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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 9399 A Fragestunde (Drucksache V/2904) Frage des Abg. Gscheidle: Kriterien für Größe und Grenzen eines Fernsprechortsnetzes . . . . . . . 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Anträge auf Einbeziehung von sog. Stadtrandgemeinden in das großstädtische Ortsnetz 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Konsequenzen in bezug auf Gebühren und Größe des Ortsnetzes für Wohngebiete außerhalb einer Großstadt . . 9399 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf): Fernmeldezeugamt Regensburg Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 9400 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9400 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Etwaige Weiterführung des Stadt- und Landkreises München ais schwarzer Kreis 9400 C Fragen des Abg. Dr. Müller (München): Auswirkung der Weigerung Italiens zur Aufbringung der Kosten für die wissenschaftlichen Satelliten TD-1 und TD-2 Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 9400 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 9400 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9401 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einführung von Sonderrezepten für Betäubungsmittel enthaltende Arzneien . 9401 D Frage des Abg. Geldner: Europäische Wasser-Charta Frau Strobel, Bundesminister . . 9402 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 9402 B 11 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Etwaige Änderung des Wahlrechts durch Einführung des Vier-MannWahlkreissystems Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9402 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/ CSU) . . 9402 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9402 D Maucher (CDU/CSU) 9403 A Geiger (SPD) 9403 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9403 B Ertl (FDP) 9403 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9404 A Frage des Abg. Borm: Angabe der Quelle eines vom Bundesinnenminister am 30. 4. 1968 im Bundestag gebrachten Zitats Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 B Borm (FDP) 9404 B Frage des Abg. Borm: Tagung im internationalen Freundschaftsheim Bückeburg keine „Tagung des SDS" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 C Borm (FDP) 9404 C Moersch (FDP) . . . . . . . 9404 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9405 A Krammig (CDU/CSU) 9405 B Fragen des Abg. Budde: Geplante Richtlinie des EWG-Ministerrats zur Umsatzsteuerharmonisierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Auswirkungen auf die Verbraucherpreise Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9405 B Schoettle, Vizepräsident 9406 A Frage des Abg. Staratzke: Widerspruch: Ein in einem Gewerbebetrieb Tätiger sozialrechtlich ,,Arbeitnehmer", steuerrechtlich „Unternehmer" 9406 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Abbau der hohen Auswirkungen des „Splitting" bei Spitzeneinkommen zugunsten einer Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9406 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9406 B, 9407 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9406 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9407 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9407 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9407 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9407 B Ott (CDU/CSU) 9407 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Grenzertragsböden in Ostbayern Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9407 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9408 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9408 B Frage des Abg. Zebisch: Modellberatungen für Kleinbetriebe Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9408 C Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 9408 D Frage des Abg. Zebisch: Pläne betr. regionale Schwerpunktprogramme für ländliche Problemgebiete Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9408 D Zebisch (SPD) 9409 A Frage des Abg. Zebisch: Berücksichtigung des bayerischen Grenzlandes beim mittelfristigen Agrarprogramm Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9409 A Reichmann (FDP) 9409 B Frage des Abg. Geldner: Preisverfall bei Karpfen Dr. Neef, Staatssekretär 9409 B Geldner (FDP) 9409 C Fragen des Abg. Walter: Verfall der Schweinepreise Dr. Neef, Staatssekretär 9409 D Walter (FDP) 9410 A Logemann (FDP) 9410 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 9410 C Reichmann (FDP) 9410 C Wächter (FDP) . . . . . . . 9410 D Schoettle, Vizepräsident 9411 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 III Frage des Abg. Mertes: Gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Dr. Neef, Staatssekretär 9411 A Mertes (FDP) 9411 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9411 C Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . 9411 D Frage des Abg. Mertes: Außenschutzzoll Dr. Neef, Staatssekretär 9412 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 9412 B Fragen des Abg. Wächter: Zuschlag bei der Ausschreibung von 500 t Milchpulverimport durch Israel an die Niederlande — Erstattungen seitens der EWG-Länder Dr. Neef, Staatssekretär 9412 C Wächter (FDP) 9412 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen V/1879, V/2130) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2873) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Dr. Reischl (SPD) 9413 D Genscher (FDP) 9417 C Benda, Bundesminister . . . . 9422 A Gscheidle (SPD) 9425 D Busse (Herford) (FDP) 9428 C Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 9431 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 9433 B Moersch (FDP) 9434 B Dorn (FDP) 9435 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 9439 B Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 9441 B Ruhnau, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 9442 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 9443 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9446 A Hübner (SPD) . . . . . . . . . 9448 A Dr. Rutschke (FDP) 9449 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9449 D Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 9450 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9451 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9453 B Dr. Bucher (FDP) (zur GO) . . . . 9454 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 9454 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (zur GO) . 9455 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9458 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 9459 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 9463 A Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2901), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2891, zu V/2891) — Zweite und dritte Beratung — 9478 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung (Drucksache V/2848) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9478 B Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) — Erste Beratung — 9478 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 (Drucksache V/2906) — Erste Beratung — 9478 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache V/2877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 9478 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über i . die zollamtliche Überwachung der Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, 2. die vorübergehende Verwahrung dieses Zollguts eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Zollagerverfahren eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen — Drucksachen V/2375, V/2897 — . . . 9478 D Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über den Zollwert der Waren (Drucksachen V/2374, V/2898) . . . . . . . . . . 9479 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksachen V/2179 [neu], V/2892) 9479 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Flakkaserne in Duisburg-Meiderich an die Stadt Duisburg (Drucksache V/2874). . 9479 C Nächste Sitzung 9479 C Anlagen 9481 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9399 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Aigner * 18. 5. Dr. Apel * 18. 5. Arendt (Wattenscheid) 18. 5. Dr. Arndt (Berlin) 17. 5. Dr. Artzinger * 18. 5. Bading * 18. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 5. Bals 17. 5. Prinz von Bayern 20. 5. Behrendt * 18. 5. Bergmann * 18. 5. Dr. Burgbacher * 18. 5. Corterier * 18. 5. Cramer 20. 5. Deringer * 18. 5. Dichgans * 18. 5. Diekmann 20. 5. Dr. Dittrich* 18. 5. Dröscher * 18. 5. Frau Dr. Elsner 18. 5. Enk 31. 5. Frau Enseling 17. 5. Dr. Erhard 17. 5. Faller * 18. 5. Fellermaier * 18. 5. Dr. Frerichs 16. 5. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 16. 5. Dr. Furler 18. 5. Gerlach * 18. 5. Hahn (Bielefeld) * 18. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 18. 5. Klinker * 18. 5. Dr. Kraske 17. 5. Kriedemann * 18. 5. Kulawig * 18. 5. Kunze 1. 6. Lautenschlager * 18. 5. Lenz (Brühl) * 18. 5. Liehr 17. 5. Dr. Löhr * 18. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) * 18. 5. Mauk * 18. 5. Memmel * 18. 5. Metzger * 18. 5. Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 18. 5. Neemann 15. 6. Neumann (Berlin) 17. 5. Richardts * 18. 5. Riedel (Frankfurt) * 18. 5. Schmidhuber 17. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Springorum* 18. 5. Dr. Starke (Franken) * 18. 5. Steinhoff 1. 7. Stingl 16. 5. Struve 31. 5. Anlage 2 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion 9482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Anlage 3 Umdruck 456 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b werden in Artikel 87 a a) in Absatz 3 Satz 1 die Worte „und im Spannungsfall" b) in Absatz 3 der folgende Satz 2: „Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfall und im Spannungsfall der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilischer Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.", c) der Absatz 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 470 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b erhält Artikel 87 a Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen." Bonn, den 15. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 457 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § i Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Land und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen, Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen sowie den für die Bekämpfung der Gefahr zuständigen Landesbehörden Weisungen entsprechend Artikel 85 Abs. 3 erteilen. Maßnahmen nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 467 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und 2 bleiben unberührt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9483 Anlage 7 Umdruck 458 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 a die Absätze 2 bis 5 durch die folgenden Absätze 2 bis 7 ersetzt: „(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen beschlußfähigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen, so trifft ein Notparlament diese Feststellung mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln der Abgeordneten und der Vertreter des Bundesrates, mindestens mit der Mehrheit jeder dieser Gruppen. (3) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane offensichtlich außerstande, die Feststellung zu treffen, so gilt der Verteidigungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Angriff begonnen hat. Ein Beschluß nach Absatz 1 oder 2 ist binnen einer Woche nachzuholen. (4) Der Eintritt des Verteidigungsfalles wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise. Sie ist im Bundesgesetzblatt nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen. (5) Die Feststellung des Verteidigungsfalles wird unwirksam, wenn sie nicht nach vier Wochen erneuert wird. Das gleiche gilt nach Ablauf von vier Wochen nach Stellung eines Antrags auf erneute Beschlußfassung über den Verteidigungsfall durch mindestens fünfzehn Abgeordnete. (6) Der Bundespräsident darf völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles erst nach Verkündung abgeben. (7) Über den Friedensschluß wird durch Bundesgesetz entschieden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 460 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 c Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 461 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 e Abs. 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 462 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 115 f folgende Fassung: „Artikel 115 f (1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfall, soweit es zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist, 1. den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet einsetzen, 2. auch den Landesregierungen Weisungen erteilen. 9484 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 (2) Bundesrat, Bundestag und Notparlament sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 463 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 h die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2 bis 4 ersetzt: „ (2) Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch das Notparlament erforderlich, so wählt die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen neuen Bundeskanzler. Der Bundespräsident macht dem Notparlament einen Vorschlag. (3) Das Notparlament kann dem Bundeskanzler daß Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen Nachfolger wählt. (4) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 465 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 1151 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Der Verteidigungsfall ist beendet, wenn die Voraussetzungen für seine Feststellung entfallen sind. Die Bundesregierung muß den Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich erklären. Der Bundestag kann jederzeit feststellen, daß der Verteidigungsfall beendet ist. Diese Beschlüsse sind vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 115 a Abs. 4 zu verkünden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9485 Anlage 14 Umdruck 466 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 1151 folgender neuer Artikel 115 m eingefügt: „Artikel 115 m Von allen Befugnissen und Ermächtigungen, die aus Anlaß und für die Zeit des Verteidigungsfalles vorgesehen sind, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit dies zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Die Bedeutung der Tabaksteuer für die Volksgesundheit, insbesondere der Jugendlichen, gibt mir Veranlassung zu der folgenden Stellungnahme. Alle Abgeordneten sind in den letzten Tagen in Zuschriften gebeten worden, eher für eine Erhöhung als für eine Senkung der Tabaksteuer einzutreten. Wir sind in diesen Zuschriften sehr nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Interesse des Staates an einem möglichst hohen Tabakverbrauch keineswegs so legitim ist, wie es nach der Begründung dieses Gesetzes erscheinen könnte. Es ist leider eine grausame Wahrheit, daß jährlich viele Tausende und von Jahr zu Jahr mehr Menschen an Bronchialkrebs sterben und daß dieser Krebs in einem nicht mehr zu übersehenden Umfang durch das Rauchen verursacht worden ist. Wir wissen, daß das Rauchen auch die Ursache von schweren Herz- und Gefäßveränderungen ist, die in sehr vielen Fällen zu Siechtum und frühem Tod führen. Wir wissen, daß das über das persönliche Schicksal hinaus z. B. für die Sozialversicherung Hunderte von Millionen kostet. Ich will nicht weiter wiederholen, was allgemein bekannt ist. Es geht aber nicht um unseren persönlichen Genuß, und an alten Rauchern ist ohnehin nichts mehr zu verderben. Es geht um die jungen Menschen, die von Jahr zu Jahr, ja, von Monat zu Monat immer früher und immer mehr Zigaretten rauchen. Ihnen soll das Rauchen durch die Senkung der Tabaksteuer erleichtert werden. Für den Fall, daß das Gesetz Zustimmung finden sollte, darf ich noch auf einen anderen Mißstand aufmerksam machen. Es gibt Länder, die wenigstens einen angemessenen Teil ihrer Steuereinnahmen für Tabak und Alkohol dazu verwenden, die Bevölkerung und insbesondere die Jugend über die Gefahren dieser Genußmittel aufzuklären. Das Gefühl für diese moralische Verpflichtung ist bei uns völlig unterentwickelt, wenn es nicht sogar ganz fehlt. Ich hoffe, daß der Bundestag bei den nächsten Haushaltsberatungen für eine angemessene Erhöhung unserer vergleichsweise beschämend niedrigen Ausgaben für die gesundheitliche Aufklärung stimmen wird.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Rainer Barzel


