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    Deutscher Bundestag 183. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1968 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9901 A Fragestunde (Drucksachen V/3054, zu V/3054, V/3080) Fragen des Abg. Moersch: Einrichtung einer Bundeszentrale für Öffentlichkeitsarbeit — Frage der Leitung Diehl, Staatssekretär 9901 B Moersch (FDP) . . . . . . . 9902 A Dorn (FDP) 9903 A Ollesch (FDP) 9903 C Spitzmüller (FDP) . 9903 C, 9905 A Ertl (FDP) 9904 A Genscher (FDP) 9904 C Jung (FDP) 9905 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 9905 B Freiherr von Gemmingen (FDP) . 9906 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9906 B Dr. Imle (FDP) 9907 A Rollmann (CDU/CSU) 9907 B Frage des Abg. Moersch: Pläne für neue Aufgabenstellung und Organisation der Bundeszentrale für politische Bildung Scheel, Vizepräsident 9907 C Diehl, Staatssekretär 9907 C Moersch (FDP) . . . 9907 C, 9908 A, B Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9907 D Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . 9908 B Genscher (FDP), zur GO 9908 C Fragen des Abg. Zebisch: Arbeitslosenquote in Nordbayern . . 9908 D Frage des Abg. Dr. Ritz: Zurverfügungstellung von Mitteln durch die Bundesanstalt und die nordrheinwestfälische Landesregierung für den Aufbau einer industriellen Geflügelhaltung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 9909 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9909 C Frage des Abg. Weigl: Ursache der niedrigen Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen Kattenstroth, Staatssekretär . . 9909 D Weigl (CDU/CSU) 9909 D Frage des Abg. Dr. Enders: Befreiung Wehrpflichtiger, die sich erst nach der Einziehung zum Grundwehrdienst für einen geistlichen Beruf ent- II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1968 scheiden, von der weiteren Ableistung des Wehrdienstes Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9910 A Dr. Enders (SPD) . . . . . . . . 9910 B Fragen des Abg. Hirsch: Zahl und Entscheidung der von bereits dienenden Wehrpflichtigen seit 1966 gestellten Anträge auf Anerkennung als Wehrdienstverweigerer Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9910 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9910 C Frage des Abg. Rollmann: Zahl der von Wehrpflichtigen in der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung zurückgeschickten Wehrpässe Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9911 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 9911 A Fragen des Abg. Felder: Handbuch für „Innere Führung" —Neuausgabe Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 9911 B Felder (SPD) . . . . . . . . . 9911 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9911 D Schulz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 9912 A Petersen (CDU/CSU) . . . . . . 9912 B Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) . . . . . . . . 9912 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 9912 C Aktuelle Stunde Einrichtung einer Bundeszentrale für Öffentlichkeitsarbeit Moersch (FDP) . . . . . . . . 9912 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 9913 D Raffert (SPD) . . . . . . . . . 9914 B Genscher (FDP) . . . . . . . . 9915 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 9915 D Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . . 9916 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9916 D Dr. Kübler (SPD) 9917 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 9918 A Schoettle (SPD) 9918 D Diehl, Staatssekretär . . . . . 9919 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaues (Wohnungsbauänderungsgesetz 1968) (Drucksache V/3041) Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . . 9919 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache V/3042) Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . . 9920 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes (Drucksache V/2907) Abstimmung in zweiter und dritter Beratung — . . . . . . . 9921 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gesundheitspolitik (Drucksachen V/2675, V/3008) Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 9922 A, 9941 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . . 9922 A Frau Strobel, Bundesminister . . . 9923 D, 9957 A Frau Dr. Heuser (FDP) . 9926 C, 9961 C Frau Blohm (CDU/CSU) . . . . . 9930 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 9932 B Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 9935 D Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 9940 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9942 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 9944 A Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 9947 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 9950 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 9952 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Beschleunigung der Erteilung von Sichtvermerken (Drucksachen V/2163, V/2915) Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9963 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9963 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 9964 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9964 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3019) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1968 III (Drucksache V/3067), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3064) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU), zur Abstimmung . . . 9964 C, 9965 B, D Spangenberg, Senator des Landes Berlin 9965 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Antrag betr. Lage und Erwartungen der Berliner Wirtschaft (Abg. Burgemeister, Gewandt, Illerhaus, Lampersbach, Müller [Berlin] u. Gen.) (Drucksachen V/2970, V/3063) 9966 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1968 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1968) (Drucksache V/2625) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/2761, zu V/2761) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Frederichs (CDU/CSU) . . . . 9966 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes (Drucksache V/2626) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/2762) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Brenck (CDU/CSU) . . .. . . . 9968 A Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit (SPD) (Drucksache V/3028) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit (FDP) (Drucksache V/3030) — Erste Beratung — 9968 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag betr. AkademieReife (Abg. Dr. Martin, Dr. Schober, Frau Geisendörfer, Dr. Hudak, Gottesleben, Dr. Hammans, Frau Dr. Wex, Dr. Huys und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen V/2804, V/3077) Moersch (FDP) . 9968 D, 9969 C, 9970 C Dr. Martin (CDU/CSU) 9969 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 9970 B Frau Freyh (SPD) 9970 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 9971 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von bezahltem Urlaub für die Teilnahme an förderungswürdigen staats- bürgerlichen Bildungsveranstaltungen (SPD) (Drucksache V/2682) — Erste Beratung — 9971 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) (Drucksache V/2784); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/3024), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2984, zu V/2984) — Zweite und dritte Beratung — 9971 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 (Drucksache V/2906) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3066), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3035) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9971 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juli 1967 mit dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/2629) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/3058) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9972 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/1896); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/2974) — Zweite und dritte Beratung — 9972 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Frau Blohm, Prinz zu Sayn- Wittgenstein- Hohenstein, Dr. Hammans, Dr. Schmidt [Offenbach], Lange, Dr. Meinecke u. Gen.) (Drucksache V/2572) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/2996) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9972 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (SPD) (Drucksache V/1724); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3068), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/3001) — Zweite und dritte Beratung — 9973 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/2979) — Erste Beratung — 9973 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1968 Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei der Erteilung von Zollkontingentscheinen (Drucksache V/2980) — Erste Beratung — 9973 B Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2981) — Erste Beratung — . . . 9973 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 12. Juni 1965 zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache V/2993) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9973 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (Drucksache V/3007) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 9973 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. April 1967 mit dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern (Drucksache V/3006) — Erste Beratung — 9973 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/3075) — Erste Beratung — 9973 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten 6. Bericht über die Auswirkungen der EWG- Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1966 bis 30. Juni 1967 (Drucksachen V/2277, V/2952) 9974 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Lücke (Drucksache V/2975) . . . . 9974 A Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe (Drucksachen V/535, V/2976) 9974 B Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 421, Drucksache V/3046) 9974 B Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 420, Drucksache V/3050) 9974 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Erhöhung des Grundkapitals der Vereinigte Industrie-Unternehmungen AG und Überlassung der jungen Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksachen V/2805, V/3055) 9974 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Burgemeister, Franke (Hannover), Graaff u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1968, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 416, Drucksache V/3062) Burgemeister (CDU/CSU) . . . . 9974 D Haehser (SPD) . . . . . . 9975 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . . . 9975 D Ravens (SPD) . . . . . . . . . 9976 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksachen V/2433, V/3039) Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 9976 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Bericht der Bundesregierung über Internationale Organisationen (Drucksachen V/1635, V/3029) . . . . . 9976 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/2604, V/3059) 9977 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1968 V Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik (Unfallverhütungsbericht 1965) (Drucksachen V/1470, V/3031) . . . 9977 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben (Drucksachen V/2854, V/3061) Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 9977 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2956, V/3037) 9977 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/2834, V/3038) 9977 D Ubersicht 21 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3045) . . . . . 9977 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitgliederzahl des Finanzausschusses (Drucksache V/3057) . . . . . 9977 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache V/2999) . .. . . 9978 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2925) 9978 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über die Finanzierung der Schweinezählung in den Mitgliedstaaten eine Verordnung des Rats zur Festlegung der Grundregeln für die Intervenventionen auf dem Markt für Butter und Rahm eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Kriterien für die Ermittlung des Weltmarktpreises für Erdnüsse, Kopra, Palmnüsse und Palmkerne sowie Palmöl (Drucksachen V/2574, V/2691, V/2810, V/2997) 9978 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats zur Bestimmung von Erzeugnisgruppen und von besonderen Vorschriften für die Errechnung von Abschöpfungen auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse eine Verordnung des Rats über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen und über die Kriterien für die Festsetzung des Erstattungsbetrages (Drucksachen V/2653, V/2998) 9978 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Tabelle der Bezüge) Verordnung des Rats zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (einmalige Zulage) (Drucksachen V/2812, V/3027) 9978 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rats über das gemeinschaftliche Versandverfahren (Drucksachen V/2852, V/3056) 9978 D Nächste Sitzung 9978 D Anlagen 9979 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1968 9901 18 3. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) 28. 6. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 28. 6. Bading * 26. 6. Dr. Bucher 27. 6. van Delden 26. 6. Dr. Erhard 28. 6. Feuring 27. 6. Dr. Frey 30. 6. Gscheidle 28. 6. Haar (Stuttgart) 28. 6. Hamacher 1.7. Hösl ** 26. 6. Frau Dr. Hubert 1.7. Jahn (Marburg) 26. 6. Kaffka 26. 6. Frau Kleinert 28. 6. Klinker * 26. 6. Dr. Koch 26. 6. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Kriedemann* 26. 6. Kunze 1.7. Lemmer 29. 6. Dr. Lindenberg 26. 6. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 26. 6. Missbach 26. 6. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Sander ** 27. 6. Dr. Sinn 30. 6. Dr. Starke (Franken) 26. 6. Stein (Honrath) 26. 6. Steinhoff 1.7. Storm 26. 6. Wolf 28. 6. Zebisch 28. 6. Anlage 2 Umdruck 497 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Gesundheitspolitik - Drucksache V/2675 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Landesregierungen darauf hinzuwirken: 1. Institute für Sportmedizin an allen Universitäten und Hochschulen, verbunden mit ordentlichen Lehrstühlen für Sportmedizin, einzurichten. 2. Die Ausbildung der Leibeserzieher in den biologisch-medizinischen Grundlagen der Leibeser* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht ziehung und der Gesundheitserziehung zu verbessern. 3. Eine sport- und leistungsmedizinische Befunddokumentation aufzubauen. 4. Die Möglichkeiten für sportärztliche Untersuchungen stärker als bisher zu fördern. Bonn, den 20. Juni 1968 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Müller (Worms) (SPD) zu Punkt 8 der Tagesordnung.*) Die Ausschüsse für Ernährung- Landwirtschaft und Forsten und für Gesundheitswesen haben in ihren Sitzungen am Freitag, dem 21. Juni 1968, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften beraten. Die Beschlüsse des federführenden Ausschusses (17. Ausschuß) sind in der Drucksache V/3060 enthalten. Sie entsprechen teilweise den Vorschlägen des Gesundheitsausschusses und hinsichtlich des Art. 3 Abs. 3 einem von der Bundesregierung angenommenen Beschluß des Bundesrates die französischen Saarlieferungen betreffend. Allerdings ist der Art. 3 Abs. 3 wie folgt zu berichtigen. An Stelle der Worte: „die im Rahmen des Kapitels II des Saarvertrages vom 27. Oktober 1962" muß es heißen: „die im Rahmen des Kapitels IV des Saarvertrages vom 27. Oktober 1956". Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Neuordnung des Futtermittelrechts. Er ist dringend erforderlich. Ich bitte deshalb im Namen des Ausschusses, dem Gesetzentwurf - Drucksache V/2850 - in der Zusammenstellung des Ausschusses gemäß Drucksache V/3060 zuzustimmen. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zum Zusatzpunkt der Tagesordnung betr.: Akademiereife. **) Bei meiner Zustimmung nehme ich an, daß die Prüfung der Bundesregierung von Zielvorstellungen für unser gesamtes Schulwesen ausgeht, die die in diesem Punkt übereinstimmenden Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 16. November 1967 (Umdrucke 302 und 303), die Forderung „Abitur mit 18 Jahren" berücksichtigen und den Zugang zu den Fachhochschulen aus sämtlichen Schularten sinnvoll aufeinander abstimmen. *) Siehe 182. Sitzung, Seite 9897 A, Zeile 20 **) Siehe Seite 9968 C
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    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die schriftliche Antwort auf die Große Anfrage liegt Ihnen in der Drucksache V/3008 vor. Ich wollte nur noch einige wenige Bemerkungen zur Einführung machen.
    Man schreibt einem großen deutschen Denker das Wort zu: „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts." Damit hat er sicher den Nagel auf den Kopf getroffen. So kurz können wir allerdings unser gesundheitspolitisches Programm nicht zusammenfassen.
    Ich möchte die Aufgaben der Gesundheitspolitik heute so verstehen, daß das, was für die Gesundheit der Menschen notwendig und medizinisch und technisch möglich ist, auch materiell, rechtlich und natürlich auch durch die Entwicklung eines Gesundheitsbewußtseins und eines gesundheitsgerechten Verhaltens bei den Menschen möglich gemacht werden muß. Der Gesundheitsvorsorge kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hier ist aber auch der größte Nachholbedarf. Um die für die Gesundheit der Menschen notwendigen Maßnahmen möglich



