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ID0518214700

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  • date_rangeDatum: 25. Juni 1968

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 182. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1968 Inhalt: Vorlage der jährlichen Übersicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen nach dem Stand vom 1. Oktober . . . . 9833 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 9833 B Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 9833 C Erweiterung der Tagesordnung 9833 D Fragestunde (Drucksachen V/3054, V/3070) Fragen des Abg. Dr. Imle: Verhaftung des Universitätsassistenten Dr. Burger Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9834 A Dr. Imle (FDP) 9834 B Ertl (FDP) 9834 C Frage des Abg. Flämig: Beteiligung der Bundesregierung an der technischen Durchführung und der Finanzierung der Weltwetterwacht Wittrock, Staatssekretär . . . . 9834 D Flämig (SPD) 9835 A Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Möglichkeiten zur Belebung des Fremdenverkehrs im Zonenrandgebiet durch verstärkte Auslandswerbung Wittrock, Staatssekretär . . . . . 9835 B Dr. Kreutzmann (SPD) 9835 B Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Zusätzliche Mittel zur Schaffung einer Sonderwerbung für das Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär . . . . . 9835 D Dr. Kreutzmann (SPD) 9836 A Schwabe (SPD) 9836 B Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9836 B Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Zusätzliche Mittel für Maßnahmen der inneren Werbung in diesen Gebieten für die nächsten Haushaltsjahre Wittrock, Staatssekretär . . . . . 9836 D Dr. Kreutzmann (SPD) 9837 A Fragen der Abg. Frau Holzmeister: Einbau einer Ampelanlage auf der Kreuzung der B 327/Rhein-Mosel-Straße in Emmelshausen (Hunsrück) Wittrock, Staatssekretär . . . . . 9837 B Frau Holzmeister (CDU/CSU) . . . 9837 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Juni 1968 Frage des Abg. Geldner: Erhöhung der Benutzungsgebühren für die italienischen Autobahnen Wittrock, Staatssekretär . . . . 9837 D Geldner (FDP) . 9837 D Frage des Abg. Geldner: Möglichkeit der Einführung entsprechender Gebühren auf den deutschen Autobahnen ' Wittrock, Staatssekretär 9838 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9838 B Frage des Abg. Geldner: Frage einer einheitlichen Regelung der Autobahngebühren innerhalb der EWG Wittrock, Staatssekretär 9838 C Geldner (FDP) 9838 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9839 A Ertl (FDP) 9839 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9840 A Frage des Abg. Seibert: Erfahrungen der Deutschen Bundesbahn mit der Sonderaktion für Reisende über 65 Jahre Wittrock, Staatssekretär 9840 C Frage des Abg. Seibert: Neues Sonderangebot der Deutschen Bundesbahn? Wittrock, Staatssekretär 9840 C Faller (SPD) 9840 D Frage des Abg. Ramms: Übliches Einpendeln auf der unteren Marge der Verkehrstarife Wittrock, Staatssekretär 9841 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 9841 B Frage des Abg. Ramms: Einnahmeverluste bei Bundesbahn und Binnenschiffahrt trotz erhöhter Transportleistung Wittrock, Staatssekretär 9841 C Dr. Imle (FDP) 9841 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 9841 D Frage des Abg. Ramms: Meldung über einen Verzicht auf die Verbotsliste für Beförderungen im Straßenverkehr Wittrock, Staatssekretär 9842 A Dr. Imle (FDP) 9842 B Frage des Abg. Dr. Artzinger: Vereinfachung des Verfahrens für Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen Wittrock, Staatssekretär 9842 C Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 9842 C Fragen des Abg. Dr. Artzinger: Vereinfachung des Anhörungsverfahrens bei Fahrten über den Bereich eines Bundeslandes hinaus — Kompetenz der Bundesregierung? Wittrock, Staatssekretär 9843 A Fragen des Abg. Baltes: Beabsichtigter Kohlenabbau im Südraum Saarbrückens in den Jahren 1990 bis 2000 Schmücker, Bundesminister . . . . 9843 C Fragen der Abg. Frau Mönikes: Freie Gutachtertätigkeit der beamteten Ärzte der staatlichen Gesundheitsämter Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 9844 A Frau Mönikes (CDU/CSU) . . . 9844 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 13 Abs. 1 GO in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. Mai 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/3014) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 9844 C Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 9846 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses ( Drucksache V/2595) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Getreide, Reis, Schweinefleisch und Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes (Drucksache V/2907) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3049), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2985) — Zweite und dritte Beratung —, mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Juni 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Rindfleisch (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse sowie Rindfleisch) (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Bauer [Wasserburg] u. Gen.) (Drucksache V/2937) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2992) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) ; Mündlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/3060) — Zweite und dritte Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gem. Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 364, Drucksachen V/2893, zu V/2893), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gem. Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 365, Drucksachen V/2894, zu V/2894) in Verbindung mit Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3048), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Getreidepreisausgleich (Drucksachen V/1968, V/2896, zu V/2896), mit Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wegebauprogramm für ländliche Betriebe in Höhenlagen (Drucksache V/2813), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Abg. Burgemeister, Dr. Siemer, Struve, Riedel [Frankfurt], Wieninger u. Gen.) (Drucksache V/2957) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Abg. Burgemeister, Dr. Siemer, Wieninger u. Gen.) (Drucksache V/2958) — Erste Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und der Maßnahmen der Bundesregierung gem. Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 366, Drucksachen V/2540, V/2895) Höcherl, Bundesminister . 9849 A, 9884 C Bauknecht (CDU/CSU) 9854 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 9857 B, 9893 A Ertl (FDP) 9859 B, 9896 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9866 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 9872 B Rehs (SPD) 9878 B Logemann (FDP) 9879 B Klinker (CDU/CSU) . . . . . . 9881 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 9882 A Dr. Giulini (CDU/CSU) 9883 A Peters (Poppenbüll) (FDP) 9883 D, 9897 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 9895 B Dr. Brenck (CDU/CSU) . . . . . . 9866 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9897 D Anlagen 9899 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Juni 1968 9833 182. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) 28. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 6. Bading * 26. 6. Feuring 27. 6. Folger 25. 6. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler 25. 6. Gscheidle 28. 6. Hamacher 1. 7. Frau Dr. Hubert 1. 7. Jahn (Marburg) 25. 6. Kaffka 26. 6. Frau Kleinert 28. 6. Dr. Koch 26. 6. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Kriedemann * 26. 6. Frau Dr. Krips 25. 6. Kunze 1. 7. Lemmer 29. 6. Dr. Lindenberg 26. 6. Dr. Löhr * 25. 6. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 26. 6. Missbach 26. 6. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Sander ** 27. 6. Schulhoff 25. 6. Dr. Sinn 30. 6. Stein (Honrath) 26. 6. Steinhoff 1. 7. Wolf 28. 6. Baron von Wrangel 25. 6. Wuwer 25. 6. Zebisch 28. 6. Anlage 2 Umdruck 503 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Dr. Schmidt (Gellersen) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Bauknecht, Dr. Schmidt (Gellersen), Bauer (Wasserburg) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Rindfleisch (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse sowie Rindfleisch) - Drucksachen V/2937, V/2992 -. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 14 Abs. 1 wird ,a) Nummer 1 wie folgt gefaßt: „1. vorsätzlich oder leichtfertig unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art über a) die Beschaffenheit, Zusammensetzung oder Menge einer Ware oder b) den Ursprung oder das Bestimmungsland einer Ware macht oder benutzt und dadurch wenigstens leichtfertig bewirkt, daß Subventionen oder Vergünstigungen auf Grund von Verordnungen des Rates oder der Kommission oder auf Grund einer zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu Unrecht gewährt werden;" b) in Nummer 4 hinter den Worten „Vorschriften obliegt," das Wort „nicht" eingefügt. 2. In § 19 Satz 1 werden die Worte „der in § 14 mit Geldbuße bedrohten Handlungen" durch die „Ordnungswidrigkeit nach § 14" ersetzt. 3. Der bisherige Wortlaut des § 23 wird Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „ (2) Die §§ 15 bis 18 und § 19 Satz 2 treten am 30. September 1968 außer Kraft." Bonn, den 21. Juni 1968 Bauknecht Dr. Schmidt (Gellersen) Anlage 3 Umdruck 504 Änderungsantrag der Abgeordneten Logemann, Ertl, Wächter, Reichmann, Peters (Poppenbüll), Dr. Achenbach, Dr. Staratzke und der Fraktion der FDP zu dem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) - Drucksache V/2893 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschußantrag wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. die im EWG-Vertrag vereinbarten Präferenzen durch Einflußnahme auf die Verwendung der Mittel des Garantiefonds sicherzustellen und dadurch zugleich Agrareinfuhren 9900 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Juni 1968 in die EWG über den Marktbedarf hinaus zu verhindern;". 2. Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. Maßnahmen vorzuschlagen, die die Veredelung in bäuerlichen Familienbetrieben fördern und eine Einengung ihrer Produktionschancen durch industrielle Massentierhaltungen verhindern;". 3. Folgende Nummer 4 wird angefügt: „4. sicherzustellen, daß der rationell bewirtschaftete bäuerliche Familienbetrieb, der zwei familieneigenen Arbeitskräften ein gewerbegleiches Einkommen sichert, Leitbild der nationalen und europäischen Agrarpolitik bleibt und nicht an Viehbesatzzahlen oder Nutzfläche ausgerichtet wird." Bonn, den 25. Juni 1968 Logemann Ertl Wächter Reichmann Peters (Poppenbüll) Dr. Achenbach Dr. Staratzke Geldner Freiherr von Gemmingen Graaff Dr. Haas Kubitza Mauk Opitz Porsch Ramms Dr. Rutschke Saam Sander Schultz (Gau-Bischofsheim) Dr. Starke (Franken) Walter Mischnick und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
    Ich rufe, einer Vereinbarung im Ältestenrat folgend, die Punkte 5 bis 14 auf:
    5. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962
    — Drucksache V/2837 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß)

