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    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, den 25. September 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wessel, Borm, Enk, Beuster, Dr. Huys, Urban, Strohmayr, Walter und Stephan 10029 A Wahl des Abg. Dr. Götz zum stellvertretenden Mitglied im Vermittlungsausschuß 10029 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10029 C Amtliche Mitteilungen 10030 A Fragestunde (Drucksache V/3277 [neu]) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Nachtflugpläne der Postflotte . . 10037 C Frage des Abg. Geldner: Notrufe über öffentliche Fernsprecher Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . 10037 D, 10038 A Geldner (FDP) . . . . 10037D, 10038 A Frage des Abg. Jung: Anwendung des Kartellgesetzes auf freie Berufe Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 10038 B Fragen des Abg. Meister: Mißstände aus sogenannten InsiderInformationen 10038 B Fragen des Abg. Dr. Huys: Ausschlußfrist des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Ingenieurgesetzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 10038 C, 10038 D 10039 A Dorn (FDP) 10038C, 10038 D Dr. Huys (CDU/CSU) 10038 D Fragen des Abg. Ertl: Spaltung des Stromtarifs in Arbeits- und Leistungspreis 10039 B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Abwehr außenwirtschaftlicher Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10039 C, 10040 B, C, D, 10041 A, B, C, D, 10042 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 10040 B Mertes (FDP) 10040 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 10040 C, D Gewandt (CDU/CSU) 10041 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 10041 B, C Ravens (SPD) 10041 D Frage des Abg. Lemp: Freistellung vom Wehrdienst für private Entwicklungshelfer 10042 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 Fragen des Abg. Lenz (Brühl) : Wohnungsbauabgabe . . . . . . 10042 B Fragen des Abg. Logemann: Fehlstunden im Schulunterricht in den Landkreisen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10042 C, D, 10043 A, B, C, D, 10044 A Logemann (FDP) . 10042D, 10043 A, B, C Baier (CDU/CSU) 10042 D Ertl (FDP) 10042 D Frage des Abg. Seidel: Verbotsantrag gegen die NPD Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . 10044 A, B, C, D, 10045 A Seidel (SPD) 10044 B Picard (CDU/CSU) 10044 B, C Baier (CDU/CSU) 10044 D Moersch (FDP) 10045 A Fragen des Abg. Dr. Pohle: Interview mit dem Staatsratsvorsitzen- den Walter Ulbricht 10045 B Fragen des Abg. Sander: Raumordnungspolitik — Verkehrserschließung für den Raum Holzminden—Höxter—Autobahnspange „Südharz—Westfalen" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10045 C Frage des Abg. Dorn: Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10046 C, D, 10047 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 10046 D Genscher (FDP) . . . . . . . . 10047 A Frage des Abg. Dröscher: Anrechenbarkeit von Zeiten als Berufssoldat auf die Beschäftigungszeit nach dem BAT 10047 B Fragen des Abg. Dr. Giulini: Verdienstausfallsentschädigung und Übungsgeld von Reservisten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10047 B, 10048 A, B Dr. Giulini (CDU/CSU) 10048 A Fragen des Abg. Faller: Niederlassung von EWG-Staatsangehörigen an der deutsch-schweizerischen Grenze Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 10048 B Frage des Abg. Kubitza: Sportförderung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10049 A Kubitza (FDP) . . . . . . . . 10049 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 10049 C Nächste Sitzung 10056 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10057 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dröscher betr. Gleichstellung von Sportunfällen mit Arbeitsunfällen 10057 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Müller (München) betr. Bezug landwirtschaftlicher Produkte durch Streitkräfte verbündeter Nationen aus nicht der EWG angehörenden Nachbarländern 10058 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ertl betr. Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver, betr. Milcherlöse in den EWG-Ländern und betr. Belastungen durch den Abbau der Buttervorräte 10058 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Walter betr. Schäden an Waldbeständen und Kulturpflanzen durch Unkrautvernichtungsaktionen der DDR-Behörden 10058 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Hörauf betr. Einstellung der Produktion durch landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe in Ost- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 III bayern, betr. Wirkung der Schaffung von weiteren Erzeuger- und Marktorganisationen auf die Beschäftigungszahl im landwirtschaftlichen Bereich und betr. Marktberatung der Landwirte . . . . 10059 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Reichmann betr. Beteiligung der Landwirtschaft an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung . . . 10059 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Eilers betr. Mittel für die Victor-Gollancz-Stiftung . . 10059 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. amerikanische Schatzanweisungen 10060 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Emde betr. Bestand an US-Schatzanweisungen bei der Deutschen Bundesbank und betr. Einlösung der Schatzanweisungen durch die USA 10060 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Pohle betr. Auswirkungen des neuen Umsatzsteuersystems auf die Preisentwicklung und betr. Einschreiten der Kartellbehörden gegen organisierte Preisüberhöhungen und gegen die Ausnutzung von Marktmacht 10060 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Verfahrensvereinfachung für ansiedlungswillige Industriekaufleute . . . . . . . 10061 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Porsch betr. Mittel aus den Investitionsprogrammen für das Zonenrandgebiet, betr. Behebung der Arbeitslosigkeit im Zonenrandgebiet, insbesondere im bayerischen Grenzland, und betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des bayerischen Grenzlandes 10061 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ollesch betr. Einbeziehung der Wirtschaft des Saarlandes in eine Gemeinschaftshilfe der EWG für die Wirtschaft Frankreichs . . . . . 10061 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. die Einführung eines kostenlosen Schulmilchfrühstücks in allen EWG-Bereichen . . . . 10061 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Wächter betr. Lieferung von Schlachtrindern aus Dänemark in die Bundesrepublik Deutschland . . 10062 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Minderung des Marktanteils des Einzelhandels durch das Ladenschlußgesetz . . . . . 10062 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Lemp betr. Einrichtung von Stabilisierungsfonds für den Eiermarkt . . . . . . . . . . 10062 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. finanzielle Unterstützung von Jugendgruppen zur Teilnahme an den Weltjugendspielen in Sofia . . . . . . . . . . . 10063 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Wuermeling betr Vertretung des Bundesfamilienministers durch den beamteten Staatssekretär im Bundestag 10063 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10029 185. Sitzung Bonn, den 25. September 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 27. 9. Bading * 27. 9. Bauer (Würzburg) ** 27. 9. Bergmann * 26. 9. Berkhan ** 27. 9. Beuster 25. 9. Biechele 28. 9. Blumenfeld ** 27. 9. Brück (Holz) ** 27. 9. Dr. Bucher 25. 9. Cramer 28. 9. Dr. Dahlgrün 27. 9. van Delden 28. 9. Dr. Dittrich * 28. 9. Draeger ** 27. 9. von Eckardt 27. 9. Dr. Elbrächter 28. 9. Flämig ** 27. 9. Dr. Furler ** 27. 9. Hahn (Bielefeld) * 27. 9. Frau Herklotz ** 27. 9. Herold ** 27. 9. Hilbert 27. 9. Hösl ** 27. 9. Kahn-Ackermann ** 27. 9. Dr. Kempfler ** 27. 9. Frau Klee ** 27. 9. Dr. Kliesing (Honnef) ** 27. 9. Klinker * 27. 9. Dr. Kopf ** 27. 9. Kriedemann * 25. 9. Dr. Kübler ** 27. 9. Lemmrich ** 27. 9. Lenze (Attendorn) ** 27. 9. Matthöfer 27. 9. Maucher 27. 9. Mauk * 27. 9. Dr. Mühlhan 27. 9. Müller (Aachen-Land) * 28. 9. Dr. Müller (München) ** 27. 9. Neumann (Stelle) 28. 9. Pöhler ** 27. 9. Richarts * 25. 9. Richter ** 27. 9. Dr. Rinderspacher ** 27. 9. Dr. Rutschke ** 27. 9. Sander ** 27. 9. Dr. Schmidt (Offenbach) ** 27. 9. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 9. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 9. Dr. Schulze-Vorberg 26. 9. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Seifriz 25. 9. Dr. Serres ** 27. 9. Stein (Honrath) 25. 9. Dr. Steinmetz 27. 9. Vogt ** 27. 9. Dr. Wahl ** 27. 9. Wendelborn 28. 9. Frau Wessel 31. 12. Wienand ** 27. 9. b) Urlaubsanträge Bals 13. 10. Frieler 7. 10. Gscheidle 4. 10. Hellenbrock 31. 10. Koenen (Lippstadt) 5. 10. Dr. Lohmar 4. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 5. 10. Peters (Norden) 5. 10. Rehs 4. 10. Dr. Süsterhenn 4. 10. Wächter • 5. 10. Walter 12. 10. Weiland 5. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 19. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2124 Fragen 26 und 27) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Sportunfälle, die bei sportlicher gesundheitsfördernder Betätigung geschehen, rechtlich sogenannten Arbeitsunfällen gleichzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, für die in Frage 26 erwähnte Gleichstellung notwendige gesetzliche Maßnahmen dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit auf Ihre Anfrage und eine Anregung des Deutschen Sportbundes hin, ob sie dem Bundestag gesetzliche Maßnahmen vorschlagen soll, durch die der Sportunfall dem Arbeitsunfall 1. hinsichtlich der Fiktion der Erfüllung der Wartezeit in den Rentenversicherungen (§ 1252 RVO, § 29 AVG) und 2. hinsichtlich der Zuerkennung der Schwerbeschädigten-Eigenschaft gleichgestellt werden soll. Abgesehen von Bedenken, nur den Sportunfall mit dem Arbeitsunfall gleichzustellen, jedoch Tätigkeiten etwa aus dem kulturellen oder gemeinnützigen Bereich, die ebenfalls im öffentlichen Interesse liegen, auszuschließen, konnte eine Entscheidung bisher nicht getroffen werden, weil noch keine Angaben über die Zahl und damit die finanziellen Auswirkungen der Sportunfälle zur Verfügung stehen, die von einer derartigen Regelung erfaßt wor- 10058 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 den wären. Der Deutsche Sportbund, mit dem die Angelegenheit eingehend erörtert worden ist, hat die Beibringung von Unterlagen hierzu in Aussicht gestellt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 24. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/3012 Frage 11) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Streitkräfte verbündeter Nationen, die von der Bundesrepublik Deutschland Devisenhilfe erhalten, aus Nachbarländern, die nicht der EWG angehören, landwirtschaftliche Produkte zur Versorgung ihrer Einheiten beziehen? Es trifft zu, daß die Streitkräfte verbündeter Nationen, die von der Bundesrepublik Devisenhilfe erhalten, aus Nachbarländern, die nicht der EWG angehören, landwirtschaftliche Produkte zur Versorgung ihrer Einheiten beziehen. Nach hier vorliegenden Unterlagen betrugen im amerikanischen Haushaltsjahr 1965/66 die in Drittländern vorgenommenen Bezüge für die Versorgung der amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland 50 Mio t. Im britischen Haushaltsjahr 1965/66 beliefen sich die in Drittländern vorgenommenen Bezüge für die Versorgung der britischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland auf 4 Mio t. Eine Unterteilung nach Ländern und beschafften Gegenständen liegt nicht vor. Es kann daher weder gesagt werden, in welcher Höhe landwirtschaftliche Produkte bezogen wurden, noch aus welchen Ländern. Die in Drittländern beschafften Waren verursachen keine DM-Devisenkosten. Zahlungen in Drittlandswährungen sind bei der Festsetzung der deutschen Devisenhilfe, die von den DM-Kosten der amerikanischen und britischen Streitkräfte ausgeht, unberücksichtigt geblieben. Das Recht zur Einfuhr, das sich auf Art. II, Abs. 4 des NATO-Truppenstatuts vom 19.6. 1951 gründet, gilt gegenüber jedem Land, also ohne Unterschied zwischen EWG- und Nicht-EWG-Ländern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 1. Juli 1968 auf die . Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/3054 Fragen 64, 65 und 66) : Sind die vom Ministerrat festgesetzten Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver als Brutto- oder Nettopreise beschlossen worden? Welche Erlöse werden auf Grund der Brüsseler Beschlüsse pro kg Milch ab Hof voraussichtlich in den einzelnen EWG-Ländern erzielt werden? Welche zusätzlichen Belastungen entstehen den einzelnen EWG-Ländern durch den Abbau der Buttervorräte in nationaler Zuständigkeit? Es handelt sich um Nettopreise. Vergleichbare Erlöse lassen sich nur für die beschlossenen Interventionsprodukte, und zwar auf der Basis frei Molkerei, errechnen, weil für alle anderen Milchprodukte keine Marktpreise festgesetzt wurden. Außerdem bestehen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich hohe Anfuhr- und Herstellungskosten. Aufgrund der beschlossenen Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver errechnen sich unter Zugrundelegung einheitlicher Herstellungskosten Molkereierlöse in Höhe von etwa 39 Pf/kg Milch. Dies gilt auch für die Bundesrepublik. Die Kommission schätzt die entstehenden Kosten für den Abbau der am 1. April 1968 in der Gemeinschaft vorhandenen Butterbestände auf 250 Millionen RE (1,0 Mrd. DM) . Hiervon sollen die einzelnen Mitgliedstaaten, die über Butterbestände verfügen, sich mit 170 Mill. RE (680 Mill. DM) im Verhältnis zu den am 1. 4. 1968 vorhandenen Buttermengen beteiligen. Von den 170 Mill. RE entfallen auf Belgien/Luxemburg 2 %, auf Frankreich 48 %, auf die BRD 42 % und auf die Niederlande 8 %. Die für die BRD angegebenen 42 % ergeben einen Betrag von 71,4 Mill. RE (285,6 Mill. DM). Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Walter (Drucksache V/3054 Fragen 67, 68 und 69) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Unkrautvernichtungsaktionen der DDR-Behörden im Grenzstreifen erhebliche Schäden auf dem Gebiet der Bundesrepublik an Waldbeständen und Kulturpflanzen entstanden sind, die teilweise sogar eine Neubestellung der Felder entlang der Zonengrenze erforderlich machten? Welche Hilfen wird die Bundesregierung der Landwirtschaft im Zonengrenzgebiet geben, um die entstandenen finanziellen Ausfälle der Betroffenen auszugleichen? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Landwirtschaft im Zonengrenzgebiet in Zukunft vor solchen Schäden bewahrt bleibt? Der Bundesregierung ist es bekannt, daß durch Unkrautvernichtungsaktionen der DDR-Behörden im Grenzstreifen Schaden auf dem Gebiet der Bundesrepublik an Waldbeständen und Kulturpflanzen entstanden sind. Allerdings hat es sich bis jetzt nur um vereinzelte Fälle gehandelt. Die durch Spritzschäden verursachten Ernteverluste wurden in der Vergangenheit und werden z. Z. auch noch aus Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms entschädigt. Der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen hat mich aber mit Schreiben vom 18. Mai 1967 wissen lassen, daß er der Ansicht ist, daß die Spritzschäden unmittelbar durch sowjetzonale Sperrmaßnahmen verursacht werden und daß sie daher genauso wie Personenschäden durch Schüsse oder Minenexplosionen in Zukunft Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10059 entsprechend seinen noch zu erlassenden Richtlinien von ihm entschädigt werden sollen. Seit dem weitgehenden Abbruch der kommunalen Vereinbarungen über die Zonengrenze hinweg bestehen für die Bundesregierung kaum Möglichkeiten, solche Sachschäden zu verhindern. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 27. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hörauf (Drucksache V/3054 Fragen 70, 71 und 72): Wieviel landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe werden nach Ansicht der Bundesregierung in Ostbayern in den nächsten vier Jahren die Produktion aus Rentabilitätsgründen einstellen müssen? Wie viele der freiwerdenden Arbeitskräfte könnten nach Schätzung der Bundesregierung weiterhin im landwirtschaftlichen Sektor tätig bleiben, wenn es gelänge, vermehrt Erzeuger- und Marktorganisationen zu schaffen? Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung für die Marktberatung der Landwirte unternommen? Nach unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung muß überhaupt niemand die Produktion einstellen. Es kann jedoch der Fall eintreten, daß heutige Vollerwerbslandwirte auch bei einer weiteren positiven Entwicklung der Einkommenschancen, aber auch bei einer weiteren Erhöhung der Einkommenserwartungen auf einen zusätzlichen Erwerb zurückgreifen, um ihre Ansprüche zu befriedigen. Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der damit auch in der Landwirtschaft entsprechend steigenden Einkommenserwartungen verschiebt sich nämlich die Grenze der Vollerwerbsbetriebe nach oben. Da es sich hier um vorwiegend subjektive Entscheidungen handelt, die u. a. durch das Angebot von außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen sowie von Art und Umfang einer für außerlandwirtschaftliche Tätigkeit vorhandenen Ausbildung auch der übrigen Familienangehörigen bestimmt wird, lassen sich diese Vorgänge nicht quantifizieren. Welchen Einfluß die Bildung von Erzeuger- und Marktorganisationen auf die Beschäftigungszahl im landwirtschaftlichen Bereich haben wird, ist nicht vorauszusehen und vor allem nicht zu quantifizieren. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß diese Maßnahme geeignet sein wird, mehr Landwirten eine Existenz innerhalb der Landwirtschaft zu sichern, als dies sonst der Fall wäre. Vorab ist zu bemerken, daß die Durchführung der Beratung zu den Hoheitsaufgaben der Länder gehört. Die Bundesregierung kann daher auf diesem Gebiet nur subsidiär tätig werden. Sie fördert die marktwirtschaftliche Beratung durch: 1. Bereitstellung. von Mitteln für die teilweise Besoldung des Beratungspersonals sowie für dessen berufliche Weiterbildung. 2. Veranstaltung von marktwirtschaftlichen Beratertagungen auf Bundesebene. 3. Förderung der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der deutschen Landwirtschaft (ZMP), die in enger Zusammenarbeit mit den Marktreferenten und Marktspezialisten der Landwirtschaftskammern bzw. im süddeutschen Raum der Bauernverbände die Auswertung der regionalen und überregionalen Marktbeobachtung und die Marktberichterstattung durchführt. Alle Beratungsstellen werden regelmäßig mit diesen aktuellen Marktinformationen versorgt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/3054 Fragen 73, 74 und 75) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der mittelfristigen Planung und der dementsprechenden jetzigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch die Landwirtschaft mitzubeteiligen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Kostenentwicklungen auf Grund der jetzigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf die Produktionskosten der Landwirtschaft? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der jetzigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise? Ich habe in meinem Hause ein Agrarprogramm erarbeiten lassen, das am 25. Juli ausführlich im Deutschen Bundestag diskutiert worden ist. Bei der Verwirklichung dieses Programms ist die Teilnahme der Landwirtschaft an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sichergestellt. Nach der 1967 eingetretenen Rezession wird für 1968 und 1969 wieder mit einer spürbaren Wirtschaftsbelebung gerechnet. Damit verbindet sich eine Nachfragesteigerung, die sich auch auf die Kosten auswirkt. In welchen Bereichen und in welchem Umfang diese Kostenentwicklung die Landwirtschaft betreffen wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht im einzelnen abschätzen. Im Zuge der allgemeinen Wirtschaftsbelebung ist mit einer kräftigen Steigerung der allgemeinen Nachfrage zu rechnen; dies dürfte die Preise der Erzeugnisse wieder anziehen lassen, bei denen die EWG-Marktordnungen eine Preisbildung vorwiegend über den Markt vorsehen. Es ist jedoch nicht mit Preiserhöhungen in den Bereichen zu rechnen, wo bereits Überschüsse bestehen, wie insbesondere bei Milch und Zucker. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Eilers (Drucksache V/3054 Fragen 28, 29 und 30) : Trifft es zu, daß die der Victor-Gollancz-Stiftung aus dem Bundeshaushalt 1968 (Einzelplan 29, Kap. 02, Titel 571 a) zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um in diesem Jahr Stipendienbewerbern Zusagen für Beihilfen zum Studium an Sozialschulen machen zu können? 10060 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 Ist es die Ansicht der Bundesregierung, daß Stipendien -dieser Art aus Bundesmitteln über die Victor-Gollancz-Stiftung solange weitergewährt werden müssen, bis entweder alle Bundesländer entsprechende Beihilfen gewähren oder ein Bundesgesetz für Ausbildungsförderung in Kraft tritt? Was kann geschehen, um die Weitergewährung von Stipendien für Studierende an Sozialschulen über die Victor-Gollancz- Stiftung auch im Jahre 1968 zu sichern? Die Zuwendungen an die Victor-Gollancz-Stiftung übersteigen für 1968 den Betrag von 1967 um 40 000 DM. Damit können alle bisher gewährten Stipendien weiter gewährt werden. Lediglich der Neugewährung von Stipendien sind damit gewisse Grenzen gesetzt. Die Bundesregierung hat im zweiten Jugendbericht darauf hingewiesen, wie notwendig eine solide Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe ist. Deswegen wird die Bundesregierung die Förderung dieser Aus- und Fortbildung über die Victor-Gollancz-Stiftung nicht abbauen, es sei denn, diese Förderung würde durch die Länder übernommen bzw. durch ein Ausbildungsförderungsgesetz geregelt. Die Weitergewährung von Stipendien durch die Victor-Gollancz-Stiftung für Studierende an Sozialschulen ist gesichert. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache V/3054 Fragen 57, 58 und 59) : Wie lang ist die Laufzeit der amerikanischen Schatzanweisungen, die bei der Deutschen Bundesbank liegen? Wie hoch ist der Zinssatz für diese Schatzanweisungen? Welcher Zinsunterschied besteht zwischen der „marktgerechten" Verzinsung von Wertpapieren, die die Deutsche Bundesbank übernimmt, und den „normal verzinslichen" Schatzanweisungen, die ein Bankenkonsortium kauft? Die Laufzeit der von der Bundesbank übernommenen Schatzanweisungen beträgt jeweils 41/2 Jahre vom Ausstellungstag ab, d. h. die Fälligkeit liegt bei den bisher übernommenen Schatzanweisungen zwischen Januar 1972 und Oktober 1972. Der Zinssatz für amerikanische Schatzanweisungcn richtet sich nach der Höhe der Sätze am amerikanischen Markt zum Zeitpunkt der jeweiligen Übernahme. Gegenwärtig dürfte ein solcher Satz bei knapp 6 % liegen. Der Zinsunterschied ist geringfügig, wenn man davon ausgeht, daß die deutschen Banken 6 1/4 % p. a. Zinsen erhalten werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/3054 Fragen 60 und 61) : Wie hoch ist der bei der Deutschen Bundesbank liegende Bestand an US-Schatzanweisungen? Glaubt die Bundesregierung, daß die USA nach Ablauf der Laufzeit diese Schatzanweisungen einlösen werden, oder ist mit Prolongation zu rechnen? Der Bestand an US-Schatzanweisungen beträgt zur Zeit 2 Mrd. DM. Die amerikanische Regierung und die Bundesregierung gehen selbstverständlich davon aus, daß die Papiere zum Fälligkeitstermin getilgt werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache V/3054 Fragen 62 und 63) : Weiches Ergebnis hat die von der Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages am 23. Januar 1968. angekündigte Prüfung über die Auswirkungen des neuen Umsatzsteuersystems auf die Preisentwicklung in den verschiedenen Teilbereichen erbracht? In welchen Bereichen haben die Kartellbehörden seit dem 23. Januar 1968 Anlaß genommen, gegen organisierte Preisüberhöhungen und gegen die Ausnutzung von Marktmacht einzuschreiten, wie ebenfalls von der Bundesregierung angekündigt? Nach den bisherigen Beobachtungen hat die Einführung der Mehrwertsteuer die Preisstabilität nicht gestört. Im Mai 1968 lag das Verbraucherpreisniveau nur um 1,4 % höher als im Dezember 1967. Die ursprünglichen Schätzungen für die Summe der Preiseffekte der Mehrwertsteuer brauchten nicht korrigiert zu werden. Während die Preise für Nahrungsmittel in den letzten Monaten weiter zurückgegangen sind (— 0,2 %), haben sich die Preise für gewerbliche Konsumgüter nur leicht erhöht (± 0,5 %). Im Bereich der Dienstleistungen und Reparaturen sind hingegen aufgrund der merklichen Erhöhung der steuerlichen Belastungen infolge des Systemwechsels die Preise angestiegen (+- 4 %). Das Bundeskartellamt hat in den letzten Monaten die preisbindenden und preisempfehlenden Unternehmen — nur bei ihnen besteht eine Pflicht zur Anmeldung von Preisänderungen — sorgfältig beobachtet. Bisher konnte in keinem Fall der Nachweis erbracht werden, daß die von den einzelnen Unternehmen vorgenommenen Preiserhöhungen mißbräuchlich waren. Soweit Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft und das Dienstleistungsgewerbe unter Berufung auf die Einführung der Mehrwertsteuer Preiserhöhungen vorgenommen haben, handelte es sich ausnahmslos um regional begrenzte Auswirkungen. Die Überprüfung dieser Fälle obliegt den Landeskartellbehörden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10061 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom. 9. Juli 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache zu V/3054 Frage 97): Wird die Bundesregierung aus der Feststellung des Landrats Fischer, MdL, in der Grenzlanddebatte des Bayerischen Landtags, „ein ansiedlungswilliger Industriekaufmann müsse, nicht weniger als 1,6 Behörden durchlaufen, ehe er den ersten Spatenstich tun kann", Folgerungen im Sinne einer Verfahrensvereinfachung ziehen? Nach den Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 83 ff.) führen die Lander die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt. Die Länder regeln auch die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Demnach ist es Sache des einzelnen Bundeslandes zu bestimmen, wieviel Behörden bei der Entscheidung eines Antrages mitwirken müssen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Porsch (Drucksache zu V/3054 Fragen 98, 99 und 100) : Welcher Prozentsatz der Mittel aus den Investitionsprogrammen der Bundesregierung wurde im Zonenrandgebiet eingesetzt? Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Behebung der Arbeitslosigkeit im Zonenrandgebiet, insbesondere im bayerischen Grenzland, wurden von der Bundesregierung ergriffen? Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der einseitigen Wirtschaftsstruktur wie Bau- und Holzwirtschaft des bayerischen Grenzlandes ergriffen? Das Zonenrandgebiet erhielt im Rahmen des zweiten Investitionshaushalts von dem bisher (Stand: 5. 4. 1968) erfaßten Investitionsvolumen von 8 Mrd. DM Aufträge in Höhe von 1,2 Mrd. DM. Das entspricht einem Anteil von 14,8 %: Je Einwohner des Zonenrandgebietes gerechnet sind das 170 DM, während die durchschnittlichen Aufwendungen im Bundesgebiet je Einwohner 134 DM betrugen. Bei dem 1. Investitionshaushalt liegt der Anteil des Zonenrandgebietes nach den bisher (8. 3. 1968) erfaßten Aufträgen bei 11,2% Am neuen 250-Mio-DM-ERP-Programm ist das Zonenrandgebiet mit 31,3 % beteiligt. Für die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sowie für eine nachhaltige Behebung der Arbeitslosigkeit in den genannten Gebieten hat die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Hilfen aus dem Regionalen Förderungsprogramm, die Zinszuschüsse für Rationalisierungsmaßnahmen, Frachthilfen, Sonderabschreibungen und die Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Bundesregierung gewährt außerdem in bestimmten Teilräumen, in denen gleichzeitig sektorale Anpassungsprobleme und Zonenrandlage in voller Schärfe zusammentreffen, für Industrieansiedlungen Investitionszuschüsse bis zur Höhe von 25 % der Investitionskosten. Alle vorher erwähnten Maßnahmen dienen auch der Verbesserung der einseitigen Wirtschaftsstruktur im bayerischen Grenzland. Durch Ansiedlung neuer und Erweiterung geeigneter ansässiger Betriebe soll die Produktionsstruktur verbreitert und damit die Anfälligkeit gegenüber konjunkturellen und saisonalen Schwankungen herabgesetzt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 9. Juli 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ollesch (Drucksache zu V/3054 Frage 101) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in die Brüsseler Überlegungen bezüglich einer Gemeinschaftshilfe der EWG für die Wirtschaft Frankreichs als Folge des Generalstreiks auch die Wirtschaft des Saarlandes mit einbeziehen zu lassen, die unter den Vorgängen im Nachbarland ebenfalls erheblich gelitten hat? Nach den Vorschriften des EWG-Vertrages gibt es keine Gemeinschaftshilfe der EWG für ein Mitgliedsland. Die Gemeinschaft verfügt auch nicht über einen Fonds., aus dem solche Hilfen bereitgestellt werden könnten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 1. Juli 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache zu V/3054 Frage 102) : Würde die Bundesregierung die Einführung eines kostenlosen Schulmilchfrühstücks in allen EWG-Bereichen als einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung des Überschußproblems begrüßen? Die Bundesregierung würde die Einführung eines kostenlosen Schulmilchfrühstücks in allen EWG-Ländern begrüßen, wie ich das bereits in der 13. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Januar 1966 zum Ausdruck gebracht habe. Voraussetzung ist, daß die Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend nationale Mittel zur Verfügung stellen. Einzelstaatliche Beihilfen zur Förderung des Schulmilchabsatzes sind in der Gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse, die der Ministerrat am 28. d. M. verabschiedet hat, ausdrücklich zugelassen. 10062 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wächter (Drucksache zu V/3054 Fragen 103 und 104) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das zwischen Dänemark und der EWG geschlossene Abkommen über die Lieferung von Schlachtrindern in die Bundesrepublik Deutschland, welches mit der neuen EWG-Rindfleischmarktordnung in Kraft getreten ist, zu ändern? Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung im Interesse der Futterbaubetriebe insbesondere des nordwestdeutschen Raumes während der Weideabtriebszeit vorgesehen, um die störenden Einflüsse importierter dänischer Rinder auf die westdeutschen Schlachtrindermärkte zu neutralisieren? Das Abkommen ist zwischen der EWG und Dänemark geschlossen worden und betrifft Rinderlieferungen in die EWG, nicht nur in die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik ist nicht unmittelbare Vertragspartei und infolgedessen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, von sich aus das Abkommen zu ändern. Die Bundesregierung hat sich jedoch bei den Verhandlungen in Brüssel ständig dafür eingesetzt, daß die dänischen Wünsche aus dem deutsch-dänischen Abkommen auf eine besondere Behandlung auch unter der Geltung der gemeinsamen Rinder-Marktordnung berücksichtigt werden. Das zwischen der EWG und Dänemark geschlossene Abkommen sieht für die Zeit zwischen dem 15. 8. und 31. 1. — die Zeit, in die der Weideabtrieb fällt — geringere Einfuhrpräferenzen vor. Die Höhe der Präferenzen ist abhängig von den Marktpreisen in der Gemeinschaft. Bei niedrigen Marktpreisen wird entweder keine oder nur eine geringe Präferenz gewährt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 9. Juli 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 134) : Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür bekannt, daß der Einzelhandel durch das Ladenschlußgesetz seit seinem Inkrafttreten 20 % seines Marktanteils eingebüßt und an Warenhäuser, Supermärkte und Verbrauchermärkte abgegeben hat? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für die Annahme, daß der Facheinzelhandel durch das Ladenschlußgesetz seit 1957 bis heute 20 % seines Marktanteils eingebüßt und an Großbetriebsformen des Einzelhandels abgegeben hat. Die Marktanteile werden durch zahlreiche Faktoren laufend verändert. Der Einfluß aller dieser Faktoren auf die Entwicklung der Marktanteile kann größenmäßig nicht getrennt erfaßt werden. Es läßt sich nicht allgemein feststellen, daß sich das Ladenschlußgesetz für mittelständische, d. h. für kleine und mittlere Betriebe ungünstiger auswirkt als für Großbetriebe. Die tatsächlichen Verhältnisse bei den mittelständischen Betrieben sind zu verschieden. So könnten Familienbetriebe bei einer Aufhebung oder Auflokkerung der Ladenschlußzeiten gewisse Wettbewerbsvorteile erzielen, wenn sie ihre Verkaufsstellen mit Hilfe von Familienangehörigen länger offenhalten würden; denn für Familienangehörige gelten, soweit sie keine Arbeitnehmer sind, die Arbeitszeitbeschränkungen der Arbeitszeitordnung nicht. Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen und die daher die in der Arbeitszeitordnung vorgeschriebenen Arbeitszeiten beachten müssen, könnten dagegen längere Ladenöffnungszeiten nur ausnutzen, wenn sie entsprechende, mit der Arbeitszeitordnung vereinbare Arbeitszeitregelungen, z. B. durch Einführung von Schichtarbeit, Einstellung von Halbtagskräften, treffen würden. Für Großbetriebe dürfte dies personell und kostenmäßig in der Regel eher möglich sein als für mittelständische Betriebe. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, daß eine Aufhebung oder Auflockerung der Ladenschlußzeiten für die Gesamtheit der mittelständischen Betriebe Vorteile bringen würde. Verhältnismäßig enge Bestimmungen über die Ladenschlußzeiten gelten auch in anderen westeuropäischen Ländern, z. B. in Dänemark und Osterreich. In Dänemark sind Verkaufsstellen grundsätzlich um 17.30 Uhr zu schließen und bis 6 Uhr des nächstfolgenden Werktages geschlossen zu halten; an Freitagen ist die Ladenschlußzeit 20 Uhr, an Samstagen 14 Uhr. In Österreich müssen Verkaufsstellen an Werktagen grundsätzlich von 18 Uhr bis 7.30 Uhr, beim Kleinverkauf von Lebensmitteln von 18.30 Uhr bis 6,30 Uhr geschlossen sein; am Donnerstag sind Verkaufsstellen ab 13 Uhr zu schließen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. Juli 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemp (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Fragen 135 und 136) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß der Vorschlag des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft (Eingabe an den Bundesernährungsminister seitens der norddeutschen Geflügelwirtschaftsverbände), nämlich die Einrichtung von Stabilisierungsfonds für den Eiermarkt preisregulierend wirken können? Ist die Bundesregierung bereit, zur Gründung dieser Fonds bei Vorlage eines konstruktiven Vorschlages seitens der Geflügelwirtschaft den von dieser Institution geforderten Betrag in Höhe von 2 Millionen DM als zinsloses Darlehen bereitzustellen? Ich begrüße die Initiative des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft zur Selbsthilfe. An entsprechenden Anregungen meines Hauses in dieser Richtung, die nunmehr offenbar aufgegriffen werden, hat es seit 1965, als die Eierpreise für die Erzeuger überaus günstig waren, nicht gefehlt. Eine derartige Einrichtung kann auf lange Sicht für den Eiermarkt eine preisregulierende Wirkung haben. Für die tatsächliche Wirksamkeit dürfte allerdings weitgehend die Konstruktion und die Organisationsform, die — soweit mir bekannt ist — z. Z. noch nicht festliegen, sowie die Beteiligung der Erzeuger, der Erfassungsstellen und der Eiproduktenindustrie bestimmend sein. Auch muß die Verein- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10063 barkeit eines derartigen Fonds mit dem EWG-Recht gesichert sein. Im Rahmen des von der Bundesregierung am 24. Juni 1968 beschlossenen und in der Sitzung des Bundestages am 25. Juni 1968 behandelten Agrarprogramms ist die Bundesregierung grundsätzlich dazu bereit, die in Ihrer Frage angeschnittenen Initiativen der Wirtschaft in dieses Programm einzuordnen und zu unterstützen. Über Form und Umfang einer solchen Unterstüzung in den einzelnen Warenbereichen lassen sich zum augenblicklichen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen machen. Zur Verwirklichung der marktpolitischen Ziele des Agrarprogramms ist die Bildung einer land- und ernährungswirtschaftlichen Vermarktungsförderungsgesellschaft geplant, zu deren Aufgabenbereich u. a. die Einrichtung und Verwaltung einer derartigen Einrichtung gehören könnte. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 146) : Hält es die Bundesregierung angesichts der bei den Weltjugendspielen in Sofia möglichen Diskussionen mit jungen Menschen aus aller Welt und der dabei möglichen Darstellung des deutschen Standpunkts aus unserer Sicht nicht doch für richtig, daran teilnehmenden Jugendgruppen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Verbände finanzielle Unterstützung zu gewähren? Die Bundesregierung hat es bisher abgelehnt, für die Teilnahme einer Delegation des Deutschen Bundesjugendringes an den IX. Weltjugendfestspielen in Sofia zusätzliche Mittel aus dem Bundesjugendplan zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, ihre Haltung in dieser Frage zu ändern. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 147) : Warum entzieht sich der Bundesfamilienminister seit Jahr und Tag sowohl in der Fragestunde als auch bei der Beratung seines Haushalts für 1968 der Erörterung familienpolitischer Fragen im Bundestag, indem er sich — im Unterschied zu anderen Kabinettsmitgliedern — regelmäßig durch seinen beamteten — nicht „Parlamentarischen" — Staatssekretär vertreten läßt? Ich halte es für geboten, darauf zu verzichten, auf diese Frage meines Vorgängers im Amt zu antworten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung heiße ich Sie nach den Parlamentsferien willkommen. Ferien? — Ich hoffe dennoch, daß Sie sich erholt haben.
    Inzwischen hat Geburtstag gefeiert Frau Abgeordnete Wessel, der ich die Glückwünsche d es Hauses ausspreche,