    Bundesminister Frau Strobel
    zu machen, haben wir entsprechende Anstrengungen unternommen. So ist z. B. noch im Jahre 1967 beim Bundesgesundheitsamt in Berlin eine neue wissenschaftliche Abteilung geschaffen worden, die unter dem Arbeitstitel „Erforschung der Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten" läuft und die erst der erste Schritt auf dem Wege war, dem diesbezüglichen Entschließungsantrag des Bundestages, ein solches Institut zu errichten, entgegenzukommen.
    In erster Linie ist die Aufgabe dieser Abteilung, rationelle Verfahren zur Früherkennung von Krankheiten und zur Verhütung von Gesundheitsschäden zu entwickeln, Modelle für Gesundheitsvorsorge zu erarbeiten und die Voraussetzungen für eine breite Anwendung zu schaffen. Diese Abteilung soll uns aber auch, da wir ja in der Bundesrepublik Deutschland keine Morbiditätsstatistik haben, mehr und besseres Wissen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung und über die Ursachen und das Entstehen der heute so gefürchteten und verbreiteten Krankheiten verschaffen. Wenn ich daran denke, daß vor kurzem ein Seminar für Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspflege für die landwirtschaftliche Bevölkerung unter der Leitung von Herrn Kollegen Jungmann stattgefunden hat und ,daß dort erneut die Forderung erhoben wurde, mehr über den Gesundheitszustand der Landbevölkerung zu erfahren, gesichertes Wissen darüber zu haben, dann liegt hier z. B. auch eine Aufgabe für diese Abteilung.
    Aber um auch im Bereich der Gesetzgebung, auch außerhalb der Sozialversicherung, tätig werden zu
    können, streben wir die bekannten Grundgesetzänderungen an, die ja zur Zeit gerade dem Bundesrat vorliegen. Ich werde in diesem Zusammenhang und gerade auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung darüber oft gefragt: Warum haben Sie sich diese Auseinandersetzung eigentlich aufgeladen? Sicherlich wäre es bequemer gewesen, diese Dinge nicht in Angriff zu nehmen. Ich werde deswegen oft des Zentralismus verdächtigt. Für einen Bayern ist das natürlich besonders schwer zu verkraften. Mir liegt aber daran, zu sagen: die Motive für die beantragten Grundgesetzänderungen liegen keinesfalls im Grundsätzlichen. Sie liegen vielmehr — das kam auch schon beim Kollegen Schmidt zum Ausdruck — in der Verantwortung für die Gesundheit der Menschen, die um so schwerer drückt, wenn man weiß, wo es am dringendsten nötig wäre anzupacken, und ,das aus vielen Gründen nicht kann. Ich bin der Meinung, daß nicht nur jede Chance genützt werden muß, um die Gesundheitsvorsorge voranzutreiben — sicher tun das die Länder, die Kommunen, die Ärzte und die Helfer der Ärzte —, sondern daß wir eben auch noch mehr Chancen schaffen müssen. Von vielen davon wird seit vielen Jahren geredet. Ich habe es nun auf mich genommen, darüber eine Entscheidung herbeizuführen, und ich bin froh, daß mich die Bundesregierung dabei durch den Beschluß, diese Grundgesetzänderungen als Gesetz vorzulegen, unterstützt. Natürlich kann man Gesundheit nicht durch Gesetz verordnen. Das ist eine Binsenwahrheit. Aber wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, die es für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit gibt, alle
    Möglichkeiten, die für die Früherkennung und Heilung von Krankheiten bestehen. Man muß auch sehen, daß alle Menschen in allen Ländern unserer Bundesrepublik Deutschland, in Stadt und Land, gleichermaßen Anspruch auf entsprechende Leistungen für ihre Gesundheit und bei Krankheit haben müssen.
    Natürlich geschieht schon vieles. Aber es kann und muß viel mehr geschehen, um die heute so weit verbreiteten Krankheiten wie Herz- und Kreislaufschäden, Krebs, Rheuma, Diabetes und psychische Störungen — um nur diese zu nennen — einzudämmen. Alle Kräfte müssen dafür mobilisiert werden — und dazu gehört auch der Bund —, um bessere Voraussetzungen für eine wirksame Verhütung und Bekämpfung überall in der Bundesrepublik, natürlich in engster Zusammenarbeit mit den Ländern und den Ärzten, zu schaffen.
    Zur Vorsorge gehört aber auch — das kommt in der Großen Anfrage sehr deutlich zum Ausdruck --der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlicher Gefährdung. Auch auf diesem Gebiet geschieht vieles. Aber nichts ist so gut, als daß es nicht noch verbessert werden könnte. Das Wesentliche dazu ist in der schriftlichen Antwort gesagt.
    Wir haben in unserer Lebensmittelgesetzgebung einen besonders fortschrittlichen und strengen Verbraucherschutz. Wir merken das deutlich bei den Arbeiten an der Harmonisierung dieser Gesetzgebung in der EWG. Wir haben uns anzustrengen, den in der Bundesrepublik bestehenden Verbraucherschutz in der EWG zu erhalten, und das bindet nicht wenig Kräfte, gerade aus dem Gesundheitsministerium. Wir wollen jedenfalls, daß der Grundsatz, der der deutschen Gesetzgebung zugrunde liegt: Gesundheitsschutz geht vor technischen und wirtschaftlichen Interessen, auch in der EWG unter allen Umständen aufrechterhalten bleibt. Das braucht keine Behinderung für den Fortschritt zu bedeuten.
    In der Arzneimittelgesetzgebung müssen wir die Lücken schließen und die ausstehenden Verordnungen erlassen, z. B. die sehr unstrittenen Verordnungen zur Freiverkäuflichkeit und zur Apothekenpflicht der Arzneimittel. Hier habe ich am praktischen Beispiel kennengelernt, welch großer Vorteil es ist, daß der Bundestag im Arzneimittelgesetz den Beirat vorgeschrieben hat, der dazu zwingt, daß alle Beteiligten an einem Tisch sich über die Argumente auseinandersetzen, so daß jeder seine Argumente im Angesicht des anderen vortragen muß und eine echte Debatte darüber entsteht. Man ist sich auch in diesem Beirat sehr nahegekommen. Trotzdem muß der Bundesgesundheitsminister zum Schluß eben doch die Verordnungen erlassen. Es ist selbstverständlich, daß auch hier die gesundheitlichen Erfordernisse ausschlaggebend sein müssen. Die ersten Entwürfe für die Verordnungen zur Rezeptpflicht liegen jetzt vor. Auch hier gibt es neuralgische Punkte, z. B. die Forderung der Ärzteschaft, einen nicht unwesentlichen Teil der Schlafmittel in die Rezeptpflicht zu nehmen. Wir haben uns entschlossen, Noludar hineinzunehmen, aber bei den anderen Mitteln auf die Rezeptpflicht zu verzichten,



