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    Deutscher Bundestag 184. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Franzen, Mattick und Weimer . . 9981 A Abg. Frau Pieser tritt in den Bundestag ein 9981 B Erweiterung der Tagesordnung 9981 B Wahl der Abg. Frau Renger in den Rundfunkrat 9981 B Wahl des Abg. Dr. Kübler zum ordentlichen Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union 9981 C Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an die zuständigen Ausschüsse 9981 D Einreichung von Mündlichen Anfragen während der Sommerpause 9981 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 9982 A Fragestunde (Drucksachen V/3054, zu V/3054, Nachtrag zu V/3054, V/3085) Fragen des Abg. Krammig: Maßnahmen der Bundesregierung gegen die einseitige Schlechterstellung der deutschen Spirituosenindustrie nach dem 1. Juli 1968 Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9982 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 9983 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9983 C Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Anerkennung akademischer Grade und Hochschulzeugnisse — Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse . . . . . . . . 9983 D Fragen des Abg. Gierenstein: Möglichkeiten zur Einstellung des Mordens in Nigeria (Biafra) und im Südsudan — Hilfen der Bundesregierung im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9984 A, 9989 B Gierenstein (CDU/CSU) 9984 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9985 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 9985 B Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 9986 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 9986 C, 9989 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 Biechele (CDU/CSU) 9986 D Freiherr von Gemmingen (FDP) 9987 B Vogt (CDU/CSU) 9987 D Baier (CDU/CSU) 9987 D Dorn (FDP) 9988 A Ott (CDU/CSU) 9988 C Schlee (CDU/CSU) 9989 A Frau Mönikes (CDU/CSU) . . . 9989 A Frage des Abg. Flämig : Konferenz zur Schaffung eines europäischen Jugendwerkes Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9989 C Flämig (SPD) 9989 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 9990 A Westphal (SPD) . . . . . . . . 9990 A Frage des Abg. Dr. Emde: Devisenausgleichsleistung an die USA bei verringerter Truppenzahl Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9990 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 9990 C Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . 9991 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9991 A Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Stärkere Einschaltung der Europarates als Instrument ost-westlicher Zusammenarbeit Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9991 B Dr. Rinderspacher (SPD) 9991 C Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Begegnungen und Gespräche auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet auch mit Vertretern von Ostblockländern Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9991 D Dr. Rinderspacher (SPD) 9992 A Frage der Abg. Frau Geisendörfer: Verstärkte Unterstützung der Arbeit der deutschen UNESCO-Kommission durch die Bundesregierung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9992 B Frau Geisendörfer: (CDU/CSU) . . 9992 B Frage des Abg. Lemper: Anerkennung der Absolventen der Ingenieurschulen in den EWG-Staaten Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9992 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 9993 A Kühn (Hildesheim) (CDU CSU) . . 9993 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Methoden bei der Ausweisung von 20 deutschen Staatsangehörigen aus Frankreich Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9993 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 9994 A Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit (Straffreiheitsgesetz 1968) (Drucksachen V/3028, V/3030); Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/3108) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9994 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 9994 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . . 9995 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . . 9995 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 9995 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge über den Bericht der Bundesregierung zur Fortführung der Suchdienstarbeiten des Deutschen Roten Kreuzes und der kirchlichen Wohlfahrtsverbände (Drucksachen V/2435, V/2816 [neu]) 9996 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesminister des Innern und für wissenschaftliche Forschung betr. Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen und technischen Personals in hochschulfreien Forschungseinrichtungen des Bundes (Drucksachen V/2165, V/3071) 9996 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Europäische Schulen (Drucksachen V/533, V/3105) . . . . . . . . . . 9996 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rats über die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den aktiven Veredelungsverkehr (Drucksachen V/2844, V/3104) 9996 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für ein Allgemeines Programm zur Beseitigung der technischen Hemmnisse im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, die sich aus der Unterschiedlichkeit der eigenstaatlichen Rechtsvorschriften ergeben (Drucksachen V/2743, V/3107) . . . 9997 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorlage der Bundesregierung betr. Vorschlag der Euratom-Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden (Drucksachen V/3096, V/3106) 9997 A Entwurf eines . . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) —Erste Beratung — und mit Entwurf einer Bundeshaushaltsordnung (Drucksache V/3040) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Vizepräsident 9996 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister 9997 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10003 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 10004 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 10009 B Entwurf eines Gesetzes über eine Milchstatistik (Drucksache V/2864) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3102), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/3047) — Zweite und dritte Beratung — 10011 B Einberufung des Ältestenrats 10011 C Wünsche des Präsidenten für die Sommerpause 10011 C Nächste Sitzung 10011 D Berichtigung 10011 Anlagen 10013 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 9981 184. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung In der 183. Sitzung, Seite 9975 C, Zeile 1 sind zwischen den Wörtern starteten und von die Wörter „je Luftfahrtgesellschaft" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 28. 6. Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) 28. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 28. 6. Bauer (Wasserburg) 28. 6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 28. 6. Frau Berger-Heise 28. 6. Brese 28. 6. Dr. Conring 28. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 28. 6. Dr. Dittrich * 28. 6. Dr. Eckardt 28. 6. Dr. Erhard 28. 6. Erpenbeck 28. 6. Feuring 28. 6. Frehsee 28. 6. Dr. Frey 30. 6. Frieler 28. 6. Geldner 28. 6. Gscheidle 28. 6. Haage (München) 28. 6. Haar (Stuttgart) 28. 6. Hamacher 1. 7. Hörauf 28. 6. Frau Dr. Hubert 1. 7. Killat 28. 6. Frau Kleinert 1. 7. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 6. Kunze 1. 7. Lemmer 29. 6. Lemp 28. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Mattick 28. 6. Mauk 28. 6. Frau Dr. Maxsein 28. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 28. 6. Dr. von Merkatz 28. 6. Metzger * 28. 6. Michels 28. 6. Müller (Worms) 28. 6. Opitz 28. 6. Prochazka 28. 6. Ravens 28. 6. Schmitt (Lockweiler) 28. 6. Seifriz 28. 6. Dr. Sinn 30. 6. Steinhoff 1. 7. Stiller 28. 6. Stooß 28. 6. Varelmann 28. 6. Weimer 28. 6. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Wilhelmi 28. 6. Dr. Wörner 28. 6. Wolf 28. 6. Zebisch 28. 6. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schlager (CDU/CSU) zu Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung. In dem Bericht vom 26. Oktober 1967 hatten die Bundesminister des Innern und für wissenschaftliche Forschung sich zu der Frage geäußert, ob „sich die Beschlüsse des Kabinettsausschusses für wissenschaftliche Forschung, Bildung und Ausbildungsförderung vom 24. Juni und 7. November 1966 betr. die Verbesserung der Vergütung des wissenschaftlichen und technischen Personals in den hochschulfreien Forschungseinrichtungen des Bundes als zweckmäßig und ausreichend erwiesen haben". Der Bericht bejahte zwar die Zweckmäßigkeit der eingeleiteten Maßnahmen, mußte aber im Hinblick darauf, daß noch keine umfassenden Erfahrungen vorlagen, offenlassen, ob „die Maßnahmen für die Dauer in allen Fällen ausreichend sein werden". Aus diesem Grunde hat der federführende Innenausschuß in seiner ersten Beratung am 25. Januar 1968 - vorbehaltlich der Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse - beschlossen, die Bundesregierung bis zum Jahresende um einen erneuten Bericht zu ersuchen. Der mitberatende Haushaltsausschuß hat am 15. Februar 1968 von dem Bericht zustimmend Kenntnis genommen. Dagegen hat der ferner mitberatende Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik am 7. März 1968 dem Innenausschuß empfohlen, in seinen Beschluß vom 25. Januar 1968 noch die Ergänzung aufzunehmen, die Bundesregierung solle in den nächsten Bericht „den Stand der Verhandlungen über einen Wissenschaftlertarif aufnehmen und sich bei diesen Verhandlungen ihrerseits davon leiten lassen, daß die Eigenart der wissenschaftlichen Arbeit in den fraglichen Forschungsinstituten mit dem BAT nicht voll berücksichtigt werden kann". In der erneuten Beratung am 28. März 1968 hat der Innenausschuß sich mit dieser Empfehlung befaßt; er ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, daß im Hinblick auf die Autonomie der Tarifpartner grundsätzliche Bedenken bestehen müssen, in dem Entschließungsantrag konkrete Empfehlungen an die Bundesregierung für Tarifverhandlungen auszusprechen, zumal der Deutsche Bundestag überhaupt nur den Bund, nicht aber die übrigen Tarifpartner auf Arbeitgeberseite, d. h. die Länder und Gemeinden, ansprechen könne; der Deutsche Bundestag könne 10014 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 auch während der Tarifverhandlungen keinen Einfluß auf deren Ablauf nehmen; hiervon werde das Recht des Deutschen Bundestags nicht berührt, im Rahmen seiner Kontrollfunktion z. B. das Verhalten der Bundesregierung bei Tarifverhandlungen zu beanstanden. Der Innenausschuß hat dann seinen Entschließungsantrag vom 25. Januar 1968 ergänzt und wie folgt gefaßt: Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, auch im Hinblick auf die derzeitigen Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern bis zum 31. Januar 1969 erneut über die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen und technischen Personals in den hochschulfreien Forschungseinrichtungen des Bundes sowie über den Stand von Tarifverhandlungen über Berücksichtigung der Eigenarten der wissenschaftlichen Arbeit in den betreffenden Forschungsinstituten zu berichten. Hierzu ist noch folgendes zu bemerken: Bis zum Ende dieses Jahres wird sich die Bundesregierung einen endgültigen Überblick über die Auswirkungen der Kabinettsbeschlüsse verschaffen können und in der Lage sein, dem Deutschen Bundestag hierüber abschließend zu berichten. Dabei wird die Bundesregierung auch auf die Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen auf die von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft eingehen können. Die Länder hatten bisher nicht die Maßnahmen gebilligt, die für die mit den Großforschungseinrichtungen nicht vergleichbaren Forschungseinrichtungen — hierzu zählen sehr viele Institute der Max-PlanckGesellschaft - getroffen worden waren. Nunmehr zeichnet sich aber auch für den Bereich der MaxPlanck-Gesellschaft eine befriedigende Lösung ab. In dem zum 31. Januar 1969 vorzulegenden Bericht wird die Bundesregierung auch über Ergebnisse der wiederaufgenommenen Tarifverhandlungen betr. die Arbeitsbedingungen der in Kernforschungseinrichtungen beschäftigten Arbeitnehmer Stellung nehmen können. Wenn auch die Bundesregierung — in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates — einen besonderen, vom BAT losgelösten Tarifvertrag für Wissenschaftler stets abgelehnt hat, so bemüht sie sich doch seit langem, mit den Gewerkschaften einzelne, auf die besonderen Verhältnisse in diesen Forschungseinrichtungen abgestimmte Regelungen tariflich zu vereinbaren. Gerade in diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung ohnehin zu der allgemeinen Frage eines besonderen Tarifvertrages für Wissenschaftler nochmals Stellung nehmen müssen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Schanzenbach (Drucksache V/3054 Fragen 31 und 32) : Trifft es zu, daß die für die politische Bildung im Bundesjugendplan vorgesehenen Mittel in den nächsten Haushaltsjahren erheblich gekürzt werden sollen? Bei Bejahung der Frage 31; Welches sincl dann die Gründe für die geplanten Kürzungen? Für das nächste Haushaltsjahr sind im Blick auf die Förderung der politischen Bildung durch den Bundesjugendplan nennenswerte Änderungen der Mittelansätze nicht vorgesehen. Die Förderung wird wie bisher durchgeführt. Die Entwicklung in den folgenden Jahren hängt wesentlich vom Ergebnis der Finanzreform und der in ihrem Rahmen zu treffenden Abgrenzung der Förderungsbereiche zwischen Bund und Ländern ab. Vorhersagen für die Förderung der politischen Bildung in den Jahren 1970 und danach sind daher heute nicht möglich. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/3054 Frage 48) : Wird die Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarates darauf hinwirken, daß die europäische Konferenz der für die Raumordnung zuständigen Minister, die die Beratende Versammlung des Europarates in ihrer Empfehlung 525 angeregt und für die der Bundesinnenminister bereits seine Zustimmung gegeben hat, so bald wie möglich einberufen wird? Die Bundesregierung hat wiederholt, zuletzt durch den Bundesminister des Innern in seiner Rede am 10. Mai 1968 vor der Beratenden Versammlung des Europarates in Straßburg, zum Ausdruck gebracht, daß sie die baldige Einberufung einer europäischen Konferenz der für die Raumordnung zuständigen Minister sehr begrüßen würde. Sie ist der Ansicht, daß diese das geeignete Gremium wäre, um die über die nationalen Grenzen hinausgehenden gegenwärtigen und zukünftigen Raumordnungsprobleme in europäischer Sicht zu erörtern. Die Bundesregierung hat ihren Vertreter beauftragt, sich bei der Beratung der Empfehlung 525 im Ausschuß der Ministerbeauftragten in diesem Sinne einzusetzen. Sie unterstützt den in der Empfehlung 525 enthaltenen Vorschlag, daß zur gründlichen Vorbereitung dieser Konferenz ein Ausschuß von leitenden Beamten aus den für die Raumordnung zuständigen Ministerien sobald wie möglich zusammentritt, vorausgesetzt, daß der Ministerrat der Empfehlung 525 zustimmt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/3054 Fragen 49 und 50) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 10015 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die auf Grund des § 35 des Dritten Ändenungsgesetzes zu G 131 mit Ablaut des 30. September 1961 in den Ruhestand versetzten Beamten z. Wv. und diesen gleichgestellten Personen, die über diesen Zeitpunkt hinaus als Angestellte für öffentlichen Dienst tätig sind, auf dem din 39. September 1961 erdichten Hunclertsatz des Ruhegehaltes stehenbleiben, also ihre Altersversorgung trotz Berufstätigkeit nicht mehr verbess,crn können? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen? Der Bundesregierung ist die in Frage 49 angesprochene Rechtslage nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes bekannt. Es ist nicht beabsichtigt, diese Rechtslage zu ändern. Nach einem allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz können als ruhegehaltsfähige Dienstzeit nur Zeiten bis zum Eintritt in den Ruhestand angerechnet werden, sofern das Gesetz keine Ausnahme zuläßt. Eine solche Ausnahmeregelung zugunsten der von Ihnen angesprochenen Personen hatten Verbände schon zur Vierten Novelle zum Gesetz 131 ohne Erfolg beantragt. Die erwähnten Personen sind mit Ablauf des 30. September 1961 in den Ruhestand getreten und unterliegen danach als Angestellte im öffentlichen Dienst grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3054 Fragen 51, 52 und 53) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß clic OlvmpiaBaugesellschaft sich nicht zu einem Architeklenwettbewerb auch für das Olympische Dorf entschließen konnte? Hätte es nicht nahegelegen, nach denn hervorragenden Ergebnis des Architektenwettbewerbs für die Olvmpia-Bauten auch für das Olympische Dorf ein gleiches Ergebnis anzustreben, zumal durch die rechtzeitige Auslobung eiues Wettbewerbs nicht mehr Zeit verlorengegangen wäre als durch die bisherige Behandlung der Angelegenheit? Halt die Bundesregierung es für vertretbar, angesichts der enormen Bundeszuschüsse für die Olympischen Spiele in München 1972 Vorbereitungen zuzustimmen, die mehr routinemäßiges Verwaltungshandeln als geistige Konzeption erkennen lassen? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen beantworte ich die Fragen wie folgt: Die Entscheidung, für das Olympische Dorf in München keinen Bauwettbewerb auszuloben, ist nicht nur vom Aufsichtsrat der Olympia-Baugesellschaft einstimmig getroffen, sondern auch vom Vorstand des Organisationskomitees für die Spiele der XX. Olympiade einmütig befürwortet worden. Ich schicke dies deshalb voraus, weil diese Entscheidung — neben sachbezogener und deshalb stets willkommener Kritik — auch einseitige, unsachliche und polemische Auslassungen hervorgerufen hat. Das Olympische Dorf gliedert sich — von Nord nach Süd — in ein Olympisches Dorf der Männer, in ein Zentrum und in ein Olympisches Dorf der Frauen. Das Olympische Dorf der Frauen wird seine eigentliche und dauernde Verwendung als Studentenwohnanlage finden und 1800 Studentenwohnplätze bieten. Die Planungen für die Studentenstadt lagen schon zu einer Zeit vor, als die Vorarbeiten für die Olympischen Spiele überhaupt noch nicht begonnen hatten; im Interesse einer Gesamtplanung für das Oberwiesenfeld mußte der Baubeginn sodann jedoch zurückgestellt werden. Gegen eine weitere Verzögerung haben Studentenwerk und AStA mit Nachdruck protestiert. Über den Zeitverlust hinaus fürchteten sie, daß die Finanzierung und das optimale Raum- und Funktionsprogramm ihrer baureifen Planung gefährdet seien, falls die Studentenwohnanlage in einen Architektenwettbewerb für das Olympische Dorf einbezogen würde. Die Wohnungsnot der Studenten in München ist bekannt. Der Vorstand des Organisationskomitees und der Aufsichtsrat der Olympia-Baugesellschaft hielten sich daher für verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Abhilfe beizutragen. Einen Bauwettbewerb aber nur für einen Teil auszuschreiben, nämlich für das Olympische Dorf der Männer und für das Zentrum, wäre sinnwidrig gewesen; eine architektonisch und städtebaulich überzeugende Gestaltung des Ganzen hätte er nicht erbringen können. Aus diesen Gründen wurde - entgegen den ursprünglichen Vorstellungen — in diesem einen Fall darauf verzichtet, einen Wettbewerb durchzuführen. Ihre Annahme, Herr Kollege, die Auslobung eines Bauwettbewerbs hätte gegenüber dem sofortigen Planungsauftrag an ein Architektenteam keinen Zeitverlust erbracht, trifft nicht zu. Vor dem 1. März 1968, an dem die Entscheidung über die Gesamtkonzeption für die Bauten auf dem Oberwiesenfeld fiel, hätte ein Wettbewerb für das Olympische Dorf nicht ausgeschrieben werden können. Wäre er an diesem Tage ausgelobt worden, so war nicht vor Herbst 1968 mit seinem Abschluß zu rechnen. Im Vergleich hierzu sind die Planungsarbeiten der beauftragten Architekten schon heute sehr weit fortgeschritten. Auch sie streben ein in allen Richtungen optimales Ergebnis an und können es durchaus erreichen. Es wäre ungut und entspräche auch nicht der dem olympischen Gedanken eigenen Fairneß, dieses Ergebnis zu disqualifizieren, bevor es überhaupt vorgelegt worden ist. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Vorbereitungen für die Olympischen Spiele 1972 „mehr routinemäßiges Verwaltungshandeln als geistige Konzeption erkennen lassen." Am 1. März 1968 bekannte sich der Aufsichtsrat der OlympiaBaugesellschaft nicht anders als das Organisationskomitee und die Geschäftsführung — dazu, den Entwurf von Prof. Behnisch der Gesamtkonzeption zugrunde zu legen; am 21. Juni beschloß er, der im Vergleich zum Wettbewerbsvorschlag weiter entwickelten und konstruktiv weitgehend umgestalteten Dachlösung zuzustimmen. Beide Entscheidungen erforderten, daß finanziell erhebliche Mehrbelastungen und bautechnisch ungewöhnliche Schwierigkeiten in Kauf genommen wurden, um eine architektonische Idee zu verwirklichen, die dem geistigen Gehalt der Spiele in besonderem Maße Ausdruck verleiht. Ich glaube kaum, daß diese Entscheidungen der geistigen Konzeption und des Verständnisses für die Besonderheiten der Aufgabe entbehren. 10016 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/3054 Fragen 54, 55 und 56) : Welche politischen Initiativen gedenkt der Bundeskanzler seinen Worten vor dem Bundestag des Deutschen Sportbundes im Mai in Stuttgart folgen zu lassen: „In meinen Kopf will es einfach nicht hinein, daß der Sport in der Schule eine so geringe Rolle spielt!"? In welcher Form hat die Bundesregierung die zuständigen Länderminister über ihre mir in der Fragestunde von 31. Mai schriftlich mitgeteilten Erkenntnisse unterrichtet, wonach eine regelmäßige sportliche Betätigung von Berufsschülern von größter Bedeutung für deren Gesundheit wäre? Wie hoch müßten die finanziellen Aufwendungen des Bundes für Maßnahmen im Rahmen des Goldenen Planes in den nächsten Jahren sein, damit dieser in etwa fristgerecht erfüllt werden kann? Ihre Frage darf ich im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt wie folgt beantworten: Der Schulsport gehört zum ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Länder. Eine verfassungsrechtliche Einflußmöglichkeit des Bundes auf die Länder besteht nicht. Trotzdem wird die Bundesregierung jede Gelegenheit wahrnehmen, auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen. Bei den zwischen Bund und Ländern zu führenden Gesprächen über eine gemeinsame Sportpolitik wird auch über den Schulsport gesprochen werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner schriftlichen Antwort vom 31. Mai 1968 im wesentlichen festgestellt, daß Erhebungen einzelner Wissenschaftler auf der Grundlage von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und von schulärztlichen Untersuchungen zu der Folgerung berechtigen, daß eine sportliche Betätigung unter fachkundiger Anleitung als prophylaktische Maßnahme von größter Bedeutung für die Gesunderhaltung unserer berufstätigen Jugend ist. Da die zitierten Erhebungen vor allem auch auf schulärztlichen Untersuchungen basieren, konnte der Bundesarbeitsminister davon ausgehen, daß die Ergebnisse dieser in die Zuständigkeit der Länder fallenden Untersuchungen und die daraus zu ziehenden Folgerungen den zuständigen Länderministerien bekannt sind. Im Hinblick darauf wird eine ausdrückliche Mitteilung an die zuständigen Länderminister nicht für erforderlich gehalten. Die Deutsche Olympische Gesellschaft hält in ihrem zweiten Memorandum vom November 1967 eine jährliche Beanspruchung des Bundes in Höhe von 140 Mio DM in der Zeit von 1968-1975 zur fristgerechten Verwirklichung des Goldenen Planes für erforderlich. Ob sich der Bund künftig an der Förderung des allgemeinen Sportstättenbaues beteiligen und dafür Mittel bereitstellen wird, ist allerdings von dem Ergebnis der Verhandlungen über die Finanzreform abhängig. Die Bundesregierung hatte ursprünglich eine Aufnahme der Förderung des Sportstättenbaues als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz vorgeschlagen, um damit eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage für die Beteiligung am Goldenen Plan zu erhalten. Diese Vorstellungen fanden nicht die Zustimmung der Ministerpräsidenten der Länder. Dementsprechend ist die Forderung des Sportstättenbaues in der Regierungsvorlage zur Finanzreform nicht mehr enthalten. Es ist beabsichtigt, in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern klarzustellen, daß dem Bund die Förderung des Baues der zentralen Einrichtungen des Sports, also insbesondere der Trainings- und Leistungszentren, obliegt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Freiherr von und zu Guttenberg vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Mühlhan (Drucksache zu V/3054 Fragen 76, 77 und 78) : Wann gedenkt der Bundeskanzler, gemäß dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 1968 clic Zuständigkeit über die Betreuung des Preußischen Kulturbesitzes" dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung zu übertragen? Ist die Bundesregierung dem am 7. Mai 1968 einstimmig gefaßten Beschluß des Deutschen Bundestages inzwischen gefolgt, „den Bundeskanzler nachdrücklich aufzufordern, entsprechend dem Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik dem Bundesministerium für wissenchaftliche Forschung neben der Forschungsförderung auch die Bildungsplanung, die Studienförderung und die Förderung der technischen Entwicklung zu übertragen, also die Zuständigkeit für den Bildungsrat, die Studienförderung (Honnefer Modell) und die Hochbegabtenförderung aus dem Bundesinnenministerium in das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung verlagert worden? Teilt der Bundeskanzler die Überzeugung, daß die Herstellung der Sachbezogenheit und die Vereinheitlichung der Bundeskulturkompetenzen angesichts der schwierigen Lage in der bundesdeutschen Kulturpolitik besonders notwendig und dringend ist? In dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 1968 wurde der Herr Bundeskanzler ersucht, die in den Bereich der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der technologischen Entwicklung, der Bildungsplanung und der Ausbildungsförderung fallenden Zuständigkeiten des Bundes im Ministerium für wissenschaftliche Forschung zu vereinigen. Nach Auffassung der Bundesregierung wird die Zuständigkeit für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, bei der es sich in erster Linie um eine Betreuung von Kunstwerken handelt, durch diesen Beschluß nicht erfaßt. Unabhängig davon bestehen auch Zweifel, ob es zweckmäßig wäre, die derzeit auf diesem Gebiet bestehende Ressortzuständigkeit zu ändern. Bei der Prüfung, welche Folgerungen aus dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 1968 zu ziehen sind, sind eine Vielzahl von organisatorischen und personellen Fragen zu klären. Wie ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Mai 1968 'ausgeführt habe, müssen hierbei außerdem auch die Überlegungen über die zweckmäßigste Gesamtorganisation der Bundesregierung berücksichtigt werden. Eine abgewogene Entscheidung darüber, ob und inwieweit die vom Deutschen Bundestag empfohlene Konzentration auf den in Frage stehenden Gebieten möglich und zur Bewältigung der genannten Aufgaben zweckmäßig ist, läßt sich deshalb trotz aller gebotenen Beschleu- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 10017 nigung nicht innerhalb kurzer Zeit treffen. Sobald die Bundesregierung ihre Entscheidung getroffen hat, wird sie das Hohe Haus unterrichten. Die Bundesregierung bemüht sich auf allen Gebieten um eine Kompetenzverteilung, die eine möglichst effektive Arbeit gewährleistet. Dies gilt auch für die Kompetenzverteilung im kulturellen Bereich. Soweit mit Ihrer Frage die in dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 1968 genannten Gebiete angesprochen sind, darf ich mich auf meine bisherigen Ausführungen beziehen. Im übrigen hat sich die Bundesregierung bereits bei ihrer bisherigen Kompetenzverteilung auf kulturellem Gebiet um möglichst sachgerechte Lösungen bemüht. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Miessner (Drucksache zu V/3054 Frage 79) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der neuesten Entwicklung im Verkehr nach Berlin die Aufhebung des Erlasses des Bundesinnenministers vom 17. November 1961 - II A 2 (10) — 7450 a - 4109 XIV/61 — betr. Gewährung von Flugkostenzuschüssen zu den Mehrkosten der Flüge zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet und umgekehrt für Bundesbedienstete einschließlich der Versorgungsempfänger und deren Familienangehörigen rückgängig zu machen? Die Aufhebung der von Ihnen genannten Flugkostenzuschußregelung beruht auf einem Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. März 1968, Haushaltsmittel nur noch für die Angehörigen der Bundesverwaltung zur Verfügung zu stellen, die aus dienstlichen Gründen auf die Benutzung des Luftweges von und nach Berlin angewiesen sind. Die Zuschußregelung für die nicht zu diesem Personenkreis gehörenden Angehörigen des Bundesdienstes mußte daher zum 1. Mai 1968 aufgehoben werden. Insbesondere im Hinblick auf die neuen Verkehrsbehinderungen bei Reisen von und nach Berlin habe ich inzwischen den Haushaltsausschuß gebeten, der Wiedereinführung einer pauschalen Zuschußregelung für die in Berlin tätigen Bundesbediensteten zuzustimmen. Der Haushaltsausschuß hat gestern seine Zustimmung verweigert. Statt dessen hat er eine einschränkende Regelung empfohlen, nach der die genannten Bediensteten einmal jährlich einen pauschalen Zuschuß unter der Voraussetzung erhalten sollen, daß ihr Grundgehalt" nicht mehr als 1250 DM monatlich beträgt. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Köppler vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache zu V/3054 Frage 80) : Ist die Bundesregierung bereit, mit den Kultusministern der Länder umgehend Verhandlungen aufzunehmen, um den Studienablauf so zu ändern, daß die ihren Wehrdienst ableistenden Abiturienten nach Ableistung des Wehrdienstes ohne längere Wartezeiten ihr Studium aufnehmen können? Die Bundesregierung ist bereit, mit den Kultusministern der Länder Verhandlungen darüber aufzunehmen, daß für Studienbewerber, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, keine unangemessenen Wartezeiten vor Beginn des Studiums entstehen. Ich beziehe mich hierbei auf die Beantwortung der Frage des Herrn Abg. Jung in der Fragestunde vom 21. Juni 1968. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 27. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Gscheidle (Drucksache zu V/3054 Fragen 81, 82 und 83): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der im öffentlichen Dienst geltenden Fahrkostenzuschußregelung gezogene Einkommensgrenze von 815 DM unverändert bleiben soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Verabschiedung des Vierten Besoldungsänderungsgesetzes eine große Anzahl Zuschußempfänger geringfügig die in Frage 81 bezeichnete Einkommensgrenze übersteigen und damit den Anspruch auf einen Zuschuß, der höher liegt als die eintretende Besoldungsverbesserung, verlieren? Ist die Bundesregierung bereit, die in der Fahrkostenzuschußregelung gezogene Einkommensgrenze angemessen heraufzusetzen, um Einkommensminderungen als Folge des Vierten Besoldungsänderungsgesetzes zu verhindern? Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 27. Juni 1968 von der Absicht der Bundesregierung, die Fahrkostenzuschußregelung über den 30. Juni 1968 hinaus zu verlängern, zustimmend Kenntnis genommen. In der Sitzung des Haushaltsausschusses ist auch der von Ihnen angesprochene Tatbestand erörtert worden, daß nach Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in bestimmten Grenzfällen ein bislang gewährter Fahrkostenzuschuß infolge Überschreitens der Einkommensgrenze von 815,— DM wegfallen wird und die betroffenen Zuschußempfänger somit unter Umständen eine Einkommensminderung erfahren können. Im Ausschuß bestand Einvernehmen, daß eine solche Minderung vermieden werden soll. Die Bundesregierung wird daher unverzüglich die Möglichkeiten einer derartigen „Besitzstandsmaßnahme" prüfen und alsdann eine entsprechende Regelung treffen. Eine allgemeine Anhebung der Einkommensgrenze hält die Bundesregierung nicht für notwendig. Die Zuschußregelung ist eine ausschließliche Werbemaßnahme und muß sich an der jeweiligen Arbeitsmarktlage orientieren; diese erfordert zur Zeit keine Erhöhung des Grenzbetrages von 815,— DM. 10018 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache zu V/3054 Frage 84) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit einer Amnestie politisch straffällig Gewordener auch solche Personen in die Amnestie einzubeziehen, die während der Unruhen und Demonstrationen in diesem Jahr, vor allem während der Osterunruhen, straffällig geworden sind? Ihre Anfrage, die in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages nicht mehr aufgerufen wurde, beantworte ich mit „nein". Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache zu V/3054 Fragen 85, 86 und 87) : Aus welchen Gründen und in welcher Abwägung untereinander streitender Interessen müßten zur angeblichen Forderung von Kunst und wissenschaft öffentliche Institute und Sammlungen (insbesondere Bibliotheken) wettbewerbsverzerrend, systemwidrig und einseitig von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die jetzt getroffene Regelung in der EUSt-Befreiungsordnung den öffentlichen Sammlungen und Institutionen eine neue Belastung mit Verwaltungsarbeiten dadurch aufgelastet wird, daß sie selbst mil dem ausländischen Buchhandel in Geschäftsverkehr treten müssen, obgleich dieser Geschäftsverkehr bisher Tiber die seit Jahrzehnten bewährten Verbindungen des deutschen Importbuchhandels zufriedenstellend und reihungslos abgelaufen ist? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß etc Folge der wettbewerbsbeeinträchtigenden Regeleng das Steueraufkommen, und zwar sowohl die Umsatzsteuer als auch die Ertragsteuern vermindert wird und dadurch der aasländische Buchhandel zu Lasten sowohl der Staatsfinanzen als auch des inländischen Buchhandels subventioniert wird? Die in der Anfrage bezeichneten Befreiungen von der Einfuhrumsatzsteuer, die sich auf Gegenstände für öffentliche Sammlungen sowie für Lehr- und Bildungsmittel beziehen, sind den entsprechenden Zollbefreiungen nachgebildet und bestanden auch schon früher für die Umsatzausgleichsteuer. Es war zunächst vorgesehen, sie für das Mehrwertsteuerrecht, also ab 1. 1. 1968, nicht mehr zu gewähren. Das Bundesfinanzministerium hat sich jedoch auf dringende Vorstellungen beteiligter Kreise und anderer Ressorts schließlich entschlossen, die Befreiungen im Interesse von Bildung und Wissenschaft beizubehalten. Wegen des Systemunterschiedes zwischen der früheren Umsatzsteuer und der heutigen Mehrwertsteuer wirkt sich die Befreiung jedoch dahin aus, daß der inländische Handel bei der Belieferung der begünstigten Institutionen im Vergleich zu Direktlieferungen aus dem Ausland benachteiligt wird. Denn er muß für seine Lieferungen die inländische Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Auf Grund dieser unerwünschten Entwicklung ist der ganze Fragenkreis innerhalb der Bundesregierung eingehend erörtert worden. Es besteht nunmehr Einvernehmen wenigstens darüber, daß die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Gegenstände für öffentliche Sammlungen sowie für Lehr- und Bildungsmittel aufzuheben ist. Eine entsprechende Verordnung wird vorbereitet. Damit ist Ihrem Anliegen Rechnung getragen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache zu V/3054 Fragen 88, 89 und 90) : Welchen Inhalt haben die Briete, die der DDR-Finanzminister im November 1967 und im Januar 1963 an den Bundesfinanzminister geschrieben hat? ist es zutreffend, daß nach dem Inhalt dieser Briefe zu erwarten war, daß die DDR-Regierung Maßnahmen hegen den Berlinverkehr, wie sie in der vergangenen Woche getroffen wurden, vornehmen würde? Warum hat der Bundesfinanzminister diese beiden Briete bisher nicht beantwortet? Bei den angesprochenen Briefen handelt es sich um die Schreiben des Finanzministers der SBZ, Siegfried Böhm, vom 22. November 1967 und vom 29. Januar 1968 an den Bundesfinanzminister. Unter dem gleichen Datum hat der sowjetzonale Finanzminister auch an den Senator für Finanzen in Westberlin geschrieben. In den Schreiben wird die Zahlung von zuletzt 234 Mio. DM gefordert, und zwar vom Bundesfinanzminister der Betrag von 122 Mio, DM und vom Senator für Finanzen in Berlin der Betrag von 112 Mio. DM. Zur Begründung vertritt der Finanzminister der SBZ den Standpunkt, daß es sich bei den Beträgen um Beförderungssteuern handele, die zu Unrecht für Beförderungsleistungen auf dem Territorium der sogenannten DDR erhoben worden seien. Gleichzeitig fordert der Finanzminister der SBZ eine Änderung der Vorschrift über den Geltungsbereich im Mehrwertsteuergesetz und in anderen nicht näher bezeichneten Gesetzen und Gesetzentwürfen, soweit sie in die Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums fallen. Nach dem Inhalt der Briefe war nicht zu erwarten, daß die Regierung der SBZ die inzwischen erfolgten Maßnahmen gegen den Berlin-Verkehr vornehmen würde, zumal das Beförderungssteuergesetz mit der zum 1. Januar 1968 erfolgten Einführung der Mehrwertsteuer fortgefallen ist und im Rahmen der Mehrwertsteuer keine Besteuerung der Beförderungsleistungen auf dem Gebiet der SBZ erfolgt. Wie der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 20. Juni 1968 ausführte, hat die Regierung der SBZ ihre Maßnahmen seit Jahren vorbereitet und am 11. Juni 1968 unter dem Vorwand bekanntgegeben, daß die Verabschiedung der Vorsorgegesetze in der Bundesrepublik eine neue Lage geschaffen habe. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Erfüllung der unberechtigten Ansprüche des Finanzministers der SBZ die Machthaber im anderen Teile Deutschlands nicht daran gehindert hätte, ihre von langer Hand vorbereiteten Maßnahmen durchzuführen. Es bestand keine Veranlassung, die Briefe gesondert für sich zu beantworten, solange keine Verhand- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 10019 lungsgrundlage für alle von Ostberlin erhobenen Forderungen gegeben ist. Im übrigen geht es nicht um echte oder vermeintliche finanzielle Ansprüche, sondern um die Durchsetzung der Zweistaatentheorie für Deutschland mit Sonderregelung für Berlin als einer „selbständigen politischen Einheit". Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vorn 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Friderichs (Drucksache zu V/3054 Fragen 91, 92 und 93) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Ministerrat dem sogenannten „Beschleunigungs-Beschluß" vorn 26. Juli 1966 für Spirituosen unter der Voraussetzung zugestimmt hat, daß die Kommission gemäß Ministerratsbeschluß vom 11. Mai 1966 spätestens am 1. Juli 1967 den Entwurf einer EWG-Alkoholmarktordnung dem Rat zuleitet und diese Marktordnung am 1. Juli 1968 gleichzeitig mit dem Zollabbau in Kraft tritt? Hält es die Bundesregierung für notwendig, den Zolltarif für Spirituosen über den 1. Juli 1968 hinaus beizubehalten? Beabsichtigt die Bundesregierung, beim Ministerrat einen Antrag auf vorläufige Aussetzung des Zollabbaues bei Spirituosen zu stellen? Nein, das trifft in dieser Form nicht zu. Die Entscheidung vom 26. Juli 1966 betrifft nur den Zollabbau für gewerbliche Erzeugnisse. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, d. h. die in Anhang II des EWG-Vertrages aufgeführten, zu denen auch Alkohol gehört, werden in dem Beschluß des Rates vom 11. Mai 1966 behandelt, in dem folgendes steht: „Die Kommission wird dem Rat spätestens am 1. Juli 1967 Vorschläge unterbreiten, um den freien Warenverkehr für die Waren nach Anhang II herzustellen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht Gegenstand einer gemeinsamen Marktorganisation nach Art. 40 sind." Auf diesen Beschluß ist anläßlich der Verabschiedung der Entscheidung vom 26. .Juli 1966 nochmals verwiesen worden. Die Kommission hat in der Zwischenzeit einen Vorschlag für eine Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für einige in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse (sog. Restwaren des Anhangs II) vorgelegt. In der Begründung zu diesem Verordnungsentwurf (Ziffer 2 d) hat sie dabei zum Ausdruck gebracht, daß sie beabsichtigt, dem Rat im Laufe des Jahres 1968 Vorschläge Tiber gemeinsame Marktorganisationen für verschiedene, namentlich genannte Erzeugnisse, unter anderem Alkohol, vorzulegen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die deutsche Branntweinwirtschaft zum Ausgleich ihrer höheren Rohstoff- und Herstellungskosten his zum Inkrafttreten der EWG-Alkoholmarktordnung, die einheitliche Branntweinverkaufspreise schaffen soll, eines Schutzes bedarf. Sie hat deswegen bei der Kommission die Genehmigung zur Erhebung von Ausgleichsabgaben beantragt, die daß Preisgefälle ausgleichen sollen. Sollte die Kommission auf den eben genannten Antrag eine Entscheidung treffen, die die deutsche Branntweinwirtschaft nicht oder nur unzureichend vor Wettbewerbsnachteilen schützt, beabsichtigt der BdF beim Ministerrat zu beantragen, seine Entscheidung vom 26. Juli 1966 („BeschleunigungsBeschluß") über den vorzeitigen Wegfall der Zölle bezüglich der Waren der Tarifnummern 22.09-B und -C (alkoholhaltige Zubereitungen, alkoholische Getränke) einstweilen auszusetzen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Opitz (Drucksache zu V/3054 Fragen 94, 95 und 96) : Hat die Bundesregierung bei der Kommission die Genehmigung von Ausgleichsabgaben anstelle der weglallenden Zölle beantragt, um das beachtliche Gefälle der Alkoholpreise in der EWG auszugleichen? Ist es richtig, daß die Kommission beabsichtigt, Ausgleichsabgaben lediglich in Höhe von ca. 80 DM pro hl Weingeist und das lediglich für bestimmte Spirituosen zu gestatten? Halt die Bundesregierung in Anbetracht des deutschen Monopolspritpreises von 263 DM diese Maßnahme für ausreichend angesichts des französischen Alkoholpreises bei Exportspirituosen in Höhe von 64 DM pro hl Weingeist? Ja. Die Bundesregierung hat wegen der in den übrigen Mitgliedstaaten geringeren Branntweinpreise, die auf niedrigeren Rohstoffpreisen beruhen, bei der Kommission beantragt, der Erhebung einer Ausgleichsabgabe zuzustimmen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat in einer Anhörungsbesprechung am 5. 6. 1968, an der die Vertreter der Verbände der deutschen Branntweinwirtschaft teilgenommen haben, erklärt, sie halte eine Ausgleichsabgabe in Höhe der z. Z. geltenden Zölle nicht für gerechtfertigt, weil die Binnenzölle höher seien als das Preisgefälle zu den Mitgliedstaaten. Diesem Einwand ist eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen. Die Vertreter der Bundesregierung haben deshalb unter Berücksichtigung eines Verkaufspreises für Alkohol in den Benelux-Staaten von 90,- bis 120,— DM/hl W zunächst einer aus dem Durchschnitt der Branntweinpreise errechneten einheitlichen Ausgleichsabgabe von 80,— DM/hl W zugestimmt. Als die Wirtschaftsverbände später ihre ursprünglichen Angaben ergänzten und auf einen französischen Ausfuhrpreis für Alkohol von 65,— DM/hl W hinwiesen, ist eine pauschalierte Ausgleichsabgabe von mindestens 100,— DM/hl W gefordert worden. Unter Berücksichtigung einer über die Branntweinsteuer hinausgehenden Belastung der Branntweineinfuhren mit Monopolausgleich von 77,— DM/hl W und einem durchschnittlichen Branntweinabgabepreis von 90,— DM/hl W ergibt sich bei einer Ausgleichsabgabe von 100,— DM/hl W eine Gesamtbelastung von 267,— DM/hl W für eingeführten Branntwein gegenüber dem Abgabepreis der Bundesmonopolverwaltung in Höhe von 263,— DM/hl W. Die Kommission hat in der Besprechung am 5. 6. 1968 die Auffassung vertreten, daß Branntwein- 10020 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 erzeugnisse, für die auf Grund einer früheren EWG- Empfehlung bestimmte Einfuhrquoten vorgesehen sind, und zwar Weinbrand (Quote 2880 hl) Kornbranntwein (Quote 2485 hl) sonstiger Branntwein (Quote 5365 hl) nicht mit. einer Ausgleichsabgabe belegt werden könnten, weil eine Kumulierung von Schutzmaßnahmen nicht für vertretbar gehalten werde (mengenmäßige Beschränkung und Ausgleichsabgaben). Bei voller Ausnutzung der genannten Quoten werden Spirituosen in Höhe von 0,7 %des deutschen Trinkbranntweinabsatzes eingeführt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache zu V/3054 Fragen 107, 108 und 109) : Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, ein zentrales Kantinensystem für die Bundeswehr einzuführen, nachdem der Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am to. Juni 1067 erklärt hatte, daß ein vorn :Ministerium über die Wirtschaftlichkeit eines derartigen Kantinensystems eingeholtes Gutachten zu einem positiven Ergebnis geführt habe? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß des Interesse der Bundeswehr an sozial gerechten Preisen, mobiler Versorgung hei Übungen und Manövern und Versorgung auch der kleinsten Einheiten durch den Zusammenschluß der Mehrzahl der Kantinenpächter in der ..Freien Leistungsgemeinschaft selbständiger Kantinenpächter e. V." - genannt Fleska berücksichtigt werden? Hat die Bundesregierung die rechtlich gesicherte Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit der Fleska zu überwachen, um sicherzustellen, daß die in Frage 108 genannten Interessen der Bundeswehr gewahrt werden? Das über die Wirtschaftlichkeit eines zentralen Kantinensystems eingeholte Gutachten hat zwar zu einem positiven Ergebnis geführt; die wirtschaftspolitischen Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Sowohl die zuständigen parlamentarischen Gremien als auch der Bundesminister für Wirtschaft und die tangierten Organisationen sowie Verbände haben sich mit den Fragen des Kantinenwesens befaßt. Eine endgültige Regelung dürfte davon abhängen, welches Ergebnis die noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen haben werden. Zielsetzung der zunächst nur in vereinsrechtlicher Form gegründeten „Freien Leistungsgemeinschaft selbständiger Kantinenpächter" „FLESKA" ist es, Einkauf und Abrechnung zu rationalisieren und die hierdurch erzielbaren Vorteile auszunutzen. Insoweit dient die „FLESKA" zunächst den Interessen der in ihr zusammengeschlossenen Kantinenpächter. Ob dieser Zusammenschluß auch die Interessen der Bundeswehr an sozialgerechten Preisen, mobiler Versorgung bei Übungen und Manövern und Versorgung auch der kleinsten Einheiten berücksichtigen kann, ist noch nicht abzusehen. Die Erörterungen mit der „FLESKA" über die Auswirkungen dieser Gründung sind noch nicht abgeschlossen. Bei der derzeitigen Organisationsform der „FLESKA" hat das Bundesverteidigungsministerium keine rechtliche Möglichkeit, auf die Geschäftstätigkeit der FLESKA einzuwirken. Das Ministerium hat andererseits auch keine Handhabe, den freiwilligen kooperativen Zusammenschluß der Kantinenpächter zu verhindern. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache zu V/3054 Fragen 110 und 1l1): Trifft es zu, daß mit der Übernahme des Flugplatzes Bremgarten (Südbaden) in die Regie der Bundeswehr clic bisherigen Pacht- und Nutzungsvereinbarungen mit den Bauern der Gemeinden Eschbach und Bremgarten zum 1. November 1968 gekündigt wurden? Vermag die Bundesregierung zu erklären, weshalb die von den Stationierungskräften eingegangenen Pacht- und Nutzungsverträge ausgerechnet von der Bundeswehr aufgekündigt werden, obwohl durch den Verlust von sechs bis acht ha mehrere Pächter in ihrer Existenz bedroht werden? Es ist zutreffend, daß die von der Bundesvermögensverwaltung im Einvernehmen mit den französischen Stationierungsstreitkräften eingegangenen Pachtverträge über Acker- und Grünlandflächen innerhalb der Umzäunung des Flugplatzes Bremgarten vorsorglich zum 1. 11. 1968 gekündigt werden mußten. Dessenungeachtet wird zur Zeit untersucht, welche Flächen auch künftig landwirtschaftlich genutzt werden können. Es ist jedoch leider nicht zu vermeiden, daß die bisher von der französischen Luftwaffe gestattete landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt werden muß, weil durch den künftigen Einsatz der F 104 die Startbahn nach beiden Seiten zu verbreitern ist und die unmittelbar an die Startbahn angrenzenden Flächen aus Gründen der Flugsicherheit von jeder zivilen Nutzung freizuhalten sind. Voraussichtlich wird jedoch auch künftig eine Fläche von etwa 65-70 ha abseits der Startbahn am Nordrand des Flugplatzes als Ackerland verpachtet werden können. Es wird weiter angestrebt., die Grasnutzung soweit wie möglich zu gestatten. Sollte die Heuernte durch Landwirte auf bestimmten Flächen und zu bestimmten Zeiten aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich sein, wird das anfallende, durch Arbeitskräfte der Bundeswehr gewonnene Heu den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten werden mit den betroffenen Landwirten und dem Landwirtschaftsamt voraussichtlich im August oder September dieses Jahres erörtert werden. Dabei wird auch eine mögliche Umverteilung der Pachtflächen vorgenommen werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache zu V/3054 Frage 112) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 10021 Wird die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1969 entsprechend der Forderung des niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr und des Bremer Senators für Häfen und Schiffahrt in dem Haushalt des Bundesverkehrsministeriums für die Vertiefung der Unterweser von Nordenham bis Brake einen Betrag von 50 Millionen DM einsetzen? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, im Haushalt 1969 für die Vertiefung der Unterweser von Nordenham bis Brake einen Betrag von 50 Millionen DM einzusetzen. Die Maßnahme ist noch nicht haushaltsreif, da noch verschiedene Planfeststellungsverfahren durchzuführen sind. Im übrigen können im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung neue Maßnahmen nur finanziert werden, wenn andere Bauvorhaben in entsprechender Höhe zurückgestellt werden. Dies ist in vorliegendem Falle nicht möglich. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ollesch (Drucksache zu V/3054 Fragen 113 und 114) : Wann ist mit dem Baubeginn der Weser-Brücke in Hameln zu rechnen? Ist es richtig, daß Bedenken der NATO den Baubeginn dieses Projektes verzögert haben? Zur Zeit werden von einem Ingenieurbüro die baureifen Pläne für die Verlegung der Bundesstraße 83 in Hameln einschließlich des Baues einer 2. Weserbrücke bearbeitet. Nach Fertigstellung des Bauentwurfs, womit frühestens Ende 1968 zu rechnen ist, wird die niedersächsische Straßenbauverwaltung die Entwurfsunterlagen dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung übersenden. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im 3. Vierjahresplan zur Verfügung. Mit den Bauarbeiten kann jedoch erst begonnen werden, wenn zuvor das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz durchgeführt und der Plan rechtskräftig festgestellt worden ist. Wann dies sein wird, läßt sich zur Zeit leider noch nicht übersehen. Die NATO hat gegen das Projekt keine Bedenken geäußert. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vorn 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache zu V/3054 Fragen 115 und 116) : Aus welchen Gründen ist der dringend notwendige Ausbau dei Neckartalstraße B 37 — insbesondere im Bereich des Landes liessen nach wie vor zum großen Teil nicht erfolgt, obwohl in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 25. März 1965 weitere Ausbauabsichten ab 1966 zwischen der Landesgrenze westlich Neckar-Steinach und Neckarhausen und bezüglich der Verlegung bei Hirschhorn ab 1967 bekundet wurden? Welcher Zeitplan ist nunmehr für den Gesamtausbau der Neckartalstraße vorgesehen? Es trifft nicht zu, daß der Ausbau der B 37, insbesonders im Bereich des Landes Hessen, zum großen Teil nicht erfolgt ist. Die Teilstrecke zwischen Neckar-Steinach und Neckar-Hausen ist mit Ausnahme der Einmündung der Kreisstraße 36 von Darsberg in den Jahren 1967/68 großzügig ausgebaut worden. Der Abschnitt zwischen der geplanten Verlegung bei Hirschhorn und der Landesgrenze ist 1965/66 durch einen Zwischenausbau verbessert worden. Der westlich Neckar-Steinach gelegene schienengleiche Bahnübergang soll durch eine Hochstraße beseitigt werden. Der Zeitpunkt der Baudurchführung kann noch nicht genannt werden. Wegen der Einwendungen gegen die Planung für die Änderung der Einmündung der Kreisstraße 36 mußte der Ausbau zurückgestellt werden. Das Planfeststellungsverfahren für die Teilstrecke der B 37 zwischen Neckar-Hausen und der geplanten Umgehungsstraße Hirschhorn konnte noch nicht zum Abschluß gebracht werden, weil gegen den Beschluß geklagt worden ist. Der Bundesminister für Verkehr ist mit der Auftragsverwaltung des Landes Hessen bemüht, trotzdem mit der Maßnahme 1969 zu beginnen. Die Planung für die Umgehungsstraße Hirschhorn wird in diesem Jahr und das Planfeststellungsverfahren 1969 durchgeführt. Es besteht daher die Möglichkeit, noch innerhalb des 3. Vierjahresplanes (1967 bis 1970) mit der Maßnahme zu beginnen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/3054 Frage 117) : Auf welche Weise wird sich der Bund am weiteren Ausbau der Ludwig-Landmann-Straße in Frankfurt (Main) künftig beteiligen? Im Einvernehmen mit dem Land Hessen braucht diese Frage im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden zu werden. Inwieweit sich der Bund am weiteren Ausbau der Lud wig-Landmann-Straße in Frankfurt/Main beteiligen wird, kann erst beurteilt werden, wenn die notwendigen Planunterlagen und Kostenberechnungen dem Bundesminister für Verkehr vorliegen. Erst dann kann mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen über die finanzielle Beteiligung des Bundes entschieden werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache zu V/3054 Frage 118) : welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung entsprechend den kürzlich auf dem Kongreß der International Civil Airport Association in Frankfurt (Main) erörterten Anregungen, um auf die Luftfahrtindustrie einzuwirken, künftig Maschinen mit geringerem Flugzeuglärm zu entwickeln? 10022 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 Bei den Maßnahmen, die gegen die Auswirkungen des Fluglärms zum Schutze der Bevölkerung getroffen werden, ist die Verringerung des Lärms an der Lärmquelle, nämlich an den Triebwerken, vorrangig. Bei der ICAO werden gegenwärtig Möglichkeiten untersucht, bei der Zulassung von Luftfahrzeugen Lärmgrenzen miteinzubeziehen. Dabei darf ein nach dem Stand der Technik festgelegtes Maß für die Lärmimmission in bestimmten Entfernungen vom Luftfahrzeug nicht überschritten werden. Die Luftfahrtindustrie wird zukünftig bei der Herstellung ihrer Produkte an entsprechende Vorschriften gebunden sein. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache zu V/3054 Fragen 119 und 120) : Wie ist der derzeitige Stand des Selbstwählferndienstes mit Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland? Gibt es aussichtsreiche Bemühungen der Deutschen Bundespost, den Selbstwählfernverkehr im Telefondienst auch auf den anderen Teil Deutschlands und mit östlichen oder südöstlichen Nachbarstaaten auszudehnen? Nach dem neuesten Stand werden rd. 88 % der gesamten Fernsprechverbindungen von der Bundesrepublik Deutschland nach dem Ausland im Selbstwählferndienst hergestellt. Im einzelnen besteht der Selbstwählferndienst nach folgenden Ländern: Belgien Dänemark Frankreich Großbritannien Italien (einschließlich Vatikanstadt) Luxemburg Niederlande Norwegen Osterreich Schweden Schweiz (einschließlich Liechtenstein). Eine wichtige Voraussetzung für die Einführung des Selbstwählferndienstes ist, daß genügend Leitungen zur Verfügung stehen. 1m Fernsprechverkehr nach dem anderen Teil Deutschlands besteht ein ausgesprochener Leitungsengpaß, so daß der Verkehr handvermittelt und nur mit großen Wartezeiten abgewickelt werden kann. Die seit Jahren andauernden Bemühungen der Deutschen Bundespost um eine Leitungsvermehrung waren bislang ohne Erfolg. Es bleibt jedoch weiterhin das Ziel der Deutschen Bundespost, so bald wie möglich zusätzliche Leitungen zu schalten, damit eine der grundlegenden Voraussetzungen für einen Selbstwählferndienst geschaffen werden kann. Weitere Verhandlungen über vermittlungstechnische Fragen werden dann folgen. Nach dem gegenwärtigen Stand ist nicht abzusehen, wann dieser Dienst nach dem anderen Teil Deutschlands eingeführt werden kann. Mit verschiedenen östlichen und südöstlichen Nachbarstaaten hat die Deutsche Bundespost schon vor Jahren Verhandlungen über die Automatisierung des Fernsprechverkehrs aufgenommen. Es war in der Zwischenzeit bereits möglich, mit Jugoslawien Polen der Tschechoslowakei und Ungarn den halbautomatischen Fernsprechdienst aufzunehmen. Im halbautomatischen Fernsprechdienst wählt die Vermittlungskraft des Abgangslandes den Fernsprechteilnehmer im fremden Land unmittelbar an. Aus vermittlungstechnischen Gründen ist es im internationalen Fernsprechdienst üblich, daß zunächst der halbautomatische und später der vollautomatische Fernsprechdienst (Selbstwählferndienst) eingeführt wird. Die Deutsche Bundespost ist daran interessiert und bereit, zum Selbstwählferndienst nach den vorgenannten Staaten überzugehen, sobald die Fernmeldeverwaltungen dieser Staaten ihre Zustimmung geben können. Weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit werden in naher Zukunft geführt werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache zu V/3054 Frage 121): Beabsichtigt die Bundesregierung, für die dringend notwendige Reform der Baunutzungsverordnung eine Novelle vorzulegen? Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung ist in meinem Hause fertiggestellt worden. Er ist mit den Ländern abgestimmt. Auch die Bundesressorts haben ihre Zustimmung erteilt. Ein abschließendes Gespräch über die Änderungsverordnung hat noch in der vergangenen Woche stattgefunden. Ich beabsichtige, den Entwurf der Änderungsverordnung dem Bundesrat alsbald zur Zustimmung zuzuleiten. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 28. .Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (Drucksache zu V/3054 Frage 122) : Treften Pressemeldungen in der brasilianischen Zeitung „O Estado del S. Paulo" vom Dezember 1967 zu, wonach der Bundesfamilienminister Bruno Heck erklärt haben soll, die CDU sei zu einer Koalition mit der NPD bereit? Die von Ihnen erwähnte Pressemeldung ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr, daß ich am 2. Dezember 1967 in einer Rede in Dortmund wörtlich gesagt habe: „Es ist indiskutabel, daß wir eine Koalition mit der NPD eingehen würden, sollte letztere nach den allgemeinen Wahlen von 1969 in den Bundestag einziehen". Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Westphal (Drucksache zu V/3054 Fragen 123 und 124) : Was hat die Bundesregierung bisher getan, um dem Ersuchen der Entschließung nachzukommen, die der Deutsche Bundestag bei der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 1968 am 5. April 1968 mit Umdruck 396 zur Verbesserung der politischen Bildungsarbeit angenommen hat? Wird die Bundesregierung ein Förderungsprogramm für Jugendbildungsreferenten bei den Jugendverbänden einführen und die dafür erforderlichen Mittel im Rahmen des Bundesjugendplanes für 1969 bereitstellen? Das Bundesministerium für Familie und Jugend stellt seit Monaten zusammen mit den übrigen Bundesressorts, vor allem dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen Überlegungen darüber an, wie eine Verbesserung der politischen Bildungsarbeit rasch und wirksam verwirklicht werden kann. Außerdem besteht ein ständiger Kontakt mit den zentralen freien Trägern der politischen Bildungsarbeit. Sobald die Überlegungen konkrete Gestalt gewonnen haben, wird die Bundesregierung abschließende Gespräche mit den zentralen Organisationen der freien Jugendarbeit führen. In diesem Zusammenhang verweise ich außerdem auf die beiden Großen Anfragen der Fraktion der FDP (V/2356) sowie der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (V/2380) zu Fragen der politischen Bildung. In ihrer Antwort, der ich nicht vorgreifen kann, wird die Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Verbesserung der politischen Bildung umfassend berichten. Die Frage, ob ein eigenes Förderungsprogramm für Jugendbildungsreferenten bei den Jugendverbänden zweckmäßig ist, gehört zu den Problemen, die bei den Bemühungen um eine Verbesserung der politischen Bildungsarbeit behandelt werden müssen. Wie Sie wissen, beschäftigen bereits jetzt einige Jugendverbände hauptberufliche Jugendbildungsreferenten. Die dazu erforderlichen Mittel stammen überwiegend aus dem Bundesjugendplan; entsprechende Möglichkeiten wird es auch künftig geben. Bevor entschieden wird, ob ein besonderes Programm für Jugendbildungsreferenten neben den bisher üblichen generellen Zuwendungen an die Verbände zweckmäßig ist, müssen noch breitere Erfahrungen gesammelt werden. Die Bundesregierung sieht sich jedoch nicht in der Lage, schon für das kommende Rechnungsjahr zusätzliche Mittel für ein eigenes Programm bereitzustellen. Abgesehen davon, daß eine abschließende Entscheidung noch nicht möglich ist, scheitert die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für diesen Zweck am fehlenden finanziellen Spielraum. Zusätzliche Mittel könnten nur durch Umschichtungen innerhalb des Bundesjugendplanes gewonnen werden. Derartige Umschichtungen sind aber, solange Zeitpunkt und Inhalt der Finanzreform und des sie ergänzenden Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Abgrenzung der Förderungsbereiche ungewiß bleiben, nur in sehr beschränktem Maße möglich. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Freiherr von und zu Guttenberg vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Fragen 125 und 126) : hat der im Oktober 1967 von einem Mitglied der CDU/CSU-Fraktionsführung angekündigte und in Nr. 12/1967 der „Stimme der Familie" für Dezember 1967 vorausgemeldete Empfang der ehrenamtlichen Führungskräfte der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen beim Bundeskanzler bis heute noch nicht stattgefunden? Warum blieb meine mit Schreiben vom 9. August 1967 an den Bundeskanzler gerichtete Ritte um einen kurzen Empfang zur Erörterung der familienpolitischen Situation trotz mündlicher und schriftlicher Erinnerung beim Parlamentarischen Staatssekretär bis heute unbeantwortet? Der 1967 amtierende Präsident der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, Herr Oberbürgermeister Dr. Hutter, ist im vorigen Jahr an den Herrn Bundeskanzler mit der Bitte um ein Gespäch herangetreten. Der Herr Bundeskanzler sah trotz seiner grundsätzlichen Bereitschaft zu einem solchen Gespräch zunächst wegen der Arbeitsfülle in den ersten Monaten der Großen Koalition keine Möglichkeit für eine Berücksichtigung dieses Wunsches. Entgegen der von Ihnen zitierten Meldung in Heft 12/1967 der „Stimme der Familie" war auch für Dezember 1967 kein Gespräch zwischen dem Herrn Bundeskanzler und Vertretern der Familienorganisationen vereinbart. Ich stehe mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Hutter wegen eines solchen Gesprächs in Verbindung. Ich habe ihm dargelegt, daß nach meiner Ansicht die beabsichtigte Unterredung erst dann stattfinden sollte, wenn die Überlegungen zu den interessierenden Fragen ein Stadium erreicht haben, in dem sie als konkrete Grundlage für den erfolgreichen Verlauf des Gesprächs dienen können. Zur Zeit dauern die entsprechenden Beratungen des Finanzkabinetts noch an. Mit der Festlegung eines Gesprächs sollte m. E. gewartet werden, bis die Beratungen des Finanzkabinetts einen Gesamtüberblick erlauben. Der Herr Bundeskanzler beabsichtigte, über diesen Komplex mit Ihnen während des Empfangs am 19. Juni 1968 zu sprechen, zu dem Sie eingeladen waren. Diese Absicht scheiterte jedoch daran, daß Sie verhindert waren, an dem Empfang teilzunehmen. 10024 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Collet (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Fragen 130, 131 und 132): Trifft es zu, daß auch heule noch Studenten, die einmal an weiterführenden Schulen (höheren Schulen, Mittelschulen) Unterricht in „Politischer Gemeinschaftskunde" (Sozialkunde) erteilen wollen, zwei andere Fächer studieren müssen, weil es auch für zukünftige Pädagogen noch immer keinen l.ehrstutil für Politische Gemeinschaftskunde an den deutschen Universitäten gibt? Ist die Bundesregierung bereit, im Bildungsrat und im Rahmen ihrer sonstigen Möglichkeiten auf die Einrichtung solcher Lehrstühle hinzuwirken? Welches Studium empfiehlt die Bundesregierung den Abiturienten, die „Politische Gemeinschaftskunde" als eines ihrer späteren Unterrichtsfächer wählen wollen? Lehrstühle für politische Wissenschaften bzw. für Wissenschaft von der Politik oder für Politik gibt es in der Bundesrepublik an nahezu allen Universitäten und Technischen Hechschulen, insbesondere in den Fakultäten, in denen künftige Gymnasial- und Realschullehrer ihre wissenschaftlichen Studien absolvieren. Die im einzelnen unterschiedlichen Prüfungsordnungen der Länder verlangen jedoch generell zur Erteilung der Lehrbefähigung an den Gymnasien und Realschulen ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium in mindestens zwei Fächern. Diese grundsätzliche Regelung berücksichtigt wohlerwogene pädagogische und schulorganisatorische Belange, von denen abzuweichen auch im Falle der politischen Wissenschaft bzw. der Sozialkunde sicherlich nicht ratsam ist. Die Kultusminister der Länder sind seit Jahren bemüht, alle wissenschaftlichen Hochschulen ausreichend mit Lehrstühlen für politische Wissenschaften auszustatten. Hierzu bedarf es keiner Initiative der Bundesregierung. Nach der Saarbrücker Rahmenvereinbarung vom 29. 9. 1960 zur Ordnung des Unterrichts auf -der Oberstufe -der Gymnasien und den Rahmenrichtlinien vom 5. 7. 1962 für die Gemeinschaftskunde in den Klassen 12 und 13 der Gymnasien soll dieser Unterricht insbesondere Geschichte, Geographie und Sozialkunde umfassen. Zur Erteilung des Unterrichts in der Gemeinschaftskunde empfiehlt sich daher das Studium dieser Fächer. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 27. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mick (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 133) : Beabsichtigt die Bundesregierung, daraut hinzuwirken, daß mit der Zunahme des Reiseverkehrs zwischen der CSSR und Bundesrepublik Deutschland die Grenzübergangsstellen (hier Schirnding) in einen Zustand versetzt werden, die den Ansprüchen eines größeren Grenzverkehrs (u. a. Einrichtung sanitärer Einrichtungen, die es deutschen Grenzbeamten in Zukunft ersparen, Grenzgänger auf die CSSR-Seite zu verweisen, wenn sie sanitäre Einrichtungen in Anspruch nehmen müssen) genügen? Die Zollverwaltung bemüht sich, an allen Grenzübergangsstellen, die Größe und Ausstattung der Amtsplätze dem tatsächlichen oder zu erwartenden Verkehrsumfang anzupassen. Das schließt nicht aus, daß die Anlagen bei Stoßbetrieb oder unvorhersehbarem Verkehrsanstieg einmal nicht ausreichen. Die Abfertigungsanlagen beim Zollamt Schirnding-Landstraße wurden bei der Wiedereröffnung im Jahre 1956 im wesentlichen in dem Zustand belassen, in dem sie sich im Jahre 1948 befanden. Bis Mitte 1964 genügten die Anlagen vollauf, weil sich der Verkehr nur sehr zögernd entwickelte. Im Jahre 1964 stieg er dagegen sprunghaft an, und zwar von 12 744 im Jahre 1963 auf 98 000 Reisende im Jahre 1964. Der dadurch notwendig gewordene Umbau der Diensträume und der Ausbau des Abstellplatzes für 24 Lastkraftwagen war im Jahre 1967 abgeschlossen. Ein weiterer Ausbau ist geplant, hängt aber vom Abbruch der Dienstbaracke der Bayerischen Grenzpolizei ab, für die ein neues Dienstgebäude geplant ist. Im Rahmen der Baumaßnahmen wurden 1966 zwei Toiletten und im Frühjahr 1968 weitere zwei Toiletten im Zollamtsgebäude geschaffen. Seit Mai d. J. stehen drei Toiletten mit Waschgelegenheit für z. Z. bis zu 400 Reisende werktäglich zur Verfügung. An Feiertagen und an Wochenenden steigt die Zahl der Reisenden erheblich an. So wurden in der Zeit vom 15.-17. Juni 1968 insgesamt 1850 Fahrzeuge mit etwa 5300 Reisenden gezählt. Aber auch an den Tagen mit größerem Verkehr brauchten die Benutzer der Toiletten nicht über Gebühr zu warten. Mir ist nicht bekannt, daß man Reisende auf die Toilettenanlagen des tschechischen Zollamts Mühlbach hätte verweisen müssen. In dem neu zu errichtenden Dienstgebäude der bayerischen Grenzpolizei werden voraussichtlich weitere Toiletten für Reisende eingeplant. Es ist deshalb anzunehmen, daß die Anlagen auch bei einer weiteren Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs ausreichen werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 137) : Gibt es eine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach die zivilen Bediensteten im Rang hoher stehende Beamte oder Soldaten im Dienstgrad anreden sollen und Zuwiderhandelnde namentlich der Wehrbereichsverwaltung zu melden sind? Es existiert keine Anweisung oder Empfehlung des Bundesverteidigungsministeriums, wonach Zivilbedienstete ranghöhere Soldaten oder Beamte mit ihrer Dienstgradbezeichnung bzw. Amtsbezeichnung anreden sollen und Zuwiderhandelnde na- mentlich den Wehrbereichsverwaltungen zu melden sind. Es besteht keinerlei Rechtspflicht für Beamte und Arbeitnehmer, ranghöhere Beamte oder Soldaten mit der Amts- bzw. Dienstgradbezeichnung anzureden. Beamte haben auch keinen Anspruch darauf, zu verlangen, mit ihrer Amtsbezeichnung angesprochen zu werden. Es ist möglich, daß im nachgeordneten Bereich von zivilen oder militärischen Dienststellenleitern Empfehlungen der eingangs erwähnten Art herausgegeben worden sind. Ob das der Fall ist und ob solche Empfehlungen mit der Rechtslage übereinstimmen, wird gegenwärtig überprüft. Nach Abschluß der Überprüfung werde ich Ihnen eine umfassende und abschließende Auskunft geben. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Fragen 138 und 139) : Warum wird am Westhofener Kreuz für Autobahnbenutzer aus Richtung Hamm und Dortmund die Zufahrt nach hagen über die Sauerlandlinie — Abfahrt Hagen (Mitte) nicht angezeigt, obwohl von dort aus ein neugebauter vierspuriger Zubringer am verkehrsgünstigsten unmittelbar in die Innenstadt von hagen führt, während man von den angezeigten Abfahrten Hagen-Nord und Hagen-West aus über engere und verkehrsreiche Straßen die Inneustadt sehr viel ungünstiger erreicht? Ist die Bundesregierung bereit, die Beschilderung auf der Bundesautobahn und der B 54 am Westhofener Kreuz und zum Westhofener Kreuz so zu ergänzen, daß Fahrer mit dem Zielort Hagen über die Sauerlandlinie geleitet werden, uni ihnen Zeit und Mühe zu ersparen und um zugleich den innerstädtischen Verkehr in Hagen zu entlasten? Die Wegweisung im Autobahnkreuz Westhofen ist im Einvernehmen mit der Auftragsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Danach sollte der aus Richtung Kamen kommende Verkehr nach Hagen nicht im Autobahnkreuz auf die Sauerlandlinie abgelenkt, sondern wie bisher über die Anschlußstelle Hagen-Nord bzw. Hagen-West geleitet werden. Im Januar 1968 wurde der Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, zu dem Vorschlag des Hagener-Verkehrsvereins, den gesamten Verkehr nach Hagen aus nördlicher Richtung über die Anschlußstelle Hagen-Mitte zu leiten, Stellung zu nehmen. Die Antwort steht trotz mehrfacher Erinnerung noch aus. Die Wegweisung auf den Bundesfernstraßen erfolgt einheitlich nach den dafür geltenden Richtlinien und wird jeweils im Einzelfall gemeinsam mit der Auftragsverwaltung des Landes festgelegt, die wiederum die örtlich zuständigen Verkehrsbehörden dazu hört. Wenn das Land Nordrhein-Westfalen in der angeforderten Stellungnahme die Verkehrsführung nach Hagen über die Sauerlandlinie und die Anschlußstelle Hagen-Mitte befürwortet, wird die Wegweisung im Autobahnkreuz Westhofen entsprechend geändert werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Josten (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Fragen 140 und 141) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Wunsch der Bevölkerung von Bad Niederbreisig, daß durch den Bau einer vierspurigen Hochstraße an der Bergseite der Durchgangsverkehr der B 9 zukünftig geregelt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, den obigen Wunsch, welcher in einer Bürgerversammlung am 21. Juni 1968 in Bad Niederbreisig einstimmig gefaßt wurde, sorgfältig zu überprüfen mit dein Ziel, eine Lösung wie in Andernach oder Sinzig zu finden? Der Bundesminister für Verkehr ist darüber unterrichtet und damit einverstanden, daß die Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz eine bergseitige Entlastungsstraße zur B 9, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Bad Niederbreisig, untersucht. Über die technische Gestaltung dieser Straße kann erst Näheres gesagt werden, wenn das Ergebnis der Planungsuntersuchung vorliegt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 142) : Inwieweit sind die Klagen der Caravan-Besitzer berechtigt, daß in Deutschland Pkws mit Wohnwagen schlechtere Verkehrsbedingungen infolge der auf den Bundesautobahnen bestehenden Überholverbote hätten als in anderen europäischen Ländern? Derartige Klagen sind nicht berechtigt. Die Bundesrepublik Deutschland ist das mit Abstand verkehrsreichste Land Europas. Es ist deshalb naheliegend, daß bei uns im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einschneidendere Maßnahmen erforderlich sind als in anderen europäischen Ländern. Auch Überholverbote dienen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, also auch der Sicherheit der von Ihnen genannten Teilnehmer am Straßenverkehr. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Frey (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 143): Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die Finanzierung der Flughafenbahn zwischen dem Rhein-Main-Flughafen und dem Schienennetz der Deutschen Bundesbahn rechtzeitig bis zu dem in der Schriftlichen Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. Mai 1968 genannten Baubeginn sicherzustellen? Die Bundesregierung hat bereits die erforderlichen Schritte getan und wird dies weiter tun. Voraussetzung für die Klärung der Finanzierung ist zunächst die Festlegung des Gesamtumfangs des Flughafenbahnprojektes. Die hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe hat bereits konstruktive Lösungen erarbeitet. 10026 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 Im übrigen besteht im Augenblick kein Anlaß, anzunehmen, daß der vorgesehene Baubeginn 1969 wegen der noch offenen Finanzierungsfragen nicht eingehalten werden könnte. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 28. Juni 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mick (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Fragen 144 und 145) : Trifft es Zu, wie in einer Sendung des Ersten Deutschen Fernsehens in der Diskussion um den sowjetzonalen Fernsehfilm „Irrlicht und Feuer" von Herrn Gaus kommentiert wurde, daß die geschlossene Zeche Langenbrahm mit ihren ehemaligen Bergarbeiterwohnungsbeständen heute Geschäfte macht, deren Volumen und deren Gewinn erheblich über dem liegt, den die Zeche machte, als sie noch förderte? Ist nach der Stillegungsprämie, die die Zeche Langenbrahm erhalten hat, eine Wohnungspreispolitik, wie sie jetzt angeblich von der Wohnungsverwaltung dieser stillgelegten Zeche betrieben wird, gerechtfertigt? Die angesprochene Angelegenheit ist mir aus Pressemeldungen bekannt. Die ehemalige Langenbrahm-Steinkohlenbergbau A. G. in Essen ist mit Wirkung vom 31. März 1966 stillgelegt und firmiert seitdem unter der Firma Langenbrahm A. G. Essen. Bei der Stillegung hat das Unternehmen die ihm gesetzlich zustehende Stillegungsprämie ohne Verwendungsauflagen oder Verwendungsnachweis erhalten. Das über 100 Jahre alte Unternehmen verfügt über einen erheblichen Grundbesitz und über rund 2100 Wohnungen. Nach der Stillegung betätigt sich das Unternehmen als Grundstücksverwertungs- bzw. Wohnungsverwaltungsgesellschaft. Es verfügt über einen verhältnismäßig hohen Grundstücks- und Wohnungsbestand. Die in der Presse diskutierten hohen Gewinne stammen aus dem Verkauf der bisher unbebauten Grundstücke; sind zum Teil möglicherweise auch auf Mieterhöhungen bei dem alten oder freifinanzierten Wohnungsbestand zurückzuführen.. Genaueres war hierüber In der Kürze der Zeit noch nicht festzustellen. Jedenfalls dürfen bei Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln oder Kohleabgabemitteln gefördert worden sind, Mieterhöhungen nicht erfolgen. Beschwerden über unzulässige Mieterhöhungen sind bisher weder dem Bauministerium in Düsseldorf noch der Bundestreuhandstelle in Düsseldorf bekanntgeworden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 148) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit, durch uistfassende Information dazu beizutragen daß die Notlage der psychiatrischen - insbesondere der jugendpsychratrischen - Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland ins der Bevölkerung gerückt wird rind damit durch des Gewicht der öffentlichen Meinung eine nachhaltige Besserung erreicht werden kann? Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit einer intensiven Aufklärung der Bevölkerung über alle Fragen, die mit psychisch Kranken zusammenhängen, wobei unter psychisch Kranken nicht nur die Psychosen im engeren Sinn (Schizophrenie und manisch-depressives Irrsein), sondern auch Psychosen während der Schwangerschaft, im Klimakterium und im Alter sowie Psychoneurosen, Charakterstörungen und psychosomatische Störungen verschiedener Formen zu verstehen sind. Psychisch Kranke werden immer noch von Teilen der Bevölkerung abgelehnt und ignoriert, die damit zusammenhängenden Probleme verdrängt. Dies gilt auch für geistig und seelisch kranke Jugendliche. Nach Meinung der Bundesregierung muß die Gesellschaft lernen, nicht nur mit den psychisch Kranken zu leben, sondern auch die Verantwortung, die sie gegenüber ihren psychisch Kranken trägt, zu übernehmen und ihr gerecht zu werden. Um diese Aufgaben besser ins Bewußtsein der Bevölkerung zu rücken, gehören hierzu die Unterrichtung über das Wesen psychischer Krankheit, über die modernen Behandlungsmöglichkeiten, die Behandlungsdauer und die Heilungsaussichten. Durch erhebliche Fortschritte in der Rehabilitation psychisch Kranker können psychisch Kranke vor einer - manchmal das ganze Leben andauernden -Anstaltsunterbringung und vor der überaus häufigen Frühinvalidität oder auch Kriminalität bewahrt werden. Es ist möglich, durch intensive psychiatrische Behandlung in Verbindung mit früheinsetzenden, gezielten Rehabilitationsmaßnahmen und nach fürsorgerischen Gesichtspunkten ausgerichteter Nachsorge die Kranken oft schon nach 3monatigem stationären Aufenthalt zu resozialisieren, d. h. nicht nur in ihre Familie, sondern auch in Beruf und Gesellschaft wiedereinzugliedern. Die Angehörigen, die Mitarbeiter am Arbeitsplatz und die Umwelt müssen erkennen und akzeptieren, daß der psychisch Kranke genauso ein Kranker mit Aussicht auf Genesung wie jeder andere Kranke und auch nicht anders zu werten ist. Dabei geht es darum, das überkommene Tabu von den psychisch kranken oder psychisch krank gewesenen Menschen zu nehmen, sie in ihrer Persönlichheit anzuerkennen und zu würdigen. Nur aus einer solchen veränderten Einstellung gegenüber diesen Menschen läßt sich ihre Rehabilitation im Sinne einer Wiedereingliederung in das Gesellschafts- und Erwerbsleben verwirklichen. Hier muß sich die Aufklärung über die Familie und die Ärzteschaft hinaus an die breite Öffentlichkeit wenden. Es ist das Bestreben der Bundesregierung, durch intensive Aufklärungsarbeit u. a. durch die Einschaltung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Bevölkerung darüber zu unterrichten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1968 10027 Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundeministers Frau Strobel vom 28. Juni 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache Nachtrag zu V/3054 Frage 149) : Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über den Mangel an Plätzen in psychiatrischen Einrichtungen und die fehlenden Ärzte, Schwestern, Pfleger und weiteres Personal vor? Wie von dem Aktionsausschuß zur Verbesserung der Hilfe für psychisch Kranke beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge 1966 mitgeteilt wurde, gab es in der Bundesrepublik Deutschland 1964/65 in 59 psychiatrischen Landeskrankenhäusern 92 000 und in den Universitätskliniken - je nach Belegung mit neurologischen Kranken - 1500 bis 2000 psychiatrische Betten. 1965 standen in der Bundesrepublik Deutschland 1,8 psychiatrische Betten auf 1000 Einwohner zur Verfügung, während für die anderen medizinischen Disziplinen die Verhältniszahl 7,3 auf 1000 Einwohner beträgt. Im internationalen Vergleich verfügten die USA über 4,5, Schweden über 4,2 und England, Wales und die Schweiz über 3,5 psychiatrische Betten auf 1000 Einwohner. Eine Umfrage bei den Bundesländern 1966 ergab einen Bestand an jugendpsychiatrischen Betten von 5901, dem ein Bedarf von mindestens 7000 gegenüberstand. In den 59 Landeskrankenhäusern hat es 1965 etwa 700 Arztstellen gegeben, von denen 11'5 unbesetzt gewesen sind. Rechnet man Leitende Ärzte, Leiter von Spezialabteilungen (z. B. Röntgenabteilung, Abteilung für Enzephalographie und Laboratorien) sowie Krankheits- und Urlaubsvertretungen ab, so kommen auf einen Arzt etwa 200 his 300 Patienten. Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland sind von 6 psychiatrischen Landeskrankenhäusern nur 3 personell ausreichend besetzt. Insgesamt fehlen hier z. Z. 27 Ärzte und 260 Schwestern und Pfleger. Die Weltgesundheitsorganisation hat für psychiatrische Krankenhäuser, die keine Forschungsaufgaben zu erfüllen haben, auf je 30 Patienten einen Arzt vorgeschlagen. Der Wissenschaftsrat hat für Universitätskliniken für je 10 Kranke eine Arztstelle empfohlen, „weil die psychiatrische Forschung und Therapie besonders personell-intensiv ist." Um Auskunft über den gegenwärtigen Stand der psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, wird seit 1967 auf Veranlassung des Bundesministeriums für Gesundheitswesen durch den schon genannten Aktionsausschuß zur Verbesserung der Hilfe für psychisch Kranke beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge ein Forschungsvorhaben durchgeführt, von dem eingehende Hinweise über die Größe und Struktur ambulanter und stationärer psychiatrischer Einrichtungen erwartet werden können. Diese Erhebungen, die als Loseblattsammlung im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge erscheinen werden, sollen durch Untersuchungen über das Problem der in der Bevölkerung gegenüber psychisch Kranken, Krankheiten und Institutionen vorhandenen Vorbehalte ergänzt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christian Albrecht Haas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der FDP-Fraktion habe ich folgendes vorzutragen.
    Der Schwerpunkt des neuen, dreiteiligen Gesetzgebungswerkes liegt zunächst einmal in der vorgesehenen Grundgesetzänderung und hier vor allem in der geplanten Ergänzung des Art. 113. Auch die Opposition gibt zu und hat dies insbesondere früher durch die der FDP angehörenden Bundesfinanzminister wiederholt betont, daß das jetzt in Art. 113 des Grundgesetzes vorgesehene Erfordernis der Zustimmung der Bundesregierung bei ausgabeerhöhenden Gesetzesbeschlüssen nicht ausreicht. Lehnt die Bundesregierung ab, obwohl sie mit der Tendenz des Gesetzes selbst einverstanden ist, es vielleicht sogar selbst vorgelegt hat, aber gegen die im Laufe des Gesetzgebungsganges entstandenen Veränderungen Bedenken hat, so muß sie bei einer erneuten Einbringung ein neues und langwieriges Gesetzgebungsverfahren in Kauf nehmen, das sich häufig schon aus Zeitnot verbietet. Die Vereinfachung des Verfahrens, die mit der jetzigen Regelung vorgesehen ist, ist daher im Prinzip zu begrüßen.
    Das gilt vor allem von der Möglichkeit einer erneuten Stellungnahme durch das Parlament vor der Beschlußfassung. Ob aber die Möglichkeit der Einschaltung des Vermittlungsausschusses bereits in dieser Phase zweckmäßig ist, erscheint mir sehr zweifelhaft. Bisher sind wir in jedem Fall mit der Einschaltung des Vermittlungsausschusses nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat ausgekommen. Über diese in den neuen Absätzen 2 und 3 dieses Artikels vorgesehenen Modalitäten wird man sich bei der Ausschußberatung noch eingehend unterhalten können.
    Begrüßenswert ist auch, daß sich Art. 113 Abs. 1 nunmehr auch auf ausgabemindernde Gesetzesvorlagen bezieht.
    Die zu Art. 110 Abs. 1 bis 3 des Grundgesetzes vorgesehenen Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Vorhaben der Bundesregierung, in Zukunft die Haushaltspläne für zwei Jahre aufzustellen. Über die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme wird man sich während des Gesetzgebungsganges ebenfalls noch eingehend unterhalten müssen. Der ins Auge springende Vorteil einer starken Arbeitsvereinfachung in Exekutive und Legislative wird weitgehend durch die Notwendigkeit in Frage gestellt, die fünfjährige Finanzplanung alljährlich erstellen zu müssen. Hieraus und aus der Tatsache, daß die Wirkungen des öffentlichen Haushalts auf den Wirtschaftsablauf so frühzeitig wie möglich erkannt werden müssen, schon um den Forderungen des Stabilitätsgesetzes zu genügen, werden sich bei einem zweijährigen Turnus im zweiten Jahr so umfangreiche Änderungen des Zahlenwerks als notwendig erweisen, daß sich die Beibehaltung des Einjahresturnus vielleicht schon aus der Forderung einer möglichst großen Übersichtlichkeit und Klarheit des Haushalts ergibt. Man muß auch beachten, wie oft schon jetzt, unter der Geltung des bisherigen einjährigen Turnus, die Bundesregierung gezwungen war, einen Nachtragshaushalt oder sonstige Änderungswünsche vorzulegen. Jedenfalls bedarf auch die Entscheidung dieser Frage einer genauen Überlegung.
    Gegen den in Art. 109 Abs. 4 vorgesehenen Wegfall der Einschaltungsmöglichkeit des Vermittlungsausschusses bei nichtzustimmungsbedürftigen und dringlichen Gesetzesvorlagen und die geplante Verkürzung der Frist zur Stellungnahme des Bundesrats haben auch wir, ebenso wie der Bundesrat, starke Bedenken. Die Arbeitsfähigkeit und Einflußmöglichkeit des Bundesrates sollte nicht beschnitten, und eine Sonderregelung für einen Gesetzgebungsgang sollte vermieden werden. Es kann der Bundesregierung auch zugemutet werden, selbst dringliche Vorlagen rechtzeitig einzubringen.
    Eine entscheidende und zu begrüßende Änderung des Grundgesetzes liegt vor allem auch in der vorgesehenen Änderung des Art. 109 Abs. 3 des Grundgesetzes. Nunmehr werden für Bund und Länder die Haushaltsgrundsätze als neues Bundesrecht, auch als Bundesrahmenrecht für die Länder eingeführt und damit endlich die fast 50 Jahre alte Reichshaushaltsordnung, die als vorkonstitionelles Recht bisher weiter galt, außer Kraft gesetzt.
    Viele der in den Haushaltsgrundsätzen vorgeschlagenen Änderungen erscheinen schon von der Systematik und Organisation wie auch von der Technik her als begrüßenswert, z. B. die Schaffung von Großraumkassen unter Verwendung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen, die Durchführung des Fälligkeitsprinzips und die gesonderte Aufführung und damit Sichtbarmachung der Bindungsermächtigungen, jetzt Verpflichtungsermächtigungen genannt. Gerade hier lag ein entscheidender Nachteil der bisherigen Regelung. Die Aufgabe des Prinzips der Volldeckung für die nicht verbrauchten Ausgabereste mag eine gewisse Klarheit schaffen und vor allem optisch ein entstandenes Haushaltsdefizit verkleinern, kann aber auch dazu führen, daß viele

    Dr. Haas
    Restgelder am Ende des Haushaltsjahres einfach ausgekehrt werden, z. B. Zahlung vor Fertigstellung von Bauten geleistet und damit auf Mängelrügen vorzeitig faktisch Verzicht geleistet wird. Auch wird eine große Anzahl von Umschichtungsanträgen im folgenden Haushaltsjahr die Folge dieser Maßnahme sein; denn viele Ausgaben, vor allem auf dem Gebiete der öffentlichen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß immer mit Verzögerungen durchgeführt werden, müssen abgewickelt werden.
    Auch der Wegfall des außerordentlichen Haushaltes schafft erhebliche Probleme. Aber die Grenzen zwischen ordentlichem und außerordentlichem Haushalt waren schon bisher flüssig und sind je nach Ergiebigkeit des Kreditmarktes hin und her verschoben worden. Natürlich ist jetzt die unbedingte Notwendigkeit der Aufstellung einer Finanzierungsübersicht, wie vorgeschlagen, gegeben.
    Da der Finanzplanungsrat durch Verwaltungsvereinbarung der Länder bereits de facto institutionalisiert ist, wollen wir gegen seine Einführung de lege in die Haushaltsgrundsätze keinen Einspruch erheben. Schließlich stellt der Finanzplanungsrat das Korrelat zum Konjunkturrat des Stabilitätsgesetzes dar und eröffnet auch den kommunalen Spitzenverbänden das notwendige Mitspracherecht und der Deutschen Bundesbank zumindest eine Informationsmöglichkeit. Beides ist richtig.
    Dagegen durfte es den Aufgabenbereich dieses Rates übersteigen, wenn er Schwerpunkte setzen würde. Für den Bund muß die Bundesregierung sich vor der Erstellung des Haushaltsplanes ohnedies über die Schwerpunktsetzung im klaren sein. Für die Länder und Gemeinden sollte man die Setzung von Schwerpunkten denjenigen überlassen, welche — wie Bürgermeister Weichmann im Bundesrat ausgeführt hat - der Problematik, insbesondere der Infrastruktur, am nächsten sind, nämlich den Gebietskörperschaften selbst. Die Mitwirkung beider Räte, sowohl des Konjunkturrates wie des Finanzplanungsrates, bei einer Aufgabe, nämlich finanzpolitisch das sogleich durchzuführen, was konjunkturpolitisch geboten ist, ergab sich schon bei der Beratung der Materie des Stabilitätsgesetzes.
    Noch ein Wort zur Neuregelung der Kreditfinanzierung. Der Entwurf verläßt den bisherigen Grundsatz, Kredite „nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für werbende Zwecke aufzunehmen". Gewiß war diese Bestimmung der Reichshaushaltordnung zu eng. Aber schießt nicht die neue Regelung des Art. 115 des Grundgesetzes, als Maßstab künftig die Summe der geplanten Investitionen gelten zu lassen, ja in Ausnahmefällen auch noch darüber hinausgehen zu können, über das wünschenswerte Ziel hinaus? Der sehr große Umfang der Neuverschuldung auf dem Kreditmarkt im lautenden und im vergangenen .lehr, der nur durch eine völlig exzeptionelle Situation erklärt werden kann, sollte uns davon abhalten, ein so hohes Limit für Neuverschuldungen im Grundgesetz zu akzeptieren. Auch im Bundesrat sind Bedenken hiergegen laut geworden.
