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ID0517541500

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    1112. Schmitt-Vockenhausen,: 1
    1113. wollte: 1
    1114. antithetisch: 1
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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 9399 A Fragestunde (Drucksache V/2904) Frage des Abg. Gscheidle: Kriterien für Größe und Grenzen eines Fernsprechortsnetzes . . . . . . . 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Anträge auf Einbeziehung von sog. Stadtrandgemeinden in das großstädtische Ortsnetz 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Konsequenzen in bezug auf Gebühren und Größe des Ortsnetzes für Wohngebiete außerhalb einer Großstadt . . 9399 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf): Fernmeldezeugamt Regensburg Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 9400 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9400 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Etwaige Weiterführung des Stadt- und Landkreises München ais schwarzer Kreis 9400 C Fragen des Abg. Dr. Müller (München): Auswirkung der Weigerung Italiens zur Aufbringung der Kosten für die wissenschaftlichen Satelliten TD-1 und TD-2 Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 9400 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 9400 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9401 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einführung von Sonderrezepten für Betäubungsmittel enthaltende Arzneien . 9401 D Frage des Abg. Geldner: Europäische Wasser-Charta Frau Strobel, Bundesminister . . 9402 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 9402 B 11 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Etwaige Änderung des Wahlrechts durch Einführung des Vier-MannWahlkreissystems Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9402 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/ CSU) . . 9402 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9402 D Maucher (CDU/CSU) 9403 A Geiger (SPD) 9403 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9403 B Ertl (FDP) 9403 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9404 A Frage des Abg. Borm: Angabe der Quelle eines vom Bundesinnenminister am 30. 4. 1968 im Bundestag gebrachten Zitats Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 B Borm (FDP) 9404 B Frage des Abg. Borm: Tagung im internationalen Freundschaftsheim Bückeburg keine „Tagung des SDS" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 C Borm (FDP) 9404 C Moersch (FDP) . . . . . . . 9404 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9405 A Krammig (CDU/CSU) 9405 B Fragen des Abg. Budde: Geplante Richtlinie des EWG-Ministerrats zur Umsatzsteuerharmonisierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Auswirkungen auf die Verbraucherpreise Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9405 B Schoettle, Vizepräsident 9406 A Frage des Abg. Staratzke: Widerspruch: Ein in einem Gewerbebetrieb Tätiger sozialrechtlich ,,Arbeitnehmer", steuerrechtlich „Unternehmer" 9406 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Abbau der hohen Auswirkungen des „Splitting" bei Spitzeneinkommen zugunsten einer Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9406 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9406 B, 9407 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9406 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9407 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9407 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9407 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9407 B Ott (CDU/CSU) 9407 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Grenzertragsböden in Ostbayern Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9407 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9408 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9408 B Frage des Abg. Zebisch: Modellberatungen für Kleinbetriebe Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9408 C Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 9408 D Frage des Abg. Zebisch: Pläne betr. regionale Schwerpunktprogramme für ländliche Problemgebiete Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9408 D Zebisch (SPD) 9409 A Frage des Abg. Zebisch: Berücksichtigung des bayerischen Grenzlandes beim mittelfristigen Agrarprogramm Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9409 A Reichmann (FDP) 9409 B Frage des Abg. Geldner: Preisverfall bei Karpfen Dr. Neef, Staatssekretär 9409 B Geldner (FDP) 9409 C Fragen des Abg. Walter: Verfall der Schweinepreise Dr. Neef, Staatssekretär 9409 D Walter (FDP) 9410 A Logemann (FDP) 9410 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 9410 C Reichmann (FDP) 9410 C Wächter (FDP) . . . . . . . 9410 D Schoettle, Vizepräsident 9411 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 III Frage des Abg. Mertes: Gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Dr. Neef, Staatssekretär 9411 A Mertes (FDP) 9411 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9411 C Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . 9411 D Frage des Abg. Mertes: Außenschutzzoll Dr. Neef, Staatssekretär 9412 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 9412 B Fragen des Abg. Wächter: Zuschlag bei der Ausschreibung von 500 t Milchpulverimport durch Israel an die Niederlande — Erstattungen seitens der EWG-Länder Dr. Neef, Staatssekretär 9412 C Wächter (FDP) 9412 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen V/1879, V/2130) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2873) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Dr. Reischl (SPD) 9413 D Genscher (FDP) 9417 C Benda, Bundesminister . . . . 9422 A Gscheidle (SPD) 9425 D Busse (Herford) (FDP) 9428 C Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 9431 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 9433 B Moersch (FDP) 9434 B Dorn (FDP) 9435 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 9439 B Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 9441 B Ruhnau, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 9442 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 9443 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9446 A Hübner (SPD) . . . . . . . . . 9448 A Dr. Rutschke (FDP) 9449 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9449 D Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 9450 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9451 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9453 B Dr. Bucher (FDP) (zur GO) . . . . 9454 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 9454 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (zur GO) . 9455 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9458 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 9459 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 9463 A Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2901), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2891, zu V/2891) — Zweite und dritte Beratung — 9478 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung (Drucksache V/2848) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9478 B Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) — Erste Beratung — 9478 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 (Drucksache V/2906) — Erste Beratung — 9478 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache V/2877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 9478 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über i . die zollamtliche Überwachung der Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, 2. die vorübergehende Verwahrung dieses Zollguts eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Zollagerverfahren eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen — Drucksachen V/2375, V/2897 — . . . 9478 D Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über den Zollwert der Waren (Drucksachen V/2374, V/2898) . . . . . . . . . . 9479 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksachen V/2179 [neu], V/2892) 9479 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Flakkaserne in Duisburg-Meiderich an die Stadt Duisburg (Drucksache V/2874). . 9479 C Nächste Sitzung 9479 C Anlagen 9481 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9399 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Aigner * 18. 5. Dr. Apel * 18. 5. Arendt (Wattenscheid) 18. 5. Dr. Arndt (Berlin) 17. 5. Dr. Artzinger * 18. 