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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 9399 A Fragestunde (Drucksache V/2904) Frage des Abg. Gscheidle: Kriterien für Größe und Grenzen eines Fernsprechortsnetzes . . . . . . . 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Anträge auf Einbeziehung von sog. Stadtrandgemeinden in das großstädtische Ortsnetz 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Konsequenzen in bezug auf Gebühren und Größe des Ortsnetzes für Wohngebiete außerhalb einer Großstadt . . 9399 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf): Fernmeldezeugamt Regensburg Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 9400 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9400 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Etwaige Weiterführung des Stadt- und Landkreises München ais schwarzer Kreis 9400 C Fragen des Abg. Dr. Müller (München): Auswirkung der Weigerung Italiens zur Aufbringung der Kosten für die wissenschaftlichen Satelliten TD-1 und TD-2 Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 9400 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 9400 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9401 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einführung von Sonderrezepten für Betäubungsmittel enthaltende Arzneien . 9401 D Frage des Abg. Geldner: Europäische Wasser-Charta Frau Strobel, Bundesminister . . 9402 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 9402 B 11 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Etwaige Änderung des Wahlrechts durch Einführung des Vier-MannWahlkreissystems Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9402 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/ CSU) . . 9402 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9402 D Maucher (CDU/CSU) 9403 A Geiger (SPD) 9403 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9403 B Ertl (FDP) 9403 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9404 A Frage des Abg. Borm: Angabe der Quelle eines vom Bundesinnenminister am 30. 4. 1968 im Bundestag gebrachten Zitats Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 B Borm (FDP) 9404 B Frage des Abg. Borm: Tagung im internationalen Freundschaftsheim Bückeburg keine „Tagung des SDS" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 C Borm (FDP) 9404 C Moersch (FDP) . . . . . . . 9404 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9405 A Krammig (CDU/CSU) 9405 B Fragen des Abg. Budde: Geplante Richtlinie des EWG-Ministerrats zur Umsatzsteuerharmonisierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Auswirkungen auf die Verbraucherpreise Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9405 B Schoettle, Vizepräsident 9406 A Frage des Abg. Staratzke: Widerspruch: Ein in einem Gewerbebetrieb Tätiger sozialrechtlich ,,Arbeitnehmer", steuerrechtlich „Unternehmer" 9406 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Abbau der hohen Auswirkungen des „Splitting" bei Spitzeneinkommen zugunsten einer Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9406 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9406 B, 9407 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9406 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9407 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9407 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9407 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9407 B Ott (CDU/CSU) 9407 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Grenzertragsböden in Ostbayern Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9407 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9408 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9408 B Frage des Abg. Zebisch: Modellberatungen für Kleinbetriebe Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9408 C Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 9408 D Frage des Abg. Zebisch: Pläne betr. regionale Schwerpunktprogramme für ländliche Problemgebiete Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9408 D Zebisch (SPD) 9409 A Frage des Abg. Zebisch: Berücksichtigung des bayerischen Grenzlandes beim mittelfristigen Agrarprogramm Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9409 A Reichmann (FDP) 9409 B Frage des Abg. Geldner: Preisverfall bei Karpfen Dr. Neef, Staatssekretär 9409 B Geldner (FDP) 9409 C Fragen des Abg. Walter: Verfall der Schweinepreise Dr. Neef, Staatssekretär 9409 D Walter (FDP) 9410 A Logemann (FDP) 9410 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 9410 C Reichmann (FDP) 9410 C Wächter (FDP) . . . . . . . 9410 D Schoettle, Vizepräsident 9411 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 III Frage des Abg. Mertes: Gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Dr. Neef, Staatssekretär 9411 A Mertes (FDP) 9411 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9411 C Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . 9411 D Frage des Abg. Mertes: Außenschutzzoll Dr. Neef, Staatssekretär 9412 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 9412 B Fragen des Abg. Wächter: Zuschlag bei der Ausschreibung von 500 t Milchpulverimport durch Israel an die Niederlande — Erstattungen seitens der EWG-Länder Dr. Neef, Staatssekretär 9412 C Wächter (FDP) 9412 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen V/1879, V/2130) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2873) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Dr. Reischl (SPD) 9413 D Genscher (FDP) 9417 C Benda, Bundesminister . . . . 9422 A Gscheidle (SPD) 9425 D Busse (Herford) (FDP) 9428 C Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 9431 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 9433 B Moersch (FDP) 9434 B Dorn (FDP) 9435 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 9439 B Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 9441 B Ruhnau, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 9442 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 9443 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9446 A Hübner (SPD) . . . . . . . . . 9448 A Dr. Rutschke (FDP) 9449 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9449 D Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 9450 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9451 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9453 B Dr. Bucher (FDP) (zur GO) . . . . 9454 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 9454 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (zur GO) . 9455 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9458 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 9459 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 9463 A Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2901), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2891, zu V/2891) — Zweite und dritte Beratung — 9478 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung (Drucksache V/2848) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9478 B Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) — Erste Beratung — 9478 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 (Drucksache V/2906) — Erste Beratung — 9478 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache V/2877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 9478 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über i . die zollamtliche Überwachung der Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, 2. die vorübergehende Verwahrung dieses Zollguts eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Zollagerverfahren eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen — Drucksachen V/2375, V/2897 — . . . 9478 D Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über den Zollwert der Waren (Drucksachen V/2374, V/2898) . . . . . . . . . . 9479 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksachen V/2179 [neu], V/2892) 9479 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Flakkaserne in Duisburg-Meiderich an die Stadt Duisburg (Drucksache V/2874). . 9479 C Nächste Sitzung 9479 C Anlagen 9481 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9399 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Aigner * 18. 5. Dr. Apel * 18. 5. Arendt (Wattenscheid) 18. 5. Dr. Arndt (Berlin) 17. 5. Dr. Artzinger * 18. 