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    Deutscher Bundestag 182. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1968 Inhalt: Vorlage der jährlichen Übersicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen nach dem Stand vom 1. Oktober . . . . 9833 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 9833 B Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 9833 C Erweiterung der Tagesordnung 9833 D Fragestunde (Drucksachen V/3054, V/3070) Fragen des Abg. Dr. Imle: Verhaftung des Universitätsassistenten Dr. Burger Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9834 A Dr. Imle (FDP) 9834 B Ertl (FDP) 9834 C Frage des Abg. Flämig: Beteiligung der Bundesregierung an der technischen Durchführung und der Finanzierung der Weltwetterwacht Wittrock, Staatssekretär . . . . 9834 D Flämig (SPD) 9835 A Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Möglichkeiten zur Belebung des Fremdenverkehrs im Zonenrandgebiet durch verstärkte Auslandswerbung Wittrock, Staatssekretär . . . . . 9835 B Dr. Kreutzmann (SPD) 9835 B Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Zusätzliche Mittel zur Schaffung einer Sonderwerbung für das Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär . . . . . 9835 D Dr. Kreutzmann (SPD) 9836 A Schwabe (SPD) 9836 B Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 9836 B Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Zusätzliche Mittel für Maßnahmen der inneren Werbung in diesen Gebieten für die nächsten Haushaltsjahre Wittrock, Staatssekretär . . . . . 9836 D Dr. Kreutzmann (SPD) 9837 A Fragen der Abg. Frau Holzmeister: Einbau einer Ampelanlage auf der Kreuzung der B 327/Rhein-Mosel-Straße in Emmelshausen (Hunsrück) Wittrock, Staatssekretär . . . . . 9837 B Frau Holzmeister (CDU/CSU) . . . 9837 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Juni 1968 Frage des Abg. Geldner: Erhöhung der Benutzungsgebühren für die italienischen Autobahnen Wittrock, Staatssekretär . . . . 9837 D Geldner (FDP) . 9837 D Frage des Abg. Geldner: Möglichkeit der Einführung entsprechender Gebühren auf den deutschen Autobahnen ' Wittrock, Staatssekretär 9838 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9838 B Frage des Abg. Geldner: Frage einer einheitlichen Regelung der Autobahngebühren innerhalb der EWG Wittrock, Staatssekretär 9838 C Geldner (FDP) 9838 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9839 A Ertl (FDP) 9839 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9840 A Frage des Abg. Seibert: Erfahrungen der Deutschen Bundesbahn mit der Sonderaktion für Reisende über 65 Jahre Wittrock, Staatssekretär 9840 C Frage des Abg. Seibert: Neues Sonderangebot der Deutschen Bundesbahn? Wittrock, Staatssekretär 9840 C Faller (SPD) 9840 D Frage des Abg. Ramms: Übliches Einpendeln auf der unteren Marge der Verkehrstarife Wittrock, Staatssekretär 9841 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 9841 B Frage des Abg. Ramms: Einnahmeverluste bei Bundesbahn und Binnenschiffahrt trotz erhöhter Transportleistung Wittrock, Staatssekretär 9841 C Dr. Imle (FDP) 9841 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 9841 D Frage des Abg. Ramms: Meldung über einen Verzicht auf die Verbotsliste für Beförderungen im Straßenverkehr Wittrock, Staatssekretär 9842 A Dr. Imle (FDP) 9842 B Frage des Abg. Dr. Artzinger: Vereinfachung des Verfahrens für Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen Wittrock, Staatssekretär 9842 C Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 9842 C Fragen des Abg. Dr. Artzinger: Vereinfachung des Anhörungsverfahrens bei Fahrten über den Bereich eines Bundeslandes hinaus — Kompetenz der Bundesregierung? Wittrock, Staatssekretär 9843 A Fragen des Abg. Baltes: Beabsichtigter Kohlenabbau im Südraum Saarbrückens in den Jahren 1990 bis 2000 Schmücker, Bundesminister . . . . 9843 C Fragen der Abg. Frau Mönikes: Freie Gutachtertätigkeit der beamteten Ärzte der staatlichen Gesundheitsämter Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 9844 A Frau Mönikes (CDU/CSU) . . . 