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ID0517405000

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    Deutscher Bundestag 174. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Struwe und Dr. Seume 9311 A Überweisung einer Vorlage des Präsidenten des Bundesrechnungshofes an den Finanzausschuß 9311 A Amtliche Mitteilungen 9311 B Zur Tagesordnung 9311 B Rasner (CDU/CSU) 9311 D Genscher (FDP) 9312 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9312 B Abwicklung der Tagesordnung 9312 D Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2899) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 9313 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksachen V/1879, V/2130); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2873) — Zweite Beratung Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9313 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9314 D Dorn (FDP) . 9315 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 9315 D Busse (Herford) (FDP) 9316 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 9320 A Da. Reischl (SPD) . . . . . . 9321 D Benda, Bundesminister 9323 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 9328 C Genscher (FDP) . . . . . . . 9329 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 9332 D Dr. Even (CDU/CSU) 9332 D Mertes (FDP) 9333 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9333 D Schlager (CDU/CSU) 9335 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9341 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . 9341 B Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU CSU) 9350 C Frau Renger (SPD) . . . . . . . 9354 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 9358 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 9359 D Dr. Stammberger (SPD) 9363 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 9364 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 9372 A Fragestunde (Drucksachen V/2904, V/2914) Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : In Bereitschaft stehende kriegsstarke bewaffnete Einsatzzüge bei Einheiten der Bundeswehr von Hase, Staatssekretär . . . . . 9379 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 9379 C Fellermaier (SPD) . . . . . . . 9380 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1968 Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Nachrichten über Vorliegen eines Referentenentwurfs für ausländische Investmentgesellschaften Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . ....... 9380 B Dr. Imle (FDP) 9380 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einfuhr rumänischer Bord- und Pflastersteine Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär .. ...... 9380 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9380 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 9381 B Ramms (FDP) 9381 D Dr. Jaeger, Vizepräsident 9381 D Ott (CDU/CSU) 9381 D Kähnen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9382 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 9382 C Unertl (CDU/CSU) 9382 1) Fragen des Abg. Baltes: Schaffung eines deutsch-französischen Wirtschaftszentrums im Raum Saarbrücken—Saargemünd Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 9383 A Baltes (FDP) 9383 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Bundesausbaugebiete im Land Schleswig-Holstein Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9383 D Dr. Imle (FDP) 9384 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Berücksichtigung von Firmen aus dem Zonenrandgebiet bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 9384 A Frage des Abg. Dr. Giulini: Parteipolitische Aussagen bzw. Kritiken in den Tagesnachrichten des Bundesministeriums für Wirtschaft Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9384 B Fragen des Abg. Strohmayr: Höhe und Verwendung der Wertguthaben der ehemaligen „Ostbanken" . . 9384 C Frage des Abg. Weigl: Schwierigkeiten überschuldeter Gemeinden des Zonenrand- und Bundesausbaugebietes, Industriegelände zu erschließen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9384 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 9384 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 9385 A Frage des Abg. Dr. Imle: Autobahnabzweiger von der Autobahn Hamburg—Flensburg nach Kiel Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9385 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 9385 C Frage des Abg. Geldner: Übermäßige Lärmbelästigung durch ausländische Schiffe Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9385 D Geldner (FDP) . . . . . . . . . 9386 A Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Ausgleichsmaßnahmen bei Stillegung von Bundesbahnstrecken Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . ..... . 9386 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 9386 B Lemmrich (CDU/CSU) 9386 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 9387 B Frage des Abg. Dr. Kempfler: Ausgleichsmaßnahmen anläßlich der Stillegung der Strecke Dorfen—Velden Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9387 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 9387 C Unertl (CDU/CSU) 9388 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Erklärung der Bundesausbaugebiete des Landes Schleswig-Holstein zu Frachthilfegebieten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9388 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . . 9388 C Frage des Abg. Dr. Apel: „Optimale Nutzung der niederländischen Konzessionen im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Straße Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9388 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 9389 A Dr. Imle (FDP) 9389 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1968 III Fragen des Abg. Riegel (Göppingen) : Übernahme der Kosten für die besondere Beleuchtung von Fußgängerüberwegen im Zuge von Bundesstraßen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9389 D Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 9389 D Geiger (SPD) 9390 B Frage des Abg. Ramms: Erfahrungen seit Einbau der Trennscheiben in Taxen und Mietwagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9390 C Frage des Abg. Ramms: Widerstand des Kraftdroschkengewerbes gegen die Trennwandverordnung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9390 D Ramms (FDP) 9390 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . 9391 A Frage des Abg. Ramms: Auslauftermin für die Einführung der Trennscheiben Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9391 B Ramms (FDP) 9391 B Frage des Abg. Dr. Lohmar: Konzentrierung der Zuständigkeiten der Bundesregierung auf den Gebieten der Technologie, der Bildungsplanung und der Wissenschaft auf das BM für wissenschaftliche Forschung Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 9391 C Dr. Lohmar (SPD) 9391 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 9392 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 9392 B Frau Freyh (SPD) 9392 C Nächste Sitzung 9392 D Anlagen 9393 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1968 9311 174. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 10.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 5. Adams 15. 5. Dr. Aigner * 18. 5. Dr. Apel * 18. 5. Arendt (Wattenscheid) 18. 5. Dr. Artzinger * 18. 5. Bading* 18. 5. Bals 17. 5. Prinz von Bayern 20. 5. Behrendt * 18. 5. Bergmann * 18. 5. Dr. Burgbacher * 18. 5. Corterier * 18. 5. Cramer 20. 5. Deringer * 18. 5. Dichgans * 18. 5. Diekmann 20. 5. Dr. Dittrich * 18. 5. Dröscher* 18. 5. Frau Dr. Elsner 18. 5. Enk 31. 5. Frau Enseling 17. 5. Dr. Erhard 17. 5. Faller * 18. 5. Fellermaier * 18. 5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 18. 5. Gerlach* 18. 5. Hahn (Bielefeld) * 18. 5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Illerhaus * 18. 5. Kahn-Ackermann ** 15. 5. Klinker * 18. 5. Dr. Kraske 17. 5. Kriedemann * 18. 5. Kulawig* 18. 5. Kunze 1. 6. Lautenschlager * 18. 5. Lenz (Brühl) * 18. 5. Dr. Löhr * 18. 5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) * 18. 5. Mank * 18. 5. Memmel * 18. 5. Metzger * 18. 5. Müller (Aachen-Land) * 18. 5. Neumann (Berlin) 17 5 Richarts * 18. 5. Riedel (Frankfurt) * 18. 5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Springorum * 18. 5. Dr. Starke (Franken) * 18. 5. Steinhoff 15. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Neemann 15. 6. Struve 31. 5. Anlage 2 Umdruck 449 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 1 wird in Artikel 10 Abs. 2 der folgende Satz 2 gestrichen: „Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 453 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes - Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Nr. 2 b wird gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion 9394 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1968 Anlage 4 Umdruck 450 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird die Nummer 1 a gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 451 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. Artikel 12 erhält folgende Fassung: „Artikel 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausbildung kann durch Gesetz geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Wehrdienst verpflichtet werden. Im Verteidigungsfall können sie zum Zwecke der Verteidigung, der lebensnotwendigen Versorgung und des Schutzes der Zivilbevölkerung durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes auch zu zivilen Dienstleistungen und zu Dienstleistungen im Bundesgrenzschutz herangezogen werden. (4) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht. (5) Außerdem kann im Verteidigungsfall zu den gleichen Zwecken durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Freiheit, den Beruf oder den Arbeitsplatz aufzugeben, eingeschränkt werden, soweit der Bedarf an Arbeitskräften auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden kann. (6) Frauen dürfen nicht gegen ihren Willen zu Dienstleistungen im Verbande der Streitkräfte verpflichtet werden. Zu einem Dienst mit der Waffe dürfen sie in keinem Fall verwendet werden. (7) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 471 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 2 a erhält Artikel 12 a Abs. 5 folgende Fassung: „ (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80 a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung. Bonn, den 15. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 454 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1968 9395 Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 459 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 9 wird nach Artikel 115 b folgender Artikel 115 bb eingefügt: „Artikel 115 bb (1) Mit Eintritt des Verteidigungsfalles gemäß Artikel 115 a sind Bundestag, Bundesrat und Notparlament einberufen. (2) Das Notparlament besteht aus vierundvierzig Mitgliedern des Bundestages und aus elf Mitgliedern des Bundesrates. Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl von den Fraktionen entsprechend ihren Stärkeverhältnissen im Bundestag bestimmt. Die Fraktionen bestimmen ferner die Reihenfolge der Vertretung durch andere Mitglieder ihrer Fraktion. Die Abgeordneten dürfen nicht der Bundesregierung angehören. Jedes Land wird durch ein von ihm bestimmtes Mitglied des Bundesrates vertreten, das die Stimme des Landes (Artikel 51 Abs. 2) abgibt. (3) Das Notparlament tritt außer im Falle des Artikels 115 a Abs. 2 nur im Verteidigungsfall und nur dann zusammen, wenn dem beschlußfähigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen und vor Beginn seines Zusammentritts die Beschlußfähigkeit des Bundestages nicht hergestellt werden konnte. Jeder Abgeordnete des Bundestages und jedes Mitglied des Bundesrates hat das Recht, an jeder Sitzung des Notparlaments teilzunehmen und das Wort zu ergreifen. Artikel 42 Abs. 1 findet auf die Sitzung des Notparlaments entsprechende Anwendung. (4) Die Mitglieder des Notparlaments beraten gemeinschaftlich. Zu einem Beschluß des Notparlaments ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowohl der Abgeordneten des Bundestages als auch der Mitglieder des Bundesrates erforderlich. Kommt ein Beschluß auf diese Weise nicht zustande, so bedarf es der Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten des Bundestages, die dem Notparlament angehören. (5) Die Bildung des Notparlaments und sein Verfahren werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Bundestag zu beschließen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Diese Geschäftsordnung muß vorsehen, daß eine nach Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates getrennte Mehrheitsfeststellung bei der Beschlußfassung erfolgt. (6) Das Notparlament kann die Rechte von Bundestag und Bundesrat wahrnehmen, wenn und solange dem beschlußfähigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen und die Lage sofortige Beschlüsse erfordert. Diese Voraussetzungen sind vor jeder Sitzung des Notparlaments durch Mehrheitsbeschluß sowohl der Abgeordneten des Bundestages als auch der Mitglieder des Bundesrates im Notparlament, mindestens mit der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages festzustellen. (7) Durch ein Gesetz des Notparlaments darf das Grundgesetz weder geändert noch ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt werden. Zum Erlaß von Gesetzen nach Artikel 24 Abs. 1 und Artikel 29 ist das Notparlament nicht befugt. (8) Für die Verkündung der Gesetze des Notparlaments gilt Artikel 115 a Abs. 4 entsprechend." Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 472 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksachen V/1879, V/2130, V/2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 6 a Artikel 80 a Abs. 2 und 3 folgende Fassung: „(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Anwendung solcher Rechtsvorschriften auch auf der Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses zulässig, der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung gefaßt wird. (3) Maßnahmen nach Absatz 1 und Absatz 2 sind aufzuheben, wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt." Bonn, den 15. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion 9396 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1968 Anlage 10 Umdruck 455 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes Drucksachen V/ 1879, V/2130, V/ 2873 —. Der Bundestag wolle beschließen: § i Nr. 6 a wird gestrichen. Bonn, den 14. Mai 1968 Dorn Busse (Herford) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 15. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Spillecke (Drucksache V/2753 Frage 13) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung fur eine weitere Förderung des Besuchs von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien durch Angehörige des gehobenen öffentlichen Dienstes? Die Bundesregierung hat wiederholt anerkannt, daß die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien sich in besonderem Maße einer planvollen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes widmen. Die Bundesregierung ist daher ständig bemüht, einen Anreiz zu dieser freiwilligen Fortbildung zu geben. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen zu dieser Angelegenheit — Drucksachen V/1293 und V/1535 — und auf das Rundschreiben vom 31. August 1966 (BGBl. S. 495), dessen wesentlicher Inhalt in der Antwort vom 12. Januar 1967 — Drucksache V/1293 — wiedergegeben ist, weise ich hin. Außerdem wird den Angehörigen der Bundesbehörden im Raum Bonn der Besuch der Veranstaltungen der hiesigen Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie vor Beginn eines jeden Semesters unter Hinweis auf das Rundschreiben vom 31. August 1966 nachdrücklich empfohlen. 1966 haben 45 und 1967 88 Beamte des gehobenen Dienstes bzw. Angestellte in vergleichbaren Vergütungsgruppen der Bundesverwaltung nach abgeschlossenem Akademiestudium die im Rundschreiben vom 31. August 1966 vorgesehene Zuwendung von 300,— DM erhalten. Aus diesen Zahlen ergibt sich eine erfreuliche Zunahme des Besuchs der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien. Bei dieser Sachlage hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Förderung dieser freiwilligen Fortbildung vorerst nicht für geboten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/2868 Fragen 151 und 152) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen neuen Stadtteilen und Siedlungen mit Sozialwohnungen insbesondere auch bei Demonstrativbauvorhaben der Bundesregierung sich die Klagen über die Preisgestaltung der Heiz- und Warmwasserkosten mehren, die von den ausschließlich mit der Heizversorgung betrauten Fernwärmeunternehmen gefordert werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um übersteigerte und mit marktwirtschaftlicher Preisgestaltung unvereinbare Forderungen für Heizkosten und Warmwasserbelieferung seitens der eine Monopolstellung innehabenden Fernwärmeunternehmen auszuschließen? Viele Fälle sind mir nicht bekannt. Ein Einzelfall war im Jahre 1967 Veranlassung, bei den Ländern über ihre Erfahrungen hinsichtlich der Höhe der Kosten bei der Lieferung von Fernwärme und Warmwasser anzufragen. Diese Rundfrage hat keine Feststellungen im Sinne der Anfrage ergeben. Für die Demonstrativbauvorhaben, die aus Mitteln meines Ministeriums gefördert und die auch hinsichtlich Preisgestaltung im einzelnen überprüft werden, gilt das Gesagte mit einer Ausnahme ebenfalls. Ich darf darauf hinweisen, daß bei der genannten Heizart und der Lieferung von Warmwasser in der Regel höhere Kosten gegenüber einer herkömmlichen Heizart entstehen. Was die öffentliche Förderung solcher Bauten anbetrifft, habe ich die Länder in der erwähnten Umfrage bereits darauf hingewiesen, daß der Preisgestaltung besondere Beachtung geschenkt werden müsse. So wird die Bewilligungsstelle bei der Bewilligung öffentlicher Mittel zu prüfen haben, ob die sich aus der Lieferung von Fernwärme und Warmwasser neben der Miete ergebende Belastung für die künftigen Mieter tragbar ist. Notfalls muß die Tragbarkeit der Belastung durch entsprechende Auflagen an den Bauherrn sichergestellt oder aber der Antrag auf Gewährung öffentlicher Mittel abgelehnt werden. Jedenfalls haben die Länder im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau die Möglichkeit, übersteigerte Forderungen für Heizkosten und Warmwasserbelieferung bei der Errichtung von Sozialwohnungen zu verhindern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 10. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2868 Frage 153) : Billigt die Bundesregierung, daß der Mietpreis für Bundesbedienstetenwohnungen für Berufs- und Zeitsoldaten im Standortbereich Sobernheim, erbaut und verwaltet von der Hausbau AG, innerhalb eines Zeitraumes von weniger als drei Jahren von 1,97 DM pro qm auf 2,69 DM (ohne Heizung, Licht und Wasser) erhöht worden ist und damit, während die Gehälter und Wohnungszusdschüsse sich nur bescheiden erhöht haben, eine Steigerung um 36,5 i/o erfahren hat? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1968 9397 Es ist richtig, daß die Mieten für die von Minen Angesprochenen im Jahre 1963 bezugsfertig gewordenen Bundesdarlehnswohnungen in Sobernheim innerhalb von 3 Jahren von 1,97 DM auf 2,69 DM/ qm/mtl. erhöht worden sind. Die erste Mieterhöhung ist auf meine im Jahre 1964 auf Verlangen des Bundestages und Bundesrates gegebene Weisung, die Bundesbedienstetenmieten den Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau anzugleichen, zurückzuführen. Die späteren Mieterhöhungen sind durch Betriebskostensteigerungen, die dem Einfluß des Bauherrn entzogen sind (z. B. Erhöhung der Straßenreinigungspflicht und Entwässerungsgebühren usw.), und durch die Änderung der II. BVO, die eine Erhöhung der Pauschalsätze für Instandhaltungskosten, Schönheitsreparaturen und Verwaltungskosten vorsieht, verursacht worden. Ich darf bemerken, daß die jetzige Miete von 2,69 DM/qm/mtl. im Rahmen der Mieten für vergleichbare Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues in Rheinland-Pfalz liegt. Diese Mieten aber müssen auch für Bundesbedienstete grundsätzlich ais zumutbar angesehen werden. In Härtefällen kann über das Wohngeldgesetz geholfen werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 10. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/2868 Fragen 154, 155 und 156) Ist die Bundesregierung bereit, die mit den Ländern 1959 abgestimmte „Musterbauordnung" etwa in der Weise zu ändern und zu ergänzen, wie dies der Entwurf der neuen hamburgischen Landesbauordnung vorsieht? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des hamburgischen Senats, daß es unausweichlich geworden ist, ausreichende Vorkehrungen für einen verstärkten Schallschutz von Häusern an Hauptverkehrsstraßen vorzuschreiben, aber auch ausreichende Spielecken und Spielplätze bei Mehrfamilienhäusern und Blockbauten? Ist die Bundesregierung bereit, allen Ländern dringend zu empfehlen, vor allem das Problem ausreichender Kinderspielplätze mit dem gleichen Nachdruck zu vertreten, wie sie dies bei den Abstell- und Garagenplätzen für Kraftfahrzeuge im Sinne der Reichsgaragenordnung bereits tun? Sie beziehen sich auf den Bereich des Bauordnungsrechts. Dieses Rechtsgebiet gehört nach einem Gutachten des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Zur Vereinheitlichung und Neugestaltung des Bauordnungsrechts wurde von einer Sachverständigenkommission aus Vertretern der Länder unter Hinzuziehung des Bundes die Musterbauordnung erarbeitet. Sie sollte als Unterlage für die von den Ländern zu erlassenden Bauordnungen dienen. Auf ihrer Grundlage haben auch bereits sieben Länder neue Bauordnungen mit im wesentlichen übereinstimmenden Vorschriften erlassen. In zwei Ländern wird eine entsprechende neue Bauordnung vorbereitet. Auf Grund der inzwischen gewonnenen Erfahrungen wird z. Zt. die Musterbauordnung von den Ländern unter Beteiligung meines Ministeriums überarbeitet. Hierbei werden der Entwurf der Hamburger Bauordnung wie auch die Entwürfe anderer Länder zur Änderung ihrer Bauordnungen ihre Berücksichtigung finden. Für den Schallschutz bei Wohngebäuden ist nach den bisherigen Beratungen über die Änderung der Musterbauordnung vorgesehen, daß für Außenwände von Aufenthaltsräumen Schallschutzmaßnahmen verlangt werden können, wenn Lage und Nutzung der Räume dies erfordern. Dabei bin ich der Meinung, daß wegen der wachsenden Motorisierung bei Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen auf geeignete Schallschutzmaßnahmen im Interesse der betroffenen Bevölkerung größter Wert gelegt werden sollte. Die Schaffung von ausreichenden Spielecken und Spielplätzen für Kinder halte ich für eine ganz selbstverständliche Forderung des modernen Wohnungsbaues. In den Einsatzrichtlinien des Bundes für den sozialen Wohnungsbau ist daher auch bestimmt, daß für alle Wohnungen, soweit dies erforderlich ist, nach Umfang und Lage ausreichend große, verkehrsabgewandte Spielplätze anzulegen sind. Die bisherige Fassung der Musterbauordnung trägt dieser Forderung Rechnung. Sie sieht vor, daß bei der Errichtung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen auf dem Baugrundstück ein Spielplatz für Kinder anzulegen ist. Entsprechende Vorschriften enthalten die neuen Bauordnungen der Länder. Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht in dieser Hinsicht ebensowenig wie hinsichtlich der Garagenplätze. Die Vorschriften der Reichsgaragenordnung über die Stellplatzpflicht gelten als Landesrecht fort, soweit sie nicht bereits durch entsprechende Vorschriften in den Landesbauordnungen ersetzt worden sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reischl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es kann ein Straftatbestand sein und werden; aber es braucht in vielen Fällen bei Leuten, die die Sache unterstützen, gar kein Straftatbestand zu werden, z. B. weil die subjektiven Voraussetzungen fehlen. Hier muß aber trotzdem überwacht werden, weil man sonst niemals hinter den gesamten Komplex kommt. Darum geht es doch bei der ganzen Sache.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der FDP.)