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rang des Problems, über das wir hier zwei Tage vor dem deutschen Volk und im Deutschen Bundestag debattiert haben, und die verfassungspolitische Bedeutung dieser Entscheidung rechtfertigen, auch im Hinblick auf den besonderen Charakter dieser zweiten Lesung und die alliierten Vorbehaltsrechte, einige knappe Schlußbemerkungen.
      Erstens: Einige Bürger fragen uns, was sich nun nach dieser Entscheidung in zweiter Lesung ändern wird. Was wird, so fragen sie, aus unseren Rechten, welche Rechte des Bürgers, welche Rechte des Parlaments und welche Rechte der Bundesregierung werden von nun an anders? Die Antwort ist eindeutig, sie lautet: Die Rechte des Bürgers, die Rechte

      (les Parlaments und die Rechte der Bundesregierung bleiben morgen unverändert, so wie sie jetzt sind. Ändern wird sich nur und das erst nach der dritten Lesung — zweierlei: Einmal werden wir Deutschen von dann an auch insoweit Herr im eigenen Hause sein. Wir werden, falls es in unserer Geschichte — und es liegt wesentlich an der Politik, die hier betrieben wird, ob es dazu kommt, und wir werden das Unsere dazu tun, daß es nie dazu kommt — jemals zu einer Stunde der Not kommen sollte, nun selbst, nämlich hier in Bonn, und zwar demokratisch legitimiert, entscheiden, was dann sein soll, und nicht in Washington, London und Paris anfragen müssen. Wir werden dies dann selbst tun können. Zum anderen ändert sich: Dann weiß jeder deutsche Bürger — und ich nehme hier etwas auf, was der Bundesminister der Justiz hier vor kurzem gesagt hat —, weiß jeder im Lande, hier und draußen, weiß aber auch dieses Parlament und weiß die eigene Regierung, was sie in der Stunde der Not darf und was sie nicht darf. Dies wird durch diese Gesetzgebung anders. Dies wird anders durch diese Gesetzgebung. Es gilt dann in der Stunde der Not allein das, was dieses Haus in freier Entscheidung verpflichtend festgelegt hat. Damit bleibt auch in der Stunde der Not, falls sie je eintreten sollte, etwa durch eine Katastrophe, der Rechtsstaat erhalten. Nur dies beides wird anders. Das war das erste, was man, glaube ich, festhalten muß. Das zweite ist ein Wort an uns hier, wenn ich das so sagen darf. Wir haben Sie werden es erlauben, daß wir von unserer Fraktion das sagen — nach vielen Anläufen, vor allen Dingen nach dreien, wenn man an die Entwürfe der Bundesregierung denkt, in zweiter Lesung eine Notstandsverfassung bekommen. Dies war, was die Entwürfe der Bundesregierung betrifft, der dritte Anlauf. Zweimal haben wir von der Union mit den Freien Demokraten zusammen in der Bundesregierung Entwürfe zur Diskussion vorgelegt. Dieser Ihr Anteil an dieser mehr als zehnjährigen Debatte soll nicht vergessen werden. Wir haben nun einen dritten Anlauf gemacht. Wir haben eine Diskussion auf Grund einer Vorlage der Regierung der Union mit den Sozialdemokraten gehabt. Es ist nun kein Geheimnis mehr, es ist eine Tatsache, daß in der zweiten Lesung das nun entschieden worden ist. Dieser dritte Anlauf hat uns mindestens bis hierher gebracht, und ich bin zuversichtlich, er wird uns über die Hürde auch der dritten Lesung noch bringen. Somit hat sich diese Große Koalition als fähig erwiesen, große Fragen demokratisch zu lösen. Ich meine, wir sollten auch dies noch hinzufügen: wir haben, ich gestehe dies für unsere Fraktion und auch für mich persönlich, in dieser Diskussion von Dr. Barzel zehn Jahren alle dazugelernt. Ich meine, hier ist geradezu ein Musterfall einer parlamentarischen Diskussion. Ich glaube, wir alle sind erfahrener geworden in der Notwendigkeit und in der Kunst der Kompromisse, und zum anderen haben wir vielleicht eine neue Erfahrung gewonnen: daß Demokratie nur geht bei der Bereitschaft von jedem, in ein Gespräch zu gehen, und der Bereitschaft, klüger aus dem Gespräch herauszukommen, als man hineingegangen ist. Deshalb halte ich gar nichts davon, jetzt frühere Positionen hier zu zitieren. Mich interessiert das, was jetzt hier ist und wie weit wir jetzt gekommen sind. Und das wird die politische Landschaft verändern! Dies wird nun nicht mehr zwischen uns stehen, wenn wir im nächsten Jahr um die Mehrheit der Wähler ringen. Das ist ein ganzes Stück, würde ich sagen, besserer Luft. Wir müssen uns schon andere Themen suchen, um uns auseinanderzusetzen. Das finde ich sehr gut für unser Land, und insofern finde ich, daß es ein wichtiger Tag ist, den wir hier heute gehabt haben. Meine Damen und Herren, wer die zehnjährige Geschichte dieser Diskussion kennt und fair ist, der sollte in dieser Minute an einen Mann denken — ich tue dies, und ich werde es auch offen aussprechen —, ohne dessen intellektuelles und politisches Engagement gerade in dieser Sache und in dem Zusammenhang, in den sie gehört, wir wahrscheinlich diese Stunde nicht erlebt hätten. Ich meine Fritz Erler. Das wollte ich in dieser Stunde sagen, und ich meine, es steht uns allen wohl an, das zu sagen. Lassen Sie mich nur einen Satz aus seiner Rede zitieren, die wir — damals kontrovers — hatten, weil wir noch nicht in allen Punkten einig waren. Er hat damals etwas Wichtiges gesagt. Er hat gesagt — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —: Übereinstimmung besteht vor allem darüber, — und ich hoffe, auch hier besteht Übereinstimmung — daß die Bundesrepublik Deutschland fähig sein muß, im Rahmen des Bündnisses die ihr im Falle der Not obliegenden Aufgaben schnell und wirksam wahrzunehmen, und daß infolgedessen unser Verfahren so organisiert sein muß, daß die erforderlichen Entschlüsse schnell getroffen werden können. Das haben wir nun geschafft, und das war, glaube ich, gut. Diese Debatte hat noch etwas gezeigt, das ich ebenfalls gern festhalten möchte. Sie hat gezeigt, daß der Deutsche Bundestag für Anregungen offen ist. Ich meine, was mit den Hearings war, war exemplarisch auch für andere Fragen. Nun soll aber keiner sagen, hier sei nicht offen diskutiert worden. Er sollte mindestens erst nachlesen, was in den Hearings gesagt worden ist. Ich stelle damit fest, und ich tue das ganz bewußt in dieser Frage: dieser Deutsche Bundestag ist also beeinflußbar, auch von außen. Beeinflußbar wodurch? Durch Argumente! Dieser Bundestag und das haben auch diese Tage gezeigt — ist aber nicht beeinflußbar durch Druck, Drohung oder Erpressung. Ich weiß, meine Damen und Herren, eine wie starke Pression auf einzelnen Kollegen liegt, — und sie haben nicht nachgegeben, sie haben sich nicht nach ihrer Bequemlichkeit, sondern nach den objektiven Interessen unseres Landes orientiert. Auch das gibt es, und auch das ist eine Demonstration — um einmal in dieser Sprache zu reden —, eine Demonstration durch parlamentarische Arbeit für etwas, hier dafür, daß die Gewissenfreiheit des Abgeordneten eines der höchsten Güter der Demokratie und einer der stärksten Säulen der Humanität ist. Ich möchte deshalb in diesem Zusammenhang — und ich tue dies mit einer konstruktiven Hoffnung und mit einer gewissen Genugtuung — hier doch auch eine Nuance hineinbringen, weil wir, und das sind wir schuldig zu sagen, in unserer Fraktion etwas böse und erregt z. B. über einen Brief aus Hessen waren. Ich will ihn jetzt nicht zitieren; aber ich will zitieren — und das gibt es eben auch in unserem Lande, und das ist eine gute Sache —, was in dem Zusammenhang der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes öffentlich gesagt hat. Er hat uns telegrafiert: Wir haben Kenntnis erhalten von einem Schreiben des DGB-Landesbezirks Hessen an die Bundestagsabgeordneten im dortigen Bereich. In diesem Schreiben wird betont, daß die Gewerkschaften in Hessen künftig den Bundestagsabgeordneten, die die Notstandsgesetze befürworten, nicht mehr ihre Unterstützung geben werden. Wir machen darauf aufmerksam, daß dieses Schreiben nicht im Einvernehmen mit dem DGB-Bundesvorstand erfolgt ist. und die darin zum Ausdruck gebrachte Tendenz nicht die Billigung des DGB-Bundesvorstandes findet. Wir wissen natürlich, daß viele Gewerkschaftler hier Sorgen haben — wir hatten sie auch —, daß auch manche Gewerkschaft als Gewerkschaft noch dagegensteht, obwohl ja nun die neuen Texte da sind, die die Möglichkeit geben, eine neue Position zu beziehen. Aber wir wollen auch hier klarmachen, daß in dieser Auseinandersetzung nicht jedermann jedes Mittel billigt. Das ist eine wichtige Feststellung. Auch das gehört dazu, wenn wir hier für uns Gewissensfreiheit in Anspruch nehmen. Auch andere Dr. Barzel in unserem Lande tun das, und das wollen wir festhalten. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang noch etwas anderes betonen. Wenn die Meldungen, die wir von der Deutschen Presseagentur heute während der Sitzung erhalten, stimmen, dann ist heute in Frankfurt erneut versucht worden, den Lehrbetrieb an der dortigen Universität lahmzulegen, und diejenigen, die das betreiben, nennen das dann „Streik" und sich selbst „Streikposten". Da muß nun doch jedermann sehen, daß das der Widersinn dessen ist, was ein Streik ist. Ein Streik kommt zustande durch mehrheitliche demokratische Entscheidung der Beteiligten, aber nicht durch Verfügung von oben herab. Denen, die glauben, von oben herab, ohne ein politisches Mandat und ohne Befragung der Beteiligten einfach die Universität verbarrikadieren zu können, sei gesagt: das ist keine demokratische Methode, das ist kein demokratisches Mittel, das ist auch kein gewerkschaftliches Mittel, sondern das ist ein Mittel von Leuten, die uns zeihen, schlechte Demokraten zu sein, in Wirklichkeit aber in ihrem Bereich Diktatur und Terror versuchen. An dieser Stelle hätte ich gern den Beifall des Abgeordneten Dorn gehabt. Ich habe eine Hoffnung gehabt; sie ist enttäuscht worden. Der dritte Punkt: Ich will darauf verzichten, noch einmal darzutun, was wirklich in den Vorlagen steht. Ich hoffe, das werden die Mitbürger nun durch Lektüre selber machen. Aber ich will an einem noch einmal festhalten. Wir haben nun die Chance, wenn diese Gesetzgebung in dritter Lesung — und es kommen nun die Gespräche mit den Alliierten, zu denen ich gleich etwas sagen möchte — wirklich in Kraft treten wird, daß dann an die Stelle alliierter Vormacht deutsche Selbstbestimmung tritt und daß an die Stelle eines ungewissen, unkontrollierten — und zwar auch parlamentarisch und gerichtlich unkontrollierten — Zustandes ein deutsches Recht tritt, daß Offenheit an die Stelle von Geheimniskrämerei tritt und daß parlamentarische Entscheidungen an Stelle bürokratischer Vollmachten am Grünen Tisch stehen. Das bringt uns durch diese Gesetzgebung eben doch einen Zuwachs an Rechtssicherheit, an Rechtsklarheit und damit auch an demokratischer Ordnung. Das muß man wohl zur Sache festhalten. Das Vierte ist ein Frage; ich weiß nicht, ob ich sie an Herrn Mischnick oder an Herrn Dorn richte, ich würde sie lieber nur an Herrn Dorn richten. Herr Dorn, ich will nicht auf etwas zurückkommen, wie ich das vor kurzem nach einer Intervention meines Kollegen Schmidt getan habe. Das tue ich nun nicht mehr; ich hatte damals damit keinen Erfolg. Aber ich möchte ein anderes, Sie, Ihre Freunde und uns alle fragen in der Hoffnung, eine Antwort zu erhalten, die uns die Zusammenarbeit nach diesem Tage erleichtert. Sie haben sich am Samstag bei der Demonstration zum Reden gemeldet, ich bestreite dieses Recht gar nicht. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dieser Rede, die hier schon eine Rolle gespielt hat, ein paar Sätze zitieren, Herr Dorn. Und da ich vorher angekündigt hatte, ich würde diese Frage stellen, haben Sie vielleicht den Text da und können vergleichen und feststellen, daß ich hier korrekt zitiere. Ihre Rede begann: In dieser Stunde ist es notwendig zu sagen, daß die parlamentarische Opposition mit den Kräften der außerparlamentarischen Opposition kooperieren muß .. . Dann geht es weiter, und es kommt kurz vor dem Schluß — — — Eine Sekunde, ich will auf das, was jetzt kommt; da kommt die Frage, meine Damen und Herren. Es ist im gemeinsamen Interesse. Dadurch kann eine verfassungspolitische Situation eintreten, die zwangsläufig nicht nur einen Teil der Abgeordneten, sondern auch der Menschen in diesem Staate in einen Widerstand zu dieser so einseitig geänderten Verfassung bringt, und troztdem wird dieser Widerstand dann im Sinne der ursprünglichen Verfassunggeber sein. Sehen Sie, Herr Dorn, das so für sich gesagt, kann man so und so interpretieren. Aber vor dem Hintergrund so vieler anderer Briefe und Stellungnahmen hierzu bitte ich Sie um ein klärendes Wort. Ich meine, Sie haben mit allen Mitteln, und das ist Ihr Recht, in diesem Parlament diese Gesetzgebung, so wie wir sie betreiben, im wesentlichen bekämpft. Das ist Ihr Recht. Ich glaube, ebensowenig bestreiten Sie uns unser Recht, als Mehrheit in einer rechtsstaatlichen Weise eine Gesetzgebung zu machen, und anerkennen, daß das, was hier beschlossen worden ist, verfassungskonform ist und von jedermann in diesem Land respektiert werden muß. Das, meine Damen und Herren, sollte völlig klar sein, weil dies auch eine Linie zieht zwischen parlamentarischer Opposition und der anderen, und das wäre ganz gut, dies hier zu klären. Sie spüren, glaube ich, jetzt, Herr Dorn, und meine Herren von der FDP-Fraktion, daß ich dies nicht sage, um am Schluß Streit zu haben, sondern um einen Schnitt zu ziehen gegenüber anderen, die ganz etwas anderes meinen, wenn sie diese Frage behandeln. Das Fünfte, was ich sagen will, ist kurz gesagt. Das ist ein Wort an die Alliierten. Ich hoffe, daß niemand übersieht an diesen zwei Tagen, daß hier bei allen Einzelabstimmungen, soweit ich es habe verfolgen können, Zweidrittelmehrheiten waren, und daß das Zweidrittelmehrheiten des frei geDr. Barzel wählten deutschen Parlaments waren. Deshalb ist aus unserer Sicht von den Alliierten nun lediglich eine formelle Feststellung zu treffen, nachdem wir, wie es uns nach der Rechtslage zukommt, materiell entschieden haben. Art. 5 Abs. 2 des Deutschlands-Vertrages spricht davon, daß die Vorbehaltsrechte — ich zitiere —: erlöschen, sobald die zuständigen deutschen Behörden entsprechende Vollmachten durch die deutsche Gesetzgebung erhalten haben und dadurch instand gesetzt sind, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte — gemeint sind die alliierten zu treffen einschließlich der Fähigkeit, einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen. So weit aus diesem Artikel. Diese Gesetzgebung ist nun in zweiter Lesung verabschiedet. Es bedarf deshalb wohl nur noch der formalen Bestätigung, natürlich unter der Voraussetzung, daß die dritte Lesung verfassungskonform zustande kommt. Ich möchte noch einen sechsten Punkt behandeln. Unsere Mitbürger sehen kritisch auf unsere Arbeit. Ich verstehe, daß diese so wichtige Gesetzgebung einer besonderen Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit unterliegt. Das ist gut so. Jede Änderung der Verfassung ist ein Vorgang, der besondere Sorgfalt im Parlament und besondere Aufmerksamkeit der Bürger verlangt. Dazu gehört aber nun bei den anderen auch, daß sie sich genau informieren. Mit Phrasen und Schlagworten ist hier nichts zu machen. Ich denke und hoffe, es wird etwas ausstrahlen von dieser Debatte auch an Sachlichkeit und hinsichtlich der Möglichkeit des Austausches und der Diskussion unterschiedlicher Auffassungen. Eines finde ich tröstlich. Selbst in den Fällen, in denen Pressionen versucht werden, in denen man sagt: „Wir werden dich nicht wieder wählen", ist es eigentlich tröstlich, denn das heißt doch, daß selbst die, die so kritisieren, erwarten, daß eine parlamentarische Demokratie mit freien Wahlen, freier Parteientscheidung usw. im vollen Sinne erhalten bleibt. Das stimmt mit den Überschriften und Schlagworten nicht vollkommen überein. Wer nun kritisieren will, von dem erwarten wir nicht, daß er jeden Punkt und jedes Komma kennt, aber er sollte schon, weil es um uns alle geht, sich den Text vornehmen und die Argumente auf sich wirken lassen, die hier pro und kontra gesagt worden sind. Man sollte das lesen, bevor man kritisiert oder gar pauschal kritisiert; denn so global ist das alles nicht zu sehen. Vielleicht darf ich für draußen und für uns noch folgendes sagen. Warum eigentlich haben wir diese Anstrengungen gemacht? Warum haben wir diese unendliche Bemühung entwickelt? Ich gestehe, daß viele von uns sich jetzt auch ziemlich strapaziert fühlen nach dieser mühsamen und langen Arbeit. Warum haben wir das eigentlich gemacht? Doch nicht für uns hier. Wir haben es gemacht — ganz schlicht — für unser Volk. Wir haben es gemacht für unsere Politik, deren Sinn es doch bleibt, durch Vorsorge und Abschreckung Krieg und Not zu verhindern. Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht. Die Stunde der Not und damit die Wirksamkeit dieser Gesetzgebung werden gar nicht eintreten, wenn wir hier eine richtige Politik machen, wenn uns Naturkatastrophen nicht beschieden werden. Dann werden diese Gesetze niemals gebraucht werden. Das ist das, was wir wollen. Dazu möchten wir durch eine richtige Politik beitragen. Aber wir leben hier nicht irgendwo im Schlaraffenland oder auf einer Südseeinsel oder, weiß ich wo, im Wolkenkuckucksheim. Wir leben hier im gespaltenen Deutschland. Wir leben nicht in der Welt, wie wir sie uns wünschen, sondern in der Welt, in der es Gefahr gibt und in der es Spannung gibt und in der deshalb der Verantwortliche auch Vorsorge treffen muß — sonst wäre er nicht verantwortlich, sondern unverantwortlich — und in der der Verantwortliche auch das scheinbar Unpopuläre für uns alle miteinander tun muß. Es könnte ja doch eben etwas passieren. Es wird um so weniger passieren, je glaubhafter hier Vorkehrungen getroffen sind. Deshalb möchte ich ganz am Schluß eben noch einen Akzent setzen, der in dieser Debatte aus begreiflichen Gründen keine so große Rolle gespielt hat, der aber doch mindestens an den Schluß dieser Debatte gehört. Wir alle wissen, daß der Sinn von Bündnissen und auch von militärischen Anstrengungen sich gewandelt hat. Es gilt nicht mehr im Krieg zu siegen, sondern es gilt den Krieg durch Bereitschaft, Vorsorge, Vorkehrung und Abschreckung zu verhindern. Beides wirkt nur, wenn es glaubhaft ist. Wann ist Abschreckung glaubhaft? Abschreckung ist glaubhaft, wenn die Vorkehrungen ausreichend sind und der Wille einer Nation zu ihrer Selbstbehauptung dahintersteht. Dann ist sie glaubhaft, meine Damen und Herren. Dieses Glaubhaftermachen, indem die Angelegenheiten der Deutschen in deutsche Hand kommen, ist ein Beitrag dieser Tage. Man sollte nicht vergessen, daß das alles auch unter dem Sicherheitspakt zu sehen ist. Als letztes schließlich: Es geht hier nicht um Sicherheit für diesen Staat. Wer ist das denn? Es geht vielmehr um die Menschen in diesem Staat. In deren Dienst stehen wir. Es geht auch darum, daß für den Fall einer Spannung oder gar für einen Verteidigungsfall nicht etwa der Stärkere oder Reichere noch versorgt wird, sondern daß auch der kleine Mann zu seinen Rechten kommt, und die haben wir hier nun aufgeschrieben. So glauben wir, daß wir mit vielfältigen Kompromissen eine Gesetzgebung erreicht haben, die ihren Zweck erfüllt, den Sinn dieser Gesetzgebung am Dr. Barzel Schluß der zweiten Lesung aus unserer Sicht noch einmal darzutun, war der Zweck dieser Intervention. Ich möchte all denen danken, die uns in mühsamer Kleinarbeit, sei es da, sei es dort, so weit gebracht haben. Aber es ist ein vorläufiger Dank; denn noch sind wir nicht durch die dritte Lesung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hirsch. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einer Konferenz von Mitarbeitern und Mandatsträgern der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands hat ihr Vorsitzender, Willy Brandt, am 13. November 1967 erklärt: Es bleibt bei dem, was wir gesagt haben, als wir noch in der Opposition waren. Die Notstandgesetze werden entweder Gesetze zur Sicherung der Demokratie und des Staatsbürgers sein, oder es wird sie nicht geben. Wir stehen im Wort, und wir stehen dazu. Wir stehen auch zu dem Wort, mit dem der damalige SPD-Bundestagsabgeordnete Carlo Schmid schon am 30. Juni 1955 im Hessischen Rundfunk in sieben Punkten zusammengefaßt hat, welche unabdingbaren Voraussetzungen ein für die Sozialdemokraten akzeptables Notstandsrecht erfüllen müsse: 1. Der Notstand sollte nur durch den Bundestag ausgerufen werden können. 2. Keineswegs sollte die Regierung oder der Bundespräsident das Notverordnungsrecht erhalten. 3. Die Militärgewalt muß auf jeder Verwaltungsstufe der Zivilgewalt unterstellt bleiben, sie darf nur ausführen und nicht anordnen. 4. Das Parlament muß bis in die Einzelheiten hinein die Kontrolle aller angeordneten Notstandsmaßnahmen behalten und das Recht haben, sie durch Beschluß jederzeit aufzuheben. 5. Es muß durch ein Gesetz im einzelnen bestimmt werden, was in Fällen des Notstandes an Einzelmaßnahmen angeordnet werden darf. Was in dem Gesetz nicht aufgeführt wird, darf auch nicht getan werden. 6. Von der Verhängung des Notstandes darf nicht Gebrauch gemacht werden, um Streiks, die von den Gewerkschaften ordnungsgemäß ausgerufen worden sind, abzuwürgen oder zu beschränken. 7. Falls höhere Gewalt den Bundestag hindern sollte, sich zu versammeln, sollte der Bundesrat mit zeitlicher Befristung Verordnungen erlassen können. Das war 1955. Wir stehen aber auch zu dem Wort, das der damalige SPD-Bundestagsabgeordnete Fritz Schäfer für unsere Fraktion in der ersten und zum Glück letzten Lesung des ersten Regierungsentwurfs für eine Notstandsverfassung am 28. September 1960 gesagt hat: Kommen wir zu der Feststellung, daß es Situationen gibt, denen nicht ernsthaft und nicht schnell genug begegnet werden kann, dann müssen wir, unserem Prinzip der geschriebenen Verfassung und dem rechtsstaatlichen Prinzip gemäß, auch den Mut haben, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, . .. Wenn man an die Neufassung einer Verfassungsbestimmung herangeht, hat der Verfassungsgesetzgeber selbstverständlich nicht nur die Pflicht, zu prüfen, was für Vollmachten gegeben werden müssen, sondern er hat auch die Pflicht, zu prüfen, was für Mißbrauch damit getrieben werden kann... Es geht hier um die Verteidigung des demokratischen Staates, es geht um die Verteidigung der demokratischen Grundordnung. Da sind wir der Auffassung, daß man nicht in Erwägung ziehen darf, Mittel zu wählen, die mit der Verfassung nicht im Einklang stehen. Man kann die Verfassung und die Freiheit nicht dadurch verteidigen, daß man die Freiheit unterjocht. Man kann sie nicht dadurch verteidigen, daß man Mittel wählt, die mit der Verfassung nicht vereinbar sind. Wir meinen also, daß die Regelung, wenn wir zu der Feststellung kommen, daß eine solche notwendig ist, innerhalb des Rahmens gesucht werden muß, den unser Grundgesetz uns als rechtsstaatliche Grundordnung gesetzt hat. So Fritz Schäfer 1960. Fünf Parteitage und eine Bundeskonferenz der SPD, von Hannover 1960 bis Nürnberg 1968, haben diese Grundkonzeption bestätigt, präzisiert und weiterentwickelt. Erlauben Sie mir, die sieben Punkte des Kölner Parteitages zu zitieren, die für uns immer die wichtigste Grundlage aller Überlegungen gewesen sind: 1. Es ist eindeutig klarzumachen, in welchen Fällen und unter welchen Umständen von einem Notstand gesprochen werden muß, der nur mit außerordentlichen Mitteln gemeistert werden kann. Dabei ist zwischen innerem Notstand, drohendem Verteidigungsfall 2. Es ist zu gewährleisten, daß in solchen Situationen nicht eine an der Macht befindliche Gruppe oder Partei die Mittel der Exekutive zur Unterdrückung der anderen ausnutzen kann. 3. Es ist zu sichern, daß Notstandsbefugnisse ausschließlich zur Meisterung des Notstandes und nicht zur Drosselung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, vor allem nicht der Freiheit der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens und der freien Meinungsäußerung, eingesetzt werden können. 