9844 A Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 13 Abs. 1 GO in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. Mai 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/3014) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 9844 C Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 9846 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962 (Drucksache V/2837) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses ( Drucksache V/2595) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Getreide, Reis, Schweinefleisch und Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes (Drucksache V/2907) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3049), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2985) — Zweite und dritte Beratung —, mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Juni 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Rindfleisch (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse sowie Rindfleisch) (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Bauer [Wasserburg] u. Gen.) (Drucksache V/2937) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2992) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2850) ; Mündlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/3060) — Zweite und dritte Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gem. Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 364, Drucksachen V/2893, zu V/2893), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der Bundesregierung gem. Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 365, Drucksachen V/2894, zu V/2894) in Verbindung mit Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3048), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Getreidepreisausgleich (Drucksachen V/1968, V/2896, zu V/2896), mit Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wegebauprogramm für ländliche Betriebe in Höhenlagen (Drucksache V/2813), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Abg. Burgemeister, Dr. Siemer, Struve, Riedel [Frankfurt], Wieninger u. Gen.) (Drucksache V/2957) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Abg. Burgemeister, Dr. Siemer, Wieninger u. Gen.) (Drucksache V/2958) — Erste Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und der Maßnahmen der Bundesregierung gem. Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 366, Drucksachen V/2540, V/2895) Höcherl, Bundesminister . 9849 A, 9884 C Bauknecht (CDU/CSU) 9854 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 9857 B, 9893 A Ertl (FDP) 9859 B, 9896 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 9866 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 9872 B Rehs (SPD) 9878 B Logemann (FDP) 9879 B Klinker (CDU/CSU) . . . . . . 9881 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 9882 A Dr. Giulini (CDU/CSU) 9883 A Peters (Poppenbüll) (FDP) 9883 D, 9897 D Wächter (FDP) . . . . . . . . 9895 B Dr. Brenck (CDU/CSU) . . . . . . 9866 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9897 D Anlagen 9899 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Juni 1968 9833 182. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) 28. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 6. Bading * 26. 6. Feuring 27. 6. Folger 25. 6. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler 25. 6. Gscheidle 28. 6. Hamacher 1. 7. Frau Dr. Hubert 1. 7. Jahn (Marburg) 25. 6. Kaffka 26. 6. Frau Kleinert 28. 6. Dr. Koch 26. 6. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Kriedemann * 26. 6. Frau Dr. Krips 25. 6. Kunze 1. 7. Lemmer 29. 6. Dr. Lindenberg 26. 6. Dr. Löhr * 25. 6. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 26. 6. Missbach 26. 6. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Sander ** 27. 6. Schulhoff 25. 6. Dr. Sinn 30. 6. Stein (Honrath) 26. 6. Steinhoff 1. 7. Wolf 28. 6. Baron von Wrangel 25. 6. Wuwer 25. 6. Zebisch 28. 6. Anlage 2 Umdruck 503 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Dr. Schmidt (Gellersen) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Bauknecht, Dr. Schmidt (Gellersen), Bauer (Wasserburg) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Rindfleisch (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse sowie Rindfleisch) - Drucksachen V/2937, V/2992 -. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 14 Abs. 1 wird ,a) Nummer 1 wie folgt gefaßt: „1. vorsätzlich oder leichtfertig unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art über a) die Beschaffenheit, Zusammensetzung oder Menge einer Ware oder b) den Ursprung oder das Bestimmungsland einer Ware macht oder benutzt und dadurch wenigstens leichtfertig bewirkt, daß Subventionen oder Vergünstigungen auf Grund von Verordnungen des Rates oder der Kommission oder auf Grund einer zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu Unrecht gewährt werden;" b) in Nummer 4 hinter den Worten „Vorschriften obliegt," das Wort „nicht" eingefügt. 2. In § 19 Satz 1 werden die Worte „der in § 14 mit Geldbuße bedrohten Handlungen" durch die „Ordnungswidrigkeit nach § 14" ersetzt. 3. Der bisherige Wortlaut des § 23 wird Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „ (2) Die §§ 15 bis 18 und § 19 Satz 2 treten am 30. September 1968 außer Kraft." Bonn, den 21. Juni 1968 Bauknecht Dr. Schmidt (Gellersen) Anlage 3 Umdruck 504 Änderungsantrag der Abgeordneten Logemann, Ertl, Wächter, Reichmann, Peters (Poppenbüll), Dr. Achenbach, Dr. Staratzke und der Fraktion der FDP zu dem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) - Drucksache V/2893 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschußantrag wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. die im EWG-Vertrag vereinbarten Präferenzen durch Einflußnahme auf die Verwendung der Mittel des Garantiefonds sicherzustellen und dadurch zugleich Agrareinfuhren 9900 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Juni 1968 in die EWG über den Marktbedarf hinaus zu verhindern;". 2. Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. Maßnahmen vorzuschlagen, die die Veredelung in bäuerlichen Familienbetrieben fördern und eine Einengung ihrer Produktionschancen durch industrielle Massentierhaltungen verhindern;". 3. Folgende Nummer 4 wird angefügt: „4. sicherzustellen, daß der rationell bewirtschaftete bäuerliche Familienbetrieb, der zwei familieneigenen Arbeitskräften ein gewerbegleiches Einkommen sichert, Leitbild der nationalen und europäischen Agrarpolitik bleibt und nicht an Viehbesatzzahlen oder Nutzfläche ausgerichtet wird." Bonn, den 25. Juni 1968 Logemann Ertl Wächter Reichmann Peters (Poppenbüll) Dr. Achenbach Dr. Staratzke Geldner Freiherr von Gemmingen Graaff Dr. Haas Kubitza Mauk Opitz Porsch Ramms Dr. Rutschke Saam Sander Schultz (Gau-Bischofsheim) Dr. Starke (Franken) Walter Mischnick und Fraktion
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    Rede von Maria Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuß außer der monatlichen Vorlage verabschiedungsreifer Petitionen vierteljährlich einen mündlichen Bericht über seine Arbeit geben. Die Fülle der dringenden Materien in den Plenarsitzungen machte die Regelmäßigkeit unserer Berichte unmöglich. Dies ist für die letzten zwei Jahre erst der vierte Bericht.
    Trotzdem hat die Arbeit dieses Ausschusses im Hintergrund die Gesetzgebungsarbeit des Hauses beeinflußt. Die Sachkenntnis und politische Überlegung der Mitglieder des Ausschusses führte zu Überweisungen als Material an die Regierung, die Ausschüsse und Fraktionen, wodurch manche Gesetzeslücke auch in letzter Zeit geschlossen werden konnte. Wir haben insofern auch dazu beigetragen, daß das 20. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes eine der wichtigsten Novellen des Lastenausgleichs geworden ist, die an Bedeutung der 8. Novelle kaum nachsteht. Es konnten die Verlegung des Stichtags erreicht werden, die Anerkennung von Schäden, wenn etwa ein Hof in Ostpreußen in der Hand des Sohnes zurückgelassen wurde, die Eltern aber hier von der Sozialhilfe leben müssen, und die Einschränkung der Übergangsregelung bei Anerkennung der Nacherbfolge anläßlich der Vererbung von Lastenausgleichsansprüchen.
