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    Deutscher Bundestag 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 9399 A Fragestunde (Drucksache V/2904) Frage des Abg. Gscheidle: Kriterien für Größe und Grenzen eines Fernsprechortsnetzes . . . . . . . 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Anträge auf Einbeziehung von sog. Stadtrandgemeinden in das großstädtische Ortsnetz 9399 B Frage des Abg. Gscheidle: Konsequenzen in bezug auf Gebühren und Größe des Ortsnetzes für Wohngebiete außerhalb einer Großstadt . . 9399 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf): Fernmeldezeugamt Regensburg Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 9400 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9400 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Etwaige Weiterführung des Stadt- und Landkreises München ais schwarzer Kreis 9400 C Fragen des Abg. Dr. Müller (München): Auswirkung der Weigerung Italiens zur Aufbringung der Kosten für die wissenschaftlichen Satelliten TD-1 und TD-2 Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 9400 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 9400 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9401 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Einführung von Sonderrezepten für Betäubungsmittel enthaltende Arzneien . 9401 D Frage des Abg. Geldner: Europäische Wasser-Charta Frau Strobel, Bundesminister . . 9402 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 9402 B 11 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Etwaige Änderung des Wahlrechts durch Einführung des Vier-MannWahlkreissystems Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9402 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/ CSU) . . 9402 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9402 D Maucher (CDU/CSU) 9403 A Geiger (SPD) 9403 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9403 B Ertl (FDP) 9403 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9404 A Frage des Abg. Borm: Angabe der Quelle eines vom Bundesinnenminister am 30. 4. 1968 im Bundestag gebrachten Zitats Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 B Borm (FDP) 9404 B Frage des Abg. Borm: Tagung im internationalen Freundschaftsheim Bückeburg keine „Tagung des SDS" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9404 C Borm (FDP) 9404 C Moersch (FDP) . . . . . . . 9404 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9405 A Krammig (CDU/CSU) 9405 B Fragen des Abg. Budde: Geplante Richtlinie des EWG-Ministerrats zur Umsatzsteuerharmonisierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Auswirkungen auf die Verbraucherpreise Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9405 B Schoettle, Vizepräsident 9406 A Frage des Abg. Staratzke: Widerspruch: Ein in einem Gewerbebetrieb Tätiger sozialrechtlich ,,Arbeitnehmer", steuerrechtlich „Unternehmer" 9406 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Abbau der hohen Auswirkungen des „Splitting" bei Spitzeneinkommen zugunsten einer Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9406 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9406 B, 9407 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9406 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9407 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9407 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9407 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9407 B Ott (CDU/CSU) 9407 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Grenzertragsböden in Ostbayern Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9407 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9408 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9408 B Frage des Abg. Zebisch: Modellberatungen für Kleinbetriebe Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9408 C Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 9408 D Frage des Abg. Zebisch: Pläne betr. regionale Schwerpunktprogramme für ländliche Problemgebiete Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9408 D Zebisch (SPD) 9409 A Frage des Abg. Zebisch: Berücksichtigung des bayerischen Grenzlandes beim mittelfristigen Agrarprogramm Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9409 A Reichmann (FDP) 9409 B Frage des Abg. Geldner: Preisverfall bei Karpfen Dr. Neef, Staatssekretär 9409 B Geldner (FDP) 9409 C Fragen des Abg. Walter: Verfall der Schweinepreise Dr. Neef, Staatssekretär 9409 D Walter (FDP) 9410 A Logemann (FDP) 9410 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 9410 C Reichmann (FDP) 9410 C Wächter (FDP) . . . . . . . 9410 D Schoettle, Vizepräsident 9411 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 III Frage des Abg. Mertes: Gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Dr. Neef, Staatssekretär 9411 A Mertes (FDP) 9411 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9411 C Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . 