Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 1. April 1968 die deutschen Auslandsvertretungen ermächtigt, in Eilfällen Staatsangehörigen derjenigen osteuropäischen Staaten, in denen es zur Erteilung von Sichtvermerken befugte deutsche Vertretungen gibt, Sichtvermerke ohne Rückfrage beim Auswärtigen Amt zu erteilen, sofern es sich um Angehörige bestimmter Personengruppen, Politiker, Künstler, Geschäftsreisende usw., handelt.
Hiermit ist eine wesentliche Erleichterung des Sichtvermerkverfahrens erreicht worden. Die Vergünstigungen werden auch tschechoslowakischen Staatsangehörigen zugute kommen, sobald unserer Handelsvertretung in Prag ein geeignetes Gebäude zur Verfügung steht und sie mit der Sichtvermerkerteilung beginnen kann. Eine einseitige Aufhebung des Sichtvermerkzwangs gegenüber der Tschechoslowakei ist zur Zeit nicht beabsichtigt.