    Bundesminister Frau Strobel
    Das Arzneimittelrecht wird zukünftig wesentlich von der Rechtsharmonisierung in der EWG beeinflußt werden. Hier liegen 14 bis 15 Richtlinien vor, die transponiert werden müssen. Vier davon sind fertig; die anderen noch in Bearbeitung. Man kann nicht daran vorbeigehen, daß die Grundsätze, die unserem Arzneimittelrecht zugrunde liegen und die hier in allen Phasen sowohl beim Gesetz als auch bei den verschiedenen Novellen einstimmig beschlossen worden sind, in der EWG nicht absolut anerkannt werden, da in den anderen EWG-Staaten andere Grundsätze angewandt werden. Die Tendenz geht dahin, daß die staatlichen Stellen weitergehende Verantwortung in den Grundsatzfragen übernehmen, als sie unserem Gesetz zugrunde liegt.
    Ich weiß, daß wir das heute nicht ausdiskutieren können. Ich glaube allerdings, daß uns darüber eine grundsätzliche und sicher längerdauernde Diskussion bevorsteht. Aber es ist ja so, daß die wissenschaftliche Entwicklung immer wieder neue Stoffe auf den Markt bringt, die einerseits größere Möglichkeiten zur wirksamen Bekämpfung der Krankheiten schaffen, andererseits aber das therapeutische Risiko erhöhen.
    Immer wieder wird an uns die drängende Frage gestellt — und ich glaube, alle Beteiligten stellen sie sich auch selber —: Ist alles geschehen, damit sich ein ähnlicher Fall wie das schreckliche Geschehen, das wir unter dem Stichwort ConterganKatastrophe kennen, nicht wiederholt? Angesichts des laufenden Prozesses ist hier Zurückhaltung geboten. Mir liegt aber doch daran, darauf hinzuweisen, daß das geltende Bundesgesetz aus dem Jahre 1961 stammt, daß es 1964 verschärft wurde und daß nach den jetzt bei der Anmeldung einer Arzneispezialität vorzulegenden Unterlagen nach menschlichem Ermessen erreicht sein sollte, daß etwaige Nebenwirkungen von neuen Stoffen während der Prüfung erkannt werden. Sind solche Nebenwirkungen therapeutisch nicht vertretbar, ist es nach dem Arzneimittelgesetz verboten, solche Mittel in den Verkehr zu bringen. Außerdem ist ja 1964 die automatische Rezeptpflicht für Stoffe, deren Wirksamkeit der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt ist, eingeführt worden. Wir haben jetzt z. B. in der Verordnung für die Rezeptpflicht nach § 35 des Arzneimittelgesetzes fast alle diese Stoffe, die bisher einer automatischen Rezeptpflicht unterlagen, in die Rezeptpflicht übernommen.
    Aber nicht nur die Gesetzgebung kann den Schutz sichern, auch die Forschung muß ständig gefördert werden. Es läuft z. B. ein Forschungsauftrag, der sich in erster Linie mit den Wirkungen und Nebenwirkungen der Arzneimittel auf die Leibesfrucht beschäftigt. Es läuft ein weiterer, der wirksame Methoden zur Prüfung der Arzneimittel schaffen soll, wirksamere, als wir sie heute haben. Es darf auf diesem Gebiet keine Selbstzufriedenheit geben. Wir haben in der schriftlichen Antwort darauf hingewiesen, daß bei der Harmonisierung die Grundsätze der Arzneimittelgesetzgebung im Lichte der Erfahrungen und im Rahmen der Vorschriften der EWG, die die neuen Richtlinien bringen, beachtet werden müssen.
    Aus vielen öffentlichen Stellungnahmen und vor allen Dingen auch Protesten, die wir aus der Bevölkerung bekommen, geht hervor, daß viele Menschen besorgt sind wegen der zunehmenden Lärmbelästigung, wegen der Luftverschmutzung und der Wasserverschmutzung und daß diese Menschen ausreichenden Schutz von uns verlangen. Das ist ihr gutes Recht. Wir haben in der schriftlichen Antwort ausführlich darauf hingewiesen, hier müssen in besonderem Maße Forschung, Technik und Gesetzgebung eng aufeinander abgestimmt sein. Ich würde — ganz ehrlich — sagen, natürlich müssen wir einen entsprechenden Preis für Wohlstand, Zivilisation und technischen Fortschritt in der hochindustrialisierten Gesellschaft bezahlen. Es darf aber nicht der Preis der Gesundheit sein.
    Unausweichlich sind die Kosten, die für den Schutz der Gesundheit aufgebracht werden müssen. Diese Kosten sind sehr hoch. Wir wenden dabei das Prinzip an, daß der Verursacher bezahlt. Dieses Prinzip belastet die Kommunen, es belastet die Wirtschaft, und insofern werden von dieser ganzen Gesetzgebung Wettbewerbsfragen berührt. Das ist mit ein Grund, weswegen wir einheitliche Bestimmungen für das Bundesgebiet anstreben.
    Wenn in diesen und in anderen Zusammenhängen die Frage aufkommt — sie ist eigentlich selbstverständlich —: Wer soll das bezahlen?, muß man eben deutlich sehen, je weniger geschieht, desto teurer kommt es der Volkswirtschaft, dem Staat, der Kranken- und Sozialversicherung und dem einzelnen. Da geht es aber nicht um Geld allein. Am besten zeigt sich uns das bei dem positiven Ergebnis, das man 1967 in bezug auf die Müttersterblichkeit feststellen kann. Wir wissen, daß 1967 rund 100 Mütter weniger in der Schwangerschaft, bei der Entbindung oder im Wochenbett gestorben sind als 1966. Man darf also diese Dinge nicht nur auf die Kosten abschieben, man much es auch auf das menschliche Schicksal bezogen sehen. Dennoch muß man in bezug auf die Kosten sagen, sie kommen um ein Vielfaches wieder herein. Die Vorsorge kostet zwar zunächst Geld; und das ist sicher ein Hauptgrund, warum bisher noch nicht alles, was möglich ist, geschieht. Aber in Wirklichkeit spart die Vorsorge Geld. Krankheit kostet das Vielfache. Ein Beispiel! Bei der Frühbehandlung eines Gebärmutterhalskrebses kann man etwa von 300,— DM Kosten ausgehen. Wird dieser Gebärmutterhalskrebs aber nicht erkannt und nicht frühzeitig behandelt, kostet das später mindestens das Zehnfache, wenn nicht das Leben. Das letztere ist ernster. Nehmen Sie das Beispiel der großen Frühinvalidität, die wir in der Bundesrepublik haben. Wenn man zusammenrechnete, was die Behandlung, die Renten, der Ausfall an Arbeitskraft und Produktivität kosten, würde man auch hier sagen müssen, daß rechtzeitiger Gesundheitsvorsorge und rechtzeitigem Gesundheitsschutz ein eminenter Produktivitätsfaktor innewohnt.
    Zu den Kosten auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes gibt es überschlägige Berechnungen, z. B. allein im Bereich der Kosten für Kläranlagen. Wenn für 85'0/o der Bevölkerung biologische Kläranlagen in den nächsten 15 bis 20 Jahren verwirklicht wer-