    — Drucksache V/2995 —Berichterstatter: Abgeordneter Hölzle (Erste Beratung 171. Sitzung)

    6. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes
    — Drucksache V/2907 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache V/3049 — Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
    b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß)

    — Drucksache V/2985 —
    Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Griesinger

    (Erste Beratung 179. Sitzung)

    7. Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten 'Bauknecht, Dr. Schmidt (Gellersen), Bauer (Wasserburg) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Rindfleisch (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse sowie Rindfleisch)
    — Drucksache V/2937 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß)

    — Drucksache V/2992 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Wächter (Erste Beratung 179. Sitzung)

    8. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften
    — Drucksache V/2850 —
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß)

    — Drucksache V/3060 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Müller (Worms) (Erste Beratung 171. Sitzung)
    9. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz
    — Umdruck 364, Drucksachen V/2893, zu V/2893 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Blume
    10. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz
    — Umdruck 365, Drucksachen V/2894, zu V/2894 —Berichterstatter: Abgeordneter Blume in Verbindung damit
    Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache V/3048 — Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
    11. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP
    betr. Getreidepreisausgleich
    — Drucksachen V/1968, V/2896, zu V/2896 — Berichterstatter: Abgeordneter Blume
    12. Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wegebauprogramm für ländliche Betriebe in Höhenlagen
    — Drucksache V/2813 —
    13. Erste Beratung des von den Abgeordneten Burgemeister, Dr. Siemer, Struve, Riedel (Frankfurt), Wieninger und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte
    —Drucksache V/2957 —
    14. Erste Beratung des von den Abgeordneten Burgemeister, Dr. Siemer, Wieninger und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes
    — Drucksache V/2958 —
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Borin, Dienstag, den 25. Juni 1968 9849
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Außerdem rufe ich, nachdem das Haus einen entsprechenden Antrag des Herrn Abgeordneten Rasner zur Tagesordnung angenommen hat, als Punkt 14 a auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und der Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz
    — Umdruck 366, Drucksachen V/2540, V/2895 —
    Nach der Vereinbarung soll diese Agrardebatte mit einer Erklärung des Herrn Bundesernährungsministers eröffnet werden. Das Wort hat der Herr Bundesernährungsminister.


Rede von Hermann Höcherl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aussprache zu den Entschließungsanträgen, die im März dieses Jahres zur Beratung des Grünen Berichts vorgelegt wurden, gibt mir die willkommene Gelegenheit, noch vor den Parlamentsferien einige Ausführungen zur agrarpolitischen Lage zu machen.
Sie wissen, daß ich am 10. Juni im Kabinett den Entwurf eines Arbeitsprogramms für die Agrarpolitik der Bundesregierung vorgelegt habe. Die Bundesregierung hat dieses umfangreiche Konzept im Finanzkabinett und bereits einen Tag später im. Gesamtkabinett beraten. In der gestrigen Sondersitzung der Bundesregierung wurde das Programm in einer Punktation verabschiedet, die ich Ihnen am Schluß meiner Ausführungen im Wortlaut bekanntgeben werde.
Das Arbeitsprogramm enthält auch eine Antwort auf viele Fragen, die in den heute zur Debatte stehenden Entschließungsanträgen gestellt wurden. Ich behalte mir aber vor, im Verlauf der Debatte zu den einzelnen Problemen noch gesondert Stellung zu beziehen.
Die zügige Behandlung dieser umfangreichen Kabinettsvorlage, die die Grundlage für ein ganzes Bündel aufeinander abgestimmter Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Kreise unserer ländlichen Bevölkerung bietet, ist der Initiative des Herrn Bundeskanzlers zu verdanken. Er hat gestern durch die Einberufung des Bundeskabinetts zu einer Sondersitzung die Beschlußfassung der Bundesregierung über dieses Programm vor der heutigen Bundestagsdebatte ermöglicht und mich dadurch in die Lage versetzt, Ihnen heute die von der gesamten Bundesregierung einmütig vertretenen Grundsätze dieses Agrarprogramms vorzutragen.
Es liegt mir daran, Sie als erste von der Beschlußfassung der Bundesregierung zu unterrichten.
Lassen Sie mich jedoch zuvor eine Antwort auf die immer wieder gestellte Frage geben, warum sich die Bundesregierung nicht schon früher zu einer geschlossenen Fassung ihrer Agrarpolitik entschließen konnte.
Ich habe mein Amt als Landwirtschaftsminister im Herbst 1965 übernommen, zu einer Zeit also, in der sich die Gemeinschaft wegen der französischen „Politik des leeren Stuhls" in Brüssel in einer schweren Krise befand. Jeder, der die damals weit vorangeschrittene Integration unserer Landwirtschaft in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft kennt, wird mir zugeben, daß die Entwicklung eines Agrarprogramms ohne Kenntnis über den Fortgang der Integration eine Gleichung hohen Grades mit vielen Unbekannten gewesen wäre. Die Luxemburger Beschlüsse zur Lösung der Krise haben diese Zurückhaltung und Vorsicht bestätigt.
Im darauffolgenden Jahr waren es die Zeichen einer zunehmenden wirtschaftlichen Rezession in der Bundesrepublik und die Unsicherheiten der konjunkturellen Entwicklung unserer Gesamtwirtschaft, die die Programmierung einer neuen Agrarpolitik unmöglich erscheinen ließen. Auch nach der Bildung der Regierung der Großen Koalition unter Bundeskanzler Kiesinger mußten zunächst alle verfügbaren Kräfte und Energien auf die Konsolidierung unserer Wirtschaft und auf die Stabilisierung des Haushalts konzentriert werden. Die heute sichtbaren und greifbaren Erfolge dieser Politik der Wiederherstellung des wirtschaftlichen Gleichgewichts, einer aufsteigenden Konjunktur, der finanziellen Stabilität und haushaltswirtschaftlichen Ordnung machten die Konzipierung eines Agrarprogramms möglich, das auf die unabdingbare und unentbehrliche Integration der Landwirtschaft in die arbeitsteilige Gesamtwirtschaft abstellen konnte.
Das Arbeitsprogramm zur Agrarpolitik hat in den letzten Tagen, nachdem Einzelheiten bei der bekannten Bonner Durchlässigkeit in der vergangenen Woche bekanntgeworden sind, in der Offentlichkeit ein für uns gleichermaßen überraschendes wie vielfach erfreulich positives Echo gefunden. Wegen der Ihnen allen bekannten, von den verschiedenen Zeitungen gegebenen Kommentare zum Programm kann ich mich hier und heute darauf beschränken, dem Hohen Hause die Grundzüge, Ziele und Schwerpunktmaßnahmen dieses Arbeitsprogramms in gebotener Kürze vorzutragen.
Die von uns in dem Programm empfohlene und vom Kabinett im Grundsatz gebilligte Therapie zur Gesundung der deutschen Landwirtschaft fußt auf einer Diagnose, die mit wissenschaftlicher Akribie alle bekannten Erkenntnisse der neuen agrarökonomischen Forschung des In- und Auslandes ausgewertet hat und die Situation der Landwirtschaft ohne jede Beschönigung, aber auch ohne Schwarzmalerei oder konformistische Spekulationen ,auf Ereignisse des letzten Jahres dargelegt. Die Analyse kommt dabei im wesentlichen zu dem Ergebnis, daß die deutsche Landwirtschaft nach dem Kriege die Möglichkeiten des technischen Fortschritts und einer wachsenden Aufnahmefähigkeit der Märkte geschickt genutzt und ihre Nahrungsmittelproduktion um mehr als 60 % gesteigert hat. Sie erfüllte damit ein wichtiges agrarpolitisches Ziel der ersten Nachkriegsjahre, nämlich die Sicherung der Nahrungs-



