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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 9399 A Fragestunde (Drucksache V/2904) Frage des Abg. Gscheidle: Kriterien für Größe und Grenzen eines Fernsprechortsnetzes . . . . . . . 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Anträge auf Einbeziehung von sog. Stadtrandgemeinden in das großstädtische Ortsnetz 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Konsequenzen in bezug auf Gebühren und Größe des Ortsnetzes für Wohngebiete außerhalb einer Großstadt . . 9399 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf): Fernmeldezeugamt Regensburg Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 9400 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9400 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Etwaige Weiterführung des Stadt- und Landkreises München ais schwarzer Kreis 9400 C Fragen des Abg. Dr. Müller (München): Auswirkung der Weigerung Italiens zur Aufbringung der Kosten für die wissenschaftlichen Satelliten TD-1 und TD-2 Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 9400 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 9400 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9401 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einführung von Sonderrezepten für Betäubungsmittel enthaltende Arzneien . 9401 D Frage des Abg. Geldner: Europäische Wasser-Charta Frau Strobel, Bundesminister . . 9402 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 9402 B 11 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Etwaige Änderung des Wahlrechts durch Einführung des Vier-MannWahlkreissystems Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9402 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/ CSU) . . 9402 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9402 D Maucher (CDU/CSU) 9403 A Geiger (SPD) 9403 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9403 B Ertl (FDP) 9403 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9404 A Frage des Abg. Borm: Angabe der Quelle eines vom Bundesinnenminister am 30. 4. 1968 im Bundestag gebrachten Zitats Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 B Borm (FDP) 9404 B Frage des Abg. Borm: Tagung im internationalen Freundschaftsheim Bückeburg keine „Tagung des SDS" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 C Borm (FDP) 9404 C Moersch (FDP) . . . . . . . 9404 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9405 A Krammig (CDU/CSU) 9405 B Fragen des Abg. Budde: Geplante Richtlinie des EWG-Ministerrats zur Umsatzsteuerharmonisierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Auswirkungen auf die Verbraucherpreise Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9405 B Schoettle, Vizepräsident 9406 A Frage des Abg. Staratzke: Widerspruch: Ein in einem Gewerbebetrieb Tätiger sozialrechtlich ,,Arbeitnehmer", steuerrechtlich „Unternehmer" 9406 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Abbau der hohen Auswirkungen des „Splitting" bei Spitzeneinkommen zugunsten einer Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9406 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9406 B, 9407 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9406 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9407 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9407 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9407 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9407 B Ott (CDU/CSU) 9407 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Grenzertragsböden in Ostbayern Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9407 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9408 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9408 B Frage des Abg. Zebisch: Modellberatungen für Kleinbetriebe Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9408 C Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 9408 D Frage des Abg. Zebisch: Pläne betr. regionale Schwerpunktprogramme für ländliche Problemgebiete Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9408 D Zebisch (SPD) 9409 A Frage des Abg. Zebisch: Berücksichtigung des bayerischen Grenzlandes beim mittelfristigen Agrarprogramm Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9409 A Reichmann (FDP) 9409 B Frage des Abg. Geldner: Preisverfall bei Karpfen Dr. Neef, Staatssekretär 9409 B Geldner (FDP) 9409 C Fragen des Abg. Walter: Verfall der Schweinepreise Dr. Neef, Staatssekretär 9409 D Walter (FDP) 9410 A Logemann (FDP) 9410 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 9410 C Reichmann (FDP) 9410 C Wächter (FDP) . . . . . . . 9410 D Schoettle, Vizepräsident 9411 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 III Frage des Abg. Mertes: Gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Dr. Neef, Staatssekretär 9411 A Mertes (FDP) 9411 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9411 C Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . 9411 D Frage des Abg. Mertes: Außenschutzzoll Dr. Neef, Staatssekretär 9412 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 9412 B Fragen des Abg. Wächter: Zuschlag bei der Ausschreibung von 500 t Milchpulverimport durch Israel an die Niederlande — Erstattungen seitens der EWG-Länder Dr. Neef, Staatssekretär 9412 C Wächter (FDP) 9412 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen V/1879, V/2130) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2873) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Dr. Reischl (SPD) 9413 D Genscher (FDP) 9417 C Benda, Bundesminister . . . . 