4. Es ist auszuschließen, daß eine Einschränkung oder Drosselung der demokratischen Grundrechte im gewerkschaftlichen oder betriebHirsch lichen Bereich unter dem Vorwand des Notstandes praktiziert werden kann. 5. Es ist Vorkehrung zu treffen, daß weder die Befugnisse der Länder noch die der gewählten Volksvertretung unter Berufung auf einen Notstand erstickt werden können. 6. Die Funktionsfähigkeit ides Bundesverfassungsgerichtes muß gewährleistet sein. Jede Maßnahme muß vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden können. 7. Die Verantwortlichkeit des Parlaments ist in jeder Lage zu erhalten. Die Notstandsregelung darf keine Möglichkeit des Ausweichens des Parlaments aus seiner Verantwortung schaffen. Meine Damen und Herren, wir stehen zu den Bedenken und Wünschen, die ich selbst als Sprecher meiner Fraktion vor einem Jahr bei der ersten Lesung des jetzigen Regierungsentwurfs vor diesem Hohen Hause anmelden durfte. Wir haben damals Änderung der Vorschrift verlangt, die eine Wahl der Bundestagsmitglieder des Gemeinsamen Ausschusses mit Zweidrittelmehrheit vorsah. Wir haben die in Art. 115 e des Regierungsentwurfs vorgeschlagene Möglichkeit einer Selbstentmachtung des Parlaments durch Delegation seiner Rechte an den Gemeinsamen Ausschuß kategorisch abgelehnt. Wir wollten verhindern, daß sich der Gemeinsame Ausschuß als Nebenparlament neben dem noch arbeitsfähigen Parlament etabliere. Wir haben Verbesserungen des Entwurfs zu Art. 12, insbesondere eine Präzisierung und Einengung der Voraussetzungen gefordert, unter denen Dienstverpflichtungen möglich sein sollen. Mit der Forderung nach ausdrücklicher Festlegung des arbeitsrechtlichen Charakters der durch Verpflichtung begründeten Dienstverhältnisse haben wir eine weitere Sicherung der Arbeitnehmerrechte auch in Notzeiten angestrebt. Wir stehen dazu, und ich frage in aller Offenheit und Klarheit — ich bin bereit, mich für eine Fehlbehauptung steinigen zu lassen, meine Damen und Herren —: Gibt es einen einzigen dieser zahlreichen Beschlüsse, denen die jetzt vorliegende Fassung des Notstandsentwurfs nicht Rechnung trägt? Wer wirft den ersten Stein? Meine Damen und Herren, es geht mir nicht darum, Verdienstmedaillen zu verleihen. Mir kommt es darauf an, den in jahrelangen Anfeindungen und von vielen Seiten gegen die SPD erhobenen Vorwurf der rechtsstaatlichen und demokratischen Unzuverlässigkeit zu widerlegen. Es ist den Sozialdemokraten gelungen, in einer entscheidenden Frage der Staatsentwicklung des deutschen Volkes ihre von allem Anfang an unveränderte Konzeption so überzeugend zu formulieren und politisch wirksam vorzutragen, daß sie aus einer dreizehnjährigen, mit aller Heftigkeit unter Beteiligung der breitesten Öffentlichkeit geführten Diskussion völlig unverletzt, voll bestätigt als offizielle Ausschußvorlage und jetzt als Beschluß in zweiter Lesung hervorgegangen ist. Wer schließlich das anschaut, was jetzt die zuständigen Ausschüsse dieses Parlaments als die verantwortlichen Träger dieser Debatte aus der letzten Regierungsvorlage gemacht haben, der kann über die von Professoren des Staatsrechts aufgestellte Behauptung, der Bundestag habe sich zum Knecht ministerieller Formulierungshilfen degradieren lassen, eigentlich nur noch lachen. Vielmehr trägt die jetzt verabschiedete Ausschußvorlage zu dem Nachweis bei, daß sich dieses Parlament auch und gerade unter dem Zeichen der Großen Koalition nicht zur akklamierenden Schutztruppe der Regierung abwerten läßt. Was wir heute in zweiter Lesung beschlossen haben, ist autonomes Werk dieses Parlaments, meine Damen und Herren, in dem sich die Fraktionen der SPD mit Hilfe der CDU/CSU-Fraktion gegen die Notstandskonzeption der Regierung und der Bürokratie durchgesetzt hat. Hier zeigt sich: Die heute vorliegenden Beratungsergebnisse sind völlig unbelastet vom Mehrheitsdruck zustande gekommen. Sie sind das Produkt langwieriger sachlicher Erörterungen und Abwägungen, bei denen nicht Zahlenmehrheiten, sondern allein die Überzeugungskraft der Argumente den Ausschlag gegeben hat. Was das für die faire Diskussionsbereitschaft der CDU/CSU und ihr loyales Einstehen für die Grundsätze unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates bedeutet, kann nur der voll würdigen und muß jeder uneingeschränkt anerkennen, der sich den Wandel der Vorstellungen in der CDU/CSU von dem ersten Regierungsentwurf des Jahres 1960 bis zu der heutigen, auch von der CDU/CSU getragenen Ausschußvorlage vor Augen führt. — Meine Damen und Herren von der FDP, Sie haben, glaube ich, keinen Grund, da zu lachen. Die CDU hat sich jedenfalls überzeugen lassen. Aber Sie haben haben heute das abgelehnt, was Sie einmal angebetet haben. Aber reden wir nicht mehr davon. Der sogenannte Schröder-Entwurf baute auf dem zwar gewiß äußerst praktikablen, aber für die Grundsätze von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ebenso äußerst bedenklichen Grundsatz auf: Notstand ist die Stunde der Exekutive. Über einen gewiß ebenso schmerzlichen wie schweren Umdenkungsprozeß hat sich die CDU/CSU bis heute zu dem Ausgangsprinzip der jetzigen Vorlage durchgerungen, ausgesprochen von dem Bundesinnenminister, Mitglied der CDU/CSU: Notstand ist die Stunde des frei gewählten Parlaments und des Hirsch freien, mündigen Staatsbürgers, ist die Stunde der Bewährung für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie. Was das für eine Partei bedeutet, kann nur der richtig anerkennen, der sich klarmacht, daß die wissenschaftlichen Wortführer der totalen Notstandsopposition für den Bereich des äußeren Notstands noch heute auf der Stelle stehen, an der die CDU/ CSU vor acht Jahren ihren langen Marsch bis zu der heutigen Konzeption angetreten hat, die wir aber von allem Anfang an vertreten haben. In den öffentlichen Hearings des vergangenen Herbstes hat Professor Kogon, einer der engagiertesten Notstandsgegner, erklärt — ich darf zitieren ---: „Die Regierung hat ad hoc in einer konkreten, elementaren Notsituation zu handeln, wie es ihr richtig und vernünftig erscheint." Sein Kollege Ridder äußerte sich inhaltlich genauso, als er auf die Frage, ob man nicht ein zu großes Risiko eingehe, wenn Notstandsregelungen erst im Kriegsfall getroffen würden, antwortete: „Genau dieses Risiko . . . würde ich eingehen, weil die andere Gefahr eine sehr viel größere ist im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit." So Herr Ridder. Mit anderen Worten, diese beiden engagierten Notstandsgegner sind der Meinung, ein ad hoc gemachter Art. 48 la Weimarer Republik sei die richtige Lösung. Meine Damen und Herren, wer will hier die Notstandsdiktatur schaffen? Ich sage hier in aller Offenheit: Ich habe tiefen Respekt vor einer Fraktion, die trotz allen Prestigeballasts, der daran auch für sie hängt, ihre früheren Irrtümer einzugestehen und an einer besseren Lösung mitzuwirken bereit ist. Aber mir fehlt jedes Verständnis für Leute, die uns der Freiheitsdemontage bezichtigen und selbst nach dem Kriegsdiktator rufen. Weil wir Sozialdemokraten das, was Sie, Herr Dorn, 1965 für die FDP erklärt haben, nämlich „ein hervorragendes Ergebnis, ausgewogen in allen Notwendigkeiten und in Anerkennung aller sachlich durchgeführten Diskussion, ein Ergebnis, das eigentlich Wirklichkeit werden sollte", abgelehnt haben, haben Sie heute von der FDP erneut die Möglichkeit bekommen, Ihrem eigenen Appell zur Notstandsverfassung aus dem Jahre 1965 zu folgen, wahrlich für ein besseres, durch unser beharrliches Festbleiben zustande gekommenes Gesetzeswerk. -Allerdings beharrlich. Wären Sie so beharrlich gewesen, meine Damen und Herren von der FDP, und hätten Sie heute nicht nur Anträge gestellt, von denen Sie gewußt haben, daß sie abgelehnt werden mußten, weil sie schlechter waren als die Regierungsvorlage, (Oh-Rufe von der FDP. — Beifall bei den Regierungsparteien)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.) Das ist die Lage.