Bundesminister Höcherl
versorgung einer um mehr .als 11 Millionen Vertriebene angewachsenen Bevölkerung auf verkleinertem Lebensraum.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Gleichzeitig mit dieser beachtlichen Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion verringerte die deutsche Landwirtschaft durch steigenden Kapitaleinsatz ihren Arbeitskräftebestand um mehr als die Hälfte. Dadurch stieg die Arbeitsproduktivität je landwirtschaftliche Arbeitskraft von 1950/51 bis 1966/67 um rund 250 %. Das ist ein eindrucksvoller Rationalisierungserfolg, der die Leistungen vieler Industriezweige weit in den Schatten stellt.
Trotz dieser beispiellosen Erfolge, die in rückschauender Betrachtung zu den glänzendsten Kapiteln der Leistungsgeschichte der deutschen Landwirtschaft gehören, blieb der Masse der landwirtschaftlichen Betriebe ein Einkommen versagt, das sich mit der Einkommensentwicklung der gewerblichen Wirtschaft messen könnte. Es kommt hinzu, daß dieser wirtschaftliche und soziale Rückstand auf Grund besserer Kommunikations- und Vergleichsmöglichkeiten von der ländlichen Bevölkerung heute ungleich stärker als soziale Diskriminierung empfunden wird und zu einem Politikum ersten Ranges geworden ist, als dies noch vor zehn oder fünfzehn Jahren der Fall gewesen war.
Dieses Nachhinken der landwirtschaftlichen Einkommen ist das agrarpolitische Zentralproblem aller hochindustrialisierten Volkswirtschaften der westlichen Welt. Seine Ursachen beruhen vor allem in folgendem: Die Nachfrage nach Nahrungsmitteln steigt langsamer als das verfügbare Einkommen der Bevölkerung.
Die zunehmende Nutzung des technischen Fortschritts wirkt angebotssteigernd und damit preisdämpfend.
Die Mobilität der Produktionsfaktoren Arbeit und Boden ist auf Grund einer Reihe sozialökonomischer und psychologischer Tatbestände unzureichend, wodurch für die Mehrzahl der Betriebe eine optimale Kombination der Produktionsfaktoren außerordentlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht wird.
Diese in allen vergleichbaren Wirtschaftssystemen auftretenden Probleme haben sich für die deutsche Landwirtschaft mit dem sich schließenden EWG-Markt rasch und entscheidend verschärft. Während die Nahrungsmittelproduktion der deutschen Landwirtschaft trotz der erwähnten Zuwachsraten unter Einsatz großer Mengen eingeführter Futtermittel heute erst rund 75 % des Nahrungsmittelbedarfs der westdeutschen Bevölkerung deckt, hat die Produktion der Gemeinschaft bei allen wichtigen Erzeugnissen bereits die Grenzen der Selbstversorgung erreicht oder gar schon überschritten.
Die Situation ist um so prekärer, als die Agrarländer der Gemeinschaft noch über beachtliche Produktionsreserven verfügen. Diese Länder haben Fortschritte bei der gemeinsamen Agrarpolitik innerhalb der EWG immer wieder zum Prüfstein für ihre Zustimmung zum europäischen Einigungswerk gemacht, weil ihnen an einer möglichst raschen Öffnung des deutschen Verbrauchermarktes für Nahrungsmittel, des zweitgrößten in der Welt, für ihre Agrarüberschüsse und an einer Entlastung ihres nationalen Agrarhaushalts durch die gemeinsame Agrarfinanzierung in besonderem Maße gelegen war. Das Ergebnis ist ein ständiges Anwachsen des Marktdruckes, ein Ansteigen der finanziellen Belastung der Bundesrepublik als des größten Beitragszahlers zum EWG-Agrarfonds und ein wachsender politischer Druck auf die Agrarpreise, also eine Entwicklung, die in krassem Widerspruch steht zum Steigen der landwirtschaftlichen Betriebsmittelpreise und der landwirtschaftlichen Löhne.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Aus all diesen Gründen blicken unsere Landwirte mit Recht besorgt in die Zukunft, zumal das laufende Wirtschaftsjahr zusätzlich eine Senkung der Getreidepreise um 12 bis 15 %, die nicht voll ausgeglichen werden konnte, eine drastische Kürzung der Anpassungshilfen sowie außergewöhnliche Preiseinbrüche bei einer Reihe von Agrarprodukten gebracht hat, die aus dem Zusammentreffen eines zyklischen Überangebots mit einer konjunkturbedingten niedrigeren Nachfrage resultieren.
Der Analyse der ökonomischen und sozialen Situation folgt eine verbindliche Formulierung der Ziele unserer Agrarpolitik, und dabei gilt es, einen vernünftigen Kompromiß zu finden zwischen den Forderungen der Landwirte nach möglichst hohem Einkommen und einem angemessenen Sozialstatus, dem berechtigten Wunsch der Verbraucher nach einer preisgünstigen Versorgung mit Nahrungsmitteln sowie der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines angemessenen Außenhandels als Voraussetzung für ein gesundes Wirtschaftswachstum und damit als entscheidende Rückwirkung auf die Absatzmöglichkeiten der Landwirtschaft.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sieht die Bundesregierung folgende Schwerpunktmaßnahmen vor:
a) Zur Preispolitik. Die vor allem unter einkommenspolitischen Gesichtspunkten getroffenen Preisbeschlüsse der Gemeinschaft waren bei einigen wichtigen Erzeugnissen nicht in der Lage, ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen. Insbesondere bei Zucker und Milch sind strukturelle Überschüsse entstanden, die nur mit steigenden finanziellen Aufwendungen auf den Märkten innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft untergebracht werden können. Obwohl der politische Druck in Richtung auf eine Senkung dieser Preise ständig wächst, wird die Bundesregierung bei den bevorstehenden Brüsseler Verhandlungen mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft mit Nachdruck für die Beibehaltung der derzeitigen Preisverhältnisse bei Milch und Zucker eintreten.