    Ich sage Ihnen noch einmal als Richter: das kann der Richter nicht nachprüfen, weil das Komplexe sind, bei denen ihm gar nicht alles offengelegt werden kann. Wir wenden uns in den Staatsschutzsachen oft dagegen, daß man Zeugen vom Hörensagen hören muß. Wollen wir denn diese Krücken auch in diesem Verfahren anwenden? Das würde geschehen, wenn wir die ordentlichen Gerichte einschalteten. Es geht nicht darum, daß die Gerichte überlastet sind, wie vorhin gesagt wurde; die Gerichte wären überfordert, weil man ihnen eine Entscheidung zuschieben würde, die wir als Politiker zu tragen haben, und zwar dieses Hohe Haus und der Minister, der es zunächst anordnet. Der muß die Verantwortung tragen, und der muß sie auch diesem Hause gegenüber tragen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich möchte eigentlich nicht in die Debatte über das Gesetz eintreten; die werden wir ja in 14 Tagen hier haben, und da werden Sie sehen, daß dieses Gesetz ein Maß an Rechtsstaatlichkeit bringt, wie es höher wohl kaum denkbar ist. Dieses Gesetz, das wirklich alle rechtsstaatlichen Voraussetzungen erfüllt, eröffnet auch dem einzelnen den Weg zu dem politischen Gremium. Das wird immer übersehen. Das Gremium wird nicht nur von Amts wegen tätig, sondern wenn der Abgehörte erfährt, daß er abgehört worden ist, hat er das Recht, auch als einzelner, sich an das politische Gremium zu wenden,

