Deutscher Bundestag
175. Sitzung
Bonn, den 16. Mai 1968
Inhalt:
Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 9399 A Fragestunde (Drucksache V/2904)
Frage des Abg. Gscheidle:
Kriterien für Größe und Grenzen eines Fernsprechortsnetzes . . . . . . . 9399 B
Frage des Abg. Gscheidle:
Anträge auf Einbeziehung von sog. Stadtrandgemeinden in das großstädtische Ortsnetz 9399 B
Frage des Abg. Gscheidle:
Konsequenzen in bezug auf Gebühren und Größe des Ortsnetzes für Wohngebiete außerhalb einer Großstadt . . 9399 B
Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf):
Fernmeldezeugamt Regensburg
Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 9400 A
Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9400 A
Frage des Abg. Dr. Müller (München) :
Etwaige Weiterführung des Stadt- und Landkreises München ais schwarzer Kreis 9400 C
Fragen des Abg. Dr. Müller (München):
Auswirkung der Weigerung Italiens zur Aufbringung der Kosten für die wissenschaftlichen Satelliten TD-1 und TD-2
Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 9400 D
Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 9400 D
Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9401 C
Frage des Abg. Dr. Mommer:
Einführung von Sonderrezepten für Betäubungsmittel enthaltende Arzneien . 9401 D
Frage des Abg. Geldner: Europäische Wasser-Charta
Frau Strobel, Bundesminister . . 9402 A
Geldner (FDP) . . . . . . . . 9402 B
11 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968
Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) :
Etwaige Änderung des Wahlrechts durch Einführung des Vier-MannWahlkreissystems
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . . 9402 C
Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/ CSU) . . 9402 D
Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9402 D
Maucher (CDU/CSU) 9403 A
Geiger (SPD) 9403 B
Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9403 B
Ertl (FDP) 9403 D
Schmidt (Kempten) (FDP) 9404 A
Frage des Abg. Borm:
Angabe der Quelle eines vom Bundesinnenminister am 30. 4. 1968 im Bundestag gebrachten Zitats
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . 9404 B
Borm (FDP) 9404 B
Frage des Abg. Borm:
Tagung im internationalen Freundschaftsheim Bückeburg keine „Tagung des SDS"
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . . . . 9404 C
Borm (FDP) 9404 C
Moersch (FDP) . . . . . . . 9404 D
Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9405 A
Krammig (CDU/CSU) 9405 B
Fragen des Abg. Budde:
Geplante Richtlinie des EWG-Ministerrats zur Umsatzsteuerharmonisierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Auswirkungen auf die Verbraucherpreise
Leicht, Parlamentarischer
Staatssekretär 9405 B
Schoettle, Vizepräsident 9406 A
Frage des Abg. Staratzke:
Widerspruch: Ein in einem Gewerbebetrieb Tätiger sozialrechtlich ,,Arbeitnehmer", steuerrechtlich „Unternehmer" 9406 A
Fragen des Abg. Dr. Wuermeling:
Abbau der hohen Auswirkungen des „Splitting" bei Spitzeneinkommen zugunsten einer Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge
Leicht, Parlamentarischer
Staatssekretär 9406 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9406 B,
9407 C
Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9406 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9407 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9407 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9407 A
Moersch (FDP) . . . . . . . 9407 B
Ott (CDU/CSU) 9407 C
Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) :
Grenzertragsböden in Ostbayern
Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9407 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9408 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9408 B
Frage des Abg. Zebisch:
Modellberatungen für Kleinbetriebe
Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 9408 C Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 9408 D
Frage des Abg. Zebisch:
Pläne betr. regionale Schwerpunktprogramme für ländliche Problemgebiete
Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9408 D
Zebisch (SPD) 9409 A
Frage des Abg. Zebisch:
Berücksichtigung des bayerischen
Grenzlandes beim mittelfristigen Agrarprogramm
Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 9409 A
Reichmann (FDP) 9409 B
Frage des Abg. Geldner:
Preisverfall bei Karpfen
Dr. Neef, Staatssekretär 9409 B
Geldner (FDP) 9409 C
Fragen des Abg. Walter:
Verfall der Schweinepreise
Dr. Neef, Staatssekretär 9409 D
Walter (FDP) 9410 A
Logemann (FDP) 9410 A