9422 A Gscheidle (SPD) 9425 D Busse (Herford) (FDP) 9428 C Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 9431 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 9433 B Moersch (FDP) 9434 B Dorn (FDP) 9435 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 9439 B Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 9441 B Ruhnau, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 9442 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 9443 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9446 A Hübner (SPD) . . . . . . . . . 9448 A Dr. Rutschke (FDP) 9449 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9449 D Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 9450 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9451 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9453 B Dr. Bucher (FDP) (zur GO) . . . . 9454 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 9454 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (zur GO) . 9455 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9458 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 9459 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 9463 A Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2901), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2891, zu V/2891) — Zweite und dritte Beratung — 9478 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung (Drucksache V/2848) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9478 B Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) — Erste Beratung — 9478 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 (Drucksache V/2906) — Erste Beratung — 9478 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache V/2877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 9478 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über i . die zollamtliche Überwachung der Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, 2. die vorübergehende Verwahrung dieses Zollguts eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Zollagerverfahren eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen — Drucksachen V/2375, V/2897 — . . . 9478 D Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über den Zollwert der Waren (Drucksachen V/2374, V/2898) . . . . . . . . . . 9479 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksachen V/2179 [neu], V/2892) 9479 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Flakkaserne in Duisburg-Meiderich an die Stadt Duisburg (Drucksache V/2874). . 9479 C Nächste Sitzung 9479 C Anlagen 9481 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9399 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Aigner * 18. 5. Dr. Apel * 18. 5. Arendt (Wattenscheid) 18. 5. Dr. Arndt (Berlin) 17. 5. Dr. Artzinger * 18. 5. Bading * 18. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 5. Bals 17. 5. Prinz von Bayern 20. 5. Behrendt * 18. 5. Bergmann * 18. 5. Dr. Burgbacher * 18. 5. Corterier * 18. 5. Cramer 20. 5. Deringer * 18. 5. Dichgans * 18. 5. Diekmann 20. 5. Dr. Dittrich* 18. 5. Dröscher * 18. 5. Frau Dr. Elsner 18. 5. Enk 31. 5. Frau Enseling 17. 5. Dr. Erhard 17. 5. Faller * 18. 5. Fellermaier * 18. 5. Dr. Frerichs 16. 5. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 16. 5. Dr. Furler 18. 5. Gerlach * 18. 5. Hahn (Bielefeld) * 18. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 18. 5. Klinker * 18. 5. Dr. Kraske 17. 5. Kriedemann * 18. 5. Kulawig * 18. 5. Kunze 1. 6. Lautenschlager * 18. 5. Lenz (Brühl) * 18. 5. Liehr 17. 5. Dr. Löhr * 18. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) * 18. 5. Mauk * 18. 5. Memmel * 18. 5. Metzger * 18. 5. Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 18. 5. Neemann 15. 6. Neumann (Berlin) 17. 5. Richardts * 18. 5. Riedel (Frankfurt) * 18. 5. Schmidhuber 17. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Springorum* 18. 5. Dr. Starke (Franken) * 18. 5. Steinhoff 1. 7. Stingl 16. 5. Struve 31. 5. Anlage 2 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion 9482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Anlage 3 Umdruck 456 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b werden in Artikel 87 a a) in Absatz 3 Satz 1 die Worte „und im Spannungsfall" b) in Absatz 3 der folgende Satz 2: „Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfall und im Spannungsfall der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilischer Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.", c) der Absatz 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 470 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b erhält Artikel 87 a Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen." Bonn, den 15. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 457 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § i Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Land und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen, Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen sowie den für die Bekämpfung der Gefahr zuständigen Landesbehörden Weisungen entsprechend Artikel 85 Abs. 3 erteilen. Maßnahmen nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 467 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und 2 bleiben unberührt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9483 Anlage 7 Umdruck 458 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 a die Absätze 2 bis 5 durch die folgenden Absätze 2 bis 7 ersetzt: „(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen beschlußfähigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen, so trifft ein Notparlament diese Feststellung mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln der Abgeordneten und der Vertreter des Bundesrates, mindestens mit