5. Bading * 18. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 5. Bals 17. 5. Prinz von Bayern 20. 5. Behrendt * 18. 5. Bergmann * 18. 5. Dr. Burgbacher * 18. 5. Corterier * 18. 5. Cramer 20. 5. Deringer * 18. 5. Dichgans * 18. 5. Diekmann 20. 5. Dr. Dittrich* 18. 5. Dröscher * 18. 5. Frau Dr. Elsner 18. 5. Enk 31. 5. Frau Enseling 17. 5. Dr. Erhard 17. 5. Faller * 18. 5. Fellermaier * 18. 5. Dr. Frerichs 16. 5. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 16. 5. Dr. Furler 18. 5. Gerlach * 18. 5. Hahn (Bielefeld) * 18. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 18. 5. Klinker * 18. 5. Dr. Kraske 17. 5. Kriedemann * 18. 5. Kulawig * 18. 5. Kunze 1. 6. Lautenschlager * 18. 5. Lenz (Brühl) * 18. 5. Liehr 17. 5. Dr. Löhr * 18. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) * 18. 5. Mauk * 18. 5. Memmel * 18. 5. Metzger * 18. 5. Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 18. 5. Neemann 15. 6. Neumann (Berlin) 17. 5. Richardts * 18. 5. Riedel (Frankfurt) * 18. 5. Schmidhuber 17. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Springorum* 18. 5. Dr. Starke (Franken) * 18. 5. Steinhoff 1. 7. Stingl 16. 5. Struve 31. 5. Anlage 2 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion 9482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Anlage 3 Umdruck 456 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b werden in Artikel 87 a a) in Absatz 3 Satz 1 die Worte „und im Spannungsfall" b) in Absatz 3 der folgende Satz 2: „Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfall und im Spannungsfall der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilischer Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.", c) der Absatz 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 470 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b erhält Artikel 87 a Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen." Bonn, den 15. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 457 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § i Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Land und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen, Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen sowie den für die Bekämpfung der Gefahr zuständigen Landesbehörden Weisungen entsprechend Artikel 85 Abs. 3 erteilen. Maßnahmen nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 467 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und 2 bleiben unberührt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9483 Anlage 7 Umdruck 458 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 a die Absätze 2 bis 5 durch die folgenden Absätze 2 bis 7 ersetzt: „(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen beschlußfähigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen, so trifft ein Notparlament diese Feststellung mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln der Abgeordneten und der Vertreter des Bundesrates, mindestens mit der Mehrheit jeder dieser Gruppen. (3) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane offensichtlich außerstande, die Feststellung zu treffen, so gilt der Verteidigungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Angriff begonnen hat. Ein Beschluß nach Absatz 1 oder 2 ist binnen einer Woche nachzuholen. (4) Der Eintritt des Verteidigungsfalles wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise. Sie ist im Bundesgesetzblatt nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen. (5) Die Feststellung des Verteidigungsfalles wird unwirksam, wenn sie nicht nach vier Wochen erneuert wird. Das gleiche gilt nach Ablauf von vier Wochen nach Stellung eines Antrags auf erneute Beschlußfassung über den Verteidigungsfall durch mindestens fünfzehn Abgeordnete. (6) Der Bundespräsident darf völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles erst nach Verkündung abgeben. (7) Über den Friedensschluß wird durch Bundesgesetz entschieden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 460 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 c Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 461 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 e Abs. 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 462 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 115 f folgende Fassung: „Artikel 115 f (1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfall, soweit es zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist, 1. den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet einsetzen, 2. auch den Landesregierungen Weisungen erteilen. 9484 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 (2) Bundesrat, Bundestag und Notparlament sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 463 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 h die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2 bis 4 ersetzt: „ (2) Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch das Notparlament erforderlich, so wählt die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen neuen Bundeskanzler. Der Bundespräsident macht dem Notparlament einen Vorschlag. (3) Das Notparlament kann dem Bundeskanzler daß Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen Nachfolger wählt. (4) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 465 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 1151 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Der Verteidigungsfall ist beendet, wenn die Voraussetzungen für seine Feststellung entfallen sind. Die Bundesregierung muß den Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich erklären. Der Bundestag kann jederzeit feststellen, daß der Verteidigungsfall beendet ist. Diese Beschlüsse sind vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 115 a Abs. 4 zu verkünden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9485 Anlage 14 Umdruck 466 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 1151 folgender neuer Artikel 115 m eingefügt: „Artikel 115 m Von allen Befugnissen und Ermächtigungen, die aus Anlaß und für die Zeit des Verteidigungsfalles vorgesehen sind, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit dies zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Die Bedeutung der Tabaksteuer für die Volksgesundheit, insbesondere der Jugendlichen, gibt mir Veranlassung zu der folgenden Stellungnahme. Alle Abgeordneten sind in den letzten Tagen in Zuschriften gebeten worden, eher für eine Erhöhung als für eine Senkung der Tabaksteuer einzutreten. Wir sind in diesen Zuschriften sehr nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Interesse des Staates an einem möglichst hohen Tabakverbrauch keineswegs so legitim ist, wie es nach der Begründung dieses Gesetzes erscheinen könnte. Es ist leider eine grausame Wahrheit, daß jährlich viele Tausende und von Jahr zu Jahr mehr Menschen an Bronchialkrebs sterben und daß dieser Krebs in einem nicht mehr zu übersehenden Umfang durch das Rauchen verursacht worden ist. Wir wissen, daß das Rauchen auch die Ursache von schweren Herz- und Gefäßveränderungen ist, die in sehr vielen Fällen zu Siechtum und frühem Tod führen. Wir wissen, daß das über das persönliche Schicksal hinaus z. B. für die Sozialversicherung Hunderte von Millionen kostet. Ich will nicht weiter wiederholen, was allgemein bekannt ist. Es geht aber nicht um unseren persönlichen Genuß, und an alten Rauchern ist ohnehin nichts mehr zu verderben. Es geht um die jungen Menschen, die von Jahr zu Jahr, ja, von Monat zu Monat immer früher und immer mehr Zigaretten rauchen. Ihnen soll das Rauchen durch die Senkung der Tabaksteuer erleichtert werden. Für den Fall, daß das Gesetz Zustimmung finden sollte, darf ich noch auf einen anderen Mißstand aufmerksam machen. Es gibt Länder, die wenigstens einen angemessenen Teil ihrer Steuereinnahmen für Tabak und Alkohol dazu verwenden, die Bevölkerung und insbesondere die Jugend über die Gefahren dieser Genußmittel aufzuklären. Das Gefühl für diese moralische Verpflichtung ist bei uns völlig unterentwickelt, wenn es nicht sogar ganz fehlt. Ich hoffe, daß der Bundestag bei den nächsten Haushaltsberatungen für eine angemessene Erhöhung unserer vergleichsweise beschämend niedrigen Ausgaben für die gesundheitliche Aufklärung stimmen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Bundesinnenminister, sind Sie bereit, das unkorrigierte Protokoll von mir einzusehen, um dann festzustellen, daß ich gesagt habe: ,,... wie der Asta-Sprecher dem Plenum dort mitgeteilt hat"?