    Zuni Schluß: Zuch die beste Haushaltsordnung kann nicht mehr Geld schaffen, noch nicht einmal durch zweifellos vorhandene Rationalisierungseffekte. Die hier später ersichtlichen Einsparungen werden noch auf viele Jahre durch technische Neubeschaffungen sehr kostspieliger Art, z. B. Ankauf vieler Datenverarbeitungsmaschinen, mehr als aufgefressen. Dennoch ist im ganzen gesehen das vorgelegte dreiteilige Haushaltsreformwerk auch vom Standpunkt. der Opposition aus gesehen zu begrüßen. Das Gesetzeswerk war überdies im wesentlichen schon fertiggestellt, als Ihr Herr Vorgänger im Amt, Herr Bundesfinanzminister, dieses Amt verlassen hat.

    (Beitall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schoettle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute dem Hohen Hause vorgelegten drei Gesetze stellen den haushaltspolitischen Teil der Verfassungsreform dar, die wir in dieser Legislaturperiode, wie ich hoffe, im ganzen zu einem vorläufigen Ende werden führen können. Unser Grundgesetz teilt das Schicksal aller geschriebenen Verfassungen: sie müssen in gemessenen Zeiträumen den Bedürfnissen einer neuen Zeit angepaßt, sie müssen revidiert werden, wenn sie nicht zur Fessel für die Entwicklung der Ordnung der Gemeinschaft werden sollen. Freilich dürfen dabei die Grundsätze, auf denen die Verfassung ruht, nicht angetastet werden - Grundsätze, die durch das Grundgesetz selbst als unveränderbar bezeichnet worden sind.
    Die Reform des Haushaltsrechts ist seit langem fällig gewesen. Wir - und nicht. wir allein - haben bei den Haushaltsdebatten der Vergangenheit immer wieder ihre Notwendigkeit betont. Die politische Praxis der Jahre seit der Begründung der Bundesrepublik hat Grenzen und Schwächen der bestehenden Verfahrensweisen gezeigt und die Erfahrungen und Einsichten ergeben, aus denen nun nach unablässigem Drängen aus dem politischen und wissenschaftlichen Bereich, nach intensiven Vorarbeiten von Haushaltsfachleuten und vor allem nach gründlicher Abstimmung zwischen Bund und Ländern endlich beratungsreife Entwürfe hervorgegangen sind. Ich darf für meine Fraktion dieses Ergebnis mit Genugtuung feststellen, um so mehr, als ich und meine Freunde an dem jahrelangen Drängen nach einer Reform nicht ganz unbeteiligt gewesen sind. Das gilt natürlich auch für die Kollegen der anderen Fraktionen, die aus ihren Erfahrungen im Haushaltsausschuß heraus an den Bemühungen um eine Reform beteiligt waren.
    Vor beinahe dreizehn Jahren, im Sommer 1955, hat eine Studienkommission des Haushaltsausschusses, an der neben drei Mitgliedern des Ausschusses auch ein Vertreter des Bundesfinanzministers und ein Vertreter des Bundesrechnungshofes teilnahmen, diesem Haus einen Bericht über die amerikanischen Budgetverhältnisse und -methoden vorgelegt, mit dem ausgesprochenen Ziel, die Reform unseres eigenen Haushaltsrechts voranzutreiben. Wenn es dann noch ein gutes Dutzend Jahre bis zu den heutigen Vorlagen gebraucht hat, so ist das aus der Kompli-



    Schoettle
    ziertheit der Sache ebensowohl wie aus den Schwierigkeiten zu erklären, die unsere föderative Grundordnung bietet. Wenn wir am Ende der Beratungen in diesem Hause sagen könnten: Was lange währt, wird endlich gut, so dürften wir uns alle glücklich preisen, obwohl auch in diesem Fall gelten muß, was die Engländer zu sagen pflegen: „Ob der Pudding gut ist, merkt man erst beim Essen." Nämlich bei der Anwendung der Beratungsergebnisse in der Praxis des haushaltspolitischen Alltags.
    Welche Bedeutung kommt nun diesem dreiteiligen Gesetzentwurf zu? Der Herr Bundesfinanzminister hat bei der Einbringung schon auf einen erheblichen Teil der Problematik hingewiesen, und da wir von der gleichen Sache reden, ist es unvermeidlich, daß bei der prinzipiellen Auseinandersetzung mit den Entwürfen auch häufig die gleichen Punkte berührt werden. Wenn also jetzt irgendwie etwas nach Wiederholung klingt, so ergibt sich das einfach aus der Sache.
    Welche Bedeutung haben diese Entwürfe? Das ist die Frage, die jenseits von allen Einzelheiten, über die in den Ausschüssen noch zu reden sein wird, in dieser ersten Beratung der Haushaltsreform zu stellen ist.
    Die drei Teile des Entwurfs stehen in einem engen sachlichen und gedanklichen Zusammenhang miteinander. Oder besser gesagt: obwohl von verschiedener verfassungsrechtlicher Qualität, ergibt sich aus der Änderung der Grundgesetzartikel notwendigerweise das Gesetz über die Haushaltsgrundsätze von Bund und Ländern und aus diesem wieder die neue Bundeshaushaltsordnung als die konkrete Anwendung der Grundsätze auf die Bedürfnisse des Bundes, die eine Ablösung der altehrwürdigen RHO erfordern.
    Die drei Gesetze sind nicht gerade die Krönung, aber doch ein wichtiger Eckpfeiler des Reformgebäudes, das seit dem vorigen Jahr im Entstehen begriffen ist in Gestalt des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes, der mittelfristigen Finanzplanung und der Entwürfe für die Finanzreform.
    Alle diese Reformmaßnahmen stehen in einem engen Zusammenhang miteinander — nicht zuletzt als Ausdruck der zunehmenden Verflechtung von Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik. Wir verlassen mit diesen Reformen die Ära der fiskalischen und kameralistischen Denkweise und streben an, die Haushalts- und Finanzwirtschaft der öffentlichen Hand den Erfordernissen des modernen Industriezeitalters — bei föderativem Staatsaufbau — anzupassen. Das bedeutet, daß wir Verfahrensregeln schaffen müssen, um neben den sich aus der Deckung des öffentlichen Bedarfs ergebenden Aufgaben in zunehmendem Maße mit der Haushaltspolitik der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Dies verlangt der stetig wachsende Umfang des öffentlichen Haushalts und die zwischen dem privaten und staatlichen Sektor unserer Volkswirtschaft bestehenden wechselseitigen Wirkungen. Der Herr Bundesfinanzminister hat schon darauf hingewiesen, wie sich das Gewicht der öffentlichen Haushalte im Laufe der letzten Jahrzehnte verändert hat. Die Gesetze zur Haushaltsreform werden in verfahrensrechtlicher Hinsicht auch die Grundsatzregeln zu ergänzen haben, die das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft aufstellt.
    Diese Anforderungen an eine moderne Haushaltswirtschaft können aber nur dann realisiert werden, wenn alle Gebietskörperschaften handlungsfähiger werden auf der Grundlage von gemeinsamen Rechtsvorschriften für die Haushaltswirtschaft. Mit der Grundgesetzänderung vom Juni vorigen Jahres wurde bereits für die gesamte öffentliche Haushaltswirtschaft zwingend vorgeschrieben, daß Bund und Länder bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen haben und daß durch zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz Grundsätze für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufgestellt werden können. Nun schaffen wir durch eine weitere Änderung des Art. 109 des Grundgesetzes abschließend noch die verfassungsrechtliche Grundlage für ein in Bund und Ländern übereinstimmendes Haushaltsrecht, das seine Regelung im Entwurf des Haushaltsgrundsätzegesetzes findet.
    Damit wird endlich auch der Vergleichbarkeit der Haushalte von Bund und Ländern der Weg bereitet. Die bisher fehlende Vergleichbarkeit hat in der Vergangenheit das Klima bei den Finanzverhandlungen zwischen Bund und Ländern immer wieder stark beeinträchtigt. Für die Zukunft ist die Vergleichbarkeit der Haushalte ein entscheidendes Instrument für das Wirksamwerden des Finanzplanungsrates, der die mittelfristige Finanzplanungen von Bund und Ländern zu koordinieren hat. Wir begrüßen es, daß der Finanzplanungsrat nunmehr gesetzlich verankert wird, wie es meine Fraktion bereits im Oktober 1967 beantragt hat, nachdem der Rat inzwischen durch Vereinbarungen mit den Ländern seine schwierige Arbeit zur Abstimmung der mittelfristigen Finanzplanung für 1968 und 1972 aufgenommen hat.
    Die Neufassung des Art. 110 des Grundgesetzes hält an den klassischen Etatprinzipien der Vollständigkeit und der Einheit sowie am Gebot des Haushaltsausgleichs fest. Neu ist hingegen die Möglichkeit, mehrjährige Haushaltspläne aufzustellen, wobei eine Teilung in Verwaltungs- und Finanzhaushalt sowie deren zeitliches Überlappen zulässig sind. Wir begrüßen diese Entwicklung; damit fällt künftig die Gliederung in ordentlichen und außerordentlichen Haushalt weg. Wir sind dafür dankbar, da wir uns von dem Zweijahreshaushalt eine rationellere Beratungsweise versprechen, die es erlaubt, sich mehr auf die politischen Probleme des Haushalts zu konzentrieren. Die bisherige Zweiteilung, die sich nach der Art der Finanzierung richtete, war wenig aussagekräftig, und ihr Wegfall entspricht lange erhobenen Forderungen, den Haushaltsplan nach ökonomisch bestimmten Ausgabearten zu gliedern.
    Zur Sichtbarmachung des Kreditbedarfs ist dem Haushaltsplan künftig neu eine Finanzierungsübersicht beizugeben, die den Saldo zwischen den Ausgaben und den laufenden Einnahmen darstellt.



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    Diese Darstellungsform soll die Ordnungsfunktion des bisherigen außerordentlichen Haushalts übernehmen und zugleich die Aussagefähigkeit des Haushaltsplans in Finanz- und volkswirtschaftlicher Sicht fördern. Diese Finanzierungsübersicht ist Teil der neuen Haushaltssystematik. Sie soll nach der Begründung des Regierungsentwurfs drei Grundforderungen erfüllen, sie soll erstens den ökonomischen Gehalt des Haushalts und die Wirkungen der finanzpolitischen Entscheidungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ausweisen, zweitens Auskunft darüber geben, in welchem Umfang einzelne Aufgaben erfüllt werden, drittens die haushaltsmäßigen Erfordernisse bei Aufstellung, Ausführung und Abschluß des Haushalts berücksichtigen.
    Zur Erreichung dieses Ziels wird der Haushaltsplan künftig nach dem neuen Gruppierungsplan aufgestellt, der mit Ländern und Gemeinden abgestimmt ist, so daß die Vergleichbarkeit zwischen den Gebietskörperschaften gewährleistet ist, ohne strukturbedingte Unterschiede zu ignorieren. Hinzu kommt wie bisher ein allerdings verbesserter Funktionenplan, der die Erfordernisse der Datenverarbeitung berücksichtigt. Als Zusammenfassung wird es außerdem einen Haushaltsquerschnitt geben. Wir hoffen, daß damit die Durchsichtigkeit des Haushalts erhöht wird und notwendige Unterlagen zur finanz-
    und wirtschaftspolitischen Entscheidung schnellstens zur Verfügung gestellt werden können.
    Die nach Art. 109 des Grundgesetzes gebotene Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Erfordernisse bei der öffentlichen Haushaltswirtschaft hat auch auf die staatliche Kreditwirtschaft ihre Auswirkung und schlägt sich in einer Änderung des Art. 115 des Grundgesetzes nieder, abgesehen von der ohnehin notwendigen Klarstellung einiger Zweifelsfragen. Die Bedeutung der öffentlichen Verschuldung, d. h. der Kreditfinanzierung öffentlicher Ausgaben wurde in der hinter uns liegenden Phase der wirtschaftlichen Rezession auch für die Skeptiker einsichtig. Ohne die vom öffentlichen Haushalt ausgehenden Impulse durch kreditfinanzierte Investitionsausgaben wäre die Konjunkturflaute und die drohende Massenarbeitslosigkeit keinesfalls so gezielt abgewendet worden. Der Vorschlag der Bundesregierung trägt der Bedeutung des öffentlichen Kredits Rechnung. Wir halten die Regelung für sinnvoll, daß künftig die Einnahmen aus Krediten „in der Regel" die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten „Ausgaben für Investitionen" — gegenüber bisherigen „Ausgaben zu werbenden Zwecken" bei „außerordentlichem Bedarf" — nicht überschreiten dürfen. Der Bereich der Kreditfinanzierung wird damit unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter gezogen. Im übrigen gilt die Beschränkung auf die Investitionsausgaben nicht im Falle einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Nach der Begründung der Regierungsvorlage darf die Kredithöhe im Falle einer das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gefährdenden Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit die Summe der Ausgaben für Investitionen überschreiten. Auch diese Regelung ist sinnvoll und notwendig, wie uns die jüngste
    Vergangenheit gelehrt hat. Mit dieser Umorientierung der staatlichen Kreditwirtschaft wird der bisherige objektgebundene Deckungsgrundsatz durch eine modernere, situationsbezogene Betrachtungsweise abgelöst. Voraussetzung für die Kreditaufnahme bleibt unverändert die Ermächtigung durch ein Bundesgesetz, so daß die Haushaltsrechte des Parlaments in jedem Fall gesichert bleiben.
    In diesem Zusammenhang ist noch hervorzuheben, daß der Regierungsentwurf des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung für die Kreditaufnahme — in Abweichung vom allgemeinen Grundsatz der Bruttoveranschlagung — künftig die Nettoveranschlagung vorsieht. Wir haben wiederholt bei den Diskussionen um die vertretbare Höhe der Verschuldung darauf hingewiesen, daß nicht die Brutto-, sondern die Summe der Nettoneuverschuldung die ökonomisch relevante Größenordnung darstellt. Dem wird in diesen Entwürfen Rechnung getragen.
    Ich muß es mir aus Zeitgründen versagen, auf weitere Einzelbestimmungen der Regierungsentwürfe auch nur in den Grundzügen einzugehen. Wir werden in den Ausschußberatungen über die Fragen zu sprechen haben, die mit der Durchführung des Fälligkeitsprinzips, also der Darstellung der reinen Geldbewegungen im Bundeshaushalt, mit der Neuregelung der Verpflichtungsermächtigungen, früher Bindungsermächtigungen, der größeren Beweglichkeit beim Haushaltsvollzug, den Vorschriften über die Vermögenswirtschaft und die Vermögensrechnung, der Weiterentwicklung der Rechnungsprüfung usw. zusammenhängen. Alles das sind Probleme, die der Einzelberatung im Ausschuß vorbehalten bleiben müssen.