5. Bading * 18. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 5. Bals 17. 5. Prinz von Bayern 20. 5. Behrendt * 18. 5. Bergmann * 18. 5. Dr. Burgbacher * 18. 5. Corterier * 18. 5. Cramer 20. 5. Deringer * 18. 5. Dichgans * 18. 5. Diekmann 20. 5. Dr. Dittrich* 18. 5. Dröscher * 18. 5. Frau Dr. Elsner 18. 5. Enk 31. 5. Frau Enseling 17. 5. Dr. Erhard 17. 5. Faller * 18. 5. Fellermaier * 18. 5. Dr. Frerichs 16. 5. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 16. 5. Dr. Furler 18. 5. Gerlach * 18. 5. Hahn (Bielefeld) * 18. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 18. 5. Klinker * 18. 5. Dr. Kraske 17. 5. Kriedemann * 18. 5. Kulawig * 18. 5. Kunze 1. 6. Lautenschlager * 18. 5. Lenz (Brühl) * 18. 5. Liehr 17. 5. Dr. Löhr * 18. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) * 18. 5. Mauk * 18. 5. Memmel * 18. 5. Metzger * 18. 5. Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 18. 5. Neemann 15. 6. Neumann (Berlin) 17. 5. Richardts * 18. 5. Riedel (Frankfurt) * 18. 5. Schmidhuber 17. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Springorum* 18. 5. Dr. Starke (Franken) * 18. 5. Steinhoff 1. 7. Stingl 16. 5. Struve 31. 5. Anlage 2 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion 9482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Anlage 3 Umdruck 456 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b werden in Artikel 87 a a) in Absatz 3 Satz 1 die Worte „und im Spannungsfall" b) in Absatz 3 der folgende Satz 2: „Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfall und im Spannungsfall der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilischer Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.", c) der Absatz 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 470 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b erhält Artikel 87 a Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen." Bonn, den 15. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 457 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § i Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Land und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen, Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen sowie den für die Bekämpfung der Gefahr zuständigen Landesbehörden Weisungen entsprechend Artikel 85 Abs. 3 erteilen. Maßnahmen nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 467 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und 2 bleiben unberührt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9483 Anlage 7 Umdruck 458 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 a die Absätze 2 bis 5 durch die folgenden Absätze 2 bis 7 ersetzt: „(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen beschlußfähigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen, so trifft ein Notparlament diese Feststellung mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln der Abgeordneten und der Vertreter des Bundesrates, mindestens mit der Mehrheit jeder dieser Gruppen. (3) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane offensichtlich außerstande, die Feststellung zu treffen, so gilt der Verteidigungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Angriff begonnen hat. Ein Beschluß nach Absatz 1 oder 2 ist binnen einer Woche nachzuholen. (4) Der Eintritt des Verteidigungsfalles wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise. Sie ist im Bundesgesetzblatt nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen. (5) Die Feststellung des Verteidigungsfalles wird unwirksam, wenn sie nicht nach vier Wochen erneuert wird. Das gleiche gilt nach Ablauf von vier Wochen nach Stellung eines Antrags auf erneute Beschlußfassung über den Verteidigungsfall durch mindestens fünfzehn Abgeordnete. (6) Der Bundespräsident darf völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles erst nach Verkündung abgeben. (7) Über den Friedensschluß wird durch Bundesgesetz entschieden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 460 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 c Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 461 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 e Abs. 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 462 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 115 f folgende Fassung: „Artikel 115 f (1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfall, soweit es zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist, 1. den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet einsetzen, 2. auch den Landesregierungen Weisungen erteilen. 9484 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 (2) Bundesrat, Bundestag und Notparlament sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 463 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 h die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2 bis 4 ersetzt: „ (2) Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch das Notparlament erforderlich, so wählt die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen neuen Bundeskanzler. Der Bundespräsident macht dem Notparlament einen Vorschlag. (3) Das Notparlament kann dem Bundeskanzler daß Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen Nachfolger wählt. (4) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 465 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 1151 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Der Verteidigungsfall ist beendet, wenn die Voraussetzungen für seine Feststellung entfallen sind. Die Bundesregierung muß den Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich erklären. Der Bundestag kann jederzeit feststellen, daß der Verteidigungsfall beendet ist. Diese Beschlüsse sind vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 115 a Abs. 4 zu verkünden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9485 Anlage 14 Umdruck 466 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 1151 folgender neuer Artikel 115 m eingefügt: „Artikel 115 m Von allen Befugnissen und Ermächtigungen, die aus Anlaß und für die Zeit des Verteidigungsfalles vorgesehen sind, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit dies zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Die Bedeutung der Tabaksteuer für die Volksgesundheit, insbesondere der Jugendlichen, gibt mir Veranlassung zu der folgenden Stellungnahme. Alle Abgeordneten sind in den letzten Tagen in Zuschriften gebeten worden, eher für eine Erhöhung als für eine Senkung der Tabaksteuer einzutreten. Wir sind in diesen Zuschriften sehr nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Interesse des Staates an einem möglichst hohen Tabakverbrauch keineswegs so legitim ist, wie es nach der Begründung dieses Gesetzes erscheinen könnte. Es ist leider eine grausame Wahrheit, daß jährlich viele Tausende und von Jahr zu Jahr mehr Menschen an Bronchialkrebs sterben und daß dieser Krebs in einem nicht mehr zu übersehenden Umfang durch das Rauchen verursacht worden ist. Wir wissen, daß das Rauchen auch die Ursache von schweren Herz- und Gefäßveränderungen ist, die in sehr vielen Fällen zu Siechtum und frühem Tod führen. Wir wissen, daß das über das persönliche Schicksal hinaus z. B. für die Sozialversicherung Hunderte von Millionen kostet. Ich will nicht weiter wiederholen, was allgemein bekannt ist. Es geht aber nicht um unseren persönlichen Genuß, und an alten Rauchern ist ohnehin nichts mehr zu verderben. Es geht um die jungen Menschen, die von Jahr zu Jahr, ja, von Monat zu Monat immer früher und immer mehr Zigaretten rauchen. Ihnen soll das Rauchen durch die Senkung der Tabaksteuer erleichtert werden. Für den Fall, daß das Gesetz Zustimmung finden sollte, darf ich noch auf einen anderen Mißstand aufmerksam machen. Es gibt Länder, die wenigstens einen angemessenen Teil ihrer Steuereinnahmen für Tabak und Alkohol dazu verwenden, die Bevölkerung und insbesondere die Jugend über die Gefahren dieser Genußmittel aufzuklären. Das Gefühl für diese moralische Verpflichtung ist bei uns völlig unterentwickelt, wenn es nicht sogar ganz fehlt. Ich hoffe, daß der Bundestag bei den nächsten Haushaltsberatungen für eine angemessene Erhöhung unserer vergleichsweise beschämend niedrigen Ausgaben für die gesundheitliche Aufklärung stimmen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU und Heiterkeit.)