Dr. Ritz (CDU/CSU) 9410 C
Reichmann (FDP) 9410 C
Wächter (FDP) . . . . . . . 9410 D
Schoettle, Vizepräsident 9411 A
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 III
Frage des Abg. Mertes:
Gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Dr. Neef, Staatssekretär 9411 A
Mertes (FDP) 9411 B
Dr. Ritz (CDU/CSU) 9411 C
Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . 9411 D
Frage des Abg. Mertes:
Außenschutzzoll
Dr. Neef, Staatssekretär 9412 A
Mertes (FDP) . . . . . . . . 9412 B
Fragen des Abg. Wächter:
Zuschlag bei der Ausschreibung von 500 t Milchpulverimport durch Israel an die Niederlande — Erstattungen seitens der EWG-Länder
Dr. Neef, Staatssekretär 9412 C
Wächter (FDP) 9412 D
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen V/1879, V/2130) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2873) — Fortsetzung der zweiten Beratung —
Dr. Reischl (SPD) 9413 D
Genscher (FDP) 9417 C
Benda, Bundesminister . . . . 9422 A
Gscheidle (SPD) 9425 D
Busse (Herford) (FDP) 9428 C
Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 9431 C
Mischnick (FDP) . . . . . . . . 9433 B
Moersch (FDP) 9434 B
Dorn (FDP) 9435 C
Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 9439 B
Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 9441 B
Ruhnau, Senator der Freien und
Hansestadt Hamburg . . . . . 9442 C
Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 9443 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9446 A Hübner (SPD) . . . . . . . . . 9448 A Dr. Rutschke (FDP) 9449 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 9449 D Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 9450 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9451 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9453 B Dr. Bucher (FDP) (zur GO) . . . . 9454 D
D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 9454 D
Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU)
(zur GO) . 9455 B
Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 9458 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 9459 B Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 9463 A
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/2832) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2901), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2891, zu V/2891) — Zweite und dritte Beratung — 9478 A
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung (Drucksache V/2848) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9478 B
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Drucksache V/2849) — Erste Beratung — 9478 B
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 (Drucksache V/2906) — Erste Beratung — 9478 C
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache V/2877) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 9478 C
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über
i . die zollamtliche Überwachung der Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden,
2. die vorübergehende Verwahrung dieses Zollguts
eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Zollagerverfahren
eine Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen
— Drucksachen V/2375, V/2897 — . . . 9478 D
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über den Zollwert der Waren (Drucksachen V/2374, V/2898) . . . . . . . . . . 9479 A
IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968
Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksachen V/2179 [neu], V/2892) 9479 C
Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Flakkaserne in Duisburg-Meiderich an die Stadt Duisburg (Drucksache V/2874). . 9479 C
Nächste Sitzung 9479 C
Anlagen 9481
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9399
175. Sitzung
Bonn, den 16. Mai 1968
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Beurlaubungen
Dr. Achenbach* 18. 5.
Dr. Aigner * 18. 5.
Dr. Apel * 18. 5.
Arendt (Wattenscheid) 18. 5.
Dr. Arndt (Berlin) 17. 5.
Dr. Artzinger * 18. 5.
Bading * 18. 5.
Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 17. 5.
Bals 17. 5.
Prinz von Bayern 20. 5.
Behrendt * 18. 5.
Bergmann * 18. 5.
Dr. Burgbacher * 18. 5.
Corterier * 18. 5.
Cramer 20. 5.
Deringer * 18. 5.
Dichgans * 18. 5.
Diekmann 20. 5.
Dr. Dittrich* 18. 5.
Dröscher * 18. 5.
Frau Dr. Elsner 18. 5.
Enk 31. 5.
Frau Enseling 17. 5.
Dr. Erhard 17. 5.
Faller * 18. 5.
Fellermaier * 18. 5.
Dr. Frerichs 16. 5.
Dr. Frey 30. 6.
Frau Funcke 16. 5.
Dr. Furler 18. 5.
Gerlach * 18. 5.
Hahn (Bielefeld) * 18. 5.
Frau Dr. Hubert 1. 7.
Illerhaus * 18. 5.