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)





      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien!)


      (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien)


      (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)





      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Zurufe von der CDU/CSU: Terror, Faschismus!)


      (Beifall bei der CDU/CSU und von Abgeordneten der SPD.)


      (Heiterkeit. — Zurufe von der FDP.)


      (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)


      (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)





      (Sehr gut! bei der CDU/CSU)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)





      (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Martin Hirsch


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





      (Hört! Hört! bei der CDU/CSU und Heiterkeit.)


      (Lachen und Zurufe von der FDP.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der FDP.)


      (Zurufe von der FDP: Die CDU hat gelacht!)


      (Beifall bei der SPD.)





      (Heiterkeit bei der SPD)


      (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)


      (Zuruf von der FDP: „Beharrlich" !)

      dann hätte das auch dem Ansehen Ihrer Partei besser angestanden.

      (Zurufe von der FDP.)

      Nun, ich darf Herrn Dorn noch einmal zitieren und brauche von dem, was er damals, 1965, gesagt hat, nur einen einzigen Buchstaben zu ändern: „In dieser Gesetzesvorlage" — so Herr Dorn 1965 — „ist die freiheitliche Verfassung auch für die Stunde der Not garantiert, die Rechtsstaatlichkeit auch für die Krisenzeit gesichert. Meine Damen und Herren von der . . ." — und jetzt kommt die Buchstabenänderung: „FDP" —, es gibt keinen Grund, das Ja zu verweigern, wenn man die Demokratie auch in der Notzeit sichern will." Wenn Sie das akzeptiert haben, was 1965 auf dem Tisch lag, gibt es wahrlich keine vernünftige Begründung für eine liberale Fraktion, das abzulehnen, was heute zur Beratung steht.

      (Beifall bei den Regierungsparteien.)

      Die Analyse der Beratungsergebnisse in den Ausschüssen vor dem Hintergrund der im Kern seit 13 Jahren unveränderten Forderungen der SPD wäre unvollständig, wenn die öffentliche Debatte, die dieses Gesetzgebungsprojekt seit fast der gleichen Zeit begleitet hat, nicht einbezogen würde. Meine — natürlich sehr bescheidenen — parlamentshistorischen Kenntnisse mögen mich trügen, aber ich glaube, kein Gesetzeswerk in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus hat eine Diskussion von solcher Dauer, Intensität und öffentlicher Breite erlebt wie dieser Komplex der Notstandsgesetze. Das gilt für die Beratungen innerhalb des Parlaments genauso wie für die außerhalb dieses Hauses. Der Terminkalender wohl der meisten Abgeordneten dieses Hohen Hauses kann ein Lied davon singen, daß wir in Tausenden von Versammlungen im ganzen Lande Rede und Antwort gestanden haben.
      Allein im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des letzten Regierungsentwurfs, also ungeachtet der Beratungen in den vorigen Legislaturperioden, haben neben den 26 diesem Komplex gewidmeten Beratungen des Rechts- und des Innenausschusses seit Mai 1967, also im letzten Jahre, 15 Arbeitskreis- und 6 Fraktionssitzungen mit den dazu gehörigen, oft nächtelangen Vorstandssitzungen in meiner Partei stattgefunden. Vor dem Beginn der Ausschußberatungen hat meine Fraktion eine zweitägige Klausurtagung abgehalten, um eine detaillierte Verhandlungslinie zu formulieren. In meinem Büro steht ein überquellender Aktenordner, der nichts anderes enthält als Entschließungen zahlloser regionaler Parteitage der SPD zum Thema Notstand. Faßt man das alles zusammen und rechnet es in Beratungsstunden um, stellt sich heraus, daß allein bei den Beratungen der Sozialdemokraten mindestens zwei volle ganze Jahre, will sagen: 24 mal 365 mal 2 volle Stunden konzentriert und engagiert über alle Einzelheiten der Notstandsproblematik diskutiert worden ist.

      (Zuruf von der FDP: Bravo!)

      Und da kommen nun die Demagogen und behaupten, wir wollten diese Vorlage durchpeitschen. Ich



      Hirsch
      kann nicht beurteilen, wie das in den anderen Fraktionen zugegangen ist, wieweit sich z. B. Herr Dorn zu Recht gepeitscht fühlen mag,

      (Heiterkeit)

      aber für meine Fraktion kann ich in aller Ehrlichkeit feststellen, daß bis zu dieser Minute kein einziges Problem, kein einziges Argument aufgetaucht ist, das wir nicht spätestens während der Hearings im vergangenen Herbst aufgegriffen und eingehend geprüft und verarbeitet hätten. Wir werden also heute einen Entwurf durch die zweite Lesung „gepeitscht" haben, von dem wir wie bisher von keinem anderen Gesetz feststellen können, ihn an diesen beiden Tagen im Plenum noch einmal bis in die letzten Verästelungen seiner vorhersehbaren Konsequenzen, seiner denkbaren Varianten durchleuchtet zu haben.
      Da kommt dann — man staunt allmählich ehrlich über den Einfallsreichtum der Kritiker — das Argument, mit Hilfe des höchst zweifelhaften Instruments der Formulierungshilfe habe es die Ministerialbürokratie meisterhaft verstanden, die an sich schon verdächtig geringe innerparlamentarische Opposition mit ihren Alternativvorschlägen mundtot zu machen. Gestehen wir es offen ein: dieses Haus trägt mit Schuld daran, daß solcher Unsinn ernsthaft behauptet wird und Anklang findet. Wir haben es nämlich zugelassen, daß unsere Ausschußarbeit völlig abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfindet. Ich weiß zwar nicht, wie das in den anderen Ausschüssen heute aussieht. Aber jeder Zuhörer einer x-beliebigen Sitzung unseres Rechtsausschusses etwa würde sich die Flausen von der Autorität ministerialer Formulierungshilfen in kürzester Zeit aus dem Kopf pusten.
      Ich kann nur hoffen, daß die Ausschüsse sich bald entschließen, ihre Türen dem allgemeinen Zugang zu öffnen, wie ich das seit langem gefordert habe, nachdem ich es mit gutem Erfolg in den Jahren meiner parlamentarischen Tätigkeit in Bayern erlebt habe. Dort tagen nämlich auch die Ausschüsse öffentlich.

      (Beifall bei der SPD.)