(Beifall in der Mitte.)

Andererseits muß klar ausgesprochen werden, daß bei den Waren mit strukturellen Überschüssen die Grenzen der Preispolitik eindeutig erreicht sind. Zur Eindämmung der wachsenden Kosten der Finanzierung dieser Überschüsse, die allein mehr als die Hälfte des gesamten Agrarfondsvolumens bean-



Bundesminister Höcherl
spruchten, ist die preispolitische Abstinenz bei Überschußproduktion eine sowohl altrar- wie auch finanzpolitische Notwendigkeit. Eine Anhebung dieser Preise bei diesen Waren ist erst dann wieder möglich, wenn die steigende Nachfrage in das Angebotsvolumen hineingewachsen ist.
Darüber hinaus müssen bei diesen Produkten Maßnahmen getroffen werden, die von der Erzeugung her Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung des Außenhandels und der leider sehr beschränkten Möglichkeiten der Entlastung über Nahrungsmittelhilfen in ein besseres Gleichgewicht bringen. Bei allen übrigen Agrarprodukten werden wir in Brüssel Preisanhebungen zur Kostenanpassung in dem Maße befürworten, wie die Entwicklung der Nachfrage und des Außenhandels es zuläßt.
b) Zur Marktpolitik. Auf dem gemeinsamen europäischen Markt mit seiner zunehmenden Sättigung des Bedarfs ist nicht mehr das Produzieren, sondern das Verkaufen landwirtschaftlicher Erzeugnisse das Problem Nr. 1. Hierbei gerät die deutsche Landwirtschaft zunehmend in einen harten Wettbewerb mit ihren EWG-Partnern, die als traditionelle Agrarexportländer zum Teil bereits seit langem über schlagkräftige Absatzorganisationen verfügen. Die Entwicklung einer offensiven Marktstrategie ist deshalb ein Gebot der Selbsterhaltung unserer Landwirtschaft. Die Bundesregierung wird hier durch die Bereitstellung von Mitteln und durch ein Bündel koordinierter marktpolitischer Maßnahmen einem modernen Marketing auch in der deutschen Landwirtschaft zum Durchbruch verhelfen. Daneben werden verstärkt die bewährten Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang hat mich das Bundeskabinett — unserem Vorschlag entsprechend — ermächtigt, mit den Ländern und Spitzenorganisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Außenhandels Verhandlungen über die Errichtung einer land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Vermarktungsförderungsgesellschaft auf privatrechtlicher, also beweglicher Basis zu führen.
Kernstück des Agrarprogramms ist schon in Hinblick auf die uns verbliebenen Kompetenzen die Strukturpolitik, eine Strukturpolitik freilich, die sich nicht in sektoralen, d. h. agrarstrukturpolitischen Initiativen allein erschöpft, sondern den Durchbruch zu einer regionalen Gesamtentwicklung ländlicher Gebiete wagt. Voraussetzung zur Lösung der Agrarfragen ist angesichts der bei uns herrschenden Betriebsgrößenstruktur, vor allem in Problemgebieten, die Synchronisierung energie-, verkehrs-, bildungs- und wirtschaftspolitischer Maßnahmen im Rahmen umfassender Regionalprogramme, in die sich dann die klassischen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur wie Flurbereinigung, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Investitionshilfen usw. harmonisch einzufügen haben. Mit Hilfe derartiger Programme, die wir zur Zeit in einigen enger begrenzten Regionen, in Rheinland-Pfalz, in Bayern und — wie wir planen — im Küstengebiet, testen, hoffen wir, den teilweise oder ganz aus der Landwirtschaft ausscheidenden Menschen in ihren Wohngebieten berufliche Alternativen und vielseitige Möglichkeiten für eine landwirtschaftliche Erwerbs-, Berufs- und Einkommenskombination zu bieten. Derartige Kombinationen sind bei der in Mitteleuropa vorherrschenden Agrar- und Betriebsstruktur voraussichtlich für die nahe, aber auch für die weitere Zukunft das geeignete Mittel, um sowohl die Sozial- und Einkommenslage der ländlichen Bevölkerung nachhaltig zu verbessern als auch die erwünschte Mobilität von Arbeitskräften und Boden für die Herausbildung gesunder Vollbauernbetriebe im Familienbesitz zu aktivieren.
Dieser strukturelle Entwicklungsprozeß wird durch strukturfördernde Sozialmaßnahmen wie Ausbildungs- und Umschulungsbeihilfen für Landwirte, Zuschüsse zum Aufbau einer außer- oder nebenlandwirtschaftlichen Existenz und vorzeitige Rentenzahlungen oder Prämie an ältere Landwirte, die ihren Betrieb freiwillig aufgeben möchten, wirksam unterstützt werden.
Eine derartige Infrastrukturpolitik auf dem Lande ist mit agrarpolitischen Mitteln allein weder einzuleiten noch zu verwirklichen. Sie ist einerseits in einem höheren Maße von einer prosperierenden Wirtschaft abhängig, als allgemein angenommen wird. Andererseits aber setzt sie eine vertrauensvolle Kooperation aller beteiligten Bundes- wie Länderressorts voraus.
Wie vordringlich die Bundesregierung ihre regionalpolitischen Initiativen in den ländlichen Gebieten einschätzt, zeigt die gestern beschlossene Bildung eines eigenen Kabinettsausschusses für dieses agrarpolitische Arbeitsprogramm, dem der Bundeskanzler vorsitzen wird und der die Aufgabe hat, bei der wirtschaftlichen Erschließung ländlicher Räume eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts herzustellen.
Neben diesen bedeutsamen neuen Initiativen im Strukturbereich werden die bisher bewährten Maßnahmen der Investitions-, Struktur- und Sozialpolitik sowohl auf dem Gebiet der Altersversorgung, der Regelung der Krankenversorgung und der Unfallversicherung im Agrarbereich — wenn auch mit gewissen Akzentverschiebungen, die das Agrarprogramm geboten erscheinen läßt — fortgesetzt werden.
Die agrarprogrammatischen Vorstellungen der Bundesregierung wären unvollkommen, würden sie nicht die Forst- und die Fischwirtschaft einbeziehen. Es ist bekannt, daß diese beiden Bereiche schon seit geraumer Zeit mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
In der Forstwirtschaft hat sich seit mehr als einem Jahrzehnt das Verhältnis von Ertrag und Aufwand ständig verschlechtert. Konkurrenzprodukte haben in lohnenden Bereichen ständig an Bedeutung zugenommen. Infolge einer recht hohen Arbeitsintensität schlagen die ständigen Steigerungen der Kosten menschlicher Arbeitskraft stark zu Buche. Diese Lage ist besonders durch die Windbruchkatastrophen des Jahres 1967 verdeutlicht worden. Hinzu kommt, daß sich die Forstwirtschaft