    (Lachen und Zurufe von der FDP.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der FDP.)


    (Zurufe von der FDP: Die CDU hat gelacht!)


    (Beifall bei der SPD.)





    (Heiterkeit bei der SPD)


    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)


    (Zuruf von der FDP: „Beharrlich" !)

    dann hätte das auch dem Ansehen Ihrer Partei besser angestanden.

    (Zurufe von der FDP.)

    Nun, ich darf Herrn Dorn noch einmal zitieren und brauche von dem, was er damals, 1965, gesagt hat, nur einen einzigen Buchstaben zu ändern: „In dieser Gesetzesvorlage" — so Herr Dorn 1965 — „ist die freiheitliche Verfassung auch für die Stunde der Not garantiert, die Rechtsstaatlichkeit auch für die Krisenzeit gesichert. Meine Damen und Herren von der . . ." — und jetzt kommt die Buchstabenänderung: „FDP" —, es gibt keinen Grund, das Ja zu verweigern, wenn man die Demokratie auch in der Notzeit sichern will." Wenn Sie das akzeptiert haben, was 1965 auf dem Tisch lag, gibt es wahrlich keine vernünftige Begründung für eine liberale Fraktion, das abzulehnen, was heute zur Beratung steht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Analyse der Beratungsergebnisse in den Ausschüssen vor dem Hintergrund der im Kern seit 13 Jahren unveränderten Forderungen der SPD wäre unvollständig, wenn die öffentliche Debatte, die dieses Gesetzgebungsprojekt seit fast der gleichen Zeit begleitet hat, nicht einbezogen würde. Meine — natürlich sehr bescheidenen — parlamentshistorischen Kenntnisse mögen mich trügen, aber ich glaube, kein Gesetzeswerk in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus hat eine Diskussion von solcher Dauer, Intensität und öffentlicher Breite erlebt wie dieser Komplex der Notstandsgesetze. Das gilt für die Beratungen innerhalb des Parlaments genauso wie für die außerhalb dieses Hauses. Der Terminkalender wohl der meisten Abgeordneten dieses Hohen Hauses kann ein Lied davon singen, daß wir in Tausenden von Versammlungen im ganzen Lande Rede und Antwort gestanden haben.
    Allein im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des letzten Regierungsentwurfs, also ungeachtet der Beratungen in den vorigen Legislaturperioden, haben neben den 26 diesem Komplex gewidmeten Beratungen des Rechts- und des Innenausschusses seit Mai 1967, also im letzten Jahre, 15 Arbeitskreis- und 6 Fraktionssitzungen mit den dazu gehörigen, oft nächtelangen Vorstandssitzungen in meiner Partei stattgefunden. Vor dem Beginn der Ausschußberatungen hat meine Fraktion eine zweitägige Klausurtagung abgehalten, um eine detaillierte Verhandlungslinie zu formulieren. In meinem Büro steht ein überquellender Aktenordner, der nichts anderes enthält als Entschließungen zahlloser regionaler Parteitage der SPD zum Thema Notstand. Faßt man das alles zusammen und rechnet es in Beratungsstunden um, stellt sich heraus, daß allein bei den Beratungen der Sozialdemokraten mindestens zwei volle ganze Jahre, will sagen: 24 mal 365 mal 2 volle Stunden konzentriert und engagiert über alle Einzelheiten der Notstandsproblematik diskutiert worden ist.

    (Zuruf von der FDP: Bravo!)

    Und da kommen nun die Demagogen und behaupten, wir wollten diese Vorlage durchpeitschen. Ich



    Hirsch
    kann nicht beurteilen, wie das in den anderen Fraktionen zugegangen ist, wieweit sich z. B. Herr Dorn zu Recht gepeitscht fühlen mag,

    (Heiterkeit)