      Ich hoffe im übrigen, daß die Kommentatoren, die sich demnächst mit der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes befassen werden, dabei auch nicht versäumen, darzustellen, wie bis ins letzte zerpflückt und zerzaust die angeblich so durchschlagend wirkenden Formulierungshilfen der Bürokratie aus den Ausschußberatungen und letzten Endes aus diesem Hohen Hause selbst herausgekommen sind.
      Noch deutlicher ist die Rechtslage. Die Bundesregierung ist Teil dessen, was man gemeinhin als Bundesgesetzgeber bezeichnet. Es ist ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht, an den Gesetzgebungsberatungen des Parlaments und seiner Ausschüsse nicht nur schweigend teilzunehmen. Also hat sie wie jedes parlamentarische Ausschußmitglied auch das Recht, Änderungsvorschläge zu vorliegenden Gesetzentwürfen vorzubringen. Sie ist nur insofern schlechter gestellt als die Ausschußmitglieder, als sie nicht selbst mit abstimmen darf. Umgekehrt hat es sich zu einem nobile officium der Regierung entwickelt, daß sie mit dem großen Potential ihres Ministerialapparates den Ausschüssen beispringt, wenn es darum geht, aus den Beratungen sich ergehende Gesetzgebungskonzeptionen in gesetzestechnisch brauchbare Formulierungen zu gießen.
      Im Grunde ist ja alles das, was seit dem mißglückten Schröder-Entwurf von 1960 an neuen Vorschlägen aus der Regierung gekommen ist, nichts anderes als eine Rekordfülle von Formulierungshilfen für die sich wandelnden Regelungsvorstellungen des parlamentarischen Gesetzgebers, eine zum Teil in Form von offiziellen Neuentwürfen vorgelegte Anpassung an die Entwicklung der ohne Rücksicht auf Legislaturperioden fortlaufenden öffentlichen Debatten zu diesem Problem.
      Aber es geht nicht um Superlative, es geht um die Erkenntnis, daß diese öffentliche Debatte selbst einen wichtigen politischen Teil dessen bewirkt hat, was ihr Gegenstand rechtlich schaffen sollte. Angriffe auf den Bestand oder die Grundordnung eines seiner Verfassung nach freiheitlichen und demokratischen Landes, mögen sie von außen oder aus dem Innern kommen, können mit Gesetzen und aus ihnen legitimierter Staatsmacht allein nicht wirksam abgewehrt werden. Wehr und Waffen können Freiheit und Demokratie nicht wirksam stützen, wenn diese Grundsätze nicht als selbstverständliche Lebenshaltung tief im politischen Bewußtsein des ganzen Volkes verankert sind. Bei aller Kritik an dem, was an Entgleisungen und Fehlentwicklungen im Laufe dieser öffentlichen Debatte vorgekommen ist, darf doch ihr grundlegendes Verdienst nicht verkleinert werden. Diese öffentliche Debatte hat wesentlich dazu beigetragen, meine ich, die Verankerung von Freiheit und Demokratie im politischen Bewußtsein unseres Volkes zu verstärken. Am Gegenstand der Notstandsgesetzgebung ist ein allgemeiner Lernprozeß in Gang gesetzt worden, der neben manchen Ungereimtheiten und deutlichen Fehlern doch schon erste positive Ergebnisse bewirkt hat, die hier und heute festzuhalten mir notwendig erscheint.
      Die überstürzte und vielen sachfremden Einflüssen ausgesetzte Staatsneubildung nach dem zweiten Weltkrieg ebenso wie die betont unpolitische Politik dessen, was man hypertroph und falsch „westdeutsches Wirtschaftswunder" genannt hat, haben ein volles Jahrzehnt lang das Bewußtsein unseres Volkes hinter den großen Chancen und gewichtigen Aufgaben nachhinken lassen, die seine Verfassung ihm gesetzt hatte. Erst eigentlich die Debatte um die Notstandsgesetze hat einen Wandel geschaffen, hat einen Wandlungsprozeß eingeleitet — schmerzhaft für uns, unbequem für uns -, aber immerhin einen Wandlungsprozeß, der für eine demokratische Entwicklung in diesem Lande unabdingbar erscheinen muß. Die zahllosen öffentlichen Versammlungen zum Thema Notstand brachten für tausende Bürger die allererste Begegnung mit dem Inhalt unserer Verfassung, zwangen sie zu der an sich simplen Erkenntnis, daß politische Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kein Zustand sind, der durch Anordnung des Verfassungsgebers ent- und besteht, sondern Aufgaben, die der ständigen wachsamen

      Hirsch
      Bemühung jedes einzelnen bedürfen. Die gefährliche unpolitische Parole „Wir sind doch eine rechtsstaatliche Demokratie!" hat durch die Notstandsdebatte viele Anhänger verloren, aber zum Nutzen des Inhalts dieser rechtsstaatlichen Demokratie.
      Mehr noch! Es ist das nicht zu leugnende Verdienst der parlamentarischen, aber auch der außerparlamentarischen Teilnehmer dieses am Gegenstand der Notstandsgesetze entzündeten gegenseitigen Lernprozesses, uns alle zu neuen Überlegungen und Versuchen über Formen und Methoden demokratischer Meinungs- und Willensbildung gezwungen zu haben.
      Gestehen wir offen ein: Dieses Parlament samt seiner Regierung und den Parteien ist nicht unschuldig daran, daß politische Willensbildung zu einem Scheinprivileg derer geworden war, die man seit langem schon „die da in Bonn" nannte oder heute im. Neuesthochdeutsch „Establishment" nennt. Die öffentliche Diskussion um die Notstandsgesetze hat im Zusammenwirken mit der öffentlich gewordenen Erkenntnis verschiedener Bevölkerungsgruppen über partielle und allgemeine materielle Notlagen — ich nenne den Bildungsnotstand nur als Beispiel — wesentlich dazu beigetragen, dieses Scheinprivileg zu brechen. Die von den Sozialdemokraten durchgesetzten öffentlichen Hearings über die Notstandsgesetze sind wiederum nur ein Schlaglicht auf diesen Vorgang, von dem ich ehrlich hoffe, daß er eine lange währende Entwicklung und nicht nur ein einmaliges Ereignis darstellt. Demokratische politische Willensbildung wird, wenn diese Entwicklung ihr Ziel erreicht, eine ständige öffentliche Diskussion aller Bürger und ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Organe sein, aus denen das Parlament nur insofern herausragt, als es letztlich die „entscheidenden" Folgerungen und Beschlüsse aus solcher allgemeinen Meinungsbildung zu ziehen hat.
      Bis wir dieses Ziel erreicht haben, meine Damen und Herren, werden wir aber noch viel lernen und üben müssen, alle Beteiligten. Wir Parlamentarier müssen uns daran gewöhnen, daß dieses Volk nicht mehr bereit ist, seinen Repräsentanten vier Jahre unbedingt gültige Blankoschecks auszustellen: es will informiert und beteiligt werden bei der politischen Beratung. Und die Diskussionsteilnehmer außerhalb des Parlaments werden sich daran gewöhnen müssen, daß politische Willensbildung die Einhaltung grundlegender Spielregeln und die Beachtung methodischer Grundbedingungen voraussetzt, wenn aus solcher Debatte ebenso repräsentativ wie sachlich sinnvolle Entscheidungen erwach- sen sollen. Wer das ideelle Engagement gutwilliger Bürger mit dem Prestigevorschuß seiner parlamentarisch-akademischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Positionen demagogisch verführt, leistet der freiheitlichen Demokratie, für die er anzutreten vorgibt, einen schlechten Dienst.
      Wir alle müssen berücksichtigen, daß faire demokratische Meinungsbildung, je weiter der Diskussionskreis ist, um so stärkere Konzentration auf konkrete Sachfragen erfordert, wenn aus solcher öffentlicher Beratung statt diffuser Stimmung präzise Willensakte erwachsen sollen.
      Es hat viele gegeben, die eine methodische Grundbedingung praktischer politischer Diskussion nicht erkannt oder nicht berücksichtigt haben. Sie haben bis zum letzten und bis heute eine mit allen Mitteln vorgetragene Totalopposition betrieben, anstatt die einzelnen Motive dieser ihrer Kritik in den realistischen Versuch umzumünzen, die Beratung der je betroffenen Regelungsvorschläge in ihrem Sinne optimal zu beeinflussen.
      Wir Sozialdemokraten wissen schließlich, wovon wir sprechen,

      (Zurufe von der FDP)

      wenn von den Erfolgsbedingungen politischer Opposition die Rede ist.

      (Erneute Zurufe von der FDP.)

      Ich kann nur hoffen, daß die Matadoren der Notstandsopposition bei ihrer Manöverkritik zu der gleichen Erkenntnis kommen. Wenn nämlich der Dampfer abgelegt ist, wird es sinnlos, über den Nutzen einer Seereise zu hadern, dann muß man dabei sein, um wenigstens die Richtung der Fahrt noch beeinflussen zu können. Und es meine doch niemand, er vergebe sich etwas, wenn er begrenzte Ziele in Richtung auf sein Fernziel erstrebt, das er nicht voll erreichen kann. Ich jedenfalls vermag keinen logischen, geschweige denn einen charakterlichen Widerspruch darin zu sehen, wenn sich jemand unter Wahrung seiner grundsätzlichen Oppositionshaltung darauf konzentriert, wenigstens Teilziele zu erreichen, nachdem er erkannt hat, daß ein totaler Erfolg nicht möglich ist.
      Also Dank an alle konstruktiven Kritiker! Ich hätte mich gefreut, meine Damen und Herren von der FDP, diesen Dank diesmal auch Ihnen aussprechen zu können. Leider macht mir Ihre Haltung zu dieser Gesetzgebung das nicht möglich.
      Wir aber, die wir für die Vorbereitung unserer Fraktions- und Ausschußberatungen verantwortlich waren, wissen, was wir Männern verdanken, die wie - ich nenne nur einen Namen Jürgen Seifert oder wie meine Fraktionskollegen Matthöfer und Gscheidle, die ich auch nur beispielhaft nennen will, in ebenso leidenschaftlichen wie ersthaften Reden heute wie in unserer Fraktion und in den Ausschüssen sowie schriftlich in ihren Papieren ihre kritische Meinung zum Ausdruck gebracht haben. Sie haben konstruktiv zu dem beigetragen, was wir jetzt alle endgültig aus Überlegungen zu Beschlüssen gewandelt haben. Sie haben sich mit ihrem Wirken verdient gemacht, inhaltlich um den Schutz der rechtsstaatlichen Demokratie und zugleich um die Ausbildung demokratischer Methoden parlamentarischer und außerparlamentarischer Opposition. Sie stehen als beste, aber keineswegs einzige Beispiele für die Irrigkeit der Behauptung des Kuratoriums „Notstand der Demokratie", alle sachlichen Argumente seien bei den parlamentarischen Beratungen einfach vom Tisch gewischt worden.
      Wenn dieses Beispiel der konstruktiven Mitarbeit Schule macht, dann kann die Entwicklung einer