9411 D Frage des Abg. Mertes: Außenschutzzoll Dr. Neef, Staatssekretär 9412 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 9412 B Fragen des Abg. Wächter: Zuschlag bei der Ausschreibung von 500 t Milchpulverimport durch Israel an die Niederlande — Erstattungen seitens der EWG-Länder Dr. Neef, Staatssekretär 9412 C Wächter (FDP) 9412 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen V/1879, V/2130) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2873) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Dr. Reischl (SPD) 9413 D Genscher (FDP) 9417 C Benda, Bundesminister . . . . 9422 A Gscheidle (SPD) 9425 D Busse (Herford) (FDP) 9428 C Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 9431 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 9433 B Moersch (FDP) 9434 B Dorn (FDP) 9435 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 9439 B Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 9441 B Ruhnau, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 9442 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 9443 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9446 A Hübner (SPD) . . . . . . . . . 9448 A Dr. Rutschke (FDP) 9449 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9449 D Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 9450 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9451 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9453 B Dr. Bucher (FDP) (zur GO) . . . . 9454 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 9454 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (zur GO) . 9455 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9458 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 9459 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 9463 A Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2901), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2891, zu V/2891) — Zweite und dritte Beratung — 9478 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung (Drucksache V/2848) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9478 B Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) — Erste Beratung — 9478 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 (Drucksache V/2906) — Erste Beratung — 9478 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache V/2877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 9478 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über i . die zollamtliche Überwachung der Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, 2. die vorübergehende Verwahrung dieses Zollguts eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Zollagerverfahren eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen — Drucksachen V/2375, V/2897 — . . . 9478 D Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über den Zollwert der Waren (Drucksachen V/2374, V/2898) . . . . . . . . . . 9479 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksachen V/2179 [neu], V/2892) 9479 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Flakkaserne in Duisburg-Meiderich an die Stadt Duisburg (Drucksache V/2874). . 9479 C Nächste Sitzung 9479 C Anlagen 9481 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9399 175. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Aigner * 18. 5. Dr. Apel * 18. 5. Arendt (Wattenscheid) 18. 5. Dr. Arndt (Berlin) 17. 5. Dr. Artzinger * 18. 5. Bading * 18. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 5. Bals 17. 5. Prinz von Bayern 20. 5. Behrendt * 18. 5. Bergmann * 18. 5. Dr. Burgbacher * 18. 5. Corterier * 18. 5. Cramer 20. 5. Deringer * 18. 5. Dichgans * 18. 5. Diekmann 20. 5. Dr. Dittrich* 18. 5. Dröscher * 18. 5. Frau Dr. Elsner 18. 5. Enk 31. 5. Frau Enseling 17. 5. Dr. Erhard 17. 5. Faller * 18. 5. Fellermaier * 18. 5. Dr. Frerichs 16. 5. Dr. Frey 30. 6. Frau Funcke 16. 5. Dr. Furler 18. 5. Gerlach * 18. 5. Hahn (Bielefeld) * 18. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 18. 5. Klinker * 18. 5. Dr. Kraske 17. 5. Kriedemann * 18. 5. Kulawig * 18. 5. Kunze 1. 6. Lautenschlager * 18. 5. Lenz (Brühl) * 18. 5. Liehr 17. 5. Dr. Löhr * 18. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) * 18. 5. Mauk * 18. 5. Memmel * 18. 5. Metzger * 18. 5. Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 18. 5. Neemann 15. 6. Neumann (Berlin) 17. 5. Richardts * 18. 5. Riedel (Frankfurt) * 18. 5. Schmidhuber 17. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Springorum* 18. 5. Dr. Starke (Franken) * 18. 5. Steinhoff 1. 7. Stingl 16. 5. Struve 31. 