    Ein wesentliches Anliegen, nämlich, in Einzelfällen über den durch die Vierte Novelle weggefallenen Verfügungsfonds beim Präsidenten des Bundesausgleichsamts helfen zu können, konnte jedoch bisher nicht erfüllt werden. Zwar greift die Sozialhilfe in der Tat in all den Fällen der Not ein, in denen die niedrige Existenzgrundlage zu einer Gefährdung der Würde des Menschen führt; doch bleibt _hierbei sozialpsychologisch das Gefühl, insbesondere für ältere Geschädigte, eine Fürsorge zu erhalten, die weder ihrem Streben und ihrem Erfolg in den Jahren des Schaffens noch dem Standard vergleichbarer Berufsschichten entspricht, die nicht geschädigt wurden. Entscheidend sollte die Zielsetzung des Lastenausgleichs sein, wie sie in der Präambel des Gesetzes zum Ausdruck kommt, soziale Gerechtigkeit zu schaffen.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf Verluste verweisen, auf die der Zweite Weltkrieg und seine Folgen nur mittelbar eingewirkt haben, indem z. B. die kurz bevorstehende Rückgabe von nach dem Ersten Weltkrieg enteigneten Konzessionsrechten in Afrika durch die französische Regierung wegen



    Frau Jacobi (Marl)

    des Zweiten Weltkrieges verhindert wurde, und auf bewertungsrechtliche Fragen wie den Verlust von Pensionsanwartschaften.
    Es gibt aber auch Härtefälle, die nur durch die notwendigerweise generalisierende Fassung eines Gesetzes oder einer Verordnung zu solchen werden. So beschäftigt uns zur Zeit die doppelte Anrechnung bei Rentenerhöhungen sowohl auf die Unterhaltshilfe als auch auf die Bundesbeihilfe für eine betriebliche Altersversorgung. Wir wollen weiterhin hoffen, daß bald eine allgemein befriedigende Lösung für Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone gefunden wird, um diesen Menschen das Gefühl der Schlechterstellung gegenüber den Vertriebenen zu nehmen.
    Im Bereich der Sozialversicherung ging es in mehreren Bleichgelagerten Fällen im wesentlichen darum, eine bei der Verabschiedung des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 offengebliebene Lücke zu schließen, um auch zugunsten von Witwen, deren Ehemann vor dem 1. April 1945 gestorben ist, eine Anrechnung von vor dem 1. Januar 1924 liegenden Versicherungszeiten zu ermöglichen. Die Bearbeitung führte auf Veranlassung des Ausschusses zu dem Entwurf eines Vierten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes, der jetzt vom Ausschuß für Sozialpolitik mit beraten wird.
    Sehr eingehend hat sich der Petitionsausschuß auf Grund mehrerer Eingaben mit dem auch schon in der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 19. September 1967 angesprochenen Frage befaßt, ob die Gewährung von Leistungen für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich aber noch in der Ausbildung befinden, auch weiterhin davon abhängig sein soll, daß die Betroffenen ledig sind. Der Ausschuß hält angesichts der tatsächlichen Entwicklung, vor allem wegen der steigenden Zahl der Studentenehen, die unveränderte Beibehaltung der geltenden Bestimmungen insbesondere in den Fällen für unbefriedigend, in denen die Kinder von den Eltern weiter unterhalten werden müssen. Er teilt auch nicht die Auffassung der Bundesregierung, daß diese Frage noch nicht entscheidungsreif sei. Nähere Ausführungen dazu kann ich mir ersparen, weil wir die Petitionen, die auf Vorschlag des Ausschusses vom Bundestag als erwägenswerter Gesetzesvorschlag zur Kenntnis genommen worden sind, zusammen mit dem bereits von uns erarbeiteten Material auch den drei Fraktionen zur Kenntnis gebracht haben. Ich darf Ihnen allen das hier angesprochene Problem besonders ans Herz legen, damit wir vielleicht doch schon bald zu einer zeitgerechten Lösung gelangen.
    Die zahlreichen Eingaben zum Familienlastenausgleich konnten dagegen bisher nicht zu einem positiven Ergebnis führen, insbesondere, soweit sie sich auf Steuerrechtsänderungen bezogen. Positiv erledigt werden konnten jedoch eine ganze Reihe von Beschwerden, die sich aus der Sammelübersicht ergeben. Herausgegriffen sei wegen ihrer allgemeinen Bedeutung diejenige der Behandlung von deutschen Angehörigen der Mitglieder ausländischer Streitkräfte, die in einem Dienstverhältnis zu den Streitkräften stehen, als unbeschränkt Steuerpflichtige entgegen der bis dahin allgemeinen Auffassung der Finanzbehörden der Länder. Gleichfalls werden nunmehr auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, die im Ausland tätig sind, nicht mehr als beschränkt steuerpflichtig angesehen, was auch für die Anwendung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes von Bedeutung ist.
