistungspreis 10039 B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Abwehr außenwirtschaftlicher Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10039 C, 10040 B, C, D, 10041 A, B, C, D, 10042 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 10040 B Mertes (FDP) 10040 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 10040 C, D Gewandt (CDU/CSU) 10041 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 10041 B, C Ravens (SPD) 10041 D Frage des Abg. Lemp: Freistellung vom Wehrdienst für private Entwicklungshelfer 10042 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 Fragen des Abg. Lenz (Brühl) : Wohnungsbauabgabe . . . . . . 10042 B Fragen des Abg. Logemann: Fehlstunden im Schulunterricht in den Landkreisen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10042 C, D, 10043 A, B, C, D, 10044 A Logemann (FDP) . 10042D, 10043 A, B, C Baier (CDU/CSU) 10042 D Ertl (FDP) 10042 D Frage des Abg. Seidel: Verbotsantrag gegen die NPD Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 10044 A, B, C, D, 10045 A Seidel (SPD) 10044 B Picard (CDU/CSU) 10044 B, C Baier (CDU/CSU) 10044 D Moersch (FDP) 10045 A Fragen des Abg. Dr. Pohle: Interview mit dem Staatsratsvorsitzen- den Walter Ulbricht 10045 B Fragen des Abg. Sander: Raumordnungspolitik — Verkehrserschließung für den Raum Holzminden—Höxter—Autobahnspange „Südharz—Westfalen" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10045 C Frage des Abg. Dorn: Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10046 C, D, 10047 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 10046 D Genscher (FDP) . . . . . . . . 10047 A Frage des Abg. Dröscher: Anrechenbarkeit von Zeiten als Berufssoldat auf die Beschäftigungszeit nach dem BAT 10047 B Fragen des Abg. Dr. Giulini: Verdienstausfallsentschädigung und Übungsgeld von Reservisten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10047 B, 10048 A, B Dr. Giulini (CDU/CSU) 10048 A Fragen des Abg. Faller: Niederlassung von EWG-Staatsangehörigen an der deutsch-schweizerischen Grenze Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10048 B Frage des Abg. Kubitza: Sportförderung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10049 A Kubitza (FDP) . . . . . . . . 10049 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 10049 C Nächste Sitzung 10056 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10057 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dröscher betr. Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 10057 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Müller (München) betr. Bezug landwirtschaftlicher Produkte durch Streitkräfte verbündeter Nationen aus nicht der EWG angehörenden Nachbarländern 10058 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ertl betr. Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver, betr. Milcherlöse in den EWG-Ländern und betr. Belastungen durch den Abbau der Buttervorräte 10058 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Walter betr. Schäden an Waldbeständen und Kulturpflanzen durch Unkrautvernichtungsaktionen der DDR-Behörden 10058 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Hörauf betr. Einstellung der Produktion durch landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe in Ost- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 III bayern, betr. Wirkung der Schaffung von weiteren Erzeuger- und Marktorganisationen auf die Beschäftigungszahl im landwirtschaftlichen Bereich und betr. Marktberatung der Landwirte . . . . 10059 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Reichmann betr. Beteiligung der Landwirtschaft an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung . . . 10059 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Eilers betr. Mittel für die Victor-Gollancz-Stiftung . . 10059 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. amerikanische Schatzanweisungen 10060 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Emde betr. Bestand an US-Schatzanweisungen bei der Deutschen Bundesbank und betr. Einlösung der Schatzanweisungen durch die USA 10060 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Pohle betr. Auswirkungen des neuen Umsatzsteuersystems auf die Preisentwicklung und betr. Einschreiten der Kartellbehörden gegen organisierte Preisüberhöhungen und gegen die Ausnutzung von Marktmacht 10060 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Verfahrensvereinfachung für ansiedlungswillige Industriekaufleute . . . . . . . 