Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein großer Teil der kurz nach dem Kriege gebauten zirka 200 Jugendwohnheime der Renovierung und teilweise auch der Modernisierung bedarf.
Bundesmittel können für diesen Zweck allerdings nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung dieser Arbeiten aus Mitteln des Bundesjugendplanes mußte 1966 eingestellt werden, weil es sich bei den Jugendwohnheimen um Einrichtungen örtlicher Träger handelt und der Bund für deren Förderung nicht zuständig ist. Dies wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1967 bestätigt. Danach ist der Bund für solche Maßnahmen nur zuständig, wenn es sich um überregionale Einrichtungen handelt. Jugendwohnheime fallen nicht unter solche Einrichtungen.