    Bundesminister Frau Strobel
    den sollen, entstehen den Kommunen daraus allein 6 Milliarden DM Kosten und der Industrie 12 bis 15 Milliarden DM Kosten. Wenn das aber nicht geschieht, ist der Schaden sehr viel größer. Man braucht sich nur einmal sagen zu lassen, was allein die Reinigung des Bodenseewassers dadurch mehr kostet, daß die Verschmutzung noch nicht aufgehalten ist, um daraus die Trinkwasserversorgung weiter Teile der Bevölkerung von Baden-Württemberg zu sichern.
    Ich will zum Schluß ein ganz kurzes Wort zur Reform der ärztlichen Ausbildung sagen; darüber steht ja auch viel in der schriftlichen Beantwortung. Daraus geht hervor, daß das Studium auf sechs Jahre verkürzt werden soll. Mir liegt daran, auszusprechen, daß in dem Gremium, das diese Studienreform im letzten Jahr vorbereitet hat, auch der Fachverband Medizin im VDS mitgearbeitet hat. Ich hoffe, daß wir Ihre Zustimmung für die Grundzüge finden können. Aber wir sind auch dankbar für zusätzliche Anregungen. Wir haben ja demnächst bei der Beratung der Bundesärzteordnung hier dazu noch zusätzlich Gelegenheit.
    Zur Krankenhausversorgung möchte ich in Ergänzung der schriftlichen Antwort der Bundesregierung nur noch folgendes sagen. In den zurückliegenden Jahren sind von den Ländern und den Krankenhausträgern, insbesondere den Kommunen, erhebliche Anstrengungen gemacht worden, um die Krankenhausversorgung sicherzustellen. Der Bund ist in dieser Frage nur über das Preisrecht, durch die Pflegesatzverordnung zuständig. Aber über die geltende Pflegesatzverordnung können die Betriebskosten der Krankenhäuser nicht gedeckt werden, schon gar nicht die für die Substanzerhaltung notwendigen Investitionen. Wir haben zwar in der Bundesrepublik zahlenmäßig genügend Akutbetten, aber sie sind nicht bedarfsgerecht verteilt, und fast ein Drittel ist völlig veraltet. Auch die Ausstattung, die Einrichtungen für Diagnostik, Therapie, Chirurgie usw. entsprechen noch lange nicht überall dem heute notwendigen Standard. Über kostendeckende Pflegesätze kann der Substanzverlust nicht aufgeholt und aufgehalten werden. Das würde zu einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führen. Die Bundesregierung teilt meine Auffassung, daß dies sozial nicht vertretbar ist und deshalb nicht in Frage kommt. Ich bemühe mich daher auch im Sinne dessen, was Herr Kollege Möller bezüglich der Finanzreform sagte, um eine Neuregelung der Krankenhausfinanzierung. Ich habe dieses schwierig zu lösende Problem zu keiner Zeit, seit ich Minister bin, aus dem Auge verloren. Ich bin sicher, auch Frau Schwarzhaupt weiß ein Lied davon zu singen. Es bedarf sehr zäher und in dieser Sache nicht kapitulierender Einstellung, um weiterzukommen.
    Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspflege können, das wissen wir alle, nicht angeordnet werden. Für ihren Erfolg ist eine aktive eigenverantwortliche Mitwirkung der Menschen dringend notwendig. Wir bemühen uns, allen Menschen ihre Verantwortung für ihre Gesundheit klarzumachen, auch auf die Möglichkeiten zur Pflege und zur Erhaltung der Gesundheit hinzuweisen, die Gesundheitserziehung und die gesundheitliche Aufklärung auszubauen. Hier gibt es eine sehr gute Zusammenarbeit mit vielen Kräften und Organisationen. Es kann auch auf diesem Gebiet gar nicht genug geschehen.
    Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen in der vorigen Woche — weil wir glaubten, daß die Debatte über die Gesundheitsfragen in der vorigen Woche sein würde — den Gesundheitskompaß ins Fadi gelegt, der im Zusammenhang mit der Aktion Gemeinsinn, die unter dem Motto „Nimm Partei für die Gesundheit" läuft, herausgekommen ist. Wir sind an diesem Gesundheitskompaß nicht unwesentlich beteiligt. Ich möchte zum Schluß sagen, hoffentlich haben wir Sie damit angeregt, auch etwas für Ihre eigene Gesundheit zu tun.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Antwort der Bundesregierung entgegengenommen. Darf ich davon ausgehen, daß das Haus die Antwort diskutieren will? — Das ist der Fall. Dann treten wir in die Aussprache ein. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Heuser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hedda Heuser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der sozialdemokratischen Fraktion gebührt zweifellos zweifacher Dank: sicher einmal der der zuständigen Frau Bundesministerin, der hier Gelegenheit gegeben wird, Verdienste und Bemühungen ihres Hauses einmal so recht darzustellen, aber auch der des Hohen Hauses und der Öffentlichkeit, weil so Gelegenheit gegeben ist, eine Debatte zu führen, die sich auch meiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr darin erschöpfen kann, zu einzelnen Sachfragen Stellung zu nehmen, sondern das Bekenntnis eines jeden einzelnen zu einer gesundheitspolitischen Grundhaltung fordert.
    Ich habe mit Aufmerksamkeit verfolgt, wie sehr in diesem Hause der Bereich Gesundheit zunehmend politisiert worden ist. Dieser Wandel muß sich, wie manch anderer, zu der Zeit. begeben haben, da ich gerade hier nicht zu Hause war. Wir möchten diese Politisierung als erfreulich bezeichnen, einmal weil sie der Bedeutung der Sache entspricht, aber auch insoweit, als sie eine Reaktion auf das zunehmende Interesse unserer Bevölkerung — leider offensichtlich nicht des Parlaments — für die Fragen der Gesundheit ist.
    Wenn das so ist, sollte man sich aber auch fragen, woraus diese erhöhte Aufmerksamkeit entstanden ist, gerade jetzt, wo die Menschen doch gesünder sind als lange zuvor und wo sie eine erheblich größere Lebenserwartung haben. Ich glaube, daß die Menschen heute sich anders krank fühlen als früher und daß sie eine andere Meinung davon haben, wie man gesund bleibt oder wieder gesund werden kann. Sie glauben vielfach, Gesundheit sei selbstverständliches Attribut des Lebens und Krankheit nicht etwa auch Schicksal oder eigenes Verschulden, sondern vielmehr eine Art Getriebeschaden, den man an der nächsten Werkstätte wieder beheben lassen kann. Wenn sie unver-