Klinker * 18. 5.
Dr. Kraske 17. 5.
Kriedemann * 18. 5.
Kulawig * 18. 5.
Kunze 1. 6.
Lautenschlager * 18. 5.
Lenz (Brühl) * 18. 5.
Liehr 17. 5.
Dr. Löhr * 18. 5.
Frau Lösche 17. 5.
Lücker (München) * 18. 5.
Mauk * 18. 5.
Memmel * 18. 5.
Metzger * 18. 5.
Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Müller (Aachen-Land) * 18. 5.
Neemann 15. 6.
Neumann (Berlin) 17. 5.
Richardts * 18. 5.
Riedel (Frankfurt) * 18. 5.
Schmidhuber 17. 5.
Dr. Schulz (Berlin) 25. 5.
Springorum* 18. 5.
Dr. Starke (Franken) * 18. 5.
Steinhoff 1. 7.
Stingl 16. 5.
Struve 31. 5.
Anlage 2 Umdruck 464
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 -.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt:
„Artikel 115 j
(1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat.
(3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
9482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968
Anlage 3 Umdruck 456
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 .
Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 b werden in Artikel 87 a
a) in Absatz 3 Satz 1 die Worte „und im Spannungsfall"
b) in Absatz 3 der folgende Satz 2:
„Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfall und im Spannungsfall der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilischer Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.",
c) der Absatz 4
gestrichen.
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 470
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 6 b erhält Artikel 87 a Abs. 4 folgende Fassung:
„(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen."
Bonn, den 15. Mai 1968
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 5 Umdruck 457
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § i Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung:
„(2) Ist das Land nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Land und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen, Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen sowie den für die Bekämpfung der Gefahr zuständigen Landesbehörden Weisungen entsprechend Artikel 85 Abs. 3 erteilen. Maßnahmen nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 467
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 7 erhält Artikel 91 Abs. 2 folgende Fassung:
„(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und 2 bleiben unberührt."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9483
Anlage 7 Umdruck 458
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 a die Absätze 2
bis 5 durch die folgenden Absätze 2 bis 7 ersetzt:
„(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen beschlußfähigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen, so trifft ein Notparlament diese Feststellung mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln der Abgeordneten und der Vertreter des Bundesrates, mindestens mit der Mehrheit jeder dieser Gruppen.
(3) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane offensichtlich außerstande, die Feststellung zu treffen, so gilt der Verteidigungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Angriff begonnen hat. Ein Beschluß nach Absatz 1 oder 2 ist binnen einer Woche nachzuholen.
(4) Der Eintritt des Verteidigungsfalles wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise. Sie ist im Bundesgesetzblatt nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.
(5) Die Feststellung des Verteidigungsfalles wird unwirksam, wenn sie nicht nach vier Wochen erneuert wird. Das gleiche gilt nach Ablauf von vier Wochen nach Stellung eines Antrags auf erneute Beschlußfassung über den Verteidigungsfall durch mindestens fünfzehn Abgeordnete.
(6) Der Bundespräsident darf völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles erst nach Verkündung abgeben.
(7) Über den Friedensschluß wird durch Bundesgesetz entschieden."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 460
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs
eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 c Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 9 Umdruck 461
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 wird Artikel 115 e Abs. 2 und 3 gestrichen.
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 10 Umdruck 462
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 115 f folgende Fassung:
„Artikel 115 f
(1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfall, soweit es zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist,
1. den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet einsetzen,
2. auch den Landesregierungen Weisungen erteilen.
9484 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968
(2) Bundesrat, Bundestag und Notparlament sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 11 Umdruck 463
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 werden in Artikel 115 h die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2 bis 4 ersetzt:
„ (2) Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch das Notparlament erforderlich, so wählt die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen neuen Bundeskanzler. Der Bundespräsident macht dem Notparlament einen Vorschlag.
(3) Das Notparlament kann dem Bundeskanzler daß Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages im Notparlament nach erneuter Feststellung der Funktionsunfähigkeit (Artikel 115 bb Abs. 6 Satz 1) des Bundestages einen Nachfolger wählt.