    (Zuruf von der FDP: Wenn!)

    und dann hat er ein Organ, das wirklich in der Lage ist, die Dinge nachzuprüfen, das Mißstände aufdecken kann. Das ist doch für den Staatsbürger in diesem Falle das Entscheidende. Das ist, meine ich, mehr wert als ein Rechtsweg, der dann dem einzelnen oft als Spiegelfechterei erscheint. Ich war auch im Justizministerium tätig und habe solche Beschwerden gesehen. Da beschweren sich dann die Leute und richten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Gericht, weil es damit nicht fertig werden konnte. So ist es doch in der Wirklichkeit!
    Ich halte also den vorgesehenen Weg für richtig und darf zur Beruhigung derer, die meinen, der Rechtsweg sei völlig ausgeschaltet, noch eines sagen: Es gibt letztlich, wie bei jedem Akt, unter
    bestimmten Voraussetzungen auch noch die Verfassungsbeschwerde. Die wird nicht ausgeschlossen.

    (Zuruf von der FDP: In zehn Jahren!)

    Daß eine Mitteilungspflicht hier nicht bestehen kann, braucht man eigentlich, glaube ich, gar nicht lange auszuführen. Wenn man es denen mitteilt, dann braucht man die ganze Geschichte nicht, dann wird nichts erreicht.

    (Zurufe von der FDP: Nachher!)

    — Habe ich doch gerade gesagt! Wenn er es nachher erfährt, kann er zu dem Gremium gehen. Das muß doch ausreichen.
    Lassen Sie mich jetzt noch ein Wort zu der Frage der Information sagen; zwar hat es auch der Kollege Wilhelmi schon getan. Ich kann den beiden Herren der FDP, die damals aus der Besprechung weggelaufen sind, weil sie die bedingungslose Zusage haben wollten, daß sie alles, was drin gesagt werde, ihrer Fraktion mitteilen dürften, den Vorwurf nicht ersparen, daß sie sich eine wichtige Informationsmöglichkeit selber abgeschnitten haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir konnten vor unsere Fraktionen hintreten und sie informieren. Wir werden das jetzt auch bei dem Gesetz eingehend tun. In unserer Fraktion wäre das Gesetz mit Sicherheit gar nicht durchzubringen, wenn wir sie nicht genau informierten. Hier wird die Fraktion alles erfahren, was sie normalerweise erfahren kann; und das ist eben der Inhalt dieser Besprechung gewesen.

    (Zuruf von der FDP.)

    — Es gibt bei solchen Dingen Sachen, die man einfach nicht sagen kann, wenn man nicht die ganze Sache unwirksam machen will. Das müßten wir, meine ich, eigentlich alle miteinander wissen. Wir sind doch keine kleinen Kinder auf dem Gebiet.
    Meine Damen und Herren, ich meine also, hier wird eine rechtsstaatliche Forderung erfüllt, indem in der Verfassung klar abgegrenzt wird, wann der Rechtsweg ausgeschlossen werden kann und wie er zu gestalten ist. Darum geht es bei der Grundgesetzänderung. Deswegen ist diese Ergänzung aus rechtsstaatlichen Gründen zwingend notwendig, um die Grenze abzustecken.
    Aus diesen Gründen bitte ich, den Antrag der FDP abzulehnen, der praktisch auf eine Wiederherstellung der jetzigen Fassung des Art. 10 des Grundgesetzes hinausläuft und den Gesetzgeber, ich sage es ganz nüchtern, fast zwingen will, etwas am Rande der Verfassungslegalität zu tun.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte die Diskussion über diesen wichtigen Punkt nicht unnötig verlängern; aber nach dem bisherigen Gang der Diskussion scheint es mir doch zweckmäßig zu sein, zu



    Bundesminister Benda
    versuchen, in aller Nüchternheit vielleicht ein wenig klarer zu machen, als es bisher möglich war, worum es eigentlich geht. Ich fürchte, daß derjenige, der nicht unmittelbar mit der Materie in den Ausschüssen beschäftigt war und jetzt diese Diskussion anhört, doch in Gefahr gerät, nicht genau zu sehen, worum es eigentlich geht.

    (Abg. Dorn: Wir sind doch angeblich alle genau informiert! — Zuruf von der CDU/ CSU: Aber die Öffentlichkeit!)