5. Anlage 2 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion 9482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 Anlage 3 Umdruck 456 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b werden in Artikel 87 a a) in Absatz 3 Satz 1 die Worte „und im Spannungsfall" b) in Absatz 3 der folgende Satz 2: „Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfall und im Spannungsfall der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilischer Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.", c) der Absatz 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 470 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b erhält Artikel 87 a Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen." Bonn, den 15. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 457 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § i Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Land und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen, Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen sowie den für die Bekämpfung der Gefahr zuständigen Landesbehörden Weisungen entsprechend Artikel 85 Abs. 3 erteilen. Maßnahmen nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 467 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und 2 bleiben unberührt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9483 Anlage 7 Umdruck 458 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 a die Absätze 2 bis 5 durch die folgenden Absätze 2 bis 7 ersetzt: „(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen beschlußfähigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen, so trifft ein Notparlament diese Feststellung mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln der Abgeordneten und der Vertreter des Bundesrates, mindestens mit der Mehrheit jeder dieser Gruppen. (3) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane offensichtlich außerstande, die Feststellung zu treffen, so gilt der Verteidigungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Angriff begonnen hat. Ein Beschluß nach Absatz 1 oder 2 ist binnen einer Woche nachzuholen. (4) Der Eintritt des Verteidigungsfalles wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise. Sie ist im Bundesgesetzblatt nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen. (5) Die Feststellung des Verteidigungsfalles wird unwirksam, wenn sie nicht nach vier Wochen erneuert wird. Das gleiche gilt nach Ablauf von vier Wochen nach Stellung eines Antrags auf erneute Beschlußfassung über den Verteidigungsfall durch mindestens fünfzehn Abgeordnete. (6) Der Bundespräsident darf völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles erst nach Verkündung abgeben. (7) Über den Friedensschluß wird durch Bundesgesetz entschieden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 460 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 c Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 461 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 e Abs. 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 462 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 115 f folgende Fassung: „Artikel 115 f (1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfall, soweit es zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist, 1. den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet einsetzen, 2. auch den Landesregierungen Weisungen erteilen. 9484 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 (2) Bundesrat, Bundestag und Notparlament sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 463 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 h die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2 bis 4 ersetzt: „ (2) Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch das Notparlament erforderlich, so wählt die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen neuen Bundeskanzler. Der Bundespräsident macht dem Notparlament einen Vorschlag. (3) Das Notparlament kann dem Bundeskanzler daß Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen Nachfolger wählt. (4) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 464 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt: „Artikel 115 j (1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat. (3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 465 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 1151 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Der Verteidigungsfall ist beendet, wenn die Voraussetzungen für seine Feststellung entfallen sind. Die Bundesregierung muß den Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich erklären. Der Bundestag kann jederzeit feststellen, daß der Verteidigungsfall beendet ist. Diese Beschlüsse sind vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 115 a Abs. 4 zu verkünden." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9485 Anlage 14 Umdruck 466 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 1151 folgender neuer Artikel 115 m eingefügt: „Artikel 115 m Von allen Befugnissen und Ermächtigungen, die aus Anlaß und für die Zeit des Verteidigungsfalles vorgesehen sind, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit dies zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung. Die Bedeutung der Tabaksteuer für die Volksgesundheit, insbesondere der Jugendlichen, gibt mir Veranlassung zu der folgenden Stellungnahme. Alle Abgeordneten sind in den letzten Tagen in Zuschriften gebeten worden, eher für eine Erhöhung als für eine Senkung der Tabaksteuer einzutreten. Wir sind in diesen Zuschriften sehr nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Interesse des Staates an einem möglichst hohen Tabakverbrauch keineswegs so legitim ist, wie es nach der Begründung dieses Gesetzes erscheinen könnte. Es ist leider eine grausame Wahrheit, daß jährlich viele Tausende und von Jahr zu Jahr mehr Menschen an Bronchialkrebs sterben und daß dieser Krebs in einem nicht mehr zu übersehenden Umfang durch das Rauchen verursacht worden ist. Wir wissen, daß das Rauchen auch die Ursache von schweren Herz- und Gefäßveränderungen ist, die in sehr vielen Fällen zu Siechtum und frühem Tod führen. Wir wissen, daß das über das persönliche Schicksal hinaus z. B. für die Sozialversicherung Hunderte von Millionen kostet. Ich will nicht weiter wiederholen, was allgemein bekannt ist. Es geht aber nicht um unseren persönlichen Genuß, und an alten Rauchern ist ohnehin nichts mehr zu verderben. Es geht um die jungen Menschen, die von Jahr zu Jahr, ja, von Monat zu Monat immer früher und immer mehr Zigaretten rauchen. Ihnen soll das Rauchen durch die Senkung der Tabaksteuer erleichtert werden. Für den Fall, daß das Gesetz Zustimmung finden sollte, darf ich noch auf einen anderen Mißstand aufmerksam machen. Es gibt Länder, die wenigstens einen angemessenen Teil ihrer Steuereinnahmen für Tabak und Alkohol dazu verwenden, die Bevölkerung und insbesondere die Jugend über die Gefahren dieser Genußmittel aufzuklären. Das Gefühl für diese moralische Verpflichtung ist bei uns völlig unterentwickelt, wenn es nicht sogar ganz fehlt. Ich hoffe, daß der Bundestag bei den nächsten Haushaltsberatungen für eine angemessene Erhöhung unserer vergleichsweise beschämend niedrigen Ausgaben für die gesundheitliche Aufklärung stimmen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Busse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren Kollegen! Ich darf zunächst einige formelle Änderungen ankündigen, die sich daraus ergeben haben, daß wir eine Reihe von Fragen durch die bisher erfolgten Abstimmungen in diesem unserem Antrag noch anschneiden mußten.

    (Zuruf des Abg. Rasner.)

    Natürlich wußten wir es, Herr Rasner, aber wir konnten uns ja nicht darauf einstellen. Das sind all die Fragen, die mit der Zusammensetzung, der Funktion, den Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses zusammenhängen.
    Unser Antrag auf Umdruck 458 geht jetzt — und ich bitte, den Antrag so aufzunehmen — nur dahin, daß der Vorlage des Rechtsausschusses in Art. 115 a Abs. 4, das ist also Nr. 9 der Ausschußdrucksache, ein Satz hinzugefügt wird, der lautet: „Ein Beschluß nach Abs. i und 2 ist binnen einer Woche nachzuholen", daß sodann ein Abs. 5 eingefügt wird, der dem entspricht, was in unserer Vorlage in Ziffer 5 enthalten ist: „Die Feststellung des Verteidigungsfalles wird unwirksam, wenn sie nicht nach vier Wochen erneuert wird. Das gleiche gilt nach Ablauf von vier Wochen nach Stellung eines Antrags auf erneute Beschlußfassung über den Verteidigungsfall durch mindestens 15 Abgeordnete." Das sind die einzigen Fragen, die jetzt noch zur Entscheidung stehen. Ich glaube, daß das nach diesen Ausführungen wohl klargeworden ist.
    Zur Begründung glaube ich mich auf wenige Sätze beschränken zu können. Der Eintritt des Verteidigungsfalles ist, wenn man von der Ausschußdrucksache ausgeht, nach übereinstimmender Meinung unter zwei Umständen möglich. Einmal ist Voraussetzung, daß faktisch ein Angriff erfolgt. Dieser hat die Konsequenz, daß der Verteidigungsfall als eingetreten gilt. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß es im Interesse der Rechtsklarheit gut und notwendig ist, daß diese Tatsache aber auch festgehalten und verkündet wird, damit jedermann weiß: jetzt sind die Dinge da. Es kann sich aber häufig die Situation ergeben, daß selbst in diesem Fall das, was auf dem Papier so eindeutig aussieht, tatsächlich eine außerordentlich zweifelhafte Situation ist: Ist es bereits ein bewaffneter Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet, oder sind es Grenzgeplänkel, die irgendwie hier oder da einmal auftreten können, und was ist überhaupt in dem Ganzen enthalten? Daher meinen wir, daß, wenn auch zunächst festgestellt ist, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird, dieser Zustand ständig einer Kontrolle unterliegen muß, ob das,
    *) Siehe Anlage 7



    Busse (Herford)

    was man zunächst angenommen hat, auch effektiv erfolgt ist. Daher der erste Antrag, daß ein Beschluß in diesem Fall binnen einer Woche, in der dann die notwendige Klarheit in jedem Falle erreicht ist, nachgeholt werden soll.