    aber für meine Fraktion kann ich in aller Ehrlichkeit feststellen, daß bis zu dieser Minute kein einziges Problem, kein einziges Argument aufgetaucht ist, das wir nicht spätestens während der Hearings im vergangenen Herbst aufgegriffen und eingehend geprüft und verarbeitet hätten. Wir werden also heute einen Entwurf durch die zweite Lesung „gepeitscht" haben, von dem wir wie bisher von keinem anderen Gesetz feststellen können, ihn an diesen beiden Tagen im Plenum noch einmal bis in die letzten Verästelungen seiner vorhersehbaren Konsequenzen, seiner denkbaren Varianten durchleuchtet zu haben.
    Da kommt dann — man staunt allmählich ehrlich über den Einfallsreichtum der Kritiker — das Argument, mit Hilfe des höchst zweifelhaften Instruments der Formulierungshilfe habe es die Ministerialbürokratie meisterhaft verstanden, die an sich schon verdächtig geringe innerparlamentarische Opposition mit ihren Alternativvorschlägen mundtot zu machen. Gestehen wir es offen ein: dieses Haus trägt mit Schuld daran, daß solcher Unsinn ernsthaft behauptet wird und Anklang findet. Wir haben es nämlich zugelassen, daß unsere Ausschußarbeit völlig abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfindet. Ich weiß zwar nicht, wie das in den anderen Ausschüssen heute aussieht. Aber jeder Zuhörer einer x-beliebigen Sitzung unseres Rechtsausschusses etwa würde sich die Flausen von der Autorität ministerialer Formulierungshilfen in kürzester Zeit aus dem Kopf pusten.
    Ich kann nur hoffen, daß die Ausschüsse sich bald entschließen, ihre Türen dem allgemeinen Zugang zu öffnen, wie ich das seit langem gefordert habe, nachdem ich es mit gutem Erfolg in den Jahren meiner parlamentarischen Tätigkeit in Bayern erlebt habe. Dort tagen nämlich auch die Ausschüsse öffentlich.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich hoffe im übrigen, daß die Kommentatoren, die sich demnächst mit der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes befassen werden, dabei auch nicht versäumen, darzustellen, wie bis ins letzte zerpflückt und zerzaust die angeblich so durchschlagend wirkenden Formulierungshilfen der Bürokratie aus den Ausschußberatungen und letzten Endes aus diesem Hohen Hause selbst herausgekommen sind.
    Noch deutlicher ist die Rechtslage. Die Bundesregierung ist Teil dessen, was man gemeinhin als Bundesgesetzgeber bezeichnet. Es ist ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht, an den Gesetzgebungsberatungen des Parlaments und seiner Ausschüsse nicht nur schweigend teilzunehmen. Also hat sie wie jedes parlamentarische Ausschußmitglied auch das Recht, Änderungsvorschläge zu vorliegenden Gesetzentwürfen vorzubringen. Sie ist nur insofern schlechter gestellt als die Ausschußmitglieder, als sie nicht selbst mit abstimmen darf. Umgekehrt hat es sich zu einem nobile officium der Regierung entwickelt, daß sie mit dem großen Potential ihres Ministerialapparates den Ausschüssen beispringt, wenn es darum geht, aus den Beratungen sich ergehende Gesetzgebungskonzeptionen in gesetzestechnisch brauchbare Formulierungen zu gießen.
    Im Grunde ist ja alles das, was seit dem mißglückten Schröder-Entwurf von 1960 an neuen Vorschlägen aus der Regierung gekommen ist, nichts anderes als eine Rekordfülle von Formulierungshilfen für die sich wandelnden Regelungsvorstellungen des parlamentarischen Gesetzgebers, eine zum Teil in Form von offiziellen Neuentwürfen vorgelegte Anpassung an die Entwicklung der ohne Rücksicht auf Legislaturperioden fortlaufenden öffentlichen Debatten zu diesem Problem.
    Aber es geht nicht um Superlative, es geht um die Erkenntnis, daß diese öffentliche Debatte selbst einen wichtigen politischen Teil dessen bewirkt hat, was ihr Gegenstand rechtlich schaffen sollte. Angriffe auf den Bestand oder die Grundordnung eines seiner Verfassung nach freiheitlichen und demokratischen Landes, mögen sie von außen oder aus dem Innern kommen, können mit Gesetzen und aus ihnen legitimierter Staatsmacht allein nicht wirksam abgewehrt werden. Wehr und Waffen können Freiheit und Demokratie nicht wirksam stützen, wenn diese Grundsätze nicht als selbstverständliche Lebenshaltung tief im politischen Bewußtsein des ganzen Volkes verankert sind. Bei aller Kritik an dem, was an Entgleisungen und Fehlentwicklungen im Laufe dieser öffentlichen Debatte vorgekommen ist, darf doch ihr grundlegendes Verdienst nicht verkleinert werden. Diese öffentliche Debatte hat wesentlich dazu beigetragen, meine ich, die Verankerung von Freiheit und Demokratie im politischen Bewußtsein unseres Volkes zu verstärken. Am Gegenstand der Notstandsgesetzgebung ist ein allgemeiner Lernprozeß in Gang gesetzt worden, der neben manchen Ungereimtheiten und deutlichen Fehlern doch schon erste positive Ergebnisse bewirkt hat, die hier und heute festzuhalten mir notwendig erscheint.
    Die überstürzte und vielen sachfremden Einflüssen ausgesetzte Staatsneubildung nach dem zweiten Weltkrieg ebenso wie die betont unpolitische Politik dessen, was man hypertroph und falsch „westdeutsches Wirtschaftswunder" genannt hat, haben ein volles Jahrzehnt lang das Bewußtsein unseres Volkes hinter den großen Chancen und gewichtigen Aufgaben nachhinken lassen, die seine Verfassung ihm gesetzt hatte. Erst eigentlich die Debatte um die Notstandsgesetze hat einen Wandel geschaffen, hat einen Wandlungsprozeß eingeleitet — schmerzhaft für uns, unbequem für uns -, aber immerhin einen Wandlungsprozeß, der für eine demokratische Entwicklung in diesem Lande unabdingbar erscheinen muß. Die zahllosen öffentlichen Versammlungen zum Thema Notstand brachten für tausende Bürger die allererste Begegnung mit dem Inhalt unserer Verfassung, zwangen sie zu der an sich simplen Erkenntnis, daß politische Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kein Zustand sind, der durch Anordnung des Verfassungsgebers ent- und besteht, sondern Aufgaben, die der ständigen wachsamen