Bundesminister Höcherl
mit ihrer extrem langen Produktionsperiode noch langsamer als die Landwirtschaft an ,die Erfordernisse ,des Marktes anzupassen vermag. Auch die erheblichen Strukturmängel des Waldbesitzes mit Besitzzersplitterung und unzureichender Erschließung trägt zur defizitären Lage bei. Eine gesunde Forstwirtschaft liegt jedoch nicht nur im Interesse der Waldbeisitzer, sondern infolge der Schutz- und Sozialfunktionen des Waldes — ich denke hier an Klima, Wasserhaushalt, Gesunderhaltung von Boden und Luft — im Interesse der Gesundheit und des Erholungsbedürfnisses der gesamten Bevölkerung.
Aus diesen Gründen ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die die Produktivität und Rentabilität der Forstwirtschaft wieder verbessern, den Holzverbrauch steigern und den Wald gesund erhalten. Daher wird die Kooperation von Waldbesitzern ebenso gefördert werden, wie die Bundesregierung Hilfe zur Steigerung des Absatzes und der Erschließung neuer Verwendungsgebiete gewähren will. Gerade die Sturmschäden mit ihren außerordentlichen Nutzungen haben die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, daß es notwendig ist, außerordentliche Holznutzungen infolge höherer Gewalt auszugleichen.
Schließlich sollen durch ein allgemeines Waldgesetz Rahmenvorschriften für die Erhaltung, für die Bewirtschaftung, die Pflege und den Schutz des Waldes geschaffen sowie Bestimmungen über die Öffnung des Waldes für die Bevölkerung mit dem notwendigen Ausgleich privater und öffentlicher Belange und Interessen gefunden werden.
Die deutsche Fischwirtschaft befindet sich infolge tiefgreifender Veränderungen sowohl der Fangbedingungen als auch der Absatzstruktur und der Verbrauchsgewohnheiten in einem strukturellen Umstellungs- und Anpassungsprozeß. Dabei muß Klarheit darüber herrschen, daß wir nach wie vor auf ausreichende Importe auch in der Zukunft angewiesen bleiben. Die Bundesregierung wird daher die bisherigen Abwrackhilfen ebenso fortsetzen wie die Neubau- und Modernisierungsdarlehen. Die Hilfen für Neubauprogramme werden vor allem von der kleinen Hochseefischerei und der Küstenfischerei benutzt werden können. Die Bundesregierung wird auch hier wie auf allen anderen Gebieten den Trend zur Selbsthilfe durch Zusammenschlüsse der fischwirtschaftlichen Unternehmen in jeder Form, insbesondere in der der Erzeugergemeinschaften, fördern.
Eine staatliche Aufgabe, die von der Fischerei selbst nicht in ausreichendem Maße erfüllt werden kann, die für sie jedoch von entscheidender Bedeutung ist, ist das Auffinden unbekannter Fischvorkommen. Auch hier wird die Bundesregierung noch aktiver werden.
Eine entscheidende Voraussetzung für die Sanierung der Fischwirtschaft ist eine Koordinierung der vier Küstenländer. Ein erstes Gespräch hat bereits stattgefunden.
Gestatten Sie mir zum Abschluß noch einige Bemerkungen, denen ich für die Beurteilung unseres Programms eine gewisse Bedeutung zumesse.
Unser agrarpolitisches Arbeitsprogramm und die aus ihm sich ergebenden Maßnahmen beschränken sich nicht nur auf eine landwirtschaftliche Betriebsgruppe, z. B. die Vollerwerbsbetriebe. Wir sind vielmehr der Überzeugung, daß eine verantwortungsvolle Politik alle Bereiche des ländlichen Lebens erfassen muß,