    (Zurufe von den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Ernst Benda
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dorn, die Frage war für mein Empfinden nicht notwendig, denn ich hatte vor, zu sagen, daß möglicherweise der Irrtum nicht bei Ihnen, sondern bei dem betreffenden Herrn, der Sie informiert hat, liegt. Ich halte das auch gar nicht für so interessant, das weiter zu untersuchen. Der Sachverhalt ist jedenfalls so, wie er vorgetragen wurde, falsch.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun wirklich versuchen, mich den wesentlicheren Dingen zuzuwenden. Ich tue das, wenn Sie dieses persönliche Wort gestatten, in einer doppelten Eigenschaft. Ich spreche hier natürlich als der für die Verfassungsfragen und damit auch für die Fragen der Notstandsverfassung zuständige Bundesminister; ich spreche zugleich als jemand, der persönlich immerhin von seinen bisher elf Parlamentsjahren acht Jahre im wesentlichen mit der Beschäftigung mit dieser Materie zugebracht hat. Ich weiß nicht, ob es unangemessen ist, aber ich möchte doch ganz gerne sagen: Für jemand wie mich bereitet es ein Gefühl der Genugtuung, nicht nur eine solche Arbeit vor ihrem Ziel, sondern auch die Aussicht zu haben, mich in Zukunft in der Arbeit, die ich habe, anderen Dingen zuwenden zu können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Glücklicherweise gibt es selbst in einem vergleichsweise spröden Haus wie dem Bundesinnenministerium doch eine Reihe von Materien, die von gleicher oder größerer Wichtigkeit sind, aber zusätzlich eben den Vorteil haben, daß sie wesentlich angenehmer sind.
Ich habe mich in einer der Parlamentsdebatten, ich glaube, der ersten, nachdem ich in dieses Amt berufen wurde, mit einer Meldung im Pressedienst der Freien Demokratischen Partei — ich will das gar nicht polemisch wiederholen — auseinandergesetzt, die die Vermutung geäußert hatte, ich würde Notstand als Hobby betreiben. Das ist eine merkwürdige Vorstellung von der Beschäftigung mit einer solchen Materie. Ich freue mich darauf, anderen Dingen meine gesteigerte Aufmerksamkeit in Zukunft zuwenden zu können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das gilt, Herr Kollege Hirsch und Herr Reischl, für die vielen, zu denen ich jetzt von mir aus auch ein Wort sagen wollte, wiewohl mir das auch nicht unbedingt zukommt. Darf ich das als Kollege sagen. Ich glaube, eine Reihe von Kollegen in diesem Hause haben doch ein Wort des Dankes verdient; das gilt für den oder die Berichterstatter, die Kollegen Dr. Lenz und Dr. Reischl,