    Unser zweites Anliegen geht darüber hinaus. Es betrifft den Fall, daß der Verteidigungsfall durch einen Beschluß dieses Hohen Hauses festgestellt wird, aber ein Angriff selbst noch nicht vorliegt, sondern als unmittelbar bevorstehend, als unmittelbar drohend angenommen worden ist. In diesem Fall muß sich in relativ kurzer Zeit entscheiden, ob der unmittelbar drohende Angriff tatsächlich ausgeführt wird — dann sind klare Verhältnisse da — oder ob er unterbleibt. In dem letzten Fall kann, wenn einmal der Beschluß gefaßt worden ist, gesagt werden, daß der Angriff immer noch unmittelbar droht. Wenn die Dinge aber so liegen, soll nicht ad infinitum oder auf eine unübersehbare Zeit hinaus der Zustand der Unsicherheit bestehenbleiben, sondern dann soll nach einer gewissen Frist — wir haben eine Frist von vier Wochen vorgesehen — eine erneute Feststellung erfolgen, oder der einmal gefaßte Beschluß wird hinfällig und gegenstandslos.
    Bei den gesamten Beratungen, die wir über dieses schwierige Gesetzgebungswerk gehabt haben, haben wir Freien Demokraten und ich als ihr Sprecher im Rechtsausschuß im wesentlichen eine Grundtendenz vertreten: wir wollten den Eintritt des Verteidigungsfalles und damit das Abweichen von der Normalverfassung mit all den Möglichkeiten an möglichst schwierige Vorbedingungen knüpfen, umgekehrt aber das Zurückkehren in die Normalverfassungslage so leicht wie möglich ausgestalten. Die hier vorgeschlagenen Bestimmungen sollen diesen Zwecken dienen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter, habe ich Sie recht verstanden, daß auf Ihrem Änderungsantrag Umdruck 458 die Ziffer 2 gestrichen wird, in Ziffer 3 nur der letzte Satz bleibt:
Ein Beschluß nach Absatz 1 ist binnen einer Woche nachzuholen.

(Abg. Busse [Herford] : Ja!)

Ziffer 4 ist wieder gestrichen, Ziffer 5 bleibt, die Ziffern 6 und 7 sind gestrichen?

(Abg. Busse [Herford] : Ja!)

Wer wünscht dazu das Wort? — Herr Abgeordneter Dr. Lenz als Berichterstatter? — Als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Dr. Lenz das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Otto Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Wir haben im Ausschuß über diese Fragen, wie Herr Kollege Busse hier soeben mit Recht ausgeführt hat, ausführlich gesprochen und haben uns dagegen entschieden, ein automatisches Außerkrafttreten eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles in unsere Vorschläge aufzunehmen. Der Grund war: wir glauben nicht, daß die Bewältigung einer solchen Situation in irgendeiner Weise dadurch erleichtert wird, daß in einer noch nicht geklärten Situation automatisch und ohne Rücksicht auf die politischen Verhältnisse hier eine Debatte darüber geführt werden muß, ob ein Grenzzwischenfall ein Krieg ist oder ob ein Angriff unmittelbar droht oder nicht. Wir glauben, daß diese Frage im Einzelfall entschieden werden muß und nicht automatisch geregelt werden kann.
    Wir sind der Auffassung, daß die Vorschrift des Artikel 1151, den wir Ihnen vorgeschlagen haben und der dem Bundestag jederzeit das Recht gibt, den Verteidigungsfall für beendet zu erklären, die sachgerechte Lösung dieses Problems beinhaltet.
    Ich möchte Sie deshalb bitten, den Antrag auf Umdruck 458 abzulehnen.