    Bei einer großen Anzahl von Eingaben werden die durch das Finanzänderungsgesetz 1967 eingeführten Belastungen und Leistungsbeschränkungen angegriffen. Das Wirken des Petitionsausschusses erstreckte sich hier vor allem darauf, den Einsendern in eingehenden Begründungen den Sinn der getroffenen Regelungen darzulegen. Dies war ebenfalls bei der Umstellung des Umsatzsteuerrechts der Fall.
    Hier ist vielleicht auch der Ort, darzulegen, daß die Aufklärung in unserem Land etwas stiefmütterlich ist und nicht intensiv und vor allem wirkungsvoll genug betrieben wird. Dies gilt sowohl für die gesundheitliche Aufklärung, wie sie Herr Kollege Dr. Jungmann in seiner schriftlichen Erklärung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vor einem Monat hier dargelegt hat, wie auch für die Verbraucheraufklärung und die Aufklärung zur Unfallverhütung.

    (Abg. Frau Griesinger: Sehr richtig!)

    Soweit Beschwerden gegen das Handeln der Verwaltung bearbeitet wurden, erscheint es unzweckmäßig, Einzelheiten hier vorzutragen
    Was uns immer wieder bedrückt und das Ansehen des Parlaments als Ganzes in der Offentlichkeit herabsetzt, ist die lange Dauer der Petitionsverfahren, gerechnet vom Eingang bis zur Bescheiderteilung. Anfang des Jahres 1966 habe ich hier im Plenum die Herren Minister gebeten, dafür zu sorgen, daß die von uns erbetenen Stellungnahmen schneller gegeben werden. Auf die Stellungnahmen aus den Ministerien oder dem Lastenausgleichsamt oder Bundesversicherungsamt sind wir aber angewiesen, nicht nur wegen des Grundsatzes, auch die Verwaltung zu hören, sondern weil die Petenten den Sachverhalt nicht klar und vollständig darstellen können. Oft fehlt das Verständnis für die Zusammenhänge, weil eine Aufklärung durch die unteren Behörden auch nicht erfolgt. Daneben mangelt es aber auch an der unmittelbaren Präsenz des Parlaments, verkörpert durch den Abgeordneten, so daß sich der Petent wieder einem bürokratischen Verfahren ausgesetzt fühlt.
    Was in der Tat not tut, ist die Schnelligkeit und Unmittelbarkeit der Prüfung beim Petenten und bei den unteren Behörden. Das soll geändert werden. Denn daher kommt der Schrei nach dem Ombudsman, den die Presse in den letzten Jahren häufig aufgegriffen hat. Wir haben sogar schon zur Zeit Petitionen in der Richtung laufen. In diesen Petitionen wird dem Bürgerbeauftragten per se Unabhängigkeit unterstellt und eine umfassende Vollmacht bei allen Behörden und sogar Gerichten zugebilligt. Es ist wohl unnötig zu sagen, daß wir, das Parlament, die erforderliche Unabhängigkeit besit-



    Frau Jacobi (Marl)

    zen. Unsere Pflichten und Rechte sollten wir nicht auf eine Instanz außerhalb des Parlaments delegieren, sondern uns selbst mit der für den Ombudsman geforderten Machtfülle ausstatten.
    Eine Verbesserung des Eingabenrechts ist einer Lösung durch den Ombudsman vorzuziehen; denn erstens erfahren wir durch die Eingaben die Wünsche der Bevölkerung direkt und können aus ihnen Schlüsse für die Gesetzgebung ziehen, und zweitens erfordert die parlamentarische Demokratie auch im Einzelfall die parlamentarisch wirksame Kontrolle. Das Parlament darf den direkten Kontakt zu den Hilfesuchenden nicht verlieren.