    Frau Dr. Heuser
    sehens am eigenen Leibe erfahren, daß hier andere Gesetze gelten, bekommen sie Angst, und sie schauen sich um nach einer Sicherheit, die es gar nicht geben kann. Daraus, aus Angst und aus Unsicherheit, kommt das Interesse.
    Wir alle, die wir uns damit zu beschäftigen haben, wissen das. Wenn wir das wissen und auch wissen, daß heute die Gesundheit auf andere und anscheinend auf unabwendbarere Weise bedroht wird, als das bisher gewesen ist, ist es unsere Pflicht, darüber nachzudenken, ob wir in der Gesundheitspolitik auf gewohnten Wegen weitergehen können oder ob wir neue suchen müssen, ob das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, ausreicht oder auch ob das, was uns zur Verfügung steht, bisher ausreichend genützt worden ist.
    Zu einem Zeitpunkt, als die Diskussion um die Ausweitung der Bundeskompetenz im Gesundheitswesen erstmals hochkam, habe ich mich in Gegenwart der damaligen Gesundheitsministerin Frau Dr. Schwarzhaupt gegen diese auch ihre Forderungen ausgesprochen. Ich habe das getan mit dem Hinweis darauf, man möge doch erst einmal die gegebenen Möglichkeiten ausnützen, ehe man zu einer Grundgesetzänderung aufrufe. Ich habe zugleich daran erinnert, daß man hierzu ja auch die Zustimmung eben der Länder benötige, denen man die Kompetenz entziehen wolle. Diese Zustimmung war damals nicht zu erwarten. Wohl .aus diesem Grunde unterblieb jeder weitere Versuch in dieser Richtung. Was aber auch unterblieb, war das ganz intensive Gespräch auf höchster Ebene mit den Ländern über eine einvernehmliche Sonderregelung etwa des Begriffs „Fürsorge" in Art. 74 oder auch nur über ,die konkreten Absichten, die man in Sachen Grundgesetzänderung verfolgen wollte. Das ist bis heute
    so geblieben.
    Wäre nicht seit Baden-Württemberg das Bemühen der SPD offensichtlich, ihren Anteil an der Regierungsarbeit in der Koalition deutlicher zu machen, und damit auch eine entsprechende Pressearbeit aus dem Bundesgesundheitsministerium akut geworden, so hätten die Länder wahrscheinlich bis heute nicht erfahren, was denn nun mit der geplanten und vom Kabinett gebilligten Grundgesetzänderung gemeint ist.