der Mehrheit jeder dieser Gruppen. (3) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane offensichtlich außerstande, die Feststellung zu treffen, so gilt der Verteidigungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Angriff begonnen hat. Ein Beschluß nach Absatz 1 oder 2 ist binnen einer Woche nachzuholen. (4) Der Eintritt des Verteidigungsfalles wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise. Sie ist im Bundesgesetzblatt nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen. (5) Die Feststellung des Verteidigungsfalles wird unwirksam, wenn sie nicht nach vier Wochen erneuert wird. Das gleiche gilt nach Ablauf von vier Wochen nach Stellung eines Antrags auf erneute Beschlußfassung über den Verteidigungsfall durch mindestens fünfzehn Abgeordnete. (6) Der Bundespräsident darf völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles erst nach Verkündung abgeben. (7) Über den Friedensschluß wird durch Bundesgesetz entschieden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 460 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 c Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 461 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 e Abs. 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 462 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 115 f folgende Fassung: „Artikel 115 f (1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfall, soweit es zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist, 1. den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet einsetzen, 2. auch den Landesregierungen Weisungen erteilen. 9484 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 (2) Bundesrat, Bundestag und Notparlament sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 463 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 h die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2 bis 4 ersetzt: „ (2) Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch das Notparlament erforderlich, so wählt die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen neuen Bundeskanzler. Der Bundespräsident macht dem Notparlament einen Vorschlag. (3) Das Notparlament kann dem Bundeskanzler daß Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen Nachfolger wählt. (4) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 465 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 1151 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Der Verteidigungsfall ist beendet, wenn die Voraussetzungen für seine Feststellung entfallen sind. Die Bundesregierung muß den Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich erklären. Der Bundestag kann jederzeit feststellen, daß der Verteidigungsfall beendet ist. Diese Beschlüsse sind vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 115 a Abs. 4 zu verkünden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9485 Anlage 14 Umdruck 466 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 1151 folgender neuer Artikel 115 m eingefügt: „Artikel 115 m Von allen Befugnissen und Ermächtigungen, die aus Anlaß und für die Zeit des Verteidigungsfalles vorgesehen sind, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit dies zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Die Bedeutung der Tabaksteuer für die Volksgesundheit, insbesondere der Jugendlichen, gibt mir Veranlassung zu der folgenden Stellungnahme. Alle Abgeordneten sind in den letzten Tagen in Zuschriften gebeten worden, eher für eine Erhöhung als für eine Senkung der Tabaksteuer einzutreten. Wir sind in diesen Zuschriften sehr nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Interesse des Staates an einem möglichst hohen Tabakverbrauch keineswegs so legitim ist, wie es nach der Begründung dieses Gesetzes erscheinen könnte. Es ist leider eine grausame Wahrheit, daß jährlich viele Tausende und von Jahr zu Jahr mehr Menschen an Bronchialkrebs sterben und daß dieser Krebs in einem nicht mehr zu übersehenden Umfang durch das Rauchen verursacht worden ist. Wir wissen, daß das Rauchen auch die Ursache von schweren Herz- und Gefäßveränderungen ist, die in sehr vielen Fällen zu Siechtum und frühem Tod führen. Wir wissen, daß das über das persönliche Schicksal hinaus z. B. für die Sozialversicherung Hunderte von Millionen kostet. Ich will nicht weiter wiederholen, was allgemein bekannt ist. Es geht aber nicht um unseren persönlichen Genuß, und an alten Rauchern ist ohnehin nichts mehr zu verderben. Es geht um die jungen Menschen, die von Jahr zu Jahr, ja, von Monat zu Monat immer früher und immer mehr Zigaretten rauchen. Ihnen soll das Rauchen durch die Senkung der Tabaksteuer erleichtert werden. Für den Fall, daß das Gesetz Zustimmung finden sollte, darf ich noch auf einen anderen Mißstand aufmerksam machen. Es gibt Länder, die wenigstens einen angemessenen Teil ihrer Steuereinnahmen für Tabak und Alkohol dazu verwenden, die Bevölkerung und insbesondere die Jugend über die Gefahren dieser Genußmittel aufzuklären. Das Gefühl für diese moralische Verpflichtung ist bei uns völlig unterentwickelt, wenn es nicht sogar ganz fehlt. Ich hoffe, daß der Bundestag bei den nächsten Haushaltsberatungen für eine angemessene Erhöhung unserer vergleichsweise beschämend niedrigen Ausgaben für die gesundheitliche Aufklärung stimmen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Dorn, ich habe in den Mittagsstunden Ihre Fraktionsführung wissen lassen — und in meiner Rede darauf Bezug genommen, daß ich die Frage hätte — nur deshalb habe ich die Passage wegen des Widerstandes aus Ihrer Samstagrede vorgelesen —, ob Sie nun zugeben würden, daß hier ein Gesetzgebungsverfah-