(Beifall bei den Regierungsparteien)

das gilt für die Herren Vorsitzenden und Mitglieder des Rechtsausschusses und des Innenausschusses, das gilt — darf ich dus, Herr Kollege Hirsch, sagen, wiewohl mir das am schwersten fällt; aber nachdem Sie das Thema angeschnitten haben, möchte ich es sagen — auch für die Beamten der verschiedenen Ressorts, die mit sehr großem Fleiß und sehr großer Loyalität ihre Fachkunde, die sie haben, in den Dienst des Parlaments gestellt haben. Ich benutze die Gelegenheit, um das zu sagen, weil das ja auch politisch eine Rolle spielt: Wir haben den guten Brauch, daß die Beamten und die Ressorts der Bundesregierung dem Parlament — nicht der Fraktion oder einer Fraktion, sondern dem Parlament -
uneingeschränkt zur Verfügung stehen, um durch Formulierungshilfen oder in anderer Weise ihre Sachkunde zur Verfügung zu stellen.
Was die Notstandsverfassung anlangt, so ist zu sagen, daß während meiner Amtszeit — und ich glaube, Herr Kollege Lücke kann das für seine Amtszeit auch bestätigen — alles, was das Innenministerium an Formulierungen vorgelegt hat, von der Spitze des Hauses unter politischen Gesichtspunkten geprüft und entschieden worden ist. Das ist also gerade keine Einflußnahme — wie man immer etwas abwertend sagt, ohne daß das sicher bei Ihnen, Herr Kollege Hirsch, so gemeint war — der Ministerialbürokratie, sondern die fachmännische Hilfe von Beamten, die eine hervorragende Arbeit leisten, die gewohnt sind, dann gelegentlich zu hören, sie seien die Bürokratie. Ich sage meinen Herren immer: das wird mit der Ministerialzulage abgegolten, das müssen Sie ertragen.,

(Heiterkeit und Beifall.)

Aber ich glaube, Sache dessen, der die politische
Verantwortung trägt, ist es dann, eine solche Gele-



Bundesminister Benda
genheit zu benutzen, um einmal zu sagen, daß hier
wohl auch ein Wort der Anerkennung am Platze ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

Ich muß mich mit ganz wenigen Worten einem aktuellen Vorgang zuwenden. Herr Stoph, der einen Brief des Herrn Bundeskanzlers, der eine ganze Reihe von Monaten drüben vorliegt, noch nicht beantwortet hat, hat es für richtig gehalten, in einem Fernschreiben an den Bundeskanzler, das vor wenigen Tagen bei uns eingegangen ist, sich zu den Fragen der Notstandsverfassung zu äußern und die Behauptung aufzustellen, die sogenannte Notstandsverfassung wolle die Bundesregierung in nächster Zeit durch den Bundestag verabschieden lassen Worte sind ja manchmal verräterisch -, „ohne Mandat des Volkes hat die Bundesregierung hinter verschlossenen Türen einen schwerwiegenden gesetzgeberischen Akt vorbereitet, den sie nunmher gegen den eindeutigen Willen der Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung in Kraft zu setzen sucht".
Meine Damen und Herren, das braucht gar nicht kommentiert zu werden; ich will es einfach hier
einmal wiedergeben und Ihnen dann - wenn Sie
ein oder zwei kurze Zitate gestalten - aus der
neuen Verfassung vorlesen, die man sich dort drüben gegeben hat, in der es im Art. 23 heißt:
Jeder Bürger ist zum Dienst und 7t1 Leistungen für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend den Gesetzen verpflichtet.
Im Art. 52 heißt es:
Die Volkskammer beschließt über den Verteidigungszustand der Deutschen Demokratischen Republik. Im Dringlichkeitsfall ist der Staatsrat —also soweit man überhaupt Vergleiche ziehen kann, doch wohl die Regierung, die Exekutive
berechtigt, den Verteidigungszustand zu beschließen.
Der Vorsitzende des Staatsrates verkündet, und die Verfassungsmäßigkeit — das gilt über den Notstand hinaus — wird geprüft und entschieden durch den Staatsrat.
Dann gibt es jenes alte Verteidigungsgesetz vorn Jahre 1961, in dem es heißt, daß der Staatsrat im Falle der Gefahr den Verteidigungszustand erklärt. Die Folge ist, daß der Staatsrat der Republik in Wahrnehmung seiner Rechte aus dem Art. 106 - das war noch die vorige Verfassung - für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Verteidigung der Republik abweichend von der Verfassung regeln kann. So einfach geht es, meine Damen und Herren, und das sollte man wohl bei dieser Gelegenheit gegenüberstellen, weil es Bedeutung für unsere Diskussion hat.
Der verstorbene Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Katz, hat vor vielen
Jahren am Beginn dieser Notstandsdiskussion einmal darauf hingewiesen, daß die Regelung des Notstandes überhaupt nur ein Problem des Rechtsstaates sei ein scheinbar paradoxes und dennoch wahres Wort -, daß der Rechtsstaat sich unter anderem daran zeigt, daß über einen Ausnahmezustand, über eine Regelung eines Notstandes diskutiert werden muß. Der Unrechtsstaat lebt ja im permanenten Ausnahmezustand. Er braucht an sich keine Sonderregelung für einen solchen Fall.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich meine, daß das zu diesem Kapitel zu sagen vielleicht genügt.
Herr Kollege Hirsch und auch Herr Kollege Barzel haben an den langen Weg erinnert, den die Fragen der Notstandsverfassung gebraucht haben. Auch dies möchte ich nicht wiederholen. Es könnte sein, Herr Kollege Hirsch, daß die Kollegen der CDU
für die ich hier nicht zu sprechen habe — manches anders kommentieren würden, als Sie es getan haben.