    (Zurufe von der SPD: Das war doch schon vorher!)

    Nun allerdings, meine Damen und Herren, weiß man es.
    Ich muß Ihnen sagen, es ist .etwas ganz anderes, als es etwa auch die FDP in Hannover gefordert hat zu einem Zeitpunkt, als man mit den Ländern noch reden konnte, weil sie damals noch ein sehr viel schlechteres Gewissen hatten als heute. Meine Partei war bereit, bei einer Erweiterung der Bundeskompetenz in der konkurrierenden Gesetzgebung da mitzugehen, wo es der großräumige Charakter eines Volksgesundheitsproblems sinnvoll erscheinen läßt. Das gilt z. B. für die Reinhaltung der Luft, des Wassers, des Bodens und für die Lärmbekämpfung.
    Wir waren auch bereit, dem Bund bei der Vorbeugung hinsichtlich gemeingefährlicher Krankheiten eine größere Kompetenz einzuräumen, in der Erkenntnis, daß Vorsorge das Gebot der Stunde ist. Und wir hofften, mit einer Rahmenkompetenz für die Krankenhausgesetzgebung auch hier zu schnelleren Ergebnissen zu kommen, freilich in der Annahme, daß als Übergang dorthin der Regierung noch eine Novellierung der Bundespflegesatzverordnung gelungen wäre.
    Aber wir haben nicht versäumt, immer wieder darauf hinzuweisen, daß die Zusammenfassung und die Abstimmung der Zuständigkeiten innerhalb des Bundes und der Länder und zwischen diesen unbedingt zu verbessern seien, weil eben nur dann die notwendige gesundheitliche Fürsorge und Vorsorge wirksam werden kann.
    Wie ist die Situation nun heute? Das Scheitern des damals geplanten Jugendzahnpflegegesetzes hat die Länder mobil gemacht. Darüber gibt es gar keinen Zweifel. Sie sind zum erstenmal in eine Art Idealkonkurrenz getreten. Es gibt Länder, die z. B. einen geradezu hervorragenden Stand im Krankenhausbau aufweisen können. Ich darf hier nur auf Nordrhein-Westfalen verweisen. In BadenWürttemberg und ebenfalls in Nordrhein-Westfalen zeichnen sich Vorsorgemaßnahmen ab, die in freier Vereinbarung zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen entstehen, und — was gerade im Zusammenhang mit der Kompetenzfrage besonders wichtig erscheint — die Länder machen sich daran, das als Ländergesetz übernommene alte Vereinheitlichungsgesetz in gegenseitiger Absprache durch neue Gesetze zu ersetzen.
    Und in dieser Situation glauben Sie die Zustimmung der Länder nun leichter erreichen zu können, überhaupt erreichen zu können! Ich unterstelle Ihnen die sorgende Ungeduld, die auch ich in Hannover hatte, die einen dazu treiben mag, am System zu rütteln, wenn sich das, was man gesundheitspolitisch für sinnvoll und notwendig hält, nur langsam und schleppend verwirklichen läßt.
    Ich habe auch Sinn für politische Forderungen, die gestellt werden müssen, um ein notwendiges politisches Klima zu schaffen. Ich habe aber kein Verständnis dafür, daß man Forderungen stellt, die nicht die geringste Aussicht auf Erfolg haben — selbst in den Reihen der eigenen Partei nicht, und dazu gehören ja wohl auch die Länderminister, die hier gefragt sind — und die dennoch dazu benutzt werden, um publizistisches Kapital daraus zu schlagen.
    Seit über vier Wochen erreichen uns jeden Tag Pressemeldungen, die Stücke aus der schriftlichen Beantwortung der Frau Bundesminister sind. Ich weiß recht gut, wie notwendig es ist, die Kommunikationsmittel für die Sache Gesundheit einzusetzen. Ich weiß aber auch, daß es nicht üblich ist, drei Wochen vor der Vorlage im Parlament zu dem gleichen Geschehen etwa eine Pressekonferenz zu veranstalten. Ich kann mich sogar noch daran erinnern, daß zu Zeiten, als mein Kollege Dr. Dahlgrün hier Finanzminister war und die SPD sich in der Opposition befand, sie hier einen gewaltigen Protest vom Zaune gebrochen hat, weil der Minister 48 Stunden



