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Herr Abgeordneter, wie ich bereits bei der Beantwortung einer Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Wuermeling am 9. Mai ausgeführt habe, bedarf der Entwurf eines Ausbildungsförderungsgesetzes nur noch in wenigen Fragen einer abschließenden Abstimmung mit den beteiligten Ressorts. Der Bundesregierung kann aber dieser Entwurf erst vorgelegt werden, wenn das Finanzreformgesetz mit den darin vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes in Kraft getreten ist.