    Wir wollen Ihnen, dem Bundestag, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den die Arbeit des Petitionsausschusses erleichtert und verbessert werden soll. Ich hoffe, daß das auch die Länderparlamente begrüßen werden und für ihren Bereich an uns Modell nehmen können.
    Der Petitionsausschuß mit seinen Mitarbeitern empfindet sich als ein großes Anwaltsbüro. Er gibt nur Empfehlungen. Er arbeitet bestimmt billiger als der Ombudsman; denn auch dieser braucht Mitarbeiter. Ich möchte bemerken, daß das Büro des Wehrbeauftragten, der eine vergleichbare Position hat, fast doppelt so viel Mitarbeiter wie das Petitionsbüro hat. Parkinsons Gesetz scheint bei Delegationen von Rechten des Parlaments auf Beauftragte besonders wirksam zu sein.
    Wir sind dafür, daß das Parlament selbst das Petitionsrecht und die sich daraus ergebende Arbeit wahrnimmt. Es sollte aber bemüht sein, alle seine Mitarbeiter in den Ausschüssen ihrer Arbeit und ihrer Funktion entsprechend. zu bewerten. Die fünf Juristen im Petitionsbüro müssen qualifizierte Mitarbeiter sein. Sie müssen die Stellungnahmen der Ministerien kritisch durcharbeiten. Jeder von ihnen muß in mehreren Sachgebieten tätig werden. Dazu gehört für jeden eine längere Einarbeitungszeit, um für uns wirklich zu einem Fachmann zu werden.
    Das Parlament sollte dem Petitionsbüro Aufstiegsmöglichkeiten für seine Mitarbeiter einräumen, um einen häufigen Wechsel auszuschließen.

    (Abg. Frau Kalinke: Sehr richtig!)

    Häufiger Wechsel würde unserer Arbeit schaden. Das Parlament braucht Mitarbeiter schlechthin, für die die Arbeit hier keine Durchgangsstation ist.
    Ich bitte, wie schon einmal bei den Haushaltsberatungen die Wichtigkeit und Berechtigung dieser Gedanken nicht zu verkennen.
    Zum Schluß möchte ich Sie bitten, die Sammelübersicht, die Sie unter Ihren Vorlagen finden, und den darin enthaltenen Antrag des Petitionsausschusses anzunehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. — Das Wort hat Frau Abgeordnete Wessel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helene Wessel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu den Ausführungen von Frau Kollegin Jacobi Stellung nehmen, die sich mit der Frage der Erweiterung der Rechte des Petitionsausschusses beschäftigen.
    Die von Frau Jacobi dargelegten diesbezüglichen Wünsche kann ich nur sehr unterstützen aus den gleichen Erfahrungen, die ich als frühere Vorsitzende des Petitionsausschusses gemacht habe und die ich in meinem mündlichen Tätigkeitsbericht in der 143. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1967 im einzelnen dargelegt habe. Zu den gleichen Empfehlungen kommt ein Bericht der Konferenz der Präsidenten der deutschen Länderparlamente zum Problem des Ombudsman. Frau Jacobi sagte bereits, daß diese Frage in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit eine erhebliche Rolle gespielt hat. Ich glaube, wir müssen uns auch einmal ernsthaft in diesem Hohen Hause fragen, wieso das möglich ist. Schon seit Jahren haben wir immer darauf hingewiesen, daß man die Tätigkeit des Petitionsausschusses in seinen tatsächlichen Funktionen in diesem Hause nicht genügend beachtet hat. Das hat sich natürlich auch im Hinblick auf die Offentlichkeit ausgewirkt. Infolgedessen ist eine Vorstellung entstanden, als wenn vom Ombudsman .aus dies alles geändert werden könnte. Darin kann ich auch Frau Jacobi durchaus unterstützen, daß das falsche Vorstellungen sind.