    Hirsch
    Bemühung jedes einzelnen bedürfen. Die gefährliche unpolitische Parole „Wir sind doch eine rechtsstaatliche Demokratie!" hat durch die Notstandsdebatte viele Anhänger verloren, aber zum Nutzen des Inhalts dieser rechtsstaatlichen Demokratie.
    Mehr noch! Es ist das nicht zu leugnende Verdienst der parlamentarischen, aber auch der außerparlamentarischen Teilnehmer dieses am Gegenstand der Notstandsgesetze entzündeten gegenseitigen Lernprozesses, uns alle zu neuen Überlegungen und Versuchen über Formen und Methoden demokratischer Meinungs- und Willensbildung gezwungen zu haben.
    Gestehen wir offen ein: Dieses Parlament samt seiner Regierung und den Parteien ist nicht unschuldig daran, daß politische Willensbildung zu einem Scheinprivileg derer geworden war, die man seit langem schon „die da in Bonn" nannte oder heute im. Neuesthochdeutsch „Establishment" nennt. Die öffentliche Diskussion um die Notstandsgesetze hat im Zusammenwirken mit der öffentlich gewordenen Erkenntnis verschiedener Bevölkerungsgruppen über partielle und allgemeine materielle Notlagen — ich nenne den Bildungsnotstand nur als Beispiel — wesentlich dazu beigetragen, dieses Scheinprivileg zu brechen. Die von den Sozialdemokraten durchgesetzten öffentlichen Hearings über die Notstandsgesetze sind wiederum nur ein Schlaglicht auf diesen Vorgang, von dem ich ehrlich hoffe, daß er eine lange währende Entwicklung und nicht nur ein einmaliges Ereignis darstellt. Demokratische politische Willensbildung wird, wenn diese Entwicklung ihr Ziel erreicht, eine ständige öffentliche Diskussion aller Bürger und ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Organe sein, aus denen das Parlament nur insofern herausragt, als es letztlich die „entscheidenden" Folgerungen und Beschlüsse aus solcher allgemeinen Meinungsbildung zu ziehen hat.
    Bis wir dieses Ziel erreicht haben, meine Damen und Herren, werden wir aber noch viel lernen und üben müssen, alle Beteiligten. Wir Parlamentarier müssen uns daran gewöhnen, daß dieses Volk nicht mehr bereit ist, seinen Repräsentanten vier Jahre unbedingt gültige Blankoschecks auszustellen: es will informiert und beteiligt werden bei der politischen Beratung. Und die Diskussionsteilnehmer außerhalb des Parlaments werden sich daran gewöhnen müssen, daß politische Willensbildung die Einhaltung grundlegender Spielregeln und die Beachtung methodischer Grundbedingungen voraussetzt, wenn aus solcher Debatte ebenso repräsentativ wie sachlich sinnvolle Entscheidungen erwach- sen sollen. Wer das ideelle Engagement gutwilliger Bürger mit dem Prestigevorschuß seiner parlamentarisch-akademischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Positionen demagogisch verführt, leistet der freiheitlichen Demokratie, für die er anzutreten vorgibt, einen schlechten Dienst.
    Wir alle müssen berücksichtigen, daß faire demokratische Meinungsbildung, je weiter der Diskussionskreis ist, um so stärkere Konzentration auf konkrete Sachfragen erfordert, wenn aus solcher öffentlicher Beratung statt diffuser Stimmung präzise Willensakte erwachsen sollen.
    Es hat viele gegeben, die eine methodische Grundbedingung praktischer politischer Diskussion nicht erkannt oder nicht berücksichtigt haben. Sie haben bis zum letzten und bis heute eine mit allen Mitteln vorgetragene Totalopposition betrieben, anstatt die einzelnen Motive dieser ihrer Kritik in den realistischen Versuch umzumünzen, die Beratung der je betroffenen Regelungsvorschläge in ihrem Sinne optimal zu beeinflussen.
    Wir Sozialdemokraten wissen schließlich, wovon wir sprechen,

    (Zurufe von der FDP)

    wenn von den Erfolgsbedingungen politischer Opposition die Rede ist.

    (Erneute Zurufe von der FDP.)

    Ich kann nur hoffen, daß die Matadoren der Notstandsopposition bei ihrer Manöverkritik zu der gleichen Erkenntnis kommen. Wenn nämlich der Dampfer abgelegt ist, wird es sinnlos, über den Nutzen einer Seereise zu hadern, dann muß man dabei sein, um wenigstens die Richtung der Fahrt noch beeinflussen zu können. Und es meine doch niemand, er vergebe sich etwas, wenn er begrenzte Ziele in Richtung auf sein Fernziel erstrebt, das er nicht voll erreichen kann. Ich jedenfalls vermag keinen logischen, geschweige denn einen charakterlichen Widerspruch darin zu sehen, wenn sich jemand unter Wahrung seiner grundsätzlichen Oppositionshaltung darauf konzentriert, wenigstens Teilziele zu erreichen, nachdem er erkannt hat, daß ein totaler Erfolg nicht möglich ist.
    Also Dank an alle konstruktiven Kritiker! Ich hätte mich gefreut, meine Damen und Herren von der FDP, diesen Dank diesmal auch Ihnen aussprechen zu können. Leider macht mir Ihre Haltung zu dieser Gesetzgebung das nicht möglich.
    Wir aber, die wir für die Vorbereitung unserer Fraktions- und Ausschußberatungen verantwortlich waren, wissen, was wir Männern verdanken, die wie - ich nenne nur einen Namen Jürgen Seifert oder wie meine Fraktionskollegen Matthöfer und Gscheidle, die ich auch nur beispielhaft nennen will, in ebenso leidenschaftlichen wie ersthaften Reden heute wie in unserer Fraktion und in den Ausschüssen sowie schriftlich in ihren Papieren ihre kritische Meinung zum Ausdruck gebracht haben. Sie haben konstruktiv zu dem beigetragen, was wir jetzt alle endgültig aus Überlegungen zu Beschlüssen gewandelt haben. Sie haben sich mit ihrem Wirken verdient gemacht, inhaltlich um den Schutz der rechtsstaatlichen Demokratie und zugleich um die Ausbildung demokratischer Methoden parlamentarischer und außerparlamentarischer Opposition. Sie stehen als beste, aber keineswegs einzige Beispiele für die Irrigkeit der Behauptung des Kuratoriums „Notstand der Demokratie", alle sachlichen Argumente seien bei den parlamentarischen Beratungen einfach vom Tisch gewischt worden.
    Wenn dieses Beispiel der konstruktiven Mitarbeit Schule macht, dann kann die Entwicklung einer