(4) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 12 Umdruck 464
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 i folgende Bestimmung als Artikel 115 j eingefügt:
„Artikel 115 j
(1) Ist in Gesetzen die Anwendung von Vorschriften davon abhängig, daß ein Angriff droht, oder dienen Vorschriften der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft oder der Sicherung von Verteidigungszwecken, so ist die Anwendung dieser Gesetze nur im Verteidigungsfall zulässig oder wenn die Bundesregierung mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages feststellt, daß die Lage die Anwendung des Gesetzes erfordert. Artikel 115 a Abs. 4 und Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Ein Beschluß der Bundesregierung, durch den im Rahmen eines Bündnisvertrages die beschleunigte Herstellung der vollen Verteidigungsbereitschaft stufenweise angeordnet wird, erhält Rechtswirkung erst dann, wenn der Bundestag zugestimmt hat.
(3) Die Bundesregierung hat eine von ihr nach Absatz 1 getroffene Feststellung aufzuheben, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 465
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 erhält Artikel 1151 Abs. 2 folgende Fassung:
„(2) Der Verteidigungsfall ist beendet, wenn die Voraussetzungen für seine Feststellung entfallen sind. Die Bundesregierung muß den Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich erklären. Der Bundestag kann jederzeit feststellen, daß der Verteidigungsfall beendet ist. Diese Beschlüsse sind vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 115 a Abs. 4 zu verkünden."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1968 9485
Anlage 14 Umdruck 466
Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 9 wird nach Artikel 1151 folgender neuer Artikel 115 m eingefügt:
„Artikel 115 m
Von allen Befugnissen und Ermächtigungen, die aus Anlaß und für die Zeit des Verteidigungsfalles vorgesehen sind, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit dies zur Abwehr der unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich ist."
Bonn, den 14. Mai 1968
Dorn
Busse (Herford)
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion
Anlage 15
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung.
Die Bedeutung der Tabaksteuer für die Volksgesundheit, insbesondere der Jugendlichen, gibt mir Veranlassung zu der folgenden Stellungnahme.
Alle Abgeordneten sind in den letzten Tagen in Zuschriften gebeten worden, eher für eine Erhöhung als für eine Senkung der Tabaksteuer einzutreten. Wir sind in diesen Zuschriften sehr nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Interesse des Staates an einem möglichst hohen Tabakverbrauch keineswegs so legitim ist, wie es nach der Begründung dieses Gesetzes erscheinen könnte.
Es ist leider eine grausame Wahrheit, daß jährlich viele Tausende und von Jahr zu Jahr mehr Menschen an Bronchialkrebs sterben und daß dieser Krebs in einem nicht mehr zu übersehenden Umfang durch das Rauchen verursacht worden ist. Wir wissen, daß das Rauchen auch die Ursache von schweren Herz- und Gefäßveränderungen ist, die in sehr vielen Fällen zu Siechtum und frühem Tod führen. Wir wissen, daß das über das persönliche Schicksal hinaus z. B. für die Sozialversicherung Hunderte von Millionen kostet.
Ich will nicht weiter wiederholen, was allgemein bekannt ist. Es geht aber nicht um unseren persönlichen Genuß, und an alten Rauchern ist ohnehin nichts mehr zu verderben. Es geht um die jungen Menschen, die von Jahr zu Jahr, ja, von Monat zu Monat immer früher und immer mehr Zigaretten rauchen. Ihnen soll das Rauchen durch die Senkung der Tabaksteuer erleichtert werden.
Für den Fall, daß das Gesetz Zustimmung finden sollte, darf ich noch auf einen anderen Mißstand aufmerksam machen. Es gibt Länder, die wenigstens einen angemessenen Teil ihrer Steuereinnahmen für Tabak und Alkohol dazu verwenden, die Bevölkerung und insbesondere die Jugend über die Gefahren dieser Genußmittel aufzuklären. Das Gefühl für diese moralische Verpflichtung ist bei uns völlig unterentwickelt, wenn es nicht sogar ganz fehlt.
Ich hoffe, daß der Bundestag bei den nächsten Haushaltsberatungen für eine angemessene Erhöhung unserer vergleichsweise beschämend niedrigen Ausgaben für die gesundheitliche Aufklärung stimmen wird.