      Hirsch
      außerparlamentarischen demokratischen Opposition
      sogar ein echter Fortschritt in unserer aller Lernprozeß zur demokratischen Willensbildung werden.
      Wie notwendig eine solche Entwicklung allgemeiner politischer Mündigkeit aber ist, zeigt gerade das uns heute vorliegende Ergebnis zehnjähriger Beratung. Wir haben erkennen müssen, daß es zwar möglich ist, für den Schutz des Staates und seiner Verfassungsordnung ein paar rechtliche Mittel zu schaffen, daß es zwar möglich ist, dem Mißbrauch staatlicher Macht ein paar rechtliche Schranken zu setzen, daß aber — meine Damen und Herren, es ist schon mehrfach gesagt worden — Gesetze nur 'so gut oder so schlecht wie diejenigen sind, die sie anwenden. Diesen Satz, den Heinrich Böll am vergangenen Samstag bei der Bonner Kundgebung gesagt hat, muß man konkretisieren und ergänzen: Der Schutz der rechtsstaatlichen Demokratie braucht rechtliche Grundlagen, aber noch nötiger sind dafür das informierte politische Bewußtsein aller Bürger und ihr ständiger Wille, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegen jeden Mißbrauch zu sichern.

      (Beifall bei den Regierungsparteien.)

      In diesem Sinne hat die jahrelange öffentliche Diskussion um die Notstandsgesetze trotz aller Schatten und Fehler zur allgemeinen politischen Bewußtwerdung und damit zum Schutze der Demokratie auch in Notzeiten beigetragen.

      (Vor s i t z : Vizepräsident Dr. Jaeger.)

      Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Ich habe persönlich volles Verständnis für junge Leute, wie die, die gestern abend hier ihrer gewiß ehrlichen Meinung so empörten Ausdruck gegeben haben. Wer nämlich solchen Flugblättern glaubt oder den Berichten etwa aus der DDR oder den DDR-Gazetten, muß ja in diesem Gesetzeswerk zum Schutz des Volkes und seiner Verfassung in Notzeiten, das wir gestern und heute hier behandelt haben, ein wahres Teufelswerk sehen. Aber wer sich in politischen Dingen eine sachliche Meinung bilden will, der sollte sich informieren, und informieren kann man sich nicht an Hand von Flugblättern, sondern an Hand von Gesetzestexten und dem, was es an sonstigen Unterlagen gibt. Ich glaube, unsere Notstandskritiker haben zuviel Flugblätter und zuwenig sachliche Unterlagen gelesen

      (Beifall bei den Regierungsparteien)

      und haben sich trotz der Hearings zuwenig mit der Materie befaßt. Meine Damen und Herren, eines ist doch klar. Die öffentlichen Hearings der Bundestagsausschüsse sind vom Fernsehen und Hörfunk, wie auch diese Debatte, in Millionen Wohnungen in ganz Deutschland gesehen und gehört worden. Wer diese vielfältige Informationsquellen wirklich benutzt hat, weiß, welch infame Lügen dieses Flugblatt hier verbreitet.
      Wenn das Gesetz, das wir gestern und heute hier beraten haben, verabschiedet ist, wird sichergestellt sein, daß niemand morgen in einer Diktatur lebt, dann wird gewährleistet sein, daß nicht, und zwar nicht einmal in Kriegen und Kriegszeiten,
      Streiks zerschlagen werden können und den gewerkschaftlichen Rechten der Boden entzogen werden kann, dann ist verfassungskräftig gesichert, daß Dienstverpflichtungen nur nach vorheriger qualifizierter Mehrheitszustimmung des Bundestages möglich sein werden, daß die Beschlagnahme von Autos nur möglich sein wird, wenn der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Bundesregierung dazu ermächtigt hat oder sie sich auf einen einstimmigen NATO-Ratsbeschluß berufen kann.
      Damit aber nicht genug! Dieses Gesetz grenzt nicht nur die Bedingungen und Modalitäten ganz erheblich ein, unter denen nach dem Grundgesetz staatliche Eingriffe in Notsituationen möglich sein sollen, es schafft darüber hinaus in zwei hoch bedeutsamen allgemeinen verfassungspolitischen Streitfragen echten demokratischen Fortschritt. Mit der Ergänzung der Verfassungsvorschrift über die Koalitionsfreiheit wird ja in Wirklichkeit das Streikrecht nicht nur gegen Eingriffe im Notstand geschützt. Durch die Formulierung der jetzigen Ergänzung des Art. 9 Abs. 3 wird vielmehr der bei den Arbeitsgerichten herrschenden Meinung der Boden entzogen, Streiks seien eigentlich rechtswidrige Gewaltakte und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Jetzt ist verfassungsrechtlich klargestellt, daß der Streik ein legitimes Kampfmittel der Arbeitskoalitionen ist, wobei ich ausdrücklich an die Erklärung der Bundesregierung erinnere, die für sie Herr Staatssekretär Professor Ehmke in der fünften öffentlichen Informationssitzung zur Notstandsvorlage am 14. Dezember 1967 abgegeben hat. Herr Ehmke hat damals gesagt: „Von der Verfassung her sieht für uns die Lage so aus, daß die Bundesregierung im Gegensatz zur herrschenden Lehre und wohl auch zur herrschenden Rechtsprechung, der Meinung ist, daß das Streikrecht schon jetzt in Art. 9 garantiert ist."
      Der zweite Fortschritt, unabhängig von der Notzeit, besteht in der ausdrücklichen Verankerung des allgemeinen Widerstandsrechts in der Verfassung. Damit ist für die Bundesrepublik der Streit um die Anerkennung dieses urdemokratischen Rechtes positiv entschieden, dieser Streit, der in Europa seit Jahrhunderten geführt worden ist und den auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht hat beenden wollen.
      Was sollen wir eigentlich noch tun, meine Damen und Herren, um den wirklichen und einzigen Zweck dieses Gesetzes, nämlich den Schutz von Freiheit, Recht und Demokratie gegen jeden Mißbrauchversuch und gegen jeden Angriff in tatsächlichen und angeblichen Notlagen zu beweisen?! „Die Große Koalition will uns weismachen, ihre Notstandspläne seien demokratisch. ,Demokratische' Notstandsgesetze gibt es ebensowenig wie eine ,demokratische' Guillotine", behauptet dieses Flugblatt. Das ist nicht nur absurd, meine Damen und Herren, das ist vor dem Hintergrund dieses Gesetzes eine völlig unsinnige Verkehrung der Fronten: Wir wollen mit diesem Gesetz endgültig sichern, was wir nach Bildung der Großen Koalition mit der Vernichtung der Schubladentexte schon eingeleitet haben. Wir wollen verhindern, daß jemals eine Bundesregierung



      Hirsch
      unter Berufung auf alliierte Vorbehaltsrechte oder übergesetzlichen Notstand sich zum Diktator aufschwingen kann. Das wird uns als „gepeitschter Eilmarsch in die Notstandsdiktatur" angelastet. Dieselben Leute, die das behaupten und mit ihrem Kampf gegen dieses Gesetz, wie sie sagen, die Demokratie sichern wollen, würden das genaue Gegenteil bewirken. Wenn dieses Gesetz nicht geltendes Recht wird, dann bleiben die alliierten Vorbehaltsrechte bestehen, dann quellen die Notstandsschubladen bald wieder über von Geheimtexten, dann kann kein Deutscher mehr eine Bundesregierung daran hindern, als Staatskommissar der Alliierten unumschränkte Gewalt an sich zu ziehen. Dann aber — wenn dieses Gesetz nicht verabschiedet wird — darf sich wirklich niemand „wundern, wenn er morgen in einer Diktatur lebt", darf niemand „jammern, wenn er zur Rüstungsarbeit dienstverpflichtet wird",

      (Zuruf von der FDP)

      darf niemand „erstaunt sein, wenn sein Auto beschlagnahmt wird", darf niemand „überrascht sein, wenn er zur Luftschutzübung eingezogen wird", darf niemand „klagen, wenn Streiks zerschlagen und den gewerkschaftlichen Rechten der Boden entzogen wird". All das steht in diesem Flugblatt!
      Dieses Gesetz, mit dem wir uns gestern und heute befaßt haben, dient, wie alle Gesetze, dem Schutz der Schwachen; ich erinnere an das, was der Bundesjustizminister Heinemann am vergangenen Freitag an dieser Stelle dazu gesagt hat. Wer jetzt aufpaßt, meine Damen und Herren — und dazu sind wir Abgeordnete in diesen Bundestag gewählt —, der muß der vorliegenden Grundgesetzänderung zustimmen, diesem Gesetz zum Schutz des Schwachen, zum Schutz der Freiheit, des Rechts und der Demokratie, diesem Gesetz, das letzten Endes aber auch dienen wird dem Schutz des Friedens und seiner Sicherung.

      (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)