(Beifall bei der CDU/CSU)

wenn die Landbevölkerung wirtschaftlich, sozial und kulturell in die arbeitsteilige, dynamisch sich weiter entwickelnde moderne industrielle Gesellschaft unserer Zeit integriert werden soll. Das Agrarprogramm will vor allem den Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe mit unzureichender Existenzgrundlage — und diese Betriebe nehmen heute noch rund 80 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Bundesgebietes ein; dasselbe gilt für die EWG mit Ausnahme vielleicht von Frankreich — neue und vielseitige Möglichkeiten und berufliche Alternativen eröffnen. Gerade für diese Betriebsgruppen gibt es die verschiedensten Formen der überbetrieblichen Kooperation, die die Betriebsinhaber von dem Joch ausschließlicher Arbeit im landwirtschaftlichen Kleinbetrieb entlasten und Zeit für eine berufliche Tätigkeit neben oder außerhalb der Landwirtschaft oder für die verschiedensten Funktionen, die es heute im ländlichen Raum, vor allem im Dienstleistungsbereich gibt, freisetzen.
Die heute erst in den Anfängen erkennbaren Ansätze in dieser Richtung eröffnen einen Ausblick auf zukunftsträchtige und krisensichere Berufs- und Einkommenskombinationen, die in besonders fortschrittlichen Ländern der westlichen Welt bereits zu einem festen Bestandteil der ländlichen Gesellschaft gehören und auch in der Bundesrepublik in weiten Gebieten die Lösung des Agrarproblems ohne Zerstörung der politisch erwünschten breiten Vermögensstreuung erwarten lassen.
Mit allem Nachdruck muß die Behauptung zurückgewiesen werden, die zu vernehmen war, daß diese Konzeption Hunderttausende von Kleinbetrieben zum Aufhören und zum Einstellen bringen will. Genau das Gegenteil ist der Fall. Zum einen wird nach unserer Lebens- und Wirtschaftsordnung niemand in der Gestaltung seines beruflichen Lebens einem Zwang ausgesetzt. Das ganze Programm ist vielmehr darauf abgestellt, den Betrieben, die aus den verschiedensten Gründen nicht über eine ausreichende Ertragskraft verfügen, um ein nachhaltiges Familieneinkommen allein aus der Landwirtschaft zu erzielen — dieselben Verhältnisse finden wir im gewerblichen Sektor —, zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen, unter Beibehaltung ihrer Landbewirtschaftung ein kombiniertes Einkommen zu erzielen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das Arbeitsprogramm enthält keinerlei Patentlösungen. Es ist das Ergebnis einer kritischen Bewertung und Auswertung aller verfügbaren und erreichbaren Untersuchungen und Überlegungen, nicht zuletzt der in diesem Hohen Hause eingebrachten Gesetzentwürfe, Entschließungen und Ihrer Beiträge zu Agrardebatten. Vielleicht beruht die überraschende Tatsache, daß das Programm in seinen



Bundesminister Höcherl
Grundzügen sowohl von liberalen als auch von berufsständischen Kommentatoren relativ wohlwollend beurteilt wurde, wesentlich auf dieser umfassenden Material- und Gedankenauswertung.
Wir haben ganz bewußt auf den Versuch einer Quantifizierung unserer agrarpolitischen Zielvorstellungen verzichtet, weil wir der Meinung sind, daß wir in einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung mit weltweiter Außenhandelsverflechtung weder die sich im dynamischen Wirtschaftsablauf ständig ändernden Datenkonstellationen exakt vorausberechnen können noch das lückenlose wirtschaftspolitische Instrumentarium zu einer Wirtschaftslenkung nach vorgezeichnetem Drehbuch besitzen.
Nachdem die Bundesregierung geschlossen hinter den Grundsätzen dieser Arbeit steht und auch in der Offentlichkeit das Programm eine durchaus positive Wertung erfahren hat, darf ich nun das Hohe Haus sehr herzlich einladen, die sich aus dem Programm ergebenden Richtlinien, Gesetzentwürfe und Initiativen, die wir Ihnen so schnell wie möglich zur Entscheidung zuleiten werden, mit der bekannten Gründlichkeit zu prüfen und uns Ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung bei der Kodifizierung unserer Vorhaben nicht zu versagen. Ich bin zu jeder Diskussion zu jeder Zeit bereit, weil von der raschen Realisierung der im Programm enthaltenen Grundsätze angesichts der wachsenden und berechtigten Sorgen unserer Landbevölkerung alles abhängt.
Die Bundesregierung hat die unter schwierigsten Bedingungen und in besonders feierlicher Form zugesagten Leistungen aus dem EWG-Anpassungsgesetz angesichts der drückenden Finanznot der vergangenen Jahre zunächst zurückstellen und dann durch das Finanzänderungsgesetz aufheben müssen. Es handelt sich dabei um einen Eingriff anläßlich der integrationspolitisch, also europapolitisch bedingten Herabsetzung der Getreidepreise durch den Beschluß im Jahre 1964. Die Bundesregierung wird deshalb mit Zustimmung des Hohen Hauses die in § 2 der ursprünglichen Fassung des EWG-Anpassungsgesetzes zugesagten Leistungen für die deutsche Landwirtschaft alsbald zu erfüllen trachten.
Dieser Bericht, meine Damen und Herren, wäre nicht vollständig, wenn er nicht zu der finanziellen Seite Stellung nähme. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, daß bei den Kabinettsberatungen die finanzielle Komponente einen breiten Raum eingenommen hat. Es war die einmütige Auffassung des Kabinetts, daß durch dieses Arbeitsprogramm keine Erwartungen begründet werden dürfen, die sich im Rahmen der nach wie vor sehr beengten finanziellen Möglichkeiten nicht erfüllen lassen und die dann zu neuen, sicher noch schwereren Enttäuschungen führen müßten. Die Lösungen, die gefunden werden und die sich in den einzelnen Haushalten und den Ansätzen der mehrjährigen Finanzplanung niederschlagen müssen, sind vorsichtig und deshalb realistisch. Es ist möglich, mit der Verwirklichung dieses Programms zu beginnen.
Ich darf Ihnen nunmehr den Kabinettsbeschluß vom 24. Juni in seinen Einzelheiten mitteilen:
1. Die Grundzüge des Agrarprogramms für die Agrarpolitik der Bundesregierung werden gebilligt. Zeitpunkt und Umfang der Durchführung werden nach Maßgabe der mehrjährigen Finanzplanung bestimmt.