    Die Einführung eines zivilen Parlamentsbeauftragten zur Wahrung der Rechte des Bürgers, der in den skandinavischen Ländern unter dem Namen „Ombudsman" bekannt ist, wird auch von den Landtagspräsidenten nicht befürwortet. Die Landtagspräsidenten haben sich seit einiger Zeit sehr intensiv — auch durch Besuch der skandinavischen Länder, in denen es einen Ombudsman gibt — darüber informiert, und sie kommen zu der gleichen Auffassung, die der Petitionsausschuß schon seit längerer Zeit vertreten hat, daß durch einen Ombudsman die Frage für uns nicht gelöst ist.
    In einem freiheitlichen Rechtsstaat — das müssen wir uns aber auch sagen — spielt das Verhältnis Bürger/Staat eine zunehmende Rolle. Die Beurteilung, die Bundestag und Länderparlamente heute in der Offentlichkeit erfahren, müssen unter diesem Gesichtspunkt gesehen werden. Ihre Einrichtungen des Petitionsausschusses bedeuten einen Rechtsschutz des einzelnen Bürgers für seine Rechte, die er gegenüber dem Staat hat, z. B. wo andere Rechtsbehelfe nicht mehr ausreichen, wie im Ermessensbereich der Verwaltung, bei verzögerten Verwaltungsentscheidungen, bei der Frage, ob die bestehenden Gesetzesbestimmungen entsprechend angewandt worden sind, oder aus einer Reihe anderer Gründe.
    Die Funktion des skandinavischen Ombudsman — das sollten wir uns klarmachen — üben die Petitionsausschüsse der deutschen Parlamente, soweit ein Vergleich bei den verschiedenen Rechtssystemen der Bundesrepublik und der skandinavischen Länder möglich ist, heute bereits aus. Aber im Vergleich zum Ombudsman sind bei uns die Prüfungsmöglichkeiten der Petitionsausschüsse sowohl im Bundestag wie auch in den Länderparlamenten we-



    Frau Wessel
    sentlich geringer. Diese seit Jahren vom Petitionsausschuß des Bundestages beklagte Feststellung wird auch jetzt — das ist sehr interessant — von den Präsidenten der Länderparlamente als das Ergebnis ihrer Untersuchungen dargelegt. Sie sagen in ihren Empfehlungen z. B.:
    Dem berechtigten Begehren nach Verbesserung des Rechtsschutzes ist nicht durch die Errichtung einer neuen Behörde, sondern durch wirkungsvollere Ausgestaltung des Petitionsverfahrens zu begegnen.
    Die Kernfrage ist also, wie den Parlamenten bessere Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden können, damit die Petitionsausschüsse die ihnen vom Parlament übertragenen Aufgaben entsprechend erfüllen können.
    Dazu bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Eine davon ist — das hat Frau Jacobi auch bereits gesagt — die personelle Unterstützung der Petitionsausschüsse durch die Parlamentsverwaltungen. Meine Damen und Herren, ich spreche das jetzt sehr bewußt aus, und zwar aus Erfahrungen, die ich gemacht habe: in früheren Jahren war es nicht selten so, daß dem Petitionsbüro des Bundestages die Beamten und Angestellten zugewiesen wurden, die man sonst im Hause nicht gut unterbringen konnte. Daß dadurch die Arbeit des Petitionsausschusses nicht verbessert wurde, sei nur am Rande vermerkt. Es hat jahrelanger intensiver Bemühungen bedurft, um dieses Verfahren zu beseitigen. Heute kann man mit Ehrlichkeit nur sagen, daß das Petitionsbüro gut besetzt ist.