    Hirsch
    außerparlamentarischen demokratischen Opposition
    sogar ein echter Fortschritt in unserer aller Lernprozeß zur demokratischen Willensbildung werden.
    Wie notwendig eine solche Entwicklung allgemeiner politischer Mündigkeit aber ist, zeigt gerade das uns heute vorliegende Ergebnis zehnjähriger Beratung. Wir haben erkennen müssen, daß es zwar möglich ist, für den Schutz des Staates und seiner Verfassungsordnung ein paar rechtliche Mittel zu schaffen, daß es zwar möglich ist, dem Mißbrauch staatlicher Macht ein paar rechtliche Schranken zu setzen, daß aber — meine Damen und Herren, es ist schon mehrfach gesagt worden — Gesetze nur 'so gut oder so schlecht wie diejenigen sind, die sie anwenden. Diesen Satz, den Heinrich Böll am vergangenen Samstag bei der Bonner Kundgebung gesagt hat, muß man konkretisieren und ergänzen: Der Schutz der rechtsstaatlichen Demokratie braucht rechtliche Grundlagen, aber noch nötiger sind dafür das informierte politische Bewußtsein aller Bürger und ihr ständiger Wille, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegen jeden Mißbrauch zu sichern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    In diesem Sinne hat die jahrelange öffentliche Diskussion um die Notstandsgesetze trotz aller Schatten und Fehler zur allgemeinen politischen Bewußtwerdung und damit zum Schutze der Demokratie auch in Notzeiten beigetragen.

    (Vor s i t z : Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Ich habe persönlich volles Verständnis für junge Leute, wie die, die gestern abend hier ihrer gewiß ehrlichen Meinung so empörten Ausdruck gegeben haben. Wer nämlich solchen Flugblättern glaubt oder den Berichten etwa aus der DDR oder den DDR-Gazetten, muß ja in diesem Gesetzeswerk zum Schutz des Volkes und seiner Verfassung in Notzeiten, das wir gestern und heute hier behandelt haben, ein wahres Teufelswerk sehen. Aber wer sich in politischen Dingen eine sachliche Meinung bilden will, der sollte sich informieren, und informieren kann man sich nicht an Hand von Flugblättern, sondern an Hand von Gesetzestexten und dem, was es an sonstigen Unterlagen gibt. Ich glaube, unsere Notstandskritiker haben zuviel Flugblätter und zuwenig sachliche Unterlagen gelesen

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    und haben sich trotz der Hearings zuwenig mit der Materie befaßt. Meine Damen und Herren, eines ist doch klar. Die öffentlichen Hearings der Bundestagsausschüsse sind vom Fernsehen und Hörfunk, wie auch diese Debatte, in Millionen Wohnungen in ganz Deutschland gesehen und gehört worden. Wer diese vielfältige Informationsquellen wirklich benutzt hat, weiß, welch infame Lügen dieses Flugblatt hier verbreitet.
    Wenn das Gesetz, das wir gestern und heute hier beraten haben, verabschiedet ist, wird sichergestellt sein, daß niemand morgen in einer Diktatur lebt, dann wird gewährleistet sein, daß nicht, und zwar nicht einmal in Kriegen und Kriegszeiten,
    Streiks zerschlagen werden können und den gewerkschaftlichen Rechten der Boden entzogen werden kann, dann ist verfassungskräftig gesichert, daß Dienstverpflichtungen nur nach vorheriger qualifizierter Mehrheitszustimmung des Bundestages möglich sein werden, daß die Beschlagnahme von Autos nur möglich sein wird, wenn der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Bundesregierung dazu ermächtigt hat oder sie sich auf einen einstimmigen NATO-Ratsbeschluß berufen kann.
    Damit aber nicht genug! Dieses Gesetz grenzt nicht nur die Bedingungen und Modalitäten ganz erheblich ein, unter denen nach dem Grundgesetz staatliche Eingriffe in Notsituationen möglich sein sollen, es schafft darüber hinaus in zwei hoch bedeutsamen allgemeinen verfassungspolitischen Streitfragen echten demokratischen Fortschritt. Mit der Ergänzung der Verfassungsvorschrift über die Koalitionsfreiheit wird ja in Wirklichkeit das Streikrecht nicht nur gegen Eingriffe im Notstand geschützt. Durch die Formulierung der jetzigen Ergänzung des Art. 9 Abs. 3 wird vielmehr der bei den Arbeitsgerichten herrschenden Meinung der Boden entzogen, Streiks seien eigentlich rechtswidrige Gewaltakte und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Jetzt ist verfassungsrechtlich klargestellt, daß der Streik ein legitimes Kampfmittel der Arbeitskoalitionen ist, wobei ich ausdrücklich an die Erklärung der Bundesregierung erinnere, die für sie Herr Staatssekretär Professor Ehmke in der fünften öffentlichen Informationssitzung zur Notstandsvorlage am 14. Dezember 1967 abgegeben hat. Herr Ehmke hat damals gesagt: „Von der Verfassung her sieht für uns die Lage so aus, daß die Bundesregierung im Gegensatz zur herrschenden Lehre und wohl auch zur herrschenden Rechtsprechung, der Meinung ist, daß das Streikrecht schon jetzt in Art. 9 garantiert ist."
    Der zweite Fortschritt, unabhängig von der Notzeit, besteht in der ausdrücklichen Verankerung des allgemeinen Widerstandsrechts in der Verfassung. Damit ist für die Bundesrepublik der Streit um die Anerkennung dieses urdemokratischen Rechtes positiv entschieden, dieser Streit, der in Europa seit Jahrhunderten geführt worden ist und den auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht hat beenden wollen.
    Was sollen wir eigentlich noch tun, meine Damen und Herren, um den wirklichen und einzigen Zweck dieses Gesetzes, nämlich den Schutz von Freiheit, Recht und Demokratie gegen jeden Mißbrauchversuch und gegen jeden Angriff in tatsächlichen und angeblichen Notlagen zu beweisen?! „Die Große Koalition will uns weismachen, ihre Notstandspläne seien demokratisch. ,Demokratische' Notstandsgesetze gibt es ebensowenig wie eine ,demokratische' Guillotine", behauptet dieses Flugblatt. Das ist nicht nur absurd, meine Damen und Herren, das ist vor dem Hintergrund dieses Gesetzes eine völlig unsinnige Verkehrung der Fronten: Wir wollen mit diesem Gesetz endgültig sichern, was wir nach Bildung der Großen Koalition mit der Vernichtung der Schubladentexte schon eingeleitet haben. Wir wollen verhindern, daß jemals eine Bundesregierung