(Lachen bei der FDP.)

2. Die Bundesregierung wird den gesetzgebenden Körperschaften Vorschläge für die Umgestaltung der künftigen Agrarhaushalte machen, deren Ziel es ist, die in § 2 des EWG-Anpassungsgesetzes zugesagten und bestimmten Leistungen für die deutsche Landwirtschaft zu erfüllen.
3. Die Bundesregierung verpflichtet ihre Vertreter im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften, bei den kommenden Verhandlungen zur Regelung der EWG-Agrarfinanzierung nur einem Beschluß zuzustimmen, der den Beitragsschlüssel der Bundesrepublik verbessert und der die Überschüsse erzeugenden Mitgliedstaaten stärker als bisher zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik heranzieht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

4. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird beauftragt, mit den Ländern und Spitzenorganisationen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie des Außenhandels Verhandlungen über die Errichtung einer land-, forst-
5. und ernährungswirtschaftlichen Vermarktungsförderungsgesellschaft zu führen.

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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Bundesminister für Wirtschaft, für Verkehr, des Innern, für Arbeit und Sozialordnung, für Wohnungswesen und Städtebau, der Finanzen und der Bundesschatzminister.
    7. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird beauftragt, dem Kabinett den Entwurf einer Novelle des Grundstücksverkehrsgesetzes vorzulegen mit dem Ziel, auch Nichtlandwirten den Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erleichtern.
    8. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte und dem Bundesminister der Finanzen dem Kabinett den Entwurf gesetzlicher Regelungen vorzulegen, die die Verwendung des bei der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank bestehenden Zweckvermögens auch für die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur ermöglichen.
    8. Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau wird beauftragt, in die vorgesehene Novelle zum Bundesbaugesetz Regelungen aufzunehmen, die die Bebauung in Außenbereichen ländlicher Räume erleichtern.
    9. Der Bundesminister der Finanzen wird beauftragt, die steuerlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß neue kooperative landwirtschaftliche Unternehmensformen wie landwirtschaftliche Betriebe behandelt werden. Entsprechendes gilt für Zu-



    Bundesminister Höcherl
    sammenschlüsse forst- und fischereiwirtschaftlicher Betriebe.
    10. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird beauftragt, dem Kabinett die zur Förderung der Forst- und Holzwirtschaft notwendigen Gesetzentwürfe vorzulegen, und zwar ein Gesetz über die Bildung forstwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften, ein Gesetz über die gesetzlichen Handelsklassen bei Rohholz, ein Gesetz zum Ausgleich außerordentlicher Holznutzungen infolge höherer Gewalt und ein Gesetz über die Erhaltung und Förderung des Waldes.
    In Wirklichkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht hinter diesem mannigfaltigen vordergründigen Phänomen — um ein Wort des Altmeisters der Agrarpolitik Professor Niehaus zu gebrauchen — ein Ausschnitt aus dem von menschlichem Gefühl und menschlichem Geist gesteuerten Kulturprozeß, der ständig neue Überzeugungen, neue Dinge und neue technische Erfahrungen bringt. Der Grad der Spannungen wird besonders groß — so Niehaus —, wenn der starke Druck dieser bewegenden Kräfte auf eine besondere Trägheit der Strukturen stößt. Das erleben wir heute, wo die in einer langen Geschichte geformte privatwirtschaftliche Grundeigentumsstruktur, in der wir einen besonderen Wert erblicken, dem mächtigen Impuls der technischen Revolution und der städtischen Zivilisation ausgesetzt ist. Im Rahmen dieser städtischen Zivilisation sind es besonders die utilitaristischen egalitären Wünsche, die zum Leitbild der modernen Massengesellschaft geworden sind und die die Auffassungen von sozialer Gerechtigkeit bestimmen.
    Die Mitarbeit zum Ausgleich dieser Spannungen auf diesem Feld ist das eigentliche Anliegen dieses Entwurfs; eine Einladung an Sie alle, an den möglichen Lösungen mitzuarbeiten!

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)