    Dr. Barzel
    ren rechtsstaatlicher- und fairerweise beendet ist und daß nach diesem Beschluß, wie immer der eine oder andere am Schluß hier stimmt, dagegen ein Widerstand von draußen wohl nicht in Frage kommen kann, kurzum, daß auch die Minderheit das Recht der Mehrheit respektiert. Das war meine Frage. Ich bemühe mich eben, den Text zu bekommen; es geht nicht so schnell in diesem Hause. Würden Sie die Güte haben, darauf zu antworten? Sie haben mir vorhin nämlich zugewinkt und gesagt, Sie würden antworten. Ich würde es gern von dieser Stelle hören.


Rede von Wolfram Dorn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ja. Darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheiten zwischen uns, daß wir als Befürworter einer parlamentarischen Demokratie eine parlamentarische Mehrheitsentscheidung in diesem Hause respektieren, auch dann, wenn sie uns gar nicht gefällt. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis.

(Beifall bei der FDP.)

Ich bitte aber jetzt um Verständnis dafür — Sie sind nicht unterbrochen worden, Herr Kollege Hirsch ist nicht unterbrochen worden —, daß ich meine Schlußbemerkungen zu dieser Lesung mache.

(Zuruf des Abg. Könen [Düsseldorf].)

-- Aber sehr verehrter Herr Kollege Könen, ich
meine, das in meine Antwort hineinzugeheimnissen,
das ist schon ein ganz besonderen Akrobatenstück.

(Abg. Schmidt [Hamburg] : Der Akrobat sind Sie bisher den ganzen Tag!)

— Ach, Herr Kollege Schmidt, ich habe manchmal den Eindruck — —

(Abg. Schmidt [Hamburg] : Sie sind mir heute schon wieder eine Entschuldigung schuldig geblieben! — Zustimmung bei der SPD.)

— Herr Kollege Schmidt, ich habe manchmal den Eindruck, als ob Sie Ihren bundesweit bekannten Beinamen Ihrer besonders vornehmen Zurückhaltung im Parlament wegen verdient hätten.

(Heiterkeit bei der FDP. — Unruhe bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD. — Zuruf links: Das ist ein Argument!)

Meine Freunde und ich haben die Öffentlichkeitsarbeit der vorigen Bundesregierung hier an dieser Stelle sehr scharf kritisiert. Wir bedauern auch, daß die Öffentlichkeitsarbeit dieser Bundesregierung erhebliche Mängel aufzuweisen hat. Ich gebe zu, Herr Bundesminister, daß die Plakate, die seit einigen Tagen - seit der vergangenen Woche genau — auch hier in Bonn hängen und die dazu auffordern, sich zu informieren, bisher nicht dazu führen konnten, daß die Bevölkerung sich informiert hat, weil nämlich die Entscheidung erst heute gefallen ist.

(Unruhe bei der SPD.)

Ich nehme an, daß wahrscheinlich, so wie die Dinge jetzt vor sich gehen werden, manche Diskussionen über die Notstandsgesetzgebung nicht mehr den Charakter einer Auseinandersetzung haben werden, wie das in den vergangenen Monaten der
Fall war. Wir haben oft — bei mancher Podiumsdiskussion — Kollegen der beiden Fraktionen vermißt, wenn es darum ging, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Wir sind mit einer geringeren Zahl von Kollegen zwischen Kiel und München und zwischen Berlin und Saarbrücken von Veranstaltung zu Veranstaltung gefahren.

(Zurufe und Unruhe bei den Regierungsparteien.)

Wir haben an den Hochschulen manche harte Auseinandersetzung geführt, wo viele von Ihnen nicht mehr angetreten sind.

(Erneute Zurufe von den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Dr. Lenz [Bergstraße].)

- Aber sehr verehrter Herr Kollege Lenz, fragen Sie doch mal, wie viele meiner Fraktionskollegen bei Veranstaltungen allein in der Diskussion gestanden sind, wo die Abgeordneten anderer Fraktionen fehlten.

(Zurufe von den Regierungsparteien.)

— Darf ich Ihnen ein Beispiel aus der vergangenen Woche sagen?