    Frau Dr: Heuser
    vor der Debatte im Plenum der Presse finanzpolitische Beschlüsse der Regierung mitgeteilt hatte übrigens im Auftrag des Kabinetts.
    Meine Damen und Herren, das Wesentliche an den Grundgesetzänderungen scheint mir zu sein, daß Sie nun beginnen wollen, Krankheitspolitik zu machen. Sie verlangen eine Zuständigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten beim Menschen. Sie gehen davon aus, daß dies Aufgabe der Gesundheitspolitik sei, und Sie leiten daraus eine Reihe von Maßnahmen und Einrichtungen ab, die nach Ihren Vorstellungen geeignet erscheinen, Krankheiten besser zu bekämpfen, als dies bisher geschehen ist. Sie wollen Rheuma-Zentren für die Rheumatiker, Sie wollen Zentren für die Herzkranken, für die Kreislaufkranken, für die Leberkranken und die Muskelerkrankten, die Altersleidenden und die chronisch Kranken, die psychosomatisch Gestörten und die geistig-seelisch Geschädigten. Sie kennen diesen Katalog selber besser, Sie wissen, wie weit er noch geht.
    Ich frage Sie: Woher kommt dieser Ihr Glaube an die Institution? Und eine noch mehr praktische Frage: Mit welchem Personal wollen Sie bitte die Massen von Zentren, die Sie panen, betreiben? Sie sprechen von Vorsorge, und Sie meinen Institution. Darf ich Sie daran erinnern, daß es sich hier um gefährdete und erkrankte Menschen handelt, die man nicht schematisieren kann. Es ist einer nicht ausschließlich rheumatisch erkrankt, und ist er es, dann ist er es mit Sicherheit auch chronisch. In welche Gruppe, bitte, gehört er dann? Und was machen Sie mit dem Herzkranken, der sich außerdem noch den Luxus leistet, leberkrank zu sein? Muß der dann zweimal zentriert werden? Auch dieser Katalog ließe sich beliebig erweitern.
    Darf ich Sie daran erinnern, daß diesem einen Menschen, mag er nun gefährdet oder auch geschädigt sein, wiederum ein einzelner Mensch gegenübertritt, der nach wie vor die Schlüsselfigur der Gesundheitspolitik ist, es sei denn, Sie wollten dies ändern, nämlich der Arzt, der in freier Praxis tätige Arzt. Sie finden so schöne Formeln dafür, wie sehr Ihnen die Freiheit des Arztes am Herzen liege. Sie versichern, daß die von Ihnen gewünschten Institutionalisierungen natürlich nicht die Stellung des freien Arztes und damit die freie Arztwahl beeinträchtigen sollten. Und dann lese ich im SPD-Pressedienst folgenden Satz, den ich mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren darf:
    Wenn bei uns etwas notwendig ist, dann ist es staatliche Gesundheitspolitik, die sich. möglichst auf einen staatlichen Gesundheitsdienst stützen sollte.
    Sie werden mir nicht verübeln, wenn mich dies veranlaßt, Ihren Versicherungen skeptisch gegenüberzutreten.

    (Abg. Dr. Schmidt [Offenbach] : Wann und wo und in welchem Zusammenhang, Frau Kollegin?)

    — Das ist eine Presseverlautbarung der SPD-Fraktion vom Mai dieses Jahres.
    Wir alle sind mit Ihnen der Meinung, daß auf dem Gebiet der Vorsorge noch so mancher Acker zu bestellen ist.

    (Zuruf von der SPD: Das ist sicher wieder aus dem Zusammenhang gerissen!)

    — Was danach kommt, ist noch viel schlimmer. — Wir sind aber nicht Ihrer Meinung, wenn Sie diese Vorsorge an staatliche Institutionen binden wollen. Vielmehr scheint uns der Erfolg jeglicher Vorsorge davon abzuhängen, daß der Wille dazu und die Kenntnis davon möglichst weit gestreut sind. Die Einsicht in die Notwendigkeit verstärkter Gesundheitsvorsorge hat sich parallel zueinander in der Gesundheitspolitik und in der Ärzteschaft entwickelt und gefestigt. Ich darf an dieser Stelle auf die vom Deutschen Ärztetag vorgelegten Untersuchungsbogen für die Vorsorgeuntersuchung bei Kindern verweisen und darf Sie daran erinnern, daß die deutsche Ärzteschaft sich gerade auf diesem Ärztetag noch einmal zur Vorsorge bereit erklärt und verpflichtet hat.
    Warum gehen Sie — um bei diesem Beispiel zu bleiben — nicht den Weg — ausschließlich den Weg, Herr Schmidt —, der Ihnen vom Gesetz her bereitet ist und den wir auch bei der Schwangerenvorsorge miteinander gegangen sind? Machen Sie die besondere gesundheitliche Vorsorge für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder zum Bestandteil ,einer sozialen Krankenversicherung, die ohnehin fast 90 % der Bevölkerung erfaßt, und erfüllen Sie dann Ihre Pflicht nach Art. 120.
    Ich gehe davon aus, daß es Aufgabe des Staates ist, Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge zu schaffen, nicht aber, daß er sie selbst betreibt. Oder glauben Sie, daß eine Vorsorgeleistung, die an einem Patienten von seinem ihm vertrauten Arzt erbracht wird, weniger wirksam sei als die, die in einem anonymen Zentrum betrieben wird?
    Noch eines. Obwohl sich uns die Medizin zur Zeit in einem Zustand höchster Spezialisierung darstellt, zeigen sich doch deutlich neue Ansätze dazu, die notwendige Einheit in Wissenschaft und Praxis mit aller Kraft zu bewahren. Alles, was wir zum Wohl unserer Menschen tun wollen, müssen wir unter diesem Gesichtspunkt tun. Wir kommen um die Feststellung nicht herum, daß sich Menschsein in dem Zwischenbereich zwischen Biologie und Geisteswissenschaft abspielt. Hier ist die eigentliche Domäne der heutigen Lehre von der Person. Es ist die Existenz des Menschen, die heute in der Medizin zur Verhandlung ansteht.
    Genausowenig, wie sich die Spezialisierung unter Aufgabe von Einheit vollziehen darf, darf die Gesundheitspolitik den engen Zusammenhang mit der Sozialpolitik und eben auch mit den gesellschaftspolitischen Vorstellungen einer modernen Bildungspolitik vernachlässigen. Wenn wir aber unter einer modernen Bildungspolitik verstehen, daß wir für die Zukunft besser gebildete, besser ausgebildete, also verantwortungsbewußtere, mündigere Bürger heranbilden müssen, muß sich dies auch in den Grundzügen einer Gesundheitspolitik widerspiegeln. Es genügt dann nicht, Gesundheitserziehung zu fordern,