    (Beifall)

    der ich vor allem gute Besserung nach einer schweren Erkrankung wünsche. Herr Kollege Borm ist 73 Jahre alt geworden.

    (Beifall.)

    Wir gratulieren. Herr Kollege Enk ist 74 Jahre alt geworden. .

    (Beifall.)

    Herr Kollege Beuster ist 60 Jahre alt geworden.

    (Beifall.)

    Herr Kollege Dr. Huys, sind Sie auch erst 60?

    (Dr. Huys: Ja! Beifall.)

    Der 60. Geburtstag ist der unangenehmste; da geht man dann auf die 70 zu. Herr Kollege Huys, Glückwunsch! Herr Abgeordneter Urban ebenfalls 60 Jahre alt.

    (Beifall.)

    Herr Abgeordneter Strohmayr auch 60 Jahre alt.

    (Beifall.)

    Herr Abgeordneter Walter hat den 72. Geburtstag und Herr Abgeordneter Stephan den 70. Geburtstag gefeiert.

    (Beifall.)

    Ich spreche den Damen und Herren die Glückwünsche des Hauses aus.
    Zweitens teile ich mit, daß die Fraktion der CDU/CSU mit Schreiben vom 8. Juli 1968 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Stingl den Abgeordneten Dr. Götz als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß benannt hat. Ich nehme an, daß das Haus einverstanden ist. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Der Herr Abgeordnete Dr. Götz ist damit stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß.
    Drittens: Der Bundesminister der Finanzen hat am 26. Juni, 16. Juli und 13. September 1968 gemäß § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung Zusammenstellungen der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im Betrag von 10 000 DM und darüber für das vierte Vierteljahr des Rechnungsjahres 1967 sowie für das erste Vierteljahr und das zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1968 übersandt, die als Drucksachen verteilt sind. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung werden diese Vorlagen dem Haushaltsausschuß überwiesen. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Schließlich liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Vorlage des Bundeskanzlers
    Betr.: Schlußbericht der Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Pressekommission)

    Bezug: Beschluß des Bundestages vom 11. Mai 1967 — Drucksache V/3122 —
    zuständig: Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (federführend), Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen, Haushaltsausschuß, Ausschuß für das Bundesvermögen
    Vorlage des Bundesministers des Innern
    Betr.: Schutz der Zivilbevölkerung durch Vorkehrungen an bestehenden Anlagen und Einrichtungen, bei denen durch Kampfeinwirkungen erhebliche mittelbare Gefahren für die Umgebung auftreten können
    Bezug: Beschluß des Bundestages vom 30. Juni 1965 — Drucksache V/3149 —
    zuständig : Innenausschuß
    Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft Betr.: Bericht der Bundesregierung über
    a) die Auswirkungen des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft vom 5. September 1966
    b) die Frage, ob eine Degression der Steuer für schweres Heizöl um 5 DM/t zum 1. Januar 1970 geboten erscheint
    Bezug: Beschlüsse des Bundestages vom 30. Juni 1966 und 15. März 1967
    — Drucksache V/3184 —
    zuständig: Finanzausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen, Haushaltsausschuß

    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Vorlage des Bundesministers für Verkehr
    Betr.: Erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet
    Bezug: Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1967 — Drucksache V/3194 -
    zuständig: Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), Verkehrsausschuß
    Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Die Überweisung ist beschlossen.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 1968 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:

    (2. AOStrafÄndG)

    Drittes Gesetz zur Änderung des Berlinhilfegesetzes Gesetz zur Änderung des Richterwahlgesetzes
    Gesetz zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 Zweites Gesetz zur Änderung des Krankenpflegegesetzes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
    Fünftes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
    Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (4. BesÄndG)

    Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1968 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1968)

    Gesetz zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes Gesetz über eine Milchstatistik
    Gesetz zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes
    Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Rindfleisch (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse sowie Rindfleisch)

    Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften
    Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962
    Gesetz zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968
    Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juli 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    Gesetz über Straffreiheit (Straffreiheitsgesetz 1968)

    Gesetz zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaues (Wohnungsbauänderungsgesetz 1968 - WoBauAndG 1968)