(Widerspruch und Zurufe von den Regierungsparteien. — Unruhe. — Zurufe von der Mitte: Hofgarten!)

— Es ist mir wirklich unverständlich, muß ich Ihnen gestehen, das man diese Frage hier nicht ausdiskutieren kann. — In der vergangenen Woche Dienstag fand an der Kölner Universität eine Diskussion statt, zu der nach Auskunft des Asta alle drei Fraktionen und das Innenministerium eingeladen waren. Von der CDU- und SPD-Fraktion war kein Teilnehmer anwesend.

(Abg. Haase [Kassel]: Das war ein Love-in! — Heiterkeit.)

— Nein, das war kein Love-in, Herr Haase, sondern das war eine ernsthafte Diskussion, die von morgens 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr stattfand. — Vielleicht wären Sie gekommen, wenn es ein Love-in gewesen wäre, das mag sein.

(Heiterkeit.)

Zehn Minuten vor Beginn dieser Veranstaltung wurde vom Asta-Sprecher mitgeteilt, das Bundesinnenministerium habe gerade angerufen, daß es auch die Zusage zurückziehen müsse, hier mit zu diskutieren.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das wird schon seinen Grund gehabt haben!)

— Ja, ich betrachte das als ausgesprochen schlecht, Herr Kollege. Denn es ist nach meiner Auffassung immer noch besser, zu diskutieren und die geistige Auseinandersetzung

(Lachen in der Mitte und Zuruf: „Geistige"!!)

auch mit denen zu führen, die auf dem Boden des Marxismus oder des Herrn Marcuse stehen. Denn



Dorn
in diesem Hause steht auf diesem Boden keiner, wir Liberalen zuallerletzt.

(Beifall bei der FDP.)

Am vergangenen Freitagabend fand in der Bonner Universität ebenfalls eine Diskussion statt, zu der die Fraktionen eingeladen waren. Ein Vertreter der SPD- oder ein Vertreter der CDU-Fraktion war nicht da. Für die SPD war ein Assistent eines Arbeitskreises, Herr Glückert, da. Für die CDU war ein Vertreter des RCDS da.

(Zuruf von der Mitte: Sollte man sich beschimpfen lassen?)

— Herr Kollege Schlager, die Frage ist nicht, ob man sich beschimpfen lassen muß und dann nicht kommen will, wenn man sich beschimpfen lassen muß.

(Abg. Schlager: Ich habe gar nichts gesagt!)

— Ich bitte um Entschuldigung; dann habe ich Sie verwechselt. — Ah, der Herr Kollege Althammer war es. Ich will Ihnen keinen Vorwurf machen, den Sie nicht verdient haben, Herr Schlager.

(Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren, heute ist noch einmal die Frage aufgeworfen worden, warum ich im Bonner Hofgarten aufgetreten bin.

(Abg. Rasner: Unter roten Fahnen!)

— Nein, Herr Rasner, auch das stimmt nicht; nicht unter roten Fahnen. Daß die Demonstranten rote Fahnen mit sich geführt haben, habe ich nicht bestritten. Aber Sie glauben doch wohl nicht — ich meine, das habe ich doch eigentlich gestern hier deutlich genug vorgetragen —, daß ich die rote Fahne als ein Symbol freiheitlicher Grundordnung ansehe. Wer aber dieses Auftreten kritisiert, sollte sich auch darüber im klaren sein, daß ein großer Teil der Redner, die bei dieser Veranstaltung aufgetreten sind, vom Deutschen Bundestag als Spezialisten zu den Hearings eingeladen worden ist. Das gilt sowohl für Herrn Ridder wie für Herrn Seifert wie für Herrn Abendroth, die während dieser Veranstaltung oder an den Sammelplätzen vorher diskutiert haben.

(Zurufe von der CDU/CSU: „Spezialisten" ist zu hoch gegriffen! — Importierte Spezialisten!)