10061 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Porsch betr. Mittel aus den Investitionsprogrammen für das Zonenrandgebiet, betr. Behebung der Arbeitslosigkeit im Zonenrandgebiet, insbesondere im bayerischen Grenzland, und betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des bayerischen Grenzlandes 10061 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ollesch betr. Einbeziehung der Wirtschaft des Saarlandes in eine Gemeinschaftshilfe der EWG für die Wirtschaft Frankreichs . . . . . 10061 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. die Einführung eines kostenlosen Schulmilchfrühstücks in allen EWG-Bereichen . . . . 10061 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Wächter betr. Lieferung von Schlachtrindern aus Dänemark in die Bundesrepublik Deutschland . . 10062 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Minderung des Marktanteils des Einzelhandels durch das Ladenschlußgesetz . . . . . 10062 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Lemp betr. Einrichtung von Stabilisierungsfonds für den Eiermarkt . . . . . . . . . . 10062 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. finanzielle Unterstützung von Jugendgruppen zur Teilnahme an den Weltjugendspielen in Sofia . . . . . . . . . . . 10063 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wuermeling betr Vertretung des Bundesfamilienministers durch den beamteten Staatssekretär im Bundestag 10063 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10029 185. Sitzung Bonn, den 25. September 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 27. 9. Bading * 27. 9. Bauer (Würzburg) ** 27. 9. Bergmann * 26. 9. Berkhan ** 27. 9. Beuster 25. 9. Biechele 28. 9. Blumenfeld ** 27. 9. Brück (Holz) ** 27. 9. Dr. Bucher 25. 9. Cramer 28. 9. Dr. Dahlgrün 27. 9. van Delden 28. 9. Dr. Dittrich * 28. 9. Draeger ** 27. 9. von Eckardt 27. 9. Dr. Elbrächter 28. 9. Flämig ** 27. 9. Dr. Furler ** 27. 9. Hahn (Bielefeld) * 27. 9. Frau Herklotz ** 27. 9. Herold ** 27. 9. Hilbert 27. 9. Hösl ** 27. 9. Kahn-Ackermann ** 27. 9. Dr. Kempfler ** 27. 9. Frau Klee ** 27. 9. Dr. Kliesing (Honnef) ** 27. 9. Klinker * 27. 9. Dr. Kopf ** 27. 9. Kriedemann * 25. 9. Dr. Kübler ** 27. 9. Lemmrich ** 27. 9. Lenze (Attendorn) ** 27. 9. Matthöfer 27. 9. Maucher 27. 9. Mauk * 27. 9. Dr. Mühlhan 27. 9. Müller (Aachen-Land) * 28. 9. Dr. Müller (München) ** 27. 9. Neumann (Stelle) 28. 9. Pöhler ** 27. 9. Richarts * 25. 9. Richter ** 27. 9. Dr. Rinderspacher ** 27. 9. Dr. Rutschke ** 27. 9. Sander ** 27. 9. Dr. Schmidt (Offenbach) ** 27. 9. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 9. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 9. Dr. Schulze-Vorberg 26. 9. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Seifriz 25. 9. Dr. Serres ** 27. 9. Stein (Honrath) 25. 9. Dr. Steinmetz 27. 9. Vogt ** 27. 9. Dr. Wahl ** 27. 9. Wendelborn 28. 9. Frau Wessel 31. 12. Wienand ** 27. 9. b) Urlaubsanträge Bals 13. 10. Frieler 7. 10. Gscheidle 4. 10. Hellenbrock 31. 10. Koenen (Lippstadt) 5. 10. Dr. Lohmar 4. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 10. Peters (Norden) 5. 10. Rehs 4. 10. Dr. Süsterhenn 4. 10. Wächter • 5. 10. Walter 12. 10. Weiland 5. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 19. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2124 Fragen 26 und 27) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Sportunfälle, die bei sportlicher gesundheitsfördernder Betätigung geschehen, rechtlich sogenannten Arbeitsunfällen gleichzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, für die in Frage 26 erwähnte Gleichstellung notwendige gesetzliche Maßnahmen dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit auf Ihre Anfrage und eine Anregung des Deutschen Sportbundes hin, ob sie dem Bundestag gesetzliche Maßnahmen vorschlagen soll, durch die der Sportunfall dem Arbeitsunfall 1. hinsichtlich der Fiktion der Erfüllung der Wartezeit in den Rentenversicherungen (§ 1252 RVO, § 29 AVG) und 2. hinsichtlich der Zuerkennung der Schwerbeschädigten-Eigenschaft gleichgestellt werden soll. Abgesehen von Bedenken, nur den Sportunfall mit dem Arbeitsunfall gleichzustellen, jedoch Tätigkeiten etwa aus dem kulturellen oder gemeinnützigen Bereich, die ebenfalls im öffentlichen Interesse liegen, auszuschließen, konnte eine Entscheidung bisher nicht getroffen werden, weil noch keine Angaben über die Zahl und damit die finanziellen Auswirkungen der Sportunfälle zur Verfügung stehen, die von einer derartigen Regelung erfaßt wor- 10058 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 den wären. Der Deutsche Sportbund, mit dem die Angelegenheit eingehend erörtert worden ist, hat die Beibringung von Unterlagen hierzu in Aussicht gestellt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 24. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/3012 Frage 11) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Streitkräfte verbündeter Nationen, die von der Bundesrepublik Deutschland Devisenhilfe erhalten, aus Nachbarländern, die nicht der EWG angehören, landwirtschaftliche Produkte zur Versorgung ihrer Einheiten beziehen? Es trifft zu, daß die Streitkräfte verbündeter Nationen, die von der Bundesrepublik Devisenhilfe erhalten, aus Nachbarländern, die nicht der EWG angehören, landwirtschaftliche Produkte zur Versorgung ihrer Einheiten beziehen. Nach hier vorliegenden Unterlagen betrugen im amerikanischen Haushaltsjahr 1965/66 die in Drittländern vorgenommenen Bezüge für die Versorgung der amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland 50 Mio t. Im britischen Haushaltsjahr 1965/66 beliefen sich die in Drittländern vorgenommenen Bezüge für die Versorgung der britischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland auf 4 Mio t. Eine Unterteilung nach Ländern und beschafften Gegenständen liegt nicht vor. Es kann daher weder gesagt werden, in welcher Höhe landwirtschaftliche Produkte bezogen wurden, noch aus welchen Ländern. Die in Drittländern beschafften Waren verursachen keine DM-Devisenkosten. Zahlungen in Drittlandswährungen sind bei der Festsetzung der deutschen Devisenhilfe, die von den DM-Kosten der amerikanischen und britischen Streitkräfte ausgeht, unberücksichtigt geblieben. Das Recht zur Einfuhr, das sich auf Art. II, Abs. 4 des NATO-Truppenstatuts vom 19.6. 1951 gründet, gilt gegenüber jedem Land, also ohne Unterschied zwischen EWG- und Nicht-EWG-Ländern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 1. Juli 1968 auf die . Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/3054 Fragen 64, 65 und 66) : Sind die vom Ministerrat festgesetzten Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver als Brutto- oder Nettopreise beschlossen worden? Welche Erlöse werden auf Grund der Brüsseler Beschlüsse pro kg Milch ab Hof voraussichtlich in den einzelnen EWG-Ländern erzielt werden? Welche zusätzlichen Belastungen entstehen den einzelnen EWG-Ländern durch den Abbau der Buttervorräte in nationaler Zuständigkeit? Es handelt sich um Nettopreise. Vergleichbare Erlöse lassen sich nur für die beschlossenen Interventionsprodukte, und zwar auf der Basis frei Molkerei, errechnen, weil für alle anderen Milchprodukte keine Marktpreise festgesetzt wurden. Außerdem bestehen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich hohe Anfuhr- und Herstellungskosten. Aufgrund der beschlossenen Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver errechnen sich unter Zugrundelegung einheitlicher Herstellungskosten Molkereierlöse in Höhe von etwa 39 Pf/kg Milch. Dies gilt auch für die Bundesrepublik. Die Kommission schätzt die entstehenden Kosten für den Abbau der am 1. April 1968 in der Gemeinschaft vorhandenen Butterbestände auf 250 Millionen RE (1,0 Mrd. DM) . Hiervon sollen die einzelnen Mitgliedstaaten, die über Butterbestände verfügen, sich mit 170 Mill. RE (680 Mill. DM) im Verhältnis zu den am 1. 4. 1968 vorhandenen Buttermengen beteiligen. Von den 170 Mill. RE entfallen auf Belgien/Luxemburg 2 %, auf Frankreich 48 %, auf die BRD 42 % und auf die Niederlande 8 %. Die für die BRD angegebenen 42 % ergeben einen Betrag von 71,4 Mill. RE (285,6 Mill. DM). Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Walter (Drucksache V/3054 Fragen 67, 68 und 69) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Unkrautvernichtungsaktionen der DDR-Behörden im Grenzstreifen erhebliche Schäden auf dem Gebiet der Bundesrepublik an Waldbeständen und Kulturpflanzen entstanden sind, die teilweise sogar eine Neubestellung der Felder entlang der Zonengrenze erforderlich machten? Welche Hilfen wird die Bundesregierung der Landwirtschaft im Zonengrenzgebiet geben, um die entstandenen finanziellen Ausfälle der Betroffenen auszugleichen? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Landwirtschaft im Zonengrenzgebiet in Zukunft vor solchen Schäden bewahrt bleibt? Der Bundesregierung ist es bekannt, daß durch Unkrautvernichtungsaktionen der DDR-Behörden im Grenzstreifen Schaden auf dem Gebiet der Bundesrepublik an Waldbeständen und Kulturpflanzen entstanden sind. Allerdings hat es sich bis jetzt nur um vereinzelte Fälle gehandelt. Die durch Spritzschäden verursachten Ernteverluste wurden in der Vergangenheit und werden z. Z. auch noch aus Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms entschädigt. Der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen hat mich aber mit Schreiben vom 18. Mai 1967 wissen lassen, daß er der Ansicht ist, daß die Spritzschäden unmittelbar durch sowjetzonale Sperrmaßnahmen verursacht werden und daß sie daher genauso wie Personenschäden durch Schüsse oder Minenexplosionen in Zukunft Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10059 entsprechend seinen noch zu erlassenden Richtlinien von ihm entschädigt werden sollen. Seit dem weitgehenden Abbruch der kommunalen Vereinbarungen über die Zonengrenze hinweg bestehen für die Bundesregierung kaum Möglichkeiten, solche Sachschäden zu verhindern. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 27. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hörauf (Drucksache V/3054 Fragen 70, 71 und 72): Wieviel landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe werden nach Ansicht der Bundesregierung in Ostbayern in den nächsten vier Jahren die Produktion aus Rentabilitätsgründen einstellen müssen? Wie viele der freiwerdenden Arbeitskräfte könnten nach Schätzung der Bundesregierung weiterhin im landwirtschaftlichen Sektor tätig bleiben, wenn es gelänge, vermehrt Erzeuger- und Marktorganisationen zu schaffen? Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung für die Marktberatung der Landwirte unternommen? Nach unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung muß überhaupt niemand die Produktion einstellen. Es kann jedoch der Fall eintreten, daß heutige Vollerwerbslandwirte auch bei einer weiteren positiven Entwicklung der Einkommenschancen, aber auch bei einer weiteren Erhöhung der Einkommenserwartungen auf einen zusätzlichen Erwerb zurückgreifen, um ihre Ansprüche zu befriedigen. Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der damit auch in der Landwirtschaft entsprechend steigenden Einkommenserwartungen verschiebt sich nämlich die Grenze der Vollerwerbsbetriebe nach oben. Da es sich hier um vorwiegend subjektive Entscheidungen handelt, die u. a. durch das Angebot von außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen sowie von Art und Umfang einer für außerlandwirtschaftliche Tätigkeit vorhandenen Ausbildung auch der übrigen Familienangehörigen bestimmt wird, lassen sich diese Vorgänge nicht quantifizieren. Welchen Einfluß die Bildung von Erzeuger- und Marktorganisationen auf die Beschäftigungszahl im landwirtschaftlichen Bereich haben wird, ist nicht vorauszusehen und vor allem nicht zu quantifizieren. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß diese Maßnahme geeignet sein wird, mehr Landwirten eine Existenz innerhalb der Landwirtschaft zu sichern, als dies sonst der Fall wäre. Vorab ist zu bemerken, daß die Durchführung der Beratung zu den Hoheitsaufgaben der Länder gehört. Die Bundesregierung kann daher auf diesem Gebiet nur subsidiär tätig werden. Sie fördert die marktwirtschaftliche Beratung durch: 1. Bereitstellung. von Mitteln für die teilweise Besoldung des Beratungspersonals sowie für dessen berufliche Weiterbildung. 2. Veranstaltung von marktwirtschaftlichen Beratertagungen auf Bundesebene. 3. Förderung der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der deutschen Landwirtschaft (ZMP), die in enger Zusammenarbeit mit den Marktreferenten und Marktspezialisten der Landwirtschaftskammern bzw. im süddeutschen Raum der Bauernverbände die Auswertung der regionalen und überregionalen Marktbeobachtung und die Marktberichterstattung durchführt. Alle Beratungsstellen werden regelmäßig mit diesen aktuellen Marktinformationen versorgt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/3054 Fragen 73, 74 und 75) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der mittelfristigen Planung und der dementsprechenden jetzigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch die Landwirtschaft mitzubeteiligen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Kostenentwicklungen auf Grund der jetzigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf die Produktionskosten der Landwirtschaft? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der jetzigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise? Ich habe in meinem Hause ein Agrarprogramm erarbeiten lassen, das am 25. Juli ausführlich im Deutschen Bundestag diskutiert worden ist. Bei der Verwirklichung dieses Programms ist die Teilnahme der Landwirtschaft an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sichergestellt. Nach der 1967 eingetretenen Rezession wird für 1968 und 1969 wieder mit einer spürbaren Wirtschaftsbelebung gerechnet. Damit verbindet sich eine Nachfragesteigerung, die sich auch auf die Kosten auswirkt. In welchen Bereichen und in welchem Umfang diese Kostenentwicklung die Landwirtschaft betreffen wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht im einzelnen abschätzen. Im Zuge der allgemeinen Wirtschaftsbelebung ist mit einer kräftigen Steigerung der allgemeinen Nachfrage zu rechnen; dies dürfte die Preise der Erzeugnisse wieder anziehen lassen, bei denen die EWG-Marktordnungen eine Preisbildung vorwiegend über den Markt vorsehen. Es ist jedoch nicht mit Preiserhöhungen in den Bereichen zu rechnen, wo bereits Überschüsse bestehen, wie insbesondere bei Milch und Zucker. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Eilers (Drucksache V/3054 Fragen 28, 29 und 30) : Trifft es zu, daß die der Victor-Gollancz-Stiftung aus dem Bundeshaushalt 1968 (Einzelplan 29, Kap. 02, Titel 571 a) zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um in diesem Jahr Stipendienbewerbern Zusagen für Beihilfen zum Studium an Sozialschulen machen zu können? 10060 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 Ist es die Ansicht der Bundesregierung, daß Stipendien -dieser Art aus Bundesmitteln über die Victor-Gollancz-Stiftung solange weitergewährt werden müssen, bis entweder alle Bundesländer entsprechende Beihilfen gewähren oder ein Bundesgesetz für Ausbildungsförderung in Kraft tritt? Was kann geschehen, um die Weitergewährung von Stipendien für Studierende an Sozialschulen über die Victor-Gollancz- Stiftung auch im Jahre 1968 zu sichern? Die Zuwendungen an die Victor-Gollancz-Stiftung übersteigen für 1968 den Betrag von 1967 um 40 000 DM. Damit können alle bisher gewährten Stipendien weiter gewährt werden. Lediglich der Neugewährung von Stipendien sind damit gewisse Grenzen gesetzt. Die Bundesregierung hat im zweiten Jugendbericht darauf hingewiesen, wie notwendig eine solide Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe ist. Deswegen wird die Bundesregierung die Förderung dieser Aus- und Fortbildung über die Victor-Gollancz-Stiftung nicht abbauen, es sei denn, diese Förderung würde durch die Länder übernommen bzw. durch ein Ausbildungsförderungsgesetz geregelt. Die Weitergewährung von Stipendien durch die Victor-Gollancz-Stiftung für Studierende an Sozialschulen ist gesichert. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache V/3054 Fragen 57, 58 und 59) : Wie lang ist die Laufzeit der amerikanischen Schatzanweisungen, die bei der Deutschen Bundesbank liegen? Wie hoch ist der Zinssatz für diese Schatzanweisungen? Welcher Zinsunterschied besteht zwischen der „marktgerechten" Verzinsung von Wertpapieren, die die Deutsche Bundesbank übernimmt, und den „normal verzinslichen" Schatzanweisungen, die ein Bankenkonsortium kauft? Die Laufzeit der von der Bundesbank übernommenen Schatzanweisungen beträgt jeweils 41/2 Jahre vom Ausstellungstag ab, d. h. die Fälligkeit liegt bei den bisher übernommenen Schatzanweisungen zwischen Januar 1972 und Oktober 1972. Der Zinssatz für amerikanische Schatzanweisungcn richtet sich nach der Höhe der Sätze am amerikanischen Markt zum Zeitpunkt der jeweiligen Übernahme. Gegenwärtig dürfte ein solcher Satz bei knapp 6 % liegen. Der Zinsunterschied ist geringfügig, wenn man davon ausgeht, daß die deutschen Banken 6 1/4 % p. a. Zinsen erhalten werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/3054 Fragen 60 und 61) : Wie hoch ist der bei der Deutschen Bundesbank liegende Bestand an US-Schatzanweisungen? Glaubt die Bundesregierung, daß die USA nach Ablauf der Laufzeit diese Schatzanweisungen einlösen werden, oder ist mit Prolongation zu rechnen? Der Bestand an US-Schatzanweisungen beträgt zur Zeit 2 Mrd. DM. Die amerikanische Regierung und die Bundesregierung gehen selbstverständlich davon aus, daß die Papiere zum Fälligkeitstermin getilgt werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache V/3054 Fragen 62 und 63) : Weiches Ergebnis hat die von der Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages am 23. Januar 1968. angekündigte Prüfung über die Auswirkungen des neuen Umsatzsteuersystems auf die Preisentwicklung in den verschiedenen Teilbereichen erbracht? In welchen Bereichen haben die Kartellbehörden seit dem 23. Januar 1968 Anlaß genommen, gegen organisierte Preisüberhöhungen und gegen die Ausnutzung von Marktmacht einzuschreiten, wie ebenfalls von der Bundesregierung angekündigt? Nach den bisherigen Beobachtungen hat die Einführung der Mehrwertsteuer die Preisstabilität nicht gestört. Im Mai 1968 lag das Verbraucherpreisniveau nur um 1,4 % höher als im Dezember 1967. Die ursprünglichen Schätzungen für die Summe der Preiseffekte der Mehrwertsteuer brauchten nicht korrigiert zu werden. Während die Preise für Nahrungsmittel in den letzten Monaten weiter zurückgegangen sind (— 0,2 %), haben sich die Preise für gewerbliche Konsumgüter nur leicht erhöht (± 0,5 %). Im Bereich der Dienstleistungen und Reparaturen sind hingegen aufgrund der merklichen Erhöhung der steuerlichen Belastungen infolge des Systemwechsels