    Der Bundesschatzminister hat am 27. Juni 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklung des Bauvolumens im Vergleich zum Personalaufwand - Drucksache V/2987 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3112 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat am 1. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Zukunft der betrieblichen Altersversorgung - Drucksache V/2908 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3119 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 3. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen betr. Verseuchung des Wassers - Drucksache V/3303 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3131 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 3. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bewerunge, Dr. Jungmann, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Ehnes, Dr. Reinhard, Dr. Ritz und Genossen betr. Vorschläge zum Problem der lebensmittelrechtlichen und veterinärpolizeilichen Bestimmungen in der Gemeinschaft - Drucksache V/2951
    - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3135 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hat am 4. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Müller-Emmert, Frau Korspeter, Schwabe, Schmitt-Vockenhausen, Matthöfer, Haehser und der Fraktion der SPD betr. die bei den alliierten Streitkräften beschäftigten deutschen Bediensteten
    - Drucksache V/3023 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V13136 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 5. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Ehnes, Dr. Kempfler, Röhner, Krug, Unertl und Genossen betr. agrarstrukturelle Zielvorstellungen des Vizepräsidenten der EWG-Kommission Dr. Mansholt - Drucksache V/2820
    - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3137 verteilt.
    Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau hat am 3. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fritsch (Deggendorf), Frau Berger-Heise, Hörauf, Zebisch und der Fraktion der SPD betr. Förderungsmaßnahmen für den Althausbesitz - Drucksache V/2953 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3138 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat am 11. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Serres, Dr. Schulz (Berlin), Dr. Rutschke und Genossen betr. Auslandstagegelder der Bundesbeamten - Drucksache V/3088 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/ 3147 verteilt.
    Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat am 11. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Besold, Kühn (Hildesheim), Frau Dr. Schwarzhaupt, Lampersbach und Genossen betr. Unschädlichkeit oder Schädlichkeit von Cyclamat-Süßstoffen
    - Drucksache V/3044 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3148 verteilt.
    Der Staatssekretär im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat am 12. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Vergabe von Aufträgen auf Herstellung von Publikationen der Bundesregierung - Drucksache V/2990 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3150 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 16. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidhuber, Lemmrich, Prinz von Bayern, Stiller und Genossen betr. Parkraumnot in den Großstädten - Drucksache V/3100 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3160 verteilt.
    Der Bundesminister der Justiz hat am 16. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Architektenvertragsmuster
    - Drucksache V/3113 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3161 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau hat am 10. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baier, Dr. Czaja, Dr. Burgbacher, Dr. Ritz, Biechele, Röhner und Genossen betr. öffentlich geförderte Eigentumsmaßnahmen im Wohnungsbau - Drucksache V/2967 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3162 verteilt.
    Der Vertreter des Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen hat am 16. Juli 1968 die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) Hölzle und Genossen betr. Neufestsetzung der Viehdurchschnittswerte - Drucksache V/2959 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3168 verteilt.
    Der Vertreter des Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen hat am 16. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Althammer, Ott, Dr. Serres und Genossen betr. Entlastung der Vorräte gemäß § 28 UStG 1967 im Bereich der Textilveredelungsindustrie - Drucksache V/3115 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3170 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat am 17. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidhuber, Dr. Elbrächter, Stein (Honrath) und Genossen betr. Rat für Formgebung - Drucksache V/3101 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3173 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat am 18. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Vermögensbildung nach dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz - Drucksache V/3120 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3174 verteilt.
    Der Vertreter des Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen hat am 22. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Frau Funcke, Dr. Staratzke, Graaff, Dr. Imle und der Fraktion der FDP betr. steuerliche Benachteiligung der privaten Altersvorsorge - Drucksache V/3132 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3177 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 16. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fellermaier, Haage (München), Seifriz und Genossen betr. Abbau von Zollformalitäten in der EWG - Drucksache V/3095 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3178 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat am 23. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höhne, Zebisch, Hoffmann (Kronach) und Genossen betr. strukturelle Hilfsmaßnahmen für Ost-Bayern - Drucksache V/2972 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3181 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 22. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Weiland, Schmidt (Braunschweig), Ramms und Genossen betr. Unfälle durch Wild auf Bundesfernstraßen - Drucksache V/3121 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3182 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat am 24. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Schlager und Genossen betr. Strukturförderungsprogramm des Bundes für Ruhr, Saar und Zonenrandgebiet
    - Drucksache V/3114 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3185 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung hat am 29. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Wertungs- und Eignungslisten der Offiziere - Drucksache V/3143 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3188 verteilt.
    Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat am 24. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schlager, Wagner, Schlee,

    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Frau Geisendörfer, Josten und Genossen betr. Reinhaltung der
    Gewässer und des Grundwassers; hier: Strafbarkeit fahrlässiger
    Verunreinigungen nach § 38 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
    - Druckache V/3094 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3189 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat am 29. Juli 1968 die Kleine Anfrage der 'Fraktion der FDP betr. Kriegsopferversorgung und Finanzplanung - Drucksache V/3078 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3190 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung hat am 25. Juli 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Laufbahnbestimmungen für Flugzeugführer - Drucksache V/3144 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3192 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung hat am 9. August 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Stützpunkt Beja in Portugal - Drucksache V/3172 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3199 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat am 16. August 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Starke (Franken), Mertes und der Fraktion der FDP betr. Wettbewerbsverzerrungen in der EWG - Drucksache V/3183 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3220 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat am 19. August 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Starke (Franken), Moersch, Dorn, Jung und der Fraktion der FDP betr. Architekten im Bereich der EWG
    - Drucksache V/3171 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3221 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 15. August 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Berlin), Kühn (Hildesheim), Dr. Franz, Dr. Freiwald, Lampersbach, Ruf und Genossen betr. soziale Sicherung für Zuwanderer aus der sowjetischen Besatzungszone - Drucksache V/3081 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3222 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 19. August 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Brauksiepe, Frau Korspeter, Frau Funcke und Genossen betr. Unfallverhütung im Haushalt - Drucksache V/3089 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3223 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat am 11. September 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen betr. Waffen im Privatbesitz - Drucksache V/3216 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3254 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 13. September 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einführung und Ausweitung elastischer Altersgrenzen für Altersrenten und Pensionen - Drucksache V/3232 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3259 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat am 27. August 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Frau Funcke, Frau Dr. Heuser und Genossen betr. weibliche Beamte und Angestellte im höheren Dienst - Drucksache V/3093 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3236 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 4. September 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes und Genossen betr. bauliche Fehler an Supertankern - Drucksache V/3218 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3238 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hat am 6. September 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fellermaier, Hirsch Marx (München), Seidel und Genossen betr. süddeutscher Getreideskandal - Drucksache V/3210 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3243 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 9. September 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Landmaschinenindustrie - Drucksache V/3225 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3252 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 19. August 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mauk, Reichmann, Sander und der Fraktion der FDP betr. Steinobsternte 1968 - Drucksache V/3179 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3224 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 19. September 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. gesetzliche Sozialversicherung - Beseitigung von Benachteiligungen politischer Schicksalsgruppen (Kriegsteilnehmer, Kriegsopfer, Heimkehrer, politisch Verfolgte, politische Häftlinge) - Drucksache V/3233 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3268 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 18. September 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarstrukturpolitik - Drucksache V/3226 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3273 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat am 18. September 1968 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Steuerpolitik - Drucksache V/3235 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3258 (neu) verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat am 19. September 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diebäcker, Dr. Stecker, Josten, Lampersbach, Dr. Rinsche und Genossen betr. Verwaltungsreform - Drucksache V/3239 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3275 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 2. Juli 1968 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 28. September 1956 über die Vergabe der Aufträge durch die Eurofima berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3130 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat am 5. August 1968 unter Bezugnahme auf § 105 d Abs. 3 der Gewerbeordnung mitgeteilt, daß er auf Grund des § 105 d Abs. 1 der Gewerbeordnung die Dritte Verordnung zur Anderung der Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie vom 18. Juli 1968 erlassen hat. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3250 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat unter dem 24. Juli 1968 gemäß § 1 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung die Anleihedenkschrift 1967 übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Bundeskanzler hat am 31. Juli 1968 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn mit Erläuterungen und Anlagen sowie den Stellenplan für das Geschäftsjahr 1968 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Wirtschaftsplan und Stellenplan liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Bundeskanzler hat am 30. August 1968 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1966 nebst Genehmigungserlaß mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Er liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Präsident des Bundestages hat mit Schreiben vom 28. Juni 1968 die Verordnung (EWG) Nr. 652/68 des Rates vom 29. Mai 1968 zur Festsetzung der Beihilfe für die Erzeugung von Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1968/69 dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung übersandt, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden. Der Vorsitzende des Ausschusses hat am 2. Juli 1968 mitgeteilt, daß gegen die Verordnung Bedenken nicht erhoben worden seien.
    Der Präsident des Bundestages hat mit Schreiben vom 15. Juli 1968 die Verordnung des Rates zur Verlängerung des Zeitraums, in dem die Verordnung Nr. 17 des Rates auf den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr keine Anwendung findet - Drucksache V/3159 -, dem Verkehrsausschuß überwiesen. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses hat am 12. September 1968 mitgeteilt, daß eine Behandlung im Hinblick darauf, daß die Verordnung zwischenzeitlich vom Rat verabschiedet sei, sich erübrige.
    Der Vorsitzende des Innenausschusses hat am 27. Juni 1968 mitgeteilt, daß der Innenausschuß in seiner Sitzung am 27. Juni 1968 beschlossen habe, bei folgenden Berichten von einem Bericht an den Bundestag abzusehen:
    Bericht des Bundesministers des Innern
    hier: Fassung der Ermächtigung eines Bundesministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen vom 20. Mai 1968
    — Drucksache V/2941 -
    Bericht des Bundesministers des Innern über das Gesetz zur
    Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 30. August
    1965 (Bundesgesetzblatt I S. 1005) vom 29. Dezember 1967
    — Drucksache V/2443 --
    Die Mündlichen Anfragen für die Monate Juli und August werden zusammen mit den dazu erteilten schriftlichen Antworten als Drucksachen V/3229 und V/3265 verteilt.
    Nach einer Vereinbarung in der Sitzung des Ältestenrates am 23. September 1968 ist der Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gesundheitspolitik — Umdruck 497 - auch dem Innenausschuß mitberatend überwiesen worden.
    Gemäß § 5 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes ist der Abgeordnete Even aus der Reihe der nicht mehr Gewählten für den Abgeordneten Benda als stellvertretendes Mitglied im Richterwahlausschuß nachgerückt.
    Gemäß § 5 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes ist der Abgeordnete Schulte für den verstorbenen Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer als Mitglied im Richterwahlausschuß nachgerückt.
    Gemäß § 5 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes ist der Abgeordnete Dr. Stammberger aus der Reihe der nicht mehr Gewählten für den Abgeordneten Schulte als stellvertretendes Mitglied im Richterwahlausschuß nachgerückt.
    Der Präsident des Bundestages hat gemäß § 96 a der Geschäftsordnung am 17. September 1968 die nachstehenden Verordnungen dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen:
    Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollaussetzungen und Zollkontingente für Pilchards usw.)