    Hirsch
    unter Berufung auf alliierte Vorbehaltsrechte oder übergesetzlichen Notstand sich zum Diktator aufschwingen kann. Das wird uns als „gepeitschter Eilmarsch in die Notstandsdiktatur" angelastet. Dieselben Leute, die das behaupten und mit ihrem Kampf gegen dieses Gesetz, wie sie sagen, die Demokratie sichern wollen, würden das genaue Gegenteil bewirken. Wenn dieses Gesetz nicht geltendes Recht wird, dann bleiben die alliierten Vorbehaltsrechte bestehen, dann quellen die Notstandsschubladen bald wieder über von Geheimtexten, dann kann kein Deutscher mehr eine Bundesregierung daran hindern, als Staatskommissar der Alliierten unumschränkte Gewalt an sich zu ziehen. Dann aber — wenn dieses Gesetz nicht verabschiedet wird — darf sich wirklich niemand „wundern, wenn er morgen in einer Diktatur lebt", darf niemand „jammern, wenn er zur Rüstungsarbeit dienstverpflichtet wird",

    (Zuruf von der FDP)

    darf niemand „erstaunt sein, wenn sein Auto beschlagnahmt wird", darf niemand „überrascht sein, wenn er zur Luftschutzübung eingezogen wird", darf niemand „klagen, wenn Streiks zerschlagen und den gewerkschaftlichen Rechten der Boden entzogen wird". All das steht in diesem Flugblatt!
    Dieses Gesetz, mit dem wir uns gestern und heute befaßt haben, dient, wie alle Gesetze, dem Schutz der Schwachen; ich erinnere an das, was der Bundesjustizminister Heinemann am vergangenen Freitag an dieser Stelle dazu gesagt hat. Wer jetzt aufpaßt, meine Damen und Herren — und dazu sind wir Abgeordnete in diesen Bundestag gewählt —, der muß der vorliegenden Grundgesetzänderung zustimmen, diesem Gesetz zum Schutz des Schwachen, zum Schutz der Freiheit, des Rechts und der Demokratie, diesem Gesetz, das letzten Endes aber auch dienen wird dem Schutz des Friedens und seiner Sicherung.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dorn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir zwei Tage lang in diesem Hause darum gerungen haben, wie eine Notstandsverfassung aussehen soll, ist es gut, am Schluß einer solchen Einzeldiskussion auch noch einmal die verfassungspolitischen Argumente zusammenzufassen. Ich möchte daher auf das eingehen, was der Kollege Barzel vorhin an Fragestellung an mich gerichtet hat, wobei ich es allerdings sehr bedauere, Herr Kollege Barzel, daß das erste Zitat, das Sie gebracht haben, nun wirklich völlig sinnentstellend ist. Ich möchte es so vorlesen, wie Sie es vorgetragen haben, und ich möchte dann gleich fortfahren, wie es weitergeht. Sie haben meine Rede vom Sonnabend hier im Hofgarten zitiert:
    In dieser Stunde ist es notwendig zu sagen, daß die parlamentarische Opposition mit den Kräften der außerparlamentarischen Opposition kooperieren muß. Und so weiter.
    Darf ich Ihnen den Satz ganz vorlesen:
    In dieser Stunde ist es notwendig zu sagen, daß die parlamentarische Opposition mit den Kräften der außerparlamentarischen Opposition kooperieren muß, die mit uns gemeinsam den freiheitlichen Rechtsstaat und die ihn garantierende Verfassung verteidigen wollen.
    Das ist das Wortzitat.

    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der FDP.)

    — Nein, ich verlange keine Entschuldigung, meine Freunde.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Nun der andere Absatz, Herr Kollege Barzel. Ich glaube, auch bei diesem Absatz ist Ihnen eines völlig entgangen. Dieser Absatz ist wörtlich identisch mit meinen Ausführungen, die ich von dieser Stelle im Deutschen Bundestag, und zwar in der 166. Sitzung am 3. April 1968 bei der Beratung des Innenhaushalts, vorgetragen habe. Der Herr Kollege Even von Ihrer Fraktion hat anschließend geantwortet; auf die von Ihnen kritisierte Fassung ist er gar nicht eingegangen.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Entschuldigen Sie, wenn das so sehr zur Beunruhigung bei Ihnen beigetragen hat, dann möchte ich das klären.

    (Abg. Windelen: Es kommt darauf an, wo man so etwas sagt, Herr Dorn!)

    — Entschuldigen Sie, Herr Kollege; wenn ich das, was ich an dieser Stelle, in diesem freigewählten Parlament vortrage, auch außerhalb vortrage, können Sie doch nicht sagen, daß das irgendeine kritischere Situation sei, als wenn ich es hier sage.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich stehe zu dem, was ich hier sage, und genauso zu dem, was ich draußen gesagt habe.

    (Beifall bei der FDP.)