(Heiterkeit Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)

Ich nehme an, es wird noch eine Gelegenheit geben, sich damit zu beschäftigen. Das ist nicht meine Aufgabe.
Ich würde überhaupt sagen, daß es, zumal in dieser Stunde, richtig wäre, die Frage, wer nun gesiegt habe, von mir aus zwar zu stellen, aber nicht zu meinen, das dies nun die entscheidende Frage sein könne. Es kommt mir gar nicht darauf an. Im übrigen haben Sie in der Sache nicht unrecht, Herr Kollege Hirsch, wenn Sie sagen, daß das nun verabschiedungsreife Werk eigentlich kein Werk der Regierung, sondern ein autonomes Werk des Parlaments sei. Damit haben Sie recht. Dies gilt erstens prinzipiell für jede Gesetzgebung, selbst für den relativ seltenen Fall, daß das Parlament einen Gesetzentwurf der Bundesregierung unverändert beschließt. Das bedeutet ja keine unkritische Übernahme von Gedanken, zumal etwa der Bürokratie- um das Wort nochmals aufzugreifen —, sondern bedeutet, daß man nach kritischer und eingehender Prüfung der Vorschläge sagt: Das ist ein sachgemäßer Vorschlag. Das gilt also allgemein. Erst recht gilt es dann für ein Werk, bei dem man in der Tat sagen muß, daß es durch die Beratungen des Rechts- und des Innenausschusses in vielfältiger Weise in sehr wichtigen Punkten gegenüber dem Regierungsentwurf umgestaltet worden ist. Das festzustellen, ist eine Selbstverständlichkeit.
Ich werde gleich mit wenigen Worten versuchen, eine Beurteilung aus meiner Sicht vorzunehmen. Es ist zunächst einmal keine Frage, wer gesiegt hat, sondern die Frage ist nur dahin gehend zu stellen, ob das Ergebnis das den Umständen entsprechende, unter politischen und unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten optimale Ergebnis ist. Zu dieser Frage sollte ich, glaube ich, aus der Sicht der Bundesregierung ein kurzes Wort sagen.
Es ist nicht der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung, was herausgekommen ist. Es hat wich-