die Preise angestiegen (+- 4 %). Das Bundeskartellamt hat in den letzten Monaten die preisbindenden und preisempfehlenden Unternehmen — nur bei ihnen besteht eine Pflicht zur Anmeldung von Preisänderungen — sorgfältig beobachtet. Bisher konnte in keinem Fall der Nachweis erbracht werden, daß die von den einzelnen Unternehmen vorgenommenen Preiserhöhungen mißbräuchlich waren. Soweit Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft und das Dienstleistungsgewerbe unter Berufung auf die Einführung der Mehrwertsteuer Preiserhöhungen vorgenommen haben, handelte es sich ausnahmslos um regional begrenzte Auswirkungen. Die Überprüfung dieser Fälle obliegt den Landeskartellbehörden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10061 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom. 9. Juli 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache zu V/3054 Frage 97): Wird die Bundesregierung aus der Feststellung des Landrats Fischer, MdL, in der Grenzlanddebatte des Bayerischen Landtags, „ein ansiedlungswilliger Industriekaufmann müsse, nicht weniger als 1,6 Behörden durchlaufen, ehe er den ersten Spatenstich tun kann", Folgerungen im Sinne einer Verfahrensvereinfachung ziehen? Nach den Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 83 ff.) führen die Lander die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt. Die Länder regeln auch die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Demnach ist es Sache des einzelnen Bundeslandes zu bestimmen, wieviel Behörden bei der Entscheidung eines Antrages mitwirken müssen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Porsch (Drucksache zu V/3054 Fragen 98, 99 und 100) : Welcher Prozentsatz der Mittel aus den Investitionsprogrammen der Bundesregierung wurde im Zonenrandgebiet eingesetzt? Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Behebung der Arbeitslosigkeit im Zonenrandgebiet, insbesondere im bayerischen Grenzland, wurden von der Bundesregierung ergriffen? Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der einseitigen Wirtschaftsstruktur wie Bau- und Holzwirtschaft des bayerischen Grenzlandes ergriffen? Das Zonenrandgebiet erhielt im Rahmen des zweiten Investitionshaushalts von dem bisher (Stand: 5. 4. 1968) erfaßten Investitionsvolumen von 8 Mrd. DM Aufträge in Höhe von 1,2 Mrd. DM. Das entspricht einem Anteil von 14,8 %: Je Einwohner des Zonenrandgebietes gerechnet sind das 170 DM, während die durchschnittlichen Aufwendungen im Bundesgebiet je Einwohner 134 DM betrugen. Bei dem 1. Investitionshaushalt liegt der Anteil des Zonenrandgebietes nach den bisher (8. 3. 1968) erfaßten Aufträgen bei 11,2% Am neuen 250-Mio-DM-ERP-Programm ist das Zonenrandgebiet mit 31,3 % beteiligt. Für die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sowie für eine nachhaltige Behebung der Arbeitslosigkeit in den genannten Gebieten hat die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Hilfen aus dem Regionalen Förderungsprogramm, die Zinszuschüsse für Rationalisierungsmaßnahmen, Frachthilfen, Sonderabschreibungen und die Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Bundesregierung gewährt außerdem in bestimmten Teilräumen, in denen gleichzeitig sektorale Anpassungsprobleme und Zonenrandlage in voller Schärfe zusammentreffen, für Industrieansiedlungen Investitionszuschüsse bis zur Höhe von 25 % der Investitionskosten. Alle vorher erwähnten Maßnahmen dienen auch der Verbesserung der einseitigen Wirtschaftsstruktur im bayerischen Grenzland. Durch Ansiedlung neuer und Erweiterung geeigneter ansässiger Betriebe soll die Produktionsstruktur verbreitert und damit die Anfälligkeit gegenüber konjunkturellen und saisonalen Schwankungen herabgesetzt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache zu V/3054 Frage 101) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in die Brüsseler Überlegungen bezüglich einer Gemeinschaftshilfe der EWG für die Wirtschaft Frankreichs als Folge des Generalstreiks auch die Wirtschaft des Saarlandes mit einbeziehen zu lassen, die unter den Vorgängen im Nachbarland ebenfalls erheblich gelitten hat? Nach den Vorschriften des EWG-Vertrages gibt es keine Gemeinschaftshilfe der EWG für ein Mitgliedsland. Die Gemeinschaft verfügt auch nicht über einen Fonds., aus dem solche Hilfen bereitgestellt werden könnten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 1. Juli 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache zu V/3054 Frage 102) : Würde die Bundesregierung die Einführung eines kostenlosen Schulmilchfrühstücks in allen EWG-Bereichen als einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung des Überschußproblems begrüßen? Die Bundesregierung würde die Einführung eines kostenlosen Schulmilchfrühstücks in allen EWG-Ländern begrüßen, wie ich das bereits in der 13. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Januar 1966 zum Ausdruck gebracht habe. Voraussetzung ist, daß die Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend nationale Mittel zur Verfügung stellen. Einzelstaatliche Beihilfen zur Förderung des Schulmilchabsatzes sind in der Gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse, die der Ministerrat am 28. d. M. verabschiedet hat, ausdrücklich zugelassen. 10062 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wächter (Drucksache zu V/3054 Fragen 103 und 104) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das zwischen Dänemark und der EWG geschlossene Abkommen über die Lieferung von Schlachtrindern in die Bundesrepublik Deutschland, welches mit der neuen EWG-Rindfleischmarktordnung in Kraft getreten ist, zu ändern? Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung im Interesse der Futterbaubetriebe insbesondere des nordwestdeutschen Raumes während der Weideabtriebszeit vorgesehen, um die störenden Einflüsse importierter dänischer Rinder auf die westdeutschen Schlachtrindermärkte zu neutralisieren? Das Abkommen ist zwischen der EWG und Dänemark geschlossen worden und betrifft Rinderlieferungen in die EWG, nicht nur in die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik ist nicht unmittelbare Vertragspartei und infolgedessen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, von sich aus das Abkommen zu ändern. Die Bundesregierung hat sich jedoch bei den Verhandlungen in Brüssel ständig dafür eingesetzt, daß die dänischen Wünsche aus dem deutsch-dänischen Abkommen auf eine besondere Behandlung auch unter der Geltung der gemeinsamen Rinder-Marktordnung berücksichtigt werden. Das zwischen der EWG und Dänemark geschlossene Abkommen sieht für die Zeit zwischen dem 15. 8. und 31. 1. — die Zeit, in die der Weideabtrieb fällt — geringere Einfuhrpräferenzen vor. Die Höhe der Präferenzen ist abhängig von den Marktpreisen in der Gemeinschaft. Bei niedrigen Marktpreisen wird entweder keine oder nur eine geringe Präferenz gewährt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 9. Juli 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 134) : Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür bekannt, daß der Einzelhandel durch das Ladenschlußgesetz seit seinem Inkrafttreten 20 % seines Marktanteils eingebüßt und an Warenhäuser, Supermärkte und Verbrauchermärkte abgegeben hat? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für die Annahme, daß der Facheinzelhandel durch das Ladenschlußgesetz seit 1957 bis heute 20 % seines Marktanteils eingebüßt und an Großbetriebsformen des Einzelhandels abgegeben hat. Die Marktanteile werden durch zahlreiche Faktoren laufend verändert. Der Einfluß aller dieser Faktoren auf die Entwicklung der Marktanteile kann größenmäßig nicht getrennt erfaßt werden. Es läßt sich nicht allgemein feststellen, daß sich das Ladenschlußgesetz für mittelständische, d. h. für kleine und mittlere Betriebe ungünstiger auswirkt als für Großbetriebe. Die tatsächlichen Verhältnisse bei den mittelständischen Betrieben sind zu verschieden. So könnten Familienbetriebe bei einer Aufhebung oder Auflokkerung der Ladenschlußzeiten gewisse Wettbewerbsvorteile erzielen, wenn sie ihre Verkaufsstellen mit Hilfe von Familienangehörigen länger offenhalten würden; denn für Familienangehörige gelten, soweit sie keine Arbeitnehmer sind, die Arbeitszeitbeschränkungen der Arbeitszeitordnung nicht. Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen und die daher die in der Arbeitszeitordnung vorgeschriebenen Arbeitszeiten beachten müssen, könnten dagegen längere Ladenöffnungszeiten nur ausnutzen, wenn sie entsprechende, mit der Arbeitszeitordnung vereinbare Arbeitszeitregelungen, z. B. durch Einführung von Schichtarbeit, Einstellung von Halbtagskräften, treffen würden. Für Großbetriebe dürfte dies personell und kostenmäßig in der Regel eher möglich sein als für mittelständische Betriebe. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, daß eine Aufhebung oder Auflockerung der Ladenschlußzeiten für die Gesamtheit der mittelständischen Betriebe Vorteile bringen würde. Verhältnismäßig enge Bestimmungen über die Ladenschlußzeiten gelten auch in anderen westeuropäischen Ländern, z. B. in Dänemark und Osterreich. In Dänemark sind Verkaufsstellen grundsätzlich um 17.30 Uhr zu schließen und bis 6 Uhr des nächstfolgenden Werktages geschlossen zu halten; an Freitagen ist die Ladenschlußzeit 20 Uhr, an Samstagen 14 Uhr. In Österreich müssen Verkaufsstellen an Werktagen grundsätzlich von 18 Uhr bis 7.30 Uhr, beim Kleinverkauf von Lebensmitteln von 18.30 Uhr bis 6,30 Uhr geschlossen sein; am Donnerstag sind Verkaufsstellen ab 13 Uhr zu schließen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemp (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Fragen 135 und 136) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß der Vorschlag des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft (Eingabe an den Bundesernährungsminister seitens der norddeutschen Geflügelwirtschaftsverbände), nämlich die Einrichtung von Stabilisierungsfonds für den Eiermarkt preisregulierend wirken können? Ist die Bundesregierung bereit, zur Gründung dieser Fonds bei Vorlage eines konstruktiven Vorschlages seitens der Geflügelwirtschaft den von dieser Institution geforderten Betrag in Höhe von 2 Millionen DM als zinsloses Darlehen bereitzustellen? Ich begrüße die Initiative des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft zur Selbsthilfe. An entsprechenden Anregungen meines Hauses in dieser Richtung, die nunmehr offenbar aufgegriffen werden, hat es seit 1965, als die Eierpreise für die Erzeuger überaus günstig waren, nicht gefehlt. Eine derartige Einrichtung kann auf lange Sicht für den Eiermarkt eine preisregulierende Wirkung haben. Für die tatsächliche Wirksamkeit dürfte allerdings weitgehend die Konstruktion und die Organisationsform, die — soweit mir bekannt ist — z. Z. noch nicht festliegen, sowie die Beteiligung der Erzeuger, der Erfassungsstellen und der Eiproduktenindustrie bestimmend sein. Auch muß die Verein- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10063 barkeit eines derartigen Fonds mit dem EWG-Recht gesichert sein. Im Rahmen des von der Bundesregierung am 24. Juni 1968 beschlossenen und in der Sitzung des Bundestages am 25. Juni 1968 behandelten Agrarprogramms ist die Bundesregierung grundsätzlich dazu bereit, die in Ihrer Frage angeschnittenen Initiativen der Wirtschaft in dieses Programm einzuordnen und zu unterstützen. Über Form und Umfang einer solchen Unterstüzung in den einzelnen Warenbereichen lassen sich zum augenblicklichen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen machen. Zur Verwirklichung der marktpolitischen Ziele des Agrarprogramms ist die Bildung einer land- und ernährungswirtschaftlichen Vermarktungsförderungsgesellschaft geplant, zu deren Aufgabenbereich u. a. die Einrichtung und Verwaltung einer derartigen Einrichtung gehören könnte. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 146) : Hält es die Bundesregierung angesichts der bei den Weltjugendspielen in Sofia möglichen Diskussionen mit jungen Menschen aus aller Welt und der dabei möglichen Darstellung des deutschen Standpunkts aus unserer Sicht nicht doch für richtig, daran teilnehmenden Jugendgruppen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Verbände finanzielle Unterstützung zu gewähren? Die Bundesregierung hat es bisher abgelehnt, für die Teilnahme einer Delegation des Deutschen Bundesjugendringes an den IX. Weltjugendfestspielen in Sofia zusätzliche Mittel aus dem Bundesjugendplan zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, ihre Haltung in dieser Frage zu ändern. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 147) : Warum entzieht sich der Bundesfamilienminister seit Jahr und Tag sowohl in der Fragestunde als auch bei der Beratung seines Haushalts für 1968 der Erörterung familienpolitischer Fragen im Bundestag, indem er sich — im Unterschied zu anderen Kabinettsmitgliedern — regelmäßig durch seinen beamteten — nicht „Parlamentarischen" — Staatssekretär vertreten läßt? Ich halte es für geboten, darauf zu verzichten, auf diese Frage meines Vorgängers im Amt zu antworten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zusatzfrage.


Rede von Fritz Logemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Staatssekretär, hat nicht die Ankündigung im Agrarprogramm, nach der künftig die öffentlichen Mittel an einzelne landwirtschaftliche Betriebe nur dann gewährt werden sollen, wenn die Betriebsleiter, die ab 1954 geboren sind, eine abgeschlossene Fachschulausbildung nachweisen können, eigentlich zur Voraussetzung, daß alles getan werden muß, um eine schulische Benachteiligung der Kinder in Landgemeinden zu beseitigen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Köppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Über die Einzelheiten dieses Programms, das Sie in Ihrer Frage angeschnitten haben, läßt sich sicher noch sehr viel diskutieren. Die Bundesregierung ist in der Tat der Meinung, daß die wesentliche Linie dieses Programms zur Hebung oder zur Aufhebung des Bildungsgefälles in ihrem Programm erkannt und angesetzt ist.