    Lassen Sie mich gleich das Nächste anfügen, Herr Kollege Barzel. — Es ging mir nur um die Klärung.

    (Abg. Dr. Barzel: Um die Frage, die gestellt ist!) — Um welche Frage?


    (Abg. Rasner: Herr Dr. Barzel hat doch eine Frage gestellt, das war doch nicht zu überhören!)

    — Entschuldigen Sie, lassen Sie mich der Reihe nach vorgehen. — Ich habe das zweite Zitat, das Herr Dr. Barzel vorgetragen hat, mit folgenden Sätzen abgeschlossen:
    Wir alle sollten daher zu den Bewahrern des Rechts und der Verfassung in unserem Lande gehören. Freiheit kann man nur erkämpfen, wenn man sie nicht besitzt. Wenn man sie aber besitzt, muß man sie mit heißem Herzen und mit kühlem Verstand davor bewahren, daß sie erneut eingeschränkt wird, denn Freiheit und Recht sind unteilbar.

    (Beifall bei der FDP.)




    Dorn

    (Abg. Dr. Barzel: Ist ja nicht behauptet worden!)

    — Nein, aber ich will sagen, ich habe in dieser Veranstaltung im Hofgarten genau das vorgetragen, was ich in diesem Hause gesagt habe, und insofern hat der Herr Bundesinnenminister sogar recht, wenn er sagt, das war nicht neu.
    Nun eine andere Passage Ihrer Rede, Herr Dr. Barzel!

    (Abg. Dr. Barzel: Wollen Sie meine Frage beantworten?)

    Sie haben gesagt: Wir sind jetzt Herr im eigenen Hause, die alliierten Vorbehaltsrechte werden abgelöst werden, wenn die Alliierten ihre Zustimmung geben. Ich meine, eines ist doch auch sicher, nicht alle alliierten Vorbehaltsrechte werden durch die gesetzliche Regelung, die Sie jetzt hier vornehmen wollen, abgelöst, — damit auch das in dieser Stunde klar ist.
    Dann haben Sie, an unsere Adresse gerichtet, sinngemäß gesagt: Zweimal haben wir, die CDU, mit der FDP Entwürfe zur Notstandsgesetzgebung vorgelegt; auch daran soll in dieser Stunde erinnert werden. Herr Kollege Barzel, auch hier unterliegen Sie einem Irrtum. Der Schröder-Entwurf ist von Ihnen zu einer Zeit vorgelegt worden, als wir nicht in der Regierung waren, und dieser Entwurf hier ist auch zu einem Zeitpunkt vorgelegt worden, als wir nicht in der Regierung waren. Wenn man also die Dinge darstellt, muß man sich auch auf das beschränken, was Tatsache ist. Daß wir, mit Ihnen in der Regierung sitzend — 1963 war es, glaube ich — den Höcherl-Entwurf hier vorgelegt haben, darüber gibt es keinen Zweifel.
    Ich möchte auf die umfangreiche Rede des Kollegen Hirsch jetzt nicht eingehen. Sie erscheint uns auch vom Umfang her — Herr Kollege Hirsch ist leider nicht mehr da — aus der Situation, in der Sie sind, verständlich. Das sage ich hier sehr offen. Aber, meine Damen und Herren, heute ist hier mehrfach darüber gesprochen worden, wie es mit der Diskussion um die Notstandsgesetzgebung in unserem Volke aussieht, ob Demagogen am Werke sind und ob das Sachargument überzeugen kann. Vielleicht sollten wir auf jemanden hören, der zu Beginn dieser Auseinandersetzung etwas ausgeführt hat, was noch nicht ein Jahr alt ist, einen Minister dieser Regierung, Herr Kollege Barzel, der auch Ihrer Fraktion angehört. Er hat zur Einleitung eines Aufsatzes in dem Buch „Vorbereitung auf den Notstand", erschienen in der Fischer-Bücherei - und ich bitte den Herrn Präsidenten um Genehmigung, zwei kurze Absätze daraus zitieren zu dürfen —, folgendes erklärt:
    Wenn das Stichwort Notstand fällt, gerät seit
    Jahren fast jede politische Diskussion in Gefahr,
    steckenzubleiben in Behauptungen und Gegenbehauptungen. Wechselseitige Anschuldigungen blockieren den Weg zur Verständigung, Vorurteile versperren die Sicht. Die Hauptverantwortung für die Entsachlichung der Diskussion fällt meines Erachtens auf den seinerzeitigen Bundesminister des Innern, Dr. Gerhard Schröder. Er hat es 1960 versäumt, die heiklen Notwendigkeiten, die mit dem Begriff Notstand verbunden sind, freimütig öffentlich zur Diskussion zu stellen. Er strebte nach den umfassendsten Vollmachten für die Exekutive. Offenbar hat er im Jahr vor der Bundestagswahl gemeint, mit Notstand könnten die Geister so voneinander geschieden werden, daß die CDU als die Staatspartei und die SPD als die Partei gegen den Staat abgestempelt würden. Dies war ein Denken, das zur Kehrseite der Adenauer-Zeit gehörte. Die CDU verwechselte sich mit dem Staat.
    Dieses Zitat, im Juli des vergangenen Jahres geschrieben, stammt von dem gesamtdeutschen Minister dieser Regierung, Herrn Herbert Wehner. Ich meine also, man muß einmal den Auseinandersetzungen — —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Der gehört doch nicht der CDU an! — Weitere Zurufe und Lachen bei der CDU/CSU.)

    — Ich habe gesagt: dieser Regierung, der Sie angehören, Herr Barzel.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist nicht wahr! Sie haben gesagt: uns! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Herr Barzel, wenn ich mich versprochen haben sollte und ihn als CDU-Minister bezeichnet habe, bitte ich um Entschuldigung. Aber ich glaubte gesagt zu haben, er gehörte dieser Regierung an, der auch Sie angehören.