Bundesminister Benda
tige Veränderungen gegeben. Ich höre in der Diskussion, auch außerhalb dieses Hauses, zu gleicher Zeit eigentlich zwei Vorwürfe oder zwei Fragen an die Regierung, die ich zu beantworten versuchen will. Die einen sagen, diesem Gesetzgebungswerk seien nunmehr sämtliche Zähne gezogen worden, und damit wollen sie wohl sagen, es sei unter dem Gesichtspunkt der praktischen Erfordernisse nicht mehr brauchbar. Und die anderen sagen, daß dieses Gesetzgebungswerk die rechtsstaatlichen Erfordernisse hier und da noch nicht ausreichend durchgesetzt habe. Ich würde zu beidem, zu der gegensätzlichen Argumentation sagen: Dieser Gesetzentwurf stellt, wenn er in dieser Fassung in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wird, eine wohl abgewogene, den Erfordernissen der Praxis Rechnung tragende Regelung für den Notstandsfall dar und zugleich eine Regelung, von der ich glaube, daß sie rechtsstaatlicher kaum vorstellbar ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich habe im Verlaufe der Gespräche, auch zwischen den Fraktionen, als es ,schwierig war, weiterzukommen, bei einem Punkt gesagt, daß ich nicht bereit sein würde, meiner eigenen Überzeugung entgegen und ich habe mich mit dieser Materie, wie ich erwähnte, doch eine Reihe von Jahren zusammen mit vielen anderen Kollegen beschäftigt —, meiner eigenen politischen und juristischen Überzeugung widersprechend von diesem Platz aus zu sagen, daß das Ergebnis befriedigend und brauchbar ist, weil ich das für verantwortungslos halten würde. Und niemand von uns würde seiner Verantwortung entsprechend handeln, wenn er einem solchen Werk zustimmte, das entweder unter praktischen Gesichtspunkten nicht brauchbar oder unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu verantworten wäre. Ich sage also für meine Person, und glaube das auch für die Bundesregierung sagen zu können: Diese Verantwortung oder Mitverantwortung zu übernehmen bin ich gern bereit.
Ich füge als persönliche Bemerkung hinzu: Es ist nicht die ideale Notstandsverfassung schlechthin. Ich habe von den Professoren in dem Anhörungsverfahren zum Teil treffliche Entwürfe — es gilt nicht für alle — der idealen Notstandsverfassung gehört. Vor der wissenschaftlichen Leistung, die dahintersteckt, habe ich einen hohen Respekt, muß aber darauf hinweisen, daß es eine Sache ist, sozusagen am Reißbrett die ideale Notstandsverfassung — das gleiche gilt für jedes andere Gesetzgebungswerk — zu entwerfen, und etwas anderes ist, hier auf dem rauhen Feld der Politik das in die Wirklichkeit umzusetzen. Dann kommen wir in das Feld dessen, was Herr Kollege Gscheidle heute vormittag völlig zutreffend gesagt hat. Das ist ja keine Schwäche, daß man Kompromisse schließt, abgesehen davon, daß man in der Sache in der Tat hinzulernen und daß sie dann besser werden kann, als es der erste oder zweite Entwurf waren. Darum haben wir uns in Sachen Notstand wahrlich eine Menge Zeit gelassen, um zu dem Versuch der Verbesserung zu gelangen. Abgesehen davon ist eine Regelung, die schließlich die Chance hat, eine breite Zustimmung zu finden -- nicht nur im Parlament,
wo sie es aus verfassungsmäßigen Gründen ohnehin muß, sondern auch draußen in der Bevölkerung -, unter Umständen besser als eine Regelung, die unter dem Gesichtspunkt des Perfektionismus —nicht im technischen, sondern im sachlichen Sinne — vielleicht vollkommener wäre, die dann aber eben nicht von einer breiten Vertrauensgrundlage getragen werden kann.
Ich gebe zu - um das zu diesem Teil noch zu sagen: und das sollten wir auch bei unserer Arbeit draußen alle miteinander beachten , daß die Regelung, wie sie jetzt vorliegt, recht kompliziert ist. Das wissen wir alle, insbesondere diejenigen Kollegen, die nicht in der unmittelbaren Arbeit in den beteiligten Ausschüssen Gelegenheit hatten, sich bis in die feinsten Verästelungen der Materie zu vertiefen. Die Kollegen, die das aus der Sicht des in anderen Ausschüssen tätigen Parlamentariers verfolgt haben, werden selber wissen, daß es natürlich nicht ganz einfach ist, jeden Gedankengang im einzelnen nachzuvollziehen und mit zu durchdenken. Das ist, wie ich sagen würde, eine gewisse Schwäche in der Sprache des Gesetzes. Sie sollte uns zu der Überlegung veranlassen, in unserer politischen Arbeit — jeder für sich und auch in der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung - den Versuch zu unternehmen, das, was in der juristischen Sprache manchmal schwer verständlich ist, in die verständlichere Sprache zu bringen, ohne natürlich den Sachgehalt zu verfälschen. Ich habe sehr oft den Verdacht, daß ein Teil der Kritik draußen einfach darauf beruht, daß eben nicht jedermann die Fähigkeit hat, juristische Texte zu lesen, — was ihm ja nicht vorgeworfen werden kann, weil nicht jeder darauf studiert hat , was aber diejenigen, die in der Lage sind, das vernünftig zu erklären und zu interpretieren, zu verstärkten Bemühungen veranlassen sollte.
Ich komme jetzt zu meinem vorletzten und gleich auch zu dem letzten Punkt und darf vielleicht noch ein Wort zu der außerparlamentarischen Kritik sagen. Auch in dem Zusammenhang hier vielleicht noch ein Wort an Sie, Herr Kollege Dorn. Ich fühle mich mit angesprochen, wenn Sie sagen, man sollte doch die außerparlamentarische Opposition, etwa die, die im Hofgarten gewesen sind, nicht mit den, wie Sie es gesagt haben, Anarcho-Kommunisten in einen Topf werfen. Damit haben Sie völlig recht. Ich glaube nicht, wiewohl das gelegentlich in dem einen oder anderen Kommentar so angeklungen ist, daß ich einen solchen Vorwurf, falls ich mich angesprochen fühlen sollte, verdient habe. Nur sage ich — und das wiederhole ich jetzt ganz gern -: Derjenige, der eine solche Sache macht, muß dabei beachten, wer sich mit an ihn heranschleicht, wer also mit profitieren will, ohne daß derjenige, dem das passiert, es will. Aber das muß man eben mit berücksichtigen, daß man unter Umständen Bundesgenossen kriegt, auf die man gar keinen Wert legt.