    Frau Dr. Heuser
    die dem Menschen seine Verantwortung für eine gesunde Lebensführung nahelegt, wenn man andererseits Einrichtungen schaffen will, die ihn eben aus diesem Persönlichkeitsbezug wieder herauslösen. Das wäre ein Widerspruch in der Sache.
    Lassen Sie mich nun noch zu den einzelnen Punkten der Anfrage und ihrer Beantwortung Stellung nehmen.
    Auf die Fragen der Gesundheitsvorsorge bin ich im Grundsätzlichen eingegangen. Ich möchte aber nicht versäumen, an dieser Stelle noch einmal daran zu erinnern, was der Gesetzgeber bei der Schaffung der Schwangerenvorsorge gefordert hat, nämlich die weitgehende Mithilfe der Hebammen bei dieser Vorsorge. Nun hat inzwischen der gemeinsame Ausschuß der Ärzte und Krankenkassen Richtlinien zu dieser Vorsorge erarbeitet, leider ohne dabei in der von uns gewünschten Form auf die Hebammenhilfe einzugehen. Ich fordere die Bundesregierung noch einmal auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeit — und hier hat sie eine — in Form einer Novelle zum Hebammengesetz dafür zu sorgen, daß entsprechend dem Gesetz verfahren werden kann. Das würde einerseits eine zusätzliche Bereicherung der Schwangerenvorsorge und -nachsorge bedeuten und uns andererseits von dem unsinnigen Weg der. Mindestverdienstgarantie für die Hebammen herunterbringen.
    In der Beantwortung durch die Frau Ministerin haben wir vermißt, daß auf die Bedeutung des Sports als einer gesundheitsfördernden Maßnahme eingegangen worden wäre. Mein Kollege Kubitza wird hierzu Stellung nehmen.
    Hinsichtlich der Frage nach dem Gesundheitsschutz — Frage 1 Buchstabe b — erkläre ich hier noch einmal unsere Bereitschaft zum Gespräch über eine Ausweitung der Zuständigkeiten nach den Maßgaben, die ich vorhin erwähnt habe. Ich möchte aber nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß vermehrte Zuständigkeit natürlich auch die Konsequenz finanzieller Verpflichtungen in sich trägt.
    Die Frage 1 Buchstabe c war wohl eher ein wenig deklamatorisch zu verstehen. Wissen wir doch, daß die mühevollen Vorbereitungen für ein neues Lebensmittelrecht vor dem Abschluß stehen, und wissen wir doch, daß wir uns im Gesundheitsausschuß, wenn die geplante Novellierung des § 1 des Arzneimittelgesetzes verabschiedet sein wird, aus der Erfahrung der letzten Jahre wiederum mit dem Heilmittelwerbegesetz sowie mit Fragen des Versandhandels, des Verkaufs von Heilmitteln in Automaten und anderem werden beschäftigen müssen. Davon ausgehend, daß der „Verbraucher" von Arznei- und Heilmitteln nie ein Verbraucher im üblichen Sinne sein kann, vielmehr eines besonderen Schutzes bedarf, werden wir aufmerksam prüfen müssen, ob unsere Vorstellungen aus den Jahren 1961 bis 1965 der derzeitigen Situation noch standhalten.
    Lassen Sie mich eine Anmerkung zu den Überraschungen machen, die uns von seiten der EWG in dieser Sache geboten werden. Ich halte eine Vorzensur für die Arzneimittelwerbung für einen ganz schlechten Weg. Damit würde eine Kontrolle vom
    Gesetzgeber an die Exekutive abgegeben, die
    grundsätzlich in die Hand des Parlaments gehört.
    Zur Frage 1 Buchstabe d, der Krankenhausversorgung, wird mein Kollege Spitzmüller einige Probleme aufwerfen. Ich kann dies hier also vernachlässigen.
    Nun noch ein Wort zur Neuordnung des medizinischen Studiums. Die Vorstellungen der Bundesregierung hierzu wurden uns bereits in einem ersten Informationsgespräch dargelegt. Ich meine, daß wir hier alle weitgehend miteinander übereinstimmen. Sicher ist es notwendig, die medizinische Ausbildung auf eine breitere Basis zu stellen und den zukünftigen Arzt innerhalb der Studienzeit so bald wie möglich am Krankenbett mit seinem Beruf vertraut zu machen. Es wird aber auch notwendig sein, schon im Studium die Durchlässigkeit zwischen reiner Klinik und der Medizin am Patienten, so wie er uns draußen in der Praxis gegenübertritt, anzustreben. Eine solchermaßen ausgerichtete Ausbildung wäre eine Gewähr dafür, daß die Zusammenarbeit zwischen Universität, Krankenhaus und freier Praxis in wechselseitiger Befruchtung zu einer selbstverständlicheren Zusammenarbeit käme, als das bisher mancherorts der Fall und die Übung ist. Wir müssen den jungen Studierenden die Voraussetzung dafür mitgeben, daß sie später im Beruf in dieser schnellebigen und wechselvollen Zeit gute Ärzte werden.
    Bei dieser grundsätzlich einhelligen Betrachtungsweise würde ich aber auch wünschen, daß wir dann nicht mehr zwei Jahre, sondern ein Jahr Medizinalassistentenzeit an die Approbation anschließen. Sonst werden wir in Zukunft die sichere Abgrenzung der Verantwortlichkeiten wiederum nicht erreichen. Vielmehr wird sie jeweils nach dem zahlenmäßigen Angebot an Medizinalassistenten variieren.
    Zu dem Fragenkatalog der SPD-Fraktion, der ja im wesentlichen nach einer zu erwartenden Positivliste als Antwort ausgerichtet ist, hätten wir noch eine Erinnerung an Verpflichtungen anzubringen, die auf ihre Erledigung warten. Es sind dies noch eine Reihe von Folgeverordnungen nach dem Arzneimittelgesetz vom 18. Mai 1961, mindestens zwei nach dem Bundesseuchengesetz vom 18. Juli 1961, ein Fischhygienegesetz, ein Fleischhygienegesetz, ein Giftgesetz, eine Novelle zum Geschlechtskrankheitengesetz, eine Novelle zum Hebammengesetz und eben die Pflegesatzverordnung des Bundes.
    Was mir iaber noch viel notwendiger zu sein scheint, ist, daß die Bundesgesundheitsministerin als Statthalterin der Gesundheit in dieser Bundesregierung es unternimmt, ihren Kabinettskollegen deutlich zu machen, daß gesundheitliche Belange innerhalb anderer politischer Bereiche einen höheren Rang einnehmen müssen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Gelingt ihr dies nicht, so werden wir weiterhin mit Dessauer zu beklagen haben, daß es zu oft nicht Technik ist, die wir uns schaffen, sondern Untechnik, der wir dann wieder hinterher mit großen An-



    Frau Dr. Heuser
    strengungen begegnen müssen, um Schaden für uns alle abzuwenden.
    Sie mögen mir verzeihen, daß ich meine Ausführungen nicht in der leichtverdaulichen Form eines Jedermann-Katalogs darlegen mochte.

    (Zurufe und Unruhe bei der SPD.)

    Ich wollte darzustellen versuchen, wie eng die Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik mit allgemeinen gesellschaftspolitischen Vorstellungen verbunden sind und was es bedeutet, wenn man den bisherigen Weg verläßt, — unter eben solchen gesellschaftspolitischen Vorstellungen, die sich nicht mit den Grundsätzen einer fortschrittlichen liberalen Gesundheitspolitik vereinbaren lassen und die schon mancherorts in der Welt Schiffbruch erlitten haben.

    (Beifall bei der FDP.)