    — Herr Kollege Dorn, das gilt gelegentlich sogar für Kollegen, die eigentlich informiert sein sollten, wie z. B. für Sie und eine Reihe anderer Kollegen Ihrer Fraktion, wie ich aus den Zwischenrufen entnehmen kann.
    Die Antwort auf die Frage, warum man im Falle des Verdachts der bestimmten vorhin aufgezählten strafbaren Handlungen, wenn man die Überwachung des Post- oder Fernmeldeverkehrs für notwendig hält, nicht eine richterliche Anordnung vorsieht, ist sehr viel einfacher zu geben, als es auch die Herren Fragesteller von Ihrer Seite vermutet haben. Man kann sie aus der Drucksache V/1880 entnehmen, die am 13. Juni 1967 diesem Hohen Hause und allen Abgeordneten zugeleitet worden ist. Da steht es nämlich im einzelnen drin; ich verweise auf Seite 4, §§ 100 a und 100 b der Strafprozeßordnung. Die Antwort ist, um es zusammengefaßt zu sagen, folgende: Wenn jemand einer bestimmten strafbaren Handlung — Hochverrat, Straftaten gegen die Landesverteidigung, Straftaten gegen die Sicherheit der Truppen, Mord, Totschlag, Münzverbrechen usw. beschuldigt wird und eine solche Maßnahme in Frage kommt, dann greift § 100 b Abs. 1 Satz 1 Platz, der sagt:
    Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs (§ 100 a) darf nur durch den Richter angeordnet werden.
    In diesem Punkte gibt es also überhaupt keine Diskussion, oder genauer gesagt: was insoweit diskutiert worden ist, halte ich für überflüssig; denn in der Sache kann es gar keinen Streit geben. Das Petitum, das Sie hier vorbringen, ist insofern erfüllt.
    Was aber die Kollegen, die Zwischenfragen gestellt haben, für mein Empfinden — oder ich müßte sie sehr mißverstanden haben, — —

    (Zuruf von der FDP: Ja, haben Sie!)

    — Das ist wohl möglich, Herr Kollege. Es kann, wenn man sich mißversteht, immer an dem einen oder an dem anderen liegen. Treffen wir uns in der Mitte! Ich bin bereit, das zu konzedieren. Ich will Sie ja jetzt nicht mit solchen Plaudereien aufhalten, sondern möchte versuchen, einen Beitrag zur Sache zu liefern. — Herr Kollege Busse, wenn Sie mich freundlicherweise jetzt einmal meinen Gedankengang vortragen ließen! Ich gebe Ihnen dann sehr gern Gelegenheit. Es scheint mir nämlich wirklich notwendig zu sein, auch wegen der Klarheit nach außen, einmal zu sagen, worum es sich handelt und worum nicht.
    Ich fasse zusammen. Erster Punkt: Wenn jemand einer der soeben bezeichneten strafbaren Handlungen beschuldigt wird und die Notwendigkeit besteht — und niemand kann, glaube ich, leugnen, daß es eine solche Situation geben kann —, beispielsweise Briefe zu öffnen, dann ist es Sache des zuständigen Richters, die Anordnung zu treffen.
    Zweiter Punkt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die übrigen auf diesem Gebiet zuständigen Behörden, denen — wie ich bei dieser Gelegenheit wiederhole — der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung anvertraut ist, die diese Aufgaben zu erledigen haben, beobachten Dinge, die aus ihrer Sicht für den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung von Bedeutung sind. Für sie ergibt sich die gleiche Frage, ob es nicht notwendig oder zweckmäßig ist, hier bestimmte Überwachungsmaßnahmen vorzunehmen. Nur darum kann es sich handeln. Ich muß das bei dieser Gelegenheit sagen. Es geht nicht darum, Briefe zu öffnen, Telefone abzuhören oder irgendwelche von diesen Dingen zu tun als Mittel etwa des innenpolitischen Kampfes. Es geht darum, Angriffe auf die verfassungsmäßige Ordnung, auf die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik oder ihrer Verbündeten rechtzeitig zu erkennen, um sie wirksam abwehren zu können, und in diesem Ziele sollten wir uns jedenfalls alle treffen. In diesem Punkte geht es um die Tätigkeit speziell des Verfassungsschutzes und ähnlicher Behörden.
    Dieses Haus weiß seit vielen Jahren, daß es gute Gründe dafür gibt, die Tätigkeit etwa des Verfassungsschutzes und ähnlicher Einrichtungen durch ein besonderes parlamentarisches Gremium nachprüfen und überwachen zu lassen. Manche von uns sind in diesem Gremium tätig, sie kennen diese Sache. Ich glaube, daß sich diese Einrichtung nach dem Urteil aller Kollegen, die damit praktisch beschäftigt waren, bestens bewährt hat und daß gar kein Anlaß zu Mißtrauen etwa gegen die in diesem Gremium tätigen Kollegen besteht, daß sie ihrer Aufgabe nicht ordnungsgemäß nachkämen. Dieser Weg hat sich also als sehr brauchbar erwiesen.
    Herr Kollege Busse, wir haben mindestens seit 1965 über dieses Thema gesprochen. Vielleicht entsinnen Sie sich der Gespräche, die damals geführt worden sind. Damals gab es eine Überlegung, z. B. einen Senat des Bundesgerichtshofs für diese Dinge einzuschalten. Vielleicht entsinnen Sie sich auch noch dessen, was die Herren Richter des Bundesgerichtshofs auf diesen Wunsch, der von unserer Seite kam, geantwortet haben. Sie haben nämlich genau dasselbe geantwortet, was Herr Kollege Dr. Wilhelmi und Herr Dr. Reischl eben noch einmal gesagt haben, daß sie mit dieser Aufgabe, der Überwachung einer Verfassungsschutz- oder einer ähnlichen Behörde, ich will nicht sagen: überfordert seien, aber daß es zweckmäßig sei, eine solche Aufgabe dem Gremium zu übertragen, das die politische Verantwortung dafür zu übernehmen hat, nämlich einem parlamentarischen Gremium.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dies gilt erst recht für den dritten Fall, den berühmten Komplex des § 3, der Gegenstand der vorhin erwähnten Besprechung im Bundeskanzleramt