(Zustimmung bei der FDP.)

Ich meine, es wäre angemessen, das einfach einmal zu sagen und darauf hinzuweisen. Ich brauche Ihnen ja die Transparente nicht vorzulesen, die im Hofgarten gezeigt worden sind. Ich mache Herrn



Bundesminister Benda
Dorn gar keinen Vorwurf wegen dieser Transparente. Ich werfe die Frage auf, die hier bei uns in der Diskussion doch eine Rolle gespielt hat, wie man reagieren soll. In so einer Sache die Frage aufzuwerfen, ist ja vielleicht genügend.
In dem Zusammenhang ein Wort zu der Sprache mancher Kritiker, bei denen wohl deutlich wird, daß ein Teil der Kritik ganz irrational ist und gar nichts mit der Sache zu tun hat. Ich entsinne mich bei der Gelegenheit an ein Gespräch, das ein Kreis von Politikern der CDU mit politisch engagierten Schriftstellern vor einer ganzen Reihe von Jahren geführt hat. An diesem Gespräch nahm auch Heinrich Böll teil. Bei diesem Gespräch sagte Heinrich Böll -ich glaube, er hatte recht, und wir haben den Vorwurf, den er damals manchem von uns machte, wohl verdient —, man erkenne den Politiker und die Qualität dessen, was er politisch wolle, auch an seiner Sprache; eine unklare oder, wie er, glaube ich, sagte, eine verluderte Sprache berechtige zu der Annahme, daß mit dem, was sie politisch aussagen soll, auch etwas nicht in Ordnung sei. Ich bitte sehr darum, daß Menschen wie Heinrich Böll im Lichte dieser Aussage einmal den Inhalt z. B. mancher der erwähnten Spruchbänder überprüfen.

(Beifall bei den Regierungsparteien und Abgeordneten der FDP.)

Vielleicht würden diese Leute dann selber das Gefühl haben, daß sie für ein Unternehmen eingespannt werden, das unter diesem Kriterium eigentlich nicht ihr Unternehmen sein kann.
Ich sagte, daß die Sprache der Kritiker zu einem guten Teil ganz irrational sei. Ich meine nicht, daß es bei diesem letzten Punkt, den ich behandeln will, meine Aufgabe sein soll, mich darüber zu erregen oder nun die Kritiker zu kritisieren. Ich möchte nur anregen, daß wir in diesen letzten Minuten der Debatte einmal überlegen, was wir für Kosequenzen daraus zu ziehen haben. Ich nehme diese zu einem guten Teil ganz irrationale Kritik ernst, weil sie ein tiefgreifendes Unbehagen an diesem Staat und seinen Institutionen verrät. Das hat, wie wir wissen, historische Ursachen, und es zeigt auch, daß es uns in den letzten Jahren wohl nicht hinreichend gelungen ist, ein ausreichendes Verhältnis vieler Menschen zu unserem Staat, nicht nur der jungen Menschen, herbeizuführen. Daß es kein Symbol dieses Staates gibt, das aussagekräftig ist, ist ja nur ein Beispiel für viele Dinge, über die wahrscheinlich weitaus mehr nachgedacht werden muß, als das bisher geschehen ist. Vielfach wird das verkannt, und das ist auch eine Frage an uns.
Ich greife etwas auf, was einer der Kollegen der FDP gestern gesagt hat — ich glaube, Herr Rutschke war es —, nämlich die Frage des Mißtrauens gegenüber dem Staat und seiner Regierung, also die alte Frage des Mißtrauens und Vertrauens im Verhältnis zwischen Staat und Bürgern in einer Demokratie. Man sollte darüber vielleicht noch mehr sagen, aber die Zeit wird zu knapp sein, und deshalb sage ich es mit wenigen Worten: Ich teile die Auffassung derjenigen, die auch außerhalb des Parlaments sagen: Was wollt ihr denn; in einer Demokratie ist es angemessen, den staatlichen Institutionen mit einer guten Portion Mißtrauen und Kritik gegenüberzustehen! Das ist völlig richtig. Eine parlamentarische Demokratie kann diese Kritik und auch das Mißtrauen nicht nur ertragen, sondern sie braucht sie auch, und ein ganz erheblicher Teil unserer Arbeit an der Notstandsverfassung ist eben der praktischen Bewältigung genau dieses Punktes gewidmet worden.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kollege Erler hat das Wort von der Wachsamkeit gebraucht!)