    - Drucksache V/3264 -
    Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Muskatwein von Samos)

    - Drucksache V/3262 -
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1963 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Überleitungs-Verordnung)

    - Drucksache V/3128 -



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 23. Oktober 1968
    Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1968)

    — Drucksache V/3129 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 23. Oktober 1968
    Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Erhöhung des Zollkontingents für Bananen)

    — Drucksache V/3191 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. November 1968
    Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für Rohblei und Rohzink)

    — Drucksache V/3228 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am il. Dezember 1968
    Verordnung zur Änderung des Zollkontingents 1966/1967 für roten Naturwein
    — Drucksache V/3260 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 11. Dezember 1968
    Zehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs
    1968 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten)

    — Drucksache V/3261 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 11. Dezember 1968
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    EWG-Vorlagen
    Verordnung des Rates über die Begriffsbestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft
    — Drucksache V/3032 —
    überwiesen an den Finanzausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der engültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrages hinsichtlich bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden
    — Drucksache V/3073 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Bestimmung von Erzeugnisgruppen und von besonderen Vorschriften für die Errechnung von Abschöpfungen auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse
    — Drucksache V/3074
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates
    a) über die Errichtung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft
    b) über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse
    c) den Entwurf einer Verordnung des Rates über die Aussetzung der auf bestimmte Fische der Tarifnummer 03.01
    und 03.02 anwendbaren Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksache V/3086 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Dezember erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die Anpassung der Grundquoten
    für Zucker im Falle der Zusammenlegung von Unternehmen
    — Drucksache V/3097 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates betreffend die Herstellung und das Inverkehrbringen von Butter
    — Drucksache V/3098 —
    überwiesen an den Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Festsetzung der im Milchwirtschaftsjahr 1968/1969 gültigen Beihilfen für Magermilch und
    Magermilchpulver, die zur Viehfütterung verwendet werden
    — Drucksache V/3117 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse für das Milchwirtschaftsjahr 1968/1969
    — Drucksache V/3118 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 7. Juli 1964 (64/427/EWG) über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der be- und verarbeitenden Gewerbe der CITI-
    Hauptgruppen 23-40 (Industrie- und Handwerk)

    — Drucksache V/3123 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Kristallglas
    — Drucksache V/3124 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
    — Drucksache V/3125 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung dm Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Richtlinie des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben, das außerhalb der Gemeinschaft erzeugt wird
    — Drucksache V/3126 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Richtlinie des Rates
    1. über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen;
    2. über den gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten;
    3. über den Verkehr mit Gemüsesaatgut;
    4. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut;
    5. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut;
    6. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Jun: 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut;
    7. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln
    — Drucksache V/3127 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Vermessung von Tankern
    — Drucksache V/3133 —
    überwiesen an den Verkehrsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Messung der Schüttdichte von Getreide
    — Drucksache V/3141 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung,
    Deutscher Bundestag. — 5. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968 10033
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die Anwendung der gemeinsamen Liste zur Liberalisierung der Einfuhren aus Drittländern auf die französischen Überseedepartements
    Verordnung des Rates über die Anwendung des gemeinsamen Verfahrens für die Verwaltung von mengenmäßigen Einfuhrkontingenten in der Gemeinschaft auf die französischen Überseedepartements
    Verordnung des Rates über die Anwendung der besonderen Einfuhrregelung für bestimmte Erzeugnisse aus bestimmten Drittländern auf die französischen Überseedepartements
    Entscheidung des Rates zur Ermächtigung Italiens, bei der Einfuhr bestimmter auf der gemeinsamen Liberalisierungsliste stehender Erzeugnisse mit Ursprung und Herkunft in Japan gegebenenfalls mengenmäßige Beschränkungen einzuführen
    — Drucksache V/3142 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mil der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 755/67/EWG
    — Drucksache V/3145 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die Festsetzung der ab ... 1968 gültigen Orientierungspreise für Kälber und ausgewachsene Rinder
    — Drucksache V/3146 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich _im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber Ländern im Sektor lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels angewendet werden
    Verordnung des Rates zur Festsetzung der Bedingungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen im Sektor lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
    — Drucksache V/3152 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und
    Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor
    der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im
    Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden oder in Kleinsendungen an natürliche Personen eingehen
    — Drucksache V/3153 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die Finanzierung von Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Milch und Milcherzeugnisse
    — Drucksache V/3154 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die öffentliche Lagerhaltung von Magermilchpulver
    — Drucksache V/3155 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Intervention auf dem Markt für Grana-Padano und Parmigiano-Reggiano-Käse
    — Drucksache V/3156 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Festlegung der allgemeinen zusätzlichen Regeln zur Gewährung der Ausfuhrerstattungen für die einer einheitlichen Preisregelung unterliegenden Erzeugnisse, die unbearbeitet oder in Form bestimmter Waren, die nicht unter Anhang II des Vertrags fallen, ausgeführt werden
    — Drucksache V/3157 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstands-fragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung,
    Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die Aufstellung allgemeiner
    Regeln hinsichtlich der Interventionsregelung für Rindfleisch
    — Drucksache V/3158 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Entscheidung des Rates zur Änderung einiger Bestimmungen der Entscheidung Nr. 65/270/EWG des Rates vom 13. Mai 1965 zur Anwendung von Artikel 4 der Entscheidung Nr. 64/389/EWG des Rates vom 22. Juni 1964 zur Durchführung einer Enquete über die Wegekosten des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs
    Entscheidung des Rates über die Anpassung der bilateralen Kontingente und der Zahl der Transitgenehmigungen für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten
    — Drucksache V/3201 —überwiesen an den Verkehrsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Januar 1969 erfolgen wird
    Richtlinien des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
    Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen
    Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Ausrüstungsteile von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Kraftstoffbehälter, Reservebehälter für Kraftstoff und Schutzvorrichtungen gegen Auffahren von hinten)

    — Drucksache V/3203 —
    überwiesen an den Verkehrsausschuß — federführend —, den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Ausschuß für Gesundheitswesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Januar 1969 erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Festlegung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, auf die Artikel 12, Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung finden
    — Drucksache V/3204 —
    überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die Einführung von Bedingungen für den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und im grenzüberschreitenden Verkehr
    — Drucksache V13205 —
    überwiesen an den Verkehrsausschuß — federführend —, den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Ausschuß für Arbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Januar 1969 erfolgen wird
    Richtlinie des Rates zur Anpassung der nationalen Systeme der Steuern für Nutzfahrzeuge
    — Drucksache V/3206 —
    überwiesen an den Finanzausschuß — federführend —, an den Verkehrsausschuß und den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Januar 1969 erfolgen wird
    Verordnung des Rates betreffend die Einführung einer einheitlichen und ständigen Buchführung über die Ausgaben für die Verkehrswege des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs
    — Drucksache V/3207 —
    überwiesen an den Verkehrsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Januar 1969 erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
    — Drucksache V/3208 —
    überwiesen an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und an den Ausschuß für Arbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen wird
    Verordnung des Rates über die Feststellung der Anhänge zur
    Verordnung Nr. . des Rates über die Anwendung der
    Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und de-
    10034 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1968
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    ren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
    — Drucksache V/3209 —
    überwiesen an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und den Ausschuß für Arbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen wird
    Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von landwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
    Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Merkmale und Ausrüstungen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Zulässiges Gesamtgewicht, Zuggewicht usw.)

    — Drucksache V/3212 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Dezember erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 des Rates hinsichtlich bestimmter Fruchtsäfte
    — Drucksache V/3213 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 136/66/EWG über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette
    — Drucksache V/3214 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird
    Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
    — Drucksache V/3215 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im Oktober erfolgen wird.
    Verordnungen des Rates
    — zur Festsetzung der Richtpreise und Interventionsgrundpreise für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1968/1969
    — zur Änderung der Verordnung Nr. 115/67/EWG zur Festsetzung der Kriterien für die Ermittlung des Weltmarktpreises für Ölsaaten und des Grenzübergangsortes
    — zur Festsetzung der Hauptinterventionsorte für Ölsaaten und der dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1968/1969
    — zur Änderung der Verordnung Nr. 116/67/EWG über die Beihilfe für Ölsaaten
    — zur Änderung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 142/67/EWG über Erstattungen bei der Ausfuhr von Raps- und Rübensamen sowie Sonnenblumenkernen
    — zur Festlegung der monatlichen Zuschläge zu dem Richtpreis und dem Interventionspreis für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1968/1969
    — zur Änderung der Verordnung Nr. 876/67/EWG zur Einführung einer zusätzlichen Beihilfe für in Italien verarbeitete Raps- und Rübensamen
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 799/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über eine vorübergehende Abweichung bei bestimmten Waren von den Bestimmungen der Verordnung Nr. 160/66/ EWG, welche das Verfahren zur Berechnung der beweglichen Teilbeträge betreffen
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 812/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über die vorübergehende teilweise Aussetzung bestimmter Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 828/68 des Rates vom 28. Juni 1968 zur erneuten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/68 hinsichtlich der Verlängerung des Milchwirtschaftsjahres 1967/1968
    Verordnung (EWG) Nr. 829/68 des Rates vom 28. Juni 1968 zur erneuten Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 356/68 über abweichende Maßnahmen für Rindfleisch
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 644/68 des Rates vom 29. Mai 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 172/67/EWG über die Grundregeln zur Denaturierung von Weizen und von zur Brotherstellung geeignetem Roggen
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 766/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Aufstellung allgemeiner Regeln über die Erstattungen bei der Ausfuhr von Zucker
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 765/68 des Rates vom 18. Juni 1968 betreffend allgemeine Regeln für die Erstattung bei der Erzeugung für in der chemischen Industrie verwendeten Zucker
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend —, den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96' GO mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 650/68 des Rates vom 29. Mai 1968 zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Reis für das Wirtschaftsjahr 1968/1969
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 651/68 des Rates vom 29. Mai 1968 zur Festsetzung des Interventionspreises für Rohreis, der Schwellenpreise für geschälten Reis und Bruchreis und des in den Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis einzubeziehenden Schutzbetrags für das Wirtschaftsjahr 1968/1969
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 742/68, Nr. 741/68 und Nr. 740/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tomaten, Zitronen und Pfirsiche
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 667/68 des Rates vom 30. Mai 1968 zur Anpassung einiger Bestimmungen der Verordnung Nr. 160/ 66/EWG an die Maßnahmen zur gemeinsamen Marktorganisation für Zucker
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 735/68 des Rates vorn 18. Juni 1968 zur Änderung bestimmter Vorschriften der Verordnung Nr. 83/67/EWG
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 757/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 358/67/EWG hinsichtlich der Menge Cheddar-Käse, die Gegenstand von einzelstaatlichen Interventionsmaßnahmen in Frankreich ist und nach anderen Mitgliedstaaten ausgeführt werden kann
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 767/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Festsetzung der Interventionspreise für Rübenrohzucker für das Zuckerwirtschaftsjahr 1968/1969
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung des Rates Nr. 666/68 vom 30. Mai 1968 zur Änderung von Artikel 6 und der Anhänge A und B der Verordnung Nr. 217/67/EWG
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 748/68 des Rates vom 18. Juni 1968 über die allgemeinen Regeln für die Übertragung eines Teils der Zuckererzeugung auf das folgende Zuckerwirtschaftsjahr
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden

    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Verordnung Nr. 750/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Aufstellung- von allgemeinen Regeln für den Ausgleich der Lagerkosten für Zucker
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungerhoben werden
    Verordnung Nr. 739/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Festsetzung der allgemeinen Vorschriften für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung auf dem Sektor Schweinefleisch
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 884/68 des Rates vom 27. Juni 1968 zur Verlängerung der Verordnung Nr. 404/67/EWG über die Regelung für Reis und Bruchreis mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 866/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über die Regelung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, die Ursprungserzeugnisse der assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskars oder der überseeischen Länder und Gebiete sind
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 826/68 des Rates vom 28. Juni 1968 zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 1968
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 768/68 des Rates vom 18. Juni 1968 über die Grundregeln für die Denaturierung von Zucker für Futterzwecke
    Verordnung (EWG) Nr. 769/68 des Rates vom 18. Juni 1968 über Maßnahmen, die zum Ausgleich des Unterschieds zwischen den innerstaatlichen Zuckerpreisen und den ab 1. Juli 1968 geltenden Preisen erforderlich sind
    Verordnung (EWG) Nr. 770/68 des Rates vom 18. Juni 1968
    über die vorherige Festsetzung der Abschöpfung für Zucker
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 978/68 des Rates vom 15. Juli 1968 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Birnen
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 886/68 des Rates vom 28. Juni 1968 zur Festsetzung des Richtpreises für Milch sowie der Interventionspreise für Butter, Magermilchpulver, Grana-Padano- und Parmigiano-Reggiano-Käse für das . Milchwirtschaftsjahr 1968/1969
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 888/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über allgemeine Regeln über die besondere Einfuhrregelung für zur Verarbeitung bestimmtes Gefrierfleisch
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 708/68 des Rates vom 11. Juni 1968 zur Bestimmung besonderer Interventionsmaßnahmen auf dem Schweinefleischsektor
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 1052/68 des Rates vom 23. Juli 1968 über die Regelung für die Einfuhr und die Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 967/68 des Rates vom 15. Juli 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 158/66/EWG über die Anwendung der Qualitätsnormen auf Obst und Gemüse, das innerhalb der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht wird
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und
    Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines
    Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 969/68 des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 120/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 986/68 des Rates vom 15. Juli 1968 zur Festlegung der Grundregeln zur Gewährung von Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 1173/68 des Rates vom 2. August 1968 über die besondere Einfuhrregelung für bestimmte Kategorien von Jungrindern und Kälbern
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 1041/68 des Rates vom 23. Juli 1968 über die Anwendung der Verordnung Nr. 107/67/EWG
    Verordnung (EWG) Nr. 1043/68 des Rates vom 23. Juli 1968 über die Grundregeln zum Ausgleich der Auswirkungen der Berichtigungsbeträge, die auf die Interventionspreise gewisser Milcherzeugnisse angewandt werden
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden
    Verordnung Nr. 988/68 des Rates vom 15. Juli 1968 über die Finanzierung der Interventionsausgaben und der Erstattungen für Obst und Gemüse
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 1013/68 des Rates vom 20. Juli 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Gerbstoffauszüge aus Eukalyptus der Tarifnummer ex 32.01 C des Gemeinsamen Zolltarifs
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 979/68 des Rates vom 15. Juli 1968 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tafeltrauben
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 987/68 des Rates vom 15. Juli 1968 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung einer Beihilfe für Magermilch, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet worden ist
    Verordnung (EWG) Nr. 989/68 des Rates vom 15. Juli 1968 zur Festsetzung der Grundregeln betreffend die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bei Rindfleisch
    Verordnung (EWG) Nr. 990/68 des Rates vom 15. Juli 1968 über die Grundregeln für die Festsetzung der auf bestimmtes gefrorenes Rindfleisch anwendbaren Abschöpfungen
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Vorschläge erhoben werden
    Verordnung Nr. 1042/68 des Rates vom 23. Juli 1968 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 1015/68 des Rates vom 20. Juli 1968 über die Abschlagszahlungen des EAGFL, Abteilung Garantie, auf die Ausgaben des ersten Halbjahres des Verbuchungszeitraumes 1967/68
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Verordnung Nr. 1031/68 des Rates vom 23. Juli 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 171/67/EWG über die Erstattungen und Abschöpfungen bei der Ausfuhr von Olivenöl
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 1040/68 des Rates vom 23. Juli 1968 über die Zurückstellung der Anwendung der Verordnung Nr. 160/66/ EWG auf Waren der Tarifnummern 35.01 A und 35.01 C des Gemeinsamen Zolltarifs
    Verordnung Nr. 1113/68 des Rates vom 29. Juli 1968 zur Einfügung eines Artikels 17 b in die Verordnung Nr. 160/66/EWG
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 1051/68 des Rates vom 23. Juli 1968 zur Änderung der Verordnungen Nr. 134/67/EWG und 137/67/ EWG über die Einschleusungspreise und das sogenannte „System von Leit- und Folgeerzeugnissen" auf dem Schweinefleischsektor
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung Nr. 1135/68 des Rates vom 30. Juli 1968 über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Milch und Milcherzeugnisse
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Zu den in der Fragestunde der 179. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Mai 1968 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein, Drucksache V/2936 Nrn. 8 und 9 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 24. Juni 1968 eingegangen. Sie lautet:
    Die Bibliothek des Britischen Museums umfaßt alle Gebiete der Literatur, Kunst und Wissenschaft und besitzt eine der vollständigsten Sammlungen von Manuskripten, Büchern und anderen Druckerzeugnissen vom 15. Jahrhundert bis zur Gegenwart, So enthält die Bibliothek, neben der Staatsbibliothek München, die größte Sammlung der Welt von frühen Druckwerken, ca. 25 000 Bände deutscher Bücher aus der Zeit zwischen 1455 und 1600. Daneben besitzt sie eine der umfangreichsten Sammlungen amtlicher Verlautbarungen aller Länder. Die Wissenschaften sind mit jedem ihrer Zweige vertreten. Naturwissenschaftliche Veröffentlichungen des Auslandes werden erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit gesammelt, diejenigen Großbritanniens sind jedoch vollständig vertreten. Alle Erstausgaben und Werke sämtlicher britischer Autoren befinden sich im Besitz der Bibliothek. Sie ist deshalb notwendigerweise das Studienzentrum für jeden, der sich eingehend mit englischer Sprache und Literatur beschäftigt, u. a. auch deshalb, weil sie als reine Präsenzbibliothek Leihverkehr weder mit inländischen noch mit ausländischen Büchereien oder Privatleuten unterhält. Die Gesamtzahl der Bücher ist bisher nie genau festgestellt worden; sie dürfte die 7 Millionengrenze jedoch bereits überschritten haben. Zwar sind in den letzten Monaten statistische Erhebungen über die Aufgliederung des Besucherverkehrs angestellt worden, ihre Auswertung liegt jedoch noch nicht vor. Deshalb kann der Prozentsatz von 10 % durch offizielle Statistiken nicht bestätigt werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß jede Habilitation an einer deutschen Hochschule, soweit sie englische Sprache und Literatur betrifft, eingehende Forschungsarbeiten in der Bibliothek ,des Britischen Museums voraussetzt. Auch die überwiegende Zahl der Doktoranden der Anglistik muß die Bibliothek persönlich aufsuchen, wenn auch Mikrofilme und Fotokopien etc. beim Photodienst den Britischen Museums bestellt werden können.
    Die finanziellen Mittel des Britischen Museums stammen aus dem britischen Staatshaushalt. Dotationen von privater Seite fallen kaum ins Gewicht. Im Haushaltsplan selbst erscheinen etwa L 2 Mio als direkte Zuwendungen an das Britische Museum. Eine Aufschlüsselung dieses Betrages auf reine Museumszwecke und auf Zwecke der Bibliothek existiert nicht. Es ist jedoch anzunehmen, daß zwei Drittel bis drei Viertel des genannten Betrages der Bibliothek zugute kommen, weil hier der größte Teil der Dienstleistungen und Neuerwerbungen anfällt.
    Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, der Bibliothek des Britischen Museums deutsche öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung, Erweiterung und Unterhaltung von Bibliotheken ist sets eine nationale Aufgabe des betreffenden Landes, für deren Erfüllung es nicht eine wesentliche materielle Hilfe anderer Länder erwarten kann. Dies gilt für die Bibliothek des Britischen Museums in London auch dann, wenn man davon ausgeht, daß etwa 10 % der Besucher Deutsche sind.
    *) Siehe 179. Sitzung, Seite 9665 D
    Es kann umgekehrt angenommen werden, daß auch Engländer deutsche Bibliotheken in Deutschland benutzen, doch ist es wegen der Zersplitterung des Bibliothekwesens in Deutschland schwieriger, zusammenfassende Zahlen zu ermitteln.
    Es kann Großbritannien auch unter dem Gesichtspunkt, daß die Bibliothek eine starke kulturpolitische Ausstrahlungskraft hat und damit die Benutzung der Bibliothek durch Ausländer im kulturpolitischen Interesse Großbritanniens liegt, durchaus zugemutet werden, die Kosten für die Bibliothek des Britischen Museums zu fragen.
    Zu der in der Fragestunde der 179. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Mai 1968 gestellten Frage des Abgeordneten Dr. Mommer, Drucksache zu V/2936 Nr. 117 *), ist , inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Brandt vom 26. Juni 1968 eingegangen. Sie lautet:
    1. Die Bundesregierung hat die am 29. März 1968 auf der 164. Sitzung des Bundestages ausgesprochene Anregung, den Vereinten Nationen ein Memorandum über die Frage der Menschenrechte in Deutschland zuzuleiten, sehr begrüßt. Der Gedanke, den Vereinten Nationen die menschenrechtliche Lage nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern vor allem auch im anderen Teil Deutschlands darzulegen, ist bereits in früheren Jahren immer wieder erörtert worden. Zuletzt hat am 30. September 1963 eine Delegation des Kuratoriums Unteilbares Deutschland der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ein Memorandum „wegen der Verletzung von Menschenrechten jenseits der Berlin und ganz Deutschland trennenden Mauer und Bemerkungen über mögliche Lösungen" übergeben. Die Delegation setzte sich zusammen aus Dr. Wilhelm Wolfgang Schutz, geschäftsführender Vorsitzender des Kuratoriums, dein verstorbenen Dr. Thomas Dehler (FDP), seinerzeit Vizepräsident des Deutschen Bundestages, sowie den Abgeordneten Dr. Johann Baptist Gradl (CDU) und Kurt Mattick (SPD) und dem Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin, Walter Sickert. Die Bundesregierung hat die Überreichung des Memorandums mit vorbereitet und in jeder möglichen Weise unterstützt.
    2. Seinerzeit war auch geprüft worden, ob nicht die Bundesregierung selbst an die Menschenrechtskommission herantreten sollte. Abgesehen von der besonderen Lane der Bundesrepublik Deutschland als Nicht-Mitglied der Vereinten Nationen stand und steht aber einem solchen Schritt der Bundesregierung die Tatsache gegenüber, daß den Vereinten Nationen bisher weder eine materielle Rechtsgrundlage (d. h. kodifizierte und in Kraft befindliche Vorschriften über Menschenrechte in der Welt) noch ein Verfahren zur Sicherung ihres Schutzes zur Verfügung steht. Die Menschenrechtskommission wird ihrem Wesen nach grundsätzlich nur vorbereitend, nicht beschließend oder entscheidend tätig. Als der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen der Menschenrechtskommission die Befugnis einräumte, Eingaben (Beschwerden) anzunehmen und bekanntzumachen, wurde ausdrücklich das Ergreifen von Maßnahmen ausgeschlossen. Der Eingang von Eingaben, die von privater Seite oder von einer Regierung der Menschenrechtskommission unterbreitet werden, wird den VN-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Der Inhalt wird dabei aber nicht bekanntgemacht. Die Eingabe ruht bis auf weiteres bei den Unterlagen der Menschenrechtskommission als Material. An sie geknüpfte Hoffnungen würden damit enttäuscht werden.
    Auch wenn versucht werden könnte, durch einen in der Menschenrechtskommission vertretenen Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen dort die menschenrechtliche Lage in Deutschland zur Diskussion stellen zu lassen, bleibt — abgesehen von der Frage, ob solch ein Versuch Erfolg haben würde — im übrigen das Risiko bestehen, daß sich hieran unter Verdrehung der Tatsachen vorgetragene Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland anschließen, denen die Bundesregierung nicht einmal unmittelbar entgegentreten könnte.
    3. Die Bundesregierung hat es unter diesen Umständen besonders begrüßt, auf der von den Vereinten Nationen aus Anlaß des Jahres der Menschenrechte nach Teheran einberufenen Internationalen Menschenrechtskonferenz selber die menschenrechtliche Lage der Bundesrepublik Deutschland darstellen zu können. Im Teheran war ein geeigneter Rahmen gegeben, um selber zu sprechen und die gewünschte politische Wirkung zu erzielen. Der deutsche Text der in englischer Sprache von dem Herrn Bundesminister der Justiz auf der Konferenz vorgetragenen Ausführungen ist beigefügt. Der Bundesminister der Justiz hat die freiheitliche Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland eingehend geschildert und ist insbesondere auch der von Herrn Dr. Mommer in der Bundestagssitzung vom 29. März 1968 erwähnten Propagandabehauptung entgegengetreten, die Bundesrepublik Deutschland sei ein halhfaschistischer Staat, der die Last des „Dritten Reichs" mitschleppe und auf dem Wege zu einem „Vierten Reich" ähnlicher Art des Dritten Reiches sei.
    4. Durch die eingehende Schilderung der Sicherung der Menschenrechte in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und durch die objektive Darstellung der eigenen Verhältnisse einerseits und andererseits durch das Vermeiden einer Auseinandersetzung mit den Mängeln auf menschenrechtlichem Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Internationalen Menschenrechtskonferenz eindringlich vor Augen geführt worden, daß die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte um ihrer selbst willen gesichert hat und ihre Gedanken ohne jede politische Nebenabsicht überall vertritt. Die auf der Internationalen Menschenrechtskonferenz in Teheran
    *) Siehe 179. Sitzung, Seite 9667 B