    Eine andere Möglichkeit ist eine der Wichtigkeit der Aufgabe entsprechende Besetzung der Petitionsausschüsse durch die Abgeordneten. Ich habe von der Arbeit der Fraktionen aus gesehen durchaus Verständnis dafür, daß in den Petitionsausschuß die neu in den Bundestag kommenden Abgeordneten geschickt werden, um sich hier, wie man sagt, die Sporen zu verdienen. Dazu ist die vielseitige Arbeit eines Mitglieds des Petitionsausschusses durchaus geeignet, weil sie an Hand der Petitionen von den Abgeordneten verlangt, daß sie sich mit den entsprechenden Gesetzen intensiv beschäftigen. Mir ist wiederholt von Mitgliedern dieses Hohen Hauses gesagt worden, daß man überrascht sei, zu hören, wie sorgfältig die Petitionen von den Mitgliedern des Petitionsausschusses bearbeitet werden, und daß man demgegenüber den Eindruck habe, diese Arbeit der Mitglieder des Petitionsausschusses werde nicht genügend gewürdigt. Auch deswegen mache ich diese Ausführungen.
    In der Praxis sieht es häufig folgendermaßen aus. Wenn man vier Jahre im Petitionsausschuß gesessen hat, sieht man sich im allgemeinen nach einem anderen Ausschuß um, bei dem die Arbeit des mitwirkenden Abgeordneten in der Öffentlichkeit mehr in Erscheinung tritt und über dessen Tätigkeit man auch im Plenum des Bundestages sprechen kann. Sie haben von der Frau Abgeordneten Jacobi soeben gehört, daß in den zweieinhalb Jahren, die wir in der 5. Sitzungsperiode in diesem Bundestag sitzen, vier Tätigkeitsberichte gegeben worden
    sind. Die Mitglieder des Petitionsausschusses kommen also nicht einmal im Laufe einer Legislaturperiode alle an die Reihe, um einen solchen Tätigkeitsbericht im Plenum des Bundestages zu erstatten. Das spielt natürlich alles mit eine Rolle. Ich habe auch volles Verständnis dafür, wenn sich Kollegen um Mitarbeit in einem anderen Ausschuß bemühen; denn die Arbeit im Petitionsausschuß ist im wahrsten Sinne des Wortes Kleinarbeit, die ihren Lohn allein in dem Bewußtsein des Abgeordneten findet, nicht nur seine Pflicht getan zu haben, sondern, soweit es möglich ist, dem einzelnen Petenten seine Hilfe zuteil werden zu lassen.
    Das alles sind aber Werte, die sich nur in kleiner Münze für den Abgeordneten im Petitionsausschuß auszahlen. Es gibt bei uns im Petitionsausschuß keine Besichtigungsfahrten oder sonstige Annehmlichkeiten, die andere Ausschüsse bieten. Ich glaube, das alles muß einmal ausgesprochen werden, um die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in diesem Ausschuß richtig zu werten und zu bewerten. Um so dankenswerter ist es demgegenüber, daß eine nicht kleine Zahl von Mitgliedern des Petitionsausschusses ihre durch langjährige Erfahrung bereicherte Arbeit durch eine Reihe von Sitzungsperioden hindurch dem Petitionsausschuß gegeben haben und heute noch geben. Gerade ihnen müssen wir jetzt durch Verbesserung des Petitionsverfahrens die Freude an der Arbeit — und damit die Möglichkeiten für den hilfesuchenden Petenten —stärken.
    Mit den einzelnen Vorschlägen, die dem Hohen Hause zur Verbesserung der Arbeit des Petitionsausschusses gemacht werden und die Frau Kollegin Jacobi schon angesprochen hat, will ich mich heute nicht näher beschäftigen; das wird demnächst an Hand von entsprechenden Anträgen zu geschehen haben. Ich habe meine Ausführungen vor allem zur Unterstützung der diesbezüglichen Bemühungen der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Jacobi, gemacht, aber auch aus der Erkenntnis, daß alle personellen und sachlichen Verbesserungen für den Petitionsausschuß, wenn sie wirksam werden sollen, der Unterstützung aller Fraktionen des Hohen Hauses bedürfen. Die Arbeit des Petitionsausschusses kann als die Visitenkarte des Verhältnisses des Staatsbürgers zu seinem Parlament angesehen werden, und deshalb sollten alle Abgeordneten ein Interesse daran haben.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)