— Wachsamkeit ist besser als Mißtrauen! Aber, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, ich wollte antithetisch darauf aufmerksam machen, was einer der Professoren im Verlauf der Hearings gesagt hat und was hier dem Sinne nach wiederholt werden sollte, weil das nämlich dazugehört. Einer der älteren Professoren, der die Weimarer Zeit sehr bewußt miterlebt hatte, erinnerte an das notwendige Element des Mißtrauens, über das ich gesprochen habe, und sagte zugleich, wer dieses Mißtrauen habe, müsse zugleich wissen, daß es Demokratie nicht ohne Vertrauen geben könne. Das ist kein Vertrauen in Personen. Man kann natürlich den Mehrheitsparteien, dem Regierungschef, den Mitgliedern der Regierung oder wem immer Mißtrauen entgegenbringen. Das ist das gute Recht eines jeden, zu sagen, auf die Person gemünzt: Den kann ich nicht unterstützen in dem, was er politisch will, ich habe Bedenken. Aber es muß eine Basis von Vertrauen im Verhältnis zwischen Staat und Bürger geben. Wenn es sie nicht gibt, ist Demokratie nicht möglich. Diese Konsequenz, daß die Demokratie kaputtgeht — nicht die Regierung, nicht die Regierungsparteien, die Demokratie selbst! —, wenn dieses Vertrauen nicht da ist, muß man sehen. Meine Damen und Herren, ich sage dies jetzt, ich hoffe, nicht im Ton der Belehrung, sondern ich sage es, weil wir angesprochen sind. Es ist natürlich nicht damit getan, daß wir uns hier hinstellen und Vertrauen fordern oder erbitten; es ist nicht damit getan, daß wir die Notstandsverfassung jetzt hoffentlich abschließen und sagen: „Das Kapitel ist erledigt", sondern wir müssen die weitere Frage stellen.
Wenn die Notstandsverfassung bei einem Teil der Bevölkerung, bei den jungen Menschen symptomatisch ergeben hat, daß es zu wenig Vertrauen in diesem Staat und seine Institutionen gibt, dann ist damit an uns die Aufforderung gerichtet, bei aller Genugtuung, die ich persönlich empfinde und die wir alle empfinden können, wenn wir dieses schwierige Werk bewältigt haben, das nicht zu stolz und nicht zu selbstgerecht zu tun, sondern zu wissen — das gilt nicht nur für den Notstand, sondern für alle Fragen, die wir zu bewältigen haben —, daß wir dieses Vertrauen ständig neu suchen müssen. Das ist eine Aufgabe, die uns in der Vergangenheit gestellt war und die wir in der Zukunft immer neu versuchen müssen zu erfüllen. Dies scheint mir über die Materie hinaus die bleibende Erkenntnis, mit der diese Debatte vielleicht abgeschlossen werden sollte.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wortmeldungen liegen nicht mehr vor; ich schließe die zweite Beratung der Notstandsverfassung.
    Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
    — Drucksache V/2832 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache V/2901 —Berichterstatter: Abgeordneter Windelen
    b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksachen V/2891, zu V/2891 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Koch (Erste Beratung 171. Sitzung)

    Ich danke den Berichterstattern, für ihren Schriftlichen Bericht und rufe in zweiter Beratung auf: Art. 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltung. Einstimmig angenommen.
    Meine Damen und Herren, es ist interfraktionell vereinbart, daß die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung morgen behandelt werden.
    Ich rufe dann Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung
    — Drucksache V/2848 —
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Rechtsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
    — Drucksache V/2849 —
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Rechtsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968
    — Drucksache V/2906 -
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Entwurf dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen sowie dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (3. HHÄndG)

    — Drucksache V/2877 —
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden — federführend — sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Innenausschuß, außerdem an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Es ist interfraktionell vereinbart, daß die Punkte 11, 12, 13, 14, 15 und 16 der Tagesordnung abgesetzt werden. -- Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses (14. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über
    1. die zollamtliche Überwachung der Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden,
    2. die vorübergehende Verwahrung dieses Zollguts
    eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Zollagerverfahren
    eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen
    — Drucksachen V/2375, V/2897 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. SchmidtBurgk



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses (14. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über den Zollwert der Waren — Drucksachen V/2374, V/2898 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. SchmidtBurgk
    Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
    Der Ausschuß schlägt vor, den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis zu nehmen. — Ich stelle fest, daß das Haus Kenntnis genommen hat.
    Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer und Genossen eingebrachten Antrag
    betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler — Drucksachen V/2179 (neu), V/2892 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Eppler
    Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
    betr. Veräußerung der ehemaligen Flakkaserne in Duisburg-Meiderich an die Stadt Duisburg
    — Drucksache V/2874 —
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag dem Ausschuß für das Bundesvermögen zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 17. Mai 1968, 9 Uhr, ein.
    Die Sitzung ist geschlossen.