    Bundesminister Benda
    war. Hier geht es — ich zitiere den Gesetzestext in der gegenwärtig dein Ausschuß vorliegenden Passung; vielleicht nicht der endgültigen; aber so lautet jedenfalls die Formulierungshilfe — um die Sammlung von Nachrichten über die Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr rechtzeitig zu begegnen.

    (Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

    Meine Damen und Herren, der Kollege, der gesagt hat, es sei an sich eine eigenartige Situation, daß man das gesetzlich regelt, hat schon recht. Einer der Kollegen der FDP — ich glaube, Herr Mertes — machte den Zwischenruf „Spanien". Herr Kollege, es geht um ganz andere Länder. Es gibt Länder, in denen wirklich ein Lächeln entsteht, wenn man hört, daß wir die Regelung einer solchen Frage gesetzlich vornehmen in der Art, wie wir es hier machen. Es handelt sich nicht um das von Ihnen erwähnte Land, sondern um andere Länder, bei denen Sie, glaube ich, einen solchen Zwischenruf nicht gemacht hätten, wenn Sie wüßten, um welche es sich handelt.
    Das ist ein Thema, meine Damen und Herren, bei dein man ganz zwangsläufig in eine Zone kommt, wo man überlegen muß, ob man durch die Erörterung von Einzelheiten nicht Schaden anrichten kann. Um diese Frage zu klären, auch gerade mit den Kollegen der parlamentarischen Opposition, hat dieses Gespräch im Bundeskanzleramt auf Einladung des zuständigen Herrn Staatssekretärs im Kanzleramt stattgefunden.
    Es war in der Tat so, wie es Herr Kollege Dr. Wilhelmi gesagt hat. Wir haben den Beteiligten angeboten, sich erst einmal zu informieren, und zwar voll zu informieren, und dann mit uns gemeinsam die Frage zu erörtern, was man sagen kann und was man nicht sagen kann. Leider haben die Kollegen der FDP daraus die Konsequenz gezogen, den Saal zu verlassen.

    (Zurufe von der FDP.)

    — Richtig? Ich würde es vorziehen, mich erst zu informieren und daraus dann Konsequenzen zu ziehen,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    nicht vor der Information das Ergebnis von Überlegungen, die man anstellen sollte, schon vorwegzunehmen. Ich glaube also, daß das nicht zweckmäßig war.
    Aber der Vorwurf, es sei keine Möglichkeit zur hinreichenden Information gewesen, ist für mein Empfinden voll unbegründet.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Die Behauptung, es hätten Geheimverhandlungen über irgendwelche Fragen stattgefunden, das Parlament sei nicht in der Lage, in dieser Frage eine sachgemäße Entscheidung zu fällen, ist für mein Empfinden falsch und unbegründet und, wie ich glaube, auch nicht ganz gerecht gegenüber den Kollegen, die sich diese Arbeit gemacht haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)