- Na ja, ich weiß, Sie wissen das alles viel besser als die Professoren, die immerhin auch von Ihrer Fraktion hier als Sachverständige akzeptiert worden sind. Ich meine, das muß man doch hier sagen können. Damit identifiziert man sich doch nicht mit dem, was an Argumenten von denen vorgetragen wird. Ich glaube — auch das müssen Sie zugeben —, daß gerade mein Kollege Busse, meine Kollegin Emmy Diemer-Nicolaus und ich uns in einer Fülle von Veranstaltungen sehr hart mit den Argumenten der antiparlamentarischen Kreise auseinandergesetzt haben.
Man solte, wenn man ein gemeinsames Auftreten bei einer solchen Veranstaltung mit diesen Rednern kritisiert, wissen, daß auch Kollegen der CDU/CSU-Fraktion und auch Kollegen der SPD-Fraktion bei
Podiumsveranstaltungen des Gewerkschaftsbundes oder anderer Organisationen — Volkshochschulen usw. — mit den gleichen Personen zu einer Diskussion auf dem Podium zusammengetroffen sind. Kein Mensch von uns wäre auf die Idee gekommen, ihnen zu unterstellen, daß sie damit die Thesen dieser Herren vertreten. Das muß doch auseinanderhalten können.

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Nun ist hier am Freitag gesagt worden, diejenigen, die am Sonnabend hierhergekommen sind, hätten nur eine mangelnde Kenntnis der Gesetzesvorhaben gehabt. Wenn man aber einmal einen Querschnitt der Bevölkerung nähme, würde sich herausstellen, daß diejenigen, die hier am Sonnabend demonstriert haben, weitaus besser informiert waren

(Abg. Schlager: Sehr einseitig!)

- wenn auch zum Teil sehr einseitig; da gebe ich
Ihnen recht, Herr Schlager —, als viele andere in unserer Bevölkerung bisher informiert sind.
Die Frage wird also lauten: Wie werden wir mit denen, die jegliche Notstandsgesetzgebung ablehnen, in der geistigen Auseinandersetzung fertig? Die Anwendung von Gewalt als Mittel der Politik — das ist hier von meinen Freunden mehrfach betont worden — ist ein Mittel, das abgelehnt werden muß, und es ist ein untaugliches Mittel. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch folgendes sagen. Es ist auch ein untaugliches Mittel, Drohungen gegen Abgeordnete auszusprechen, ganz gleich, welcher Fraktion sie angehören, und ganz gleich, welche Entscheidung sie in dieser Sachfrage in diesem Hause treffen. Auch das ist untauglich.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten uns auch davor hüten, alle diejenigen, die eine Verfassungsänderung für eine Notstandsgesetzgebung ablehnen, in den Topf der Kommunisten oder Anarcho-Kommunisten zu werfen.

(Zuruf von der Mitte.)

— Auf den Zwischenruf möchte ich nicht eingehen.
Ich selbst, meine Damen und Herren, gehöre zu dem Kreis, der sich in der evangelischen Kirche seit vielen Jahren intensiv um diese Dinge gekümmert hat, und ich kann nur sagen, daß ich sowohl in dem Gremium meiner örtlichen evangelischen Kirche, im Presbyterium, wie auch in der Synode meines Kirchenkreises in dieser Frage viele Diskussionen geführt habe, in denen Argumente auch auf der Ebene vorgetragen wurden, die der evangelische Theologe Prof. Kreck hier in Bonn mit verwendet hat.
Das Problem, daß die Fraktionen in der Sache nicht immer die gleiche Meinung gehabt haben, ist gestern und heute mehrfach angesprochen worden, und Sprecher der beiden Fraktionen der Koalition haben ja mehrfach Zitate aus meinen Ausführungen aus dem Jahre 1965 hier vorgetragen, zum Teil mit sehr abwertenden Bemerkungen. Ich nehme das hin, so, wie Sie es gesagt haben. Ich nehme aber auch die Erklärung hin, die Herr Barzel vorhin abgegeben hat, daß damit nun Schluß sein soll. Herr Barzel — d'accord! Ich meine nur, daß auch das von mir gestern hier deutlich gemacht worden