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    bestehende Möglichkeit, selber die deutsche Auffassung darzulegen, ist auf diese Weise voll genutzt worden. Gerade auch die von politischen Zweckargumenten freie und unpolemische Form der Darlegungen des Herrn Bundesministers der Justiz hat zur Hebung des deutschen Ansehens wesentlich beigetragen.
    5. Diese auf der Internationalen Menschenrechtskonferenz in Teheran für die Bundesrepublik Deutschland gewonnene Basis sollte daher zunächst ausgebaut werden. Zu gegebener Zeit wird diese Grundlage eine wesentliche Voraussetzung dafür sein, im Rahmen der Vereinten Nationen die menschenrechtliche Lage in beiden Teilen Deutschlands dann vorzutragen, wenn sichergestellt ist, daß wir dabei wiederum selber unser Anliegen vertreten können und wenn vor allem die Hoffnung besteht, daß hiervon wenigstens ein Anstoß zur Besserung der menschenrechtlichen Lage im anderen Teil Deutschlands ausgeht.
    6. In dem gleichen Sinn muß das von den Vereinten Nationen aus Anlaß des 20. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung für 1968 ausgerufene Jahr der Menschenrechte dazu genutzt werden, um der Weltöffentlichkeit darzulegen, daß die Wahrung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist. Unsere Umwelt muß erkennen, daß wir die Menschenrechte um ihrer selbst willen bei uns stets eingehalten sehen wollen, daß wir hiermit nicht versuchen, andere politische Ziele zu verfolgen. Das für die Durchführung des Jahres der Menschenrechte in Deutschland eingesetzte Aktionskomitee bemüht sich, diese Gedankengänge bei seinen Arbeiten in eindrucksvoller Weise zum Tragen zu bringen. Indem wir auch im Jahr der Menschenrechte unseren vollen Einsatz für die Sicherung der bürgerlichen und politischen ebenso wie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte unterstreichen, verstärken wir unsere Ausgangsbasis, um der bedauerlichen Entwicklung im anderen Teil Deutschlands auch auf internationaler Ebene wirksam entgegenzutreten.
    7. Ein Memorandum über die Wahrung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland, das auch die menschenrechtliche Lage im anderen Teil Deutschlands schildert, ist in Arbeit. Es wird in einer Weise zusammengestellt, daß es die Form eines Weißbuches erhalten und mit fremdsprachlichen Ausgaben, insbesondere einer französischen und einer englischen Fassung, weite internationale Verbreitung finden kann.
    Über die Art und den Zeitpunkt seiner Verwendung sollte erst nach Fertigstellung des Textes entschieden werden. Hierbei werden insbesondere die möglichen Auswirkungen in den Vereinten Nationen, die zu erwartende Auseinandersetzung mit der Gegenpropaganda Ostberlins und Moskaus, die zu erwartende Wirkung in der „Dritten Welt" und in den osteuropäischen Ländern im Zusammenhang mit unserer Politik der Entspannung auch gegenüber dem anderen Teil Deutschlands abzuwägen sein.
    Zu den in der Fragestunde der 181. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Juni 1968 gestellten Fragen des Abgeordneten Prochazka, Drucksache V/3012 Nrn. 8, 9 und 10 t), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 1. Juli 1968 eingegangen. Sie lautet:
    Die Bundesregierung hat davon abgesehen, sich bei der Regierung der Republik Osterreich über Verhandlungen zu informieren, die diese mit einem dritten Staat führt, da ihr bekannt ist, daß Auskünfte über solche schwebenden Verhandlungen mit Rücksicht auf ihren Erfolg nicht zu erwarten sind. Die Bundesregierung ist aber durch die normale Berichterstattung der Deutschen Botschaft in Wien in großen Zügen über den Sachstand unterrichtet.
    Der Bundesregierung ist bekannt, daß von tschechoslowakischer Seite unter Berufung auf das Völkerrecht die österreichische Berechtigung, Schadenersatz für Vermögensentziehung zu verlangen, nur bezüglich der Personen anerkannt wird, die 'bereits zum Zeitpunkt der Entziehung die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben. Diesem Standpunkt mußte Osterreich Rechnung tragen. Die österreichisch-tschechoslowakischen Verhandlungen können sich daher nur auf diesen Personenkreis beziehen.
    Zu der in der Fragestunde der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Juni 1968 gestellten Frage der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein, Drucksache V/3054 Nr. 39 S), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 2. Juli 1968 eingegangen. Sie lautet:
    Das Ratifizierungsverfahren ist eingeleitet. Nachdem das Kabinett dem Gesetzentwurf zu dem Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen zugestimmt hat, liegt der Entwurf jetzt dem Bundesrat vor.
    Der Gesetzentwurf zu dem Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse wird in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden. Es kann damit gerechnet werden, daß die Ratifizierung beider Gesetze in diesem Herbst abgeschlossen wird.
    *) Siehe 181. Sitzung, Seite 9776 D
    5) Siehe 184. Sitzung, Seite 9983 D
    Damit, meine Damen und Herren, zur Tagesordnung:
    Fragestunde
    — Drucksache V/ 3277 (neu)


Rede von Dr. Horst Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ist die Bundesregierung bereit, die Nachtflugpläne der Postflotte so zu gestalten, daß bei den nächtlichen Starts und Landungen auf dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt genügend Zeit zur Anwendung von lärmmindernden An- und Abflugverfahren besteht, um damit nächtliche Störungen der Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens zu mindern?
Die Frage wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 25. September 1968 lautet:
Die Bundesregierung hat schon mehrfach ihre positive Einstellung zu allen Maßnahmen bekundet, die geeignet sind, die Bevölkerung vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zu schützen.
Die Nachtpostflüge werden von der Deutschen Lufthansa durchgeführt, und zwar nach einem Flugplan, den die Deutsche Bundespost im Einvernehmen mit der Deutschen Lufthansa festsetzt. Auf die eigentliche Flugdurchführung hat die Deutsche Bundespost keinen Einfluß. Die sieben Nachtpostflüge der Deutschen Lufthansa, wovon 6 Düsenflugzeuge sind, kommen zwischen 00.20 Uhr und 00.55 Uhr in Frankfurt am Main an und verlassen Frankfurt am Main wieder zwischen 01.25 Uhr und 01.50 Uhr.
Soweit der Deutschen Bundespost bekannt ist, hat die Bundesanstalt für Flugsicherung für den Flughafen Frankfurt am Main besondere An- und Abflugverfahren festgelegt, um dadurch die Lärmeinwirkung in der Umgebung des Flughafens auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Flugzeugführer müssen die ihnen zugewiesenen An- und Abflugstrecken genauestens einhalten. Die Beachtung der veröffentlichten An- und Abflugverfahren wird von den zuständigen Behörden überwacht. Die in dem Flugplan für das Nachtluftpostnetz angegebenen Zeiten lassen die Anwendung lärmmindernder An- und Abflugverfahren ohne weiteres zu. Weder die Deutsche Lufthansa, noch die Bundesanstalt für Flugsicherung hat jemals bemängelt, daß der Nachtpostflugplan die Einhaltung der vorgeschriebenen An-und Abflugverfahren in Frankfurt am Main behindere und folgiich geändert werden müsse.
Frage 2 des Herrn Geldner:
Wie weit sind die Überlegungen der Deutschen Bundespost gediehen, öffentliche Fernsprecher für Notrufe kostenlos benutzen zu lassen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär!

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Herren Abgeordneten! Die Entwicklung und Erprobung von Notrufeinrichtungen für öffentliche Münzfernsprecher ist abgeschlossen. Seit Mitte dieses Monats können bereits auf Antr a g Notrufeinrichtungen installiert werden, die einen Notruf ohne Münzeinwurf ermöglichen. Mit Hilfe eines Notrufmelders, der unmittelbar neben dem Münzfernsprecher angebracht wird, kann durch Betätigen eines Hebels sofort die Gesprächsverbindung mit der Notrufstelle hergestellt werden. Die Einrichtungs- und Unterhaltungskosten hierfür sowie Gesprächsgebühren muß der Notrufträger, z. B. die Feuerwehr, tragen.