    Lassen Sie mich abschließend die für den Politiker wichtige Frage untersuchen, welchen Einfluß die Regierungsentwürfe auf die Stellung des Parlaments haben und ob und wie weit sie das Verhältnis von Legislative und Exekutive verändern können. Die bedeutsamste Rolle spielt in diesem Zusammenhang die vorgeschlagene Änderung des Art. 113 des Grundgesetzes. In der jetzigen Fassung gab dieser Artikel der Bundesregierung ein Vetorecht gegenüber Ausgabenbeschlüssen des Parlaments mit der Folge, daß die gesamte Gesetzvorlage verfällt. Wir alle wissen, daß sich die Anwendung dieser Vorschrift in prekären Situationen wie z. B. im Wahljahr 1965 nicht bewährt hat, d. h. sie wurde praktisch nicht angewandt. Bekanntlich hatte die Bundesregierung früher zwar wiederholt mit der Anwendung des Art. 113 gedroht, aber letzten Endes doch die Konsequenzen gescheut, einmal gegen die politischen Absichten ihrer eigenen Parlamentsmehrheit hart vorzugehen und zum anderen im Falle der Zustimmungsverweigerung nicht nur den überhöhten Ausgabebeschluß des Parlaments, sondern auch die eigene Regierungsfassung zu Fall bringen zu müssen.
    Inzwischen ist allerdings seit Bestehen der Großen Koalition Entscheidendes zur Sicherung der Haushaltswirtschaft getan worden. Das Stabilitäts-
    und Wachstumsgesetz sowie die mittelfristige Finanzplanung geben künftig Grundlagen für eine



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    vorausschauende und koordinierende Politik, die dem Parlament die qualitativen und quantitativen Zielvorstellungen der Bundesregierung für einen mehrjährigen Planungszeitraum verdeutlichen soll und an der der parlamentarische Gesetzgeber seine eigenen Beschlüsse messen kann. Insoweit hat die Bedeutung des Art. 113 als Eingriffsinstrument der Bundesregierung gegenüber dem Parlament eine Wandlung erfahren. Dennoch ist dieser Art. 113 nicht zu entbehren, und seine Änderung mit dem Ziele einer verstärkten Praktikabilität ist auch nach unserer Auffassung wichtig.
    Bei der Neufassung des Artikels wird sich als Kernfrage die nach der Abgrenzung der politischen Verantwortlichkeit des Parlaments und der Regierung stellen. Weder das englische System der Selbstbeschränkung des Parlaments durch die Standing Order 78 noch z. B. Art. 50 der französischen Verfassung ist auf das deutsche Verfassungsrecht übertragbar, wenn die Position des Parlaments — vor allem hinsichtlich seines Bewilligungsrechts und seines Initiativrechts — nicht entscheidend verändert werden soll.
    Die Bundesregierung macht deshalb in ihrem Entwurf den Versuch, das Fallbeil ihrer Zustimmungsverweigerung künftig in gegebener Situation langsamer — also erst nach Ausschöpfung aller Kompromißmöglichkeiten — gegen finanzwirksame Gesetzesbeschlüsse des Parlaments anzuwenden. Abgesehen davon, daß künftig das Zustimmungsrecht der Bundesregierung nicht nur auf ausgabenwirksame Gesetze, sondern logischerweise auch auf einnahmemindernde Gesetzesbeschlüsse anwendbar sein soll, sieht die Neufassung des Art. 113 folgendes vor: Bevor der Bundestag haushaltswirksame Beschlüsse faßt, ist der Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens hat die Bundesregierung das Recht, anstatt sogleich über die Zustimmung entscheiden zu müssen, eine erneute Beschlußfassung des Bundestages oder die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Auch Bundestag und Bundesrat können die Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes verlangen, falls die Bundesregierung ihre Zustimmung verweigert hat oder falls sie diese nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Beschlußfassung des Bundestages erteilt und von ihren Rechten nach erneuter Beschlußfassung des Bundestages oder der Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht Gebrauch gemacht hat. Der Bundestag hat erneut Beschluß zu fassen, wenn der Vermittlungsausschuß eine Änderung des Gesetzesbeschlusses vorschlägt.
    Dieses Verfahren erlaubt eine Vielzahl von Varianten für die Ausschöpfung politischer Einigungsmöglichkeiten; aber es hat in seiner Perfektion - das muß man sehen — eine langwierige Prozedur zur Folge. Der Bundesrat hat deshalb die Einführung von Fristen empfohlen, damit das Verfahren nach Art. 113 im Streitfall in einem übersehbaren Zeitraum zu Ende geführt werden kann. Trotz der angemeldeten Bedenken der Bundesregierung gegen die Einführung von Fristen werden wir bei den Ausschußberatungen derartige Überlegungen eingehend zu prüfen haben. Diese eingehende Prüfung sollte sich meines Erachtens auch auf die Formulierung des Herrenchiemseer Verfassungsentwurfs zu Art. 113 erstrecken, für die sich seinerzeit die sozialdemokratischen Vertreter ausgesprochen hatten. Auch eine Überarbeitung des § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages wird in diese Prüfung einzubeziehen sein, zumal dem Haus ohnehin zu diesem Thema Änderungsanträge bereits vorliegen.
    Im Grundsatz ist die Absicht des Regierungsentwurfs zu begrüßen, wieder eine klarere Trennung zwischen der Budgetbewilligung, der Haushaltskontrolle durch das Parlament und dem Haushaltsvollzug durch die Verwaltung vorzunehmen. In dieser Beziehung ist in den letzten Jahren manches verschoben worden. Das Parlament mit seinem Haushaltsausschuß ist in einem nach meiner Meinung vielzu hohen Umfang immer wieder in den Vollzug des Haushaltes einbezogen worden, eine Entwicklung, die man nicht begrüßen kann. Wenn das abgebaut wird, kann man darüber nur glücklich sein.
    Die Verwaltung hat — uni dieses Thema etwas zu vertiefen z. B. bei notwendigen Abweichungen vom bewilligten Haushaltsplan in zunehmendem Maße von dem Instrument der über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gebrauch gemacht, anstatt Nachtragshaushalte verabschieden zu lassen, bei denen der Bundesrat und der Bundestag im normalen Gesetzgebungsweg einzuschalten gewesen wären. Diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die inzwischen ein beträchtliches Ausmaß angenommen haben und z. B. 1966 rund 2,4 Milliarden DM oder 3,5 % des Etatvolumens betragen haben, können vom Parlament nur nachträglich im Rahmen des Verfahrens zur Entlastung der Bundesregierung für die Haushaltsrechnung zur Kenntnis genommen werden. Die SPD hat diese Entwicklung wiederholt als Aushöhlung des parlamentarischen Bewilligungsrechtes kritisiert. Auch der in den letzten Jahren verstärkte Brauch, daß hilfsweise der Haushaltsausschuß des Bundestages vom Bundesfinanzminister vor seiner Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben um zustimmende Kenntnis ersucht wird, ist keine Lösung, die den Gesamtinteressen des Parlaments auf die Dauer Rechnung trägt.

    (Abg. Dichgans: Sehr richtig!)

    Dieses Mitwirken eines Parlamentsausschusses beim Vollzug des Haushaltsplanes kann die nachfolgende Kontrolle des Gesamtparlamentes unter Umständen präjudizieren.
    Deshalb ist der Versuch zu begrüßen, mittels eines vereinfachten Verfahrens in der neuen Fassung des Art. 110 die Nachtragsgesetzgebung wieder attraktiver zu machen. Wir begrüßen dieses Bemühen der Bundesregierung und werden es durch die Bereitschaft unterstützen, zu prüfen, ob im Interesse der Wiederbelebung der Nachtragshaushaltsgesetzgebung und damit der Stärkung des parlamentarischen Budgetbewilligungsrechtes der Bundestag nicht auch zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen



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    sollte, indem er sich in dringenden Fällen auf eine Lesung beschränkt. Bei einer solchen Bereitschaft des Bundestages würde dem Bundesrat vielleicht auch die Zustimmung zur Verkürzung der für ihn bisher geltenden Fristen leichter gemacht werden.
    In den Fragenkomplex der klaren Trennung der legislativen und der Exekutivaufgaben im Bereich der Haushaltspolitik gehört auch eine Überlegung, die den Bundesrechnungshof betrifft: Das Gesetz über den Bundesrechnungshof tritt am 1. .Januar 1970 außer Kraft. Ein neues Organisationsgesetz müßte bald, möglichst noch in dieser Legislaturperiode, verabschiedet werden. Dabei sollten wir darauf Wert legen, daß die Position des Rechnungshofes im Aufbau der Gewalten näher an das Parlament herangerückt wird. Er ist ein Kontrollorgan gegenüber der Regierung, das dem Parlament und seiner Kontrollaufgabe nähersteht als der Regierung, die er kontrollieren soll, die aber nach dem geltenden Recht seine Führung bestimmt. Ich halte diesen Sachverhalt für prüfungswürdig. Die Möglichkeit der Abhängigkeit des Kontrollorgans von der zu kontrollierenden Institution sollte ausgeschaltet werden. Ebenso sollte geprüft werden, ob die Personalunion zwischen dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes und dem Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zweckmäßig ist.
    Lassen Sie mich schließlich noch ein Thema behandeln, das mir seit Jahren besonders am Herzen liegt. Wir beklagen alle miteinander zwei Tatsachen: 1. daß wir als Gesetzgeber jedes Jahr nicht das Verfassungsgebot einhalten können, wonach der Haushaltsplan vor Beginn des Rechnungsjahres durch Gesetz festzustellen ist; 2. daß wir ohne große Lust die erste Lesung des Haushaltsplanes im Bundestag absolvieren, weil schon Wochen vorher die interessanten und politisch wichtigen Fragen in aller Munde sind. Fast mit Neid sehe ich in diesem Falle nach England, wo die ganze Nation mit Spannung die Vorlage des Etats am „budget day" erwartet.
    Diese Überlegungen und die Sorgen des Bundesrates um seine Beratungsfristen veranlassen mich und meine Freunde zu einem Vorschlag, der bei den weiteren Beratungen ernsthaft zu prüfen ist. Es ist folgendes: Für Haushaltsgesetze sollte die Vorlage des Regierungsentwurfs gleichjeitig an Bundesrat und Bundestag erfolgen. Die gleichzeitige Einbringung von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung bei Bundestag und Bundesrat war seinerzeit generell vom Parlamentarischen Rat bis einschließlich der zweiten Lesung am 12. Januar 1949 vorgesehen. Dann haben sich bei den Beratungen Veränderungen ergeben, bei denen schließlich die heutige Regelung herausgekommen ist. Ich meine, wir sollten mindestens hinsichtlich der Haushaltsgesetze uns noch einmal intensiv mit dem sogenannten Recht des „ersten Votums" des Bundesrates beschäftigen.
    Die von mir vorgeschlagene Lösung bietet gegenüber der jetzigen Regelung einige Vorteile:
    1. Die Rechte des Bundesrates brauchen nicht geschmälert zu werden. Im Gegenteil, sie könnten seinen Wünschen entsprechen, indem seine Beratungsfrist für Haushaltsgesetze bei gleichzeitiger Vorlage an Bundestag und Bundesrat auf mindestens sechs Wochen ausgedehnt wird. Es käme dann lediglich auf das Zusammenspiel der beiden Häuser an.
    2. Der Vorschlag der Bundesregierung in § 30 des Entwurfs der neuen Bundeshaushaltsordnung könnte zweckmäßiger ausgestaltet werden. Ich halte es nicht für angebracht, daß nach der Fassung der Regierungsvorlage die Bundesregierung acht Wochen Zeit erhält für ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates, die dieser innerhalb von drei Wochen erarbeitet haben muß. Außerdem — das hätte eine Änderung zugunsten der Regierung zur Folge - erscheint mir der in § 30 der Bundeshaushaltsordnung vorgesehene Vorlagetermin für den Entwurf des Haushaltsgesetzes an den Bundesrat zum 15. Juni zu früh, wenn man bedenkt, daß gleichzeitig mit dem Haushaltsplan die mittelfristige Finanzplanung vorzulegen ist.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

    3. Damit komme ich zum dritten Vorteil, der sich bei gleichzeitiger Vorlage an Bundestag und Bundesrat ergibt. Je bedeutsamer der öffentliche Haushalt für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird, desto wichtiger ist größtmögliche Realistik bei der Aufstellung des Haushaltsplans. Sie wird um so mehr gewährleistet, je mehr der Zeitpunkt der Planaufstellung und der Planberatung an den Zeitpunkt der Haushaltsplanperiode heranrückt. Jetzt haben wir einen gewaltigen Abstand zwischen der Aufstellung des Bundeshaushalts und seiner endgültigen Verabschiedung. Die Regierung hätte bei späterem Vorlagetermin, der sich bei gleichzeitiger Vorlage an Bundesrat und Bundestag verwirklichen läßt, mehr Zeit für die umfangreichen Vorarbeiten, die erforderlich sind für die Bearbeitung gesamtwirtschaftlicher Zielprojektionen als Basis für die jährlich anzupassende mittelfristige Finanzplanung und für die Aufstellung des Haushaltsplanes, der in die mittelfristige Planung einzubetten ist und auch den kurzfristigen konjunkturellen Erfordernissen Rechnung zu tragen hat. Für die Bundesregierung wären also bei späterem Vorlagetermin die Schätzungsunterlagen realistischer; für das Parlament würde entsprechend die Ausübung seines Bewilligungsrechtes effektiver.
    Schließlich will ich noch einmal nachdrücklich darauf aufmerksam machen, daß die gleichzeitige Vorlage des Haushaltsplans an Bundesrat und Bundestag die Rolle des Parlaments erheblich stärken könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Parlament wäre dann wieder der Ort, an dem der Haushalt, der nicht zu Unrecht als Schicksalsbuch der Nation bezeichnet wird, mit Priorität von den politischen Verantwortlichen aktuell diskutiert würde.
    Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der parlamentarischen Demokratie.
    Angesichts der Bedeutung der Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zur Haushaltsreform wird meine Fraktion alles ihr Mögliche dazu beitragen,



    Schoettle
    um eine schnelle Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.
    Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung! Verfassungsänderung und neue Ordnungen des Haushaltsrechts sind notwendig. Aber ihre Absichten werden nur dann verwirklicht werden können, wenn bei allen Beteiligten der politische Wille vorhanden ist, im Alltag der Gesetzgebung nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Geist der Gesetze gerecht zu werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dies gilt ganz allgemein und im besonderen erst recht, wenn es sich um ein Gebiet wie die Haushalts- und Finanzpolitik handelt. Denn nirgends im Bereich der Gesetzgebung ist die Versuchung so groß, durch Befriedigung von Wünschen und Begehren Freunde und Wählerstimmen zu gewinnen.
    Die Haushaltspolitik ist eines der entscheidenden Elemente der Finanzpolitik. Sie muß sich im Rahmen der finanzpolitischen Planung vollziehen. Dieser Rahmen darf nicht nach Belieben und politischer Konjunkturlage gesprengt werden. Situationen wie die von 1965 dürfen sich nicht wiederholen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dieses Haus muß sich bei seinen finanz- und haushaltspolitischen Entschlüssen in der Zukunft jene Selbstbeschränkung auferlegen, die allein den Gesetzen, über die wir heute beraten, ihre volle Wirksamkeit verleihen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)