Dorn
wäre. Aber nach dem, was ich heute morgen in einigen Zeitungen gesehen habe, scheint das bei einigen Journalisten noch nicht durchgeschlagen zu haben, und deswegen möchte ich das mit wenigen Worten noch einmal vortragen.
Die Freie Demokratische Partei war bis zum Jahre 1966 -- bis wir im Innenministerium durch Herrn Innenminister Lücke im Rahmen der Zwölferkommission Einblick in den materiellen Inhalt der Gesetze bekamen, die in diesem Verteidigungsbuch lagen — der Meinung, die ich im Jahre 1965 in zweiter und dritter Lesung hier vorgetragen habe. Nachdem wir hier bestimmte Kenntnisse erlangt haben - mein leider verstorbener Kollege Thomas Dehler, der Kollege Hermann Busse und ich —, hat sich bei uns eine ziemliche Skepsis breitgemacht.
Meine Damen und Herren, ich sage das jetzt nicht an die Adresse in diesem Hause, sondern ich sage das an die Adresse mancher Journalisten: Nach dem Auszug aus dem Eifelbunker, nach der FallexÜbung, ist an Hand aller Äußerungen mündlicher und schriftlicher Art der Freien Demokratischen Partei und ihrer Bundestagsfraktion eindeutig nachweisbar, daß bei uns eine Fülle von Bedenken sichtbar geworden ist, nachdem wir dort und auf Grund der Beratungsgrundlage des Benda-Berichtes diese Fallex-Übung mitgemacht haben. Ich gebe zu, daß sich seitdem in der Beurteilung und in der verfassungspolitischen Ansicht dessen, was sich dann in der Notstandsdiskussion weiter ereignet hat, diese Fraktion ständig neu überlegt hat, ob die Haltung von 1965 uneingeschränkt beibehalten werden kann oder nicht. Wir sind zu einem Ergebnis gekommen, und dieses Ergebnis, meine Damen und Herren, haben wir Ihnen in den vergangenen Jahren im Rahmen unseres Alternativgesetzentwurfs vorgelegt als unsere Auffassung von einer verfassungskonformen Gesetzgebung, die sich auf den Verteidigungsfall konzentriert und die viele Möglichkeiten, die Sie jetzt beschließen wollen, ablehnt.
Wir konnten nicht so verfahren wie die sozialdemokratische Bundestagsfraktion im Jahre 1965. Meine Damen und Herren, Sie hatten damals die Sperrminorität. Sie brauchten, sich auf Ihre Parteitagsbeschlüsse berufend, in diesem Hause nur nein zu sagen, und damit war die Entscheidung in diesem Hause gefallen.
Daß Sie diese Entscheidung so getroffen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, habe ich in dieser Legislaturperiode bereits zweimal von dieser Stelle anerkennend bemerkt. Man sollte dann doch auch bereit sein, das, was wir allen anderen Kollegen und den beiden übrigen Fraktionen in diesem Hause zugestehen, daß seit 1965 neue Argumente, neue Überlegungen in dieser Frage sichtbar geworden sind und durch die ständige Diskussion auch neue Gesichtspunkte aufgetaucht sind, auch der Fraktion der Freien Demokraten zugestehen. Ich glaube, wenn wir so weit sind — und Herr Kollege Barzel hat es dankenswerterweise vorhin schon für sich oder seine Fraktion erklärt —, dann sind wir in der Frage der parteipolitischen Auseinandersetzung auch schon einen grollen Schritt weiter.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen.

(Beifall hei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Wir können unsere Zustimmung zur dieser heute von Ihnen so beschlossenen Vorlage nicht geben. Wir können sie deswegen nicht geben, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil viele Vorstellungen, sowohl verfassungsrechtlicher, als auch verfassungspolitischer Art, die wir haben und die wir in unsere Änderungsanträge eingebaut hatten, von Ihnen nicht akzeptiert worden sind. Sie haben jeden einzelnen unserer Anträge abgelehnt. Wir bedauern das sehr. Aber wir nehmen es als Demokraten in diesem Parlament als parlamentarische Entscheidung zur Kenntnis. Wir sehen im Augenblick keine Möglichkeit einer weiteren parlamentarischen Diskussion über dieses Problem. Wir sehen mit großem Interesse der Erklärung der Alliierten entgegen, inwieweit und in welchem Umfang sie bereit sind, ihre Vorbehaltsrechte abzulösen.
Aber ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle könnte man auch ein Wort zu der Arbeit sagen, die die parlamentarische Opposition au dieser Steile in diesem Hause in dieser Sache geleistet hat. Diese parlamentarische Opposition - auch darüber sollte es keinen Zweifel in dem gesamten Hause geben — hat alles, was in ihren Kräften stand, parlamentarisch vorgetragen und ihre parlamentarische Kontrollfunktion und ihre parlamentarische Aufgabe als Opposition wahrgenommen.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.